Schichtarbeit: Definition und Gesetze gemäß Arbeitsrecht

Von Jörg K.

Letzte Aktualisierung am: 30. Januar 2024

Geschätzte Lesezeit: 9 Minuten

Was Schichtdienst per Definition bedeutet, lesen Sie im folgenden Ratgeber.
Was Schichtdienst per Definition bedeutet, lesen Sie im folgenden Ratgeber.

„Ich bin morgens immer müde, aber abends werd‘ ich wach“ – dieser bekannte deutsche Song bezieht sich vor allem auf das Partyleben, kann aber auch 1:1 auf die Schichtarbeit übertragen werden. Für viele Deutsche heißt es nämlich abwechselnd Früh-, Spät- und Nachtdienste zu übernehmen.

Laut einer Erhebung des Amtes für Statistik Berlin-Brandenburg aus dem März 2017 ergibt sich, dass 14 Prozent der Berliner und 16 Prozent der Brandenburger nachts zwischen 23 und 6 Uhr arbeiten gehen, um Ihren Lebensunterhalt zu bestreiten. Umgerechnet sind dies rund 235.500 Berliner und 193.800 Brandenburger.

Noch zwei Jahre zuvor waren es in Berlin rund 8.000 Schichtarbeiter weniger. Aber welche Besonderheiten sind für die Schichtarbeit laut Arbeitsrecht vorgesehen? Welche Arbeitszeitmodelle für Schichtarbeit existieren? Ist der Schichtdienst gesundheitsschädigend? Mehr dazu lesen Sie im folgenden Ratgeber.

Kompaktwissen: Schichtarbeit

Was ist Schichtarbeit?

Schichtarbeit bedeutet, dass die Mitarbeiter zu verschiedenen, gegebenenfalls wechselnden Tageszeiten arbeiten müssen, mitunter auch nachts.

Welche Arten von Schichtarbeit gibt es?

Welche verschiedenen Modelle der Schichtarbeit es gibt, können Sie hier nachlesen.

Habe ich Anspruch auf Schichtzulagen?

Einen generellen Anspruch auf Schichtzulagen gibt es nicht. Nachtarbeiter erhalten laut § 6 V ArbZG entweder einen Nachtzuschlag oder zumindest „eine angemessene Zahl bezahlter freier Tage„. Ein gesetzlicher Anspruch auf Sonntags- und Feiertagszuschlag existiert nicht.

Wie kann ich den gesundheitlichen Auswirkungen der Schichtarbeit entgegenwirken?

Weil Schichtarbeit der Gesundheit schaden kann, sind ausreichend Bewegung, eine gesunde Ernährung und genügend Schlaf besonders wichtig. Weitere Tipps lesen Sie im folgenden Abschnitt.

Definition von Schichtarbeit

Besonders in der heutigen Arbeitswelt ist es wichtig, wenn Arbeitnehmer flexibel einsetzbar sind. Dabei spielen insbesondere wechselnde Arbeitszeiten eine entscheidende Rolle. Viele Unternehmen setzen daher auf die Arbeitsschicht. Aber was ist Schichtarbeit eigentlich?

Generell ist die Schichtarbeit nicht gesetzlich definiert. Wesentlich ist allerdings, dass eine bestimmte Arbeitsaufgabe eines Arbeitnehmers über einen längeren Zeitraum als die wirkliche Arbeitszeit des Arbeitnehmers anfällt. Daher wird die Arbeit von mehreren Arbeitnehmern in einer geregelten zeitlichen Reihenfolge abgeleistet.

Grundsätzlich ist dabei zu beachten, dass nicht alle Arbeitnehmer gleichzeitig arbeiten. Ein Teil der Arbeitnehmer arbeitet, während der andere Teil frei hat. Dadurch ergibt sich, dass die Arbeitnehmer anhand eines Schichtplans arbeiten müssen. Dazu existieren verschiedene Modelle, auf die wir im Folgenden noch näher eingehen werden.

Der Begriff der „Schichtarbeit“ tritt vor allem in der Privatwirtschaft auf. „Schichtdienst“ findet eher im öffentlichen Dienst Anwendung. Besonders auf größeren Schiffen wird nicht von einer Schicht sondern von der Wache gesprochen. Ähnliches gilt für die Nachtschicht im Krankenhaus, die traditionell als Nachtwache bezeichnet wird.

Schichtarbeit: Gesetzliche Regelungen gemäß Arbeitsrecht

Die Einführung von Schichtarbeit ist laut Arbeitsrecht im Arbeits- oder Tarifvertrag definiert.
Die Einführung von Schichtarbeit ist laut Arbeitsrecht im Arbeits- oder Tarifvertrag definiert.

Welche Arbeitszeiten bei Schichtarbeit eingehalten werden müssen, regelt § 6 Arbeitszeitgesetz (ArbZG). Auch für Nachtarbeiter gilt, dass eine tägliche Arbeitszeit von acht Stunden nicht überschritten werden darf. Diese kann zwar auf zehn Stunden verlängert werden, allerdings nur, wenn durchschnittlich innerhalb eines Monats nicht mehr als acht Stunden täglich gearbeitet werden.

Grundsätzlich sollten Arbeitnehmer, die in Schichtarbeit beschäftigt sind, sich vor Beginn der Beschäftigung sowie in regelmäßigen Zeitabständen von nicht weniger als drei Jahren arbeitsmedizinisch untersuchen lassen. Nach Vollendung des 50. Lebensjahres kann die Untersuchung jedes Jahr durchgeführt werden.

Die Kosten für die arbeitsmedizinische Untersuchung muss der Arbeitgeber tragen. Teilweise wird dieser Service allerdings auch von einem Betriebsarzt oder einem überbetrieblichen Dienst von Betriebsärzten angeboten.

Sollte nach der Untersuchung festgestellt werden, dass der Arbeitnehmer die nächtliche Tätigkeit nicht mehr ausüben kann, da seine Gesundheit dadurch gefährdet ist, sieht das Arbeitszeitgesetz für die Schichtarbeit vor, dass der Arbeitgeber ihm einen geeigneten Tagesarbeitsplatz zur Verfügung stellen muss.

Schichtarbeit: Welche Modelle gibt es?

Grundsätzlich gibt es verschiedene Modelle, die in der Schichtarbeit Anwendung finden. In der Industrie werden vor allem folgende Systeme genutzt:

  • Zweischichtbetrieb
  • Dreischichtbetrieb
  • Vier- oder Fünfschichtbetrieb

Durch den Zweischichtbetrieb arbeiten Beschäftigte in zwei Schichtdiensten jeweils acht Stunden pro Tag. Somit wird eine Kapazität von 16 Stunden pro Tag erfüllt. Dies ist beispielsweise im Einzelhandel bei Vollzeitkräften üblich.

Die 3-Schicht-Arbeit ermöglicht einen Betrieb über die gesamte Woche verteilt. Die Arbeitnehmer sind meistens in Früh-, Spät- und Nachtschicht eingeteilt und decken somit 24 Stunden am Tag die anfallenden Arbeiten im Unternehmen ab. Gleiches gilt auch für den Vier- oder Fünfschichtbetrieb.

Welches Modell sich für die Schichtarbeit im jeweiligen Unternehmen anbietet ist von verschiedenen Faktoren abhängig. Beispielsweise spielt es eine Rolle, welche Betriebszeiten erforderlich sind, ob diese saisonal schwanken, wie viele Personen für jede Schicht zur Verfügung stehen und wie die reguläre Wochenarbeitszeit eingeteilt ist.

Die vollkontinuierliche Schichtarbeit ermöglicht ein Arbeiten an sieben Tagen in der Woche rund um die Uhr. Dabei gibt es eine Früh-, eine Spät- und eine Nachtschicht. Folgendermaßen kann das Schichtmodell aussehen:

Ein vollkontinuierliches Schichtmodell wechselt alle zwei Tage zwischen Früh-, Spät-, Nachtschicht und arbeitsfreien Tagen.
Ein vollkontinuierliches Schichtmodell wechselt alle zwei Tage zwischen Früh-, Spät-, Nachtschicht und arbeitsfreien Tagen.

Besonders in Produktionsunternehmen findet das teilkontinuierliche Schichtmodell mit freiem Wochenende Anwendung. Dabei sind 15 Schichten auf Montag bis Freitag verteilt. Sofern keine Überstunden anfallen, bleibt das Wochenende frei.

Teilkontinuierliches Schichtmodell mit freiem Wochenende: Beschäftigte arbeiten von Montag bis Freitag jeweils in Früh-, Spät- oder Nachtschicht. Die Schichten wechseln sich wochenweise ab. Die Wochenenden bleiben dabei frei.
Teilkontinuierliches Schichtmodell mit freiem Wochenende: Beschäftigte arbeiten von Montag bis Freitag jeweils in Früh-, Spät- oder Nachtschicht. Die Schichten wechseln sich wochenweise ab. Die Wochenenden bleiben dabei frei.

Keine freien Wochenenden gibt es bei der teilkontinuierlichen Schichtarbeit ohne Nachtschicht. Dieses eignet sich vor allem für sechs bis sieben Arbeitstage pro Woche. Vor allem Verleihstationen von Mietwagen sowie Geschäfte an Flughäfen oder Bahnhöfen greifen auf dieses Modell zurück. Dabei gibt es keine Nacht- dafür aber eine zusätzliche Tagschicht.

Teilkontinuierliches Schichtmodell ohne Nachtarbeit: Dieses System bietet sich vor allem für Familien an, da keine Nachtarbeit geleistet werden muss. Früh- und Spätschichten werden eventuell durch Tagschichten ergänzt. Ein Arbeiten am Wochenende ist nicht ausgeschlossen.
Teilkontinuierliches Schichtmodell ohne Nachtarbeit: Dieses System bietet sich vor allem für Familien an, da keine Nachtarbeit geleistet werden muss. Früh- und Spätschichten werden eventuell durch Tagschichten ergänzt. Ein Arbeiten am Wochenende ist nicht ausgeschlossen.

Zur Arbeitsübergabe werden oftmals überlappende Zeiten zur Arbeitsübergabe eingeplant. Welche Regelungen zur Schichtarbeit gemäß Arbeitsrecht für den Schichtwechsel gelten, wird in der Regel im Arbeits- oder Tarifvertrag festgehalten.

Üblich bei der Schichtarbeit ist in der Regel die sogenannte Wechselschicht. Die Mitarbeiter wechseln turnusmäßig die Schichten, sodass alle Arbeitnehmer gleichermaßen belastet werden und eine bestimmte Gruppe nicht durchgängig Nachtschichten ableisten muss. So soll vor allem die Freizeit ausgeglichen werden.

Arbeiten am Wochenende und an Feiertagen: Gibt es einen Zuschlag?

Im Arbeitsrecht spielt die Arbeitszeit bei Schichtarbeit eine entscheidende Rolle. Arbeitnehmer, die in einer bestimmten Schicht ihre Arbeit verrichten, müssen oftmals nachts oder am Wochenende und an Feiertagen arbeiten, wenn andere Beschäftigte frei haben.

Um dies auszugleichen und vor allem zu honorieren, gibt es zum Grundlohn einen Zuschlag. Dieser Zuschlag ist steuer- und sozialversicherungsfrei. Nach § 9 Abs. 1 ArbZG dürfen Arbeitnehmer in Deutschland an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen zwischen 0 und 24 Uhr nicht beschäftigt werden.

§ 10 ArbZG sieht dafür allerdings Ausnahmen vor. Darunter fallen u. a. auch die Schichtarbeiter. Im entsprechenden Tarifvertrag kann auf für Nachtarbeiter ein Zuschlag festgelegt werden. Folgende prozentuale Zuschläge sind steuerfrei:

In der Betriebsvereinbarung kann die Arbeitszeit bei Schichtarbeit festgelegt sein.
In der Betriebsvereinbarung kann die Arbeitszeit bei Schichtarbeit festgelegt sein.
  • Nachtarbeit: 20 bis 6 Uhr (25 %)
  • Sonntagsarbeit: 0 bis 24 Uhr (50%)
  • Feiertagsarbeit (125 %)
  • besondere Feiertagsarbeit: Heiligabend ab 14 Uhr, Weihnachtsfeiertage und Maifeiertag (150 %)
  • Nachtarbeit: 0 bis 4 Uhr (40 %)
  • Sonntagsarbeit (vorheriger Tag ein Sonntag): 0 bis 4 Uhr (50 %)
  • Feiertagsarbeit (vorheriger Tag ein Feiertag): 0 bis 4 Uhr (125 %)
  • Feiertagsarbeit (vorheriger Tag ein besonderer Feiertag): 0 bis 4 Uhr (150 %)

Pausen bei Schichtarbeit: Gibt es Besonderheiten?

Grundsätzlich gelten für Pausen in der Schichtarbeit die gleichen gesetzlichen Bestimmungen wie für andere Arbeiten. Eine 30-minütige Pause ist dementsprechend nach spätestens sechs Arbeitsstunden vorgeschrieben. Wichtig ist in jedem Fall, dass die Pause nicht zu weit am Anfang oder am Ende der Schicht liegt.

Kürzere Pausen sorgen dafür, dass der Arbeitnehmer erholter ist als bei einer langen Pause. Der Gesetzgeber erlaubt hier, Kurzpausen von weniger als 15 Minuten einzulegen. Dies soll der schnellen Ermüdung entgegenwirken.

Um eine Mahlzeit einzunehmen, sollte die Pause allerdings lang genug sein, damit der Beschäftigte nicht hastig essen muss. Besonders für das Einnehmen der Mahlzeiten gibt es tarifliche Regelungen, da diese im Schichtsystem vom Biorhythmus meistens abweichen. Arbeitet der Schichtarbeiter mehr als neun Stunden am Tag, muss die Pause insgesamt 45 Minuten betragen.

Vor- und Nachteile der Schichtarbeit aus Arbeitgebersicht

Grundsätzlich ergeben sich bei der Schichtarbeit Vor- und Nachteile für Arbeitgeber. Als Vorteil kann vor allem gesehen werden, dass durch die Schichtarbeit die Zeiten im Betrieb ausgedehnt werden können. Arbeitgeber haben so die Möglichkeit, die Mitarbeiter arbeitseffizient einzusetzen.

Im Callcenter beispielsweise bietet sich dadurch eine bessere Erreichbarkeit. So kann beispielsweise ein Rund-um-die-Uhr-Service angeboten werden. In einem Produktionsunternehmen ergeben sich durch die Schichtarbeit geringere Stückkosten, da die Maschinen intensiv ausgenutzt werden können. Außerdem bieten die Schichten eine hohe Flexibilität bei einer schwankenden Auftragslage.

Befreiung von Schichtarbeit: Tipps erhalten Sie im Krankheitsfall von der Krankenkasse.
Befreiung von Schichtarbeit: Tipps erhalten Sie im Krankheitsfall von der Krankenkasse.

Ein teilkontinuierlicher oder vollkontinuierlicher Schichtbetrieb bedeutet für den Arbeitgeber allerdings auch höhere Kosten aufgrund der finanziellen Zuschläge bei Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit. Durch die hohe gesundheitliche Belastung der Beschäftigten treten vermehrt Krankheitstage auf.

Außerdem ergibt sich meistens eine geringere Attraktivität der Arbeit als bei reiner Tagesarbeit. Die Arbeitsvorbereitung sorgt zudem für einen steigenden Koordinationsaufwand. Wichtig ist dabei, dass nur größere Gruppen Krankheit und Urlaub von Mitarbeitern ausgleichen können. Bei kleineren Gruppen ist ein guter Schichtplan fast nicht möglich.

Dennoch ist es für viele Branchen und Unternehmen notwendig, die Schichtarbeit im Unternehmen einzuführen, um der wirtschaftlichen Nachfrage gerecht zu werden. Meistens müssen dazu die Nachteile in Kauf genommen werden.

Vor- und Nachteile der Schichtarbeit aus Arbeitnehmersicht

Aber nicht nur auf Arbeitgebersicht sondern auch für Beschäftigte ergeben sich bei der Schichtarbeit Vor- und Nachteile. Arbeitnehmer haben vor allem den Vorteil, dass Sie frei haben, während andere Beschäftigte arbeiten müssen. Besonders freie Tage unter der Woche sorgen dafür, dass Behördengänge oder Einkäufe entspannt erledigt werden können.

Außerdem bietet die Schichtarbeit den Vorteil, dass Arbeitnehmer sich tagsüber teilweise um ihre Familie kümmern können, wenn sie nachts arbeiten müssen. Da die Nacht- und Feiertagsarbeit meistens mit Zuschlägen honoriert wird, ist diese für viele Beschäftigte zudem sehr attraktiv.

Allerdings ergeben sich nicht nur Vorteile bei der Schichtarbeit. Die Gesundheit ist u. a. gefährdet, da der Lebensrhythmus durch die Schichten durcheinander kommt. Durch dauerhafte und regelmäßige Schichtarbeit ist das Krankheitsrisiko gesteigert. Die Folgen von der Schichtarbeit sind dann beispielsweise Übergewicht, Diabetes, Magen-Darm-Beschwerden sowie Herz-Kreislauferkrankungen.

Zudem kann die Schichtarbeit zu Schlafstörungen führen. Besonders Nachtarbeiter haben es schwer, tagsüber nach der Schicht in einen erholsamen Schlaf zu fallen. Auch die Teilnahme am Familienleben sowie Freizeitaktivitäten und Treffen mit Freunden lassen sich oftmals nicht mit den Schichten vereinbaren. Viele Arbeitnehmer wollen daher keine Schichtarbeit mehr ausüben.

Schichtarbeit: Tipps zum Schlafen am Tag und Arbeiten bei Nacht

Was ist Schichtdienst?
Was ist Schichtdienst?

Der Schichtdienst sorgt bei den meisten Arbeitnehmern für Schlafstörungen. Tagsüber zu schlafen und nachts zu arbeiten, bringt den Biorhythmus durcheinander und führt früher oder später zu Erkrankungen. Daher landen Beschäftigte im Schichtdienst häufig im Krankenhaus.

Durch die Helligkeit, die Lautstärke und die Wärme im Sommer ist der Schlaf meistens nicht erholsam. Daher gibt es tagsüber auch weniger Tiefschlaf- und Traumphasen. Wichtig ist deswegen, dass Beschäftigte im Nachtdienst das Telefon und die Türklingel ausschalten. Im Schlafzimmer sollten Betroffene gut lüften und es anschließend abdunkeln.

Schlafstörende Medikamente und Alkohol sollten Schichtarbeiter vermeiden. In den letzten vier Stunden vor dem Schlafengehen sollten Betroffene auch auf koffeinhaltige Getränke verzichten. Feste Rituale wie ein heißes Bad oder das Schauen einer speziellen Serie können dem Körper signalisieren, dass es Zeit fürs Bett ist.

Arbeiten Beschäftigte in der Wechselschicht und haben nacheinander Früh-, Spät- und Nachtschicht, können sie in den letzten Tagen der jeweiligen Schicht ein bis zwei Stunden später schlafen gehen, um sich auf den neuen Rhythmus vorzubereiten.

FAQ: Die wichtigsten Fragen und Antworten zur Schichtarbeit

Gibt es für Schichtarbeit eine Altersgrenze?

Besonders im Alter kann die Schichtarbeit für Arbeitnehmer eine große Belastung darstellen. Arbeitnehmern über 50 Jahren wird daher empfohlen, jährlich eine arbeitsmedizinische Untersuchung durchführen zu lassen. Die Untersuchungen kann der Betriebsarzt durchführen.

Grundsätzlich gibt es allerdings keine Altersgrenze für die Schichtarbeit. Sind Sie über 50 Jahre alt und gesundheitlich spricht nichts dagegen, dass Sie im Schichtsystem arbeiten, können Sie dies mit der Einwilligung des Arbeitgebers tun.

Wie ernähren Sie sich bei Schichtarbeit?

Bei der Ernährung im Schichtdienst spielt die Gesundheit der Beschäftigten eine wichtige Rolle. Schichtarbeiter haben einen anderen Tagesrhythmus und müssen daher auch zu anderen Zeiten essen. In der Wachphase sollten drei bis fünf kleinere Mahlzeiten eingenommen werden.

Arbeitsrecht: Sind Sie alleinerziehend, gilt für Schichtarbeit, dass ein Tagesarbeitsplatz vonnöten ist.
Arbeitsrecht: Sind Sie alleinerziehend, gilt für Schichtarbeit, dass ein Tagesarbeitsplatz vonnöten ist.

In der Frühschicht bietet sich am Vormittag eine Zwischenmahlzeit an. Mittags sollten Beschäftigte eine warme Hauptmahlzeit zu sich nehmen. Besonders die Nachtschicht stellt eine große Herausforderung für den Biorhythmus dar. Sie dauert meistens von 20 oder 22 Uhr bis in die Morgenstunden.

Vor Arbeitsbeginn sollten Arbeitnehmer in Schichtarbeit eine leichte Mahlzeit einnehmen. Gegen Mitternacht können sie dann eine Hauptmahlzeit einnehmen. Eine weitere Mahlzeit sollte gegen 4 Uhr morgens folgen. Wichtig ist dabei, dass die Mahlzeiten leicht verdaulich und fettarm sind.

Wegen der Zeitumstellung ist der Körper nämlich belastet, wodurch Magen-Darm-Erkrankungen auftreten können. Wegen der Umstellung verlieren Beschäftigte zudem schnell den Überblick und nehmen zu vielen Kalorien zu sich. Dies kann zu Übergewicht oder Diabetes führen.

Was gilt laut Arbeitsrecht für Mütter im Schichtdienst?

In Schichten zu arbeiten ist besonders für Familien eine große Herausforderung. Aber auch hier sieht das Arbeitsrecht für die Schichtarbeit auch an Feiertagen eine entsprechende Lösung. Lebt im Haushalt des Arbeitnehmers ein Kind unter zwölf Jahren, welches nicht von einer anderen Person betreut werden kann, muss der Arbeitgeber dies ebenfalls berücksichtigen und einen Tagesarbeitsplatz anbieten.

Gleiches gilt übrigens auch, wenn der Arbeitnehmer sich um einen pflegebedürftigen Angehörigen kümmern muss, der in dessen Haushalt lebt und versorgt werden muss. Diese Regelungen gelten allerdings nur, sofern diesem nicht dringende betriebliche Gründe entgegenstehen.
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Schichtarbeit: Definition und Gesetze gemäß Arbeitsrecht
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Über den Autor

Autor
Jörg K.

Jörg hat Rechtswissenschaften an der Universität Passau studiert. Nachdem er Erfahrung in verschiedenen Verlagen gesammelt hat, stieß er 2019 zur Redaktion von arbeitsvertrag.org. In seinen Ratgebern befasst er sich mit verschiedenen Themen rund um Arbeitsrecht.

51 Gedanken zu „Schichtarbeit: Definition und Gesetze gemäß Arbeitsrecht

  1. Filipe

    Hallo,

    ich arbeite im Schichtdienst, auch an den Wochenenden.
    Letzten Monat war ich krank und meine Krankschreibung betraf auch die Schichten, die ich am Samstag und Sonntag arbeiten sollte.
    Zu meiner eigenen Überraschung habe ich diesen Monat einige Minusstunden, weil sie die Stunden der Tage, an denen ich am Wochenende krank war, nicht berücksichtigt haben.
    Ist das rechtens?
    Wie kann ich das Unternehmen nach seinen Rechten befragen, wenn ich das tue?

    Herzlichen Dank!

  2. Lo Surdo

    Dürfen die Schichtmodelle mehrfach geändert werden?
    In den letzten 2 Jahren 7 mal.

  3. M.G.

    Arbeite Seit 4-5 Jahren Nachtschicht dauerhaft.Jetzt soll ich Auf einmal früh/spät/nacht/nacht…kann man das überhaupt verlangen?

  4. Horst. H.

    Guten Tag
    leider finde ich keine ausreichende Definition von Schicht. Wir haben eine Rufbereitschaft, im Rahmen diese Bereitschaft wird man zu verschiedenen Zeiten angerufen. Ist der dann ausgelöste Arbeitseinsatz ein Schicht ?
    Oder zählt das zur täglichen Regelarbeitszeit ?

  5. Käte

    Guten Abend,
    Bei mir auf der Arbeit gibt es Schlafbereitschaften. Die Dienste pro Tag sehen so aus, dass man meistens von 16:00-22:00 Spätdienst macht, dann die Schlafbereitschaft von 22:00-06:00, man schläft dort und die Zeit ist als 2,5 Stunden vergütet, dann zusätzlich noch von 06:00-08:00 Frühdienst. Ales zusammen als eine Dienst. Ist es alles rechtens so? Die Schlafbereitschaften werden nicht im System erfasst, so dass das System zählt sie nicht zu den monatlichen Stunden. Auf der Abrechnung ist eine Schlafbereitschaft als 8St × 2.70 EU vermerkt und so als Zulage ausgezahlt.

  6. Mike K.

    Moin Moin,
    ich arbeite als staatlich anerkannter Erzieher in eier Intensiveinrichtung 24/7/365. Unser Grundrahmendienstplan wurde umgestellt und somit wurde unsere „Wochenend-Routine“ aufgehoben. Im alten Plan war jedes zweite Wochenende Samstag und Sonntag, und ansonsten Donnerstag und Freitag.
    Das Donnerstag/Freitag Wochenende wurde jetzt zerissen und es sind immer zwei einzelne Tage, wie zum Beispiel Dienstag und Donnerstag oder Mittwoch und Freitag. Ist dies rechtlich möglich, da in jeder zweiten Woche das Familienleben auf der Strecke bleibt.
    Im Voraus Danke für die Antwort.

  7. Karsten M.

    Hallo,
    ich arbeite seit 35 Jahren im Wechselschichtdienst. Aus gesundheitlichen Gründen kann ich nun keine Schichtarbeit mehr leisten. Mein Arbeitgeber streicht mir rückwirkend die Wechselschichtzulage.
    Ich werde b.a.w. nur in der Frühschicht eingesetzt, allerdings auch an Wochenenden und an Feiertagen.
    Habe ich Anspruch auf die „normale“ Schichtzulage?

  8. Dennis

    Guten Tag,

    ich bin Angesteller bei einem Industriedienstleister und habe einen 40-Stunden-Vertrag.
    Im Vertrag steht unter „Arbeitszeit“, dass die Arbeitszeit von 7 bis 19Uhr frei gewählt werden kann. Weitere Details zur Arbeitszeit sind nicht vereinbart.
    Nun möchte einer unserer Kunden im Zuge einer Inbetriebnahme, dass wir für eine Woche eine 12-Stunden-NACHTschicht von 18 Uhr bis 6 Uhr leisten. Laut meinem Arbeitgeber bin ich dazu verpflichtet, diese Nachtschicht zu leisten (Käme damit auf über 70 Wochenstunden, habe jetzt schon über 7 Wochen 60-70 Wochenstunden im Tagdienst geleistet).

    Fragen: Bin ich tatsächlich zur Nachtschicht verpflichtet? Sind 12 Stunden überhaupt erlaubt?

  9. Wolfgang.G.

    Bin 61 Jahre alt und 44 Jahre in der Firma beschäftigt. Habe keinen Arbeitsvertrag über Wechselschichten,
    arbeite also in einem Frühschichtverhältnis. Kann oder muß ich mir gefallen lassen in einem Spät-
    schichtmodell arbeiten zu müssen ? Zudem bin ich COPD-Patient und auf meine Regelmäßigkeiten meiner
    Gewohnheiten damit richtig umzugehen auf das Frühschichtmodell eigestellt worden.
    Kann ich dagegen etwas unternehmen ?!
    Danke für die Kenntnisnahme und Antwort des Problems

  10. Jürgen R.

    Hallo ich arbeite im zwei Schichtbetrieb von 6:00h bis 14:00h und die Woche darauf von 14:00h bis 22:00h Ich bin 56 Jahre alt und nächstes Jahr 30 Jahre dort beschäftigt. Nun mein Problem ich kann die Spätschicht nicht mehr ausführen, wegen Schlaflosigkeit, innere Unruhe und Kreislaufprobleme. Mein Arzt hat mich schon lange darauf hingewiesen nur noch auf die Tagesschicht zu gehen. Ein Attest hatte er auch darauf ausgeschrieben. Kann die Firma sich trotzdem querstellen und dieses nicht anerkennen? Aber das hilft mir ja nicht weiter. Ich muss dann jedes mal zum Arzt und mich krankschreiben lassen. Die Tagschicht bereitet mir keinerlei Probleme. Bitte um eine Antwort. Im voraus vielen Dank
    .

  11. Joahnna K.

    Hallo,
    da ich im Rahmen einer wissenschaftlichen Arbeit diesen Betrag zitieren möchte, bitte ich um das Datum der Veröffentlichung dieses Beitrags. Ebenso wollte ich mich erkunden ob Hr. Micheal Ambros (Angeführter Name im Impressum) als Autor dieses Beitrags herangezogen werden kann.

    Mit freundlichen Grüßen
    Johanna

  12. wolfgang

    Ich hätte auch eine Frage!
    in der 1woche fange um 03.30 bis 12.30 Montag bis Freitag.
    in der 2.) Woche fange ich um 11.30 bis 19.00 Uhr und samstag um 6.30 bis 12.00 Uhr
    Meine Frage
    Ist das Schichtarbeit??
    Unsre Öffnungszeiten von 06.00 bis 19.00
    Danke und liebe Grüße

  13. Thomas

    Hallo. Ich arbeite im oeffentlichen Dienst. Wir arbeiten in Früh-und Spaetschichten ,auch an Wochenenden und Feiertagen. Im Schnitt arbeitet jeder die Haelfte der Wochenenden und Feiertage im Jahr. Da wir dies mit nur vier Leuten machen ist der Schichtplan sehr unregelmaessig. Die zusammenhaengenden Arbeitstage oder freien Tage variieren ständig. Wir bekommen als Schichtpraemie 40 Euro Brutto die sich noch nie auch bei Tariferhöhungen angepasst haben. Die Schichtzulagen fuer WE oder Feiertag liegen lediglich zwischen 20 und 35%. Ist das korrekt? Liebe Gruesse Thomas

  14. Steinhaus

    Guten Tag,
    ist es zulässig das einige in einem Team schicht gehen und andere nicht?
    Gruss

    1. Frank

      Wenn es aus gesundheitlichen Gründen, also vom Arzt ein Attest gibt ja.

  15. C.Locker

    Hallo guten Tag ,
    ich habe eine dringende Frage, da ich leider in den einschlägigen Quellen keine Regelung hierzu finden kann.
    Mein Mann (58 Jahre) arbeitet bei einem großen Konzern (mit Tarifvertrag) im Schichtdienst, im harten Schichtdienst.
    Er hat Schichten im Monat wo er aus Nachtschicht kommend, erst früh gegen 8 – 9 Uhr Feierabend hat und am Folgetag meist gegen 3 Uhr auf Frühschicht gehen muss.
    Ja die 11 Stunden Ruhezeit werden eingehalten, aber er ist absolut nicht in der Lage zu schlafen. Wenn er sich früh nach dem 8 bis 10 Stunden Diensten hinlegt und bis zum Nachmittag schläft
    ( also max. 6 Stunden Schlaf) kann er am Abend nicht schlafen, müsste er aber, da der nächste Dienst meistens ein 12 bis 13 Stunden lang ist. Der Betriebsrat kümmert sich nicht, da die gesetzlichen „Normen“ eingehalten werden.
    Aber ich finde es unverantwortlich von diesen Diensteinteilern die Mitarbeiter so auszubeuten. Es sind immerhin noch Menschen und keine Maschinen.
    Aber wir haben Angst etwas zu sagen, da fast jeder von uns auf Arbeit angewiesen ist und uns einfach die gesetzlichen Grundlagen fehlen etwas dagegen zu unternehmen.

    Es wäre nett wenn sie mir einen Rat geben könnten.

    C.Locker

  16. M. Sonntag

    Guten Tag,

    Ich arbeite aktuell in einem 2-Schicht Modell.
    Meine Frau ist schwerkrank (Multiples Organversagen), zusätzlich haben wir ein kleines Kind in unserem Haushalt. Trotz empfehlungen des Arztes und Rücksprache mit meinen Vorgesetzten wird mir kein Schichtfreier Arbeitsplatz gegeben. Angeblich wäre es nicht möglich. Dabei gibt es 2 Bereiche die ohne Schicht arbeiten und Mitarbeiter mit meinen Qualifikationen suchen. Wie soll ich mich hier verhalten? Mit dem Anwalt vorgehen?

    LG
    M. Sonntag

  17. Heinz

    Guten Tag

    Ich habe gehört es ist dieses Jahr ein neues gesetzt raus das man seine Arbeitszeit verkürzen kann einer aus unsere Firma versucht es jetzt durch zu kriegen.

    Wir arbeiten 2 früh 2 spät und 2 Nachtschicht und 3 Tage frei und er will halt die letzte oder die erste Schicht auch frei also 5 Tage Arbeit und 4 frei.

    Habt ihr zu dem Gesetz von diesem Jahr was mitbekommen?

  18. Anton

    Hallo, folgendes steht in meinem Arbeitsvertrag.

    „Die regelmäßige Arbeitszeit beträgt 40 Wochenstunden. Die Festlegung der täglichen Arbeitszeit erfolgt entsprechend den betrieblichen Belangen. Sie wird in Abstimmung mit dem Vorgesetzten nach einem Plan in der Zeit von montags bis einschließlich sonntags jeweils zwischen 0:00 Uhr und 24:00 Uhr festgelegt.

    Ist das so rechtens, dass ich quasi 7 Tage die Woche 24 Stunden am Tag für 40 Stunden eingestezt werden kann?

    Die letzten Jahre lief es so, dass innerhalb montags – freitags diese 40 Stunden erfolgten.
    Ein Wochenwechsel zwischen Früh- (8-17Uhr) und Mitteldienst (9-18 Uhr) und innerhalb dieser Woche hatte man einen Tag Spätdienst (11-20 Uhr). Durch eine Neubesetzung des Betriebsleiters, kam statt einmal in der Woche eine ganze Woche Spät im Wechsel dazu. Inzwischen sieht das ganze aber so aus, Mittel, Spät, Mittel, Spät, Früh. Die Worklife Situation als Familienvater ist dementsprechend äußerst bescheiden.
    Muss ich das so akzeptieren? Achja, die Teamleiter/Betriebsleiter sind immer nur bis maximal 18 Uhr im Büro 🙂 !

    Es geht um Callcenter / Vertriebs Tätigkeiten. Dass das Team die letzten Jahre immer kleiner wird, macht das Ganze nicht besser. Es kann doch nicht sein, dass nun diese Dienstzeiten nur noch auf den Vollzeitangestellten umgelegt werden kann! Teilzeitkräfte haben teilweise besondere Regelungen. Geht es um Urlaubsplanungen etc, sitzten wir aber natürlich wieder alle im gleichen Boot!

    Natürlich gibt es auch keinen Betriebsrat. Sobald ein Angestellter die Intention hat, einen Betriebsrat zu gründen, ist dieser schneller weg, als man Betriebsrat buchstabieren kann. Auch hier muss ich sagen, traurig, dass die Politik hier keinen Riegel vorschiebt. Bei einer Unternehmensgröße von weit über 7000 Mitarbeiter schon ein Armutszeugnis!

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Anton,

      bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir nicht dazu befugt sind, eine Rechtsberatung durchzuführen. Dazu zählt auch das Interpretieren von Arbeitsvertragsklauseln. Wir empfehlen Ihnen daher, sich mit Ihrem Anliegen an einen Anwalt für Arbeitsrecht zu wenden, der die Befugnis sowie die Erfahrung für eine solche Beratung hat.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  19. Maria

    Hallo,
    arbeite in einer Notrufzentrale 50% ohne fixes Schichtsystem, Vetreilung nach gut Dünken der Vorgesetzten. Habe auch einen genehmigten 450 Euro-Job, den ich bisher immer zwischenrein schieben konnte. Nun soll dieser 450 Euro Job einen festen Tag die Woche bekommen. Ist es erlaubt, dass mir dies mein Arbeitgeber verweigert und ich 365/7/24 einsetzbar sein muss bei diesem Deputat?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Maria,

      grundsätzlich darf der Arbeitgeber eine Nebentätigkeit nicht pauschal verbieten. Allerdings kann diese durchaus unzulässig sein, wenn gegen die berechtigten Interessen des Hauptarbeitgebers verstößt. Für eine verbindliche Beurteilung Ihres Falls sollten Sie sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht wenden, der sich mit den Einzelheiten Ihrer Situation auseinandersetzen kann.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  20. Ralf

    Hallo,
    ich arbeite mit 6 Weiteren Kollegen im Wechelschichtbetrieb um unsere Leiwarte mit Störungsannahme im öffentlichen Dienst rund um die Uhr (24 Std am Tag, 365 Tage im Jahr) bwsetzt zu halten. Wir sollen einen neuen Schichtplan erhalten, in dem es keine Bereitschaften mehr gibt. Wir haben einen für uns sehr angenehmen Plan entworfen in dem Arbeitsrechtliche Ruhezeiten von mind. 11 Std. fest eingehalten werden.
    Mit dem Gedanken von der Verträglichkeit Beruf und Privatleben mit Kindern haben wir für den Samstag und Sonntag eine 12 Std. Schicht eingeplant um mehr Wochenenden im 7 Wochenrythmus für die Familie frei zu haben. Den Samstag als 12 Std. Arbeitstag will man uns von der Arbeitgeberseite nicht ohne Weiteres genehmigen.

  21. Delphine

    hallo, ich arbeit teilweis von 6.30 bis 15 .00 (mit 0.30 pause um10.00) und teilweise von 9.00 bis 17.30(mit pause um 13.30) . ich habe die möglischkeit um 11.30 den eine kantine menü zu essen aber wenn ich mein eigener mahlzeit mit nehmen möchte,soll ich werend meine pause essen, sagt mir meiner chef .
    darf er das entscheiden denn das ist druk machen!

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Delphine,
      der Arbeitgeber hat ein Weisungsrecht auch hinsichtlich der Ordnung und des Verhaltens der Arbeitnehmer im Betrieb. Dies ergibt sich aus § 106 Gewerbeordnung (GewO). Für weitergehende Fragen, was Ihr Chef bestimmen darf, wenden Sie sich bitte an einen Anwalt. Wir bieten keine Rechtsberatung an.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  22. Joachim

    Hallo, eine Frage
    in meiner Abteilung haben wir ein arbeitsmodell geschaffen weil keiner eine regelmässige wechselschicht arbeiten möchte. wir arbeiten früh , spät und dann im normalfall ohne krank oder urlaubsvertretung 4 wochen Normaschicht ,dann wieder früh , spät 4wochen normal ,früh spat usw.Da wir nun die 8 freinen Tage beantragt haben Tarifabschluß IGM 2018 ,sagt unser Arbeitgeber das unser Arbeitsmodell keiner Wechselschicht im Sinne des Abschlusses ist. Arbeiten wir nun eine wechselschicht oder nicht?

  23. Andy

    Hallo,

    ich hätte da auch mal ne Frage. Ich arbeite nun seit mehr als 4 Jahren im Spätdienst(bis maximal 23 Uhr). Ich wollte wissen, ob es ein Gesetz gibt, dass besagt, ob es nach einer bestimmmten Zeit möglich ist, in den Frühdienst zu wechseln.

    Liebe Grüße

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Andy,

      eine gesetzliche Grundlage dafür ist uns nicht bekannt. Es kommt darauf an, was im Arbeitsvertrag geregelt ist. Im Zweifelsfall wenden Sie sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  24. Oliver

    Hallo…Kann ich von Montag bis Freitag arbeiten, jeden tag 12stunde. Wie viel muss eine Pause zwischen solchen Arbeiten sein? Danke

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Oliver,

      laut Arbeitszeitgesetz dürfen Arbeitnehmer nur durchschnittlich acht Stunden pro Arbeitstag arbeiten. Bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden an einem Tag ist mindestens eine Pause von 45 Minuten gesetzlich vorgesehen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  25. Gültekin

    Hallo zusammen,
    Meine Frage ist ich arbeite seit 20 Jahren Nachtschicht wegen hohen Fehlzeiten möchte mein Arbeitgeber mich jetzt ( Fürsorgepflicht) in die Wechselschicht nehmen in meinem Arbeitsvertrag steht Wechselschicht bei bedarf Nachtschicht kann er das ohne änderungskündigung ?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Gültekin,

      wir können dies aus der Ferne nicht beurteilen. Bitte wenden Sie sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht. Dieser kann die Klauseln in Ihrem Arbeitsvertrag interpretieren und Sie individuell diesbezüglich beraten.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  26. Thomas

    Hallo

    Meine Schwester hat nun ihre Ausbildung bei einem bäcker angefangen auf teilzeit ausbildung da sie 4 kinder hat und schafft aber nur spät kann sie da ihrem chef nicht einen riegel vorschieben das er sie im wechsel einteilen muss weil er wusste von vorne rein das sie 4 kinder hat der älteste 11 die jüngste 1 jahr da ihr mann den ganzen tag arbeiten ist kann es ja wohl nicht erlaubt sein sie jede Woche in der spätschicht einzuteilen sie traut sich aber nichts zu sagen wegen der probezeit

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Thomas,

      bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir keine Rechtsberatung anbieten dürfen. Wir können Ihnen nur raten, dass sich Ihre Schwester an einen Anwalt für Arbeitsrecht wendet, falls der Arbeitgeber aufgrund ihres Anliegen mit einer Kündigung oder Ähnlichem reagieren sollte. Dieser kann ihrer Schwester helfen, ihre Rechte durchzusetzen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  27. Sabrina

    Hallöchen, ich hab da mal eine Frage,
    Ich bin in einer Leihfirma, die viele Einzelhandelsgeschäfte hat wie Rewe zum Beispiel.
    Ich bin abr für Rossmann in dieser Firma tätig.
    Ich muss jeden Tag in einer anderen Filiale, und da auch dort die Arbeitspläne der eigenen Mitarbeiter aushängen, sowe auch die Zusatzstunden der Leihfirma bereitgestellt werden, gibt es dort auch frühschichten die bestellt werden.
    Darauf habe ich meinen Vorgesetzten angesprochen, der mir mitteilte das ich nur Spätschicht machen müsste, ich ansonsten wegen Arbeitsverweigerung gekündigt werde.
    Ich habe zwei Kinder, das eine Kind wird gerade jetzt erst eingeschult.!
    Ich bin alleinerziehend, habe also kein Partner, meine 14jährige Tochter holte mein Sohn immer aus der Kita oder meine Nachbarin.
    Ich habe in meinen Arbeitsvertrag reingeschaut um zu erfahren wie die Arbeitszeit geregelt ist, dort steht das ich Flexibel sein muss, also bereit sein sollte zwei schichten zu Arbeiten.
    Ich bin seit leztes Jahr Februar in dieser Firma, und habe von dieser zeit bis heute nur dreimal Frühschicht gehabt.
    Obwohl bei meiner Einstellung gesagt wurde, das Arbeitnehmer mit Kindern bevorzugt behandelt werden, was die Arbeitzeit betrifft.
    Ist das Normal, ich habe mich auch schon mit einem Anwalt in verbindung gesetzt, der nur meinte. das man da nicht wirklich was machen könnte. Da dies nicht gesetzlich vestgelegt sei.
    Könnt man mir da ein Rat geben, wie ich mich weiterhin verhalten soll.
    Mir einen neuen Job suchen ist auch nicht wirklich möglich,
    da die Arbeitzeit meist von 12-21h statt findet, und ich teilweise auch über einer Stunde fahrt Zeit habe zu den Filialen.
    Ich wäre für jeden Rat dankbar.

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Sabrina,

      bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir nicht befugt sind, eine Rechtsberatung anzubieten. Wir können Ihnen an dieser Stelle nur raten, evtl eine Zweitmeinung von einem anderen Anwalt für Arbeitsrecht einzuholen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  28. Adam

    Hallo Sehr geehrte Damen und Herren,

    Ich habe eine Frage zu diesem nachfolgenden Modell:

    jeweils 3 x Frühschichten von 6.00 bis 14.00 , dann 3 x Spätschichten von 16.15 bis 02.15 , dann 3 Tage frei und wieder von vorne. incl. Samstage und Sonntage das ganze Jahr. Feiertage sind freiwillig.

    Ist dies ein Vollkontinuierliches Schichtsystem oder ein Teilkontinuierliches Schichtsystem im Sinnes des Gesetzes ?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Adam,

      dabei scheint es sich um ein vollkontinuierliches Schichtsystem zu handeln, da die Betriebszeiten 24 Stunden an 7 Tagen die Woche betragen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  29. Friedhelm J.

    Hallo,
    ich arbeite im öffentlichen Dienst und dort im sozialen Bereich (Behindertenbetreuung in einer pädagogischen Einrichtung.
    Unser Haus ist im 3 Schichtensystem 24 Stunden besetzt.
    Ich mache jedoch ausschließlich Nachtdienst von 22 Uhr bis 6 Uhr.
    Dieses jedoch jede Woche an diversen Tagen und nicht in festen Blöcken (die wird es wohl nur im Rahmendienstplan geben).
    Nun bin ich offiziell aber nicht im Schichtdienst,wodurch ein Feiertag während der Woche nicht die wöchentliche Arbeitszeit um 1/5 kürzt, wie es bei allen Leuten der Fall ist, die im Wechselschicht oder normalen Schichtdienst arbeiten.
    Warum definiert sich Dauerwache nicht als Schichtdienst, denn man deckt ja eine Schicht ab?
    Für Ihre Antwort bedanke ich mich recht herzlich im voraus.

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Friedhelm J.,

      leider können wir aus den gegebenen Informationen nicht nachvollziehen, wieso Ihr Nachtdienst nicht als Schichtdienst gilt. Wir würden Ihnen daher empfehlen, dass Sie Ihren Arbeitsvertrag von einem Anwalt prüfen lassen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  30. Diego

    Hallo Sehr geehrte Damen und Herren,

    ich habe einen Neutralenarbeitsvertrag ich wurde damals aber für dich Nachtschicht eingestellt und arbeite seid 25 Jahren nur Nachtschicht jetzt will der betrieb in einen anderen Schichtmodell wechseln 3 Schicht Früh Spät Nacht kann der AG mich dazu zwingen oder kann ich darauf bestehen das ich nur Nachtschicht arbeiten will ?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Diego,

      wenn in Ihrem Arbeitsvertrag nicht festgesetzt ist, dass Sie nur Nachtschicht arbeiten, kann der Arbeitgeber in der Regel von seinem Weisungsrecht Gebrauch machen und in diesem Rahmen die Arbeitszeiten einseitig neu festlegen, ohne dass es Ihrer Zustimmung bedarf. Sie können sich jedoch auch noch einmal individuell von einem Anwalt für Arbeitsrecht beraten lassen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  31. Mia

    Danke für die guten Informationen zum Arbeitsrecht. Mich würde interessieren wie viel unbezahlte Mehrarbeit in Deutschland zulässig sind. Sind z.B. 10 Prozent noch im Rahmen dessen, was man einem Mitarbeiter rechtlich abverlangen kann?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Mia,

      in einem Arbeitsvertrag bzw. Tarifvertrag kann es eine Klausel geben, die besagt, dass einige Überstunden durch Ihr Monatsgehalt abgegolten sind. Zu viele Stunden dürfen es natürlich nicht sein, aber wie viele Stunden wirklich zulässig sind, das kann von mehreren Faktoren abhängen. Ein Anteil von 10 Prozent der Wochenarbeitszeit sollte nicht überschritten werden. Eine genaue Grenze ergibt sich allerdings nicht aus der aktuellen Rechtsprechung. Daher sollte bei Zweifeln eine solche Klausel auf Ihre Zulässigkeit geprüft werden – ein Anwalt für Arbeitsrecht kann hierbei aushelfen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  32. Dennis

    Hallo erstmal..
    Ich habe kein schriftlichen Vertrag…
    Nun bin ich quasi Hausmann da meine Frau haubtverduenerin ist…. Wir sin subunternehmer für eine gross firma…. Wir sind da ca 20 Leute vor Ort… Aber nur 10 arbeiten im 3 Schicht system…da der Hauptsitz unserer Firma gut 1 Std fährt weg ist…. Nun diese 10 Leute bekommen beide Wege bezahlt… Also arbeite sie effektiv nur 5 Std…. Abzüglich fährt und Pause….und Freitag sind sie nur 3 Std da und wie gesagt kein Schicht Dienst… Ich kann es mir nicht vorstellen das dies irgendwie rechtens ist… Vor allem da ich schon mehr arbeite als meine Kollegen…Schon allein danke für die Info… Mfg

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Dennis,

      in der Tat ist der Weg von und zur Arbeitsstätte nur unter bestimmten Voraussetzungen als Arbeitszeit anzusehen und damit zu vergüten. Ob das in Ihrem Betrieb rechtens ist, kann Ihnen allerdings nur ein Anwalt sagen, da wir keine Rechtsberatung anbieten dürfen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  33. Marion

    Hab da auch eine Frage. Ich arbeite in einem Dreischichtsystem in der Pflege. Nun ist es so das meine Bereichsleitung ohne mich zu fragen in die andere Schicht gesetzt. Das heißt meine Wochenenden sind getauscht. Nun habe ich zu Weihnachten eine Reise geschenkt bekommen die an meinem freien we war und nun nach dem Schichtwechsel muss ich arbeiten. Bereichsleitung gebeten mir frei zu geben da die Reise bezahlt ist. Nun sagt der Pflegedienst Leiter sie kann das so machen und muss auch keinerlei Rücksprache mit mir halten. Ich möchte die Schicht nicht wechseln. Ist dies alles so rechtens ?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Marion,

      leider dürfen wir keine Rechtsberatung anbieten. Wir empfehlen Ihnen deshalb, sich mit Ihrem Anliegen an einen Anwalt zu wenden.

      Das Team von arbeitsvertrag.org

  34. Manfred

    Hallo,
    ich arbeite im öffentlichen Dienst in Wechselschicht, 2 Früh-, 2 Spät-, 2 Nachtschichten, 3 Tage frei. Wenn ich an einem Wochenfeiertag Schicht habe, dann werden mir 7,8 Sollstunden angerechnet. Das heißt, wenn ich am Wochenfeiertag um 22:00 in die erste Nachtschicht gehe, dann habe ich ja nur 2 Stunden gearbeitet und 5,8 Minusstunden erwirtschaftet. Mit dem Schichtplan kommt man sowieso in die Minusstunden, wenn man keine zusätzlichen Schichten bekommt. In 2017 hatte ich an 8 Wochenfeiertagen Schicht, darum hatte ich 8 x 7,8 = 62,4 Std. mehr Sollarbeitszeit als die Kollegen im Tagesdienst oder die Beamten, die mit mir auf Schicht sind. Das Amt beruft sich auf den TVöD öffentlicher Dienst, Protokollerklärung zu Abs.3 Satz 3, § 6 Regelmäßige Arbeitszeit. Wonach die Sollarbeitszeit nur bei denen gekürzt wird, die laut Schichtplan frei haben.

    LG
    Manni

  35. Franz

    Habe da mal eine Frage ? Wer kennt sich hierbei aus,arbeite seit vielen Jahren bei einer Firma.
    Auf Grund meines Alters und der Dringlichkeit,meine nun 90 jährige Mutter zu pflegen .
    Nun verlangt meine Firma von mir in den Schichtdienst zu wechseln,dieses bedeutet eine Umstellung meines Lebensrythmus
    die ich gesundheitlich und der Pflege meiner Mutter nicht annehmen kann.
    Das interessiert meine Fa. nicht. Wer kennt sich aus und kann mir einen guten Rat geben wie ich mich dagegen wehren kann,ohne den Arbeitsvertrag zu kündigen , ich habe Angst auf Grund meines hohen Alters keine Arbeit mehr zu finden.

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Franz,

      zunächst wäre es sinnvoll die Rechtmäßigkeit der Änderung im Arbeitsverhältnis zu prüfen. Wie sieht der Arbeitsvertrag aus? Darf der Arbeitgeber die Arbeitszeiten neu verteilen und Sie im Schichtdienst unterbringen?

      Zusätzlich gibt es im Pflege- und Sozialrecht Richtlinien für Personen, die nahe Angehörige pflegen. Erkundigen Sie sich bei einem Anwalt über Ihre Möglichkeiten.

      Das Team von arbeitsvertrag.org

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