Schichtzulagen: Wann erhalten Arbeitnehmer mehr Geld?

Von Jörg K.

Letzte Aktualisierung am: 30. November 2023

Geschätzte Lesezeit: 6 Minuten

Was sind Schichtzulagen und wann werden sie gezahlt?
Was sind Schichtzulagen und wann werden sie gezahlt?

Schichtarbeit kann für Arbeitnehmer sowohl äußerst begehrt als auch unerwünscht sein. Viele Arbeitnehmer fürchten sich um ihren Biorhythmus, wenn im Wechsel Früh-, Spät- und Nachtschichten ausgeübt werden. Vor allem das Arbeiten in der Nacht, am Wochenende oder an Feiertagen sorgt für Unmut, da nicht am sozialen Leben teilgenommen werden kann.

So kommen vor allem Familienmitglieder und Freunde zu kurz, da keine Freizeit da ist, wenn andere Arbeitnehmer frei haben. Um diesen Freizeitausgleich zu schaffen, zahlt der Arbeitgeber Schichtzulagen an Arbeitnehmer im Wechselschichtsystem. Zusätzlich dazu sind gesetzliche Schichtzuschläge steuerfrei.

Aber wie hoch sind die Schichtzulagen, die bei Schichtarbeit gezahlt werden? Was ist der Unterschied zwischen einem Schichtzuschlag und einer Schichtzulage? Wie können Sie die Schichtzulagen berechnen? Wird die Leistung auch bei Krankheit gezahlt? Mehr dazu lesen Sie hier.

Kompaktwissen: Schichtzulagen

Was bedeutet Schichtarbeit?

Schichtarbeit heißt, dass Arbeitnehmer zu unterschiedlichen Tageszeiten arbeiten müssen und die Arbeitszeit jeweils in der Früh-, Spät- und Nachtschicht liegt.

Worin unterscheiden sich Schichtzulagen und Schichtzuschläge?

Der Arbeitgeber zahlt dem Arbeitnehmer dafür Zulagen, dass dieser an der Wechselschicht teilnimmt – quasi als Ausgleich für die damit verbundenen Auswirkungen auf den Lebensrhythmus und damit verbundene Schwierigkeiten. Erhält der Beschäftigte Zahlungen für die Nacht-, Sonntags- oder Feiertagsarbeit, so spricht man in diesem Zusammenhang von Zuschlägen.

Haben Arbeitnehmer einen gesetzlichen Anspruch auf solche Zahlungen?

Es besteht kein gesetzlicher Anspruch auf Schichtzulagen oder Zuschläge. Nur für geleistete Nachtarbeit kann der jeweilige Schichtarbeiter einen Nachtzuschlag oder einen Freizeitausgleich verlangen.

Weiterführende Informationen zu Schichtzulagen:

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Feier­tags­zuschlag

Besteht ein gesetzlicher Anspruch auf Feiertagszuschlag? Hier erfahren Sie es!

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Ob Arbeitnehmer ein grundsätzliches Anrecht auf Überstundenzuschlag haben, verrät Ihnen dieser Ratgeber.

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Nachtzuschlag

Gibt es einen gesetzlichen Anspruch auf den Nachtzuschlag? Die wichtigsten Infos lesen Sie hier.

Was ist Schichtarbeit?

Bei der Schichtarbeit sind in einem Betrieb nicht alle Arbeitnehmer gleichzeitig beschäftigt sondern wechseln sich in sogenannten Schichten mit der Arbeit ab. Schichtarbeit ist besonders bei Produktionsunternehmen wie im Lebensmittelbereich oder in der Automobilbranche weit verbreitet.

Um eine nicht kontinuierliche Schichtarbeit handelt es sich, wenn die Arbeitszeit in Früh- und Spätschichten ausgeübt wird. Nachts wird die Arbeit allerdings unterbrochen. Kontinuierliche Schichtarbeit liegt vor, wenn die Arbeit im Unternehmen ununterbrochen, also auch nachts, ausgeübt wird. In diesem Fall ist oftmals auch von der Wechselschichtarbeit die Rede.

Ist die Zahlung von Schichtzulagen gesetzlich geregelt?
Ist die Zahlung von Schichtzulagen gesetzlich geregelt?

Da bei der Schichtarbeit im Gegensatz zu regelmäßigen Arbeitszeiten ein hohes gesundheitliches Risiko vorliegt und daher die Bereitschaft, Schichtarbeit zu leisten, nicht besonders hoch ist, gibt es sogenannte Schichtzulagen für Arbeitnehmer, die in einem Schichtmodell arbeiten.

Mit der Schichtzulage soll die Arbeit des Schichtarbeiters besonders honoriert werden. Durch den Schichtzulagen sollen arbeitsfreie Zeiten wie Wochenenden, Feiertage und Nächte besonders vergütet werden. Diese Zuschläge bei Schichtarbeit sind teilweise sogar sozialversicherungsfrei.

Schichtzulagen und Schichtzuschläge: Worin besteht der Unterschied?

Grundsätzlich gilt es zwischen Schichtzulagen und Schichtzuschlägen zu unterscheiden. Bei einer Schichtzulage beispielsweise bei Nachtschicht handelt es sich um einen zusätzliche Leistung des Arbeitgebers zum Grundlohn. Diese beziehen sich in der Regel nicht auf eine bestimmte Schicht sondern auf die Teilnahme an der Wechselschicht.

Schichtzuschläge beziehen sich allerdings auf besondere Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit. Auch diese Leistung zahlt der Arbeitgeber. Die Schichtzuschläge können gesetzlich verankert sein, wie es beispielsweise bei der Nachtarbeit der Fall ist. In § 6 Abs. 5 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) heißt es:

Soweit keine tarifvertraglichen Ausgleichsregelungen bestehen, hat der Arbeitgeber dem Nachtarbeitnehmer für die während der Nachtzeit geleisteten Arbeitsstunden eine angemessene Zahl bezahlter freier Tage oder einen angemessenen Zuschlag auf das ihm hierfür zustehende Bruttoarbeitsentgelt zu gewähren.

Sofern der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer keine bestimmte Anzahl an freien Tagen als Freizeitausgleich gewähren kann, muss er gesetzliche Schichtzuschläge zahlen. Gesetzliche Schichtzulagen gibt es hingegen nicht. Diese werden meistens im Tarifvertrag, der Betriebsvereinbarung oder dem Arbeitsvertrag geregelt und nicht im Gesetz.

Wie hoch sind bei Schichtarbeit die Zuschläge?

Besonders deutlich wird der Unterschied zwischen den Schichtzulagen und den Schichtzuschlägen, die gesetzlich geregelt sind, in Hinblick auf die Steuer- und Beitragsfreiheit. Eine Schichtzulage, die nicht gesetzlich geregelt ist, ist vollumfänglich steuer- und beitragsfrei. Sonderregelungen gibt es keine.

Bei den Schichtzuschlägen richtet sich die Steuerfreiheit allerdings nach der Höhe. Daher gilt folgende Steuerfreiheit:

Die Schichtzulagen können Sie im Vorfeld berechnen.
Die Schichtzulagen können Sie im Vorfeld berechnen.
  • Nachtarbeit von 20 bis 6 Uhr: 25 % des Grundlohns
  • Nachtarbeit von 0 bis 4 Uhr: 40 % des Grundlohns
  • Sonntagsarbeit von 0 bis 24 Uhr: 50 % des Grundlohns
  • Feiertagsarbeit von 0 bis 24 Uhr: 125 % des Grundlohns
  • Arbeit am 24. Dezember (ab 14 Uhr), am 25. und 26. Dezember und am 1. Mai: 150 % des Grundlohns
  • Arbeit am 31. Dezember (ab 14 Uhr): 125 % des Grundlohns

Wichtig ist dabei, dass der steuerfreie Anteil der Schichtzuschläge maximal auf einen Stundenlohn von 50 Euro angerechnet werden kann. Beitragsfrei ist ein Schichtzuschlag nur, wenn dieser auf einem Grundlohn von bis zu 25 Euro pro Stunde beruht. Bei einer Überschreitung ist nur ein Teil beitragsfrei und der andere Teil beitragspflichtig.

Wie hoch die Schichtzulagen in den einzelnen Betrieben sind, hängt vom Tarif- oder Arbeitsvertrag oder von einer geltenden Betriebsvereinbarung ab. Die Schichtzulage laut TvöD (Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst) schreibt monatlich Schichtzulagen von 40 Euro zu.

Arbeitnehmer, die nicht ständig Schichtarbeit leisten, erhalten laut TVöD eine Schichtzulage von 0,24 Euro pro Stunde. Voraussetzung dafür ist ein regelmäßiger Wechsel des Beginns der täglichen Arbeitszeit um mindestens zwei Stunden in einem Zeitabschnitt von maximal einem Monat.

So können Sie Ihre Schichtzulagen berechnen

Wenn Sie selbst in Schichtarbeit tätig sind, haben Sie die Möglichkeit, Ihre Schichtzulagen zu berechnen. Da diese allerdings im Tarif- oder Arbeitsvertrag bzw. in der Betriebsvereinbarung enthalten sind, können diese sich von Arbeitnehmer zu Arbeitnehmer unterscheiden.

Haben Sie Anspruch auf Schichtzulagen bei Krankheit?
Haben Sie Anspruch auf Schichtzulagen bei Krankheit?

Dementsprechend sollten Sie in den entsprechenden Vertrag schauen und die Vereinbarung für den Zuschlag nachlesen. Wie hoch ist die Schichtzulage bei Ihnen? Welche Bedingungen gibt es, damit die Schichtzulagen gezahlt werden? Erfüllen Sie diese? Anschließend kann die Schichtzulage berechnet werden.

Außerdem ist Ihr Bruttoarbeitsentgelt entscheidend. sofern Sie Ihre Schichtzuschläge ermitteln wollen. Da es sich dabei nämlich vor allem um einen prozentualen Wert handelt, der durch den Bruttostundenlohn ermittelt wird, kann sich dieser von Arbeitnehmer zu Arbeitnehmer unterscheiden.

Beispiel: Sie erhalten einen Bruttostundenlohn von 15 Euro und arbeiten sonntags von 10 bis 18 Uhr. 50 % des Grundlohns sind an diesem Tag steuerfrei. Es ergibt sich folgende Rechnung: 15 x 0,5 = 7,5 Euro. In einer Sonntagsschicht von acht Stunden sind dies zusätzlich zum Grundlohn von 120 Euro noch weitere 60 Euro als Schichtzuschlag.

Erhalten Sie auch eine Schichtzulage bei Krankheit?

Aber wie verhält es sich mit den Schichtzulagen, wenn Sie vor dem Antritt der Schicht krank werden und nicht arbeiten können oder im Urlaub sind? Haben Sie dann trotzdem einen Anspruch auf Ihre Schichtzulage? Das Bundesarbeitsgericht hat dazu am 24.03.2010 ein Urteil [Az. BAG 10 AZR 58/09, 10 AZR 152/09] gefällt.

Sofern der Arbeitnehmer ständige Wechselschichtarbeit ausübt und laut TVöD einen Anspruch auf Schichtzulagen hat, besteht dieser Anspruch auch, wenn er von der Erbringung der Arbeitsleistung unter Entgeltfortzahlung freigestellt ist. Dies ist bei einer Krankheit oder einem Urlaub der Fall.

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Über den Autor

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Jörg K.

Jörg hat Rechtswissenschaften an der Universität Passau studiert. Nachdem er Erfahrung in verschiedenen Verlagen gesammelt hat, stieß er 2019 zur Redaktion von arbeitsvertrag.org. In seinen Ratgebern befasst er sich mit verschiedenen Themen rund um Arbeitsrecht.

38 Gedanken zu „Schichtzulagen: Wann erhalten Arbeitnehmer mehr Geld?

  1. D.

    Hallo arbeite in einer großen Autofabrik.arbeite 2 Tage früh von 6-14 Uhr 2 Tage spät vin 14-22uhr und 2 Tage Nacht von 22-6 Uhr morgends .wir haben für unsere kontischicht eine festen Betrag erhalten für kontischicht jeden Monat .unsere Arbeitgeber hat alles gestrichen ,Fahrkosten,diese Zulage,Sonderurlaub für Schichtarbeit ,nur nich tarifliche Zahlungen ,darf er das einfach uns fehlen jeden Monat Haufen Geld!

  2. Antje

    Ich erhalte im ambulanten Pflegedienst Schichtzuschläge. Jetzt bin ich nach 3 Jahren in eine andere Gehaltsgruppe (von P7/03 in P7/04) aufgestiegen und verdiene dementsprechend mehr. Der Faktor (mE der Stundenlohn, bisher auch rechnerisch nachvollziehbar) für die Berechnung der Zuschläge wurde jedoch nicht erhöht, was bisher bei Lohnanpassungen immer der Fall war. Die Personalabteilung sagt, lt TvÖD bestünde diesbezüglich eine Deckelung. Ist das rechtlich korrekt?

  3. Bratin

    Wenn ich mich bei uns so umschaue, haben die meisten Mitarbeiter arge Probleme mit der Frühschicht, die einzige Schicht, die keine Zuschläge mit sich bringt, obwohl der Schlaf um 4 Uhr irgendwas unterbrochen wird. Das fällt den meisten mindestens genau so schwer, wie die Nacht durchzuarbeiten.

  4. Margarita

    Hallo liebes Arbeitsvertrag-Team,
    ich arbeite in Wechselschicht (TVÖD) in einem Krankenhaus als Teilzeitkraft (25 Std/Woche). Meine Frage: Muss ich , wie die Vollzeitkräfte 2 Nachtschichten ( noch dazu am Stück ?) im Monat arbeiten um die Wechselschichtzulage zu bekommen ? Ich kann mir nicht vorstellen , dass das wirklich rechtens ist, wir bekommen ja auch nur anteilig Wechselschichtzulage , da müsste es dann auch „reichen“ anteilig Dienste zu übernehmen.
    MFG

  5. Eckert i.

    Hallo hätte mal eine Frage an euch
    Ich springe jetzt ab heute 7 Tage in die Nächte ein und mich würde es interessieren wie es gesetzlich her geregelt ist mit den Freien Tagen.
    Arbeitszeit bei uns von 21-6:30

  6. Ramona

    Hallo ich habe mal eine Frage. Wir arbeiten in Schichten im Zeitraum 6-24 Uhr. Wir bekommen zum Grundlohn einen Zuschlag von 205,00€. Davon wird im folge Monat immer die gesetzlichen Zuschläge in steuerfrei und steuerpflichtige berechnet. Und man bekommt immer eine Nachverrechnung im folge Monat. So fein so gut. Nun haben einige MA rausgefunden das wenn sie die ganzen Monat jedes Wochenende und nur in Spät gehen nur den Max wert von 205€ bekommen und nicht die tatsächlichen geleisteten Zuschläge. Ist dies rechtens? Oder darf der AG dies Deckeln? Es sind doch gesetzlich festgelegt Zuschläge. Wenn man mehr als 205€ erarbeitet muss dies doch 1 zu 1 steuerfrei ausgezahlt werden oder nicht?

  7. Tanja

    Hallo,
    ich arbeite seit 2 Jahren dauerhaft im Nachtdienst (Büro) und bekomme den gesetzlichen Nachtzuschlag. Nun haben wir aufgrund von Corona Kurzarbeit und ich arbeite nur noch ca. die Hälfte der Zeit, allerdings immer zwischen 22 und 7 Uhr.
    Nun meint mein Arbeitgeber, aufgrund der Kurzarbeit stände mir keine Zulage zu.
    Bekomme ich für geleistete Nachtarbeit weiterhin die Nachtzulage?
    Vielen Dank

  8. Sack

    Wieviel Schichtzulage im Monat bekommt man bei einer 3-er-Schicht wie z.B. in der BMW Steyr?

  9. Lotti

    Hallo
    Ich wollte mal nachfragen
    Also wir arbeiten auch in 2 Schichten
    Einmal früh von 6.00 Uhr – 15.00 Uhr
    Und spät von 14.00 Uhr – 23.00 Uhr
    Jede Woche im Wechsel
    Müssten unsere Arbeitgeber da auch einen Zuschlag zahlen?
    Ich danke schonmal im Voraus

  10. Leslie

    Hallo Team!
    Ich werde in 2 sicht arbeiten.Normalweise eine Woche ab 6:00-14:30 andere Woche 14:30-23:00.So ist sichtzulage auch da?
    Lg

  11. Daniel

    Hallo, wir arbeiten auch in Wechselschicht. Bei der Spätschicht wäre das von 14 bis 22 Uhr. Bei Urlaub oder Krankheit muss der AG ja die Spätschicht Zulage von 25 % ja weiter bezahlen. Aber was ist wenn ich früher Feierabend machen würde, sagen wir mal um 21 Uhr weil ich zu einem Feier gehe? Muss der AG dann trotzdem die 25 % bis 22 Uhr zahlen? Ich muss dazu sagen wir haben keine Gleitzeit nur eine Regelarbeitszeit, die fehlende Stunde würde mir dann von meinem Zeit Konto abgezogen werden. Wir sind ein Betrieb in der Metall Indudustrie.

  12. Ilka

    Hallo.
    Ich arbeite seit 3 Monaten im 4- Schichtsystem (Zeitarbeit) und bekomme nur 15 % Nachtschichtzuschlag. Auch werden keine Ausgleichstage gewährt. Mir wurde von Kollegen berichtet das es dafür extra Schichtzulagen gibt aber auch diese werden mir nicht gezahlt.
    Ist das so rechtens?

  13. Heike S.

    Hallo,

    ich habe folgende Frage: Wenn ein Arbeitgeber ein Gehalt angibt oder einen Stundenlohn ist diese Summe doch normalerweise ohne Zulagen oder Zuschläge oder? Evtl. Zulagen oder Zuschläge kommen dann doch dazu.
    Der konkrete Fall: In einem Vorstellungsgespräch (Betrieb mit Dreischicht) wurde nach dem aktuellen Stundenlohn gefragt (13,- €) und dann die Auskunft gegeben: Bei uns verdienen Sie mehr. Im Arbeitsvertrag war dann ein Gehalt von 1800 € angegeben (Stundenlohn deutlich unter 13,- €). Das macht eine Differenz von durchschnittlich 460,- € zum jetzigen Verdienst.
    Im momentanen Betrieb wird nicht Schicht gearbeitet, im neuen würde die Schichtzulage noch hinzukommen. Aber ber wenn man vom Stundenlohn oder vom Gehalt spricht, ist doch normalerweise der Verdienst ohne z.B. Schichtzulage gemeint, die ist ja quasi eine „Entschädigung“ für die „ungewöhnliche“ Arbeitszeit. Oder sehe ich das falsch?

    Mit freundlichen Grüßen
    Heike S.

  14. Jakob S.

    Hallo,

    Zwei Fragen hab ich: Ist es gesetzlich erlaubt, Sonntags- und Feiertagszuschläge pauschal, also ohne die Tage einzeln abzurechnen, in den Bruttolohn einzurechnen?

    Ist es erlaubt bei den Mitarbeitern zu unterscheiden, bei manchen (z.B. Festangestellt) jeden Tag mit Sonntags- und Feiertagszuschlägen abzurechnen, bei anderen (Aushilfen) pauschal?

    Vielen Dank für die Antworten!

    MFG

    Jakob S.

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Jakob S.,

      grundsätzlich sollte das Gleichberechtigungsprinzip eine solch unterschiedliche Rechnung unterbinden. Eine pauschale Zahlung für die Sonn- und Feiertagsarbeit ist nur unter bestimmten Umständen erlaubt. Sie können sich überlegen, ob Sie einen Anwalt für Arbeitsrecht um Rat fragen möchten, der sich mit Ihrer individuellen Situation beschäftigen kann. Hierbei kommt es auch darauf an, was Sie im Arbeitsvertrag vereinbart haben.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  15. Daniel S.

    Hallo zusammen,
    Ich hätte hierzu eine Frage! Ich habe ein Fixlohn von 2100 Euro bei einer 40 Stunden Woche und mache ausschließlich Nachtschichten. Ich bekomme Schichtzuschläge von 25%. Was ich nie nicht Verstehe werden diese Anhand von 10 Euro pro Stunde gerechnet. Wenn ich jedoch mein Loahn durch die Stunden teile habe ich einen Stundenlohn von 13.10 müsste auch nicht von da die 25% berechnet werden.? Wäre super wenn man mir hier weiterhelfen könnte
    Viele Grüße

    Daniel S.

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Daniel S.,

      sofern es keine anderweitige Vereinbarung gibt, beträgt der Nachtzuschlag üblicherweise 25 Prozent des Bruttostundenlohns. Wurde Ihnen ein geringerer Nachtzuschlag berechnet, empfiehlt es sich, mit dem Arbeitgeber zu sprechen und ggf. einen Anwalt einzuschalten.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  16. Rebeka

    Hallo!
    Ich arbeite in einen Kunststoffproduktion nur Nachtschicht von 22-06 uhr. Also wie viel muss Ich krigen? Zulage fur Nachtschicht 25% und noch was?
    Danke
    Lg
    REBEKA

  17. Hofer

    Hallo liebes Team,
    ich arbeite im Schichtdienst (früh, spät, nachts) mit einer halben Stelle. Die Vollzeitkräfte arbeiten an 2 Wochennenden. Muss ich trotz 50 % ebenso an 2 Wochenenden arbeiten?

  18. Hesse

    Hallo liebes Team,

    ich habe eine Frage, die das Thema Zulagen und Zuschläge bei Arbeitnehmerüberlassung betreffen.
    Wir arbeiten in zwei Schichten je 12 Stunden. Es gibt einen festgelegten Schichtplan für ein Jahr.
    Festangestellte Arbeitnehmer bekommen einen Schichtzuschlag von -,80 Cent, zuzüglich zu den üblichen Zuschlägen für Nacht und Sonntagsarbeit. Die -,80 Cent werden vom Unternehmen zusätzlich bezahlt.
    Als Leiharbeiter bekommen wir diese Zulage nicht. Wir bekommen 9,49 € + Zuschläge für Nacht und Sonntagsarbeit, wie die Festangestellten.
    Nach §8 AÜG würde uns dieser Zuschlag auch zustehen. Verstehe ich das richtig ?
    Vielen Dank für eine Antwort
    Mit freundlichen Grüßen
    Frank Hesse

  19. Andreas G.

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    ich arbeite bei einem Autozulieferer Teilzeit (32Std:/Woche) und in Wechselschicht, Früh-/Spätschicht. Die Zeiten werden aber seltenst eingehalten. Ich arbeite dann genau wie meine Kollegen in Vollzeit was bedeutet das ich zwischen 150 und 170 Std. im Monat arbeite jedoch dafür keine Schichtzulage erhalte.
    Die Firma sagte mir das dies in einer Betriebsvereinbarung von 1966 vereinbart wurde und somit auch nicht
    bezahlt wird, aus und Ende der Diskussion.
    Kann ich dagegen vorgehen?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Andreas G.,

      bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir keine Rechtsberatung anbieten dürfen. Wenden Sie sich am besten an einen Anwalt für Arbeitsrecht, der die künftigen Schritte gemeinsam mit Ihnen planen kann.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  20. Linda S.

    Hallo, ich muss einen spät dienst u zwei Nächte im Monat machen um die schichtzulage zu erhalten. Diese drei Dienste fallen jetzt genau in die Woche in der ich krankgeschrieben bin. Erhalte ich trotzdem die schichtzulage?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Linda S.,

      in der Regel sollten Sie dennoch einen Anspruch auf die Schichtzulage haben.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  21. Klaus

    Guten Tag,
    ich arbeite jetzt seit 10 Jahren in der Rezeption einer Service Residenz. Dort mache ich seit 8 Jahren nur Spät- und Nachtschicht. Da ich alleine lebe und mit freien Tagen in der Woche mehr anfangen kann, arbeite ich jedes Wochenende und an den meisten Feiertagen. Die Arbeit an sich macht Spaß und das überschaubare Team ist ok. Insgesamt arbeite ich gerne dort.
    Nur… Im Arbeitsvertrag steht die Klausel: „Zuschläge für Sonn- und Feiertage sowie Nachtschicht werden nicht gezahlt“.
    Als ich dort anfing, gehörte die Firma einem großem Versicherungskonzern. Mittlerweile wurde die Firma an einen belgischen Immobilieninvestor verkauft und ich habe im Laufe der Zeit jetzt den 3. Geschäftsführer erlebt. Getan hat sich an der Klausel im Arbeitsvertrag jedoch nichts.
    Soweit ich das bislang recherchiert habe, ist eine Zulage für Sonn- und Feiertage tatsächlich etwas freiwilliges. Bei Nachtschichten schreibt der Gesetzgeber allerdings vor, wieviel gezahlt werden muss. Im September hatte ich mit dem aktuellem Geschäftsführer ein Gespräch dazu. er meinte, dass ihm der Sachverhalt bereits seit März vorliegt und er gegenüber dem Konzern versucht eine Lösung zu finden. Das würde jedoch im laufendem Jahr nicht mehr klappen. Ich bin echt hin und her gerissen, wie es weitergehen soll. Einerseits arbeite ich wirklich gerne dort. Andererseits mache ich seit 8 Jahren regelmäßig zwischen 30 und 50% meiner Arbeitszeit Nachtschicht und werde quasi um die Zulagen betrogen. Was würden Sie in dem Fall raten?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Klaus,

      bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir nicht befugt sind, eine kostenlose Rechtsberatung anzubieten. Sie können sich mit Ihrem Anliegen an einen Anwalt für Arbeitsrecht wenden und sich dort fachkundigen Rat für weitere Handlungsoptionen einholen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  22. Tanja

    Hallo,
    ich hätte auch eine Frage bezüglich der Arbeit im Krankenhaus.
    In Ihrem Text steht dass auch Sonntagsarbeit also tagsüber Zuschläge anfallen ( „Sonntagsarbeit von 0 bis 24 Uhr: 50 % des Grundlohns“). Ist das im Krankenhaus zutreffend?
    Und wird die Wechselschichtszulage von 105 Euro versteuert?

    Vielen Dank im Voraus und freundliche Grüße.

  23. Dennis

    Hallo liebes Team von Arbeitsvertrag.org,

    erstmal danke für diesen Beitrag. Mir ist dieser schlüssig und bringt mich gerade in Verhandlungen mit meinem AG sehr viel weiter.

    Ich Frage mich nur woher die Zahlen kommen unter dem Punkt: So berechnen Sie Ihre Schichtzulagen, nach Arbeitszeitgesetz ist Nachtarbeit nur angemessen durch Freizeit oder Geld zu vergüten.

    Gibt es da eine Rechtsprechung oder ähnliches?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Dennis,

      wir sind uns nicht sicher, was Sie meinen. Die Zahlen unter dem Punkt „So können Sie Ihre Schichtzulagen berechnen“ sind nur Beispiele.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  24. MIchel Z.

    hallo ich soll jetz im autohaus in der werkstatt in zweischichten arbeiten von 6 bis 14.15 oder von 13.45 bis 22.00uhr habe ich da anspruch auf zuschläge und kann der arbeitgeber die arbeitzeiten einfach ändern vorher waren sie von 6.30 bis 15.15 oder von 11.30 bis 20.00
    mit freundlichen gruß michel

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo MIchel Z.,

      Zuschläge stehen Ihnen von gesetzlicher Seite nicht zu. Als Nachtarbeit zählt nur die Arbeit zwischen 23 und 6 Uhr. Ob andere Zuschläge vorgesehen sind, kann sich außerdem aus dem Arbeitsvertrag ergeben.

      Darüber hinaus hat der Arbeitgeber mit dem Direktionsrecht die Befugnis, nach billigem Ermessen (d. h. nach Abwägen der Interessen der Arbeitnehmer) zu bestimmen, wann und wo gearbeitet wird. Zudem kann sich eine flexible Arbeitszeit ebenfalls aus dem Arbeitsvertrag ergeben. Wenden Sie sich im Zweifelsfall an einen Anwalt für Arbeitsrecht.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  25. Uta L.

    Hallo,ich habe mal eine frage, ich arbeite in der spätschicht in einer spiehalle, immer von 16 Uhr 30 -1uhr 30. Habe ich einen Anspruch auf schichtzulage??? Danke Uta L.

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Uta L.,

      einen gesetzlichen Anspruch auf eine Schichtzulage gibt es nicht. Dieser ergibt sich in der Regel aus einer Betriebsvereinbarung, dem Arbeitsvertrag oder dem Tarifvertrag. Es kann sich aber ein gesetzlicher Anspruch auf einen Schichtzuschlag wegen Nachtarbeit ergeben. Dieser liegt vor, wenn der Arbeitnehmer regulär mindestens zwei Stunden täglich während der Nachtzeit arbeitet. Die Nachtarbeitszeit ist gesetzlich auf den Zeitraum zwischen 23 und 6 Uhr festgelegt.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

    2. Maraike

      Hallo. Ich arbeite in der intensiv-Pflege. Ich bekomme im Nachtdienst 15% und an Sonntagen 25% . Ist das richtig so? Oder kann ich mehr verlangen? An Feiertagen bekomme ich 35%.
      Liebe Grüße und danke für die Antwort.

  26. Sandra

    Hallo ich arbeite im 3 schichtsystem im Krankenhaus.
    Habe im August aber nur früh und Nacht… Reicht es aus einen spät Dienst dazwischen zu haben oder müssen es mehr sein?
    Das gleiche bei Nacht? Reicht eine Nacht aus um die 40 Euro schichtzulage zu erhalten?

    LG Sandra

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Sandra,

      in der Regel sollte dies ausreichen. Sie können aber noch einmal bei Ihrem Arbeitgeber nachfragen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  27. Marina

    Hallo.
    Bin als Krankenschwester im Krankenhaus beschäftigt. Arbeite 20% im Monat (laut Vertrag 7,7 Stunden pro Woche), allerdings nach Vereinbarung nur an Samstagen und Sonntagen in Früh- oder Spätschicht (ca. 4-5 Tage im Monat). Meine Frage ist, ob mir hier was an Zulagen oder Zuschlägen zusteht?
    Habe in diesem Monat ausser Grundvergütung nichts davon bekommen. Und ob das vielleicht zeitversetzt bezahlt wird?
    Danke!

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Marina,

      einen gesetzlichen Anspruch auf Zulagen und Zuschläge gibt es nur bei Nachtarbeit. Diese findet in der Regel zwischen 23 und 06 Uhr statt.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

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