Die Rechte und Pflichten im Arbeitsrecht – wer darf was?

Von Jörg K.

Letzte Aktualisierung am: 29. November 2023

Geschätzte Lesezeit: 9 Minuten

Aus verschiedenen Gesetzen, einem Tarifvertrag, einer Betriebsvereinbarung und einem Arbeitsvertrag geht hervor, welche Rechte und Pflichten im Arbeitsverhältnis bestehen.
Aus verschiedenen Gesetzen, einem Tarifvertrag, einer Betriebsvereinbarung und einem Arbeitsvertrag geht hervor, welche Rechte und Pflichten im Arbeitsverhältnis bestehen.

Damit ein Vertrag zustande kommen kann, müssen zwei Partner ihren jeweiligen Willen bekunden. Decken sich diese – sind also in Einklang miteinander zu bringen, kommt es zum Abschluss eines Vertrages.

In diesem einigen sich beide Seiten, welche Rechte Ihnen zustehen und welche Pflichten Sie auf der anderen Seite zu erfüllen haben.

Ebenjenes Prozedere findet sich nicht nur beim Abschluss von Kaufverträgen, sondern auch im Arbeitsumfeld wieder.

Schließlich werden auch hier Verträge eingegangen – Arbeitsverträge. Welche Rechte und Pflichten Arbeitgeber und Arbeitnehmer in diesem Zusammenhang haben, verdeutlicht der folgende Ratgeber.

Es sei erwähnt, dass die im Arbeitsverhältnis angewendeten Regelungen nicht nur ausschließlich auf einem individuell abgeschlossenen Arbeitsvertrag fußen, sondern auch aus einem Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung hervorgehen können. Bei Nachfragen ist deshalb auch an diesen Stellen nachzuschauen. Übrigens: Ein schriftlicher Arbeitsvertrag ist grundsätzlich nicht Pflicht. Rechte und Pflichten aus einem mündlichen Arbeitsvertrag sind jedoch schwieriger zu belegen.

Kompaktwissen: Rechte und Pflichten

Welche Rechte und Pflichten hat der Arbeitnehmer?

Seine Hauptpflicht ist, die im Arbeitsvertrag und der darin enthaltenen Stellenbeschreibung festgelegten Aufgaben zu erfüllen. Er hat dabei den Weisungen des Arbeitgebers Folge zu leisten, z. B. in Bezug auf Arbeitszeit, -ort und Inhalt der Aufgaben. im Gegenzug hat er einen Anspruch auf Gehalt.

Welche Rechte und Pflichten hat der Arbeitgeber?

Der Arbeitgeber muss die Leistungen seiner Beschäftigten vergüten und ihnen Lohn zahlen. Aufgrund seines Weisungsrechts kann er die Tätigkeiten der Angestellten genauer festlegen und bestimmen. Mehr über seine Pflichten erfahren Sie hier.

Wo sind die Rechte und Pflichten von Arbeitnehmer und -geber geregelt?

Die wichtigste Grundlage hierfür bildet der Arbeitsvertrag, der das Arbeitsverhältnis sehr individuell gestaltet. Des Weiteren müssen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verschiedene gesetzliche Regelungen einhalten, z. B. zum Arbeitsschutz oder Mutterschutz.

Spezifische Informationen zu Rechten und Pflichten:

muendlicher-arbeitsvertrag-ratgeber

Münd­licher Arbeits­vertrag

Auch ein mündlicher Arbeitsvertrag ist prinzipiell gültig. Die gesetzlichen Regelungen beleuchten wir hier.

arbeitsvertrag-schriftlich-ratgeber

Schrift­li­cher Arbeits­vertrag

Ein schriftlicher Arbei‌tsvertrag hält eindeutig fest, worauf sich die Vertragspartner geeinigt haben.

aenderung-arbeitsvertrag-ratgeber

Än­de­rung vom Arbeits­vertrag

Änderungen des Arbeitsvertrages müssen für gewöhnlich vom Vertragspartner abgenickt werden.

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Nich­tiger Arbeits­vertrag

Wann ein abgeschlossener Arbeitsvertrag nic‌htig ist, erfahren Sie aus diesem Ratgeber.

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Wi­der­rufs­vor­be­halt

Was genau hinter dem sogenannten Widerrufsvorbehalt steckt, lesen Sie hier.

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Arbeitsvertrag widerrufen

Können Sie einen bereits unterschriebenen Arbeitsvertrag widerrufen?

Warum im Arbeitsvertrag Rechte und Pflichten aufgeführt werden

Nicht immer sind sich die Vertragspartner nach Vertragsschluss darüber einig, was eigentlich vereinbart wurde bzw. wie eine Leistung zu erbringen ist. Aus diesem Grund gibt es den Vertrag. Er hält fest, woran sich beide halten müssen und welche Ansprüche notfalls eingeklagt werden können. Im Arbeitsvertrag wird unterschieden zwischen den Hauptpflichten und den Nebenpflichten.

Verletzt einer der Unterzeichner seine Pflichten, die im Arbeitsvertrag vereinbart wurden, kommt es zu einer sogenannten Leistungsstörung. Herangezogen werden hierbei grundsätzlich unter anderem die gesetzlichen Bestimmungen aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), speziell die Paragraphen 275 ff, sowie die Paragraphen 323 ff. Da sich Arbeits- und Kaufverträge voneinander unterscheiden, werden diese jedoch nicht 1:1 umgesetzt.

Der folgende Artikel beleuchtet zunächst die Rechte und Pflichten des Arbeitgebers, bevor das Ganze aus der Perspektive des Arbeitnehmers erläutert wird.

Die Pflichten des Arbeitgebers

Rechte und Pflichten stehen auch dem Arbeitgeber zu. Seine Hauptpflicht besteht darin, die vereinbarte Vergütung rechtzeitig zu zahlen.
Rechte und Pflichten stehen auch dem Arbeitgeber zu. Seine Hauptpflicht besteht darin, die vereinbarte Vergütung rechtzeitig zu zahlen.

Zur Hauptpflicht des Arbeitgebers gehört es zuallererst, dem Arbeitnehmer das vereinbarte Arbeitsentgelt zu zahlen. Dies kann in Form eines Gehalt oder Lohns bzw. zusätzlicher Provisionen etc. erfolgen. Hierbei muss er die gesetzlichen Bestimmungen berücksichtigen:

Ein zu niedrig bemessener Betrag ist genauso rechtswidrig wie ein viel zu hoch angesetzter Betrag. Seit 2015 haben Arbeitnehmer in vielen Branchen das Recht auf den Mindestlohn.

In manchen Bereichen gelten hingegen noch Übergangszeiten. Bezüglich der Vergütung gehen aus dem Arbeitsvertrag noch weitere Pflichten hervor, nämlich diese auch in korrekter Höhe zu ermitteln und zum vereinbarten Zeitpunkt auszuhändigen bzw. zu überweisen.

Und was passiert, wenn das vereinbarte Entgelt zu spät auf dem eigenen Konto landet und eine der Hauptpflichten des Arbeitgebers damit verletzt wurden? Schließlich haben Arbeitnehmer ebenfalls Zahlungsverpflichtungen, denen Sie pünktlich nachkommen müssen. In diesem Fall sichert der Gesetzgeber Ihnen einen Anspruch auf Schadensersatz zu. Er beläuft sich nach § 288 BGB auf pauschale 40 Euro. Das soll die Unternehmen dazu motivieren, das Geld zügig zu überweisen, sonst werden sie abgestraft. Noch gilt das nicht alle Arbeitnehmer, er am 30. Juni 2016 wird diese Regelung allgemeingültig.

Darüber hinaus hat der Arbeitgeber arbeitsvertragliche Nebenpflichten zu erfüllen. Hierzu zählen unter anderem:

  • Beschäftigungspflicht
  • Gleichbehandlungspflicht (Schutz vor Diskriminierung) (§ 3 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
  • Pflicht, Schutzmaßnahmen zu ergreifen, um Leben und Gesundheit der Arbeitnehmer nicht zu gefährden (§ 618 BGB)
  • Fürsorgepflicht

Die Beschäftigungspflicht bezeichnet die Verpflichtung, einen Arbeitnehmer auch wirklich zu beschäftigen – und das in angemessener Art und Weise. Der Arbeitgeber darf dem Arbeitnehmer damit den Inhalt seiner Arbeit zuweisen, muss dabei jedoch berücksichtigen, worauf sie sich im Arbeitsvertrag geeinigt haben. Sein Weisungsrecht ist damit nicht unbeschränkt.

Zu den Nebenpflichten des Arbeitgebers gehört darüber hinaus die Fürsorgepflicht. Sie ist im BGB in den Paragraphen 617 bis 619 festgehalten. Ein Arbeitgeber hat die Interessen seiner Angestellten und Beschäftigten einzukalkulieren. Dies hat natürlich im Einklang mit den betrieblichen Interessen zu erfolgen. Im speziellen ist hier die Rede von:

  • Auskunfts-/Informationspflichten: Auch die Rücksichtnahme gehört zu einer der Nebenpflichten, die ein Arbeitgeber einhalten muss. Hierbei ist die Rede von sonstigen berechtigten Interessen, denen durch Aufklärungs- und Hinweispflichten nachgekommen werden muss (Möglichkeiten der betrieblichen Altersvorsorge, Ausstellung eines Arbeitszeugnisses bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses etc.).
  • Schutz- und Sorgfaltspflichten: z. B. Unfallverhütung, Arbeitsschutzmaßnahmen, sorgfältiger Umgang mit denen dem Arbeitnehmer gehörenden Dingen (auch vor Mobbing muss er seine Angestellten schützen).
Kommt der Arbeitgeber seinen Pflichten nicht nach, kann der andere Vertragspartner sich zur Kündigung des Beschäftigungsverhältnisses entscheiden. Diese kann je nach vorliegenden Umständen ordentlich fristgemäß oder fristlos erfolgen.

Weitere Informationen zu Rechten und Pflichten:

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Arbeits­ort

Der Arbeit‌sort ist die Stelle, an der die arbeitsvertraglich geschuldeten Leistungen zu erbringen sind.

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Aus­schluss­fristen

Was hinter den Ausschl‌ussfristen im Arbeitsvertrag steht, lesen Sie hier!

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Hitzefrei im Büro

Haben Arbeitnehmer einen Anspruch auf Hitzefrei im Büro?

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Salva­torische Klausel

Zur Absicherung des Arbeitgebers enthält fast jeder Vertrag die salvatorische Klausel.

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Tarif­vertrag

Rechte und Pflichten können sich auch aus einem Tarifvertrag ergeben.

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Un­wirk­sa­me Klau­seln im Ar­beits­ver­trag

Welche Klauseln im Arbeitsvertrag können unzulässig sein? Hier erfahren Sie es!

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Vertrags­strafe

Arbeitnehmer, die sich nicht an die Geheimhaltung halten, müssen eine Vertragsstrafe zahlen.

Um eines der Rechte des Arbeitgebers handelt es sich beim Weisungsrecht. Es wird auch als Direktionsrecht bezeichnet.
Um eines der Rechte des Arbeitgebers handelt es sich beim Weisungsrecht. Es wird auch als Direktionsrecht bezeichnet.

Die Rechte des Arbeitsgebers

Abgesehen von Pflichten hat Ihr Chef jedoch auch Rechte – genauso, wie Sie auch. Hierzu zählt zunächst die vom Arbeitnehmer verlangbare Treuepflicht gegenüber dem Unternehmen, für das er arbeitet. Sie steht der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers gegenüber.

Er verfügt zudem über das bereits angesprochene Weisungs- bzw. Direktionsrecht. Es ist in der Gewerbeordnung niedergeschrieben:

Der Arbeitgeber kann Inhalt, Ort und Zeit der Arbeitsleistung nach billigem Ermessen näher bestimmen, soweit diese Arbeitsbedingungen nicht durch den Arbeitsvertrag, Bestimmungen einer Betriebsvereinbarung, eines anwendbaren Tarifvertrages oder gesetzliche Vorschriften festgelegt sind. Dies gilt auch hinsichtlich der Ordnung und des Verhaltens der Arbeitnehmer im Betrieb. Bei der Ausübung des Ermessens hat der Arbeitgeber auch auf Behinderungen des Arbeitnehmers Rücksicht zu nehmen.“ (106 GewO)

Seine Rechte kann er jedoch nicht unbegrenzt ausüben. Die Grenzen sind dort erreicht, wo sittenwidrige oder unzumutbare Weisungen erteilt werden. Diesen Anweisungen müssen Arbeitnehmer sich nicht fügen.

Diese Pflichten haben Sie als Arbeitnehmer

Und welche Rechte und Pflichten ergeben sich aus dem Arbeitsvertrag und anderen Bestimmungen für Angestellte und Beschäftigte? Zu einer der Hauptpflichten des Arbeitnehmers gehört die Erbringung der vertraglich zugesicherten Arbeitsleistung. Er hat hierbei die abgemachte Arbeitszeit zu berücksichtigen, genauso wie den vereinbarten Arbeitsort.

Das BGB weist darauf hin, dass Arbeitnehmer diese Arbeit in der Regel persönlich zu leisten haben (§ 613 BGB). Im Gegenzug für seine Mühen erhält er das Arbeitsentgelt. Unter bestimmten Voraussetzungen ist er von dieser Pflicht entbunden. Das ist dann der Fall, wenn er zum Beispiel wegen Krankheit arbeitsunfähig ist oder die Bestimmungen des Mutterschutzgesetzes greifen. Auch während des Urlaubs ist er von der Arbeitspflicht befreit.

Zu den Nebenpflichten des Arbeitnehmers gehört die Treuepflicht. Er ist dazu verpflichtet, die Interessen seines Arbeitgebers zu wahren und hiergegen nicht zu verstoßen. Der Treuepflicht zugeordnet, sind unter anderem die folgenden Nebenpflichten, die der Arbeitnehmer ebenfalls einzuhalten hat:

  • Geheimhaltung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen (Achtung: über diese müssen Sie sogar auch nach dem Ende der Beschäftigung Stillschweigen bewahren – hierbei handelt es sich um die nachvertragliche Verschwiegenheitspflicht.)
  • Pflicht, geldwerte Vorteile wie Schmiergelder abzulehnen, welche betriebsschädigende Handlungen begünstigen sollen
  • Wettbewerbsverbot (zu den Pflichten der Arbeitnehmer laut Arbeitsvertrag gehört, dass sie nicht in Konkurrenz zum Arbeitgeber arbeiten dürfen – sofern keine Erlaubnis hierfür vorliegt.

Der Handlungsgehilfe darf ohne Einwilligung des Prinzipals weder ein Handelsgewerbe betreiben noch in dem Handelszweig des Prinzipals für eigene oder fremde Rechnung Geschäfte machen. Die Einwilligung zum Betrieb eines Handelsgewerbes gilt als erteilt, wenn dem Prinzipal bei der Anstellung des Gehilfen bekannt ist, daß er das Gewerbe betreibt, und der Prinzipal die Aufgabe des Betriebs nicht ausdrücklich vereinbart.“(§ 60 HGB)

Wird gegen die im Arbeitsvertrag vereinbarten Pflichten seitens des Arbeitnehmers verstoßen, muss er mit einer Abmahnung, schlimmstenfalls sogar einer außerordentlichen Kündigung rechnen. Kam eine Schuldverletzung schuldhaft – also fahrlässig oder vorsätzlich – zustande, kann hieraus sogar ein Schadensersatzanspruch entstehen.

Welche Rechte haben Arbeitnehmer?

Es ergeben sich auch für Arbeitnehmer arbeitsvertragliche Nebenpflichten. Geschäftsgeheimnisse dürfen z. B. nicht verraten werden.
Es ergeben sich auch für Arbeitnehmer arbeitsvertragliche Nebenpflichten. Geschäftsgeheimnisse dürfen z. B. nicht verraten werden.

Hier ist zunächst die Bezahlung ihrer Arbeitsleistung zu nennen. Diese erhalten Sie im Austausch dafür, dass sie ihre Arbeitsleistung zur Verfügung stellen.

Zu den Pflichten aus dem Arbeitsvertrag kann gehören, dass Überstunden geleistet werden müssen, die unter Umständen schon mit dem Gehalt abgegolten sind. Doch längst nicht alle Klauseln sind so formuliert, dass sie auch wirksam sind.

Maßgeblich ist, dass sie den Arbeitnehmer nicht ungerechtfertigt benachteiligen. Daher muss im Arbeitsvertrag festgelegt werden, mit vielen Überstunden gerechnet werden muss – pauschale Abgeltungen sind nicht zulässig (Bundesarbeitsgericht Az. 5 AZR 517/09).

Darüber hinaus besteht eines ihrer Rechte, in der Gewährung eines Mindestmaßes an Erholungsurlaubs. Der Jahresurlaubsanspruch bemisst sich an der Länge der Arbeitswoche. Arbeiten sie vier Tage die Woche, müssen sie mindestens 16 Tage im Jahr frei bekommen. Bei einer Fünftagewoche sind es laut Bundesurlaubsgesetz 20 Tage. Auf Erholungsurlaub gibt es bereits in der Probezeit einen Anspruch.

Das Bundesurlaubsgesetz besagt, dass mit jedem vollen Monat der Betriebszugehörigkeit, prinzipiell das Recht auf ein Zwölftel des Jahresurlaubs erarbeitet wird. Ungerade Werte sind aufzurunden (§ 5 BurlG).

Des Weiteren hat er ein Recht auf Pausen, welche die Arbeitszeit unterbrechen. Sie dienen der Prävention von Überarbeitung. Werden intensive und konzentrierte Phasen nicht durch Stopps unterbrochen, steigt u. a. die Verletzungsgefahr. Das Arbeitszeitgesetz beugt dieser Gefahr vor, indem es das gesetzliche Mindestmaß für Pausen definiert: Wer sechs bis neun Stunden täglich arbeitet, muss seine Arbeit mindestens 30 Minuten unterbrechen. Bei längeren Arbeitszeiten beläuft sich die Unterbrechungszeit auf 45 Minuten am Tag. Ruhepausen dürfen gestückelt werden. Dabei darf ein Block nicht weniger als 15 Minuten betragen.

Fazit

Werden die Rechte und Pflichten im Arbeitsvertrag nicht eingehalten, kann es zur Kündigung des Beschäftigungsverhältnisses kommen - von beiden Seiten.
Werden die Rechte und Pflichten im Arbeitsvertrag nicht eingehalten, kann es zur Kündigung des Beschäftigungsverhältnisses kommen – von beiden Seiten.

Das Arbeitsrecht ist sehr komplex. Arbeitnehmer und Arbeitgeber erfahren, welche Rechte und Pflichten sie haben, unter anderem aus den gesetzlichen Bestimmungen.

Des Weiteren verhandeln sie die konkrete Ausprägung ihrer Rechtsbeziehung über das Mindestmaß hinaus auch in Tarifverträgen für gesamte Branchen oder ganz individuell in Arbeitsverträgen.

Für letzteres gilt: Sprechen gesetzliche Bestimmungen, Vorschriften, Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen keine andere Sprache, kann sich über Rechte und Pflichten im Arbeitsvertrag frei geeinigt werden.

Zu den maßgeblichen Rechten und Pflichten des Arbeitgebers gehören die Vergütungspflicht, die Beschäftigungs- und Fürsorgepflicht, sowie das Weisungs- bzw. Direktionsrecht. Für den Arbeitnehmer gehen aus gesetzlichen Bestimmungen und dem Arbeitsvertrag folgende Rechte hervor: u. a. Mindestmaß an bezahltem Jahresurlaub, Unterbrechung der Arbeitszeit zur Erholung und Recht auf ein wohlwollendes Arbeitszeugnis.

Zu seiner Hauptpflicht gehört es, seine Arbeitsleistung zur Verfügung zu stellen, dies geht unter anderem aus der individuellen Vertragsverhandlung hervor. Seine Nebenpflichten sind im Arbeitsvertrag häufig nur angeschnitten: Arbeitnehmer sind dem Unternehmen gegenüber zur Treue verpflichtet. Über Betriebsgeheimnisse müssen Sie Stillschweigen bewahren, mitunter auch nachdem der Arbeitsvertrag bereits gekündigt und das Beschäftigungsverhältnis beendet wurde.

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Die Rechte und Pflichten im Arbeitsrecht – wer darf was?
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Über den Autor

Autor
Jörg K.

Jörg hat Rechtswissenschaften an der Universität Passau studiert. Nachdem er Erfahrung in verschiedenen Verlagen gesammelt hat, stieß er 2019 zur Redaktion von arbeitsvertrag.org. In seinen Ratgebern befasst er sich mit verschiedenen Themen rund um Arbeitsrecht.

56 Gedanken zu „Die Rechte und Pflichten im Arbeitsrecht – wer darf was?

  1. Nejle

    Hallo Arbeitsv.org.Team

    Ich habe eine Frage an ouch Ich arbeite 10 Jahre diese Arbeit als Tischler zu Zeit sind wir kurzarbeit 20 Stunde in der Woche 50% arbeite ich
    Meine Frage ist habe ich dieser Jahr meine Jahres Urlaub weil ich Schul Kinder habe möchte ich Sommer Ferien nehmen unsere Urlaub haber wir schon nachdem Weinachten abgegeben aber Antwort haben wir noch nicht bekommen
    Und ich bin 52 Jahre alt
    Ich bedanke mich seher
    Ich warte Ihre Schreiben danke

    Mit freundlichen Grüßen
    Nejle

  2. Harald

    Hallo Team
    Ich habe eine frage und zwar arbeite ich in einem Unternehmen auf Stundrnlohnbasis d.h wenn ich keine Stunden zusammen bringe verdiene ich auch nichts aber ich bin der Meinung das manche meiner Kollegen bevorzugt werden unser Tarifvertrag basiert auf 173 std. Die ich halt meistens habe . Habe ich das recht die Endstunden meiner Kollegen einzusehen mit unserem Chef bzw Betriebsrat kann man darüber nicht sprechen sie sagen ist datengeheimnis gibt es da Gesetze oder Urteile die so etwas schon beinhalten

  3. Masha

    Liebes Arbeitsvertrag-Team,

    ich habe zwei Anstellungen (mit natürlich zwei verschiedenen Arbeitsverträgen). Ich bin als Studentin als studentische Hilfskraft im Büro und noch in einem Sportverein als Trainingsleiterin angestellt. Haben die Arbeitgeber ein Recht meinen jeweils anderen Arbeitsvertrag anzufordern?

    Vielen herzlichen Dank!

  4. Anja S.

    Liebes Arbeitsvertrag. org Team,
    mein auf 2 Jahre befristeter Arbeitsvertrag lief zum 31.05.2020 aus. Dort steht, dass es keiner ausdrücklichen Kündigung bedarf und dieser automatisch endet. Ich hatte eine mündliche Zusicherung, dass es für mich in dieser Firma weitergeht. Ich wurde nicht gekündigt. Erhalte meine Gehaltsabrechnung und mein Geld weiterhin. Nun habe ich aber seit Anfang Juni, um meinen schriftlichen Folgevertrag gebeten. Auf Firmenpapier inkl „unbefristet“ etc. Mein Geschäftsführer verweigert mir diesen. Stattdessen erhalte ich von seinem iphone gesendet eine Gesetzestext Zeile „es würde sich automatisch umwandeln“. Darf er mir den Vertrag verweigern?
    LG Anja

  5. Claudia

    Hallo liebes Team,

    Ich arbeite bei einer Agentur als Hostess, die Agentur sucht Jobs für mich und wir schließen einen Leiharbeitsvertrag. Ich habe im Moment einen Vertrag mit dem Kunden, mit dem die Agentur wohl Schwierigkeiten hat, und es kommt dazu, dass ich doch nicht arbeiten muss. Es wären insgesamt 4 Termine, die auch in meinem Vertrag drin stehen. Aufgrund dieses Vertrages konnte ich mich für andere Jobs auch nicht bewerben und im Endeffekt habe ich einen Arbeitsvertrag, aber keine Arbeit und kein Geld. Kann ich in diesem Fall trotzdem einen Anspruch auf die Vergütung der vier Arbeitstage haben, obwohl der Job nicht stattgefunden hat?
    Vielen Dank!

  6. Daniela

    Liebes Team,

    ich habe eine Frage zu den Pflichten des Arbeitnehmers. Bin ich als als ehemaliger Mitarbeiter dazu verpflichtet meinem Ex-Arbeitgeber Auskünfte zu früheren Verwaltungsabläufen zu erteilen oder kann ich diese Auskunft verweigern.

    Vielen Dank und liebe Grüße
    Daniela

  7. Horst

    An das Team von Arbeitsvertrag.org

    Hallo, habe eine Frage bei einer anstehenden Firmenübergabe. Bei meinem jetzigen Arbeitgeber, sind im Laufe der letzten 3 Jahren, 1200 Überstunden angefallen. Er weigert sich diese zu zahlen. Der neue Arbeitgeber kommt hierfür nicht auf. Was raten Sie mir?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Horst,
      wir dürfen leider keine Rechtsberatung anbieten. Ein Anwalt für Arbeitsrecht kann Ihnen jedoch mit Sicherheit einen Ratschlag geben.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  8. Jens

    Hallo. Habe eine Frage zum Thema Arbeitszeitverlagerung.
    Ich bin Arbeitnehmer in einer Firma mit Betriebsrat und einer Betriebsvereinbarung.
    In der Betriebsvereinbarung ist klar geregelt das wir als Schichtarbeiter Montag bis Freitags arbeiten. Nun ist es so das es zur Zeit eine Arbeitszeitverlagerung gibt sprich Montag frei dafür arbeiten von Dienstag bis Samstag.
    Meine Frage ist in welcher Zeit darf denn der Betriebsrat über mich entscheiden? Ich denke ja das er das nur in der vereinbarten Arbeitszeit von Montag bis Freitag kann/darf.
    Danke für Ihre Antwort

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Jens,
      bitte beachten Sie, dass wir keine Rechtsberatung anbieten. Aus diesem Grund dürfen wir keine Beurteilungen zu Einzelfallfragen abgeben.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  9. Roswitha H.

    Hallo liebes Team
    Ich bin 52 , arbeite in einem Paketunternehmen,mein Arbeitsplatz war die letzten 13 Jahre am Band in der Halle. Da das Paketvolumen ständig ansteigt , jedoch die halle nicht grösser wird , wurden an den Luken auch Lkw ’s bzw Container ran gestellt um diese zu beladen.im Sommer geht das noch , jedoch mit der zunehmenden Kälte wird es unerträglich darin die Pakete zu verräumen. Habe die letzten Wochen fast tgl.jede Menge an Vorarbeiten und direkte vorgesetzte ,Teamleader auf die unzumutbaren Bedingungen angesprochen, auch mit der Bitte um dementsprechende Arbeitskleidung zur Verfügung zu stellen, habe eine Fleecejacke bekommen, mit dem Hinweis ich solle doch eine Strumpfhose anziehen, es wäre eben jetzt Winter. Selbst das holen von warmen Getränken wurde ausdrücklich untersagt, bin mit der gesamten Situation sehr Unglücklich, da ich frier wie ein Hund und das 4 std und mehr am Stück, wie soll ich mich verhalten ? Lg Roswitha

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Roswitha H.,

      in der Technische Regel für Arbeitsstätten, A3.5 ist vorgeschrieben, dass auch bei schweren Arbeiten mind. 12°C am Arbeitsplatz herrschen müssen, 17°C bei mittelschweren Tätigkeiten und 19°C bei leichten Tätigkeiten. Diese können Sie Ihrem Arbeitgeber vorlegen mit der Bitte, sich daran zu halten. Sollten dies nicht helfen, können Sie sich, falls vorhanden, an den Betriebsrat wenden.

      Eine andere Option wäre, sich an entsprechende Behörden zu wenden. Das können Gewerbeaufsichtsämter sein sowie staatliche Ämter für Arbeitsschutz und auch Technische Aufsichtsdienste der Unfallversicherungen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  10. Johanna C.

    Liebes Team!

    Ich bin Musikerin; im Rahmen eines musikalischen Projekts bei dem ich mitgemacht habe,
    wurden uns 100 Euro versprochen, ausgezahlt wurden vom Auftraggeber allerdings nur 50 Euro, mit Begruendung dass die finanziellen Mittel nicht aufgebracht werden konnten.
    Vertraglich geregelt wurde das durch eine unterschriebene Honorarnote,
    im Grunde genommen handelt es sich um ein Vertragsbruch?
    Wie kann ich jetzt weiter vorgehen?

    Mit freundlichen Gruessen +
    vielen Dank schon im Voraus fuer die Beantwortung meiner Frage!

    Johanna

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Johanna C.,

      wir raten Ihnen, sich für eine Beratung zu rechtlichen Schritten an einen Anwalt für Arbeitsrecht zu wenden. Dieser kann sich mit den Umständen Ihrer Situation vertraut machen, Sie eingehend beraten und Sie im Ernstfall auch vertreten, wenn zu einem Rechtsstreit kommt.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  11. Sigried

    Hallo,
    wir haben eine 40 Stunden-Woche und haben in Ausnahmefällen vielleicht 3 oder 4 Tage mal mehr als 10 Stunden/Tag gearbeitet. In unserem Gleitzeit-Modell wurde es dann zum Ende des Monats gecutet, sodass wir genau 10 Stunden gearbeitet haben. Unsere Stunden sind somit weg… wie läuft so etwas ab ?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Sigried,

      Sie können sich mit diesem Problem an einen Anwalt für Arbeitsrecht wenden. Dieser kann Sie beraten und Ihnen ggf. helfen, sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht wenden.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  12. Irene

    Hallo liebes Team.

    Meine Frage, auf die ich nirgends eine Antwort finde, ist, muss mein Vorgesetzter/Planer infomieren wo ich mit wem arbeite?

    Um es genauer zu erläutern:

    Ich habe einen „festen“ Kollegen(1), dieser Kollege(1) ist aber krank. Ein anderer Kollege ((2)zu dem Zeitpunkt auch allein) wurde auf mein bitten zugeteilt mit dem ich unterschiedliche, zT längere „Baustellen“ abarbeite. Dieser (2) hat nun Urlaub, (1) ist immernoch krank geschrieben, die „Baustelle“ ist noch nicht fertig.

    In diesem Zusammenhang nun meine Frage:
    Muss ich mich selbst erkundigen was ich wann und wo mit wem fertig mache oder ist der Vorgesetzte dazu verpflichtet mich zu informieren wer mit mir zu „meiner“ Baustelle kommt?
    Im Betrieb gibt es auch „Planer“ die eben eigentlich das Personal planen.

    Vielen Dank im Vorraus

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Irene,

      wir wissen nicht, was in Ihrem Unternehmen bzw. vertraglich zwischen Ihnen und Ihrem Arbeitgeber diesbezüglich geregelt ist. Sie sollten dies mit Ihrem Arbeitgeber besprechen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  13. Linford

    Guten Abend,

    Ich wollte mal was fragen weil alle meine Freunde was anderes Sagen und im Internet steht das was ich auch glaube.
    Hier mein Anliegen: Muss der Arbeitgeber Vermögenswirksame Leistungen Zahlen ? Ich weiß das er wenn er es macht das bei allen machen muss, aber ist er dazu Gesetzlich verpflichtet ?

    Ich Danke für die Hilfe 😀

    Mit freundlichen Grüßen Linford

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Linford,

      der Arbeitgeber ist nicht gesetzlich dazu verpflichtet, vermögenswirksame Leistungen zu zahlen. Ein Anspruch kann sich aber dennoch aus Ihrem Arbeits- oder Tarifvertrag ergeben. Dazu können Sie sich bei Ihrem Arbeitgeber erkundigen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  14. Robert

    Hallo Leute

    Ich wollte mal fragen ob meine Arbeitgeber dazu verpflichtet ist mir arbeitssachan zu stellen.
    Sprich arbeitsschuhe usw. Oder muss ich mich selbst darum kümmern.
    Mit freundlichen Grüßen
    Robert

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Robert,

      es kommt darauf an, um welche Art von Kleidung es sich handelt. Müssen Sie Schutzkleidung tragen, weil Sie riskante Tätigkeiten ausführen, muss Ihr Arbeitgeber diese stellen. Geht es um ein einheitliches Erscheinungsbild am Arbeitsplatz, dann kann durch Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder Arbeitsvertrag vereinbart sein, dass der Arbeitnehmer sich an den Kosten zumindest beteiligen muss, wenn die Kleidung auch außerhalb der Arbeitszeit getragen werden kann. Dabei dürfen die Kosten aber nicht in einem krassen Missverhältnis zu seinem Gehalt stehen. Trägt der Arbeitnehmer Arbeitskleidung aus reinem Eigeninteresse, um seine private Kleidung zu schonen, muss er sich selbst darum kümmern.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  15. timo

    Hallo,
    eine Frage zur im Arbeitsvertrag festgelegten Tätigkeit bzw. tatsächliche Arbeit :

    ich bin in einer Firma die Brillen herstellt auch gleichzeitig ein Ladengeschäft betreibt als
    „Mitarbeiter der Qualitätskontrolle“
    angestellt
    Tatsächlich bin ich sehr viel mit der Verglasung (das Einschleifen von Gläsern in Brillengestellen)
    beauftragt, was mehr der Arbeit eines Augenoptikers entspricht.Hinzu kommen auch Polierarbeiten und auch die Fertigstellung des Trage-gebrauchsfertigen fertigen Endproduktes Ich sehe sozusagen meine
    „billige“(64cent über dem Mindeststundenlohn) Arbeitskraft missbraucht.
    Inwieweit ist eine Abweichung der im Vertrag festgeschriebenen Tätigkeit bzw. Arbeit
    zumutbar oder zulässig?
    vielen Dank Ihrer Auskunft und informativer Webseite

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo timo,

      zwar hat der Arbeitgeber ein gewisses Direktionsrecht, dieses darf aber nicht unzumutbar sein. Aus der Ferne können wir Ihre Situation daher nicht beurteilen. Sie sollten sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht wenden. Dieser kann überprüfen, ob Ihr Arbeitgeber zulässig handelt und Ihnen im Ernstfall helfen, Ihre Rechte durchzusetzen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  16. Roland K.

    Hallo
    Habe da eine Frage
    Beginn und Dauer des arbeitsverhæltnis , Probezeit
    Der Arbeitnehmer tritt am 18/09/2017 in die Dienste des Arbeitsgebers . Das Arbeitsverhältnis wird auf befristete Zeit geschlossen vom 18/09/2017 bis 30/03/2018
    Es handelt sich um einen Vollzeitarbeitsvertrag
    Eine Probezeit wird auf 6 Monate festgelegt LKW Fahrer

    Meine Frage wird der Vertrag automatisch weiter geführt oder muss ein neuer Vertrag gemacht werden
    Wenn nicht muss dann nicht wenigstens 15 Tage vor Ablauf des Vertrages einen Bescheid bekommen dass er nicht verlängert wird ?
    Danke für eine Antwort verbleibe ich hiermit Roland

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Roland K.,

      nach Ablauf der Probezeit muss in der Regel kein neuer Arbeitsvertrag aufgesetzt werden.

      Sollte der Arbeitgeber Sie nach Ablauf der Probezeit kündigen wollen, so muss er, sofern vertraglich nicht anders vereinbart, mindestens eine Kündigungsfrist von zwei Wochen einhalten.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  17. Manuela

    Hallo das Team von Arbeitsvertrag!!

    Ich arbeite seit 6 Jahren an einer Tankstelle (24Std.Service) als Verkäuferin/Kassierrin in Teilzeit mit garantierten 120 Stunden im Monat
    es sind immer zwischen 140-170 Stunden die ich arbeiten muss.Der Dienstplan für den folge Monat wird 8 Tage vorher ausgelegt wo man schon sehen kann das man wieder mehr Stunden als 120 arbeiten darf ist das rechtens?? Im weiteren werden nur 30 Stunden die Woche bezahlt wen man Urlaub oder Krank ist .
    (Da zählt dann Mo. bis Fr. mit jeweils 6 Stunden) ist das zulässig

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Manuela,

      wie es sich mit Überstunden in Teilzeit verhält, erklären wir im Ratgeber für Überstunden bei Teilzeit.

      Das Arbeitsvertrag.org-Team

  18. ROMER

    Hallo habe 3 zeitungsbezirke .. die 2grösseren werden mir zum 31.12 betriebsbedingt gekündigt . Bin jetzt 18 jahre dabei .einige die komplette kündigung erhalten . Bekommen lohnfortzahlung .steht mir die auch zu für die 2 bezirke ?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Romer,

      das hängt in erster Linie von Ihrem Arbeitsvertrag und dem Kündigungsgrund ab. Um auf die Frage genau eingehen zu können fehlen leider noch Informationen. Fragen Sie im Zweifelsfall direkt bei Ihrem Arbeitgeber oder einem Anwalt nach. Ein Anwalt kann Ihnen nach Ansicht Ihres Arbeitsvertrages genauer sagen, was Ihnen zusteht.

      Das Arbeitsvertrag.org-Team

  19. Conny

    Hallo liebes Team,
    ich habe eine 20 Std Woche vereinbart Mo, Di, Mi bin noch im Probehalbjahr und meine Chefin plant mich zu Sonntagsarbeiten ein ohne mich zu fragen. Ich habe im Vorfeld erklärt das ich freiber. Do Fr So arbeite in einem anderen Beruf. Das ich hin und wieder So arbeiten könnte war ich einverstanden. Doch sie kann mich doch nicht einfach einplanen ohne zu Fragen. Das ist mein feier Tag. Ich habe ein Recht auf Freizeit.Wer hat hier Recht? Und muss ich meine Überstunden auszahlen lassen?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Conny,

      Arbeitszeiten sind im Arbeitsvertrag geregelt. Dort sollte auch festgeschrieben sein, wie der Arbeitgeber die Arbeitszeit abverlangen darf.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  20. Fritz W.

    Hallo liebes Arbeitsvertrag.org Team,

    ich bin seit fast 3 Jahren als stellvertretender Filialleiter beschäftigt.
    Ich sehe mich anderweitig um und plane zu kündigen.
    Vertraglich sind in meinem Arbeitsvertrag 3 Monate Kündigungsfrist festgelegt worden.

    Welche Konsequenzen drohen mir, wenn ich meinen Arbeitsplatz vorzeitig verlasse und mein Arbeitgeber mit einem Aufhebungsvertrag und somit mit einer Verkürzung der Kündigungsfrist auf bis zu einem oder zwei Monate(n) nicht einverstanden sein sollte?

    Vielen Dank

    Fritz

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Fritz,
      vorzeitige und einseitige Beendigung der Arbeit kann einen Vertragsbruch darstellen und mit entsprechenden Vertragsstrafen oder Schadensersatzforderungen geahndet werden.

      Das Team von Arbeitsvertrag.org

  21. Marlene

    Guten Tag
    Ich arbeite seit 4 Jahren in der gleiche Restaurant,vor 2 Jahren sind wir verkauft worden ,der neue Chef hat die gesammte personal eingestellt,er wollte dass die Restaurant weiter laufen müsste wie bisher,allerdings haben Sie ein total unfähige Betriebsleiterin eingestellt die das ganze Geschäft nur schädige.Jetzt nach 2 Jahre endlich haben wir viel mehr Leute und das Restaurant fängt an besser zu gehen,(die BL ist seit 2 Monaten krank geschrieben)Sie hat die gesammte Betrieb in der wahnnsinn getrieben so das jetzt der Küchenchef ,die souChefin und eine von der langjährige Service aushilfen gegangen sind.Ich hätte immer der FRühsicht mit 60 prozent,arbeitszeiten von 9 bis 6.Nun wegen der neue BL,haben das Restaurant nachmittag zu gemacht und meine dients anstatt auf 3 Tage in 4 Tage verwandel,was mir viel mehr kosten kostet,(Transport,betreueug von mein Kind und mahlzeiten für das kind)ich habe es akzetiert weil ich die Arbeit brauche,nun jetzt und weil die andere immer noch krank ist und wollen mir wieder meine dients ändern und mir obligieren am abend zu arbeiten,also gleich arbeitmenge in viel weniger zeit zu erledigen,das bringt mir auf 180 und trotzdem wird nicht möglich sein die HTCCP einzuhalten,muss ich das mir das gefallen lassen? ich habe mich nicht geweigert zum springen wenn Not an mann ist aber ich will nicht als obligatorium zum machen….
    Sie haben in nur ein Jahr schon das dritte mal mein dients gewechsel ich will dies mal aber nicht zustimmen..wie kann ich mich dagegen wehren????
    Vielen Dank für die Antwort

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Marlene,

      suchen Sie das Gespräch mit Ihrem Arbeitgeber und erläutern Sie diesem Ihre private Lage und dass Sie abends nicht arbeiten können, weil Sie ein Kind haben.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  22. Melanie

    Hallo Team
    Ich bin Stv Ladenleiterin. Meine Chefin ist nun hoch schwanger. Das Geschäft sucht eigentlich nach einer neuen Chefin, aber es ist sehr schwer jemand zu finden. Ich wollte eigentlich ihre Nachfolge werden, aber die höheren Bosse wollen mir den Job nicht geben. Jetzt mache ich trotzdem den Job von der Chefin bin aber nur Stv und werde nur als Stv bezahlt. Ich bekäme erst nach zwei Monaten mehr Lohn. Das wäre mein Job als Stv wenn die Chefin ausfällt ihren Job zu machen. Aber ich bin überhaupt nicht einverstanen damit. Ab wann habe ich gesetzlich Recht auf mehr Entlöhnung?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Melanie,

      dies kommt auf Ihren Vertrag an. Genaue gesetzliche Regelungen gibt es hierzu nicht. Wenden Sie sich im Zweifel an einen Anwalt.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  23. Stephanie S.

    Hallo Team
    Ich habe meinen Praxis Schlüssel verloren..der Chef hat das Schloss ausgewechselt…darf er mir die Kosten in Rechnung Stellen?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Stephanie,

      diese Kosten müssen Sie wohl tragen. Sie können aber Ihre Haftpflichtversicherung kontaktieren, ob diese für den Schaden aufkommt.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  24. Michael

    Hallo Team

    folgendes Arbeite als Fahrerin einer Sozialen Einrichtung seit 5 Jahren auf erst 10 Std p Woche inzwischen 15 stunden Basis p.Woche und habe noch einen Nebenjob als Pizza Fahrer den ich vor dem jetzigen Nebenjob Arbeitsvertrag hatte die beide Jobs hatten sich Zeitlich bis jetzt nicht gestört jetzt soll ich trotz Mündlicher Betrieblicher Vereinbahrung (dass ich nicht vor 8 UHR Arbeitsbeginn habe)so Früh anfangen 6:30 Uhr .Da mein Anderer Nebenjob Pizzafahrer in den Abendstunden bis 23:00 Uhr geht und Dadurch meine Ruhezeiten nicht Einhalten kann 8-10 Stunden ist dies jetzt Verpflichtend zu tun so Früh zu kommen oder darf ich mich auf die Mündliche Zusage des Chefs als Betriebliche Abmachung berufen und dies Verweigern Gerne Auch einen Pharagraphen auf den ich mich beziehen dürfe oder Urteilsprechungen

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Michael,

      solch eine Änderung müssen Sie nicht hinnehmen, vor allem nicht, wenn es betriebliche Vereinbarungen gibt. Wenden Sie sich an einen Anwalt, der Sie weitergehend beraten kann.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  25. claudia

    Hallo erstmal,
    ich arbeite als Küchenhilfe habe keinen schriftichen Vertrag bin jedoch Teilzeit 16 Stunden in der Woche also 60 Stunden im Monat Angestellt. Arbeite regelmassig Sonntags und Feiertage muss mein Chef mir Zuschläge zahlen und wie ist das mit Urlaub hatte noch nie Urlaub Betrieb macht Urlaub.

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Claudia,

      einen gesetzlichen Anspruch auf Zuschläge haben Sie nicht. Stattdessen stehen Ihnen Ersatzruhetage zu. Ihnen steht darüber hinaus eine Mindesturlaub zu. Wenden Sie sich bitte an einen Anwalt, der Ihren Anspruch errechnen kann.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  26. Vivien K.

    Hallo liebes Team!
    Ist es die Pflicht des Arbeitgebers mich darüber zu informieren, dass ich mich 3 Monate vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses arbeitssuchend melden muss? Auch wenn der Vertrag befristet war?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Vivien,

      in Absatz 2 § 2 des Dritten Sozialgesetzbuchs ist davon die Rede, dass ein Arbeitgeber den Arbeitnehmer frühzeitig an die Meldung bei der Bundesagentur für Arbeit erinnern soll.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  27. Andrea

    Muss ich dem Arbeitgeber unbedingt sagen das ich einen Schwerbehinderten Ausweis habe?im Arbeitsvertrag Steht unter § Persönliche voraussetzngen Auskunftverteilung
    dER aN. erklärt uneingeschränkt Arbeitsfähig und frie von ansteckenden Krankheiten zu sein.
    Er erklärt ferner weder Schwerbehindert noch einen Shwerbehinderten gleich gestellt zu sein

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Andrea,

      normalerweise sollte der Arbeitgeber nur über eine Schwerbehinderung informiert werden, wenn sich diese einschränkend auf die Tätigkeit auswirkt oder dadurch eine Selbst- oder Fremdgefährdung besteht. Dabei muss jedoch nicht die genaue Erkrankung genannt werden. Zudem darf der Arbeitgeber nach 6 Monaten der Anstellung danach fragen. Dann muss auch wahrheitsgemäß geantwortet werden. Wenden Sie sich bei Zweifeln an Integrationsfachkräfte, diese können Sie zusätzlich beraten.

      Ihr Team von arbeitsvertrag.org

  28. Steffi

    hallo arbeitsvertrag.org.taem,

    ich habe einen sogenannten midi-job , in meinen arbeitsvertrag steht ein wochentlicher stundensatz von 15 stunden, leider kommt es des öfteren vor , dass ich meiner chefin sagen muss das ich nicht auf meine stunden komme, darauf hin darf/kann ich mehr stunden gehen.
    in der regel,mache ich hauptsächlich die arztpraxen mit aber in letzter zeit geht ihr mann des öfteren meine arbeit machen.

    was passiert wenn ich nicht auf die stundenzahl im monat komme, wie es im vertrag steht?

    dazu sollte ich noch erwähnen, das bis jetzt immer der gesamte monat gezählt hat, denn ich gehe eine woche nur mal 10 stunden ein anderes mal 28 stunde ( ist nicht immer so aber langsam wird es zu regel).

    wenn ich per gesetz das nachweisen kann, dann bitte mit § .

    danke schon im vorraus für ihre mühe

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Steffi,
      Ihr Arbeitsvertrag ist entscheidend. Zudem gilt das Weisungsrecht Ihres Arbeitgebers. Eine Mindestzahl an Arbeitsstunden oder Ähnliches ist gesetzlich nicht geregelt.
      Bei einem Midijob ist entscheidend, dass Sie am Ende nicht mehr als 800 Euro im Monat verdienen.
      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  29. Sunny

    Moin moin liebes Arbeitsvertrag.org-Team,
    mein Mann war letztes Jahr des öfteren 3-4 Wochen am Stück auf FernMontage. Bei der vorherigen Einsatzbesprechung der Firmenleitung wurde mündlich festgelegt das sie auch für die Sonntag dazwischen (die zwar nicht gearbeitet werden aber er sich noch bei der Arbeitsstelle aufhält) eine Entschädigung bekommen. Jetzt hat mein Mann durch einen Zufall seine Stundenzettel und die seines Teams zurück bekommen und die Sonntage darauf wurden gestrichen, sprich es gibt keine Entschädigung für die Tage.
    Klar ist es blöd das sie nichts schriftliches in der Hand haben, aber ist das alles so Rechtens?
    Liebe Grüße Sunny

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Sunny,
      Ausschlaggebend ist zunächst immer der Arbeitsvertrag. Befindet sich Ihr Mann während dieser Sonntage im Bereitschaftsdienst, gilt diese Zeit als Arbeitszeit.
      Die Zusage bei der Einsatzbesprechung gilt als Gesamtzusage, an die sich der Arbeitgeber halten muss. Die versprochenen Leistungen müssen erbracht werden und können nur mittels eines Änderungsvertrages geändert werden.
      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  30. Fabian

    Hallo liebes Arbeitsvertrag.org-Team,
    ich musste nun schon mehrfach meiner Firma wegen der mangelden Bezahlung hinterher rennen. Ich werde pro Stunde entohnt und letzten Monat fehlten wiedereinmal 8 Stunden in der Abrechnung. Diese wurden von mir angemahnt und auch die Forderung von 40€ nach §288 BGB wurde von mir gestellt. Mein AG redet sich damit raus, dass er ja einen großteil gezahlt hat, ist das rechtens? Oder sollte ich wiederholt anmahnen und als letzten Schritt zum ArbG gehen?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Fabian,
      der Gesetzgeber erlaubt uns leider nicht, eine Rechtsberatung zu erteilen. Wir empfehlen Ihnen deshalb zur Klärung der Angelegenheit einen Rechtsanwalt aufzusuchen. Dieser berät Sie ausführlich.
      Das Arbeitsvertrag.org-Team

  31. Petra

    Meine Filialleitung ist seit 6 Wochen krank.Ich als“Filialvertretung“(steht nicht in meinem Vertrag)muss jetzt wie lange vertreten?Ich arbeite eigentlich 80 Std.im Monat.

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Petra,
      es kommt auf Ihren Arbeitsvertrag an. Wie Überstunden vergütet werden, ist in der Regel an dieser Stelle festgehalten. Werden Sie hier nicht fündig, sollten Sie in einem eventuell geltenden Tarifvertrag nachschauen. Auch hier können entsprechende Vereinbarungen zu finden sein. Nicht zwingend müssen Überstunden ausgezahlt werden, auch ein Freizeitausgleich ist unter Umständen rechtlich möglich. Für weitere Fragen wenden Sie sich bitte an einen Arbeitsrechtler.
      Das Arbeitsvertrag.org-Team

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