Arbeitskleidung: Welche Rolle spielt die Berufsbekleidung im Arbeitsalltag?

Von Jörg K.

Letzte Aktualisierung am: 15. Oktober 2023

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

Wie sehen die arbeitsrechtlichen Vorschriften zur Arbeitskleidung aus?
Wie sehen die arbeitsrechtlichen Vorschriften zur Arbeitskleidung aus?

Kleider machen Leute – seit jeher beeinflusst das äußere Erscheinungsbild einer Person, wie sie auf andere wirkt. An der Kleidung einer Person meinen wir in der Regel leicht ihren sozialen Stand, ihr Geschlecht oder ihr Alter zu erkennen.

Ähnlich verhält es sich in der Berufswelt: Bestimmte Kleidungsstücke assoziieren wir automatisch mit gewissen Berufen, beispielsweise den weißen Kittel mit einem Arzt oder den schwarzen Talar mit einem Pfarrer.

Auch Servicekräfte tragen teilweise einheitliche Arbeitskleidung, um ihre Zugehörigkeit zu einem Restaurant oder einem Hotel zu demonstrieren, wodurch diese an Wiedererkennungswert gewinnen. Andere Arbeitnehmer sind wiederum dazu verpflichtet, spezielle Schutzkleidung zu tragen, um mögliche Gefahren und Gesundheitsschädigungen am Arbeitsplatz zu vermeiden.

In diesem Ratgeber erhalten Sie nützliche Informationen über die verschiedenen Formen der Arbeitsbekleidung sowie darüber, welche arbeitsrechtlichen Vorschriften in Bezug auf den Arbeitsschutz sowie die Kostenübernahme für die jeweilige Berufsbekleidung gelten.

Kompaktwissen: Arbeitskleidung

Welche Formen der Arbeitskleidung gibt es?

Grundsätzlich muss zwischen Berufsbekleidung und Arbeitsschutzkleidung unterschieden werden. Erstere soll getragen werden, um ein einheitliches Erscheinungsbild zu vermitteln, Letztere wiederum dient dem Arbeitsschutz.

Was droht Arbeitnehmern, die sich weigern, Arbeitsschutzkleidung zu tragen?

Arbeiten Sie wiederholt ohne entsprechende Schutzkleidung, kann eine Abmahnung die Konsequenz sein. In besonders schweren Fällen kann auch eine Kündigung auf Sie zukommen.

Wer muss für die Arbeitskleidung aufkommen?

Wem die Kosten für die Arbeitskleidung in welchen Fällen auferlegt werden können, erfahren Sie hier.

Welche Formen der Arbeitskleidung gibt es?

Arbeitgeber können ihren Mitarbeitern „Arbeitsklamotten“, wie sie oft von der Belegschaft genannt werden, aus unterschiedlichen Gründen vorschreiben bzw. während der Arbeitszeit zur Verfügung stellen. Die damit verbundenen rechtlichen Vorschriften variieren dabei je nach Art der Arbeitskleidung. Grundsätzlich ist zwischen zwei Formen zu differenzieren:

  1. Berufsbekleidung bzw. Dienstkleidung
  2. Arbeitsschutzkleidung
Im Folgenden gehen wir genauer auf die Formen der Arbeitskleidung ein und widmen uns dabei außerdem den damit einhergehenden arbeitsrechtlichen Vorschriften.

Berufsbekleidung soll für ein einheitliches Erscheinungsbild sorgen

Arbeitskleidung: Für einige Männer und Frauen ist der „Blaumann“ ein fester Bestandteil im Arbeitsalltag.
Arbeitskleidung: Für einige Männer und Frauen ist der „Blaumann“ ein fester Bestandteil im Arbeitsalltag.

Zu dieser Kategorie gehören Kleidungs­stücke, welche die private Kleidung schonen und leichter zu reinigen sind wie z. B. ein sogenannter „Blaumann“.

Es kann sich allerdings auch um die typische Arbeitskleidung handeln, die bei der Ausübung eines bestimmten Berufs getragen wird. Sie sorgt für ein einheitliches Erscheinungsbild und bildet sozusagen das Markenzeichen der jeweiligen Berufsgruppe.

Dies ist beispielsweise bei den Uniformen von Polizeibeamten oder bei der Kleidung eines Kochs der Fall. Aber auch wenn Mitarbeiter bestimmte Marken oder Firmen repräsentieren, kann Arbeitskleidung dazu beitragen, dass diese Identifikation erfolgreich ist. Darüber hinaus gibt es Schutzkleidung, die in der jeweiligen Berufsgruppe zum Standard gehören und oft auch so ein einheitliches Erscheinungsbild erzeugen.

Meist besteht keine gesetzliche Pflicht, bei der Ausübung von einem solchen Job spezielle Arbeitskleidung zu tragen. Daher werden diesbezüglich Vereinbarungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer getroffen, die entweder im Arbeitsvertrag oder einer Betriebsvereinbarung festgehalten werden.

In einem solchen Fall müssen Beschäftigte während der Arbeitszeit in jedem Fall die vereinbarten Arbeitssachen tragen. Gemäß § 87 Absatz 1 Nummer 1 des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG) hat der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht, was die zu tragende Arbeitskleidung angeht.

Schutzkleidung soll möglichen Gefahren bei der Arbeit vorbeugen

Wie diese Form der Arbeitskleidung nach außen hin wirkt, ist nebensächlich. Vielmehr muss Schutzkleidung verpflichtend von Arbeitnehmern getragen werden, um den Arbeitsschutz während der Arbeitszeit zu gewährleisten. Vor allem bei gefährlichen Tätigkeiten oder möglicherweise gesundheitsschädigenden Bedingungen auf der Arbeit müssen Beschäftigte entsprechend geschützt werden.

Für Feuerwehrleute besteht beispielsweise die Pflicht, feuerfeste Arbeitskleidung zu tragen. Die Vorschriften zur persönlichen Schutzausrüstung befinden sich in der PSA-Benutzungsverordnung (PSA-BV). Zu dieser speziellen Form der Arbeitskleidung können Jacken, Schuhe, Helme, Schutzbrillen oder auch ein Gehörschutz zählen.

Welche Pflichten ergeben sich in puncto Arbeitskleidung für den Arbeitgeber?

Um Arbeitsunfälle sowie Gefährdungen der Gesundheit und des Lebens zu vermeiden, sieht das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) diverse Pflichten für Arbeitnehmer und Arbeitgeber vor. Letzterer hat beispielsweise dafür zu sorgen, dass die arbeitsschutzrechtlichen Vorgaben auch wirklich eingehalten werden. Er muss seinen Beschäftigten daher die entsprechende Arbeitskleidung und Schutzausrüstung zur Verfügung stellen.

Arbeitskleidung für Frauen und Männer unterscheidet sich normalerweise nicht, wenn sie dem Arbeitsschutz dient.
Arbeitskleidung für Frauen und Männer unterscheidet sich normalerweise nicht, wenn sie dem Arbeitsschutz dient.

Zusätzlich fällt es in sein Aufgabengebiet, seine Mitarbeiter darüber zu informieren, wann und wie beispielsweise ein besonderer Arbeitsanzug getragen werden muss. Damit Arbeitnehmer wirklich von dem notwendigen Schutz profitieren, muss die Schutzkleidung zudem voll funktions­fähig sein und regelmäßig gereinigt werden.

Nicht wenige Arbeitgeber lassen diese Reinigungen von Firmen durch­führen, die sich darauf spezialisiert haben und sich zusätzlich um die Instandsetzung der besonderen Arbeitskleidung kümmern. Ist die Berufskleidung abgenutzt oder beschädigt, kann kein ausreichender Schutz mehr gewährleistet werden. Sollte sich ein Arbeitnehmer aus diesem Grund Verletzungen zuziehen oder erkranken, ergibt sich daraus in der Regel ein Schadensersatzanspruch gegenüber dem Arbeitgeber.

Die Berufsgenossenschaften oder Gewerbeämter kontrollieren direkt im Betrieb, ob die Vorgaben zum Arbeitsschutz eingehalten werden. Hat der Arbeitgeber beispielsweise keine benötigte Profi-Arbeitskleidung bereitgestellt, droht ihm ein Bußgeld.

Auch Arbeitnehmer müssen Pflichten beachten, welche die Arbeitskleidung betreffen

So wie der Arbeitgeber dazu verpflichtet ist, spezielle Berufsbekleidung zur Verfügung zu stellen, müssen Arbeitnehmer diese logischerweise auch tragen. Außerdem darf sie nicht zweckentfremdet werden, sondern muss genau so genutzt werden, wie der Chef es angeordnet hat. Halten sich Mitarbeiter nicht daran und gehen ihrer Tätigkeit ohne entsprechende Schutzkleidung nach, können sie schnell in einen Arbeitsunfall verwickelt werden.

In diesem Fall kann der Versicherungsschutz der gesetzlichen Unfallversicherung erlöschen. Das ist jedoch noch nicht alles: Wer sich wiederholt weigert, die speziell vom Arbeitgeber vorgeschriebene Arbeitskleidung zu verwenden, muss mit einer Abmahnung rechnen. In besonders schweren Fällen kann ein solches Fehlverhalten sogar zur Kündigung führen.

Wer trägt die Kosten für die Arbeitskleidung?

In diesem Punkt muss ebenfalls unterschieden werden, ob es sich um normale Arbeitskleidung oder um gesetzlich vorgeschriebene Schutzkleidung handelt. Ist letzteres der Fall, schreibt § 3 ArbSchG dem Arbeitgeber vor, die jeweilige Berufsbekleidung kostenlos bereitzustellen. Besteht ein Arbeitnehmer aus persönlichen Gründen darauf, spezielle Berufskleider zu seinem Schutz zu tragen, ohne dass dies gesetzlich geregelt ist, muss er allerdings anteilig oder ganz dafür aufkommen.

Nicht immer müssen Arbeitgeber für die Arbeitskleidung ihrer Mitarbeiter aufkommen.
Nicht immer müssen Arbeitgeber für die Arbeitskleidung ihrer Mitarbeiter aufkommen.

Ist ein Beschäftigter beispielsweise als Streifenpolizist unterwegs und möchte sich selbst durch eine Schussweste schützen, steht es ihm frei, dies zu tun. Da diese Westen jedoch nicht ausdrücklich durch das Gesetz vorgeschrieben sind, können ihm die Kosten für diese Art der Arbeitskleidung auferlegt werden.

Etwas anders verhält es sich bei normaler Berufsbekleidung: Schuhe, Kittel, Schürzen oder ähnliches muss der Arbeitnehmer grundsätzlich zumindest anteilig zahlen, wenn dadurch keine anderweitigen Vereinbarungen verletzt werden. Handelt es sich um Arbeitskleidung wie Latzhose, Kittel und Co., die lediglich die private Kleidung schonen soll, muss der Mitarbeiter die Kosten dafür normalerweise selbst tragen.

Worauf man achten sollte beispielsweise bei Arbeitshosen, kann man unter anderem auf hosen.net erfahren. Hier gibt es Informationen, was eine gute Hose ausmacht.

Schreibt hingegen ein Tarifvertrag, eine Betriebsvereinbarung oder der Arbeitsvertrag selbst eine bestimmte Arbeitskleidung vor, kann das jeweilige Dokument ebenfalls eine Formulierung zur anteiligen Kostenübernahme durch den Beschäftigten aufweisen. Dies ist jedoch meist nur dann der Fall, wenn die jeweilige Kleidung auch in der Freizeit getragen werden kann. Der finanzielle Aufwand, welcher mit der Berufsbekleidung einhergeht, darf allerdings in keinem gravierenden Gegensatz zum Gehalt des Arbeitnehmers stehen.
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Über den Autor

Autor
Jörg K.

Jörg hat Rechtswissenschaften an der Universität Passau studiert. Nachdem er Erfahrung in verschiedenen Verlagen gesammelt hat, stieß er 2019 zur Redaktion von arbeitsvertrag.org. In seinen Ratgebern befasst er sich mit verschiedenen Themen rund um Arbeitsrecht.

46 Gedanken zu „Arbeitskleidung: Welche Rolle spielt die Berufsbekleidung im Arbeitsalltag?

  1. Andy

    Hallo Habe vor zwei Jahren Schnittschutzhose und Schnittschutzschuhe vom Arbeitgeber ÖD bekommen . Da mein Arbeitsverhältnis bis zur Rente ruht möchte mein Arbeitgeber die Sachen zurück für einen neu eingestellten Kollegen. Ist das normal ?

  2. Kerstin

    Hallo
    Ich arbeite im Handel und wir haben Arbeits Shirts und Westen. Da ich jetzt im Winter immer die Weste trage und bei der Arbeit nie ausziehe. Habe ich unter der Weste ein anderes Shirt angezogen. Sowie einige andere Kolleginnen. Das Shirt sieht man nicht, doch man sieht Haut. Ich habe eine große Brust und meine Shirts sind nicht hochgeschlossen, jedoch Alltag tauglich. Jetzt mahnt mich meine Chefin (nur mich) ich sollte wie gefordert die Arbeitsshirts darunter tragen. Ist das normal? Da es bei anderen OK ist und bei mir nur um mein Dekolleté geht. Oder sehe ich das zu persönlich? Sollten nicht für alle gleiche regeln gelten? Und vor allem ist es rechtlich OK mir zu sagen was ich darunter trage?

  3. Helmut

    Wieviel Arbeitskleider stehen einem MA pro Jahr zu. (Hose, Jacke, T-Shirt und Sicherheitsschuhe)

  4. Marina

    Hallo,
    wir haben eine Firma beauftragt Arbeitskleidung zu stellen, Reinigen und bei bedarf zu reparieren und Austausch wenn nicht mehr reparabel.

    Wir sind ein Schweißer Fachbetrieb die Arbeitskleidung stellen müssen.
    Jeder Arbeitnehmer hat die Woche 3 Sätze zum wechseln.
    Meine fragen beziehen sich immer als Grundlage für 1 Jahr.

    1 Frage: Wie oft müssen wir Arbeitsschuhe S3 Stellen im Jahr?
    2. Dürfen wir die kosten für die Arbeitsschuhe bestimmen?
    3. Möchte ein Arbeitnehmer Arbeitsschuhe haben die wesentlich teurer sind bzw. Modischer sind, wer trägt die kosten dafür?

    4. Die gestellte Arbeitskleidung geht jede Woche kaputt, müssen wir die kosten tragen oder können wir auch den Arbeitnehmer mit in die Haftung nehmen? (grob fahrlässig)

    5. Arbeitskleidung geht beim Arbeitnehmer verloren, wer trägt dann die kosten?

    Noch mal erwähnt das wir eine Firma extra beauftragt haben für Arbeitsschutz Kleidung.

  5. C.

    Trage privat keine Hosen, besitze auch keine, kann mein Arbeitgeber mir vorschreiben eine Hose statt Rock anzuziehen. Ich arbeite im Einzelhandel
    Danke C.

  6. Christine

    Guten Tag,

    Wir müssen im Betrieb Arbeitskleidung tragen ist ja auch selbstverständlich.
    Nur warten wir seit 5 Monaten auf unsere Hosen….Schuhe, Shirt und Pullover haben wir bereits bekommen.
    Darf man trotzdem die Arbeit verweigern wenn die Hose noch nicht gestellt wurde?
    Im Betrieb arbeiten wir mit Hochvolt.

    Liebe Grüße

  7. Ingo

    Wieviel Minuten werden denn für das umziehen eine schutzkleidung bemedsen und somit such bezahlt?

  8. Ines

    Hallo , ich habe folgende Frage , mein Sohn der Azubi war hatte in einer Wekstatt gearbeitet und hat vom Arbeitgeber 3 Hosen bekommen , nun ist er seit 3Monaten nicht mehr dort angestellt und es kam heute eine Rechnung für eine Hose, die nicht gefunden wurde , er hat aber keine Hose mitgenommen weil ein Logo und der Name drauf stand , muss er due Hose bezahlen?

  9. Stocker

    claudia
    hallo wie sieht es aus wir müssen Dienstkleidung tragen und haben für Winter und Sommer die gleiche
    Hose und die Qualität ist unzumutbar können wir da etwas ändern

  10. Tobias M.

    Vielen Dank für den Beitrag zur Arbeitskleidung. Mein Bruder arbeitet in der Gastronomie und bekommt die Bekleidung von seinem Arbeitgeber. Gut zu wissen, dass eine einheitliche Arbeitskleidung den Wiedererkennungswert steigert und man so die Zugehörigkeit schneller erkennt.

  11. Marina

    Hallo,
    ich arbeite seit 3 Monaten als Küchenhilfe wenn ich Glück habe bekomme ich eine Schürze und eine Haube Sicherheitsschuhe habe ich auch.
    Meine Frage:
    Alle meine Kolleginnen und Kollegen habe Arbeitskleidung vom Arbeitgeber aber ich soll meine Hose selber kaufen ist das rechtens?

  12. Ingo

    Hallo,
    mein AG schreibt zwar nichts genaues vor, aber wenn man als Projektmanager einem Kunden gegenübertritt, hat man selbst gern ein sauberes Hemd an. Mein externer Aufenthalt wurde unplanmäßig verlängert, so dass ich trotz „Notfallklamotten“ gezwungen bin, mir neue Unterwäsche und Oberhemden zu kaufen. Kann ich mir das von AG bezahlen lassen?

  13. Sonnenschein

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    Ich habe vor 2 Monaten in einem Lebensmittelbetrieb gearbeitet. Jetzt (2 Monate später wo ich längst aus der Firma bin) kam ein Brief ins Haus mit der Aufforderung die nicht benutzte Arbeitskleidung zu bezahlen im Wert von 200 Euro! Die Arbeitskleidung ist kein Schutz nur Hygienevorschrift.
    Darf mir der Arbeitgeber wegen unbenutzter Arbeitskleidung die Vorschrift ist, die Kosten in Frage stellen?

  14. Nicole

    Hallo,

    ich bin seit längerem AU, jetzt flattern stets und ständig Anwaltsbriefe vom AG ins Haus, das ich meine Dienstkleidung sowie vom AG gestelltes Dienstzubehör unverzüglich zurückgeben soll, er droht lediglich mit Gericht und das die Kosten dann auf mich zukommen würden. Darf der AG Dienstkleidung im Krankheitsfall zurückverlangen? Eine Kündigung wurde noch nicht ausgesprochen.

  15. Michael

    Hallo,
    In meinem Arbeitsvertrag steht unter “ Sonstige Vereinbarungen“ folgendes:
    „Tragen der firmenspezifischen Berufskleidung ist verpflichtend. Arb.kleidg. wird gestellt un 80 % des Neupreises ist vom Arb.nehmer als Nutzungsentgeld zu leisten… Bei Beendigg. des Arb.verhältnisses sind alle firmenspezifischen Bekleidungen an den Arb.geber zurückzugeben. Weiteres Tragen ist nicht erlaubt, eine Entschädigung für die Rüchgabe erfolgt nicht.“
    Meine Frage: Ist diese Regelung zulässig?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Michael,
      da es uns nicht zusteht, Klauseln in Arbeitsverträgen auszulegen, sollten Sie sich mit dieser Frage an einen Anwalt für Arbeitsrecht wenden.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  16. Toni K.

    Mein Onkel möchte ein Restaurant eröffnen. Danke für den Tipp, man die typische Arbeitskleidung für einen Koch einführen sollte, um ein einheitliches Erscheinungsbild zu geben. Ich werde ihm raten, die Kochbekleidung online zu kaufen.

  17. Paul

    Hallo,
    Ich bin Angestellter einer Reinigungsfirma.Nun habe ich schon mehrfach nach einer neuen Hose gefragt,da die alte verschlissen ist.Nur rein proforma.Darf ich meine Arbeit niederlegen,wenn ich zeitnah keine neue Hose bekomme?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Paul,

      grundsätzlich ist eine Arbeitsverweigerung in der Regel nur dann als gerechtfertigt zu sehen, wenn die Tätigkeit als unzumutbar anzusehen ist bspw. wenn sie gesundheitsgefährdend ist oder wenn es notwendig ist, während der Arbeitszeit nahe Angehörige zu pflegen. Ob Ihre Situation eine solche Unzumutbarkeit darstellt, können wir nicht beurteilen. Hierzu befragen Sie bitte einen Anwalt für Arbeitsrecht.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  18. Ceelay

    Hallo! Ist es in der Gastronomie üblich, dass der Arbeitnehmer seine Bekleidung selbst bezahlt, oder muss das der Arbeitgeber zur Verfügung stellen. (Hier werden einheitlich schwarze Hemden ohne Aufdruck getragen)
    Vielen Dank für die rasche Antwort!

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Ceelay,

      es handelt sich hierbei um normale Kleidung, die der Arbeitnehmer theoretisch auch privat tragen könnte, nicht um Schutzkleidung, die generell kostenlos zur Verfügung gestellt werden muss. Es ist daher üblich, dass der Arbeitnehmer diese zumindest anteilig selbst bezahlt.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  19. Luise H.

    Interessant, dass mein Arbeitgeber die Berufsbekleidung zahlen muss – schließlich dient sie der Sicherheit am Arbeitsplatz. Sie ist auch gesetzlich vorgeschrieben. Ich werde einmal nachfragen, wie ich das Geld zurückfordern kann.

  20. Mario

    Mein Arbeitgeber verlangt von mir ,das ich Arbeitsschuhe in meiner Freizeit kaufen gehe .Und nur in einem bestimmten Laden . Bin ich dazu verpflichtet in meiner Freizeit dies zu tun.

  21. Kerstin

    Wie sieht es mit der Bekleidung im Krankenhaus aus. Wir Ärzte tragen Kasacks und Hosen plus Kittel. Darunter keine eigene Kleidung. Unser Arbeitgeber verlangt nun, dass wir diese komplett selber kaufen. Eine Nutzung in der Freizeit ist ausgeschlossen, die Kleidung darf auch nicht auf dem Arbeitsweg getragen werden. Umkleidezeit wird nicht als Arbeitszeit gerechnet.
    Eine Reinigung durch den Arbeitgeber wird angeboten, allerdings kommt es hier zu hohen Verlusten (Ca. 1 Kittel und eine Hose pro Quartal…), so dass der Arbeitgeber selber vorschlägt, die Sachen zu Hause zu waschen, was ich aus hygienischen Gründen sehr kritisch sehe. Ein ständiger Neukauf kommt aber auch nicht in Frage.
    Dazu kommt, dass wir uns auch die PSA für den Notarztdienst selber beschaffen mussten, hier wird auch keinerlei Reinigung angeboten.
    Ich frage mich, ob dies so rechtens ist…

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Kerstin,

      in der Regel sollte bei Berufskleidung der Arbeitgeber die Kosten übernehmen, die Reinigung wird häufig dem Arbeitnehmer aufgetragen. Sie können sich überlegen, ob Sie sich den Rat eines Anwalts für Arbeitsrecht einholen wollen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  22. Carsten

    Moin
    Ich arbeite seit 2 Monaten als Monteurhelfer bei einer Fassadenbau Firma. Wir sind bei jedem Wetter auf der Baustelle. Ist mein Arbeitgeber verpflichtet mir Bekleidung gegen Kälte und Regen zu stellen? Musste mir auch eigene Sicherheitsschuhe besorgen.

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Carsten,

      ob Ihr Arbeitgeber in der Pflicht ist, ihr Kleidung zu zahlen, hängt in der Regel davon ab, ob die besondere Schutzkleidung vorgeschrieben ist.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  23. Andre U.

    Guten Tag,mein damaliger Arbeitgeber hat mir die Arbeitskleidung jetzt in Rechnung gestellt. Wegen eines neuen Beschäftigungsverhältnisses hab ich bei ihm Fristlos gekündigt und nun kam ein Brief seines Anwaltes. Zumale man dazu sagen muss ich habe bei ihm auf dem Schrottplatz gearbeitet,die Hose ist Bei Flexarbeiten und anderen Tätigkeiten beschädigt worden genauso wie die Jacke und er will den vollen Kaufpreis erstattet haben.kann ich dagegen etwas tun oder muss ich es ihm erstatten?

    Mit freundlichen Grüßen Andre

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Andre,

      welche Möglichkeiten Sie nur haben, kann ein Anwalt für Sie einschätzen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  24. Stefan

    Wie würde folgender Fall aussehen, hierzu finde ich in den Gesetzen nicht wirklich einen Hinweis.

    Der Arbeitgeber (AG) schreibt vor, das Hose und Oberbekleidung gestellt und natürlich auch getragen wird (einheitliches Outfit), kann aber die entsprechenden Hosengrößen nicht beschaffen/bereitstellen (Franchise).
    In Franchisevertrag ist aber geregelt, das der Arbeitnehmer (AN) sich selbst entsprechende Hosen besorgen kann mit der Einschränkung auf eine spezielle Farbe (sehe ich unkritisch) und einen speziellen Stoff (sehe ich extrem kritisch, vor allem, wenn der AN solche Hosen nicht trägt – BSP, AN trägt immer Jeans und müsste nun eine Stoffhose kaufen).
    Wer würde da für die Kosten aufkommen müssen? AN komplett, AG komplett oder der AG anteilig?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Stefan,

      die Auslegung von Verträgen fällt in den Bereich der Rechtsberatung, welche wir nicht anbieten. Bitte wenden Sie sich an einen Anwalt.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  25. Flosbach

    Hallo ich arbeite in der Lebensmittel Branche und bin aus hygienischen gründen gezwungen hygienische arbeitskleidung zu tragen. Ich darf sie auch erst im Betrieb an legen muss ich dan für die Reinigung bezahlen und zählt das Umkleidekabine zu meiner arbeits zeit?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Flosbach,

      in der Regel sollte das Unternehmen hier die Reinigung bezahlen, dass dieses hier ein Eigeninteresse daran hat, dass diese vorhanden und sauber ist. In der Vergangenheit gab es Urteile, die bestätigten, dass die Zeit in der Umkleide zur Arbeitszeit zählt. Dennoch kann es sich um einen Einzelfall handeln. Sie sollten dies mit einem Anwalt für Arbeitsrecht besprechen, der sich mit den Details Ihrer Situation vertraut machen kann.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  26. Rene B.

    Wenn der Arbeitgeber Arbeitsachen ( Jacke, Hose mit Firmenlogo, T-Shirt, Sweetshirt) stellt, diese für den privaten Gebrauch nicht infrage kommen, von einer durch den Arbeitgeber beauftragten Firma gereinigt werden, in der Firma an- bzw. abgelegt werden und eine bestimmte Materialzusammensetzung haben müssen (Anteil Baumwolle,Synthetik) , welche Tragezeit der Arbeitssachen muss dann eingehalten werden?

    Ist ein täglicher Wechsel von T-Shirts aus hygienischen Gründen vom AG zu gewährleisten? Ist das Tragen einer Arbeitshose bei stark verschmutzender Tätigkeit an 7 aufeinanderfolgenden Kalendertagen erlaubt?
    Der Chef wechselt ja auch täglich seine Zivilkleidung, gibt es da einen Rechtsanspruch für Arbeitnehmer?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Rene B.,

      natürlich müssen genügend Arbeitskleider bereitgestellt werden, um diese regelmäßig waschen zu können. Was hier aber zumutbar ist, das hängt vom Einzelfall ab. Wenn Sie mit Chef und / oder mit dem Betriebsrat keine Einigung erzielen können, wenden Sie sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht. Dieser kann Ihre individuelle Situation detailliert beurteilen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  27. Elen

    ich war nur 1 Monat bis gestern Sicherheitsmitarbeiter! Auf Grund viele Überstunden habe ich gestern die Fa gekündigt! Heute in meinem Lohnabrechnung sehe ich ein Abzug für Abnutzung Berufskleidung( es geht um nur ein Hemd,die ich noch nicht mal getragen habe),ohne Rechnung oder Vorwarnung, einfach Geld von Gehalt abgezogen,im Arbeitsvertrag gibt es keine Klause das die Mitarbeiter für Abnutzung auf Kosten kommen müssen!
    Abgesehen davon weder schriftlich, noch mündlich waren alle Mitarbeiter informiert,dass sie die Abnutzungskosten tragen müssen????
    Ist das gesetzlich so geregelt? wir alle waren ahnungslos ausgeliefert?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Elen,

      inwieweit die Ihnen zur Verfügung gestellte Arbeitskleidung kostenlos sein muss oder nicht, das hängt von mehreren Faktoren ab. Sollte Ihnen für eine nicht erfolgte Abnutzung der Arbeitskleidung Geld abgezogen worden sein, könnte dies unter Umständen eine unangemessene Benachteiligung Ihrerseits darstellen. Bitte wenden Sie sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht, der Sie für Ihre Rechte einsetzen kann.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  28. Andi.

    Auch wenn es hier nicht so passen tut. Steht irgendwo im Gesetz geschrieben,das ein Werksmitarbeiter in einem anderen Unternehmen z.b.eine Weste tragen muß damit man Ihn erkennen kann das Er NICHT zum Festpersonal gehört?Z.B.im Fahrdienst?Gruß.

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Andi.,

      ein solches Gesetz ist uns nicht bekannt. Im Zweifelsfall wenden Sie sich bitte an einen Anwalt für Arbeitsrecht.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  29. Drexler

    Mein Arbeitgeber aus der Modebranche ,verlangt von den Mitarbeitern während des Schlussverkaufs, eine Warnweste zu tragen . Darf er das ? Und wenn ja , darf er bei nichteinhaltung der Anordnung mit Kündigung drohen ?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Drexler,

      das kommt darauf an ob und wie weit dies in Ihrem Arbeitsvertrag geregelt ist.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  30. Michaela

    Ich bin im Sicherheitsdienst tätig. Wir müssen unseren runden zu Fuß bewältigen eine Runde kann bis zu 40 Minuten dauern. Wir haben dabei Temperaturen bis zu 30 Grad. Wir bekommen keine Sommer Kleidung dafür. Ist das rechtens.

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Michaela,

      bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir keine Rechtsberatung anbieten können. Ob das rechtens ist kann Ihnen deshalb nur ein Anwalt sagen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  31. Manfred

    Wie verhält es sich bei Arbeitskleidung die vom Arbeitgeber zwingend zu tragen ist und die auch eine Schutzkleidung ist. Diese Kleidung hat erkennbare Logos und Firmenbezeichnungen es ist meines Wissens nicht ausdrücklich untersagt sie auf dem Arbeitsweg oder zu Hause zu tragen. Wer muss die Reinigungskosten übernehmen? Ist die Umziehzeit Arbeitszeit oder nicht? Vielleicht hat jemand einen Link zu einem Urteil oder so???

    Grüße Manfred

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Manfred,

      die Reinigung sollte in diesem Fall in der Regel der Arbeitgeber tragen, da es in seinem Interesse ist, dass die Mitarbeiter die Kleidung tragen und diese auch sauber ist. Ob Umziehzeit Arbeitszeit ist, hängt von mehreren Faktoren haben und lässt sich nicht pauschal festlegen. In der Regel, so entschied das BAG zumindest am 26.10. 2016 (Az: 5 AZR 168/16) zählt diese zur Arbeitszeit, wenn das Tragen dieser Schutzkleidung verpflichtend ist und darüber hinaus erst im Betrieb angelegt werden darf.

      Im Zweifelsfall können Sie sich in Ihrem individuellen Fall an einen Anwalt für Arbeitsrecht wenden.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

    2. Jörg

      Hallo. Ich habe eine kurze Frage. Ich arbeite im Einzelhandel und die Mitarbeiter müssen seit Kurzem Arbeitskleidung tragen. Es wurde vereinbart, dass jeder Mitarbeiter, gegen einen Mehrbetrag/Monat, seine Arbeitskleidung zu Hause wäscht. So weit so gut. Nun ist es ja so, dass sich die Mitarbeiter zu Hause z.B. ihr Arbeitsshirt anziehen und so auf Arbeit gehen und auch mit Arbeitskleidung wieder nach Hause.
      Nun wurde aber schon mehreren Mitarbeitern verboten nach der Arbeit mit Arbeitskleidung einkaufen zu gehen. Das kann doch nicht verboten werden, wenn ich A-Kleidung zu Hause waschen und auch anziehen darf, oder?

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