Arbeitszeit im Arbeitsvertrag – Was gilt es bei der Unterzeichnung vom Arbeitsvertrag zu beachten?

Von Jörg K.

Letzte Aktualisierung am: 29. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 10 Minuten

Über die konkrete Arbeitszeit einigen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer im Arbeitsvertrag.
Über die konkrete Arbeitszeit einigen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer im Arbeitsvertrag.

Wie viel Zeit ein Arbeitnehmer in der Woche für Arbeit aufbringt, ist einer der Kernpunkte im Arbeitsvertrag. Hier sind die Regelungen, die das Arbeitsverhältnis betreffen in der Regel schriftlich festgehalten.

Die getroffenen Vereinbarungen lassen sich anhand eines solchen Dokumentes viel leichter nachweisen als bei einem mündlichen Vertrag, sollte ein Partner einen Arbeitsgerichtsprozess anstrengen.

Kompaktwissen: Arbeitszeit

Wo sind die Regeln zur Arbeitszeit in Deutschland festgeschrieben?

Die Vorschriften zur Arbeitszeit in Deutschland befinden sich im Arbeitszeitgesetz.

Welche Arbeitszeit ist am Tag maximal erlaubt?

Die maximal erlaubte Arbeitszeit liegt in der Regel bei acht Stunden täglich. Ausnahmsweise kann sie auf zehn Stunden erhöht werden, wenn es innerhalb von sechs Monaten zu einem Ausgleich kommt. Diese festgelegten Grenzen dienen dem Arbeitsschutz.

Zählen Pausen zur Arbeitszeit?

Nein, Pausen gehören nicht zur täglichen Arbeitszeit. Legen Sie Mittags- oder Raucherpausen ein, müssen Sie die entsprechenden Zeiten nacharbeiten.

Lassen Sie sich hier kostenlos Ihre Arbeitstage berechnen!

Spezifische Informationen zur Arbeitszeit

Der Minusstunden- oder Überstunden-Aufbau wird im Arbeitszeitkonto dokumentiert.

Arbeitszeitkonto

Welche gesetzlichen Vorgaben und Fristen gelten für das Arbeitszeitkonto? Alle Infos finden Sie hier!

Wie muss die Arbeitszeiterfassung der Mitarbeiter umgesetzt werden?

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Lesen Sie hier, inwiefern Gesetze zur Arbeitszeiterfassung existieren und welche Möglichkeiten es hier gibt.

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Arbeitszeitgesetz (ArbZG)

Wo liegt die gesetzliche Höchstarbeitszeit gemäß ArbZG? Wann sind Pausen vorgeschrieben? Hier mehr!

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Raucherpause

Sind Raucherpausen während der Arbeitszeit gestattet oder kann der Arbeitgeber sie verbieten?

Was ist Arbeitszeit?

Wann ein Mitarbeiter arbeitet und wann nicht, ist im Allgemeinen wie folgt definiert:

Als Arbeitszeit wird der Zeitraum bezeichnet, in dem der Arbeitnehmer bereitsteht, um die ihm übereigneten Aufgaben und in der Regel im Arbeitsvertrag definierten Tätigkeiten im Interesse des Unternehmens zu erledigen.

Hierzu zählen ebenfalls solche Zeiten, in denen der Arbeitnehmer sich zur Verfügung hält, um bei Bedarf und auf Zuruf schnell mit seiner Arbeit zu beginnen.

Wie lang dieser Zeitraum pro Tag höchstens dauern darf, ist im Arbeitszeitgesetz definiert. Es dient dem Arbeitnehmerschutz und gibt ganz klar vor, wie viele Stunden am Tag gearbeitet werden darf.

Das Arbeitsrecht sagt zur Arbeitszeit – im Arbeitszeitgesetz – Folgendes:

„Arbeitszeit im Sinne dieses Gesetzes ist die Zeit vom Beginn bis zum Ende der Arbeit ohne die Ruhepausen; Arbeitszeiten bei mehreren Arbeitgebern sind zusammenzurechnen. Im Bergbau unter Tage zählen die Ruhepausen zur Arbeitszeit.“ § 2 Arbeitszeitgesetz (ArbZG)

Nicht im Arbeitsschutzgesetz ist die Arbeitszeit definiert, sondern im Arbeitszeitgesetz.
Nicht im Arbeitsschutzgesetz ist die Arbeitszeit definiert, sondern im Arbeitszeitgesetz.

Das Gesetz schreibt Arbeitgebern und Arbeitnehmern vor, dass die regelmäßige Arbeitszeit pro Werktag nicht länger als acht Stunden sein darf. Ausnahmsweise kann von dieser Vorgabe abgewichen werden und die maximale Arbeitszeit pro Tag auf bis zu zehn Stunden ausgedehnt werden, wenn …

  • im Laufe der kommenden sechs Monate im Durchschnitt wieder acht Stunden erreicht werden
  • bzw. die Achtstundenregelung innerhalb der nächsten 24 Wochen durchschnittlich eingehalten wird.

Nach sechs Stunden Arbeitstätigkeit ist spätestens eine Pause einzulegen, wenn die Arbeitszeit pro Tag bis zu neun Stunden beträgt. Diese muss mindestens 30 Minuten dauern. Arbeiten Arbeitnehmer länger, muss die Pause mindestens 45 Minuten umfassen. Sie darf gestückelt werden in Blöcke, die mindestens 15 Minuten lang sind.

Die Arbeitszeitregelung besagt: Zwischen den Arbeitszeiten an aufeinanderfolgenden Tagen muss eine Ruhezeit von im Minimum elf Stunden gewahrt werden, wenn es sich nicht um Angehörige bestimmter Berufsgruppen handelt. Dazu gehören unter anderem Personen, die Krankenhäusern, Restaurants, im öffentlichen Personennahverkehr oder in der Landwirtschaft arbeiten. In diesen Fällen ist eine zehn stündige Ruhezeit erlaubt, sofern innerhalb der nächsten vier Wochen ein Ausgleich erfolgt (§ 5 ArbZG).

Wie lang die tägliche Arbeitszeit ausfallen darf, ist jedoch nicht nur im Arbeitszeitgesetz, sondern auch noch in anderen Gesetzen festgehalten, wie zum Beispiel den Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG). Es bezieht sich auf solche Arbeitnehmer, die in der Regel noch keine 18 Jahre alt sind und sich häufig in einer Ausbildung oder einem vergleichbaren Beschäftigungsverhältnis befinden. Der Gesetzgeber hält hier fest:

Bei Jugendlichen muss eine tägliche Höchstarbeitszeit von acht Stunden eingehalten werden. Die wöchentliche Arbeitszeit darf die Grenze von 40 Stunden nicht sprengen. Ist ein Jugendlicher an manchen Tagen weniger als acht Stunden beschäftigt, ist es erlaubt, ihn an anderen Tagen der Woche zum Ausgleich für achteinhalb arbeiten zu lassen.

Ist ein Arbeitnehmer älter als 16 und jünger als 18 Jahre alt und in der Landwirtschaft tätig, beträgt die maximal zulässige gesetzliche Arbeitszeit in der Erntesaison neun Stunden pro Tag. In zwei aufeinanderfolgenden Wochen darf sie zudem das Maß von 85 Stunden nicht überschreiten.

In der Ausbildung ist der regelmäßige Gang zur Berufsschule Pflicht. Doch was gehört hiervon zur Arbeitszeit? Was zu Pausen? Das Gesetz sagt hierzu Folgendes:

Auf die Arbeitszeit anzurechnen sind …

Gesetzliche Pausen unterbrechen die Arbeitszeit. Nach sechs Stunden Arbeit müssen Arbeitnehmer sich erholen.
Gesetzliche Pausen unterbrechen die Arbeitszeit. Nach sechs Stunden Arbeit müssen Arbeitnehmer sich erholen.
  • Berufsschultage, die acht Stunden dauern, mehr als fünf Unterrichtsstunden beinhalten, wovon eine Stunde im Minimum 45 Minuten dauert. Die Anrechenbarkeit ist begrenzt auf einen Tag pro Woche.
  • Berufsschulwochen, die durch Blockunterricht gekennzeichnet sind und Ausbildungsinhalte im Minimum innerhalb von 40 Stunden an fünf Tagen oder mehr vermitteln
  • die Unterrichtszeit plus Pausen

Gilt im Arbeitsrecht die Fortbildung als Arbeitszeit?

Nicht nur angesichts des rasanten technologischen Fortschritts sinkt die Halbwertzeit von Wissen dramatisch. Scheinbar sicher gewähntes Know-how wird durch neue Erkenntnisse schnell überholt, weshalb das Konzept des lebenslangen Lernens eingeführt wurde. Im Laufe des immer länger währenden Arbeitslebens sind Fort- und Weiterbildungen der Mitarbeiter deshalb nahezu unumgänglich, um als Unternehmen im Wettbewerb bestehen und nicht von anderen Konkurrenten abgehängt zu werden.

Was Arbeitnehmer in diesem Zusammenhang interessiert: Zählt die Zeit, die für derlei Bildungsmaßnahmen aufgewendet wird zur Arbeitszeit? In den allermeisten Fällen, ja. Das gilt nicht nur, wenn die Fortbildung in den üblichen Räumlichkeiten am vereinbarten Arbeitsort erfolgt. Müssen Arbeitnehmer erst zum Veranstaltungsort reisen, gilt in der Regel: Sobald Sie sich auf den Weg dorthin machen und währenddessen ausschließlich dienstliche Interessen verfolgen, handelt es sich um Arbeitszeit. Denkbar sind hier beispielsweise das Beantworten von Arbeits-E-Mails oder Erledigen von dienstlichen Telefonaten. Gleiches gilt für die Rückfahrt. Sogar Wartezeiten sind häufig inkludiert.

Laut Arbeitsrecht zählt die Fahrzeit nicht zur Arbeitszeit, wenn es sich um den regulären Weg von der eigenen Wohnung zur Arbeitsstelle handelt. Für diese Wegezeit werden Arbeitnehmer nicht entlohnt, sind jedoch unfallversichert.

Verschiedene Arbeitszeitmodelle:

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Bereitschaftszeit

Was Bereitschaftszeit bedeutet und welche Probleme diese verursachen kann, lesen Sie in diesem Ratgeber.

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Gleitzeit

Dieser Ratgeber erläutert das Arbeitsmodell „Gleitzeit“. Was unter diesem Begriff zu verstehen ist, lesen Sie hier.

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Kurzarbeit

Wir erklären, wozu es Kurzarbeit gibt und worauf hierbei zu achten ist – z. B. ob Urlaub gewährt wird.

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Rufbereitschaft

Wie ist Rufbereitschaft arbeitsrechtlich geregelt? Alles Wichtige dazu lesen Sie hier!

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Zeitarbeit

Hier erfahren Sie, was Zeitarbeit eigentlich ist und welche arbeitsrechtlichen Regelungen hierbei gelten.

Welche Funktionen hat die Arbeitszeit?

Die konkreten Arbeitszeiten sind in Deutschland streng reguliert, um Arbeitnehmer vor Überlastung zu schützen. Es handelt sich demnach um eine Arbeitsschutzmaßnahme, die dazu dient:

  • die Sicherheit der Arbeitnehmer zu gewährleisten
  • die Gesundheit der Mitarbeiter zu erhalten
Missachten Arbeitgeber die Vorgaben zur Arbeitszeit und lassen Arbeitnehmer länger arbeiten, müssen sie mit erheblichen Geldbußen rechnen. Das Arbeitszeitgesetz und das Jugendarbeitsschutzgesetz sprechen in diesem Zusammenhang von einer Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld von bis zu 15 000 Euro pro Verstoß belegt ist. Setzt sich ein Arbeitgeber regelmäßig über die Vorgaben des Gesetzgebers hinweg, kann sogar eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr drohen.

Muss die Arbeitszeit vom Arbeitgeber erfasst werden?

Insbesondere durch die Einführung des Mindestlohns bekam die Einhaltung der Arbeitszeit eine noch größere Bedeutung. Schließlich wäre es für Arbeitgeber nur allzu leicht, den vorgeschriebenen geringsten Lohn pro Stunde dadurch aufzuweichen, dass Angestellte einfach „unbezahlt“ länger arbeiten müssen.

Aus diesem Grund gibt es für bestimmte Arbeitnehmer die Pflicht, die Arbeitszeit zu dokumentieren. Dies gilt unter anderem für ebenjene bzw. Angehörige folgender Branchen:

Die Änderung vom Arbeitsvertrag kann auch die Arbeitszeit betreffen.
Die Änderung vom Arbeitsvertrag kann auch die Arbeitszeit betreffen.
  • geringfügig Beschäftigte (nicht für Minijobber, die in der Privatwirtschaft arbeiten)
  • Baugewerbe
  • Gastronomie
  • Speditionen
  • Transport- und Logistikbereich
  • Forstwirtschaft
  • Gebäudereinigung
  • Fleischwirtschaft
  • Zeitungszusteller
  • Paketboten

Der Arbeitgeber ist dazu verpflichtet, für alle Mitarbeiter der genannten Bereiche festzuhalten,

  • wann die tägliche Arbeitszeit begonnen hat
  • wann die tägliche Arbeitszeit beendet ist
  • wie lang die tägliche Arbeitszeit gedauert hat (Zeit in Stunden)

Die Dokumentation muss nicht handschriftlich erfolgen. Es kann hierbei auch eine Zeiterfassung zur Ermittlung der Arbeitszeit eingesetzt werden, deren Protokoll auf Anfrage bei einer Kontrolle durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit vorgelegt werden muss.

Was besagt das Arbeitsrecht zu den Überstunden?

Bei Überstunden handelt es sich um über die regelmäßige Arbeitszeit geleistete Mehrarbeit, die unter Umständen bereits bei Eintritt in das Unternehmen vereinbart wurde. Überstunden sind im Arbeitsvertrag in der Regel in der sogenannten „Überstundenklausel“ zu finden. Sie hält fest, wie viel mehr Zeit Sie im Monat mit zusätzlichen Arbeitsstunden rechnen müssen und wie diese vergütet werden.

Achtung: Nicht jede Formulierung zu Überstunden ist laut Arbeitsrecht erlaubt. Sind Sie sich unsicher, ob die Klausel wirksam ist, wenden Sie sich an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht. Dank seiner Erfahrung weiß er genau, was erlaubt ist und was nicht.

Nicht nur im Arbeitsvertrag können Regelungen zu Arbeitszeit und Überstunden niedergeschrieben sein. Andere Orte, an denen Sie bei Informationsbedarf suchen sollten, sind:

  • ein gültiger Tarifvertrag, den Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertreter für Ihre Branche abgeschlossen haben
  • eine Betriebsvereinbarung, welche die Arbeitszeit bzw. die Überstunden und den Umgang damit definiert. Sie wird vereinbart zwischen dem Betriebsrat eines Unternehmens und dem jeweiligen Arbeitgeber.

Sind weder im Tarifvertrag, der Betriebsvereinbarung oder dem Arbeitsvertrag Vereinbarungen zu Überstunden und ihrer Vergütung zu finden, können Sie von Ihrem Chef trotzdem verlangen, dass er Ihre geleistete Mehrarbeit entlohnt. Die Höhe des Entgelts bemisst sich an den im Betrieb oder der Branche üblicherweise gezahlten Preisen (§ 612 Bürgerliches Gesetzbuch – BGB).

Arbeitsvertrag in Teilzeit oder Vollzeit abschließen?

Die Arbeitszeit bei Vollzeit und Teilzeit variiert, letztere arbeiten weniger.
Die Arbeitszeit bei Vollzeit und Teilzeit variiert, letztere arbeiten weniger.

Wie hoch Ihre Arbeitszeit ausfällt, ist davon abhängig was Sie mit Ihrem Arbeitgeber vereinbaren. Gerade Eltern wollen häufig nicht in Vollzeit arbeiten, um noch ausreichend Zeit zu haben, ihr Kind beim Aufwachsen zu begleiten. Andere können eine Vierzigstundenwoche nicht stemmen, da sie sich angesichts enormer Kitakosten die Betreuung ihrer Kleinen schlichtweg nicht leisten können.

Für sie kommt daher nur ein Teilzeitarbeitsvertrag in Frage.

Teilzeit und Vollzeit können in der Regel nicht getrennt voneinander betrachtet werden, da die Stundenanzahl in Teilzeit an der eines vollzeitarbeitenden Arbeitnehmers bemessen wird.

Wann Arbeitsverträge als Teilzeit-Jobs gelten, darüber gibt das Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) Auskunft:

T eilzeitbeschäftigt ist ein Arbeitnehmer, dessen regelmäßige Wochenarbeitszeit kürzer ist als die eines vergleichbaren vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmers. Ist eine regelmäßige Wochenarbeitszeit nicht vereinbart, so ist ein Arbeitnehmer teilzeitbeschäftigt, wenn seine regelmäßige Arbeitszeit im Durchschnitt eines bis zu einem Jahr reichenden Beschäftigungszeitraums unter der eines vergleichbaren vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmers liegt. […]“ (§ 2 TzBfG)

Das Gesetz weist zudem darauf hin, dass auch geringfügig Beschäftigte als Teilzeitarbeitskraft arbeiten können.

Auf die Frage, wie viel Stunden regulär in Vollzeit gearbeitet wird und wie viel in Teilzeit ist daher zu antworten: Es kommt darauf an. Entscheidend ist, was im Betrieb üblich ist. Nicht zwingend muss die Arbeitszeit bei allen Mitarbeitern deshalb 40 Stunden oder mehr betragen, damit es sich um Vollzeit handelt. Genauso gut kann eine geringere Stundenanzahl als ebenjene bezeichnet werden.

Ist es erlaubt, einen Arbeitsvertrag ohne Arbeitszeit abzuschließen?

Arbeitszeiten müssen durch Pausen unterbrochen werden - die gesetzliche Regelung schreibt eine 30-minütige Unterbrechung vor, wenn die Arbeitszeit pro Tag maximal neun Stunden dauert.
Arbeitszeiten müssen durch Pausen unterbrochen werden – die gesetzliche Regelung schreibt eine 30-minütige Unterbrechung vor, wenn die Arbeitszeit pro Tag maximal neun Stunden dauert.

Prinzipiell steht es Arbeitnehmern und Arbeitnehmern frei, ob Sie einen Vertrag mündlich oder schriftlich abschließen.

Wird kein Schreiben aufgesetzt und von beiden Seiten unterschrieben, ist der Arbeitgeber dennoch dazu verpflichtet, die wichtigsten Parameter der vertraglichen Beziehung schriftlich festzuhalten und dem Arbeitnehmer unterschrieben zu übergeben. Das hat allerspätestens vier Wochen nach Antritt der Beschäftigung zu erfolgen.

Diese Elemente gelten als wesentlich im Arbeitsverhältnis:

  • Name und Adresse der Vertragspartner
  • Datum des Eintritts
  • ggf. die Dauer des Beschäftigungsverhältnisses (wenn die Zusammenarbeit befristet ist)
  • Arbeitsort
  • Beschreibung der Arbeitsaufgaben
  • Höhe der Vergütung inkl. Zusammensetzung
  • Arbeitszeit
  • Anzahl der Urlaubstage
  • Kündigungsfristen
  • Hinweis, welche Tarifverträge, Betriebs- bzw. Dienstvereinbarungen gelten

Dieser Nachweis darf nicht in elektronischer Form erfolgen.

Die meisten Arbeitgeber halten sich an diese gesetzlichen Vorgaben und machen eine Klausel zur Arbeitszeit zum Bestandteil eines Arbeitsvertrages. Fehlt in einem Arbeitsvertrag die Angabe zur Arbeitszeit, dann sieht es das Arbeitsrecht so: In diesem Fall darf der Arbeitnehmer davon ausgehen, dass für ihn die im Betrieb üblichen Arbeitszeiten gelten.

Das Bundesarbeitsgericht hat in einem seiner Urteile festgehalten, dass dieses Prozedere auch dann rechtens ist, wenn es einen gültigen Tarifvertrag gibt (BAG, Az. 10 AZR 325/12).

Kann ein Arbeitsvertrag auch eine flexible Arbeitszeit beinhalten?

Je nachdem in welcher Branche Unternehmer tätig sind, besteht eine mehr oder wenige große Abhängigkeit von Aufträgen, die er erhält. Hieran bemisst sich in der Regel auch, wie viele Arbeitnehmer er beschäftigt, schließlich treiben Personalkosten die Ausgaben ganz wesentlich in die Höhe. Viele Arbeitgeber haben deshalb ein Interesse daran, mit Mitarbeitern flexible Arbeitszeiten zu vereinbaren. Doch ist das überhaupt erlaubt?

Ja, das ist es. Laut Arbeitsrecht ist zur Arbeitszeit in diesem Fall vertraglich festzuhalten, dass sich die Dauer des Arbeitseinsatzes nach betrieblichen Erfordernissen richtet.

Häufig wird neben diesem Hinweis eine minimale Anzahl von Stunden in der Woche vereinbart. Dies resultiert aus der gesetzlichen Regelung, dass Arbeitnehmer andernfalls egal, ob sie eine Arbeitsleistung erbracht hat oder nicht, für zehn Stunden in der Woche entlohnt werden müssen (§ 12 TzBfG). Das Gesetz schreibt zur Arbeitszeit vor, dass Arbeitnehmer bei Arbeit auf Abruf in jedem Fall für mindestens 40 Stunden im Monat bezahlt werden, wenn die wöchentliche Arbeitszeit nicht definiert ist. Bei dieser Form der Rufbereitschaft besteht für den Arbeitnehmer nur eine Pflicht zur Arbeit, sofern er über seinen Arbeitseinsatz vier Tag vorher Bescheid weiß.
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Arbeitszeit im Arbeitsvertrag – Was gilt es bei der Unterzeichnung vom Arbeitsvertrag zu beachten?
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Über den Autor

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Jörg K.

Jörg hat Rechtswissenschaften an der Universität Passau studiert. Nachdem er Erfahrung in verschiedenen Verlagen gesammelt hat, stieß er 2019 zur Redaktion von arbeitsvertrag.org. In seinen Ratgebern befasst er sich mit verschiedenen Themen rund um Arbeitsrecht.

285 Gedanken zu „Arbeitszeit im Arbeitsvertrag – Was gilt es bei der Unterzeichnung vom Arbeitsvertrag zu beachten?

  1. Martin

    Hallo,
    ich arbeite Vollzeit auf Stundenlohn als Auslieferungsfahrer. ich arbeite teilweise aber nur 25 Stunden die Woche. im Gespräch mit der personalabteilung würde mir gesagt, dass bei Arbeitern auf Stundenlohn BIS zu 40 Stunden im Vertrag steht und sie nicht verpflichtet sind mir für 40 Stunden Arbeit zu geben.
    ist das rechtens?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Martin,

      das hängt davon ab, ob Sie unter dem Zeitlohn-Arbeitsmodell arbeiten. Stundenlohn gehört zum Zeitlohn. In der Regel ist die Höhe des Monatsgehaltes immer gleich, unabhängig von der Zeit. Wenden Sie sich im Zweifelsfall an einen Anwalt.

      Das Arbeitsvertrag.org-Team.

  2. Kralle

    Guten tag.
    Ich habe einen teilzeit Vertrag unbefristet bin auch aus der probezeit raus . In meinem Vertrag stehen 80 Stunden . Ich komme jedoch bei weitem nicht auf die 80 Stunden . Muss der Arbeitgeber dennoch die 80 Stunden bezahlen?
    Mfg

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Kralle,

      der Arbeitgeber muss die vereinbarte Stundenzahl bezahlen. Sie müssen jedoch genauso zu Verfügung stehen. Ein Auftragsverzug darf nicht zu Lasten der Arbeitnehmer gehen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  3. Thomas K.

    Guten Tag,
    ich habe folgendes Problem.
    in meinem Arbeitsvertrag sind als wöchentliche Arbeitszeit 35 +/- 5 h angegeben.
    Ich arbeite in einer Kindertageseinrichtung. Die Kommunen zahlen meinem AG monatlich nur das Geld, welches anhand des monatlich neu zu berechnetem Kinderbetreuungsschlüssel entspricht.
    d.h. viele Kinder in Betreuung = bis 40 Wochenstunden
    den Monat drauf weniger Kinder = 32 Wochenstunden.
    Dies alles bekomme ich immer zum Ende des laufenden Monats als einvernehmliche Änderung des AV zur Unterschrift.
    Ist das rechtens so?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Thomas,

      eine einvernehmliche Änderung des Arbeitsvertrages ist rechtens. Jedoch müssen Sie eine solche Änderung nicht annehmen. Besonders wenn sich für Sie daraus Nachteile ergeben.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  4. Nadja

    Hallo,

    ich arbeite Vollzeit in einem Büro.
    Arbeitsvertraglich ist eine wöchentliche Arbeitszeit von 39,5 Stunden festgelegt. Einen Abschnitt über das Führen eines Zeitkontos gibt es nicht.
    Nun verlangt der Arbeitgeber von Anfang an, jeden Tag 10 Minuten mehr zu arbeiten, da man ja auf die Toilette geht, sich Kaffee holt etc. Dies wurde NICHT mündlich angesprochen, sonder viel mir erst bei der ersten Übersicht des Zeitkontos auf. Die Kollegen haben mir von dieser Regelung dann erzählt. Somit muss ich zusätzlich zu den 39,5 Stunden jede Woche 50 Minuten mehr arbeiten.
    Ist das rechtens?
    Zudem haben sich in den letzten Monaten nun Minusstunden angesammlet, da mich das Büro nicht ausreichend beschäftigen kann.
    Da ich nun kündigen möchte, frage ich mich, ob er mir die Minusstunden vom Lohn abziehen darf. Oder aber ob ich vielmehr einen Anspruch auf die wöchentlichen 50 Minuten als Überstunden habe. bei einer Beschäftigungsdauer von 1,5 Jahren sind das knappe 70 Stunden.

    Vielen Dank.

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Nadja,
      in Ihrem Fall kann von einem Anwalt für Arbeitsrecht eine passende Einschätzung abgeben.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  5. Steffi

    Hallo,
    ich arbeite angestellt 40-Wochenstunden in einer Klinik und biete nebenberuflich auf freiberuflicher/ selbstständiger Basis für die VHS Kurse an. Da ich an den beiden Tage, an denen ich die Kurse abends halte, auf insgesamt 10,5 Stunden komme (also über die zulässigen täglichen max. 10 Stunden), möchte ich wissen, inwiefern das Arbeitszeitgesetz auch den Nebenjob auf selbstständiger Basis betrifft. Die Gesamtwochenstundenzahl beläuft sich in ca. 9 Monaten im Jahr auf 44 Stunden, bleibt also unter 48 Stunden. Welche Daten darf mein Arbeiteber bei der Nebenjob-Anzeige eigentlich verlangen? Mein Arbeitgeber möchte genau wissen, an welchen Tagen ich nebenberuflich arbeite. Ist das zulässig und warum?
    Vielen Dank im Voraus.

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Steffi,
      wenn die Arbeitszeit im Durchschnitt 48 Stunden pro Woche unterschreitet, bleibt das Arbeitszeitgesetz unberührt. Ob und welche Informationen Sie Ihrem Arbeitgeber überlassen sollten, kann Ihnen ein Anwalt für Arbeitsrecht erklären.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  6. Serhiy

    Hallo zusammen, Ich arbeite jetzt Teilzeit im Hotel am Wochenende als Nachtdienst. Nun muss ich eine Pflichtspraktikum für 3 Monaten machen und mir wurde akzeptiert von einem Unternehmen in der gleichen Stadt. Leider komme ich über 48 Stunden pro Woche zusammen gerechnet. Obwohl die Arbeit im Hotel eichfach ist und zwei Jobs würden nicht überschreiten. Ich möchte weiter mein Hotel Job aber behalten weil es zum Lebenunterhalt mit dient für die Studiumzeit. Was soll ich machen? Wäre es Erlaubt beides zu machen? Soll ich beide Arbeitgeber informieren und danach bei Hotel Job um weniger Stunden bitten? Ich kann einfach nicht kündigen mein teiljob, dann nach Praktikum suchen dann dann nochmal nach teiljob suchen. Gibt es einen Ausweg ? Danke im Voraus
    Antworten

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Serhiy,
      ein Gespräch mit dem Arbeitgeber empfiehlt sich. Eine weitere Beschäftigung zu verheimlichen, kann ein Kündigungsgrund darstellen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  7. Wolfgang

    Kann der AG freie Tage einfach in Urlaub ummünzen?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Wolfgang,
      kann der AG nicht für genug Arbeit sorgen, darf das nicht zum Nachteil der Arbeiter (also als Urlaub oder Minusstunden) ausgelegt werden. Im Streitfall kann ein Anwalt für Arbeitsrecht helden.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  8. Karo

    Hallo,

    In meinem Vertrag steht „…die monatliche Arbeitszeit beträgt von bis zu 120 Stunden“
    „ für die Tätigkeit erhält der Mitarbeiter von bis zu 1260€ pro Monat „

    Was ist wenn mein AG mich eine Woche nicht einteilt ?!
    Oder ich krank bin ?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Karo,
      da die Rechte und Pflichten davon abhängen, welche Art von Beschäftigungsverhältnis existiert, empfehlen wir einen Anwalt für Arbeitsrecht, um diesen Fall zu klären.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  9. Elisabeth

    Hallo, ich habe vor einem halben Jahr einen Arbeitsvertrag unterschrieben, in dem “ Wartezeit ist keine Arbeitszeit“ steht. Ich hatte mir damals darüber keine Gedanken gemacht und war froh, überhaupt wieder einen Job zu haben. Ich arbeite in der Patientenbeförderung und hab fast täglich Wartezeiten. Jetzt hab ich gelesen, dass das wohl rechtswidrig ist. Meine Frage ist nun, ist der Vertrag für mich bindend? Hab ihn ja unterschrieben, oder kann ich dagegen vor gehen? Gruß

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Elisabeth,
      für Ihr Problem sollten Sie einen Anwalt für Arbeitsrecht hinzuziehen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  10. Nadja

    Hallo,

    ich habe einen Arbeitsvertrag in dem mein Arbeitsort mit der Stad A definiert ist. Gleichzeitig gibt es diese Regelung „die Gesellschaft behält sich vor, die Tätigkeit von Frau Muster und ihr Aufgabengebiet zu verändern und ihr innerhalb des Unternehmens andere Aufgaben zu übertragen, die ihren Kenntnissen und Fähigkeiten entsprechen und die gleichwertig zu ihren bisherigen Aufgaben sind. Dies gilt auch für eine mit der Aufgabenveränderung verbundene zeitlich begrenzte oder dauerhafte örtliche Versetzung.“

    Was bedeutet diese Regelung genau? Hat der AG das Recht mich jederzeit zu versetzen, ohne mich zu fragen oder meine persönliche Situation zu berücksichtigen?

    Herzlichen Dank für eine Antwort.

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Nadja,
      die Bedeutung einer solchen Regelung und ihre rechtlich Wirksamkeit kann Ihnen ein Anwalt für Arbeitsrecht erklären.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  11. Katrin

    Hallo,
    ich habe eine Frage bezueglch der folgenden Angabe in einem Arbeitsvertrag der mir angeboten wurde:

    „Aufgrund der besonderen Erfordernisse der Niederlassung hält XX sich streng an das Arbeitskonzept nur Vollzeitkraefte einzustellen.“

    Zur Zeit finde ich das kein Problem, jedoch würde mich interessieren, ob ich mich bei Unterzeichnung des Vertrags damit einverstanden erkläre (z.B. bei einer Veränderung der Familiensituation) nicht in teilweit arbeiten zu können. Über Ihre Hilfe würde ich mich sehr freuen.

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Katrin,
      aus dieser Passage ergeben sich für den Arbeitnehmer keine Pflichten, jedoch kann ein Anwalt Ihnen die rechtlichen Umstände Ihrer Situation genauer erläutern.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  12. Sandra

    Hallo,

    ich habe einen Arbeitsvertrag in dem steht bezgl. der Arbeitszeit – „die regelmäßige Arbeitszeit beträgt 40 Wochenstunden, 2 Wochenenden monatlich.
    Werden Überstunden fällig, ist dies innerhalb von zwei Wochen mit Freizeit auszugleichen im Frühdienst, in Absprache mit der Pflegedienstleitung.“

    Die Arbeit wird mit Festgehalt vergütet.

    Nun sagt mein Arbeitgeber, Feiertage die auf einen Werktag fallen, sollen zum monatlichen Stundensoll hinzu gerechnet werden. Wenn ich am Feiertag frei habe, darf ich mir 8 Stunden Arbeitszeit schreiben. Wenn ich jedoch am Feiertag arbeite, darf ich ebenso die geleisteten Stunden schreiben (dies können auch weniger als 8 Stunden sein, da ambulanter Pflegedienst) und erhalte die üblichen Feiertagszulagen. Jedoch bekomme ich dafür kein Ausgleichsfrei.

    Ist das rechtens? Wie soll ich weiter vor gehen.

    Viele Grüße Sandra

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Sandra,
      um Ihren Fall genau zu prüfen, sollten Sie sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht wenden.

      Das Team von Arbeitsvertrag.org

  13. Anke

    Hallo liebes Team, in
    Meinem Arbeitsvertrag , stehen Zeiten und Tage und zwar von Montag bis Freitag in der Zeit von 8 bis 13 Uhr!

    Meine Chefin hat dieses umgestellt und zwar vor nunmehr 2,5 Jahren. Ich hab nun vor mehreren Monaten meiner Chefin einen Zettel in ihrer Wiederkehr Mappe da sie im
    Urlaub war gelegt! Das ich gemäß meinem Arbeitsvertrag wieder arbeiten möchte. Ich würde zwischenzeitlich operiert und werde bald wieder arbeiten. Ich hab eine Kollegin angerufen um nach zufragen wie ich eingesetzt werde, wieder soll ich an den Wochenenden arbeiten und dann immernoch 6,5 std ohne Pause!

    Ich werde nun ein schreiben aufsetzen das ich am 2.10 wieder zum Dienst komme gemäß meinem Arbeitsvertrag und um 8.00 Uhr da bin mit der Bitte dieses im Dienstplan zu berücksichtigen!

    Wie gehe ich am besten vor damit ich meinen Dienst im Vertrag wieder arbeiten kann!

    1. Anke

      Liebes Team,
      Es war eine mündliche Umstellung der Arbeitszeit. Ich bin nunmehr als 17 Jahre in der Firma, und habe mehrere Chefin gehabt. Ich habe auch oft darauf hin gewiesen das ich diesen Dienst noch in Ordnung finde, es wurde belächelt und ich wurde teilweise ausgelacht.

      Ich arbeite an der Rezeption als bürokauff. Da unser Büro für einige Jahre an der Rezeption geführt wurde. Eine neue Chefin hat dieses wieder geändert, es wurde aber eine Rezeptiondame aus meinem Team ins Büro geholt und nicht ich . Das war aber schon 2009 dafür wurde mir die Leitung der Rezeption übergeben. Was mir die jetzige Chefin wieder nimmt , seit Anfang des Jahres mischt sie sich in meinem Dienstplan ein, hat im August nur meinen Dienst 17 mal geändert. Ich möchte mir diese Vorgehensweise nicht gefallen lassen.

    2. arbeitsvertrag.org

      Hallo Anke,
      vertragliche Vereinbarungen können nicht einfach geändert werden. Dazu ist eine Vertragsänderung nötig. Im Zweifelsfall sollten Sie einen Anwalt für Arbeitsrecht zu Rate ziehen.

      Das Team von Arbeitsvertrag.org

  14. Ivo

    Hallo liebes Team,
    ich habe ein Problem mit dem neuen Arbeitsgebeber.
    Ich habe einen befristeten Arbeitsvertrag für zwei Jahre in der Gastronomie, in dem wortwörtlich zur Arbeitszeit und Bezahlung steht:

    „Es wird eine variable Stundenzahl je nach Bedürfnissen des Betriebes vereinbart.
    Die Regelarbeitszeit beträgt 40 Stunden pro Woche. Die Parteien sind sich einig, dass die Regelarbeitszeit betriebsbedingt unter- oder überschritten werden kann.
    (…)
    Der Arbeitgeber zahlt dem Arbeitnehmer für seine vertragliche Tätigkeit einen Stundenlohn von 9€ (brutto).“

    Jetzt war ich eine Woche lang Schwangerschaftsbedingt krankgeschrieben und wollte eigentlich die Folgewoche ganz normal, im vollen Umfang arbeiten. Nun wurde ich komplett aus dem Dienstplan rausgenommen (sprich: mir wurde als einziger Mitarbeiterin keine einzige Schicht zugeschrieben).

    Mein Arbeitgeber meint die Arbeitszeit belibieg kürzen zu dürfen und möchte gleichzeitig nur die tatsächlich geleistete/gearbeitete Stunden bezahlen. Ist das rechtens?
    Ich meine, darf der Arbeitgeber nur auf Grund dieses Satzes aus dem Arbeitsvertrag, dass die vereinbarte Zeit unterschrietten werden kann, einfach die Stunden absichtilich mindern und den Arbeitnehmer gar nicht für die Zeit bezahlen? Ich stehe ja mit meiner Arbeitskraft bereit und wäre trotzdem für die gesamte Woche gar nicht bezahlt…

    Bitte um einen Rat.

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Ivo,
      für diese Frage sollten Sie einen Anwalt für Arbeitsrecht aufsuchen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  15. Steffen S.

    Vielen Dank für die schnelle Antwort.
    Der befristete Arbeitsvertrag läuft jetzt aus und wird nicht verlängert (in der Firma wird im Allgemeinen mit solchen Methoden, wie Verminderung der Wochenarbeitszeit, reagiert, wenn der Arbeitnehmer sich beschwert). Kann ich da gegebenen Falls beim Arbeitsgericht Ansprüche geltend machen?
    Viele Grüße

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Steffen,

      in diesem Fall sollten Sie sich am besten an einen Anwalt wenden. Wir dürfen leider keine Rechtsberatung geben.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  16. Saskia

    Hallo,

    ich habe einen Teilzeitvertrag mit wöchentlich 25 Stunden.
    Im letzten Passus des vertrages steht: sollte es betriebsbedingt notwendig sein, so kann der AG mich verpflichten in Vollzeit zu arbeiten.
    Wie schnell kann der AG dies im Notfall verlangen und ist dies rechtens?
    Besten Dank vorab

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Saskia,

      Sie können den Arbeitsvertrag bzw. die Klausel von einem Anwalt überprüfen lassen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  17. Steffen S.

    Hallo, liebes Team,
    ich arbeite im Wachgewerbe und mein Arbeitsvertrag beinhalten eine 40-Stunden-Woche. Nun beschäftigt mich mein Arbeitgeber seit ca. 3 Monaten nur mit 24 oder 36 Wochenstunden, selten 48 Wochenstunden und ich habe dadurch Lohneinbußen. Ich arbeite vorwiegend in 12-Stunden-Schichten. Ich habe meinen Arbeitgeber daraufhin gewiesen, es gab keine Änderung. So kam ich in den letzen 3 Monaten auf 154, 164 und 155 Arbeitsstunden. Auch während Krankheitsfällen werden statt 12 nur 8 Stunden pro Tag berechnet, bei dienstfrei gibt es kein Krankengeld, obwohl sich ja die dienstfreien Tage aus den 12 Stunden Arbeitszeit ergeben. Kann das der Arbeitgeber einfach so machen?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Steffen,

      bei Krankheit wird die Zeit bezahlt, die im Arbeitsvertrag festgeschrieben ist. Dabei handelt es sich bei Ihnen tatsächlich nur um acht Stunden pro Tag. Der Arbeitgeber muss nur für die Tage eine Lohnersatzleistung zahlen, an welchen Sie auch gearbeitet hätten. Steht in Ihrem Arbeitsvertrag allerdings eine Arbeitszeit von 40 Stunden pro Woche, muss Ihr Arbeitgeber sich auch daran halten. In diesem Fall sollten Sie einen Anwalt aufsuchen und ggf. rechtliche Schritte einleiten.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  18. Pascal S.

    Hallo liebes Team.
    Ich habe einen Arbeitsvertrag für geringfügig entlohnte Beschäftigte.
    Darin vereinbarte Arbeitszeit: jeweils Dienstags und Donnerstags 5 Stunden.
    Ich habe 2017 während 3 Monaten mehr als 450,-€ verdient. (607,50, 542,50 und 566,66).
    Jetzt möchte man mir verklickern, dass man mich wegen dieser 3 Monate und deren Vergütung von mehr als 450,-€ rückwirkend für 2017 als vollzeit beschäftigt anmelden muss.
    Ist doch Humbug, oder?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Pascal,

      in diesem Fall können Sie nicht mehr auf Minijobbasis angemeldet bleiben sondern müssen auf Gleitzonenbasis angemeldet werden.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  19. Erwin W.

    Hallo
    Meine Frau ist bei einer Reinigungsfirma mit 40 Stdn/Woche angemeldet.So steht es auch im Dienstvertrag, welcher Kollektivvertrag da zutrifft weis ich leider nicht.
    sie arbeitet aber nur 15 Stdn. die Woche da die Firma nicht mehr Arbeit hat.
    Jetzt hat sie nachgefragt ob sie da die 40 Stdn. bezahlt bekommt und sie haben gesagt die Angemeldeten Wochenstunden sind sowieso egal sie bekommt sowieso nur das was sie tatsälich Arbeitet ist das so zulässig?

    Danke Erwin

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Erwin,

      wenn im Arbeitsvertrag 40 Stunden als regelmäßige Arbeitszeit angegeben sind, müssen diese auch vergütet werden. Dabei ist es unabhängig, ob nicht genügend Arbeit zur Verfügung steht. Im Zweifelsfall müsste der Arbeitgeber dann Kurzarbeit anmelden.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  20. Dirk

    Hallo, ich arbeite in einer Firma mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 39 Stunden. Beim Vorstellungsgespräch wurde mir gesagt das die ersten vier Überstunden im Monat unentgeltlich sind. Im vergangenen Monat hatte ich viel Überstunden und fragte nach warum Sie nicht bezahlt wurden.? Als Antwort erhielt ich das ich die Woche vier Stunden zu leisten hätte . Dies wurde allen Mitarbeiter so bei der Einstellung gesagt. Kann man was gegen tun? In einem 39 Stunden Woche und fordern vier Überstunden. Wenn die vier Stunden nicht erbracht werden will man sie von Lohn abziehen. Wer kann helfen??

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Dirk,

      das hängt davon ab, was in Ihrem Arbeitsvertrag zu den Überstunden festgelegt ist. Steht dort, dass wöchentlich vier Überstunden unentgeltlich erbracht werden müssen, dann ist dies rechtens. Andernfalls müssen die Überstunden vergütet werden.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  21. Thomas

    Guten Tag,

    Ich könnte einen neue Arbeitsstelle anfangen . Jetzt steht im vertrag der Satz: Aufgrund der Stellung im Betrieb ist der Arbeitnehmer nicht an eine bestimmte Arbeitszeit gebunden. Die Arbeitszeit richtet sich generell nach den betrieblichen Erfordernissen. Wochenstundenzahl steht nicht im Vertrag .

    Heißt das das der AG mir jetzt Stunden ohne ende aufbrummen kann oder bin ich da auch gestz. geschützt 8 Stunden Tag ect…

    Freundliche Grüße

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Thomas,

      im Vertrag sollte eine Mindeststundenanzahl festgehalten werden. Andernfalls kann Ihr Arbeitgeber Sie sowohl 15 als auch 40 Stunden pro Woche einsetzen und zwar nach betrieblicher Erfordernis. Auch Überstunden sollten im Arbeitsvertrag aufgeführt werden, andernfalls können diese ebenfalls beliebig häufig anfallen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  22. Sunny

    Hallo liebes Team,

    gibt es auch Vorgaben für die Erfassung der Arbeitszeit? Wenn ja, wo kann ich darüber etwas nachlesen?

    Grund der Frage:
    Die Arbeitszeit läuft über eine asbach uralte Stempeluhr.
    Die rechnet 1/4 Stündlich ab 🙁
    Das heisst, wenn man morgens zu spät „einstempelt“ zählt die Arbeitszeit erst ab der nächsten 1/4 Stunde.
    Umgedreht beim „ausstempeln“…. da geht er auf die letzte viertel Stunde zurück.

    Ist sowas erlaubt?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Sunny,

      sofern es einen Betriebsrat in Ihrem Unternehmen gibt, sollten Sie sich an diesen wenden. Der Betriebsrat kann dafür sorgen, dass die Zeittaktung im Minutentakt erfolgt. Sofern im Arbeitsvertrag nichts über die Abrechnung der Arbeitszeit festgehalten ist, handelt es sich dabei um eine Praxis, die Sie so nicht hinnehmen müssen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  23. Manuel

    Schönen guten Tag,

    ich habe meinen Arbeitsvertrag erhalten und werde als Holztechniker eine Führungsverantwortung in einer Tischlerei übernehmen. Nun habe ich einen Arbeitsvertrag erhalten der keine Regelung bezüglich Überstunden enthält und die wöchentliche Arbeitszeit soll sich auf 45 Stunden – ausschließlich der Pausen – belaufen. Das heisst konkret, dass ich fast 50 Stunden die Woche arbeite wenn ich täglich 1 Stunde Pause machen sollte und keine Überstunden bezahlt bekomme. Ist das dann überhaupt rechtens wenn eine tägliche Arbeitszeit von 8 Stunden nicht überschritten werden solte?

    Liebe Grüße

    Manuel

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Manuel,

      es gilt das Arbeitszeitgesetz (ArbZG), wonach die tägliche Arbeitszeit von acht Stunden nur überschritten werden darf, „wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden.“ Besprechen Sie Ihre Situation mit einem Anwalt, um herauszufinden, was Sie tun können.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  24. Stefan

    Guten Abend,
    ich bin als Anzeigenberater bei einer Zeitung tätig und habe in meinem alten Vertrag keine wtl. Stundenvorgabe stehen, da wir ja auch im Außendienst tätig sind. Neu eingestellte Kollegen haben nun allerdings eine 40 Std.-Woche dort stehen. Kann mein Chef nun von mir verlangen auch nach dieser Vorgabe zu arbeiten?
    Freundliche Grüße

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Stefan,

      ausschlaggebend sind die Angaben in Ihrem Vertrag. An diese sind Arbeitnehmer und Arbeitgeber gleichermaßen gebunden. Veränderungen bei den Arbeitszeiten oder dem Gehalt müssen Arbeitnehmer regelmäßig zustimmen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  25. Yvonne F.

    ICH ARBEITE IMMER DI UND DO. UNSER BETRIEB IST BIS FREITAG GEÖFFNET, DANACH HABEN WIR 2 WOCHEN URLAUB. DA ICH FREITAGS NIE ARBEITEN MUß, HABEN WIR UNSEREN JAHRESURLAUB SCHON BEREITS FÜR DEN FREITAG GEPLANT. JETZT GIBT ES DISKUSSIONEN, DAS ICH IM FALLE EINER ERKRANKUNG EINES MITARBEITERS EINSPRINGEN MÜSSTE UND DEN URLAUB SO NICHT HÄTTE PLANEN DÜRFEN. IST DAS SO?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Yvonne,

      es kommt darauf an, was in Ihrem Vertrag geregelt ist. Sofern dort ausschließlich der Dienstag und Donnerstag als Arbeitstag geregelt ist, müssen Sie nicht damit rechnen an einem anderen Tag eingesetzt zu werden. Je nachdem wie lange Sie schon in dem Unternehmen tätig sind und immer nur dienstags und donnerstags gearbeitet haben, können Sie sich eventuell auf ein Gewohnheitsrecht berufen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  26. Christoph U.

    Hallo bei meiner Freundin steht im Arbeitsvertrag unter Vergütung:

    Der Arbeitnehmer erhält für die in diesem Vertrag festgehaltenen Tätigkeiten ein monatliches Bruttoeinkommen von 1715,96 € ( 173,3), bei einem Stundenlohn von 9,90 €, anfallende Überstunden werden monatlich abgerechnet, dass spätestens bis zum 10. des Folgemonats gezahlt. Mit dem vereinbarten Arbeitsentgelt, sind alle Überstunden und Festlohnzuschläge monatlich abgegolten.

    Sie arbeitet als Servicekraft in Sachsen.
    Bekommt Sie jetzt keine Überstunden ausbezahlt?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Christoph,

      Ihre Freundin sollte mit diesem Vertrag einen Anwalt aufsuchen. Diese Passage ist regelmäßig nicht zulässig „Mit dem vereinbarten Arbeitsentgelt, sind alle Überstunden und Festlohnzuschläge monatlich abgegolten.“.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  27. Thorsten S.

    Hallo,

    mich würde es interessieren ob es arbeitsrechtlich in Ordnung geht, wenn ein unbefristeter Arbeitsvertrag in der Gastronomie mit einer mtl. Arbeitszeit von 199 STD. vorgelegt wird. Hier hier wird meines Erachtens ja die permanente Mehrarbeit erwartet. Ist das zulässig.

    Mit Dank im vorraus

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Thorsten,

      sofern die weiteren gesetzlichen Bestimmungen (Ruhezeiten etc.) eingehalten werden, ist dies in Ordnung.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  28. E. K.

    Hallo,
    meine Frau arbeitet 3 Tage die Woche (Di, Mi, DO). Im Vertrag steht drin, dass die Arbeitszeiten bei Bedarf auch auf andere Tage gelegt werden können, die Arbeitszeit darf aber niemals 3 Tage die Woche überschreiten. Aufgrund Urlaubes einer anderen Mitarbeiterin soll meine Frau nun wieder, voraussichtlich für eine befristete Zeit, auch die restlichen 2 Tage in der Woche arbeiten. Ihre Abteilungsleiterin hat ihr mit „weitreichenden Konsequenzen“ gedroht, falls sie dies nicht machen würde.
    Meine Frau ist über 27 Jahre ununterbrochen in dem Betrieb und geht in 24 Monaten in Rente.
    Um welche Konsequenzen könnte e sich handeln? Ich sehe das eher als leere Drohung an.

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo,

      da in dem Vertrag Ihrer Frau anderes festgehalten ist, muss sie eine solche Mehrarbeit nicht hinnehmen. Wenden Sie sich an einen Anwalt, der Sie beraten kann.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  29. Mathieu Z.

    Hallo Liebes Team von Arbeitsvertrag.org

    Erstmal vielen dank an Euch für diese Website.

    Hier meine Frage:
    In meinem Arbeitsvertrag steht eine 40h Woche von Montag-Freitag, jedoch nicht, wann diese täglich beginnt.

    Alle anderen Mitarbeiter fangen um 8 uhr an. Kann ich im Falle einer Verspätung abgemahnt werden, obwohl der tägliche arbeitsbeginn nicht im Arbeitsvertrag steht ?

    Ich bitte um eure hilfe und bei bedarf könnt ihr diesen Kommentar gerne veröffentlichen

    Lg Mathieu

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Mathieu,

      hierbei kommt es auf die Betriebsvereinbarung und die Absprachen an. Sofern Sie Gleitzeit bzw. flexible Arbeitszeiten haben, ist nicht mit einer Abmahnung zu rechnen. Erkundigen Sie sich bei Ihrem Chef, wie hier die Handhabung ist.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  30. Gudrun

    Ich arbeite in der Gebäudereinigung , habe zu unterschiedlichen Zeiten Objekte zu reinigen die ich mit meinem PKW anfahren muss. Ein Firmen Fahrzeug steht nicht zu Verfügung , alle Kosten im Bezug auf den PKW sind mein Problem , es wird nichts erstattet .Die Aussage der Vorgesetzten ist diesbezüglich :jeder muss irgendwie zur Arbeit kommen und einige Menschen fahren täglich viel mehr Kilometer als Sie ! Im Normalfall ohne extra Einsätze fahre ich 120 Kilometer am Tag .
    Muss die Firma nicht wenigstens eine Kilometerpauschale zahlen?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Gudrun,

      dies müsste in Ihrem Arbeitsvertrag geregelt sein. Ansonsten können Sie über die Steuern eine Kilometerpauschale geltend machen. Wenden Sie sich an einen Anwalt, der Ihren Einzelfall prüfen kann.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  31. Jürgen

    Hallo!

    wir haben an der Arbeit eine Mappe mit unseren Stundenzettel, dort tragen wir immer wenn wir gearbeitet haben unsere Schicht ein + die Stundenanzahl. Ist der „Vorgang“ des Eintragen der Zeiten auch Arbeitszeit?

    Sprich ich arbeite bis 20 Uhr abends und schreibe mir die Schicht schon kurz vor 20 Uhr auf?

    Ich hatte dies damals in der Ausbildung so gelernt, dass es unter Arbeitszeit fällt. Nun bin ich aber nur 450€ Jobber im Einzelhandel und wollte nachfragen ob hier das selbe gilt.

    Gruß

    Jürgen

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Jürgen,

      normalerweise handelt es sich hierbei um Arbeitszeit. Sehen Sie aber nochmals in Ihrem Arbeitsvertrag bzw. in der Betriebsvereinbarung nach, ob hierzu anderes bestimmt ist.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  32. Wolfgang

    Liebes Team
    Danke für die antwort. Jedoch bin ich noch unschlüssig.
    Ich habe in meinem Vertrag nix anderes erkennen können, deshalb glaube ich nicht an einen flexiblen Lohn oder arbeitszeitkonto.
    Der Vertrag ist nicht tariflich gebunden.
    Kann ich im Ernstfall den chef um Erstattung bitten, seit meiner Beschäftigung im Jan. 2016 bis April 2017 fehlen mir dadurch 121 std.

    Bitte gebt mir einen Rat

    LG wolfgang

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Wolfgang,

      natürlich können Sie Ihren Chef darauf ansprechen. Unverschuldete Minusstunden dürfen Ihnen normalerweise nicht abgezogen werden. In einem solchen Fall besteht unter Umständen Anspruch auf Erstattung. Bei Problemen hilft Ihnen ein Anwalt für Arbeitsrecht.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  33. Tina

    Hallo, ich habe einen Arbeitsvertrag ohne Angabe der Arbeitszeit/Arbeitstage. Somit greift die betriebsübliche Arbeitszeit soweit ich das gesehen habe. Ich bin jedoch der einzige Angestellte der zwei Geschäftsführer. Ich arbeite 5 Tage im Büro, 7 Tage in 24h Bereitschaft (Schiffsabfertigung) und habe dann etwa 3 Tage frei. Dennoch komme ich auf 300 Stunden denn Bereitschaft ist ja Arbeitszeit. Es gibt keinerleit Vereinbarungen zu Überstunden / Nacht- Feiertagsarbeit. Ist das rechtens oder steht der gesetzliche Arbeitsschutz nicht immer über allem?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Tina,

      Arbeitsschutz kann normalerweise nicht ausgehebelt werden. Für die geleisteten Überstunden steht möglicherweise ein Freizeitausgleich oder alternativ eine Auszahlung zu. Erkundigen Sie sich im Zweifelsfall bei einem Anwalt.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  34. Willi

    Guten Morgen,

    ich arbeite als Fahrer und habe einen Vertrag (Versicherungspflichtige Beschäftigung) über ein gewisse Minimum Stundenzahl pro Monat und werde per Stundenlohn bezahlt – wenn ein Auftrag vorliegt werde ich angerufen (muss auch nach Bedarf am Wochenende und Feiertage arbeiten) und es wird mitgeteilt wann und wohin ich fahren muss, oder, am Ende einer Tour, sofern ein neue Tour bekannt ist, wird mir gleich mitgeteilt wann der nächste Tour ist und wohin ich fahren muss, im Grunde bin ich aber auf Abruf – im Vertrag sind kein Bereitschaftszeiten definiert, die fehlen komplett, dass ich tatsächlich auf Abruf arbeite steht nicht im Vertrag obwohl es so ist, zu feste Zeiten muss ich nicht erscheinen. Wie ist es wenn ich die im Arbeitsvertrag Minimum Arbeitsstundenzahl am ende des Monats nicht erreiche? Muss der Arbeitgeber die vereinbarte Stundenzahl trotzdem voll vergüten?

    Zudem ist ein Pausenregelung definiert worden wobei es kaum möglich ist die Pausen einzuhalten weil sonst der Ziel in der Regel nicht rechtzeitig zu erreichen ist – bei Abholungen kann das Ziel auch an der Rückweg liegen (Pünktlichkeit ist immer eine Voraussetzung). Darf der Arbeitgeber hier die Pausen von mein Arbeitszeiten abziehen? Als Beispiel – ich fahre insgesamt 8 Stunden und kann kein Pause einlegen, darf der Arbeitgeber hiervon 1 Std Abziehen und nur 7 Std vergüten? – Im Vertrag ist angegeben wie lange ein Pause bei bestimmte Arbeitsstundenzahlen sein muss.

    Zuschläge für Arbeit ausgeführt am Sonntags und Feiertage und bei Nachtfahrten- und Überstunden sind im Vertrag nicht vereinbart und mündlich nicht erwähnt worden, muss der Arbeitgeber Zuschläge für solcher Arbeitszeiten bezahlen?

    Ich bedanke mich im Voraus.

    MfG

    Willi

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Willi,

      wenn Sie auf flexibler Stundenbasis Lohn erhalten, werden Sie auch nur für die geleisteten Stunden bezahlt. Hier ist die genaue Formulierung im Arbeitsvertrag entscheidend. Pausen dürfen normalerweise nicht von der Arbeitszeit abgezogen werden. Für Nachtarbeit ab 23 Uhr stehen Ihnen Zuschläge zu.

      Sprechen Sie Ihren Arbeitgeber auf die fehlenden Einträge im Arbeitsvertrag an. Es ist empfehlenswert, diese nachzutragen, um spätere Komplikationen zu vermeiden. Ein Anwalt für Arbeitsrecht kann Ihnen darüber hinaus auch bei weiteren komplizierten Fragen ein guter Berater sein.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

      1. Willi

        Danke für die schnelle Antwort – meine Stundenbasis ist nicht Flexible aber meine Arbeitszeiten – in meinem Vertrag ist eine Mindeststundenzahl pro Monat vereinbart worden, daher ist es mir wichtig zu wissen ob die Vereinbarte Stundenzahl voll vergütet werden muss auch wenn der Arbeitgeber zu wenig Arbeit hat um mich für diese vereinbarte Stundenzahl zu beschäftigen.

        MfG

        Willi

        1. arbeitsvertrag.org

          Hallo Willi,

          Sie als Arbeitnehmer sollten normalerweise keinen Nachteil daraus ziehen, wenn der Arbeitgeber zu wenig Beschäftigungsmöglichkeiten bereitstellt. Das ergibt sich aus § 615 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Erkundigen Sie sich im Zweifelsfall bei einem Anwalt.

          Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  35. Wolfgang

    Liebes Team,
    ich arbeite auf einer Tankstelle als Vollzeitkraft im 3 Schichten-System.
    Im Arbeitsvertrag steht wörtlich
    Die Arbeitszeit beträgt 173 Std Im Monat ( durchschnittlich 40Std in der Woche )
    Beginn und Ende der Arbeitszeit, Pausen sowie Schichteinteilungen werden nach den betrieblichen Verhältnissen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen geregelt.

    Ich würde nun gerne wissen ob diese 173 Std. im Monat Garantiestunden sind und ob ich einen Anspruch darauf habe.
    Muß der Arbeitgeber diese Stunden auch bei weniger Arbeitsstunden bezahlen?
    Ich komme zur zeit nicht auf diese Stundenzahl und arbeite nur 165 Std pro Monat

    Wär toll wenn ihr mir einen rat geben könntet
    Liebe Grüße
    Wolfgang

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Wolfgang,

      in der Regel dürfen Minusstunden dieser Art dem Arbeitnehmer nicht zur Last gelegt werden, da er an diesen keine Schuld trägt. Hier ist entscheidend, was in Ihrem Arbeits- bzw. Tarifvertrag steht. Bei einem fest vereinbarten Monatsgehalt dürfte es keine Abzüge geben. Anders sieht es aus, wenn Sie auf flexibler Stundenbasis bezahlt werden.

      Sprechen Sie Ihren Arbeitgeber am besten darauf an und klären Sie alle offenen Fragen. Bei Problemen können Sie sich wieder an uns oder auch direkt an einen Anwalt für Arbeitsrecht wenden.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

      1. Wolfgang

        Hallo nochmals ans liebe Team,
        herzlichen Dank nochmals für die erste Antwort.
        Doch ist mir die Angelegenheit noch nicht richtig schlüssig.
        In meinem Arbeitsvertrag, der keine tarifliche Bindung hat, steht leider nix weiteres drin.
        Daher gehe ich davon aus, dass ich kein Arbeitszeitkonto oder flexible Arbeitszeiten habe.
        Lediglich ist die Tatsache das ich nach vorgegebenen Dienstplan in 3 Schichten ( Früh, Spät, Nach) arbeite und meine geleisteten Stunden in eine Stundenerfassungsliste für den laufenden Monat eintragen muss.
        Zudem Übel ist nun ab 01. Mai 2017 neu, dass Die Frühschicht um eine halbe Stunde ersatzlos gekürzt worden ist.
        So fehlen mir laut Vertrag seit beginn meiner Beschäftigung 100,5 Stunden.
        Kann ich den Chef im Schlimmsten Fall dazu zwingen , die Fehlstunden nachzubezahlen?

        Bitte helft mir nochmals
        Wolfgang

        1. arbeitsvertrag.org

          Hallo Wolfgang,

          lassen Sie sich dabei am besten von einen Anwalt für Arbeitsrecht beraten. Dieser kann Sie vor einem Arbeitsgericht vertreten und den Lohn für ungerechtfertigte Minusstunden einfordern.

          Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  36. tom

    guten tag!
    wie ist es mit der arbeitszeit wirklich geregelt?
    ich soll immer 30min vor arbeitsbeginn(7.00uhr) in der firma, sein mein firmenfahrzeug mit material packen(bis 6.45uhr) und dann zu den arbeitsort(baustelle)(ca5-10min) fahren!(chef zählt das nicht als arbeitzeit)
    auf den baustelle beginnt dann die arbeitszeit bis 16.30uhr mit 1stunde pause)!
    dann soll dort saubergemacht werden(arbeitsort und werkzeug) und dann die rückfahrt in die firma)was der chef auch nicht als arbeitszeit zählt!

    meine arbeitszeit mo- do 7.00 -16.30uhr (1 stunde pause)+fr 7.00- 12.30uhr(30 min pause) (39stunden) laut arbeitgeber, in wirklichkeit mo – do 6.30-17.00uhr(1stunde pause)+fr 6.30-13.00uhr(30min pause)(45stunden) ,also 6 stunden die ich für die firma unterwegs bin und nicht bezahlt werden!
    ist das rechtens! mehrere gespräche mit dem chef haben desbezüglich nix gebracht!
    wie ist hierbei die rechtslage!

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo tom,

      der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass die Fahrt zum Kunden (bei Ihnen zur Baustelle) als auch die Rückfahrt von diesem zur Firma als Arbeitszeit zählt. Nur die eigentliche Fahrt von der Wohnung zur Firma ist nicht anzurechnen. Auch die Zeit, in der Sie Ihr Auto bepacken, ist dem Gesetz nach als Arbeitszeit zu betrachten. Sie sollten sich mit einem Anwalt hierzu beraten, wenn sich der Chef querstellt. Denn es scheint so, als ob Sie einige unbezahlte Arbeitsstunden ableisten.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  37. Mathias

    Hallo,

    ich habe einen Vollzeitjob (40 Std die Woche, Gleitzeit) und möchte nebenbei noch für ein Projekt eine App schreiben, die Stelle ist mit 50% ausgeschrieben. Damit überschreite ich natürlich die 48 Stunden/Woche lt. Arbeitszeitgesetz. Was ist da die beste Lösung? Nebenberuflich selbstständig machen? Werkvertrag? Werkvertrag + Selbstständigkeit?

    Danke schon mal für Anregungen!

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Mathias,

      Sie sollten darauf achten, ob der Arbeitsvertrag zu Ihrem „Hauptjob“ überhaupt eine Nebentätigkeit erlaubt bzw. diese verbietet. Als Selbständiger gelten unter Umständen andere Regelungen, es gilt jedoch weiterhin die „DGUV Vorschrift 1“, wonach Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen zu treffen sind. Ruhezeiten werden dabei mit eingeschlossen. Außerdem ist es auch wahrscheinlich, dass private Versicherungen im Schadensfall überprüfen, ob Fahrlässigkeit oder Vorsatz eine Rolle gespielt haben.

      Solange Sie Ihren Hauptjob jedoch ausüben, müssen Sie sich auch an das Arbeitszeitgesetz und die Klauseln im dazugehörigen Arbeitsvertrag halten. Sonst drohen rechtliche Konsequenzen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  38. Karin

    Liebes Team,
    ich bitte um Hilfe, da ich im Internet nirgendwo Konkretes finde.
    Zählen Tembesprechungen (also Belehrungen, Arbeitsschutz usw. ) als Arbeitszeit?
    Wenn ich Dienst habe und innerhalb dieses Dienstes eine solche Besprechung angesetzt ist, die ja oft bis zu zwei Stunden dauert, wird uns/mir diese Zeit als Minus angeschrieben. Ebenso müssen Kollegen aus dem Urlaub zur Besprechung kommen.
    In welchem Paragraphen ist ganz klar gereglt, daß dies als Arbeitszeit anzurechnen ist?
    Oder kann das jeder Arbeitgeber entscheiden, wie er lustig ist?
    Im Voraus bedanke ich mich für Ihre Hilfe.
    Herzliche Grüße
    Karin

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Karin,

      unter Umständen greift hier das Arbeitsschutzgesetz, welches in § 3 Absatz 3 besagt: „Kosten für Maßnahmen nach diesem Gesetz darf der Arbeitgeber nicht den Beschäftigten auferlegen.“

      Demnach müssen auch aufgewendete Zeiten für Belehrungen u. ä. als Arbeitszeiten gelten und vergütet werden. Bei Problemen wenden Sie sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  39. Sebastian

    Hallo,
    eine Frage zu gesetzlichen Feiertagen und Entgeldfortzahlung

    In meinem Arbeitsvertrag steht als regelmäßige Arbeitszeit die 5 Tage Woche mit 40 Stunden.
    Als Zusatzklausel aber auch: Als regelmäßige Arbeitstage gelten alle Tage, die am Arbeitsort weder Sonntage noch gesetzliche Feiertage sind.

    Hat diese Klausel Gültigkeit, oder besteht dennoch eine Entgeldfortzahlungspflicht des Arbeitgebers?

    MFG Sebastian

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Sebastian,

      normalerweise gilt in solch einem Fall das Entgeltfortzahlungsgesetz. In § 2 ist festgelegt, dass Feiertage vergütet werden müssen, sollten diese Tage normalerweise Arbeitszeit bedeuten. § 12 legt fest, dass zu Ungunsten des Arbeitnehmers normalerweise nicht von diesem Gesetz abgewichen werden darf. Sprechen Sie diesbezüglich noch einmal mit Ihrem Arbeitgeber.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  40. Karin S.

    Hallo,
    ich arbeite durchschnittlich 25 Stunden die Woche in einem Pflegeheim. Es gibt ca. 4 Wochen vorher einen Schichtplan.
    Kann mein Vorgesetzter diesen Plan kurzfristig beliebig ändern?

    In der einen Woche bin ich manchmal nur 1-mal, also für 1 Tag, eingeteilt (7 Stunden Arbeitszeit pro Schicht) und in der nächsten Woche dann 6 x (als 6 Tage) hintereinander (42 Stunden). Ist dies so erlaubt?

    Danke
    Karin

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Karin,

      ausschlaggebend sind die in Ihrem Arbeitsvertrag getroffenen Vereinbarungen. Sind feste Fristen für die Bekanntmachung bestimmt? Wurde eine garantierte Wochenarbeitszeit vereinbart? usf. Wenden Sie sich zur Klärung dieser und weiterer Fragen bitte an einen Anwalt. Wir sind an dieser Stelle nicht befugt, Ihnen Rechtsberatung zu erteilen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  41. Daniel

    Hallo,
    Ich hab da mal ne frage. Wir müssen 173 Stunden im Monat Arbeiten. Haben eine 5 Tages Woche und müssen von 10 Uhr bis 19:30 uhr Arbeiten. Pause haben wir 1 Stunde und 30 Minuten.
    So
    Von 10 bis 19:30 sind es 9 Std. 30 Min. minus 1 Std. 30 Min. (Pause) sind also 8 stunden am Tag. 8 x 5 sind 40 Stunden in der Woche. Aber wir haben einen Vertrag in dem steht 173 std. Wir laufen also jede Woche 1std. 30 Min. Ins minus und können gar nicht die geforderten 173 Stunden erreichen. Ist das erlaubt. Wir arbeiten und arbeiten auch manchmal mehr von 9 uhr bis 19:30 aber wir gehen trotzdem jede woche mit 1std. 30 min. Ins minus…..

    Das kann nicht erlaubt sein…

    Kann mir da jemand weiterhelfen…

    MfG
    Dani

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Daniel,

      normalerweise dürfen Ihnen unverschuldet keine Nachteile entstehen. Sprechen Sie zunächst mit Ihrem Arbeitgeber über die Situation. Wenn Sie regelmäßig nur 40 Stunden in der Woche arbeiten, sollten Sie dies auch im Arbeitsvertrag festlegen. Wenden Sie sich ggf. an einen Anwalt für Arbeitsrecht, um den Sachverhalt zu klären.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

    2. Daniel B.

      40 Stunden die Woche, das Jahr hat 52 Wochen, davon 4 Wochen Urlaub abgezogen, ergibt 48 Wochen a 40 Stunden…. also 1920 Stunden im Jahr… durch die 11 Monate geteilt ( einen hat man ja Urlaub) ergibt rechnerisch 174,5 Stunden pro Monat

  42. Agnes P.

    Habe einen 30ig stunden Job.
    Habe mit meiner Chefin ausgemacht das ich sie auf 4 Tage pro Woche leiste. Sie hat mir jetzt vorgeschlagen das ich Montags frei bekomme..
    Was ist nun wenn Montags ein Feiertag ist, wird der dann nicht gerechnet?
    Danke im vorraus…Agnes

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Agnes,

      da Sie am Montag sowieso frei hätten, hat dieser Umstand normalerweise keinen Einfluss auf Ihre Arbeitszeit.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  43. Tina

    Liebes Team,
    folgendes Problem bei mir: ich bin Pflegefachkraft und habe einen Arbeitsvertrag der besagt, das ich eine 5-Tage Woche/ 40 Std. Woche habe. Nun hat mein AG die täglichen Dienstzeiten verkürzt und folglich eine 6-Tage Woche geplant und will dies dauerhaft beibehalten ; Meine Frage- darf er das einfach so? Und was muss ich jetzt beachten.
    Lieben Dank

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Tina,

      ohne Anpassung des Vertrags sind Sie nicht verpflichtet, die Änderungen der Arbeitszeiten hinzunehmen. Sie sollten auf eine Anpassung bestehen. Es kann auch sinnvoll sein, sich diesbezüglich an einen Anwalt für Arbeitsrecht zu wenden. Dieser kann Ihren Fall genau analysieren.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  44. Stephanie

    Hallo, bitte um Hilfe!!

    Ich hatte heute meinen 1. Arbeitstag in der neuen Firma. Einer Gebäudereinigungsfirma. Ich muss dazu 15 km mit dem Privat PKW zu Firma zurücklegen und dann in das Firmenauto umsteigen. Von dort fahre ich dann von Station zu Station. Reine Fahrzeit liegt bei etwa 2 Stunden, mal mehr, mal weniger, je nach Tour. Ich bin mit 30 Std angemeldet, die eigentlich nur die Reinigung der Gebäude berücksichtigt, da ich jedoch täglich etwa 2 Stunden in dem Firmenauto unterwegs bin, kommen etwa 8-10 Stunden Fahrzeit pro Woche dazu, je nachdem ob ich Freitag auch fahren muss oder nicht. Hinzu kommt noch die Be – / Entladezeit des Autos, macht auch noch mal 2-3 Stunden pro Woche. Die Firma sagt, dass ist keine Arbeitszeit, aber es kann doch nicht wirklich sein, dass ich bis zu 12 Stunden in der Woche „im Auftrag der Firma“ unterwegs bin und diese nicht berechnet werden?!

    Vielen Dank für die Hilfe, damit ich mich besser auskenne 🙂

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Stephanie,

      die Zeit, die bei der Fahrt vom Unternehmen zum Kunden verstreicht, zählt als Arbeitszeit, so urteilte 2015 der Europäische Gerichtshof. Nur der Arbeitsweg zwischen dem eigenen Zuhause und dem Betrieb ist hiervon ausgenommen. Bei Problemen wenden Sie sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht. Dieser kann Ihr Arbeitsrecht verteidigen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  45. Rob A.

    Bei uns im Hotel & Restaurant-Betrieb werden die Dienstpläne immer am Donnerstag der Vorwoche für die kommende Woche erstellt. Ist dies Gesetzwidrig? Sollte die Dienstpläne nicht für 2 Wochen im Voraus erstellt werden?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Rob,

      ein Arbeitnehmer sollte in der Regel mindestens vier Tage im Voraus über seinen Arbeitseinsatz informiert werden. Sind feste Arbeitszeiten im Arbeitsvertrag geregelt, gelten selbstverständlich diese.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  46. Denise F.

    Hallo
    Gibt es für das Baugewerbe einen gewissen Betrag den der Arbeitgeber auszahlen muss wenn der Vertrag auf Stundenlohn basiert und in dem Monat aber nicht gearbeitet wurde durch fehlende Aufträge?
    Danke für die Antwort im voraus
    Lg

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Denise,

      Arbeitsausfall liegt normalerweise im Risiko des Arbeitgebers. Entsprechend müssten Sie in der Regel trotzdem eine Entlohnung laut § 615 des BGB erhalten, wenn die Arbeit aufgrund fehlender Aufträge ausfällt. Einen exakten Wert können wir Ihnen allerdings nicht nennen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  47. Petra

    Hallo liebes Team,

    Ich habe einen 120 Std. Arbeitsvertrag in der Gastronomie.
    Ist es erlaubt das meine Chefin mir 1 Stunde vor Arbeitsbeginn wegen schlecht Wetter mit WhatsApp absagt?
    War schon fertig und wollte gerade los.
    Wieviel Tage/Std. voraus habe ich ein Recht meine Arbeitszeit zu erfahren?
    Erfahre es oft paar Stunden vorher.
    Kann nichts mehr planen. Sitz nur noch zuhause wie Fernbedienung, auf Knopfdruck arbeiten, wenn nichts los auf Knopfdruck nach hause.
    Weiß nie wielange ich arbeiten muß. Bei Beginn 13 Uhr kann es sein das ich bis 22 Uhr bleiben muss, kann auch sein das sie 15 Uhr sagt ist nichts los du kannst gehen.

    Bitte um ein weniig Info
    im voraus besten Dank
    Petra

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Petra,

      normalerweise müssen Änderungen im Dienstplan etwa vier Tage vorher angemeldet werden und dürfen auch nur aufgrund einer Notlage erfolgen. Dies entschied das Arbeitsgericht in Berlin (Az. 28 Ca 10243/12). Ebenso muss in der Regel eine entsprechende Absprache mit dem Arbeitnehmer erfolgen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  48. Rosalie

    Hallo,
    ich habe zwei Arbeitsverträge (jeweils 50%) bei unterschiedlichen Arbeitgebern im Bildungsbereich.
    Der eine Vertrag wird im Sommer auf 100 % aufgestockt. Den anderen Vertrag würde ich gerne erst drei Monate später kündigen, da in der Zeit noch diverse Auwertungsprozesse gemacht werden müssen. Kann ich das so tun, oder bekomme ich irgendwie Schwierigkeiten wegen der (zusammen gerechnet) zu hohen Abeitszeit?
    Danke schon mal im Voraus!

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Rosalie,
      wird die im Arbeitzeitgesetz festgeschriebene erlaubte Arbeitszeit überschritten, könnten sich daraus Schwierigkeiten ergeben. Diesbezüglich sollten Sie jedoch mit einem Anwalt für Arbeitsrecht sprechen. Wir dürfen keine Rechtsberatung anbieten.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  49. Tom

    Hallo,
    ich arbeite als Auslieferungsfahrer. Ich transportiere Medikamente in Apotheke und ich verdiene 8,5 Euro Brutto pro Stunde. Mein Arbeitgeber bekommt tägliche Touren direkt von den Pharmahandel. Ich fahre 3 oder 4 Touren pro Tag. Auf jeder Tour ist eine Auslieferungszeit (von Pharmahandel nicht von meinen Arbeitgeber) gesetzt die ich halten soll, egal ob Stau aufgrund von Baustellen, Verkehr, Wetter, Unfälle, Sperrungen oder anderen Ereignissen (z.B., Verspätungen von Pharmahandel) und das ist nicht jeden Tag möglich (so wie so ist diese Zeit sehr knapp!).
    Laut meinen Vertrag, Arbeitszeit ist die Auslieferungszeit (Lenkzeit) der Pharmahandel. Dass heißt für andere Tätigkeiten (sogar Auto beladen, entladen, Waschen, tanken etc.) bekomme von meinen Arbeitgeber kein Geld mit der Begründung dass diese Zeit nicht im Lenkzeit ist. Doch meine Arbeitgeber bezahlt auch nicht die Zeit die ich mich in eine Stau befinden. Stau-zeit ist keine Arbeitszeit?
    Das Ergebnis ist dass ich arbeite 10 oder 11 Stunde und bekomme Geld nur für 7 oder 8.
    Wenn ich mich beim Arbeitgeber beschwere er sagt dass „die Auslieferungszeit (Lenkzeit) ist von Pharmahandel gesetzt“ und daher er kann nichts tun.
    Wenn ich mich beim Pharmahandel beschwere dann sie sagen „sie müssen mit deinem Arbeitgeber diskutieren. Wir bezahlen ihm nach Kilometer“.
    Das heißt, meine Arbeitszeit ist nur die Lenkzeit und zwar ohne Stau!
    Ich fühle mich verarscht. Ist das Recht und fair? Was soll ich tun?

    Für Ihre Hilfe bedanke ich mich sehr im Voraus

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Tom,

      grundsätzlich klingt das erstmal nicht fair. Auch Ladezeiten zählen u. a. zwar nicht zur Lenk-, aber zur Arbeitszeit und müssen entsprechend vergütet werden. Wenden Sie sich an einen Anwalt, um Ihre Rechte durchzusetzen und das Problem zu klären.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

      1. Mackova

        Hallo!
        Ich arbeite in Alterheim, meine Arbeitszeit beträgt 39 / Woche, aber unsere Arbeitszeit ist auch am Wochenende. Meine Frage ist, an wie vielen Tagen gearbeitet werden kann. Es ist möglich, 10-12 Tage in einem Stück und dann ein oder zwei Tage frei zu arbeiten. Frage, ich habe gehört, dass Personen, die älter als 50 Jahre sind, 34 Tage Urlaub haben, danke MackHallo! Ich arbeite in Alterheim, meine Arbeitszeit beträgt 39 / Woche, aber unsere Arbeitszeit ist auch am Wochenende. Meine Frage ist, an wie vielen Tagen gearbeitet werden kann. Es ist möglich, 10-12 Tage in einem Stück und dann ein oder zwei Tage frei zu arbeiten. Frage, ich habe gehört, dass Personen, die älter als 50 Jahre sind, 34 Tage Urlaub haben, danke Mackova

        1. arbeitsvertrag.org

          Hallo Mackova,
          wie viel Jahresurlaub ein Arbeitnehmer beanspruchen kann, ergibt sich in der Regel aus dem Arbeits- oder Tarifvertrag. Fehlt es an einer solchen Regelung, so gilt der gesetzliche Mindestanspruch von 24 Tagen pro Jahr bei einer 6-Tage-Woche. Dieser gesetzliche Anspruch ist altersunabhängig.

          Was die Arbeitszeiten betrifft, so richten sich auch diese nach dem Arbeits- oder Tarifvertrag, wobei der Arbeitgeber die arbeitsrechtlichen Vorschriften insbesondere des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG) einzuhalten hat. Gerade ein Tarifvertrag kann jedoch zulässige Abweichungen von den Grundregeln des ArbZG enthalten. Zu weitergehende, individuellen Fragen wenden Sie sich bitte ggf. an einen Anwalt. Wir bieten keine Rechtsberatung an.

          Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  50. Lorenz B.

    Gesetzliche Pausen unterbrechen die Arbeitszeit. Nach sechs Stunden Arbeit müssen Arbeitnehmer sich erholen.
    Bei acht Stunden Arbeit und einer halben Stunde Pause……..
    Frage: Verlängert sich die Arbeitszeit um eine halbe Stunde (also 8 1/2 Stunden) oder kann der Arbeitnehmer nach acht Stunden (inklusive halbe Stunde Pause) nachhause gehen.

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Lorenz B.,
      die eigentliche Arbeitszeit verlängert sich nicht um eine halbe Stunde, Sie können nach acht Stunden Arbeit und einer halben Stunde Pause normalerweise nach Hause gehen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

      1. Ricardo

        Guten Tag Habe mal eine frage ich habe ein 40 Stunden Vertrag arbeite aber keine 40 Stunden in der Woche sondern mal 30 Stunden oder 35 Stunden ist der Arbeitgeber verpflichtet mir die 40 Stunden auszuzahlen obwohl ich nur 30 Stunden oder 35 Stunden in der Woche arbeite
        Über eine Antwort würde ich mich freuen

    2. Patricia

      Hallo,
      habe eine Frage.
      Bin Rezeptionistin (Hotel) und in meiner Anmeldung steht, dass ich für 44 Stunden pro Woche und 6 Arbeitstage angemeldet bin – darf man für 44 Stunden angemeldet sein?? Ist nicht 40 Stunden die maximal Arbeitszeit pro Woche?
      Danke schonmal!

      1. arbeitsvertrag.org

        Hallo Patrizia,

        gesetzlich ist eine 48-Stunden-Woche bei 6 Arbeitstagen erlaubt.

        Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

    3. Hans-Werner

      In meinen Arbeitsvertrag stehen 38,5 Stunden Woche an 5 Arbeitstagen,sind die inklusive Pause oder ohne?
      Wenn ich 8 Stunden täglich arbeite!In 5 Tagen sind das 40 Stunden!Hätte ich mit 40 Stunden dann den soll mir Pausen erledigt oder muß ich mehr als 40 Stunden im Betrieb bleiben?

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