
Wie viel Zeit ein Arbeitnehmer in der Woche für Arbeit aufbringt, ist einer der Kernpunkte im Arbeitsvertrag. Hier sind die Regelungen, die das Arbeitsverhältnis betreffen in der Regel schriftlich festgehalten.
Die getroffenen Vereinbarungen lassen sich anhand eines solchen Dokumentes viel leichter nachweisen als bei einem mündlichen Vertrag, sollte ein Partner einen Arbeitsgerichtsprozess anstrengen.
Inhalt
Kompaktwissen: Arbeitszeit
Die Vorschriften zur Arbeitszeit in Deutschland befinden sich im Arbeitszeitgesetz.
Die maximal erlaubte Arbeitszeit liegt in der Regel bei acht Stunden täglich. Ausnahmsweise kann sie auf zehn Stunden erhöht werden, wenn es innerhalb von sechs Monaten zu einem Ausgleich kommt. Diese festgelegten Grenzen dienen dem Arbeitsschutz.
Nein, Pausen gehören nicht zur täglichen Arbeitszeit. Legen Sie Mittags- oder Raucherpausen ein, müssen Sie die entsprechenden Zeiten nacharbeiten.
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Spezifische Informationen zur Arbeitszeit
Was ist Arbeitszeit?
Wann ein Mitarbeiter arbeitet und wann nicht, ist im Allgemeinen wie folgt definiert:
Hierzu zählen ebenfalls solche Zeiten, in denen der Arbeitnehmer sich zur Verfügung hält, um bei Bedarf und auf Zuruf schnell mit seiner Arbeit zu beginnen.
Wie lang dieser Zeitraum pro Tag höchstens dauern darf, ist im Arbeitszeitgesetz definiert. Es dient dem Arbeitnehmerschutz und gibt ganz klar vor, wie viele Stunden am Tag gearbeitet werden darf.
Das Arbeitsrecht sagt zur Arbeitszeit – im Arbeitszeitgesetz – Folgendes:
„Arbeitszeit im Sinne dieses Gesetzes ist die Zeit vom Beginn bis zum Ende der Arbeit ohne die Ruhepausen; Arbeitszeiten bei mehreren Arbeitgebern sind zusammenzurechnen. Im Bergbau unter Tage zählen die Ruhepausen zur Arbeitszeit.“ § 2 Arbeitszeitgesetz (ArbZG)

Das Gesetz schreibt Arbeitgebern und Arbeitnehmern vor, dass die regelmäßige Arbeitszeit pro Werktag nicht länger als acht Stunden sein darf. Ausnahmsweise kann von dieser Vorgabe abgewichen werden und die maximale Arbeitszeit pro Tag auf bis zu zehn Stunden ausgedehnt werden, wenn …
- im Laufe der kommenden sechs Monate im Durchschnitt wieder acht Stunden erreicht werden
- bzw. die Achtstundenregelung innerhalb der nächsten 24 Wochen durchschnittlich eingehalten wird.
Nach sechs Stunden Arbeitstätigkeit ist spätestens eine Pause einzulegen, wenn die Arbeitszeit pro Tag bis zu neun Stunden beträgt. Diese muss mindestens 30 Minuten dauern. Arbeiten Arbeitnehmer länger, muss die Pause mindestens 45 Minuten umfassen. Sie darf gestückelt werden in Blöcke, die mindestens 15 Minuten lang sind.
Wie lang die tägliche Arbeitszeit ausfallen darf, ist jedoch nicht nur im Arbeitszeitgesetz, sondern auch noch in anderen Gesetzen festgehalten, wie zum Beispiel den Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG). Es bezieht sich auf solche Arbeitnehmer, die in der Regel noch keine 18 Jahre alt sind und sich häufig in einer Ausbildung oder einem vergleichbaren Beschäftigungsverhältnis befinden. Der Gesetzgeber hält hier fest:
Bei Jugendlichen muss eine tägliche Höchstarbeitszeit von acht Stunden eingehalten werden. Die wöchentliche Arbeitszeit darf die Grenze von 40 Stunden nicht sprengen. Ist ein Jugendlicher an manchen Tagen weniger als acht Stunden beschäftigt, ist es erlaubt, ihn an anderen Tagen der Woche zum Ausgleich für achteinhalb arbeiten zu lassen.
In der Ausbildung ist der regelmäßige Gang zur Berufsschule Pflicht. Doch was gehört hiervon zur Arbeitszeit? Was zu Pausen? Das Gesetz sagt hierzu Folgendes:
Auf die Arbeitszeit anzurechnen sind …

- Berufsschultage, die acht Stunden dauern, mehr als fünf Unterrichtsstunden beinhalten, wovon eine Stunde im Minimum 45 Minuten dauert. Die Anrechenbarkeit ist begrenzt auf einen Tag pro Woche.
- Berufsschulwochen, die durch Blockunterricht gekennzeichnet sind und Ausbildungsinhalte im Minimum innerhalb von 40 Stunden an fünf Tagen oder mehr vermitteln
- die Unterrichtszeit plus Pausen
Gilt im Arbeitsrecht die Fortbildung als Arbeitszeit?
Nicht nur angesichts des rasanten technologischen Fortschritts sinkt die Halbwertzeit von Wissen dramatisch. Scheinbar sicher gewähntes Know-how wird durch neue Erkenntnisse schnell überholt, weshalb das Konzept des lebenslangen Lernens eingeführt wurde. Im Laufe des immer länger währenden Arbeitslebens sind Fort- und Weiterbildungen der Mitarbeiter deshalb nahezu unumgänglich, um als Unternehmen im Wettbewerb bestehen und nicht von anderen Konkurrenten abgehängt zu werden.
Was Arbeitnehmer in diesem Zusammenhang interessiert: Zählt die Zeit, die für derlei Bildungsmaßnahmen aufgewendet wird zur Arbeitszeit? In den allermeisten Fällen, ja. Das gilt nicht nur, wenn die Fortbildung in den üblichen Räumlichkeiten am vereinbarten Arbeitsort erfolgt. Müssen Arbeitnehmer erst zum Veranstaltungsort reisen, gilt in der Regel: Sobald Sie sich auf den Weg dorthin machen und währenddessen ausschließlich dienstliche Interessen verfolgen, handelt es sich um Arbeitszeit. Denkbar sind hier beispielsweise das Beantworten von Arbeits-E-Mails oder Erledigen von dienstlichen Telefonaten. Gleiches gilt für die Rückfahrt. Sogar Wartezeiten sind häufig inkludiert.
Verschiedene Arbeitszeitmodelle:
Welche Funktionen hat die Arbeitszeit?
Die konkreten Arbeitszeiten sind in Deutschland streng reguliert, um Arbeitnehmer vor Überlastung zu schützen. Es handelt sich demnach um eine Arbeitsschutzmaßnahme, die dazu dient:
- die Sicherheit der Arbeitnehmer zu gewährleisten
- die Gesundheit der Mitarbeiter zu erhalten
Muss die Arbeitszeit vom Arbeitgeber erfasst werden?
Insbesondere durch die Einführung des Mindestlohns bekam die Einhaltung der Arbeitszeit eine noch größere Bedeutung. Schließlich wäre es für Arbeitgeber nur allzu leicht, den vorgeschriebenen geringsten Lohn pro Stunde dadurch aufzuweichen, dass Angestellte einfach „unbezahlt“ länger arbeiten müssen.
Aus diesem Grund gibt es für bestimmte Arbeitnehmer die Pflicht, die Arbeitszeit zu dokumentieren. Dies gilt unter anderem für ebenjene bzw. Angehörige folgender Branchen:

- geringfügig Beschäftigte (nicht für Minijobber, die in der Privatwirtschaft arbeiten)
- Baugewerbe
- Gastronomie
- Speditionen
- Transport- und Logistikbereich
- Forstwirtschaft
- Gebäudereinigung
- Fleischwirtschaft
- Zeitungszusteller
- Paketboten
Der Arbeitgeber ist dazu verpflichtet, für alle Mitarbeiter der genannten Bereiche festzuhalten,
- wann die tägliche Arbeitszeit begonnen hat
- wann die tägliche Arbeitszeit beendet ist
- wie lang die tägliche Arbeitszeit gedauert hat (Zeit in Stunden)
Die Dokumentation muss nicht handschriftlich erfolgen. Es kann hierbei auch eine Zeiterfassung zur Ermittlung der Arbeitszeit eingesetzt werden, deren Protokoll auf Anfrage bei einer Kontrolle durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit vorgelegt werden muss.
Was besagt das Arbeitsrecht zu den Überstunden?
Bei Überstunden handelt es sich um über die regelmäßige Arbeitszeit geleistete Mehrarbeit, die unter Umständen bereits bei Eintritt in das Unternehmen vereinbart wurde. Überstunden sind im Arbeitsvertrag in der Regel in der sogenannten „Überstundenklausel“ zu finden. Sie hält fest, wie viel mehr Zeit Sie im Monat mit zusätzlichen Arbeitsstunden rechnen müssen und wie diese vergütet werden.
Nicht nur im Arbeitsvertrag können Regelungen zu Arbeitszeit und Überstunden niedergeschrieben sein. Andere Orte, an denen Sie bei Informationsbedarf suchen sollten, sind:
- ein gültiger Tarifvertrag, den Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertreter für Ihre Branche abgeschlossen haben
- eine Betriebsvereinbarung, welche die Arbeitszeit bzw. die Überstunden und den Umgang damit definiert. Sie wird vereinbart zwischen dem Betriebsrat eines Unternehmens und dem jeweiligen Arbeitgeber.
Sind weder im Tarifvertrag, der Betriebsvereinbarung oder dem Arbeitsvertrag Vereinbarungen zu Überstunden und ihrer Vergütung zu finden, können Sie von Ihrem Chef trotzdem verlangen, dass er Ihre geleistete Mehrarbeit entlohnt. Die Höhe des Entgelts bemisst sich an den im Betrieb oder der Branche üblicherweise gezahlten Preisen (§ 612 Bürgerliches Gesetzbuch – BGB).
Arbeitsvertrag in Teilzeit oder Vollzeit abschließen?

Wie hoch Ihre Arbeitszeit ausfällt, ist davon abhängig was Sie mit Ihrem Arbeitgeber vereinbaren. Gerade Eltern wollen häufig nicht in Vollzeit arbeiten, um noch ausreichend Zeit zu haben, ihr Kind beim Aufwachsen zu begleiten. Andere können eine Vierzigstundenwoche nicht stemmen, da sie sich angesichts enormer Kitakosten die Betreuung ihrer Kleinen schlichtweg nicht leisten können.
Für sie kommt daher nur ein Teilzeitarbeitsvertrag in Frage.
Wann Arbeitsverträge als Teilzeit-Jobs gelten, darüber gibt das Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) Auskunft:
T eilzeitbeschäftigt ist ein Arbeitnehmer, dessen regelmäßige Wochenarbeitszeit kürzer ist als die eines vergleichbaren vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmers. Ist eine regelmäßige Wochenarbeitszeit nicht vereinbart, so ist ein Arbeitnehmer teilzeitbeschäftigt, wenn seine regelmäßige Arbeitszeit im Durchschnitt eines bis zu einem Jahr reichenden Beschäftigungszeitraums unter der eines vergleichbaren vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmers liegt. […]“ (§ 2 TzBfG)
Das Gesetz weist zudem darauf hin, dass auch geringfügig Beschäftigte als Teilzeitarbeitskraft arbeiten können.
Auf die Frage, wie viel Stunden regulär in Vollzeit gearbeitet wird und wie viel in Teilzeit ist daher zu antworten: Es kommt darauf an. Entscheidend ist, was im Betrieb üblich ist. Nicht zwingend muss die Arbeitszeit bei allen Mitarbeitern deshalb 40 Stunden oder mehr betragen, damit es sich um Vollzeit handelt. Genauso gut kann eine geringere Stundenanzahl als ebenjene bezeichnet werden.
Ist es erlaubt, einen Arbeitsvertrag ohne Arbeitszeit abzuschließen?

Prinzipiell steht es Arbeitnehmern und Arbeitnehmern frei, ob Sie einen Vertrag mündlich oder schriftlich abschließen.
Wird kein Schreiben aufgesetzt und von beiden Seiten unterschrieben, ist der Arbeitgeber dennoch dazu verpflichtet, die wichtigsten Parameter der vertraglichen Beziehung schriftlich festzuhalten und dem Arbeitnehmer unterschrieben zu übergeben. Das hat allerspätestens vier Wochen nach Antritt der Beschäftigung zu erfolgen.
Diese Elemente gelten als wesentlich im Arbeitsverhältnis:
- Name und Adresse der Vertragspartner
- Datum des Eintritts
- ggf. die Dauer des Beschäftigungsverhältnisses (wenn die Zusammenarbeit befristet ist)
- Arbeitsort
- Beschreibung der Arbeitsaufgaben
- Höhe der Vergütung inkl. Zusammensetzung
- Arbeitszeit
- Anzahl der Urlaubstage
- Kündigungsfristen
- Hinweis, welche Tarifverträge, Betriebs- bzw. Dienstvereinbarungen gelten
Dieser Nachweis darf nicht in elektronischer Form erfolgen.
Die meisten Arbeitgeber halten sich an diese gesetzlichen Vorgaben und machen eine Klausel zur Arbeitszeit zum Bestandteil eines Arbeitsvertrages. Fehlt in einem Arbeitsvertrag die Angabe zur Arbeitszeit, dann sieht es das Arbeitsrecht so: In diesem Fall darf der Arbeitnehmer davon ausgehen, dass für ihn die im Betrieb üblichen Arbeitszeiten gelten.
Kann ein Arbeitsvertrag auch eine flexible Arbeitszeit beinhalten?
Je nachdem in welcher Branche Unternehmer tätig sind, besteht eine mehr oder wenige große Abhängigkeit von Aufträgen, die er erhält. Hieran bemisst sich in der Regel auch, wie viele Arbeitnehmer er beschäftigt, schließlich treiben Personalkosten die Ausgaben ganz wesentlich in die Höhe. Viele Arbeitgeber haben deshalb ein Interesse daran, mit Mitarbeitern flexible Arbeitszeiten zu vereinbaren. Doch ist das überhaupt erlaubt?
Ja, das ist es. Laut Arbeitsrecht ist zur Arbeitszeit in diesem Fall vertraglich festzuhalten, dass sich die Dauer des Arbeitseinsatzes nach betrieblichen Erfordernissen richtet.
Gesetzliche Pausen unterbrechen die Arbeitszeit. Nach sechs Stunden Arbeit müssen Arbeitnehmer sich erholen.
Bei acht Stunden Arbeit und einer halben Stunde Pause……..
Frage: Verlängert sich die Arbeitszeit um eine halbe Stunde (also 8 1/2 Stunden) oder kann der Arbeitnehmer nach acht Stunden (inklusive halbe Stunde Pause) nachhause gehen.
Hallo Lorenz B.,
die eigentliche Arbeitszeit verlängert sich nicht um eine halbe Stunde, Sie können nach acht Stunden Arbeit und einer halben Stunde Pause normalerweise nach Hause gehen.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Guten Tag Habe mal eine frage ich habe ein 40 Stunden Vertrag arbeite aber keine 40 Stunden in der Woche sondern mal 30 Stunden oder 35 Stunden ist der Arbeitgeber verpflichtet mir die 40 Stunden auszuzahlen obwohl ich nur 30 Stunden oder 35 Stunden in der Woche arbeite
Über eine Antwort würde ich mich freuen
Hallo,
habe eine Frage.
Bin Rezeptionistin (Hotel) und in meiner Anmeldung steht, dass ich für 44 Stunden pro Woche und 6 Arbeitstage angemeldet bin – darf man für 44 Stunden angemeldet sein?? Ist nicht 40 Stunden die maximal Arbeitszeit pro Woche?
Danke schonmal!
Hallo Patrizia,
gesetzlich ist eine 48-Stunden-Woche bei 6 Arbeitstagen erlaubt.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
In meinen Arbeitsvertrag stehen 38,5 Stunden Woche an 5 Arbeitstagen,sind die inklusive Pause oder ohne?
Wenn ich 8 Stunden täglich arbeite!In 5 Tagen sind das 40 Stunden!Hätte ich mit 40 Stunden dann den soll mir Pausen erledigt oder muß ich mehr als 40 Stunden im Betrieb bleiben?
Hallo,
ich arbeite als Auslieferungsfahrer. Ich transportiere Medikamente in Apotheke und ich verdiene 8,5 Euro Brutto pro Stunde. Mein Arbeitgeber bekommt tägliche Touren direkt von den Pharmahandel. Ich fahre 3 oder 4 Touren pro Tag. Auf jeder Tour ist eine Auslieferungszeit (von Pharmahandel nicht von meinen Arbeitgeber) gesetzt die ich halten soll, egal ob Stau aufgrund von Baustellen, Verkehr, Wetter, Unfälle, Sperrungen oder anderen Ereignissen (z.B., Verspätungen von Pharmahandel) und das ist nicht jeden Tag möglich (so wie so ist diese Zeit sehr knapp!).
Laut meinen Vertrag, Arbeitszeit ist die Auslieferungszeit (Lenkzeit) der Pharmahandel. Dass heißt für andere Tätigkeiten (sogar Auto beladen, entladen, Waschen, tanken etc.) bekomme von meinen Arbeitgeber kein Geld mit der Begründung dass diese Zeit nicht im Lenkzeit ist. Doch meine Arbeitgeber bezahlt auch nicht die Zeit die ich mich in eine Stau befinden. Stau-zeit ist keine Arbeitszeit?
Das Ergebnis ist dass ich arbeite 10 oder 11 Stunde und bekomme Geld nur für 7 oder 8.
Wenn ich mich beim Arbeitgeber beschwere er sagt dass „die Auslieferungszeit (Lenkzeit) ist von Pharmahandel gesetzt“ und daher er kann nichts tun.
Wenn ich mich beim Pharmahandel beschwere dann sie sagen „sie müssen mit deinem Arbeitgeber diskutieren. Wir bezahlen ihm nach Kilometer“.
Das heißt, meine Arbeitszeit ist nur die Lenkzeit und zwar ohne Stau!
Ich fühle mich verarscht. Ist das Recht und fair? Was soll ich tun?
Für Ihre Hilfe bedanke ich mich sehr im Voraus
Hallo Tom,
grundsätzlich klingt das erstmal nicht fair. Auch Ladezeiten zählen u. a. zwar nicht zur Lenk-, aber zur Arbeitszeit und müssen entsprechend vergütet werden. Wenden Sie sich an einen Anwalt, um Ihre Rechte durchzusetzen und das Problem zu klären.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Hallo!
Ich arbeite in Alterheim, meine Arbeitszeit beträgt 39 / Woche, aber unsere Arbeitszeit ist auch am Wochenende. Meine Frage ist, an wie vielen Tagen gearbeitet werden kann. Es ist möglich, 10-12 Tage in einem Stück und dann ein oder zwei Tage frei zu arbeiten. Frage, ich habe gehört, dass Personen, die älter als 50 Jahre sind, 34 Tage Urlaub haben, danke MackHallo! Ich arbeite in Alterheim, meine Arbeitszeit beträgt 39 / Woche, aber unsere Arbeitszeit ist auch am Wochenende. Meine Frage ist, an wie vielen Tagen gearbeitet werden kann. Es ist möglich, 10-12 Tage in einem Stück und dann ein oder zwei Tage frei zu arbeiten. Frage, ich habe gehört, dass Personen, die älter als 50 Jahre sind, 34 Tage Urlaub haben, danke Mackova
Hallo Mackova,
wie viel Jahresurlaub ein Arbeitnehmer beanspruchen kann, ergibt sich in der Regel aus dem Arbeits- oder Tarifvertrag. Fehlt es an einer solchen Regelung, so gilt der gesetzliche Mindestanspruch von 24 Tagen pro Jahr bei einer 6-Tage-Woche. Dieser gesetzliche Anspruch ist altersunabhängig.
Was die Arbeitszeiten betrifft, so richten sich auch diese nach dem Arbeits- oder Tarifvertrag, wobei der Arbeitgeber die arbeitsrechtlichen Vorschriften insbesondere des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG) einzuhalten hat. Gerade ein Tarifvertrag kann jedoch zulässige Abweichungen von den Grundregeln des ArbZG enthalten. Zu weitergehende, individuellen Fragen wenden Sie sich bitte ggf. an einen Anwalt. Wir bieten keine Rechtsberatung an.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Hallo,
ich habe zwei Arbeitsverträge (jeweils 50%) bei unterschiedlichen Arbeitgebern im Bildungsbereich.
Der eine Vertrag wird im Sommer auf 100 % aufgestockt. Den anderen Vertrag würde ich gerne erst drei Monate später kündigen, da in der Zeit noch diverse Auwertungsprozesse gemacht werden müssen. Kann ich das so tun, oder bekomme ich irgendwie Schwierigkeiten wegen der (zusammen gerechnet) zu hohen Abeitszeit?
Danke schon mal im Voraus!
Hallo Rosalie,
wird die im Arbeitzeitgesetz festgeschriebene erlaubte Arbeitszeit überschritten, könnten sich daraus Schwierigkeiten ergeben. Diesbezüglich sollten Sie jedoch mit einem Anwalt für Arbeitsrecht sprechen. Wir dürfen keine Rechtsberatung anbieten.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Hallo liebes Team,
Ich habe einen 120 Std. Arbeitsvertrag in der Gastronomie.
Ist es erlaubt das meine Chefin mir 1 Stunde vor Arbeitsbeginn wegen schlecht Wetter mit WhatsApp absagt?
War schon fertig und wollte gerade los.
Wieviel Tage/Std. voraus habe ich ein Recht meine Arbeitszeit zu erfahren?
Erfahre es oft paar Stunden vorher.
Kann nichts mehr planen. Sitz nur noch zuhause wie Fernbedienung, auf Knopfdruck arbeiten, wenn nichts los auf Knopfdruck nach hause.
Weiß nie wielange ich arbeiten muß. Bei Beginn 13 Uhr kann es sein das ich bis 22 Uhr bleiben muss, kann auch sein das sie 15 Uhr sagt ist nichts los du kannst gehen.
Bitte um ein weniig Info
im voraus besten Dank
Petra
Hallo Petra,
normalerweise müssen Änderungen im Dienstplan etwa vier Tage vorher angemeldet werden und dürfen auch nur aufgrund einer Notlage erfolgen. Dies entschied das Arbeitsgericht in Berlin (Az. 28 Ca 10243/12). Ebenso muss in der Regel eine entsprechende Absprache mit dem Arbeitnehmer erfolgen.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Hallo
Gibt es für das Baugewerbe einen gewissen Betrag den der Arbeitgeber auszahlen muss wenn der Vertrag auf Stundenlohn basiert und in dem Monat aber nicht gearbeitet wurde durch fehlende Aufträge?
Danke für die Antwort im voraus
Lg
Hallo Denise,
Arbeitsausfall liegt normalerweise im Risiko des Arbeitgebers. Entsprechend müssten Sie in der Regel trotzdem eine Entlohnung laut § 615 des BGB erhalten, wenn die Arbeit aufgrund fehlender Aufträge ausfällt. Einen exakten Wert können wir Ihnen allerdings nicht nennen.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Bei uns im Hotel & Restaurant-Betrieb werden die Dienstpläne immer am Donnerstag der Vorwoche für die kommende Woche erstellt. Ist dies Gesetzwidrig? Sollte die Dienstpläne nicht für 2 Wochen im Voraus erstellt werden?
Hallo Rob,
ein Arbeitnehmer sollte in der Regel mindestens vier Tage im Voraus über seinen Arbeitseinsatz informiert werden. Sind feste Arbeitszeiten im Arbeitsvertrag geregelt, gelten selbstverständlich diese.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Hallo, bitte um Hilfe!!
Ich hatte heute meinen 1. Arbeitstag in der neuen Firma. Einer Gebäudereinigungsfirma. Ich muss dazu 15 km mit dem Privat PKW zu Firma zurücklegen und dann in das Firmenauto umsteigen. Von dort fahre ich dann von Station zu Station. Reine Fahrzeit liegt bei etwa 2 Stunden, mal mehr, mal weniger, je nach Tour. Ich bin mit 30 Std angemeldet, die eigentlich nur die Reinigung der Gebäude berücksichtigt, da ich jedoch täglich etwa 2 Stunden in dem Firmenauto unterwegs bin, kommen etwa 8-10 Stunden Fahrzeit pro Woche dazu, je nachdem ob ich Freitag auch fahren muss oder nicht. Hinzu kommt noch die Be – / Entladezeit des Autos, macht auch noch mal 2-3 Stunden pro Woche. Die Firma sagt, dass ist keine Arbeitszeit, aber es kann doch nicht wirklich sein, dass ich bis zu 12 Stunden in der Woche „im Auftrag der Firma“ unterwegs bin und diese nicht berechnet werden?!
Vielen Dank für die Hilfe, damit ich mich besser auskenne 🙂
Hallo Stephanie,
die Zeit, die bei der Fahrt vom Unternehmen zum Kunden verstreicht, zählt als Arbeitszeit, so urteilte 2015 der Europäische Gerichtshof. Nur der Arbeitsweg zwischen dem eigenen Zuhause und dem Betrieb ist hiervon ausgenommen. Bei Problemen wenden Sie sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht. Dieser kann Ihr Arbeitsrecht verteidigen.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Liebes Team,
folgendes Problem bei mir: ich bin Pflegefachkraft und habe einen Arbeitsvertrag der besagt, das ich eine 5-Tage Woche/ 40 Std. Woche habe. Nun hat mein AG die täglichen Dienstzeiten verkürzt und folglich eine 6-Tage Woche geplant und will dies dauerhaft beibehalten ; Meine Frage- darf er das einfach so? Und was muss ich jetzt beachten.
Lieben Dank
Hallo Tina,
ohne Anpassung des Vertrags sind Sie nicht verpflichtet, die Änderungen der Arbeitszeiten hinzunehmen. Sie sollten auf eine Anpassung bestehen. Es kann auch sinnvoll sein, sich diesbezüglich an einen Anwalt für Arbeitsrecht zu wenden. Dieser kann Ihren Fall genau analysieren.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Habe einen 30ig stunden Job.
Habe mit meiner Chefin ausgemacht das ich sie auf 4 Tage pro Woche leiste. Sie hat mir jetzt vorgeschlagen das ich Montags frei bekomme..
Was ist nun wenn Montags ein Feiertag ist, wird der dann nicht gerechnet?
Danke im vorraus…Agnes
Hallo Agnes,
da Sie am Montag sowieso frei hätten, hat dieser Umstand normalerweise keinen Einfluss auf Ihre Arbeitszeit.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Hallo,
Ich hab da mal ne frage. Wir müssen 173 Stunden im Monat Arbeiten. Haben eine 5 Tages Woche und müssen von 10 Uhr bis 19:30 uhr Arbeiten. Pause haben wir 1 Stunde und 30 Minuten.
So
Von 10 bis 19:30 sind es 9 Std. 30 Min. minus 1 Std. 30 Min. (Pause) sind also 8 stunden am Tag. 8 x 5 sind 40 Stunden in der Woche. Aber wir haben einen Vertrag in dem steht 173 std. Wir laufen also jede Woche 1std. 30 Min. Ins minus und können gar nicht die geforderten 173 Stunden erreichen. Ist das erlaubt. Wir arbeiten und arbeiten auch manchmal mehr von 9 uhr bis 19:30 aber wir gehen trotzdem jede woche mit 1std. 30 min. Ins minus…..
Das kann nicht erlaubt sein…
Kann mir da jemand weiterhelfen…
MfG
Dani
Hallo Daniel,
normalerweise dürfen Ihnen unverschuldet keine Nachteile entstehen. Sprechen Sie zunächst mit Ihrem Arbeitgeber über die Situation. Wenn Sie regelmäßig nur 40 Stunden in der Woche arbeiten, sollten Sie dies auch im Arbeitsvertrag festlegen. Wenden Sie sich ggf. an einen Anwalt für Arbeitsrecht, um den Sachverhalt zu klären.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
40 Stunden die Woche, das Jahr hat 52 Wochen, davon 4 Wochen Urlaub abgezogen, ergibt 48 Wochen a 40 Stunden…. also 1920 Stunden im Jahr… durch die 11 Monate geteilt ( einen hat man ja Urlaub) ergibt rechnerisch 174,5 Stunden pro Monat
Hallo,
ich arbeite durchschnittlich 25 Stunden die Woche in einem Pflegeheim. Es gibt ca. 4 Wochen vorher einen Schichtplan.
Kann mein Vorgesetzter diesen Plan kurzfristig beliebig ändern?
In der einen Woche bin ich manchmal nur 1-mal, also für 1 Tag, eingeteilt (7 Stunden Arbeitszeit pro Schicht) und in der nächsten Woche dann 6 x (als 6 Tage) hintereinander (42 Stunden). Ist dies so erlaubt?
Danke
Karin
Hallo Karin,
ausschlaggebend sind die in Ihrem Arbeitsvertrag getroffenen Vereinbarungen. Sind feste Fristen für die Bekanntmachung bestimmt? Wurde eine garantierte Wochenarbeitszeit vereinbart? usf. Wenden Sie sich zur Klärung dieser und weiterer Fragen bitte an einen Anwalt. Wir sind an dieser Stelle nicht befugt, Ihnen Rechtsberatung zu erteilen.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Hallo,
eine Frage zu gesetzlichen Feiertagen und Entgeldfortzahlung
In meinem Arbeitsvertrag steht als regelmäßige Arbeitszeit die 5 Tage Woche mit 40 Stunden.
Als Zusatzklausel aber auch: Als regelmäßige Arbeitstage gelten alle Tage, die am Arbeitsort weder Sonntage noch gesetzliche Feiertage sind.
Hat diese Klausel Gültigkeit, oder besteht dennoch eine Entgeldfortzahlungspflicht des Arbeitgebers?
MFG Sebastian
Hallo Sebastian,
normalerweise gilt in solch einem Fall das Entgeltfortzahlungsgesetz. In § 2 ist festgelegt, dass Feiertage vergütet werden müssen, sollten diese Tage normalerweise Arbeitszeit bedeuten. § 12 legt fest, dass zu Ungunsten des Arbeitnehmers normalerweise nicht von diesem Gesetz abgewichen werden darf. Sprechen Sie diesbezüglich noch einmal mit Ihrem Arbeitgeber.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Liebes Team,
ich bitte um Hilfe, da ich im Internet nirgendwo Konkretes finde.
Zählen Tembesprechungen (also Belehrungen, Arbeitsschutz usw. ) als Arbeitszeit?
Wenn ich Dienst habe und innerhalb dieses Dienstes eine solche Besprechung angesetzt ist, die ja oft bis zu zwei Stunden dauert, wird uns/mir diese Zeit als Minus angeschrieben. Ebenso müssen Kollegen aus dem Urlaub zur Besprechung kommen.
In welchem Paragraphen ist ganz klar gereglt, daß dies als Arbeitszeit anzurechnen ist?
Oder kann das jeder Arbeitgeber entscheiden, wie er lustig ist?
Im Voraus bedanke ich mich für Ihre Hilfe.
Herzliche Grüße
Karin
Hallo Karin,
unter Umständen greift hier das Arbeitsschutzgesetz, welches in § 3 Absatz 3 besagt: „Kosten für Maßnahmen nach diesem Gesetz darf der Arbeitgeber nicht den Beschäftigten auferlegen.“
Demnach müssen auch aufgewendete Zeiten für Belehrungen u. ä. als Arbeitszeiten gelten und vergütet werden. Bei Problemen wenden Sie sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Hallo,
ich habe einen Vollzeitjob (40 Std die Woche, Gleitzeit) und möchte nebenbei noch für ein Projekt eine App schreiben, die Stelle ist mit 50% ausgeschrieben. Damit überschreite ich natürlich die 48 Stunden/Woche lt. Arbeitszeitgesetz. Was ist da die beste Lösung? Nebenberuflich selbstständig machen? Werkvertrag? Werkvertrag + Selbstständigkeit?
Danke schon mal für Anregungen!
Hallo Mathias,
Sie sollten darauf achten, ob der Arbeitsvertrag zu Ihrem „Hauptjob“ überhaupt eine Nebentätigkeit erlaubt bzw. diese verbietet. Als Selbständiger gelten unter Umständen andere Regelungen, es gilt jedoch weiterhin die „DGUV Vorschrift 1“, wonach Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen zu treffen sind. Ruhezeiten werden dabei mit eingeschlossen. Außerdem ist es auch wahrscheinlich, dass private Versicherungen im Schadensfall überprüfen, ob Fahrlässigkeit oder Vorsatz eine Rolle gespielt haben.
Solange Sie Ihren Hauptjob jedoch ausüben, müssen Sie sich auch an das Arbeitszeitgesetz und die Klauseln im dazugehörigen Arbeitsvertrag halten. Sonst drohen rechtliche Konsequenzen.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
guten tag!
wie ist es mit der arbeitszeit wirklich geregelt?
ich soll immer 30min vor arbeitsbeginn(7.00uhr) in der firma, sein mein firmenfahrzeug mit material packen(bis 6.45uhr) und dann zu den arbeitsort(baustelle)(ca5-10min) fahren!(chef zählt das nicht als arbeitzeit)
auf den baustelle beginnt dann die arbeitszeit bis 16.30uhr mit 1stunde pause)!
dann soll dort saubergemacht werden(arbeitsort und werkzeug) und dann die rückfahrt in die firma)was der chef auch nicht als arbeitszeit zählt!
meine arbeitszeit mo- do 7.00 -16.30uhr (1 stunde pause)+fr 7.00- 12.30uhr(30 min pause) (39stunden) laut arbeitgeber, in wirklichkeit mo – do 6.30-17.00uhr(1stunde pause)+fr 6.30-13.00uhr(30min pause)(45stunden) ,also 6 stunden die ich für die firma unterwegs bin und nicht bezahlt werden!
ist das rechtens! mehrere gespräche mit dem chef haben desbezüglich nix gebracht!
wie ist hierbei die rechtslage!
Hallo tom,
der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass die Fahrt zum Kunden (bei Ihnen zur Baustelle) als auch die Rückfahrt von diesem zur Firma als Arbeitszeit zählt. Nur die eigentliche Fahrt von der Wohnung zur Firma ist nicht anzurechnen. Auch die Zeit, in der Sie Ihr Auto bepacken, ist dem Gesetz nach als Arbeitszeit zu betrachten. Sie sollten sich mit einem Anwalt hierzu beraten, wenn sich der Chef querstellt. Denn es scheint so, als ob Sie einige unbezahlte Arbeitsstunden ableisten.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Liebes Team,
ich arbeite auf einer Tankstelle als Vollzeitkraft im 3 Schichten-System.
Im Arbeitsvertrag steht wörtlich
Die Arbeitszeit beträgt 173 Std Im Monat ( durchschnittlich 40Std in der Woche )
Beginn und Ende der Arbeitszeit, Pausen sowie Schichteinteilungen werden nach den betrieblichen Verhältnissen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen geregelt.
Ich würde nun gerne wissen ob diese 173 Std. im Monat Garantiestunden sind und ob ich einen Anspruch darauf habe.
Muß der Arbeitgeber diese Stunden auch bei weniger Arbeitsstunden bezahlen?
Ich komme zur zeit nicht auf diese Stundenzahl und arbeite nur 165 Std pro Monat
Wär toll wenn ihr mir einen rat geben könntet
Liebe Grüße
Wolfgang
Hallo Wolfgang,
in der Regel dürfen Minusstunden dieser Art dem Arbeitnehmer nicht zur Last gelegt werden, da er an diesen keine Schuld trägt. Hier ist entscheidend, was in Ihrem Arbeits- bzw. Tarifvertrag steht. Bei einem fest vereinbarten Monatsgehalt dürfte es keine Abzüge geben. Anders sieht es aus, wenn Sie auf flexibler Stundenbasis bezahlt werden.
Sprechen Sie Ihren Arbeitgeber am besten darauf an und klären Sie alle offenen Fragen. Bei Problemen können Sie sich wieder an uns oder auch direkt an einen Anwalt für Arbeitsrecht wenden.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Hallo nochmals ans liebe Team,
herzlichen Dank nochmals für die erste Antwort.
Doch ist mir die Angelegenheit noch nicht richtig schlüssig.
In meinem Arbeitsvertrag, der keine tarifliche Bindung hat, steht leider nix weiteres drin.
Daher gehe ich davon aus, dass ich kein Arbeitszeitkonto oder flexible Arbeitszeiten habe.
Lediglich ist die Tatsache das ich nach vorgegebenen Dienstplan in 3 Schichten ( Früh, Spät, Nach) arbeite und meine geleisteten Stunden in eine Stundenerfassungsliste für den laufenden Monat eintragen muss.
Zudem Übel ist nun ab 01. Mai 2017 neu, dass Die Frühschicht um eine halbe Stunde ersatzlos gekürzt worden ist.
So fehlen mir laut Vertrag seit beginn meiner Beschäftigung 100,5 Stunden.
Kann ich den Chef im Schlimmsten Fall dazu zwingen , die Fehlstunden nachzubezahlen?
Bitte helft mir nochmals
Wolfgang
Hallo Wolfgang,
lassen Sie sich dabei am besten von einen Anwalt für Arbeitsrecht beraten. Dieser kann Sie vor einem Arbeitsgericht vertreten und den Lohn für ungerechtfertigte Minusstunden einfordern.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Guten Morgen,
ich arbeite als Fahrer und habe einen Vertrag (Versicherungspflichtige Beschäftigung) über ein gewisse Minimum Stundenzahl pro Monat und werde per Stundenlohn bezahlt – wenn ein Auftrag vorliegt werde ich angerufen (muss auch nach Bedarf am Wochenende und Feiertage arbeiten) und es wird mitgeteilt wann und wohin ich fahren muss, oder, am Ende einer Tour, sofern ein neue Tour bekannt ist, wird mir gleich mitgeteilt wann der nächste Tour ist und wohin ich fahren muss, im Grunde bin ich aber auf Abruf – im Vertrag sind kein Bereitschaftszeiten definiert, die fehlen komplett, dass ich tatsächlich auf Abruf arbeite steht nicht im Vertrag obwohl es so ist, zu feste Zeiten muss ich nicht erscheinen. Wie ist es wenn ich die im Arbeitsvertrag Minimum Arbeitsstundenzahl am ende des Monats nicht erreiche? Muss der Arbeitgeber die vereinbarte Stundenzahl trotzdem voll vergüten?
Zudem ist ein Pausenregelung definiert worden wobei es kaum möglich ist die Pausen einzuhalten weil sonst der Ziel in der Regel nicht rechtzeitig zu erreichen ist – bei Abholungen kann das Ziel auch an der Rückweg liegen (Pünktlichkeit ist immer eine Voraussetzung). Darf der Arbeitgeber hier die Pausen von mein Arbeitszeiten abziehen? Als Beispiel – ich fahre insgesamt 8 Stunden und kann kein Pause einlegen, darf der Arbeitgeber hiervon 1 Std Abziehen und nur 7 Std vergüten? – Im Vertrag ist angegeben wie lange ein Pause bei bestimmte Arbeitsstundenzahlen sein muss.
Zuschläge für Arbeit ausgeführt am Sonntags und Feiertage und bei Nachtfahrten- und Überstunden sind im Vertrag nicht vereinbart und mündlich nicht erwähnt worden, muss der Arbeitgeber Zuschläge für solcher Arbeitszeiten bezahlen?
Ich bedanke mich im Voraus.
MfG
Willi
Hallo Willi,
wenn Sie auf flexibler Stundenbasis Lohn erhalten, werden Sie auch nur für die geleisteten Stunden bezahlt. Hier ist die genaue Formulierung im Arbeitsvertrag entscheidend. Pausen dürfen normalerweise nicht von der Arbeitszeit abgezogen werden. Für Nachtarbeit ab 23 Uhr stehen Ihnen Zuschläge zu.
Sprechen Sie Ihren Arbeitgeber auf die fehlenden Einträge im Arbeitsvertrag an. Es ist empfehlenswert, diese nachzutragen, um spätere Komplikationen zu vermeiden. Ein Anwalt für Arbeitsrecht kann Ihnen darüber hinaus auch bei weiteren komplizierten Fragen ein guter Berater sein.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Danke für die schnelle Antwort – meine Stundenbasis ist nicht Flexible aber meine Arbeitszeiten – in meinem Vertrag ist eine Mindeststundenzahl pro Monat vereinbart worden, daher ist es mir wichtig zu wissen ob die Vereinbarte Stundenzahl voll vergütet werden muss auch wenn der Arbeitgeber zu wenig Arbeit hat um mich für diese vereinbarte Stundenzahl zu beschäftigen.
MfG
Willi
Hallo Willi,
Sie als Arbeitnehmer sollten normalerweise keinen Nachteil daraus ziehen, wenn der Arbeitgeber zu wenig Beschäftigungsmöglichkeiten bereitstellt. Das ergibt sich aus § 615 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Erkundigen Sie sich im Zweifelsfall bei einem Anwalt.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Hallo, ich habe einen Arbeitsvertrag ohne Angabe der Arbeitszeit/Arbeitstage. Somit greift die betriebsübliche Arbeitszeit soweit ich das gesehen habe. Ich bin jedoch der einzige Angestellte der zwei Geschäftsführer. Ich arbeite 5 Tage im Büro, 7 Tage in 24h Bereitschaft (Schiffsabfertigung) und habe dann etwa 3 Tage frei. Dennoch komme ich auf 300 Stunden denn Bereitschaft ist ja Arbeitszeit. Es gibt keinerleit Vereinbarungen zu Überstunden / Nacht- Feiertagsarbeit. Ist das rechtens oder steht der gesetzliche Arbeitsschutz nicht immer über allem?
Hallo Tina,
Arbeitsschutz kann normalerweise nicht ausgehebelt werden. Für die geleisteten Überstunden steht möglicherweise ein Freizeitausgleich oder alternativ eine Auszahlung zu. Erkundigen Sie sich im Zweifelsfall bei einem Anwalt.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Liebes Team
Danke für die antwort. Jedoch bin ich noch unschlüssig.
Ich habe in meinem Vertrag nix anderes erkennen können, deshalb glaube ich nicht an einen flexiblen Lohn oder arbeitszeitkonto.
Der Vertrag ist nicht tariflich gebunden.
Kann ich im Ernstfall den chef um Erstattung bitten, seit meiner Beschäftigung im Jan. 2016 bis April 2017 fehlen mir dadurch 121 std.
Bitte gebt mir einen Rat
LG wolfgang
Hallo Wolfgang,
natürlich können Sie Ihren Chef darauf ansprechen. Unverschuldete Minusstunden dürfen Ihnen normalerweise nicht abgezogen werden. In einem solchen Fall besteht unter Umständen Anspruch auf Erstattung. Bei Problemen hilft Ihnen ein Anwalt für Arbeitsrecht.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Hallo!
wir haben an der Arbeit eine Mappe mit unseren Stundenzettel, dort tragen wir immer wenn wir gearbeitet haben unsere Schicht ein + die Stundenanzahl. Ist der „Vorgang“ des Eintragen der Zeiten auch Arbeitszeit?
Sprich ich arbeite bis 20 Uhr abends und schreibe mir die Schicht schon kurz vor 20 Uhr auf?
Ich hatte dies damals in der Ausbildung so gelernt, dass es unter Arbeitszeit fällt. Nun bin ich aber nur 450€ Jobber im Einzelhandel und wollte nachfragen ob hier das selbe gilt.
Gruß
Jürgen
Hallo Jürgen,
normalerweise handelt es sich hierbei um Arbeitszeit. Sehen Sie aber nochmals in Ihrem Arbeitsvertrag bzw. in der Betriebsvereinbarung nach, ob hierzu anderes bestimmt ist.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Ich arbeite in der Gebäudereinigung , habe zu unterschiedlichen Zeiten Objekte zu reinigen die ich mit meinem PKW anfahren muss. Ein Firmen Fahrzeug steht nicht zu Verfügung , alle Kosten im Bezug auf den PKW sind mein Problem , es wird nichts erstattet .Die Aussage der Vorgesetzten ist diesbezüglich :jeder muss irgendwie zur Arbeit kommen und einige Menschen fahren täglich viel mehr Kilometer als Sie ! Im Normalfall ohne extra Einsätze fahre ich 120 Kilometer am Tag .
Muss die Firma nicht wenigstens eine Kilometerpauschale zahlen?
Hallo Gudrun,
dies müsste in Ihrem Arbeitsvertrag geregelt sein. Ansonsten können Sie über die Steuern eine Kilometerpauschale geltend machen. Wenden Sie sich an einen Anwalt, der Ihren Einzelfall prüfen kann.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Hallo Liebes Team von Arbeitsvertrag.org
Erstmal vielen dank an Euch für diese Website.
Hier meine Frage:
In meinem Arbeitsvertrag steht eine 40h Woche von Montag-Freitag, jedoch nicht, wann diese täglich beginnt.
Alle anderen Mitarbeiter fangen um 8 uhr an. Kann ich im Falle einer Verspätung abgemahnt werden, obwohl der tägliche arbeitsbeginn nicht im Arbeitsvertrag steht ?
Ich bitte um eure hilfe und bei bedarf könnt ihr diesen Kommentar gerne veröffentlichen
Lg Mathieu
Hallo Mathieu,
hierbei kommt es auf die Betriebsvereinbarung und die Absprachen an. Sofern Sie Gleitzeit bzw. flexible Arbeitszeiten haben, ist nicht mit einer Abmahnung zu rechnen. Erkundigen Sie sich bei Ihrem Chef, wie hier die Handhabung ist.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Hallo,
meine Frau arbeitet 3 Tage die Woche (Di, Mi, DO). Im Vertrag steht drin, dass die Arbeitszeiten bei Bedarf auch auf andere Tage gelegt werden können, die Arbeitszeit darf aber niemals 3 Tage die Woche überschreiten. Aufgrund Urlaubes einer anderen Mitarbeiterin soll meine Frau nun wieder, voraussichtlich für eine befristete Zeit, auch die restlichen 2 Tage in der Woche arbeiten. Ihre Abteilungsleiterin hat ihr mit „weitreichenden Konsequenzen“ gedroht, falls sie dies nicht machen würde.
Meine Frau ist über 27 Jahre ununterbrochen in dem Betrieb und geht in 24 Monaten in Rente.
Um welche Konsequenzen könnte e sich handeln? Ich sehe das eher als leere Drohung an.
Hallo,
da in dem Vertrag Ihrer Frau anderes festgehalten ist, muss sie eine solche Mehrarbeit nicht hinnehmen. Wenden Sie sich an einen Anwalt, der Sie beraten kann.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Hallo,
mich würde es interessieren ob es arbeitsrechtlich in Ordnung geht, wenn ein unbefristeter Arbeitsvertrag in der Gastronomie mit einer mtl. Arbeitszeit von 199 STD. vorgelegt wird. Hier hier wird meines Erachtens ja die permanente Mehrarbeit erwartet. Ist das zulässig.
Mit Dank im vorraus
Hallo Thorsten,
sofern die weiteren gesetzlichen Bestimmungen (Ruhezeiten etc.) eingehalten werden, ist dies in Ordnung.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Hallo bei meiner Freundin steht im Arbeitsvertrag unter Vergütung:
Der Arbeitnehmer erhält für die in diesem Vertrag festgehaltenen Tätigkeiten ein monatliches Bruttoeinkommen von 1715,96 € ( 173,3), bei einem Stundenlohn von 9,90 €, anfallende Überstunden werden monatlich abgerechnet, dass spätestens bis zum 10. des Folgemonats gezahlt. Mit dem vereinbarten Arbeitsentgelt, sind alle Überstunden und Festlohnzuschläge monatlich abgegolten.
Sie arbeitet als Servicekraft in Sachsen.
Bekommt Sie jetzt keine Überstunden ausbezahlt?
Hallo Christoph,
Ihre Freundin sollte mit diesem Vertrag einen Anwalt aufsuchen. Diese Passage ist regelmäßig nicht zulässig „Mit dem vereinbarten Arbeitsentgelt, sind alle Überstunden und Festlohnzuschläge monatlich abgegolten.“.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
ICH ARBEITE IMMER DI UND DO. UNSER BETRIEB IST BIS FREITAG GEÖFFNET, DANACH HABEN WIR 2 WOCHEN URLAUB. DA ICH FREITAGS NIE ARBEITEN MUß, HABEN WIR UNSEREN JAHRESURLAUB SCHON BEREITS FÜR DEN FREITAG GEPLANT. JETZT GIBT ES DISKUSSIONEN, DAS ICH IM FALLE EINER ERKRANKUNG EINES MITARBEITERS EINSPRINGEN MÜSSTE UND DEN URLAUB SO NICHT HÄTTE PLANEN DÜRFEN. IST DAS SO?
Hallo Yvonne,
es kommt darauf an, was in Ihrem Vertrag geregelt ist. Sofern dort ausschließlich der Dienstag und Donnerstag als Arbeitstag geregelt ist, müssen Sie nicht damit rechnen an einem anderen Tag eingesetzt zu werden. Je nachdem wie lange Sie schon in dem Unternehmen tätig sind und immer nur dienstags und donnerstags gearbeitet haben, können Sie sich eventuell auf ein Gewohnheitsrecht berufen.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Guten Abend,
ich bin als Anzeigenberater bei einer Zeitung tätig und habe in meinem alten Vertrag keine wtl. Stundenvorgabe stehen, da wir ja auch im Außendienst tätig sind. Neu eingestellte Kollegen haben nun allerdings eine 40 Std.-Woche dort stehen. Kann mein Chef nun von mir verlangen auch nach dieser Vorgabe zu arbeiten?
Freundliche Grüße
Hallo Stefan,
ausschlaggebend sind die Angaben in Ihrem Vertrag. An diese sind Arbeitnehmer und Arbeitgeber gleichermaßen gebunden. Veränderungen bei den Arbeitszeiten oder dem Gehalt müssen Arbeitnehmer regelmäßig zustimmen.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Schönen guten Tag,
ich habe meinen Arbeitsvertrag erhalten und werde als Holztechniker eine Führungsverantwortung in einer Tischlerei übernehmen. Nun habe ich einen Arbeitsvertrag erhalten der keine Regelung bezüglich Überstunden enthält und die wöchentliche Arbeitszeit soll sich auf 45 Stunden – ausschließlich der Pausen – belaufen. Das heisst konkret, dass ich fast 50 Stunden die Woche arbeite wenn ich täglich 1 Stunde Pause machen sollte und keine Überstunden bezahlt bekomme. Ist das dann überhaupt rechtens wenn eine tägliche Arbeitszeit von 8 Stunden nicht überschritten werden solte?
Liebe Grüße
Manuel
Hallo Manuel,
es gilt das Arbeitszeitgesetz (ArbZG), wonach die tägliche Arbeitszeit von acht Stunden nur überschritten werden darf, „wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden.“ Besprechen Sie Ihre Situation mit einem Anwalt, um herauszufinden, was Sie tun können.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Hallo liebes Team,
gibt es auch Vorgaben für die Erfassung der Arbeitszeit? Wenn ja, wo kann ich darüber etwas nachlesen?
Grund der Frage:
Die Arbeitszeit läuft über eine asbach uralte Stempeluhr.
Die rechnet 1/4 Stündlich ab 🙁
Das heisst, wenn man morgens zu spät „einstempelt“ zählt die Arbeitszeit erst ab der nächsten 1/4 Stunde.
Umgedreht beim „ausstempeln“…. da geht er auf die letzte viertel Stunde zurück.
Ist sowas erlaubt?
Hallo Sunny,
sofern es einen Betriebsrat in Ihrem Unternehmen gibt, sollten Sie sich an diesen wenden. Der Betriebsrat kann dafür sorgen, dass die Zeittaktung im Minutentakt erfolgt. Sofern im Arbeitsvertrag nichts über die Abrechnung der Arbeitszeit festgehalten ist, handelt es sich dabei um eine Praxis, die Sie so nicht hinnehmen müssen.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Guten Tag,
Ich könnte einen neue Arbeitsstelle anfangen . Jetzt steht im vertrag der Satz: Aufgrund der Stellung im Betrieb ist der Arbeitnehmer nicht an eine bestimmte Arbeitszeit gebunden. Die Arbeitszeit richtet sich generell nach den betrieblichen Erfordernissen. Wochenstundenzahl steht nicht im Vertrag .
Heißt das das der AG mir jetzt Stunden ohne ende aufbrummen kann oder bin ich da auch gestz. geschützt 8 Stunden Tag ect…
Freundliche Grüße
Hallo Thomas,
im Vertrag sollte eine Mindeststundenanzahl festgehalten werden. Andernfalls kann Ihr Arbeitgeber Sie sowohl 15 als auch 40 Stunden pro Woche einsetzen und zwar nach betrieblicher Erfordernis. Auch Überstunden sollten im Arbeitsvertrag aufgeführt werden, andernfalls können diese ebenfalls beliebig häufig anfallen.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Hallo, ich arbeite in einer Firma mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 39 Stunden. Beim Vorstellungsgespräch wurde mir gesagt das die ersten vier Überstunden im Monat unentgeltlich sind. Im vergangenen Monat hatte ich viel Überstunden und fragte nach warum Sie nicht bezahlt wurden.? Als Antwort erhielt ich das ich die Woche vier Stunden zu leisten hätte . Dies wurde allen Mitarbeiter so bei der Einstellung gesagt. Kann man was gegen tun? In einem 39 Stunden Woche und fordern vier Überstunden. Wenn die vier Stunden nicht erbracht werden will man sie von Lohn abziehen. Wer kann helfen??
Hallo Dirk,
das hängt davon ab, was in Ihrem Arbeitsvertrag zu den Überstunden festgelegt ist. Steht dort, dass wöchentlich vier Überstunden unentgeltlich erbracht werden müssen, dann ist dies rechtens. Andernfalls müssen die Überstunden vergütet werden.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Hallo
Meine Frau ist bei einer Reinigungsfirma mit 40 Stdn/Woche angemeldet.So steht es auch im Dienstvertrag, welcher Kollektivvertrag da zutrifft weis ich leider nicht.
sie arbeitet aber nur 15 Stdn. die Woche da die Firma nicht mehr Arbeit hat.
Jetzt hat sie nachgefragt ob sie da die 40 Stdn. bezahlt bekommt und sie haben gesagt die Angemeldeten Wochenstunden sind sowieso egal sie bekommt sowieso nur das was sie tatsälich Arbeitet ist das so zulässig?
Danke Erwin
Hallo Erwin,
wenn im Arbeitsvertrag 40 Stunden als regelmäßige Arbeitszeit angegeben sind, müssen diese auch vergütet werden. Dabei ist es unabhängig, ob nicht genügend Arbeit zur Verfügung steht. Im Zweifelsfall müsste der Arbeitgeber dann Kurzarbeit anmelden.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Hallo liebes Team.
Ich habe einen Arbeitsvertrag für geringfügig entlohnte Beschäftigte.
Darin vereinbarte Arbeitszeit: jeweils Dienstags und Donnerstags 5 Stunden.
Ich habe 2017 während 3 Monaten mehr als 450,-€ verdient. (607,50, 542,50 und 566,66).
Jetzt möchte man mir verklickern, dass man mich wegen dieser 3 Monate und deren Vergütung von mehr als 450,-€ rückwirkend für 2017 als vollzeit beschäftigt anmelden muss.
Ist doch Humbug, oder?
Hallo Pascal,
in diesem Fall können Sie nicht mehr auf Minijobbasis angemeldet bleiben sondern müssen auf Gleitzonenbasis angemeldet werden.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Hallo, liebes Team,
ich arbeite im Wachgewerbe und mein Arbeitsvertrag beinhalten eine 40-Stunden-Woche. Nun beschäftigt mich mein Arbeitgeber seit ca. 3 Monaten nur mit 24 oder 36 Wochenstunden, selten 48 Wochenstunden und ich habe dadurch Lohneinbußen. Ich arbeite vorwiegend in 12-Stunden-Schichten. Ich habe meinen Arbeitgeber daraufhin gewiesen, es gab keine Änderung. So kam ich in den letzen 3 Monaten auf 154, 164 und 155 Arbeitsstunden. Auch während Krankheitsfällen werden statt 12 nur 8 Stunden pro Tag berechnet, bei dienstfrei gibt es kein Krankengeld, obwohl sich ja die dienstfreien Tage aus den 12 Stunden Arbeitszeit ergeben. Kann das der Arbeitgeber einfach so machen?
Hallo Steffen,
bei Krankheit wird die Zeit bezahlt, die im Arbeitsvertrag festgeschrieben ist. Dabei handelt es sich bei Ihnen tatsächlich nur um acht Stunden pro Tag. Der Arbeitgeber muss nur für die Tage eine Lohnersatzleistung zahlen, an welchen Sie auch gearbeitet hätten. Steht in Ihrem Arbeitsvertrag allerdings eine Arbeitszeit von 40 Stunden pro Woche, muss Ihr Arbeitgeber sich auch daran halten. In diesem Fall sollten Sie einen Anwalt aufsuchen und ggf. rechtliche Schritte einleiten.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Hallo,
ich habe einen Teilzeitvertrag mit wöchentlich 25 Stunden.
Im letzten Passus des vertrages steht: sollte es betriebsbedingt notwendig sein, so kann der AG mich verpflichten in Vollzeit zu arbeiten.
Wie schnell kann der AG dies im Notfall verlangen und ist dies rechtens?
Besten Dank vorab
Hallo Saskia,
Sie können den Arbeitsvertrag bzw. die Klausel von einem Anwalt überprüfen lassen.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Vielen Dank für die schnelle Antwort.
Der befristete Arbeitsvertrag läuft jetzt aus und wird nicht verlängert (in der Firma wird im Allgemeinen mit solchen Methoden, wie Verminderung der Wochenarbeitszeit, reagiert, wenn der Arbeitnehmer sich beschwert). Kann ich da gegebenen Falls beim Arbeitsgericht Ansprüche geltend machen?
Viele Grüße
Hallo Steffen,
in diesem Fall sollten Sie sich am besten an einen Anwalt wenden. Wir dürfen leider keine Rechtsberatung geben.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Hallo liebes Team,
ich habe ein Problem mit dem neuen Arbeitsgebeber.
Ich habe einen befristeten Arbeitsvertrag für zwei Jahre in der Gastronomie, in dem wortwörtlich zur Arbeitszeit und Bezahlung steht:
„Es wird eine variable Stundenzahl je nach Bedürfnissen des Betriebes vereinbart.
Die Regelarbeitszeit beträgt 40 Stunden pro Woche. Die Parteien sind sich einig, dass die Regelarbeitszeit betriebsbedingt unter- oder überschritten werden kann.
(…)
Der Arbeitgeber zahlt dem Arbeitnehmer für seine vertragliche Tätigkeit einen Stundenlohn von 9€ (brutto).“
Jetzt war ich eine Woche lang Schwangerschaftsbedingt krankgeschrieben und wollte eigentlich die Folgewoche ganz normal, im vollen Umfang arbeiten. Nun wurde ich komplett aus dem Dienstplan rausgenommen (sprich: mir wurde als einziger Mitarbeiterin keine einzige Schicht zugeschrieben).
Mein Arbeitgeber meint die Arbeitszeit belibieg kürzen zu dürfen und möchte gleichzeitig nur die tatsächlich geleistete/gearbeitete Stunden bezahlen. Ist das rechtens?
Ich meine, darf der Arbeitgeber nur auf Grund dieses Satzes aus dem Arbeitsvertrag, dass die vereinbarte Zeit unterschrietten werden kann, einfach die Stunden absichtilich mindern und den Arbeitnehmer gar nicht für die Zeit bezahlen? Ich stehe ja mit meiner Arbeitskraft bereit und wäre trotzdem für die gesamte Woche gar nicht bezahlt…
Bitte um einen Rat.
Hallo Ivo,
für diese Frage sollten Sie einen Anwalt für Arbeitsrecht aufsuchen.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Hallo liebes Team, in
Meinem Arbeitsvertrag , stehen Zeiten und Tage und zwar von Montag bis Freitag in der Zeit von 8 bis 13 Uhr!
Meine Chefin hat dieses umgestellt und zwar vor nunmehr 2,5 Jahren. Ich hab nun vor mehreren Monaten meiner Chefin einen Zettel in ihrer Wiederkehr Mappe da sie im
Urlaub war gelegt! Das ich gemäß meinem Arbeitsvertrag wieder arbeiten möchte. Ich würde zwischenzeitlich operiert und werde bald wieder arbeiten. Ich hab eine Kollegin angerufen um nach zufragen wie ich eingesetzt werde, wieder soll ich an den Wochenenden arbeiten und dann immernoch 6,5 std ohne Pause!
Ich werde nun ein schreiben aufsetzen das ich am 2.10 wieder zum Dienst komme gemäß meinem Arbeitsvertrag und um 8.00 Uhr da bin mit der Bitte dieses im Dienstplan zu berücksichtigen!
Wie gehe ich am besten vor damit ich meinen Dienst im Vertrag wieder arbeiten kann!
Liebes Team,
Es war eine mündliche Umstellung der Arbeitszeit. Ich bin nunmehr als 17 Jahre in der Firma, und habe mehrere Chefin gehabt. Ich habe auch oft darauf hin gewiesen das ich diesen Dienst noch in Ordnung finde, es wurde belächelt und ich wurde teilweise ausgelacht.
Ich arbeite an der Rezeption als bürokauff. Da unser Büro für einige Jahre an der Rezeption geführt wurde. Eine neue Chefin hat dieses wieder geändert, es wurde aber eine Rezeptiondame aus meinem Team ins Büro geholt und nicht ich . Das war aber schon 2009 dafür wurde mir die Leitung der Rezeption übergeben. Was mir die jetzige Chefin wieder nimmt , seit Anfang des Jahres mischt sie sich in meinem Dienstplan ein, hat im August nur meinen Dienst 17 mal geändert. Ich möchte mir diese Vorgehensweise nicht gefallen lassen.
Hallo Anke,
vertragliche Vereinbarungen können nicht einfach geändert werden. Dazu ist eine Vertragsänderung nötig. Im Zweifelsfall sollten Sie einen Anwalt für Arbeitsrecht zu Rate ziehen.
Das Team von Arbeitsvertrag.org
Hallo,
ich habe einen Arbeitsvertrag in dem steht bezgl. der Arbeitszeit – „die regelmäßige Arbeitszeit beträgt 40 Wochenstunden, 2 Wochenenden monatlich.
Werden Überstunden fällig, ist dies innerhalb von zwei Wochen mit Freizeit auszugleichen im Frühdienst, in Absprache mit der Pflegedienstleitung.“
Die Arbeit wird mit Festgehalt vergütet.
Nun sagt mein Arbeitgeber, Feiertage die auf einen Werktag fallen, sollen zum monatlichen Stundensoll hinzu gerechnet werden. Wenn ich am Feiertag frei habe, darf ich mir 8 Stunden Arbeitszeit schreiben. Wenn ich jedoch am Feiertag arbeite, darf ich ebenso die geleisteten Stunden schreiben (dies können auch weniger als 8 Stunden sein, da ambulanter Pflegedienst) und erhalte die üblichen Feiertagszulagen. Jedoch bekomme ich dafür kein Ausgleichsfrei.
Ist das rechtens? Wie soll ich weiter vor gehen.
Viele Grüße Sandra
Hallo Sandra,
um Ihren Fall genau zu prüfen, sollten Sie sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht wenden.
Das Team von Arbeitsvertrag.org
Hallo,
ich habe eine Frage bezueglch der folgenden Angabe in einem Arbeitsvertrag der mir angeboten wurde:
„Aufgrund der besonderen Erfordernisse der Niederlassung hält XX sich streng an das Arbeitskonzept nur Vollzeitkraefte einzustellen.“
Zur Zeit finde ich das kein Problem, jedoch würde mich interessieren, ob ich mich bei Unterzeichnung des Vertrags damit einverstanden erkläre (z.B. bei einer Veränderung der Familiensituation) nicht in teilweit arbeiten zu können. Über Ihre Hilfe würde ich mich sehr freuen.
Hallo Katrin,
aus dieser Passage ergeben sich für den Arbeitnehmer keine Pflichten, jedoch kann ein Anwalt Ihnen die rechtlichen Umstände Ihrer Situation genauer erläutern.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Hallo,
ich habe einen Arbeitsvertrag in dem mein Arbeitsort mit der Stad A definiert ist. Gleichzeitig gibt es diese Regelung „die Gesellschaft behält sich vor, die Tätigkeit von Frau Muster und ihr Aufgabengebiet zu verändern und ihr innerhalb des Unternehmens andere Aufgaben zu übertragen, die ihren Kenntnissen und Fähigkeiten entsprechen und die gleichwertig zu ihren bisherigen Aufgaben sind. Dies gilt auch für eine mit der Aufgabenveränderung verbundene zeitlich begrenzte oder dauerhafte örtliche Versetzung.“
Was bedeutet diese Regelung genau? Hat der AG das Recht mich jederzeit zu versetzen, ohne mich zu fragen oder meine persönliche Situation zu berücksichtigen?
Herzlichen Dank für eine Antwort.
Hallo Nadja,
die Bedeutung einer solchen Regelung und ihre rechtlich Wirksamkeit kann Ihnen ein Anwalt für Arbeitsrecht erklären.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Hallo, ich habe vor einem halben Jahr einen Arbeitsvertrag unterschrieben, in dem “ Wartezeit ist keine Arbeitszeit“ steht. Ich hatte mir damals darüber keine Gedanken gemacht und war froh, überhaupt wieder einen Job zu haben. Ich arbeite in der Patientenbeförderung und hab fast täglich Wartezeiten. Jetzt hab ich gelesen, dass das wohl rechtswidrig ist. Meine Frage ist nun, ist der Vertrag für mich bindend? Hab ihn ja unterschrieben, oder kann ich dagegen vor gehen? Gruß
Hallo Elisabeth,
für Ihr Problem sollten Sie einen Anwalt für Arbeitsrecht hinzuziehen.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Hallo,
In meinem Vertrag steht „…die monatliche Arbeitszeit beträgt von bis zu 120 Stunden“
„ für die Tätigkeit erhält der Mitarbeiter von bis zu 1260€ pro Monat „
Was ist wenn mein AG mich eine Woche nicht einteilt ?!
Oder ich krank bin ?
Hallo Karo,
da die Rechte und Pflichten davon abhängen, welche Art von Beschäftigungsverhältnis existiert, empfehlen wir einen Anwalt für Arbeitsrecht, um diesen Fall zu klären.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Kann der AG freie Tage einfach in Urlaub ummünzen?
Hallo Wolfgang,
kann der AG nicht für genug Arbeit sorgen, darf das nicht zum Nachteil der Arbeiter (also als Urlaub oder Minusstunden) ausgelegt werden. Im Streitfall kann ein Anwalt für Arbeitsrecht helden.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Hallo zusammen, Ich arbeite jetzt Teilzeit im Hotel am Wochenende als Nachtdienst. Nun muss ich eine Pflichtspraktikum für 3 Monaten machen und mir wurde akzeptiert von einem Unternehmen in der gleichen Stadt. Leider komme ich über 48 Stunden pro Woche zusammen gerechnet. Obwohl die Arbeit im Hotel eichfach ist und zwei Jobs würden nicht überschreiten. Ich möchte weiter mein Hotel Job aber behalten weil es zum Lebenunterhalt mit dient für die Studiumzeit. Was soll ich machen? Wäre es Erlaubt beides zu machen? Soll ich beide Arbeitgeber informieren und danach bei Hotel Job um weniger Stunden bitten? Ich kann einfach nicht kündigen mein teiljob, dann nach Praktikum suchen dann dann nochmal nach teiljob suchen. Gibt es einen Ausweg ? Danke im Voraus
Antworten
Hallo Serhiy,
ein Gespräch mit dem Arbeitgeber empfiehlt sich. Eine weitere Beschäftigung zu verheimlichen, kann ein Kündigungsgrund darstellen.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Hallo,
ich arbeite angestellt 40-Wochenstunden in einer Klinik und biete nebenberuflich auf freiberuflicher/ selbstständiger Basis für die VHS Kurse an. Da ich an den beiden Tage, an denen ich die Kurse abends halte, auf insgesamt 10,5 Stunden komme (also über die zulässigen täglichen max. 10 Stunden), möchte ich wissen, inwiefern das Arbeitszeitgesetz auch den Nebenjob auf selbstständiger Basis betrifft. Die Gesamtwochenstundenzahl beläuft sich in ca. 9 Monaten im Jahr auf 44 Stunden, bleibt also unter 48 Stunden. Welche Daten darf mein Arbeiteber bei der Nebenjob-Anzeige eigentlich verlangen? Mein Arbeitgeber möchte genau wissen, an welchen Tagen ich nebenberuflich arbeite. Ist das zulässig und warum?
Vielen Dank im Voraus.
Hallo Steffi,
wenn die Arbeitszeit im Durchschnitt 48 Stunden pro Woche unterschreitet, bleibt das Arbeitszeitgesetz unberührt. Ob und welche Informationen Sie Ihrem Arbeitgeber überlassen sollten, kann Ihnen ein Anwalt für Arbeitsrecht erklären.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Hallo,
ich arbeite Vollzeit in einem Büro.
Arbeitsvertraglich ist eine wöchentliche Arbeitszeit von 39,5 Stunden festgelegt. Einen Abschnitt über das Führen eines Zeitkontos gibt es nicht.
Nun verlangt der Arbeitgeber von Anfang an, jeden Tag 10 Minuten mehr zu arbeiten, da man ja auf die Toilette geht, sich Kaffee holt etc. Dies wurde NICHT mündlich angesprochen, sonder viel mir erst bei der ersten Übersicht des Zeitkontos auf. Die Kollegen haben mir von dieser Regelung dann erzählt. Somit muss ich zusätzlich zu den 39,5 Stunden jede Woche 50 Minuten mehr arbeiten.
Ist das rechtens?
Zudem haben sich in den letzten Monaten nun Minusstunden angesammlet, da mich das Büro nicht ausreichend beschäftigen kann.
Da ich nun kündigen möchte, frage ich mich, ob er mir die Minusstunden vom Lohn abziehen darf. Oder aber ob ich vielmehr einen Anspruch auf die wöchentlichen 50 Minuten als Überstunden habe. bei einer Beschäftigungsdauer von 1,5 Jahren sind das knappe 70 Stunden.
Vielen Dank.
Hallo Nadja,
in Ihrem Fall kann von einem Anwalt für Arbeitsrecht eine passende Einschätzung abgeben.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Guten Tag,
ich habe folgendes Problem.
in meinem Arbeitsvertrag sind als wöchentliche Arbeitszeit 35 +/- 5 h angegeben.
Ich arbeite in einer Kindertageseinrichtung. Die Kommunen zahlen meinem AG monatlich nur das Geld, welches anhand des monatlich neu zu berechnetem Kinderbetreuungsschlüssel entspricht.
d.h. viele Kinder in Betreuung = bis 40 Wochenstunden
den Monat drauf weniger Kinder = 32 Wochenstunden.
Dies alles bekomme ich immer zum Ende des laufenden Monats als einvernehmliche Änderung des AV zur Unterschrift.
Ist das rechtens so?
Hallo Thomas,
eine einvernehmliche Änderung des Arbeitsvertrages ist rechtens. Jedoch müssen Sie eine solche Änderung nicht annehmen. Besonders wenn sich für Sie daraus Nachteile ergeben.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Guten tag.
Ich habe einen teilzeit Vertrag unbefristet bin auch aus der probezeit raus . In meinem Vertrag stehen 80 Stunden . Ich komme jedoch bei weitem nicht auf die 80 Stunden . Muss der Arbeitgeber dennoch die 80 Stunden bezahlen?
Mfg
Hallo Kralle,
der Arbeitgeber muss die vereinbarte Stundenzahl bezahlen. Sie müssen jedoch genauso zu Verfügung stehen. Ein Auftragsverzug darf nicht zu Lasten der Arbeitnehmer gehen.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Hallo,
ich arbeite Vollzeit auf Stundenlohn als Auslieferungsfahrer. ich arbeite teilweise aber nur 25 Stunden die Woche. im Gespräch mit der personalabteilung würde mir gesagt, dass bei Arbeitern auf Stundenlohn BIS zu 40 Stunden im Vertrag steht und sie nicht verpflichtet sind mir für 40 Stunden Arbeit zu geben.
ist das rechtens?
Hallo Martin,
das hängt davon ab, ob Sie unter dem Zeitlohn-Arbeitsmodell arbeiten. Stundenlohn gehört zum Zeitlohn. In der Regel ist die Höhe des Monatsgehaltes immer gleich, unabhängig von der Zeit. Wenden Sie sich im Zweifelsfall an einen Anwalt.
Das Arbeitsvertrag.org-Team.
Hallo Arbeitsvertrag.org Team,
ich habe mal eine Frage:
Ich habe zum Ende November meinen Arbeitsvertrag gekündigt, nun ist mir aufgefallen das ich jeden Tag
30 Minuten mehr gearbeitet habe als in meinem Vertrag drinnen stand und ich also in der Zeit insgesamt 155.11 Stunden mehr gearbeitet habe. Ich habe in meinem Arbeitsvertrag 38 Std. pro Woche stehen gehabt und habe jede Woche 40,5 Std. gearbeitet, bei den 40.5 Std. sind auch schon die Pausen raus gerechnet, kann ich von meinem alten Chef dafür nachträglich Überstunden Ausgleich verlangen?
Mit freundlichen Gruß
Jürgen
Hallo Jürgen,
leider dürfen wir keine Rechtsberatung anbieten. Wir empfehlen Ihnen deshalb, sich zunächst von einem Anwalt beraten zu lassen.
Das Arbeitsvertrag.org-Team
Hallo,
ich arbeite zur Zeit Vollzeit 39 Stunden pro Woche und möchte mir gerne etwas dazu verdienen um mir evt. auch mal einen Urlaub leisten zu können. Habe ein Minijobangebot zwei mal die Woche Dienstag und Donnerstag je 4,5 Stunden zu arbeiten für 8,84€ was ich auch sehr gerne machen würde. ( also 9 Stunden pro Woche). Ich arbeite Montag bis Donnerstag je 8 Stunden und Freitag 7 im Hauptjob.
Das würde jetzt bedeuten dass ich Dienstag und Donnerstag 12,5 Stunden arbeite und würde mich somit über die 10 Stunden bringen die erlaubt sein sollen so wie ich das verstanden habe.
1. Wäre es nicht meine eigene Sache wie viel ich arbeiten will?
2. Kann man diese 10 Stunden irgendwie „aushebeln“
3. Ich werde wohl kaum einen Minijob finden für täglich 2 Stunden zumal das auch wenig Sinn macht
Hallo Robert,
in der Regel darf die Ausdehnung der täglich erlaubten 8 Arbeitsstunden auf 10 Arbeitsstunden auch nur unter bestimmten Voraussetzung geschehen. Wenden Sie sich deshalb an einen Anwalt.
Das Team von arbeitsvertrag.org
Hallo erstmal,
Ich habe einen Vertrag bei einem Gebäudereinigungsunternehmen unterschrieben,was mir keine Stunden vorgibt,ich aber ein monatliches Gehalt bekomme, gilt für mich auch das Arbeitszeit Gesetz?
Wenn das Unternehmen nach Tarif bezahlt gelten dann auch Automatisch alle Tarifbestimmungen?
Mit freundlichem Gruß
Marco
Hallo Marco,
aus Ihrem Arbeitsvertrag sollte hervorgehen, ob es sich um einen Tarifvertrag handelt. Gesetzliche Bestimmungen greifen immer dann, wenn im Arbeitsvertrag nichts anderes vereinbart wurde.
Das Team von arbeitsvertrag.org
Guten Tag ,
ich habe vor fünf Jahren angefangenin einem großen, weltweit tätigen Betrieb zu arbeiten. Ich habe einen Teilzeitvertrag mit 19,3 Stunden unterschrieben. Beim Bewerbungs und Einstellungsgespräch wurde eine Arbeitszeit von Mo-Do auf knapp 5 Stunden vormittags vereinbart. Dazu gibt es eine Kollegin als Zeugin. Also Halbtags da meine familiäre Situation dies nicht anders zuließ. So stehen die Zeiten auch seit 5 Jahren unserer Disposition zur Verfügung um mich einzuplanen. Mein Chef will mich nun auf mindestens einen Ganztag zwingen , was mir zeitlich nicht möglich ist. Wie kann ich mich dagegen wehren? Betriebsrat ist eingeschaltet , mein Chef hält aber an der Ganztags-Forderung fest.
Vielen Dank für Ihre Mühe.
Hallo Maren,
Wenden Sie sich an einen Anwalt, um Ihre nächsten Schritte zu besprechen. Weil es sich hier um Rechtsberatung handelt, können wir Ihr Anliegen nicht bearbeiten.
Das Team von arbeitsvertrag.org
Hallo,
ich arbeite in einem Hotel als Reinigungkraft ( Houskeeping). Meine Arbeitszeit beträgt tägl.
4 Stunden bei einer 5 Tage Woche ( 20) Std.
Nun bekomme ich ständig Frei obwohl ich dies nicht möchte, da nichts zu tun ist oder zuviel Personal eingestzt wird. Die Firma zahlt aber auch nur die Arbeitsstunden aus, die geleistet sind. Jeden Monat erhalte ich ein anderes Gehalt und dies nun seit einem Jahr. Eine Kurzarbeit wurde nicht angemeldet.
Wie kann ich da vor gehen und ist dies rechtens?
Lg Su
Hallo Suzann,
das hängt einerseits von Ihrem Arbeitsvertrag ab (wurde eine feste Arbeitszeit oder Stundenlohn vereinbart?). Andererseits spielt es eine Rolle, ob ein Arbeitszeitkonto vorhanden ist. Ob sich Ihr Arbeitgeber hier richtig verhält, kann Ihnen nur ein Anwalt sagen, da wir keine Rechtsberatung anbieten dürfen.
Das Team von arbeitsvertrag.org
Guten Tag liebes Arbeitsvertrag.org Team.
Ich habe eine kleine Frage.
Ich bin Vollzeit, unbefristet angestellt.
In meinem Arbeitsvertrag steht, das ich 169h/Monat, 39h/Woche arbeite.
Nun hat mein Chef (er ist neu bei uns im Laden) den Dienstplan für Februar 2018 ausgehangen. Laut diesem Dienstplan habe ich im Februar nur 138h. Das sind gute 30h weniger als im Vertrag vereinbart. Kann ich von meinem Chef mehr Stunden verlangen? Wir werden bei uns nach geleisteter Arbeitszeit bezahlt. Ich weis dass die Zeit auch während eines Kalenderjahres in einem oder mehreren Monaten ausgeglichen werden kann, aber da wir bei uns sogar im Sommer zur Hochsaison damit zu kämpfen haben auf unsere Stinden zu kommen, weil im Sommer so viele Leiharbeiter dort sind, wage ich dies zu bezweifeln.
Vielen Dank für eure Antwort.
Hallo Michelle,
das hängt ganz davon ab, welche Vereinbarung in Ihrem Arbeitsvertrag getroffen wurde. Prüfen Sie, ob in Ihrem Arbeitsvertrag eine Mindestarbeitszeit angegeben ist. Bei Zweifeln legen Sie den Arbeitsvertrag einem Anwalt vor.
Das Team von arbeitsvertrag.org
Hallo nochmal,
ich habe gerade festgestellt, dass ich in meiner Anfrage vergessen habe zu erwähnen, dass ich in die andere Filiale ab Februar umgesetzt werde und deswegen auf weniger Arbeitsstunden komme . Als Arbeitsort ist in meinem Arbeitsvertrag auch der Laden angegeben indem ich bisher beschäftigt war. Muss ich der Umsetzung überhaupt zustimmen? Dankw nochmals. Mfg Birgit
Hallo B.Strehlow,
auch hier würden wir Ihnen raten, sich bei einem Anwalt zu erkundigen. Dieser kann sich Ihren individuellen Fall ansehen und Sie dahingehend beraten, dass Sie keine Nachteile aus einer Versetzung ziehen.
Das Team von arbeitsvertrag.org
Hallo
Ich habe da eine Frage…
Ich bin Vollzeit bei einem Wachdienst Unternehmen eingestellt und in meinem Arbeitsvertrag steht auch was von einer 40 std/woche mit mal mehr und mal weniger arbeit. Lange zeit war es so, dass ich so auf meine 170-180 std im Monat kam. Nun hat man aber einen neuen Mitarbeiter eingestellt und muss mir mit ihm quasi die stunden teilen. D.h ich komme im Monat nur noch auf ca 135 std was für mich eindeutig zu wenig ist.
Muss mein Arbeitgeber dafür Sorgen, dass ich die Stundenanzahl wie bisher erhalte?
Oder muss er mir dennoch die mindestens40 std/woche zahlen?
Mit meinem Arbeitgeber ist so ja auch nicht zu reden.
Hallo S.,
in der Regel dürfen nicht-selbstverschuldete Minusstunden nicht dem Arbeitnehmer angelastet werden. Ob Ihr Arbeitgeber trotzdem die vollen 40 Stunden ausbezahlen muss, kann Ihnen jedoch nur ein Anwalt sagen.
Das Team von arbeitsvertrag.org
Hallo,
in unserem Betrieb ist laut Vertrag eine 5-Tage Woche vereinbart. Teilzeitkräfte dürfen aber auch ihre Wochenarbeitszeit an weniger als 5 Tagen leisten (mündliche Vereinbarung mit den jeweiligen Projektleitern). Nun wird bei Krankheitstagen aber nur die durchschnittliche Wochenarbeitszeit aufgeschrieben, d.h. wenn jemand nur 1 Tage krank ist, entstehen ihm Minusstunden (bei 19,5 h ist die Durchschnittsarbeitszeit 3,9 h, tatsächlich wurden aber 7,5 h gearbeitet). Der Arbeitgeber beruft sich darauf, dass ja in den Verträgen eine 5-Tage -Woche vereinbart sei und das die Aufteilung auf weniger Tage nur Kulanz seinerseits sei. Ist dies so rechtens?
Ebenso gilt die Durchschnittsarbeitszeit bei Fortbildungen, was meistens auch zum Nachteil der Teilzeitkräfte gereicht (auch wenn sie 5 Tage in der Woche arbeiten), da diese häufig mindestens 8 h angesetzt sind. Auch hier meine Frage, ob dies rechtens ist.
Vielen Dank
Hallo Kathrin,
es ist in der Regel nicht zulässig Krankheitstage als Minusstunden zu verrechnen. Wenden Sie sich an einen Anwalt, um zu prüfen, ob Ihr Arbeitgeber sich richtig verhält.
Das Team von arbeitsvertrag.org
Hallo,
leider werde ich nicht fündig zu antworten auf meine Frage. Vielleicht können Sie mir behilflich sein?!
Ich arbeite Teilzeit (21,5Std.in der Woche) an einem Empfang, d.h. 5 Tage im Wechsel a 10 Stunden. Da ich von weiter her komme, (ca. 1.5 Std. Fahrzeit pro Strecke) habe ich eine längere Anfahrt, was natürlich mein Ding ist und nicht die, des Arbeitgebers.
Seit Januar habe ich einen Nebenjob, den ich von Zuhause aus ausüben würde.
Meine Kollegin die die anderen Tage arbeitet, hat das Unternehmen verlassen. Da die Stelle besetzt sein muss, musste ich kurzfristig einspringen und den Start des Nebenjob auf Februar verlegen. Da es noch keine neue Kollegin gibt, erwartet die Firma, das ich nach wie vor zur Verfügung stehe, da sie den Anspruch vor dem Nebenjob haben. So arbeite ich z.Z. 10 Stunden täglich an 5 Tagen, den ganzen Monat. Ist es richtig, das ich auf meinen Nebenjob verzichten muss, und der Firma für beide Schichten zur Verfügung stehen muss?
Vielen Dank im voraus für Ihre Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
Karin M.
Hallo Karin,
leider dürfen wir keine Rechtsberatung anbieten. Ob Ihr Arbeitgeber sich hier richtig verhält, kann Ihnen nur ein Anwalt sagen.
Das Team von arbeitsvertrag.org
Meine Frage bezieht sich auf die errechnete Minatsarbeitszeit nach dem LStR (Faktor 4,35). Muss ich nun die im Arbeitsvertrag geregelten 8 Stunden pro Tag arbeiten (40 Stunden bei 5 Tage pro Woche) oder die nach LStR errechneten 173,33 Stunden pro Monat.
Im Jahr 2018 müsste ich bei einer Monatsarbeitszeit von 173,33 Stunden nämlich 8,39 Stunden pro Tag arbeiten, was mehr ist, als im Arbeitsvertrag festgehalten. Außerdem würde ich erhebliche Überstunden nicht erhalten. Vielen Dank!
Hallo SI,
Die Arbeitsparteien müssen sich in der Regel an die Vorgaben des Arbeitsvertrages halten. Überstunden müssen vergütet werden, wenn keine vertraglichen Regeln dagegen sprechen. Ein Anwalt für Arbeitsrecht kann entsprechende Klauseln auf Rechtmäßigkeit prüfen.
Das Team von arbeitsvertrag.org
Guten Tag , ich habe einen neuen Job angefangen, wo Vertraglich geregelt wurde dass ich eine Arbeitszeit von 40h pro Woche habe. Es wurde mir gesagt, dass ich meine Arbeitszeit flexibel gestalten kann. (Überstunden werden nicht bezahlt und gelten auch erst ab 15h/ wegen den Dienstreisen die ab und zu anstehen ).
Nachdem ich jetzt aber angefangen habe zu arbeiten ist mir aufgefallen, dass die Kollegen mehr als 40h arbeiten und sagen dass es eine „Kernarbeitszeit“ gibt, da ich aber neu bin und natürlich noch in der Probezeit bin, traue ich mich nicht nach einer 40h Woche nach Hause zu gehen. In meinem Vertrag steht aber nichts von einer Kernarbeitszeit. Meine Frage ist, wie habe ich mich zu verhalten ? Muss generell im Vertrag notiert werden, dass es eine Kernarbeitszeit gibt ? oder kann ich nachdem ich 40h gearbeitet habe nach Hause gehen ? Zur Zeit ist meine Arbeitszeit von 8:00-17 Uhr, 30 min Pause. Vielen Dank für Ihren Rat .
Hallo Ilona,
Kernarbeitszeit ist eigentlich ein Begriff, der bei gleitender Arbeitszeit verwendet wird. Manche Arbeitgeber erlauben es, dass die Angestellten früher oder später zur Arbeit erscheinen, sofern die Kernarbeitszeit von z.B. 8 Stunden am Tag eingehalten wird. In der Regel sollten auch nur solche Arbeitsstunden geleistet werden, die im Arbeitsvertrag vereinbart wurden, es sei denn es gibt eine Regelung für Überstunden. Wenn Sie unsicher sind, legen Sie einem Anwalt Ihren Arbeitsvertrag vor.
Das Team von arbeitsvertrag.org
Moin
Ich arbeite im Schichtdienst, ich habe laut Vertrag eine wöchentliche Stundenanzahl von 35 Stunden bzw ein monatsdurchschnitt von 152 Stunden.
Durch unseren Schichtplan kommen wir aber nur im Schnitt auf 144 Stunden. Worauf wir die Stunden immer nacharbeiten sollen.
Nun meine Frage, muss ich mir jeden Monat diese 152 Stunden ausbezahlen lassen oder muss mein Arbeitgeber auch darauf eingehen, das ich sage, ich will nur meine tatsächlich erbrachten Stunden ausbezahlt haben.
Genauso wurden unsere 30 Tage Urlaub gekürzt mit der Aussage, ihr arbeitet ja keine 35 Stunden die Woche, da euer Schichtplan ja 6 Tage arbeiten 4 Tage frei heißt, bzw 3 Tage da der letzte Tag von den sechs immer eine Nachtschicht ist. Obwohl er im gleichen Atemzug verlangt das wir jene Stunden nachholen.
Mit besten Dank
Hallo Schotte,
wir empfehlen Ihnen, sich an einen Anwalt zu wenden. Dieser sollte prüfen, ob Ihr Arbeitgeber sich hier richtig verhält.
Das Team von arbeitsvertrag.org
Hallo,
ich bin Teilzeitbeschäftigt und habe eine 3 Tage Woche. Ich muss 6,75 Std. inklusive Pause am Tag arbeiten. Das heißt, ich habe eine Arbeitszeit 6 Std. und 15 Min. Meine Arbeitszeit ist von 8 h – 14.45 h. Da ich ein Kind habe, haben wir mündlich vereinbart, dass ich morgen zwischen 8 h – 8.30 h anfangen kann, dafür durcharbeite und keine Pause machen muss. Hat auch bisher 14 Jahre lang super geklappt.
Nun haben wir seit setzter Woche eine Stempeluhr. Nun besteht der Chef darauf, dass ich wieder um 8 h meine Arbeit antreten und auch meine Pause einhalten muss, da die Stempeluhr automatisch mit den 30 Minuten Pausenzeit eingestellt ist und nicht geändert werden kann.
Nun erfahre ich von zwei Mitarbeiterinnen, dass diese keine Pause machen müssen, da es in ihren Verträgen nicht vermerkt wurde. Eine der Kollegin hat eine Arbeitszeit von 6,5 Stunden und die andere von 7 Stunden. Also kann man die Stempeluhr doch manuell einstellen.
Unser Chef behauptet nun nach meiner Anfrage, meine Arbeitszeit auf 8.30 h zu ändern, dass ich trotzdem eine Pause machen muss, da ich weiterhin über 6 Stunden arbeite.
Auch behauptet er, dass beide Kolleginnen eine Pause machen, obwohl dies definitiv nicht stimmt. Beide haben es mir bestätigt und auch die 30 Minuten eigentliche Pausenzeit wird nicht abgezogen.
Wie soll ich mich jetzt verhalten. Ich kann Ungerechtigkeit absolut nicht leiden und möchte es auch so nicht stehen lassen. Mein Chef hat mir vorgelesen, dass es zwingend nötig ist, eine Pause nach 6 Stunden zu machen, aber warum hält er sich nicht bei jedem an diese Regel? Ich hatte ihm auch vorgeschlagen meine Arbeitszeit von 8.30 bis 14.30 h zu ändern, damit ich nicht für 15 Minuten zusätzlich 30 Minuten Pause machen muss. Ich finde es nur noch als Schikane vom Chef.
Was kann ich tun?
Hallo Heike,
das Arbeitszeitgesetz legt fest, dass bei einer Arbeitszeit von mehr als 6 Stunden mindestens 30 Minuten Pause einzuhalten sind. Hält sich Ihr Arbeitgeber nicht an diese Regelung, sollten Sie einen Anwalt einschalten.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Hallo,
In meinem Arbeitsvertrag steht „ca. 120 Std. im Monat. Ich hatte schon Monate mit 60 Std. und einen Monat mit 123 Std. Meist aber viel weniger als die 120 Stunden. Ist das zulässig?
Zudem bekommen wir unseren Lohn immer zwischen dem 5. und dem 9. , die Lohnabrechnungen gesammelt alle paar Monate. Gibt es da eine gesetzliche Regelung?
Hallo Daniela,
die Rechtmäßigkeit Ihres Arbeitsverhältnisses kann ein Anwalt für Arbeitsrecht beurteilen.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Hallo,
Laut Arbeitsvertrag soll meine wöchentliche Arbeitszeit 40 Stunden betragen. Zusätzlich musste ich mich im jedoch zu Bereitschaftsdiensten bereiterklären. Diese werden nun allerdings an die 40 Stunden angehängt, sodass ich effektiv (ohne Überstunden) eine 48 Stunde Woche habe, was ich eigentlich als nicht vereinbart ansehe.
Kann ich auf die 40 stunden des Vertrages bestehen oder ist das so zulässig mit dem Bereitschaftsdienst?
Hallo Sophie,
Das kommt auf die Regelung der Überstunden in Ihrem Arbeitsvertrag ab. Unter bestimmten Umständen ist Bereitschaftsdienst zulässig. Dieser kann als Arbeitszeit gelten. Beachten Sie aber die Unterscheidung zwischen Rufbereitschaft und Bereitschaftsdienst.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Hallo,
Ich habe eine Festgehalt und arbeite in Schichten (normalerweisse arbeite ich entweder 36 Stunden oder 40 Stunden por Woche). Im meine Arbeitsvertrag steht der folgende Satz: „über die Arbeitszeit wird ein Arbeitszeitkonto geführt“. Und das ist alles. Gibt es keine Information mehr über die Minusstunden (über die Überstunden gibt es trotzdem mehr Information im Arbeitsvertrag).
Deswegen habe ich jeder Monat circa 10 Minusstuden (manchmal mehr) dass ich nicht arbeiten habe weil die Arbeitsschichten nicht genug lange waren (die Arbeitsschichten werden von der Chef entschieden).
Mein Chef sagt dass ich diese Minusstuden machen muss. Und außerdem, die Minusstuden laufen nächstes Jahr im März ab (wie die Urlaubstage…)
z.B.: Ich habe -10 Stunden im Januar und -5 Studen im Februar. Dann muss ich 15 Stunden extra (unbezahlt) im Juli (z.B) arbeiten.
Hat er Recht? Ist es das normal? Ganz herzlichen Dank!
Hallo Tatjana,
normalerweise muss der Arbeitgeber, sollte er die Minusstunden selbst angerechnet haben, diese voll bezahlen, ohne dass Sie verpflichtet sind, diese nachzuarbeiten. So ist es im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) § 615 festgehalten. Im Zweifel können Sie überlegen, ob Sie sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht wenden möchten.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Hallo…laut meinem Arbeitsvertrag arbeite ich 40Stunden in der Woche.Nun möchte mein Chef,dass ich,wenn ich auf 38Stunden gesetzt werde,eine Woche z.Bsp.30Stunden und die nächste Woche dann 40oder 41 Stunden arbeite.Darf er das ? Ich bin dagegen,denn mein Vertrag sagt ja was anderes,nämlich 40Stunden in der Woche.Darf ich hier mein Recht einfordern?
Hallo DOCA,
bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir keine Rechtsberatung anbieten dürfen. Nur ein Anwalt kann Ihnen verbindlich sagen, ob Ihr Chef sich mit seiner Weisung hier noch im Rahmen seines Weisungsrechts befindet, oder ob er die Änderung nur mit einem Änderungsvertrag erwirken kann.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Hallo.
Ich arbeite in der Gastronomie..6 Tage Woche bis zu 75 std wöchentlich..an meinem freien Tag bin ich nur am waschen der gestellten schürzen.die wir tragen müssen…im Vertrag ist nichts geregelt…bin ich dazu verpflichtet die schürzen selbst zu reinigen?
Hallo Lydia,
unserer Kenntnis nach, gibt es keine gesonderte Regelung, die besagt, dass das Waschen der Arbeitskleidung als Arbeitszeit zu werten ist. Je nach Art der Arbeitskleidung (z. B Schutzkleidung) muss der Arbeitgeber diese reinigen lassen und die Kosten für die Reinigung tragen. Weiterhin gibt es unter Umständen die Möglichkeit, Reinigungskosten für Arbeitskleidung steuerlich als Werbungskosten geltend zu machen. Erkundigen Sie sich bei einem Anwalt für Arbeitsrecht oder einem Steuerberater.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Hallo,
muss im Arbeitsvertrag ganz klar drin stehen, ob man eine 5 oder 6 Tage Woche hat. oder darf der Arbeitgeber das einfach nach belieben festlegen?
mfg
Hallo Manuel,
zu einem Arbeitsvertrag gehört in der Regel auch die Klärung der Arbeitszeit. Dabei können, wenn es die Branche erfordert, auch flexible Arbeitszeiten vereinbart werden, auch dabei sollte jedoch eine Mindestanzahl der Arbeitsstunden pro Woche vertraglich festgelegt sein. Das Arbeitszeitgesetz regelt dabei die Maximalanzahl von Arbeitsstunden pro Tag.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Hallo,
mein Arbeitgeber möchte mit mir in meinem Arbeitsvertrag bei einem fixen Gehalt eine wöchentliche Arbeitszeit von 35 – 40 Stunden vereinbaren. Ist das rechtlich okay? Ich weiß ja dann wederkonkret, welche Arbeitszeit generell von mir erwartet wird noch weiß ich, welchen Stundenlohn ich erhalte.
Hallo Stefanie,
normalerweise ist gegen ein Festgehalt nichts einzuwenden, da der Arbeitgeber auch hier den Mindestlohn berücksichtigen muss. Die konkreten Arbeitszeiten sollten aber genau vereinbart werden. Wenn Sie unsicher sind, legen Sie den neu aufgesetzten Arbeitsvertrag einem Anwalt für Arbeitsrecht zur Prüfung vor, ehe Sie diesen unterzeichnen.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Hallo,
In meinem Arbeitsvertrag steht, dass „eine Wochenarbeitszeit von 40 Stunden“ vereinbart ist, „die an 5 Arbeitstagen zu erbringen ist.“
Bedeutet dies, dass es sich um die Tage Montag bis Freitag handelt oder kann der Arbeitgeber die Arbeitszeit auch auf Samstag und Sonntag verschieben? Bisher habe ich montags bis freitags gearbeitet.
Vielen Dank für Ihre Antwort.
Hallo Conny,
wenn die Arbeitstage nicht explizit im Vertrag auf Montag bis Freitag festgelegt wurden, dann hat der Arbeitgeber in der Regel die Befugnis, auch Samstagsarbeit anzuweisen. Dabei muss er jedoch auch die Interessen des Arbeitnehmers abwägen.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Ich habe seit 9 Monaten einen 450 € Aushilfsjobs als Cateringfahrer. Im Arbeitsvertrag ist weder die zu leistende Wochenarbeitszeit noch die Arbeitsstunden pro Tag definiert.
Es gibt Monate, da arbeite ich 2 Wochen, in anderen Monaten 3 Wochen oder nur 1 Woche. Im Durchschnitt fallen jeden Monat Überstunden an, da die geleisteten Arbeitsstunden im Monat mal Stundenlohn regelmäßig die 450 Euro-Grenze überschreiten. Diese überzähligen Stunden werden auf einem Arbeitszeitbudget gutgeschrieben. Die Tagesarbeitszeit variiert je nach Cateringtour zwischen 2,5 und 9 h.
Wie berechnet sich nun die Anzahl der Stunden, für die ich pro Urlaubstag, pro Krankheitstag (wenn ich im Dienstplan eingeteilt war) bzw. an gesetzlichen Feiertagen Lohnfortzahlung zu bekommen habe?
Meines Erachtens kommt nur der Durchschnittswert aller Anwesenheitstage seit Bestehen des Arbeitsvertrags in Betracht, oder? Also nicht der Durchschnitt der pro Monat abgerechneten Stunden.
Inwieweit spielt die gesetzliche Tagesmindestbeschäftigungsdauer von 3 h, bzw. die zu leistende Wochenmindestarbeitszeit von 10 h hier eine Rolle?
Und müssten nicht in Wochen ohne Fahrt auch 10 h entlohnt werden? Und an Tagen mit 2,5 h nicht ebenfalls 3 h?
Hallo Rudolf E.,
bei einem Festgehalt von 450 Euro im Monat beläuft sich die Lohnfortzahlung in der Regel auf genau dieses Gehalt.
Bei einem Stundenlohn ist der jeweilige Stundensatz mit der Anzahl der ausgefallenen Arbeitsstunden zu multiplizieren.
Da wir aber die genaue Regelung in Ihrem Arbeitsvertrag nicht kennen, können wir keine genaue Aussage machen. Bei Fragen empfiehlt es sich, dies mit dem Arbeitgeber direkt zu besprechen.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Nein, kein Festgehalt, sondern als Aushilfe und auf Stundenlohnbasis (Nachweis geleisteter Stunden).
Der Vertrag ist auf 1 Jahr befristet, ohne einen Sachgrund zu nennen.
Hallo Rudolf E.,
bei wechselnden Arbeitszeiten ist dann der Dienstplan entscheidend. Die Lohnfortzahlung sollte sich in der Regel auf das Gehalt beziehen, welches der Arbeitnehmer laut Eintrag im Dienstplan verdient hätte, wäre er nicht krank gewesen. Gibt es noch keinen Dienstplan, ist die durchschnittliche Arbeitszeit ausschlaggebend.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
hallo,
ich arbeite in einem kleien hotel.
meine frage ist: wie viele tage am stück darf ich durcharbeiten und wie lange frei steht mir dann zu laut gesetz?
Hallo suzanne,
die Arbeitszeiten sind im Arbeitszeitgesetz (ArbZG) ausführlich geregelt. Danach dürfen Arbeitnehmer in der Regel nur acht Stunden täglich arbeiten. Ausnahmsweise sind auch zehn Stunden möglich, wenn „innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden“ (§ 3 ArbZG). Außerdem sind regelmäßige Pausen (§ 4 ArbZG) und Ruhezeiten (§ 5 ArbZG) einzuhalten. Allerdings sind abweichende Regelungen durch Tarifvertrag möglich. Eine Sonntags- und Feiertagsarbeit ist in Gaststätten und anderen Einrichtungen zur Bewirtung und Beherbergung unter den arbeitsrechtlichen Vorgaben möglich.
Wie lange Sie durcharbeiten dürfen und welcher Ausgleich Ihnen dann zusteht, erfragen Sie bitte bei einem Anwalt. Wir bieten diese Rechtsberatung nicht an.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Hallo,
ich bin Alleinerziehender Vater eines 2 Jährigen Sohnes.
Ich habe einen befristeten Anstellungsvertrag (Arbeitsvertrag) seit 11/2016, der 11/ 2017 um ein weiteres Jahr verlängert wurde. Dieser beinhaltete eine monatliche Mindestarbeitszeit von 156 Stunden, was einer 36 h/ Wo entspricht. Nun hat der Arbeitgeber mir einen unbefristeten Arbeitsvertrag zugesendet. Indem er die Arbeitszeit entsprechend den betrieblichen Anforderungen variabel gestalten möchte und mit mir eine monatliche Mindestarbeitszeit von 1 Stunde vereinbaren möchte. Weiter heißt es, dass Veränderugnen hinsichtlich Einsatztage/ Arbeitsumfang gibt der Arbeitgeber den Arbeitnehmer jeweils schnellstmöglich bekannt. Alle übrigen Punkte würden beibehalten.
Sehr geehrtes Team von Arbeitsvertrag.org,
ich arbeite bei der […]. Seit längerer Zeit haben wir Probleme mit der Arbeitszeit. In bestimmten Abständen bekommen wir vom Arbeitgeber einen Schichtplan, in dem der Dienstbeginn und das -ende festgelegt sind. Jedoch gibt es jeden Donnerstag einen neuen Schichtplan aufgrund der „Prognoseplanung“ mit veränderten Beginnzeiten (meistens beginnt die Schicht eher, als im generellen Schichtplan festgelegt, sodass Überstunden anfallen).
Von unserem Vorgesetztem wurden wir jetzt informiert, dass wir mit einer Abmahnung zu rechnen haben, wenn wir nicht nach dem „Prognoseplan“ anfangen, sondern uns nach dem generellen Schichtplan richten.
Festgelegt sei dies in einem § 37. Diesen Paragraphen habe ich weder im Arbeitsgesetz noch im Arbeitszeitgesetz, noch im Manteltarifvertrag […] gefunden. Auch in der „Wegleitung zum Arbeitsgesetz V. Betriebsordnung Art. 37 Aufstellung“ habe ich nichts Passendes dazu gefunden. Oder ist dieser zutreffend?
Da wir nicht auf eine Abmahnung zielen, möchten wir uns im Vorab informieren, ob es tatsächlich eine entsprechende Regelung gibt, die den Arbeitgeber bevollmächtigt Arbeitszeiten wöchentlich anzupassen.
Freundliche Grüße
[Beitrag von der Redaktion editiert]
Hallo Alexander,
fragen Sie am besten Ihren Arbeitgeber noch einmal nach der gesetzlichen Grundlage / den betreffenden Vertrag mit dem Paragraf 37. Sollte die Antwort nicht eindeutig sein, sollten Sie sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht wenden, der diese Vorgehensweise überprüft.
Generell darf eine Dienstplanänderung nicht weniger als vier Tage im Voraus geschehen. So entschied das Arbeitsgericht Berlin (Az. 28Ca 10243/12).
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Hallo,
Ich arbeite an eine Musikschule mit verschiedenen Außenstellen. Um diese zu erreichen bin ich täglich 40-55 min hin und zurück unterwegs. Die Anzahl der Arbeitsstunden pro Tag variieren je nach Stundenplan. So ist es,dass ich in den Außenstellen, die am weitesten entfernt sind, die wenigsten Schüler unterrichte. Kann mein Arbeitgeber verlangen, dass ich für 2 Stunden Arbeit dorthinfahre? Oder muss er daraufeingehen, dass ich zwei Außenstellen an einem Tag kombiniere? Gibt es dementsprechend eine Mindeststundenzahl für die man auf Arbeit fährt? Ich habe eine 70% stelle im öffentlichen Dienst.
Vielen Dank
Hallo Krike,
zum Thema „zumutbarer Arbeitsweg“ gibt es keine einheitlichen Regelungen. Stattdessen sind dies Einzelfallentscheidungen, die häufig vor Gericht getroffen werden. Wenden Sie sich am besten mit Ihrem Anliegen an einen Anwalt für Arbeitsrecht. Dieser kann Sie in Ihrer individuellen Situation angemessen beraten.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Hallo,
Ich arbeite für einen Sicherheitsdienst in einer Bundeswehrliegenschaft im Pförtnerdienst. Die Schichtzeiten sind immer je 12 Stunden Tag- und Nachtdienst. Jetzt ist die Mehrheit der Kollegen inklusive dem Objektleiter auf die Idee gekommen auf 24 Stunden Schichten mit anschließenden 48 Stunden Freischicht zu wechseln. Ich kann aber keine 24 Stunden Schichten machen, weil ich noch anderweitige Verpflichtungen habe. Wie ist die Rechtslage? Habe ich Möglichkeiten dagegen vorzugehen?
Hallo Alex,
Sie können das Gespräch mit Ihrem Arbeitgeber suchen. Es kommt auch darauf an, welche Zeiten vertraglich festgelegt wurden. Ohne Ihre Zustimmung sollte der Arbeitgeber diese nicht so drastisch ändern dürfen.
Wenn dieser sich querstellt, empfehlen wir Ihnen, sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht zu wenden.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Hallo meine Chefin möchte das ich bis 14:15 arbeite aber nur 14 Uhr auf schreibe darf sie das meine Arbeitszeit ist eigentlich von 8:30-14uhr manchmal auch 15 Uhr nur ich soll die 15 min nicht mehr auf schreiben darf die ich zwischendurch länger bleibe darf sie es von mir verlangen
Hallo Steffi,
in der Regel muss jede Arbeitszeit, die als solche zählt, vergütet werden. Sie können sich überlegen, ob Sie sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht wenden, der Sie für Ihre individuelle Situation besser beraten und unterstützen kann.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Schöne Grüße an das Team,
ich bin seit 3 Monaten als Kraftfahrer bei einem Supunternehmer angestellt. Die Touren sind sehr angenehm
aber es gibt, wie immer ein kleinen Haken an der Sache. Wir fahren 3 Stunden und haben dann Zwangspause für 3 Stunden. Sind die 3 Stunden Wartezeit beim Kunden Arbeitszeit die bezahlt werden muss oder nicht ?
Hallo Maik,
in der Regel zählt es zur Arbeitszeit, die bezahlt werden muss, wenn Sie Ihren Aufenthaltsort nicht frei wählen können, während sie warten, um zur Arbeit gerufen zu werden. Sie können sich mit Ihrem Anliegen an einen Anwalt für Arbeitsrecht wenden, der Ihre Situation genauer beurteilen kann.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Ich habe einen Arbeitsvertrag über eine 30h Woche/ 5 Arbeitstage.
Jedoch wird grundsätzlich jede Woche mit mehr oder weniger als 30h im Vorfeld geplant. Dies ist Normalität, obwohl mitunter auch anders geplant werden könnte. ( Außer Urlaubszeit )
Vertrag mit Zeitkonto existiert. Wenn nötig, Plus oder Minusstunden abzuleisten, welche bis Ende des Jahres ausgeglichen sein müssen.
Ich habe bewusst meinen Job gewechselt und brauch diese 30h Woche, um Zeit für für berufliche Fortbildung zu haben.
Meine Frage:
Muss mein Arbeitgeber grundsätzlich die 30h- Woche einhalten? Wieviel darf dieser maximal erhöhen oder reduzieren?
Unter welchen Umständen darf dieser von der 30h Woche abweichen ?
Hallo Silke,
grundsätzlich kommt es hier auch darauf an, was genau in Ihrem Arbeitsvertrag diesbezüglich festgelegt ist. Meist enthalten die Klauseln zum Arbeitszeitkonto auch eine Angabe, in welcher Spanne die wöchentliche Arbeitszeit von der vertraglichen abweichen darf und wie viel Plus- bzw. Minusstunden maximal anfallen dürfen. Zudem kann es hilfreich sein, das Gespräch mit Ihrem Vorgesetzten bzw. mit Ihrem Arbeitgeber zu suchen und diesen über Ihre Situation aufzuklären. Dieser sollte in der Regel bei der Einteilung der Arbeitskräfte die Bedürfnisse der Angestellten berücksichtigen und abwägen.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Hallo,
1. Habe einen unbefristeten 30h Arbeitsvertrag in einem großen Unternehmen. Nun muss ich Überstunden abbauen (d.Z. sind es ca.+13h )
Nun werde ich täglich für 3,75 h laut Dienstplan eingesetzt.Ist dies rechtens, darf meine tägliche Arbeitszeit derart verkürzt werden? Wo doch 2 gesamte Tage abfeiern viel effektiver für mich wären.
2. Darf ein unbefristeter Vertrag auf 30h, einfach auf 20h gesetzt werden?
3. Gehe von Montag bis Freitag seit einiger Zeit auf Schule, um mein Zentralabitur nachzuholen. (Täglich 4h).Fällt dies dann in daß Arbeitsschutzgesetz, kann ich dadurch ärger bekommen?
Wären ja somit täglich 10h, wobei Schule in diesem Fall doch theoretisch nicht gewertet werden dürfte, oder?
Hallo Susan,
1. Ihr Chef kann das Abfeiern Ihrer Überstunden vorgeben, wie es für den Betrieb passt – es sei denn, im Arbeitsvertrag wurde etwas anderes festgelegt, oder es gibt auf Ihrer Seite dringende Gründe, wieso Sie zwei zusammenhängende Tage benötigen.
2. Generell kann die Arbeitszeit nicht plötzlich um 10 Stunden gekürzt werden. Das kurzfristige Herabsetzen der Wochenstunden wegen des Überstundenabbaus ist aber in der Regel zulässig.
3. In der Regel sollte dies keine Probleme darstellen.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Sehr geehrtes Team von Arbeitsvertrag.org,
in meinem Vetrag auf 450 € Basis stehen 2 Std pro Tag , arbeite tatsächlich aber nur 1,5 Std pro Tag und werde dann vom Vorarbeiter nachause geschickt.
Muss die Fa. nicht trotzdem die vereinbarte Zeit von 2 Std. am Tag arbeiten lassen im Sinne einer Beschäftigungspflicht oder kann man einseitig die Std reduzieren? So das man dann weniger verdienst.
MfG
Jürgen O.
Hallo Jürgen,
in der Regel sollten Minusstunden, die der Arbeitgeber verschuldet hat, indem er Sie bspw. frühzeitig nach Hause schickt, nicht als solche gewertet werden. Das bedeutet: Sie müssten dennoch Ihr Gehalt bekommen, da Sie Ihre Arbeitskraft für den fraglichen Zeitraum angeboten haben. Sollte sich Ihr Arbeitgeber weigern, würden wir Ihnen raten, sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht zu wenden.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
guten Tag – ich hatte bis vor kurzen einen Arbeitsvertrag mit einer Arbeitszeit von Mo – Fr von 45 Std/ pro Woche. Nun wurde der Vertrag umgeschrieben auf Mo – Fr 40 St/ pro Woche mit dem Zusatz das 15 Std / pro Monat unentgeltlich leisten zu müssen. Es wird Monate geben, wo diese Zusatzstunden nicht anfallen . Es werden aber auch Monate geben, wo diese auf jeden Fall anfallen.
Ist das Rechtens ? Mein Arbeitgeber sagt – dass das eine gute Lösung für die Mitarbeiter ist.
Ich Bin mir da nicht sicher.
Ich habe diesen Vertrag unterschrieben – wie alle anderen auch.
Hallo Annonym,
bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir keine Rechtsberatung anbieten dürfen und daher auch keine Vertragsklauseln interpretieren können. Wenden Sie sich daher am besten an einen Anwalt für Arbeitsrecht, der Ihren Arbeitsvertrag auf Zulässigkeit überprüfen kann.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Hallo, ich habe eine Vollzeitstelle mit 100% Stellenanteil einer Planstelle. Jetzt soll ich noch einen weiteren Anteil von 50% einer anderen Planstelle dauerhaft übernehmen. Wie kann ich mich dagegen tun und liegt hier nicht ein Verstoß gegen geltende Arbeitsgesetze vor?
Viele Grüße
Hallo Sven,
bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir keine Rechtsberatung anbieten dürfen. Wir können Ihnen nur raten, sich mit diesem Anliegen an einen Anwalt für Arbeitsrecht zu wenden.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
hallo
ich möchte einen neuen minijob (neben studium) anfangen, der arbeitgeber (ein freiberufler / bekannter, für ihn ist dies neuland und ich werde die erste aushilfe sein die er anstellt) und ich sind sich darüber einig, dass die auftragslage stark schwankt und wir deshalb einen vertrag auf abruf abschliessen möchten, für mich ist das in der aktuellen situation ok.
Frage: wenn wir keine stundenanzahl vereinbaren würden, dann wären ja 10h / woche automatisch vereinbart. wenn wir weniger als 10h schriftlich vereinbaren, gibt es eine „Untergrenze“ oder kann man z.B auch sagen es ist überhaupt keine Arbeitszeit fix pro Monat, alles ist auf Abruf aber halt maximal X Stunden so dass es ein Minijob bleibt ?
Hallo Mark,
bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir nicht befugt sind, eine kostenlose Rechtsberatung zu geben. Ein Anwalt für Arbeitsrecht ist in der Lage, Ihnen dabei zu helfen, einen rechtskräftigen Arbeitsvertrag aufzusetzen.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Guten Abend,
mein neuer Arbeitgeber teilte mir mit, dass sie ein Saisonbetrieb (keine Gastronomie oder ähnliches im Touristmus) seien und deshalb 42,5 Std./Woche gearbeitet werden – das ganze Jahr über. Ist das korrekt? Im Dezember und Januar sollen dann die Überstunden abgefeiert werden. Bei einer 42,5 Stundenwoche dürften jedoch kaum welche anfallen.
Herzlichen Dank für Ihre Antwort
Hallo Kerstin,
einvernehmlich können Sie das vereinbaren. Sie können sich im Zweifelsfall mit Ihrem Anliegen an einen Anwalt für Arbeitsrecht wenden.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Ich bin Teilzeit beschäftigt mit 19,2Std in der Woche..Mein Arbeitgeber hat eine falsche Stundenzahl(17Std) im Diensteinsatzplan vorgegeben. Niemand hat darauf geachtet.Nun haben sich kumuliert 90 minus Stunden aufgebaut.Muss ich diese alle nacharbeiten , oder ist durch den falschen Dienstplan dies erledigt.
Hallo Silke T.,
geschahen die Minusstunden auf Anweisung des Arbeitgebers, dann sollten für den Arbeitnehmer dadurch keine Nachteile entstehen dürfen.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Hallo, ich bitte unbedingt um Hilfe!
Ich (18j) arbeite in der Gastronomie (vollzeit) in der Vertrag steht kein Stundenlohn, nur das volle brutto betrag für monat im sommer so zu sagen wenn es viel los ist hab ich meine stunden gehabt die in der vertrag stehen (40std/w) wAren aber öfters mehr, nun leider werde ich immer wieder nach Hause geschickt und un arbeite teilweise 15std/woche ist es so erlaubt? Wir sind 3leute in vollzeit angestellt und haben das gleiche Problem.
Hallo Viktoria,
eine entsprechende Klausel im Arbeitsvertrag kann eine flexible Stundenanzahl möglich machen. Aber auch diese ist nur wirksam, wenn die Flexibilität keine allzu großen Abweichungen ermöglicht. Sie sollten sich daher an einen Anwalt für Arbeitsrecht wenden, der Ihre Situation individuell einschätzen und beurteilen kann und Ihnen dann helfen kann, Ihre Rechte durchzusetzen.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Hallo Team
Ich habe einen Arbeitsvertrag von 173 Std. monatlich. Seit Mai 2018 wurden mir dann die Stunden immer mehr gekürzt. Jetzt hab ich nur noch 129 Std als Vollzeitkraft Darf mein Arbeitgeber das ohne mit mir darüber zu sprechen?
Mit frdl. Gruss Sonja
Hallo Sonja,
im Grunde darf Ihr Arbeitgeber nicht einfach so die Stunden und somit das Gehalt kürzen. Er hat zwar ein gewisses Direktionsrecht, muss dabei jedoch auch die Situation des Mitarbeiters im Einzelfall beachten. Darüber hinaus kann es in Ihrem Vertrag eine Klausel geben, die eine flexible Stundenzahl möglich macht. Aber auch diese nicht unbeschränkt wirksam – die Änderungen dürfen nicht allzu sehr von der vertraglich festgelegten Mindestarbeitszeit abweichen.
Bitte wenden Sie sich im Zweifelsfall an einen Anwalt für Arbeitsrecht. Dieser kann Sie individuell beraten und sich ggf. für Ihre Rechte einsetzen.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Hallo.
Laut meinem Arbeitsvertrag beträgt meine „regelmäßige Arbeitszeit 40,5 Stunden, verteilt auf die Werktage Montag bis Freitag sowie bei Bedarf auf Samstag, Sonntag und gesetzliche Feiertage.“
Ich komme so theoretisch und praktisch auf mehr als 8 Stunden pro Werktag. Kann ich eine Kürzung der Arbeitszeit auf 40 Stunden fordern? Auch rückwirkend?
Hallo Paul,
das Arbeitszeitgesetz geht von einer sechs-Tage-Woche aus. Diese ist bei allen Berechnungen des im Rahmen dieses Gesetzes zugrunde zu legen. Eine Firma kann also bei der Berechnung auf den sechsten Tag zurückgreifen, auch wenn es in dem Betrieb nur eine fünf-Tage-Woche gibt.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Guten Tag
Ich arbeite für einen Sicherheitsdienst in Vollzeit zu unregelmäßigen Zeiten.
In meinem Arbeitsvertrag wird keine konkrete Arbeitszeit aufgeführt, jedoch auf den Dienstplan verwiesen.
Seit 2 Monaten erreiche ich jedoch nur etwa die Hälfte der normalerweise üblichen Arbeitsstunden, da der Arbeitgeber nach eigenen Angaben offensichtlich kaum Aufträge bekommt. Mal wird pro Tag nur 6 Stunden gearbeitet, manchmal sogar nur 5 Stunden oder gar nicht.
Kann ich mich hier auf § 616 BGB berufen und die Lohnzahlung als Differenz zu den üblichen Arbeitszeiten (48 Std./Woche) geltend machen?
Vielen Dank im Voraus für eine kurze Info!
Hallo Peter,
bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir nicht befugt sind, eine kostenlose Rechtsberatung zu geben. Für die Beratung zu rechtlichen Schritten wenden Sie sich bitte an einen Anwalt für Arbeitsrecht.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Sie scheinen sich bezüglich der Angaben zur Arbeitseinteilung widersprochen zu haben:
19. April 2017 um 10:33:
„normalerweise müssen Änderungen im Dienstplan etwa vier Tage vorher angemeldet werden und dürfen auch nur aufgrund einer Notlage erfolgen. Dies entschied das Arbeitsgericht in Berlin (Az. 28 Ca 10243/12). Ebenso muss in der Regel eine entsprechende Absprache mit dem Arbeitnehmer erfolgen.“
und hier:
24. April 2017 um 9:57
„ein Arbeitnehmer sollte in der Regel mindestens vier Tage im Voraus über seinen Arbeitseinsatz informiert werden. Sind feste Arbeitszeiten im Arbeitsvertrag geregelt, gelten selbstverständlich diese.“
——————————
Was denn nun?
Darf der Dienstplan generell erst 4 Tage vorher übermittelt werden,
oder gilt das nur für Änderungen aus einer Notlage heraus?
Wie soll man denn als Arbeitnehmer seine Freizeit (insbesondere Termine) vernünftig planen können (ohne gleich jedes Mal damit zum Vorgesetzten rennen zu müssen, den die private Planung generell überhaupt nichts angeht!), wenn man den Einsatzplan nicht einmal 1 Woche im voraus bekommt?
Hallo Marvin,
es gibt kein Gesetz dazu, wann ein Dienstplan erstellt werden muss. Dennoch ergibt sich aus § 12 des Gesetzes über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge die Vorschrift, dass die Ankündigung wenigstens vier Tage vorher erfolgen muss. Auf Basis dieses Paragrafen berief sich auch das Gericht in dem von uns oben angeführten Gerichtsurteil. Auch eine Dienstplanänderung muss damit mindestens vier Tage vorher erfolgen.
Sollten Sie diesbezüglich Probleme haben, können wir Ihnen nur zu einem klärenden Gespräch mit Ihrem Vorgesetzten, zu einer Beratung mit dem Betriebsrat oder im Ernstfall zum Hinzuziehen eines Anwalts raten.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Hallo,
zählt die Tätigkeit (Teilzeit) in der Gastronomie (Service) als Branche, die in mehr oder weniger große Abhängigkeit von Aufträgen steht? Greift dann §12TzBfG, wenn keine Wochenstunden vereinbart worden sind?
Vielen Dank im Voraus
Hallo Leon A.,
in diesem Paragrafen sehen wir keine branchenbezogene Einschränkung. Bei Fragen zur Interpretation dieses Paragrafen wenden Sie sich bitte an einen Anwalt für Arbeitsrecht.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Hallo,
ich habe eine Frage zum Thema monatliche Zeiterfassung.
Mein Team trägt seine Start-und Endzeiten handschriftlich auf dem Dienstplan ein, die ich dann entsprechend in eine elektronisches System übertrage. Monatlich gebe ich diese Erfassung der Überstunden bzw. geleisteten Arbeit im HR ab. Die Unterlagen sind jeweils für alle MA jederzeit einsehbar. Überstunden werden in Freizeit ausgeglichen.
Unser neuer HR Manager will nun, dass diese Erfassung von jedem MA monatlich unterschrieben wird, was für mich einfach ein erhöhter zeitlicher und administrativer Aufwand ist. Als Erklärung sagt er, dass dies rechtlich zwingend wäre.
Stimmt das?
Bislang habe ich als Abteilungsleiter für meine Abteilung die monatliche Erfassung unterschrieben.
Vielen Dank
Antje
Hallo Antje,
wenden Sie sich bitte mit Ihrem Anliegen an einen Anwalt für Arbeitsrecht, der Sie bezüglich rechtlicher Abläufe in einer Firma zuverlässig beraten kann.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Hallo ist es erlaubt wenn man eine eigentliche 45 Std Woche hat das die auf 72 ansteigt? Ich arbeite im werkschutz habe statt 8er Schichten 18 Tage im Monat 12er Schichten hab immer min 250 Std im Monat… Das Schlauch schon ganz schön bitte um Rat
Hallo Quattro 31,
gemäß Arbeitszeitgesetz darf ein Arbeitnehmer höchstens (im Durchschnitt) acht Stunden am Tag arbeiten. Überstunden sollten demnach durch Freizeit oder, bei vertraglicher Vereinbahrung, finanziell ausgeglichen werden.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Meine Arbeitszeit wird im Arbeitsvertrag wie folgt beschrieben:
Die regelmäßige monatliche Arbeitszeit beträgt zurzeit 160 Stunden. Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit richten sich nach der betrieblichen Einteilung. 16 Überstunden pro Monat sind mit dem Gehalt abgegolten.
Meiner Ansicht nach sagt dieser Absatz folgendes:
– 160 Stunden Monatlich egal ob der Monat 20 Tage oder 24 hat -> somit variiert die tägliche Arbeitszeit
– bei 20 Tagen á 8 Stunden = 160
– bei 24 Tagen á 6,66 Stunden = 160
– Sobald über 176 Stunden gearbeitet wird, kann ich Überstunden aufschreiben
Wie ist hier die Gesetzeslage?
–
Hallo Hans G.,
bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir nicht befugt sind, Vertragslklauseln zu interpretieren und Sie dahingehend zu beraten. Grundsätzlich ist es zulässig, flexible Arbeitszeiten zu vereinbaren und einen Teil der Überstunden mit dem Gehalt abzugelten. In welchem Maße dies jedoch zulässig ist, kann vom Einzelfall abhängen. Bitte wenden Sie sich daher an einen Anwalt für Arbeitsrecht, der Sie detaillierter beraten kann.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Guten Tag,
auf einer vor längerer Zeit erstellten Unterweisungsfolie notierte ich adressiert an die in 50%-Teilzeit angestellten Doktoranden (Workaholic, zu viel Freizeit, Zwangslage) unseres TU-Instituts:
„Vereinbarung zur Arbeitszeitverlängerung ohne Ausgleich von Gehalt/Zeit möglich, aber nur schriftlich!“
Grundlage Arbeitszeitgesetz und TV-L (beides rechtsverbindlich!)
Leider kann ich die genaue Stelle nicht mehr orten, an der ich einst diese Information (möglicherweise falsch interpretiert) entnahm.
Können Sie mir weiterhelfen? Ist es möglich, die Teilzeit-Arbeitszeit einvernehmlich unentgeldlich zu erhöhen?
Guten Tag,
eine unserer Mitarbeiterinnen musste aus privaten Gründen die Arbeitszeit um eine Stunde auf 24,5 Stunden reduzieren. Lohn bekommt Sie aber nach wie vor für die 25,5 Stunden. Die eine Stunde wird über ein Zeitkonto geführt. Die Mitarbeiterin möchte, dass ich diese Stunde bei Krankheit oder Urlaub nicht als minus führe. Obwohl sie diese, wenn sie gearbeitet hätte auch nicht da gewesen wäre. Was ist richtig?
Vielen Dank für Ihre Hilfe!
Tanya
Hallo Tanya,
in der Regel müssen Änderungen der Arbeitszeit vertraglich festgehalten werden, damit werden dann auch alle Umstände zu Krankheit, Urlaub und anderen lohnbezogenen Größen ausgehandelt.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Hallo,
eine Mitarbeiterin, die auf Stundenbasis beschäftigt ist, schreibt bei ihren monatlichen Stunden auch Feiertage als Arbeitstage mit auf. Ist das legal?
Hallo Chrizz,
da nach § 2 des Lohnfortzahlungsgesetzes auch Feiertage entlohnt werden müssen, als wäre normal gearbeitet worden. Ob das legal ist, kann aber nur ein Anwalt beurteilen.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Ich habe einen Arbeitsvertrag mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 40 Stunden. Zusätzlich verlangt mein Chef weitere 40 Stunden Rufbereitschaft die mit 2,80€ vergütet werden. Ist das überhaupt zulässig?
Hallo Egon,
Rufbereitschaft wird in der Regel anders vergütet als normale Arbeitszeit. Hinzu kommt, dass die Arbeitszeit der Rufbereitschaft von der restlichen losgelöst zu betrachten ist und nicht mit dem Arbeitszeitgesetz (ArbZG) vergleichbar ist. Weitere Informationen erhalten Sie zu dem Thema in unserem Artikel zur Rufbereitschaft.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Guten Tag,
laut Vertrag habe ich eine 40 Stunden Woche.
Als Arbeitszeit wird 7:00 -15:00 Uhr angegeben.
Eine Pause wird für 9:45-10:15 Uhr Uhr definiert.
Bedeutet das, das meine Pause bezahlt werden? Weil wen nicht müsste meine Arbeitszeit ja um 15:30 uhr enden. Richtig?
hallo,
ich bin Studentin und habe einen Arbeitsvertrag von 6 Stunden/Woche. Was ist, wenn ich in einer Woche keine Zeit habe zu arbeiten muss ich immer auf die 6 Stunden kommen? Kann ich auch in einer Woche 12 machen und in der nächsten dann keine oder auch mal einen ganzen Monat aussetzen?
Hallo Semi,
bitte sprich dies mit Deinem Arbeitgeber, ob ihr gemeinsam eine Lösung findet. Notfalls hat jeder Arbeitnehmer Anspruch auf Urlaub.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Hallo,
man hat mir einen sogenannten PKH Vertrag angeboten. Es handelt sich um 60 Stunden fest im Monat und man kann beliebig mehr Stunden gehen, bis hin zu Vollzeit. Allerdings muss man sich selbst krankenversichern bzw. den Beitrag alleine tragen. Ich habe noch nie davon gehört und ein Midivertrag ist es nicht als ich nachfragte.
Hallo Felbel,
bitte wenden Sie sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht. Dieser kann den Vertrag auf Zulässigkeit prüfen.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Hallo, meine Freundin ist Physiotherapeutin. Sie arbeitet in einer Praxis mit einem Arbeitsvertrag über 38,5h plus minus 5 Stunden. Vereinbart ist ein festgeschriebener Stundenlohn.
Immer öfters kommt es vor, dass Patienten absagen oder einfach nicht erscheinen. In diesem Fall ist sozusagen keine Arbeit vorhanden. Ist es denn rechtens, wenn diese Stunden dann, egal ob sie in der Praxis ist oder nicht, dann nicht bezahlt werden?
Selbst wenn es vorher klar ist, dass Stunden ausfallen, gehe ich davon aus, dass mindestens 4 Tage im Voraus bekannt sein muss, dass die Arbeitszeit kürzer ist. Ansonsten kann man ja mit einer freien Stunde dann auch nicht wirklich etwas anfangen. Ich denke, dass hier das Risiko unzulässig auf die Arbeitnehmer abgewälzt wird. Was denken Sie?
Hallo.
Mein Sohn befindet sich in de4 Ausbildung und ist 25 Jahre alt. Laut Vertrag stehen 40 Std drin,jedoch ist er zwischen 43 und 46 Std beschäftigt. Ist es ohne Bezahlung rechtens? Oft ist auch kein Ausbilder oder ein Beauftragter zugegen, also Verstoß ja oder nein? Zudem sagt sein Chef das der Weg von der Berufsschule seine Pause für den Tag wäre, ist das rechtens?
Vielen Dank für Antworten
Hallo Bianca,
in der Regel wird die Wegzeit zwischen Berufsschule und Betrieb auf die Arbeitszeit angerechnet, gilt demnach nicht als Pause. Weiterhin müssen Überstunden ausgezahlt bzw. durch Freizeit ausgeglichen werden.
Auch sollte in der Regel immer ein Ausbilder vor Ort sein, wenn der Auszubildende in der Firma ist.
Wir raten Ihnen, sich in Ihrer Situation an einen Anwalt für Arbeitsrecht zu wenden.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Hallo!
Ich arbeite als Fahrerin bei einer Spedition. Die Tour ist vorgegeben.Vom Startpunkt,also wo ich losfahre,bis zu Ende der Tour brauche ich jeden Tag 4,5-5Stunden.
Somit wären das etwa 100 Stunden im Monat.
In meinem Arbeitsvertrag stehen 140 Stunden.
Ich fragte schon bei Vertragsabschluss wie denn das sein könne.Darauf bekam ich die Antwort das es ja mal mehr und mal weniger Arbeit sei.
Klar,an Weihnachten und Ostern gibt es mehr Pakete/Post.
Aber was ist mit der restlichen Zeit?
Frage: Darf die Spedition mich 2 Stunden vor Arbeitsbeginn schon anfordern für eine nicht geplante Extrafahrt?
Was darf die Spedition diesbezüglich tun?
Ich verlasse das Haus gegen 12.15,und kehre gegen 18.00 zurück.
Mir war es von Anfang an wichtig das ich feste,geregelte Arbeitszeiten habe und dies habe ich auch so vermittelt.
An ein bis zwei Tagen pro Woche kann ich den LKW (7,5t) zu Hause abstellen,das spart der Spedition ca. 250km / Monat.
Vielen Dank.
Hallo Zonnja,
in der Regel sollten kurzfristige Änderungen des Arbeitsplans mindestens vier Tage früher angekündigt werden.
Etwaige Minusstunden, die der Arbeitgeber zu verschulden hat (etwa wenn dieser zu wenig Arbeit aufgetragen hat), sollten nicht zum Nachteil des Arbeitnehmers verrechnet werden.
Wir raten Ihnen, sich in dieser Situation den Rat eines Anwalts für Arbeitsrecht einzuholen, um eine angemessene Vorgehensweise zu planen.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Wie verhält es sich bei einem auf 4 Monate befristeten Praktikum? Ich möchte neben dem Praktikum (39h/Woche) noch 10h/Woche arbeiten (anderer Arbeitgeber) und für die 4 Monate käme ich also auf 49h. Danach aber ja nur noch auf 10h/Woche. Gilt dieser 6-Monate-Ausgleich für mich als Person oder muss die Arbeitszeit innerhalb des 4-Monatsvertrages auf 8h/Tag ausgeglichen werden?
Danke!
Hallo Stephan,
wir sind uns nicht ganz sicher, ob wir Ihre Frage richtig verstehen. Sollte Ihre Frage sich zum die Arbeitszeitregelung für Minderjährige drehen, so greif § 21 Jugendarbeitsschutzgesetz: Die vorgegebene 40-Stunde-Woche für Jugendliche darf nur in Notfällen überschritten werden, die Überstunden müssen in den folgenden drei Wochen ausgeglichen werden.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Hallo,
ich habe einen Arbeitsvertrag mit Arbeitszeitkonto. Branche, Einzelhandel 6 Werktage = 5 Arbeitstage. Angetreten habe ich die Arbeitsstelle Mitte November in Vollzeit. Vereinbart ist eine Nettojahresarbeitszeit mit bez. 52 Wochen à 40 Stunden.
Für Monat Nov. und Dez. sind 4 Urlaubstage festgeschrieben. Nun wurden mir im Nov. und Dez. jewils 2 Urlaubstage an meinen freien Tagen „abgezogen“, um das Arbeitszetkonto nicht ins Minus laufen zu lassen.
Im Januar erscheint als Urlaubsvortrag „0 TUrlaubstage“ im Arbeitszeitkonto.
Ist es rechtens, wenn der Urlaubstage dafür verwenbdet werden um keine Minusstunden aufzubauen?
freundliche Grü0e
Hallo Paul,
mit der Frage, ob Urlaubstage mit Minusstunden verrechnet werden dürfen, befassten sich schon Gerichte. Deswegen kann es ratsam sein, zu derartigen Fragen einen Anwalt zu konsultieren. Wir bieten hingegen keine Rechtsberatung an.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Hallo!
ich arbeite für eine Metallwerkstatt und wir möchten in Zukunft die Arbeitszeit über eine Software digital erfassen. Ist es möglich, das Einhalten der Pausenzeiten (wie in Ihrem Artikel beschrieben) vertraglich festzulegen? Es wäre für alle im Team weitaus einfacher nur die Stunden projektbezogen zu erfassen ohne die Pausen in die Software einzutragen.
Ich stelle mir einen Paragraphen im Arbeitsvertrag vor in dem die Pausenregeln stehen, an die sich alle Mitarbeiter halten sollen.
Ich freue mich über eine Antwort. Vielen Dank!
Hallo Antje,
bitte beachten Sie, dass wir keine Rechtsberatung anbieten. Wie Sie diese Angelegenheit individuell für Ihr Unternehmen regeln, kann Ihnen ein Anwalt sagen.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Hallo,
in meinem Arbeitsvertrag steht folgendes: „Die regelmäßige Arbeitszeit beträgt, durchschnittlich bezogen auf einen Zeitraum von acht Wochen, 40 Stunden wöchentlich.“
Jetzt würde mich interessieren auf wie viele Stunden habe ich wöchentlich Anspruch zu arbeiten?
Hallo Jenny,
der Arbeitgeber hat ein Weisungsrecht, weshalb er „nach billigem Ermessen“ auch mal Arbeitszeit und -ort einteilen kann, wie es für das Unternehmen notwendig ist. Allerdings sollte dies nur im Rahmen des Arbeitsvertrags geschehen. Daher sollten Sie Anspruch auf die durchschnittlichen 40 Stunden pro Woche haben.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Hallo liebes Team,
Ich habe eine Vollzeitstelle,
Jetzt ist es so, dass mein Arbeitgeber mich für den kompletten Januar nicht eingeteilt hat.
Muss er mir die Stunden trotzdem bezahlen?
Liebe Grüße Kathy
Hallo Katharina,
bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir keine Rechtsberatung anbieten. Sie können sich zu Ihrer Frage umfassend von einem Rechtsanwalt beraten lassen. Dieser wird hierzu auch Ihren Arbeitsvertrag prüfen.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Hallo,
In meinem Arbeitsvertrag steht drin „mind. 40 Stunden Woche“. (Montag bis Freitag) Darf mein arbeitgeber mich zwingen 50 Stunden die Woche zu arbeiten? Gelten die im Schnitt 40 Stunden in der Woche auf mich und sind die 10 Stunden pro Tag auch für mich maximal? (Bürokraft)
Mit freundlichen Grüßen
RB
Hallo,
wir sind ein gemeinnütziger Verein mit vielen Mini-Jobbern. Frage: Wenn diese Mini-Jobber an einer von uns angeordneten Schulung teilnehmen, muss die Schulung komplett als Arbeitszeit angerechnet werden?
Beispiel: Frau Mara Müller arbeitet dienstags und donnerstags von 10 – 12 Uhr. Sie besucht eine vom AG angeordnete 8-stündige Fortbildung. Hat sie als Ausgleich 2 Wochen frei???
Danke für die Rückmeldung
Hallo Steffi,
bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir keine Rechtsberatung anbieten und demnach nicht für jeden Einzelfall beurteilen dürfen, wann eine Weiterbildung als Arbeitszeit gilt. Bitte wenden Sie sich hierzu ggf. an einen Anwalt.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Hallo,
gilt die kurzfristige Wochenarbeitszeit von maximal 60 Stunden für Montag bis Samstag? Oder muss der Sonntag eingerechnet werden wenn es zusätzlich am Sonntag zu einer Beschäftigung kommt?
Hallo, ich habe eine Frage zur Vergütung von Fortbildungen. Mein Chef hat einen Termin an einem Freitag für einen erste Hilfe Kurs gemacht (8:00-16:00 Uhr). Jetzt möchte er diese Stunden unterschiedlich als Arbeitszeit notieren. Voll- und Teilzeitkräfte, die an diesem Tag ganz normal gearbeitet hätten sollen die Zeit wie gleich beschrieben unterschiedlich vergütet bekommen.
AZ Freitag 07:45-12:00 (Teilzeitkraft/Minijobber) bezahlt werden sollen 4 volle Stunden; die Zeit von 12-16 Uhr zur Hälfte, also 2 Stunden.
AZ Freitag 07:45-13:30 (Vollzeitkraft) 6,5 Stunden; für die Zeit von 13:30-16:00 Uhr 1,3/4 Stunde.
AZ Freitag (fester Arbeitstag Mittwoch; Minijobber) 0 Stunden; 08:00-16:00 = 4 Stunden
Also drei verschiedene Stundenansammlung für die gleiche Zeit, ist das rechtens?
Nach Rücksprache mit dem Chef, bekomme ich die 7 Stunden für die Fortbildung bezahlt, bzw. als Überstunden notiert. Doch jetzt kam die Ansage das Fortbildungen nicht mehr mit Arbeitszeit vergütet werden würden.
Hallo,
Ich habe ein Vertrag mit mindestens 120 Stunden monatlich, ab 20. Marz.
Aber von 20. Marz bis 31. Marz ich hatte nur 28 Stunden bezahlt.
Is das in Ordnung?
Vielen Danken
Hallo Vivi,
wir würden Ihnen empfehlen, Ihren Arbeitsvertrag von einem Anwalt überprüfen zu lassen.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
§ 2 Arbeitsvertrag: Die Arbeitszeit beträgt 15 Stunden wöchentlich
Wie werden rechtlich diesbezüglich die Arbeitstunden -tage berechnet im Urlaubsfall 01.04.19 – 12.04.19 10 gearbeitet 10Tage Urlaub vom 15.04.19 – 30.04.19, 1. Mai Feiertag.
Wieviel Tage und Stunden habe ich dann in der 18 KW 2019 zu arbeiten?
Ich danke Ihnen für eine verbindlich rechtliche Antwort
Mit freundlichen Grüßen
Wilhelm K.
Hallo Wilhelm K.,
bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir keine Rechtsberatung anbieten und daher keine verbindlichen Antworten geben können. Bitte wenden Sie sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht, der die Sache mit Ihnen durchgehen kann.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Hallo,
Kann ich die Arbeit ohne Vertragstrafe beenden, wenn das Unternehmen mich zwingt, einen anderen Job als meinen Vertrag zu machen?
Vielen Danken
Hallo Stella,
in einigen Situationen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, kann eine fristgerechte Kündigung eingereicht werden. Ob diese in Ihrem Fall jedoch wirksam wäre, sollten Sie mit einem Anwalt für Arbeitsrecht besprechen, der sich mit Ihrem Fall auseinandersetzen und Sie daher angemessen beraten kann.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Hallo, ich hatte einen Arbeitsvertrag über 40 Std/Woche in 5 Tagen. Jetzt hat mein Chef die Stunden einfach auf 45 Std./Woche in 5 Tagen erhöht bei gleichbleibendem Lohn. Die zusatzstunden zählen auch nicht asl Überstunden, sondern als Wochensoll. Darf es das?
Ich hatte gelesen, dass das nur für einen kurzen Zeitraum möglich wäre und die 5 Std/Woche auch als Überstunden zählen würden.
Danke
Natalie
Hallo Natalie B.,
in der Regel sollte es nicht möglich sein, ohne Ihre Zustimmung die Stundenzahl grundsätzlich zu erhöhen. Wir empfehlen Ihnen, sich Unterstützung bei einem Anwalt für Arbeitsrecht zu holen, der sich für Sie einsetzen kann.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Hallo Team von Arbeitsvertrag.org,
Ich habe einen Teilzeitvertrag von 30 Stunden + bei Bedarf 25% mehr Arbeit. Dieser soll innerhalb eines Quartals bereinigt werden. Ich arbeite nun 3 Monate sogar über die 25%.
Das ist doch so nicht zulässig, oder?
Grüsse Mona
Hallo Mona,
bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir nicht befugt sind, aus der Ferne einzelne Vertragsvereinbarungen zu interpretieren. Wenden Sie sich bitte an einen Anwalt für Arbeitsrecht, welcher sich mit den Einzelheiten Ihrer Situation angemessen auseinandersetzen und darauf basierend eine fundierte Beratung anbieten kann.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Hallo,
ich wurde nach meiner Ausbildung im Elektrogroßhandel vom Betrieb übernommen. Es wurde kein neuer Vertrag aufgesetzt. Im Ausbildungsvertrag war eine wöchentliche Arbeitszeit von 40 Std festgelegt.
Die Öffnunsgzeiten meines Betriebes sind von 07.30-17.00 Uhr (Montags-Donnerstags) und Freitag von 07.30-15.00 Uhr. Zudem muss ich 1x mal im Monat Samstags von 08.00-11.00 Uhr arbeiten, diese Arbeitszeit wird nicht extra vergütet.
Wenn ich jetzt 45 min Pause (Mo-Do) und Freitag 30 min abziehe, komme ich trotzdem über 40 Std die Woche.
Welche Regeln gelten laut Gesetz, wenn man keinen schriftlichen Arbeitsvertrag hat, was die Arbeitszeit angeht? Und wie sieht das mit dem extra Samstag aus, der 1x im Monat anfällt?
Über eine Antwort würde ich mich freuen.
Danke
Hallo Team,
mein Chef hat mi nach acht Jahren gesagt, dass mein jetziger Arbeitsplatz weg fällt und bietet mir nun Schichten an. Diese kann ich als Alleinerziehende Mutter nicht leisten. Was kann ich tun? Er möchte das ich kündige?
Hallo Kerstin G.,
bitte beachten Sie, dass wir keine kostenlose Rechtsberatung anbieten dürfen, nur ein Anwalt ist dazu befugt. Wir möchten Sie aber darauf hinweisen, dass bei einer Kündigung Ihrerseits eine Sperre des Arbeitslosengeldes erfolgen kann.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Ich habe einen Vertrag mit 40 Stunden und einer 5 Tage Woche. Laut Vertrag sind 10% Überstunden pro Monat zulässig.
AG gibt in Arbeitsvertrag an ein Arbeitszeitkonto zu führen, dies ist jedoch nicht der Fall.
Seit Tag 1 lässt mich der AG jedoch 6 Tage die Woche arbeiten, bei einer Stundenanzahl von 49 Stunden pro Woche.
Sind diese Stunde nun einfach unbezahlt, obwohl das Arbeitszeitkonto trotzt Vereinbarung nicht geführt wird?
Hallo – ich habe einen Teilzeit-AV mit 12 Wochenstunden bzw. 3 Tagen – arbeite in der Physio eines Kurhotels.
Da sich durch Neuanreisen von Hotelgästen oft erst am Freitag entscheidet wieviel Neuanwendungen noch dazu kommen, bekomme ich auch immer erst am Freitagnachmittag gesagt, an welchen Tagen ich in der nächsten Woche arbeiten muß! Da ist natürlich eine privat Vorplanung kaum möglich! Ist dies eigentlich so korrekt oder müßte ich feste Tage bekommen oder eher meinen Einsatz wissen bzw. kann ich ebenfalls meine 2 „Nichtarbeitstage“ ab und an vorgeben?
Hallo, ich arbeite bei einer Firma als Reinigungskraft, in meinem Vertrag steht Arbeitszeit tägliche 7,5 Std. und 37,5 Std. Wöchentlich. Der Einsatz erfolgt in z.B zwei Objekten für die es festgelegte Stunden gibt. Arbeitsbeginn im ersten Objekt 5:00 bis 8:00 und im zweiten 9.30 bis 13:00 . Ich habe jetzt das erste mal Lohn bekommen und mir wurden nur die Stunden für die Objekte zzgl 0,5 für Wegzeit bezahlt.
Meine Frage darf der Arbeitgeber das, im Tarifvertrag für Gebäudereinigung steht das die Zwischenzeit bei zwei Arbeitsstellen als Arbeitszeit gerechnet und bezahlt werden muss. Ich dachte das mein Arbeitgeber mir die 7,5 Std/täglich auch bezahlen muss wenn er nicht gewährleisten mir Arbeit zu zuweisen welche die geforderte Zeit umfasst.
Danke
Habe ein 40 Std Woche und ein fest Gehalt, meine Frage ist wenn ein Monat keine 20 Arbeitstage hat sondern 23 Tage heißt es das ich dann keine 160 std im Monat arbeiten muss sondern 184 std für den gleichen Lohn wie vereinbart oder müsste ich trotz dessen 160 std pro Monat arbeiten?
Hallo,
Ich arbeite bei der Post. Laut Arbeitsvertrag haben wir eine 38,5 std Woche. Unser Chef behauptet, wir müssten trotzdem jede Woche bis zu 48 Stunden arbeiten. D.h. dass man oft gezwungen ist, seine Termine abzusagen. Ist das rechtens? Wozu hat man dann einen Arbeitsvertrag?
Vielen Dank im voraus
Hallo,
bei mir gibt es folgende Situation:
Ich arbeite im Vertriebs Außendienst eines mittelständischen Maschinenbauunternehmens. Ich bin für den Asiatischen markt zuständig.
In meinem Arbeitsvertrag ist keine Arbeitszeit festgelegt.
Derzeit werden mir für meine Geschäftsreisen lediglich, unabhängig von den wirklich geleisteten Stunden, 5×8 Stunden gut geschrieben. Reisezeit wird da ebenfalls nicht berücksichtigt, also auch da nur 8 Stunden pro Tag. Die Reisen dauern meist 10-14 Tage also ist immer ein Wochenende mit drin, dieses wird aber ebenfalls in keinster Weise vergütet.
Wie sieht es da von der Rechtlichen Seite aus die wirklichen Stunden einzufordern? Wie sieht das Gesetz das Thema Reisezeit? Mein Arbeitgeber rechtfertigt sich damit das das Grundgehalt + Provisionen über der Beitragsbemessungsgrenze liegt und daher die Reisezeit mit den Provisionszahlungen abgegolten seien.
Mir geht es eigentlich lediglich darum das die reellen Zeiten anerkannt werden damit die Arbeit, wenn ich zuhause bin, flexibler gestaltet werden kann.
Danke und Gruss
Ludwig
Hallöchen,
Ich arbeite als Physio und bin mit 30h angestellt. Laut Arbeitsvertrag habe ich eine 5Tage Woche. Tatsächlich haben wir uns außerhalb des Arbeitsvertrages so geeinigt, das ich nur von Di. bis Fr. arbeite. Jetzt kam meine Chefin mir damit, dass ich wenn zB ein Feiertag auf einen Donnerstag fällt ich diesen Tag auf einen Montag nacharbeiten müsste, weil wir ja laut Vertrag eine 5Tage Woche hätten. Ist das tatsächlich so? Und wenn ja warum?
Vielen lieben Dank
Hallo,
ich habe da mal ein paar Fragen zu meinem Arbeitsvertrag und der Arbeitszeit.
Ich arbeite in einem Mittelständigen Familienunternehmen im Vertriebsaussendienst. Meine Märkte liegen in Asien daher ist die Arbeit sehr Reise intensiv.
In meinem Arbeitsvertrag steht keine spezifische Arbeitszeit. In 2007 kam dann irgendwann ein Anhang zu der Gehaltsabrechnung, das ab jetzt davon ausgegangen wird, das ich 40 Stunden arbeite ohne irgendwelchen Vergütungsausgleich. Da ich bis dato und auch jetzt im gesamten immer weit mehr als 40 Stunden gearbeitet habe, war mir das ziemlich egal.
Jetzt kommt unser neuer Personalchef auf mich zu und sagt ich habe zu viele Minusstunden und das ich nicht ausreichend Stunden arbeite. Dieses wurde zuvor nie Thematisiert, da klar war, das ich auf meinen Reisen weit mehr stunden mache. Was ich jetzt aber heraus gefunden habe ist, das auf den reisen Grundsätzlich nur 5 Arbeitstage mit je 8 Stunden berechnet werden. Reisezeit ist keine Arbeitszeit, also auch da werden nur die 8 Stunden angenommen, wenn diese innerhalb der Arbeitswoche sind. Wenn an Wochenenden gereist wird ist das „privates Vergnügen“. Samstage und Sonntage die gearbeitet werden ebenfalls. Aus Kulturellen Gründen kann man aber nicht überall die normalen Wochenenden einhalten.
Nun gibt es ja das neue Arbeitszeiterfassungsgesetz, und ebenfalls ein Urteil zum, Thema Reisezeit.
Die Personalabteilung hat das ganze damit abgetan das ich ja Provision bekommen und über der Beitrags Bemessungsgrenze sei. Dieses aber nur durch die Provisions zahlungen die direkt an meine Vertriebsleistung gekoppelt ist.
Wie sieht die Rechtslage da aus bzgl der Reisezeit und der Arbeitszeiterfassung?
Welche Arbeitszeit muss ich, wenn ich in Deutschland bin, da voraussetzen? Im Büro gibt es eine Zugangskontrolle.
Gruss
Peter
Hallo ich bin Logistikerin und in meinem Vertrag steht 40 Stunden aber kein Arbeitszeiten.
Ich verstehe, dass ich flexible Arbeitszeit habe.
Könnte ich auch um 11 oder 12 Uhr morgens anfangen ?
Oder ist die Flexibilität begrenzt?
Vielen Dank
Hallo, ich soll einen Vertag unterschreiben der keine wöchentlich und monatliche Stundenzahl enthält. Mein Chef sagt, sonst könnte er keine Überstunden auszahlen. Ich habe bedenken dabei, er kann mich dann von Vollzeit auf Halbtags runtersetzen so wie er will. Also muss er im Vertrag die Stundenzahl reinsetzen .
Hall und Guten Tag!
Ich habe eine Frage zu meinem Teilzeitarbeitsvertag und dem sich daraus ergebenden Urlaubsanspruch:
In meinem Vertrag sind 50 Arbeitsstunden pro Monat festgelegt, 12 h/Woche, abzuleisten Mittwochsvormittags, Freitagsvormittags und an zwei Samstagen pro Monat.
Der vertraglich festgelegte Urlaub beträgt 6 Wochen. Nach meiner Rechnung ergibt dies einen Urlaubsanspruch von 15 Tagen/Jahr. Die Filialleitung sieht das allerdings scheinbar anders und berechnet den Urlaubsanspruch anhand meiner Arbeitsstunden..
Weiterhin ist es so, dass ich nicht jeden Monat auf die 50 Stunden gekommen bin. Im Febbruar etwa. Wie werden solche Minusstunden verrechnet?
Vielen Dank für Ihre Antwort!
Hallo und Guten Tag,
mich würde es interissieren, ab wo die Arbeitszeit gilt?
Das Parken auf dem Parkplatz zählt nicht dazu, genauso der Weg vom Auto zur Stechuhr…aber was dann?
Ab der Stechuhr zählt die Zeit, da das Umziehen von Freizeitkleidung in Arbeitskleidung sowie der Weg ins Büro und das hochfahren des PC´s zur Rüstzeit zählt und aus nicht privaten Antrieben erfolgt, ist das so?
Ich freue michauf eure Antwort!
Viele Grüße
Christian
Hallo,
ich arbeite derzeit 30 Std/Woche verteilt auf 5 Tage a 6 Stunden. Aus gesundheitlichen Gründen hat mir der AG telefonisch zugesagt, dieselbe Stundenanzahl auch an 4 Tagen leisten zu dürfen, sprich 7,5 Stunden.
Entsteht mir dadurch ein Nachteil im Urlaubsanspruch? Derzeitig sind 25 Tage festgelegt.
Vielen Dank für Ihre Einschätzung.
Mfg
M. Schuler
Hallo, ich arbeite in der Gastronomie, habe einen Vertrag auf 80 Stunden. Im Monat März war ich 8 Tage Krankgemeldet. Auch im den Monat habe ich einen Urlaub bekommen (3Tage)
Auf meinem Abrechnung (März) steht das ich 5 Tage krank war, ist kein Urlaub eingetragen und dass ich 61 Stunden gearbeitet habe, aber ich habe wirklich nur 41 Stunden gearbeitet. Kann mir bitte jemand helfen? Mein Chef meinte dass das alles richtig ist.. mfg E.
Vielen Dank das ich hier mein Anliegen äußern kann. Ich bin eine Teilzeitkraft, in .einem Arbeitsvertrag wurde festgelegt, das ich von Montag bis Donnerstag arbeite. Freitag ist frei. Wir sind nur zu zweit im Geschäft, das jeden Tag 8 Stu den geöffnet hat. Weiterhin steht in meinem Vertragdas ich bei Urlaub die Vertretung machen mus. Alles ok. Was ist nun, wenn meineKollegin nur von Donnerstag bis Montag Urlaub hat? Was ist mit den Brückentagen, bin ich verpflichtet arbeiten zu gehen, damit Sie auch mal einen Brückentag zu Hause bleiben kann ?
Guten Tag, kann mir jemand folgende Frage beantworten:
Ein Teilzeitbeschäftiger mit 12 Wochenstunden leistet diese jeweils am Montag, Dienstag und Donnerstag. Werden somit sämtliche Feiertage, das heißt mindestens Weihnachts-, Oster- und Pfingsmontag sowie Christihimmelfahrt und Fronleichnam, als solche vergütet?
Hallo,
ich arbeite als Haushaltshilfe/Putzhilfe (geringfügige Beschäftigung). Im Arbeitsvertag steht, dass die regelmäßige Arbeitszeit 4 Wochenstunden an einem Tag zu je 4 Stunden, und zwar jeweils am Donnerstag ist. Ich arbeite immer von 8-12 Uhr. Muss ich zB im aktuellen Monat April, wo der Monat fünf Donnerstage hat auch an 5 Donnerstagen arbeiten? Oder was ist, wenn ein Monat nur drei Donnerstage wegen Feiertagen hat??
MfG
Alina
Hallo ich habe eine Frage zum Thema und zwar habe Ich eine Vollzeitstelle 40h als köchin, ich habe laut vertrag eine 5 tage woche aber mein arbeitgeber teilt mich jeden monat mindestens einmal so ein das ich sieben tage am stück arbeite und dann erst zwei tage frei habe. Kann ich etwas dagegen tun oder ist das aufgrund des ausgleichs erlaubt?
Hallo,
ich habe einen Arbeitsvertrag, worin nur beschrieben ist, das die wöchentliche Arbeitszeit 38,5 Stunden beträgt. Mein Chef meint nun, das das bedeutet, das ich monatlich 167:27 Stunden arbeiten muss.
Meine Frage: Was zählt denn nun? Die 38,5 Stunden Woche oder die monatliche Arbeitszeit (Wochentage variieren von Monat zu Monat)
Guten Tag,
bei mir ergiebt sich folgende Problematik :
Ich habe einen Arbeitsvertrag mit einer 40h Woche plus Provisionsvergütung. In der Regel wird aber gar nicht 40h gearbeitet sondern im Schnitt ca 25-30h aber durch die zusätzlichen Provisionen ergiebt sich trozdem ein guter Verdienst. Jetzt das Problem : der Betrieb musste Kurzarbeit anmelden wegen Corona.
Der Arbeitgeber rechnet jetzt aber nur die tatsächlich gearbeitete Zeit für die Berechnung der Kurzarbeit ohne die Provisionen. (laut ihm zählen Provisionen nicht zur Berechnung des Kurzarbeitergeldes)
Er rechnet mit 110h was natürlich ein untragbar niedriges Kurzarbeitergeld giebt. In einem Monat wurde zB. 50 h gearbeitet – der Arbeitgeber bezahlt auch die 40h rechnet aber noch 60h Kurzarbeit hinzu was weieder zu einem sehr niedrigen Monatseinkommen führt. (in diesem Fall zhlt er auch die in den 50 gearbeiteten Stunden Provision nicht aus weil „Provisionen wären Kurzarbeitergeld nich ausbezahlt werden dürfen“ / ER schreibt die Provisionen aber auf für später.
Meine Frage jetzt : berechnet sich das Kurzarbeitergeld nach den tatsächlich gearbeiteten Stunden oder nach den im Arbeitsvertrag stehenden Stunden. Und wie ist es mit den Provisionen bei der Berechnung des Kurzarbeitergeldes?
Vielen Dank
Jörg
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich habe Probleme mit meiner Arbeitsstunden, die ich im Monat arbeiten muss. Bisher habe ich das stets gut mit meinem Dreisatzrechnung unkompliziert hinbekommen. Nun bin ich nicht mehr Vollzeit sondern Teilzeit angestellt und lese im Internet wie kompliziert die Berechnung ist.
Ich arbeite in einer 6 Tagewoche mit durchschnittlich 12 Stunden/Woche (entspricht 30 %). Durchschnittlich heißt für mich, meine Arbeitsstunden im Monat variieren je nach den tatsächlichen Arbeitstagen, also ohne die Feiertage.
Bisher habe ich, ausgehend von einer Vollzeitbeschäftigung, egal ob 40 Stunden oder 38,5 Stunden (100%) bei einer 5 Tagewoche so gerechnet:
Gehen wir mal davon aus ein Monat hat z.B 22 Arbeitstage:
38,5 Wochenstunden (= 100) :5 = 7,7 Arbeitsstunden/Tag
40 (Wochenarbeitsstunden (= 100 %/Monat) :5 Arbeitstage = 8 Arbeitsstunden/Tag
8 X 22 Arbeitstage = 176 Arbeitsstunden im Monat
nun bei 12 Wochenstunden (= 30 %/Monat) : 6 Arbeitstage = 2 Arbeitsstunden/Tag
100 % = 176 Arbeitsstunden im Monat
30 % entspricht 176 X 30% : 100 = 52,8
würde ich 2 Arbeitszeitstunden/Tag X 22 tatsächliche Arbeitsstage im Monat rechnen, würde ich 44 Stunden errechnen.
Sehr verwirrend, wie gesagt bisher hatte ich bei einem Vollzeitjob mit der monatlichen Stundenberechnung keine Probleme gehabt. Mit meiner Teilzeitarbeit schon alleine deshalb, weil mein Arbeitgeber andere, oft noch viel höhere Sollstunden angibt.
Bitte helfen Sie mir. Ich bin kein Rechengenie.
Vielen Dank
M.F
Hallo,
Ich möchte ein Restaurant eröffnen. Zum Eröffnungstag stelle ich einen Koch ein. Er kommt aber schon vorher um vorbereitende Arbeiten zu erledigen und z.B. die Speisekarte zu besprechen. Wie kann ich ihn für diese anmelden? Ich habe ja noch keine Einnahmen und auch noch nicht geöffnet.
MfG
Nicole
Guten Tag.
Ich hoffe hier auf Hinweise und Hilfe zu treffen.
Mein Chef möchte gerne die Arbeitszeit pro Woche auf Mo-Do 8,5h und Freitags auf 6h festlegen.
Wir werden nicht nach Stunden bezahlt, wir bekommen ein festes Gehalt. Jedoch müssen wir unsere 40h wöchentlich erreichen. Überstunden werden mit Freizeit ausgeglichen.
Vorher galt die Regel: Täglich 8h und war intern so geregelt, dass von Mo-Do vorgearbeitet wird, damit man Freitags eher gehen kann.
Mit dem neuen Modell bin ich nicht ganz einverstanden. So müsste ich, wenn ich z.B. Freitags Urlaub nehme, trotzdem Mo-Do 8,5h arbeiten.
So wären die Tage ja unterschiedlich gewichtet.
Ist das rechtlich machbar?
Wenn ich jedoch extra frei haben (wenn Kind krank), meldet der Arbeitgeber der KK den Ausfall von 8h pro Tag.
Habe einen Vollzeitvertrag (172std),
aber in meiner Sozialversicherungsanmeldung steht Midijob….
Was ist da schief gelaufen, meinen Kollegen geht es genauso. Kann bzw. Müssen wir da rechtlich vorgehen?
Vielen Dank für die Antworten
Hallo,
bei uns in der Firma werden die Arbeitszeiten registriert. Die werden sogar in Sekunden abgezählt.
Es gibt aber auch ein Zeiterfassungstool wobei der AN selbst abzurechnen Stunden auf die Projekte verteilt. Das sollte mehr oder weniger gleich sein. Nur werden diese Stunden in 15 minuten gestuft.
Die zu berechnen Stunden sind also generell anders als die für die Arbeit verfügbare Zeitdie ich im Büro war. Auch wenn es nur 5 Minuten am Tag sind summiert sich das ganze. Nun werde ich aus die Firma aussteigen, und somit stellt sich die Frage wie meine Überstunden zu rechnen sind.
Gilt die erfasst Arbeitszeit oder gelten die berechnete Stunden die auf die Aufträge verteilt wurden? Ich bin der Meinung die erfasste Arbeitszeit wäre das Maßgebende. Wie sehen Sie das?
Guten Tag, bitte, ich habe eine Frage, ich arbeite in einer Baufirma, ich habe einen Vertrag für 80-100 % unterschrieben, ich habe normal gearbeitet, nach einer Weile habe ich die Stelle reduziert und um einen Vertrag für 50 % gebeten in gleich Tag ich erschte machen unterschrift, nacher sage Schef das ist Vertrag am 50% funkzionirt nicht, alt Vertrag funzionir. Nacher es war viel Arbeit, ich habe 120% gearbeitet, 180 bis 200 Stunden im Monat gemacht und die Firma hat mich mit 50% gemeldet, wie ist das möglich und was soll ich tun und wie soll ich weiter vorgehen?
Danke am Antworten
Gruße
Liebes Team,
ich arbeite in Teilzeit (30 Std./Wo.). Ich arbeite auf Vertrauensarbeitszeit, da wir keine Stechuhr besitzen, allerdings soll ich von 8-14 Uhr arbeiten. Abgesprochen war, dass ich keine Pausenzeiten einhalten muss, im Vertrag steht auch nichts davon. Ich esse mal ein Brötchen neben der Arbeit, aber ich mache keine „Unterhaltungspausen“ oder ähnliches mit Arbeitskollegen. Nun kam mein Chef aus heiterem Himmel auf mich zu und meinte, ich solle jeden Tag eine halbe Stunde mehr machen, um eine halbe Stunde Pause einzuplanen. Ist dies zulässig, ohne eine vertragliche Anpassung vorzunehmen? Begründet hat er diese zusätzliche Pause damit, dass jeder MA ja auch mal zur Toilette geht, sich einen Kaffee macht oder sich mal mit den Kollegen unterhält. Diese Dinge stellen allerdings nur Arbeitszeitunterbrechnungen und keine Pausen dar. Kann ich auf die Absprache pochen, die zu meiner Einstellung getroffen wurde und eine vertragliche Anpassung ablehnen, oder greift hier auch das Direktionsrecht und sie können auch ohne vertragliche Änderung zusätzliche Pausen anordnen?
Für mich ist es klar, dass es sich um Schikane handelt… Welche Möglichkeiten bleiben mir?
Vielen Dank!
Hallo. Ich habe folgende Frage.
Laut unserem Arbeitsvertrag haben wir reguläre Tage von 6 Stunden. Sprich Urlaub und Krankheitstage werden somit auch mit 6 Stunden gerechnet. Nun ist es so, dass wir eigentlich dauerhaft mehr Stunden machen (7-8 Stunden). Ist das zulässig, oder sollte der Arbeitgeber dann die Stundenzahl im Vertrag hochsetzen, damit Urlaubstage und Krankheitstage auch im Verhältnis zu den Arbeitstagen stehen?
Liebes Team,
ich habe folgenden Fall: Laut meines Arbeitsvertrages habe 40 Wochenstunden und max. 172 Stunden pro Monat zu erbringen. Laut der Rechnung wäre das 40 Wochenstunden mal Faktor: 4,3 ergeben sich 172 Arbeitsstunden. Soweit alles klar. Jetzt scheide ich aus dem Unternehmen aus und wollte alle meine entstandenen Überstanden auf Einmal abfeiern. Da kommt mein Arbeitgeber und sagt: Lt. Vertrag sind 12 Überstunden pro Monat mit drin, d.h. Deine Überstunden – 12 Stunden ergeben die realen Überstunden und damit sind alle meine Überstunden, die über die Marke von 172 Stunden gehen auch wirklich als Überstunden zu sehen und wenn es weniger sind, wie 172 Arbeitsstunden pro Monat dürfen das nicht als Überstunden zu sehen.
Es gibt Monate mit 28 Tage bis 31 Tage. Wie z.B. Februar 2022 nur 20 Arbeitstage daraus ergibt sich 8×20= 160 Arbeitsstunden entstanden, habe ich dann in den Monat Februar 12 Stunden miese gemacht?
Dann haben wir Monat Mai 2022 da sind 22 Arbeitstage daraus ergibt sich 8×22= 176 Arbeitsstunden und ich habe allein in diesen Monat 185 Arbeitsstunden gearbeitet und 13 Stunden als Überstunden beantragt. Stimmt das denn überhaupt?
Ich möchte echt nicht wegen ein paar Überstunden vor Sozialgericht bzw. Arbeitsgericht gehen.
Kann mir jemand ein Paragraf (Gesetzes Passage) sagen auf was ich meinen Arbeitgeber aufmerksam machen kann?
Danke im Voraus.
Gruß
Dany
Schön Guten Abend,
wollte mich erkundigen,wenn ich einen unbefristeten Arbeitsvertrag habe mit 30 Stunden die Woche und mein Arbeitgeber mir auf einmal wegen des Mindestlohn sagt dein Brutto Gehalt bleibt gleich aber ändern die Stunden auf 25 die woche und ich möchte das nicht. Was darf ich/ kann ich dagegen machen wenn ich das nicht möchte? Habe noch nicht den 25 Stunden Vertrag unterschrieben
Hallo,
mein AG hat mich einen Vertrag unterschreiben lassen, dass 45 Stunden in der Woche, also 9h am Tag beträgt mit eine Stunde Pause, 5 Tage die Woche. Als ich ihm sagte, dass das so gesetzlich nicht möglich wäre sagte er, dass die es bisher schon immer so machen. Außerdem steht in dem Vertrag, dass Überstunden bis 4,5 Stunden unbezahlt bleiben somit arbeite ich, nicht selten, bis zu 50 Stunden in der Woche an 5 Tagen. Ist das so erlaubt ?
Moin,
ich arbeite als Kurierfahrer im Minijob (€520) und in meinem Arbeitsvertrag steht, dass die Arbeitszeit ca. 35 Stunden im Monat beträgt. Ich gehe davon aus dass es sich um Arbeit auf Abruf nach §12 TzBFG handelt, auch wenn das im Vertrag nicht so benannt ist. Es sind keine Mindest- oder Höchstarbeitszeiten vereinbart, nur eben jene circa 35 Std. Habe ich Anspruch auf Schichten in etwa dieser Höhe oder beispielsweise 80% dieser Zeit? Letzten Monat habe ich nur 3,5 Stunden Arbeit angeboten bekommen. Ich habe mir dann von Kollegen noch 7 weitere Arbeitsstunden organisiert, die diese mir abgetreten haben. So kann ich doch nicht planbar meine Miete zahlen.
Vielen Dank schonmal für die Einschätzung!
Hallo,
Mein Mann hat einen Arbeitsvertrag mit einer Wöchentlichen Arbeitszeit von 40 Stunden .
Die Verteilung der Arbeitszeit richtet sich Dach den jeweiligen Vorgaben der Firma, sie verteilt sich auf Montag bis Freitag.
Frage: wenn die 40 Stunden nicht geleistet werden, da die Firma keine Arbeit hat, müssen die Stunden dann nachgeholt werden?
Er hat ein Festgehalt
Vielen Dank im Voraus