Kündigung durch den Arbeitnehmer – wenn Beschäftigte das Arbeitsverhältnis beenden

Von arbeitsvertrag.org, letzte Aktualisierung am: 11. Mai 2023

Bei der Kündigung durch den Arbeitnehmer ist eine Kündigungsfrist einzuhalten.
Bei der Kündigung durch den Arbeitnehmer ist eine Kündigungsfrist einzuhalten.

Wenngleich es im Alltag wohl häufiger vorkommen wird, dass Arbeitgeber sich von ihren Angestellten lösen, entschließen sich manchmal auch Mitarbeiter dazu, ihre Beschäftigung aufzugeben.

Gerade ein besserer Job, der vielleicht sogar mit mehr Geld und Verantwortung winkt, macht die Entscheidung zu kündigen natürlich leichter. Doch auch ein vergiftetes Betriebsklima führt unter Umständen dazu, einen anderen Weg einzuschlagen und die Karriere an anderer Stelle voranzutreiben.

Doch was muss hierbei beachtet werden? An welche Kündigungsfrist sind Sie gebunden? Wie lange dauert es also, bis Sie den Arbeitgeber nach der Kündigungserklärung also verlassen können? Der folgende Ratgeber beantwortet all diese Fragen.

Kompaktwissen: Kündigung durch den Arbeitnehmer

Was muss eine Kündigung des Arbeitnehmers enthalten?

Der Arbeitnehmer muss in seiner Kündigung klar und unmissverständlich zum Ausdruck bringen, dass und zu welchem Zeitpunkt er das Arbeitsverhältnis beenden möchte. Einer Begründung bedarf es nicht.

Welche Frist müssen Arbeitnehmer einhalten, wenn sie kündigen wollen?

Laut § 622 Abs. 1 BGB können Arbeitnehmer „mit einer Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats“ kündigen. Allerdings kann der Arbeits- oder Tarifvertrag auch eine längere Frist vorsehen.

Kann ein Arbeitnehmer auch mündlich oder per E-Mail kündigen?

Nein. Eine Kündigung bedarf immer der Schriftform. Anderenfalls ist sie unwirksam.

Weitere Informationen zur Kündigung durch den Arbeitnehmer:

muendliche-kuendigung-ratgeber

Münd­liche Kündi­gung durch Arbeit­nehmer

Diese Ratgeber erläutert, wann eine mündliche Kündigung durch den Arbeitnehmer anerkannt wird.

Arbeit kündigen – aus welchen Gründen erfolgt die Kündigung durch Arbeitnehmer?

Sich dazu durchzuringen, einen sicheren Arbeitsplatz aufzugeben, ist häufig gar nicht so einfach. Schließlich ist in vielen Bereichen des Arbeitsmarktes die Jobsituation eher schwierig und eine neue Stelle gar nicht so leicht gefunden. Dazu kommt das ganze unangenehme Bewerbungsprozedere. Nichtsdestotrotz: Manchmal ist es durchaus sinnvoll, sich zu verabschieden, vor allem wenn folgende Umstände vorliegen:

  • Jeden Tag wird Ihnen Unmenschliches abverlangt. Sie haben viel zu viele Aufgaben, die natürlich alle höchste Priorität besitzen. Darüber hinaus versuchen Kollegen und vielleicht auch Vorgesetzte, Ihnen massiv zu schaden und machen Ihnen das Leben schwer. Diesem Stress ist auf Dauer keiner gewachsen. Eine Kündigung durch den Arbeitnehmer selbst, ist hier womöglich die beste Wahl.
  • Genauso belastend wie zu viel Arbeit kann auch zu wenig Arbeit sein. Haben Sie im Beschäftigungsverhältnis schon alles erreicht und es gibt keine Chance mehr, sich weiterzuentwickeln, sollte über einen Jobwechsel nachgedacht werden.

Welche Kündigungsfristen sind durch Arbeitnehmer einzuhalten?

Ist der Gedanke, die Kündigung als Arbeitnehmer einzureichen, gebührend durchdacht, gilt es, dem Arbeitgeber den eigenen Ausstieg zu verkünden und den Arbeitsvertrag zu kündigen. Der Zeitpunkt will hier gut gewählt sein, enthalten Arbeitsverträge doch eine Kündigungsfrist durch die der Arbeitnehmer durch muss, bevor er endgültig aussteigt.

Wann die Frist beginnt, ist gemäß Arbeitsrecht in der Regel im Arbeitsvertrag nachzulesen. In diesem haben Sie zu Beginn einen gewissen Zeitraum vereinbart. Beachten Sie: Der Arbeitgeber darf Ihnen zur Kündigung des Arbeitsverhältnisses keinen längeren Zeitraum aufbrummen als sich selbst. Darüber hinaus ist es nicht zulässig, die gesetzliche Kündigungsfrist zu missachten und kürzere Fristen zu vereinbaren.

Im Arbeitsrecht ist die ordentliche Kündigung durch den Arbeitnehmer gemäß § 622 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) wie folgt geregelt:

Das Arbeitsverhältnis eines Arbeiters oder eines Angestellten (Arbeitnehmers) kann mit einer Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden.“

Ihre Arbeit kündigen Arbeitnehmer, wenn Sie anderswo mehr Geld bekommen.
Ihre Arbeit kündigen Arbeitnehmer, wenn Sie anderswo mehr Geld bekommen.

Das bedeutet: Streben Sie einen Austritt zum Ende des Kalendermonats an, müssen Sie in der Regel spätestens am zweiten eines Monats gekündigt haben – sofern nicht längere Kündigungsfristen gelten.

Kündigt Sie der Arbeitgeber, spielt auch die Betriebszugehörigkeit eine Rolle. Das BGB sieht dann längere Fristen vor, je länger Sie im Unternehmen tätig waren.

Bestand das Vertragsverhältnis mindestens zwei Jahre, beträgt die Kündigungsfrist einen Monat. Bei fünf Jahren sind es bereits zwei Monate. So staffelt sich die Zeitspanne. Aber nicht vergessen: Das gilt nur, wenn Sie vom Arbeitgeber gekündigt werden. Andernfalls bleibt es bei der vierwöchigen Frist.

Kündigung des Arbeitsvertrages durch Arbeitnehmer in der Probezeit

Die Grundkündigungsfrist gilt in der Probezeit, die als Bewährung dient, nicht. Innerhalb dieser Phase geht die Kündigung durch den Arbeitnehmer sehr viel schneller durch.

In der Probezeit, die maximal sechs Monate betragen darf, ist es erlaubt, ein Arbeitsverhältnis mit einer Frist von zwei Wochen zu kündigen.

Wenn Sie sich zur Kündigung als Arbeitnehmer entschließen, können Sie also sehr viel früher einen neuen Job antreten. Den Grund für Ihren Entschluss müssen Sie Ihrem Arbeitgeber hierfür nicht mitteilen.

Fristlose Kündigung durch Arbeitnehmer

Damit Sie fristlos kündigen können als Arbeitnehmer, müssen wichtige Gründe vorliegen.
Damit Sie fristlos kündigen können als Arbeitnehmer, müssen wichtige Gründe vorliegen.

Manchmal wollen Mitarbeiter jedoch nicht so lange warten, bis die Kündigungsfrist um ist.

Sie entscheiden sich deshalb zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund. Hierzu zählen zum Beispiel:

  • Das Gehalt oder der Lohn wurden wiederholt nicht pünktlich gezahlt.
  • Der Arbeitnehmer kündigt fristlos wegen sexueller Belästigung am Arbeitsplatz.
  • Der Arbeitgeber hält wiederholt die Arbeitsschutzbedingungen nicht ein.
Damit Sie als Arbeitnehmer erfolgreich fristlos kündigen können, sollten Sie den Arbeitgeber vorher schriftlich abmahnen.

Kündigung vom Arbeitsverhältnis durch den Arbeitnehmer – ein Muster

Wollen Sie von sich aus kündigen, gilt es, beim Kündigungsschreiben nicht an Formfehlern zu scheitern. Diese können Ihrem Vorhaben nämlich einen Strich durch die Rechnung machen. Wie die Kündigung durch den Arbeitnehmer als Muster aussehen kann, zeigen wir Ihnen hier:

Vorname und Nachname des Arbeitnehmers
Adresse des Arbeitnehmers
Postleitzahl und Wohnort

Name des Unternehmens
Vor- und Zuname des Ansprechpartners
Straße und Hausnummer
Postleitzahl und Ort

Ort, Datum

Kündigung meines Arbeitsvertrages (Muster)

Sehr geehrte(r) Frau/Herr [Name des Adressaten],
hiermit kündige ich das zwischen uns bestehende Arbeitsverhältnis, geschlossen am [Datum einfügen] ordentlich und fristgemäß zum nächstmöglichen Zeitpunkt.

Ich bitte Sie darum, mir den Erhalt der Kündigung und das Beendigungsdatum schriftlich zu bestätigen sowie ein qualifiziertes Arbeitszeugnis zu erstellen.

Vielen Dank für die langjährige gute Zusammenarbeit.

Mit freundlichen Grüßen
________________________
Unterschrift des Arbeitnehmers

________________________
Unterschrift des Arbeitgebers

Kündigung erhalten am: ________________________

Übrigens: Statt einer Kündigung können Sie das Arbeitsverhältnis jedoch auch mit einem Aufhebungsvertrag beenden. In diesem einigen Sie sich mit dem Arbeitgeber einvernehmlich, das Vertragsverhältnis aufzulösen.

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534 Gedanken zu „Kündigung durch den Arbeitnehmer – wenn Beschäftigte das Arbeitsverhältnis beenden

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Herr Krüger,
      sofern Ihr Urlaubsanspruch noch nicht verfallen ist, steht er Ihnen zu. Können Sie diesen nicht mehr nehmen, kann Ihr Arbeitgeber sich dazu entschließen, diesen auszuzahlen.
      Das Arbeitsvertrag.org-Team

        1. arbeitsvertrag.org

          Hallo, Nicole S.,

          in der Regel ist es empfehlenswert die Personalnummer anzugeben, um Verwechslungen auszuschließen. Ob es sich hier um einen Formfehler handelt, hängt vom Einzelfall ab.

          Das Team von arbeitsvertrag.org

          1. Klaus

            Ich bin in der Probezeit, gilt 6 Monate (seit 01.08.2019) im Unternehmen angestellt. Ich will zum 30.09.2019 kündigen und die restliche Zeit mich krank melden (Stress pur). Darf mein Arbeitgeber mich, angenommen ich mach ab 10.09.2019 krank, mich auch schon zum 25/26.09.2019 kündigen, wenn meine Kündigung zeitiger einging.

      1. Heike K.

        Hallo. Ich habe auch eine Frage.
        Bin 3 Jahre in meiner Firma
        Ich habe am 30.07.18 eine Ordentliche Kündigung zum 31.08.18 per Einschreiben übergebe geschickt mein Chef hat sie in Empfang genommen. Ich wollte verhindern das er sie bekommt. Da er sie doch erhalten hat bin ich zu ihm hin und habe ihn erklärt warum ich sie geschrieben habe. Darauf hin durfte ich weiter arbeiten. Am 10.10.18 habe ich nach der Arbeit im Briefkasten die Bestätigung meiner Kündigung erhalten. Meine Frage ist das überhaupt rechtens mir nach 2 Monaten und 10 Tagen meine Kündigung zu bestätigen? Kann ich von Amt eine sperre bekommen?

        1. arbeitsvertrag.org

          Hallo Heike K.,

          bei einer Eigenkündigung müssen Sie mit einer Sperre vom Arbeitsamt rechnen.

          Zur Kündigungsbestätigung gibt es keine gesetzlichen Regelungen, diese ist im Grunde auch gar nicht notwendig für das Wirksamwerden der Kündigung. Sie sollten mit Ihrem Arbeitgeber dies noch einmal besprechen.

          Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

    2. Susanne S.

      Guten Tag,

      ich habe eine Kündigungsfrist von 14 Tagen, da ich noch in der Probezeit bin. Gekündigt habe ich am 30.12.2016, dazwischen liegt noch ein Feiertag. Zählt man die 14 Tage in tatsächliche Arbeitstage
      d.h. es wären 10Tage Kündigungsfrist? Für eine Antwort wäre ich sehr dankbar.

      Mit freundlichen Grüßen

      1. arbeitsvertrag.org

        Hallo Susanne,
        es gelten die Kalendertage, ab dem Tag, an dem die Kündigung beim Arbeitgeber eingegangen ist. In Ihrem Fall wäre es theoretisch der 13.01.
        Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

      2. Jenny

        Wenn in meinem Vertrag steht dass die Kündigungsfrist einen Monat beträgt kann ich dann zum 15. des folgenden Monats kündigen? Es steht ja nicht extra drinnen dass es zum Monatsende sein muss oder?!
        Mfg jenny

        1. arbeitsvertrag.org

          Hallo Jenny,

          ist dies nicht explizit festgelegt, sollte es auch möglich sein. Im Zweifelsfall hilft ein Anwalt für Arbeitsrecht.

          Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

          1. Taran

            Hallo, ich hab neuen Job und will dem alten sofort kündigen. Im Wege steht aber kündigsfeist und ich muss den neuen Job sofort anfangen. Grund warum ich aufhören möchte ist das ich bei der jetzigen Job in einer Teilzeit Vertrag bin und neuem Job Vollzeit. Problem ist wirklich dieser Kündigungsfrist was in Wege steht. Wie komme ich da sofort raus?!

          2. arbeitsvertrag.org

            Hallo Taran,

            in der Regel müssen sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber an die vertraglich vereinbarten bzw. gesetzlich vorgeschriebenen Kündigungsfristen halten. Um diese zu umgehen, könnte ein Aufhebungsvertrag dienen. Dieser erfordert jedoch das Einvernehmen beider Vertragsparteien.

            Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

        2. Maria

          Sehr geehrte Dame und Herren,
          ich habe lt. Vertrag eine Kündigungsfrist von 3 Monaten. Ich bin seit 2016 in der Bank tätig. Muss ich 3 Monate überhaupt einhalten oder gilt der Paragraf 622? Wenn nicht, wie lange muss ich noch bleiben wenn ich Ende Juni die Kündigung einreiche? Bitte helfen Sie mir. Vielen Dank. Liebe Grüße

    3. Elke A.

      Hallo,,,
      Bin bei einer Firma beschäftigt gewesen für 2Wochen u.habe gekündigt mit einer Kündigungsfrist von 2Wochen mit Krankenschein,,die Firma hat nur 2 Wochen bezahlt,,u.die letzten 2Wochen nicht,,,ist das richtig so,,???Gr,A.

      1. arbeitsvertrag.org

        Hallo Elke A.,

        ein Mitarbeiter hat erst Anspruch auf Lohnfortzahlung beim krankheitsbedingten Ausfall, wenn er mindestens vier Wochen in der Firma gearbeitet hat. Davor übernimmt die Krankenkasse und zahlt üblicherweise Krankengeld. Sie können sich demnach an Ihre zuständige Krankenkasse wenden.

        Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  1. Jakob

    Hallo,

    wenn der Entleiher (IG Metall Tarifanwendung) Betrieb den Verleiher einen Vergleichslohn angibt.
    Muss der Leiharbeiter dann auch die 90% von den Vergleichslohns erhalten ?

    Weil der Verleiher den Vergleichslohn eines Stammitarbeiters des Kunden bekommt muss doch der
    Leiharbeiter für die selbe Tätigkeit doch im Kundeneinsatz wie der Stammmitarbeiter in die entsprechende Entgeltgruppe eingruppiert werden oder ?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Jakob,
      hier kommt es auf die konkreten Formulierungen im Tarifvertrag an. Bitte wenden Sie sich zur Klärung der Angelegenheit an einen Arbeitsrechtler. Dieser steht Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.
      Das Arbeitsvertrag.org-Team

  2. Uebel

    Hallo zusammen,

    wenn im Arbeitsvertrag (Kündigung/Vertragsende) folgendes steht:

    Nach Ablauf der Probezeit gelten beiderseits die tariflichen Bestimmungen und Friste. (Grundkündigungsfrist: zwei Wochen zum letzten Arbeitstag einer Arbeitswoche)

    Bedeutet es, dass die Kündigungsfrist 2 Wochen besteht? Und ist es richtig, das ich diesen Vertrag immer am Ende einer Woche kündigen kann?

    Normal sind doch 4 Wochen und dies zum 15ten oder Ende des Monats.

    Über eine Rückmeldung freue ich mich

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Uebel,
      ein Tarifvertrag darf kürzere Kündigungsfristen als die gesetzlichen vorsehen. Das ist rechtens. Für einen Arbeitsvertrag gilt diese Regel nicht. Bitte wenden Sie sich an einen Rechtsanwalt. Er berät Sie dazu, was nun am besten zu tun ist.
      Das Arbeitsvertrag.org-Team

  3. Yvette S.

    Hallo,

    ich habe eine vielleicht komplizierte aber wichtige frage.
    Es geht um folgende Situation:
    Frau P. (41) arbeitet seit 20.04.2016 in einem Produktionsbetrieb der nur zeitlich befristete Verträge schliesst. Die Kinderbetreuung der kleinen Tochter ist schwierieg wegen häufiger Überstunden ab 5uhr30 früh bis meist 16uhr 30 oder sogar dann 17uhr 30.
    Aussredem werden Überstunden „aufgehoben“ und zum „abfeiern“ benutzt wenn in der Firma mal nicht genug zu tun ist. Ausserdem hat sich Frau P. im November ein Überbein am Handgelenk entfernen lassen müssen und leidet seitdem an Schmerzen und kann ihre rechte Hand nicht mehr in diesem Job einsetzen. Der verlängerte Arbeitsvertrag läuft erst im April 2017 aus aber sie koennte schon jetzt in einen anderen Job wechseln, der gesundheitlich und wegen der kinderbetreuuung besser wäre , der ist aber zuerst auf 450€ Basis, das heisst sie wäre um die laufenden kosten zu decken auf zuschuss vom Jobcenter angewiesen. Sie müsste in diesen Job schnell eintreten.
    Das Problem ist jetzt, wie kommt sie aus dem arbeitsverhältnis schnell heraus ohne eine sperre vom jobcenter zu bekommen? Soviel ich weiß ist auch ein geschlossener Vergleich und Aufhebungsvertrag als kündigung des arbeitgebers zu sehen und somit auch von der Hilfe des Jobcenters ausgeschlossen.

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Yvette,
      sicherlich kann die Gesundheit als Begründung herangezogen werden, aber nur, wenn etwas an der aktuellen Stelle dagegen unternommen wurde.
      Die Fälle werden immer individuell bewertet, geht es um eine Sperrzeit. Lassen Sie sich am besten von einem Anwalt beraten, wie in dieser speziellen Situation vorzugehen, da wir keine Rechtsberatung anbieten. Dieser kann Ihnen auch Alternativen aufzeigen.
      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  4. Alex

    Hallo,

    bei der Kündigung eines befristeten Arbeitsvertrags will der Arbeitgeber die Umzugskosten (bezahlt als Umzugspauschale) aus dem letzten Gehalt abrechnen mit dem Grund daß es eine vorzeitige Kündigung ist. Der Arbeitsvertrag hat nur eine Klausel, die die ordentliche Kündigung ausschliesst und die mit einer Vertragsstrafe verbunden ist – nämlich vor Beginn des Arbeitsverhältnisses. Die Klausel um die ordentliche Kündigung gibt es im Vertrag auch. Es gibt im Vertrag keine Bedingungen um die Kostenabrechnung bei der vorzeitige Kündigung.
    Können die Absichten des Arbeitsgebers in dieser Situation doch irgendwelche rechtmäßige Grunde haben? Was ist hier zu beachten?

    Vielen Dank.

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Alex,
      gibt es im Vertrag Vereinbarungen zur ordentlichen Kündigung, sind diese zu beachten, auch bei einem befristeten Arbeitsverhältnis. Gibt es diese jedoch nicht, ist eine ordentliche Kündigung für die Dauer ausgeschlossen (beiderseits). Eine außerordentliche Kündigung ist möglich.
      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

      1. Simone

        7 Monate für den Arbeitgeber, der ARbeitnehmer,, kann doch immer mit 4 Wochen zum Monatsmitt oder Monatsende kündigen. Oder versteh ich § 622 BGB da falsch.

        1. arbeitsvertrag.org

          Hallo Simone,

          die Kündigungsfrist beträgt für den Arbeitnehmer in der Regel vier Wochen, das ist korrekt. Allerdings kann es sein, dass eine abweichende Frist in Ihrem Arbeitsvertrag festgelegt wurde. Diese darf allerdings nicht länger sein als die des Arbeitgebers.

          Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

          1. Doreen

            Hallo liebes Arbeitsvertrag.org-Team,

            darf ich dazu noch eine Frage stellen?
            Ich bin 20 Jahre im Unternehmen .
            Im Arbeitsvertag steht: „ Es gelten die Tarifvertraglichen Kündigungsfristen „
            Diese wären dann beiderseitig 7 Monate.
            (nach 20 Jahren Betriebszugehörigkeit)
            Die gesetzliche Frist von 4 Wochen kommt dann für mich auf keinen Fall in Frage?
            Liebe Grüße D.S.

          2. arbeitsvertrag.org

            Hallo Doreen,

            leider sind wir nicht befugt, einzelne Vertragsklauseln zu interpretieren und damit eine Rechtsberatung anzubieten. Bitte wenden Sie sich dafür an einen Anwalt für Arbeitsrecht.

            Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

    1. D.

      Hallo, ich habe eine Abmahnung bekommen,Weill ich zum Artz gegangen bin u d nicht zurück gekommen in, aber ich habe keine nachtrag für diese Objekt. Ist so Gesetzlich in Ordnung. Danke

  5. Suzan

    Hallo,
    mein Mann ist noch in der Probezeit als Erzieher.
    Nachdem er jetzt durch einen Arbeitsunfall zwei Wochen krank geschrieben war wurde ihm zum 28.02 gekündigt.
    Er hatte sich vor dem Unfall auf einen anderen Job beworben und jetzt eine Zusage erhalten.
    Zu wann kann er kündigen? Die neue Stelle soll bereits nächsten Mittwoch, 01.02, angetreten werden.
    Die Stelle unterliegt dem Tarifvertrag der Diakonie.

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Suzan,

      in der Probezeit ist eine Kündigung oft schnell und unkompliziert möglich. Der Antritt der Stelle am 01.02.2017 sollte kein Problem sein.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

      1. Hans-Peter W.

        Hallo.
        Kann ich in der Probezeit auf einen Termin kündigen der 6 Wochen in der Zukunft liegt? Und muss der Arbeitgeber dies akzeptieren?
        Danke u d Gruß

        1. arbeitsvertrag.org

          Hallo Hans-Peter,

          grundsätzlich ist dies möglich, denn auch wenn die Kündigungsfrist laut Gesetz mindestens 2 Wochen betragen muss, heißt das nicht, dass sie nicht auch länger betragen darf. Der Arbeitgeber hat den Kündigungstermin üblicherweise zu akzeptieren.
          Allerdings schließt das nicht aus, dass der Arbeitgeber innerhalb dieser 6 Wochen nicht selbst eine Kündigung mit nur 2 Wochen Kündigungsfrist ausspricht. In diesem Fall kann das Arbeitsverhältnis schon vor Ablauf der 6 Wochen enden.

          Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

          1. Andreas

            Hallo liebes Team,

            kann ich am Ende der Probezeit 30.06. zum 31.07.20 kündigen?

            Vielen Dank

            VG
            Andreas

          2. Andreas

            Hallo liebes Team,

            kann ich am Ende meiner Probezeit am 30.06.20 zum 31.07.20 kündigen?
            Also die zwei Wochen eigenständig verlängern?

            Vielen Dank.
            Gruß

  6. Maggi

    Hallo,

    Ich bin zur Zeit in Elternzeit, nun wurde mir während der Elternzeit verkündet das ich nicht mehr zu meinen normalen Zeiten (Frühdiensten) arbeiten gehen kann da es die Personalsituation nicht mehr zulässt.
    Ich kann allerdings durch meine 2 Kinder und meinen selbst im Schichtdienst arbeitenden Mann keine Spätdienste machen.
    Eigentlich war es so abgesprochen das ich wenn ich wieder da bin normal meine Frühdienste weiter machen kann.
    Kann ich dagegen etwas unternehmen.
    Bzw kann ich dadurch kündigen ohne eine Sperre vom Jobcenter zu bekommen.
    Bin gerade sehr durcheinander und weiß nicht mehr weiter da ich auch schon seit fast 11 Jahren im Unternehmen bin.

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Maggi,

      sprechen Sie Ihren Arbeitgeber noch einmal darauf an. Weigert sich dieser weiterhin, sich an das alte Versprechen zu halten, wenden Sie sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht. Dieser kann Ihren Einzelfall genau analysieren und Sie dazu beraten.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  7. Aliandro

    Hi ,wolte mal selber kündügen als arbeitsnehmer ,bin verbunden mit 1jehrigem arbeitsvertrag der 30 Mai 2017 endet., habe einen monat k.frist ,und habe noch 130 überstunden zum abfaiern ,plus und 9 tage urlaub ,wie mache ich das am besten das ich bis 31 märz weg bin ??.am besten werde ich den urlaub nemen genau wie überstunden und sich 1 monat frei machen . was schlagen sie vor??

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Aliandro,
      es ist uns leider nicht erlaubt, eine Rechtsberatung zu erteilen. Bitte wenden Sie sich daher mit Ihrer Frage an einen Rechtsanwalt. Grundsätzlich gilt, dass Arbeitnehmer nicht allein entscheiden können, wann genau Sie Ihre Überstunden abfeiern. Dies muss mit dem Arbeitgeber abgesprochen und von diesem genehmigt werden.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  8. Yvi H.

    Hallo.!
    Ich bin seit einem Monat dort am arbeiten und dementsprechend noch in der probezeit. Wenn ich am 04.02.2017 kündige, geht meine kündigungsfrist dann bis zum 15.02 oder doch erst zum 01.03?
    Dazu muss ich sagen dass mein Chef mir noch keinen Vertrag gegeben hat und wir über nichts gesprochen haben.. (schön blöd ich weiß)
    Danke im voraus für die Antwort.

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Yvi H.,
      liegt kein Arbeitsvertrag vor, so gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Im BGB ist eine Kündigungsfrist von zwei Wochen in der Probezeit vorgesehen. Normalerweise muss entweder zum 15. oder zum Ende eines Monats gekündigt werden; in der Probezeit ist dies jedoch normalerweise jederzeit möglich.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  9. Ute

    Hallo. In meinem Arbeitsvertrag (kein Tarifvertrag) ist eine Kündigungsfrist von einem Monat innerhalb der Probezeit von sechs Monaten festgelegt. Ist das rechtens? Weil ich überall etwas von 14 Tagen lese?

    Vielen Dank für die Hilfe!

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Ute,
      bei den 14 Tagen handelt es sich um die gesetzliche Kündigungsfrist in der Probezeit gemäß § 622 BGB. Normalerweise darf diese nicht länger sein. Bitte wenden Sie sich daher an einen Anwalt.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  10. Bujnita

    Hallo. Ich habe selbst gekundiged wegen gesundheitlich probleme. Am november ich war beim eine fusse operiered. Ich war bis 6 januar krank gemeldet. Ab 9 war ich wieder in arbeit und 15 habe ich gekundiged weil ich konte nicht stehen bleiben sum arbeiten. Jetz ich habe keine arbeit und ich kann immer noch nicht richtig arbeiten. Kann ich von Artz ein attest schreiben lassen wegen der sozialamt? Kann ich so dass sperrezeit lösen?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Bujnita,

      am besten gehen Sie zu einem Anwalt für Arbeitsrecht. Dieser kann eventuell für Sie nachweisen, dass die Kündigung aus gesundheitlichen Gründen erfolgen musste. Ärztliche Weisungen können dabei natürlich helfen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  11. bernd

    hallo, mein arbeitsvertrag ist befristet, jedoch nicht mehr in der probezeit, ich möchte diesen vorzeitig wegen mobbing beenden. Es gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen. Wann müsste die Kündigung beim Arbeitgeber eingehen, um so schnell wie möglich zu kündigen und bekomme ich dann trotzdem beim arbeisamt eine sperre wenn ich mobbing nachweisen kann?
    Vielen dank für Ihre Hilfe. Christian

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo bernd,

      generell gelten die gesetzlichen Fristen: Vier Wochen zur Mitte oder zum Ende des jeweiligen Kalendermonats hin können Sie kündigen. Wenn Sie also morgen kündigen, können Sie Mitte März eine neue Stelle antreten. Wegen der Sperre wenden Sie sich am besten an einen Anwalt für Arbeitsrecht. Dieser kann Ihre Situation analysieren und Sie verteidigen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  12. Natalie

    Hallo, ich habe eine Frage.
    Ich befinde mich in der Probezeit und möchte kündigen (also 2 Wochen Kündigungszeit).
    Angenommen schicke ich die Kündigung heute (am 14.02.2017) ab. Der Arbeitgeber bekommt sie morgen, am 15.02.2017. Das beträgt bis zum 28.02.2017 exakt 14 Tage (2 Wochen). Ist es gut so oder zu spät?
    Und noch eine Frage: wie formuliere ich am besten, dass ich in diesen zwei Wochen noch meinen Urlaub geltend machen möchte?

    Vielen Dank im voraus
    NR

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Natalie,

      Ihre Einschätzung der Kündigungsfrist und deren Umsetzung scheint korrekt. In der Probezeit können Sie zwei Wochen zur Monatsmitte oder zum Monatsende hin kündigen. Ihren Urlaub können Sie einfach beantragen. Steht Ihnen dieser noch zu, muss er auch genehmigt werden.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  13. Mimi

    Hallo,

    ich bin noch bis zum 28.02. in der Probezeit und habe aber einen anderen Job in Aussicht. In meinem Arbeitsvertrag steht, dass ich innerhalb der Probezeit mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende ordentlich kündigen kann. Gilt die 1-monatige Kündigungsfrist dann auch bis zum letzten Tag der Probezeit?
    Kann ich also auch noch am 28.02. kündigen sodass am 31.03. das Arbeitsverhältnis endet?

    LG
    Mimi

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Mimi,

      die Frist gilt bis zum letzten Tag. Eine solche Kündigung ist also kein Problem. Selbst nach der Probezeit sollte die Frist dem Gesetz nach nicht länger als 4 Wochen ausfallen. Ausnahmen sind hier Arbeitsverträge, die anderes festlegen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  14. Irma

    Meine Bekannte hat einen unbefristete Arbeitsvertrags und jezt sie macht Probezeit. Wegen der Probleme mit dem Deutschen kann sie kündigen bei Arbeirsgeber und dann beim Arbeitsamt kann sie die Sperre bekommen?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Irma,

      eine selbständige Kündigung hat meistens eine dreimonatige Sperre zur Folge. Kontaktieren Sie einen Anwalt für Arbeitsrecht, um mögliche Auswege zu finden.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  15. Beate

    Hallo… ich habe ein Minijob und bin in der Probezeit krank geworden und habe darauf die fristlose Kündigung erhalten mit sofortiger Wirkung… habe mein Arbeitgeber darauf angesprochen warum und ob ich es schriftlich haben kann den Grund… und darauf habe ich am nächsten Tag ein neue Kündigung erhalten die jetzt die 12 Tage Kündigungsfrist einhält… ich sehe jetzt aber das Arbeitsverhältnis gestört und möchte nicht mehr für diesen Arbeitgeber arbeiten der mich so loswerden wollte weil ich Grippe hab…. was kann ich tun… kann ich jetzt fristlos kündigen… Gruß Beate

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Beate,

      Sie können mit Ihrem Arbeitgeber einen Aufhebungsvertrag abschließen. Dieser entbindet Sie beide von der gesetzlichen Kündigungsfrist. Liegt ein guter Grund für eine Kündigung vor, kann diese auch fristlos geschehen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  16. Leon

    Hallo zusammen,

    vielleicht kann mir ja einer von euch helfen:

    ich würde gerne demnächst kündigen(befinde mich in der Probezeit) und wollte fragen wie lange ich dann noch arbeiten muss.

    Beispiel: Ich kündige am Mittwoch, den 22 Februar.

    Bis wann muss ich dann noch arbeiten?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Leon,

      in der Probezeit haben Sie normalerweise eine Kündigungsfrist von 14 Tagen. Die Frist beginnt normalerweise ab dem Tag nach Einreichen der Kündigung – in Ihrem Beispiel wäre also Donnerstag, der 23. Februar der erste von 14 Tagen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  17. Romeo

    Schönen guten Morgen…
    ich arbeite seit Oktober 2015 (1 Jahr 5 Monate) bei einem Ingenieur Dienstleister. Seit Januar 2017 bis Juni 2017 ich in Arbeitsnehmerüberlassung bei einem anderen Firma eingesetzt. Kurz davor hatte ich mich bei dieser Firma beworben und jetzt eine Zusage erhalten. Ich sollte dort im Juli 2017 starten. In meinem jetzigen Arbeitsvertrag steht aber folgendes drin: “Wechselt der Mitarbeiter im Zeitraum von drei Jahren nach Beginn des Beschäftigungsverhältnisses bei firma a (mein jetziger Arbeitgeber) zu einer Gesellschaft, die in einem Vertragsverhältnis mit Firma a steht bzw. sich im geschäftlichen Umfeld von Firma a befindet, so verpflichtet sich der Mitarbeiter zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von drei Gesamtmonatseinkommen. Ausgenommen von dieser Regelung ist ein Wechsel zur Firma b“.
    Jetzt meine Frage. kann ich ohne Rechtliche folge meinen jetzigen Arbeitsgeber kündigen?

    Danke vielmals für eine Rückmeldung
    .

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Romeo,

      wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt, um den Sachverhalt zu klären. Wir können Ihnen leider keine rechtliche Beratung anbieten.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  18. Vanillewolke

    Hallo,

    ich habe das Problem, dass ich in meinem Arbeitsplatz von allen Kollegen / Kolleginnen gemobbt, gedemütigt, gedisst und schlecht gemacht werde. Ich arbeite in einem Altenheim.

    Ich bin in einer Depression. Ich bin in psychologischer Behandlung und bin auch bei einem Psychater.

    Ich muss Ende März kündigen…dann bin ich zum 01.05. raus. Bin nicht mehr in der Probezeit.

    Ich möchte aber von meiner Seite aus fristlos kündigen. Ich kann dort ned mehr hin. Wegen meiner Psyche usw.

    bringt es was wenn meine Ärzte mir was schreiben?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Vanillewolke,

      Mobbing zählt im Allgemeinen als wichtiger Grund, der nach § 626 des Bürgerlichen Gesetzbuches eine fristlose Kündigung rechtfertigt. Zu beachten ist jedoch, dass eine solche Kündigung zwei Wochen ab Bekanntwerden des Grundes, also des Mobbings, erfolgen muss. Diese Frist wurde bei Ihnen bereits überschritten.

      Um eventuell dennoch früher das Arbeitsverhältnis beenden zu können, wenden Sie sich zur Beratung an einen Anwalt.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  19. bea

    Ich habe am 27.02. Meine Kündigung dem Chef gegeben , sie ist praktisch ab 28 02.wirksam oder?!
    Nach meinem Wissen wäre doch dann der 28.03 mein letzter Arbeitstag ,oder liege ich da falsch??

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Bea,

      in der Regel können Sie nur zum 15. bzw. zum Monatsende kündigen. Dementsprechend wäre Ihr letzter Arbeitstag der 31. März.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  20. Plamen

    Guten Abend,Ich habe gearbeitet in einem Hotel,(das war schon neunte winter saison dort fuer mich),aber diese Winter war ich krank,und musste ich 6 Tage Krankenhaus,nachdem habe ich zu meiner Arbeitgeber das werde ich nicht mehr arbeiten,weil wollte ich bisschen ruhe haben.Also habe ich gekundikt und nexte Tag arbeite ich nicht mehr dort.Aber wann hat er mir bezahlt ,Arbeitgeber hat von meiner letze Lohn viele Geld abgezogen(felt weinnachtsgeld ,urlaubsgeld).Damit will ich Ihnen die Frage stellen wat er Recht dafur?
    Mit Freundlichen Grussen

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Plamen,

      wenden Sie sich mit Ihrer Frage bitte an einen Rechtsanwalt. Dieser kann Sie hinsichtlich Ihrer Rechte beraten.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  21. Maja

    Hallo
    Ich bin im Verkauf tätig und habe einen Vertrag ohne tarifbindung.

    Ich habe zum Monatsende jetzt angefangen und befinde mich in der Probezeit.
    Ich möchte Kündigen wie und was muss ich machen und beachten bitte um eine Ant 🙁 ?
    Lg

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Maja,

      in der Probezeit müssen Sie eine Kündigungsfrist von zwei Wochen einhalten. Diese müssen Sie normalerweise schriftlich bei Ihrem Arbeitgeber einreichen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  22. Pumuckl

    Hallo
    Habe zum 15 April einen neuen Arbeitsvertrag unterschrieben, jetzt meine Frage
    Muss ich da zum 15 März kündigen (4Wochen Kündigungsfrist) oder zum 15 April ( habe auch noch sieben Tage Resturlaub)

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Pumuckl,

      normalerweise müssen Sie zum 15. April kündigen. Sie sollten allerdings beachten, dass der 15. dann auch Ihr letzter Arbeitstag ist, nicht der 14. April.

      Ihr Team von arbeitsvertrag.org

  23. Christof

    Guten Tag,
    ich habe in meinem Arbeitsvertrag die gesetzliche Kündigungsfrist stehen. Ebenso steht dort, dass eine Verlängerung der Kündigungsfrist für beide Seiten gilt. Allerdings wird nirgendwo erwähnt, dass sich dieses auf den §622 BGB bezieht. Frage: Muss der §622 explizit aufgeführt sein, damit die Fristverlängerung für beide Seiten gilt bzw. gilt bei Nichtnennung des §622 für mich als AN die 4-wöchige Frist.
    VG
    CR

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Christof,

      wenden Sie sich mit Ihrer Frage bitte an einen Rechtsanwalt. Dieser kann Ihnen sagen, ob die Angabe trotzdem rechtens ist.

      Ihr Team von arbeitsvertrag.org

  24. Dora

    Hallo,
    ich bin seit Mai 2002 im gleichen Unternehmen tätig. Zuerst in Vollzeit, seit Juli 2011 durch die Vertragsänderung (auf meinen eigenen Wunsch Initiiert) in Teilzeit (24 Std/Woche).
    In der Vertragsänderung sind neue Aufgabenbereiche/Tätigkeiten festgehalten (andere/erweiterte Tätigkeit als im Hauptvertrag).
    Welche Kündigungsfrist gilt für mich? Im Arbeitsvertrag ist die gesetzliche Kündigungsfrist angegeben. Wenn es die gesetzlich vorgesehene Frist von 5 Monate sind (im Mai wären es genau 15 Jahre, ab da, habe ich gesehen, gilt die 6-Monatige Kündigungsfrist) ist es auch gesetzlich erlaubt eine Vereinbarung mit dem Arbeitgeber über die Kürzung der Kündigungsfrist zu treffen?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Dora,

      stimmt der Arbeitgeber dem zu, können Sie auch zusammen einen Aufhebungsvertrag aufsetzen. Dieser sorgt dafür, dass auch langjährige Mitarbeiter ein Arbeitsverhältnis schneller beenden können, da er die gesetzlichen Fristen umgeht.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  25. Isa

    Hallo,

    ich bin bis zum 31.03.2017 in der Probezeit, möchte mich aber umorientieren und habe einen neuen Job zum 18.04.2017 gefunden. Kann ich am 31.03.2017 meine Kündigung abgeben und somit “ nur “ die 2 Wochen einhalten oder muss ich bereits jetzt, 4 Wochen vorher, kündigen. Bei mir zählt das BGB 622

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Isa,
      in § 622 BGB heißt es: „Während einer vereinbarten Probezeit, längstens für die Dauer von sechs Monaten, kann das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden.“ Da Sie sich am 31.03. noch in der Probezeit befinden, sollte eine Kündigungsfrist von zwei Wochen maßgeblich sein.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  26. Dimi

    Hallo,
    Ich bin seit den 03.03.2008 in einen Arbeitsverhältnis.
    Da ich jetzt Kündigen will, wäre meine Frage wie lang ist meine Kündigungsfrist??
    Laut meine Arbeitsvertrag 4 Wochen zum Monatsende, mit den Zusatz “ jede gesetzliche Verlängerung der Kündigungsfrist zu Gunsten den Arbeitnehmers gild in gleicher weiße auch zu Gunsten des Arbeitnehmers.

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Dimi,

      Ihre Kündigungsfrist beträgt – wie in Ihrem Arbeitsvertrag beschrieben – vier Wochen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  27. Jana

    Hallo,

    ich befinde mich noch in der Probezeit und habe bereits ein neues Stellenangebot zum 01.05.2017 zugesichert bekommen.
    Nun überlege ich, wann der beste Zeitpunkt ist, meine schriftliche Kündigung einzureichen. Ein mündliches Gespräch mit dem Chef (vier Wochen vor beabsichtigten Ausstiegsdatum) ist bereits geplant, um dem Betrieb Vorlaufzeit für eine neue Besetzung meiner Stelle zu geben. Sollte ich dann auch schon die schriftliche Kündigung einreichen und das Kündigungsdatum benennen oder diese erst mit der zwei wöchigen Kündigungsfrist einreichen?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Jana,

      wann Sie Ihre Kündigung einreichen, ist prinzipiell nicht relevant, solange Sie die Mindestkündigungsfrist einhalten und das genau Datum der Beendigung Ihres Arbeitsverhältnisses im Kündigungsschreiben benennen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  28. Katrin

    Hallo zusammen,

    in meinem Vertrag steht, dass der Kündigungsschutz sowohl für Arbeitgeber als auch für den Arbeitnehmer gilt. Heute würde ich so was nie mehr unterschreibenaber, damals mit 21 nicht darüber nachgedacht. Ich bin momentan auf Jobsuche und kann die Frage wie lange meine Kündigungsfrist ist, nie richtig beantworten.
    Ich bin seit 01.08.2004 im Unternehmen. Habe als Azubi angefangen. Seit Februar 2007 bin ich normale Angestellte. Zählt die Ausbildung zur Betriebszugehörigkeit und ist die Kausel mit den unter 25 Jahren jetzt wirklich ungültig oder nicht?
    Es wird so oder so auf einen Aufhebungsvertrag hinauslaufen weil die Frist viel zu lange ist. Trotzdem würde ich ich gerne wissen wie lange meine Kündigungsfrist ist.

    Viean Dank im Voraus.

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Katrin,

      auch für Betriebszeiten, die vor dem 25. Lebensjahr gesammelt wurden, zählen laut einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs die verlängerten Kündigungsfristen laut § 622 Absatz 2. Diese verlängerten Fristen gelten allerdings nur für den Arbeitgeber. Das bedeutet: Ihnen steht normalerweise eine Kündigungsfrist von vier Wochen zum 1. oder 15. eines Monats zu, es sei denn, es ist Abweichendes in Ihrem Arbeitsvertrag geregelt.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  29. Maren

    Hallo!

    Bin im öffentlichen Dienst, habe aber seit 8 Jahren jährlich Sonderurlaub (wegen Kind) beantragt. Bis Januar hätte ich noch Sonderurlaub. Jetzt möchte ich aber ab sofort eine neue Stelle bei einer anderen öffentlichen Stelle antreten. Wäre ein Aufhebungsvertrag mit der alten Arbeitsstelle sinnvoll?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Maren,

      stimmt Ihr Arbeitgeber dem zu, ist ein Aufhebungsvertrag immer eine günstige Option, einen Jobwechsel vorzunehmen. Denn dadurch können sonst übliche Kündigungsfristen umgangen werden.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  30. Steffi

    Hallo,
    ich bin seid 22 Jahren beim gleichen Arbeitgeber. Sprich die Kündigungsfrist beträgt 6 Monate.
    In meinem Arb.vertrag steht , dass eine Kündigung unter Einhaltung der tariflichen Kündigungsfrist durch beide Seiten zulässig ist.
    Heißt das für mich ich muß mich bei einer ordentlichen Kündigung auch an diese Frist halten ?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Steffi,

      bei einer ordungsgemäßen Kündigung müssen die gesetzten Fristen eingehalten werden. Stimmt Ihr Arbeitgeber dem zu, können Sie jedoch durch einen Aufhebungsvertrag die Fristen umgehen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  31. Manja

    Hallo Arbeitsvertrag.org Team,

    ich befinde seit 01.01.2017 in einem neuen Arbeitsverhältnis. Das Arbeitsverhältnis ist unbefristet. Es steht im Arbeitsvertrag: „Die Kündigungsfrist beträgt für beide Parteien, Arbeitnehmer und Arbeitgeber, zwei Monate zum Ende eines Kalendermonats. Die ersten 6 Monate gelten als Probezeit“.
    Ich habe mich entschieden das Arbeitsverhältnis aufgrund schlechten Klimas, zu wenig Arbeit und nicht arbeitsvertraglich vereinbarter Tätigkeiten zu beenden. Gelten als Kündigungsfrist die 2 Monate oder auf Grund der Probezeit 2 Wochen?

    Vielen Dank für die Information und freundliche Grüße!

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Manja,

      innerhalb der Probezeit gelten verkürzte Kündigungsfristen, präzise zwei Wochen ab Einreichung der Kündigung.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  32. Benjamin

    Hallo,
    ich habe ein etwas kompliziertes Problem:
    Ich habe meinen Arbeitsvertrag am 23. Februar selbst gekündigt mit nur 14 Tage Frist wegen Probezeit (meine Kündigungsgründe sind für die Fragen hier nicht relevant).
    Nach Absprache mit dem Arbeitgeber hatte ich auch am 23. Februar meinen letzten Arbeitstag. Da ich noch 8 Tage Urlaubsanspruch hatte und 14,63 annerkannte Überstunden, ging ich davon aus, dass das Arbeitsverhältnis auch erst nach 14 Tagen endet.
    Der Arbeitgeber hat aber alles einfach abgegolten (macht finanziell erst mal keinen Unterschied) und mich direkt zum 23. Februar auch bei der Krankenkasse abgemeldet.
    1. Frage: Ist die Abmeldung zu diesem Zeitpunkt rechtens?
    2. Frage: Ist mein Gehalt richtig bezahlt worden? Sind die Abgaben richtig?
    3. Ist Lohnsteuerklasse 6 für März richtig?

    Hierzu folgende Zahlen (ich hoffe, alles Wichtige ist dabei):
    38 Stunden-Woche (also 7,6 Stunden-Tag), Steuerklasse 1, keine Kirchensteuer, Krankenversicherung 8,2%, Pflegeversicherung 1,525%
    Arbeitslosenversicherung 1,5%, Rentenversicherung 9,35%
    Ich bekam im Februar das komplette Monatsgehalt von 2558,50 € brutto / 1692,64 € netto ausbezahlt.
    In der korregierten späteren Abrechnung für Februar wurde folgendes berechnet:
    minus 383,77 € brutto Abzug für Februar
    plus 941,04 € brutto Urlaubsabgeltung (Position scheint mir korrekt)
    plus 10,49 € brutto Nachtzuschlag 30% (Position scheint mir korrekt)
    plus 226,47 € brutto Überstunden (14,63 x 15,48 €) (Position scheint mir korrekt)
    plus 94,08 € brutto Urlaubsgeld 20% (Position scheint mir korrekt)
    Gesamtbrutto 888,31 € (rechnerisch richtig)
    Steuerbrutto minus 373,28 € (rechnerisch richtig, wenn Nachtzuschlag abgezogen wird)
    Lohnsteuer minus 19,53 €
    Soli minus 1,13 €
    KV 72,84 €
    RV 83,06 €
    AV 13,32 €
    PV 13,54 €
    Netto 726,21 €

    Abrechnung März:
    Steuerbrutto 1261,59 €
    Lohnsteuer 398,00 € (es wurde hier Lohnsteuerklasse 6 berechnet)
    Soli 21,89 €
    Netto minus 419,89 €
    plus 726,21 € aus Februar
    Netto 306,32 €

    Ich hoffe, irgendjemand kann mir helfen. Ich hätte im März eigentlich noch mit einer Auszahlung von über 500 € gerechnet. Ich blicke aber aber nicht mehr durch. Laut Buchhaltung liegt es aber ausschließlich an der Steuerklasse 6 für März, die angeblich gesetzlich vorgegeben ist.

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Benjamin,

      ob die Abmeldung zu diesem Zeitpunkt erfolgen kann, ist auch davon abhängig, was Sie genau mit Ihrem Arbeitgeber besprochen haben. Wurde ein Aufhebungsvertrag geschlossen, kann der Arbeitsvertrag auch mit sofortiger Wirkung aufgelöst werden. Ihren sehr speziellen Fall – besonders im Hinblick auf die Lohnzahlung – sollten Sie mit einem Anwalt für Arbeitsrecht besprechen. Dieser kann Ihnen hinsichtlich der Rechtmäßigkeit weiterhelfen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  33. Kerstin

    Hallo,

    Ich bin seit Anfang Januar nun in der Firma als Teilzeit Kraft für 80 Stunden im Monat angestellt ( unbefristeter Arbeitsvertrag ) in der ich bisher 8 1/2 Jahre lang als Aushilfe auf 450 Euro Basis beschäftigt war.
    Eine Festanstellung habe ich aus persönlichen und gesundheitlichen Gründen nie angestrebt. Nun wurde jedoch die Firmenstruktur so verändert, bzw. durch die Erhöhung des Mindestlohn und die Nicht-Bereitschaft der Firma, diesen für die Festangestellten anzupassen, kam es dazu, das es keine Aushilfskräfte mehr gibt. Ich hatte als Alternative also quasi nur die Arbeitlosigkeit.

    Nun muss ich leider nach 3 Monaten feststellen, das ich körperlich dem Arbeitspensum nicht gewachsen bin, was sich mit gesundheitlichen Auswirkungen bemerkbar macht.

    Ich habe nun für 14 Tage eine Krankmeldung und bin noch bis Donnerstag krank geschrieben, gehe derweil zur Physiotherapie und habe einen Ärztemarathon hinter und auch noch vor mir, um meine Gesundheit wieder herzustellen.

    Nun ist eine Besserung jedoch nicht in näherer Zeit absehbar, wenn sich die Bedingungen nicht gravierend ändern.

    Habe ich die Möglichkeit, meinen Chef um einen Aufhebungsvertrag zu bitten, oder bleiben mir als Alternativen nur eine weitere Krankmeldung oder die Weiterbeschäftigung bis meine Kündigungsfrist greift ( 4 Wochen ) ?

    Ich habe bereits eine neue Arbeitsstelle in Aussicht, deren Anforderungen ich körperlich gerecht werden kann, die ich auch sobald wie möglich antreten möchte, bevor sie anderweitig besetzt wird.
    Durch die deutlich geringere Arbeitszeit, deren Planung mir zudem selbst überlassen ist, bleibt mir hier die Möglichkeit, mich weiter um meine Gesundung zu kümmern, was bei der derzeitigen Stelle nicht machbar ist.

    MfG

    K.H.

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Kerstin,

      grundsätzlich können Sie Ihren Arbeitgeber immer um einen Aufhebungsvertrag bitten. Ist dieser einverstanden, können Sie so einen fließenden Jobwechsel vornehmen und die Kündigungsfristen umgehen. Ansonsten bleibt Ihnen nur die ordnungsgemäße Kündigung. Ob Sie sich dabei weiterhin krankschreiben lassen, liegt bei Ihnen. Im Zweifelsfall wenden Sie sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  34. Anne

    Hallo,
    ich befinde mich in der Probezeit und habe mir einen neuen Job gesucht.
    Der Arbeitsvertrag läuft ab dem 01.05.2017.
    Auf Grund der Probezeit habe ich 14 Tage Kündigungsfrist. Jedoch steht jetzt Ostern vor der Tür.
    Somit müsste ich am Sonntag den 16.04.2017 kündigen.
    Jetzt ist noch Karfreitag und ich müsste am Donnerstag kündigen.
    Meine Chefin hat auch nach ostern urlaub.
    Ich würde ihr gerne die Kündigung selber übergeben.
    Wäre es also möglich am 13.04.2017 die Kündigung einzureichen für den 30.04.2014 oder bekomme ich da ein Problem und bin 3 Tage Arbeitslos?
    Ich habe auch noch so viel Urlaub das es bis zum 28.04.2017 reicht, also für 14 Tage.

    Vielen Dank für ihren Rat

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Anne,

      geben Sie in Ihrem Kündigungsschreiben an, dass Sie zum 30.04.2017 kündigen, dann ist das kein Problem. Wichtig ist nur, dass das Kündigungsschreiben den Arbeitgeber vor Beginn der zweiwöchigen Frist erreicht.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  35. Christine

    Für einen kleineren Betrieb (14 MA) mit Fachkräften ist es schon unangenehm, wenn der AN eine kurze (gesetzliche) Kündigungsfrist hat. Sie erwähnen oben in dem Artikel, dass auch der Arbeitnehmer bei einer Betriebszugehörigkeit von mehr als 5 Jahren eine Frist von 2 Monaten einhalten muss. Dies kann ich im § 622 des BGB aber nicht finden. Unser MA, 8 Jahre beschäftigt, hat am 10.04. die Kündigung abgegeben und möchte zum 15.05. gehen, dies können wir offensichtlich nicht verhindern.

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Christine,

      wir entschuldigen uns für einen Fehler im Text. Die verlängerten Kündigungsfristen, die von der Betriebszugehörigkeit abhängig sind, gelten nur dann, wenn die Kündigung vom Arbeitgeber ausgeht. Entsprechend muss auch Ihr MA nur eine vierwöchige Frist einhalten.

      Absatz 4 hält Ausnahmeregelungen dazu parat: „Von den Absätzen 1 bis 3 abweichende Regelungen können durch Tarifvertrag vereinbart werden. Im Geltungsbereich eines solchen Tarifvertrags gelten die abweichenden tarifvertraglichen Bestimmungen zwischen nicht tarifgebundenen Arbeitgebern und Arbeitnehmern, wenn ihre Anwendung zwischen ihnen vereinbart ist.“

      Längere Fristen gelten für Arbeitnehmer folglich nur, wenn diese explizit im Arbeitsvertrag vereinbart wurden.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  36. timo s.

    hallo habe eine wichtige frage.
    ich habe am Februar ohne Einhaltung der Kündigungsfrist von vier Wochen zum 15. Juni gekündigt.
    jetzt ist das Klima so schlecht das ich gerne jetzt schon gehen möchte..
    ist das möglich..

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Timo,

      wenn Sie früher als vereinbart das Unternehmen verlassen wollen, haben Sie die Möglichkeit, einen Aufhebungsvertrag mit Ihrem Arbeitgeber zu schließen. Dieser muss allerdings in gegenseitigem Einverständnis geschlossen werden.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  37. Angelique

    Guten abend ich habe einige fragen .
    Ich habe am 1.3 .17 bei meinem derzeitigen aebeitgeber angefangen und müsste ja dann bis 1.6 in der prbezeit sein oder ??

    Ich habe einen neuen Job in Aussicht
    Wenn ich das Vorstellungsgespräch habe und mir der neue Job zugesagt wird z.B. Am 5.5.17
    Dann habe ich doch 2 Wochen also 14 tage Kündigungsfrist und somit wäre die Kündigung ja dann zum 19.05 oder ?
    Und der 19.05 wäre dann auch mein letzter Arbeitstag richtig ?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Angelique,

      Probezeit liegt nur dann vor, wenn diese im Arbeitsvertrag festgelegt ist. Meistens wird dafür ein Zeitraum von sechs Monaten gewählt. Innerhalb der Probezeit besteht eine zweiwöchige Kündigungsfrist, das ist richtig.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  38. Petra

    Hallo, mein Chef hat mir eine Kündigungsfrist von 3 Monaten aufgebrummt und für sich bleibt weiterhin die Kündigungsfrist von einem Monat bestehen. Da es gesetzlich ja nicht zulässig ist, bin ich mir jetzt unsicher wie lange meine Kündigungsfrist ist.
    Vielleicht kann mir jemand helfen?!

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Petra,

      haben Sie selbst zum 15. des Monats oder zum Monatsende gekündigt, müssen Sie nur eine vierwöchige Frist einhalten. Längere Fristen gelten nur, wenn diese im Arbeitsvertrag vereinbart worden sind oder bei langer Betriebszugehörigkeit die Kündigung durch den Arbeitgeber ausgesprochen wurde. Diese Regelungen beruhen auf § 622 Bürgerliches Gesetzbuch. Bei Zweifeln wenden Sie sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  39. Peter

    Hallo
    in meinemVertrag steht eine Kündigungsfrist von 4 Wochen. Ich bin zum Kündigungszeitpunkt 10 Jahre im Betrieb. Mein AG und ich wissen dass die Regelung hinfällig ist. Aber würde diese es mir ermöglichen zu 4 Wochen zu kündigen oder bin auch ich ans BGB gebunden wenn mein AG widerspricht?
    Vielen Dank und Grüße
    Peter

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Peter,

      hier lag ein Fehler in unserem Text vor. Kündigt der Arbeitnehmer selber, verlängert sich die Frist nicht durch Betriebszugehörigkeit. Das ist nur der Fall, wenn der Arbeitgeber die Kündigung ausspricht. Sie können also mit einer vierwöchigen Frist kündigen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  40. S. Reiffarth

    Hallo,

    ich bin jetzt seit 2,5 Jahren in einer Firma beschäftigt und möchte kündigen.

    In meinem Arbeitsvertrag steht : Kündigungsfrist 4 Wochen.
    Also nichts zum Monatsende oder sonstiges.

    Meine Frage: Kann ich dann wirklich mit einer Frist von 4 Wochen kündigen oder muss ich zum Monatsende einhalten?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo S.

      ist im Arbeitsvertrag eine Einhaltung der Frist zum 15. bzw. 30. ausdrücklich ausgeschlossen, sollte auch ein abweichender Kündigungstermin möglich sein. Ist dazu nichts explizites im Arbeitsvertrag geregelt, kann es sein, dass sich Ihr Arbeitgeber trotzdem auf § 622 des BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) beruft. Fragen Sie deshalb vorher bei Ihrem Arbeitgeber nach, um sicherzugehen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

      1. Marcus

        Hallo,

        meine Freundin befindet sich in der Probezeit und hat somit eine Kündigunsfrist von 2 Wochen. Ihre normal Kündigungsfrist beträgt 3 Monate zu Ende Juli oder ende Januar. Ihre Probezeit läuft am 15.05. aus.

        Sie hat allerdings einen neuen Job ab anfang Juli in Aussicht und möchte das Unternehmen verlassen, da dass Arbeitsklima sehr schlecht ist, würde allerdings noch bis Ende Juni dort bleiben um durchgehend angestellt zu sein.

        Meine Frage nun:
        Kann sie während der Probezeit zum 30.06. kündigen, in anderen Worten sind die 2 Wochen Kündigungsfrist eine mindest Frist, oder sind die 2 Wochen festgeschrieben, und könnte der Arbeitgeber ihre Kündigung als ungültig erklären?

        die zweite Frage wäre: Wenn sie zum 30.06. kündigt und der Arbeitgeber dann eine Kündigung ausspricht noch während der Probezeit, muss dann auch die 2 wöchige Kündigungsfrist eingehalten werden?

        vielen Dank und mfg

        1. arbeitsvertrag.org

          Hallo Marcus,

          die Kündigungsfrist ist der Zeitraum, der mindestens eingehalten werden muss. Ihre Freundin hat demnach in der Regel ebenso die Möglichkeit, bereits jetzt eine Kündigung (mit der Frist von zwei Wochen) einzureichen, diese aber auf den 30. Juni festzulegen. Wichtig ist allerdings, dass die Kündigung noch innerhalb der Probezeit beim Arbeitgeber eingereicht werden muss. Geht die Kündigung erst nach Beendigung der Probezeit zu, greift die kürzere Kündigungsfrist normalerweise nicht. Auch für den Arbeitgeber Ihrer Freundin gelten diese Fristen.

          Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  41. Alexandra

    Hallo,

    ich hoffe, dass ich hier vielleicht eine solide und klar Antwort erhalte. Und zwar habe ich am 06.04. zum 15.07. gekündgt (es liegt ein befristeter Jahres-Arbeitsvertrag vor, der zum 04.08. ausläuft). Gekündigt habe ich aus persönlichen Gründen. Meine Vorgesetzte hat mich gebeten, die Kündigung recht früh abzugeben, damit sie genug Zeit haben, um nach einem adäquaten Ersatz zu suchen. Dieser Bitte bin ich nachgekommen, deshalb die Kündigung bereits im April.

    Nun habe ich eine super Angebot von einem anderen Unternehmen bekommen. Kann ich nun eine zweite Kündigung – die immer noch fristgerecht wäre – zum 15.06. abgeben? Der neue potentielle Arbeitgeber benötigt seine neuen Angestellten so schnell wie möglich.

    An einen Aufhebungsvertrag ist nicht zu denken, das hat man mir bereits „durch die Blume“ mitgeteilt. Ist denn aber eine vorgezogene Kündigung, die sich trotzdem noch in der gesetzlichen bzw. vertraglichen Kündigungsfrist befindet, rechtens, obwohl ich schon eine Kündigung bereits abgegeben habe?

    Es wäre eine super Chance für mich in dem anderen Unternehmen Fuß zu fassen, ich hoffe, ich habe mir die Chance, aufgrund meiner „sozialen Ader“, nicht verbaut.

    Würde mich auf ein Feedback von Ihnen freuen. Vielen Dank
    Alexandra

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Alexandra,

      an sich ist es möglich, ein weiteres Kündigungsschreiben vorzulegen, wenn Sie sich dabei an die vorhandenen Fristen halten. Bei Problemen mit Ihrem Arbeitgeber wenden Sie sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  42. Aquilson

    Hallo,

    ich bin in meinem aktuellen Job noch bis zum 31.5.17 in der Probezeit und werde zum 1.6.17 einen neuen Job anfangen. Ich habe drei Wochen genehmigten Urlaub (genau 6/12 vom Jahresurlaub) bis genau auf den 31.5. und frage mich jetzt ob der Arbeitgeber den Urlaub „absagen“ darf und ihn mir ausbezahlt und mich so „zwingen“ kann, bis zum letzten Tag anwesend zu sein. Denn damit wäre der gesamte Urlaub zerstört. Und betrieblich bin ich als einer von über 4000 Angestellten im Betrieb keineswegs unverzichtbar.
    Und könnte der Arbeitgeber mir nach Eingang meiner Kündigung mit 3 Wochen Frist als kleines Dankeschön auch mit 14 Tagen Frist kündigen?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Aquilson,

      normalerweise stehen Ihnen für jeden vollendeten Monat 1/12 des Jahresurlaubs zu. Ein bereits genehmigter Urlaub kann in der Regel nur durch Vorliegen wichtiger Gründe – wie beispielsweise der drohenden Insolvenz des Unternehmens – zurückgenommen werden. Eine Kündigung, die unterhalb der gesetzlichen (bzw. vertraglich vereinbarten) Kündigungsfrist liegt, ist normalerweise nicht gültig.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

      1. Aquilson

        OK das war ungeschickt formuliert. Es gelten natürlich die regulären 14 Tage Frist innerhalb der Probezeit. Ich würde jetzt aber drei Wochen vor Ablauf der Probezeit kündigen. Könnte daraufhin der Arbeitgeber seinerseits eine Kündigung mit den 14 Tagen aussprechen? Das würde dann wieder die Urlaubsgeschichte sprengen und hätte eine Woche Arbeitslosigkeit zur Folge da ja der neue Arbeitsvertrag erst ab dem 1.6. gilt.

        1. Aquilson

          Wenn ich mit 4 Wochen Frist (aus Nettigkeit weil mit offenen Karten) zum Ende der Probezeit kündige, kann dann der AG auch Nein sagen und seinerseits mit den 14 Tagen Frist kündigen und mir so unverhofft 14 Tage Arbeitslosigkeit bescheren?

          1. arbeitsvertrag.org

            Hallo Aquilson,

            eine Kündigung ist kein Kündigungsgrund für den Arbeitgeber. Wenden Sie sich bei Problemen an einen Anwalt für Arbeitsrecht.

            Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

        2. arbeitsvertrag.org

          Hallo Aquilson,

          übermitteln Sie Ihre Kündigung, wird Ihr Arbeitgeber sehr wahrscheinlich nicht ebenfalls mit einer Kündigung reagieren. Solches Verhalten ist normalerweise nur dann zulässig, wenn ein wichtiger Grund dafür besteht. Daher sollte es keine Probleme geben.

          Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  43. Lena

    Hallo, ich bin seit zwei Jahren in meinem jetzigen Betrieb tätig.
    Da ich ein neues Stellenangebot mit besseren Konditionen habe möchte ich dort zum 15.06.17 kündigen.
    Die Kündigung lege ich persönlich am 13.05.17 meinen Arbeitgeber vor. Da in meinem Arbeitsvertrag nicht angegeben ist, besteht die Kündigungsfrist in der Regel aus 4 Wochen (28 Tage). Nun meine Frage ist mein letzter Arbeitstag dann der 11.06.17 genau diese 28 Tage oder der 15.06.17 ?
    Ich habe für dieses Jahr allerdings auch noch 13,5 Tage meinen Jahresurlaubs über.

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Lena,

      normalerweise können Sie mit einer 4-Wochen-Frist zum 15. oder zum Monatsende kündigen. Aus diesem Grund wäre der 15. 06. Ihr letzter Arbeitstag. Welchen Anspruch Sie noch bei Ihrem ‚alten‘ Arbeitgeber auf Urlaub haben, kommt auf Ihren Gesamturlaub an. Normalerweise erhalten Sie für jeden abgeschlossenen Monat 1/12.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  44. Andi

    Eine Bekannte hat 2 Jahre in einer Praxis gearbeitet, ohne schriftlichen Arbeitsvertrag. Auch nach mehreren Nachfragen wurde kein Arbeitsvertrag vorgelegt. Nun will sie deshalb und wegen anderen Schwierigkeiten außerordentlich und aus wichtigem Grund fristlos kündigen.
    Wie sind hier die Fristen einzuhalten ? Ein neuer Job würde am 15.06.2017 beginnen.

    Edit: Oder muss sie da gar keine Fristen einhalten ?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Andi,

      in diesem Fall sollte sich Ihre Bekannte an die gesetzliche Kündigungsfrist halten. Diese beträgt in der Regel vier Wochen zum 15. bzw. zum Monatsende.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  45. Ylei

    Hallo ,
    habe einen befristeteten Jahresvertrag der in 3 Mon auslaufen würde.
    Jetzt ist die Situation an meinem Arbeitsplatz nun so das Pausenzeiten nicht eingehalten werden, Überstunden und einige Kollegen machen einem das Leben schwer. Zum Teil auch mal 10Tage am Stück arbeiten und auch anderes.
    Möchte meinen befristeten Vertrag nicht erneuern und würde diesen Betrieb dann gerne verlassen.
    Befinde mich schon in der Bewerbungsphase aber leider noch erfolglos.
    Welche Konsequenzen kommen auf mich zu wenn ich bis dann keine neue Stelle gefunden habe?
    Hab mich auch , wie im Arbeitsvertrag gefordert schon beim Arbeitsamt als arbeitssuchend ab der Beendigung gemeldet.Warte auf den Termin beim Arbeitsvermittler wo mir der Betrieb aber kein frei einräumen möchte. Habe ich , seitens des Arbeitsamtes mit Konsequenzen in Form einer Sperre zu rechnen?
    Ich halte es in diesem Betrieb nicht aus, sorry…hab es jetzt immer versucht.
    In meinem Vertrag steht bzgl. der Befristung stehen:

    Der Anstellungsvertrag ist befristet bis …. Er endet zum angegebenen Zeitpunkt, ohne das es einer ausdrücklichen Kündigung bedarf.

    Was heisst das genau , bin echt verzweifelt.

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Ylei,

      sollten Sie nicht unverschuldet arbeitslos sein, wenn Ihr Arbeitsvertrag ausläuft, so haben Sie Anspruch auf Arbeitslosengeld 1, wenn Sie lange genug beschäftigt waren – das bedeutet in den letzten zwei Jahren vor der Arbeitslosigkeit mindestens zwölf Monate in einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis. Eine Sperre vom Arbeitsamt können Sie nur erhalten, wenn Sie selbstverschuldet arbeitslos geworden sind.

      Die Klausel in Ihrem Arbeitsvertrag bedeutet, dass dieser automatisch mit dem genannten Datum ausläuft und weder Sie noch Ihr Arbeitgeber kündigen müssen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  46. Melissa

    Hallo Arbeitsvertrag-Team,

    zuerst: vielen Dank für die tollen Infos hier!

    Meine Frage:
    Wenn es Aufhebungsvertrag geschlossen wird, kann der Arbeitnehmer dann trotzdem noch eine ganz normale Kündigung einreichen (wie im Arbeitsvertrag festgehalten)?
    Order wird dies mit dem fixen Datum im Aufhebungsvertrag verwehrt?
    Zum Beispiel, um schneller den Job wechseln zu können, falls die eigentliche Kündigungsfrist laut Arbeitsvertrag kürzer ist, als das Ende des Arbeitsverhältnisses im Aufhebungsvertrag

    Vielen Dank für eure Antwort!

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Melissa,

      wir bedanken uns für die netten Worte. Zu Ihrer Frage: Ein Aufhebungsvertrag hebt alle Kündigungsfristen auf. Entsprechend ist eine Kündigung für diesen Zweck nicht besser geeignet, also auch nicht mehr nötig. Anders sieht es jedoch in Bezug auf Arbeitslosengeld auf: Nur bei einer Kündigung durch den Arbeitgeber kann keine Sperre zur finanziellen Hilfe zustande kommen. In jedem Fall ist ein Aufhebungsvertrag für einen schnellen Jobwechsel aber die beste Option.

      hr Team von Arbeitsvertrag.org

  47. Peppi

    Hallo, ich habe zum 01.04 eine neue Arbeitsstelle im Sicherheitsdienst angenommen. Meine Kündigungsfrist beträgt in der Probezeit 4 Tage. Da ich in einem erstaufnahmelager für Flüchtlinge arbeite, wir dort Krankheiten ausgesetzt sind wie Tuberkulose und etlichen weiteren Krankheiten, Messeratacken, Schlägereien, unmöglichen Hygiene zustände UND SO WEITER, Sicherheitsvorkehrungen gibt’s nicht. Darf ich daraufhin selbst kündigen, ohne beim Amt gesperrt zu werden? Zum 01.08. bekomme ich eine Anstellung mit absolut fairen Konditionen.
    Bin derzeit Aufstocken.

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Peppi,

      eine selbst vorgenomme Kündigung hat in der Regel immer eine Sperrzeit zum Arbeitslosengeld I zur Folge. Sprechen Sie mit einem Berater im Arbeitsamt über die Angelegenheit. Womöglich gibt es einen Weg, hier auch ohne Sperre aus dem Job auszutreten. Auch ein Anwalt für Arbeitsrecht kann Sie beraten.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

      1. Regina

        Hallo liebes Tam von Arbeitsvertrag.org.
        Habe meinen Arbeitsplatz nach fast 5 Jahren bisher erst mündlich dem Arbeitgeber aus Kulanz so früh zum 31.8.17 mitgeteilt. Grund ist mein Umzug in die Schweiz zum Ehemann (er arbeitet dort schon seit 2 Jahren) zum Erhalt der Partnerschaft. Habe noch 19 Tage vom Jahresurlaub zur Verfügung. Habe Bedenken, daß dieser mir aus betrieblichen Gründen nicht bewilligt wird. Möchte keine Auszahlung, brauche diese Zeit . Arbeite im Pflegeheim. Kann ich nach Abgabe der schriftlichen Kündigung diese schriftlich zurücknehmen im Falle, daß ich den Urlaub nicht bekomme. Möchte dann mit der gesetzlichen Kündigungsfrist von 4 Wochen zum Monatsende das Arbeitsverhältnis beenden.

        1. arbeitsvertrag.org

          Hallo Regina,

          ist im Arbeitsvertrag die Auszahlung nicht als einziges Mittel festgelegt, muss Ihr Arbeitgeber Ihnen die Urlaubstage normalerweise auch genehmigen. Eine Kündigung, die den Empfänger erreicht hat, kann nicht ohne Weiteres zurückgenommen werden. Wenden Sie sich in diesem Fall und bei anderen Problemen an einen Anwalt für Arbeitsrecht.

          Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  48. Roman

    Hallo,
    meine Probezeit wurde durch AG nach 6 Monaten verlängert. In der Verlängerung möchte ich allerdings jetzt doch möglichst schnell austreten und mein Arbeitsvertrag mit einer Frist von 14 Tagen kündigen. Kann der Arbeitgeber in dem Fall längere Kündigungsfrist von mir verlangen? Danke für die Antwort

    MfG
    Roman

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Roman,

      eine Probezeit darf normalerweise längstens bis zu sechs Monaten vereinbart werden. Nach dieser Zeit ist in der Regel die gesetzliche Kündigungsfrist vorgesehen, wenn nichts anderes in Ihrem Arbeitsvertrag vereinbart wurde.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  49. Kerstin

    Hallo!
    Meine Tochter ist im ersten Lehrjahr in einem Hotel angestellt. Leider mussten wir sehr schnell feststellen das man es dort nicht sehr genau mit den Arbeitszeiten nimmt. Sie muss seit ihrer Anstellung jeden Sonntag und auch jeden Feiertag ( zb.Weihnachten und ersten Weihnachtsfeiertag sowie alle anderen Feiertage ) arbeiten. Selten bekommt sie dafür die eigentlich gesetzlich vorgeschriebenen freien Tage.
    Auch vor und nach der Schulwoche muss sie fast immer das gesamte Wochenende arbeiten .
    Daher haben wir uns jetzt nach einem anderen Ausbildungsbetrieb umgeschaut.
    Daher jetzt meine Frage…Ist eine fristlose Kündigung wegen Nichteinhaltung des Jugendarbeitsschutz Gesetz angemessen und was haben wir dabei zu beachten?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Kerstin,

      der Gesetzgeber schreibt bei einer fristlosen Kündigung ein Zeitlimit vor. Demnach kann aufgrund eines wichtigen Grundes fristlos gekündigt werden, aber nur innerhalb der zwei Wochen, in dem Sie bzw. Ihre Tochter von dem Grund dazu erfahren hat. Bestehen die Probleme also schon länger als zwei Wochen, kann das schwierig werden. Sie sollten sich am besten an einen Anwalt für Arbeitsrecht wenden. Dieser kann womöglich doch noch Möglichkeiten entdecken, wodurch Sie fristlos kündigen können. Ansonsten können Sie natürlich auch zum Mittel der ordnungsgemäßen Kündigung greifen. Diese kann jederzeit erfolgen, solange die festgelegten Kündigungsfristen eingehalten werden. Ein Anwalt kann zudem auch dabei helfen, die freien Tage vor Gericht einzufordern, die Ihrer Tochter im Sinne der Sonn- und Feiertagsarbeit nicht genehmigt worden sind.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  50. Ullrich

    Hallo,
    welche Kündigungsfrist hat bei Kündigung durch den Arbeitnehmer Vorrang? Vertrag oder Manteltarifvertrag?
    Im Vertrag ist 1 Monat Kündigungsfrist durch den Arbeitnehmer angegeben, und laut Manteltarifvertrag eine Kündigungsfrist von 3 Monaten durch den Arbeitnehmer?
    Dankeschön

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Ullrich,

      existieren unterschiedliche Regelungen, dann gilt normalerweise die für den Arbeitnehmer günstigere Regelung. Sie können also mit einer einmonatigen Kündigungsfrist kündigen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  51. Wendelen

    Hallo,
    ich habe seit 2010 ein Unbefristeten Arbeitsvertrag seit 2014 hab ich ein Ruhendes Arbeitsverhältnis.Die Reha hat mich 2014 Arbeitsunfähig geschrieben und musste von der Rentenversicherung aus eine Umschulung machen. Diese habe ich diesen Monat beendet. Kann ich mein Arbeitsverhältnis fristlos Kündigen ein Ärtzliches Attest sowie der Bericht von der Reha das ich dort nicht mehr in der Produktion Arbeiten kann liegt vor.

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Wendelen,

      Kommt es tatsächlich zu einer Kündigung, kann Ihnen ein Anwalt für Arbeitsrecht bei einer Kündigungsschutzklage helfen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  52. Marilu

    Sehr geehrtes OnlineTeam vom Arbeitsvertrag,

    seit 2 Jahren u knapp 4 Monaten arbeite ich in einer therapeutischen Praxis als Angesetellte.Laut Arbeitsvertrag,den ich nach einer Verlängerung (Februar) immer noch nicht schriftlich habe, habe ich eine Kündigunsfirist von 2 Monaten zum Monatsende. Ich ziehe in eine andere Stadt u habe zum 1.8.17 eine neue Stelle, kann ich zum 31.7.17 kündigen oder muss ich die 2 Monate einhalten. Wir haben ein gutes Arbeitsverhältnis, aber wie es immer so ist, wenn einer geht ist es dann doch schwieriger. Ausserdem habe ich noch Urlaubstage, die ich dringend für den Umzug brauche, die mir aber Aufgrund von Urlaubszeit von Kollegen nur ausgezahlt werden sollen. Kann ich auf die Urlaubstage bestehen?

    Vielen Dank für Ihre Bemühungen!

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Marilu,

      da Sie den Vertrag unterschrieben haben, müssen Sie sich auch an die Kündigungsfrist halten. Nur ein Auflösungsvertrag könnte Sie von dieser Pflicht entbinden. Diesem muss jedoch auch der Arbeitgeber zustimmen. Ob Sie Urlaubstage einfordern oder auszahlen lassen können bei einer Kündigung, sagt Ihnen im Einzelfall ein Anwalt.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  53. Ines

    Sehr geehrtes Online-Team,
    ich arbeite seit 3 Jahren und 3 Monaten in einer Firma und möchte meinen Arbeitsvertrag kündigen.
    In meinem Vertrag seht: „Das Arbeitsverhältnis kann mit einer Frist von 6 Wochen zum Ende eines Kalendervierteljahres gekündigt werden.“ Durch wen (Arbeitgeber/Arbeitnehmer) geht daraus leider nicht hervor. Wie sehen Sie das?
    In Kürze steht auch noch der gemeinsame Jahresurlaub an (Firma schließt immer komplett). Damit hätte ich bereits meinen gesamten Anspruch an Urlaub für dieses Jahr verbraucht, der mir eigentlich gar nicht zusteht.

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Ines,

      normalerweise gelten für Arbeitgeber und -nehmer die gleichen Kündigungsfristen. Wurde Ihnen bereits Urlaub über Ihren Anspruch hinaus gewährt, so kann dieser laut Absatz 3 § 5 des Bundesurlaubsgesetzes nicht mehr zurückgefordert werden.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  54. Mario

    Guten Tag,

    Wenn ich während der Probezeit selbst kündigen möchte, zu welchem Datum kann ich dies machen. Das Geschäft hat 6 Tage geöffnet. Ich möchte ab dem 15.07.2017 bei einem anderen Arbeitgeber anfangen. Kündigung sollte also zum 14.07. Erfolgen. Gebe ich die Kündigung am Samstag 01.07. ab oder kann ich diese am Freitag den 30.06. Schon abgeben? Nicht das dann der Arbeitgeber sagt, Kündigung erfolgt schon zum 13.07.! Vielen Dank im voraus für ihre Antwort.
    Gruß Mario

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Mario,

      sehen Sie bitte in Ihrem Arbeitsvertrag nach, was dort für eine Kündigungsfrist in der Probezeit vorgesehen ist.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  55. H. Sibylle

    Guten Tag,
    darf ich als Arbeitnehmer im Krankheitsfall kündigen,oder muss ich warten,bis ich wieder gesund bin?
    Vielen Dank für eine Antwort.

    mfg S. H.

  56. f.laier

    Hallo,
    Ich würde gerne während meiner Probezeit Kündigen, da mir bei Einstellung andere Dienstzeiten zugesagt wurden …. nun stehe ich mit genau den Dienstzeiten im Dienstplan die ich eigentlich gar nicht einhalten kann,aufgrund meines Kindes.
    Nun steht im Vertrag während der Probezeit 14 Tage zum Ende eines Monats, heisst das, das ich noch einen vollen Monat arbeiten muss um aus diesem Vertrag zu kommen?Ein voller Monat mit diesen Dienstzeiten wird für mich echt schwierig so das ich schon überlege mich krank zu melden.
    l.g.

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo,

      dies bedeutet, dass Sie spätestens 14 Tage vor dem letzten Tag des Monat die Kündigung eingereicht haben müssen. Dann endet das Arbeitsverhältnis mit dem letzten Tag des Monats. Ansonsten können Sie die Kündigung auch früher einreichen, dennoch müssen Sie dann den angefangenen Monat noch vollständig arbeiten.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  57. T. V.

    Schönen guten Tag.
    Kann mein Arbeitgeber mir wärend der Kündigung den Urlaub verweigern weil er mich angeblich auf Arbeit braucht?
    1. Lehrjahr hab allgemein kaum eine Ahnung wie es mit der Kündigung abläuft.

  58. Susanne F.

    Liebes Online-Team,
    in meinem Arbeitsvertrag steht eine Kündigungsfrist von 6 Wochen zum Monatsende.
    Was heißt das?
    Kann ich schon zum 30.06. kündigen und arbeite dann noch bis Mitte August oder kann ich erst
    Mitte Juli kündigen und muss dann noch bis Ende August arbeiten?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Susanne F.,
      wenn Sie Mitte Juli kündigen, müssen Sie bei einer Kündigungsfrist von sechs Wochen zum Monatsende entsprechend noch bis Ende August arbeiten.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  59. J__

    Liebes Team vom Arbeitsvertrag.org,

    Ich würde gerne gegen Ende meiner Probezeit (6 Monate), sprich am 31.07. kündigen und habe eine vier-wöchige Frist einzuhalten (sprich Ende des Arbeitsverhältnisses wäre wahrscheinlich der 28.8., oder?) Wenn ich noch gar keinen Urlaub bekommen habe und mir 28 Tage laut Vertrag zustehen, wie errechnet sich dieser (Jahresurlaub/6 Monate oder Jahresurlaub/ 6 Monate + 4 Wochen)?

    Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen!
    Mit den besten Grüßen.

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo,

      das Ende Ihres Arbeitsverhältnisses haben Sie richtig berechnet. Die Berechnung Ihres Urlaubsanspruchs ergibt sich daraus, ob Sie bereits sechs volle Monate in diesem Kalenderjahr im Unternehmen gearbeitet haben. Dann steht Ihnen der gesamte Jahresurlaub zu. Ansonsten erhalten Sie pro Monat anteilig Ihren Urlaub.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  60. J. R,

    Hallo,
    wenn ich als Arbeitnehmer während der Probezeit fristgerecht kündige, z.B. am 16. zum 30. Tag eines Monats, darf der Arbeitgeber dann nach Kenntnis meiner Kündigung schon früher aufhören mein Gehalt zu zahlen, oder muss er unbedingt auch diese 14 Tage (vorausgesetzt ich arbeite) auszahlen?
    In anderen Worten:
    Ist die Kündigungsfrist nach Kündigung vom Arbeitnehmer vom Arbeitgeber genauso verbindlich wie eine Kündigung/Freistellung durch den Arbeitgeber (während der Probezeit)?

  61. Kamil

    Hallo zusammen, ich habe 30 Tage Kündigungsfrist und möchte ein wenig früher als 30 Tage kündigen, um sicher zu sein.

    Gibt es da was zu beachten?

    Zb. für Arbeitsende 31.08. würde ich gerne naechste Woche kündigen.

    Ausserdem ich habe noch Schulungen abgechlossen, die aber für den Arbeitnehmer gültig sind, darf der Arbeitgeber Schulungszeugnisse irgendwie behalten bzw. können die verweigern meine Schulungszeugnisse abzugeben?

    Vielen Dank im Voraus.

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Kamil,

      hier müssen Sie nichts gesondert beachten. Die Zeugnisse muss Ihnen der Arbeitgeber ggf. aushändigen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  62. F.S

    Guten Tag,

    Ich habe eine Frage bezüglich meiner Kündigungsfrist. In meinem Vertrag steht folgendes: Dieses Arbeitsverhältinis kann nach der Probezeit beiderseits mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende gekündigt werden, soweit nicht gesetzlich längere Kündigungsfristen vorgesehen sind.

    Gelten hier für mich als Arbeitgeber auch die verlängerten Kündigungsfristen? Dieses Wort „beiderseits“ an dieser Stelle im Hauptsatz macht mich unsicher.

    Zu mir: Eintritt in die Firma am 1.9.2008
    Alter: 30 Jahre

    Vielen Dank vorab für Ihre Hilfe
    F.S.

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo,

      die verlängerten Kündigungsfristen dürften dann auch für Sie als Arbeitnehmer gelten.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  63. Rose

    Hallo,

    meine Probezeit endet am 31.07.2017. Da ich gerne so schnell wie möglich aus dem Arbeitsverhältnis entlassen werden möchte, würde ich die Kündigung spätestens am 24.07.2017 einreichen. Welcher Tag wäre dann der letzte Arbeitstag, sprich wann würde dann das Arbeitsverhältnis enden? Da ich die zwei Wochen zum Ende nicht einhalten kann, würde das Arbeitsverhältnis wahrscheinlich erst am 31.08.2017 enden, oder?
    Wenn die Kündigunng allerdings vor dem Ende der Probezeit beim Arbeitgeber eingeht, muss dann trotzdem eine Begründung in der Kündigung stehen und der volle Monat August noch „abgearbeitet“ werden?!

    Über eine hilfreiche Antwort würde ich mich sehr freuen.

    Mit freundlichen Grüßen

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Rose,

      es kommt darauf an, was Ihr Vertrag zu den Kündigungsfristen sagt. Sofern Sie allerdings eine zweiwöchige Kündigungsfrist in der Probezeit haben, sollte der Vertrag Ende August enden. Gleiches gilt, wenn Sie die Kündigung am 24.7. eingereicht haben und eine vierwöchige Frist zum Monatsende haben. Eine Begründung müssen Sie in die Kündigung nicht aufnehmen. Sie müssen bis Ende August arbeiten, es sei denn, Sie werden freigestellt.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  64. Pietka

    Hallo,
    ich hab bald für 3 Wochen Urlaub. Würde gerne zum 15. des Monats kündigen. Arbeitsbeginn nach dem Urlaub ist der 21. August. Kann ich meine Kündigung trotzdem an den Betrieb schicken auch wenn dieser komplett zu ist?
    Mfg

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Pietka,

      normalerweise gilt ein Schreiben als zugegangen, sobald es im Briefkasten des Empfängers liegt. Allerdings muss der Empfänger auch Kenntnis vom Schreiben erlangen. Auch bei Abwesenheit muss dieser dafür Sorge tragen, dass er Briefe empfängt. Auf der anderen Seite kann der Arbeitgeber darauf abstellen, dass Sie von den Betriebsferien wussten. Wenden Sie sich also am besten an einen Anwalt.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  65. Martina

    Ich befinde mich noch in der Probezeit und habe zum 31.8. schriftlich gekündigt, um den kompletten August meine massiv angehäuften Überstunden abzufeiern. Mein AG hat sich zuerst mündlich einverstanden erklärt, möchte jetzt jedoch, dass ich im August noch arbeite und er dann die Überstunden ausbezahlt.
    Meine Frage: Kann ich eine zweite Kündigung mit der regulären Kündigungsfrist von zwei Wochen aussprechen oder bin ich an die erste Kündigung gebunden?
    Besten Dank

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Martina,

      das könnten Sie tun. Es kann jedoch sein, dass sich Ihr Arbeitgeber gegen die zweite Kündigung wehrt. Ein Anwalt für Arbeitsrecht kann Sie unterstützen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  66. Claudia

    Hallo,

    Ich habe folgendes Problem:

    mein Chef zahlt werde pünktlich bzw. Noch komplett mein Gehalt. Jetzt ist es schon soweit das ich zwei ausstehenden Gehälter habe. Auf Grund der ganzen Situation hat mich mein Arzt krankgeschrieben. Ein Abmahnung ist bereits erfolgt, leider ohne Reaktion.

    Nun ist es das ich hab jetzt eine fristlose Kündigung erwirken kann, ich bin aber noch krankgeschrieben bekomme ich dann Geld von der Krankenkasse bzw. Darf ich überhaupt kündigen auch wenn ich krankgeschrieben bin?

    Mit freundlichen Grüßen

    Claudia

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Claudia,

      bitte wenden Sie sich an einen Anwalt, um Ihre Ansprüche gegenüber dem Arbeitgeber geltend zu machen. Die Kündigung ist dabei auch während Krankschreibung möglich. Ein Anwalt kann Sie beraten, inwieweit ein solches Vorgehen empfehlenswert ist, oder nicht.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  67. Cindy

    Ich möchte mein Arbeitsverhältnis in der Probezeit beenden, da ich eine neuen Job gefunden habe. Meine Kündigungsfrist beträgt 2 Wochen. Wenn ich meinem Chef die Kündigung am 14.08 persönlich vorlege und mit Unterschrift bestätigen lasse, ist mein letzter Arbeitstag dann am Freitag, den 25.08 oder am Montag, den 28.08?

    Die Personalabteilung des neuen Jobs meinte ich wäre am Montag (28.08) schon frei und könnte dort anfangen. Generell will mich der neue Arbeitgeber so schnell wie möglich – macht in diesem Fall ein Aufhebungsvertrag Sinn?

    Besten Dank

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Cindy,

      in diesem Fall wäre (ohne Urlaubsanspruch) der 28.08. der letzte Arbeitstag beim alten Arbeitgeber. Leider dürfen wir keine Rechtsberatung geben. Wenden Sie sich daher bezüglich des Aufhebungsvertrags am besten an einen Anwalt.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  68. Walter

    Hallo,
    wollte fragen, wie ein Kündigungsmuster für folgende Kündigung aussehen sollte:
    Bin noch in der Probezeit (3 Monate) bei einer ausländischen Firma mit Sitz in Asien beschäftigt, möchte aber kündigen, die Kündigungsfrist beträgt 14 Tage.

    Grüße Walter

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Walter,

      an unserem hier aufgeführten Muster können Sie sich auch in Ihrem Fall orientieren. Achten Sie darauf, dass die Sprache des Kündigungsschreibens auf den jeweiligen Empfänger angepasst ist und dass Sie die Kündigungsfrist einhalten.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

      1. Walter C.

        Guten Abend,
        vielen Dank für Ihre Antwort!
        Hätte noch eine Frage zur Kündigungsfrist: Die Kündigungsfrist beträgt 14 Tage, aber ab wann gelten die 14 Tage? Ab dem Zeitpunkt, ab dem der Arbeitgeber das Kündigungsschreiben erhält? In meinem Fall muss ich die Kündigung nach Asien versenden, das braucht ca. 10 – 14 Tage, bis die Kündigung den Arbeitgeber erreicht.

        Mit freundlichen Grüßen
        Walter C.

        1. arbeitsvertrag.org

          Hallo Walter,

          länderübergreifend ist es eventuell möglich, dass die Kündigung eingescannt und via E-Mail oder per Fax bereits Gültigkeit erlangt.

          Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

          1. Walter C.

            Nochmals vielen Dank für die Antwort!
            Hätte da doch noch 2 Fragen: Im Arbeitsvertrag steht eine Wettbewerbsverbotsklausel: „Der Arbeitnehmer verpflichtet sich nach Beendigung der Tätigkeit für 3,50 Jahre für keine Konkurrenzfirma tätig zu werden“. Meine 1. Frage: Muss man dies im Kündigungsschreiben erwähnen, z.B. dass ich mich verpflichte für obengenannte Zeitspanne für keine Konkurrenzfirma tätig zu werden?
            Weiters steht da noch, dass man für obengenannte Zeitspanne als Entschädigung die Hälfte der zuletzt gezahlten Vergütung erhält. Nun meine 2. Frage: Gilt das auch, wenn man in der Probezeit kündigt?

            Mit freundlichen Grüßen
            Walter

          2. arbeitsvertrag.org

            Hallo Walter,

            in diesem Fall müssen Sie das nicht noch einmal im Kündigungsschreiben aufnehmen, da es bereits im Arbeitsvertrag steht. Ob diese Entschädigung auch in der Probezeit gezahlt wird, sollten Sie Ihrem Arbeitsvertrag entnehmen können. Im Zweifelsfall können Sie Ihren Arbeitgeber fragen.

            Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  69. Ulrich

    Hallo,
    der AG hat mir krankheitsbedingt mit einer Frist von 5 Monaten zum 30.09. gekündigt. Vor dem Gerichtstermin wurden wir uns einig über einen Abfindungsbetrag. Ich habe eine Kündigungsfrist von 4 Wochen zum Monatsende. Inzwischen habe ich eine neue Arbeit ab 01.09. gefunden. Ich möchte jetzt fristlos zum 31.08. kündigen. Kann ich das ohne Konsequenzen machen? Darf ich den Abfindungsbetrag behalten?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Ulrich,

      da in Ihrem Fall viele Faktoren eine Rolle spielen, benötigen Sie eine Rechtsberatung. Diese dürfen wir leider nicht anbieten. Wenden Sie sich am besten an einen Anwalt für Arbeitsrecht. Dieser kann Sie kompetent beraten.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  70. petra

    Hallo liebes Team

    Betreff : Kündigung

    Ich möchte in meiner Firma kündigen , nun beträgt die Zeit 6 Wochen bis wann muss ich kündigen wenn ich zum 16. Oktober anfangen möchte?

    Meine Kündigungsfrist beträgt 6 Wochen jeweils zum Ende eine Kalendermonats.

    Mit freundlich grüßen Petra

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Petra,

      wenn Sie nur zum Monatsende kündigen können, ist nur eine Kündigung zum 31. Oktober möglich. Diese muss bis spätestens 19. September bei Ihrem Arbeitgeber eingegangen sein. Eine Kündigung zum 30. September hätte bis spätestens 19. August erfolgen müssen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  71. Lena

    Kann/darf ein Arbeitnehmer auch 5 oder 6 Wochen zum 15. oder zum Monatsende kündigen, ohne dass dies die Wirksamkeit der Kündigung beeinträchtigt? Beispiel: ich möchte schon heute zum 30. September kündigen, aber mein Arbeitgeber möchte, dass meine Kündigung bereits zum 15.09. wirksam ist, obwohl vertraglich 4 Wochen Kündigungsfrist vereinbart sind. Ich bin nicht in Probezeit. Vielen Dank für Ihre schnelle Antwort.

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Lena,

      sofern vertraglich festgelegt ist, dass Sie zum Monatsende kündigen können, muss der Arbeitgeber Ihre Kündigung zum 30. September akzeptieren.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  72. Sandy

    Liebes Team,

    auch ich habe eine aktuelle Frage.
    Ich stehe vor einer Kündigung meinerseits. Ich bin AN und seit 18 Monaten in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis. Ich möchte nun kündigen und entnehme meinem Vertrag folgendes:
    „Nach Ablauf der Probezeit und Übernahme in ein festes Beschäftigungsverhältnis beträgt die Kündigungsfrist 3 Wochen/Monate zum Monatsende. Verlängert sich die Kündigungsfrist für den AG aus tariflichen oder gestzlichen Gründen, gilt diese Verlängerung auch für den AN.“

    Genau so ist es geschrieben, ohne dass erkenntlich wird, was genau gemeint ist. Der AG meinte 3 Monate zum Quartalsende – das habe ich mündlich erfahren. Ich, als AN bin von 3 Wochen zum Monatsende ausgegegangen. Ich habe durch eigene Recherche gelesen, dass bei einem nicht eindeutigen Vertrag die gestzlichen Fristen gelten – ist das richtig? Dann würde beiderseits eine Kündigungsfrist von 4 Wochen zum 15. oder Ende eines Monats gelten.

    Ich hoffe, auf schnelle Antwort.
    Gruß

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Sandy,

      mit dem schriftlichen Arbeitsvertrag haben Sie eine Änderung unterschrieben. Daher gelten die Kündigungsfristen, die im schriftlichen Vertrag festgehalten wurden.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  73. Alexander

    Hallo zusammen,

    in meinem Vertrag steht folgender Satz, den ich (halten Sie mich bitte nicht für blöd :)) nicht wirklich verstehe, obwohl er doch recht einfach und eindeutig klingt:

    „Das Recht zur ordentlichen Kündigung ist für beide Parteien ausgeschlossen.“

    Bedeutet dies, dass ich nicht einfach kündigen kann oder was kann ich darunter verstehen?

    Danke schon einmal für die Hilfe.

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Alexander,

      in diesem Fall ist ausschließlich die ordentliche Kündigung ausgeschlossen. Um das Arbeitsverhältnis zu beenden bedarf es einer außerordentlichen Kündigung.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  74. Eva-Maria

    Hallo,

    ich habe seit 1.7.2017 einen auf 2 Jahre befristeten Arbeitsvertrag ohne Sachgrund nach TV-L. Probezeit sind 6 Wochen, sind also schon vorbei.
    Im TV-L steht nur geregelt, wie die Kündigungsfrist in der Probezeit ist (2 Wochen) und dann erst wieder ab 6 Monaten (4 Wochen zum Monatsende). Mein Arbeitsverhältnis läuft aber seit 8 Wochen, fällt also dazwischen. Wie ist die Kündigungsfrist dann? 4 Wochen?
    Wenn ich am 1.10.2017 meine neue Stelle antreten möchte, muss ich dann am 1.09.2017 (Freitag) meine Kündigung einreichen?
    Da der Personalrat bei meiner neuen Arbeitsstelle erst am 30.8. tagt, kann es sein, dass ich meinen neuen Vertrag erst nach dem 1.09.2017 bekomme. Ich möchte nicht kündigen, bevor ich einen neuen Vertrag habe. Sollte ich also meine Kündigung nicht am 1.09.2017 einreichen können, heisst das dann, dass ich erst zum Ende Oktober kündigen kann (Kündigung am 3.10.2017 einreichen)?

    Vielen Dank und freundliche Grüße

    Eva-Maria

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Eva-Maria,

      generell gilt in der Probezeit (beträgt in der Regel allerdings sechs Monate) eine Kündigungsfrist von 14 Tagen. Ab sieben Monaten erhöht sich diese auf 4 Wochen. Entweder Sie fragen bei Ihrem Arbeitgeber nach, wie lange die Frist in der Zwischenzeit ist oder sie gehen auf Nummer sicher und reichen die Kündigung spätestens vier Wochen vorher ein. Das wäre bei Ihnen der 3. September.
      Im Zweifelsfall können Sie einen Anwalt konsultieren.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  75. Sarah

    Ich habe eine neue Arbeitsstelle in Aussicht und könnte so bald wie möglich anfangen. Bei meinem jetzigen Arbeitgeber habe ich noch einen befristeten Arbeitsvertrag bis Ende März 2018. Kann ich diesen noch vor dem eigentlichen Austritt aus dem Unternehmen kündigen? lg sarah

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Sarah,

      sofern dies nicht im Arbeitsvertrag ausgeschlossen ist, gelten die Kündigungsfristen, die im Arbeitsvertrag oder im Gesetz festgelegt sind. Eine Kündigung ist also durchaus denkbar.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  76. Anna

    Hallo,
    ich befinde mich in der Probezeit. Ab 01.10. würde ich gern in ein anderes Unternehmen wechseln. Wie ich jetzt gesehen habe, steht im Arbeitsvertrag eine Kündigungsfrist in der Probezeit von vier Wochen. Kann ich trotzdem mit einer frist von 14 Tagen kündigen?
    Mit freundlichen Grüßen
    Anna

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Anna,

      es gilt § 622 Absatz 3 BGB: „Während einer vereinbarten Probezeit, längstens für die Dauer von sechs Monaten, kann das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden.“ Demnach können Sie mit einer zweiwöchigen Frist kündigen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  77. Heike

    Hallo,
    Ich habe zum 31.8. Einen Aufhebungsvertrag unterschrieben und zum 1.9. Habe ich eine neue Stelle. Bin aber seit 14.8. Krank.
    Nun habe ich zum 1.10. Einen neuen Arbeitsvertrag. Bin noch bis 30.9. Krank.
    Kann ich per Einschreiben Kündigen, da ich nicht persönlich ins Unternehmen fahren kann. Reicht es mit Rückantwort ? Kann es da Probleme geben.

    Gruß Heike

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Heike,

      ein Aufhebungsvertrag sollte schon die Aufhebung zur Folge haben. Klären Sie den Sachverhalt mit einem Anwalt für Arbeitsrecht.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  78. Anna

    Hallo, wenn im Vertrag steht: Kündigung während der Probezeit ist vier Wochen und ich zum 15. 10. in einem neuen Unternehmen anfangen möchte, wann müsste die Kündigung beim AG eingehen?
    Mit freundlichen Grüßen
    Anna

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Anna,

      ist eine Kündigung bis zur Mitte des Monats möglich, sollten Sie spätestens am 15.09. die Kündigung einreichen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  79. Tina

    In meinem Arbeitsvertrag steht, dass bei einer Kündigung die Seminarkosten der letzten 6 Mte zurückgezahlt werden müssen. Das letzte Seminar ging bis 10.Juli, meine Kündigungsfrist beträgt 4 Wochen.
    Wann kann ich kündigen um nichts zurück zahlen zu müssen? Bereits im Dez zum 15.Januar, oder kann ich die Kündigung erst einreichen wenn das halbe Jahr vorbei ist, also Kündigung im Januar zum 15. Feb?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Tina,
      die genaue Kündigungsfrist ergibt sich in der Regel aus dem Arbeitsvertrag. Die Fragen, zu wann Sie kündigen können und inwieweit eine Rückforderung der Seminarkosten einwandfrei ist, lassen Sie sich bitte von einem Anwalt beantworten. Er kann ihnen auch sagen, welcher Kündigungszeitpunkt für Sie in Betracht kommt. Wir sind hierzu nicht befugt.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  80. Sali

    Hallo,
    ich habe meinen befristeten Arbeitsvertrag innerhalb der Probezeit am 07.09.2017 ordentlich und fristgerecht zum 16.10.2017 gekündigt. Am 14.09.2017 habe ich von meinem Arbeitsgeber noch eine Kündigung zum 27.09.2017 erhalten.

    Meine Frage lautet: ist die kündigung des arbeitgeber trotz meine schriftliche kündigungsfrist zum 16.10.2017 rechtsgültig?

    Vielen Dank und freundliche Grüße

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Sali,
      im Fall einer ordentlichen Kündigung während der Probezeit ist die erste Kündigung gültig. Eine Ausnahme würde bestehen, wenn es für eine frühere Kündigung einen außerordentlichen Grund gäbe.

      Das Team von Arbeitsvertrag.org

  81. Andy

    Hallo,

    ich hatte vor kurzem einen Arbeitsunfall mit Fraktur und bin noch mindestens bis Ende Sept. / Anfang Okt. krankgeschrieben. Kann ich aus der Krankschreibung heraus den Job kündigen zum 31. Oktober mit Kündigungsfrist zum 30. September ? Danke im voraus

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Andy,
      auch während einer Krankschreibung können sie eine gültige Kündigung einreichen.

      Das Team von Arbeitsvertrag.org

  82. W.

    Hallo,

    ich bin in der Probezeit. In meinem Arbeitsvertrag steht 14 Tage Kündigungsfrist zum Monatsende.

    Ich habe am 20.09. gekündigt, schriftlich. Der 04.10.2017 wäre der Vertrag demnach beendet. Ich
    bat meinen Chef den Brief zulesen. Erzürnt kam er zu mir und meinte ich kann gleich gehen. Er gab
    mir die Kündigung mit und sagte ich soll einen Aufhebungsvertrag schreiben. Ist das rechtens und
    muß ich mir das gefallen lassen?

    Vielen Dank für Ihre Antwort.

    Mit freundlichen Grüßen

    Sibylle W.

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Sibylle.
      auch während der Probezeit besteht sowohl für Arbeitgeber als auch für den Arbeitnehmer eine verkürzte Kündigungsfrist von 2 Wochen, diese kann nur mit einem einvernehmlichen Aufhebungsvertrag verkürzt werden.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  83. Tina

    In meinem Arbeitsvertrag ist festgehalten, bei einer Kündigung sind Fortbildungskosten der letzten 6 Monate zurück zu zahlen.
    Meine letzte Fortbildung war bis zum 10.Juli diesen Jahres. Wann kann ich kündigen, ohne etwas zurück zahlen zu müssen, im Dezember zum 15.Januar oder erst im Januar zum 15.Februar?

    Danke für eine schnelle Antwort!

  84. Heidi

    Hallo, ich befinde mich in einem unbefristeten Areitsverhältnis, möchte aber zum 1.2.2018 in eine andere Firma wechseln. Ich habe eine Kündigungsfrist von 3 Monaten. Kann ich jetzt schon kündigen (am 09.10.2017) und hineinschreiben, dass ich zum 31.1.2018 kündigen will? Oder muss bis zum Ende des Monats warten und darf die Kündigung erst dann abgeben? Ich möchte einen fließenden Übergang ins neue Arbeitsverhältnis.
    Ich bedanke mich im Voraus!

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Heidi,
      die Kündigungsfrist ist eine Mindestfrist. Das Datum für die Kündigung kann also auch in weiterer Zukunft liegen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  85. Suzanne

    Guten Abend,

    in meinem Vertrag steht, dass ich ein Kündigungsfrist von 4 Monate Ende des Monats habe.
    Ich habe mündlich am 29. September gekündigt.
    Schriftlich am 6. Oktober.
    Wenn nur shcriftlich zählt, ist Ende des Monats 31.Okt plus 4 Monate, 28/29 Februar.

    Ist irgendwas zu tun damit ich schon am 1. Januar freigestellt bin? (Rechtlich, freundlich gefragt habe ich schon, geht nicht) Ich habe ein super Stelle gefunden, die kann ich mir nicht entgehen lassen. Sie wollten mich schon am 1.Nov haben. Hab verhandelt, bis 1. Januar gehen sie aber bestimmt nicht 🙁

    Danke im Voraus.
    Viele Grüße
    Ich

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Suzanne,
      wenn Sie keinen Aufhebungsvertrag mit Ihrem Arbeitgeber schließen können, der Sie früher entlässt, kann Ihnen vielleicht ein Anwalt für Arbeitsrecht helfen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  86. Joe

    Liebes Team,
    zum eher seltenen Thema der fristlosen Kündigung durch den Arbeitnehmer frage ich mich, welche Sanktionen mir entstehen könnten, weil ich ohne wichtigen Grund und vorherige Abmahnung des Arbeitgebers fristlos kündige und der Arbeit fernbleiben. Ich möchte auch keinen Aufhebungsvertrag schließen, einfach überhaupt keinen Kontakt mehr zum Arbeitgeber halten. Was kann passieren? Kündigungsschutzklage des Arbeitgebers, Schadenersatzforderungen? Ich habe einfach keine Lust mehr mich mit dem Arbeitgeber abzugeben, das ist für mich verlorene Lebenszeit und einfach sinnlos.
    Klar sagt das Gesetz, Du hast vertragliche Pflichten, aber die interesseieren mich nicht. Daher die Nachfrage zu möglichen Sanktionen (Eine Sperre der Agentur für Arbeit ist mir gleichgültig, da es mir finanziell gut geht).
    Viele Grüße
    Joe

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Joe,
      ein Arbeitnehmer, der seine vertraglichen Pflichten nicht nachkommt, kann mit Schadensersatzforderungen konfrontiert werden. Ein Anwalt für Arbeitsrecht kann Ihnen dabei helfen, Ihre Kündigung vertragskonform zu formulieren.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  87. Matthias

    Ist die nachfolgende Klausel überhaupt wirksam? Sie nimmt keinen Bezug darauf, für wen diese Frist gilt (Arbeitnehmer und Arbeitgeber gleichermaßen):
    „Dieser Vertrag kann mit einer Frist von 8 Wochen zum Monatsende gekündigt werden, sofern nicht die gesetzlichen Bestimmungen eine längere Frist beinhalten.“

  88. Cathrin

    Ich habe in meinem Arbeitsvertrag eine Sperrfrist zur Kündigung stehen, die besagt, dass ich zwischen Dezember und März nicht kündigen darf. Ist das rechtswirksam. Konnte dazu bisher leider nix finden. Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.

  89. Sonja M.

    Hallo. Ich habe ab 01.01.2018 einen neuen Job. Habe 4 Wochen Kündigungsfrist. Ist es dann richtig, zum 30.11. 2017 zu kündigen? Es wird immer von genau 4 Wochen gesprochen! 4 Wochen später haben wir aber erst den 28.12.2017! Das ist ebenfalls ein Donnerstag. Was ist dann mit den restlichen 3 Tagen?
    Lieben Gruß Sonja

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Sonja,
      bei der Kündigungsfrist handelt es sich um eine Mindestfrist. Sie können auch am 30.11. eine Kündigung zum 31.12 abgeben.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  90. Jana

    Hallo
    Zum 1.12 habe ich eine neue Stelle, Kündigungsfrist beträgt 4 Wochen zum Monatsende.
    Wann spätestens (zum welchen Datum ) soll ich meine Kündigung beim Arbeitgeber vorlegen?

    Mit freundlichen Grüßen

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Jana,
      bei 4 Wochen Kündigungsfrist zum Monatsende, sollte die Kündigung bis zum 1.12.2017 vorliegen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  91. Diana

    Hallo, ich habe mein Arbeitsverhältnis am 17.10. zum 31.10. gekündigt, da ich von 14 Tagen Kündigungsfrist ausgegangen bin. Heute erklärt mir mein AG das ich 4 Wochen Kündigungsfrist hätte. Kann ich meine Kündigung ändern zum 15.11. oder geht das nicht?
    Zur Vorgeschichte:
    Ich bin seit 05/15 im Unternehmen, dieses existiert aber seit 05/17 nicht mehr ( uns wurde gesagt die Firma läuft jetzt über Insolvenzverwalter). Ab 06/17 hat die Mutter des AG eine neue Firma gegründet und alle AN und Fahrzeuge übernommen. Für alle gab es einen neuen Arbeitsvertrag ( darum nahm ich 14 Tage Kündigungsfrist an), allerdings habe ich meinen neuen Vertrag bis heute noch nicht.
    Danke für eine Antwort

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Diana,
      Sie sollten einen Anwalt für Arbeitsrecht hinzuziehen, um auf Unrechtmäßigkeiten reagieren zu können.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  92. Phillip

    Hallo liebes Arbeitsvertrag Team,

    ich habe am 14.10.2017 meine Kündigung abgegeben. Diese ist fristgerecht zum 15.11.2017.

    Ist im Arbeitsvertrag auch festegelegt das zum 15. jeden Monats oder des Letzten Tages des Monats gekündigt werden kann.

    Mein neuer Arbeitgeber möchte das ich aber schon am 13.11.17 anfangen könnte.
    Ich habe keinen Urlaubsanspruch mehr, alle Urlaubstage sind verbraucht.
    Überstunden bin ich bei plus minus 0.

    Kann man dem alten Arbeitgeber darum bitten bzw. einen Antrag stellen das er mir das erlaubt und das er mich bei der Krankenkasse abmeldet so das mein neuer Arbeitgeber mich anmelden kann?

    Mit freundlichen Grüßen

    Phillip Sch.

  93. isaia M.

    Hallo,
    ich arbeite seit ca. 18 Jahren in eine Firma und möchte am 15.11.2017 meine Kündigung zum 31.
    12.2017 abgeben. Die Kündigungsfrist beträgt 4 Wochen möchte aber mein Arbeitgeber 6 Wochen seit geben. Kann der Arbeitgeber verlangen
    , dass ich am 15.12. aufhöre wenn ich am 15.11.18 die Kündigung abgebe? Ich möchte nichts falsch machen.

    Vielen Dank im voraus

    Mit freundlichen Grüßen
    Isa M.

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Isa,
      die Frist der Kündigung ist eine Mindestfrist. Es entsteht keine Pflicht das Schreiben exakt 4 Wochen vorher abzugeben.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  94. Jacqueline S.

    Schönen guten Tag
    Habe letzte Woche einen Arbeitsvertrag unterschrieben den ich am 20.11.2017 antreten muss.
    Kann ich jetzt noch davon zurücktreten ohne Kündigungsfrist???

    Mit freundlichen grüßen
    Jacky

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Jacqueline,

      natürlich können Sie den Vertrag kündigen. Die Zeit vor Vertragsbeginn kann wie die Probezeit bewertet werden.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  95. Kiri

    Hallo. Ich befinde mich noch in der Probezeit und im Vertrag steht eine Kündigungsfrist von 2 Wochen. Ich werde heute (16.11.) kündigen. Da ich leider krank geschrieben bin diese Woche, kann ich die Kündigung nicht persönlich abgeben und werde sie heute aber in den Briefkasten schmeissen.
    Meine Frage: Was schreibe ich für ein Datum in die Kündigung? Ich kündige zum 01.12. ? Das sind dann 2 Wochen. Ist das richtig?
    Vielen Dank für Ihre Hilfe.

  96. Annett B.

    Hallo, ich habe da mal eine Frage.
    Ein Kollege möchte fristlos Kündigen und hat sehr viele Plustage und auch Plusstunden. Jetzt meine Frage. Verfallen diese alle weil er selbst fristlos kündigt?
    Vielen lieben Dank für eine Antwort.

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Annett,
      auch bei einer fristlosen Kündigung verfallen die Ansprüche auf Entlohnung der geleisteten Arbeit nicht. Jedoch sollten die Umstände der Vergütung von Mehrarbeitszeit mit dem Arbeitgeber oder einem Anwalt im Vorfeld diskutiert werden.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Heike,

      einer ordentlichen und fristgerechten Kündigung kann der Arbeitgeber in der Regel nicht widersprechen. Ein Anwalt für Arbeitsrecht kann Sie hier ausführlich beraten.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  97. Mani

    Hallo,

    ich möchte zum 28.02.2018 kündigen und habe eine 3-monatige Kündigungsfrist. Wann (bis zum welchen Datum) muss meine Kündigung dem Arbeitgeber spätestens vorliegen, damit sie wirksam ist? Vielen Dank schon mal für die Auskunft!

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Mani,

      bei einer dreimonatigen Kündigungsfrist sollte die Kündigung spätestens bis zum 30.11.2017 erfolgt sein, wenn sie bis zum 28.02.2018 wirksam werden soll. Die Kündigung kann aber auch schon früher abgegeben werden.

      Die Redaktion von Arbeitsschutz.org

  98. Gökhan

    Hallo,
    Ich arbeite bei einer Sicherheitsfirma und habe einen befristeten Arbeitsvertrag das bis zum 23.12.2017 geht .Die Firma hat mir eine entfristung geschickt ich möchte aber am 23.12.2017 aufhören weil ich ab 01.01.2018 eine andere Arbeitsstelle gefunden habe.
    Muss ich jetzt trotzdem schriftlich kündigen und die 21 Tage Kündigungsfrist was für unbefristete Verträge gilt einhalten? Außerdem habe ich noch 15 Tage Resturlaub? Wie müsste ich vorgehen damit ich kein Stress kriege? Bitte um Hilfe und danke im Voraus Mit freundlichen Grüßen Gökhan

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Gökhan,

      die Entfristung kann prinzipiell nur erfolgen, wenn Ihnen ein neuer Arbeitsvertrag vorgelegt wird. Wenn Sie diesen bereits unterschrieben haben, unterliegen Sie in der Regel der gesetzlichen Kündigungsfrist. Die Urlaubstage sollten Sie vor Ablauf Ihres Arbeitsverhältnisses genommen haben. Sollte dies nicht möglich sein, können Sie sich mit Ihrem Arbeitgeber auf eine Auszahlung der Urlaubstage einigen. Im Zweifelsfall hilft Ihnen ein Anwalt für Arbeitsrecht.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.com

  99. Christof

    Ich habe am 30.11.2017 meinen Vertrag zum 31.01.2018 gekündigt. Das sind 8 Wochen. Das habe ich gemacht, weil ich dann die neue Stelle antrete. Mein Chef meinte aber, ich könnte auch zum 31.12.2017 gehen, da er im Januar keine Arbeit für mich habe und er sich das Gehalt sparen möchte. Darf er das?
    Danke VG
    Thomas

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Christof,

      einer fristgerechte Kündigung durch den Arbeitnehmer kann üblicherweise nicht mit einer später ausgesprochenen Kündigung durch den Arbeitgeber zuvorgekommen werden. Bitte wenden Sie sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  100. birgit

    Guten Tag

    hätte eine Frage hatte über Jahre ein Befristeten Vertrag ,
    habe ein Attest von meinem Arzt erhalten.
    Nun habe fristlos (ausser ordenliche Kündigung) am 30.11 per Post mit Rückschein dem Arbeitgegeber
    zu kommen lassen, der laut Rückschein am 01.12 vom Arbeitgeber erhalten wurde.
    am 01.12 hatte ich ein Schreiben vom Arbeitgeber das die Kündigung zum 30.11 mit einverständnis Ihrer Seits okay ist. Nur ist es nicht der 30.11 sondern der 01.12 erst wirksam.. verwirrt
    Würde mich um eine Antwort freuen. Danke

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Birgit,

      leider dürfen wir keine Rechtsberatung anbieten. Wenden Sie sich deshalb mit Ihrem Anliegen an einen Anwalt.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  101. Astrid

    Ich bin in der Probezeit und gerade krankgeschrieben. Ich möchte allerdings kündigen und noch die Frist von 14 Tagen einhalten. Darf ich auch die Kündigung einreichen, während ich krankgeschrieben bin?
    Danke für die Hilfe!

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Astrid,

      in der Regel ist eine Kündigung unter Einhaltung der Kündigungsfristen möglich.

      Das Team von arbeitsvertrag.org

  102. Mona

    Wie lange beträgt die Kündigungsfrist für mich als Arbeitnehmer bei einem auf 4 Jahre befristeten Arbeitsvertrag nach einem Jahr? Bei einem Arbeitsplatz im aussereuropäischem Ausland, muss trotzdem die Kündigung als Brief eingereicht werden, oder reicht eine Email?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Mona,

      Grundsätzlich ist die Kündigungsfrist in Ihrem Arbeitsvertrag geregelt. Ist das nicht der Fall, gilt die gesetzliche Kündigungsfrist. Wenn Sie nicht in Deutschland tätig sind, kann es hier zu Abweichungen kommen. In der Regel sollte eine Kündigung immer schriftlich ergehen.

      Das Team von arbeitsvertrag.org

  103. Johann

    Hallo zusammen,
    habe am 01.11. eine Stelle angetreten, bei der ich nicht zufrieden bin. Aus diesem Grund habe ich nach rund 3 Wochen gekündigt. Ich habe einen Arbeitsvertrag ohne Probezeit und einer Kündigungsfrist von 6 Monaten (man hat mir dies bei der Einstellung als Sicherheit für mich verkauft). Nun besteht der Arbeitgeber auf die 6 monatige Frist. Ist das so in Ordnung, da ich nach gerade mal 3 Wochen meine Kündigung eingereicht habe?
    Vielen Dank vorab.

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Johann,

      eine Kündigungsfrist von 6 Monaten kann durchaus zulässig sein. Abhängig ist das aber auch vom Arbeitsverhältnis und vom Unternehmen selbst, denn für kleinere Betriebe gelten andere Regelungen als für größere. Erkundigen Sie sich bei einem Anwalt, ob in Ihrem Fall eine außerordentliche Kündigung in Frage kommt.

      Das Team von arbeitsvertrag.org

  104. Simone D.

    Hallo!
    Ich habe einen Arbeitsvertrag in einem Seniorenheim unterschrieben. Allerdings treten jetzt schon vor Beginn der Arbeit (lt. Vertrag 01.01.2018) die ersten Probleme auf: keine vernünftige Einarbeitung (2 Tage), Änderung der Arbeitszeiten ab Februar – wurde vorher nicht mitgeteilt, Urlaub in den Sommerferien nur max 8 Tage möglich obwohl beim Vorstellungsgespräch dies anders besprochen war.
    Wenn ich vor Beginn der Tätigkeit wieder kündigen möchte, ab wann wäre es möglich – schon vorab?
    Oder erst zum 01.01.2018?
    Vielen Dank für Ihre Antwort und Hilfe

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Simone D.,

      dies ist davon abhängig, was im Arbeitsvertrag vereinbart wurde. Im Zweifelsfall legen Sie einem Anwalt den Arbeitsvertrag vor.

      Das Team von arbeitsvertrag.org

  105. Vivien

    Ich bin noch in der Probezeit und würde mein Kündigungschreiben am 05.01.2018 abgeben.
    Dann kann ich doch bei meiner neuen Stelle am 22.01.2018 anfangen, oder?!

    Vielen Dank schon im Vorraus
    Vivien

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Vivien,

      das hängt von der Kündigungsfrist in Ihrem Arbeitsvertrag ab. Ist hier keine Kündigungsfrist festgelegt, gilt die gesetzliche Kündigungsfrist von vier Wochen. Das bedeutet aber auch, dass Sie nur zum jeweils 1. oder 15. eines Monats kündigen dürfen.

      Das Team von arbeitsvertrag.org

  106. Daniel

    Hallo zusammen,

    ich möchte meinen Arbeitsvertrag zum 28.02.18 kündigen (1 Monat zum Monatsende). Im Februar wäre jedoch mein zweiter und letzter Elternzeit – Monat. Hat dies irgendwelchen Einfluss auf den Beendigungszeitpunkt?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Daniel,

      in der Regel kann die Kündigung auch während der Elternzeit ausgesprochen werden, sodass Sie zum Ende der Elternzeit wirksam wird.

      Das Team von arbeitsvertrag.org

  107. Daniel

    Hallo nochmal,

    ein Anliegen von meiner Frau:

    ich habe 2 Jahre Elternzeit genommen. Nun sollte ich im 2. Jahr (ab dem 01.03.) wieder 2 Tage pro Woche arbeiten gehen. Da mein Partner ab dem 01.03. Jedoch eine neue Arbeitsstelle (voraussichtlich) antritt, fehlt die Kinderbetreuung. Kann der Arbeitgeber darauf bestehen, dass ich die Stelle antrete? Ist alles ziemlich kurzfristig leider.

    Vielen Dank vorab für Ihre Mühe.

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Daniel,

      einen Anspruch auf Freistellung von der Arbeit zum Zweck der Kinderbetreuung gibt es nur, wenn das Kind krank ist (unter zwölf Jahren), hilfsbedürftig, schwerbehindert oder pflegebedürftig ist. Ob in Ihrem Fall ein Anspruch auf Freistellung von der Arbeit besteht, muss jedoch ein Anwalt prüfen.

      Das Team von arbeitsvertrag.org

  108. Stephanie

    Ich habe in der Probezeit gekündigt und mir stehen noch ein paar Tage Resturlaub zu. Ist mein Arbeitsverhältnis dann unter Berücksichtigung meiner Urlaubstage früher zu beenden oder kann der Arbeitgeber mich zwingen bis zum letzten Tag zu arbeiten mit dem Hinweis diese Urlaubstage auszubezahlen? Unser Betrieb hat 12 Mitarbeiter.

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Stephanie,

      in der Regel ist es möglich den Resturlaub auch in der Probezeit und auch bei Kündigung noch geltend zu machen. Beachten Sie aber, dass in Anspruch genommener Urlaub auch bei einer nachfolgenden Anstellung einberechnet werden kann.

      Das Team von arbeitsvertrag.org

      1. Ülwi

        Hallo,

        Ich habe eine Frage. Ich habe am 09.01.2018 mit vierwöchiger Frist gekündigt. Das heißt, daß meine Kündigung ab 15.02.2018 gültig ist. Ich hatte einen bezahlten dreiwöchigen Urlaub von 10.01.2018 bis 31.01.2018. Die Frage ist wie mein Gehalt für 01.02.2018 – 15.02.2018 berechnet wird? Mein Stundelohn war 8.91 Euro. Während dieser Frist bin ich zu Hause. Danke!

        1. arbeitsvertrag.org

          Hallo Ülwi,

          das kommt in erster Linie auf Ihr Arbeitszeitmodell an. Auch ist uns nicht ganz klar, welche Frist Sie hier meinen, in der Sie Zuhause sind. Normalerweise sind Kündigungen zum 15ten des Monats aber durchaus üblich. Bezahlt werden bei einer Arbeit auf Stundenlohnbasis dann die Stunden, die bis zum 15ten geleistet wurden.

          Das Team von arbeitsvertrag.org

  109. Anja

    Hallo ,
    ich bin schon 4 Monate AU aus psychischen Umständen und jetzt kündige ich das Arbeitsverhältnis.
    Ich habe von meiner Chefin einen Fernlehrgang bezahlt bekommen und vertraglich vereinbart, dass ich nach Abschluss dessen noch zwei Jahre im Unternehmen bleibe. Diesen werde ich ihr zurückzahlen. Kann eine Verrechnung mit meinen Urlaubstagen und Überstunden erfolgen? Wenn ja wie kann ich da vorgehen, bzw. meiner Chefin dies vorschlagen? Da ich weiter AU bin , hat sie nicht die Möglichkeit , mich diese Tage abbummeln zu lassen! LG und vielen Dank .

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Anja,

      besprechen Sie diese Möglichkeit mit Ihrem Arbeitgeber oder im Zweifelsfall mit einem Anwalt für Arbeitsrecht.

      Das Team von arbeitsvertrag.org

  110. Angie

    Hallo

    Ich arbeite seit ca 2 Monaten bei einer neuen Firma (Dez. 50% ab Januar 100%.) Nun möchte ich wechseln (habe 3 monate Probezeit. Wenn ich jetzt Kündige muss ich dann noch 1 Woche zur arbeit oder kann ich auch einfach nicht mehr hingehen (ich weiss ist nicht anständig)

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Angie,

      die im Arbeitsvertrag vereinbarten Kündigungsfristen sind in der Regel binden. Die Kündigung bedarf außerdem der Schriftform. Wer sich nicht daran hält, wird vertragsbrüchig und muss mit Vertragsstrafen rechnen.

      Das Team von arbeitsvertrag.org

  111. KATHRIN M.

    Schönen guten Tag,

    ich habe vor 2 Tagen einen neuen Arbeitsvertrag unterschrieben, Arbeitsantritt ist erst zum 16.03.
    Im Vertrag stehr drinnen, dass ich vorher nicht kündigen kann.
    Kann ich trotz allem innerhalb von 14 Tagen irgendwie zurücktreten oder ist dies nicht möglich?

    Mein jetziger Arbeitgeber ist mir nun doch entgegen gekommen und ich möchte gerne bleiben.

    Was mache ich nun?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Kathrin M.,

      besprechen Sie mit einem Anwalt für Arbeitsrecht bzw. mit Ihrem potenziellen neuen Arbeitgeber die Möglichkeit eines Aufhebungsvertrages.

      Das Team von arbeitsvertrag.org

  112. Alex

    Hallo,

    ich bin seit 06.06.2017 noch bis zum 16.02.2018 krankgeschrieben. Aus gesundheitlichen Gründen möchte ich mein Arbeitsverhältnis kündigen. Darf ich unter Berücksichtigung des kompletten Jahreslaubs aus 2017 (30 Tage) zum 31.03.2018 fristgerecht kündigen?

  113. Thomas

    Hallo,

    in meinem Arbeitsvertrag steht “ Wird das Arbeitsverhältnis über die Probezeit hinaus fortgesetzt, kann jede Partei den Vertrag mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende kündigen. Eine mögliche Verlängerung der Kündigungsfrist gilt für beide Seiten “
    Ich bin seit 18 jähren im Unternehmen und stehe kurz vor meiner Kündigung. Kann ich mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten kündigen? Also Kündigung zum Ende Februar mit letztem Tag am 31.05.2018.
    Vielen Dank

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Thomas,

      welche Rechtsfolgen sich aus der Formulierung „eine mögliche Verlängerung der Kündigungsfrist gilt für beide Seiten“ ergibt, kann Ihnen nur ein Anwalt sagen. Sie können allerdings auch bei der Personalabteilung nachfragen.

      Das Team von arbeitsvertrag.org

  114. Erika

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    ich möchte meinen Arbeitsvertrag zum 28.02.18 kündigen. Bis März 2018 ist die Probezeit und der Arbeitsvertrag ist befristet bis Ende Sep 2019.

    Ich möchte bei einem neuen Arbeitgeber ab 01.03.2018 arbeiten. (Ich habe gerade eine neue Stelle bekommen.)

    Bis wann muss ich die schriftliche Kündigung dem jetzigen Arbeitgeber abgeben?
    Auf meinem Arbeitsvertrag steht gar nichts. Wenn es 14 Tage wäre, zählt man auch Wochenende?(Ich arbeite beim jetzigen Arbeitgeber vom Mo. bis Freitag.)
    Bis 13.02.2018 muss ich den Kündigungsbrief abgeben?

    Vielen Dank für Ihre Bemühungen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Erika

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Erika,

      wenn nichts anderes im Arbeitsvertrag vereinbart wurde, gilt in der Regel die gesetzliche Kündigungsfrist von vier Wochen (in der Probezeit möglicherweise zwei Wochen). Gekündigt werden kann nur zum jeweils 15. oder zum Ende des Monats.

      Das Team von arbeitsvertrag.org

  115. Nicole K.

    Hallo liebes Team,

    Ich bin seit gut 9 Monaten Angestellte in einem Autohaus. Die Arbeit hat mir immer Spaß gemacht und auch die Kollegen sind echt nett…nur einer der drei Chefs geht garnicht. Er ist kollerisch und manchmal auch recht ungerecht. Ich hatte mit beiden Chefs schon mal das Gespräch gesucht…viel besser ist es immer noch nicht….gehe mit Bauch und Kopfschmerzen ins Geschäft…hinzu kommen Private Probleme und eine 42,5 Std.. Woche. Nun hat mein Körper gestreikt und mein Hausarzt hat mich 14 Tage krankgemeldet. Ich habe mich auch zwischenzeitlich woanders Beworben und es sieht sehr gut aus das ich einen neuen Job bekomme….meine Frage lautet nun: Kann ich während der Krankmeldung kündigen? Habe 4 wöchige Kündigungsfrist…und kann ich dies auch so tun das ich nicht mehr in den Betrieb muss…denn das wird dann ein Spießrutenlauf…was ich im Moment gar nicht gebrauchen könnte.
    Für Ihre schnelle Hilfe bin ich sehr dankbar.

    N.K.

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Nicole K.,

      in der Regel kann eine Kündigung auch während der Zeit einer Krankschreibung ausgesprochen werden. Im Zweifelsfall erkundigen Sie sich bei einem Anwalt. Halten Sie sich nur an die im Arbeitsvertrag vereinbarten Kündigungsfristen.

      Das Team von arbeitsvertrag.org

  116. Daniela

    Hallo,

    ich habe mal eine Frage. Seit 9 Jahren arbeite ich in einem Unternehmen mit eigenem Tarifvertrag. In dem Tarifvertrag steht, dass bei Kündigung „die gesetzlichen Bestimmungen gelten, mit der Maßgabe, dass für Arbeitgeber und Arbeitnehmer die jeweiligen Kündigungsfristen in gleicher Weise gelten“. Was bedeutet das für mich als Arbeitnehmer wenn ich selbst kündigen möchte? Habe ich jetzt eine Kündigungsfrist von vier Wochen oder drei Monaten einzuhalten?

    Für eine Antwort wäre ich dankbar.

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Daniela,

      unter Umständen kann eine Klausel die darauf hinweist, das gesetzliche Bestimmungen in gleicher Weise für Arbeitgeber und Arbeitnehmer gelten, bedeuteten, dass die gesetzlichen Kündigungsfristen, die für den Arbeitgeber gelten, auch in dieser Form für den Arbeitnehmer gelten. Wie diese Klause in Ihrem Einzelfall ausgelegt werden kann, darf nur ein Anwalt prüfen.

      Das Team von arbeitsvertrag.org

  117. Jürgen

    Guten Abend,

    Ich habe 1997 einen unbefristeten Arbeitsvertrag mit folgender Kündigungsklausel unterschrieben:

    Es gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen. Verlängert sich die Kündigungsfrist aufgrund gesetzlicher Bestimmungen für einen der Vertragschließenden, so gilt die Verlängerung auch für den anderen Vertragspartner.

    2001 hat mein damaliger Chef mich gebeten einer Änderung meiner Kündigungsklausel zuzustimmen. Ich war einverstanden und es wurde folgende Zusatzvereinbarung unterschrieben:

    Austausch des ersten Satzes von Absatz 2 „Es gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen“ durch folgende Formulierung:
    “ Das Vertragsverhältnis kann von jedem der Vertragsschließenden mit einer Frist von sechs Wochen zum Quartalsende gekündigt werden“

    Jetzt habe ich fristgerecht sechs Wochen zum Quartalsende gekündigt und mein Arbeitgeber hat mir geschrieben, daß das nicht geht da ich aufgrund der zweiten Satzes im Arbeitsvertrag eine Kündigungsfrist von 7 Monaten hätte. Stimmt das?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Jürgen,

      leider dürfen wir keine Rechtsberatung anbieten. Sie sollten daher unbedingt einem Anwalt Ihren Arbeitsvertrag vorlegen und prüfen lassen, wer hier im Recht ist.

      Das Team von arbeitsvertrag.org

  118. Fred

    Hallo,
    Icv möchte meine Kündigung am Donnerstag, dem 22.02.2018 zu meinem Ag schicken. Frist wäre dann der 31.03.2018 oder?
    Ist es zulässig,wenn ich dann mit der Kündigung direkt eine Krankmeldung bis zum 31.03. schicke?
    Muss das Ganze persönlich abgewickelt werden?

    Lg

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Fred,

      das kommt auf die vertraglich vereinbarte Kündigungsfrist an. Die Kündigung muss schriftlich ergehen, kann aber auf dem Postweg geschehen. Beachten Sie für die Einhaltung der Kündigungsfrist auch die Brieflaufzeiten. Liegt eine Arbeitsunfähigkeit vor, sollte diese dem Arbeitgeber zeitnah vorgelegt werden.

      Das Team von arbeitsvertrag.org

  119. Hans-Peter

    Hallo,
    ich habe ein bestehendes Arbeitsverhältnis mit einer Kündigungsfrist von 12 Monaten und möchte das Arbeitsverhältnis vorzeitig beenden. Ein Aufhebungsvertrag ist noch nicht besprochen/eingereicht.
    Kann ich trotzdem den neuen Arbeitsvertrag schon unterschreiben oder gibt es hierzu Gesetzesregelungen, die beachtet werden müssen? Das neue Arbeitsverhältnis müsste innerhalb der heute bestehenden Kündigungsfrist anfangen und ich müsste die Unterzeichnung des neuen Vertrages sicherstellen, bevor ich mit meinem aktuellen Arbeitgeber über einen Aufhebungsvertag sprechen kann.

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Hans-Peter,

      Arbeitnehmer dürfen einen neuen Arbeitsvertrag unterschreiben, bevor sie ihren bestehenden kündigen. Es gibt hierzu keine gesetzlichen Regelungen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  120. Lukas

    Guten Morgen,

    für mich als Arbeitnehmer wurden im Arbeitsvertrag die gleichen verlängerten Fristen (laut §622 BGB) vereinbart, die für den AG gelten.
    Ich bin 28 und bin seit 6 Jahren im Unternehmen und ICH möchte kündigen. Laut Gesetz zählen die Jahre vor dem 25. Lebensjahr nicht, was aber vom EuGH widerrufen wurde wegen Altersdiskriminierung.

    Da aber ICH kündigen möchte, findet hier keine Diskriminierung statt, es ist eher zum Vorteil für mich. Gilt dann also §622 BGB, Absatz 2 doch? Oder gilt hier trotzdem das EuGH Urteil wegen Altersdiskriminierung?

    Vielen Dank im Voraus

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Lukas,

      Ihr Fall gestaltet sich tatsächlich sehr schwierig, da nicht eindeutig ist, ob die Entscheidung des EuGH den betreffenden Absatz des § 622 BGB generell außer Kraft setzt oder nur, wenn er dem Arbeitnehmer zum Nachteil gereicht. Wir empfehlen Ihnen, sich eingehend von einem Rechtsanwalt beraten zu lassen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  121. Micha

    Zitat:

    „…Beachten Sie: Der Arbeitgeber darf Ihnen zur Kündigung des Arbeitsverhältnisses keinen längeren Zeitraum aufbrummen als sich selbst. …“

    Wenn dies doch so im Arbeitsvertrag steht, ist dieser dann ungültig oder wird die Frist dann automatisch nach unten hin angepasst!? Wie ist hier die Regelung? Mein Beschäftigungsverhältnis beträgt im Moment 3,5 Jahre.

    Danke!

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Micha,

      in der Regel bricht die gesetzliche Vorschrift den Vertrag, wenn dieser zum Nachteil des Arbeitnehmers ausfällt. Eine genaue Bewertung Ihres Arbeitsvertrages kann jedoch nur ein Anwalt vornehmen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  122. Dave

    Hallo, ich habe seit 01.03 diesen Jahres einen neuen Arbeitsplatz, 6 Monate Probezeit. Wir haben zwar erst den 09.03, aber ich merke jetzt schon das ich nicht zufrieden bin/sein werde. Kann ich ohne Probleme wieder kündigen?

    Vielen Dank im Voraus

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Dave,

      in der Probezeit ist eine Kündigung ohne Angabe von Gründen jederzeit möglich.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  123. Anna

    Guten Tag,

    ich hoffe, Sie können bei folgender Situation ein bisschen Licht bringen.

    In einem Kindergarten mit 8 Mitarbeitern haben 2 Erzieher in der Probezeit gleichzeitig gekündigt. Beide wollen den Urlaub nehmen, was ihnen jeweils zusteht, und somit die letzten zwei Arbeitswochen nicht mehr zur Arbeit kommen. D.h. praktisch heute gekündigt und übermorgen letzter Arbeitstag. Das ist aber leider nicht möglich, dass zwei Erzieher in der regulären Schulzeit (also, ausserhalb der Schließtage des Kindergartens) so viel Urlaub nehmen und vor allem beide gleichzeitig. Dazu kommt noch, dass ein weiterer Mitarbeiter für diesen Zeitraum bereits vor Monate eine Woche Urlaub beantragt und genehmigt bekommen hatte.

    1. Frage: Müssen die Mitarbeiter, die gehen, einen Urlaubsantrag stellen?
    2. Frage: Muss der Arbeitgeber den Urlaubsantrag zustimmen?

    Vielen Dank für Ihre Hilfe!

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Anna,

      der Arbeitgeber kann, je nach Arbeitsvertrag, beim Urlaubsantrag sein Weisungsrecht ausüben. Ist es betriebsbedingt nicht möglich, dass ein Arbeitnehmer Urlaub nehmen kann, ist es in der Regel möglich diesen abzulehnen. Endet das Arbeitsverhältnis, besteht noch die Möglichkeit den Resturlaub auszuzahlen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  124. Bernd

    Hallo,
    ich bin seit dem 01.05.16 in einem Betrieb beschäftigt. Meine Kündigungsfrist richtet sich nach §622 BGB. Mir ist jetzt zum 16.04. (gekoppelt an ein Projekt) gekündigt worden. Es wurde nicht hilfsweise zum nächstmöglichen Zeitpunkt gekündigt. Ich bin nicht projektbezogen eingestellt worden. Im Gesetz steht allerdings, dass nur zum 15. oder zum Monatsende gekündigt werden darf. Ist die Kündigung rechtens?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Bernd,

      nach §622 BGB kann der Arbeitgeber tatsächlich nur zum 15. oder zum Monatsende kündigen. Da wir aber keine Rechtsberatung anbieten dürfen, kann Ihnen nur ein Anwalt, mit Einsicht in den Arbeitsvertrag sagen, ob die Kündigung zum 16.04 bei Ihnen rechtens ist.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  125. Susi

    Wenn ich 3 Monate Kündigungsfrist habe und ab 1.7. in einem neuen Unternehmen beginnen, schreibe ich dann „kündige ich zum 31.3. oder 30.6.“?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Susi,

      die Kündigungsfrist von drei Monaten bedeutet, dass zwischen dem Zeitpunkt, an dem Sie die Kündigung einreichen und dem Ende des Arbeitsverhältnisses mindestens drei Monate liegen müssen. In der Mitte des Monats zum Ende desselben Monats zu kündigen ist deshalb nicht möglich. Sprechen Sie eine Kündigung Mitte März aus, können Sie frühstens zum 30.6 kündigen. Beachten Sie die genauen Vereinbarungen zur Kündigung in Ihrem Arbeitsvertrag (z. B. ist eine Kündigung zum 15ten des Monats möglich?)

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  126. Veronika

    Hallo, ich arbeite seit 10 Jahren in einem Betrieb. In meinem Arbeitsvertrag steht nach den gesetzlichen Kündigungsfristen § 622 BGB der Satz: „Die Fristen gelten für beide Parteien gleich“. Heißt das, dass ich ebenfalls eine Kündigungsfrist von 3 Monaten habe?

    Für eine Antwort wäre ich dankbar.

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Veronika,

      ja, in dem Fall muss auch der Arbeitnehmer eine Kündigungsfrist von drei Monaten einhalten.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  127. Leila A.

    Guten Abend,

    ich habe eine Kündigungsfrist von 4 Wochen zum Monatsende. Möchte zum 30.4.18 kündigen. Wenn ich am 31.3.18 dem Arbeitgeber die Kündigung persönlich überreiche, gilt diese als zugestellt? Und die Frist beginnt, sodass der 30.4. 18 der letzte Arbeitstag wäre? Samstag ist bei mir grundsätzlich ein Arbeitstag.

    Mit freundlichen Grüßen

    Leila

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Leila A.,

      wenn Sie Ihrem Arbeitgeber die Kündigung persönlich übergeben, gilt diese als zugestellt. Die Kündigungsfrist beginnt laut Gesetz aber erst einen Tag nach der Kündigungserklärung. Wichtig ist dabei, dass die Vier-Wochen-Frist ab diesem Tag eingehalten wird. Dann ist die Kündigung zum kommenden Monatsende wirksam.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  128. Andrea

    Hallo, wenn im Arbeitvertrag ein Kündigungsverbot in den Monaten März bis August unterschrieben wurde (in einem Nachtrag zum AV in 2016) ist das zulässig?

    Original AV und Zugehörigkeit seit 2003. Also gesetzl. Kündigungsfrist für den AG 6 Monate. Lt. Nachtrag von 2016 könnte aktuell zum 30.9/15.10? gekündigt werden… da dass genau den ) Monaten des AG entspricht wäre das zulässig, oder?

    Vielen Dank für eine erste Einschätzung!

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Andrea,

      der genaue Wortlaut des Nachtrages ist uns unbekannt. Die Kündigung wird zum frühestmöglichen Zeitpunkt (Mitte oder Ende des Monats), aber erst nach Ablauf der vollen Frist wirksam.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  129. Schäfer

    Hallo,

    mein Partner hat in der Probezeit gekündigt, ordentlich mit 2 Wochen Kündigungsfrist (am 16.03.18 zum 31.03.2018). Zu dem Zeitpunkt der Kündigung hat er 80 Überstunden und ca. 7,5 Tage Urlaubsanspruch. In seinem Kündigungsschreiben hat er um einen Freizeitausgleich gebeten. Der Chef bestand jedoch darauf, dass bis zum letzten Tag gearbeitet wird. Als Grund hat er die Übergabe der laufenden Projekte genannt. Mein Partner kam noch an 2 darauf folgenden Tagen zwecks Projektübergabe zur Arbeit, danach hat er sich endgültig verabschiedet. Jetzt kommt es:

    – In der Schlussrechnung steht, dass das Arbeitsverhältnis unterbrochen wurde. Deshalb wurde das Gehalt nur für 2,5 Wochen gezahlt, entsprechend auch die Beiträge zu AV, KV, RV, PV für diese 2,5 Wochen.
    – Überstunden wurden nicht berücksichtigt – also nicht abgegolten, nicht ausgezahlt
    – Urlaubstage wurden nicht berücksichtigt – also nicht abgegolten, nicht ausgezahlt

    Was nun?
    Viele dank vorab für Ihre Meinung dazu.

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Schäfer,

      durch die Kündigung werden Ansprüche, wie Resturlaub und Überstunden, nicht hinfällig. Wie diese am besten einzufordern sind, kann Ihnen allerdings nur ein Anwalt für Arbeitsrecht sagen, da wir selbst keine Rechtsberatung anbieten dürfen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  130. Oliver S.

    Die tarieflichen Kündigungsfristen des §24 Manteltariefvertrag gewerblicher Arbeitnehmer Verkersgewerbe Rheinlandpfalz.

    Meine frage hierzu ist wie lang ist meine küntigungsfrist und darf ich zum 15. eines monats oder zum ende eines monats kündigen erst.

    Kündigung soll am 16.04.18 beim Arbeigeber auf dem Tisch liegen.

    Für eine Antwort währe ich Dankbar

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Oliver S.,

      die Kündigungsfristen sind entweder im Tarifvertrag oder im Arbeitsvertrag vereinbart. Sollte keine entsprechende Klausel vorhanden sein, gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen. Für den Arbeitnehmer beträgt die gesetzliche Kündigungsfrist vier Wochen zum 15ten oder zum Ende eines Monats.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  131. A. Gote

    Ist es zulässig, wenn im Arbeitsvertrag von Seiten des Arbeitnehmers nur zwei Termine im Jahr zur Kündigung möglich sind? Zum 31.7 und 31.12.

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo A. Gote,

      eine solche Kündigungsfrist für den Arbeitnehmer ist nur dann zulässig, wenn sich der Arbeitgeber mindestens an die gleiche Kündigungsfrist halten muss.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  132. N. Bel

    Guten Abend, super Seite ist das hier 🙂

    Ich habe eine Frage bezüglich einer Kündigung durch mich als AN in der Probezeit (Frist 14 Tage zum 15. oder Letzten eines Monats).
    Meine Probezeit endet zum 14.06.2018. Ich hab noch keine feste Zusage, wann mein neues Arbeitsverhältnis beginnen wird. Nun wurde ich von Seiten der Personalabteilung meines aktuellen AGs informiert, dass ich auch jetzt schon (also Ende April) eine Kündigung für zum 30.06. aussprechen bzw. einreichen kann, und für den Fall dass ich doch früher aussteigen möchte ,dann einen Aufhebungsvertrag machen kann. Ist das korrekt? Oder muss ich dann damit rechnen, dass diese Kündigung bereits zum 15.05.18 oder 31.05.18 greift?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo N. Bel,

      ja, Sie können die Kündigung schon früher aussprechen, müssen aber das gewünschte Datum angeben. Die Kündigung muss „mindestens“ 14 Tage betragen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  133. Chrissi

    Hallo,

    ich bin seit 17 Jahren im Unternehmen und habe im Vertrag eine 6 monatige Kündigungsfrist festgeschrieben von beiden Seiten. Komme ich hier unter Umständen früher raus und wenn ja wie?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Chrissi,

      in der Regel müssen Sie die im Vertrag vereinbarten Kündigungsfristen einhalten. Eventuell können Sie sich mit Ihrem Arbeitgeber auf einen Aufhebungsvertrag einigen, mit dem die Kündigungsfristen umgangen werden können.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  134. M.

    Hallo,

    ich möchte bei meiner jetzigen Firma kündigen. Ich habe zur Zeit einen Job bei dem ich die Woche über auf Montage bin. Die Kündigug möchte ich heute am Freitag den 4. Mai 2018 schreiben und von der Baustelle per E-Mail versenden. Kündigen will ich eigentlich so schnell wie möglich.
    Muss man als Arbeitnehmer die 4 Wochen Kündigungsfrist einhalten? Bei einer ordentlichen Kündigung?
    Muss man bei einer bei einer Fristlosen Kündigung zwingend ein Grund angeben?

    Denn ich möchte am kommenden Montag nicht mehr los fahren müssen.

    Ich würde meinen noch vorhandenen Urlaub in Anspruch nehmen. Die zu möglichen Urlaubstage die ich bis Ende Mai habe reichen aber nicht für 18 Tage. Und die Überstunden die ich angesammelt habe musste ich bereits vorherige Woche nehmen.

    Ich hätte nicht gedacht das man als Arbeitnehmer auf diverse Sachen achten muss wenn man selber kündigt.

    Kann die Firma trotz Kündigung verlangen, das ich weiter auf Montage fahren muss?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo M.,

      zunächst erfordert eine Kündigung die Schriftform. Die elektronische Form (per Mail) wäre demnach nicht wirksam.

      Bei einer ordentlichen Kündigung muss der Arbeitnehmer mindestens die vier Wochen einhalten, im Arbeitsvertrag können jedoch auch andere Kündigungsfristen vereinbart sein. Für die ordentliche, fristgerechte Kündigung benötigt der Arbeitnehmer nicht zwingend einen Grund. Bei einer fristlosen (= außerordentlichen) Kündigung ist dies jedoch anders, hier ist ein Grund vom Arbeitnehmer erforderlich.

      Arbeitsverweigerung ohne ausreichenden Grund kann Konsequenzen nach sich ziehen. Im Zweifelsfall sollten Sie sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht wenden.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  135. Else

    Guten Tag.
    Ich arbeite seit über 8 Jahren im unbefristeten Angestelltenverhältnis und möchte nun kündigen. Die Kündigungsfrist lautet: „… unter Einhaltung einer Frist von 6 Wochen zum Ende eines Quartals. Eine eventuelle längere gesetzliche Kündigungsfrist gilt beiderseits.“ Meine Frage nun ist, ob die für den Arbeitgeber gesetzlichen längeren Fristen dann ebenfalls für mich gelten. Wenn ich jetzt zum Ende dieses Quartals kündige, wie lange muss ich dann noch in dem Unternehmen bleiben?
    Vielen Dank vorab..

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Else,

      der letzte Satz Ihres Zitats erscheint uns merkwürdig. Denn die durch Betriebszugehörigkeit längeren Kündigungsfristen des Arbeitgebers gelten so gewöhnlich nicht für den Arbeitnehmer. Lassen Sie sich am besten von einem Anwalt für Arbeitsrecht beraten, wenn eine Kündigung 6 Wochen zum Quartalsende Probleme bereitet.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  136. Werner

    Hallo zusammen,

    wenn ich von meinem Arbeitgeber eine Änderungskündigung bekomme und diese nicht annehme habe ich nach 12 Jahren Betriebszugehörigkeit eine Kündigungsfrist von 5 Monaten. Bekomme ich jetzt innerhalb der 5 Monate eine Neue Arbeit muss oder kann ich dann Kündigen (mit 4 Wo. Kündigungsfrist meinerseits) ohne einen Aufhebungsvertrag mit ihm zu schließen ?

    Vielen Dank im voraus

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Werner,

      in der Regel sollten Sie das Arbeitsverhältnis von Ihrer Seite aus mit einer Frist von vier Wochen kündigen können.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  137. Markus

    Hallo zusammen.
    Ich bin seit fast sechs Wochen krankgeschrieben und möchte das Arbeitsverhältnis kündigen.
    Mir ist es aufgrund Betrieblicher Gründe ( Ständige verspätete Lohnzahlungen usw.) nicht mehr möglich dort zu arbeiten.
    Ich habe eine vier wöchige Kündigungsfrist.
    Mir wurde mal gesagt, das es auch, aus krankheitsgründen, eine 14 tägige Kundigungfrist vomArbeitnehmer gibt…….
    Gruß Markus

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Markus,
      gemäß § 622 Abs. 1 BGB kann ein Arbeitsverhältnis „mit einer Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden„. Hierbei handelt es sich um die ordentliche Kündigung. Bei der außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund kann die Kündigung nach § 626 Abs. 2 BGB innerhalb von zwei Wochen erfolgen. Welche Frist in Ihrem Fall gilt, kann ein Rechtsanwalt im Rahmen einer Rechtsberatung klären. Wir sind hierzu nicht befugt.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  138. Peter

    Hallo arbeitsvertrag.org-Team,
    ich unterrichte seit dem 17. 01. 2018 an einer privaten Berufsschule zwei Mal im Monat jeweils 4 Stunden – also 8 Stunden im Monat. Diese Tätigkeit geschieht auf Honorarbasis. Es gibt keinen schriftlichen Arbeitsvertrag, keine schriftliche Fixierung irgendwelcher Modalitäten, sondern lediglich eine mündliche Absprache. Vor ein paar Tagen kam es allerdings zu einem höchst unangenehmen, überaus despektierlichen Vorfall zwischen dem Schulleiter und mir. Aufgrund dieses Vorfalls möchte ich die Tätigkeit an dieser Privatschule sofort beenden. Da ich zudem eine recht lukrative Festanstellung bei einem anderen Arbeitgeber habe, bin ich auf diese Unterrichtstätigkeit nicht angewiesen. Muss ich vor dem Hintergrund dieser vier Beschäftigungsmonate (und einer insgesamt nur 48 Stunden) währenden Tätigkeit eine Kündigungsfrist wahren? Wenn ja, wie lange? Mein nächster Unterrichtetermin wäre der 06. Juni.
    Viele Grüße,
    Peter

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Peter,
      die Kündigungsfrist richtet sich nach den gesetzlichen Vorgaben, wenn eine entsprechende wirksame Vereinbarung im Vertrag fehlt. Um die geltende Frist zu ermitteln, ist auch ausschlaggebend, um welche Art Vertrag es sich handelt, sprich ob es sich um ein Angestelltenverhältnis oder eine selbstständige Tätigkeit handelt.
      Welche Kündigungsfrist in Ihrem Fall gilt, kann nur eine Anwalt klären. Wir bieten diese Rechtsberatung nicht an.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  139. claudio

    Hallo arbeitsvertrag.org-Team,

    ich möchte erstmal ein persönliches Gespräch mit dem Chef führen und im meine Situation mitteilen. Dann hätte ich vor mein Vetrag zu kündigen. Meine Frage wäre da ich ab dem 1.8.2018 ein neuen Job hätte wie das mit der Kündigung abläuft.

    Nehmen wir an ich spreche mit ihm Persönlich am 10.6.18 und schildere im alles und gebe ihm direkt meine Kündigung zum 31.7.2018ist das so möglich? oder muss ich laut vertrag zum die frist von 15 oder ende Monat einhalten?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Claudio,

      wenn in Ihrem Vertrag steht, dass die gesetzlichen Kündigungsfristen gelten, dann sollte es so, wie Sie es schildern, ausreichen. Wenn Sie zum 31.07. kündigen, hätten Sie dann fristgerecht zum Ende des Monats gekündigt.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  140. Bettina

    Hallo Zusammen,

    ich habe am 15.05.2018 eine neue Stelle angenommen und habe jetzt schon bemerkt, dass mir das alles vom Aufgabegebiet her nicht zusagt und ich mich jedn Tag auf die Arbeit mit Magenschmerzen quälen muß.
    Die Probezeit ist bis 31.07.2018 festgesetzt, mit einer Kündigungsfrist von 4 Wochen zum Monatsende.
    Wann und Wiemuß ich kündigen, daß ich da schnellstmöglich aus dem Verttag wieder herauskomme.

    Viele Grüße
    Bettina

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Bettina,

      Sie können jederzeit die Kündigung einreichen. Die Kündigungsfrist gibt an, wann die Kündigung wirksam wird. Das bedeutet, wenn Sie die Kündigung einreichen, besteht das Arbeitsverhältnis noch mindestens vier Wochen weiter. Sind diese vier Wochen verstrichen, endet das Arbeitsverhältnis am darauffolgenden letzten Tag des Monats.

      Beachten Sie dabei, dass eine Kündigung unbedingt schriftlich erfolgen muss.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  141. Hanne.

    Hallo arbeitsvertrag – Team,
    jetzt habe ich auch eine Frage. Ich bin seit 18 Jahren in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis und bin
    seit Januar 2018 arbeitsunfähig. Es sieht so aus, dass ich bis Juli weiterhin krank geschrieben sein werde. Zum 1. August habe ich die Möglichkeit eine neue Anstellung in einem anderen Unternehmen anzutreten. Kann ich während meiner Arbeitsunfähigkeit kündigen? Ich beziehe momentan Krankengeld. Wie funktioniert das dann mit Resturlaub und Überstunden? Ist der Arbeitgeber verpflichtet mir diese auszuzahlen oder hat er das Recht diese einzubehalten, da ich ja seit Januar nicht gearbeitet habe? Danke für eure Antwort. Grüße Hanne.

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Hanne,

      generell können Sie während einer Krankschreibung kündigen. Resturlaub und Überstunden sollten in der Regel nicht verfallen, auch wenn Sie länger krankgeschrieben sind. Im Zweifelsfall sollten Sie sich mit Ihrem Anliegen an einen Anwalt für Arbeitsrecht wenden.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  142. H Neumann

    Hallo,
    jedes Jahr wird mit Monatsgehalt Juni (Auszahlung Ende Juni) auch das Urlaubsgeld ausgezahlt. Wenn ich jedoch zum 01.07. kündigen. Habe ich trotzdem Anspruch auf Urlaubsgeld (eventuell anteilig)? Manteltarifvertrag der IG Metall

    LG

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo H Neumann,

      tatsächlich ist es Praxis in vielen Tarifverträgen, dass Sie dann nur anteilig Urlaubsgeld bekommen oder sogar komplett zurückzahlen müssen. Um sicherzugehen, sollten Sie einen Blick auf die entsprechendem Klausel im Tarifvertrag werfen. Alternativ können Sie sich an die Gewerkschaft oder an einen Anwalt wenden.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  143. Sabine

    Hallo, ich möchte meinen Arbeitsvertrag ordentlich kündigen. Die Kündigungsfrist beträgt acht Wochen zum Ende des Kalendermonates. Mein letzter Tag im Betrieb soll der 30.09. sein, wann muss ich kündigen. Wie ist das mit den restlichen Urlaubstagen, vielen Dank schon mal.

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Sabine,

      Sie sollten Ihre Kündigung spätestens am 03.08. einreichen.

      Selbst wenn Sie als Arbeitnehmer kündigen, haben Sie noch immer Anspruch auf Ihren Resturlaub. Sofern möglich, müssen Sie diese auch vor Ende des Arbeitsverhältnisses nehmen. Sollte dies nicht mehr möglich sein, muss ein Urlaubsentgelt vom Arbeitgeber gezahlt werden.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  144. Patrick

    Hallo Arbeitsvertrag.org,

    In meinem Arbeitsvertag habe ich, um diesen Job zu bekommen, eine 6 monatige Kündigungsfrist unterschrieben.
    Das Verhältnis zum Arbeitgeber/Geschäftsführer ist nun nach 3 Jahren aber völlig zerrüttet.
    Es bestehen völlig unterschiedliche Standpunkte über die persönliche Entwicklung und somit über die zukünftigen Arbeitsaufgaben.
    Nun möchte ich eine neue Stelle annehmen, die meinen Vorstellungen über meine berufliche Zukunft entspricht.
    Jetzt steht aber die 6-monatige Kündigungsfrist im Wege um die Stelle zu bekommen.
    Welche Möglichkeiten gibt es um doch früher aus dem Vertrag zu kommen?
    Kann der Arbeitgeber trotz „unüberwindbarer Differenzen“ die Einhaltung der Frist verlangen?

    Vielen Dank und Grüße, Patrick

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Patrick,

      Sie könnten versuchen, sich mit Ihrem Arbeitgeber auf einen Aufhebungsvertrag zu einigen. Dazu muss dieser aber seine Zustimmung geben.

      Sollte dies nicht funktionieren, können Sie sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht wenden. Dieser kann Sie in Ihrer Situation juritsich beraten und Ihnen helfen, Ihr Anliegen durchzusetzen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  145. Macke

    Hallo Arbeitsvertrag.org-Team

    ich befinde mich noch bis zum 30.06.2018 in der Probezeit, möchte nun aber gern kündigen und zum 01.07.2018 einen neuen Job annehmen, habe eine Kündigungsfrist von 14 Tagen.
    Kaum war ich in meinem jetzigen Job angefangen traten die Probleme auf, statt regelmäßiger, vertraglich
    vereinbarter Arbeitszeit, ständig wechselnder Arbeitsbeginn, damit anfallende Überstunden werden trotz mehrfacher nachfrage meinerseits und Zusage von Vorgsetzten nicht mal teilweise bezahlt, auch wurde mir versprochen die vereinbarte längere Arbeitszeit rückwirkend zu vergüten, bisher nichts davon geworden. Nun möchte ich wenigstens meine Ü-Stunden und den Urlaub mit aus dieser Firma nehmen und frage mich gerade wann ich am besten kündige.
    Könnt Ihr mir dazu einen Rat geben, damit alles richtig und gut läuft?

    Grüße
    Silvia

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Silvia,

      leider dürfen wir keine juristische Beratung geben. Sie sollten sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht wenden, der Ihnen helfen kann, Ihre Rechte und Ansprüche beim Arbeitgeber durchzusetzen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  146. Guido

    Hallo,
    ich starte am 18.06., einem Montag, in ein neues Arbeitsverhältnis. Mein Chef bereitet einen Aufhebungsvertrag vor – was wäre hier das korrekte Austrittsdatum, 15.06. oder 17.06?
    Schöne Grüße
    Liza

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Liza,

      leider dürfen wir keine Rechtsberatung anbieten. Wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen deshalb an einen Anwalt für Arbeitsrecht.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  147. Stefan

    Hallo Arbeitsvertrag.org.

    Meine Probezeit läuft bis zum 31.07 und ich währenddessen habe ich eine Kündigungsfrist von 4 Wochen. Danach 3 Monate. Ist es möglich am 31.07 meine Kündigung zum 31.08 abzugeben?

    Vielen Dank für die Hilfe

    Stefan

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Stefan,

      unserer Kenntnis nach ist das möglich. Im Zweifelsfall erkundigen Sie sich kurz bei einem Anwalt für Arbeitsrecht.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  148. Andrea

    Hallo Arbeitsvertrag.org-Team

    eine Frage.
    Habe am 01.06. eine neue Arbeit aufgenommen. Leider gefällt es mir überhaupt nicht und ich möchte den Arbeitsvertrag kündigen. Im Vertrtag steht
    Die Probezeit, während der die Vertragspartner den Vertrag fristlos kündigen können, beträgt 6 Monate.
    Und nun meine Frage. Bedeutet fristlos von heute auf morgen oder 14 Tage zum Monatsende?
    Herzlichen Dank für eine Rückmeldung

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Andrea,

      „fristlos“ bedeutet in der Regel umgehend, also ohne Beachtung der vereinbarten Kündigungsfrist. Was Sie bei einer fristlosen Kündigung in der Probezeit beachten müssen, steht in § 626 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) geregelt. Im Zweifelsfall erkundigen Sie sich bei einem Anwalt für Arbeitsrecht und zeigen ihm die entsprechende Formulierung im Arbeitsvertrag.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  149. Astrid

    Guten Morgen
    Meine Frage wäre, ich arbeite seit 11.2016 bei diesem Arbeitgeber und in meinem Arbeitsvertrag ist eine Kündigungsfrist von 3 Monaten festgesetzt. Hatte leider damals nicht darauf geachtet, das mir natürlich jetzt oder schon die ganze Zeit einen neuen Job zu bekommen, es schwierig macht.
    Jetzt geht mein Arbeitgeber auch noch Insolvenz und meine Chance stehen somit schlecht. Überall bewerbe ich mich, aber diese drei Monate sind ein großes Hindernis
    Meine Frage, muss ich diese drei Monate einhalten? Die insolvenzeröffnung ist am 1.8.
    Muss ich bei Bewerbungen angeben, dass ich drei Monate Kündigungsfrist habe?
    Wenn ich diesen angeblich neuen vertag bekomme, weil das Gehalt nicht über die Arbeitsagentur läuft, muss ich den AV so annehmen, oder könnte ich die Kündigungsfrist abändern lassen ????
    Bitte helfen Sie mir

    Lg Astrid

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Astrid,

      in manchen Fällen ist eine außerordentliche Kündigung, das heißt, eine Kündigung ohne Einhaltung der Kündigungsfrist möglich. Eine andere Option ist ein Aufhebungsvertrag. Welche Möglichkeiten Sie im Einzelfall haben, darf Ihnen aber nur ein Anwalt sagen, da wir keine Rechtsberatung anbieten dürfen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  150. Antje

    Hallo,
    ab wann kann ich ordnungsgemäß kündigen um eine neue Arbeitsstelle antreten zu können?
    – arbeite jetzt seit 6 Jahren in diesem Unternehmen
    – Elternzeit bis 05.08.2018 und danach muss ich laut Personalbüro mein Resturlaub von 2017 (18 Tage) nehmen.
    – mein Arbeitsantritt beim jetzigen (alten) Betrieb wäre der 30.08.2018.
    – im Arbeitsvertrag steht eine Kündigungsfrist von 6 Wochen zum Quartalsende
    Vielen Dank
    Antje

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Antja,

      ein Arbeitsverhältnis lässt sich auch während der Elternzeit kündigen. Resturlaub, der bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses nicht mehr genommen werden kann, muss abgegolten werden. Ansonsten gilt die im Arbeitsvertrag vereinbarte Kündigungsfrist.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  151. Katja

    Hallo. Ich habe in der Probezeit zum 30.06.2018 gekündigt. Bin aber die letzten zwei Juniwochen im Urlaub, der genehmigt wurde.
    Mein volles Gehalt er halte ich immer am 10. des Folgemonats. Nun meine Frage: Bekomme ich im Juli mein volles Gehalt, auch wenn ich im Juni gekündigt habe und zwei Wochen im Urlaub bin?
    Ich arbeite seit 4 Monaten in der Firma.

    Danke für eine Antwort.

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Katja,

      wenn Sie ein Festgehalt beziehen, sollten Sie auch trotz Urlaub und Kündigung Ihr volles Gehalt für den Monat bekommen, in dem Sie noch angestellt waren.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  152. Sarah

    Hallo,
    ich bin derzeit in der Probezeit und möchte zum 30.06.2018 kündigen. Der 30.06. ist allerdings ein Samstag und an diesem Tag ist niemand im Büro. Ich würde daher meine Kündigung morgen abgeben. Wie verfasse ich die Kündigung am besten? Ist es okay, wenn ich da reinschreibe „kündige ich zum 30.06.2018“?
    Über eine Antwort wäre ich sehr dankbar.
    Vielen Dank.
    Sarah

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Sarah,

      Sie können in Ihrem Kündigungsschreiben zum 30.06.2918 kündigen, auch wenn dies kein Arbeitstag mehr für Sie ist.

      Auf dieser Seite weiter oben finden Sie ein Muster für eine Kündigung durch den Arbeitnehmer, an dem Sie sich orientieren können.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  153. Marco

    Hu Hu
    Danke schon mal im Voraus .

    1 : Darf mich meine Firma ohne meine Zustimmung zu einer Firma schicken die mit dieser Kooperiert ?

    2: Ich bin in der Pflege 1zu1 bei jemanden vor Ort zu hause. Firma hat den Patienten gekündigt.
    Nun solle ich halt in eine WG (Kooperation siehe 1) geschickt werden, wo ich Zwangs weise Mit Kollegen an einander gerate werde die schlecht über mich geredet hatten und mich dann 100 % auch herab lassend behandeln werden .Nur der Gedanke belastet mich physisch sehr. Ich war schon mal physisch sehr lange krank geschrieben und möchte auf kein Fall nochmals in den Strudel geraten .

    Kann ich jetzt zum Arzt gehen und eine Attest für eine Krankheits bedingte Kündigung einholen ?
    (schon die dritte Nacht in der ich nicht schlafen kann ….

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Marco,

      prinzipiell hat Ihr Chef ein Weisungsrecht, das ihn dazu berechtigt, im Rahmen des Zulässigen zu bestimmen, wo gearbeitet wird. Es empfiehlt sich aber, zunächst das Gespräch mit dem Arbeitgeber zu suchen – evtl. können Sie gemeinsam zu einer Lösung kommen.

      Wenn Sie kündigen möchten, brauchen Sie aber Ihrem Arbeitgeber dafür keinen Grund nennen. Es reicht, eine schriftliche Kündigung (unter Einhaltung der Kündigungsfrist) einzureichen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  154. Nici

    Hallo
    ich bin noch in der Probezeit und habe momentan einen Krankenschein, kann aber zum 15.07. eine neue Stelle antreten. Kann ich trotz Krankenschein meine derzeitige Teilzeitstelle fristgerecht mit 14 Tagen kündigen ?
    LG

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Nici,

      Sie können Ihre Kündigung auch während einer Krankschreibung einreichen. Was die Kündigungsfrist angeht, sollten Sie noch einmal die entsprechende Klausel in Ihrem Arbeitsvertrag prüfen. Das Gesetz erlaubt zwar eine zweiwöchige Frist in der Probezeit, schreibt diese aber nicht gesetzlich vor – im Arbeitsvertrag kann auch von vier Wochen die Rede sein.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  155. Matze

    Hallo,

    mein Chef möchte das ich einer Änderung in meinem AV zustimme. Er möchte meine Kündigungsfrist von 4 auf 8 Wochen erhöhen. Geht das so ohne weiteres. Muss ich dem zustimmen. Vielen Dank im Voraus

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Matze,

      grundsätzlich müssen Sie keinen Vertrag unterschreiben, mit dessen Inhalten Sie nicht übereinstimmen. Sie sollten aber bedenken, dass Ihr Arbeitgeber auf eine Weigerung mit einer Änderungskündigung reagieren könnte. Im Zweifelsfall wenden Sie sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  156. Marcus

    Hallo,
    ich arbeite seit mittlerweile 6 Jahren bei meinem jetzigen Arbeitgeber. Nun habe ich ein für mich besseres Jobangebot gefunden, welches ich ab dem 01.08.2018 antreten kann. Mein Problem: in meinem bisherigen Arbeitsvertrag ist die Klausel „Jede gesetzliche Verlängerung der Kündigungsfrist zugunsten des Arbeitnehmers gilt in gleicher Weise auch zugunsten des Arbeitgebers.“ vermerkt. Bedeutet für mich also, dass ich mittlerweile an 2 Monate Kündigungsfrist gebunden bin, wie mein Arbeitgeber auch nach dieser Zeit.

    Welche Möglichkeit bestünde für mich, die Kündigungsfrist zu verkürzen? So wie es aussieht, wird sich mein derzeitiger Arbeitgeber nicht auf einen Aufhebungsvertrag zum Ende 07/2018 einlassen. Der neue Job ist deutlich lohnenswerter für mich, zumal ich mit meinem derzeitigen Arbeitsverhältnis unzufrieden bin.

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Marcus,

      gibt es keine Aussicht auf einen Aufhebungsvertrag, haben Sie keine andere Möglichkeit, als die Kündigungsfrist einzuhalten. Sollten Sie sich entscheiden ab Juli einfach der Arbeit fernzubleiben, riskieren Sie möglicherweise eine Vertragsstrafe und im schlimmsten Fall eine Klage auf Schadensersatz.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  157. Bubi

    Hallo

    Ich befinde mich in der Probezeit und habe ein Kündigungsfrist von 2 Wochen. Ich möchte einfach nicht mehr mit dem Arbeitgeber zu tun haben und will heute oder morgen Kündigen. Jetzt ist es aber so das ich ab heute Krankgeschrieben bin. Kann ich da trotzdem Kündigen zum 15.07.18??

    MfG
    Bubi

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Bubi,

      auch wenn Sie krankgeschrieben sind, können Sie Ihre Kündigung einreichen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  158. Mario H.

    Guten Abend!
    Weil wir dem Wunsch des AN, dem Wusch der Versetzung in einen anderen Arbeitsbereich, in diesem Fall von der Hauskrankenpflege in die Tagespflege nicht sofort nachgekommen sind, kündigte der AN fristlos mit sofortiger Wirkung. Er berief sich auf das BGB, § 626.
    Geht das denn so einfach? Muss ich das als AG anerkennen, bzw. darf ich das als AG überhaupt anerkennen?
    Wir hatten dem AN zwar versprochen ihn in die Tagespflege zu übernehmen, dann wenn die neue Tagespflege (eröffnet im Juni 2018) wirtschaftlich stabil läuft, aber kein Datum genannt. Ist das ein Grund wegen physischer und psychischer Belastung fristlos zu kündigen?
    Wie verhalte ich mich als AG richtig?

    MfG
    MH

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Mario H.,

      leider dürfen wir keine rechtliche Beratung geben. Sie sollten sich mit Ihrem Anliegen auf jeden Fall an einen Anwalt für Arbeitsrecht wenden. Dieser kann die Kündigung auf Ihre Zulässigkeit prüfen und Ihnen zur Seite stehen, sollte die Situation vor Gericht ausgehandelt werden müssen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  159. Lukas

    Hallo Ich arbeite Jetzt genau 2 Jahre und 10 Monate in unserem Betrieb. Habe aber einen neuen Arbeitsstelle gefunden,wo ich zum 16.08.18 anfangen soll. reicht es wenn ich zum 15.07.18 kündige oder muss ich bis 31.08.18 arbeiten. bei uns gelten die gesetzlichen Bestimmungen. habe meinen AG schon informiert,er sagt aber ich muss bis Monatsende arbeiten.mit dem hinweis das ich nach über 2 Jahre nur zum Monatsende gehen kann. Ist das richtig ?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Lukas,

      wenn der Arbeitsvertrag nichts anderes festlegt und nicht bspw. darin festgelegt ist, dass die verlängerten gesetzlichen Fristen für den Arbeitgeber auch für den Arbeitnehmer gelten, dann sollte Ihr Arbeitgeber unrecht haben. Gemäß § 622 des Bürgerlichen Gesetzbuches können Arbeitnehmer grundsätzlich, unabhängig von der Dauer des Arbeitsverhältnisses, mit einer Frist von vier Wochen zum 15. oder zum Monatsende kündigen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  160. Philip

    Hallo,

    Ich möchte kündigen. Im Vertrag wird die gesetzliche Kündigungsfrist ausdrücklich gewählt. Aktuell kann ich fristgerecht zum 15.8. kündigen, möchte dem aktuellen Arbeitgeber aber die Möglichkeit geben mich optional bis maximal 31.8. weiter zu beschäftigen.
    Eignet sich hierfür eine Standard Kündigung mit einem zusätzlichen Absatz in den ich die Option einfüge und mir dann das Datum bestätigen lasse?

    Liebe Grüße
    Philip

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Philip,

      Sie können diese Option in Ihre Kündigung einbauen. Sie müssen aber nicht direkt nach dem Ablauf der Kündigungsfrist kündigen. Diese gesetzlich festgelegte Frist muss mindestens eingehalten werden, Sie können aber auch bereits jetzt zum 31.08. kündigen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  161. Lothar

    Hallo,
    ich habe ein krankheitsbedingt ruhendes Arbeitsverhältnis, einen anderer Arbeitsplatz in der Firma gibt es für mich nicht. Schriftliches über das Ruhen gibt es nicht, in einer Bestätigung wird nach wie vor erwähnt, ich bin seit 1988 dort beschäftigt.
    Ich kann jetzt weiterarbeiten, in einer anderen Firma, vorerst befristet.

    Bin ich verpflichtet mein altes Arbeitsverhältnis zu beenden, zu kündigen? Oder muss ich mein neues Arbeitsverhältnis mitteilen?

    vielen Dank

    Lothar

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Lothar,

      wenn das vorherige Arbeitsverhältnis noch nicht nachweislich gekündigt wurde, sollten Sie dies (schriftlich und unter Einhaltung der Kündigungsfristen!) tun. Wie das Ruhen des Arbeitsverhältnisses sich auf die Kündigungsfristen auswirkt, sagt Ihnen ein Anwalt.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  162. Benno

    Guten Morgen,

    ich denke darüber nach, meinen 17 Jahre alten Angestelltenvertrag von mir aus, also als Arbeitnehmer, zu kündigen. In meinem Vertrag heißt es zu den Fristen:

    „Der Anstellungsvertrag kann unter Einhaltung der gesetzlichen bzw. tariflichen Kündigungsfrist gekündigt werden.“

    Da dort beide Regelwerke genannt sind: Welche Frist ist für mich als Arbeitnehmer denn dann gültig – die gesetzliche oder die tarifliche?

    Danke und beste Grüße

    Benno.

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Benno,

      weichen die Kündigungsfristen in Ihrem Tarifvertrag denn von der gesetzlichen Kündigungsfrist ab? Da wir keine Rechtsberatung anbieten dürfen, sollte ein Anwalt diese Formulierung in Ihrem Arbeitsvertrag überprüfen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  163. Thomas

    Hallo,

    bei meinem jetzigen Arbeitgeber habe ich eine Kündigungsfrist von 30 Arbeitstagen zum Quartalsende. Aus gesundheitlichen Gründen habe ich in diesem Jahr meine Arbeitszeit von fünf auf vier Tage pro Woche reduziert, ohne dass die Kündigungsfrist angepasst worden wäre. Meine Frage ist nun, ob sich die Arbeitstage auf die des Betriebes beziehen oder meine persönlichen damit gemeint sind? Ein paar Tage mehr können im Zweifelsfall ja eine Menge Ärger bedeuten.

    MfG
    Thomas

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Thomas,

      da wir die genaue Formulierung bzw. Vereinbarung im Arbeitsvertrag nicht kennen, lässt sich diese Frage von uns nicht beantworten. Erkundigen Sie sich am besten direkt in der Personalstelle des Betriebes oder legen Sie den Arbeitsvertrag einem Anwalt für Arbeitsrecht zur Beurteilung vor.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org.

  164. Sascha

    Hallo,
    ich bin seit dem 1.6.18 in einem Unternehmen tätig, befinde mich noch in der Probezeit und habe einen Anspruch auf 17,5 Tage Urlaub für 2018. Urlaubsgeld wurde mir bereits mit der Juniabrechnung gezahlt. Die nächsten 2 Wochen habe ich Urlaub und möchte in dieser Zeit kündigen (Kündigungsfrist 2 Wochen). Ich denke, dass ich das Urlaubsgeld zurückzahlen muss, ist das richtig?! Oder muss ich auch zusätzlich anteilig, den eigentlich zu viel genommenen Urlaub bezahlen??
    Vielen Dank für Ihre Hilfe!

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Sacha,

      schauen Sie am besten mal in Ihrem Arbeitsvertrag noch, ob es dort eine entsprechende Klausel zu dieser Situation gibt. In unserem Artikel zum Urlaubsgeld bei Kündigung haben wir uns zudem ausführlich mit Einzelheiten dazu beschäftigt.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  165. Kai

    Hallo,wenn der letzte Tag im Monat ein Freitag ist und ich zum 1 in einer neuen Firma anfange,stehen mir in der alten Firma noch die 2 freien Tage zu oder sind es schon Plusstunden ,wenn ich Samstag und Sonntag bereits in der neuen Firma arbeiten muss?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Kai,

      wie die Arbeitstage und die freien Tage geregelt sind, sollten Sie mit der jeweiligen Firma absprechen. Per Gesetz muss dem Arbeitnehmer erst spätestens nach zwölf Tagen eine Ruhezeit von 24 Stunden gewährt werden und innerhalb von zwei Wochen muss es mindestens zwei freie Tage geben (das bedeutet mindestens ein freier Tag pro Woche).

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  166. Anja

    Hallo,
    ich habe einen befristeten Arbeitsvertrag ohne Tarifbindungm für 6 Monate, Beginn 9.08.18, und gleichzeitig ist das auch die Probezeit. Wie kann ich richtig kündigen? Muss ich immer zum 15. oder 30. eines Monats kündigen?

    Vielen Dank im voraus.

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Anja,

      in der Regel sollten die Kündigungsfristen im Arbeitsvertrag geregelt sein. Ist dies nicht der Fall, müssen Sie sich an die gesetzlichen Fristen halten, die in § 622 des Bürgerlichen Gesetzbuches festgeschrieben sind. Diese geben vor, dass Sie während einer vereinbarten Probezeit, längstens für sechs Monate, mit einer Frist von zwei Wochen kündigen können (ohne sich an einen bestimmten Termin halten zu müssen).

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  167. Claudia

    Hallo,
    ich habe da mal eine Frage.
    Es geht um eine Kündigung innerhalb der Probezeit. Da im Vertrag nichts vereinbart war und die gesetzliche Kündigungsfrist in der Probezeit nicht bekannt war, wurde mit einem Monat gekündigt. Im Nachhinein haben wir dann von den 2 Wochen Kündigungsfrist erfahren. Was zählt nun? Die gesetzliche Kündigungsfrist der Probezeit, oder die Frist im Kündigungsschreiben?
    Vielen Dank für die Hilfe!

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Claudia,

      mit einer längeren Frist zu kündigen, das macht die Kündigung nicht unwirksam. Wichtig ist, dass mindestens die Frist eingehalten wurde. Generell kann aber ein Arbeitsverhältnis in der Probezeit mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  168. Amy

    Hallo,

    ich möchte meinen Arbeitsvertrag zum 31.12.18 kündigen um meinem AG ausreichend Zeit für eine Nachfolgersuche zu geben und eine vernünftige Einarbeitung zu gewährleisten.
    Kann mein AG mich kündigen, sobald er einen Nachfolger gefunden hat?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Amy,

      tatsächlich ist es möglich, dass Ihr Arbeitgeber Sie kündigen könnte, wenn Sie bereits eine Kündigung eingereicht haben. Auch Ihr Chef muss sich allerdings an die Kündigungsfristen halten.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  169. Alexander R.

    Hallo

    Ich habe meinen befristeten Arbeitsvertrag zum 9.9.2018 gekündigt.

    Ich habe 30 Minusstunden mein Arbeitgebers möchte diese jetzt mit meinen anteiligen Resturlaub verrechnen.

    Meine frage hab ich anspruch auf den kompletten Jahresurlaub ?

    Beziehungsweise kann mein resturlaub verrechnet werden ??

    Mfg Alex

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Alexander R.,

      hier kommt es auf mehrere Sachverhalte an u. a. was im Arbeitsvertrag bzgl. der Minusstunden festgesetzt wurde. Wir würden Ihnen daher empfehlen, sich mit diesem Anliegen an einen Anwalt für Arbeitsrecht wenden.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  170. Waldemar

    Hallo,
    Ich möchte mein Arbeitsverhältnis selber kündigen, laut meinem Vertrag steht da das ich nach 8 Jahren eine Kündigungsfrist von 3 Monaten habe. Ich kann da leider nicht entnähmen wenn ich selber kündige, muss ich diese einhalten?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Waldemar,

      in der Regel sollte im Arbeitsvertrag auch die Kündigungsfrist für den Arbeitnehmer festgehalten sein. Ist dies gar nicht der Fall, gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen gemäß § 622 des Bürgerlichen Gesetzbuches. Für Arbeitnehmer sieht das Gesetz grundsätzlich ein Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Monats vor.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  171. Betzi

    Hallo liebes Team,

    wie sieht die (gesetzliche) Kündigungsfrist bei Praktikumsverträgen aus?
    Mein Praktikumsvertrag wurde immer wieder für 3 Monate verlängert, sodass ich quasi ein Jahrespraktikum absolviert hätte. Die mir eingeräumte Kündigungsfrist beträgt laut Vertrag 2 Wochen zum 15. bzw. Monatsschluss.

    Jetzt habe ich ein besseres Angebot eines anderen Arbeitgebers vorliegen. Sind denn die 2 Wochen Kündigungsfrist entsprechend gesetzlicher Bestimmungen?

    Zudem bin ich derzeit krank geschrieben, würde aber gerne zum 15. kündigen, ist dies möglich?

    Vielen Dank für Ihre schnelle Rückmeldung.

    Sonnige Grüße
    Betzi

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Betzi,

      einvernehmlich ist eine solche kürzere Kündigungsfrist möglich. Ansonsten gelten die gesetzlichen Fristen gemäß § 622 Bürgerliches Gesetzbuch.

      Sie können auch kündigen, wenn Sie eine Krankschreibung haben.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  172. Jessi

    Hallo,
    ich arbeite in der Gastronomie seit 3 Monaten. Probezeit ist 6 Monate. Also bin ich noch in der Probezeit. Im Vertrag steht bei der Probezeit 14 Tage Kündigungsfrist. Das Betriebsklima ist eine Katastrophe und möchte so schnell wie möglich einen anderen Job. Ich bin momentan krankgeschrieben. Wenn ich jetzt einen anderen Job finden würde und beim neuen Arbeitgeber ausmachen würde das ich nach der Kündigungsfrist beim jetzigen Arbeitgeber von 14 Tagen den neuen Job dann anfangen könnte, dürfte ich jetzt während der Krankschreibung kündigen? Und würde man diese 14 Tage auch normal zählen obwohl ich krankgeschrieben bin oder würde man diese 14 Tage erst zählen nach der Krankschreibung? Dürfte ich jeden Tag kündigen oder zum Monatsende, zum Monatsanfang wie nach der Probezeit?
    Ich hoffe auf Ihre Antwort. Vielen Dank.

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Jessi,

      auch während einer Krankschreibung kann der Arbeitnehmer kündigen. Die Frist beginnt am Tag nach dem Eintreffen des Schreibens beim Arbeitgeber. Die gesetzliche Kündigungsfrist gemäß § 622 Bürgerliches Gesetzbuch sieht keinen bestimmten Tag für das Wirksamwerden der Kündigung während der Probezeit vor.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  173. Astrid

    Hallo
    ich bin seit über 11 Jahren in einer größeren Firma beschäftigt und seid 8 Monaten wegen psychischer Probleme Arbeitsunfähig nun möchte will meine Krankenkasse mich zwingen selbst zu Kündigen. Damit würde ich aber meine Existenzgrundlage verlieren. Darf ich den überhaupt zu einer Kündigung gezwungen werden? Welche Auswirkungen würde das für mich haben? Was muss ich bei so einer Sache alles beachten?
    Vielen Dank im voraus.

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Astrid,

      bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir keine Rechtsberatung anbieten dürfen. Wir raten Ihnen, sich mit Ihrem Anliegen an einen Anwalt für Arbeitsrecht zu wenden. Dieser kann Sie beraten und sich für Ihre Rechte einsetzen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  174. Vanessa

    Hallo,

    mein Freund arbeitet bei einer Spedition als Kurierfahrer. Er hatte einen Vertrag von 6 Monaten gehabt (Probezeit). Der Vertrag sollte bis zum 31.08.2018 laufen. Jedoch hat der Chef am 17.08.2018 eine Kündigung verschickt zum 17.08.2019 und war nicht fristlos. Eigentlich muss der Chef eine Frist von 2 Wochen einhalten oder? Also gilt die Kündigung nicht zum 17.08.2018 sondern zwei Wochen später, da mein Freund bis zum 17.08.2018 gearbeitet hat.

    Problem ist: mein Freund ist bis zum 17.08.2018 zur Arbeit erschienen und an dem Tag schickt der Arbeitgeber die Kündigung zum 17.08.2018 und bezahlt meinem Freund noch nicht einmal für den Monat August. Es kam kein Cent von ihm. Nichts davon ist rechtens oder?

    Danke im Voraus

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Vanessa,

      Ihr Anliegen scheint sich recht komplex zu gestalten. Bitte wenden Sie sich damit an einen Anwalt für Arbeitsrecht. Dieser kann Sie individuell beraten und Ihnen helfen, Ihre Rechte durchzusetzen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  175. Kevin K.

    Hallo liebes Team,

    ich habe meinen Vertrag am letzten Tag der Probezeit (einem Samstag) gekündigt, indem ich den Brief unter der Tür des Büros durchgeschoben habe. Dies geschah im Beisein von 2 Zeugen. Nicht die schönste Art, ich weiß, aber da mein Chef im Urlaub war, es keinerlei Urlaubsvertretung gab und ich die Frist einhalten wollte, blieb mir keine andere Wahl.

    Ist die Kündigung rechtskräftig, obwohl die entsprechenden Personen nicht anwesend waren und die Kündigung somit erst am Montag gesehen haben?

    Bin dankbar für jede Info

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Kevin K.,

      eine Kündigung ist in der Regel erst wirksam, wenn Sie vom Empfänger zur Kenntnis genommen wurde.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  176. Melanie E.

    Ich und meine Kollegin haben auch eine Frage und zwar sind wir seid 1.9.18 in einer neuen Firma angestellt in der wir uns beworben hatten nachdem wir erfahren haben das unserer Firma durch deren schuld von der firma wo wir geputzt haben gekündigt wurde.Wir hatten unsere alte Firma gebeten uns einen Aufhebungsvertrag auszustellen weil wir sonst keine Arbeit mehr gehabt hätten und somit auch kein Geld,da wurde uns darauf per E-Mail geantwortet wir sollen die Kündigung aussprechen das würde auch per Email vollkommen ausreichen.Nun kam der Lohnschein und ich habe meinen Urlaub nicht bezahlt bekommen weil er über die 20 Tage hinaus geht aber jetzt meine Frage dürfen die das einfach einbehalten ?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Melanie E.,

      wenn in Ihrem Arbeitsvertrag nur 20 bezahlte Urlaubstage vereinbart wurden, dann bewegt sich diese Vereinbarung im rechtlich erlaubten Rahmen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  177. Ivana

    Guten Tag,
    ich arbeite in Gastronomie und möchte zum 31.12.2018 kündigen. Mir stehen noch 4 Jahresurlaubstage zu, welche ich vor Ablauf meines Vertrags beantragen möchte.
    Welche Arbeitstag ist der letzter? Zählen Weihnachtsfeiertage und Wochenenden als Arbeitstage? Ich muss nach Manteltarif 169 Monatsstunden leisten.

    Vielen dank für Ihre Antwort

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Ivana,

      Feiertage zählen nicht als Arbeitstage. Es zählen nur die als Arbeitstage, an denen Sie auch gearbeitet hätten, hätten Sie keinen Urlaub beantragt / die Kündigung eingereicht.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  178. Alexander W.

    Hallo ich bin 59jahre alt u arbeite seit 37jahre in der firma meines bruderes, ich habe ein angebot bekommen bei einer neuen firma anzufangen!! aber mein bruder meint ich müsste 7monate kündigungsfrist einhalten.Ps. ich muss dazu sagen das mein bruder auch schonn 66jahre alt ist u die firma in einen jahr schliessen will, was habe ich für möglichkeiten aus dieser lage rauszukommen??habe keinen arbeitsvertrag.

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Alexander W.,

      gibt es keinen Arbeitsvertrag und auch keine mündliche Vereinbarung über die Kündigungsfristen, dann gilt für den Arbeitnehmer laut § 622 Bürgerliches Gesetzbuch eine Frist von vier Wochen zum 15. oder zum Monatsende. Für eine rechtliche Beratung wenden Sie sich jedoch bitte an einen Anwalt für Arbeitsrecht.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  179. Thomas

    Hallo liebes Arbeitsvertrag.org Team,

    ich bin seit 10 Jahren Teilzeit in einem Betrieb angestellt. Habe einen neuen Vollzeit-Job in Aussicht. In meinem Vertrag steht eine Kündigungsfrist von 4 Wochen mit dem Zusatz „Jede gesetzliche Verlängerung der Kündigungsfrist zugunsten des Arbeitnehmers gilt in gleicher Weise auch zugunsten der Firma.“

    Habe ich eine andere Möglichkeit als einen Aufhebungsvertrag die vierwöchige Kündigungsfrist nutzen zu können?

    Vielen Dank für jeden Tipp!

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Thomas,

      bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir nicht befugt sind, eine kostenlose Rechtsberatung zu geben. Lassen Sie sich in Ihrer Situation am besten von einem Anwalt für Arbeitsrecht beraten.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  180. K D.

    Liebes Team,
    Ich habe ein neues Jobangebot und würde es gerne zum 7.1. annehmen, da ich vorher umziehe und in den ersten Tagen nicht arbeiten könnte (reisetätigkeit).
    Kann ich meinen derzeitigen Vertrag zum 6.1. kündigenden oder ist es nur zum 31.12 möglich?
    Und falls nicht, wie gehe ich bezüglich meiner Versicherung vor um während des Umzugs versichert zu sein?
    Vielen Dank für Ihre Unterstützung!

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo K.D.,

      zu welchem Datum Sie kündigen können, das hängt von der Vereinbarung in Ihrem Arbeitsvertrag ab. Ist dort von einer Frist bis zum Monatsende die Rede, können Sie nur bis zum 31.12. kündigen.

      Die verlässlichsten Informationen dazu, wie Sie während des Umzugs versichert sind, erhalten Sie von Ihrer Versicherung selbst.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  181. Florian J

    Hallo
    Ich bin Schüler ( letztes Jahr Abitur ) und habe auf Grund des Stresses in der Probezeit gekündigt. Ich habe meine Kündigung am 05.11 eingereicht und weiß jetzt nicht genau, wie lange ich jetzt noch effektiv arbeiten muss. Mein Bedenken ist, dass ich auf Grund der Knappheit meiner Zeit nach der Schule, die Stunden einzuhalten. Ich mache soviel, wie es mein Körper mit macht. Ich habe einen 80 Stunden Vertrag.

    Grüße Florian J.

  182. Sven

    Hallo zusammen
    Ich habe Fragen zur Kündigung.
    Ich möchte zum Ende des Jahres also zum 31.12.2018 fristgerecht kündigen, kann ich die Kündigung, mit der Angabe zum 31.12.2018, schon am 15.11.2018 dem Arbeitgeber zukommen lassen oder verschiebt sich damit die gesetzl. Kündigungsfrist auf den 15.12.2018. Der Hintergrund ist, ich möchte dem Arbeitgeber es so früh wie möglich Mittteilen, damit er die Möglichkeit bekommt auch rechtzeitig einen Nachfolger zu bekommen, das finde ich dem AG gegenüber nur fair.

    2. Frage, ich habe aktuell noch 8 tage Resturlaub und 193,06 Überstunden (grob überschlagen 22,7 Arbeitstage), diese würde ich gern sofort als Freizeitausgleich nehmen, dies würde bedeuten, der AG sieht mich nur noch zur ordnungsgemäßen Übergabe des Fahrzeugs und der Maschinen. Ist dies Möglich?

    Vielen Dank für die Informationen im Voraus

    Liebe Grüße, Sven

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Sven,

      Sie können die Kündigung mit dem Datum „zum 31.12.2018“ auch bereits Mitte November abgeben. Beachten Sie jedoch, dass der Arbeitgeber Sie dann auch unter Einhaltung seiner Kündigungsfrist unter Umständen seinerseits früher entlassen könnte. Wie Sie die Überstunden und den Resturlaub regeln, das klären Sie am besten mit Ihrem Arbeitgeber. Hier kommt es auch darauf an, was bspw. bzgl. der Überstunden im Arbeitsvertrag geregelt ist (etwa ob dort ein Freizeitausgleich oder ein finanzieller Ausgleich vorgesehen ist).

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

      1. Richard

        Hallo. In meinem Arbeitsvertrag steht: Das Arbeitsverhältniss kann von beiden Parteien jeweils zum Ende eines Quartals mit einer Frist von sechs Wochen gekündigt werden. Soweit das Gesetz längere Kündigungsfristen vorsieht, gelten diese für beide Seiten.
        Ich bin seit 1.2.2004 in der Firma beschäftigt und möchte nun zum 1.1.2019 kündigen. Gelten für mich jetzt die sechs Wochen oder habe ich eine längere Kündigungsfrist? Vielen Dank im voraus…

        1. arbeitsvertrag.org

          Hallo Richard,

          die gesetzliche Kündigungsfrist für Arbeitnehmer beträgt 4 Wochen. Nur wenn die Kündigung durch den Arbeitgeber erfolgt, spielt die Betriebszugehörigkeit eine Rolle. Wie die Klausel in Ihrem Arbeitsvertrag diesbezüglich auszulegen ist, können wir leider nicht beurteilen. Wir empfehlen Ihnen, den Vertrag von einem Anwalt prüfen zu lassen.

          Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  183. J. Ingrisch

    Hallo,
    ich habe eine Kündigungsfrist von 6 Wochen zum Quartalsende.
    Mein neuer Arbeitgeber könnte mich ab 01.03. einstellen.
    Kann ich tatsächlich nur 4 x im Jahr nach ordentlicher Kündigung den derzeitigen AG verlassen?
    Oder könnte ich bis 18. November zum Ende Februar kündigen?
    Vielen Dank für Ihre Hilfe!
    LG

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Ingrisch,

      die Auslegung von Arbeitsverträgen – wie z. B. von Klauseln zur Kündigungsfrist – fällt in den Bereich der Rechtsberatung, welche wir nicht anbieten dürfen. Bitte wenden Sie sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  184. Sabine

    Hallo,

    in meinem Arbeitsvertrag ist eine Kündigungsfrist von 3 Monaten zum 15. oder 30. eines Monats vereinbart.

    Ich bin jetzt knapp 2 Jahre und 8 Monate im Unternehmen und möchte kündigen. Kann ich durch das Günstigkeitsprinzip mit der gesetzlichen Kündigungsfrist von einem Monat nach BGB kündigen? Vielen Dank für Ihre Antwort.

    Freundliche Grüße
    Sabine

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Sabine,

      wenn in Ihrem Arbeitsvertrag eine Frist von drei Monaten vereinbart ist, müssen Sie diese auch einhalten. Nur wenn der Arbeitgeber eine kürzere Frist als der Arbeitnehmer hätte, wäre dies unzulässig.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  185. Marcel

    Hallo zusammen

    Bei mir steht im Absatz Kündigung,
    Dazu gelten für beide Seiten die verlängerten Fristen des 622BGB .
    Was bedeutet das für Mich ?
    Lg Marcel

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Marcel,

      Arbeitnehmer können mit einer Frist von vier Wochen zum 15. oder zum Monatsende kündigen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  186. Iris

    Hallo,
    Ich bin als Erzieherin beschäftigt und möchte noch während der Probezeit kündigen. In meinem Arbeitsvertrag ist eine 2-wöchige Kündigungsfrist vereinbart worden. Ich möchte gerne zum 31.12.18 kündigen. Da ich meinem Arbeitgeber aus Kulanzgründen gerne mehr Zeit geben möchte, habe ich vor meine Kündigung bereits am 06.12.18 wenn ich meinem Vertrag bei meinem neuen AG unterschrieben habe, einzureichen. Ist dies möglich oder muss die Kündigung genau 14 vorher erfolgen?
    Vielen Dank für Ihre Hilfe
    Gruß
    Iris

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Iris,

      bei der Kündigungsfrist handelt es sich um die Mindestfrist. In einem sinnvollen Rahmen kann die Kündigung auch schon früher ausgesprochen werden.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  187. Saskia G.

    Hallo ,
    Ich habe 2011 im öffentlichen Dienst meine Ausbildung angefangen und 2014 einen neuen Vertrag als Angestellte erhalten.
    Wie lange besteht meine Kündigungsfrist ?
    Wenn ich im Januar kündigen würde – wann kann ich bei einen neuen Arbeitgeber anfangen ?
    Ich bin 24 Jahre alt.

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Saskia,

      wenn die Fristen für die Kündigung von den gesetzlichen abweichen, ist das in der Regel im Arbeitsvertrag bzw. Tarifvertrag festgelegt.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  188. Michael

    Hallo,

    ich habe am 01.07.2018 meine neue Arbeitsstelle angetreten, mit einer Probezeit von 6 Monaten.

    Nun fange ich eine neue stelle zum 01.02.2019 an.
    Wann muss ich nun meine Kündigung einreichen?

    Gruß
    Michael

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Michael,

      Sie können die Kündigung jederzeit innerhalb einer sinnvollen Zeitspanne einreichen. Nur die vertraglich vereinbarten Fristen dürfen dabei nicht unterschritten werden.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  189. Timo

    Guten Tag !
    Wie verhält es sich wenn ich bei einer zweiwöchigen kalendertäglichen Kündigungsfrist meine Kündigung 4 Wochen im Vorfeld einreiche. Kann mich der Arbeitgeber dann 2 Wochen eher seinerseits kündigen? Oder gibt es in so einem Fall eine Art Schutzregelung?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Timo,

      tatsächlich könnte der Arbeitgeber Sie seinerseits kündigen, sodass Sie unter Umständen früher gehen müssen, als Sie bei Ihrer Kündigung geplant haben.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  190. M.

    wer kann mir helfen ???

    Ich habe innerhalb meiner Firma 2 Arbeitsverträge (die firma hat mehrere berufsbereiche) . Zum einen als Vollzeit kraft im Klinikum und zum anderen im Bereich Security als 450 EU Kraft. Der Einsatzleiter hat ohne meine Zustimmung meinen Dienstplan im Klinikum für januar 2019 auf 0 Stunden gesetzt und mich im Bereich Security auf Vollzeit geplant. Ich habe im Dezember mehrmals meinen Vorgesetzten darauf angesprochen und gesagt das ich das nicht will und das nicht machen möchte. Zeit dies zu ändern war genug. Mein Vorarbeiter Fragte auch mehrmals und bekam immer die Antwort das es so bleibt und er mich nicht für das Klinikum Plan soll. Nach dem ich am 18.12.2018 nach mehrmaligen nachfragen keinen Dienstplan für Januar 2019 bekam Kündige ich per31.12. Fristlos. Heute am 21.12.2018 bekam ich per Einschreiben die Ablehnung meiner Kündigung. Die Dienstpläne für meine Kollegen für Januar waren schon fertig und wurden nach meiner Kündigung nochmals wegen mir geändert das ich auch einen Dienstplan für Januar im Klinikum habe. Im Einschreiben heute stand, das ich mich sofort nach Erhalt melden soll. Ich fühle mich dadurch unter Druck gesetzt bzw. genötigt. Ich möchte auch keine 12 Stunden mehr ohne Pause arbeiten. Unser Geschäftsführer schob den Fehler auf den Personalwechsel in der Einsatzleitung aber der Einsatzleiter der das geplant hat, hat es bewusst und vorsätzlich getan. Ich soll jetzt den Monat im Januar für dies Firma arbeiten obwohl kein Personalmangel herrscht. Wie stehen meine Chancen meinen Arbeitsvertrag dort zum 31.12.2018 zu beenden? muss ich jetzt nochmals zum 31.01.2019 kündigen oder bleibt meine kündigung bestehen ??

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo M.,

      bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir nicht befugt sind, eine kostenlose Rechtsberatung anzubieten. Wenden Sie sich daher mit Ihrem Anliegen bitte an einen Anwalt für Arbeitsrecht.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  191. Holger S.

    Hallo.
    Ich möchte mein Arbeitsverhältnis zum 15.3. Kündigen. Kann ich die Kündigung schon Ende Dezember rein geben. Da ich noch Resturlaub und Überstunden habe.

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Holger S.,

      sofern Sie die Kündigungsfrist einhalten, können Sie Ihre Kündigung auch früher einreichen. Beachten Sie, dass unter Umständen, wenn die für den Arbeitgeber einzuhaltende Frist es zulässt, dieser Sie dann seinerseits evtl. zu einem früheren Zeitpunkt kündigen kann.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  192. M. P.

    Hallo,

    ich arbeite seit fast 15 Jahren in der Firma, habe jedoch extern ein viel besseres Arbeitsangebot bekommen, man sagt mir, dass ich als Stellvertreter der Filiale 9 Monate Kündigungsfrist habe und mich an den Tarifvertrag der NGG halten muss.

    Was kann ich tun?

    LG Manuela

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo M. G.,

      eine Option wäre die Vereinbarung eines Aufhebungsvertrages. In diesem Fall – so auch für weiteren Rat in Ihrer Situation – sollten Sie sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht wenden, der sich mit den Einzelheiten Ihrer Situation vertraut machen und Sie angemessen beraten kann.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  193. Martina B.

    Ich habe eine Frage?

    Mein AG hat mir gekündigt. Im Prinzip bin ich mit der Kündigung einverstanden. Der AG hat mir gegenüber 5 Monate Kündigungfrist. Inzwischen ist mein Aufenthalt im Unternehmen bis zum Ablauf der Kündigungsfrist unerträglich und ich möchte selbst kündigen. Ich habe eine Kündigungsfrist von 1 Monat.

    Frage:
    Wird mir das Arbeitslosengeld gestrichen, weil ich innerhalb der Kündigungsfrist meines Arbeitgebers selbst gekündigt habe, um die Kündigungsfrist zu verkürzen? Geht das überhaupt?

    Gruß Martina Busch

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Martina B.,

      selbst zu kündigen, nachdem der Arbeitgeber die Kündigung ausgesprochen hat, das ist möglich. Sie riskieren dabei aber tatsächlich die Sperre des ALG. Sie können sich für Einzelheiten bei dem Jobcenter erkundigen und Ihren Fall schildern. Bei nachvollziehbaren Gründen (samt Belegen) kann evtl. eine solche Sperre umgangen werden.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  194. Daniel

    Hallo.
    Ich arbeite seit 2 Jahren in meiner Firma.
    Abgesprochen war damals, das ich die hälfte im Monat auf Montage fahre und die andere abends zuhause bin was aber nicht zutrift da viel mehr montage. Nun ist mein problem, das mein Arbeitgeber angekündigt,das es ab diesem Jahr fast nur noch montage geben wird, ich 3 kinder habe und zudem meine Frau unter Panickatacken Angstzuständen und Depresionen leidet. Ich habe mich bereits beim arbeitsamt erkundigt wie ich bei eigenkündigung eine sperre umgehen kann. dieses sagte mit ich brauche ein schriftstück vom Arzt das ich meine frau nicht solange alleine mit 3 kindern zuhause lassen kann und ein schreiben vom Arbeitgeber was besttigt das die Firma außer montage keiner anderen Aufgaben für mich hat. Jetzt ist es so das mir mein Arbeitgeber solch ein schreiben nicht ausstellen wird da er unter Personalmangel steht und auch kaum geeignetes Personat bekommt. Was kann ich nun noch tun um eine sperrfrist zu umgehen?
    Beste Grüße D…..

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Daniel,
      bitte beachten Sie, dass wir keine Rechtsberatung anbieten. Sie können sich erneut an die Arbeitsagentur wenden oder sich von einem Anwalt beraten lassen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  195. Carola

    Hallo in meinem Arbeitsvertrag steht wortwörtlich:
    Das Arbeitsverhältnis kann mit einer Frist von sechs Monaten zum Monatsende gekündigt werden. Sollten aufgrund der Dauer des Anstellungsverhältnisses in Folge gesetzlicher Bestimmungen längere Fristen gelten so sind diese von beiden Parteien einzuhalten.

    Gilt für mich als Arbeitnehmer nun die Kündigungsfrist von sechs Monaten oder kann ich mich auf die gesetzliche Kündigungsfrist berufen?

    Ich bin seit 2011 in dem Unternehmen, habe jedoch am 1.12.2017 einen neuen Arbeitsvertrag erhalten – welches Datum ist hier bindend?

    Danke

  196. Sebastian

    Hallo , ich bin seit 10 Jahren in einer Spedition als fahrer tätig, habe nun ein besseres Angebot bekommen und möchte gerne fristgerecht kündigen. Nun sagt mein Arbeitgeber das ich 3 Monate Kündigunsfrist hätte. Dies wurde nicht vertraglich festgehalten. Da die andere Spedition nicht 3 Monate auf mich warten kann , kann ich auch nicht wechseln. Eine Aufhebungsvertrag geht mein Chef nicht ein. Gibt es keine Möglichkeit da raus zu kommen?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Sebastian,
      normalerweise gilt die im Arbeitsvertrag geregelte Kündigungsfrist. Wenn vertraglich nichts vereinbart wurde, richtet sich diese Frist nach § 622 Abs. 1 BGB, der wie folgt lautet:

      „Das Arbeitsverhältnis eines Arbeiters oder eines Angestellten (Arbeitnehmers) kann mit einer Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden.“

      Welche Frist nun für Sie verbindlich ist, dürfen wir nicht beurteilen, weil wir keine Rechtsberatung anbieten.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  197. Klaus

    Hallo. Ich bin noch in der Probezeit und habe 2 Wochen Kündigungsfrist. Kann ich an jedem beliebigen Tag kündigen und ab dort zählen dann diese 2 Wochen, oder kann ich nur zum 15. oder Monatsende aussteigen?

    Mfg Klaus

  198. Sven

    Hallo zusammen!
    Ich möchte gerne zum Monatsende oder zum 15.des Monats kündigen. Bin seid dem 01.01.2018 bei der Firma beschäftigt. Die Belegschaft wurde wegen Mangel an Arbeit bzw. Aufträgen mit 80Stunden ins Minus gefahren laut Betriebsvereinbarung.
    Binde ich mir die Stunden ans Bein wenn ich kündige??? Es besteht ja gar nicht die Möglichkeit die Stunden in 4Wochen wieder aufzuarbeiten dann würden mir noch 5Tage Urlaub zustehen somit wären es nur noch 3Wochen und keine Arbeit.

    Mfg

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Sven,
      bitte beachten Sie, dass wir keine Rechtsberatung anbieten und daher die Rechtslage zu Ihrer Situation nicht beurteilen dürfen. Bitte wenden Sie sich ggf. an einen Anwalt.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  199. Hans

    Hallo,

    Ich habe heute gekündigt und jetzt festgestellt das ich als Kündigungstag den 31.04.2019 Angegeben habe aber den gibt es ja garnicht und mein chef hat dies Unterschrieben. Ist es richtig wenn ich in der Annahme bin das der 30.04 mein letzter tag ist?

  200. Natalie

    Guten Tag ,
    Ich habe meinen Job fristgerecht zum 31.04 gekündigt.
    Allerdings bin ich jetzt in dieser Frist erkrankt.
    Verlängert sich dadurch meine Kündigungsfrist
    .?

  201. Uwe

    Hallo,
    wie kann ich der Nutzung meiner persönlichen Daten widersprechen bei der Kündigung?
    Erklärung: wir haben personalisierte Emailadresse und Signaturen. Ich will damit unterbinden, das in meinem Namen weiter Mails versendet werden (Ist bei uns normal). Lediglich eine automatisierte Mail in meinem Namen, das ich das Unternehmen verlassen habe und die Emails weitergeleitet werden würde ich akzeptieren. Diese sollte aber nach 12 Monaten Nutzung gelöscht werden und meine Adresse/Konto gelöscht werden. Gibt es hier ein Muster oder Vorlage?
    Danke.

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Uwe,
      bitte beachten Sie, dass wir keine Rechtsberatung anbieten. Wir dürfen aus diesem Grund keine rechtliche Einschätzung zu Einzelfallfragen vornehmen. Bitte lassen Sie den Sachverhalt ggf. von einem Anwalt prüfen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  202. Torsten

    Hallo Arbeitsvertrag.org Team,

    was meint ihr, was würde passieren, wenn man in einem größeren Unternehmen JETZT zum Jahresende kündigt? Aktuell sind einige Umstrukturierungen im Gange, in denen ich mich nicht mehr wiederfinde, ich aber nicht von Kündigung o.ä. betroffen wäre.

    Wenn ich das richtig sehe, gibt es zwei Möglichkeiten:
    1. Arbeiten bis Vertragsende
    2. Freistellung durch AG

    Was meint ihr dazu?

    Gruß
    Torsten

  203. Elisa

    Liebes Arbeitsvertrag.org-Team,

    mein Arbeitsvertrag ist befristet bis zum 31.08.2019. Ich bin mir unsicher, ob in meinem Vertrag eine Kündigungsklausel eingefügt ist. Jetzt hatte ich am Montag, 11.03.2019 ein Vorstellungsgespräch für eine Stelle die für mich deutlich reizvoller ist, als das was ich jetzt beruflich mache. Als Einstiegstermin habe ich den 01.05.2019 angegeben, da ich natürlich davon ausgegangen bin, dass die gesetzliche Kündigungsfrist von 4 Wochen gültig ist, obwohl mein jetziger Arbeitsvertrag befristet ist. Mit Erschrecken habe ich jetzt gelesen, dass es ohne diese Kündigungsklausel im Arbeitsvertrag gar nicht so einfach ist, aus einem befristeten Vertrag „rauszukommen“. Mein Vertrag ist an den Tarifvertrag für die Süßwarenindustrie in Rheinland-Pfalz angelegt. Wie sind denn nun meine Möglichkeiten?

    Beste Grüße

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Elisa,
      bitte beachten Sie, dass wir keine Rechtsberatung anbieten und daher keine Einzelfallfragen beantworten können. Ein Anwalt kann Ihnen hier weiterhelfen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  204. Stefan

    Hallo liebe Leute,

    könnten Sie mir bitte Sagen ob es eine Möglichkeit für frühere Kündigung gibt?

    Ich möchte meinen Job wechseln.

    In meinem Arbeitsvertrag steht:

    „Beträgt die Kündigungsfrist 3 Monate. Das Anstellungsverhältnis muss einer Frist von zwei Wochen zum Monatsende gekündigt werden. Erst nach Ablauf dieser zweiwöchigen Frist tritt die reguläre vereinbarte Kündigungsfrist von 3 Monaten in Kraft. “

    Neue Firma (Institut) will mich ab 01.05.2019. einstellen.

    Mein Chef akzeptiert nicht meine frühere Kündigung.
    Was kann ich tun?
    Wie kann ich mein Arbeitsverhältnis vorzeitig beenden?

    Vielen Dank.

    Stefan

  205. Jan

    Wenn ich meinem Chef jetzt mitteile das ich zum 01.05.2019 einen neuen Job habe und zum 30.04.2019 also kündigen möchte ist das doch möglich?
    Ich bin seit etwas mehr als einem Jahr bei der heutigen Firma (Zeitarbeit) und habe eine Festanstellung zum 01.05.2019 bei einer Spedition bekommen.
    Jetzt habe ich die Kündigung zum 30.04.2019 geschrieben und diese ins Büro gebracht.
    Sagt mir die Dame in der Verwaltung doch glatt das geht nicht. Ich wäre viel zu früh mit der Kündigung.
    Bin ich da jetzt falsch? Ich kann doch kündigen wann ich will so lange ich das noch innerhalb der fristen mache? Wenn ich heute weiß das ich nächstes Jahr zu einem bestimmte Datum auswandere ist doch nicht mehr wie fair dem Chef jetzt die Kündigung zu diesem Datum zu geben. Wieso soll ich dann bis nächstes Jahr warten müssen? Ich verstehe das nicht.

  206. Hamann

    Hallo,
    mein Stiefsohn hat nach seiner Ausbildung als Bäcker vom Ausbildungsbetrieb einen für 1 Jahr befristeten Arbeitsvertrag bekommen.
    Eine Kündigungsregelung ist darin nicht enthalten, auch keine Probezeit. Der Vertrag würde zum 31.07. enden, er hat aber einen neue Stelle zum 01.05. in Aussicht.
    Kann er als einfacher Arbeitnehmer verpflichtet werden, den Vertrag bis zum 31.07. zu erfüllen?
    Was würde denn passieren, wenn er den neuen Job einfach annimmt und zum alten nicht mehr hin geht?

    Danke & Gruß

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Hamann,
      § 15 Absatz 3 TzBfG zufolge kann ein befristeter Arbeitsvertrag nur vorzeitig gekündigt werden, wenn diese Regelung im Arbeits- oder Tarifvertrag festgehalten ist. Erscheint ein Arbeitnehmer unentschuldigt nicht mehr zur Arbeit, verstößt er damit gegen die Pflichten im Arbeitsvertrag und muss in der Regel zunächst einmal mit einer Abmahnung und bei wiederholtem Fehlverhalten mit einer fristlosen Kündigung rechnen. Da wir keine kostenlose Rechtsberatung anbieten dürfen, würden wir Ihnen empfehlen, sich an einen Anwalt zu wenden.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  207. Nadine

    Liebes Arbeitsvertrag.org-Team,

    Ich bin seit 9 Jahren im Unternehmen. Das Unternehmen ist/war ein Tochterunternehmen meines vorherigen Arbeitgebers. Nach dem Arbeits-Vertragsabschluss wurde mir meine Betriebszugehörigkeit des Mutterunternehmens mit angerechnet, somit habe ich nun eine Betriebszugehörigkeit von exakt 22 Jahren. Die Firma steht heute in einer wirtschaftlichen Schieflage, weshalb sie über ein Freiwilligenprogramm Mitarbeiter zur Anahme einer Abfindung bewegen wollen. Ich habe nun den Aufhebungsvertrag unterschrieben. Allerdings räumt mir die Firma eine Kündigungsfrist von nur 3 Monaten ein, mit der Begründung, weil ich ja real nur 9 Jahre dabei war. Meine Frage nun: Ist das legitim, oder kann ich auf eine KF von 7 Monaten bestehen?

  208. Christina

    Hallo,
    ich bin aktuell noch in der Probezeit und möchte gerne küdigen. Die Probezeit beträgt 6 Monate und die gesetzliche Kündigungsfrist beträgt demnach ja zwei Wochen. In meinem Arbeitsvertrag stehen jedoch vier Wochen. Ist das rechtens? Muss ich mich an diese vier Wochen halten oder gelten die gesetzlichen zwei Wochen?
    Über Hilfe wäre ich sehr dankbar.

    Viele Grüße
    Christina

  209. Gerhard.E

    Hallo
    wie verhält es sich wenn bei einem Arbeitnehmer im Vertrag steht „eine Verlängerung der gesetzl Kündigungsfrist für den Arbeitgeber gilt auch für den Arbeitnehmer“
    Nach 22 Jahren im Betrieb muss dieser Arbeitnehmer Krankheitsbedingt Kündigen.
    Befindet sich seit mehr als 2 Jahren im Krankenstand und derzeit in einer Massnahme der Rentenversicherung.
    Nach ende der Massnahme soll der Arbeitnehmer an seiner Praktikumstelle übernommen werden.
    Gilt hier weiter die Kündigungsfrist von 4 Wochen oder die von 7 Monaten bzw wäre hier eine vorzeitige Kündigung aus wichtigem Grund denkbar

  210. Anita

    Hallo,
    ich habe eine Frage an Sie. Im Arbeitsvertrag unserer Tochter steht , das Sie eine Kündigungsfrist von 3 Monaten hat. Nun hat Sie heute von Ihrer Chefin mitgeteilt bekommen , das ihre Kündigungsfrist 6 Monate beträgt, da Sie schon über 12 Jahre in der Einrichtung arbeitet. Uns würde interessieren ob das Stimmt.
    Mit freundlichen Grüßen
    Anita

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Anita,
      in diesem Fall sollten Sie den Arbeitsvertrag Ihrer Tochter von einem Anwalt überprüfen lassen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  211. Ronny

    Hallo,

    ich bin z.Z. in einem befristeten Arbeitsverhältnis, welches am 30.4.19 endet. Da ich zum 1. 5. 19 einen neuen Job beginne und noch Resturlaub habe, bat ich meinen Arbeitgeber, mir diesen zu gewähren bis zum Vertragsende. Nun möchte mein AG allerdings, dass ich eine Kündigung mit sofortiger Wirkung einreiche. Hätte dies Folgen für mich?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Ronny,
      da wir leider keine kostenlose Rechtsberatung anbieten dürfen, würden wir Ihnen empfehlen, sich in dieser Angelegenheit an einen Anwalt zu wenden.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  212. Kaiser

    Hallo, ich habe einen Saisonvertrag( Gastronomie/ Schiff) bis ende des Jahres über 180 std/ Monat, was ja schon viel ist…nun soll ich jeden Tag mindestens 12 Stunden arbeiten, meistens ohne irgendeine Pause!!! Ist das überhaupt zulässig, und ist das ein Grund für mich zu kündigen, ohne das ich vom Amt eine Sprerre bekomme???
    Gruß K.

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Kaiser,

      eine Pause ist gesetzlich vorgeschrieben (§ 4 Arbeitszeitgesetz). Ob Sie aber aus diesem Grund kündigen können, ohne eine Sperre vom Arbeitsamt zu bekommen, sollten Sie mit diesem absprechen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  213. Markus

    Hallo
    in meinem Arbeitsvertrag von 1996 steht
    „beide Parteien haben das Recht, den Vertrag unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist zu kündigen, wobei für den Arbeitnehmer die gleichen Fristen gelten wie für den Arbeitgeber“.
    Die Firma wurde 2006 von einer anderen Firma übernommen, ohne „neue“ Arbeitsverträge.
    Welche Kündigungsfrist muss ich einhalten, wenn ICH kündige?

    Vielen Dank schon mal im voraus

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Markus,

      für den Arbeitgeber gelten mit zunehmender Betriebszugehörigkeit des Arbeitnehmers längere Kündigungsfristen als für den Arbeitnehmer. Dies können Sie in unserem Ratgeber nachlesen: https://www.arbeitsvertrag.org/kuendigungsfrist/

      Wird im Vertrag festgelegt, dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer die gleichen Fristen einzuhalten haben, bedeutet dies in der Regel, dass der Arbeitnehmer sich an die längeren Arbeitgeber-Fristen zu halten hat. Ein Anwalt für Arbeitsrecht kann ggf. prüfen, ob diese Klausel zulässig ist.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  214. Mara

    Guten Tag,
    ich habe meinen Arbeitgeber per Mail um Aufhebung meines Arbeitsvertrages gebeten und direkt , wenn dies nicht möglich ist, die fristgemäße Kündigung meines Arbeitsvertrages ausgesprochen.
    An die Mail habe ich dieses Schreiben (eingescannt mit Unterschrift) angehangen und dieses dann per Post abgesendet. Ein Aufhebungsvertrag kommt nicht zustande. Nach mehreren auch persönlichen Gesprächen mit dem Chef wurde mir gesagt, dass die normale Kündigungsfrist greift. Kündigung nach TV-L 6 Monate zum Quartalsende. Die Mail habe ich am 21.03. abgeschickt, das Schreiben per Post am 22.03.. Gespräche mit dem Chef waren am 25. und 26.03. und jetzt im April mehrmals per Mail Kontakt. Nun erfahre ich von anderer Stelle, dass mein unterschriebenes Kündigungsexemplar per Post scheinbar nicht angekommen ist. Der Chef hat noch nichts gesagt. Was ist jetzt mit der Wirksamkeit meiner Kündigung ? Kann ich das „Original“ einfach nochmal nachreichen ? Ist trotzdem durch Mail, Scan, Gespräche rechtzeitig gekündigt ? Wenn der Chef mir die Kündigung und mein Ende des Arbeitsverhältnisses schriftlich bestätigt, gilt dann die Kündigung als angenommen ?
    Viele Grüße Mara

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Mara,
      § 623 BGB besagt:

      „Die Beendigung von Arbeitsverhältnissen durch Kündigung oder Auflösungsvertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform; die elektronische Form ist ausgeschlossen.“

      Für weitergehende Fragen wenden Sie sich bitte ggf. an einen Anwalt. Wir bieten keine Rechtsberatung an.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  215. Sabine

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    ich habe einen befristeten Vertrag (2 Jahre)als Verwaltungsangestellte im öffentlichen Dienst eines Klinikums (TV-L).
    Dieser besteht seit 01.01.2015. Im April 2018 habe ich noch intern gewechselt und wieder einen neuen befristeten Vertrag (2 Jahre bis 31.03.2020) erhalten.
    Nunmehr möchte ich schnellst möglich kündigen.
    Ich habe gelesen, dass nach einer Beschäftigungszeit von mehr als 3 Jahren eine Kündigungsfrist von 4 Monaten zum Quartalsende besteht.
    Ist das so korrekt? Gibt es die Möglichkeit einer Sonderkündigung?
    Vielen Dank für Ihre Informationen

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Sabine,
      normalerweise richten sich die Kündigungsfristen nach dem jeweiligen Arbeits- oder Tarifvertrag. Fehlt es an einer solchen Regelung, greifen gewöhnlich die gesetzlichen Vorschriften des § 622 BGB. Des Weiteren ist bei einem befristeten Vertrag § 15 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) zu berücksichtigen, welcher u. a. Folgendes besagt:

      (1) Ein kalendermäßig befristeter Arbeitsvertrag endet mit Ablauf der vereinbarten Zeit.
      […]
      (3) Ein befristetes Arbeitsverhältnis unterliegt nur dann der ordentlichen Kündigung, wenn dies einzelvertraglich oder im anwendbaren Tarifvertrag vereinbart ist.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  216. Simon K.

    Hallo,
    ich möchte nach 10 Jahren bei einem Großbetrieb kündigen.
    in meinem Arbeitsvertrag ist eine Kündigungsfrist von zwei Monaten vermerkt.
    Hat die gesetzliche Kündigungsfrist von 4 Wochen Vorrang?
    Falls ja, gibt es Schwierigkeiten,wenn ich diese Kündigungsfrist wähle?

    Danke für die Informationen
    Simon K.

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Simon K.,

      im Arbeitsvertrag kann eine längere Kündigungsfrist vereinbart sein, sofern eines gewahrt ist: Die Frist, die der Arbeitnehmer einzuhalten hat, darf nicht kürzer sein als die Frist, die der Arbeitgeber einzuhalten hat. Diese ist dann auch bindend und muss eingehalten werden, damit die Kündigung wirksam ist.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

        1. arbeitsvertrag.org

          Hallo Simon K.,

          wie erwähnt ist die Frist, der Sie im Arbeitsvertrag zugestimmt haben, bindend. Das Günstigkeitsprinzip kommt bspw. zur Anwendung, wenn im Tarifvertrag etwas anderes vereinbart wurde als im Arbeitsvertrag. Dann gilt die für den Arbeitnehmer günstigere Vereinbarung.

          Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

      1. Peter

        Hallo,
        Meine Mutter hat seit Dezember 2017 nicht mehr gearbeitet auf Ihrer Arbeit als Altenpflegerin. Seit dem hat Sie dauerhaft Krankenschein wegen Ihrer Bandscheibe. Inzwischen bekommt sie Arbeitslosengeld. Es wird für Sie auch nicht mehr körperlich möglich sein auf dieser Arbeit zu arbeiten.

        Deshalb möchte sie kündigen dort um eine Arbeit mit weniger körperlicher Belastung zu finden. Worauf muss man jetzt bei der Kündigung achten? Reicht eine Standard Kündigung aus?Bekommt Sie Geld vom Arbeitgeber für ihre restliche Urlaubstage?

        1. arbeitsvertrag.org

          Hallo Peter,

          eine normale Kündigung sollte ausreichen. Wie mit verbleibenden Urlaubstagen verfahren wird, sollte Ihre Mutter mit Ihrem Arbeitgeber klären.

          Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  217. Lale

    Hallo,
    Ich bin seid 2 Jahren in einer Praxis tätig , nun möchte ich Frist gerecht zum 01.07 kündigen, in meinem Vertrag steht das ich eine Kündigungsfrist von 4 Wochen habe. Nun hab ich am 01.08 schon bereits eine neue Stelle, das heißt ich wäre dann ab 01.08 gekündigt richtig ? Nun hab ich ein kleines Problem ich hab mein bereits genehmigten Urlaub vom 15.7 bis einschließlich zum 05.08, ich habe aber 56 minusstunden. Ich traue mich aber nicht nach meiner Kündigung zurück in die Praxis zu gehen, da ich kein gutes Verhältnis zum Chef habe und somit Angstzustände bekomme. Wäre es rechtens wenn ich nach meiner Kündigung direkt ein Attest vom Arzt bis zum 01.08 abgeben somit würden da die minusstunden verfallen oder Würde mein bisheriger Chef dann etwas dagegen antun können ?
    Danke im Vorraus

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Lale,

      Ihr Chef könnte das Geld für diese Minusstunden einbehalten. Sollte es zwischen Ihnen zu Streitigkeiten kommen, bitten wir Sie, sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht zu wenden.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  218. Hans

    Hallo,

    wenn ich im ÖD 2016 mit einem befristeten Vertrag eingestellt wurde, welcher dann 2017 auf unbefristet geändert wurde, auf welchen Vertrag bzw. welches „Abschlussdatum“ muss ich mich in der Kündigung dieses Arbeitsvertrages dann beziehen?
    Oder kann ich auch einfach schreiben „hiermit kündige ich das aktuelle Arbeitsverhältnis fristgerecht zum…“?!

    Besten Dank im Voraus

  219. Özlem

    Hallo Zusammen,

    MA kündigt seinen Vertrag (4 Wochen Kündigungsfrist) wie folgt:

    „… Unter Einhaltung der Kündigungsfrist von vier Wochen zum 31.07.19“.

    Die Kündigung ist beim Arbeitgeber am 15.05.19 eingegangen. Muss der Arbeitgeber dem 31.07.19 zustimmen oder kann er sich auf die 4 Wochen berufen, so dass das Austrittsdatum der 12.06. wäre?

    Lieben Lieben Dank für eure Rückmeldung

    Grüße

  220. Sina B.

    Guten Abend,

    ich habe Fragen, die in dieser Art hier nicht aufgeführt sind.
    Ich habe einen unbegrenzten Anstellungsvertrag seit November 2012, bin also über 6 Jahre in der Firma angestellt. Im Anstellungsvertrag steht: “ Nach Ablauf der Probezeit kann das Anstellungsverhältnis von beiden Seiten nach Maßgabe der gesetzlichen Kündigungsfrist gekündigt werden.“
    Zusätzlich steht: „Die verlängerten gesetzlichen Kündigungsfristen gelten für beide Vertragsparteien“ Diesen Satz konnte ich nicht interpretieren bzw. hatte ich nicht verstanden und bin von einer Kündigungsfrist von vier Wochen ausgegangen. Also habe ich eine schriftliche Kündigung zum 15.07.19 am 07.06.19 meiner Arbeitgeberin vorgelegt und mündlich erklärt, dass eine weitere Beschäftigung in ihrem Betrieb aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr möglich sei.
    (Ich habe einen sehr unruhigen und lauten Arbeitsplatz, an dem es unmöglich ist, sich zu konzentrieren, was für meine Tätigkeit sehr wichtig ist. Durch meine Erkrankung Multiple Sklerose fällt es mir so schon sehr schwer, mich auf Dinge zu konzentrieren.)
    Ich wollte fairerweise meiner Arbeitgeberin möglichst schnell meine Kündigung geben, damit sie früher nach einen Ersatz für mich suchen kann. Sie hat die Kündigung, die ich in zweifacher Ausführung dabei hatte, auch gleich unterschrieben. Anschließend hatte ich eine Woche Urlaub.
    Jetzt bezieht sie sich auf den 2. Satz des Arbeitsvertrages ( „Die verlängerten gesetzlichen Kündigungsfristen gelten für beide Vertragsparteien“ ) und verlangt eine Arbeitszeit bis Ende Juli 2019 von mir. Nun habe ich aber inzwischen einen neuen Arbeitsvertrag in einem anderen Betrieb unterschrieben der ab 15.07.19 beginnt. Ich möchte ungern meine neue Arbeitgeberin fragen, ob ich eine Woche später anfangen kann, da sie mich dringend (am liebsten ab sofort) braucht und vielleicht auch das Verhältnis beeinträchtigt….was soll sie denn von mir denken? Das möchte ich ungern riskieren, da ich mich so sehr auf die neue Arbeit freue.
    Meine jetzige Arbeitgeberin hat mir nahe gelegt, dass sie mich in der Woche vom 15.07.-19.07.19 dringend braucht, da zwei meiner Kolleginnen im Urlaub sind. Davon mal abgesehen, würde ich diese Woche alleine gar nicht bewerkstelligen können, ich muss dann die Aufgaben von den zwei Kolleginnen mit übernehmen, was ich abgesehen davon, auch ohne meine Kündigung gar nicht hinbekommen würde.

    Wie ist die Rechtslage für mich? Ist die unterschriebene Kündigung rechtskräftig? Kann meine Arbeitgeberin im nachhinein eine Arbeitszeit bis 31.07.19 verlangen, obwohl sie unterschrieben hat? Ist es mein Fehler wenn meine Arbeitgeberin die Kündigung ohne genauer Durchsicht unterschreibt?
    Es wäre wirklich hilfreich für mich, wenn Sie mir ein paar Antworten geben könnten.
    Vielen Dank im Voraus!

    Mit freundlichen Grüßen

    S.

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Sina B.,

      leider können wir Ihnen nur raten, die Hilfe von einem Anwalt für Arbeitsrecht in Anspruch zu nehmen, da wir nicht befugt, eine kostenlose Rechtsberatung anzubieten und einen Einzelfall zu beurteilen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  221. Claude M.

    Hallo,
    Ich habe eine Frage über meine Kündigungsfrist als Arbeitsnehmer.

    Ich bin seit dem 20.03.2006 (also jetzt über 13 Jahre) in einer Firma. Laut Vertrag beträgt diese Frist 3 Monate zum Monatsende. MIr wurde gesagt das die Betriebszugehörigkeit auch eine Rolle spielt. In meinem Vertrag steht auch geschrieben, dass eine gesetztliche Verlängerung der Kündigungsfrist für beide Seiten gilt. Daher meine vielleicht einfache Frage. Wenn ich am 25.06.2019 oder am 26.06.2019 meine Kündigung einreiche, wann wäre mein tatsächlicher letzter Arbeitstag?

    Ich möchte es gerne wissen, um meinen nächsten Arbeitgeber darüber zu informieren, damit er den neuen Vertrag dementsprechend vorbereitet.

    Danke im voraus

    Mit freundlichen Grüßen

  222. Nadine

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    ich habe im gegenseitigem Einverständnis mit meinem Arbeitgeber einen Aufhebungsvertrag beschlossen. Diesen möchte er möglichst heute (nach 3 Tagen Wartezeit) haben, ist auch kein Problem, weil ich das so wollte, weil ich ins Ausland ziehen werde. Wenn mein Arbeitsverhältnis mit Ablauf des 30.09.19 endet, wann ist dann mein letzter Arbeitstag? Ich habe noch 2 Tage Urlaub übrig, den entsprechenden Antrag soll ich meinem Arbeitgeber zukommen lassen. Ich habe eine 5 Tage Woche. Nehme ich meine beiden Tage, jetzt am 26.-und 27.09. Oder sollte ich ihn eher am 27.09. und 30.09. 19 nehmen?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Nadine,

      wie Sie bereits gesagt haben, endet das Arbeitsverhältnis mit Ablauf des 30.09., dies ist demnach Ihr letzter offizieller Arbeitstag. Ihren Urlaub können Sie nehmen, wann Sie möchten. Nehmen Sie den 26. und 27.09., müssen Sie am 30.09. noch einmal zur Arbeit erscheinen. Nehmen Sie den 27. und den 30.09., müssen Sie am 26.09. das letzte Mal zur Arbeit erscheinen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  223. Miriam

    Hallo,
    ich bin in der Probezeit und ziemlich unglücklich in meinem Job.
    Meine Probezeit endet am 31.07.
    Kann ich am 31.07. zum Beispiel zum 20.08. kündigen? Das wäre ja länger als die 14 Tage Kündigungsfrist.
    Oder darf man nur mit den 14 Tagen genau kündigen?
    Viele Grüße
    Miriam

  224. Hussein A.

    Hallo,

    ich habe einen Arbeitsvertrag mit ( vier Wochen zum Quartalsende) untergeschrieben , ohne zu wissen, was bedeutet das, weil ich neue in Deutschland war und jetzt habe ich tollen Job gefunden.
    Wie kann ich damit umgehen?

    Vielen Dank im voraus
    Hussein

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Hussein A.,

      zum Quartalsende bedeutet, dass Sie immer nur zum 31.03., 30.06., 30.09. und 31.12 kündigen können. Sie müssen mindestens vier Wochen vorher ihre Kündigung schriftlich einreichen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  225. Albert S

    Hallo,

    meine Frage lautet wie folgt.
    Welche Kündigungsfrist bei Kündigung durch AN gilt?

    AV vom Februar 2014, dann neuer Vertrag mit Gehaltsänderung März 2016.
    Welcher Vertrag gilt ??
    Sind es nun 1 oder 2 Monate Kündigungsfrist?

    Vielen Dank

  226. Paula

    Hallo. Arbeite im Einzelhandel mit einen unbefristeten Vertrag. Habe zum 31
    .8 gekündigt mit Einhaltung der Kündigungsfrist. Habe im August noch 16 Tage Urlaub die ich weit vor der Kündigung genehmigt bekommen habe. Wieviel Resturlaub steht mir dann noch zu.. Bei 36 Tagen Jahresurlaub? Auch sollen 70 Minusstunden noch offen sein die aber durch den AG verursacht wurden. Vorgesetzter meinte ich müsse sie rein arbeiten. Im Vertrag steht nur Regelung bei Überstunden.
    Gruss Paula

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Paula,

      Minusstunden, die vom Arbeitgeber angeordnet wurden, dürfen in aller Regel nicht Ihnen angelastet werden. Bei einer Kündigung nach dem 30.06. haben Sie Anspruch auf den gesamten Jahresurlaub.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  227. Zosile

    Hallo,

    ich bin seid 8 Jahren in einem Betrieb, nach der Geburt meiner Tochter habe ich 2018 einen komplett neuen Arbeitsvertrag bekommen. Nun möchte ich kündigen und in meinem Vertrag steht das ich die selben Kündigunszeiten haben wie der AG. Bei 8 Jahren Betriebszugehörigkeit also 3 Monate. Oder aber kann ich inenrhalb v. 4 Wochen kündigen weil ich einen neuen Arbeitsvertrag unterschrieben haben.
    Vielen Dank

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Zosile,

      in der Regel zieht hier die Betriebszugehörigkeit, nicht das Datum des (neuen) Vertragsabschlusses.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  228. Alexander M.

    Hallo,

    ich habe eine wichtige Frage, in meinem Vertrag sind 6 Monate Probezeit vereinbart. Allerdings steht dort auch, dass ich mit einer Frist von 2 Wochen zum Monatsende in der Probezeit kündigen kann, ist das richtig so oder darf man das nicht reinschreiben?

    Herzliche Grüße
    Alex M.

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Alexander M.,

      gemäß § 622 Abs. 3 im bürgerlichen Gesetzbuch kann während der Probezeit eine Kündigungsfrist von zwei Wochen angesetzt werden.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  229. Rita

    Hallo,
    ich möchte kündigen und in meinem Arbeitsvertrag steht, dass die gesetzlichen bzw. tariflichen Kündigungsfristen in Kraft treten. Was gilt? Ich bin seit 1999 beschäftigt und im Tarifvertrag von 2016
    steht, dass 6 Monate zum Quartalsende gekündigt werden kann. Die Personalchefin meiner neuen Arbeitsstelle meinte, so eine lange Kündigungsfrist wäre sittenwidrig.

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Rita,

      aus der Ferne können und dürfen wir dies nicht beurteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen an einen Anwalt für Arbeitsrecht.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  230. Kerstin

    Guten Morgen,

    wenn meine Kündigungsfrist vier Wochen zum 15. oder Ende des Monats beträgt, kann ich trotzdem am 28.8.19 zum 15.10.19 kündigen, weil ich noch Urlaubs- und Überstundenanspruch habe, den ich als Freizeitausgleich nehmen möchte und der nicht ausgezahlt werden soll?

  231. Wolfgang K.

    Hallo Team für Arbeitsververtrag.
    Seit längerer Zeit bekomme ich nach einem Schlaganfall
    eine Erwärbsminderungsrente .( EM-Rente. )
    Kann ich mein Arbeitsverhältnis auflösen,und das
    Rentnerdasein noch geniesen?
    Danke für eine Antwort.

  232. Eva S.

    Hallo,
    mein Vertrag ist befristet (6 Monate) bis zum 12. November 2019.
    Kann ich zum 30. Oktober (mit 4 Wochen Kündigungsfrist) kündigen, damit ich am 01. November eine neue Stelle antreten kann.
    In meinem AV ist nur die Kündigung während der Probezeit (6 Wochen) deutlich benannt.
    Kann man einen befristeten AV kündigen?
    Ich danke für eine Info.
    Eva S

  233. Katinka

    Guten Morgen,

    nach durch sehen des Forums, bin ich mir eigtl sicher aber ich frage trotzdem zur Sicherheit, wenn ich mich in der Probezeit mit 14- Tägiger Kündigungsfrist befinde und am 16.10 eine neue Stelle antreten kann, muss ich doch spätestens am 1.10 bis Geschäftsschluss, diese eingereicht haben um am 15.10. meinen letzten Arbeitstag auf dem Alten zu haben, oder? Oder muss ich die Kündigung bis zum 30.8 einreichen wenn der 15. und 30. eines Monats schriftlich festgehalten sind?

    Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen

  234. Ace

    Guten Tag ,

    ich fange am 02.01.2020 eine neue Stelle an und würde gerne bis zum 31.12.2019 ordentlich kündigen. Laut meinem Arbeitsvertrag gilt die gesetzliche Kündigungsfrist.

    Bis wann muss ich die Kündigung bei einem jetzigen Arbeitgeber abgegeben haben ?

    Vielen Dank für Ihre Mühe.

  235. Unbekannt1

    Hallo

    Ich habe gekündigt, 3 Monate Kündigungsfrist. Nun will mir mein Chef die übrigen Urlaubstage nicht geben. Er meinte ich hätte keinen Anspruch auf Urlaubda ich gekündigt habe. Er würde entscheiden ob er diese auszahlt oder in den nächsten Tagen mir vereinzelt geben. Da es jedoch nicht mein Problem ist, da er Personalmangel hat und sich auch nicht bemüht welche zu suchen, ist er im Recht? Kann ich ihm nicht im letzten Monat äussern ich würde nicht mehr kommen, er solle mir die Urlaubstage abziehen und die restlichen Tage muss er mir nicht zahlen ?

  236. Lukas

    Hallo Zusammen,

    ich bin nach der Ausbildung bei meinem Unternehmen geblieben und seit Juli diesen Jahres in Festanstellung.

    Ich würde gerne mein Arbeitsverhältnis zum 31.12.19 kündigen.

    Unter Einhaltung der Kündigungsfris zum 2.12.19.

    Das wären dann 18 Arbeitstage (24+25+26+31 sind frei in unserer Firma).

    Kann ich also zum 03.12.19 kündigen und dann ohne Absprache die Zeit bis zum Vertragsende mit Urlaubstagen überbrücken?

    Ich habe noch 9 reguläre Urlaubstage und ca 10-11 Tage in Form von Überstunden (mit Chipkarte auf meinem Zeitkonto gespeichert). Wird also in jedem Fall reichen. Je nach Stand gegen Ende November zieh ich die Kündigungen und den Urlaub dann womöglich noch vor, um alle Tage zu nutzen.

    Ist das so konform?

    Vielen Dank

  237. Hanne P.

    Moin,
    ich war seit Juli 2019 krank und habe meinen Minijob zum 31.10.2019 gekündigt.
    Liege ich richtig, dass mir mein noch zustehender Urlaub anteilig auszuzahlen ist?

    Hanne P.

  238. Sascha W.

    Guten Morgen.
    Ich bin seit 10 Jahren in einem kleinen Ing.Büro angestellt.
    Ich habe am 09.12.19 schriftlich gekündigt.(Vordruck aus dem Netz)
    Auszug aus dem Vertrag“
    Danach kann der Vertrag von beiden Seiten mit einer Frist von 6 Wochen zum Quartalsende gekündigt werden.Sollten gestzliche längere Fristen für den Arbeitgeber gelten , gelten diese auch für den Arbeitnehmer“
    Meine Frage ist nun: Wann ist mein letzter Arbeitstag laut Gesetz? Man sagt mir 31.03.20
    Das verstehe ich nicht? Ich dachte es wären sechs Wochen zum Quartalsende also Mitte Februar 2020.
    Was stimmt nun und wie kann ich vorgehen wenn darauf bestanden wird das ich bis zum 31.03.20 arbeiten soll das aber nicht zulässig ist?
    Würde mich über konkrete Angaben freuen.
    Mfg

  239. Manuela

    Hallo,

    Ich arbeite derzeit in einem insolventen Unternehmen (offiziell am 1.12. Eröffnet) und hab am 28.11. Eine Kündigung zum 31.12 eingereicht. Da für mich nichts genaues ersichtlich war in meinem Arbeitsvertrag was eine Kündigungsfrist betrifft. Nach Nachfragen wurde mir gestern gesagt das sie der Vertrag auf den tvöd bezieht und ich eine Frist von 6 Wochen zum Quartalsende habe. Ich hab ab 2.1 eine neue Arbeitsstelle und möchte diese auch antreten. Einem aufhebungsvertrag wird von Seiten des Arbeitgebers nicht zugestimmt. Kann ich wenn ich es vorher schriftlich mitteile einfach ab 1.1 nicht mehr beim alten Arbeitgeber zur Arbeit erscheinen? Schadensansprüche kann er nicht Nachweisen da ich im Dienstplan ab Januar schon nicht mehr eingeplant bin und auch personell nicht fehle.

  240. Aida

    Guten Tag
    Ich arbeite als Zimmermädchen seit 2016 erstmal minijob. Ab 2017 habe ich in TL Vertrag bekommen esrt mal mit 10€/st ab Dezember 2018 wegen guten Leistungen habe ich 12€/st
    Von ein paar Monaten habe ich gesehen dass die Arbeitgeber bezahlt auch Sonntagszuschlag und feierzuschlag aber für die anderer Zimmermädchen.Für mich nie ein Sonntag.
    Ist das richtig?
    Dar der Arbeitgeber unterschiedlich lohn hat für die gleiche Stelle?
    Die Zimmermädchen sind für ein paar Monaten in Hotel und ich 4 Jahre.
    Vielen Danke

  241. Jürgen

    Hallo,

    während der Probezeit lief es nicht so gut mit meinem Chef und ich sagte ihm, die arbeit gefalle mir nicht besonders.
    Jetzt habe ich die Kündigung zum Ende der Probezeit erhalten. Der Chef schreibt in seinem Kündigungsschreiben an mich „ich kündige ihn auf eigenen Wunsch“.

    Ist es rechtens und kann ich mich wehren so eine Formulierung zu bekommen? Insbesondere da ich mich jetzt arbeitslos melden muss.

    Bitte um eine Antwort.
    Danke und Gruß

  242. Heike W.

    Hallo,

    ich habe bereits genehmigten Urlaub im April. Wenn ich nun eine neue Stelle zum 01.05.2020 annehme, und im März kündige, was könnte mir wegen dem Urlaub passieren?

    Vielen Dank

  243. Mark

    Hallo,

    Meine Frau hat ihr Arbeitsverhältnis schriftlich gekündigt mit einer Kündigungsfrist von 4 Wochen. Ihr Chef hat die Kündigung unterschrieben und damit akzeptiert. Einen Tag vor Ende sagt er ihr, dass sie 3 Monate Kündigungsfrist habe und fordert sie auf weiter zu arbeiten. Ist es rechtens, wenn er ihre Kündigung mit Unterschrift akzeptiert hat?

  244. Hielk

    Ich möchte mein Austrittsdatum nicht auf den nächstmöglichen Kündigungszeitpunkt verlegen, sondern danach. So hätte mein AG mehr Zeit einen Ersatz für mich zu finden.
    D. h.: Ich würde also im April für den 01.September kündigen, obwohl meine Kündigungsfrist 3 Monate zum Monatsende beträgt.
    Geht das?

  245. Helena

    Liebes Team von Arbeitsvertrag.org,

    wenn in meinem Vertrag eine „Kündigungsfrist von 2 Monaten“ vereinbart ist, ohne weitere Nennung von Monatsende oder anderem Datum, heißt das, eine Kündigung am 04.03. wäre zum 05.05. wirksam? Oder verlängert sich das auch ohne explizite Nennung immer zum 15. oder Monatsende?

  246. L.

    Guten Tag!
    In meinem Arbeitsvertrag steht das Arbeitsverhältnis kann mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende des Halbjahres gekündigt werden.
    Ist diese Formulierung rechtens? Bzw heißt es, dass ich für einen Austritt am 31.12.20 spätestens am 30.09 kündigen müsste, andererseits der Nächste erst am 30.06.21 möglich wäre?

  247. Loren

    Hallo,

    ich habe mich für eine Stelle intern meiner aktuellen Firma beworben. Der neue Bereich hat mir auch schon versichert, dass ich dorthin wechseln kann. Leider darf ich den Bereich jedoch nicht wechseln, mit dem Grund, dass ein Nachfolger gefunden erst werden muss.
    Ist das rechtlich richtig? Und wäre das auch ein Grund?

  248. Michael

    Guten Tag
    Ich hab vor 2 Tagen meine Kündigung an die Adresse meines Arbeitgebers,die im AV steht gesendet.
    Jetzt kam per Post die Meldung:auf Wunsch des Empfängers wurde die Sendung nachgesandt bzw.
    an eine abweichende Anschrift weitergeleitet.Ist diese Kündigung trotzdem noch Wirksam,Kündigungsfrist 4 Wochen am 11.11.2020 abgeschickt am12.11.2020 gekündigt zum 9.12.2020

  249. Aga

    Hallo,
    ich einen neuen Job – mein Problem – dieser beginnt zum 04.01.2021. Nun weiß ich nicht wie ich das mit meiner Kündigung machen soll:
    Kann ich den alten Job so kündigen, dass er erst am 03.01.2021 endet – oder geht dies nur auf Monatsbasis?
    Danke Aga

  250. Alan

    Hallo,

    ich habe in meinem Vertrag nur stehen, nach gesetzlicher Kündigungsfrist.
    Da ich 9 Jahre dort arbeite, wären das für den AG ja 3 Monate zum Monatsende.
    Gelten die 3 Monate auch für mich oder sind es die 4 Wochen?

  251. Tina

    Liebes Team von Arbeitsvertrag.org,

    mein Freund hat vor kurzem sein Kündigungsschreiben versendet. Hier hat er geschrieben, dass er „zum nächstmöglichen Zeitpunkt“ kündigt. Ein konkretes Datum hat er nicht angegeben. Ist die Kündigung dennoch rechtskräftig? Falls ja, gibt es hierfür möglicherweise ein Urteil oder ähnliches, das angeführt werden könnte?

    Über die Beantwortung meiner Frage würde ich mich sehr freuen.

    Viele Grüße und herzlichen Dank im Voraus
    Tina

  252. Alexander

    Hallo…

    Ich hab gekündigt am 5.03 zum 15.04 damit ich ab den 16.04 beim neuen Arbeitgeber anfangen kann.
    Mein Arbeitgeber sagt mir das ich 6 Monate Kündigungsfrist habe weil ich 16 Jahre da bei bin und weiß mich auf Arbeitsvertrag hin, was am 01.03.2005 abgeschlossen war.
    „nach Ablauf der Probezeit gilt die gesetzliche Kündigungsfrist.Eine aufgrund gesetzlicher Vorschriften zugunsten des Arbeitnehmers eintretende Kündigungsfrist gilt für beide Vertragsparteien.“
    Und das steht drin…
    Wie soll ich jetzt vorgehen?

  253. M.

    Hallo!
    Ich überlege aktuell für einen neuen Job meine Arbeit zu kündigen, da ich nicht frührer aus meinem Arbeitsvertrag entlassen werden würde. In meinem Arbeitsvertrag ist eine Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Quartalsende vermerkt. Diese Frist gilt für mich als auch für meinen Arbeitgeber.
    Bei meinen Vorstellungsgesprächen wurde jedes mal meine lange Kündigungsfrist angesprochen, so dass ich aktuell überlege, meinem Arbeitgeber meine Kündigung morgen zu überreichen, um ab Juli für den neuen Arbeitgeber zur Verfügung stehen zu können. Bei einer Kündigung erst im April oder später, würde ich ja erst ab Oktober für meinen neuen Arbeitgeber zur Verfügung stehen.
    Meine Frage ist nun, ob ich die vertraglich vereinbarte Kündigungsfrist umgehen kann, so dass ich gem. meiner Betriebszugehörigkeit (fast 10 Jahre) auf die 3-monatige Kündigungsfrist zurück greifen könnte?
    Danke im Voraus für Ihre Hilfe und liebe Grüße!

  254. Bianca

    Hallo ich arbeite seit dem 15 10.2021 und möchte jetzt kündigen da ich so gerade eben noch in der Probezeit bin ist die Kündigungsfrist 14 Tage ,zählt man die Wochenendtage mit ? Ich arbeite 30 Std.die Woche an 5 Tagen und habe auf das Jahr gerechnet 20 Urlaubstage habe ich wenn ich jetzt kündige in den 14 Tagen recht auf Urlaub wenn ja schreibe ich das mit in die Kündigung. Wie wäre es wenn ich mich ab morgen krank melde und Kündigung mit der AU abgebe?

  255. Beatrice

    Hallo!
    Ich möchte mein Arbeitsverhältnis 24.5. kündigen, aber der Chef ist bis Ende Mai im Urlaub! Ist die Kündigung trotzdem wirksam, wenn sie auf Arbeit vorliegt und ich meinen Chef z. B. per Mail darüber informiere? Muss mir jemand den Eingang der Kündigung bestätigen? Ich arbeite in einer chirurgischen Praxis mit schwierigen Verhältnissen, d.h. es gibt nicht wirklich eine „Vertretung“ für solche Chefsachen. Wie soll ich das machen??

    Vielen Dank für Ihre Hilfe!

    Freundliche Grüße,
    Beatrice

  256. M.

    Hallo,
    ich möchte gerne als Arbeitnehmer kündigen. In unserer Firma ist es üblich, dass verlängerte Kündigungsfristen für den Arbeitnehmer auch für den Arbeitgeber gelten (ich habe aber keinen schriftlichen Vertrag – weiß aber um diese Begebenheit). Ich habe vorher 8 Jahre als Minijobber dort gearbeitet und im Anschluss 2019 einen Vertrag als Vollzeitkraft abgeschlossen.

    Meine Frage: Zählt die Zeit des Minijobbs mit für die Berechnung der Kündigunsfrist?
    Wenn ja, wäre ich über 10 Jahre dort beschäftigt und ich müsste mit einer 4monatigen Kündigungsfrist kündigen!

    Minijobb war identisch mit meiner Tätigkeit als Vollzeitkraft (nur halt mir mehr Stunden).

    Vorab vielen Dank für die Antwort

  257. Gülsen

    Hallo Ich habe 15 Jahre in einer Reinigungsfirma gearbeitet und die Reinigungsfirma hat eine Stelle in einer abgelegenen Stadt angeboten, ich habe sie nicht angenommen, weil ich kleine Kinder habe Ich muss der Reinigungsfirma selbst kündigen und habe ich Anspruch auf abfindung

  258. Ina

    Hallo, ich habe meinen Arbeitsvertrag gekündigt und es sind noch Urlaubstage und Überstunden offen. Diese erwähnte ich im Kündigungsschreiben mit der Bitte um eine schriftliche Bestätigung seitens des Arbeitgebers. Nach 6 Wochen ( Kündigungsfrist beträgt 3 Monate) und mehrmaligen Nachfragen erhielt ich weder mündlich noch schriftlich eine Bestätigung. Ist der Arbeitgeber nicht verpflichtet für eine Antwort? Wie verhalte ich mich in diesem Fall korrekt? Kann ich jetzt einfach der Arbeit fern bleiben? Wäre wirklich dankbar für einen rechtlichen Hinweis.

  259. Irena

    Guten Abend, ich habe meinen Arbeitsvertrag gekündigt und seit 1.5 Monaten bekomme ich keine Bestätigung von Arbeitgeber. Gibt es hier einen Frist?

  260. Andreas

    Hallo erst mal,
    ich habe eine Kündigungsfrist von 4 Wochen zum Monatsende. Ich möchte aber erst mit einer Frist von 12 Wochen zum Monatsende kündigen. Meine Frage, kann der Arbeitgeber trotz meiner erfolgten Kündigung, mir mit einer Frist von 4 Wochen kündigen obwohl ich schon gekündigt haben?
    Lieben Dank im Voraus für Eurer Mühe.

  261. Büsra

    Hallo, meine Frage ist: ich hab neuen Job und will dem alten sofort kündigen. Im Wege steht aber kündigsfrist und ich muss den neuen Job sofort anfangen. Grund warum ich aufhören möchte ist das ich bei der jetzigen Job in einer Teilzeit Vertrag bin und neuem Job Vollzeit. Problem ist wirklich dieser Kündigungsfrist was in Wege steht. Wie komme ich da sofort raus?!
    Kündigungsfrist: zum letzen jeden Monats (4 Wochen)
    bitte um eine antwort
    dankeee

  262. Edith

    Hallo,
    Ich arbeite seit 15 Jahren in einem großen Konzern, habe intern eine andere Position bezogen, und bin da sehr unglücklich.
    Jetzt könnte ich im gleichen Konzern, nochmals die Position wechseln, aber die Firma sagte ich soll jetzt kündigen um meine ganzen Überstunden und Urlaube konsumieren, damit ich eben wie gesagt dann neu einsteigen kann, ist das Sinnvoll? Was habe ich davon, was könnte mir passieren?

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