
Viele Arbeitnehmer sind in Deutschland in Minijobs tätig. Im Dezember 2016 waren 6,67 Millionen gering entlohnte Beschäftigte bei der Minijob-Zentrale angemeldet. Sie erhalten für Ihre Tätigkeit maximal 520 Euro.
Im Rahmen der atypischen Beschäftigung verdienen Minijobber demnach sehr viel weniger Geld als Normalarbeitnehmer. Häufig sind es Frauen, die sich in einem solchen Arbeitsverhältnis befinden – ihr Anteil überwiegt.
Die Entscheidung, den Arbeitsvertrag für einen Minijob zu unterschreiben oder in Teilzeit zu gehen, wird in der Regel getroffen, um die eigenen Kinder zu betreuen. Diese nimmt gerade im Kleinkindalter sehr viel Zeit in Anspruch. Nicht immer können sich Normalbeschäftigte kostenpflichtige Alternativen leisten, entsprechend wird die Arbeitszeit reduziert und die Kinderbetreuung selbst übernommen – in Westdeutschland noch häufiger als im Osten der Bundesrepublik.
In diesem Ratgeber erklären wir, worum es sich bei einem Minijob handelt, was die Arbeit als Minijobber ausmacht und welche Aspekte laut Arbeitsrecht ein Arbeitsvertrag für geringfügig Beschäftigte enthalten muss.
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Weiterführende Informationen zum Minijob:
Kompaktwissen: Minijob
Minijobber dürfen maximal 520 Euro (vor Oktober 2022 noch 450 Euro) monatlich verdienen. Wenn das Arbeitsverhältnis ein Jahr lang ununterbrochen besteht, ist das maximale jährliche Einkommen an eine Grenze von 6.240 Euro gebunden.
Ja, der Urlaubsanspruch für Minijobber unterscheidet sich grundsätzlich nicht von dem für Arbeitnehmer in Vollzeit. Bei einer 5-Tage-Woche müssen sie mindestens 20 Urlaubstage im Jahr haben. Arbeiten geringfügig Beschäftigte an weniger Tagen in der Woche, reduzieren sich die Urlaubstage entsprechend (z. B. 12 Urlaubstage bei einer 3-Tage-Woche).
Hier finden Sie ein kostenloses Muster für einen Minijob-Arbeitsvertrag.
Was ist ein Minijob?
Als Minijob, 520-Euro-Job oder auch geringfügige Beschäftigung werden Arbeitsverhältnisse bezeichnet, die nur auf kurze Zeit ausgelegt sind oder deren regelmäßige Verdienstgrenze bei monatlichen 520 Euro liegt. Wie viel hierfür pro Woche gearbeitet wird, ist nicht entscheidend. Bei einem für 12 Monate gültigen Arbeitsvertrag, dürfen Arbeitnehmer höchstens 6240 Euro im Jahr verdienen, sofern sie ununterbrochen beschäftigt sind.
Es gibt zwei verschiedene Arten von Minijobs:
- geringfügig entlohnte Beschäftigung: die gesetzliche Arbeitsentgeltgrenze von 520 Euro monatlich wird nicht überschritten
- kurzfristige Beschäftigung: das Arbeitsverhältnis ist auf einen kurzen Zeitraum beschränkt (maximal zwei Monate oder 50 Arbeitstage pro Kalenderjahr)
Achtung: Haben Sie als Arbeitnehmer mehrere Arbeitsverträge für geringfügig Beschäftigte unterschrieben und überschreiten beide Arbeitsentgelte zusammen die maximal erlaubte Entgelthöhe, handelt es sich weder bei der einen Beschäftigung noch bei dem anderen um ein geringfügig entlohntes Arbeitsverhältnis.
Wie finden Sie einen passenden Minijob?
Aushänge, Zeitungsannoncen oder Jobportale: Es gibt viele Möglichkeiten einen Minijob zu finden. Wichtig ist, dass der Nebenjob zu Ihrem Tagesablauf passt. Sind die Arbeitszeiten in der Anzeige nicht angegeben, fragen Sie am besten beim potenziellen Arbeitgeber nach.
Empfehlenswert ist auch die Jobbörse Nebenjob.de. Hier werden zahlreiche Minijobs sortiert nach Stadt angeboten. Zudem können Sie das Angebot nach Ihren Interessen oder Bildungsstand sortieren. Außerdem können Sie auch angeben, ob Sie weitere Sprachen, neben Deutsch, sprechen.
Was passiert, wenn die Arbeitsentgeltgrenze des Arbeitnehmers überschritten wird?

Erhält ein Minijob-Arbeitnehmer mehr Geld, als ein regulärer Arbeitsvertrag für eine geringfügige Beschäftigung vorsieht, ist mit dem Tag, an dem die Grenze überschritten wird, nicht mehr als geringfügig Beschäftigter angestellt. Dies hat keine rückwirkenden Auswirkungen.
Nicht in allen Fällen ist diese Grenze jedoch so starr gefasst. Der Gesetzgeber sieht nämlich Ausnahmen in einem gewissen Bereich vor.
Wer nur ab und an und nicht vorhersehbar die Arbeitsentgeltgrenze sprengt, der ist weiterhin geringfügig beschäftigt, auch wenn es gelegentlich zur monatlichen oder jährlichen Übertretung kommt.
Gesetz zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung
Noch nicht lange verdienen Angestellte im Minijob 520 Euro. Erst mit denen am 1. Oktober 2022 in Kraft getretenen Änderungen kam es zur Anpassung der Verdienstgrenze geringfügig Beschäftigter. Im Rahmen der Modifikationen wurde die Geringfügigkeitsgrenze um 70 Euro angehoben.
Darüber hinaus legte das Gesetz auch fest, dass fortan jeder neu eingestellte geringfügig entlohnte Arbeitnehmer in die gesetzliche Rentenversicherung aufgenommen werden muss. Der Arbeitgeber entrichtet weiterhin einen Pauschalbetrag, der 15 Prozent des Arbeitsentgeltes beträgt. Der Minijob-Arbeitnehmer im gewerblichen Bereich ist nun zur Zahlung eines Eigenanteils in Höhe von 3,9 Prozent verpflichtet.
Nichtsdestotrotz bleibt es den Minijobbern freigestellt, ob sie von dieser Option Gebrauch machen wollen oder nicht. Sie können sich von der Versicherungspflicht auch lösen, indem sie den Arbeitgeber über ihr Ansinnen schriftlich informieren. Den Rentenanspruch reduziert sich entsprechend.
Die Krankenversicherung beim Minijob-Arbeitsverträgen

Eingeführt wurde die Krankenversicherung schon im ausklingenden 19. Jahrhundert. Damals wie heute dient sie der finanziellen Absicherung der Arbeitnehmer im Krankheitsfall. Wer in Deutschland lebt, muss seit 2009 gesetzlich krankenversichert sein, so bestimmt es der Gesetzgeber.
Wer sich dieser Vorgabe widersetzt, muss mit nachträglichen „Strafzahlungen“ rechnen. Das bedeutet: Versäumen Sie es, sich krankenzuversichern, haben Sie rückwirkend für jeden Monat einen Betrag von 43 Euro zu entrichten.
Da Arbeitsverträge für einen Minijob die Krankenversicherung nicht abdecken, sind die Arbeitnehmer selbst in der Pflicht. Sie haben die Wahl, ob sie sich:
- freiwillig krankenversichern (in einer der gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) oder einer privaten)
- familienversichern
- pflichtversichern in einer GKV
Haben Sie einen Arbeitsvertrag für eine geringfügige Beschäftigung unterschrieben, sollten Sie im Krankheitsfall nicht mit der Zahlung von Krankengeld rechnen. In den ersten sechs Wochen kommt es seitens des Arbeitgebers zwar zur Lohnfortzahlung, doch danach sitzen sie bei einem Minijob auf dem Trockenen. Dann hilft nur noch die Beantragung des Arbeitslosengeldes II weiter.
Die Kündigung vom Minijob – im Arbeitsvertrag folgendes beachten
Wollen Sie Ihren Minijob kündigen oder werden Sie vom Arbeitgeber entlassen, machen Sie über die Rechtslage Bescheid kundig. Schließlich bestehen auch bei der Lösung des Arbeitsverhältnisses für beide Seiten gewisse Rechte und Pflichten.
Egal, um welche Art von Beschäftigungsverhältnis es sich handelt, der Gesetzgeber sieht für alle die einheitliche Regelung vor:
Welche Kündigungsfristen bei einer arbeitgeberseitigen Beendigung des Arbeitsverhältnisses einzuhalten sind, hält das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) fest. Sie verlängern sich mit der Dauer der Betriebszugehörigkeit des Arbeitnehmers:
Länge der Betriebszugehörigkeit | Kündigungsfrist zum Ende des Kalendermonats |
---|---|
2 Jahre | 1 Monat |
5 Jahre | 2 Monate |
8 Jahre | 3 Monate |
10 Jahre | 4 Monate |
12 Jahre | 5 Monate |
15 Jahre | 6 Monate |
20 Jahre | 7 Monate |
Ebenfalls können in Tarifverträgen abweichende Kündigungsfristen für einen Minijob festgehalten sein, die niedriger oder höher liegen.
Die Auflösung vom Vertragsverhältnis ist ohne Einhaltung der Frist nur erlaubt, wenn ein wichtiger Grund vorliegt.
(1) Das Dienstverhältnis kann von jedem Vertragsteil aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden, wenn Tatsachen vorliegen, auf Grund derer dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile die Fortsetzung des Dienstverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist oder bis zu der vereinbarten Beendigung des Dienstverhältnisses nicht zugemutet werden kann.
(2) Die Kündigung kann nur innerhalb von zwei Wochen erfolgen. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem der Kündigungsberechtigte von den für die Kündigung maßgebenden Tatsachen Kenntnis erlangt. Der Kündigende muss dem anderen Teil auf Verlangen den Kündigungsgrund unverzüglich schriftlich mitteilen.(§ 626 BGB)“
Aus welchen Gründen ein Minijob-Arbeitsvertrag fristlos gekündigt werden kann

Für eine fristlose oder außerordentliche Kündigung durch den Arbeitgeber braucht es einen oder mehrere triftige Gründe. Sie sind dem Arbeitnehmer gemeinsam mit dem Datum, zu dem die Entlassung wirksam wird, schriftlich vorzulegen.
Hat sich ein Angestellter im Minijob einen Fauxpas geleistet, der eine fristlose Kündigung rechtfertigt, hat der Arbeitgeber eine so genannte Erklärungsfrist einzuhalten. Sie beträgt zwei Wochen.
So lange hat der Arbeitgeber Zeit, die Kündigung auszusprechen. Tut er das, ist er dazu verpflichtet, ihm diesen Fehltritt auch nachweisen zu können.
Folgende Gründe können eine außerordentliche Kündigung nach sich ziehen:
- Mobbing
- Diebstahl
- Ausplaudern von Dienstgeheimnissen
- Beleidigung und Verleumdung von Arbeitgeber und/oder leitenden Angestellten
- Manipulation der Arbeitszeiterfassung
- Bestechlichkeit
- Vorgaukeln einer Krankheit
- Antritt eines nicht genehmigten Urlaubs
Bevor es zur Kündigung kommt, braucht es in der Regel eine Abmahnung. Diese kann auch mündlich erteilt werden und muss nicht unabdingbar vom unmittelbaren Vorgesetzten kommen. Das Arbeitsrecht ermöglicht es jedem Weisungsbefugten des betroffenen Arbeitnehmers eine Abmahnung auszusprechen.
Eine Abmahnung wird hinfällig, handelt es sich um einen Verstoß, von dem der Arbeitnehmer annehmen muss, dass er eine Kündigung nach sich zieht. Verfügt das Unternehmen über einen Betriebsrat, muss dieser der fristlosen Kündigung zustimmen, bevor sie ausgesprochen wird.
Wollen Sie als Arbeitgeber eine Aushilfe oder einen Minijobber einstellen, oder gehen Sie selbst in Kürze eine geringfügige Beschäftigung ein, kann der Arbeitsvertrag für den Minijob häufig kostenlos im Internet als Muster heruntergeladen werden. Unternehmen ersparen diese wertvolle Zeit und künftige Angestellte können sich mit der Rechtssprache vertraut machen. Auf der Suche nach einem Arbeitsvertrag für den Minijob finden Sie Muster zum Beispiel bei der Industrie- und Handelskammer, aber auch bei manchen Rechtsanwälten werden Sie fündig.

Wie sieht ein Minijob-Arbeitsvertrag aus? Unser Muster zeigt es Ihnen
Wir stellen Ihnen nachfolgend das Muster eines Arbeitsvertrages für eine geringfügige Beschäftigung zur Verfügung. Sie haben die Möglichkeit, es als .doc oder .pdf kostenlos herunterzuladen.
Beachten Sie hierbei: Sie müssen Ihre persönlichen Daten noch eintragen. Erst dann ist der Vertrag vollständig.
Ich arbeite in einem Unternehmen mit einem Vertrag bei Minijob und ich möchte mit einem normalen Vertrag von 8 Stunden pro Tag, aber das Unternehmen will nicht zu mir machen eine andere Art von Vertrag erzählte mir zu arbeiten, die keine Miete mehr Menschen und wollen auch nicht Menschen zu nehmen. Ich habe also fast 2 Jahre und keinen Willen zu tun.
Hallo,
Ich habe diesen satz in meinem Vertrag
was es bedeutet ?
“Der Arbeitnehmer hat im Rahmen seiner geringfügigen Beschäftigung keinen Anspruch auf
Urlaub. Eine Freistellung des Arbeitnehmers im Rahmen einer Urlaubsplanung oder während
des Prüfungszeitraumes kann durch vorherige Absprache vereinbart werden.“
Hallo Ahmad,
diese Zeile scheint unzulässig. Auch Minijobber haben Urlaubsanspruch. Lassen Sie am besten einen Anwalt für Arbeitsrecht über Ihren Vertrag schauen.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Hallo,
Ich wurde zum 31.10 fristgerecht gekündigt und mit sofortiger Wirkung von meinem Arbeitgeber freigestellt. Ich wollte gerne noch bis zum Ende weiterarbeiten. Meine Frage ist jetzt, ob mein Arbeitgeber mich trotzdem für den rest des Monats bezahlen muss. Ich werde nur nach geleisteten Stunden bezahlt.
MfG
Hallo Jasmin,
wenn die Bezahlung nach geleisteter Arbeit bemessen wird, muss auch nur die geleistete Arbeit bezahlt werden.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Folgende Frage : Eine Zusatzvereinbarung in meinen 165 Euro Job, enthält folgenden Satz „Wenn die Auftragslage des Unternehmens schwach ist und so mit ein Arbeitseinsatz nicht möglich ist, wird dies als Minusstunden berechnet und nicht vergütet!
Ist dies Korrekt von meinen Unternehmen, ich arbeite auf 165 Euro Basis von Zuhause aus und beziehen Hartz4!
Hallo Robert,
in der Regel sollten Minusstunden, die ohne das Verschulden des Arbeitnehmers entstehen (also bspw. bei schwacher Auftragslage vom Arbeitgeber angeordnet werden), nicht als solche zum Nachteil des Arbeitnehmers angerechnet werden. Der Arbeitnehmer sollte weiterhin sein monatliches Festgehalt beziehen dürfen, wenn es ein solches gibt.
Anders kann es jedoch aussehen, wenn stattdessen auf Stundenbasis bezahlt wird.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Ich habe im März bei einem mini Job angefangen die Probezeit war 6mon.und während dieser Zeit kann ich ja fristlos gekündigt werden …Das wurde ich dann auch, im Juni mit der Begründung;das dieser Job nix für.für.mich sei was aber auch nicht stimmt ! Hab mich nur nicht, vor den Kunden anmeckern lassen von unserer „Leiterin “ sie hatte selber Probleme mit ihrer Leitung deshalb sollte sie für ne weile abgelöst werden und es kam eine neue „vertretung“ die mich im August wieder eingestellt hatte weil ich es erklärt und nach einer Chance gefragt hatte…. dann haben wir einen neuen vertrag machen müssen weil der andere nicht mehr zählt oder so was ….ok also war das ein Nigel Nagel neues Vertrag dh Probezeit auch von vorne also 6mon oder?¿?
Hallo Saleyna,
waren Sie schon einmal dort beschäftigt, gibt es in der Regel keine erneute Probezeit.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Hallo, wie ist das bei einer ordentlichen Kündigung, muss man da vorher auch eine Abmahnung erhalten?
Hallo Ramy,
in der Regel sollten Arbeitnehmer zuerst durch eine Abmahnung auf ihr Fehlverhalten hingewiesen werden, bevor es zur Kündigung kommt. Es gibt jedoch auch bestimmte Fälle, in denen eine direkte Kündigung rechtens ist. Kontaktieren Sie hierzu einen Anwalt für Arbeitsrecht. Dieser kann Ihren Einzelfall genau analysieren.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Vielen Dank für Ihre Antwort. Eine frage hätte ich noch, und zwar , wenn man eine ärztliche Bescheinigung vorlegt aufgrund eines Krankheitsfalls, werden die Tage gezahlt?
Hallo Ramy,
das kommt auf Ihren Arbeitsvertrag an. Werden Sie direkt nach geleisteten Stunden bezahlt, entfällt die Entlohnung während der Ausfallzeit. Ansonsten gilt die Lohnfortzahlung.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Hallo,
Ich habe in einem Unternehmen 3 Jahre und 1 Monat als gearbeitet als Studentische Hilfskraft gearbeitet (425euro). Und dann wurde die Firma übernommen und auch die Arbeitskräfte. In der neuen Firma habe ich jetzt 7 Monate gearbeitet also insgesamt 3 Jahre und 8 Monate. In der zeit haben alle anderen Mitarbeiter gekündigt. Heute hat mich mein chef angerufen und gesagt ich wurde gekündigt, ich soll mich nicht wundern wenn mich meine Kündigung erreicht. Gründe für die Kündigung waren das ich in 7 monaten 5 tage krank war und das ich immer kurz vor Arbeitsbeginn komme. Also 5 min davor findet er nicht akzeptabel.
Also ich finde das sehr unfair und denke das die Kündigung aus Sympathie gründen erfolgt ist. Ich fühle mich ausgenutzt und hintergangen.
Kann ich da was machen?
Lg
Hallo Fatma,
in diesem Fall würden wir Ihnen empfehlen, sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht zu wenden. Die genannten Gründe rechtfertigen eine Kündigung in der Regel nicht.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Hallo,
Mein Arbeitgeber hat mir gestern die mündliche Kündigung ausgesprochen. Angeblich bringe ich nicht die Leistung und wäre mehr mit anderem beschäftigt wie mit meiner Arbeit. Bin noch in der Probezeit, kann er da ohne Abmahnung einfach so kündigen?
Hallo Julia,
in der Probezeit braucht es normalerweise gar keinen Grund für die Kündigung. Allerdings muss in der Regel eine Kündigung schriftlich erfolgen (§ 623 Bürgerliches Gesetzbuch).
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Hallo,
ich habe seit Mitte 2014 einen Minijob als Zeitungs-/Werbungsausträger, möchte diesen aber jetzt kündigen. Einen Arbeitsvertrag habe ich meines Wissens nach nie unterschrieben. Jetzt habe ich meinem Arbeitgeber eine Mail geschrieben, dass ich gern zum nächstmöglichen Zeitpunkt aus dem Job aussteigen würde. Er meldet sich jedoch nicht…
Welche Kündigungsfrist muss ich einhalten bzw. muss ich überhaupt eine Frist einhalten, da ich ja keinen Arbeitsvertrag habe?
MfG
Hallo Max03,
besteht kein Arbeitsvertrag, gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen nach § 622 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Demnach dürfen Sie Ihren Job mit einer Frist von vier Wochen zur Mitte oder zum Ende des jeweiligen Kalendermonats kündigen. Wichtig ist, dass die Kündigung schriftlich erfolgt.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Hallo,
Ich arbeite seit September auf 450€ Basis bei einenm unternehmen.
Ich habe jetzt eine Möglichkeit auf einen besseren Job und würde gerne so schnell wie möglich kündigen.
Meine Probezeit beträgt 6 Monate. Muss ich die Frist von 2 Wochen einhalten ?
Liebe Grüße AA8888
Hallo Alexs,
Sie müssen in jedem Fall die Kündigungsfrist einhalten.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Ich bin seit fast 6 Jahren in einem Unternehmen tätig und habe einen neuen Job in Aussicht. Was für eine Kündigungsfrist muss ich einhalten? Es ist ein 450 Job.
Vielen Dank
Hallo Alexandra,
die Kündigungsfristen sind vertraglich geregelt. Schauen Sie also in Ihren Arbeitsvertrag.
Wurden keine Sonderregelungen geschaffen, gelten die gesetzlichen Fristen gemäß § 622 des Bürgerlichen Gesetzbuches. Demnach gilt eine vierwöchige Kündigungsfrist. Für den Arbeitgeber verlängern sich diese Fristen abhängig von der Dauer der Betriebszugehörigkeit. Für Arbeitnehmer bleibt es bei den vier Wochen.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Guten Tag,
Im Dezember letzten Jahres also vor knapp 3 Monaten habe ich eine Stelle als Aushilfe in einem Lebensmittelgeschäft angefangen.
Mein ersten Lohn erhielt ich zum letzten Monat , bei dem bereits 1/4 des Lohnes gefehlt hat. Dieses habe ich unverzüglich bei der marktleitung angesprochen , sie Meinte sie würde dies umgehend klären , am Tag darauf wurde mir gesagt ich würde das Geld spätestens diesen Monat erhalten. Vor einigen Tagen war dann der Chef im Laden und die Sache wurde offensichtlich doch erst dann geklärt , was ich schon sehr unverschämt empfand , da mir ja ursprünglich schon vor einem Monat gesagt wurde dies sei geklärt.
Nunja anscheinend ist das fehlende Geld nun mit meinem Lohn gekommen , oder auch nicht . Ich kann es nicht genau sagen da auf jeden Fall wieder Geld fehlt.
In meinem Arbeitsvertrag steht , 3 Monate Probezeit und das ich unter Angabe von gründen auch fristlos kündigen könnte.
Meine Frage also : Kann ich mit den Gründen das ich nie meinen kompletten Lohn erhalte noch innerhalb der Probezeit fristlos kündigen ?
Ich muss ehrlich sagen , ich gehe nebenbei studieren und benötige das Geld dringend um für meine laufenden Kosten aufzukommen und habe weder die Lust noch die Zeit jeden Monat hinter meinem Lohn hinterherzurennen , das Geld fehlt dann einfach und wenn ich Rechnungen nicht zahlen kann fallen mahngebüren an die ich letztendlich nur zahlen muss weil der Betrieb offensichtlich nicht in der Lage ist meine Arbeitsstunden ordentlich zusammenzurechnen.
Zudem kommt das ich schon von anderen Mitarbeitern gehört habe das es bei Ihnen auch öfter vorkommt.
Für mich ist das ein Zustand unter dem
Ich nicht arbeiten möchte , so hat man auch einfach keine Lust dort arbeiten zu gehen.
Hallo Ragna,
die fristlose Kündigung ist auch in der Probezeit binnen zwei Wochen ab Bekanntwerden des wichtigen Grundes möglich. Wichtig ist die Einhaltung dieser Zwei-Wochen-Frist.
Kommt ein Arbeitgeber mit der Lohnzahlung zeitlich oder hinsichtlich des Betrages erheblich in Verzug, ist eine fristlose Kündigung gerechtfertigt.
Alternativ können Sie auch eine fristgerechte Kündigung vornehmen. In der Probezeit gilt allgemein eine Frist von zwei Wochen.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Hallo,
Ich habe seit Juni 2015 einen Minijob. Im Vertrag stehen 2 Wochen zum Monatsende, Muss ich aber nun trotzdem die gesetzliche Kündigungsfrist einhalten?
Liebe Grüße
Hallo Denise,
normalerweise ist auch bei Minijobs die gesetzliche Kündigungsfrist von vier Wochen zum 15. oder zum Monatsende einzuhalten. Im Arbeitsvertrag kann eine abweichende Regelung festgehalten werden, allerdings darf diese nicht kürzer als die gesetzliche Frist sein. Gilt ein Tarifvertrag, so können die Fristen auch abweichen und beispielsweise eine kürzere Frist vereinbart werden.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Bin im Juli 12 Jahre auf 450 Euro beschäftigt.Krank: 2 Arbeitsunfälle ca 3mon. je, Grippe, u.s.w. Aber eigentlich immer da
PlanÄnderung immer alies mitgemacht. ARBEITSZEIT 8 ×5 Std jetzt bin ich auf einmal eine lahme Ente alle anderen schaffen das in 3,5 Std. Bin jetzt ab nächste Woche in der Küche 2-3 Tage a 3 Std in der Woche. Sehe da keine Chance auf 450 Euro. Wie soll ich mich verhalten? Bin ja Rentner und auf das Geld angewiEden.
Hallo gaby,
suchen Sie das Gespräch mit Ihrem Arbeitgeber und versuchen Sie, Ihre Arbeitsstunden zu erhöhen, um auf 450 Euro zu kommen. Sinnvoll ist die Regelung einer Mindeststundenanzahl.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Hallo, ich arbeite bei einem Unternehmen seit 2 Jahren als Minijobber und muss am 01.08.17 aufhören, weil ich ab diesem Datum eine Ausbildung anfange (In einem anderen Unternehmen). Ich habe es meinem Arbeitgeber bereits gesagt und er meint, ich soll eine Kündigung zum 31.07.17 schreiben. Nun stellt sich mir die Frage, ob ich eine Kündigung oder einen Aufhebungsvertrag schreiben soll. Mein Vertrag ging bis zum 31.07.16 und wurde dann um ein Jahr bis 31.07.17 verlängert. Endet der Vertrag dann nicht einfach automatisch? Oder muss ich, wie mein Arbeitgeber sagt, eine Kündigung schreiben?
MfG
Hallo Sascha,
an sich können Sie auch einfach den Vertrag auslaufen lassen. Verlängert sich Ihre aktuelle Anstellung nicht automatisch, können Sie dann problemlos den Job wechseln.
Ihr Team von arbeitsvertrag.org
Hallo. Ich arbeite seit 9,5 Jahren auf 450;- Basis. Std. Lohn ist einpaar Cent über dem Mindestlohn. Hab nach einer Lohnerhöhung gefragt. Sollte nach dieser Zeit ja drin sein. Antwort „Nein. Weil ich dann weniger std. Zur Verfügung stehe. “ habe ich als 450;- kraft Anspruch auf den Haustarif? Oder muss ich mich damit zufrieden geben ?
Hallo Beate,
Ihr Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, mehr als den Mindestlohn zu zahlen.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Hallo,
Ich habe seit fast 2 Jahren einen Nebenjob im Einzelhandel. Ständig werde ich Samstag eingetragen gibt es ein Gesetz das man jeden Samstag arbeiten muss oder hat man einmal oder zweimal am Samstag Frei?
Hallo N.,
Samstage gelten im Arbeitsrecht ebenfalls als Werktage. Vor allem im Einzelhandel ist der Samstag oft der Tag, an dem am meisten Betrieb herrscht. Spezielle Bestimmungen gelten normalerweise nur für Sonn- und Feiertage.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Hallo, habe seit 8 Wochen einen Minijob den ich nur angenommen habe weil mir gesagt wurde es könnte sich schnell in eine Teilzeitstelle umändern (evtl. in 1 Monat). Nun tut sich garnichts, er hat noch keine neuen Jobs für mich, ich habe noch keinen Lohn oder Fahrgeld oder Abrechnung erhalten. Ausserdem hatte ich mich gerade erst beim Jobcenter angemeldet und mein Arbeitgeber hat ausserdem meinen Lohn falsch angegeben, was die so natürlich übernommen haben und mir dementsprechend etwa €300 weniger zahlen als mir zusteht. Habe Widerspruch eingelegt. Meine Frage ist nach all dem rechtfertigt das eine fristlose Kündigung meinerseits? (Falls ich schnell einen Job bekommen). Habe keinen Arbeitsvertrag und nichts schrifltliches über Probezeit.
MfG
Hallo Lulu,
wir dürfen leider keine Rechtsberatung anbieten, wenden Sie sich deshalb an einen Anwalt.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Hallo,
arbeite am 1.4.17 seit zwei Jahren jeweils mit Jahresvertrag in unserem Betrieb.
Habe am 15.3.17 nachgefragt ob mein Vertrag endet oder ob ich übernommen
werde,da hieß es ja ich würde übernommen werden.
Am Montag den 27.3.17 musste ich ins Büro und die haben mir mündlich gekündigt,
sollte heute um 10Uhr zu einem Gespräch kommen, war da und ist nichts wirklich
geklärt worden.
In meinem Arbeitsvertrag steht:
1. Das Arbeitsverhältnis beginnt am 1.4.16.
Das Arbeitsverhältnis ist befristet bis zum 31.03.2017
2.Im Falle der Befristung endet das Arbeitsverhältnis mit Ablauf der Frist,
ohne dass es einer Kündigung bedarf.
3.Für die Kündigung des Arbeitsverhältnisses gelten die Gesetzliche Kündigungs-
fristen. Die Kündigung des Arbeitsverhältnsess ist auch wärend der Befristung zulässig.
4.Der Arbeitsgeber ist berechtigt,den Arbeitnehmer im Falle des Ausspruchs einer Kündigung
von der Verpflichtung zur Erbbringung der Arbeitsleistung unter Anrechnung bestehender
Vergüthung von Überstunden und/oder nter Anrechnung noch zu gewährenden Urlaubs
freizustellen.
5.Soweit das Arbeitsverhältnis unbefristet und nicht gekündigt ist, endet es mit Ablauf des
Kalendermonats, in dem der Arbeitsnehmerds 65.Lebensjahr vollendet.
So nun meine Fragen:
Können die mich jetzt so mündlich nach einer Zusage kündigen?
Muss die Kündigung schriftlich gemacht werden?
Oder ist das Arbeitsverhältnis auch ohne Kündigung beendet ?
Wie lang ist die Gesetzliche Kündigungfrist bei mir?
Mfg Claudia
Hallo Claudia,
eine Kündigung bei einem befristeten Arbeitsvertrag, der nicht verlängert wird, ist nicht nötig. Ihre Kündigungsfrist beträgt vier Wochen zum 1. oder 15. eines Monats. Prinzipiell ist auch eine mündliche Zusage gültig, allerdings stünde in Ihrem Fall dann wohl Aussage gegen Aussage. Wenden Sie sich im Zweifelsfall an einen Anwalt für Arbeitsrecht.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Hallo, ich arbeite seit Sommer letzten Jahres auf 450 €-Basis als Bürokraft in einer kleinen Firma, Stundenlohn 10 € bei 8-10 Arbeitsstunden pro Woche, laut Vertrag. Nun hat mein Chef mir mitgeteilt, dass er meine Arbeitszeit halbieren möchte und nun auch halbiert hat. Bin sonst 2 x pro Woche 5 Stunden im Büro gewesen nun nur noch einmal pro Woche vielleicht 6 Stunden.
Darf er das ohne Änderungskündigung so einfach???
Ich bin schwerbehindert, seit Jahren erbwerbsunfähig berentet, was mein Chef weiß und bin auf diesen Zuverdienst angewiesen.
Danke im Voraus für die Antwort.
mfg
Bärbel
Hallo Bärbel,
normalerweise ist in diesem Fall die Arbeitszeit maßgeblich, die im Arbeitsvertrag vereinbart wurde. Wir würden Ihnen empfehlen, einen Anwalt für Arbeitsrecht aufzusuchen, um mit ihm die Möglichkeiten zu besprechen, die Sie in einer solchen Situation haben.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Hallo, Kann man beim gleichen Arbeitgeber einen festen Arbeitsvertrag und einen Minijob mit einem anderen Tätigkeitsfeld haben?? z.B. Ergotherapeut und Putzfrau?
Danke im Voraus
Grüße Manuela
Hallo Manuela,
bei ordnungsgemäß aufgesetzten Arbeitsverträgen sollte dies kein Problem sein.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Hallo,
ich arbeite seit ca. 4 Monaten in einem neuen Betrieb auf Stundenbasis. Komme mit den Kollegen nicht klar. Mobbingalarm! Habe versucht mit Chef zu reden. Fehlanzeige. Glaubt mir kein Wort. Arbeite ja schließlich noch nicht lange dort. In meinem Vertrag steht nichts von einer Probezeit. Besteht laut Gesetz den eine? Muss ich Kündigungsfristen einhalen?
Will da einfach nur weg. Schließlich ist keine Besserung in Sicht.
Danke im Voraus und liebe Grüße
Hallo Ira,
ist keine Probezeitenregelung im Arbeitsvertrag verzeichnet, befinden Sie sich auch in keiner Probezeit. Dann gelten, wenn vertraglich nicht anders geregelt, die gesetzlichen Kündigungsfristen. Das bedeutet, dass eine vierwöchige Kündigungsfrist besteht. Kündigen Sie also beispielsweise Ende April, müssen Sie noch bis Ende Mai im alten Job arbeiten. Ist das Mobbing absolut unzumutbar, besteht normalerweise auch die Möglichkeit der fristlosen Kündigung nach § 626 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Wenden Sie sich im Zweifelsfall an einen Anwalt.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Hallo,
ich befinde mich zur Zeit in einer schulischen Ausbildung und besitze zwei Minijob und eine Einstellung als Übungsleiter.
Zu meinem Problem. Seit dem 1.03 arbeite ich nun in meinem neuen Minijob. Es war vorher ausgemacht, dass ich einmal in der Woche a 8 Stunden fest arbeite und ansonsten immer nach Bedarf einspringe. Im Nachhinein hat sich herausgestellt, dass mein neuer Chef gerne halbwahrheiten erzählt und dazu auch mein neuer Arbeitsvertrag. Da ich durch Bafög nicht über 450€ verdienen darf und pro Stunde 10€ bekomme, schaue ich immer sehr genau wo ich wieviel verdiene.
Meine Frage.. Ich habe nun meinen ersten Lohn erhalten und wurde als Trainerin (Minijob) eingestellt aber auf meiner ersten Lohnabrechnung steht ich hätte fast 50€ Steuern zahlen müssen.. Ist das alles so richtig, da ich eigentlich dachte, dass ich mit einem Minijob steuerfrei verdiene ?
Mfg
Hallo Ive,
es ist korrekt, dass ein Lohn bis zu 450 Euro steuerfrei ist. Dabei dürfen Ihnen also keine Abzüge entstehen. Inzwischen werden aber auch bei 450-Euro-Jobs Beiträge zur Rentenversicherung fällig. Von diesen dürfen Sie sich auf Antrag freistellen lassen. Bei Zweifeln wenden Sie sich direkt an Ihren Arbeitgeber oder an einen Anwalt für Arbeitsrecht.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Guten Abend
Ich arbeite seit dem 15.01.2017 auf 450€ Basis
Zwei Tage vor Ende meiner Probezeit, hat mir mein Chef eine Kündigung Geschickt. Einen Grund hat er nicht angegeben. Nun steht da, dass ich aber noch bis zum 27.04.17 weiter arbeiten soll.
Bin ich nun dazu verpflichtet bis dahin noch zu arbeiten?
Hallo Michelle,
das ist davon abhängig, welche Kündigungsfrist Sie in Ihrem Vertrag vereinbart haben, da diese sowohl für Sie als auch Ihren Chef gilt. Alternativ können Sie mit Ihrem Chef einen Aufhebungsvertrag abschließen, der mit einer sofortigen Arbeitsaufgabe kombiniert werden kann.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Hallo,mein Freund hat bis vor kurzem als Minijobber gearbeitet. Allerdings ohne Vertrag, aber das JobCenter war informiert und hat das so auch genehmigt. Da aus der ihm dort zugesagten Vollzeitananstellung allerdings nichts wurde hat er sich wieder auf andere Stellen beworben. Es folgten Einladungen zu Vorstellungsgesprächen. Diese Termine teilte er seinem Chef rechtzeitig mit. Die Reaktion war,dass er nach Hause fahren sollte mit der Aussage man würde ihn dann jetzt abmelden. Das war am 15. März. Kann der Chef das einfach so machen? Außerdem kam nach telefonischer Aufforderung der Lohnzettel erst Anfang April wurde aber schon am 20.03. ausgestellt. Und laut diesem Lohnzettel wurde mein Freund beim Lohnbüro bereits am 09.03. abgemeldet. Er hat allerdings darüber keine Information bekommen und auch keinen schriftlichen Nachweis,sein Chef hat ihn also quasi dort am 09.03. abgemeldet und beim Amt erst am 15.03. Ihn aber in der Zwischenzeit unwissend gelassen und weiter beschäftigt. Den offenen Lohn für März hat er bisher auch noch nicht erhalten. Was kann mein Freund dagegen tun und welche Konsequenzen hat er zu erwarten??
Hallo Anja,
kommt der Arbeitgeber auch nach mehreren Ermahnungen nicht seinen Pflichten zur Lohnzahlung nach, sollte sich Ihr Freund an einen Anwalt für Arbeitsrecht wenden. Dieser kann vor einem Arbeitsgericht die Rechte Ihres Freundes verteidigen und fehlende Löhne einfordern.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Hallo,
ich arbeite seit über 3,5 Jahren in einem Solarium (Arbeitsvertrag nicht vorhanden), das Jobcenter weiss auch bescheid!
Seit 12.04 weiss meine Kollegin, das meine Chefin einen Käufer hat, es aber noch nicht mit der Vermieterin geklärt ist!
Ich selbst weiss erst seit Freitag von dem Verkauf.
Nun hat mir meine Kollegin heute berichtet, dass der Käufer wohl zum 01.05 das Sonnenstudio übernehmen möchte, wir als Aushilfen aber anscheinend erstmal nicht übernommen werden sollen…
Unsere Chefin kann noch nicht sagen, ob diese Woche unser letzter Arbeitstag ist, das hätte sie uns aber schon noch mitgeteilt! (Dies hat sie nur meiner Kollegin heute gesagt)
Uns wurde weder gesagt, wann der neue Besitzer das Studio übernimmt, noch wurde uns eine Kündigung ausgesprochen (weder mündlich noch schriftlich)!
Was kann ich jetzt tun bzw kann ich überhaupt etwas tun (Arbeitsgericht)?
Hallo Bine,
ein Anwalt für Arbeitsrecht kann Sie zu den möglichen Handlungsweisen aufklären. Eine Kündigungsschutzklage können Sie theoretisch immer anstreben. Doch dazu muss es erst einmal zur Kündigung kommen.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Hallo,
Habe meinen 450 € Job wegen andauernden Kompedenzgerangel fristlos gekündigt.
Wie ist mit noch nicht genommenen Erholungsurlaub zu verfahren ??
Besteht noch anspruch ??
Hallo Franz,
normalerweise haben Sie auch als Minijobber das Recht auf 1/12 des Jahresurlaubs pro vollendetem Monat, den Sie bereits in der Firma gearbeitet haben.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Hallo,
ich arbeite seit über 6 Jahren in einer Tankstelle als 450€ Beschäftigter. Die Tankstelle wurde im Oktober 2016 von einem neuen Pächter übernommen, der auch mich als Arbeitskraft übernommen hat. Somit bin ich quasi unter dem neuen Pächter 7 Monate beschäftigt, habe aber keinen Arbeitsvertrag ausgehändigt bekommen. Zitat:“ Für Aushilfen machen wir keine eigenen Verträge.“
Heute habe ich per Einschreiben eine fristlose Kündigung erhalten, in der mir vorgeworfen wird, Gerüchte über ihn verbreitet zu haben, dass er Arbeitnehmern ihren Lohn nicht auszahlen würde. Dies stimmt schlichtweg nicht, sowas habe ich nie getan. Welche Möglichkeiten habe ich? Ich würde ihn später sowieso anrufen und probieren das persönlich zu klären, würde mich aber gerne diesbezüglich vorbereiten.
Liebe Grüße
Hallo Fabian,
wenden Sie sich mit Ihrem Problem bitte an einen Anwalt für Arbeitsrecht. Dieser kann Sie hinsichtlich Ihrer Möglichkeiten zur Abwendung der fristlosen Kündigung beraten.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Hallo,
ich habe meinen Mini-Job als Service-Kraft zum 31.05.2017 gekündigt. Vom 08.05. bis 13.05.2017 hatte ich Urlaub ( beantragt am 10.02.2017). Am 13.05. hatte ich ein Schreiben meiner Firma, erstellt am 11.05.2017, im Briefkasten, dass die Betreuung des von mir durchgeführten Service zum 08.05.2017 abgemeldet wird und somit meine Arbeitszeit auf 0 gesetzt wurde, nur weil eine neue Mitarbeiterin eingearbeitet wird. Ist das rechtmäßig?
Hallo Soony76,
ausschlaggebend sind die Vorgaben in Ihrem Arbeitsvertrag (Tätigkeit auf Abruf oder feste Stundenzahl usf.). Grundsätzlich muss sich der Arbeitgeber jedoch ebenfalls an die Kündigungsfristen halten. Wenden Sie sich an einen Anwalt, um die Rechtmäßigkeit des Vorgangs genauer untersuchen zu lassen.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Seit 8 Jahren arbeite ich als Regalauffüllerin in einem Baumarkt. In meinem Vertrag steht “ ca.2 Stunden die Woche an einem Tag“. Nun sind es immer mehr geworden, so bin ich schon bei überwiegen 6 Stunden. Eine Vetragsänderung wurde immer abgelehnt, weil dadurch Kosten für den Betrieb entstehen können.
Was kann ich tun?
Liebe Grüße ST
Hallo S.T.,
ist in Ihrem Vertrag auch die Ableistung von Überstunden festgelegt, müssen diese entweder vergütet oder durch Freizeit ausgeglichen werden. Ist dem nicht so, sollten Sie zunächst direkt mit Ihrem Chef sprechen. Im Zweifelsfall sollten Sie auch die Hilfe eines Anwalts einholen.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Hallo, ich arbeite seit 1.2.2017 auf 450,- € Basis in einer Bäckerei. Im April hatte ich einen Unfall und war bis einschl. 14.5. 2017 wegen eines Bänderrisses krank geschrieben. AU wurde immer pünktlich abgegeben, nachdem ich mich wieder gesund gemeldet habe zum 15.5.2017 sagte mir meine Bereichsleiterin dass sie mich im Mai und im Juni nicht brauchen würde, da der Dienstplan abgedeckt ist, und sie keine Arbeit für mich hätte.
Punkt 1. Die 2. Aushilfe außer mir wird voll eingeteilt und ich bekomme 0 Stunden.
Punkt 2 Habe mehrfach angeboten meine monatlichen Stunden auch in einer anderen Filiale zu arbeiten, auch dies ist angeblich nicht möglich da kein Bedarf besteht.
Punkt 3 Ich habe einen Arbeitsvertrag in dem eine wöchentliche Arbeitszeit von 11 Stunden vereinbart wurde…. Habe ich Anspruch auf Weiterbezahlung ??? Mein Arbeitgeber sagt, ich würde nur Gehalt bekommen wenn ich auch gearbeitet hätte, aber wie verhält sich das mit meinen 11 Std. die vertraglich geregelt sind. Wäre über eine Antwort sehr dankbar.
MfG AH
Hallo Alke,
Anspruch auf Weiterbezahlung haben Sie nur, wenn ein fester Stundenlohn von 450 Euro vereinbart wurde. Bei einer flexiblen Bezahlung auf Stundenbasis zählt nur das, was Sie tatsächlich geleistet haben. Es kommt also darauf an, was in Ihrem Arbeitsvertrag geschrieben steht. Bei Problemen wenden Sie sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Vielen Dank schon mal für die Info vorab.
In meinem Arbeitsvertrag steht nur unter Arbeitszeit, die wöchentliche Arbeitszeit richtet sich nach den betrieblichen Regelungen und beträgt zur Zeit ohne Pausen 11,35 Stunden somit max. 49 Std monatlich. Entlohnt werden nur tatsächlich angefallene Stunden. Ein Anspruch auf Erreichen der Stundenobergrenze ist nicht gegeben.
Und unter Vergütung steht dann Stundenlohn des Arbeitnehmers 8,84 €
Verstehe ich es richtig, das ich dann keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung habe, und wie verhält es sich mit der Tatsache das für mich in 2 Monaten keine Dienste zur Verfügung stehen, die andere Aushilfe aber voll eingeplant wird.
Über eine Antwort würde ich mich freuen
MfG AH
Hallo Alke,
bei einem flexiblen Stundenlohn besteht normalerweise kein Anspruch auf eine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Über die zwei Monate ohne Arbeit sollten Sie mit Ihrem Arbeitgeber reden. Kann Sie dieser nicht ausreichend beschäftigen, ist ein Jobwechsel eine mögliche Alternative.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Hallo allerseits,
ich habe eine Frage und zwar, muss der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer das Gehalt für den Monat der Kündigungsfrist bezahlen?
LG
Hallo Franz,
wenn Sie während dieser Zeit noch im Unternehmen arbeiten, müssen Sie selbstverständlich auch dafür entlohnt werden.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Guten Tag,
ich arbeite seit Oktober 2016 als Minijobber im Einzelhandel Textil und erhalte den Mindestlohn.
Jetzt ist meine Frage: In meinem Arbeitsvertrag ist keinerlei Zeit geregelt, wann der Lohn spätestens auf meinem Konto sein muss, geschweige denn wann mein AG spätestens gezahlt haben muss!
Es ist nur festgehalten, dass ich bis spätestens 3. des Folgemonats meine geleisteten Arbeitsstunden an die Personalabteilung übermittelt haben muss. Ist dies rechtens? Gibt es irgendeine Regelung, wann das Geld da sein muss, sofern kein Datum im Vertrag geregelt ist?
Ich erhalte den Lohn nämlich sehr unregelmäßig. Das darf einfach nicht sein, man plant doch mit dem Geld. Und heute, am 9. des Monats, ist das Geld vom Vormonat immer noch nicht da.
Ich hoffe auf schnelle Antwort.
Mit freundlichen Grüßen,
VW
Hallo Vanessa,
wenn bezüglich der Lohnauszahlung nichts in Ihrem Arbeitsvertrag festgelegt wurde und Sie auch an keinen Tarifvertrag gebunden sind, gilt normalerweise § 614 BGB. Danach ist die Zahlung nach Erbringung der Leistungen fällig. Konkret ist dann allerdings kein genauer Zahlungszeitpunkt vorgegeben.
Wenden Sie sich im Zweifel an einen Anwalt für Arbeitsrecht.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Hallo zusammen, ich habe als Aushilfe angefangen zu arbeiten. Nach sieben Monaten würde ich gefragt ob ich als Teilzeit beschäftigt werden will. Es soll ein – sechs Monate – befriesteter Arbeitsvertrag unterschrieben werden. Dies tat ich auch. Nun läuft er jetzt zum Monatsende aus.. das kommt mir recht, nur sagt der AG das zwar der TZ-Vertrag ausläuft, doch soll ich den Aushilfsvertrag kündigen.
Ist das so richtig?
Hallo B.,
es spricht nichts dagegen, diesen Vertrag zu kündigen. Achten Sie dabei auf mögliche Kündigungsfristen.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Hallo,
Ich habe seit dem 02.01.2017 einen Arbeitsvertrag auf 450,- Basis. 6 Monate Probezeit und Kündigungsfrist ist 4 Wochen vor Quartalsende. Meine Chefin entpuppt sich aber als cholerisch und ich möchte lieber heute als morgen kündigen. Gibt es für mich eine Möglichkeit schnellst möglich dort aufzuhören?
Vielen Dank für Ihre Hilfe
Hallo Marion,
Sie haben die Möglichkeit, mit Ihrer Chefin einen Aufhebungsvertrag zu schließen. Mit diesem können Sie in beiderseitigem Einverständnis eine sofortige Kündigung bzw. Freistellung veranlassen. Reden Sie dazu mit Ihrem Arbeitgeber.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Hallo,
möchte meinen minijob in einer leihfirma kündigen, da ich jede Woche überstunden machen muss bzw ich habe, 2,5 std täglich zu arbeiten das mal 5 tage in der woche,,,, also sind es überstunden.. diese möchte ich gerne bei meiner kündigung ausgezahlt beommen. wie schreibe ich es am besten…
aussderm habe ich noch urlaubs anspruch.. so weit ich weiss .. da ich zum ende des Monats kündigen muss bzw will habe ich für das ganze jahr den anspruch auf mei Urlaub..
lg
Hallo Bianca,
nehmen Sie in Ihr Kündigungsschreiben auf, dass Sie die Überstunden gerne ausbezahlt haben möchten und den Urlaub nehmen werden. Geben Sie dann zusätzlich Ihren letzten Arbeitstag an.
Der ganze Jahresurlaub steht Ihnen nur zu, wenn Sie seit Januar bei der Firma arbeiten.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Heißt das wenn ich morgen meine Kündigung einreiche (21 juni), muss ich den ganzen nächsten Monat noch arbeiten?
Hallo Tomek,
ja, das ist korrekt.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Hallo, ich bin seit März im minijob-verhältnis mit Vertrag für 50 Stunden vorwiegend nur nachmittags und wenn „not am Mann“ ist. Ich habe keine festen Arbeitstage. Musste den ganzen Februar unentgeltlich als Praktikum arbeiten. Ist das erlaubt?
Im April hatte man mich gefragt ob ich noch einen Teil an Arbeit zur Vertretung lernen .möchte. natürlich habe ich ja gesagt. Dann sollte ich jeden Morgen für 1,5 Stunden zusätzlich kommen. Natürlich ohne Bezahlung. Ist das erlaubt?
Ferner werde ich auch kurzfristig angerufen, das ich sofort oder eine Stunde früher oder kurzfristig an meinem freien Tag arbeiten soll. Ist das erlaubt?
Auch wird mit den Stunden getrickst, ich arbeite grundsätzlich mehr als 50 Stunden die ich nicht aufschreiben darf. Ist das erlaubt? Was vergessen. Ausserdem soll ich wegen Kassenübernahme 15 min. Früher kommen und kassenabschluss 30 – 45 min. Sänger bleiben … ohne Bezahlung… Ist das rechtens?
Hallo Petra,
sofern Sie einen Vertrag über einen Minijob geschlossen haben, handelt es sich hierbei nicht um ein Praktikum. Ihnen steht entsprechend Ihr Gehalt zu. Auch die Überstunden sind abzugelten. Wenden Sie sich an einen Anwalt, der Sie beraten kann.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Ich habe am 26.06. einen teilzeitarbeitsvertrag unterschrieben mit dem Zusatz ab 01.07. erst auf 450 € Basis ! Jetzt hab ich ein tolles anderes Jobangebot….. jetzt steht im vertrag ich kann auch vor Antritt ist die Kündigung ausgeschlossen und wennnich das Arbeitsverhältnis nicht antrete 1/2 Brutto zahlen muss …. nach 6 Monaten Probezeit Kündigungsfrist 4 Wochen zum 15. oder Ende des Kalendermonats …….. Wie komme ich da raus ? Das ist doch sittenwidrig
Hallo Steffi,
eine solche Vereinbarung ist rechtens. In der Probezeit gelten, sofern nichts anderes bestimmt ist, die gesetzlichen Kündigungsfristen. Diese belaufen sich in der Probezeit auf zwei Wochen. Wenden Sie sich an einen Anwalt und besprechen Sie mit diesem die Kündigung. Unter Umständen ergibt sich eine Möglichkeit, doch vor Beginn zu kündigen.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Hallo,
ich habe einen 450 € Vertrag nun ist mein Vertrag zu Ende und ich
habe einen Tel. Anruf bekommen, dass mir die letzten zwei Löhne nicht gezahlt werden, weil ich
die und die Unfälle gehabt haben soll. 1 x Auto beschädigt, 1 x Inventar beschädigt, den Lohn sollte ich am 14ten bekommen. Wie kann ich nun vorgehen. (Keine Rechtschutzversicherung)
Hallo,
erst einmal ist zu klären, ob dazu etwas in Ihrem Vertrag steht. Hinsichtlich des Autos wäre zu klären, ob nicht die Versicherung für den Schaden aufkommt. Sie sollten sich an einen Anwalt wenden, der dies überprüft.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Leider hab ich keine Rechtsschutz…..und beratung ist sehr teuer……. d.h. doch dass ich dann eigentlich ab beginn der 450 € Beschäftigung schon die Probezeit beginnt und ich innerhalb der 2 Wochenfrist kündigen kann oder ? Wäre echt hilfreich wenn es etwas konkreter ginge……danke
Hallo Stephanie,
die Probezeit beginnt mit Eintritt ins Beschäftigungsverhältnis. Sofern Ihr Vertrag eine zweiwöchige Kündigungsfrist vorsieht, können Sie dann sofort kündigen – bis zum Ablauf dieser Frist müssen Sie ggf. weiter arbeiten.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Hallo ich arbeite nebenbei im kfc und möchte da sofort aufhören da die gewünschte Arbeitszeit nicht eingehalten wird und ohne Absprache eine Änderung kommt. Des weiteren immer Mobbing kein normaler Umgang, nicht mal auf die Toilette gehen wenn man muss darf man und wenn ja dann sarkastische Bemerkungen.
Wie kündigt man am besten.
Im voraus danke
Hallo Stanislav,
sehen Sie bitte in Ihrem Arbeitsvertrag nach den Kündigungsfristen. Können Sie hierzu nichts finden, gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Nach § 622 Abs. 1 BGB beläuft sich diese auf vier Wochen zum 15. oder zum Ende des Kalendermonats. Ein Muster für Ihre Kündigung finden Sie unter https://www.arbeitsvertrag.org/kuendigung-arbeitnehmer/
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Hallo,
ich muss leider wegen fehlender Arbeit meinen Minijober (der seit über 15 Jahren bei mir arbeitet) entlassen. Was sollte ich beachten? Wie lange ist die kündigungsfrist?
Vielen Dank für Ihre Antwort
Hallo Julia,
dies haben Sie mit Ihrem Arbeitnehmer im Vertrag vereinbart. Ansonsten gelten die Fristen nach § 622 BGB. Sofern Sie mehr als zehn Mitarbeiter beschäftigt, müssen Sie weiter beachten, dass das Kündigungsschutzgesetz gilt.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Ich übe seit etwa 9 Jahren einen 450€-Job aus. Derzeit studiere ich und ich komme im folgenden Semester ins Praxissemester, sprich werde ich in einem Unternehmen tätig sein.
Meine Praxissemesterstelle meldet das Arbeitsverhältnis als 450€-Basis Job ein und das heißt für mich, dass ich meinen aktuellen Nebenjob kündigen müsste. Da ich dies jedoch ungern kündigen möchte, da mir die aktuelle Arbeitsstelle beste Konditionen bietet neben dem Studium würde mich interessieren, ob es evtl. möglich wäre meine jetzige Arbeitsstelle vertraglich für 6 Monate instandzusetzen oder ist dies generell nicht möglich?
MfG
Hallo Stanislav,
das ist eventuell möglich. Sprechen Sie mit dem Arbeitgeber Ihres Nebenjobs darüber.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Hallo, ich habe ab dem 1.08 einen 450€ Vertrag. Im vertrag steht Kündigungsfrist 1 Monat, mündlich wurde mir gesagt Probezeit 6 Monate. Meine Frage ist jetzt welche Kündigungsfrist denn gilt, wenn ich schon ab dem 1.9 einen Ausbildungsvertrag habe ? Sollte ich vor Arbeitsbeginn bescheid sagen? oder nach 2 Wochen kündigen? oder ende des Monats und dann nicht weitere 4 Wochen arbeiten können? Leider alles sehr kurzfristig nacheinander gekommen.
Hallo Anna-Katharina,
wenn die Kündigungsfrist gemäß Arbeitsvertrag einen Monat beträgt, so ist die rechtzeitige Kündigung ggf. schon vor Arbeitsbeginn aufzugeben, wenn Sie bis zum 01.09. keine Weiterbeschäftigung mehr realisieren können. Wenden Sie sich bitte an Ihren Arbeitgeber.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Gutrn Tag,
Ich würde von meinen Arbeitgeber freigestellt bis zum 15. Jetzt ist meine Frage werde ich bis dahin weiter gezahlt oder nicht?
Die freistellung und Kündigung erfolgte angeblich wegen wenig Arbeit. Aber alle andere Kollegen haben Überstunden gemacht. Ist die Kündigung da rechtens??
Hallo Danny,
ob die Kündigung rechtens ist, muss im Zweifelsfall ein Anwalt überprüfen. Wir dürfen leider keine Rechtsberatung geben. Erfolgt eine Freistellung durch den Arbeitgeber, ist diese meistens entgeltlich. Sie erhalten in der Regel also weiterhin Ihre vollen Bezüge.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Hallo zusammen,
ich habe mal eine Frage bezüglich der fristlosen Kündigung bei Minijobs.
Ich arbeite seit 2,5 Jahren in dem gleichen Laden auf Minijob Basis in einem Getränkemarkt. (10 € Std /450,00 € mtl.)
Seit geraumer Zeit läuft es drunter und drüber in diesem Laden da viele Neuzugänge und immer wieder Abgänge in den oberen Ebenen vorkommen.
Ich habe vor rund 2 Monaten ständig alleine im Laden stehen müssen (auch am Wochenende, wo rund 60 Leute in der Stunde Einkaufen kommen) und habe dann zu dem derzeitigen Regionalverkaufsleiter gesagt das ich das nicht mehr mache, da mir die Verantwortung zu hoch ist.
Dies habe ich auch mit dem Marktleiter besprochen der mich voll und ganz verstehen kann.
Der Regionalverkaufsleiter mit dem ich diese Sache besprochen habe, hielt sich leider nicht lange und wurde durch einen neuen RVL ersetzt.
Nachdem der Marktleiter im Urlaub war letzte Woche und ein Kollege im Laden erkrankt ist, wurden uns Springer aus anderen Läden versprochen.
Jedoch wurde das so nicht eingehalten!
Deshalb habe ich dem neuen Regionalverkaufsleiter bei antritt meiner Schicht gesagt das ich sobald mein Kollege von der Frühschicht (festangestellter) Feierabend macht und nachhause geht mit Ihm zusperren werde da ich mich nicht mehr alleine in den Laden stelle.
Daraufhin drohte er mir gleich das er die ganze Belegschaft rausschmeißt und allen Kündigt.
Zu mir hat er dann gesagt er Kündigt mich fristlos und ich bräuchte am nächsten Tag nicht mehr in die Arbeit kommen.
Ist dies Zulässig?
Kann er mich, obwohl ich das Einverständnis von einer früheren Regoinalverkaufleiters wie auch von dem Marktleiter, fristlos Kündigen?
Zur Ergänzung:
Der derzeitige Regionalverkaufsleiter muss zwecks Personalmangel (weil keine Bewerbungsgespräche geführt werden) selbst in einem Laden stehen.
Er hat sich um einen Springer gekümmert der aber schon am Vortag erkrankte und somit dort schon nicht arbeiten konnte.
In dieser kurzen Zeit konnte er keinen neuen Springer zustellen für unseren Markt.
Kann mir bitte jemand helfen da ich leider keinerlei BMF schreiben wie auch keine klare Zuordnung im BGB finde.
Vielen lieben Dank
Liebe Grüße
M
Hallo Maxi,
Kündigungsdrohungen sind oft nicht zulässig. Das kommt jedoch stark auf den Einzelfall an. Wenden Sie sich aber am besten an einen Anwalt für Arbeitsrecht. Dieser kann Ihnen die für diesen Fall notwendige Rechtsberatung geben.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Hallo zusammen
Ich habe einen Nebenjob 450€ angenommen, ohne Vertrag!
Jetzt kam mein Chef und hat sich von mir eine Unterschrift, das ich selbst versteuere geben lassen! Das wäre hier so üblich!
Es arbeiten hier ca.20 Personen als Minijober!
Muss ich jetzt Steuern zahlen oder mich irgendwo selbst anmelden?
Viele Grüsse
Yvonne
Hallo Klaus,
450-Euro-Jobs sind in der Regel steuerfrei. Beiträge zur Rentenversicherung können anfallen, allerdings dürfen Sie sich auf Antrag davon freistellen lassen. Erkundigen Sie sich im Zweifelsfall bei einem Anwalt.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Hallo,
ich arbeite seit 4 Jahren im Einzelhandel als Aushilfe. 9 Std die Woche und eigentlich von 6-9 Uhr morgens. Diese Zeit wurde aber im Vertrag nicht festgeschrieben. Nun werde ich immer öfter abends von 19-22Uhr eingeteilt. Voll und Teilzeitkräfte bekommen dann für die Zeit 18.30 – 20.00 Uhr 18 Minuten gutgeschrieben und von 20 – 22 Uhr eine Stunde. Ich bekomme gar nichts gutgeschrieben. Ist das Rechtens?
LG
Michaela K
Hallo Michaela,
das hängt davon ab, was in Ihrem Vertrag festgelegt ist. Grundsätzlich haben Sie allerdings die Möglichkeit, dieses Thema mit Ihrem Arbeitgeber zu besprechen und eventuell ebenfalls eine gewisse Zeitspanne gutgeschrieben zu bekommen.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Hallo zusammen,
ich habe da mal ein Frage, dürfen bei einem 450.00 Euro Job eigentlich vorhersehbare Überstunden geleistet werden ?
Meine monatlichen Arbeitsstunden liegen bei 41,25 Stunden, mein Gehalt beträgt monatl. 433,oo Euro.
Ich arbeite in einem Gartencenter (Pflanzenparadies) an der Kasse.
MfG Babs
Hallo Babs,
dies ist durchaus möglich. Allerdings sollten Sie darauf achten, dass die Auszahlung der Überstunden nicht die Lohngrenze von 450 Euro übersteigt. Andernfalls wird der Job nämlich steuerpflichtig.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Meine Überstunden werden mir nicht ausbezahlt, sondern bleiben bestehen.
Ich denke bei 450.00 Eurojobs dürfen keine vorhersehbaren Überstunden gemacht werden.
Was ist nun richtig?????
Hallo Babs,
sofern davon ausgegangen werden kann, dass die Überstunden auf einem Zeitkonto landen und später mit Freizeit abgegolten werden und dies in Ihrem Vertrag auch so festgehalten wurde, dürfte sich kein Problem ergeben. Wie bereits erwähnt, dürfen Überstunden rein rechtlich auch bei 450-Euro-Job abgeleistet werden. Im Zweifelsfall sollten Sie sich an einen Anwalt wenden.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Ist es normal dass man auf 450 Basis jeden Tag arbeiten muss 6 Stunden lang ?
Hallo Mohamed,
das kommt auf den Arbeitsvertrag an. Wir können Ihnen dazu keine genaue Einschätzung geben.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Ich bin schon Rentnerin und möchte einen Minijob annehmen, muss ich Krankenkassen und Rentenbeiträge einzahlen? Ich bekomme schon 5 Jahre meine Rente und Krankenkassenbeiträge werden
doch schon abgezogen.
Mit freundlichen Grüssen, Margret
Hallo Margret,
ein Minijob mit einem Gehalt bis zu 450 Euro ist steuerfrei. Diesen können Sie problemlos ausführen, ohne dass Rentenbeiträge beeinträchtigt werden.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Hallo zusammen,
ich habe im Moment einen Minijob (11,5 Stunden pro Woche) und der Vertrag läuft am Ende des Monats aus. Ich hab allerdings noch Überstunden und mein Chef will mir die im nächsten Monat, dann wenn ich da eigentlich nicht mehr angestellt bin, ausbezahlen. Jedoch habe ich ab dem nächsten Monat einen neuen Minijob, bei dem ich auch fast 450 Euro im Monat verdienen werde. Welche Probleme können nun entstehen durch die Zahlung der Überstunden? Was muss ich beachten?
Hallo Sarah,
tatsächlich kann es dabei zur unerwünschten Versteuerung kommen. Lassen Sie sich am besten von einem Steuerberater anweisen. Auch ein Anwalt für Arbeitsrecht kann Sie beraten.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Guten Tag,
ich arbeite seit 16 Jahren als Bürokraft im Minijob. Der Chef wird demnächst selbst in ein Angestelltenverhältnis wechseln, quasi die Firma wird aufgelöst. Hat mein Arbeitgeber da eine Kündigungsfrist einzuhalten und habe ich Anspruch auf eine Abfindung?
Hallo Susanne,
da eine Betriebsauflösung keinen Grund für eine außerordentliche Kündigung darstellt, müssen die vertraglich abgesprochenen Fristen eingehalten werden. Auch Ansprüche auf eine Abfindung ergeben sich aus dem Arbeitsvertrag, wenn sie nicht Resultat eines Arbeitsgerichtsprozesses sind.
Das Team von Arbeitsvertrag.org
Hallo!Ich habe seid 9 jahren einen minijob bei einem Verein.jetzt wurde ohne mein Wissen oder einer Information einfach mein Geld für den monat August einbehalten.Auf nachfrage wurde mir gesagt das ich die nicht erforderlichen Stunden geleistet habe und somit kein Geld bekomme.Dies habe ich erst auf nachfrage erfahren.Jetzt ist es so das ich in den Sommerferien nicht viel tuen kann da der Fussballplatz von der Stadt Meerbusch belegt ist und ich somit da nichts tuen kann bis die wieder weg sind.Es war 8 Jahre so das ich im Sommer weniger Stunden hatte die dann aber im Winter mit mehr Stunden wieder ausgeglichen wurden.Da Ich leider schon seid anfang des Jahres Krank bin Habe Ich mündlich mit dem Verein vereinbart das meine Frau als Vertretung die Arbeiten übernehmen und Sie waren damit einverstanden.Dies war bis jetzt auch immer der Fall.Jetzt habe Ich die Kündigung bekommen zum 31.12.2017 so wie es im Vertrag steht aber sie wollen die Schlüssel sofort so das Ich ,bzw meine Frau,nicht bis Ende des Jahres unsere Aufgaben erfüllen können und natürlich auch kein Geld zahlen.Wie oder wo kann Ich mich über meine Rechte Informieren da sie mich mit ein kleinen Summe abfinden wollen die nicht mal annähernd dem Geld für die Zeit entspricht.
MfG Thomas
Hallo Thomas,
der Arbeitgeber ist verpflichtet die im Vertrag festgelegte Arbeitszeit zu entlohnen, bis das Arbeitsverhältnis endet. Kürzungen sind nur möglich, wenn eine Arbeitsstundenerfassung stattfindet und dieser Modus vertraglich festgemacht ist.
Das Team von Arbeitsvertrag.org
Hallo,
ich arbeite seit 3 Jahren in einem Unternehmen als Minijobber. Der Urlaub wurde in den Ferien nie verrechnet und angesammelt Derzeit stehen 60 Tage (40 aus Vorjahren + 20 aus diesem Jahr) in meiner Verdienstbescheinigung. Dazu kommen noch ca. 90 Überstunden angesammelt über den Zeitraum. Ich möchte nun gerne meinen Minijob kündigen und frage mich, ob Ich in dem Kündigungsschreiben den Urlaub beantrage -also 60 Tage – und zum Ablauf des Urlaubs den Kündigungstermin setze. Frage, stehen mir wirklich noch die 60 Tage zu und kann Ich mir die Überstunden auch noch anschließend auszahlen lassen bzw. auch als zusätzlicher Monat als bezahlten Überstundenausgleich anrechnen lassen? Mein Arbeitgeber hat schon durchblicken lassen, dass er eine einmalige Abrechnung durchführen will – also geleistete Stunden+Überstunden+20 Tage Urlaub. Ich meine aber, dass das für mich schädlich ist, denn dann sind hohe Steuern fällig. Habe Ich Recht, oder wird das mit der Jahressumme Minijob verrechnet?
Hallo Klaus,
prinzipiell sollten die Urlaubstage in dem Kalenderjahr genommen werden, in dem sie anfallen. Eine Übertragung über das Jahresende hinaus kommt nur unter bestimmten Voraussetzungen in Betracht und auch dann nur für einen befristeten Zeitraum von drei Monaten. Zum Zeitpunkt Ihrer Fragestellung (September 2017) sollten daher in der Regel bereits sämtlich angesammelte Urlaubstage aus den Vorjahren verfallen sein.
Sofern nicht vertraglich festgelegt, kann üblicherweise der Arbeitgeber entscheiden, in welcher Form Überstunden vergütet werden: ob als Auszahlung oder in Form von Freizeitausgleich. Der Anspruch auf Vergütung von Überstunden verjährt in der Regel innerhalb von drei Jahren. Ob dies für Ihren Fall zutrifft, kann Ihnen ein Anwalt für Arbeitsrecht sagen.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Eine Frage, ich arbeite regelmäßig Dienstag und Freitag in einem Backshop auf 450 Euro-Basis. Nun hat mich die Chefin freigestellt und zum Ende des Monats gekündigt.
Steht mir noch Lohn zu in der Zeit für die Freitstellung? Das wären 3 Samstage und 2 Dienstage, die ich nicht arbeiten war.
Hallo Melanie,
eine derartige Freistellung kann nur mit einem guten Grund passieren. Grundlos darf die gewohnte Verteilung der Arbeit nicht geändert werden und die Beschäftigung sollte weiterhin erfolgen.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Hallo,
seit nunmehr über 20 Jahren übe ich einen – nunmehr – 450,00-Euro-Job als Telefonistin aus. Einen schriftlichen Vertrag gibt es nicht. Dementsprechend gelten m.E. die gesetzlichen Bestimmungen.
Das Aushilfsgehalt kommt – im Gegensatz zum Gehalt der Festangestellten – sehr unregelmäßig: mal am 04., dann am 09., auch mal am 11. des Monats.
Darauf angesprochen meinte der Chef, dass er das Aushilfsgehalt sogar erst zum 15. eines Monats auszahlen könne, dies wäre im BGB so verankert.
Ist dem tatsächlich so? Meiner Ansicht nach müsste, wenn nichts anderes vereinbart ist, auch das Aushilfsgehalt bis spätestens zum 3. Werktag eines Monats überwiesen werden.
Vielen Dank für Ihre Rückmeldung.
Beste Grüße
Bettina
Hallo Bettina,
der Termin der Gehaltszahlung wird in der Regel im Arbeitsvertrag festgelegt. Wenn keine Vereinbarung über den Termin besteht, sollte ein Anwalt konsultiert werden.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Hallo
Ich arbeite seit dem 13.ten September 2017, also seit mitte letzten Monats in einem Minijiobverhältniss (450€ Basis) . Ich beziehe aber auch noch ALG2 und damit begann der ganze Ärger! Ich bekam von der Arge 120€ weil bei mir ein fiktives Einkommen, natürlich das Maximum von 450€ , angerechnet wurde. Da die Arge das aber nicht darf bin ich dagegen angegangen und habe Prompt 100 bar bekommen und 80€ wurden aufs Konto überwiesen.
Heute Morgen schaute ich auf mein Konto und staunte nicht schlecht, als ich meine Lohn sah. Insgesamt habe ich 207,08 €! Ich habe 26 Tage insgesamt bisher gearbeitet und nach meiner Berechnung stehen mir 390€ zu. Ich habe mir sofort nocheinmal meinen Arbeistvertrag durchgelesen und fand keinerlei Angaben zum Zahlungsziel geschweige denn zum Abrechnungszeitraum. Auf Anfrage beim Arbeitgeber bekam ich nur lapidar die Antwort das man vom 1. bis zum letzten eines Monats rechnet und die Auszahlung zum 15. des Folgemonats erfolgt. Eine Gehaltsabrechnung habe ich auch noch nicht erhalten. Ergo habe ich vom 13. Spetember bis Ende September gehalt erhalten. Aber ich wurde weder darüber informiert das man die Lohnzahlung so handhabt, noch steht es in meinem Arbeitsvertrag.
Ist das rechtskonform? Wenn nein, habe ich irgendeine Möglichkeit mir schnellstmöglichst den Restbetrag auszahlen zu lassen?
Mir stinkt das gewaltig das ich kaum noch meine Rechnungen überschauen kann, weil ständig irgend ein neues Problem auftaucht! Diese kleckerweise Zahlungen sowohl von der Arge als auch vom Arbeitgeber gehen mir gehörig auf den Senkel! Mir graut es jetzt schon vor dem 1. denn dann fängt dieses Spielchen von Vorne an!
Hallo Suat,
dieser Fall erfordert eine Rechtsberatung. Wenden Sie sich am besten an einen Anwalt für Arbeitsrecht.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Hallo! Bei uns hat ab den 1.10. eine Studentin einen Minijob mit Arbeitsvertrag begonnen,..sie ist für 20-30 St. monatlich eingeteilt! Was mir nun aber auffiel,……statt der Studentin arbeitet ihre Mutter,..(die auch als Minijobberin schon länger bei uns tätig ist),…die Mutter arbeitet quasi die eigene Arbeitszeit und die Stunden ihrer Tochter! Ich hab die Studentin noch nicht gesehen! Ist sowas eigentlich erlaubt?
Hallo Peter,
eine solche Verfahrensweise ist nicht erlaubt. Die Stunden müssen von der Person erbracht werden, mit der der Vertrag geschlossen wurde. Vertretung und ähnliche Vorgänge sind gesondert geregelt.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Hallo,
Ich bin seit einnem Monat als 450€-Kraft tätig. Mein Chef sagt, mit Minijobbern schließt er keine Verträge ab. Wir bekommen somit keinen bezahlten Urlaub, keine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall oder bei Kinderkranktagen.
Mir haben nun schon viele gesagt, dass sei so nicht in Ort.
Was kann ich machen???
Vielen Dank schonmal für eine Rückmeldung.
Viele Grüße
Kirsten
Hallo Kirsten,
wenden Sie sich mit diesem Problem an das örtliche Arbeitsamt, da das Verhalten des Arbeitgebers möglicherweise illegal ist.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Ich arbeite seid mehreren Monaten in einem Betrieb auf 450 Euro nun möchte mein Arbeitgeber mir 3 Monate Rückwirkend Kündigen und auch diese Zeit nicht Bezahlen .Ist das Gesetzlich erlaubt ,habe ich keine Kündigungsfrist und muss mein Arbeitgeber diese Kündigung auch Begründen .
Mit freundlichen Grüssen
Ferdinand
Hallo Ferdinand,
eine Kündigung kann nicht rückwirkend ausgesprochen werden. Auch die erbrachte Arbeit muss entlohnt werden. Eine grundlose Kündigung kann nur in der Probezeit erfolgen. Die Bedingungen und Rechte ergeben sich aus dem Arbeitsvertrag. Für weitergehende Beratung empfehlen wir einen Anwalt für Arbeitrecht.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Liebe Damen und Herren,
darf ein Minijob-Arbeitsvertrag befristet sein, oder nur unbefristet?
Vielen lieben Dank
Hallo Limorenko,
eine geringfügige Beschäftigung kann sowohl befristet als auch unbefristet aufgenommen werden.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Hallo,
Seit Junii diesen Jahres arbeite ich als Krankheitsvertretung in einem Einrichtungsmarkt als geringfügig beschäftigt.
Beim Einstellungsgespräch hat der Marktleiter mir gesagt, das mir drei Wochen Urlaub zustehen (18 Tage). 12 Tage (Samstage werden mit gerechnet) hatte ich schon im Sommer, da wir den Urlaub schon gebucht hatten. So habe ich nach meiner Rechnung noch 6 Urlaubstage.
Ich arbeite an drei Tagen in der Woche. Normal feste Tage, kann aber auch abweichen. Feiertage muss ich , wenn mein fester Arbeitstag auf einen Feiertag fällt, rausarbeiten.
Einen Urlaubstag habe ich mir am 30 Oktober als Brückentag genommen. So habe ich nach meiner Rechnung noch 5 Urlaubstage.
Die restlichen Urlaubstage wollte ich mir eigentlich zwischen Weihnachten und Neujahr nehmen. Mein Chef hat mir aber heute gesagt , dass ich nur noch zwei Urlaubstage in diesem Jahr habe.
Er hat mir erklärt, das mir ja nur 9 Tage Urlaub zustehen würden und ich bereits 7 davon genommen hätte. Im Einstellungsgespräch hat er mir aber das nicht so gesagt. Er meinte auch, das ich mir in Zukunft nur volle Wochen Urlaub nehmen könnte, da das wegen der geringfügigen Beschäftigung nicht anders machbar wäre.
Ich bin jetzt etwas irritiert und weiß nicht, was nun richtig ist.
Da ich die Einzige geringfügige Beschäftigte in diesem Geschäft bin, können meine Kollegen mir auch die Frage nicht beantworten.
Hallo nudel1301,
das hängt von Ihrem Arbeitsvertrag ab. Wenden Sie sich im Zweifelsfall an einen Anwalt.
Das Arbeitsvertrag.org-Team
Ich bin seit September 2016 als Minijobber eingestellt. Mein vertraglicher Urlaubsanspruch bemisst sich mit 20 Tagen. Meine Chefin gibt mir aber nur 36 Std. Urlaub (2 Tage die Woche = 9 Std./Woche * 4 Wochen). Welcher Anspruch ist jetzt der, der mir zusteht?
Hallo Martina,
wenn Ihr Vertrag einen Urlaubsanspruch von 20 Tagen vorsieht, stehen Ihnen diese 20 Tage in der Regel auch zu. Allerdings sollten Sie Ihren Vertrag genau durchlesen, ob diese Angabe wirklich für Ihren Minijob von 9 Stunden/Woche zutrifft.
Sollten die 20 Urlaubstage generell für eine Vollzeitbeschäftigung von 5 Tagen/Woche gelten, sind diese Urlaubstage üblicherweise entsprechend auf die eigene Arbeitszeit runterrechnen. In dem Fall wäre die Rechnung Ihrer Chefin korrekt. Ein Anwalt für Arbeitsrecht kann Ihren Arbeitsvertrag für Sie dahingehend prüfen.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Hallo,
Arbeite seit Januar 2013 auf Minijob bei einer Firma,ab Oktober 2015 war ich in Elternzeit inzwischen ist meine Chefin verstorben (12.2016) der Sohn hat die Firma ubernomen,ab Oktober 2017 wollte ich wieder arbeiten und habe von den Sohn neuen Arbeitsvertrag bekommen.In dem Vertrag sind jetzt die Arbeitszeit nur nach Bedarf,früher hatte ich feste 340 € im Monat.
Ist das richtig dass we mir den Vertrag neu gemacht hat und den Login geändert hat.
Mfg
Hallo Lidia,
ein Arbeitgeber kann betriebsbedingt Änderungen am Arbeitsvertrag vornehmen. Allerdings nur unter bestimmten Voraussetzung. Er benötigt außerdem die Zustimmung des Arbeitnehmers für die Änderung des Arbeitsvertrages. In unserem Ratgeber können Sie nachlesen, wie Sie auf so eine Vertragsänderung am besten reagieren können.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Hallo,
ich war jetzt mehrere Jahre bein einer Firma als Reinigungskraft in einem Minijob tätik.
Offiziell hatten wir einen Arbeitsvertrag mit einem Stundenlohn von 9.87Euro für 4 Samstage im Monat und 32 Stunden.
In Wirklichkeit war es aber so das wir Produktionsmaschinen reinigten und je nach Aufwand der Maschine gab es für die einzelne Maschinen einen Festbetrag. Da wir jedoch ja nach Stunden bezahlt wurden, wurde der Rest der nicht durch den Stundenlohn abgeedckt wurde durch eine Premie aufgestockt.
zB. eine Maschine reinigen wurde mit 97,- Euro entlohnt. Für diese Arbeit benötigte man 5 Stunden somit wurden die restlichen 47,65Euro als Premie ausbezahlt.
In der Firma in denen wir die Maschinen reinigen ist es so das dieser Reinigungen alle 3 Jahre neu Ausgeschrieben werden. Nun ist es so das meine Firma leider komplett herausgeflogen ist da alle anderen Anbieter günstiger waren. Daher sollten wir alle Kündigen da wir sonst damit rechenen mussten über 110km weit zu fahren ohne diese bezahlt zu bekommen um dort bei einer anderen Firma die Maschinen zu reinigen. Alles nicht das Problem.
Nun haben wir unsere Lohnabrechnung für Nov17 bekommen. Es wurden bei allen Mitarbeitern der Lohn gekürzt mit der Begründung das der letzte Monat nur verluste gemacht wurde und deshalb die Premien gekürzt wurden.
Zum einen verstehen wir nicht wie man letzten Monat Verluste machen kann, da wiralle immer die selben Arbeiten machen und somit immer das selbe an Kosten verursachen und der Betrieb immer das selbe Einnehmen müsste. Zum anderen ist den das dann rechtens in dem Fall den Mitarbeitern den Lohn zu kürzen den die Arbeiten sind ja gemacht worden. Wir müssten diesen Monat weiter reinigen aber wer sagt uns den ob wir dann unser Geld bekommen?
Hallo Thomas,
der Arbeitgeber muss Sie für die geleistete Arbeit nach Arbeitsvertrag vergüten. Da es in Ihrem Fall zu Abweichungen gekommen ist, raten wir Ihnen sich an einen Anwalt zu wenden, um zu überprüfen, ob die Lohnkürzung rechtens ist. Legen Sie dem Anwalt Ihren Arbeitsvertrag vor und schildern Sie ihm die Lage, so können Sie herausfinden, ob der Arbeitgeber sich an die Vorgaben gehalten hat und ob Sie Anspruch auf die volle Vergütung haben.
Das Team von arbeitsvertrag.org
Hallo und guten Abend,
ich habe einen als Geringfügig Beschäftigte befristeten Arbeitsvertrag mit der Versicherungs- und vollen Beitragspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung. Da ich seit Dezember Rentnerin bin möchte ich mich jetzt von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen. Besteht für mich diese Möglichkeit oder ist der Vertrag bis zum Ende bindend?
Hallo Astrid,
haben Sie vor weiterhin in dem Minijob tätig zu sein? Dann können Sie sich – wie jeder Minijobber – von der Rentenversicherungspflicht auf Antrag befreien lassen. Dies gilt dann aber für die gesamte Rentenzeit. Erkundigen Sie sich direkt bei dem zuständigen Sachbearbeiter der Rentenversicherung, um Unklarheiten auszuräumen.
Das Team von arbeitsvertrag.org
Hallo
Ich bin seit März 2015 auf 450€ Basis als Nachtwächter (bin somit alleine während meiner Arbeitszeit) beschäftigt. Anfang Dezember 2017 (04.12.) gab es eine Auseinandersetzung mit meinem Arbeitgeber (nicht die erste aber die heftigste), der unzufrieden mit meiner Arbeitsmoral und Arbeit war. In dieser Auseinandersetzung wurde ich beleidigt und öffentlich (vor dem Kundenstamm) in hoher Lautstärke von meinem Arbeitgeber zurechtgewiesen (kann als Abmahnung verstanden werden). Am 28.12. bekam ich eine SMS, in der stand, dass er aufgrund des Vorfalls und allgemeiner Unzufriedenheit über meine Arbeitsmoral das Beschäftigungsverhältnis nicht mehr fortsetzen möchte.
Ich habe zugleich auf die gesetzliche Kündigungsfrist von einem Monat verwiesen (also Ende Januar 2018). Gründe für eine fristlose Kündigung sehe ich nicht (die oben genannten Gründe treffen in keinem Fall zu, außerdem wäre die Erklärungsfrist nach der Auseinandersetzung anfang Dezember schon verstrichen), jedoch schrieb er mir via SMS, dass eine Fortführung des Beschäftigungsverhältnisses im Rahmen der Kündigungsfrist erst mit dem Nachfolger auf die Stelle abgeklärt werden müsse. Ich habe bisher keine schriftliche Kündigung erhalten. Kann mir der Arbeitgeber in diesem Fall fristlos kündigen?
Hallo J3RICH0,
grundsätzlich bedarf die Kündigung der Schriftform. Solange also kein Kündigungsschreiben vorliegt, ist die Kündigung nicht gültig. Ob eine fristlose Kündigung möglich ist, hängt von der Begründung des Arbeitgebers ab. Lassen Sie auch von einem Anwalt prüfen, ob der Kündigungsschutz in Ihrem Fall greift.
Das Team von arbeitsvertrag.org
Hallo,
ich habe einen Minijob mit Arbeitsvertrag, nun werden mir jeden Monat 9,00€ von den 450,00€ bei der Lohnabrechnung abgezogen:
Lohnart 888 =übernahme pausch. Steuer 9,00€.
Also bekomme ich 441,00€ ausbezahlt?
Ist dieses in Ordnung da ja Minijober (450,00€) keine Steuern bezahlen müssen.
Vielen Dank. Hans
Hallo Hans,
Minijobs beinhalten inzwischen auch die Sozialversicherung. Anders als Nicht-Minijobber haben Sie jedoch die Möglichkeit sich auf Antrag von den Sozialversicherungsbeiträgen freistellen zu lassen. Erkundigen Sie sich am besten bei der Minijob-Zentrale.
Das Team von arbeitsvertrag.org
In meinem 450€ Arbeitsvertrag steht ( Die Beschäftigung des Mitarbeiters erfolgt in Teilzeit auf Abruf ) eine regelmäßige Beschäftigung wird nicht vereinbart.
Ist diese Klausel rechtens ? Wozu habe ich dann einen Arbeitsvertrag ich muss 31 Tage im Monat warten bis ich gebraucht werde und kann mir nichts vornehmen.
Hallo Bleicher,
wir dürfen leider keine Rechtsberatung anbieten. Ob Ihr Arbeitsvertrag unzulässige Formulierungen enthält, kann Ihnen nur ein Anwalt sagen.
Das Team von arbeitsvertrag.org
Hallo,
ich habe eine Frage. Ich habe im Hotel für 6 Monaten als minijobber gearbeitet. Der Vertrag ist am 31.12.2017 abgelaufen (befristeter Vertrag). Ich habe mit dem Chef über die Verlängerung des Vertrages per Telefon gesprochen. Ohne unterschriebenen Vertrag / Verlängerung habe ich ein Tag gearbeitet. Aus gesundheitlichen Gründen muss ich leider die Zusammenarbeit unterbrechen. Jetzt meine Frage ob die Kündigungsfrist ohne einen schriftlichen Vertrag gilt?
Hallo Kath,
in der Regel können Arbeitsverträge auch mündliche zustande kommen. Hier gelten normalerweise die gesetzlichen Kündigungsfristen. Problematisch ist hier, dass dies oft nicht nachgewiesen werden kann, wenn kein schriftlicher Arbeitsvertrag vorliegt. Wenden Sie sich im Zweifelsfall also an einen Anwalt.
Das Team von arbeitsvertrag.org
Hallo.
Ich arbeite seit Dezember in einem Discounter als Aushilfe.
Ich habe 3 Monate Probezeit und möchte jetzt kündigen da ich umziehen werde und einen für mich besseren Job gefunden habe.
Welche Kündigungsfrist muss ich einhalten?
Ich wäre über eine schnelle Antwort Dankbar.
Mfg Monika
Hallo Monika,
die Kündigungsfristen müssten in Ihrem Arbeitsvertrag festgehalten sein. Ist dies nicht der Fall, gelten in der Regel die gesetzlichen Kündigungsfristen.
Das Team von arbeitsvertrag.org
Sehr geehrtes Team von arbeitsvertrag.org,
wie sieht es bei nicht Erfüllung der wöchentlichen Arbeitszeit aus ( Minijob), muss der Arbeitgeber dies bezahlen und gibt es dazu irgendein § , wo man dies nachlesen kann. Oder muss ich zum Anwalt gehen.
Vielen Dank
Hallo Andrea,
das hängt tatsächlich von Ihrem Arbeitsvertrag ab. Wir würden Ihnen deshalb empfehlen sich bei einem Anwalt für Arbeitsrecht zu erkundigen.
Das Team von arbeitsvertrag.org
Hallo,
in einem Unternehmen habe ich ein Angebot zu einem Minijob erhalten.
Die Sekretärin führte mit mir das Einstellungsgespräch.
Im Dezember 2017 hat sie mir geschrieben, dass sie mir einen auf 3 Monate befristeten Arbeitsvertrag zuschickt.
Der Arbeitsvertrag wurde nicht zugeschickt.
Im Januar 2018 (am 9.01.2018) sollte der erste Arbeitstag sein. Ich bin auch hin gegangen, ohne, dass ich den Vertrag hatte. Der Arbeitsvertrag wurde mir von einer Kollegin übergeben. Die Kollegin wollte, dass ich den Vertrag sofort unterschreibe. Ich habe nicht unterschrieben und den Vertrag mit nach Hause genommen. Zuhause habe ich den Vertrag durchgelesen. Ich wollte „nur“ einmal in der Woche (Dienstag-Abend) 4 Stunden arbeiten. Im Vertrag stand „die regelmäßige Arbeitszeit beträgt maximal 11 Stunden wöchentlich ohne Berücksichtigung der Pausen. Es wird nur die geleistete Arbeitszeit bezahlt; § BGB wird ausgeschlossen. Verteilung und Lage der Arbeitszeit richten sich nach den betrieblichen Regelungen. Der Arbeitnehmer versichert, dass er bei Mehrfachbeschäftigung die gesetzlich vorgeschriebene Höchstarbeitszeit (derzeit 48 Stunden/Woche) nicht überschreitet.
Ich werde den Vertrag nicht unterschreiben.
Allerdings habe ich bereits 2 Wochen in dem Unternahmen gearbeitet. Ich möchte kündigen.
Gilt für mich die gesetzliche Kündigungsfrist von 4 Wochen zum Monatsende?
Soll ich dann schreiben, Kündigung zum 28. Januar 2018?
Vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen
Maria
Hallo Maria,
Ihre Situation bedarf möglicherweise einer Rechtsberatung. Diese dürfen wir Ihnen leider nicht anbieten, weshalb wir Ihnen raten, sich an einen Anwalt zu wenden.
Das Team von arbeitsvertrag.org
Hallo zusammen, ich habe einen Arbeitsvertrag (450€), welcher seit dem 1. Januar in Kraft ist. Mündlich sagte man mir aber, dass der tatsächliche Start „flexibel“ sei. Bis heute habe ich noch nichts mehr von meinem Arbeitgeber gehört, auch nicht nachdem ich nachgefragt hatte, ob sie schon abschätzen könnten, wann ich mit der Einarbeitung durchstarten könnte.
Nun zweifel ich doch an der Seriösität des Unternehmens und möchte den Vertrag gern für nichtig erklären, bzw. zu sofort auflösen. Kann ich das einfach so? Denn ich wurde ja noch nicht einmal eingearbeitet, habe somit auch noch keinerlei Leistung erbringen können, obwohl der Vertrag schon seit 1 Monat rechtskräftig verbindlich ist?
Vielen Dank
Hallo Lola,
in diesem Fall raten wir Ihnen dringend, sich an einen Anwalt zu wenden. Insbesondere deshalb, weil Sie Zweifel haben, ob es sich um ein seriöses Unternehmen handelt, sollten Sie den Arbeitsvertrag von einem Anwalt prüfen lassen.
Das Team von arbeitsvertrag.org
Guten Morgen,
ich bin seit 01.04.2017 in einem Minijob € 450,– beschäftigt. Nun wurde mir frislos zum 15.1.2018 gekündigt und mein Arbeitgeber sagte mir ich bräuchte nicht mehr zum arbeiten zu kommen, es wäre keine Arbeit mehr da.
Nun wurden mir nur € 160,– überwiesen für den Monat Januar 2018 mit der Begründung: ich hätte ja keinen Tag im Januar gearbeitet. Ist das nicht rechtswridig ? Ich müßte doch den Januar selbst bei Freistellung gezahlt bekommen, oder ?
Hallo Michaela,
bei Arbeit auf Stundenlohnbasis, wie bei 450-Euro-Jobs werden nur die tatsächlich gearbeiteten Stunden bezahlt. Es kann allerdings sein, dass eine Mindestwochenarbeitszeit im Arbeitsvertrag vereinbart wurde, sodass der Arbeitgeber mindestens diese Stunden bezahlen muss. Wenden Sie sich im Zweifelsfall an einen Anwalt.
Das Team von arbeitsvertrag.org
Hallo, Ich hab eine Minijob ( auf un an also Verträge pro woche) auf die Wochenmarkt (Mittelalter und streetfood) In Deutschland aber hab mein Wohnsitz und angemeldet in Holland. Bin auch privat krankenversichert in die Niederlande.
Nun meine Frage: Bin ich verpflichtet mich auch extra an zu melden für Krankenversicherung in Deutschland Oder fällt das unter EU Gesetz? Mein Arbeitgeber sacht mir wann ich nicht angemeldet bin in Deutschland und das Finanzamt überprüft im erh ein Strafzettel bekommen kann über €700,- Stimmt das? Wann ja was soll ich machen?
Hallo Axel,
leider dürfen wir keine Rechtsberatung anbieten. Sie sollten sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht wenden, um Ihren Fall zu klären.
Das Team von arbeitsvertrag.org
Hallo,
ich werde ab März eine neue Arbeit antreten (ersteinmal 30 Std. Woche). Mein jetziger Arbeitgeber würde mich gerne für ein paar Stunden die Woche weiter beschäftigen- Mini-Job-mäßig. Nun wissen wir nicht, wie wir den Vertrag formulieren müssen, da ich nur nach geleisteten Stunden bezahlt werde, ohne eine Wochenarbeitszeit festzulegen. Quasi auf Abruf .
Was muss ich bei der Formulierung beachten – auch wegen Urlaub und Krank…?
Vielen Dank für Eure Mühe
Lg Annette
Hallo Annette,
in der Regel hilft die Minijob-Zentrale in solchen Angelegenheiten weiter. Wenn Sie sich bei den Inhalten eines Vertrages nicht sicher sind, sollten Sie außerdem einen Anwalt beratend hinzuziehen.
Das Team von arbeitsvertrag.org
Hallo,
habe im Jan 2017 eine „Vereinbarung über eine geringfügige Aushilfsbeschäftigung (400.- Eur-Minijob)“
unterschrieben. Wollte jetzt meinen Urlaub von 2017 nehmen, welcher aber abgelehnt wurde, mit dem Hinweis, bei 400 € Jobs gäbe es keinen Urlaubsanpruch.
Ich arbeite regelmäßig meine 50 Std/450€
Wie sieht es hier aus?
Vielen Dank für eine Antwort.
Grüße Nick
Hallo Nick,
auch bei Minijob besteht ein gesetzlicher Urlaubsanspruch. Ein Anwalt sollte prüfen, ob sich Ihr Arbeitgeber richtig verhält.
Das Team von arbeitsvertrag.org
Hallo, ich habe im Januar diesen Jahres einen Nebenjob mit Steuerklasse 6 gehabt, der zum 31.1.18 endete.
Kann ich ab Februar bei einem anderen Arbeitgeber einen 450 € Vertrag schließen, oder ist das Einkommen dann auch steuerpflichtig, weil ich bei dem Nebenjob im Januar mit Steuerklasse 6 Einnahmen von Brutto 3800/ Netto 1800 € hatte?
Hallo Brit,
in der Regel müssen Arbeitnehmer in einem Minijob, der die 450 Euro-Grenze nicht überschreitet, keine Steuern zahlen – auch nicht bei Steuerklasse 6. Lassen Sie sich ggf. von einem Steuerberater beraten.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Hallo
ich war auf 450,00€ vom April bis Juli an einer Tankstelle beschäftigt wo ich selbst kündigte.
im Oktober fing ich dort wieder an bekomme einen Stundenlohn doch ein vertrag wurde nicht unterzeichnet
als ich meinen Chef darum bat endlich mir ein Arbeitsvertrag zu geben ,kam das böse erwachen er wollte das ich in Aufhebungsvertrag unterschreibe dies tat ich nicht.Heute 3.3.18 hatte ich eine Kündigung zum 31.3.18 im Briefkasten so er möchte mich nicht mehr einteilen meine frage muss er mir mein Lohn trotzdem bis 31.3.18 zahlen wie sieht es aus mit meinem Urlaub ich befinde mich ja eigentlich in der Probezeit. Womit kann ich den rechnen oder überhaupt mit irgendwas
Hallo Schühle I.,
welche Pflichten ihr Arbeitgeber hat und wahrnehmen muss, kann für Ihren Fall ein Anwalt für Arbeitsrecht beurteilen.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Hallo,
ich bin seit dem 15.10.17 auf geringfüger Basis angestellt und habe einen befristeten Vertrag, der zum 14.10.18 endet. Weitere Kündigungsoptionen sind in meinem Vertrag nicht enthalten.
Nun möchte ich mich auf eine zeitnah ausgeschriebene Stelle (ebenfalls geringfügig) bewerben, die auf eine unbefristete Anstellung ausgelegt ist und mir auch für mich deutlich geeigneter erscheint.
Habe ich ggf trotzdem eine Möglichkeit zu kündigen? Falls nicht, muß mein Arbeitgeber meinem evtl Wunsch nach einem Aufhebungsvertrag nachkommen?
Mit freundlichen Grüßen
Sieglinde
Hallo Sieglinde,
neben den vertraglich vereinbarten Kündigungsmöglichkeiten, bestehen in der Regel immer die gesetzlichen Möglichkeiten.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Hallo,
seit 1.4.2016 arbeite ich im Minijob als Betreuungskraft, der befristet ist. Dann wurde der Arbeitsvertrag um 1 Jahr verlängert. (1.4.2017-31.3.2018)
Am Donnerstag wurde mir im Gespräch mit dem Chef gesagt, das ich gute Arbeit leiste, dennoch mein Arbeitsvertrag nicht verlängert werden kann, weil zuviele Betreuungskräfte im Betrieb beschäftigt sind.
Hallo, ich bin in einem Minijob Verhältnis angestellt, seit 03.2016. Im Arbeitsvertrag steht nichts zur wöchentlichen Einteilung. Eingesetzt wie man gebraucht wurde oder Zeit hat.
Heute bekam ich eine fristlose Kündigung. (Zitat : hiermit kündigen wir Ihnen das bestehende Arbeitsverhältnis außerordentlich und mit sofortiger Wirkung. Vorsorglich sprechen wir die ordentliche Kündigung zum nächst möglichen Termin aus… )
Muss eine fristlose Kündigung begründet sein ? Kann/sollte ich dagegen vor vorgehen um wenigstens die vier Wochen lohnanspruch nicht zu verlieren ? Ich habe mir nichts zu Schulden kommen lassen. Ich nehme an der Grund für die Kündigung liegt darin das ich nach einer Op meines Kindes, ende Januar, nicht mehr eingesetzt wurde.
Lt. Arbeitsvertrag stehen einem jährlich 20 Tage Uralub bezahlt zu, habe ich darauf Anspruch seit?
Danke Sandra
Hallo Sandra,
Sie sollten sich mit dem Vertag und der Kündigung an einen Anwalt für Arbeitsrecht wenden, der kann Ihnen Ihre Möglichkeiten präsentieren.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Hallo ich bin seit Juli 2016 bei meinem Arbeitgeber beschäftigt auf 450,00 Euro es sind nun fast zwei Jahre vorbei und bekomm keinen Urlaub. oder ich kann Urlaub nehmen brauche aber Ersatz also ich komm mir bald verarscht vor. Ich Arbeite immer mon. und mitt. a 5 Stunden also 10 Stunden in der Woche und bekomm kein urlaub und kein Urlaubsgeld und zu Weihnachten ein kochbuch Super wer kann mir da helfen
Hallo Evelin,
es kommt auch darauf an, was in Ihrem Arbeitsvertrag steht. Auch Mini-Jobbern steht Urlaub zu. Wenden Sie sich im Zweifelsfall an einen Anwalt für Arbeitsrecht.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Hallo,
Ich habe meinem Minijob in der Probezeit mit 14 tägiger Frist zum 04.04. gekündigt.
Wann muss die Endabrechnung erfolgen? Zum 04.04. oder erst Monatsende?
Mein Arbeitgeber hat zum März nicht komplett abgerechnet. Heißt es fehlen noch Std. Und Urlaubsentgelt, da ich diesen nicht mehr nehmen konnte.
Arbeiten im April muss ich nicht mehr, da feste Tage vereinbart waren.
Hallo Britta,
die Endabrechnung ist in der Regel am Tag der Beendigung des Arbeitsverhältnisses fällig.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Guten Tag,
ich habe eine Frage wegen Auszahlung des Lohns. Bei mir hat jemand für 4 Wochen gearbeitet. Sie hatte mir keinen Arbeitsvertrag unterschrieben. Ich habe nur ihre Sozialversicherungsnummer erhalten. Die Adresse entnahm ich aus ihrer Bewerbung. Lohnabrechnung erfolgte durch meinen Steuerberater.
Ich hatte keine Bankverbindung erhalten und konnte den Lohn nicht überweisen da Sie ihren Lohn in Bar erhalten wolle.
Jetzt hat Sie mir von der Gewerkschaft eine Brief zu kommen lassen das ich 40,00 € für eine Verzugspauschale bezahlen soll. Obwohl die Frau mir keine Bankverbindung mitgeteilt hat. Muss ich das Bezahlen ?
Hallo Gabriele S.,
grundsätzlich haben Arbeitnehmer Anspruch auf eine Verzugspauschale von 40 Euro, wenn der Lohn nicht pünktlich gezahlt wurde. Dabei kann es aber auch zu Unterschieden bei Einzelfällen kommen. Da es in Ihrem Fall keinen Arbeitsvertrag gibt, der bspw. den Termin der Lohnzahlung festlegt, könnten Sie sich überlegen, ob Sie sich von einem Anwalt in diesem Fall beraten lassen möchten.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Hallo,
Ich habe mal eine Frage zum Thema „automatisches Ende des Beschäftigungsverhältnisses“:
Endet bei einem Minijob das Beschäftigungsverhältnis automatisch, wenn man bedingt durch eine beim Arbeitgeber angekündigte OP mit anschließender Reha länger als 6 Weichen fehlt?
Nach 6 Wochen muss man ALG II beantragen, aber endet damit auch automatisch das Beschäftigungsverhältnis?
Meiner Ansicht nach ruht es nur, oder?
Hallo Gundula,
das Beschäftigungsverhältnis endet in der Regel nicht automatisch, wenn der Arbeitnehmer länger als 6 Wochen krankheitsbedingt fehlt und eine Krankmeldung vorweisen kann.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Hallo,
ich habe eine frage zum Thema Kündigungsschutz in einem Minijob.
Vorab, ich arbeite seit 01.12.18 in einem Pflegeheim auf Minijob Basis. 10,50 Stundenlohn jedoch mindestens 50 Stunden im Monat eingeplant worden und die überzähligen Stunden ´´für schlechte Zeiten´´ auf ein Überstunden Konto gutgeschrieben bekommen.Jetzt ergibt sich folgende Problematik : Mir wurden in den Monaten Feb u. März jeweils nur knapp 200 € überwiesen, obwohl mir noch die Überstunden + die geleisteten Stunden zustanden. Dies habe ich am Anfang dieses Monats bei der Geschäftsleitung reklamiert. Mir wurde zugesagt das das fehlende Geld auf mein Konto überwiesen werden würde und es wohl einen Fehler bei der Berechnung gegeben hätte. Gestern wollte ich nach 1 Wöchiger Krankheit ( in der ich allerdings nur 1 Tag zum Dienst eingeplant war) wieder den Dienst antreten und musste feststellen das ich komplett aus dem Dienstplan gestrichen wurde. Habe folge dessen heute mit der Geschäftsleitung Telefoniert. Die sagte mir dann, das ich fristlos gekündigt worden bin da ein solches Verhalten nicht toleriert wird. Auf meine Frage welches Verhalten denn gemeint wäre, wurde mir mitgeteilt das ich zu oft Krank wäre. ( 3 Tage insgesamt )
Ist eine fristlose Kündigung folge dessen rechtens ?
Darf mich der Arbeitgeber einfach aus dem Dienstplan streichen wenn ich schon für den ganzen Monat eingeplant wurde ? Bei 2 Wochen Kündigungsfrist würde mir doch eigentlich noch das Geld für die Tage in denen ich eingeplant war zustehen, oder liege ich hier falsch ?
Mfg Robert
Hallo Robert,
eine fristlose Kündigung ist üblicherweise nur unter bestimmten Bedingungen möglich, bei denen deutlich wird, dass ein weiterbestehendes Arbeitsverhältnis für eine oder beide Parteien untragbar wäre. Sie sollten sich mit Ihrem Anliegen an einen Anwalt für Arbeitsrecht wenden.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Hi,
beim Durchstöbern meiner alten Dokumente habe ich einen Arbeitsvertrag über ein 450 € Job gefunden, den ich damals unterschrieben habe. Dies war als Pakete Bote bei einem Tochter Unternehmen arbeitete.
Den ersten Monat, den ich dort gearbeitet habe, habe ich natürlich kein Geld erhalten und bin danach auch nicht mehr hin gegangen.
Das Arbeitsverhältnis ist aber nie gekündigt worden. Da der Vertrag vom 01
03.2012 ist, kann ich da gerichtlich noch Geld rausschlagen? 😂 Lieben Gruß Melanie
Hallo Melanie,
bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir keine Rechtsberatung anbieten dürfen. Ob hier noch rechtliche Ansprüche bestehen, kann Ihnen nur ein Anwalt für Arbeitsrecht sagen.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Hallo, ich habe 2 Jahre als Teilzeitkraft gearbeitet. Danach habe ich auf eigenem Wunsch gewechselt in einen 450 Euro Job, da mir die Abzüge zu viel waren und ich aus gesundheitlichen Gründen nicht so viele Stunden arbeiten kann. Es wurde dann noch zusätzlich eine neue Arbeitskraft eingestellt, damit die Arbeit zu schaffen ist. In ihrer Einarbeitungszeit habe ich dann ca. 3 halbe Tage gearbeitet, was mir auch gereicht hat. Jetzt ist sie eingearbeitet und mir wird immer öfter abgesagt, so das ich nur noch auf einen halben Tag pro Woche komme. Das reicht mir natürlich nicht mehr, daher möchte ich mich arbeitslos melden, und dann den halben Tag als Nebenverdienst behalten, da ich nicht glaube, so schnell einen neuen Job zu bekommen. Meine Frage, bekomme ich überhaupt Arbeitslosengeld, und bekomme ich erstmal eine Sperre, da ich ja freiwillig von Teilzeit auf 450 Euro gewechselt habe ?
MfG
Erika
Hallo Erika,
in der Regel sollte Sie keine Sperre beim Arbeitslosengeld bekommen, weil Sie aus gesundheitlichen auf einen 450-Euro-Job gewechselt sind, vor allem nicht, wenn Sie ein ärztliches Attest vorweisen können, das dies belegt. Sie sollten Ihr Anliegen jedoch noch einmal mit der Bundesagentur für Arbeit abklären.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.com
Hallo
ich habe eine Frage zu befristeten Arbeitsverträgen und Arbeitsverträgen auf 450 E Basiis.Ich habe den 4 befristeten Arbeitsvertrag bei der selben Firma ohne Angabe von Sachgründen.Allerdings waren die ersten beiden nur 450 E Verträge.Mein 4ter Vertrag läuft nun aus und beim Arbeitsamt meinte man ,das die ersten zwei Verträge in der Befristng nicht anerkannt werden ,weil sie keine Abgabepflichtigen Verträge sind.
Ich bin eigentlich der Meinung das sich die Max Befristung der Arbeitsverträge ,nur direkt auf die Verträge und den Arbeitgeber bezieht und nicht aquf die Gehalthöhe oder Stundenzahl
Können Sie mir da vielelicht weiterhelfen ß
Hallo Kerstin,
Ihr Fall ist etwas komplizierter und bedarf einer genauen Prüfung, insbesondere auch der Arbeitsverträge. Weil dies in den Bereich der Rechtsberatung fällt, können wir Ihnen diese Frage nicht beantworten. Bitte wenden Sie sich gegebenenfalls an einen Rechtsanwalt.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Ich arbeite halbtags und würde gerne noch einen Minijob annehmen bzw. meine Stunden im Betrieb erhöhen. Erhöhung ist möglich. Ich frage mich aber was retabler ist. Wie wird ein zusätzlicher Minijob besteuert, wenn ich schon einen Teilzeitjob habe?
Hallo Micha,
bitte wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen an einen Steuerberater. Wir bieten diese Beratung nicht an.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Hallo.
Ich habe eine Frage zum Thema „früher“ Feierabend.
Ich habe einen 450 Euro-Job im Versandhandel, die Arbeitslast im Betrieb/Lager wechselt je nach Auftragslage. In meinem Vertrag wird für die meiste Zeit 1 oder 2 feste(r) Wochentag(e) vereinbart an dem ich arbeiten soll, es gibt aber auch Saisonabhängig Tage an denen ich als Springer eingesetzt werde; es handelt sich hier um einen solchen Tag als Springer:
Ich habe mit meinem Chef am Vortag (z.B. Montag) abgemacht, dass ich (Dienstag) einen ganzen Tag arbeite. Das heißt in meinem Fall von 9 Uhr bis 17:30 Uhr. Um 15 Uhr am Dienstag schickt mich mein Chef aber nach Hause, da es nicht genügend Auftragseingänge gab um alle Arbeitnehmer sinnvoll zu beschäftigen. Statt der 8 Arbeitsstunden komme ich also nur noch auf 5,5 Arbeitsstunden.
Das sind für mich 2,5 Stunden Verdienstausfall, da ich nur für jede gearbeitete Stunde bezahlt werde.
Gibt es Gesetze die mir trotzdem den Lohn für 8 Stunden zusprechen?
Hallo luigi,
welcher Lohn Ihnen zusteht, richtet sich insbesondere nach Ihrem Arbeitsvertrag und der Frage, wie dort Arbeitszeit und Vergütung geregelt sind. Um Ihre Frage beantworten zu können, muss also Ihr Arbeitsvertrag geprüft werden. Das dürfen wir nicht, weil dies eine Rechtsberatung darstellt. Bitte wenden Sie sich daher gegebenenfalls an einen Anwalt.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Hallo,
wenn ich als Minijobber 5-10 Std. im Monat (vorrangig 5 arbeite) wieviel Urlaub steht mir dann zu. Ich werde nur Stundenweise bezahlt, wie berechnet sich da der Urlaub.
Vielen Dank
Hallo Jenny,
der Urlaubsanspruch ergibt sich aus Ihren Arbeitstagen pro Woche. Dabei ist es unerheblich ob Sie an diesen Tagen nur fünf oder zehn Stunden zur Arbeit erscheinen. Es werden die Arbeitstage pro Woche mit 24 multipliziert und dann durch sechs dividiert.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Hallo,
auch ich habe mal eine Frage, ich arbeite im Minijob seit 3 Jahren in einem Discounter. Seitdem ich nun das erste mal wegen Krankheit ausgefallen bin werde ich von meiner neuen Chefin nicht mehr so wie sonst zu arbeiten eingeteilt. (ich bin Rentner)
Ich habe mitlerweile einen festen Arbeitsvertrag als Aushilfe. Bisher war ich immer da und es hat mir auch Spass gemacht dort zu arbeiten.
Was kann ich tun das ich wieder 10- 15 Stunden die Woche arbeiten kann?? Den Chef direkt ansprechen deer mit mir den Arbeitsvertrag geschlossen hat? Mit meiner Chefin ist absolut kein reden.
Danke
Hallo Biene,
sicherlich wäre es hilfreich, sich an Ihren Chef zu wenden und die Angelegenheit intern zu klären. Andernfalls können Sie sich bei einem Anwalt erkundigen, ob oder wie sich die Arbeitszeit wieder erhöhen lässt.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Guten Tag
Ich hab eine Frage weil ich online nicht schlau werde. Ich war jetzt 2 Jahre für ein Unternehmen auf 400€ Basis tätig, im Vertrag steht keine Zeitliche Befristung.
Jetzt hab ich heute eine betriebsbedingte Kündigung zum 30.6 bekommen,ich weis jetzt nich ob bei Minijob die gleichen Rechte wie bei Vollzeitjobs gelten, vom Datum her weis ich das die Kündigung unwirksam ist, aber ich würd gern wissen ob die Begründung gehen würde.
Man muss dazu sagen ich weis das die Stelle neu vergeben wird und eine Kraft in Vollzeit machen soll, wurde mir gestern so mitgeteilt.
Mir wurde auch versprochen mich Ende des Jahres wieder einzustellen für eine andere Tätigkeit weil mich das Unternehmen ja nicht verlieren will.
Ich möchte mich nicht so einfach abspeisen lassen deshalb meine Frage.
Danke schon mal für Ihre Antwort
Hallo Andrea,
Leider dürfen wir keine Rechtsberatung anbieten. Wenden Sie sich unbedingt an einen Anwalt für Arbeitsrecht um zu prüfen, ob der Arbeitgeber sich richtig verhält.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Hallo
Ich habe eine Frage weil ich im Internet nicht wirklich fündig werde.
Ich arbeite seit über 2 Jahre auf 400€ Basis für ein Unternehmen, Vertrag ist zeitlich nicht begrenzt worden.
Jetzt wurde mir gestern zum 30.6 gekündigt, da weis ich schon das es unwirksam ist weil sie ihre 4 Wochen nicht eingehalten haben, auch wenn auf ihrem Brief 30.5 geschrieben wurde.
Meine Frage ist jetzt ob die gleiche Reglung bei Minijobs zählt wie bei vollzeitjobs, mir wurde eine betriebsbedingte Kündigungen ausgestellt.
Jetzt weis ich aber das der Rubel sehr gut rollt und für meine Stelle jemand neues eingestellt wird in Vollzeit. Mir wurde auch gesagt das sie es sehr bedauern und mir im Oktober eine neue Stelle anbieten wollen.
Jetzt will ich das aber nicht einfach so hinnehmen, wenn die gleiche Regelung wie bei Vollzeit ist würd ich nämlich meinen Rechtsschutz nutzen , weil ich doch im Unternehmen bleiben möchte.
Danke schon mal für eine Antwort
Hallo Andrea,
bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir keine Rechtsberatung anbieten dürfen. Wir möchten Ihnen aber empfehlen, sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht zu wenden, um Ihre Möglichkeiten zu besprechen.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Guten Tag, ich bin seit dem 01.01.2018 mit einem Minijob Vertrag im Betrieb. Ich würde gerne mit sofortiger Wirkung kündigen. Was kann passieren, wenn ich die 4Wochen kündigungsfrist nicht einhalte?
Hallo Asli,
bei Vertragsbruch sind in der Regel Vertragsstrafen möglich z. B. Schadenersatz. Das hängt jedoch vom Einzelfall ab. Unter bestimmten Umständen, können Sie auch einen Aufhebungsvertrag mit Ihrem Arbeitgeber vereinbaren oder einen Anwalt fragen, ob eine außerordentliche Kündigung infrage kommt.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Moin,
ich könnte eine geringfügige Beschäftigung auf 450,00€ Basis anfangen. In meinen Arbeitsvertrag gibt es eine Nebenabrede:
…..versichert, dass sie in keinem weiteren geringfügigen Beschäftigungsverhältnis steht und verpflichtet sich, den Bogen Checkliste für geringfügig Beschäftigte ordnungsgemäß auszufüllen. …. verpflichtet sich darüber hinaus, die Aufnahme einer möglichen weiteren geringfügigen Beschäftigung bei einem anderen Arbeitgeber vor Abschluss des dortigen Arbeitsvertrages zu melden.
Hallo Ilki,
in der Regel sollte solch eine Klausel zulässig sein. Sie können sich aber auch an einen Anwalt für Arbeitsrecht wenden, der einzelne Klauseln auf Ihre Rechtmäßigkeit prüfen kann.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Hallo ich Mario arbeiten minijob als reinigungscraft im hotel und ich mochte gerne fragen als Minijob 450 ,, darf ich arbeiten sontags auch fur gleiche stundenlohn ?wie vielle tage darf ich arbeiten im monat ? arbeitgeber muss oder nicht meine zuge tiket bezhalen ? ist urlaub bezhalt oder nicht ? und wenn habe ich eine arbeit unfall und keine versicherung wass kan ich machen ?
Hallo Mario,
Minijobber haben die gleichen Arbeitsrechte wie Vollzeitbeschäftigte. Das heißt, auch bei einem Minijob gibt es bezahlten Urlaub und Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. Bei einem Wege- oder Arbeitsunfall sind Sie durch die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert. Sonntagsarbeit ist in manchen Branchen erlaubt. Gastronomie gehört in der Regel dazu. Wie viel Sie im Monat arbeiten dürfen, hängt auch von Ihrem Stundenlohn ab. Sie dürfen nämlich nur so viel arbeiten, dass die 450-Euro-Grenze nicht regelmäßig überschritten wird. Für Fragen steht immer auch die Minijob-Zentrale zur Verfügung.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Hallo,
ich bin auf euch aufmerksam geworden durch eure Website im Internet
Ich hab eine Frage mir wurde nach 2 Jahren fristlos durch meinen Arbeitgeber gekündigt -450 EUR – Job. Die Kündigungsfrist wurde nicht eingehalten. Dieses Problematik wurde bereits geklärt und deshalb wurde ich für 1,5 Monate beurlaubt . Nun meine Frage, steht mir für diesen Zeitraum eine Endgeld Abrechnung / Entlohnung zu? Dienstplan war bereits für drei Monate in voraus geschrieben. Die Entlohnung wurde jedoch steht’s nach geleisteter Arbeit ausbezahlt?
Der Arbeitgeber weigert sich nun
Vorab danke
Vg
Hallo Renate,
bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir keine Rechtsberatung anbieten dürfen. Wir können daher nicht beurteilen, welche Ansprüche Sie hier noch geltend machen können. Erkundigen Sie sich bei einem Anwalt für Arbeitsrecht.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Hallo,
ich bin auf euch aufmerksam geworden durch eure Website im Internet
Ich hab eine Frage mir wurde nach 2 Jahren fristlos durch meinen Arbeitgeber gekündigt -450 EUR – Job. Die Kündigungsfrist wurde nicht eingehalten. Dieses Problematik wurde bereits geklärt und deshalb wurde ich für 1,5 Monate beurlaubt . Nun meine Frage, steht mir für diesen Zeitraum eine Endgeld Abrechnung / Entlohnung zu? Dienstplan war bereits für drei Monate in voraus geschrieben. Die Entlohnung wurde jedoch steht’s nach geleisteter Arbeit ausbezahlt?
Der Arbeitgeber weigert sich nun
Vorab danke
Vg
Hallo Rene,
Auch Minijobber haben einen Anspruch auf bezahlten Urlaub. Ob die Beurlaubung von 1,5 Monaten in Ihrem Fall bezahlt ist können wir leider nicht beurteilen, da wir keine Rechtsberatung anbieten dürfen. Ein Anwalt für Arbeitsrecht kann Ihnen helfen.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Hallo, ich arbeite seit 2016 in einen Minijob. Laut Vertrag arbeite ich 38,5 Stunden im Monat, kann aber nicht mehr als 46 Stunden im Monat arbeiten. Oft habe ich schon über die 46 Stunden gearbeitet und dass meinem Chef gesagt. Nur ein, „Wir tragen wir das dir auf nächsten Monat auf,“ würde mir gesagt. Bis 46 Stunden werde ich bezahlt, trotzdem werden mir ungefähr 80 Stunden geschuldet.
Ich will zum Monatsende meine Kündigungsschreiben abgeben, wollte aber wissen was mit diesen 80 bisher nicht bezahlten Überstunden passiert, wenn ich kündige. Gehen die einfach verloren? Habe ich überhaupt noch Anspruch an diese geleistete Stunden wenn die seit Monate stehen?
Danke schon mal für Ihre Antwort
Hallo Pier,
leider dürfen wir keine Rechtsberatung anbieten und können deshalb nicht sagen ob und wie diese Zeit noch eingefordert werden kann. Wenden Sie sich am besten direkt an die Minijob-Zentrale oder einen Anwalt für Arbeitsrecht.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Hallo, ich habe in der Probezeit meinen Minijob gekündigt. Als Lohn ist im Arbeitsvertrag eine monatliche Pauschalsumme von 350,- festgelegt. Da die Kündigung zu Monatsmitte erfolgte und mich der Arbeitgeber sofort freigestellt hat, ist meine Frage, ob er den vollen Betrag zahlen muss oder nur die abgeleisteten Stunden?
Er selbst meinte, er müsse sich erst schlau machen, ob er überhaupt etwas zahlen muss …
Können Sie mir weiter helfen?
Hallo Henrike,
bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir keine Rechtsberatung anbieten dürfen. Ohne Einblick in den Arbeitsvertrag gestaltet sich eine Beurteilung außerdem schwierig. Legen Sie den Arbeitsvertrag deshalb einem Anwalt für Arbeitsrecht vor oder fragen Sie bei der Minijob-Zentrale nach.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Hallo.
ich bin 56 Jahre alt und seit 3 Jahren als Kraftfahrer auf 450€-Basis angestellt. Gestern bekam ich eine zwar
fristgerechte Kündigung welche allerdings ohne Begründung erfolgte. Es gab weder abmahnung noch kritik an meiner Arbeit, Habe ich(da mein Arbeitgeber mich anscheint nicht mehr benötig) Anspruch auf eine Abfindung?
MfG Willi
Hallo Werner,
bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir keine Rechtsberatung anbieten dürfen und deshalb nicht beurteilen könne, ob Ihnen eine Abfindung zusteht. Ein Anwalt für Arbeitsrecht kann Ihnen Auskunft geben.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org.
Guten Tag zusammen,
ich arbeite nun seit August 2013 in der Krankenhausküche als Aushilfe (450€-Basis) und bin „hauptberuflich“ Studentin. Die Vergütung erfolgt je geleisteten Stunden. In der Regel arbeite ich am Wochenende für 3,25 Stunden – also von 16:15 bis 19:45 Uhr. Es kommt jedoch des Öfteren vor, dass ich auch mal um 16 Uhr anfange und trotzdem um 19:45 Uhr Feierabend mache.
Folgende Fragen hätte ich diesbezüglich:
Frage 1: Wir haben (Betriebs-) Pausen, welche uns abgezogen werden. Durchschnittlich beträgt diese Zeit eine halbe Stunde. Ist das rechtens? Wir dürfen uns in der Küche und im Krankenhaus frei bewegen, jedoch im nur im sterilen Bereich. Zudem ist es nicht festgelegt, wie lang diese Pause gehen darf und wir müssen den Krankenschwestern/-pflegern in der Pausenzeit bei Neuaufnahmen neue Tabletts mit Essen zubereiten. Daher sehe ich diese Zeit nicht als Pause, sondern als Betriebspause.
Frage 2: Mein Vorgesetzter sagte uns (den Aushilfen), dass wir unsere Stunden auf ein Zettel aufschreiben sollen, falls wir früher gehen. Dementsprechend sollten wir dann entlohnt werden. Ist das erlaubt? Denn eigentlich wurden wir eingestellt mit der Aussage, dass wir für 3,25 Stunden arbeiten sollen. Und wir können dann ja nichts dafür, wenn zu wenig im Krankenhaus zu tun ist.
Hallo Canan,
1. In der Regel darf der Arbeitgeber die Pausen durch sein Direktionsrecht so festlegen, wie er es sinnvoll findet. Jedoch sollte er in der Regel nicht den Arbeitnehmern vorschreiben, wo und wie sie ihre Pause verbringen. Auch Arbeit sollte in der Pause nicht anfallen – mit diesen Anliegen können Sie sich bspw. an den Betriebsrat oder an einen Anwalt für Arbeitsrecht wenden.
2. Wenn Sie vom Arbeitgeber selbst nach Hause geschickt werden, dann müsste er die fehlenden Stunden dennoch bezahlen. Dies zählt aber nicht, wenn Sie nach Stunden bezahlt werden.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Hallo
Ich arbeite auf 450€ Basis bei einem Supermarkt. Bin ich dazu verpflichtet mich vollkommen nach meinen Arbeitgeber zu richten, was die Arbeitszeiten betrifft? Ohne Nachfrage, ob es mir zeitlich passt, wird der Dienstplan geändert und ich soll auf Abruf bereit stehen bis die Ware eintrifft. Ist das rechtens? Ich habe mir ja einen Minijob gesucht, da es mir zeitlich momentan nicht passt jeden Tag zu arbeiten.
Hallo Laura,
aufgrund seines Direktionrechts ist es dem Arbeitgeber erlaubt, nach billigem Ermessen die Arbeitszeiten zu bestimmen. Dabei sollte aber eine Interessenabwägung stattfinden, inwiefern die Interessen des Arbeitnehmers oder des Arbeitgebers überwiegen. Wenn Sie einen wichtigen Grund haben, weshalb Sie an bestimmten Tagen nicht arbeiten können (bspw. wenn Sie einen Familienangehörigen pflegen müssen), dann muss Ihr Arbeitgeber dies berücksichtigen. Zudem muss der Plan mindestens vier Tage vorher stehen.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Ich arbeite seit ca 2 Jahren im Service auf 450 Eoro Basis, nun haben sich die Arbeitsverhältnisse derart verschärft dass ich diesen Job nicht mehr machen kann und will! Ich bin allein in diesem Betrieb, heisst ich mache Service, koche spüle und putze nach Feierabend! Vorher hatten wir einen Koch! Kann ich aufgrund unzumutbarer Änderungen des Beschäftigungsverhältnisses nun fristlos Kündigen? Es gibt keinen Vertag
Hallo Nina B.,
eine fristlose Kündigung ist nur aus einem wichtigen Grund möglich, aus dem es für den Kündigenden unzumutbar ist, das Arbeitsverhältnis länger aufrechtzuhalten. Ob solch ein wichtiger Grund vorliegt, können wir aus der Ferne nicht beurteilen. Wir würden Ihnen daher raten, sich diesbezüglich von einem Anwalt für Arbeitsrecht beraten zu lassen.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Hallo, ich war 16 Jahre in einem Unternehmen beschäftigt auf 450 Euro. Bin nun aus betrieblichen Gründen gekündigt worden. Ist ist sofort eine neue Kraft eingestellt worden die meine Tätigkeit übernimmt. Bin für 6 Monate freigestellt, in der mein Lohn weiter bezahlt wird. Steht mir in diese Falle eine Abfindung zu?
Hallo Christina L.,
es gibt keinen gesetzlichen Anspruch auf eine Abfindung. Dieser ergibt sie vielmehr aus dem Arbeits- oder Tarifvertrag, aus dem Sozialplan innerhalb eines Unternehmens oder Ähnliches. Auch in einigen individuellen Fällen einigen sich Arbeitgeber und -nehmer auf eine Abfindung. Inwiefern dies bei Ihnen der Fall sein könnte, das kann nur ein Anwalt für Arbeitsrecht beurteilen.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Ist es arbeitsrechtlich gesehen erlaubt jemanden unentgeltlich und ohne Vertrag einzuarbeiten und erst im nächsten Monat als minijobber anzumelden und zu bezahlen?
Ich habe diesen Monat nun quasi ohne Vertrag 13 Stunden umsonst gearbeitet- hatte schon mit Geld gerechnet aber heut hieß es es wäre diesen Monat die Einarbeitung -Kann ich auf Entgelt bestehen?
Hallo Tina,
es hängt von mehreren Faktoren ab, ob Ihnen hier ein Entgelt zusteht oder nicht. Wir raten Ihnen, sich von einen Anwalt für Arbeitsrecht individuell beraten zu lassen.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Ich habe seit 01.10.2017 einen Vertrag für eine Geringfügige Beschäftigung. Befristet bis 31.12.2018.
Dieser wurde zum 01.05.2018 bis 31.08.2018 befristet zu einem Vollzeitvertrag umgeändert. Nach Ablauf des Vollzeitvertrags lief der Vertrag der geringfügigen Beschäftigung automatisch weiter und ich habe bis jetzt keine Kündigung eingereicht.
Seit dem 31.08.2018 stehe ich jetzt mit Freizeit im Plan da meine Verdienstobergrenze für einen Minijob erreicht war.
Jetzt hat mich mein Arbeitgeber aufgefordert eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses zum 31.08.2018 nachzureichen.
Muss er mich weiterbezahlen obwohl ich nicht arbeiten war? Und ist eine Kündigung meinerseits überhaupt erforderlich?
Hallo TT,
Sie sollten sich mit diesem Sachverhalt an einen Anwalt für Arbeitsrecht wenden. Dieser kann sich mit den Details Ihrer Situation vertraut machen und Sie diesbezüglich individuell beraten.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Hallo Arbeitsvertrag.org-Team,
Ich werde voraussichtlich die Jahresmaximal-Stundenzahl/-Arbeitslohn aufgrund Krankheitsfällen von Kollegen und damit verbundener Mehrarbeit erreichen (lt. Planung des Chefs).
Der fordert nun, dass ich im November und Dezember aufgrund der angespannten Personalsituation weitere übersteigende Stunden mache auf mein Stundenkonto mache, die er dann (wie auch immer) ins Jahre 2019 transferieren will.
Ist dies zulässig? Wo finde ich entsprechende rechtliche Regelungen?
Vielen Dank
S.G.
Hallo Stephan G.,
mit diesem Sachverhalt wenden Sie sich am besten an einen Anwalt für Arbeitsrecht, der Sie individuell beraten und Ihnen weiterhelfen kann.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Hallo an das Team Arbeitsvertrag.org
Ich habe eine Frage zur Lohnfortzahlung bei Erkrankung mit einem Vertrag für GFB > laut meinem Vertrag arbeite ich 32 Std. im Monat und der monatliche Lohn dafür beträgt 450,– €.
Im September erkrankte ich in der letzten Woche, hatte bis dahin bereits 29,5 Std. gearbeitet.
In der Gehaltsberechnung erscheint ein Abzug für die Woche der Erkankung.
Auf Nachfrage in der Buchhaltung heißt es, dass im Krankheitsfall keine Lohnfortzahlung besteht, das sei gesetzlich so verankert.
In meinem Vertrag gibt es dazu keine Angabe und auch mündlich wurde mir diese „Regel“ nicht mitgeteilt.
Kann mein Arbeitgeber mir das antun ? Ich, 63 J., erhalte eine Erwerbsminderungsrente von 298,00 € und bin auf die 450,00 der GFB angewiesen, um meine Miete, Unkosten zu zahlen.
Danke im Voraus für Ihre Anwort
Mit freundlichen Grüßen Angelika S.
Hallo Angelika S.,
das Entgeltfortzahlungsgesetz macht keine Ausnahme für geringfügig Beschäftigte – sofern Sie ein festes Monatsgehalt haben. Sollte sich Ihr Arbeitgeber weiterhin weigern, können Sie sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht wenden.
Mittellose Menschen, die sich keinen Rechtsanwalt leisten können, haben die Möglichkeit, beim Amtsgericht einen Beratungshilfeschein zu beantragen. Dieser kostet 15 Euro. Dafür fallen dann für Sie keine Anwaltskosten an. Manchmal bieten auch Wohlfahrtsverbände oder gemeinnützige Einrichtungen eine kostenlose Beratung an.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Hallo, bin 16 Jahre alt, möchte neben der Schule arbeiten gehen.
Meine Mutti hat selber zur Teilzeitstelle einen 450€ Job….
Wird mein Vertrag steuerlich bei ihr angerechnet?
LG Lara
Hallo,
meine Mutter war über ein Jahr in einem Unternehmen auf 450€ Basis beschäftigt. Jetzt wurde Ihr gekündigt. Hat sie nun Anspruch auf Arbeitsosengeld?
Vielen Dank im voraus auf Ihre Antwort
Hallo Vera B.,
mit diesem Anliegen wendet sich Ihre Mutter am besten an die Agentur für Arbeit.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Hallo !
Gibt es auch Broschüren zum Minijob-Recht??
Eine Bekannte arbeitet als Altersrentnerin auf 450€ Basis und nun wurde ihr mitgeteilt, das Sie wegen Urlaubs und Weihnachtsgeld über die Grenze hinaus kommt, und daher angemeldet werden muss. Zudem sind wohl Überstunden angefallen, weil sie aus Gutmütigkeit eingesprungen ist.
Hat der Arbeitgeber da nicht im Vorfeld eine Hinweispflicht? Und auch eine Mitwirkungspflicht darauf zu achten, das die Grenze nicht überschritten wird???
Hallo Andrea,
eine Hinweis- oder Mitwirkungspflicht ist uns nicht bekannt. Allerdings kann sich ihre Bekannte an die Minijob-Zentrale wenden und noch einmal Ihr Anliegen schildern. In manchen Fällen, wenn das Überschreiten der Verdienstgrenze unvorhersehbar war (bspw. durch Vertretungen für krankheitsbedingte Ausfälle), kann der Betroffene weiterhin als Mini-Jobber angemeldet bleiben.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Hallo , Habe einen 450€ Job, durch eine Tariferhöhung die von April bis August nachgezahlt wurde, War ich dann unweigerlich 4 Monate drüber , aber ich wusste nichts von einer Tariferhöhung keiner hatte mich im Betrieb informiert.Jetzt soll ich aus dem Minijob heraus fallen und in einen Midijob rutschen und dadurch Krankenkasse zahlen und das auch noch rückwirkend. Ist das Rechtens. PS. komme nicht über die 5.400 raus. LG.
Hallo Klaus,
leider können wir keine Einschätzung zu Einzelfällen geben, da dies in den Bereich der Rechtsberatung fällt. Bitte wenden Sie sich an einen Rechtsanwalt.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Hallo arbeitsvertrag.de-Team,
Ich habe eine Frage aus Arbeitgeber-Sicht. Gibt es gesetzliche Vorschriften, wie man die Arbeitszeiten der geringfügig Beschäftigten einzuteilen hat? Ganz speziell stellt sich mir die Frage, ob ich den Arbeitnehmer immer an den SELBEN Wochentagen und Zeiten einsetzen kann – sozusagen feste Schichten. Oder dürfen geringfügig Beschäftigte keine regelmäßigen Arbeitszeiten haben?
Danke.
Hallo Andrea,
uns ist keine Vorschrift bekannt, die eine regelmäßige Arbeitszeit bei geringfügig Beschäftigten untersagt. Sie können sich noch einmal den Rat von einem Anwalt für Arbeitsrecht einholen.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Sehr geehrtes Team,
mein Sohn wurde in der Probezeit am 28.09.2018 gekündigt, aber erst zum 31.10.2018. Dann war er zwei Wochen krank und keiner hat sich beim ihm gemeldet, ob und wie er die restliche Zeit eingeteilt ist. Er hatte ja noch Anspruch auf Resturlaub, den er genommen hat. Jetzt bekommen wir im Dezember ein Schreiben, wo die Firma eine zuviel bezahlte Zahlung zurück fodert. Geht das?
Die haben den Lohn für Oktober berechnet und überwiesen. Der errechnet sich aus Urlaub und Krankheitstagen. Wie kommen die nun auch eine Rückzahlung? Ist das Rechtens?
Hallo Thomas,
ein Anwalt für Arbeitsrecht kann die vertragliche Situation genau beurteilen und Ihnen sagen welche Ansprüche gerechtfertigt sind und welche nicht.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Hallo
Ich bin in einem Event-Lokal als Minijobberin angestellt. Jeden Monat übertrifft die Arbeitszeit um ca. 10-20 Stunden die zulässige Sollzeit von 45 Stunden. Regelmässig verlangt mein Arbeitgeber nun, dass ich die überschüssigen Stunden auf den nächsten Monat übertrage.
Das ist erstens mühsam, zweitens denke ich, dass das auch nicht rechtens ist. Auf die Bitte, mich auf Teilzeit anzustellen, wurde negativ reagiert. Ich manipuliere sozusagen auf Geheiss meines Arbeitgebers meinen Arbeitszeitnachweis. Kann ich auch diesen Gründen fristlos kündigen?
Mit freundlichen Grüssen, Marion
Hallo Marion,
vor einer eigenmächtigen Kündigung sollten Sie sich an das Arbeitsamt oder einen Anwalt für Arbeitsrecht wenden, dort können Sie erfahren, welche Konsequenzen sich ergeben können.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Hallo,
Ich arbeite auf 450€ Basis in einer Pflegeeinrichtung und leiste dort ca 3 Dienste im Monat. Ich bin dieses Jahr schon 3x mit jeweils 8€ über die 450€ gekomnen. Wird da jeder einzelne Monat gerechnet oder zählt am Ende was ich ihm Jahr verdient habe?
MfG Sarah
Hallo Sarah,
das Limit für die 450 Euro gilt für jeden Monat einzeln.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
ich habe seit 7 jahre ein 450 Euro job !nun hatte ich ein Betriebsunfall und habe 6 wochen Lohn weiter bekommen dann weiter Verletzengeld von derBGHW unfall
war am13.07.2018-bis 01.12.2018 ich bin Rentner und brauche den Neben job
nur eine kleine Rente 700 Euro muss meine Fa. mir jetz wieder nach genesung Arbeiten Lassen?
Hallo klaus-dieter T.,
wenn Sie nicht gekündigt wurden, müssen Sie weiter beschäftigt werden.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Hallo zusammen,
ich arbeite seit dem 26.11.18 für 450€ als Aushilfe in einer Bäckerei. Wir sind insgesamt 3 Vollzeitkräfte, eine Teilzeit und meine Wenigkeit. Ende Dezember wurde die Teilzeitkraft überraschend entlassen und einer Vollzeitkraft wurde über Weihnachten bis zum 09.01.19 Urlaub gewährt, welcher aber schon länger abgesprochen war. Die Folge war,das ich Überstunden machen mußte. In der Firma werden die Stunden für Aushilfskräfte immer vom 15 bis zum 15 gerrechnet. Ich habe bereits am 03.01. meine Stunden für den Monat voll gehabt. nun werde ich weiterhin zum Arbeiten eingeteilt und komme somit bis zum 10.01 auf insgesamt 72 Stunden.( wobei der Arbeitsplan bis zum 15 noch nicht mal fertig ist) Also quasi geplante Überstunden. In meinem Arbeitsvertrag steht, das angeordnete oder genehmigte Überstunden durch Freizeit ausgeglichen werden. Ich werde nicht nach Stunden bezahlt sondern monatlich gleichbleibend 450€ ( Mindestlohn). Bin ich verpflichtet geplante Überstunden zu leisten?
Hallo Daniela G.,
grundsätzlich sieht das Gesetz vor, dass Sie nur zu Überstunden verpflichtet sind, die aus einer Notsituation heraus entstehen (etwa wenn die Firma andernfalls gefährdet wäre). Um das Arbeitsklima zu wahren, ist es jedoch oft ratsam, nicht darauf zu bestehen.
Eine Verpflichtung, Überstunden zu leisten, kann jedoch auch aus dem Arbeitsvertrag entstehen.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Hallo,
folgende Situation. Es gibt einen Arbeitsververtrag über eine geringfügige Beschäftigung (450,00€) mit einer Laufzeit, die von der Saison abhängig ist (10-11 Monate). Geregelt ist der Verdienst je Stunde (Mindestlohn) mit dem Hinweis, dass es kein Anspruch auf einen bestimmten Umfang der Beschäftigung gibt. 3 Monate sind Probezeit mit 2wöchiger Kündigungsfrist, danach gesetzliches Frist mit 4 Wochen zum Monatsende.
Die Arbeitszeiten werden 14 Tage vor Monatsbeginn in einem Plan mitgeteilt, in dem man auch seine Nichtarbeistmöglichkeiten anmelden kann. Der monatlich Umfang der Tätigkeit richtet sich in der Regel nach dem Arbeitsanfall (max. 20-40 S tunden/Monat) kann aber auch weniger sein.
Meine Fragen, bekommt man bei dieser Art Beschäftigung Urlaub und Krankengeld, wenn man z.B nicht zur Arbeit eingeteilt ist?
Entsprechend der genannten Kündigugsfrist kann ich ohne Gründe gekündigt werden?
Danke und Gruß
Kann mir niemand helfen?
Hallo Paul,
bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir keine Rechtsberatung anbieten und daher auch nicht prüfen dürfen, welche Ansprüche Ihnen konkret zustehen. Ein Anwalt kann Sie hierzu beraten.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Sehr geehrtes Team ,
Ich habe folgende Frage zu einer aktuellen Situation:
Alle Kollegen und Kolleginnen mit einem 450 Euro Vertrag, sollen den ganzen Februar nicht arbeiten, da zu wenig Arbeit im Moment ist.
Allerdings sollen die Stunden vom Februar später in den Folge Monaten nachgearbeitet werden. Ist die denn Rechtens vom Arbeitgeber? Vielen Dank für eine Rückmeldung.
Gruß Henner
Hallo Henner,
was im Einzelfall rechtens ist, dürfen wir nicht beurteilen, weil wir keine Rechtsberatung anbieten. Dies darf nur ein Anwalt. Hierfür prüft er unter anderem den Arbeitsvertrag und wird auf dieser Grundlage die Rechtslage ermitteln.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Hallo Team,
Ich habe folgende Frage:
Zurzeit arbeite ich bei einer Firma A als Abrufkraft und verdiene dort seit ca. einem halben Jahr um die 1100-1300€ Netto pro Monat (unterschiedlich je nach Auftragslage). Ich habe nun ein Praktikum bei einer anderen Firma B absolviert und diese wollen mich zum 01.08.2019 als Auszubildenden einstellen.
Ausserdem wurde mir noch angeboten bis zum Beginn der Ausbildung dort als Minijobber auf 450€-Basis zu arbeiten ( Im Prinzip bin ich hier auch „sozusagen“ als Abrufkraft angestellt. Die Wochenarbeitszeit beträgt 2-10Stunden).
Muss ich mit Abzügen bei Firma A oder B rechnen?
Hallo,
muss man als 450€uro Jobber an Pflichtfortbildungen im Unternehmen teilnehmen in dem man angestellt ist?
Wenn man noch in einem anderen Unternehmen angestellt ist,muss man dann trotzdem die Pflichtfortbildungen im Minijob Betrieb wahrnehmen oder kann man mit einer Pflichtfortbildung an der man teilgenommen hat im Hauptjob sich davon „befreien“ beim Arbeitgeber des Minijobs?
Danke
Guten Tag,
ich habe im Grunde einen ähnlichen Minijiob Arbeitsvertrag unterschrieben, wie er in der Website oben zum downloaden angegeben ist. Meine Frage ist jetzt. Mein Vertrag ist auf ein Jahr befristet, ich habe meine Probezeit von einem halben Jahr überstanden. In meinem Vertrag steht, dass ich von Mo – Fr durchschnittlich 11,5 Std, aber höchstens 50,5 Std. im Monat arbeite. In der Vergütung steht bei mir kein Bruttogehalt, sondern nur der Bruttostundenlohn von 9,00€. Dies beläuft sich aber am Ende auf etwa 450 € monatlich. Wenn mein Arbeitgeber mir jetzt aber während des Monats nur weniger Arbeitszeit gewährt, z.B. nur 30 Std. im Monat. Ist er verpflichtet mir am Ende des Monats trotzdem 450 € zu zahlen ? Er verlangt von mir aber, dass ich jeden Tag auf Abruf bereitstehen soll, da ich eine Art Springer Job habe.
Vielen Dank für die Hilfe.
Hallo zusammen 🙂
ich arbeite seit 2002 als Zeitungsausträger auf Minijob-Basis für Firmen die von der Zeitung aus beauftragt wurden, das Beliefern der Anbonnenten zu organisieren. Bezahlt werde ich dabei jeweils nach ausgeteilten Zeitungen. Mit der Firma von 2002 habe ich auch einen Vertrag schriftlich geschlossen, bis heute wurde der Auftrag jedoch von der Zeitungsgesellschaft mehrfach ( 2-3 mal) an andere Firmen weitergereicht. Diese haben mich stets ohne schriftliche Fixierung zu gleichen Konditionen übernommen (meist gab es nur ein kurzes Telefonat oder eine email) und auch regelmäßig bezahlt. Nun erreicht mich eine (ein-zeilige!) email der jetzigen Firma, für die ich seit mehr als 2 Jahren tätig bin, dass ich ab sofort keine Zeitungen mehr zur Auslieferung erhalten werde, da die Firma verkleinert wird. Ist diese de-facto Kündigung per eMail rechtens und sind hier nicht Kündigungsfristen einzuhalten, auch wenn mit der aktuelllen Firma kein schriftlicher Vertrag besteht ? Und welche Kündigungsfrist kommt hier zum Tragen : Die für Beschäftigte von 2 Jahren Dauer oder die von 17 Jahren Dauer, da die aktuelle Firma ja in das Vertragsverhältnis der bisherigen Firmen mit mir eingetreten ist? Bis zum Ablauf der Kündigungsfrist ist es meine Pflicht als Arbeitnehmer, meinem Arbeitgeber meine Arbeitskraft zur Verfügung zu stellen und die Zeitungen auszutragen. Was passiert denn, wenn die Firma sagen sollte, dass selbst in dieser Zeit kein Interesse an meiner Arbeitskraft besteht. Kann ich den Lohn (die Anzahl der Zeitungen ist quasi unverändert von Woche zu Woche und der Lohn kann damit ziemlich genau ausgerechnet werden) dann trotzdem einfordern ? immmerhin biete ich meine Arbeitskraft an. Über eine Stellungnahme würde ich mich freuen 🙂
Hallo Alexander,
dazu dürfen wir leider keine Stellungnahme abgeben. Sie sollten sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht wenden und das Ganze mit ihm besprechen.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Hallo,
ich bin neu hier und habe eine Frage und wäre schön, wenn mir jemand helfen bzw einen Rat geben könnte.
Seit Ende September 2017 bin ich auf 450 € Basis beschäftigt und arbeite an 2 Tagen (Montags und Mittwochs) zu je zwischen 4-5 Std.(je nachdem wieviel Arbeit anfällt).
Bei der Einstellung bekam ich lediglich einen Personalbogen , in dem mein Name,Adresse usw aufgeführt ist. Jedoch den vereinbarten Mindestlohn ist nicht darin aufgeführt.
Mein Chef sagte mir , dass Sie weder Urlaubsgeld / Urlaubstage zahlen, bei Krankheit auch nicht weiterzahlen und auch wenn Feiertage / Brückentage sind, es für die 450 € Kräfte keine Lohnbezahlung gibt.
Erst mal musste ich dies sacken lassen und habe mich diesbezüglich im Internet schlau gemacht und las da nun schon des öfteren, dass auch Arbeitskräfte auf 450 € Basis ein Anrecht auf obengenannte Lohnfortzahlung haben.
Darauf habe ich meinen Chef noch einmal angesprochen , dass es nicht rechtens ist bzw mir gegenüber unfair ist , dass ich gegenüber den Vollzeitkräften benachteiligt bin , nicht in den Genuss der o.g. Sache komme.
Ein Personalbogen ist doch nicht das gleiche wie ein Arbeitsvertrag oder ? (Lt. meinem Chef schon)
Mir selbst macht diese Arbeit zwar Spaß, jedoch möchte ich ungern auf bestimmte Dinge verzichten und selbst wenn wenig Arbeit ist, müsste ich unentgeltlich zu Hause bleiben.
Ist das alles rechtens?
Vielen Dank fürs Lesen und vorab Danke für Hilfreiche Tipps!
Freundliche Grüße
update heute 13.3.19
Hallo erstmal…
…so heute hatte ich das Gespräch mit meinem Chef, habe ja bereits schon geschrieben, dass dieser sich mit seinem Steuerberater und / oder Rechtsanwalt beraten möchte, er sich ne Lösung überlegt.
Seine Lösung ist nun wie folgt…
Er wird mir nun einen Arbeitsvertrag geben, der Rückwirkend zum 1.1.19 dann gültig ist. Außerdem meinte er, dass wenn ich einen Arbeitsvertrag hätte, wäre ich auch gebunden, mich an die zu arbeitenden Tage zu halten, also den Montag und Mittwoch. (würde das „alte“ noch gelten, also flexibel, dann könnte ich auch mal sagen, „komme heute nicht oder die ganze Woche nicht, dafür arbeit ich ein anderes mal“. Ob das nun so rechtens ist, weiß ich nicht, dazu kenne ich mich zuwenig damit aus.
Als ich ihn dann drauf ansprach, was nun mit dem noch ausstehenden Lohn ist (zwecks Feiertage, Krankheit und Urlaubstage für 2018), da meinte er, dass ich da keinen Anspruch mehr darauf hätte, weil ja nichts vereinbart wurde, außer bei Einstellung eben ich nen Personalbogen bekam, indem aber nur mein Name, Adresse usw. stand. Es wurden weder Stunden , die ich arbeite , noch Urlaubstage….bezahlte Feiertage oder das ich bei Krankheit den Tag bezahlt bekomme, darin aufgeführt. Auch nicht, wenn er mich zu Hause lässt, dass ich dann keinen Lohn bekomme. All das hab ich ihm gesagt und habe ihn auch darauf hingewiesen, dass er nach dem deutschen Arbeitsrecht mir gegenüber verpflichtet ist, mir anteilig Urlaub zu geben, Feiertage, die auf meinen Tag wo ich arbeite, falle, bezahlt werden, wenn ich krank bin, dies bezahlt wird und wenn er mich zu Hause lässt, wegen zu wenig Arbeit, er mir diese Stunden auch zahlen muss. Auch wurde keine Probezeit schriftlich fest gehalten.
Und das es dafür Gesetze gibt, hab ich ihm auch gesagt, auch dass ich mich bei der Minijobzentrale / Bundesknappschaft informiert habe, die mir mitgeteilt haben, dass ich genauso Anspruch auf alles habe, wie Vollzeit/teilzeitkrafte.
Er wurde dann bisschen pampig und meinte, dass es da noch nie ein Gesetz gab, bzw. jeder es handhaben kann, wie er mag. es aber nun ab 1.1 19 ein neues Gesetz raus kam, dass man alles Vertraglich machen muss, es so nun der Gesetzgeber so vorschreibt.
Mein Chef kam mir dann etwas pampig und drohte mir mit Kündigung…Hab ihm dann mitgeteilt, dass ich nicht auf Streit aus bin, jedoch einfach nur gerecht behandelt werden möchte, so wie eben jeder der Vollzeit arbeitet, behandelt wird, ohne Nachteile. Er hat sich dann entschuldigt, dass er mir mit Kündigung gekommen ist, weil er mit meiner Arbeit zufrieden ist und ihm eh Leute fehlen.
Er meinte dann noch, dass er sich noch erkundigen möchte, ob er jetzt im Nachhinein das was an Lohn (Urlaubstage, Krankheit, Feiertage und das ich daheim bleiben musste, wegen zu wenig Arbeit, macht insgesamt knapp über 350 Euro aus, die ich noch bekommen würde) von 2018 noch aussteht, mir Rückwirkend noch auszahlen kann/darf,…weil er ja bereit schon alles steuerlich abgerechnet hätte…
Meine Frage an euch ist nun….
Wie lange habe ich Zeit, evtl. der noch fehlende Lohn einzuklagen , sollte er mir dies nicht doch noch zurückzahlen? Gibt es da ne Verjährungsfrist?
(bin nebenbei noch auf der Suche nach einem neuen 450 € Job)
Vielen Dank schon mal für eure Antworten…
Ich arbeite in meinem Minijob seit fast drei Jahren. Anfangs konnte mein Arbeitgeber mich frei einteilen nachdem ich Homeoffice gearbeitet habe. Als ich einen neuen Job gestartet habe habe ich Ihnen mitgeteilt dass ich nur noch samstags arbeiten kann was für sie kein Problem war. Ich habe einen Urlaubsanspruch und den muss ich für das Jahr auch nehmen bis zu einem bestimmten Zeitpunkt. Nun ist die Sache dass ich an manchen Samstagen immer Urlaub nehmen oder eben sage dass ich da nicht arbeiten kann weil ich eben was anderes vorhabe. Sie teilte mir mit dass ich nicht meinen Urlaub auf meine ganzen Arbeitstage eben auf den Samstag legen kann was ich auch nicht vorhabe aber wenn ich eben an einem Samstag was vor habe dann kann ich das nicht verschieben. Nun teilten sie mir mit dass sie mich aus diesem Grund kündigen könnten. Ist das rechtens?
Hallo !
Ich bekomme einen festen Monatslohn von €450,- für 11,25 Stunden in der Woche. Mein Arbeitsgeber ist der Meinung, dass das einem Stundenlohn von €10 entsprricht, da er einen Monat mit 4 Wochen gleichsetzt. ich habe aber gelesen, dass ein Monat im Tarif und Steuerrecht mit 4,35 Wochen angesetzt wird. Damit wäre mein Stundenlohn nur noch einen Cent über dem aktuellen Mindestlohn und müsste ab Januar 2020 erhöht werden (wenn sich der Mindestlohn erhöht). Daher meine Frage: ist die Zahl von 4.35 Wochen=1 Monat rechtlich verbindlich ? Oder darf der Arbeitgeber davon abweichen ?
Vielen Dank im Voraus!
Hallo SiPÖ,
hier kommt es auch darauf an, was im Vertrag steht. Bitte wenden Sie sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht, der sich näher mit Ihrer Situation auseinandersetzen kann.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Hallo Zusammen,
ich habe eine Frage. Ich bin Auszubildender und arbeite pro Woche 35 Stunden. Ich möchte nebenbei auch einen Minijob haben, aber der Arbeitgeber sagt mir, dass ich bis 450 auch 130 Euro (ungefähr 30%) zurückzahlen muss. Meine Frage wäre ob das normal ist, dass der Arbeitgeber 30% haben will. Und die zweite Frage wäre, ob ich in der Ausbildung überhaupt noch einen Minijob haben kann,
Vielen Dank und freundliche Grüße
Hallo Shahin,
wir sind unsicher, wie der Arbeitgeber auf die 30 Prozent kommt, das sollten Sie sich noch einmal erklären und im Zweifelsfall bestätigen lassen z. B. von einem Anwalt. Grundsätzlich ist es möglich, neben der Ausbildung einen Minijob auf 450-Euro-Basis zu haben, allerdings müssen Sie Ihren Ausbilder darüber unterrichten. Dieser kann Ihnen die Nebentätigkeit u. U. verbieten, aber nur, wenn diese bei der Konkurrenz stattfindet oder sich nachteilig auf Ihre Leistungsfähigkeit in der Ausbildung auswirkt.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Guten Tag,
ich habe einen Minijob Vertrag und mein Arbeitgeber möchte mir 22 Tage Urlaub pro Jahr geben.
Ich weiß, das ist sehr viel. Rein rechtlich sollte das aber trotzdem ok sein.
Ich kann mir meine Arbeitszeit und auch die Tage frei einteilen.
Was müsste denn rein rechtlich im Vertrag stehen, damit der Arbeitgeber keinen Ärger bekommt wenn er mir so viele Urlaubstage geben möchte? Ich muss 8h pro Woche arbeiten. Sollten wir im Vertrag angeben, dass ich an 4 Tagen pro Woche arbeite? (Der Jahresurlaub für die Vollzeitkollegen wäre 28 Tage).
DANKE für die Hilfe
Hallo Kathrin F.,
es gibt kein Gesetz, dass eine Maximalzahl von Urlaubstagen vorschreibt. Wenn Ihr Arbeitgeber Ihnen diese Urlaubstage geben möchte, sollte dies in Ordnung sein.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Hallo
seit 2 Jahren arbeite ich in einem Speditionsbetrieb und fahre mit PKWs Päckchen aus.
Obwohl ich als KfzMeister meinen Chef immer wieder anspreche sind seine Fahrzeuge in einem desolaten Zustand.
Heute früh sollte ich wieder auf die Strecke, die Handbremse funktionierte nicht- ich sagte es meinem Chef wies mich drauf hin dass er kein anderes Kfz hätte.- Widerwillig fuhr ich auf nicht öffentlicher Strasse zum Warenlager.- Während ich die Waren sortierte entschloss ich mich nicht mit dem Fahrzeug zu fahren- es kam zu einem Wortwechesel – ohne Beleidigungen.- Ich verliess den Hof , liess meinen Chef stehen und fuhr nach Hause. Für mich ist es nun so, daß ich die Firma nicht mehr betreten werde. Welche Rechte habe ich wenn ich nun formgerecht kündige. Habe ich als Minijobber Anspruch auf Urlaub ? Ich bin seit 2 Jahren in der Firma und habe bis jetzt keinen Arbeitsvertrag, Freue mich auf ne Info
Hallo Karl S.,
sollte es keinen Arbeitsvertrag geben, gelten in der Regel die gesetzlichen Bestimmungen, demnach gelten auch für Minijobber die Bestimmungen gemäß Bundesurlaubsgesetz, wenn es um den Urlaubsanspruch geht. Allerdings dürfen wir Sie nicht zu einer konkreten Situation beraten, bitte wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen daher an einen Anwalt für Arbeitsrecht, oder lassen Sie sich bei einer gemeinnützigen Einrichtung oder einem Wohlfahrtsverband beraten – dort gibt es diese Beratungen häufig kostenlos.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Hallo ihr lieben,
ich arbeite seit Anfang des Jahres in der Pflege auf 450,-. / 49 Stunden im Monat (da bin ich schon weit drüber). Ich habe feste Arbeitstage, die dann und wann mal auf einen Feiertag fallen. 2-3 im Monat arbeite ich auch am Wochenende, also Sonntags.
Alle meine Arbeitskollegen erhalten Zuschläge nur ich nicht.
Auf meiner Abrechnung steht immer nur Pauschalbetrag 450 Euro.
Arbeitssunden bekomme ich auch nicht gutgeschrieben als Ausgleich.
Im Arbeitsvertrag steht nichts über solche Zahlungen.
Habe ich keinen Anspruch auf Zuschläge?
Viele dank für eure Hilfe
Hallo liebes Team,
ich gebe meine Ausbildung zum 31.08.19 auf und werde ab Oktober studieren. Um mir etwas Geld dazuzuverdienen, um meine laufenden Kosten bezahlen zu können, möchte ich ab September 2019 einen Nebenjob machen.
Bis jetzt habe ich jeden Monat ganz normal Steuern gezahlt. Das muss ich ja aber bei einem Nebenjob nicht… Nur wird mein Gesamtgehalt für das Jahr 2019 über diesen 5400,00 € liegen. Muss ich deshalb auch in den Monaten September-Dezember, in denen ich einen Nebenjob ausüben werde, Steuern abgeben?
Und noch eine Frage: Darf ich als Student tatsächlich nicht mehr als 20 Stunden pro Woche arbeiten?
Danke für eure Hilfe!
Hallo,
ich habe eine dringende Frage zu einer möglichen fristlosen Kündigung meines Nebenjobs.
Ich arbeite seit 4 Jahren in dem Unternehmen als studentische Hilfskraft. Seit kurzem arbeite ich aber Vollzeit in meiner Ausbildung. Der Nebenjob verlangt, dass ich am Wochenende 2 x 12 Stunden arbeite, was ich aber körperlich mit einem Vollzeitjob und den Anforderungen der Ausbildung nicht schaffe und somit der Erfolg meines Abschlusses gefährdet ist.
Ist dies ein ein schwerwiegender Grund das Arbeitsverhältnis fristlos zu beenden ?
Danke im voraus für die Antwort !
Mit freundlichen Grüßen.
Hallo, ich bin seit einem Jahr Rentnerin und habe am 01.06.2019 einen Minijob angenommen. Wieviel Urlaub steht mir bis zum Ende des Jahres zu bzw. wieviel Anspruch habe ich für 1 Jahr? Ich arbeite jeweils 1 Woche am Stück am Anfang jeden Monats.
Vielen Dank, für die Info im Voraus, Ingrid
Hallo,
bis Ende September diesen Jahres habe ich in einem Unternehmen in Vollzeit gearbeitet. Seit Oktober bin ich Rentner. Von Arbeitgeberseite wurde mir ein 450,- Euro Job angeboten. Nun arbeite ich seit 2 Monaten ohne Arbeitsvertrag und Geld habe ich noch nicht erhalten. Auf Nachfrage wurde mir gesagt ich benötige keinen Arbeitsvertrag. Wie und bin ich überhaupt versichert wenn ich einen Arbeitsunfall hätte? Oder bin ich dann über die Rentenversicherung abgesichert? Ist ein Arbeitsvertrag bei einem Minijob zwingend notwendig?
Vielen Dank im Voraus
Hallo,
ich habe einen Minijob mit Vertrag für Homeoffice/ Schreibarbeit. Hier ist eine Mindestarbeitszeit von 6,5 STd. in der Woche geregelt. Diese können um 20% reduziert oder 25% erhöht werden. Abgerechnet wird nach den tatsächlich geleisteten Stunden.
Jetzt habe ich seit 2 Monaten nur noch sporadisch alle zwei Wochen was zu tun und es gibt keine Regelmäßigkeit, so dass ich kaum auf meine 3 STunden in der Woche kommen.
Kann ich ich trotzdem die 6,5 Stunden angeben als Mindestarbeitszeit? Bin doch sehr unsicher und hatte irgendwo in den Kommentaren gelesen, dass Nicht-Einsatz den AG nicht von der Verpflichtung befreit, die Mindeststundenzahl zu vergüten.
Wie soll ich mich verhalten? Bitte dringend um eine Antwort 🙂
Hallo,
Nach meiner Anmeldung eines 450€ Jobs bei meinem Arbeitgeber bekam ich ein Schreiben mit dem Anhang:
Im Falle einer Erkrankung im Zusammenhang mit der Nebentätigkeit ist die Lohnfortzahlung in Frage gestellt.
In wie weit darf dies der Arbeitgeber?
Danke
Hallo ,habe meinen Job fristgerecht gekündigt, und wollte meinen Resturlaub nehmen den ich noch nie in Anspruch genommen habe.
Mein Alter Arbeitgeber meint mir stände laut Vertrag nix zu, obwohl nur da steht das ich wenn ich im Urlaub bin für Ersatz sorgen muss. Kann er meinen Urlaubsanspruch einfach wegfallen lassen?? Ich habe 1 Jahr lang mindestens 2 tage die Woche gearbeitet.
Im Schnitt kam ich auf 10 tage im Monat.
Mfg
Hallo,ich habe eben von meiner Firma in der ich ein 450Eur. Job habe mitgeteilt bekommen Das ich an einem erste Hilfe Lehrgang teilnehmen solle der ausserhalb meiner regulären Arbeitszeit liegt und auch nicht entlohnt wird. Darf mein Arbeitgeber so etwas anordnen. Im Arbeitsvertrag finde ich keine solche Regelung.
Karin
Hallo ,ich habe eine Frage bin als 450€ Kraft eingestellt . Wegen Corina hat die Firma wo ich arbeite geschlossen . Wir sollen jetzt für die zeit Überstunden und Urlaub nehmen ist das rechtens ?
Hallo,
ich bin angestellt auf Minijiob Basis und ich wurde für 4 Schichten in diesem Monat durch die verschlechterte Auftragslage in Folge des Coronavirus freigestellt.
In welcher Form habe ich Anspruch auf Entlohnung?
Viele Grüße
Hallo,
ich bin seit einem Jahr geringfügig beschäftigt (450€). Aufgrund von Differenzen mit der Geschäftsführung möchte ich nun fristgerecht kündigen. Ich habe dabei noch zwei Fragen.
1. Habe ich ca. 50 Überstunden geleistet, die ich bisher noch nicht „abfeiern“ konnte und die ich nun gern ausbezahlt bekommen würde. Da wir keine Zeiterfassung haben und ich die Überstunden nur für mich notiert habe, wüsste ich gern, ob mein Arbeitgeber trotzdem zur Auszahlung verpflichtet ist.
2. Habe ich im letzten Monat (ausnahmsweise) meinen Lohn in Bar erhalten, dabei fehlten allerdings noch ca. 100€. Ist mein Arbeitgeber zur Nachzahlung verpflichtet?
Vielen Dank im Voraus.
Minijob langzeitkrank
Hallo ich habe mal eine Frag ich bin seit mehr als ein Jahr Arbeitsunfähig geschrieben und habe auch nach 6 wochen kein Gehalt mehr bekommen. Das ist alles so richtig. nun ist jedoch meine Frage ich habe nie eine Kündigung von dem Arbeitgeber erhalten, bin ich denn immernoch Angestellt oder falle ich automatisch nach einiger Zeit wegen krankheit raus?
LG Nici
Hallo. Ich habe einen Arbeitsvertrag für 450 Euro, bei Kündigung steht ich kann 60 Tage zum Quartalsende kündigen, ist das zulässig?
Das würde heißen wenn wir jetzt Mitte August haben kann ich erst zum Jahreswechsel kündigen?
Liebe Grüße und danke
Hallo, ich arbeite auf 450-Euro-Basis und werde nach Stundenlohn bezahlt. Weil ich mit meinem eigenen PKW Zeitungen zustelle, bekomme ich vom Arbeitgeber einen Fahrkostenzuschuß in Höhe von 40 Euro.
Nun erklärte mir mein Arbeitgeber ich würde zuviel verdienen, weil die 450 Euro zuzüglich 40 Euro
zusammengezählt würden. Nach meiner Kenntnis darf ich die 450 Euro netto verdienen und die Fahrtkosten sind steuerfrei, so kann ich 490 Euro monatlich verdienen. Meine Frage: ist das korrekt oder hat sich gesetzlich etwas geändert?
Vielen Dankim voraus für Eure Antwort.
Hallo…
Ich habe seid 2013 einen unbefristeten Minijobvertrag. Darin sind keine keine Stunden festgelegt, sondern nur der Betrag von 450€. Die neuen Verträge beinhalten eine Reglung von 43Std und die 450€. Jetzt werden alle Verträge auf 40std runter reduziert. Dürfen sie das auch bei meinem alten Vertag, auch wenn keine Std-Angabe besteht?
Wäre für jede Hilfe sehr dankbar
Hallo,
ich bin seit dem 01.07.2021 Rentner (45 Beitragsjahre /63+11alt).
Ab dem 01.07.2021 arbeite ich im gleichen Betrieb weiter.Mit einem neuen Arbeitsvertrag.
Dieser ist ein ganz normaler Vertrag wie für alle Arbeitnehmer. Meiner mit mindestens 35 Stunden
im Monat.Bis zum Jahresende 2021 habe ich auch in Vollzeit gearbeitet mit allen Abzügen.
Dies finde ich ja auch o.K.
Ab dem Januar habe ich nicht mehr so viel gearbeitet und habe ab diesen Monat 450 Euro
Brutto bekommen und im Netto 360 Euro.
Mit den Abzug von KV,RV,AV,und RV (9.3%) auf dem Brutto.
Der Arbeitgeber sagt dazu,daß ich kein Minijob habe, sondern ein Vertrag wie ein ganz
normaler Arbeitnehmer mit den entsprechenden Abzügen.
Ist das denn so?.
Ich dachte immer bis 450 Euro brutto ist alles abzugsfrei.
Habe mich auch schon woanders erkundigt-aber keiner kann de konkret werden.
Ich würde mich sehr über eine Antwort freuen und bedanke mich dafür.
Freundlichst Klaus-Dieter
Guten Abend,
Ich habe eine Tätigkeit als Corona Tester ( Minijob) seit 11.02.2022 angefangen. Der Chef hat versprochen Vertrag zu unterschreiben und schicken, hat er aber dies nicht gemacht. Mein Gehalt hat er aber noch nicht gemacht bis jetzt.
Wie kann ich rechtlich vorgehen? Ich habe Whatsappgeschpräche mit dem als Beweis und auch Unterschrift in der Schicht
MfG
Guten Tag,
Folgender Fall:
Eine Minijobberin hat zum 31.05 gekündigt, hat aber bisher nach ca 7 Monaten immernoch nicht Ihren Arbeitsvertrag ausgehändigt bekommen nur Lohnabrechnungen.
Sie hat noch Überstunden im Wert von ca 400€ vom Arbeitgeber zu bekommen, dieser will baer nicht zahlen.
Welche Möglichkeiten gibt es in so einem Fall um an das Geld zu kommen auch wenn es keinen Vertrag gibt aber Arbeitsnachweise.
Vielen Dank
Ich arbeite seit 10 Jahren im Einzelhandel eines Getränkemarktes im 450 Euro Verhältnis. Ein Arbeitsvertrag liegt nicht vor. Ich habe jetzt in den letzten Monaten Juni + Juli Überstunden gemacht, da eine Mitarbeiterin Krank geworden ist und Urlaubszeit ist. Mein Arbeitgeber hat mir die Überstunden für Juni ausbezahlt und meine 20 Überstunden, die ich im Juli gemacht habe einfach gestrichen. Darf er das?
Liebe Grüße
Simone
Bei uns im Verwandtenkreis ein ähnlicher Fall wie bei Ibrahim.
Selber Job wie der von Ibrahim seit etwa 01.08.22. Es wurde kein schriftlicher Arbeitsvertrag ausgehändigt. Lohnzahlungen schleppend und nur auf wiederholter Nachfrage. Das allgemein schlechte Arbeitsklima und seltsame Unterstellungen seitens des Arbeitgebers lassen Zweifel an der Redlichkeit aufkommen.
Was sollte man da als Arbeitgeber tun?
Hallo , frage : mein Arbeitgeber (520€ Job) hat mir jetzt 2 x meine Dienste abgesagt . Muss er mir nur die Stunden bezahlen die ich gearbeitet habe , oder habe ich ein Anrecht auf die angesagten Stunden ?
Vielen Dank für eine Antwort.
Gruß Dijana
Grüß Gott,mir wurde nach 1 Jahr und 4 Monaten wegen einer Krankmeldung eine Betriebs bedingte Kündigung ausgesprochen in schrieftlicher Form fristgerecht zum 31.03.2023 gekündigt. Ich habe einen Tag Urlaub den ich nehmen darf Und ich wurde mit sofortiger Wirkung freigestellt. Muss mich der Arbeitgeber trotzdem bezahlen. Da ich arbeiten will aber er möchte das nicht. ? Ich habe immer nur sonntags gearbeitet also 4 mal im Monat wären 384€. Danke schon mal für die Antwort.
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Grüß Gott, ich habe vergessen zu erwähnen das ich auf 520€ angestellt war.