Die Überstundenregelung im Arbeitsrecht

Von Jörg K.

Letzte Aktualisierung am: 4. Januar 2024

Geschätzte Lesezeit: 6 Minuten

Muss man Überstunden machen? In der Regel kommt es darauf an, was im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag steht.
Muss man Überstunden machen? In der Regel kommt es darauf an, was im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag steht.

Nahezu jeder Arbeitnehmer kennt das Problem: Der Termindruck zur Fertigstellung einer Aufgabe wird immer größer, es ist aber noch eine ganze Menge zu tun. Und nun?

Viele Arbeitnehmer entschließen sich dann die Arbeitszeit auszudehnen, um rechtzeitig fertig zu werden. Private Verpflichtungen müssen vorerst zurückstehen.

Werden Sie hierfür entlohnt? Schließlich leisten Sie Mehrarbeit. Und müssen Sie auch in Teilzeit Überstunden leisten?

Der folgende Artikel gibt Auskunft darüber, was Sie zur Überstundenregelung wissen müssen.

Kompaktwissen: Überstundenregelung

Muss ich als Arbeitnehmer Überstunden leisten?

Nein. Nur wenn es eine zulässige Überstundenregelung in Ihrem Arbeitsvertrag gibt, sind Sie auch verpflichtet, gegebenenfalls Überstunden zu machen. Fehlt eine solche Regelung, darf der Arbeitgeber Mehrarbeit nur in Notfällen anordnen.

Werden mir die Überstunden bezahlt?

Der Arbeitgeber muss angeordnete bzw. von ihm gebilligte Überstunden entweder bezahlen oder dem Beschäftigten einen entsprechenden Freizeitausgleich gewähren.

In meinem Vertrag steht, dass all meine Überstunden mit dem Gehalt abgegolten sind. Ist diese Überstundenregelung wirksam?

Nein, es können nicht alle Überstunden mit dem Gehalt abgegolten werden. Eine solche Bestimmung ist unklar und nicht transparent genug für den Arbeitnehmer. Weil sie ihn unangemessen benachteiligt, ist eine solche Regelung im Arbeitsvertrag unwirksam.

Spezielle Informationen rund um Überstunden:

azubi-ueberstunden-ratgeber

Azubi-Über­stunden

Erfahren Sie hier, unter welchen Umständen Auszubildende Überstunden machen dürfen.

ueberstundenabbau-ratgeber

Über­stunden­abbau

Geleistete Überstunden können mit Freizeitausgleich abgebaut werden.

ueberstunden-auszahlen-ratgeber

Über­stunden aus­zahlen

Können Überstunden nicht mehr durch freie Tage ausgeglichen werden, können sie ausgezahlt werden.

ueberstunden-berechnen-ratgeber

Über­stunden berech­nen

Mit welcher Formel Sie Ihre Überstunden und die Bezahlung berechnen können, erläutert dieser Ratgeber.

ueberstundenzuschlag

Über­stun­den­zu­schlag

Wann Ihnen ein Überstundenzuschlag zusteht, verraten wir Ihnen in diesem Ratgeber zur Thematik.

ueberstunden-verfallen

Verfall von Über­stun­den

Hier lesen Sie, ob Überstunden überhaupt verfallen können.

Was sagt die gesetzliche Regelung zum Thema Überstunden?

Wie lange Arbeitnehmer am Tag maximal arbeiten dürfen, ist im Arbeitszeitgesetz (ArbZG) festgehalten. Der Gesetzgeber definiert hierin, dass pro Werktag höchstens acht Stunden erlaubt sind. Spätestens nach sechs Stunden ist eine Pause einzulegen, die der Regeneration und Erholung dient.

Im Arbeitsrecht gibt es selten Regelungen ohne Ausnahmen, so auch hier. Erlaubt wird die tägliche Ausdehnung auf bis zu zehn Stunden, allerdings nur, wenn binnen:

  • sechs Kalendermonaten oder
  • 24 Wochen

durchschnittlich wieder eine Arbeitszeit von maximal acht Stunden pro Werktag erreicht wird. Auf diese Weise darf grundsätzlich vorrübergehend länger gearbeitet werden.

Überstunden anordnen – Darf das der Arbeitgeber?

Wie viele Stunden Sie in der Woche arbeiten müssen, darauf haben Sie sich im Arbeitsvertrag mit Ihrem Chef geeinigt. Viele Arbeitsverträge enthalten eine sogenannte Überstundenklausel, die besagt, in welchem Umfang Mehrarbeit zu leisten ist. Eine Formulierung, die pauschal das Ableisten von Mehrarbeit verlangt, ist in der Regel nicht rechtens, da der Arbeitnehmer nicht in der Lage ist, abzuschätzen, wie viele Überstunden ihm bevorstehen. Es muss daher eine genaue Regelung getroffen werden.

Nicht nur im individuellen Arbeitsvertrag, auch in Betriebsvereinbarungen oder einem Tarifvertrag kann festgehalten sein, wie die Überstundenregelungen aussehen.
Bei der Überstundenregelung in Teilzeit sollten Sie darauf achten, ob auf einmal eine Vollzeitstelle draus wird.
Bei der Überstundenregelung in Teilzeit sollten Sie darauf achten, ob auf einmal eine Vollzeitstelle draus wird.

Übrigens: Die gesetzliche Überstundenregelung sieht vor, dass in bestimmten Ausnahmesituationen über die vereinbarten Stunden hinweg, Mehrarbeit verlangt werden kann. Auf die Frage „Muss ich Überstunden machen?“ gibt es deshalb die Antwort: Ja, wenn sie vereinbart wurden oder eine unvorhergesehene Situation eintritt, die das Unternehmen nicht hätte vermeiden können.

Arbeiten in Teilzeit – was die Überstundenregelung hier sagt

Gehen Sie einer Arbeit in Teilzeit nach, also 30 Stunden oder weniger pro Woche, sind Überstunden in der Regel nicht von Ihnen zu verlangen.

Es kann jedoch Ausnahmen geben, wenn ein Tarifvertrag oder eine Betriebsvereinbarung andere Vorgaben machen. Ebenfalls können – sehr selten eintretende – Notsituationen das Ableisten von Überstunden erforderlich machen.

Beachten Sie im Arbeitsrecht bei der Überstundenregelung: Angesichts regelmäßig geleisteter Mehrarbeit können Sie schnell von der Teilzeitarbeit in den Vollzeitjob rutschen. Durch die Veränderung der Arbeitszeiten wird eine stillschweigende Änderung des Arbeitsvertrages vorgenommen.

Überstundenregelung öffentlicher Dienst – Was gilt für Beschäftigte in diesem Bereich?

Für die Bediensteten im öffentlichen Dienst, gibt es einen Tarifvertrag (TVöD), der in § 7 „Sonderformen der Arbeit“ festhält, dass Überstunden vom Vorgesetzten anzuordnen sind.

Zudem werden sie als solche bezeichnet, wenn sie nicht bis zum Ende der folgenden Kalenderwoche in Form von Freizeit ausgleichbar sind.

Die Überstundenregelung in Deutschland – Müssen Überstunden vom Arbeitgeber bezahlt werden?

Mit welcher Vergütung Sie für Überstunden rechnen können, ist abhängig davon, was im Tarif- oder Arbeitsvertrag vereinbart wurde. Ist hierin nicht vermerkt, wie Sie für geleistete Überstunden entlohnt werden, findet sich eine Überstundenregelung im Gesetz (§ 612 BGB – Bürgerliches Gesetzbuch).

(1) Eine Vergütung gilt als stillschweigend vereinbart, wenn die Dienstleistung den Umständen nach nur gegen eine Vergütung zu erwarten ist.
(2) Ist die Höhe der Vergütung nicht bestimmt, so ist bei dem Bestehen einer Taxe die taxmäßige Vergütung, in Ermangelung einer Taxe die übliche Vergütung als vereinbart anzusehen.“

Achtung: Wie viel Geld pro Stunde Sie erhalten, ist demnach abhängig davon, was durchschnittlich in der Branche bzw. dem Betrieb gezahlt wird. Auch Tarifverträge können hier zur Bemessung herangezogen werden, selbst wenn Sie in Ihrem Betrieb eigentlich keine Anwendung finden.

Zur Bezahlung von Überstunden: Eine konkrete gesetzliche Regelung, die besagt, wie viel Euro brutto Sie pro geleisteter Überstunde erhalten, gibt es nicht. Arbeiten Sie hingegen jeden Monat gleich viel und erhalten dafür immer den gleichen Lohn, haben Sie einen Anspruch darauf, eine Vergütung zu erhalten, die Ihrem regulären Stundensatz entspricht.

Für Auszubildende gibt es eine Überstundenregelung, die gesetzlich festgeschrieben ist. Im Berufsbildungsgesetz (BBiG – § 17) steht, dass Arbeitszeiten, welche die vereinbarte regelmäßige tägliche Ausbildungszeit sprengen, besonders zu entlohnen sind. Alternativ ist ebenfalls das Abbummeln der Mehrarbeit erlaubt.

Die gesetzliche Überstundenregelung für Auszubildende in Deutschland sieht eine Vergütung oder einen Freizeitausgleich vor.
Die gesetzliche Überstundenregelung für Auszubildende in Deutschland sieht eine Vergütung oder einen Freizeitausgleich vor.

Übrigens: Es gibt eine Beitragsbemessungsgrenze, die in Verbindung damit steht, wie viel ein Arbeitnehmer brutto verdient. Hiervon ist abhängig, wie viel Geld an die Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung zahlen müssen. Sie ist ebenfalls von Bedeutung für die Vergütung bei der Überstundenregelung.

Verdienen Sie nämlich mehr als 90.600 Euro im Jahr im Westen Deutschlands und mehr als 89.400 Euro pro Jahr im Osten der Republik (Stand 01/2024), ist es unter Umständen rechtens, dass Sie Ihre geleisteten Überstunden nicht bezahlt bekommen (BAG, Az. 5 AZR 765/10).

Wie sieht die Überstundenregelung bei Kündigung aus?

Für die meisten wird die Frage nach der Überstundenregelung und ihrer Bezahlung richtig interessant, wenn sie selbst die Kündigung einreichen oder gekündigt werden. Häufig wollen Arbeitnehmer dann so schnell wie möglich weg oder sich die geleisteten Überstunden ausbezahlen lassen.

Viele Arbeitgeber forcieren beim Austritt aus einem Unternehmen die Unterzeichnung einer sogenannten Ausgleichsquittung. Kommen Sie diesem Wunsch nach, verzichten Sie gegebenenfalls auf alle etwaigen zur Bezahlung von Überstunden und sonstigen Ansprüche. Gehen Sie deshalb mit Bedacht vor, bekommen Sie ein solches Dokument vorgelegt.

Niemand kann von Ihnen verlangen, mit Ihrer Unterschrift den Forderungen zuzustimmen. Egal wie viel Druck der Arbeitgeber also macht, nehmen Sie sich die notwendige Zeit, das Schreiben genau durchzulesen und die Konsequenzen abzuwägen. Benötigen Sie Hilfe, bieten diverse Rechtsanwälte mit Schwerpunkt Arbeitsrecht ihre Unterstützung in dieser und anderen Fragen zum Recht an. Diese prüfen das Material bis ins kleinste Detail und erörtern Ihnen die richtige Strategie.
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Die Überstundenregelung im Arbeitsrecht
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Über den Autor

Autor
Jörg K.

Jörg hat Rechtswissenschaften an der Universität Passau studiert. Nachdem er Erfahrung in verschiedenen Verlagen gesammelt hat, stieß er 2019 zur Redaktion von arbeitsvertrag.org. In seinen Ratgebern befasst er sich mit verschiedenen Themen rund um Arbeitsrecht.

80 Gedanken zu „Die Überstundenregelung im Arbeitsrecht

  1. Conny

    Hallo , ich arbeite in der Hotellerie und werde zum 30.09.2022 kündigen. Bin seit 14 Jahren in der Firma und habe 30 Tage Urlaub im Jahr . Steht mir dann für dieses Jahr nur anteilmäßig Urlaub zu oder die 30 vollen Tage.
    lieben dank für die Hilfe
    Gruß Conny

  2. ralf

    Hallo

    Ich habe eine 40 Stunden Woche vertraglich arbeite aber 45 Stunden Woche und mehr die Überstunden werden ausbezahlt!
    Jetzt will mein Arbeitgeber runter auf 40 Stunden!
    Steht mir ein Ausgleich zu ?
    Ich Arbeite so schon 30 Jahre im Schichtdienst und die 45 Stunden sind schon immer normal !

    Schöne Grüße ans Team

    1. Paula P.

      Hallo, laut meinem Arbeitsvertrag sind bis zu 20 Überstunden pro Monat pauschal mit meinem Gehalt abgegolten und es kann „nur“ ein Freizeitausgleich im selben Monat genommen werden, da dieÜberstunden mit dem 01. des neuen Monats quasi gelöscht werden und man dann wieder bei 0 anfängt. Normalerweise arbeite ich Montags bis Freitags, da wir es aber unter der Woche nicht schaffen, neben dem Tagesgeschäft auch noch die Abrechnung der Akten zu erledigen, müssen wir diese für den betrieblichen Monatsabschluss am Wochenende (meist Sonntags) zu Hause erledigen, damit wenigstens die meisten Akten bis zum Stichtag abgerechnet sind und Zahlen zum Umsatz/Profit für die Geschäftsleitung verfügbar sind.
      Durch private Termine/Verpflichtungen hatte ich aber weniger als 20 Überstunden und nur durch die Sonntagsarbeit ( aus meinem persönl. Pflichtbewusstsein, vom Chef geduldet/gewusst), zeigte mein Zeitkonto am Ende des Monats dann 22 Überstunden an. Mein AG hat jetzt tatsächlich nur 2 Stunden Sonntagszuschlag ausgezahlt, und die restlichen Sonntagstunden einfach mit den 20 vertraglich abgegoltenen „verrechnet“. Absolut unverschämt, finde ich, da die normale Arbeitszeit Mo-Fr ist und keinesfalls am Wochenende! Das war meine Freizeit, die ich geopfert habe, damit die Zahlen halbwegs stimmen und wir absolut unterbesetzt sind. Ich dachte, dass diese Mehrarbeit dann wenigstens auch unabhängig von der Überstundenklausel komplett bezahlt wird. – schon allein weil ich mein Wochenende dafür geopfert hab, anstatt einfach gar nichts abzurechnen. Bin ich jetzt verpflichtet jeden Monat mind. 20 Überstunden/Monat unter der Woche zu machen, damit der Monatsabschluss stimmt, obwohl der AG bereits länger weiß, dass das Pensum ohne weitere Person einfach nicht zu schaffen ist und scheinbar einfach nur die Kosten für einen weiteren AN sparen will?! Muss ich jetzt anstatt 39 std/woche, 44 Std arbeiten, um alles zu schaffen? Dauerhaft? und meine Sonntage waren komplett für den A… und gratis für den AG??

  3. Marc

    Moin Ihr lieben,

    „Die regelmäßige Arbeitszeit beträgt mindestens 40 Stunden je Woche.“
    „Mit der Zahlung der vereinbarten Vergütung ist die Leistung von notwendiger Mehr-, Sonn- und Feiertagsarbeit bis zu 10 Mehrarbeitsstunden monatlich abgegolten.“

    Der zweite Satz scheint mir rechtens zu sein, wenn ich den Artikel richtig verstehe.
    Was aber bedeutet der erste Satz? Habe ich eine 40-Stunden-Woche?

  4. Ludwig

    moin
    finde nichts dazu im netz: was, wenn überstunden verlangt werden, obwohl der AN (ich 😉 eine private aktivität kostenpflichtig gebucht hat, z.B. regelmäßig 2 x wöchentlich 2 stunden einen insgesamt achtstündigen kurs außerhalb der regel-AZ, dessen einzelne teile aufeinander aufbauen, sodaß die ausgaben verloren sind, wenn man 1 x nicht teilnimmt? noch schlimmer, es sind in folge 3 abhängige aufbaukurse zu je 8 stunden, wenn 1 oder 2 fehlen, macht der folgekurs keinen sinn mehr (z.B. anfänger – fortgeschrittene – aufbaukurs, reitkurs, surfkurs etc.)…
    anderer fall: nach der regel-AZ, z.b. freitags, eine veranstaltung als gruppe für viel geld gebucht (karten 3 monate vorher gekauft) , plötzlich sollen überstunden gemacht werden.
    wenn sowas in ordnung ist, bedeutet das doch, daß ein privatleben gar nicht mehr planbar ist und finanzieller und ggf. erheblicher zeitlicher schaden enststeht.
    noch einer: muß freitags nach der regel-AZ das auto aus der werkstatt abholen – wenn dann ü-stunden verlangt werden geht das nicht mehr, weil die werkstatt geschlossen hat, am wochenende und am montag hat man kein auto, was u.u. zu erheblichen (mehr)kosten im privaten bereich führt.
    weiß jemand mehr dazu?
    danke
    gruß
    LS

  5. Tobias

    Hey liebes Team,

    Ich befinde mich in einem Arbeitsverhältnis, der besagt dass ich 25 Stunden die Woche arbeiten muss. Dennoch arbeite ich schon seid über einem Jahr 30 bis 35 Stunden die Woche. Meine Frage wäre dann jetzt: habe ich einen Anrecht auf einen höheren Arbeitsvertrag? Auch wenn in meinem Arbeitsvertrag folgende Klausel steht: der Mitarbeiter ist mit der Mehrarbeit einverstanden.

    Vielen Dank schoneinmal
    Lieben Gruß
    Tobias

  6. Josh

    Hmmm… mache seit ca. 25 Jahren auf meinen Teilzeitvertrag regelmäßig „Mehrstunden“ (bis 2018 ohne Zuschlag, glaub‘ ich) und Urlaubs- und WE-Einsätze (IT); das war leider nur eine mündliche Nebenabrede, die bisher scheinbar Gültigkeit hatte und neben der vertraglichen Arbeitszeit sehr flexibel war, jetzt sieht es aber so aus, als sollten diese Mehr-/Überstunden reduziert werden oder entfallen. Muß man das einfach so hinnehmen?
    vG Josh

  7. Manuela

    Hallo,

    ich arbeite in einer Kita. Wir alle haben einen 30 Stunden Vertrag. Seit Jahren arbeiten wir alle mehr, teilweise normale 40 Stunden pro Woche. Jetzt hat der Chef beschlossen, noch eine Person einzustellen und hat Sunden gekürzt. Meine Frage, ist dies rechtens auf Grund des AV’s oder hat man nach Jahren ein Gewohnheitsrecht und es dürfen Stunden evtl. nur prozentual abgezogen werden. Wir reden hier von 5 bis 6 Stunden die Woche, was ja eine erhebliche Einbuße des Gehaltes nach Jahren der Mehrarbeit mit sich bringt.

    Vielen Dank

  8. Elisabeth

    Guten Tag,

    Derzeit hab ich eine 80% Stelle mit 31,25 Stunden pro Woche, also 6,25 Stunden pro Tag. Ab Mai verändert sich mein Arbeitszeitmodell auf eine 50% Stelle, also 19,25 Stunden mit 3,85 Stunden pro Tag.
    Während meiner 80% Stelle habe ich ca. 40 Überstunden gesammelt die ich über den Freizeitausgleich abbauen darf. Das sind dann ca. 6 Ü-Tage. Dies werde ich aber erst ab Mai abbauen können, also wenn ich dann mit einer 50% Stelle gewertet werde. Dann komme ich mit knapp 11 ü-Tagen raus. Kann ich so rechnen oder verändert sich da etwas?

    Vielen Dank im Voraus.

  9. Susanna

    Liebes Team,
    ich habe eine Frage, ich bin als Kreditorenbuchhalterin Vollzeit tätig und mache Urlaubsvertretung für meine Kollegin, welche 30 Tage Urlaub + Überstunden hat.
    Mein Chef möchte anordnen, dass ich auch noch Debitorenbuchhaltung vertrete. Der Kollege hat auch 30 Tage Urlaub im Jahr. Ich soll dafür auch nicht mehr Geld bekommen. Ich bin fast 17 Jahre in dem Unternehmen und mir wird jetzt vorgeworfen, dass ich nicht ausgelastet bin, obwohl das so nicht stimmt. Und dann hatte ich eine einzige Weiterbildung, mit dieser werde ich Unterdruck gesetzt. Ich überlege das Geld der Firma zurück zu erstatten. Es geht hier um 3500€.
    Ich möchte gerne wissen, wie es aus der Sicht des Arbeitsschutzes aussieht.
    Vielen herrlichen Dank.

  10. Silvia

    Liebes Team von Arbeitsvertrag
    Jetzt habe ich gelesen, dass in DE Überstunden gemacht werden dürfen. Die Arbeitszeit darf bis auf 10 Stunden erweitert werden wenn innerhalb 24 Wocj oder den nächsten 6 Monaten wieder zur Normalarbeitszeit zurückgekehrt werden kann.
    Nun noch eine Frage. Gibt es eine Wochen- oder Monatsbeschränkung dafür? Dh Wieviel Überstunden darf ich pro Woche oder Monat leisten?
    Vielen Dank für Ihre Info.
    Ich wünsche Ihnen noch einen schönen Tag!
    Mfg
    Silvia
    Bereich: Technischer Angestellte

  11. Robert G

    Hallo org-Team,
    ich habe einen 38 Std Arbeitsvertrag, viele meiner Kollegen einen 40 Std Arbeitsvertrag.
    nun will die Fa. das wir Überstunden machen, und zwar insgesamt 43 Std die Woche.
    Dies heißt für mich nun ich muß 5 Überstunden leisten und meine Kollegen nur 3 in der Begründung heißt
    es ich arbeite ja eh weniger, bekomme natürlich auch nur 38 Std bezahlt, habe also keinen Vorteil gegenüber den Kollegen
    meine Frage ist dies in Ordnung?
    mit freundlichen Grüßen
    Robert G

  12. Heike Z.

    Hallo,
    ich hatte bisher eine 35-Stunden-Woche von Montag bis Freitag.
    Jetzt arbeiten wir nur noch von Montag bis Donnerstag, also jeden Tag 1,75 Std. mehr, damit die 35 wieder voll sind.
    Da ich am Freitag ins Krankenhaus muss, wollte ich mich krankschreiben lassen und die 1,75 Std. (x4) als Überstunden anrechnen lassen. Laut Vertrag habe ich ja noch immer eine 5-Tage-Woche.
    Mein Chef aber meint, es gibt keine Überstunden, da Freitag Freizeit sei. Ich bin der Meinung, das ist nicht korrekt. Hat mir hier jemand einen Tipp?

  13. Karin S.

    Guten Tag liebe Community,

    diese Woche wurde mir ein Arbeitsvertrag als Vertriebsingenieur im Außendienst angeboten.
    Das Grundgehalt beträgt jährlich 48.000 €, weitere 16.000 € können dazu verdient werden, sofern Ziele zu 100 % erreicht werden. Der Vertrag sieht eine Überstundenabgeltung von 25 % der Arbeitszeit vor, die pro Woche 40 Stunden beträgt. Nach 6 Monaten wird ein Dienstwagen bereitgestellt.

    Sowie ich das sehe kann die Zielerreichung so hoch angesetzt werden, dass ich mich selbst gezwungen sehe die Überstunden zu leisten. Würdet ihr solch ein Angebot akzeptieren?

    Vielen Dank an Euch!

  14. Monika R.

    Hallo, ich habe einen Arbeitsvertrag über 40 Wochenstunden, mache jeden Monat ca. 20-25 Überstunden die bisher auch bezahlt wurden. Jetzt sollen wir 50 Stunden ansammeln, um für einen evtl. Zweiten Logdown einen Puffer zu haben. Diese Mitteilung habe ich am 30. Juli erhalten, meine Überstunden( 29) wurden nicht bezahlt. Einen Betriebsrat haben wir nicht.

  15. Paula

    Guten Tag,
    In meiner Änderungsvereinbarung – ich arbeite Teilzeit und wollte einige Stunden aufstocken – steht eine Klausel:

    „Der Arbeitnehmer ist im Rahmen begründeter betrieblicher/dienstlicher Notwendigkeiten zur Leistung von Sonntags-, Feiertags-, Nacht-, Wechselschicht-, Schichtarbeit sowie zu Bereitschaftsdienst, Rufbereitschaft, Überstunden und Mehrarbeit verpflichtet.“

    In meinem Arbeitsbereich fallen regelmäßig Überstunden an, daher auch die Aufstockung. Allerdings arbeite ich weder in Schichtarbeit, noch in Bereitschaftsdienst, Wechselschicht etc. Auf Nachfrage wurde mir seitens der Personalabteilung gesagt, es wäre ein neue Einheitsvereinbarung für alle in der Änderungsvereinbarung, die alle unterzeichnen müssten.

    Meine Frage, darf ein Arbeitgeber, egal ob im Schichtdienst, Nachtdienst, Verwaltungsbereich etc. allen Mitarbeitenden die gleiche Änderungsvereinbarung mit gleichen Klauseln zur Überstundenregelung vorlegen?

    Herzlichen Dank.
    Viele Grüße
    Susanne

  16. Benedikt

    Guten Tag,
    mein Arbeitsgeber verlangt von mir, dass ich im Jahr 2020 2.096 Arbeitsstunden abarbeiten muss.
    Lt. Arbeitsvertrag wurde mir ein mtl. Festgehalt zugesichert, doch lt einer jährlichen Änderungsmeldung bezieht sich meine „Bruttovergütung bei einem Beschäftigungsumpfang von 100% (40,00 Std./Woche).
    Frage:
    Muss ich diese 2.09 Stunden abarbeiten, weil wir dieses Jahr fasst 53 Arbeitswochen haben, od. lediglich
    2.080 (52W x 40T) bzw.
    2.076 (173 Std. x 12 M)

    Vielen Dank bereits jetzt im Voraus für Ihre Antwort

    mfg

  17. Andrea

    Guten Tag,

    ich hätte da auch mal eine allgemeine Frage zur Anordnung von Überstunden.

    Bei uns in der Firma gibt es eine Betriebsvereinbarung zum Thema Überstunden. Darin wird allerdings nicht genannt, wann (früh oder abends) die Überstunden geleistet werden müssen.

    Es war immer so, dass wenn eine Überstunde angeordnet wurde, diese früh geleistet wurde, also eine Stunde früher mit der Arbeit begonnen wurde.

    Die Geschäftsleitung hätte nun gerne, dass die Überstunde abends geleistet wird.

    Nach einer ausgedehnten Diskussion mit den betroffenen Kollegen wurden nun verschiedene Vorschläge zum Thema Überstunden genannt, über die abgestimmt werden sollen und die Mehrheit entscheidet. Die Kollegen möchten allerdings daran festhalten, eine Stunde früher mit der Arbeit zu beginnen und finden ‚wirtschaftliche Gründe‘ (es müsse mitten in der Nacht die Heizung in Gang gesetzt werden damit die Fertigungshallte zum Arbeitsbeginn warm ist) als nicht ausschlaggebend genug.

    Ist dies so ohne Weiteres zulässig? Bzw. welche Gründe könnte der Betriebsart anbringen um dem etwas entgegenzuwirken? Kann er dies denn überhaupt beeinflussen oder kann der Chef selbst entscheiden, zu welchem Zeitpunkt Überstunden geleistet werden?

    Danke schonmal im Voraus.

  18. Calzeng

    Hallo zusammen!
    Ich bin über eine interessante Fragestellung gestolpert, die ich mir mit allem was im Internet steht auch nicht beantworten kann:
    Darf ein Arbeitgeber verlangen, dass man eine gewisse Anzahl von Überstunden aufbaut, bevor diese ausgeglichen werden (in diesem Fall durch Freizeit)?
    Also die Anordnung lautet wie folgt:
    Überstundenausgleich kann erst gewährt werden, wenn der Überstundenanfall über 10 Stunden beträgt.
    Gleichzeitig wurde auch mit gefordert, dass das Überstundenkonto nicht auf unter 10 Stunden reduziert werden kann…
    Das finde ich schwierig, weil einerseits zwar im Arbeitsvertrag steht, dass Überstunden anfallen können, aber andererseits der Arbeitgeber ja verpflichtet ist die angefallenen Überstunden zu vergüten…
    Gibt es dazu eine Rechtslage?
    Vielen Dank für die Hilfe im Voraus!

  19. bizzle

    Hallo arbeitsvertrag.org Team,
    Ich habe eine 37,5h woche laut Vertrag, jedoch wird täglich 8h gearbeitet und die so entstandenen überstunden angerechnet für „schlechte Zeiten“ quasi als arbeitszeitkonto welches ich monatlich als extra Nachweis zum Lohnzettel bekomme.

    Samstag, Sonntag und Feiertags kann unter Umständen gearbeitet werden, jedoch wird sowas bei uns im Betrieb am Tag davor kurz vor Feierabend in versammelter Runde von einem Ranghöheren Mitarbeiter(Polier) gesagt,…

    Mir wird mittlerweile Regelmäßig an Freitagabenden gesagt dass ich am Samstag arbeiten muss, und zwar nicht vom Chef und wollte fragen ob dies so zulässig ist weil ich das in diesem Maße nicht kenne.

    Auch wird mir weder gesagt was am nächsten Tag zu tun ist, noch was der Notfall ist. Es gab bisher noch keinen Notfall nur neue Aufträge die meiner meinung nach nicht als Notfall gelten, mit ebendiesen notfällen hätte ich ja auch kein Problem sondern verständnis.

    Wie gesagt 37,5h, dabei Arbeite ich Wöchentlich Regelmäßig 48h, wobei da der Samstag mit drin ist.

    Darf das vom Arbeitnehmer gefordert werden 52 Wochen im Jahr?

    Danke schonmal im Vorraus für die Antwort/en

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo bizzle,

      solche kurzfristigen Änderungen des Dienstplans sind normalerweise nicht möglich, eine Änderung des Dienstplans sollte spätestens vier Tage vorher angekündigt werden. Dass kein Urlaub gewährt wird, ist ebenfalls in der Regel unzulässig. Wir raten Ihnen, sich die Hilfe eines Anwalts für Arbeitsrecht einzuholen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  20. Tom V.

    Ich finde es durchaus legitim wenn der Arbeitgeber von mir verlangt dass ich Überstunden auf mich nehme, wenn es in einem gewissen Rahmen bleibt. Selbst wenn es in einem Tarifvertrag geregelt ist es für mich deutlich angemessen. Wenn der Arbeitgeber dann für einen entsprechenden Ausgleich sorgt.

    1. Matthias

      Hallo,
      Mein Arbeitsvertrag ist vor einigen Jahre die Wochenarbeitszeit auf 35 Stunden geändert, sie betrug davor 40 Stunden. Meine tatsächliche Arbeitszeit ist jedoch bei 40 Stunden geblieben. Der Lohn ist damals erhöht worden und ein geldwerten Vorteil habe ich auch noch. Ist das rechtens?

  21. Jim

    Die Überstundenregelungen sind schon teilweise tricky. Irgendwo muss man ja auch Grenzen setzen. Bei aller Verpflichtung zum Arbeitgeber sollte der Arbeitgeber nicht zuviel von einem verlangen.

  22. Stefan

    Hallo,
    In meinem Arbeitsvertrag steht eine wöchentliche Arbeitszeit von 40 Stunden. Eine Klausel ist das Mehrarbeit mit dem Gehalt abgegolten ist.
    Ausserdem habe ich den Passus , Sollte Mehrarbeit notwendig , so ist der Arbeitnehmer bereit, diese im Rahmen seiner Möglichkeiten zu erbringen.
    Kann ich Überstunden geltend machen?
    Bin ich verpflichtet Mehrarbeit zu leisten? (Kommt leider täglich vor)
    Fahre zum Kunden mit meinem Dienstwagen. Zählt der hin und rückweg als Arbeitszeit?
    Danke für ihre Antwort.

  23. Markus

    Liebes Arbeitsvertrag.org-Team,
    Wir haben letztes Jahr unsere Arbeitsverträge auf pauschal abgegoltene Überstunden umgestellt. Jeder Mitarbeiter konnte eine Anzahl von inkludierten Stunden im Vertrag festlegen.
    Nun, ein Jahr nach Vertragsumstellung bilanziert der Arbeitgeber die vereinbarten und gelisteten Stunden und verlangt eine Gegenleistung für nicht geleistete Überstunden. Z.B. die Verrechnung mit Altüberstunden von vor der Vertragsumstellung oder mit Resturlaub.
    Ist dieses Vorgehen rechtens, da der AG keinen Anspruch auf Überstunden hat?
    Vielen Dank für die Hilfe. Leider konnte ich einen so gelagerten Fall nicht im Netz finden.

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Markus,
      bitte beachten Sie, dass wir keine Rechtsberatung anbieten. Wir dürfen aus diesem Grund keine rechtliche Einschätzung zu Einzelfallfragen vornehmen. Bitte lassen Sie den Sachverhalt ggf. von einem Anwalt prüfen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  24. Mars

    Guten Tag Arbeitsvertag.org-Team,

    ein viel umstrittenes Thema in dem Unternemen bei den ich eingestellt bin. Viele Mitarbeiter haben in Ihren Verträgen eine Summe x an Überstunden die im Jahresgehalt abgegolten sind. Teilweise ist die Zahlen 3stellig.
    Offiziell sind diese auf Anordnung zu leisten, von den Abteilungsleitern werden diese mit mündlicher Anordnung gefordert.
    Wie ist das mit der Regel vereinbar die den Schnitt von 8 Stunden täglich in den nächsten 24 Wochen bzw. 6 Monaten vorschreibt? Ein Zeitausgleich wird seitens des Arbeitgebers nicht gewährt. Erst wenn die vertraglich angegeben Überstunden geleistet worden sind.

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Mars,
      wir würden Ihnen empfehlen, sich mit dieser Frage an einen Anwalt für Arbeitsrecht zu wenden.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  25. Marcel

    Hallo,

    ich wollte einmal Fragen wie sich das ganze verhält wenn man eine „Überstundenklausel“ im Arbeitsvertrag stehen hat. Arbeitnehmer die keine Zeiterfassung haben haben eine 10% Klausel mit der die Überstunden abgedeckt sind. Arbeitnehmer mit Zeiterfassung haben diese Klausel nicht und bekommen die Überstunden direkt auf das Zeitkonto gutgeschrieben. Ist das rechtlich gesehen korrekt, da die Arbeitnehmer ohne Zeiterfassung eigentlich einen Nachteil haben? Unterliegt das nicht dem Gleichberechtigungsgesetzt ?

    Würde mich über eine schnelle und positive Rückantwort freuen.

    Viele Grüße
    Marcel

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Marcel,
      da wir keine Rechtsberatung anbieten, sind wir auch nicht befugt, arbeitsvertragliche Überstundenklauseln auf ihre Rechtmäßigkeit zu prüfen. Bitte wenden Sie sich ggf. an einen Anwalt.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  26. SILKE

    Hallo, ich würde gerne wissen ob ein Arbeitgeber den zugestimmten dienstplan ändern kann, weil ich 1 Woche krank war.
    Zudem würde ich gerne wissen, ob ein Arbeitgeber mir einfach 30 minusstunden für den Monat einrechnen kann, weil ich zu viele Überstunden habe. Soweit ich weiß darf man in der Pflege sein Rückfrei selber planen, nach Rücksprache.
    Vielen Dank

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo SILKE,

      der Arbeitgeber hat ein gewisses Weisungsrecht. Das bedeutet, dass er die Arbeitszeit seiner Mitarbeiter (im Rahmen des Arbeitsvertrags) einteilen kann, wie er es als passend empfindet. Dazu gehört zum einen die Einteilung des Dienstplans sowie auch die Festsetzung, wie bzw. wann Überstunden abzubauen sind. Zu berücksichtigen sind dabei jedoch wichtige Bedürfnisse des Arbeitnehmers bspw. wenn es um die Pflege eines Familienmitglieds geht o. Ä.

      Wird der Dienstplan geändert, wird eine Vorankündigungsfrist von vier Tagen als angemessen gesehen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  27. Alex

    Hallo ,

    Könnt ihr mir bitte weiterhelfen ? Laut Vertrag haben wir eine 40 Stunden Woche, Mit dem Vermerk bei Bedarf auch mehr. Nun ist es so das wir schon 24 Wochen 45 Stunden Arbeiten, ohne die Stunden als Überstunden zu bekommen. Ist das zulässig ? Wieviel Stunden müssen wir den als mehr Arbeit akzeptieren ?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Alex,

      eine gewisse Anzahl von Überstunden kann mit dem Gehalt abgegolten sein. Dazu gibt es jedoch kein einheitliches Maß, akzeptiert wird jedoch regelmäßig 10 % der Arbeitszeit. Sie können sich zudem an einen Anwalt für Arbeitsrecht wenden, der sich mit Ihrer Situation vertraut machen kann und Sie detaillierter beraten kann.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  28. melissa

    Guten Tag,

    ich befinde mich in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis, indem eine 40h Woche vereinbart ist.

    In meinem Arbeitsvertrag steht folgendes zu Überstunden und Mehrarbeitsvergütung
    und Arbeitszeit:

    „Die Arbeit im Vertrieb / Außendienst ermöglicht keine festen Arbeitszeiten.“

    “ Ansprüche auf Vergütung und Zuschläge für etwaige Überstunden und Mehrarbeit sowie Nacht Sonn und Feiertagsarbeit bestehen nicht.“

    Hinzu kommt, dass es einen Zeiterfassungssystem gibt.

    Was kann ich hier von meinem AG verlangen ?
    und was passiert, wenn nichts, wie in meinem Fall, geregelt ist ?
    Vielen Dank im VOraus

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Melissa,

      die Klausel schließt nicht aus, dass die Überstunden durch Freizeit ausgeglichen werden können. Nachtarbeit muss, wenn nicht finanziell, mit einer angemessenen Zahl freier Tage ausgeglichen werden (§6 Arbeitszeitgesetz). Wir raten Ihnen, sich noch einmal an einen Anwalt für Arbeitsrecht zu wenden, der befugt ist, Sie rechtlich zu beraten und Sie bei rechtlichen Schritten zu unterstützen bzw. zu vertreten.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  29. Michael E.

    Guten Tag,

    ich habe einen Arbeitsvertrag, in dem die Formulierung steht: “ Mit dem Gehalt sind alle Überstunden abgegolten“, ansonsten sind 40 Stunden/Woche Montag – Freitag im Arbeitsvertrag vereinbart. Seit diesem Jahr hat die Firma ein Zeiterfassungssystem eingeführt. Bis einschließlich September diesen Jahres sind bei mir dann natürlich massiv Überstunden aufgelaufen, die auch im System dokumentiert sind.

    Nunmehr will mein Arbeitgeber ohne meine Einwilligung Überstunden in Höhe 35 Stunden/Monat für die Monate Jan. – Sept. hinterlegen, die mit dem Gehalt abgegolten sein sollen. Kann er dies einfach ohne eine Zusatzvereinbarung zum bestehenden Arbeitsvertrag?

    Danke und mit freundlichen Grüßen
    Michael

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Michael E.,

      eine solche Klausel im Arbeitsvertrag gilt in der Regel als unwirksam. Sie sollten sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht wenden, der Ihren Arbeitsvertrag prüfen und Ihre Situation einschätzen kann.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  30. Alina Evelyn Z

    Liebes Team,

    Derzeit arbeite ich als freie Mitarbeiterin 13,5 Stunden in einem städtischen Betrieb auf Honorarbasis. Demnächst erhalte ich evtl ein Angebot über eine Teilzeitfestanstellung nach entsprechendem TVöD. Eine eigentlich recht einfache Frage, auf die ich bisher aber keine Antworten finde: Darf mein Chef mir einen Neuvertrag anbieten, in dem er zB nur 9 Stunden als Vertragsbasis ansetzt und die restlichen 4,5 Stunden, von denen bereits vorher klar ist, dass ich sie leisten werde (Unterrichtsstunden) von vornherein verlangen als Überstunden zu leisten, die deutlich schlechter vergütet sind und wo ich dann natürlich auch in den Schulferien oder im Krankheitsfall kein Geld bekommen würde?

    Danke!

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Alina Evelyn Z.,

      tatsächlich kann eine entsprechende Klausel im Arbeitsvertrag eine flexible Stundenanzahl ermöglichen. Diese ist allerdings nur wirksam, wenn die Flexibilität keine allzu großen Abweichungen in Aussicht stellt. Sie sollten sich daher an einen Anwalt für Arbeitsrecht wenden, der Ihre Situation individuell einschätzt und beraten kann.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  31. U.R. S.

    Hallo und guten Tag,

    wie sieht es denn aus, wenn es keinen Arbeitsvertrag gib, man aber in den letzten 4 Jahren über 430 Überstunden gemacht hat, für die ich bis heute nicht mein Geld bekommen habe, oder Freizeit erhalten hab. Schlimmer noch, nach dem ich mich verweigert habe weiter Überstunden zu machen, solange ich nicht meine Überstunden bezahlt bekomme (oft stimmt auch der Normale Lohn nicht) droht mir mein Chef mit Kündigung wegen Arbeitsverweigerung. Wie soll ich mich da verhalten.

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo U.R. S.,

      bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir nicht befugt sind, eine Rechtsberatung anzubieten. Bitte wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen an einen Anwalt für Arbeitsrecht, der Sie individuell beraten und Sie ggf. vertreten kann.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  32. Klaus

    Guten Tag,
    Mein Arbeitgeber möchte für einen Teil der Mitarbeiter die Leistung von Übrstunden untersagen. D.h. Die Mitarbeiter leisten die Überstunden bisher immer gerne und jeden Monat. Sie rechnen mit dem Zuverdienst und sind teilweise auch abhängig davon. Kann der AG dies ohne Zustimmung des Betriebsrats einfach vorgeben und ist das Rechtens, obwohl die Mitarbeiter die Mehrarbeit leisten wollen? Kann man hier von einer betrieblichen Übung sprechen?

    Freundliche Grüße
    Klaus

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Klaus,

      das kommt unter Umständen auf die Vereinbarungen im Arbeitsvertrag an. Da wir keine Rechtsberatung anbieten dürfen, können wir leider nicht beurteilen, ob Ihnen die Überstunden zustehen. Erkundigen Sie sich deshalb bei einem Anwalt für Arbeitsrecht.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  33. Alex H.

    Hallo alle zusammen – mein Arbeitgeber möchte, dass ich unter der Woche anstatt 40 Stunden nun 45 Stunden arbeite und ggf am Samstag auch nochmal 5 stunden.
    Somit wären es jeh nachdem 45 oder gar 50 Stunden.
    Ausgeglichen wird dies mit einer Regelung, dass jede Überstunde sofort ausbezahlt wird ohne dass ich gefragt wurde.
    Ohne Überstundenzuschlag

    Heisst im Klartext, ich bekomme bei, angenommen 5 Wochenstunden mehr pro Monat – abgerundet 20 Stunden pro Monat ausbezahlt ohne meine Einwilligung.

    Ist dies rechtskräftig?

    Ein Arbeitgeber darf doch binnen 6 Monaten nur einen Durchschnitt an 8 Stunden pro Tag fordern oder nicht?
    Sind diese durch Auszahlung abgegolden?

    Bitte um Hilfe

    Lg Alex

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Alex H.,

      das Arbeitszeitgesetz sieht einen Zeitausgleich vor, das ist richtig. Letztendlich entscheidet aber die Regelung im Arbeitsvertrag, wie die Überstunden abgegolten werden. Wenn Sie dagegen vorgehen wollen, empfehlen wir Ihnen, sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht zu wenden.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  34. Tom S.

    In meinem betrieb.. Architektenhaben die Neuverträge die Klausel das 20Überstunden mit dem Gehalt abgegolten sind.. Dieses ist bei berufen wie Architekten mit überdurchschnittlichen Anforderungen auch rechtens.
    Ist aber der Sinn der rechtlichenRegelung nivht der das damit zumutbare spitzenbelastungen abgefedert werden sollen ?
    Wenn dem so ist. Wie verhält es sich dann aber mit regelmässig geforderten überstunden. Also der Situation das die Ausnamebelastung der Standart wird? Ist damit dann nicht der Sinn der Reglung verfehlt und die Klausel trotz Vertrag anfechtbar ? Wohlgemerkt gibt es Teams mit regelmässig weit mehr als 20 gleitzeitüberstunden, wobei über die 9te Stunde hinaus die mehrstunden genehmigt werden müssen und dann als echte überstunden gelten im Unterschied zu den 20 gleitzeitstunden die man sekten abbauen kann.

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Tom S.,

      wir würden Ihnen empfehlen, sich mit Ihrem Anliegen an einen Anwalt für Arbeitsrecht zu wenden. Dieser kann entsprechende Klauseln im Arbeitsvertrag auf ihre Rechtmäßigkeit überprüfen und im Zweifelsfall behilflich sein, Ihre Rechte durchzusetzen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  35. Manu

    Hallo, Ich bin seit November 2017 bei einem neuen Arbeitgeber. Dort bin ich auf Teilzeit angestellt (100 Stunden im Monat)

    Seitdem ersten Monat an habe ich immer 20 Überstunden und aufwärts. Ich habe den Bezirksleiter gefragt ob es nicht möglich ist mir 120 Stunden monatlich zu geben. Er hat es abgelehnt.

    Meine frage ist ob ich einen höheren Stundenvertrag einfordern kann, da ich auch im Monat Mai wieder 20-25 Überstunden mache, laut meines Dienstplanes.

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Manu,

      unserer Kenntnis nach, ist bei regelmäßiger Mehrarbeit eine Umstellung auf Vollzeit möglich. Ob und wie Sie dies einfordern können, kann Ihnen aber nur ein Anwalt für Arbeitsrecht sagen, da wir keine Rechtsberatung anbieten dürfen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  36. B.Mentrup

    Hallo, das Thema Mehrarbeit ist wirklich sehr knifflig und auch an meiner Arbeitsstelle täglich ein Thema:
    da ich eine Schwerbehinderung von 40 habe und gleichgestellt bin, kann ich nicht länger als täglich 4 Stunden in einer 5 Tage Woche arbeiten. ( Arbeitsvertraglich festgelegt).
    Da ich Arbeitskleidung tragen muss, gehören die Umkleidezeiten auch in diese vier Stunden,oder ist dies nicht richtig ?
    Für eine Rückmeldung wäre ich dankbar !

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo B.Mentrup,

      Umkleidezeit ist unter bestimmten Voraussetzungen Arbeitszeit, dies ergibt sich aus der Rechtssprechung. Beispielsweise muss das Tragen bestimmter Kleidung vom Arbeitgeber vorgeschrieben sein. Eine weitere Voraussetzung ist auch, dass das Umkleiden vor Ort (in den dafür vorgesehenen Umkleideräumen) stattfindet. Legen Sie die Arbeitskleidung zuhause an, kommt es unter Umständen auf die Arbeitskleidung selbst an.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  37. franz

    hallo,habe 40% schwerbehinderung mit Gleichstellung,kann ich mich dann auch von Mehrarbeit befreien lassen??? oder brauch ich da 50%????

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Franz,

      Nach § 124 SGB IX dürfen Menschen mit Schwerbehinderung Mehrarbeit ablehnen. Als schwerbehindert gelten aber nur Menschen mit einem Grad der Behinderung von 50 oder mehr.

      Das Team von arbeitsvertrag.org

  38. Liselotte

    Hoffe ihr hattet ein schönes Weihnachten,

    ich habe einen Arbeitsvertrag im dem steht:
    „Die Arbeitnehmerin verpflichtet sich, ihre Arbeitskraft und ihre Fähigkeiten soweit erforderlich, unabhängig von der im Betrieb geltenden üblichen Arbeitszeit zu entrichten. Mit der monatlichen Bruttovergütung ist ein Stundenkontingent von 18 Mehrarbeitsstunden abgegolten.“

    Was meint ihr dazu.
    Viele Grüße und einen Guten Rutsch
    Liselotte Steyer

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Lieselotte,

      leider dürfen wir keine Rechtsberatung anbieten. Wenn Sie wissen möchten, ob diese Klausel rechtens ist, müssen Sie sich an einen Anwalt wenden.

      Das Team von arbeitsvertrag.org

  39. Daniel St.

    Liebes Team,

    ich freue mich, dass man hier allgemeine Fragen stellen kann und habe das folgende Anliegen:

    Ich möchte meinen Job wechseln und habe schon vorab den Arbeitsvertrag vom neuen Arbeitgeber bekommen als Speditionskaufmann.
    Leider steht das folgende im Vertrag:
    „In der zwischen uns vereinbarten Vergütung sind monatlich bis zu 20 Überstunden enthalten“.

    Ist das rechtens? Ich weiß, dass die Firma eine Gleitzeit und Zeiterfassung anbietet und habe das mit den Überstunden schon von einer anderen Firma gehört.

    D.h. wenn man Überstunden macht und die unter 20 Stunden sind, verfallen diese monatlich oder?
    Wenn ich Überstunden aufbauen möchte, um mal einen Gleittag zu nehmen muss ich über 20 Stunden monatlich kommen – korrekt?

    Ich trete in ein normales Angestelltenverhältnis und finde die 20 Stunden extrem viel.

    Frage:
    Was kann ich tun? Dem Arbeitgeber sagen, dass ich dort „Null“ stehen haben möchte?

    Die Firma bzw. der Arbeitsvertrag soll laut Hamburger Tarifvertrag (Mantelvertrag?) bestehen.

    Ich würde mich sehr freuen, wenn Sie mir dazu noch heute eine Antwort zukommen lassen würden, da ich mich bis morgen entscheiden muss.

    Besten Dank und Liebe Grüße
    Daniel St.

    PS:
    Außerdem steht eine Kündigungsfrist von 3 Monaten im Vertrag was ich viel finde. Nur kann man doch schlecht sagen, dass man dort nur 1 Monat stehen haben möchte,
    wenn man sich auf den Job bewirbt? Schwierige Situation…

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Daniel St.,

      da wir leider keine Rechtsberatung anbieten dürfen, empfehlen wir Ihnen, sich an einen Anwalt zu wenden.

      Das Team von arbeitsvertrag.org

  40. Yvonne N.

    In meinem Vertrag gibt es keine Überstundenregelung. Es wird vorausgesetzt, dass man ständig (so gut wie täglich) Überstunden macht, die auch eigentlich nicht angeordnet werden, sondern kommentiert werden mit dem Satz, „das müssen wir noch fertiggebekommen“ oder „das muss raus“. Diese Ansagen kommen immer kurz vor Feierabend oder wenn schon eigentlich schon Feierabend ist. Eine Kollegin schreibt sich die Überstunden auf und hat jetzt Freizeitausgleich gefordert, wobei es hier mächtigt Krach gegeben hat, da man voraussetzt, dass Überstunden gemacht werden und man sich diese auch nicht aufschreibt. Wie verhält man sich hier gemäß den arbeitsrechtlichen Bestimmungen rechtskonform? ImArbeitsvertrag steht nur, dass die Arbeitszeit 40 Stnden ohne Berücksichtigung der Pausen beträgt und sich grundsätzlich auf die Wochentage Montag bis Freitag verteilt.

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Yvonne N.,

      in der Regel ist eine Überstundenklausel im Arbeitsvertrag enthalten, die festlegt, dass selbst bei Überstunden eine bestimmte Anzahl pro Woche nicht überschritten werden darf. Wenden Sie sich im Zweifelsfall an einen Anwalt.

      Das Arbeitsvertrag.org-Team

  41. Oleg

    Hallo,
    war dieses Jahr in den USA auf Montage, als ich zurückgereist bin, ging der Flug über die Nacht hindurch.
    Die Rückreise hat 18h gedauert, da laut dem System die Überstunden nach 24 uhr ein neuer Tag anfängt, hätte ich keine Überstundenzuschläge am zweiten tag erhalten da ich nur 8h unterwegs war.
    Damit ich die Überstundenzuschläge bekomme hat die Frau im Lohnbüro mir die Stunden auf ein Tag verteilt. Dadurch das die es jetzt so gemacht hat, hat das System angemeckert hat ich dann an diesem Tag abwesend war und mir 8h vom Gleitzeitkonto abgezogen.
    Mit den Überstundenzuschläge wären mir circa 24h ausgezahlt.

    Was mich jetzt Stört sind die 8h abzug vom Gleitzeitkonto, im Endeffekt bekomm ich für die Rückreise nur 16h ausgezahlt.

    Ist das so Rechtens? Meiner Meinung nach darf Sie mir keine 8h abziehen.

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Oleg,

      Wie die Arbeitszeit bei Dienstreisen berechnet wird, regelt das Arbeitszeitgesetz. Dieses unterscheidet, wie der Weg zum Zielort zurückgelegt wurde und wann (während oder außerhalb der Dienstzeit, an einem Wochenende oder unter der Woche). Es wird auch unterschieden, ob Sie das Fahrzeug selbst gefahren haben oder ob Sie, wie beispielsweise im Flugzeug oder im Zug, die Zeit selbst nutzen können. Wenden Sie sich im Zweifelsfall an einen Anwalt.

      Das Arbeitsvertrag.org-Team

  42. Claudia B.

    Ich arbeite bei einem Pflegedienst mit 25 Stunden in der Woche.
    Wir arbeiten 12Tage am Stück, haben dann 2Tage frei. Durch eine Fehlplanung, haben 4Kolleginnen
    gleichzeitig Urlaub!
    Muss ich als Teilzeitkraft wirklich im Teildienst arbeiten?
    Und so fast täglich 10Stunden arbeiten?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Claudia,

      eine ständige Überschreitung der durchschnittlichen Arbeitszeit ist nicht zulässig. Kurzzeitig kann ein Arbeitgeber Mehrarbeit verlangen muss diese aber durch Freizeit ausgleichen. Ihr Teilzeitarbeitsverhältnis kann sich stillschweigend in eine Vollzeitstelle wandeln, wenn Sie es stillschweigend hinnehmen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  43. Alain G.

    Guten Tag im Team,
    Laut Arbeitsvertrag und TV-L beträgt meine Arbeitszeit 39,5 Stunden pro Woche. Nun sollten für mich 20 Überstunden pro Monat für die nächsten 6 Monate (120 Stunden insgesamt) angeordnet werden. Diese Überstunden werden mir auch ausbezahlt und ich bin einverstanden.
    Das Problem ist, dass ich binnen 6 Kalendermonaten oder 24 Wochen niemals auf eine durchschnittliche Arbeitszeit von maximal acht Stunden pro Werktag kommen werde, es ist einfach zu viel Arbeit zu erledigen da. Darf der Arbeitgeber es trotzdem anordnen und der Personalrat dem zustimmen, denn eine Personalvertretung im öffentlichen Dienst hat unter anderem darauf zu achten, dass Gesetze eingehalten werden?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Alain,

      die Anordnung widerspricht dem Gesetz zur Arbeitszeit der Arbeitnehmer. Sollten sowohl Chef als auch Personalrat das ignorieren, können Sie sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht wenden.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  44. Ricarda G.

    Hallo,
    habe im ambulanten Pflegedienst gearbeitet und zum 31.10.17 gekündigt. Hatte bis Ende August ein Überstundenkonto von 95 Plusstunden. Ab mitte September bis zum 22 Oktober war ich krankgeschrieben. Jetzt wurde in der Zeit das Stundenkonto um 50 Std reduziert. Meine Frage ist das rechtens????? Angeblich wird bei meiner 75% Stelle dann bei Krankheit nicht nach 6Std. Täglich gegangen sondern nach dem vorhandenen Dienstplan. Bin gerade mega sauer und fühle mich hintergangen. Können Sie mir helfen?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Ricarda,
      bei Ihrem Problem kann Ihnen ein Anwalt für Arbeitsrecht helfen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  45. Thomas Springer

    Hallo Liebes Team von Arbeitsvertrag org.

    In meinem Arbeitsvertrag steht das ich eine 45 Stunden Woche habe und das mit der Gehaltszahlung kein Anspruch auf Überstundenvergütung besteht. Meine Tatsächlichte Arbeitszeit beträgt aber im Schnitt 10 Stunden.

  46. Simone

    Liebes Team von Arbeitsvertrag.org!
    Wir arbeiten bei einen Druckdiensleister,für den wir viel für Messen arbeiten und somit in dieser Zeit viele Überstunden leisten, die auf einem Arbeitzzeitkonto (AZK) angespart werden. In den Sommermonaten, bei geringer Auftragslage, sollen/müssen wir diese Stunden abbummeln. Es ist vertraglich nicht geregelt, ob wir auch einen Tag freimachen können, wenn für uns 4 Mitarbeiter der Abteilung, nicht genug Arbeit da ist. In diesen Fall hat unsere Chefin uns einfach Urlaub eingetragen,ohne uns vorab darüber informiert zu haben. Hat sie als AG das Recht dazu, da wir vom AZK Stunden als Ausgleich genommen haben.

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Simone,

      liegen keine gesonderten Absprachen oder Vereinbarungen vor, darf der Arbeitgeber den Zeitpunkt des Freizeitausgleiches bestimmen. Nur beim gesetzlichen Urlaub müssen auch die Interessen des Arbeitnehmers gewahrt werden.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  47. s.gatzsch

    Liebes Team von Arbeitsvertrag.org,

    bei mir ist die lage ziemlich kniffelig. ich habe eine Änderungskündigung bekommen. dem neuen arbeitsvertrag kann und will ich aber nicht zustimmen. arbeitgeber hat die 4 wochen kündigungsfrist eingehalten, allerdings bin ich a noch krank geschrieben und b habe ich noch urlaub und über 100 überstunden. (15std woche). wir haben immer überstunden gesammelt um sie im winter wenn es ruhig ist ab zu bummeln. ich habe sie in meinem buch genau dokumentiert und chefin hat in ihrem pc auch alle std. allerdings befürchte ich jetzt, das sie sich dumm stellt und sagt ich hätte keine überstunden..wie soll ich mich verhalten?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo S.,

      normalerweise müssen Sie als Arbeitnehmer nachweisen, dass die Überstunden tatsächlich geleistet wurden und nötig waren. Wenden Sie sich dazu am besten an einen Anwalt für Arbeitsrecht.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  48. Sarah

    Liebes Team von Arbeitsvertrag.org,

    Ich befinde mich in einem befristeten Arbeitsverhätnis (bis 08/17) möchte aber zum 01.07. kündigen dank eines neuen Job-Angebots. Mit meiner Kündigungsfrist müsste ich mit Zeitpunkt der Zustellung der Kündigung (vorraussichtlich 30.05.) noch bis zum 30.06. arbeiten. Binnen der Zeit habe ich noch 2 Wochen (10 U-Tage) Urlaub.

    Mit jetzigem Stand habe ich ca 90 Überstunden und noch Resturlaub. Binnen der Kündigungsfrist ist es nicht möglich diese in Freizeit auszugleichen: Chef selbst 2 Wochen in Urlaub, danach ich (ebenfalls in der Geschäftsführung).

    – es handelt sich um einen Tarifvertrag (Dehoga und NGG)
    – Habe ich sicher Anspruch darauf die Überstunden ausbezahlt zu bekommen?
    – wie sieht es mit „offenen Feiertagen“, an denen ich bisher keinen Freizeitausgleich bekam?
    – die Kündigung erfolgt zum 01.07. : hab ich rechtlich Anspruch auf abgeltung des Resturlaubs? Der kann ja nicht mehr genehmigt werden.

    – Wie muss ich meine Forderungen in der Kündigung formulieren?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Sarah,

      nach der Kündigung haben Sie das Recht darauf, die Überstunden ausgezahlt zu bekommen, die nicht ausgeglichen werden konnten. Bei einer Kündigung bis zum 30. Juni (also in der ersten Jahreshälfte) haben Sie auch den Anspruch auf Auszahlung von 1/12 des Jahresurlaubs für jeden Monat des Jahres, den Sie noch im Unternehmen tätig waren. Der restliche Urlaub kann beim neuen Arbeitgeber geltend gemacht werden. Eine Kündigung ab dem 1. Juli sorgt für den vollen Urlaubsanspruch. Dieser muss dann also komplett ausgezahlt werden, wenn er nicht wahrgenommen wurde. Hilfe bei der Formulierung kann Ihnen ein Anwalt für Arbeitsrecht liefern. An sich reicht es jedoch, wenn Sie schriftlich auf Ihre Ansprüche hinweisen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  49. G. Jörns

    Guten Morgen
    Mein Arbeitgeber möchte einen neuen Arbeitsvertrag aufsetzen mit einer 40 Std Woche bei vollem Lohnausgleich
    Derzeit arbeite ich 38,5 Std /Woche und hatte bisher immer nur Zusätze zum bestehendem Arbeitsvertrag
    Kann sich ein neu aufgestzter Arbeitsvertrag negativ auswirken oder kann ich mich darauf einlassen?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Frau Jörns,
      es kommt ganz darauf an, welche Klauseln der Ihnen vorgelegte Arbeitsvertrag enthält. Es empfiehlt sich in der Regel, den Vertragsentwurf einem versierten Rechtsanwalt zu präsentieren und auf seine Fallstricke hin beurteilen zu lassen.
      Das Arbeitsvertrag.org-Team

      1. Dilara

        Ich habe folgendes Anliegen.
        Wo ich selber nicht weiter komme.
        Ich weiß nicht wo ich das hier selbst hinschreiben kann.

        Ich habe einen neuen Arbeitsvertrag von meiner Chefin erhalten in dem ich jetzt auf Umsatzbeteiligung arbeite. (Gastronomie)
        Den ich aller dings erst 3 Monate nach der Vereinbarung und längst gezahlten Vergütung erhalten habe ohne zu wissen was mich erwartet.
        Darin steht das ich ausschließlich 10% des Netto Umsatzes vergütet bekomme sind diese % denn richtig ?
        Darauf hin steht das ich eine Grundvergütung bekomme, muss diese so hoch sein wie mein Altes festgehalt?
        Laut meines Wissen müsste ich zusätzlich zu meinem Grundgehalt eine Umsatzbeteiligung erhalten oder irre ich mich da.
        Und könnten alle meine Überstunden abgegolten werden da ich auf Umsatz arbeite ?
        Ihre Aussage dazu war. “ wenn der Mindestlohn überschritten wird, können meine Überstunden abgegolten werden”

        1. Saskia

          „Und könnten alle meine Überstunden abgegolten werden da ich auf Umsatz arbeite ?“
          Dieser Umstand interessiert mich auch brennend und ein Extra Artikel mit Gerichtsurteilen wäre top!
          Ich bin Account-Manager, bekomme Provision, aber auch nur dann, wenn best. Voraussetzungen erfüllt sind. Sprich: man leistet extrem viele Überstunden, die Zielvereinbarung ist zu hoch angesetzt und in 40h Wo nicht machbar. Mein Chef zahlt keine Überstunden, da ich ja Provision erhalte. Ergo = weder Provision noch Überstunden Zahlung. Und so schrumpft der Stundenlohn.

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