Minijob oder geringfügige Beschäftigung – Tipps zum Thema

Von Jörg K.

Letzte Aktualisierung am: 29. November 2023

Geschätzte Lesezeit: 8 Minuten

Im Minijob werden Arbeitnehmer mit maximal 450 Euro entlohnt.
Im Minijob werden Arbeitnehmer mit maximal 520 Euro (zuvor 450 Euro) entlohnt.

Viele Arbeitnehmer sind in Deutschland in Minijobs tätig. Im Dezember 2016 waren 6,67 Millionen gering entlohnte Beschäftigte bei der Minijob-Zentrale angemeldet. Sie erhalten für Ihre Tätigkeit maximal 520 Euro.

Im Rahmen der atypischen Beschäftigung verdienen Minijobber demnach sehr viel weniger Geld als Normalarbeitnehmer. Häufig sind es Frauen, die sich in einem solchen Arbeitsverhältnis befinden – ihr Anteil überwiegt.

Im ersten Quartal des Jahres 2015 waren nach Angaben der Minijob-Zentrale 60,8 Prozent der Minijobber weiblich und nur 39,2 Prozent männlich. Am häufigsten befanden sich unter-25-Jährige in einer geringfügigen Beschäftigung. Anteilig wurden in Jobs wie im Handel sowie der Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen die meisten geringfügig Entlohnten beschäftigt.

Die Entscheidung, den Arbeitsvertrag für einen Minijob zu unterschreiben oder in Teilzeit zu gehen, wird in der Regel getroffen, um die eigenen Kinder zu betreuen. Diese nimmt gerade im Kleinkindalter sehr viel Zeit in Anspruch. Nicht immer können sich Normalbeschäftigte kostenpflichtige Alternativen leisten, entsprechend wird die Arbeitszeit reduziert und die Kinderbetreuung selbst übernommen – in Westdeutschland noch häufiger als im Osten der Bundesrepublik.

In diesem Ratgeber erklären wir, worum es sich bei einem Minijob handelt, was die Arbeit als Minijobber ausmacht und welche Aspekte laut Arbeitsrecht ein Arbeitsvertrag für geringfügig Beschäftigte enthalten muss.

Direkt zum Arbeitsvertragsmuster für Minijobs

Weiterführende Informationen zum Minijob:

arbeitsvertrag-minijob-stundenbasis-ratgeber

Ar­beits­ver­trag auf Stun­den­ba­sis

Ein Muster zum Arbeitsvertrag auf Stundenbasis sowie die gesetzlichen Grundlagen finden Sie hier.

Kompaktwissen: Minijob

Wie hoch darf das Gehalt bei einem Minijob sein?

Minijobber dürfen maximal 520 Euro (vor Oktober 2022 noch 450 Euro) monatlich verdienen. Wenn das Arbeitsverhältnis ein Jahr lang ununterbrochen besteht, ist das maximale jährliche Einkommen an eine Grenze von 6.240 Euro gebunden.

Haben Minijobber den gleichen Urlaubsanspruch wie Vollzeitmitarbeiter?

Ja, der Urlaubsanspruch für Minijobber unterscheidet sich grundsätzlich nicht von dem für Arbeitnehmer in Vollzeit. Bei einer 5-Tage-Woche müssen sie mindestens 20 Urlaubstage im Jahr haben. Arbeiten geringfügig Beschäftigte an weniger Tagen in der Woche, reduzieren sich die Urlaubstage entsprechend (z. B. 12 Urlaubstage bei einer 3-Tage-Woche).

Wie könnte ein Arbeitsvertrag für einen Minijob aussehen?

Hier finden Sie ein kostenloses Muster für einen Minijob-Arbeitsvertrag.

Was ist ein Minijob?

Als Minijob, 520-Euro-Job oder auch geringfügige Beschäftigung werden Arbeitsverhältnisse bezeichnet, die nur auf kurze Zeit ausgelegt sind oder deren regelmäßige Verdienstgrenze bei monatlichen 520 Euro liegt. Wie viel hierfür pro Woche gearbeitet wird, ist nicht entscheidend. Bei einem für 12 Monate gültigen Arbeitsvertrag, dürfen Arbeitnehmer höchstens 6240 Euro im Jahr verdienen, sofern sie ununterbrochen beschäftigt sind.

Das Besondere am Arbeitsvertrag für einen Minijob ist, dass die Arbeitnehmer weder kranken-, pflege- noch arbeitslosenversichert sind. So sieht es das Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch in Paragraph 7 vor. Die Arbeitgeber führen zwar einen pauschalen Betrag zur Kranken- und Rentenversicherung ab, die Minijobber sind deshalb jedoch nicht automatisch krankenversichert. Das müssen die Arbeitnehmer selbst übernehmen.

Es gibt zwei verschiedene Arten von Minijobs:

  • geringfügig entlohnte Beschäftigung: die gesetzliche Arbeitsentgeltgrenze von 520 Euro monatlich wird nicht überschritten
  • kurzfristige Beschäftigung: das Arbeitsverhältnis ist auf einen kurzen Zeitraum beschränkt (maximal zwei Monate oder 50 Arbeitstage pro Kalenderjahr)
Bevor Sie einen Minijob-Arbeitsvertrag unterzeichnen, achten Sie darauf, dass bei der Ermittlung des durchschnittlichen Lohns auch die Zahlung gelegentlicher Beträge berücksichtigt werden. Dazu zählen zum Beispiel Urlaubs- oder auch Weihnachtsgeld. Hier besteht die Gefahr, die Entgeltgrenze von durchschnittlich 520 Euro zu überschreiten. In diesem Fall handelt es sich dann um eine versicherungspflichtige Beschäftigung, im Rahmen derer Sie der Arbeitgeber unter anderem krankenversichern muss.

Achtung: Haben Sie als Arbeitnehmer mehrere Arbeitsverträge für geringfügig Beschäftigte unterschrieben und überschreiten beide Arbeitsentgelte zusammen die maximal erlaubte Entgelthöhe, handelt es sich weder bei der einen Beschäftigung noch bei dem anderen um ein geringfügig entlohntes Arbeitsverhältnis.

Wie finden Sie einen passenden Minijob?

Aushänge, Zeitungsannoncen oder Jobportale: Es gibt viele Möglichkeiten einen Minijob zu finden. Wichtig ist, dass der Nebenjob zu Ihrem Tagesablauf passt. Sind die Arbeitszeiten in der Anzeige nicht angegeben, fragen Sie am besten beim potenziellen Arbeitgeber nach.

Empfehlenswert ist auch die Jobbörse Nebenjob.de. Hier werden zahlreiche Minijobs sortiert nach Stadt angeboten. Zudem können Sie das Angebot nach Ihren Interessen oder Bildungsstand sortieren. Außerdem können Sie auch angeben, ob Sie weitere Sprachen, neben Deutsch, sprechen.

Was passiert, wenn die Arbeitsentgeltgrenze des Arbeitnehmers überschritten wird?

Die geringfügige Beschäftigung unterliegt zahlreichen rechtlichen Bestimmungen.
Die geringfügige Beschäftigung unterliegt zahlreichen rechtlichen Bestimmungen.

Erhält ein Minijob-Arbeitnehmer mehr Geld, als ein regulärer Arbeitsvertrag für eine geringfügige Beschäftigung vorsieht, ist mit dem Tag, an dem die Grenze überschritten wird, nicht mehr als geringfügig Beschäftigter angestellt. Dies hat keine rückwirkenden Auswirkungen.

Nicht in allen Fällen ist diese Grenze jedoch so starr gefasst. Der Gesetzgeber sieht nämlich Ausnahmen in einem gewissen Bereich vor.

Wer nur ab und an und nicht vorhersehbar die Arbeitsentgeltgrenze sprengt, der ist weiterhin geringfügig beschäftigt, auch wenn es gelegentlich zur monatlichen oder jährlichen Übertretung kommt.

Arbeitnehmer im Minijob werden nicht versicherungspflichtig, wenn sie innerhalb eines maximal drei Monate andauernden Zeitraums mehr arbeiten mussten, weil ein Kollege krankheitsbedingt ausfiel. Das erhaltene Arbeitsentgelt wird für das vergangene Jahr ab Untersuchungszeitpunkt berechnet. Von dieser Regelung nicht betroffen, sind solche Beschäftigungsverhältnisse, in denen die Höhe des erwartbaren Entgelts grundsätzlich nicht bezifferbar ist. Das ist immer dann der Fall, wenn der Arbeitsvertrag für geringfügig entlohnte Beschäftigte zum Beispiel eine variable Stundenanzahl pro Woche oder Monat enthält.

Gesetz zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung

Noch nicht lange verdienen Angestellte im Minijob 520 Euro. Erst mit denen am 1. Oktober 2022 in Kraft getretenen Änderungen kam es zur Anpassung der Verdienstgrenze geringfügig Beschäftigter. Im Rahmen der Modifikationen wurde die Geringfügigkeitsgrenze um 70 Euro angehoben.

Erst seit Oktober 2022 verdienen Minijobber 520 Euro und keine 450 Euro mehr.

Darüber hinaus legte das Gesetz auch fest, dass fortan jeder neu eingestellte geringfügig entlohnte Arbeitnehmer in die gesetzliche Rentenversicherung aufgenommen werden muss. Der Arbeitgeber entrichtet weiterhin einen Pauschalbetrag, der 15 Prozent des Arbeitsentgeltes beträgt. Der Minijob-Arbeitnehmer im gewerblichen Bereich ist nun zur Zahlung eines Eigenanteils in Höhe von 3,9 Prozent verpflichtet.

Nichtsdestotrotz bleibt es den Minijobbern freigestellt, ob sie von dieser Option Gebrauch machen wollen oder nicht. Sie können sich von der Versicherungspflicht auch lösen, indem sie den Arbeitgeber über ihr Ansinnen schriftlich informieren. Den Rentenanspruch reduziert sich entsprechend.

Die Krankenversicherung beim Minijob-Arbeitsverträgen

Wer einen Minijob-Arbeitsvertrag unterschreibt, erhält kein Krankengeld.
Wer einen Minijob-Arbeitsvertrag unterschreibt, erhält kein Krankengeld.

Eingeführt wurde die Krankenversicherung schon im ausklingenden 19. Jahrhundert. Damals wie heute dient sie der finanziellen Absicherung der Arbeitnehmer im Krankheitsfall. Wer in Deutschland lebt, muss seit 2009 gesetzlich krankenversichert sein, so bestimmt es der Gesetzgeber.

Wer sich dieser Vorgabe widersetzt, muss mit nachträglichen „Strafzahlungen“ rechnen. Das bedeutet: Versäumen Sie es, sich krankenzuversichern, haben Sie rückwirkend für jeden Monat einen Betrag von 43 Euro zu entrichten.

Da Arbeitsverträge für einen Minijob die Krankenversicherung nicht abdecken, sind die Arbeitnehmer selbst in der Pflicht. Sie haben die Wahl, ob sie sich:

  • freiwillig krankenversichern (in einer der gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) oder einer privaten)
  • familienversichern
  • pflichtversichern in einer GKV
Die Versicherung von kurzfristig Beschäftigten wie Empfängern von Arbeitslosengeld, die zusätzlich zur staatlichen Unterstützung arbeiten, übernimmt das Jobcenter oder die Arbeitsagentur.

Haben Sie einen Arbeitsvertrag für eine geringfügige Beschäftigung unterschrieben, sollten Sie im Krankheitsfall nicht mit der Zahlung von Krankengeld rechnen. In den ersten sechs Wochen kommt es seitens des Arbeitgebers zwar zur Lohnfortzahlung, doch danach sitzen sie bei einem Minijob auf dem Trockenen. Dann hilft nur noch die Beantragung des Arbeitslosengeldes II weiter.

Die Kündigung vom Minijob – im Arbeitsvertrag folgendes beachten

Wollen Sie Ihren Minijob kündigen oder werden Sie vom Arbeitgeber entlassen, machen Sie über die Rechtslage Bescheid kundig. Schließlich bestehen auch bei der Lösung des Arbeitsverhältnisses für beide Seiten gewisse Rechte und Pflichten.

Egal, um welche Art von Beschäftigungsverhältnis es sich handelt, der Gesetzgeber sieht für alle die einheitliche Regelung vor:

Eine Kündigung kann von beiden Seiten innerhalb der gesetzlichen Kündigungsfrist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder Ende des Kalendermonats erfolgen. Sind Sie als interimsmäßige Aushilfe eingestellt, kann Ihr Arbeitsvertrag für die ersten drei Monate eine geringe Kündigungsfrist ausweisen.

Welche Kündigungsfristen bei einer arbeitgeberseitigen Beendigung des Arbeitsverhältnisses einzuhalten sind, hält das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) fest. Sie verlängern sich mit der Dauer der Betriebszugehörigkeit des Arbeitnehmers:

Länge der BetriebszugehörigkeitKündigungsfrist zum Ende des Kalendermonats
2 Jahre1 Monat
5 Jahre2 Monate
8 Jahre3 Monate
10 Jahre4 Monate
12 Jahre5 Monate
15 Jahre6 Monate
20 Jahre7 Monate

Ebenfalls können in Tarifverträgen abweichende Kündigungsfristen für einen Minijob festgehalten sein, die niedriger oder höher liegen.

Die Auflösung vom Vertragsverhältnis ist ohne Einhaltung der Frist nur erlaubt, wenn ein wichtiger Grund vorliegt.

(1) Das Dienstverhältnis kann von jedem Vertragsteil aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden, wenn Tatsachen vorliegen, auf Grund derer dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile die Fortsetzung des Dienstverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist oder bis zu der vereinbarten Beendigung des Dienstverhältnisses nicht zugemutet werden kann.
(2) Die Kündigung kann nur innerhalb von zwei Wochen erfolgen. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem der Kündigungsberechtigte von den für die Kündigung maßgebenden Tatsachen Kenntnis erlangt. Der Kündigende muss dem anderen Teil auf Verlangen den Kündigungsgrund unverzüglich schriftlich mitteilen.(§ 626 BGB)“

Aus welchen Gründen ein Minijob-Arbeitsvertrag fristlos gekündigt werden kann

Bevor der Arbeitsvertrag für geringfügig Beschäftigte gekündigt wird, kommt es in der Regel zur Abmahnung.
Bevor der Arbeitsvertrag für geringfügig Beschäftigte gekündigt wird, kommt es in der Regel zur Abmahnung.

Für eine fristlose oder außerordentliche Kündigung durch den Arbeitgeber braucht es einen oder mehrere triftige Gründe. Sie sind dem Arbeitnehmer gemeinsam mit dem Datum, zu dem die Entlassung wirksam wird, schriftlich vorzulegen.

Hat sich ein Angestellter im Minijob einen Fauxpas geleistet, der eine fristlose Kündigung rechtfertigt, hat der Arbeitgeber eine so genannte Erklärungsfrist einzuhalten. Sie beträgt zwei Wochen.

So lange hat der Arbeitgeber Zeit, die Kündigung auszusprechen. Tut er das, ist er dazu verpflichtet, ihm diesen Fehltritt auch nachweisen zu können.

Folgende Gründe können eine außerordentliche Kündigung nach sich ziehen:

  • Mobbing
  • Diebstahl
  • Ausplaudern von Dienstgeheimnissen
  • Beleidigung und Verleumdung von Arbeitgeber und/oder leitenden Angestellten
  • Manipulation der Arbeitszeiterfassung
  • Bestechlichkeit
  • Vorgaukeln einer Krankheit
  • Antritt eines nicht genehmigten Urlaubs

Bevor es zur Kündigung kommt, braucht es in der Regel eine Abmahnung. Diese kann auch mündlich erteilt werden und muss nicht unabdingbar vom unmittelbaren Vorgesetzten kommen. Das Arbeitsrecht ermöglicht es jedem Weisungsbefugten des betroffenen Arbeitnehmers eine Abmahnung auszusprechen.

Eine Abmahnung wird hinfällig, handelt es sich um einen Verstoß, von dem der Arbeitnehmer annehmen muss, dass er eine Kündigung nach sich zieht. Verfügt das Unternehmen über einen Betriebsrat, muss dieser der fristlosen Kündigung zustimmen, bevor sie ausgesprochen wird.

Wollen Sie als Arbeitgeber eine Aushilfe oder einen Minijobber einstellen, oder gehen Sie selbst in Kürze eine geringfügige Beschäftigung ein, kann der Arbeitsvertrag für den Minijob häufig kostenlos im Internet als Muster heruntergeladen werden. Unternehmen ersparen diese wertvolle Zeit und künftige Angestellte können sich mit der Rechtssprache vertraut machen. Auf der Suche nach einem Arbeitsvertrag für den Minijob finden Sie Muster zum Beispiel bei der Industrie- und Handelskammer, aber auch bei manchen Rechtsanwälten werden Sie fündig.

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Wie sieht ein Minijob-Arbeitsvertrag aus? Unser Muster zeigt es Ihnen

Wir stellen Ihnen nachfolgend das Muster eines Arbeitsvertrages für eine geringfügige Beschäftigung zur Verfügung. Sie haben die Möglichkeit, es als .doc oder .pdf kostenlos herunterzuladen.

Beachten Sie hierbei: Sie müssen Ihre persönlichen Daten noch eintragen. Erst dann ist der Vertrag vollständig.

 

Download: Muster vom Arbeitsvertrag für den Minijob (.doc)

Download: Muster vom Arbeitsvertrag für den Minijob (.pdf)

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Minijob oder geringfügige Beschäftigung – Tipps zum Thema
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Über den Autor

Autor
Jörg K.

Jörg hat Rechtswissenschaften an der Universität Passau studiert. Nachdem er Erfahrung in verschiedenen Verlagen gesammelt hat, stieß er 2019 zur Redaktion von arbeitsvertrag.org. In seinen Ratgebern befasst er sich mit verschiedenen Themen rund um Arbeitsrecht.

296 Gedanken zu „Minijob oder geringfügige Beschäftigung – Tipps zum Thema

  1. Serafino

    Grüß Gott,mir wurde nach 1 Jahr und 4 Monaten wegen einer Krankmeldung eine Betriebs bedingte Kündigung ausgesprochen in schrieftlicher Form fristgerecht zum 31.03.2023 gekündigt. Ich habe einen Tag Urlaub den ich nehmen darf Und ich wurde mit sofortiger Wirkung freigestellt. Muss mich der Arbeitgeber trotzdem bezahlen. Da ich arbeiten will aber er möchte das nicht. ? Ich habe immer nur sonntags gearbeitet also 4 mal im Monat wären 384€. Danke schon mal für die Antwort.

    Grüß Gott, ich habe vergessen zu erwähnen das ich auf 520€ angestellt war.

  2. Dijana

    Hallo , frage : mein Arbeitgeber (520€ Job) hat mir jetzt 2 x meine Dienste abgesagt . Muss er mir nur die Stunden bezahlen die ich gearbeitet habe , oder habe ich ein Anrecht auf die angesagten Stunden ?
    Vielen Dank für eine Antwort.
    Gruß Dijana

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