Wie Sie eine Kündigung schreiben – Tipps für Arbeitgeber und Arbeitnehmer

Von Jörg K.

Letzte Aktualisierung am: 31. Januar 2024

Geschätzte Lesezeit: 6 Minuten

Wie schreibe ich die Kündigung vom Arbeitsvertrag?; Wir geben wichtige Hinweise.
„Wie schreibe ich die Kündigung vom Arbeitsvertrag?“ Wir geben wichtige Hinweise.

Die Entscheidung, einen Job aufzugeben und das Unternehmen zu verlassen, in dem schon lange gearbeitet wird, machen sich viele Arbeitnehmer nicht einfach. Gerade die Hoffnung, die eigene Karriere dort maßgeblich vorantreiben zu können, macht ein Loslassen kompliziert und bereitet mitunter Kopfzerbrechen.

Doch insbesondere, wenn die Gesundheit leidet, sollten Arbeitnehmer sich auf die wirklich wichtigen Dinge im Leben besinnen und sich dazu durchringen, zu kündigen.

Auf der anderen Seite steht der Arbeitgeber, der sich entweder betriebsbedingt zur Kündigung veranlasst sieht, oder das Fehlverhalten seines Mitarbeiters nicht mehr tragen kann und will. In diesem Fall setzt er ein Kündigungsschreiben auf.

Doch was müssen beide Vertragspartner dabei beachten, wenn sie ihre vertragliche Beziehung auflösen wollen? Wie sollten sie Kündigungen schreiben, damit rechtlich kaum Spielraum zur Interpretation bleibt? Der vorliegende Ratgeber verrät Tipps und Tricks, wie Sie richtig kündigen.

Kompaktwissen: Kündigung schreiben

Ich möchte das Arbeitsverhältnis kündigen. Was muss ich dabei beachten?

Die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses bedarf immer der Schriftform. Eine E-Mail genügt ebenso wenig wie eine mündliche Kündigung. Beides wäre unwirksam. Das gilt natürlich auch für SMS und WhatsApp.

Was muss eine Kündigung beinhalten?

Eine Kündigung muss unmissverständlich als solche erkennbar bzw. bezeichnet sein. Sie muss insbesondere folgende Punkte beinhalten: Name und Anschrift des Kündigenden und des Gekündigten, Datum und Kündigungsfrist. Arbeitnehmer können als erste Orientierung für ihre Kündigung das untenstehende Muster verwenden.

Muss ich als Arbeitnehmer meine Kündigung begründen?

Nein, Arbeitnehmer müssen keinen Kündigungsgrund angeben.

Wie schreibe ich eine Kündigung? Darauf sollten Sie achten

Eine Kündigung ist zu schreiben und nicht mündlich auszusprechen.
Eine Kündigung ist zu schreiben und nicht mündlich auszusprechen.

Schon während ihrer Anstellung schreiben viele Mitarbeiter die eine oder andere Bewerbung, um ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu ergründen. Ist ein neuer Job in Aussicht, muss der alte gekündigt werden. Dabei ist einiges zu beachten, schließlich gilt es Formfehler zu vermeiden.

Diese könnten verhindern, dass Sie rechtzeitig aus dem alten Unternehmen ausscheiden.

Wenn Sie die Kündigung für Ihren Arbeitsvertrag schreiben, achten Sie ganz genau auf jede Formulierung. Hier kommt es aufs Detail an, um nicht die Unwirksamkeit zu provozieren.

Übrigens: Sie müssen laut Arbeitsrecht zwingend eine Kündigung schreiben und können diese nur in Ausnahmefällen mündlich erklären, denn das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) sieht in § 623 „Schriftform der Kündigung“ vor:

Die Beendigung von Arbeitsverhältnissen durch Kündigung oder Auflösungsvertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform; die elektronische Form ist ausgeschlossen.“

Eine Kündigung richtig schreiben als Arbeitnehmer

Hat sich eine neue Perspektive in Form eines neuen Jobs aufgetan, wäre es ärgerlich, das in Sie gesetzte Vertrauen allzu schnell wieder zu enttäuschen, indem Terminabsprachen nicht eingehalten werden. Doch Knall auf Fall können sich die wenigsten vom alten Arbeitgeber lösen, muss doch eine Kündigungsfrist eingehalten werden.

„Wie schreib ich eine Kündigung?“ Bevor Sie sich mit dieser Frage beschäftigen, sollten Sie wissen, ab wann Sie wieder völlig frei sind. Der Gesetzgeber schreibt in der Regel eine Frist von vier Wochen zum 15. oder Ende eines Monats vor (§ 622 BGB).Diese Schonfrist dient sowohl dem Arbeitnehmer- als auch dem Arbeitgeberschutz.

Sie stellt sicher, dass ein Arbeitnehmer nicht mir nichts dir nichts auf die Straße gesetzt werden kann und ein Arbeitgeber genug Zeit zur Verfügung hat, einen adäquaten Ersatz für den Ausscheidenden zu finden.

Oberstes Gebot beim Schreiben einer Kündigung ist die Wortwahl. Experten empfehlen , so klar und deutlich den eigenen Willen zu kommunizieren wie möglich. Relativierungen und Ausschmückungen sind an dieser Stelle absolut fehl am Platz, da Sie Raum für Interpretationen bieten, die dem Arbeitgeber in einem sich eventuell anschließenden Arbeitsrechtsprozess wertvolles Futter liefern.

Eine Kündigung schreiben – unsere Vorlage hilft

Sie sind sich unsicher, wie Sie richtig eine Kündigung schreiben? Gerade am Anfang der Berufslaufbahn haben junge Arbeitnehmer noch nicht sehr viel Erfahrung in diesem Bereich. Hilfestellung ist daher in der Regel willkommen.

Wie konkret die Formulierung in der Kündigung, die dem Arbeitgeber zugehen soll, aussehen kann, entnehmen Sie dem von uns kostenlos zur Verfügung gestellten Muster. Es steht Ihnen sowohl als .doc wie auch als .pdf zum Download bereit und kann zur Orientierung herangezogen werden.

Vor- und Zuname des Arbeitnehmers
Straße und Hausnummer
Postleitzahl und Ort

Name des Unternehmens
Funktion des Ansprechpartners
Vor- und Zuname des Ansprechpartners
Straße und Hausnummer
Postleitzahl und Ort

Ort, Datum

Kündigung meines Arbeitsverhältnisses mit Ihnen (Muster)

Sehr geehrte(r) Frau/Herr …,

hiermit kündige ich meinen Arbeitsvertrag, geschlossen am …. , ordentlich und fristgerecht zum nächstmöglichen Zeitpunkt.

Da mir noch Resturlaub zusteht, gehe ich vom Tag.Monat.Jahr als letzten Arbeitstag aus.

Bitte bestätigen Sie mir den Erhalt dieses Schreibens und das Datum meines letzten Arbeitstages schriftlich. Stellen Sie mir darüber hinaus bitte ein qualifiziertes Arbeitszeugnis aus.

Ich bedanke mich für die Zusammenarbeit in den vergangenen Jahren und wünsche Ihnen für die Zukunft alles Gute.

Mit freundlichen Grüßen

________________________
Unterschrift des Arbeitnehmers

________________________
Unterschrift des Arbeitgebers

Kündigung erhalten am: ________________________

Eine Kündigung schreiben als Arbeitgeber

Dem Wunsch des Arbeitnehmers nach einer Veränderung steht der Arbeitgeber bzw. Chef gegenüber. Den Wunsch seines Mitarbeiters, sich beruflich an anderer Stelle fortzuentwickeln, muss er in der Regel akzeptieren.

Wie schreibe ich eine Kündigung für die Arbeit?
„Wie schreibe ich eine Kündigung?“ Die Arbeit werden Sie los mit eindeutigen Formulierungen.

Doch nicht immer geht die Initiative von seinem Angestellten aus. Mitunter führen bestimmte Umstände auch dazu, dass der Chef seinen Mitarbeiter entlassen muss.

Das Arbeitsrecht kennt grundsätzlich Gründe, die drei verschiedenen Kategorien zugeordnet werden können:

Wollen Unternehmer sich eines langjährigen Mitarbeiters entledigen, müssen Sie häufig feststellen: Das geht gar nicht so schnell wie gewünscht.

Gesetzlich bestimmt nämlich die Länge der Betriebszugehörigkeit, wie lange die Kündigungsfrist ausfällt.

Laut BGB verlängert sich die Übergangsphase bis zum Austritt in bestimmten Abgrenzungen. Wollen Sie für einen Arbeitsvertrag die Kündigung schreiben, der erst seit zwei Jahren bestanden hat, gilt es eine Frist von einem Monat zum Monatsende zu berücksichtigen. Sind bereits fünf Jahre seit der Vertragsschließung vergangen, beträgt die Frist schon zwei Monate zum Abschluss des Monats. Ab acht Jahren sind es drei Monate und ab zehn Jahren vier.

Zu beachten ist hier ebenfalls, dass Sie dem Arbeitnehmer keine längere Frist aufbrummen dürfen, als für Sie selbst gilt.

Um keine unwirksame Kündigung zu riskieren und sich womöglich jahrelange gerichtliche Auseinandersetzungen ans Bein zu binden, sollten Sie bei der Formulierung der Kündigung vom Arbeitsvertrag dem Arbeitnehmer keinen Spielraum in der Interpretation bieten.

Auch auf Sie trifft die Regel zu: Sie müssen eine Kündigung schreiben, dürfen sie also häufig nicht mündlich aussprechen. Ebenjenes Dokument sollten Sie zudem mit Ihrer eigenen Unterschrift versehen, die mit der Hand schriftlich hinzugefügt wird.

Weitere Elemente, die eine Kündigung des Arbeitsvertrages aufweisen sollte, sind:

  • die eigene Anschrift
  • die Anschrift des zu kündigenden Arbeitnehmers
  • das Datum, an dem das Kündigungsschreiben ausgestellt wurde
  • der Betreff, welcher unmissverständlich klar machen sollte, dass es sich um eine Kündigung handelt
  • die Anrede und Benennung des Adressaten
  • die Kündigungserklärung
  • die Grußformel
  • und schließlich die eigene Unterschrift

Als Arbeitgeber eine Kündigung schreiben – mit Muster ans Ziel

Wie Sie die Kündigung vom Arbeitsvertrag vornehmen und welche Formulierung Sie wählen, darüber zerbrechen sich viele Arbeitgeber den Kopf.

Nur äußerst ungern wollen die meisten sich doch vor einem Arbeitsgericht wiedersehen und womöglich sogar noch eine Abfindung für den entlassenen Mitarbeiter zahlen müssen.

Ganz genau aufpassen, sollten Sie deshalb darauf, welche Wortwahl Sie im Entlassungsschreiben wählen. Wie ein solches aussehen kann, erfahren Sie anhand unserer Vorlage, die kostenfrei zu Ihrer Verfügung steht:

Name des Unternehmens
Vor- und Zuname des Ansprechpartners
Straße und Hausnummer
Postleitzahl und Ort

Vor- und Zuname des Arbeitnehmers
Straße und Hausnummer
Postleitzahl und Ort

Ort, Datum

Fristlose Kündigung des Arbeitsverhältnisses (Muster)

Sehr geehrte(r) Frau/Herr …,

wir informieren Sie mit diesem Schreiben darüber, das zwischen uns bestehende Arbeitsverhältnis, geschlossen am …. , nicht fortsetzen zu wollen. Da es sich um eine fristlose Kündigung handelt, ist unsererseits keine Kündigungsfrist einzuhalten.

Ihre Entlassung erfolgt hilfsweise zum Tag.Monat.Jahr bzw. höchst hilfsweise fristgerecht zum nächstmöglichen Zeitpunkt.

Beachten Sie: Streben Sie an, Arbeitslosengeld von der Agentur für Arbeit zu beziehen, sind Sie dazu verpflichtet, sich unverzüglich nach Erhalt dieses Schreibens persönlich dort arbeitssuchend zu melden.

Wir bedanken uns für die konstruktive Zusammenarbeit in den vergangenen Jahren und wünschen Ihnen für die Zukunft alles Gute.

Mit freundlichen Grüßen
Unterschrift des Arbeitgebers

________________________
Unterschrift des Arbeitnehmers

Kündigung erhalten am: ________________________

Aus welchem Grund Sie einen Arbeitnehmer feuern, müssen Sie häufig nicht angeben. Benötigen Sie Beratung zu den Themen „Kündigung aussprechen und Kündigung schreiben“, können Sie sich auch an einen Rechtsanwalt wenden. Diese informiert Sie ausgiebig darüber, welche arbeitsrechtlichen Vorgaben einzuhalten sind.

Fazit

Das A und O jeder Kündigung: Schreiben Sie diese auf und nehmen Sie von einer mündlichen Willensbekundung Abstand. Bei der Formulierung des Schriftstückes tun Sie gut daran, so deutlich wie möglich Ihren Wunsch nach Vertragsbeendigung zu formulieren.

Nach Zustellung des Kündigungsschreibens muss häufig erst noch eine Kündigungsfrist abgewartet werden, bis beide Vertragspartner geschiedene Leute sind.

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Wie Sie eine Kündigung schreiben – Tipps für Arbeitgeber und Arbeitnehmer
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Über den Autor

Autor
Jörg K.

Jörg hat Rechtswissenschaften an der Universität Passau studiert. Nachdem er Erfahrung in verschiedenen Verlagen gesammelt hat, stieß er 2019 zur Redaktion von arbeitsvertrag.org. In seinen Ratgebern befasst er sich mit verschiedenen Themen rund um Arbeitsrecht.

35 Gedanken zu „Wie Sie eine Kündigung schreiben – Tipps für Arbeitgeber und Arbeitnehmer

  1. Karl

    Guten Tag,

    darf ich meinem Arbeitgeber bei Abschluss des Vertrages ein unterschriebenes Kündigungsschreiben mit Blankodatum geben?
    (Ja, daran habe ich ein legitimes Interesse. Ich bin aktuell freiberuflich als IT-Experte für diesen Arbeitgeber tätig, mir wird nun das Scheinselbständigkeitsrisiko zu hoch, deswegen würden wir beide gern zu einem sozialversicherten Arbeitsverhältnis ohne feste Bindung wechseln.)

  2. Tobias M.

    Vielen Dank für den Beitrag zum richtigen Kündigen als Arbeitnehmer! Ich habe unverhofft ein sehr gutes Jobangebot bekommen und muss nun meine Kündigung schreiben. Da ich Bedenken habe, ob mein Arbeitgeber die Kündigung annimmt, werde ich bei einer Rechtsberatung um Rat fragen. Gut zu wissen, dass man in seiner Kündigung so deutlich wie möglich den eigenen Willen kommunizieren sollte, um keinen Raum für eventuelle Anfechtung frei zu lassen.

  3. Petra

    Hallo ich habe zum 31.03.2020 meine kündigung erhalten dadrin steht
    Hiermit kündigen wir das Arbeitsverhältnis immerhalb der wartezeit fristgerecht mit wirkung zum 31.3.2020 hilfsweise zum möglichen zeitpunkt .was bedeutet der letzte satz ? Muss ich jetzt noch da Arbeiten ???

  4. China Visa Service

    Sehr ausführliche Beschreibung die uns gut weitergeholfen hat. Danke. Auch die Muster sind echt gut zu gebrauchen.

  5. Manuel L.

    Vielen Dank für den Tipp zu kündigen, wenn es um die eigene Gesundheit geht. Besonders da es sich bei mir um ein Kirchliches Arbeitsrecht handelt, wollte ich nur ungerne kündigen. Nun werde ich aber erst ein mal gesund werden und dann später weiter arbeiten.

  6. Oscar A.

    Ich bin nun seit 5 Jahren bei meiner jetzigen Firma angestellt und schaue mich immer mal wieder nach neuen Jobs um. Leider gefällt mir der Job nicht mehr und Aufstiegschancen gibt es ebenfalls kaum. Dieser Beitrag ist demnach sehr hilfreich um eine erfolgreiche Kündigung zu schreiben und die Kündigungsfrist einzuhalten.

  7. James F.

    Wenn man einen neuen Job hat, kann man es nicht erwarten zu kündigen. Gut zu wissen, dass es auf die Details ankommt und die Kündigung schriftlich eingereicht wird. So kann man gegebenenfalls das Kündigungsdatum beweisen.

  8. Magdalena F.

    Guten Tag,

    vielen Dank für den hilfreichen Post.

    Ich möchte mein Arbeitsverhältnis kündigen und hoffe, Sie können mir vielleicht mit meinen noch offenen Fragen weiterhelfen.

    1. Muss ein Ansprechpartner seitens des Arbeitsgebers genannt werden? Oder könnte ich notfalls darauf verzichten (Firmenname + Firmenanschrift im Briefkopf angeben und als Anrede „Sehr geehrte Damen und Herren“).
    Oder könnte das eine Unwirksamkeit der Kündigung zur Folge haben?

    2. Kann ich in mein Kündigungsschreiben noch die Frage aufnehmen, ob das Arbeitsverhältnis vorzeitig beendet werden könnte? Z.B. in der Art „Sofern möglich, bitte ich um vorzeitige Aufhebung meines Arbeitsvertrages zum 30.09.2019.“
    Oder könnte dies irgendwelche Auswirkungen auf die Wirksamkeit meines Kündigungsschreibens haben?

    Vielen Dank im Voraus.
    Mit freundlichen Grüßen
    Magdalena F.

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Magdalena F.,

      um sicherzugehen, sollten Sie einen konkreten Ansprechpartner in der Firma nennen, in der Regel ist das Vorgesetzte oder der zuständige Mitarbeiter der Personalabteilung.

      Ihr Kündigungsschreiben sollte den eindeutigen Kündigungswunsch enthalten mit Angabe des Datums, an dem der Vertrag enden soll. Informieren Sie vorher, welche Kündigungsfrist sie unbedingt einhalten müssen oder ob in Ihrer Situation ein Aufhebungsvertrag in Frage kommt.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  9. A.Dulling

    Guten Tag,

    ich bin seit 27.10.1999 in meiner Firma (Handwerksbetrieb 10 Mitarbeiter) tätig, ohne Arbeitsvertrag.
    Gehe ich richtig in der Annahme, dass meine Kündigsungszeit nur 28 tage/4 Woche beträgt, wenn ich selbst kündigen würde?
    Vielen Dank voarb für Ihre Info.

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo A.Dulling,
      ist kein Arbeitsvertrag vorhanden, finden in der Regel die gesetzlichen Vorschriften Anwendung. Demzufolge müsste normalerweise eine Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende des Monats für Sie maßgeblich sein. Um sicherzugehen, würden wir Ihnen empfehlen, sich von einem Anwalt beraten zu lassen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  10. Marco

    Hallo,
    welche Möglichkeiten habe ich einen Job zu kündigen. Der Arbeitsvertrag sagt aus – Ordentliche Kündigungsfrist 4 Wochen. Das heißt zum 1 oder 15 des Monats.

    Ein Aufhebungsvertrag ist von Seiten des AG nicht gewünscht, da er mich in dem Zeitraum unbedingt benötigt. Allerdings werden wir schon von unserem Stammlieferanten nicht mehr beliefert, Zahlungsrückstand. Ich habe natürlich was neues in Aussicht und möchte so schnell wie möglich da weg.
    Übersunden und Resturlaub habe ich zusammen noch ca. 4 Wochen.

    Der Arbeitgeber bezahlt regelmäßig den Lohn zu spät, im Arbeitsvertrag ist geregelt bis zum 5 des Folgemonats den Lohn aber meistens erst um den 20 des Folgemonats. Eine Abmahnung habe ich schon geschrieben, kann ich in dem Fall er bezahlt nicht in der von mir vorgegebenen Frist, fristlos ( außerordentlich ) Kündigen ?
    Können Sie mir bitte helfen.

    LG

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Marco,
      § 626 BGB besagt Folgendes zur fristlosen Kündigung:

      „(1) Das Dienstverhältnis kann von jedem Vertragsteil aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden, wenn Tatsachen vorliegen, auf Grund derer dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile die Fortsetzung des Dienstverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist oder bis zu der vereinbarten Beendigung des Dienstverhältnisses nicht zugemutet werden kann.
      (2) Die Kündigung kann nur innerhalb von zwei Wochen erfolgen. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem der Kündigungsberechtigte von den für die Kündigung maßgebenden Tatsachen Kenntnis erlangt. Der Kündigende muss dem anderen Teil auf Verlangen den Kündigungsgrund unverzüglich schriftlich mitteilen.“

      Zu weitergehenden Fragen Ihren Fall betreffend wenden Sie sich bitte an einen Anwalt. Wir bieten keine Rechtsberatung an.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  11. Thorsten

    Hallo zusammen,
    ich fange am 01.03. ein neues Arbeitsverhältnis an und möchte jetzt kündigen.
    Muss ich zum 28.02. kündigen oder zum 01.03.?
    Vielen Dank im vorraus für die Antwort

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Thorsten,
      die Kündigungsfrist richtet sich gewöhnlich nach der entsprechenden Regelung im Arbeitsvertrag. Sollte dort keine Frist festgehalten sein, gilt der § 622 BGB, also eine Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats.
      Zu welchem Datum Sie kündigen müssen, dürfen wir nicht beantworten. Wir bieten keine Rechtsberatung an.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  12. lucho

    Hallo,
    ich habe habe in meinem aktuellen Vertrag stehen:
    „Dieser Anstellungsvertrag kann von beiden Seiten gemäß den gesetzlichen Regelungen gekündigt werden. Gesetzliche Verlängerungen der für die Gesellschaft geltenden Kündigungsfrist gelten auch für den Mitarbeiter“

    Nach Betriebszugehörigkeit bestünde eine Kündigungsfrist von 5 Monaten.
    Ich will aber ab dem 1.4.19 bei einem neuen Unternehmen anfangen. Die Kündigung werde ich am 31.1.19 bei der Personalabteilung persönlich abgeben.

    Frage: Ist dieser Text in der Kündigung ok?

    Würde ich rein rechtlich Schwierigkeiten bekommen? Wie kann ich sonst aus dem Vertrag rauskommen ohne Konfrontationen mit dem aktuellen Arbeitgeber?

    Danke!
    Lucho

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo lucho,
      bitte beachten Sie, dass wir keine Rechtsberatung anbieten und daher keine Vertragsregelungen prüfen. Sie können sich ggf. an einen Anwalt wenden.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  13. marion

    Hallo,
    ich möchte mein Arbeitsverhältnis kündigen zum schnellst möglichem Zeitfenster. Ich habe Anspruch auf 30 Urlaubstage im Jahr und jetzt schon 200 Überstunden, ei einer 40 Std-Woche, die nicht ausgezahlt werden.
    Die Kündigungsfrist ist gesetzlich geregelt. Das Beschäftigungsverhältnis besteht seid dem 17.06.2012.
    Wie habe ich nun das Schreiben aufzusetzen ohne mich selbst dabei „zu schaden“?
    Sprich alle gesetzlichen Regelungen zu Befolgungen.
    Danke für ihre Bemühungen
    ME

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo marion,
      bitte wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen an einen Rechtsanwalt. Wir bieten keine Rechtsberatung an.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  14. Susi

    Guten Tag, ich möchte zum 1.2. eine neue Stelle annehmen und muss jetzt zum 1.1.kündigen…wie kann ich das anstellen,wenn jetzt Feiertage sind und niemand im Büro sein wird ? Lg

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Susi,

      die Kündigung ist nur als solche wirksam, wenn Sie empfangen wurde. Im besten Fall hat der Chef einen Vertreter ernannt, der in seinem Namen die Firma führt, wenn er selbst nicht erreichbar ist. Möglicherweise hat der Chef auch Kontaktdaten hinterlassen, bei denen er zu erreichen ist.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  15. M.E.

    Hallo,

    ich möchte bei meinem AG kündigen. Es gibt mehrere Standorte in Deutschland. Soll ich als Anschrift den Hauptsitz eintragen, oder die mir zugehörige Lokation ?
    Entsprechend auch den Lokationsleiter als Ansprechpartner oder den Geschäftsführer ?

    Danke

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo M.E.,

      Sie sollten sich in Ihrem Unternehmen am besten erkundigen, wer bei Ihnen die Kündigungen wo handhabt. Je nach Firma kann das der Chef, die Personalabteilung oder auch der Vorgesetzte sein.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  16. Reinhard H.

    Ich habe vergessen, meine Kündigung zu unterschreiben.
    Ist diese dann trotzdem gültig?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Reinhard H.,

      sollte vertraglich vereinbart sein, dass eine Kündigung in Schriftform erfolgen muss, ist sie in der Regel nur mit der Originalunterschrift gültig. Ansonsten sollte sie auch ohne Unterschrift wirksam sein.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  17. Carokoli Tütütü

    Wollte mich nur mal über den tollen Beitrag auslassen:

    Kündige mithilfe dieser Tipps mein erstes Arbeitsverhältnis.

    Hat mir super weitergeholfen, wollte das nur mal los werden 🙂

  18. Karin

    Hallo, habe eine Frage zur ordentlichen Kündigung.Bin seit 26.10.2016 angestellt und möchte so kündigen, daß ich meinen ersten neuen Arbeitstag auf den 16.7.2018 in einem anderen Unternehmen beginnen kann. Betriebliche Regelungen über Kündigungsfristen gibt es nicht.
    Vielen Dank im Voraus. LG K.

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Karin,
      laut § 622 Abs. 1 BGB kann das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  19. Katharina S.

    Vielen Dank, das war sehr hilfreich!

  20. Ramona S.

    Wie kann ich kündigen wenn ich eine neue Arbeit habe in Aussicht oder bekommen kann müsste ich dann die 3 Monate Kündigung einhalten oder kann ich sofort kündigen und müsste ich dann noch bei meiner arbeit weiterhin arbeiten? und dann die fragen muss ich in denn 3 Monaten noch arbeiten oder kann ich die neue Arbeit die ich in Aussicht habe gleich beginnen? Wenn ich mit dem neuen ceff geredet habe und mich sofort einstellen könnte was were der nächste Schritt dann? Denn neun ceff sagen das ich 3monate Kündigungsfrist einhalten muss? Und ob der neue ceff mich dann einstellt nach 3 Monaten immer noch die Frage?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Ramona S.,

      bei einer Kündigung müssen Sie sich an die gesetzlichen Kündigungsfristen halten. Sie können aber das offene Gespräch mit den Arbeitgebern suchen und entweder den neuen Chef fragen, ob er Sie in drei Monaten immer noch einstellen würde. Eine andere Möglichkeit wäre, den alten Arbeitgeber um einen Aufhebungsvertrag zu bitten. So können die gesetzlichen Kündigungsfristen umgangen werden. Diesem muss der Arbeitgeber aber zustimmen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  21. Sahak

    Hallo guten Tag
    Ich bin sahak ich habe um 01.09.2017 angefangen mit eine Hotel als Front Office clerk jetzt ich habe eine nue Arbeit von andra Firma bekommen wie schrieb ich eine Kündigung ich bin in proberzeit bitte helfen

  22. Saschra

    Hallo, ich habe eine neue Stelle ab 1.10.17 und habe mein Kündigunsschreiben mit Hilfe Ihrer Vorlage geschrieben. Ich möchte nur wissen ob ich nachfolgend, aus Ihrem Muster Zitierten übernehmen kann/muss oder ob das nur als Muster gilt, wenn der Arbeitgeber das gegenzeichnet. War mir da nicht ganz sicher.

    “_____________________________________________________________________________________________________
    Mit freundlichen Grüßen

    ________________________
    Unterschrift des Arbeitnehmers

    ________________________
    Unterschrift des Arbeitgebers

    Kündigung erhalten am: ________________________

    _____________________________________________________________________________________________________“

    Über Antwort würde ich mich freuen.

    Mit freundlichen Grüssen

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Sascha,

      in der Regel gilt eine Kündigung dann, wenn Sie beim Empfänger schriftlich vorliegt und nicht gegen die herrschenden Kündigungsfristen verstößt. Geht der AG nicht gegen die Kündigung vor, ist diese gültig. Eine Unterschrift des Arbeitgebers ist dann nicht erforderlich. Erkundigen Sie sich im Zweifelsfall bei einem Anwalt.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

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