Was es mit dem Tarifvertrag auf sich hat

Von Jörg K.

Letzte Aktualisierung am: 29. November 2023

Geschätzte Lesezeit: 7 Minuten

Was sind Tarifverträge? Arbeitgeber und Arbeitnehmer einigen sich auf bestimmte Regelungen für Branchen und bestimmte Regionen.
Was sind Tarifverträge? Arbeitgeber und Arbeitnehmer einigen sich auf bestimmte Regelungen für Branchen und bestimmte Regionen.

Um festzulegen, welche Rechte und Pflichten Arbeitnehmer in einem Arbeitsverhältnis haben, wird zwischen den beiden Vertragsparteien in der Regel ein schriftlicher Arbeitsvertrag geschlossen.

Doch nicht nur auf dieser individuellen Ebene klären sich die Rahmenbedingungen der Beziehung. Festgehalten sind weitere Regelungen auch in Betriebsvereinbarungen und sogenannten Tarifverträgen.

Sind Sie Mitglied in einer Gewerkschaft und fragen sich, welcher Tarifvertrag gilt? Dann sollten Sie drei Dinge prüfen. Wichtig ist, dass Sie zunächst ermitteln, in welcher Branche Sie arbeiten (fachlicher Geltungsbereich). Des Weiteren kommt es auf die geografische Lage an, schließlich werden manche Tarifverträge nur für bestimmte Regionen abgeschlossen (räumlicher Geltungsbereich).

Abschließend ist der persönliche Geltungsbereich zu prüfen. Haben Sie nun den entsprechenden Tarifvertrag gefunden, müssen Sie nur noch herausfinden, ob der Arbeitgeber Mitglied in dem Arbeitgeberverband ist, der ihn unterzeichnet hat. Wurde Ihrerseits ein Arbeitsvertrag mit Tarifbindung unterzeichnet, wird auf diesen meistens explizit verwiesen. Entsprechend klärt sich dann auch, ob ein tariflicher Mindestlohn vorliegt.

Kompaktwissen: Tarifvertrag

Was ist ein Tarifvertrag?

Dabei handelt es sich um einen Vertrag, den Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften miteinander aushandeln. Darin werden Löhne bzw. Gehälter, geltende Arbeitszeiten sowie sonstige Arbeitsbedingungen geregelt.

Wozu ist ein Tarifvertrag gut?

Tarifverträge sorgen für bessere Arbeitsbedingungen und mehr Fairness, z. B. dadurch, dass vergleichbare Tätigkeiten ähnlich bzw. gleich bezahlt werden. Außerdem gilt ein Tarifvorrang, wonach der Tarifvertrag gilt, wenn der Arbeitsvertrag für den Arbeitnehmer ungünstigere Regelungen enthält.

Für wen gilt der Tarifvertrag?

Er gilt für die Mitglieder der jeweiligen Vertragsparteien, sodass eigentlich nur Mitglieder der entsprechenden Gewerkschaft die im Tarifvertrag vereinbarten Leistungen beanspruchen können. Wenn dieser Tarifvertrag aber für allgemein verbindlich erklärt wurde, dann sind all jene Arbeitgeber und Arbeitnehmer daran gebunden, die in dessen Geltungsbereich fallen.

Spezifische Themen zum Tarifvertrag:

Tariflohn

Ta­rif­lohn

Worauf begründet sich der Anspruch auf eine tarifliche Bezahlung? Hier lesen Sie es!

BAT-KF

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Wen betrifft der BAT-KF als Tarifvertrag der evangelischen Kirche? In diesem Ratgeber erfahren Sie es!

Was sind Tarifverträge?

Ein Tarifvertrag entsteht laut geltendem Arbeitsrecht durch die Zusammenarbeit der Tarifparteien. Vertreter der Arbeitgeber und Arbeitnehmer einer bestimmten Branche einigen sich hierin unter anderem darüber, welche Arbeitszeit einzuhalten ist, auf welches Arbeitsentgelt Arbeitnehmer Anspruch haben und wie es um den Jahresurlaubsanspruch bestellt ist. Kurzum: Alle wichtigen, die Arbeit betreffenden Parameter, werden verhandelt und am Ende in einen Tarifvertrag gegossen.

Tarifverträge sind für beide Vertragspartner bindend. Das bedeutet: Einmal abgeschlossen, sind sie genauso wirksam wie gesetzlich festgehaltene Bestimmungen (§ 4 Tarifvertragsgesetz (TVG)). In der Regel enthält ein Tarifvertrag keine Tariföffnungsklausel, die besagt, dass er in bestimmen Feldern nicht zur Anwendung kommen muss. Will ein Arbeitgeber andere Inhalte im individuellen Vertrag vereinbaren, gilt: Nur in einem Fall darf sich der Tarifvertrag vom Arbeitsvertrag unterscheiden, nämlich wenn die individuell vereinbarten Regelungen den Arbeitnehmer besserstellen als es der Tarifvertrag vorsieht (Günstigkeitsprinzip).

Verhandelt ein Arbeitgeberverband auf der einen Seite und eine Gewerkschaft auf der anderen, entsteht bei Einigung ein Verbandstarifvertrag. Gültig wird er sowohl für die Gewerkschaftsmitglieder als auch die dem Arbeitgeberverband angehörigen Betriebe und Unternehmen. Flächentarifverträge gelten für komplette Branchen. Dazu zählen unter anderem folgende Gewerkschaften:

  • Chemieindustrie
  • öffentlicher Dienst
  • Metallindustrie
  • Einzelhandel

Übrigens: Es gibt viele verschiedene Arten von Tarifverträgen. Sie unterscheiden sich nach Inhalt und Zuständigkeitsbereich.

  • Entgelttarifverträge/Vergütungstarifverträge: Regelung des zu zahlenden Entgelts (Gehälter, Löhne, Ausbildungsvergütung), werden häufig jährlich neu abgeschlossen bzw. aktualisiert
  • Manteltarifverträge: halten grundsätzlich fest, welche allgemeinen Rechte und Pflichten es gibt, haben eine relativ lange Laufzeit
  • Firmen-/Haustarifverträge: Rechte und Pflichten betreffen nur das an der Aushandlung beteiligte Unternehmen und seine Arbeitnehmer

Der IGZ-DGB-Tarifvertrag

Wie der jeweilige Tarifvertrag in der Zeitarbeit aussieht, hat der Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e. V. mit verschiedenen Vertragspartnern verhandelt. Alle Vertragspartner sind Mitglied im Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB). Dazu zählen unter anderem:

  • NGG (Gewerkschaft Nahrung – Genuss – Gaststätten)
  • IG Metall (Industriegewerkschaft Metall)
  • ver.di (Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft e. V.)
  • EVG (Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft)
  • GdP (Gewerkschaft der Polizei)
  • IG Bau (Industriegewerkschaft Bauen – Agrar – Umwelt)
  • GEW (Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft)
  • IG BCE (Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie)
Verhandeln Arbeitgeber und Arbeitnehmer einen Tarifvertrag, ist auch Urlaub ein Thema.
Verhandeln Arbeitgeber und Arbeitnehmer einen Tarifvertrag, ist auch Urlaub ein Thema.

Die Tarifverträge in der Zeitarbeit sind umfassend und regulieren sowohl die Arbeitsvergütung als auch die Anzahl an Urlaubstagen sowie die Arbeitszeiten.

Im Entgeltrahmentarifvertrag ist festgehalten, dass Arbeitnehmer mit dem Start ins Beschäftigungsverhältnis in eine der neun IGZ-Entgeltgruppen einsortiert werden.

In welcher er sich wiederfindet, bestimmen seine Kompetenzen. Verrichtet er entsprechend einer Weisung Tätigkeiten, die einer höheren Entgeltgruppe zuzuordnen sind, erhält er eine einsatzbezogene Zulage.

Andersherum hat er bei niederwertigen Arbeiten für sechs Wochen Anspruch auf die Vergütung gemäß der ursprünglichen Eingruppierung.

Decken sich die verrichteten Tätigkeiten und die Entgeltgruppe länger als sechs Wochen nicht, kann der Arbeitgeber eine Neugruppierung vornehmen.

Im IGZ-Tarifvertrag ist der Stundenlohn ebenfalls festgehalten. Aus dem Entgelttarifvertrag geht hervor, mit welchem Grundbetrag jede Arbeitsstunde vergütet wird. Darüber hinaus werden auch die Zulagen für jede Entgeltgruppe aufgeführt. In den Tarifverhandlungen haben sich die Beteiligten auf zwei verschiedene Entgelttabellen geeinigt: Die Entgelttabelle West und die Entgelttabelle Ost.

Während für die Zeitarbeit im Tarifvertrag ab dem 1.6.2016 eine Mindestvergütung in Höhe von 9 Euro pro Stunde (West) vorgesehen ist, erhalten Zeitarbeiter im Osten ab diesem Zeitpunkt in der niedrigsten Stufe ohne Zuschläge lediglich 8,50 Euro.

Neben dem Lohn pro Stunde sind auch die monatlichen Gehaltstarife in dem vom DGB mitverhandelten Tarifvertrag vereinbart. Ab dem 1. Juni 2016 erhalten Zeitarbeiter im Westen mindestens 1365,03 Euro in der Eingangsstufe, also ohne Zulage. Im Osten sind es 1289,20 Euro.

Da die IGZ im Tarifvertrag nach Entgeltgruppen unterscheidet, steigt der Betrag mit zunehmender Stufe an. Die maximale Grundvergütung liegt bei 3033,40 Euro (West) und 2734,61 Euro (Ost). Arbeitnehmer in Vollzeit arbeiten regulär 35 Stunden pro Woche.

Der 24. Dezember und der 31. Dezember eines Jahres gelten als Arbeitstag, an dem bis 14 Uhr zu arbeiten ist. Der Tarifvertrag sieht beim Urlaubsanspruch eine Staffelung vor – je länger ein Arbeitnehmer im Betrieb beschäftigt ist, desto mehr Urlaub steht ihm zu. Er beträgt mindestens 24 und maximal 30 Tage.

Der BZA-Tarifvertrag

Es gibt verschiedene Entgeltgruppen im Tarifvertrag. Je höher Sie eingruppiert werden, desto höher Ihre Vergütung.
Es gibt verschiedene Entgeltgruppen im Tarifvertrag. Je höher Sie eingruppiert werden, desto höher Ihre Vergütung.

Im Bereich der Zeitarbeit ist nicht nur der Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen aktiv. Als weiterer Arbeitgeberverband tritt auch der Bundesverband Zeitarbeit Personal-Dienstleistungen e. V. (BZA) auf. Er hat sich mittlerweile mit dem Arbeitgeberverband Mittelständischer Personaldienstleister e.V. (AMP) und dem Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister (BAP) vereinigt.

Der Tarifvertrag der BZA sieht für die ebenfalls neun Entgeltgruppen (E1-E9) ab dem 1. Juni 2016 im Tarifgebiet Ost, dem Berlin angeschlossen ist, einen Stundenlohn von mindestens 8,50 Euro vor (E1). In E9 eingruppierte Arbeitnehmer erhalten 18,03 Euro. Im Westen beträgt der Stundenlohn in E1 9 Euro und in E9 glatte 20 Euro.

Die Länge der Betriebszugehörigkeit wirkt sich hier auf die Höhe des Entgeltes aus. Bei über 9 Monaten gibt es einen Aufschlag von 1,5 Prozent und bei über 12 Monaten einen von drei Prozent.

Der Tarifvertrag gilt auch für Leiharbeit, also jene Arbeitnehmer, die von ihrem Arbeitgeber an einen Kunden ausgeliehen werden (Arbeitnehmerüberlassungsgesetz – AÜG). Damit der Tarifvertrag trägt, müssen die Beschäftigten jedoch Mitglied in einer der Gewerkschaften sein, die an den Verhandlungen beteiligt waren.

Arbeitgeber haben das Recht, im Arbeitsvertrag von der Tarifbindung abzuweichen, sofern der entsprechende Beschäftigte außertariflich angestellt ist und seine Jahresvergütung höher liegt, als in E9 festgelegt.

Der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst

Tarifvertrag öffentlicher Dienst: Hier sind Rechte und Pflichten von Beamten und beim Bund, in Kommunen und Gemeinden Angestellter festgehalten.
Tarifvertrag öffentlicher Dienst: Hier sind Rechte und Pflichten von Beamten und beim Bund, in Kommunen und Gemeinden Angestellter festgehalten.

Arbeitnehmer, die in öffentlich-rechtlichen Anstalten, Stiftungen und Körperschaften oder beim Bund, in Ländern und Gemeinden angestellt sind, arbeiten im öffentlichen Dienst. Sie profitieren von bestimmten Tarifverträgen, die die Rahmenbedingungen für ihre Arbeitstätigkeit vorgeben.

Zusammengefasst ist die Vielzahl an Vereinbarungen für die in der öffentlichen Verwaltung Tätigen im Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD).

Das trifft sowohl auf den Bund als auch die jeweiligen Kommunen zu. Der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder nennt sich TV-L – er gilt nicht für das gesamte Bundesgebiet, da in den Ländern Berlin und Hessen eigene Regelungen gelten.

Angehörige des öffentlichen Dienstes sind zum Beispiel Richter und Soldaten. Grundsätzlich wird im öffentlichen Dienst eine Unterscheidung zwischen Beamten und Angestellten vorgenommen. Während erstere für einen Dienstherren arbeiten, sind letztere für einen Arbeitgeber tätig.

Wie ist es um die tarifvertragliche Kündigungsfrist bestellt? Grundsätzliche Informationen enthält das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB). Eine Kündigung kann demnach beiderseitig innerhalb einer Vierwochenfrist bis zum 15. oder Ende eines Monats gekündigt werden. Das Arbeitsrecht sieht für Arbeitgeber unter bestimmten Umständen Abweichungen vor. Sie müssen eine längere Kündigungsfrist einhalten, wenn ein Arbeitnehmer schon lange im Betrieb beschäftigt ist.

Wie die Kündigung im Tarifvertrag geregelt ist, darauf einigen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer in den Tarifverhandlungen. § 622 Abs. 4 BGB besagt:

Von den Absätzen 1 bis 3 abweichende Regelungen können durch Tarifvertrag vereinbart werden. Im Geltungsbereich eines solchen Tarifvertrags gelten die abweichenden tarifvertraglichen Bestimmungen zwischen nicht tarifgebundenen Arbeitgebern und Arbeitnehmern, wenn ihre Anwendung zwischen ihnen vereinbart ist.“

Nichtsdestotrotz finden häufig längere Kündigungsfristen ihren Weg in den Tarifvertrag. Welche im Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst gelten, ist in § 34 TVöD zu finden. Im ersten Jahr der Beschäftigung können Arbeitgeber und Arbeitnehmer Arbeitsverträge innerhalb von vier Wochen zum Ende des Kalendermonats aufkündigen.

  • Bei einer Betriebszugehörigkeit von mindestens einem Jahr beträgt die Kündigungsfrist sechs Wochen.
  • Ist die betroffene Person bereits mindestens fünf Jahre dort beschäftigt, steigt die Frist auf drei Monate.
  • Ab acht Jahren Betriebszugehörigkeit sind es vier Monate.
  • Mit einer Betriebszugehörigkeitslänge von mindestens zehn Jahren stehen Ihnen fünf Monate zu.

Was ist ein allgemeinverbindlicher Tarifvertrag?

Ein Tarifvertrag kann allgemeinverbindlich erklärt werden - auch im Nachhinein.
Ein Tarifvertrag kann allgemeinverbindlich erklärt werden – auch im Nachhinein.

Welche Tarifverträge abgeschlossen wurden, ist in Deutschland im Tarifregister des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) vermerkt. Hier wird Buch geführt über das Datum des Abschlusses und eine spätere Veränderung der Regelungen. Auch sind Start und Ende der Gültigkeit notiert.

Dem Ministerium ist es grundsätzlich erlaubt, einen Tarifvertrag gemeinsam und mit Zustimmung eines Vertreters der Arbeitgeber oder der Arbeitnehmer für allgemeinverbindlich zu erklären. Dies ist auch rückwirkend möglich. Ob Ihr Tarifvertrag allgemeinverbindlich ist, erfahren sie aus dem Register des BMAS.

Der Gesetzgeber erlaubt diese Maßnahme nur, wenn es ein öffentliches Interesse gibt. Das ist gemäß § 5 TVG dann der Fall, wenn der Tarifvertrag in seinem Gebiet maßgebliche Bedeutung gewonnen hat bzw. eine wirtschaftliche Fehlentwicklung vermieden werden soll.

Ist ein Tarifvertrag allgemeinverbindlich, führt das dazu, dass die Regelungen auch für einen Arbeitsvertrag ohne Tarifbindung gelten. Das bedeutet: Auch Arbeitgeber und Arbeitnehmer, die keine Mitglieder der den Tarifvertrag aushandelnden Partei sind, müssen sich nun an die Regelungen halten (§ 4 Abs 1 TVG).

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Was es mit dem Tarifvertrag auf sich hat
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Über den Autor

Autor
Jörg K.

Jörg hat Rechtswissenschaften an der Universität Passau studiert. Nachdem er Erfahrung in verschiedenen Verlagen gesammelt hat, stieß er 2019 zur Redaktion von arbeitsvertrag.org. In seinen Ratgebern befasst er sich mit verschiedenen Themen rund um Arbeitsrecht.

62 Gedanken zu „Was es mit dem Tarifvertrag auf sich hat

  1. Phil

    Hallo,
    Ich arbeite im öffentlichen Dienst und wurde nach meiner 3 jährigen Ausbildung, am 01.12.2021 von meinem Arbeitgeber übernommen. Mein Arbeitsvertrag war zunächst auf 3 Monate befristet und wurde dann zum 01.02.2022 entfristet. Also mein aktueller Arbeitsvertrag läuft seit Februar 2022. In dem Vertrag selbst steht nichts zu den Kündigungsfristen. Ich möchte nun meinen Arbeitgeber wechseln und bin mir nicht sicher wie lange meine Kündigungsfrist ist.

    Meine Fragen wäre also:
    Zählt meine Ausbildung zu dem Beschäftigungszeitraum?
    Wenn nein. Zählt der erste befristete Vertrag als Beschäftigungsbeginn?
    Oder zählt mein aktueller Arbeitsvertrag und ich bin noch unterhalb der Einjahresgrenze?
    LG,
    Phil

  2. Steffi

    schönen guten tag ,
    ich bin krankenpflegehelferin und arbeite seit mehreren monaten auch als schichtleitung . was nicht in meinem arbeitsvertrag verankert ist . steht mir für die zeit eine minimale vergütung wegen mehrarbeit und verantworting für 40 bewohner und 2 kollegeen/innen zu ???? muss ich schichtleitung eigendlich machen ??? ich werde ja schon gar nicht mehr gefragt ..
    mit freundlichen grüssen
    steffi

  3. Maya

    Ist ein Hausmeistervertrag in einer Eigentümer Gemeinschaft wo der Hausverwalter nicht im Arbeitgeberverband
    Und der Hausmeister kein Gewerschaftsmitglied ist tarifgebunden.?Trifft der Manteltarifvertrag auf das Arbeitsverhältnis zu ?

  4. Marc

    Hallo,

    stehe kurz davor eingestellt zu werden. Die neue Arbeitsstelle wird nach Tarif bezahlt. Ich bin mit dem Gehalt nicht ganz zufrieden. Man sagte mir, dass mehr nicht möglich sei, da die die Eingruppierung nicht hergebe. Ich würde mich innerhalb der Eingruppierung schon am Maximum befinden. Gibt es die Möglichkeit hier individuell nachzuverhandeln, oder ist so etwas bei Tarifverträgen ausgeschlossen?

    Vielen Dank für eine Antwort.

  5. R. Salese

    Hallo.
    Ich Arbeite als LKW Fahrer bei einer Zeitfirma.
    Ich fahre 40 To. Sattelschlepper und habe mehrjaerige Erfahrung.
    Ich werde in der Entgeltgruppe 2 Gefuehrt. Ich bin der Meinung, dass ich Aufgrund meine Langjaehriger Erfahrung in der Gruppe 3 Eingestuft werden soolte. Oder liege ich da Falsch?

    Gruss
    R. Salese

  6. Marion

    Hallo,
    ich habe eine Frage: Der Text in einem Tarifvertrag bezieht sich immer auf Vollzeitkräfte, oder? Eine Vollzeitkraft mit 6 tagewoche in meiner Apotheke hat Anspruch auf Auszahlung der Resturlaubstage von 1/25 pro Tag. ( weil 25 die durchschnittlichten Tage sind, die man pro Monat arbeitet.)Ich arbeite nur 3,25 Tage pro Woche. Meine Chefin sagt, diese 1/25 gilt auch für mich. Das ist doch aber nicht korrekt. Das muss doch für Teilzeitkräfte dann umgerechnet werden.
    Für eine Antwort wäre ich sehr dankbar.
    Mit freundlichen Grüßen,
    Marion

  7. Ines.K

    Hallo Zusammen,
    Arbeite seit 25 Jahren im Öffentlichen Dienst als Erzieherin. Aus gesundheitlichen Gründen wurde
    mein Arbeitsvertrag auf 6h täglich geändert. 5 Jahre lang brauchte ich keine Pause machen, was gesetzlich auch nicht verpflichten ist. Jetzt auf einmal verlangt mein Arbeitgeber das ich eine Pause von 30 min einlegen muß kann er das bestimmen , muß ich mir Dem beugen ?

  8. Oli W.

    Hallo zusammen,
    Ich habe mal eine Frage, und zwar seit ein paar Monaten ist meine Fa. in dem Tarifvertrag Außen und Großhandel eingetreten, seit dem haben wir eine Eingruppierung bekommen und wurde direkt schlechter gestellt vom Grundgehalt.

    Jetzt meine Frage ist das überhaupt rechtens?

  9. Heike H.

    Guten Tag,
    ich habe eine Frage zum Urlaubsgeld. Ich war 2 Jahre in einer Zeitfirma tätig. Zum 30.06.19 wurde mir gekündigt. Das Urlaubsgeld wird immer im Juni gezahlt, kommt also dann im Juli aufs Konto. Nun meine Frage: Steht mir anteilmäßig Urlaubsgeld zu oder nicht? Es ist tariflich vereinbart, wurde aber nicht gezahlt.
    Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie mir eine Antwort geben könnten.
    Vielen Dank schon im Vorraus.
    Mit freundlichen Grüßen
    Heike H.

  10. Lohnsklave

    Ende März habe ich in Schleswig-Holstein Vorstellungsgespräche geführt und sollte als Minijobber für die Nachtwache in einer therapeutischen Einrichtung (GmbH) eingestellt werden. Ich bin Student und muss etwas nebenbei verdienen. Außer diesem Minijob habe ich nichts anderes und das Geld reicht so schon nicht.

    Die Arbeitszeit ist in der Woche von 20.00-8.00 Uhr und am Wochenende und in den Ferien von 20.00-10.00 Uhr. Während des Gespräches wurde auch auf die Bezahlung eingegangen. Es sollte der Mindestlohn gezahlt werden, allerdings nicht während der Bereitschaftszeit in der Nacht. Unterhalb der Woche sollte nur 1/3 von 22.00-5.00 Uhr und am Wochenende und in den Ferien von 23.00-8.00 Uhr morgens gezahlt werden. Außerdem sollte noch die Pausenzeit von der Arbeitszeit abgezogen werden. Einen richtigen Arbeitsvertrag gab es nicht, es wurde lediglich ein Personalbogen ausgefüllt. Ein genauer Ablauf wie die Pausenzeiten usw. eingetragen werden müssen, gab es auch nicht. Es war nur ein Muster dazu vorhanden. Aufgrund der langen Arbeitszeit müssen aber 45 min eingetragen werden. Ich meine im Muster waren 30 min als Pausenzeit vorgesehen. Zumindest war mein erster Stundenzettel so.

    Mitte Mai sollten dann die geleisteten Stunden von März und April ausgezahlt werden, aber angeblich ist mein Stundenzettel zu spät eingereicht worden. So wurde nicht mal ein Abschlag gezahlt, so dass einfach gar nichts ausgezahlt worden ist. Zwischenzeitlich habe ich wiederholt nach einem Arbeitsvertrag gefragt. Das wurde immer mit unterschiedlichen Zeitangaben beantwortet. Erst hatte man mir April genannt, so dass im Mai bereits der volle Mindestlohn gezahlt werden sollte. Das Problem ist ihnen also bekannt gewesen. Ich habe auch mehrfach auf die Gerichtsurteile von 2014, 2015 und 2016 hingewiesen. Dafür wäre der Mindestlohn schon vor Jahren eingeführt worden. Das wurde weiter gar nicht zur Kenntnis genommen. Sie würden ja schon daran arbeiten. Außerdem würde eine Ausnahmegenehmigung für die geringere Vergütung während der Bereitschaftszeit vorliegen. Deshalb habe ich beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales in Berlin nachgefragt. Die Dame am Telefon musste lachen und hätte gern eine Ausfertigung der Ausnahmegenehmigung. Diese würde es nicht geben und war somit ganz klar die Unwahrheit.

    Mit mir hat eine weitere Studentin angefangen und ihr wurde Juli/ August für die Umstellung genannt. Meine Nachfrage ob sie denn rückwirkend die Differenz zahlen würden, wurde verneint. Rückwirkend würden sie nichts zahlen. Es würde einfach eine Umstellung auf den Mindestlohn erfolgen. Außer mir haben alle anderen Abrechnungen bekommen. Sie haben es schließlich arbeitgeberfreundlich geschrieben. Aus welchen Gründen auch immer.
    Wenn man neue Mitarbeiter hat, dann kann man auch mal nachfragen warum die Stunden noch nicht abgegeben worden sind. Das ist aber aus den Plänen ersichtlich, die min. für einen Monat im Voraus geschrieben werden. Bisher kannte ich es so, dass man Anfang des Monats die Stunden einreicht und Mitte des Monats dann die Abrechnung bekommt. Der genaue Ablauf davon wurde ebenfalls nicht erläutert. Wenn man denn wollen würde, dann könnte man die Umstellung innerhalb eines Tages machen.

    Ich weiß nicht was in den Arbeitsverträgen steht, da ich bis heute keinen bekommen habe, aber dann müssten auch neue Verträge ausgehändigt werden. Durch die zusätzliche Arbeitszeit arbeitet man 2-3 Mal im Monat kostenlos für die Einrichtung, zzgl. der Fahrtkosten. Für die 450€ wären es nämlich ca. 4 Mal, nach der anderen Rechnung wird von 6-7 Mal im Monat ausgegangen. Betroffen sind davon bisher ca. 20 Personen, wenn die Neueinstellungen dazu gerechnet werden, dann sind es ca. 30 Personen. Es ist also schon im recht großen Umfang. Mir sind die anderen Nachtwachen aber nicht alle bekannt.

    Meine richtigen Stundenzettel waren ohne Pausenzeit, da ich alleine bin und nicht abgelöst werden kann. Deshalb wird die Arbeitszeit durchgeschrieben. Ebenso habe ich die Bereitschaftszeit weggelassen, da ich vor Ort sein muss und der Mindestlohn deshalb vorgeschrieben ist. Laut meiner Recherchen müssen Nachtzuschläge gezahlt werden und die Arbeitszeit scheint nicht ArbZG-konform zu sein.

    Vermutlich wegen meiner wiederholten Nachfragen und eigenmächtigen Stundenabrechnung ist mir innerhalb der Probezeit am 31.05.2019 die fristgerechte Kündigung zugegangen. Allerdings wurde die Frist falsch angegeben und an eine Probezeit kann ich mich ohne schriftlichen Arbeitsvertrag nicht erinnern. Bezahlt wurde bisher nichts. Ich soll meine Stunden erneut mitteilen, obwohl ich das bereits per Mail und schriftlich gemacht habe. Es macht den Anschein, als ob sie einfach „übersehen“ wurden.

    Für jeden Abend wird ein Nachtbereitschaftsprotokoll mit 3 Blättern ausgedruckt.
    Darin sind besondere Hinweise enthalten, ob am nächsten Morgen wichtige Termine sind und Regeln für die Nachtwache. Auf der Rückseite wird handschriftlich ein Protokoll mit besonderen Vorkommnissen während der Nacht angefertigt. Die Information „Aus der letzten Leitungsrunde“ ist besonders interessant. Da steht sogar schriftlich wie die Leitungsrunde die Nachtbereitschaft beschlossen hat, also ab wann sie nur 1/3 des Mindestlohnes zahlen.

    Sie haben einen Brief von mir erhalten, wo noch einmal meine Stundenzettel enthalten sind und dass die Kündigungsfrist falsch ist. Somit müsste ich diesen Monat noch einen Arbeitstag haben. Außerdem habe ich sämtliche Kosten für die Vorstellungsgespräche, die Unterschrift und das Führungszeugnis in Rechnung gestellt. Bisher sind mir nur Kosten entstanden, verdient habe ich bisher nichts. Darauf reagiert haben sie jedoch noch nicht.
    Wo kann ich nachlesen welche Nachtzuschläge anzuwenden sind? Also normal in der Woche und am Wochenende?

    Die zuständige Berufsgenossenschaft in Hamburg konnte mir nicht weiterhelfen. Ich wollte mal wissen ob es üblich ist, dass man keinen Vertrag bekommt. Eigentlich ist es aber klar. Je länger es dauert, desto mehr Geld sparen sie dadurch. Vielleicht gerät es auch in Vergessenheit, dann können sie direkt so weitermachen.

    Hoffentlich können Sie mir helfen.

    MfG

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo,
      laut § 2 Nachweisgesetz (NachwG) muss der Arbeitgeber spätestens einen Monat nach dem vereinbarten Beginn des Arbeitsverhältnisses die wesentlichen Vertragsbedingungen schriftlich niederlegen, die Niederschrift unterzeichnen und dem Arbeitnehmer aushändigen:

      „In die Niederschrift sind mindestens aufzunehmen:
      1. der Name und die Anschrift der Vertragsparteien,
      2. der Zeitpunkt des Beginns des Arbeitsverhältnisses,
      3. bei befristeten Arbeitsverhältnissen: die vorhersehbare Dauer des Arbeitsverhältnisses,
      4. der Arbeitsort oder, falls der Arbeitnehmer nicht nur an einem bestimmten Arbeitsort tätig sein soll, ein Hinweis darauf, daß der Arbeitnehmer an verschiedenen Orten beschäftigt werden kann,
      5. eine kurze Charakterisierung oder Beschreibung der vom Arbeitnehmer zu leistenden Tätigkeit,
      6. die Zusammensetzung und die Höhe des Arbeitsentgelts einschließlich der Zuschläge, der Zulagen, Prämien und Sonderzahlungen sowie anderer Bestandteile des Arbeitsentgelts und deren Fälligkeit,
      7. die vereinbarte Arbeitszeit,
      8. die Dauer des jährlichen Erholungsurlaubs,
      9. die Fristen für die Kündigung des Arbeitsverhältnisses,
      10. ein in allgemeiner Form gehaltener Hinweis auf die Tarifverträge, Betriebs- oder Dienstvereinbarungen, die auf das Arbeitsverhältnis anzuwenden sind.“

      In einem solchen Fall wie Ihrem ist anwaltliche Beratung dringend ratsam. Mittellose Personen können hierfür einen Beratungshilfeschein beim Amtsgericht beantragen und ersparen sich damit die Anwaltskosten. Dann wird lediglich eine Gebühr von 15 Euro fällig.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  11. Schlausein

    Hallo,
    ich habe einen befristeten Arbeitsvertrag für 2 Jahre, sachgrundlos, nach TVÖD V. Im Arbeitsvertrag stehen 6 Monate Probezeit.
    Der Tarifvertrag gibt bei sachgrundlos befristeten Arbeitsverträgen nur 6 Wochen her.
    Ist dann die Regelung im Arbeitsvertrag nichtig? Eine salvatorische Klausel finde ich leider nicht.
    Dank.

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Schlausein,
      die Frage, ob und inwieweit arbeitsvertragliche Klauseln wirksam sind oder nicht, fällt unter die Rechtsberatung, welche wir nicht anbieten. Bitte fragen Sie ggf. bei einem Anwalt oder Ihrer Gewerkschaft nach.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  12. Ayhan

    Hallo,
    Hab auch mal eine Frage,ist das richtig dass man mit 50 eine lohnsicherung hat?
    Danke vielmals für ihre Hilfe.

    Liebe Grüße
    Ayhan

  13. Marta K.

    Guten Abend,
    ich habe bei einer Zeitarbeitfirma gearbeitet und habe ein Kind bekommen und war fast 3 Jahre in Elternzeit. Wehrend der Elternzeit habe ich vor Kurzem eine neue Arbeit gefunden und meinen alten Vertrag bei Zeitarbeitfirma gekündigt. Die Firma hat mir leider meinen Resturlaub und meine Stunden vom Zeitarbeitskonto nicht ausgezahlt. Das Geld war am 22. Oktober 2018 fällig.
    Nach vielen Telefonaten möchte ich eine schriftliche Anforderung an die Zeitarbeit schicken, nun muss ich da richtigen Zachlen eingeben.
    Meine Fragen:
    1. In der letzten Lochnabrechnung stehen 53,5 Tage Resturlaub. Ist das richtig? Ich habe das Kind zur Welt im Januar 2016 gebracht und dann hatte ich 16 Tage Resturlaub für 2015. Mutterschutz hat bis 29.März 2016 gedauert, dann sollte man dazu noch 6 Tage zurechnen. Kann der Arbeitsgeber diese 53,5 Tage, die für meine Elternzeit angerechnet wurden, reduzieren?
    2. Als ich noch gearbeitet habe, hat der Stundenlohn 8,80 Eur betragen. Jetzt ist das 9,49 Eur/Stunde. Laut welchem Betrag soll ich das ganze berechnen?

    Für jede Hilfe wäre ich dankbar!

    Mit freundlichen Grüßen
    Marta K.

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Marta K.,

      bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir nicht befugt sind, eine kostenlose Rechtsberatung anzubieten. Wir raten Ihnen, sich mit Ihrem Anliegen an einen Anwalt für Arbeitsrecht zu wenden. Dieser kann Sie nicht nur beraten, sondern Sie auch rechtlich vertreten.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  14. Fritz

    Wer überprüft eigentlich die Zeitarbeitsfirmen (Leihfirmen) ob sie sich an die gesetzlichen Vereinbarungen halten? Meine Firma schreibt prinzipiell keine Minusstunden. Die Arbeitnehmer müssen ihren Urlaub nehmen ob bezahlt oder unbezahlt , ob mit Zustimmung oder ohne des Arbeitnehmers oder es werden Fehlzeiten abgerechnet.

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Fritz,

      Sie können sich mit Ihrem Anliegen an die Bundesagentur für Arbeit wenden. Diese ist u. a. dafür verantwortlichen, Zeitarbeitsunternehmen zu kontrollieren.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  15. Sascha

    Guten Tag,

    ich arbeite im Öffentlichen Dienst in NRW und war von 2015 bis 2018 in der IT tätig als Beschäftigter in EG9 und wäre zum 01.08.18 in Stufe 3 gekommen. Nun bin ich beim gleichen Arbeitgeber in die Informationssicherheit gewechselt und wurde in EG 10 eingruppiert, jedoch will man meine Vorerfahrung nicht anerkennen und Stuft mich in Stufe 1 ein. So würde ich weniger Gehalt bekommen in EG10/1, als bei meiner vorherigen Tätigkeit in EG9/3. Kann ich mich dagegen wehren, oder ist das richtig so?

    Vielen Dank im Voraus.

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Sascha,

      bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir keine kostenlose Rechtsberatung anbieten können. Wenden Sie sich am besten an einen Anwalt für Arbeitsrecht. Dieser kann Sie individuell beraten und ggf. Sie bei geeigneten rechtlichen Schritten unterstützen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  16. Kathrin A.

    Hallo,ich arbeite seit 34 Jahren in der gleichen Klinik als Krankenschwester und wurde bis jetzt nach Tarif Gruppe 7a bezahlt.
    Aus gesundheitlichen Gründen musste ich meinen Arbeitsplatz wechseln. Ich bin jetzt im amb. Anmeldebereich tätig und wurde auf Stufe 5 runtergesetzt.
    Kann man das einfach machen,obwohl ich schon so lange im gleichen Haus arbeite,

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Kathrin A.,

      die Eingruppierung erfolgt in der Regel nach der Art der beruflichen Tätigkeit. Auf diese Weise ließe sich die Rückgruppierung mit der neuen Tätigkeit rechtfertigen. Jedoch werden immer wieder Arbeitnehmer aufgrund von Unkenntnis falsch eingruppiert. Sie können sich bei Zweifeln bzgl. der richtigen Eingruppierung an einen Anwalt für Arbeitsrecht wenden.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  17. Ines

    Hallo,

    da die Benzinpreise stätig hoch und runter gehen und die Wege zum Einsatzort nicht immer kurz sind,
    kann ich da von der Zeitarbeitsfirma Kilometergeld verlangen?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Ines,

      die Frage, ob und wann von der Zeitarbeitsfirma Kilometergeld verlangt werden kann, ist noch immer recht umstritten. Darüber hinaus sind die Bestimmungen in den einzelnen Arbeitsverträgen bzw. in den anwendbaren Tarifverträgen entscheidend. Ein Anwalt für Arbeitsrecht kann Ihnen bei Ihrem Anliegen eine individuelle und kompetente Beratung bieten.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  18. Ingrid

    Hallo,

    ich finde Ihre Seite sehr interessant geschrieben.
    Leider, habe ich nicht verstanden welcher Tarifvertrag nun der bester ist,
    der BAP oder IGZ ?

    Ich suche Arbeit im Osten in Bereich für Elekro und Metall.

    Können Sie mir eine Auskunft geben?

    Vielen Dank.

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Ingrid,

      welcher Tarifvertrag besser ist, hängt ganz von Ihrer persönlichen Situation ab.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  19. Ingo H.

    Hallo,
    folgende Frage: Ich arbeite bei einer Zeitarbeits Firma mit einer 35 Stunden Woche, in meinem Kundenbetrieb arbeite ich 40 Stunden die Woche seit 9 Monaten und die werden jeden Monat auch bezahlt da mein Zeitkonto voll ist.
    Bekomme ich im Urlaub 7 oder 8 Stunden bezahlt?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Ingo H.,

      Zum Urlaubsentgelt äußert sich § 11 des Bundesurlaubsgesetzes (BUrlG). Demnach kann der durchschnittliche Arbeitsverdienst der letzten 13 Wochen vor Urlaubsbeginn ausschlaggebend sein. Im Zweifelsfall wenden Sie sich an einen Anwalt.

      Das Team von arbeitsvertrag.org

  20. Yvonne K.

    hallo,
    ich habe folgendes Problem. Arbeitsvertrag ist ausgestellt als Hauswirtschaftshilfe, arbeite aber rein Unterhaltsreinigung und nichts mit Lm zu tun. Grund ist natürliche niedrigerer lohn. kann man hier den vertrag anfechten wegen falscher tatsachen oder überhaupt dagegen vorgehen, zumal es falsche tatsachen sind. hatte arbeit in der ur gesucht weil der mindestlohn höher ist und letztendlich gezwungen trotzdem zu unterschreiben. wohin kann ich mich wenden?
    vielen dank für euer interesse bzw. antworten
    lg yvonne

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Yvonne,

      bitte wenden Sie sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht. Dieser kann prüfen, ob Ihr Vertrag anfechtbar ist.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  21. Stephan

    Hallo zusammen,

    ich arbeite in der Lebensmittelproduktion in NDS.

    Ich möchte gerne ein Nebengewerbe anmelden und Frage mich ob ich meinem Arbeitgeber um eine Genehmigung oder gar eine Erlaubnis fragen muss? Aus meinem Tarifvertrag werde ich nicht so richtig schlau…

    Vielen Dank im voraus!

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Stephan,

      wir dürfen leider keine Rechtsberatung anbieten. Wenden Sie sich im Zweifelsfall an einen Anwalt.

      Das Arbeitsvertrag.org-Team.

  22. Daniela R.

    Ist der TVöD SuE ein allgemeinverbindlicher Tarifvertrag?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Daniela,

      je nach Branche gelten andere Tarifverträge. Ob Das TÖVD SuE ein allgemeinverbindlicher Tarifvertrag ist können Sie bei der Gewerkschaft oder einem Anwalt für Arbeitsrecht erfragen.

      Das Arbeitsvertrag.org-Team

  23. Nina

    Hallo!
    Ich habe einen Teilzeitvertrag mit 100 Stunden und arbeite 30-50 Stunden mehr im Monat! Kann ich verlangen diese Stunden auszahlen zu lassen? Oder muss ich mich damit zufrieden geben, dass der AG innerhalb der 6 Monate für Ausgleich sorgt?
    Ich lese immer nur die Gesetze für Überstunden bei einer Vollzeitstelle und wenn eigentlich am Tag 5 Stunden angesetzt werden, aber bis zu 9 Stunden. Und länger ohne Üause gearbeitet werden, ist nichts rechtens…?
    Oder?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Nina,
      nach 6 Stunden muss der Arbeitnehmer eine Pause machen. Der Ausgleich für Überstunden ist im Arbeitsvertrag geregelt. Normalerweise erfolgt eine Bezahlung der geleisteten Zeit. Nur mit dem Einverständnis des Arbeitnehmers können die Überstunden durch Freizeit ausgeglichen werden.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  24. Svenja G.

    Ich arbeite als Bäckereifachverkäuferin. Ich sollte eig zum 1.08. In die nächste endgeldstufe gerutscht sein. Bin ich aber nicht, da ihre Begründung lautet. Ich bin erst zum 1.11. Bei denen angefangen und werde somit auch erst zum 1.11. Hochgestuft.
    Nun ist es aber so das ich bei meiner vorigen Firma 15 Monate gearbeitet habe und bei meiner neuen bereits 9 was 24 Monate also 2 volle Jahre. Die Hochstufung bezieht sich ja auf die Berufsjahre Bzw Berufserfahrung. Also meine frage ist das rechtens mich tritzdem erst zum 1.11 hochzustufen..?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Svenja,
      da der Aufstieg eine ununterbrochene Tätigkeit erfordert und die Tätigkeit zwischen den beiden Betrieben unterbrochen war, scheint das spätere Datum gerechtfertigt. Mit Gewissheit kann Ihnen das aber nur ein Anwalt sagen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  25. Nicolai

    Kann mir der Arbeitgeber von heute auf morgen die Zuschläge kürzen ( zeitgutschriften.,Zuschläge für Sonntag und Feiertag. Bisher hat er 100 %Sonntag, 150 % Feiertags gezählt. Und ab wieviel Uhr gibt es unter der Woche und am Samstag jeweils. Zeitgutschriften.
    Mit freundlichen Grüßen
    D. Nicolai

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Nicolai,
      bitte prüfen Sie Ihren Arbeitsvertrag, ob und welche Zahlungen und Zuschläge dort vereinbart wurden. Vertragliche Regelungen können in der Regel nicht einseitig geändert werden. Meistens enthält der Arbeitsvertrag eine Klausel, der für Vertragsänderungen die Schriftform vorschreibt. Für weitergehende Fragen wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  26. Astrid

    Hallo,
    ich habe mich bei einer Kommune in … beworben, die eine Stelle für einen Ing. Landschaftsplanung ausgeschrieben hatte. Ich bekam ein Vorstellungsgespräch und wurde vom Fachpersonal als Idealkandidatin für die Stelle vorgeschlagen. Bedingung für diese (nichttechnische) Stelle ist, das ich den Ingenieurstitel habe. Diesen habe ich aber nicht aufgrund der Tatsache, dass ich einen internationalen Masterabschluss aus Schweden habe, der aber von der Kultusministerkonferenz in Deutschland anerkannt ist. Aber ich wusste nicht, das ich für den Ing. -titel einen separaten Antrag hätte stellen müssen. Da das Ing.-gesetz 2016 geändert wurde, und nur noch die technischen Berufe diesen Titel bekommen (auch Studienabsolventen, die in Deutschland studiert haben), habe ich keine Chance mehr diesen Titel zu beantragen. Und deshalb soll ich diese Stelle nun nicht mehr bekommen, da die Stadtverwaltung behauptet, das mein Abschluss nicht konform mit dem Tarifvertrag 2017 sei. Können Sie mir helfen? Ich weiß schon bald nicht mehr weiter, da bisher niemand in der Lage war mir etwas zu sagen.
    Vielen Dank

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Astrid,
      diese Frage ist sehr speziell und fällt in den Bereich der Rechtsberatung. Bitte wenden Sie sich an einen Rechtsanwalt.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  27. W. ,Ingolf

    Hallo , meine Frage :
    Ich bin Leiharbeiter und arbeite im Schichtbetrieb , ab wann muss die Zeitarbeitsfirma Nachtzuschlag zahlen ?

    Danke

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Ingolf,

      Gemäß § 6 Abs. 5 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) hat der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer für die während der Nachtzeit geleisteten Arbeitsstunden eine angemessene Zahl bezahlter freier Tage oder einen angemessenen Zuschlag auf das ihm hierfür zustehende Bruttoarbeitsentgelt zu gewähren.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  28. Köhler

    Hallo,
    ich habe ein Problem.
    Ich Arbeite als LKW Fahrer über eine Zeitarbeitsfirma in Augsburg bei einem Baustoffhändler in Augsburg.
    Ich musste am Feiertag ( Augsburger Friedensfest , Feiertag nur in Augsburg ) Arbeiten und Baustoffe im Münchner Raum ausliefern.
    Das ich am Feiertag Arbeiten muss wurde mir erst am Nachmittag vorher mitgeteilt.
    Nun Möchte der Arbeitgeber ( der Baustoffhändeler ) keinen Feiertagszuschlag bezahlen.
    Ist das Rechtens , kann der Arbeitgeber ( der Baustoffhändler ) die Zahlung verweigern und nur den “ normalen “ Lohn bezahlen?

    Mit freundlichen Gruss

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo,

      der sogenannte Feiertagszuschlag ist nicht gesetzlich vorgeschrieben und somit keine Pflicht, sofern er nicht in einem Tarifvertrag festgehalten wird.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  29. Mirko C.

    Ich hätte gern einmal gewußt wie ist der Unteschied OST / West genau gemein.
    Bezeiht sich dies auf den Einsatz- oder auf den Arbeitsort.
    Ich selbst bin bei einer West-Firma angestellt und werde dauerhaft an eine Firma in OST verliehen.
    Gezahlt wird nach Tarifvertrag Ost. Ist dies so angedacht? Auf Nachfrage wurde mir gesagt man
    müße dies mal prüfen habe aber trotz mehrfachen Nachfragens bisher noch keine Auskunft bekommen.
    Selbst die Zahlung nach Tarifvertrag wird noch elegant umgangen mit weniger Wochenarbeitsstunden.
    Jedoch wird wiederum vertraglich vereinbart das 10% Mehrarbeit automatisch mit abgegolten sind.

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Mirko,

      normalerweise ist der Arbeitsort entscheidend für die Entlohnung. Wenden Sie sich allerdings mit Ihrer Frage noch einmal an Ihren Arbeitgeber oder im Zweifelsfall an einen Anwalt.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

    2. Manuela B.

      Hallo frage Vertrag liegt vor habe mich speficiek auf eine Stelleausschreibung beworben im Vertrag steht nix davon, da steht sie können mich in alle bereichen einplanen möchte ich aber nicht. Wäre es anders formuliert dan ja zum Beispiel bei Bedarf,aber nicht so. Und Zulagen wusste ich gerne steht nicht im Vertrag und auch kein Merkblatt dabei. Gruss Manuela

  30. Micha

    Hallo

    Ich habe ein schriftliches Jobangebot bekommen. In der Stellenbeschreibung steht unter dem Punkt: „Lohn/Gehalt“ nur mind. EG 5 plus Zulagen…?

    Was bedeutet das in Zahlen.

    Der Rest der Stellenbeschreibung ist super und ich habe großes Interesse an dem Job.
    Möchte ungerne beim Bewerbungsgespräch fragen was das bedeutet 😅

    Danke schon mal im voraus.

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Micha,

      beim Bewerbungsgespräch ist es üblich, auch über das Gehalt zu sprechen. Scheuen Sie demnach nicht die Nachfrage. Die Angabe bezieht sich normalerweise auf Ihre Entgeltgruppe. Welchem Zahlenwert das genau entspricht, können Sie aus der gültigen Entgelttabelle in Erfahrung bringen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  31. Monika

    Hallo Robert,

    ich Arbeite seit letznen Jahr in Bezirksamt in Abteilung Reessouren Steuerung und Service habe ich meine Probezeit sehr gut bestanden und Arbeitsvertrag ist umbefristet die Stelle ist nur halbe Stelle.
    Jetzt habe ich ein angebot von Rechtsamt Abteilung bekommen ob ich nicht für die andere halbe Stelle für die Abteillung arbeiten? meine Entgelgruppe ändert sich nicht nur die stunder. Warum wieder Probe Zeit?
    Ich bin in der gleiche Behörde. Darf er von mir das verlagen ist das Rechtlich zugelassen?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Monika,

      normalerweise ist es nicht erlaubt, eine zweite Probezeit im gleichen Unternehmen anzuordnen. Wenden Sie sich ggf. an einen Anwalt.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  32. Robert

    Hallo zusammen: ich habe ein kurze, wahrscheinlich sehr banale Frage auf die ich bis jetzt leider keine Antwort gefunden habe.

    Müssen wir den Lohn unserer Mitarbeiter anpassen, wenn sich der Stundenlohn ändert, weil eine neue Entgelttabelle in Kraft tritt?
    Oder gilt immer die Entgelttabelle, die zur Vertragsschließung aktuell war.
    Vielen Dank!

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Robert,

      die Löhne richten sich immer nach der geltenden Entgelttabelle. Entsprechend sollten Anpassungen vorgenommen werden. Bei Zweifeln wenden Sie sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

      1. Uschi

        Bin seit 9 Jahren in einem Unternehmen tätig.
        Davon 7 Jahre als Teamleiter und habe ein Zusatz Vertrag unterschrieben.
        Wenn ich den Job nicht mehr ausüben möchte, dürfen die mich in der Lohngruppe runterstufen?

  33. Franz

    Moin
    Wie kann es sein, dass die Tarife der Zeitarbeit den Arbeitnehmer zumeist schlechter, keinesfalls besser stellen, wie gesetzliche Regelungen.
    Sei es Urlaubsanspruch, Ausschlussfristen usw.
    Bedenklich ist z.b. der § 2.1 MTV IgZ.
    Liest sich harmlos, ist jedoch eine Beweislastumkehr zu Lasten den Arbeitnehmers.
    Ist es für den Bewerber möglich, auf ein NICHT Anwendung des Tarifes zu bestehen?
    Dann würden ja gesetzliche Regelungen und somit Equal Pay gelten.

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Franz,

      dieser Frage verlangt nach einer individuellen Rechtsberatung. Wenden Sie sich deshalb an einen Anwalt für Arbeitsrecht. Diese kann Ihren Einzelfall unter Berücksichtigung aller Zahlen und Fakten genau beurteilen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  34. M.Herzog

    Guten Tag,
    ich arbeite seit 2011 für ein Unternehmen im öffentlichen Dienst in Hessen. Die Regelungen des TVÖD liegen meinem Tarifvertrag zugrunde. Im unbefristeten Arbeitsvertrag selbst stehen keine Regelungen zu Kündigungsfristen – es wird auf die Kündigungsfristen nach TVÖD verwiesen.

    Sie schreiben oben :
    „Ist die betroffene Person bereits mindestens fünf Jahre dort beschäftigt, steigt die Frist auf drei Monate.“
    … fehlt hier nicht der Zusatz „zum Quartalsende“? (siehe § 34, TVöD)
    In meinem jetzigen Fall würde das wohl leider bedeuten, dass ich bei jetziger Kündigung (im Januar) erst im Juli 2017 die neue Arbeit antreten könne. Ist das korrekt?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo M. Herzog,
      ja, das ist korrekt – drei Monate zum Schluss eines Kalendervierteljahres.
      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  35. A. Schmidt

    Hallo,
    Ich bin Angestellter bei der Sparkasse.
    Aufgrund von Umstrukturierungen soll Ich nun beim Lohn herabgruppiert werden!
    Meine Frage wäre nun ob mein Arbeitgeber dies einfach so machen darf?

    MfG
    A.Schmidt

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Herr Schmidt,
      grundsätzlich ist eine Rückgruppierung möglich, wenn bspw. Ihre Eingruppierung von der Ihnen unterstellten Mitarbeiteranzahl abhängig ist, diese im Rahmen der Umstrukturierungen jedoch reduziert wurde. Ob die weiteren Voraussetzungen in Ihrem Fall eingehalten wurden, bringen Sie bei einem Anwalt in Erfahrung. Als Spezialist setzt er sich mit allen Details Ihres Fall auseinander.
      Das Arbeitsvertrag.org-Team

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