Arbeitszeit im Arbeitsvertrag – Was gilt es bei der Unterzeichnung vom Arbeitsvertrag zu beachten?

Von Jörg K.

Letzte Aktualisierung am: 29. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 10 Minuten

Über die konkrete Arbeitszeit einigen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer im Arbeitsvertrag.
Über die konkrete Arbeitszeit einigen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer im Arbeitsvertrag.

Wie viel Zeit ein Arbeitnehmer in der Woche für Arbeit aufbringt, ist einer der Kernpunkte im Arbeitsvertrag. Hier sind die Regelungen, die das Arbeitsverhältnis betreffen in der Regel schriftlich festgehalten.

Die getroffenen Vereinbarungen lassen sich anhand eines solchen Dokumentes viel leichter nachweisen als bei einem mündlichen Vertrag, sollte ein Partner einen Arbeitsgerichtsprozess anstrengen.

Kompaktwissen: Arbeitszeit

Wo sind die Regeln zur Arbeitszeit in Deutschland festgeschrieben?

Die Vorschriften zur Arbeitszeit in Deutschland befinden sich im Arbeitszeitgesetz.

Welche Arbeitszeit ist am Tag maximal erlaubt?

Die maximal erlaubte Arbeitszeit liegt in der Regel bei acht Stunden täglich. Ausnahmsweise kann sie auf zehn Stunden erhöht werden, wenn es innerhalb von sechs Monaten zu einem Ausgleich kommt. Diese festgelegten Grenzen dienen dem Arbeitsschutz.

Zählen Pausen zur Arbeitszeit?

Nein, Pausen gehören nicht zur täglichen Arbeitszeit. Legen Sie Mittags- oder Raucherpausen ein, müssen Sie die entsprechenden Zeiten nacharbeiten.

Lassen Sie sich hier kostenlos Ihre Arbeitstage berechnen!

Spezifische Informationen zur Arbeitszeit

Der Minusstunden- oder Überstunden-Aufbau wird im Arbeitszeitkonto dokumentiert.

Arbeitszeitkonto

Welche gesetzlichen Vorgaben und Fristen gelten für das Arbeitszeitkonto? Alle Infos finden Sie hier!

Wie muss die Arbeitszeiterfassung der Mitarbeiter umgesetzt werden?

Arbeitszeiterfassung

Lesen Sie hier, inwiefern Gesetze zur Arbeitszeiterfassung existieren und welche Möglichkeiten es hier gibt.

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Arbeitszeitgesetz (ArbZG)

Wo liegt die gesetzliche Höchstarbeitszeit gemäß ArbZG? Wann sind Pausen vorgeschrieben? Hier mehr!

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Fahrzeit

Ist Fahrzeit mit Arbeitszeit gleichzusetzen? Hier erfahren Sie, worauf es dabei ankommt!

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Feiertagsarbeit

Wie ist das Arbeiten an Feiertagen gesetzlich geregelt? Informationen dazu gibt es hier.

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Rechtfertigen angeordnete Minusstunden Gehaltskürzungen? Lesen Sie alles zum Thema hier!

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Mittagspause

Ist die Mittagspause verpflichtend und wenn ja, wie lange muss sie dauern? Mehr hier!

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Raucherpause

Sind Raucherpausen während der Arbeitszeit gestattet oder kann der Arbeitgeber sie verbieten?

Was ist Arbeitszeit?

Wann ein Mitarbeiter arbeitet und wann nicht, ist im Allgemeinen wie folgt definiert:

Als Arbeitszeit wird der Zeitraum bezeichnet, in dem der Arbeitnehmer bereitsteht, um die ihm übereigneten Aufgaben und in der Regel im Arbeitsvertrag definierten Tätigkeiten im Interesse des Unternehmens zu erledigen.

Hierzu zählen ebenfalls solche Zeiten, in denen der Arbeitnehmer sich zur Verfügung hält, um bei Bedarf und auf Zuruf schnell mit seiner Arbeit zu beginnen.

Wie lang dieser Zeitraum pro Tag höchstens dauern darf, ist im Arbeitszeitgesetz definiert. Es dient dem Arbeitnehmerschutz und gibt ganz klar vor, wie viele Stunden am Tag gearbeitet werden darf.

Das Arbeitsrecht sagt zur Arbeitszeit – im Arbeitszeitgesetz – Folgendes:

„Arbeitszeit im Sinne dieses Gesetzes ist die Zeit vom Beginn bis zum Ende der Arbeit ohne die Ruhepausen; Arbeitszeiten bei mehreren Arbeitgebern sind zusammenzurechnen. Im Bergbau unter Tage zählen die Ruhepausen zur Arbeitszeit.“ § 2 Arbeitszeitgesetz (ArbZG)

Nicht im Arbeitsschutzgesetz ist die Arbeitszeit definiert, sondern im Arbeitszeitgesetz.
Nicht im Arbeitsschutzgesetz ist die Arbeitszeit definiert, sondern im Arbeitszeitgesetz.

Das Gesetz schreibt Arbeitgebern und Arbeitnehmern vor, dass die regelmäßige Arbeitszeit pro Werktag nicht länger als acht Stunden sein darf. Ausnahmsweise kann von dieser Vorgabe abgewichen werden und die maximale Arbeitszeit pro Tag auf bis zu zehn Stunden ausgedehnt werden, wenn …

  • im Laufe der kommenden sechs Monate im Durchschnitt wieder acht Stunden erreicht werden
  • bzw. die Achtstundenregelung innerhalb der nächsten 24 Wochen durchschnittlich eingehalten wird.

Nach sechs Stunden Arbeitstätigkeit ist spätestens eine Pause einzulegen, wenn die Arbeitszeit pro Tag bis zu neun Stunden beträgt. Diese muss mindestens 30 Minuten dauern. Arbeiten Arbeitnehmer länger, muss die Pause mindestens 45 Minuten umfassen. Sie darf gestückelt werden in Blöcke, die mindestens 15 Minuten lang sind.

Die Arbeitszeitregelung besagt: Zwischen den Arbeitszeiten an aufeinanderfolgenden Tagen muss eine Ruhezeit von im Minimum elf Stunden gewahrt werden, wenn es sich nicht um Angehörige bestimmter Berufsgruppen handelt. Dazu gehören unter anderem Personen, die Krankenhäusern, Restaurants, im öffentlichen Personennahverkehr oder in der Landwirtschaft arbeiten. In diesen Fällen ist eine zehn stündige Ruhezeit erlaubt, sofern innerhalb der nächsten vier Wochen ein Ausgleich erfolgt (§ 5 ArbZG).

Wie lang die tägliche Arbeitszeit ausfallen darf, ist jedoch nicht nur im Arbeitszeitgesetz, sondern auch noch in anderen Gesetzen festgehalten, wie zum Beispiel den Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG). Es bezieht sich auf solche Arbeitnehmer, die in der Regel noch keine 18 Jahre alt sind und sich häufig in einer Ausbildung oder einem vergleichbaren Beschäftigungsverhältnis befinden. Der Gesetzgeber hält hier fest:

Bei Jugendlichen muss eine tägliche Höchstarbeitszeit von acht Stunden eingehalten werden. Die wöchentliche Arbeitszeit darf die Grenze von 40 Stunden nicht sprengen. Ist ein Jugendlicher an manchen Tagen weniger als acht Stunden beschäftigt, ist es erlaubt, ihn an anderen Tagen der Woche zum Ausgleich für achteinhalb arbeiten zu lassen.

Ist ein Arbeitnehmer älter als 16 und jünger als 18 Jahre alt und in der Landwirtschaft tätig, beträgt die maximal zulässige gesetzliche Arbeitszeit in der Erntesaison neun Stunden pro Tag. In zwei aufeinanderfolgenden Wochen darf sie zudem das Maß von 85 Stunden nicht überschreiten.

In der Ausbildung ist der regelmäßige Gang zur Berufsschule Pflicht. Doch was gehört hiervon zur Arbeitszeit? Was zu Pausen? Das Gesetz sagt hierzu Folgendes:

Auf die Arbeitszeit anzurechnen sind …

Gesetzliche Pausen unterbrechen die Arbeitszeit. Nach sechs Stunden Arbeit müssen Arbeitnehmer sich erholen.
Gesetzliche Pausen unterbrechen die Arbeitszeit. Nach sechs Stunden Arbeit müssen Arbeitnehmer sich erholen.
  • Berufsschultage, die acht Stunden dauern, mehr als fünf Unterrichtsstunden beinhalten, wovon eine Stunde im Minimum 45 Minuten dauert. Die Anrechenbarkeit ist begrenzt auf einen Tag pro Woche.
  • Berufsschulwochen, die durch Blockunterricht gekennzeichnet sind und Ausbildungsinhalte im Minimum innerhalb von 40 Stunden an fünf Tagen oder mehr vermitteln
  • die Unterrichtszeit plus Pausen

Gilt im Arbeitsrecht die Fortbildung als Arbeitszeit?

Nicht nur angesichts des rasanten technologischen Fortschritts sinkt die Halbwertzeit von Wissen dramatisch. Scheinbar sicher gewähntes Know-how wird durch neue Erkenntnisse schnell überholt, weshalb das Konzept des lebenslangen Lernens eingeführt wurde. Im Laufe des immer länger währenden Arbeitslebens sind Fort- und Weiterbildungen der Mitarbeiter deshalb nahezu unumgänglich, um als Unternehmen im Wettbewerb bestehen und nicht von anderen Konkurrenten abgehängt zu werden.

Was Arbeitnehmer in diesem Zusammenhang interessiert: Zählt die Zeit, die für derlei Bildungsmaßnahmen aufgewendet wird zur Arbeitszeit? In den allermeisten Fällen, ja. Das gilt nicht nur, wenn die Fortbildung in den üblichen Räumlichkeiten am vereinbarten Arbeitsort erfolgt. Müssen Arbeitnehmer erst zum Veranstaltungsort reisen, gilt in der Regel: Sobald Sie sich auf den Weg dorthin machen und währenddessen ausschließlich dienstliche Interessen verfolgen, handelt es sich um Arbeitszeit. Denkbar sind hier beispielsweise das Beantworten von Arbeits-E-Mails oder Erledigen von dienstlichen Telefonaten. Gleiches gilt für die Rückfahrt. Sogar Wartezeiten sind häufig inkludiert.

Laut Arbeitsrecht zählt die Fahrzeit nicht zur Arbeitszeit, wenn es sich um den regulären Weg von der eigenen Wohnung zur Arbeitsstelle handelt. Für diese Wegezeit werden Arbeitnehmer nicht entlohnt, sind jedoch unfallversichert.

Verschiedene Arbeitszeitmodelle:

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Bereitschaftszeit

Was Bereitschaftszeit bedeutet und welche Probleme diese verursachen kann, lesen Sie in diesem Ratgeber.

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Gleitzeit

Dieser Ratgeber erläutert das Arbeitsmodell „Gleitzeit“. Was unter diesem Begriff zu verstehen ist, lesen Sie hier.

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Kurzarbeit

Wir erklären, wozu es Kurzarbeit gibt und worauf hierbei zu achten ist – z. B. ob Urlaub gewährt wird.

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Rufbereitschaft

Wie ist Rufbereitschaft arbeitsrechtlich geregelt? Alles Wichtige dazu lesen Sie hier!

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Zeitarbeit

Hier erfahren Sie, was Zeitarbeit eigentlich ist und welche arbeitsrechtlichen Regelungen hierbei gelten.

Welche Funktionen hat die Arbeitszeit?

Die konkreten Arbeitszeiten sind in Deutschland streng reguliert, um Arbeitnehmer vor Überlastung zu schützen. Es handelt sich demnach um eine Arbeitsschutzmaßnahme, die dazu dient:

  • die Sicherheit der Arbeitnehmer zu gewährleisten
  • die Gesundheit der Mitarbeiter zu erhalten
Missachten Arbeitgeber die Vorgaben zur Arbeitszeit und lassen Arbeitnehmer länger arbeiten, müssen sie mit erheblichen Geldbußen rechnen. Das Arbeitszeitgesetz und das Jugendarbeitsschutzgesetz sprechen in diesem Zusammenhang von einer Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld von bis zu 15 000 Euro pro Verstoß belegt ist. Setzt sich ein Arbeitgeber regelmäßig über die Vorgaben des Gesetzgebers hinweg, kann sogar eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr drohen.

Muss die Arbeitszeit vom Arbeitgeber erfasst werden?

Insbesondere durch die Einführung des Mindestlohns bekam die Einhaltung der Arbeitszeit eine noch größere Bedeutung. Schließlich wäre es für Arbeitgeber nur allzu leicht, den vorgeschriebenen geringsten Lohn pro Stunde dadurch aufzuweichen, dass Angestellte einfach „unbezahlt“ länger arbeiten müssen.

Aus diesem Grund gibt es für bestimmte Arbeitnehmer die Pflicht, die Arbeitszeit zu dokumentieren. Dies gilt unter anderem für ebenjene bzw. Angehörige folgender Branchen:

Die Änderung vom Arbeitsvertrag kann auch die Arbeitszeit betreffen.
Die Änderung vom Arbeitsvertrag kann auch die Arbeitszeit betreffen.
  • geringfügig Beschäftigte (nicht für Minijobber, die in der Privatwirtschaft arbeiten)
  • Baugewerbe
  • Gastronomie
  • Speditionen
  • Transport- und Logistikbereich
  • Forstwirtschaft
  • Gebäudereinigung
  • Fleischwirtschaft
  • Zeitungszusteller
  • Paketboten

Der Arbeitgeber ist dazu verpflichtet, für alle Mitarbeiter der genannten Bereiche festzuhalten,

  • wann die tägliche Arbeitszeit begonnen hat
  • wann die tägliche Arbeitszeit beendet ist
  • wie lang die tägliche Arbeitszeit gedauert hat (Zeit in Stunden)

Die Dokumentation muss nicht handschriftlich erfolgen. Es kann hierbei auch eine Zeiterfassung zur Ermittlung der Arbeitszeit eingesetzt werden, deren Protokoll auf Anfrage bei einer Kontrolle durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit vorgelegt werden muss.

Was besagt das Arbeitsrecht zu den Überstunden?

Bei Überstunden handelt es sich um über die regelmäßige Arbeitszeit geleistete Mehrarbeit, die unter Umständen bereits bei Eintritt in das Unternehmen vereinbart wurde. Überstunden sind im Arbeitsvertrag in der Regel in der sogenannten „Überstundenklausel“ zu finden. Sie hält fest, wie viel mehr Zeit Sie im Monat mit zusätzlichen Arbeitsstunden rechnen müssen und wie diese vergütet werden.

Achtung: Nicht jede Formulierung zu Überstunden ist laut Arbeitsrecht erlaubt. Sind Sie sich unsicher, ob die Klausel wirksam ist, wenden Sie sich an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht. Dank seiner Erfahrung weiß er genau, was erlaubt ist und was nicht.

Nicht nur im Arbeitsvertrag können Regelungen zu Arbeitszeit und Überstunden niedergeschrieben sein. Andere Orte, an denen Sie bei Informationsbedarf suchen sollten, sind:

  • ein gültiger Tarifvertrag, den Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertreter für Ihre Branche abgeschlossen haben
  • eine Betriebsvereinbarung, welche die Arbeitszeit bzw. die Überstunden und den Umgang damit definiert. Sie wird vereinbart zwischen dem Betriebsrat eines Unternehmens und dem jeweiligen Arbeitgeber.

Sind weder im Tarifvertrag, der Betriebsvereinbarung oder dem Arbeitsvertrag Vereinbarungen zu Überstunden und ihrer Vergütung zu finden, können Sie von Ihrem Chef trotzdem verlangen, dass er Ihre geleistete Mehrarbeit entlohnt. Die Höhe des Entgelts bemisst sich an den im Betrieb oder der Branche üblicherweise gezahlten Preisen (§ 612 Bürgerliches Gesetzbuch – BGB).

Arbeitsvertrag in Teilzeit oder Vollzeit abschließen?

Die Arbeitszeit bei Vollzeit und Teilzeit variiert, letztere arbeiten weniger.
Die Arbeitszeit bei Vollzeit und Teilzeit variiert, letztere arbeiten weniger.

Wie hoch Ihre Arbeitszeit ausfällt, ist davon abhängig was Sie mit Ihrem Arbeitgeber vereinbaren. Gerade Eltern wollen häufig nicht in Vollzeit arbeiten, um noch ausreichend Zeit zu haben, ihr Kind beim Aufwachsen zu begleiten. Andere können eine Vierzigstundenwoche nicht stemmen, da sie sich angesichts enormer Kitakosten die Betreuung ihrer Kleinen schlichtweg nicht leisten können.

Für sie kommt daher nur ein Teilzeitarbeitsvertrag in Frage.

Teilzeit und Vollzeit können in der Regel nicht getrennt voneinander betrachtet werden, da die Stundenanzahl in Teilzeit an der eines vollzeitarbeitenden Arbeitnehmers bemessen wird.

Wann Arbeitsverträge als Teilzeit-Jobs gelten, darüber gibt das Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) Auskunft:

T eilzeitbeschäftigt ist ein Arbeitnehmer, dessen regelmäßige Wochenarbeitszeit kürzer ist als die eines vergleichbaren vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmers. Ist eine regelmäßige Wochenarbeitszeit nicht vereinbart, so ist ein Arbeitnehmer teilzeitbeschäftigt, wenn seine regelmäßige Arbeitszeit im Durchschnitt eines bis zu einem Jahr reichenden Beschäftigungszeitraums unter der eines vergleichbaren vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmers liegt. […]“ (§ 2 TzBfG)

Das Gesetz weist zudem darauf hin, dass auch geringfügig Beschäftigte als Teilzeitarbeitskraft arbeiten können.

Auf die Frage, wie viel Stunden regulär in Vollzeit gearbeitet wird und wie viel in Teilzeit ist daher zu antworten: Es kommt darauf an. Entscheidend ist, was im Betrieb üblich ist. Nicht zwingend muss die Arbeitszeit bei allen Mitarbeitern deshalb 40 Stunden oder mehr betragen, damit es sich um Vollzeit handelt. Genauso gut kann eine geringere Stundenanzahl als ebenjene bezeichnet werden.

Ist es erlaubt, einen Arbeitsvertrag ohne Arbeitszeit abzuschließen?

Arbeitszeiten müssen durch Pausen unterbrochen werden - die gesetzliche Regelung schreibt eine 30-minütige Unterbrechung vor, wenn die Arbeitszeit pro Tag maximal neun Stunden dauert.
Arbeitszeiten müssen durch Pausen unterbrochen werden – die gesetzliche Regelung schreibt eine 30-minütige Unterbrechung vor, wenn die Arbeitszeit pro Tag maximal neun Stunden dauert.

Prinzipiell steht es Arbeitnehmern und Arbeitnehmern frei, ob Sie einen Vertrag mündlich oder schriftlich abschließen.

Wird kein Schreiben aufgesetzt und von beiden Seiten unterschrieben, ist der Arbeitgeber dennoch dazu verpflichtet, die wichtigsten Parameter der vertraglichen Beziehung schriftlich festzuhalten und dem Arbeitnehmer unterschrieben zu übergeben. Das hat allerspätestens vier Wochen nach Antritt der Beschäftigung zu erfolgen.

Diese Elemente gelten als wesentlich im Arbeitsverhältnis:

  • Name und Adresse der Vertragspartner
  • Datum des Eintritts
  • ggf. die Dauer des Beschäftigungsverhältnisses (wenn die Zusammenarbeit befristet ist)
  • Arbeitsort
  • Beschreibung der Arbeitsaufgaben
  • Höhe der Vergütung inkl. Zusammensetzung
  • Arbeitszeit
  • Anzahl der Urlaubstage
  • Kündigungsfristen
  • Hinweis, welche Tarifverträge, Betriebs- bzw. Dienstvereinbarungen gelten

Dieser Nachweis darf nicht in elektronischer Form erfolgen.

Die meisten Arbeitgeber halten sich an diese gesetzlichen Vorgaben und machen eine Klausel zur Arbeitszeit zum Bestandteil eines Arbeitsvertrages. Fehlt in einem Arbeitsvertrag die Angabe zur Arbeitszeit, dann sieht es das Arbeitsrecht so: In diesem Fall darf der Arbeitnehmer davon ausgehen, dass für ihn die im Betrieb üblichen Arbeitszeiten gelten.

Das Bundesarbeitsgericht hat in einem seiner Urteile festgehalten, dass dieses Prozedere auch dann rechtens ist, wenn es einen gültigen Tarifvertrag gibt (BAG, Az. 10 AZR 325/12).

Kann ein Arbeitsvertrag auch eine flexible Arbeitszeit beinhalten?

Je nachdem in welcher Branche Unternehmer tätig sind, besteht eine mehr oder wenige große Abhängigkeit von Aufträgen, die er erhält. Hieran bemisst sich in der Regel auch, wie viele Arbeitnehmer er beschäftigt, schließlich treiben Personalkosten die Ausgaben ganz wesentlich in die Höhe. Viele Arbeitgeber haben deshalb ein Interesse daran, mit Mitarbeitern flexible Arbeitszeiten zu vereinbaren. Doch ist das überhaupt erlaubt?

Ja, das ist es. Laut Arbeitsrecht ist zur Arbeitszeit in diesem Fall vertraglich festzuhalten, dass sich die Dauer des Arbeitseinsatzes nach betrieblichen Erfordernissen richtet.

Häufig wird neben diesem Hinweis eine minimale Anzahl von Stunden in der Woche vereinbart. Dies resultiert aus der gesetzlichen Regelung, dass Arbeitnehmer andernfalls egal, ob sie eine Arbeitsleistung erbracht hat oder nicht, für zehn Stunden in der Woche entlohnt werden müssen (§ 12 TzBfG). Das Gesetz schreibt zur Arbeitszeit vor, dass Arbeitnehmer bei Arbeit auf Abruf in jedem Fall für mindestens 40 Stunden im Monat bezahlt werden, wenn die wöchentliche Arbeitszeit nicht definiert ist. Bei dieser Form der Rufbereitschaft besteht für den Arbeitnehmer nur eine Pflicht zur Arbeit, sofern er über seinen Arbeitseinsatz vier Tag vorher Bescheid weiß.
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Arbeitszeit im Arbeitsvertrag – Was gilt es bei der Unterzeichnung vom Arbeitsvertrag zu beachten?
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Über den Autor

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Jörg K.

Jörg hat Rechtswissenschaften an der Universität Passau studiert. Nachdem er Erfahrung in verschiedenen Verlagen gesammelt hat, stieß er 2019 zur Redaktion von arbeitsvertrag.org. In seinen Ratgebern befasst er sich mit verschiedenen Themen rund um Arbeitsrecht.

285 Gedanken zu „Arbeitszeit im Arbeitsvertrag – Was gilt es bei der Unterzeichnung vom Arbeitsvertrag zu beachten?

  1. Lilly

    Hallo. Ich habe folgende Frage.
    Laut unserem Arbeitsvertrag haben wir reguläre Tage von 6 Stunden. Sprich Urlaub und Krankheitstage werden somit auch mit 6 Stunden gerechnet. Nun ist es so, dass wir eigentlich dauerhaft mehr Stunden machen (7-8 Stunden). Ist das zulässig, oder sollte der Arbeitgeber dann die Stundenzahl im Vertrag hochsetzen, damit Urlaubstage und Krankheitstage auch im Verhältnis zu den Arbeitstagen stehen?

  2. Julia

    Liebes Team,
    ich arbeite in Teilzeit (30 Std./Wo.). Ich arbeite auf Vertrauensarbeitszeit, da wir keine Stechuhr besitzen, allerdings soll ich von 8-14 Uhr arbeiten. Abgesprochen war, dass ich keine Pausenzeiten einhalten muss, im Vertrag steht auch nichts davon. Ich esse mal ein Brötchen neben der Arbeit, aber ich mache keine „Unterhaltungspausen“ oder ähnliches mit Arbeitskollegen. Nun kam mein Chef aus heiterem Himmel auf mich zu und meinte, ich solle jeden Tag eine halbe Stunde mehr machen, um eine halbe Stunde Pause einzuplanen. Ist dies zulässig, ohne eine vertragliche Anpassung vorzunehmen? Begründet hat er diese zusätzliche Pause damit, dass jeder MA ja auch mal zur Toilette geht, sich einen Kaffee macht oder sich mal mit den Kollegen unterhält. Diese Dinge stellen allerdings nur Arbeitszeitunterbrechnungen und keine Pausen dar. Kann ich auf die Absprache pochen, die zu meiner Einstellung getroffen wurde und eine vertragliche Anpassung ablehnen, oder greift hier auch das Direktionsrecht und sie können auch ohne vertragliche Änderung zusätzliche Pausen anordnen?
    Für mich ist es klar, dass es sich um Schikane handelt… Welche Möglichkeiten bleiben mir?
    Vielen Dank!

  3. Kole

    Guten Tag, bitte, ich habe eine Frage, ich arbeite in einer Baufirma, ich habe einen Vertrag für 80-100 % unterschrieben, ich habe normal gearbeitet, nach einer Weile habe ich die Stelle reduziert und um einen Vertrag für 50 % gebeten in gleich Tag ich erschte machen unterschrift, nacher sage Schef das ist Vertrag am 50% funkzionirt nicht, alt Vertrag funzionir. Nacher es war viel Arbeit, ich habe 120% gearbeitet, 180 bis 200 Stunden im Monat gemacht und die Firma hat mich mit 50% gemeldet, wie ist das möglich und was soll ich tun und wie soll ich weiter vorgehen?
    Danke am Antworten
    Gruße

  4. Peter

    Hallo,
    bei uns in der Firma werden die Arbeitszeiten registriert. Die werden sogar in Sekunden abgezählt.
    Es gibt aber auch ein Zeiterfassungstool wobei der AN selbst abzurechnen Stunden auf die Projekte verteilt. Das sollte mehr oder weniger gleich sein. Nur werden diese Stunden in 15 minuten gestuft.
    Die zu berechnen Stunden sind also generell anders als die für die Arbeit verfügbare Zeitdie ich im Büro war. Auch wenn es nur 5 Minuten am Tag sind summiert sich das ganze. Nun werde ich aus die Firma aussteigen, und somit stellt sich die Frage wie meine Überstunden zu rechnen sind.
    Gilt die erfasst Arbeitszeit oder gelten die berechnete Stunden die auf die Aufträge verteilt wurden? Ich bin der Meinung die erfasste Arbeitszeit wäre das Maßgebende. Wie sehen Sie das?

  5. Oliver

    Habe einen Vollzeitvertrag (172std),
    aber in meiner Sozialversicherungsanmeldung steht Midijob….
    Was ist da schief gelaufen, meinen Kollegen geht es genauso. Kann bzw. Müssen wir da rechtlich vorgehen?

    Vielen Dank für die Antworten

  6. Sally L.

    Guten Tag.
    Ich hoffe hier auf Hinweise und Hilfe zu treffen.
    Mein Chef möchte gerne die Arbeitszeit pro Woche auf Mo-Do 8,5h und Freitags auf 6h festlegen.
    Wir werden nicht nach Stunden bezahlt, wir bekommen ein festes Gehalt. Jedoch müssen wir unsere 40h wöchentlich erreichen. Überstunden werden mit Freizeit ausgeglichen.
    Vorher galt die Regel: Täglich 8h und war intern so geregelt, dass von Mo-Do vorgearbeitet wird, damit man Freitags eher gehen kann.
    Mit dem neuen Modell bin ich nicht ganz einverstanden. So müsste ich, wenn ich z.B. Freitags Urlaub nehme, trotzdem Mo-Do 8,5h arbeiten.
    So wären die Tage ja unterschiedlich gewichtet.
    Ist das rechtlich machbar?
    Wenn ich jedoch extra frei haben (wenn Kind krank), meldet der Arbeitgeber der KK den Ausfall von 8h pro Tag.

  7. Nicole

    Hallo,

    Ich möchte ein Restaurant eröffnen. Zum Eröffnungstag stelle ich einen Koch ein. Er kommt aber schon vorher um vorbereitende Arbeiten zu erledigen und z.B. die Speisekarte zu besprechen. Wie kann ich ihn für diese anmelden? Ich habe ja noch keine Einnahmen und auch noch nicht geöffnet.

    MfG

    Nicole

  8. M.F

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    Ich habe Probleme mit meiner Arbeitsstunden, die ich im Monat arbeiten muss. Bisher habe ich das stets gut mit meinem Dreisatzrechnung unkompliziert hinbekommen. Nun bin ich nicht mehr Vollzeit sondern Teilzeit angestellt und lese im Internet wie kompliziert die Berechnung ist.

    Ich arbeite in einer 6 Tagewoche mit durchschnittlich 12 Stunden/Woche (entspricht 30 %). Durchschnittlich heißt für mich, meine Arbeitsstunden im Monat variieren je nach den tatsächlichen Arbeitstagen, also ohne die Feiertage.

    Bisher habe ich, ausgehend von einer Vollzeitbeschäftigung, egal ob 40 Stunden oder 38,5 Stunden (100%) bei einer 5 Tagewoche so gerechnet:
    Gehen wir mal davon aus ein Monat hat z.B 22 Arbeitstage:

    38,5 Wochenstunden (= 100) :5 = 7,7 Arbeitsstunden/Tag

    40 (Wochenarbeitsstunden (= 100 %/Monat) :5 Arbeitstage = 8 Arbeitsstunden/Tag
    8 X 22 Arbeitstage = 176 Arbeitsstunden im Monat

    nun bei 12 Wochenstunden (= 30 %/Monat) : 6 Arbeitstage = 2 Arbeitsstunden/Tag
    100 % = 176 Arbeitsstunden im Monat
    30 % entspricht 176 X 30% : 100 = 52,8

    würde ich 2 Arbeitszeitstunden/Tag X 22 tatsächliche Arbeitsstage im Monat rechnen, würde ich 44 Stunden errechnen.

    Sehr verwirrend, wie gesagt bisher hatte ich bei einem Vollzeitjob mit der monatlichen Stundenberechnung keine Probleme gehabt. Mit meiner Teilzeitarbeit schon alleine deshalb, weil mein Arbeitgeber andere, oft noch viel höhere Sollstunden angibt.

    Bitte helfen Sie mir. Ich bin kein Rechengenie.

    Vielen Dank
    M.F

  9. Jörg

    Guten Tag,
    bei mir ergiebt sich folgende Problematik :
    Ich habe einen Arbeitsvertrag mit einer 40h Woche plus Provisionsvergütung. In der Regel wird aber gar nicht 40h gearbeitet sondern im Schnitt ca 25-30h aber durch die zusätzlichen Provisionen ergiebt sich trozdem ein guter Verdienst. Jetzt das Problem : der Betrieb musste Kurzarbeit anmelden wegen Corona.
    Der Arbeitgeber rechnet jetzt aber nur die tatsächlich gearbeitete Zeit für die Berechnung der Kurzarbeit ohne die Provisionen. (laut ihm zählen Provisionen nicht zur Berechnung des Kurzarbeitergeldes)
    Er rechnet mit 110h was natürlich ein untragbar niedriges Kurzarbeitergeld giebt. In einem Monat wurde zB. 50 h gearbeitet – der Arbeitgeber bezahlt auch die 40h rechnet aber noch 60h Kurzarbeit hinzu was weieder zu einem sehr niedrigen Monatseinkommen führt. (in diesem Fall zhlt er auch die in den 50 gearbeiteten Stunden Provision nicht aus weil „Provisionen wären Kurzarbeitergeld nich ausbezahlt werden dürfen“ / ER schreibt die Provisionen aber auf für später.
    Meine Frage jetzt : berechnet sich das Kurzarbeitergeld nach den tatsächlich gearbeiteten Stunden oder nach den im Arbeitsvertrag stehenden Stunden. Und wie ist es mit den Provisionen bei der Berechnung des Kurzarbeitergeldes?
    Vielen Dank
    Jörg

  10. Fred

    Hallo,

    ich habe einen Arbeitsvertrag, worin nur beschrieben ist, das die wöchentliche Arbeitszeit 38,5 Stunden beträgt. Mein Chef meint nun, das das bedeutet, das ich monatlich 167:27 Stunden arbeiten muss.

    Meine Frage: Was zählt denn nun? Die 38,5 Stunden Woche oder die monatliche Arbeitszeit (Wochentage variieren von Monat zu Monat)

  11. Martina

    Hallo ich habe eine Frage zum Thema und zwar habe Ich eine Vollzeitstelle 40h als köchin, ich habe laut vertrag eine 5 tage woche aber mein arbeitgeber teilt mich jeden monat mindestens einmal so ein das ich sieben tage am stück arbeite und dann erst zwei tage frei habe. Kann ich etwas dagegen tun oder ist das aufgrund des ausgleichs erlaubt?

  12. Alina

    Hallo,

    ich arbeite als Haushaltshilfe/Putzhilfe (geringfügige Beschäftigung). Im Arbeitsvertag steht, dass die regelmäßige Arbeitszeit 4 Wochenstunden an einem Tag zu je 4 Stunden, und zwar jeweils am Donnerstag ist. Ich arbeite immer von 8-12 Uhr. Muss ich zB im aktuellen Monat April, wo der Monat fünf Donnerstage hat auch an 5 Donnerstagen arbeiten? Oder was ist, wenn ein Monat nur drei Donnerstage wegen Feiertagen hat??

    MfG

    Alina

  13. Ralf B.

    Guten Tag, kann mir jemand folgende Frage beantworten:

    Ein Teilzeitbeschäftiger mit 12 Wochenstunden leistet diese jeweils am Montag, Dienstag und Donnerstag. Werden somit sämtliche Feiertage, das heißt mindestens Weihnachts-, Oster- und Pfingsmontag sowie Christihimmelfahrt und Fronleichnam, als solche vergütet?

  14. Marina P.

    Vielen Dank das ich hier mein Anliegen äußern kann. Ich bin eine Teilzeitkraft, in .einem Arbeitsvertrag wurde festgelegt, das ich von Montag bis Donnerstag arbeite. Freitag ist frei. Wir sind nur zu zweit im Geschäft, das jeden Tag 8 Stu den geöffnet hat. Weiterhin steht in meinem Vertragdas ich bei Urlaub die Vertretung machen mus. Alles ok. Was ist nun, wenn meineKollegin nur von Donnerstag bis Montag Urlaub hat? Was ist mit den Brückentagen, bin ich verpflichtet arbeiten zu gehen, damit Sie auch mal einen Brückentag zu Hause bleiben kann ?

  15. Estera

    Hallo, ich arbeite in der Gastronomie, habe einen Vertrag auf 80 Stunden. Im Monat März war ich 8 Tage Krankgemeldet. Auch im den Monat habe ich einen Urlaub bekommen (3Tage)
    Auf meinem Abrechnung (März) steht das ich 5 Tage krank war, ist kein Urlaub eingetragen und dass ich 61 Stunden gearbeitet habe, aber ich habe wirklich nur 41 Stunden gearbeitet. Kann mir bitte jemand helfen? Mein Chef meinte dass das alles richtig ist.. mfg E.

  16. Schuler

    Hallo,
    ich arbeite derzeit 30 Std/Woche verteilt auf 5 Tage a 6 Stunden. Aus gesundheitlichen Gründen hat mir der AG telefonisch zugesagt, dieselbe Stundenanzahl auch an 4 Tagen leisten zu dürfen, sprich 7,5 Stunden.
    Entsteht mir dadurch ein Nachteil im Urlaubsanspruch? Derzeitig sind 25 Tage festgelegt.

    Vielen Dank für Ihre Einschätzung.

    Mfg
    M. Schuler

  17. Christian

    Hallo und Guten Tag,
    mich würde es interissieren, ab wo die Arbeitszeit gilt?
    Das Parken auf dem Parkplatz zählt nicht dazu, genauso der Weg vom Auto zur Stechuhr…aber was dann?
    Ab der Stechuhr zählt die Zeit, da das Umziehen von Freizeitkleidung in Arbeitskleidung sowie der Weg ins Büro und das hochfahren des PC´s zur Rüstzeit zählt und aus nicht privaten Antrieben erfolgt, ist das so?
    Ich freue michauf eure Antwort!
    Viele Grüße
    Christian

  18. Kathrin

    Hall und Guten Tag!

    Ich habe eine Frage zu meinem Teilzeitarbeitsvertag und dem sich daraus ergebenden Urlaubsanspruch:
    In meinem Vertrag sind 50 Arbeitsstunden pro Monat festgelegt, 12 h/Woche, abzuleisten Mittwochsvormittags, Freitagsvormittags und an zwei Samstagen pro Monat.
    Der vertraglich festgelegte Urlaub beträgt 6 Wochen. Nach meiner Rechnung ergibt dies einen Urlaubsanspruch von 15 Tagen/Jahr. Die Filialleitung sieht das allerdings scheinbar anders und berechnet den Urlaubsanspruch anhand meiner Arbeitsstunden..
    Weiterhin ist es so, dass ich nicht jeden Monat auf die 50 Stunden gekommen bin. Im Febbruar etwa. Wie werden solche Minusstunden verrechnet?
    Vielen Dank für Ihre Antwort!

  19. Gabi

    Hallo, ich soll einen Vertag unterschreiben der keine wöchentlich und monatliche Stundenzahl enthält. Mein Chef sagt, sonst könnte er keine Überstunden auszahlen. Ich habe bedenken dabei, er kann mich dann von Vollzeit auf Halbtags runtersetzen so wie er will. Also muss er im Vertrag die Stundenzahl reinsetzen .

  20. Selene

    Hallo ich bin Logistikerin und in meinem Vertrag steht 40 Stunden aber kein Arbeitszeiten.
    Ich verstehe, dass ich flexible Arbeitszeit habe.
    Könnte ich auch um 11 oder 12 Uhr morgens anfangen ?
    Oder ist die Flexibilität begrenzt?
    Vielen Dank

  21. Peter

    Hallo,
    ich habe da mal ein paar Fragen zu meinem Arbeitsvertrag und der Arbeitszeit.
    Ich arbeite in einem Mittelständigen Familienunternehmen im Vertriebsaussendienst. Meine Märkte liegen in Asien daher ist die Arbeit sehr Reise intensiv.
    In meinem Arbeitsvertrag steht keine spezifische Arbeitszeit. In 2007 kam dann irgendwann ein Anhang zu der Gehaltsabrechnung, das ab jetzt davon ausgegangen wird, das ich 40 Stunden arbeite ohne irgendwelchen Vergütungsausgleich. Da ich bis dato und auch jetzt im gesamten immer weit mehr als 40 Stunden gearbeitet habe, war mir das ziemlich egal.
    Jetzt kommt unser neuer Personalchef auf mich zu und sagt ich habe zu viele Minusstunden und das ich nicht ausreichend Stunden arbeite. Dieses wurde zuvor nie Thematisiert, da klar war, das ich auf meinen Reisen weit mehr stunden mache. Was ich jetzt aber heraus gefunden habe ist, das auf den reisen Grundsätzlich nur 5 Arbeitstage mit je 8 Stunden berechnet werden. Reisezeit ist keine Arbeitszeit, also auch da werden nur die 8 Stunden angenommen, wenn diese innerhalb der Arbeitswoche sind. Wenn an Wochenenden gereist wird ist das „privates Vergnügen“. Samstage und Sonntage die gearbeitet werden ebenfalls. Aus Kulturellen Gründen kann man aber nicht überall die normalen Wochenenden einhalten.
    Nun gibt es ja das neue Arbeitszeiterfassungsgesetz, und ebenfalls ein Urteil zum, Thema Reisezeit.
    Die Personalabteilung hat das ganze damit abgetan das ich ja Provision bekommen und über der Beitrags Bemessungsgrenze sei. Dieses aber nur durch die Provisions zahlungen die direkt an meine Vertriebsleistung gekoppelt ist.
    Wie sieht die Rechtslage da aus bzgl der Reisezeit und der Arbeitszeiterfassung?
    Welche Arbeitszeit muss ich, wenn ich in Deutschland bin, da voraussetzen? Im Büro gibt es eine Zugangskontrolle.
    Gruss
    Peter

  22. Nanne

    Hallöchen,
    Ich arbeite als Physio und bin mit 30h angestellt. Laut Arbeitsvertrag habe ich eine 5Tage Woche. Tatsächlich haben wir uns außerhalb des Arbeitsvertrages so geeinigt, das ich nur von Di. bis Fr. arbeite. Jetzt kam meine Chefin mir damit, dass ich wenn zB ein Feiertag auf einen Donnerstag fällt ich diesen Tag auf einen Montag nacharbeiten müsste, weil wir ja laut Vertrag eine 5Tage Woche hätten. Ist das tatsächlich so? Und wenn ja warum?

    Vielen lieben Dank

  23. Ludwig

    Hallo,
    bei mir gibt es folgende Situation:
    Ich arbeite im Vertriebs Außendienst eines mittelständischen Maschinenbauunternehmens. Ich bin für den Asiatischen markt zuständig.
    In meinem Arbeitsvertrag ist keine Arbeitszeit festgelegt.
    Derzeit werden mir für meine Geschäftsreisen lediglich, unabhängig von den wirklich geleisteten Stunden, 5×8 Stunden gut geschrieben. Reisezeit wird da ebenfalls nicht berücksichtigt, also auch da nur 8 Stunden pro Tag. Die Reisen dauern meist 10-14 Tage also ist immer ein Wochenende mit drin, dieses wird aber ebenfalls in keinster Weise vergütet.
    Wie sieht es da von der Rechtlichen Seite aus die wirklichen Stunden einzufordern? Wie sieht das Gesetz das Thema Reisezeit? Mein Arbeitgeber rechtfertigt sich damit das das Grundgehalt + Provisionen über der Beitragsbemessungsgrenze liegt und daher die Reisezeit mit den Provisionszahlungen abgegolten seien.
    Mir geht es eigentlich lediglich darum das die reellen Zeiten anerkannt werden damit die Arbeit, wenn ich zuhause bin, flexibler gestaltet werden kann.
    Danke und Gruss
    Ludwig

  24. Tante Jutta

    Hallo,
    Ich arbeite bei der Post. Laut Arbeitsvertrag haben wir eine 38,5 std Woche. Unser Chef behauptet, wir müssten trotzdem jede Woche bis zu 48 Stunden arbeiten. D.h. dass man oft gezwungen ist, seine Termine abzusagen. Ist das rechtens? Wozu hat man dann einen Arbeitsvertrag?
    Vielen Dank im voraus

  25. Masis

    Habe ein 40 Std Woche und ein fest Gehalt, meine Frage ist wenn ein Monat keine 20 Arbeitstage hat sondern 23 Tage heißt es das ich dann keine 160 std im Monat arbeiten muss sondern 184 std für den gleichen Lohn wie vereinbart oder müsste ich trotz dessen 160 std pro Monat arbeiten?

  26. Petra B.

    Hallo, ich arbeite bei einer Firma als Reinigungskraft, in meinem Vertrag steht Arbeitszeit tägliche 7,5 Std. und 37,5 Std. Wöchentlich. Der Einsatz erfolgt in z.B zwei Objekten für die es festgelegte Stunden gibt. Arbeitsbeginn im ersten Objekt 5:00 bis 8:00 und im zweiten 9.30 bis 13:00 . Ich habe jetzt das erste mal Lohn bekommen und mir wurden nur die Stunden für die Objekte zzgl 0,5 für Wegzeit bezahlt.
    Meine Frage darf der Arbeitgeber das, im Tarifvertrag für Gebäudereinigung steht das die Zwischenzeit bei zwei Arbeitsstellen als Arbeitszeit gerechnet und bezahlt werden muss. Ich dachte das mein Arbeitgeber mir die 7,5 Std/täglich auch bezahlen muss wenn er nicht gewährleisten mir Arbeit zu zuweisen welche die geforderte Zeit umfasst.
    Danke

  27. Jessy

    Hallo – ich habe einen Teilzeit-AV mit 12 Wochenstunden bzw. 3 Tagen – arbeite in der Physio eines Kurhotels.
    Da sich durch Neuanreisen von Hotelgästen oft erst am Freitag entscheidet wieviel Neuanwendungen noch dazu kommen, bekomme ich auch immer erst am Freitagnachmittag gesagt, an welchen Tagen ich in der nächsten Woche arbeiten muß! Da ist natürlich eine privat Vorplanung kaum möglich! Ist dies eigentlich so korrekt oder müßte ich feste Tage bekommen oder eher meinen Einsatz wissen bzw. kann ich ebenfalls meine 2 „Nichtarbeitstage“ ab und an vorgeben?

  28. Konrad

    Ich habe einen Vertrag mit 40 Stunden und einer 5 Tage Woche. Laut Vertrag sind 10% Überstunden pro Monat zulässig.
    AG gibt in Arbeitsvertrag an ein Arbeitszeitkonto zu führen, dies ist jedoch nicht der Fall.
    Seit Tag 1 lässt mich der AG jedoch 6 Tage die Woche arbeiten, bei einer Stundenanzahl von 49 Stunden pro Woche.
    Sind diese Stunde nun einfach unbezahlt, obwohl das Arbeitszeitkonto trotzt Vereinbarung nicht geführt wird?

  29. Kerstin G.

    Hallo Team,

    mein Chef hat mi nach acht Jahren gesagt, dass mein jetziger Arbeitsplatz weg fällt und bietet mir nun Schichten an. Diese kann ich als Alleinerziehende Mutter nicht leisten. Was kann ich tun? Er möchte das ich kündige?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Kerstin G.,

      bitte beachten Sie, dass wir keine kostenlose Rechtsberatung anbieten dürfen, nur ein Anwalt ist dazu befugt. Wir möchten Sie aber darauf hinweisen, dass bei einer Kündigung Ihrerseits eine Sperre des Arbeitslosengeldes erfolgen kann.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  30. Andre

    Hallo,

    ich wurde nach meiner Ausbildung im Elektrogroßhandel vom Betrieb übernommen. Es wurde kein neuer Vertrag aufgesetzt. Im Ausbildungsvertrag war eine wöchentliche Arbeitszeit von 40 Std festgelegt.
    Die Öffnunsgzeiten meines Betriebes sind von 07.30-17.00 Uhr (Montags-Donnerstags) und Freitag von 07.30-15.00 Uhr. Zudem muss ich 1x mal im Monat Samstags von 08.00-11.00 Uhr arbeiten, diese Arbeitszeit wird nicht extra vergütet.
    Wenn ich jetzt 45 min Pause (Mo-Do) und Freitag 30 min abziehe, komme ich trotzdem über 40 Std die Woche.

    Welche Regeln gelten laut Gesetz, wenn man keinen schriftlichen Arbeitsvertrag hat, was die Arbeitszeit angeht? Und wie sieht das mit dem extra Samstag aus, der 1x im Monat anfällt?

    Über eine Antwort würde ich mich freuen.

    Danke

  31. Mona

    Hallo Team von Arbeitsvertrag.org,

    Ich habe einen Teilzeitvertrag von 30 Stunden + bei Bedarf 25% mehr Arbeit. Dieser soll innerhalb eines Quartals bereinigt werden. Ich arbeite nun 3 Monate sogar über die 25%.
    Das ist doch so nicht zulässig, oder?

    Grüsse Mona

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Mona,

      bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir nicht befugt sind, aus der Ferne einzelne Vertragsvereinbarungen zu interpretieren. Wenden Sie sich bitte an einen Anwalt für Arbeitsrecht, welcher sich mit den Einzelheiten Ihrer Situation angemessen auseinandersetzen und darauf basierend eine fundierte Beratung anbieten kann.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  32. Natalie B.

    Hallo, ich hatte einen Arbeitsvertrag über 40 Std/Woche in 5 Tagen. Jetzt hat mein Chef die Stunden einfach auf 45 Std./Woche in 5 Tagen erhöht bei gleichbleibendem Lohn. Die zusatzstunden zählen auch nicht asl Überstunden, sondern als Wochensoll. Darf es das?
    Ich hatte gelesen, dass das nur für einen kurzen Zeitraum möglich wäre und die 5 Std/Woche auch als Überstunden zählen würden.
    Danke
    Natalie

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Natalie B.,

      in der Regel sollte es nicht möglich sein, ohne Ihre Zustimmung die Stundenzahl grundsätzlich zu erhöhen. Wir empfehlen Ihnen, sich Unterstützung bei einem Anwalt für Arbeitsrecht zu holen, der sich für Sie einsetzen kann.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  33. Stella

    Hallo,

    Kann ich die Arbeit ohne Vertragstrafe beenden, wenn das Unternehmen mich zwingt, einen anderen Job als meinen Vertrag zu machen?

    Vielen Danken

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Stella,

      in einigen Situationen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, kann eine fristgerechte Kündigung eingereicht werden. Ob diese in Ihrem Fall jedoch wirksam wäre, sollten Sie mit einem Anwalt für Arbeitsrecht besprechen, der sich mit Ihrem Fall auseinandersetzen und Sie daher angemessen beraten kann.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  34. Wilhelm K.

    § 2 Arbeitsvertrag: Die Arbeitszeit beträgt 15 Stunden wöchentlich
    Wie werden rechtlich diesbezüglich die Arbeitstunden -tage berechnet im Urlaubsfall 01.04.19 – 12.04.19 10 gearbeitet 10Tage Urlaub vom 15.04.19 – 30.04.19, 1. Mai Feiertag.
    Wieviel Tage und Stunden habe ich dann in der 18 KW 2019 zu arbeiten?
    Ich danke Ihnen für eine verbindlich rechtliche Antwort
    Mit freundlichen Grüßen
    Wilhelm K.

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Wilhelm K.,

      bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir keine Rechtsberatung anbieten und daher keine verbindlichen Antworten geben können. Bitte wenden Sie sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht, der die Sache mit Ihnen durchgehen kann.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  35. Vivi

    Hallo,

    Ich habe ein Vertrag mit mindestens 120 Stunden monatlich, ab 20. Marz.
    Aber von 20. Marz bis 31. Marz ich hatte nur 28 Stunden bezahlt.
    Is das in Ordnung?

    Vielen Danken

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Vivi,
      wir würden Ihnen empfehlen, Ihren Arbeitsvertrag von einem Anwalt überprüfen zu lassen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  36. Sylvia

    Hallo, ich habe eine Frage zur Vergütung von Fortbildungen. Mein Chef hat einen Termin an einem Freitag für einen erste Hilfe Kurs gemacht (8:00-16:00 Uhr). Jetzt möchte er diese Stunden unterschiedlich als Arbeitszeit notieren. Voll- und Teilzeitkräfte, die an diesem Tag ganz normal gearbeitet hätten sollen die Zeit wie gleich beschrieben unterschiedlich vergütet bekommen.

    AZ Freitag 07:45-12:00 (Teilzeitkraft/Minijobber) bezahlt werden sollen 4 volle Stunden; die Zeit von 12-16 Uhr zur Hälfte, also 2 Stunden.

    AZ Freitag 07:45-13:30 (Vollzeitkraft) 6,5 Stunden; für die Zeit von 13:30-16:00 Uhr 1,3/4 Stunde.

    AZ Freitag (fester Arbeitstag Mittwoch; Minijobber) 0 Stunden; 08:00-16:00 = 4 Stunden

    Also drei verschiedene Stundenansammlung für die gleiche Zeit, ist das rechtens?

    Nach Rücksprache mit dem Chef, bekomme ich die 7 Stunden für die Fortbildung bezahlt, bzw. als Überstunden notiert. Doch jetzt kam die Ansage das Fortbildungen nicht mehr mit Arbeitszeit vergütet werden würden.

  37. Hans

    Hallo,

    gilt die kurzfristige Wochenarbeitszeit von maximal 60 Stunden für Montag bis Samstag? Oder muss der Sonntag eingerechnet werden wenn es zusätzlich am Sonntag zu einer Beschäftigung kommt?

  38. Steffi

    Hallo,

    wir sind ein gemeinnütziger Verein mit vielen Mini-Jobbern. Frage: Wenn diese Mini-Jobber an einer von uns angeordneten Schulung teilnehmen, muss die Schulung komplett als Arbeitszeit angerechnet werden?

    Beispiel: Frau Mara Müller arbeitet dienstags und donnerstags von 10 – 12 Uhr. Sie besucht eine vom AG angeordnete 8-stündige Fortbildung. Hat sie als Ausgleich 2 Wochen frei???

    Danke für die Rückmeldung

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Steffi,
      bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir keine Rechtsberatung anbieten und demnach nicht für jeden Einzelfall beurteilen dürfen, wann eine Weiterbildung als Arbeitszeit gilt. Bitte wenden Sie sich hierzu ggf. an einen Anwalt.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  39. Bock

    Hallo,
    In meinem Arbeitsvertrag steht drin „mind. 40 Stunden Woche“. (Montag bis Freitag) Darf mein arbeitgeber mich zwingen 50 Stunden die Woche zu arbeiten? Gelten die im Schnitt 40 Stunden in der Woche auf mich und sind die 10 Stunden pro Tag auch für mich maximal? (Bürokraft)

    Mit freundlichen Grüßen
    RB

  40. Katharina

    Hallo liebes Team,

    Ich habe eine Vollzeitstelle,
    Jetzt ist es so, dass mein Arbeitgeber mich für den kompletten Januar nicht eingeteilt hat.
    Muss er mir die Stunden trotzdem bezahlen?

    Liebe Grüße Kathy

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Katharina,
      bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir keine Rechtsberatung anbieten. Sie können sich zu Ihrer Frage umfassend von einem Rechtsanwalt beraten lassen. Dieser wird hierzu auch Ihren Arbeitsvertrag prüfen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  41. Jenny

    Hallo,

    in meinem Arbeitsvertrag steht folgendes: „Die regelmäßige Arbeitszeit beträgt, durchschnittlich bezogen auf einen Zeitraum von acht Wochen, 40 Stunden wöchentlich.“

    Jetzt würde mich interessieren auf wie viele Stunden habe ich wöchentlich Anspruch zu arbeiten?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Jenny,

      der Arbeitgeber hat ein Weisungsrecht, weshalb er „nach billigem Ermessen“ auch mal Arbeitszeit und -ort einteilen kann, wie es für das Unternehmen notwendig ist. Allerdings sollte dies nur im Rahmen des Arbeitsvertrags geschehen. Daher sollten Sie Anspruch auf die durchschnittlichen 40 Stunden pro Woche haben.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  42. Antje

    Hallo!

    ich arbeite für eine Metallwerkstatt und wir möchten in Zukunft die Arbeitszeit über eine Software digital erfassen. Ist es möglich, das Einhalten der Pausenzeiten (wie in Ihrem Artikel beschrieben) vertraglich festzulegen? Es wäre für alle im Team weitaus einfacher nur die Stunden projektbezogen zu erfassen ohne die Pausen in die Software einzutragen.

    Ich stelle mir einen Paragraphen im Arbeitsvertrag vor in dem die Pausenregeln stehen, an die sich alle Mitarbeiter halten sollen.

    Ich freue mich über eine Antwort. Vielen Dank!

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Antje,
      bitte beachten Sie, dass wir keine Rechtsberatung anbieten. Wie Sie diese Angelegenheit individuell für Ihr Unternehmen regeln, kann Ihnen ein Anwalt sagen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  43. Paul

    Hallo,
    ich habe einen Arbeitsvertrag mit Arbeitszeitkonto. Branche, Einzelhandel 6 Werktage = 5 Arbeitstage. Angetreten habe ich die Arbeitsstelle Mitte November in Vollzeit. Vereinbart ist eine Nettojahresarbeitszeit mit bez. 52 Wochen à 40 Stunden.
    Für Monat Nov. und Dez. sind 4 Urlaubstage festgeschrieben. Nun wurden mir im Nov. und Dez. jewils 2 Urlaubstage an meinen freien Tagen „abgezogen“, um das Arbeitszetkonto nicht ins Minus laufen zu lassen.
    Im Januar erscheint als Urlaubsvortrag „0 TUrlaubstage“ im Arbeitszeitkonto.
    Ist es rechtens, wenn der Urlaubstage dafür verwenbdet werden um keine Minusstunden aufzubauen?

    freundliche Grü0e

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Paul,
      mit der Frage, ob Urlaubstage mit Minusstunden verrechnet werden dürfen, befassten sich schon Gerichte. Deswegen kann es ratsam sein, zu derartigen Fragen einen Anwalt zu konsultieren. Wir bieten hingegen keine Rechtsberatung an.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  44. Stephan

    Wie verhält es sich bei einem auf 4 Monate befristeten Praktikum? Ich möchte neben dem Praktikum (39h/Woche) noch 10h/Woche arbeiten (anderer Arbeitgeber) und für die 4 Monate käme ich also auf 49h. Danach aber ja nur noch auf 10h/Woche. Gilt dieser 6-Monate-Ausgleich für mich als Person oder muss die Arbeitszeit innerhalb des 4-Monatsvertrages auf 8h/Tag ausgeglichen werden?
    Danke!

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Stephan,

      wir sind uns nicht ganz sicher, ob wir Ihre Frage richtig verstehen. Sollte Ihre Frage sich zum die Arbeitszeitregelung für Minderjährige drehen, so greif § 21 Jugendarbeitsschutzgesetz: Die vorgegebene 40-Stunde-Woche für Jugendliche darf nur in Notfällen überschritten werden, die Überstunden müssen in den folgenden drei Wochen ausgeglichen werden.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  45. Zonnja

    Hallo!
    Ich arbeite als Fahrerin bei einer Spedition. Die Tour ist vorgegeben.Vom Startpunkt,also wo ich losfahre,bis zu Ende der Tour brauche ich jeden Tag 4,5-5Stunden.
    Somit wären das etwa 100 Stunden im Monat.
    In meinem Arbeitsvertrag stehen 140 Stunden.
    Ich fragte schon bei Vertragsabschluss wie denn das sein könne.Darauf bekam ich die Antwort das es ja mal mehr und mal weniger Arbeit sei.
    Klar,an Weihnachten und Ostern gibt es mehr Pakete/Post.
    Aber was ist mit der restlichen Zeit?
    Frage: Darf die Spedition mich 2 Stunden vor Arbeitsbeginn schon anfordern für eine nicht geplante Extrafahrt?
    Was darf die Spedition diesbezüglich tun?
    Ich verlasse das Haus gegen 12.15,und kehre gegen 18.00 zurück.
    Mir war es von Anfang an wichtig das ich feste,geregelte Arbeitszeiten habe und dies habe ich auch so vermittelt.
    An ein bis zwei Tagen pro Woche kann ich den LKW (7,5t) zu Hause abstellen,das spart der Spedition ca. 250km / Monat.

    Vielen Dank.

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Zonnja,

      in der Regel sollten kurzfristige Änderungen des Arbeitsplans mindestens vier Tage früher angekündigt werden.

      Etwaige Minusstunden, die der Arbeitgeber zu verschulden hat (etwa wenn dieser zu wenig Arbeit aufgetragen hat), sollten nicht zum Nachteil des Arbeitnehmers verrechnet werden.

      Wir raten Ihnen, sich in dieser Situation den Rat eines Anwalts für Arbeitsrecht einzuholen, um eine angemessene Vorgehensweise zu planen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  46. Bianca

    Hallo.
    Mein Sohn befindet sich in de4 Ausbildung und ist 25 Jahre alt. Laut Vertrag stehen 40 Std drin,jedoch ist er zwischen 43 und 46 Std beschäftigt. Ist es ohne Bezahlung rechtens? Oft ist auch kein Ausbilder oder ein Beauftragter zugegen, also Verstoß ja oder nein? Zudem sagt sein Chef das der Weg von der Berufsschule seine Pause für den Tag wäre, ist das rechtens?

    Vielen Dank für Antworten

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Bianca,

      in der Regel wird die Wegzeit zwischen Berufsschule und Betrieb auf die Arbeitszeit angerechnet, gilt demnach nicht als Pause. Weiterhin müssen Überstunden ausgezahlt bzw. durch Freizeit ausgeglichen werden.

      Auch sollte in der Regel immer ein Ausbilder vor Ort sein, wenn der Auszubildende in der Firma ist.

      Wir raten Ihnen, sich in Ihrer Situation an einen Anwalt für Arbeitsrecht zu wenden.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  47. Wolfram

    Hallo, meine Freundin ist Physiotherapeutin. Sie arbeitet in einer Praxis mit einem Arbeitsvertrag über 38,5h plus minus 5 Stunden. Vereinbart ist ein festgeschriebener Stundenlohn.
    Immer öfters kommt es vor, dass Patienten absagen oder einfach nicht erscheinen. In diesem Fall ist sozusagen keine Arbeit vorhanden. Ist es denn rechtens, wenn diese Stunden dann, egal ob sie in der Praxis ist oder nicht, dann nicht bezahlt werden?
    Selbst wenn es vorher klar ist, dass Stunden ausfallen, gehe ich davon aus, dass mindestens 4 Tage im Voraus bekannt sein muss, dass die Arbeitszeit kürzer ist. Ansonsten kann man ja mit einer freien Stunde dann auch nicht wirklich etwas anfangen. Ich denke, dass hier das Risiko unzulässig auf die Arbeitnehmer abgewälzt wird. Was denken Sie?

  48. Felbel

    Hallo,

    man hat mir einen sogenannten PKH Vertrag angeboten. Es handelt sich um 60 Stunden fest im Monat und man kann beliebig mehr Stunden gehen, bis hin zu Vollzeit. Allerdings muss man sich selbst krankenversichern bzw. den Beitrag alleine tragen. Ich habe noch nie davon gehört und ein Midivertrag ist es nicht als ich nachfragte.

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Felbel,

      bitte wenden Sie sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht. Dieser kann den Vertrag auf Zulässigkeit prüfen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  49. Semi

    hallo,
    ich bin Studentin und habe einen Arbeitsvertrag von 6 Stunden/Woche. Was ist, wenn ich in einer Woche keine Zeit habe zu arbeiten muss ich immer auf die 6 Stunden kommen? Kann ich auch in einer Woche 12 machen und in der nächsten dann keine oder auch mal einen ganzen Monat aussetzen?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Semi,

      bitte sprich dies mit Deinem Arbeitgeber, ob ihr gemeinsam eine Lösung findet. Notfalls hat jeder Arbeitnehmer Anspruch auf Urlaub.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  50. Mattes

    Guten Tag,

    laut Vertrag habe ich eine 40 Stunden Woche.

    Als Arbeitszeit wird 7:00 -15:00 Uhr angegeben.

    Eine Pause wird für 9:45-10:15 Uhr Uhr definiert.

    Bedeutet das, das meine Pause bezahlt werden? Weil wen nicht müsste meine Arbeitszeit ja um 15:30 uhr enden. Richtig?

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