Kündigung durch den Arbeitnehmer – wenn Beschäftigte das Arbeitsverhältnis beenden

Von Jörg K.

Letzte Aktualisierung am: 29. November 2023

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Bei der Kündigung durch den Arbeitnehmer ist eine Kündigungsfrist einzuhalten.
Bei der Kündigung durch den Arbeitnehmer ist eine Kündigungsfrist einzuhalten.

Wenngleich es im Alltag wohl häufiger vorkommen wird, dass Arbeitgeber sich von ihren Angestellten lösen, entschließen sich manchmal auch Mitarbeiter dazu, ihre Beschäftigung aufzugeben.

Gerade ein besserer Job, der vielleicht sogar mit mehr Geld und Verantwortung winkt, macht die Entscheidung zu kündigen natürlich leichter. Doch auch ein vergiftetes Betriebsklima führt unter Umständen dazu, einen anderen Weg einzuschlagen und die Karriere an anderer Stelle voranzutreiben.

Doch was muss hierbei beachtet werden? An welche Kündigungsfrist sind Sie gebunden? Wie lange dauert es also, bis Sie den Arbeitgeber nach der Kündigungserklärung also verlassen können? Der folgende Ratgeber beantwortet all diese Fragen.

Kompaktwissen: Kündigung durch den Arbeitnehmer

Was muss eine Kündigung des Arbeitnehmers enthalten?

Der Arbeitnehmer muss in seiner Kündigung klar und unmissverständlich zum Ausdruck bringen, dass und zu welchem Zeitpunkt er das Arbeitsverhältnis beenden möchte. Einer Begründung bedarf es nicht.

Welche Frist müssen Arbeitnehmer einhalten, wenn sie kündigen wollen?

Laut § 622 Abs. 1 BGB können Arbeitnehmer „mit einer Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats“ kündigen. Allerdings kann der Arbeits- oder Tarifvertrag auch eine längere Frist vorsehen.

Kann ein Arbeitnehmer auch mündlich oder per E-Mail kündigen?

Nein. Eine Kündigung bedarf immer der Schriftform. Anderenfalls ist sie unwirksam.

Weitere Informationen zur Kündigung durch den Arbeitnehmer:

muendliche-kuendigung-ratgeber

Münd­liche Kündi­gung durch Arbeit­nehmer

Diese Ratgeber erläutert, wann eine mündliche Kündigung durch den Arbeitnehmer anerkannt wird.

Arbeit kündigen – aus welchen Gründen erfolgt die Kündigung durch Arbeitnehmer?

Sich dazu durchzuringen, einen sicheren Arbeitsplatz aufzugeben, ist häufig gar nicht so einfach. Schließlich ist in vielen Bereichen des Arbeitsmarktes die Jobsituation eher schwierig und eine neue Stelle gar nicht so leicht gefunden. Dazu kommt das ganze unangenehme Bewerbungsprozedere. Nichtsdestotrotz: Manchmal ist es durchaus sinnvoll, sich zu verabschieden, vor allem wenn folgende Umstände vorliegen:

  • Jeden Tag wird Ihnen Unmenschliches abverlangt. Sie haben viel zu viele Aufgaben, die natürlich alle höchste Priorität besitzen. Darüber hinaus versuchen Kollegen und vielleicht auch Vorgesetzte, Ihnen massiv zu schaden und machen Ihnen das Leben schwer. Diesem Stress ist auf Dauer keiner gewachsen. Eine Kündigung durch den Arbeitnehmer selbst, ist hier womöglich die beste Wahl.
  • Genauso belastend wie zu viel Arbeit kann auch zu wenig Arbeit sein. Haben Sie im Beschäftigungsverhältnis schon alles erreicht und es gibt keine Chance mehr, sich weiterzuentwickeln, sollte über einen Jobwechsel nachgedacht werden.

Welche Kündigungsfristen sind durch Arbeitnehmer einzuhalten?

Ist der Gedanke, die Kündigung als Arbeitnehmer einzureichen, gebührend durchdacht, gilt es, dem Arbeitgeber den eigenen Ausstieg zu verkünden und den Arbeitsvertrag zu kündigen. Der Zeitpunkt will hier gut gewählt sein, enthalten Arbeitsverträge doch eine Kündigungsfrist durch die der Arbeitnehmer durch muss, bevor er endgültig aussteigt.

Wann die Frist beginnt, ist gemäß Arbeitsrecht in der Regel im Arbeitsvertrag nachzulesen. In diesem haben Sie zu Beginn einen gewissen Zeitraum vereinbart. Beachten Sie: Der Arbeitgeber darf Ihnen zur Kündigung des Arbeitsverhältnisses keinen längeren Zeitraum aufbrummen als sich selbst. Darüber hinaus ist es nicht zulässig, die gesetzliche Kündigungsfrist zu missachten und kürzere Fristen zu vereinbaren.

Im Arbeitsrecht ist die ordentliche Kündigung durch den Arbeitnehmer gemäß § 622 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) wie folgt geregelt:

Das Arbeitsverhältnis eines Arbeiters oder eines Angestellten (Arbeitnehmers) kann mit einer Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden.“

Ihre Arbeit kündigen Arbeitnehmer, wenn Sie anderswo mehr Geld bekommen.
Ihre Arbeit kündigen Arbeitnehmer, wenn Sie anderswo mehr Geld bekommen.

Das bedeutet: Streben Sie einen Austritt zum Ende des Kalendermonats an, müssen Sie in der Regel spätestens am zweiten eines Monats gekündigt haben – sofern nicht längere Kündigungsfristen gelten.

Kündigt Sie der Arbeitgeber, spielt auch die Betriebszugehörigkeit eine Rolle. Das BGB sieht dann längere Fristen vor, je länger Sie im Unternehmen tätig waren.

Bestand das Vertragsverhältnis mindestens zwei Jahre, beträgt die Kündigungsfrist einen Monat. Bei fünf Jahren sind es bereits zwei Monate. So staffelt sich die Zeitspanne. Aber nicht vergessen: Das gilt nur, wenn Sie vom Arbeitgeber gekündigt werden. Andernfalls bleibt es bei der vierwöchigen Frist.

Kündigung des Arbeitsvertrages durch Arbeitnehmer in der Probezeit

Die Grundkündigungsfrist gilt in der Probezeit, die als Bewährung dient, nicht. Innerhalb dieser Phase geht die Kündigung durch den Arbeitnehmer sehr viel schneller durch.

In der Probezeit, die maximal sechs Monate betragen darf, ist es erlaubt, ein Arbeitsverhältnis mit einer Frist von zwei Wochen zu kündigen.

Wenn Sie sich zur Kündigung als Arbeitnehmer entschließen, können Sie also sehr viel früher einen neuen Job antreten. Den Grund für Ihren Entschluss müssen Sie Ihrem Arbeitgeber hierfür nicht mitteilen.

Fristlose Kündigung durch Arbeitnehmer

Damit Sie fristlos kündigen können als Arbeitnehmer, müssen wichtige Gründe vorliegen.
Damit Sie fristlos kündigen können als Arbeitnehmer, müssen wichtige Gründe vorliegen.

Manchmal wollen Mitarbeiter jedoch nicht so lange warten, bis die Kündigungsfrist um ist.

Sie entscheiden sich deshalb zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund. Hierzu zählen zum Beispiel:

  • Das Gehalt oder der Lohn wurden wiederholt nicht pünktlich gezahlt.
  • Der Arbeitnehmer kündigt fristlos wegen sexueller Belästigung am Arbeitsplatz.
  • Der Arbeitgeber hält wiederholt die Arbeitsschutzbedingungen nicht ein.
Damit Sie als Arbeitnehmer erfolgreich fristlos kündigen können, sollten Sie den Arbeitgeber vorher schriftlich abmahnen.

Kündigung vom Arbeitsverhältnis durch den Arbeitnehmer – ein Muster

Wollen Sie von sich aus kündigen, gilt es, beim Kündigungsschreiben nicht an Formfehlern zu scheitern. Diese können Ihrem Vorhaben nämlich einen Strich durch die Rechnung machen. Wie die Kündigung durch den Arbeitnehmer als Muster aussehen kann, zeigen wir Ihnen hier:

Vorname und Nachname des Arbeitnehmers
Adresse des Arbeitnehmers
Postleitzahl und Wohnort

Name des Unternehmens
Vor- und Zuname des Ansprechpartners
Straße und Hausnummer
Postleitzahl und Ort

Ort, Datum

Kündigung meines Arbeitsvertrages (Muster)

Sehr geehrte(r) Frau/Herr [Name des Adressaten],
hiermit kündige ich das zwischen uns bestehende Arbeitsverhältnis, geschlossen am [Datum einfügen] ordentlich und fristgemäß zum nächstmöglichen Zeitpunkt.

Ich bitte Sie darum, mir den Erhalt der Kündigung und das Beendigungsdatum schriftlich zu bestätigen sowie ein qualifiziertes Arbeitszeugnis zu erstellen.

Vielen Dank für die langjährige gute Zusammenarbeit.

Mit freundlichen Grüßen
________________________
Unterschrift des Arbeitnehmers

________________________
Unterschrift des Arbeitgebers

Kündigung erhalten am: ________________________

Übrigens: Statt einer Kündigung können Sie das Arbeitsverhältnis jedoch auch mit einem Aufhebungsvertrag beenden. In diesem einigen Sie sich mit dem Arbeitgeber einvernehmlich, das Vertragsverhältnis aufzulösen.

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Kündigung durch den Arbeitnehmer – wenn Beschäftigte das Arbeitsverhältnis beenden
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Über den Autor

Autor
Jörg K.

Jörg hat Rechtswissenschaften an der Universität Passau studiert. Nachdem er Erfahrung in verschiedenen Verlagen gesammelt hat, stieß er 2019 zur Redaktion von arbeitsvertrag.org. In seinen Ratgebern befasst er sich mit verschiedenen Themen rund um Arbeitsrecht.

534 Gedanken zu „Kündigung durch den Arbeitnehmer – wenn Beschäftigte das Arbeitsverhältnis beenden

  1. Edith

    Hallo,
    Ich arbeite seit 15 Jahren in einem großen Konzern, habe intern eine andere Position bezogen, und bin da sehr unglücklich.
    Jetzt könnte ich im gleichen Konzern, nochmals die Position wechseln, aber die Firma sagte ich soll jetzt kündigen um meine ganzen Überstunden und Urlaube konsumieren, damit ich eben wie gesagt dann neu einsteigen kann, ist das Sinnvoll? Was habe ich davon, was könnte mir passieren?

  2. Büsra

    Hallo, meine Frage ist: ich hab neuen Job und will dem alten sofort kündigen. Im Wege steht aber kündigsfrist und ich muss den neuen Job sofort anfangen. Grund warum ich aufhören möchte ist das ich bei der jetzigen Job in einer Teilzeit Vertrag bin und neuem Job Vollzeit. Problem ist wirklich dieser Kündigungsfrist was in Wege steht. Wie komme ich da sofort raus?!
    Kündigungsfrist: zum letzen jeden Monats (4 Wochen)
    bitte um eine antwort
    dankeee

  3. Andreas

    Hallo erst mal,
    ich habe eine Kündigungsfrist von 4 Wochen zum Monatsende. Ich möchte aber erst mit einer Frist von 12 Wochen zum Monatsende kündigen. Meine Frage, kann der Arbeitgeber trotz meiner erfolgten Kündigung, mir mit einer Frist von 4 Wochen kündigen obwohl ich schon gekündigt haben?
    Lieben Dank im Voraus für Eurer Mühe.

  4. Irena

    Guten Abend, ich habe meinen Arbeitsvertrag gekündigt und seit 1.5 Monaten bekomme ich keine Bestätigung von Arbeitgeber. Gibt es hier einen Frist?

  5. Ina

    Hallo, ich habe meinen Arbeitsvertrag gekündigt und es sind noch Urlaubstage und Überstunden offen. Diese erwähnte ich im Kündigungsschreiben mit der Bitte um eine schriftliche Bestätigung seitens des Arbeitgebers. Nach 6 Wochen ( Kündigungsfrist beträgt 3 Monate) und mehrmaligen Nachfragen erhielt ich weder mündlich noch schriftlich eine Bestätigung. Ist der Arbeitgeber nicht verpflichtet für eine Antwort? Wie verhalte ich mich in diesem Fall korrekt? Kann ich jetzt einfach der Arbeit fern bleiben? Wäre wirklich dankbar für einen rechtlichen Hinweis.

  6. Gülsen

    Hallo Ich habe 15 Jahre in einer Reinigungsfirma gearbeitet und die Reinigungsfirma hat eine Stelle in einer abgelegenen Stadt angeboten, ich habe sie nicht angenommen, weil ich kleine Kinder habe Ich muss der Reinigungsfirma selbst kündigen und habe ich Anspruch auf abfindung

  7. M.

    Hallo,
    ich möchte gerne als Arbeitnehmer kündigen. In unserer Firma ist es üblich, dass verlängerte Kündigungsfristen für den Arbeitnehmer auch für den Arbeitgeber gelten (ich habe aber keinen schriftlichen Vertrag – weiß aber um diese Begebenheit). Ich habe vorher 8 Jahre als Minijobber dort gearbeitet und im Anschluss 2019 einen Vertrag als Vollzeitkraft abgeschlossen.

    Meine Frage: Zählt die Zeit des Minijobbs mit für die Berechnung der Kündigunsfrist?
    Wenn ja, wäre ich über 10 Jahre dort beschäftigt und ich müsste mit einer 4monatigen Kündigungsfrist kündigen!

    Minijobb war identisch mit meiner Tätigkeit als Vollzeitkraft (nur halt mir mehr Stunden).

    Vorab vielen Dank für die Antwort

  8. Beatrice

    Hallo!
    Ich möchte mein Arbeitsverhältnis 24.5. kündigen, aber der Chef ist bis Ende Mai im Urlaub! Ist die Kündigung trotzdem wirksam, wenn sie auf Arbeit vorliegt und ich meinen Chef z. B. per Mail darüber informiere? Muss mir jemand den Eingang der Kündigung bestätigen? Ich arbeite in einer chirurgischen Praxis mit schwierigen Verhältnissen, d.h. es gibt nicht wirklich eine „Vertretung“ für solche Chefsachen. Wie soll ich das machen??

    Vielen Dank für Ihre Hilfe!

    Freundliche Grüße,
    Beatrice

  9. Bianca

    Hallo ich arbeite seit dem 15 10.2021 und möchte jetzt kündigen da ich so gerade eben noch in der Probezeit bin ist die Kündigungsfrist 14 Tage ,zählt man die Wochenendtage mit ? Ich arbeite 30 Std.die Woche an 5 Tagen und habe auf das Jahr gerechnet 20 Urlaubstage habe ich wenn ich jetzt kündige in den 14 Tagen recht auf Urlaub wenn ja schreibe ich das mit in die Kündigung. Wie wäre es wenn ich mich ab morgen krank melde und Kündigung mit der AU abgebe?

  10. M.

    Hallo!
    Ich überlege aktuell für einen neuen Job meine Arbeit zu kündigen, da ich nicht frührer aus meinem Arbeitsvertrag entlassen werden würde. In meinem Arbeitsvertrag ist eine Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Quartalsende vermerkt. Diese Frist gilt für mich als auch für meinen Arbeitgeber.
    Bei meinen Vorstellungsgesprächen wurde jedes mal meine lange Kündigungsfrist angesprochen, so dass ich aktuell überlege, meinem Arbeitgeber meine Kündigung morgen zu überreichen, um ab Juli für den neuen Arbeitgeber zur Verfügung stehen zu können. Bei einer Kündigung erst im April oder später, würde ich ja erst ab Oktober für meinen neuen Arbeitgeber zur Verfügung stehen.
    Meine Frage ist nun, ob ich die vertraglich vereinbarte Kündigungsfrist umgehen kann, so dass ich gem. meiner Betriebszugehörigkeit (fast 10 Jahre) auf die 3-monatige Kündigungsfrist zurück greifen könnte?
    Danke im Voraus für Ihre Hilfe und liebe Grüße!

  11. Alexander

    Hallo…

    Ich hab gekündigt am 5.03 zum 15.04 damit ich ab den 16.04 beim neuen Arbeitgeber anfangen kann.
    Mein Arbeitgeber sagt mir das ich 6 Monate Kündigungsfrist habe weil ich 16 Jahre da bei bin und weiß mich auf Arbeitsvertrag hin, was am 01.03.2005 abgeschlossen war.
    „nach Ablauf der Probezeit gilt die gesetzliche Kündigungsfrist.Eine aufgrund gesetzlicher Vorschriften zugunsten des Arbeitnehmers eintretende Kündigungsfrist gilt für beide Vertragsparteien.“
    Und das steht drin…
    Wie soll ich jetzt vorgehen?

  12. Tina

    Liebes Team von Arbeitsvertrag.org,

    mein Freund hat vor kurzem sein Kündigungsschreiben versendet. Hier hat er geschrieben, dass er „zum nächstmöglichen Zeitpunkt“ kündigt. Ein konkretes Datum hat er nicht angegeben. Ist die Kündigung dennoch rechtskräftig? Falls ja, gibt es hierfür möglicherweise ein Urteil oder ähnliches, das angeführt werden könnte?

    Über die Beantwortung meiner Frage würde ich mich sehr freuen.

    Viele Grüße und herzlichen Dank im Voraus
    Tina

  13. Alan

    Hallo,

    ich habe in meinem Vertrag nur stehen, nach gesetzlicher Kündigungsfrist.
    Da ich 9 Jahre dort arbeite, wären das für den AG ja 3 Monate zum Monatsende.
    Gelten die 3 Monate auch für mich oder sind es die 4 Wochen?

  14. Aga

    Hallo,
    ich einen neuen Job – mein Problem – dieser beginnt zum 04.01.2021. Nun weiß ich nicht wie ich das mit meiner Kündigung machen soll:
    Kann ich den alten Job so kündigen, dass er erst am 03.01.2021 endet – oder geht dies nur auf Monatsbasis?
    Danke Aga

  15. Michael

    Guten Tag
    Ich hab vor 2 Tagen meine Kündigung an die Adresse meines Arbeitgebers,die im AV steht gesendet.
    Jetzt kam per Post die Meldung:auf Wunsch des Empfängers wurde die Sendung nachgesandt bzw.
    an eine abweichende Anschrift weitergeleitet.Ist diese Kündigung trotzdem noch Wirksam,Kündigungsfrist 4 Wochen am 11.11.2020 abgeschickt am12.11.2020 gekündigt zum 9.12.2020

  16. Loren

    Hallo,

    ich habe mich für eine Stelle intern meiner aktuellen Firma beworben. Der neue Bereich hat mir auch schon versichert, dass ich dorthin wechseln kann. Leider darf ich den Bereich jedoch nicht wechseln, mit dem Grund, dass ein Nachfolger gefunden erst werden muss.
    Ist das rechtlich richtig? Und wäre das auch ein Grund?

  17. L.

    Guten Tag!
    In meinem Arbeitsvertrag steht das Arbeitsverhältnis kann mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende des Halbjahres gekündigt werden.
    Ist diese Formulierung rechtens? Bzw heißt es, dass ich für einen Austritt am 31.12.20 spätestens am 30.09 kündigen müsste, andererseits der Nächste erst am 30.06.21 möglich wäre?

  18. Helena

    Liebes Team von Arbeitsvertrag.org,

    wenn in meinem Vertrag eine „Kündigungsfrist von 2 Monaten“ vereinbart ist, ohne weitere Nennung von Monatsende oder anderem Datum, heißt das, eine Kündigung am 04.03. wäre zum 05.05. wirksam? Oder verlängert sich das auch ohne explizite Nennung immer zum 15. oder Monatsende?

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