Arbeitsrecht in der Schwangerschaft: Diese Rechte haben Schwangere

Von Jörg K.

Letzte Aktualisierung am: 27. Januar 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Was besagt das Arbeitsrecht in der Schwangerschaft? Mehr dazu lesen Sie hier!
Was besagt das Arbeitsrecht in der Schwangerschaft? Mehr dazu lesen Sie hier!

Im Rahmen einer Schwangerschaft sind werdende Mütter durch das Mutterschutzgesetz besonders geschützt. Schwangere sollen so vor psychischen Belastungen und Gefahren der Gesundheit bewahrt werden. Zudem dient der Schutz auch der Erholung und dem Aufbau einer Mutter-Kind-Beziehung.

Dementsprechend kann der Arbeitnehmerin laut Arbeitsrecht in der Schwangerschaft auch ein Beschäftigungsverbot erteilt werden, sofern die Tätigkeit aufgrund gesundheitlicher Gefahren nicht mehr ausgeübt werden darf. Außerdem gilt ab sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt ein gesetzlicher Mutterschutz.

Aber was gilt sonst noch laut Arbeitsrecht für Schwangere? Gilt in der Schwangerschaft laut Arbeitsrecht eine Mitteilungspflicht? Wann muss der Arbeitgeber über die Schwangerschaft informiert werden? Mehr dazu lesen Sie in unserem Ratgeber.

Kompaktwissen: Arbeitsrecht in der Schwangerschaft

Muss ich meinen Chef über die Schwangerschaft informieren?

Laut Gesetz haben werdende Mütter gegenüber ihrem Arbeitgeber eine Mitteilungspflicht. Denn nur dadurch kann dieser die notwendigen Maßnahmen zum Arbeitsschutz ergreifen.

Wie werden Schwangere durch das Gesetz besonders geschützt?

Der Gesetzgeber sieht unter anderem die Vorschriften zum Mutterschutz vor. Diese beinhalten ein Beschäftigungsverbot, einen Kündigungsschutz sowie das Mutterschaftsgeld.

Ab wann ist das Arbeiten in der Schwangerschaft untersagt?

Gemäß Mutterschutz gilt ein generelles Beschäftigungsverbot sechs Wochen vor dem errechneten Entbindungstermin.

Arbeitsrecht für Schwangere: Kündigungsschutz, Mutterschutz und Co.

Gemäß Mutterschutzgesetz (MuSchG) können werdende Mütter einen besonderen Schutz genießen. Das Arbeitsrecht bei einer Schwangerschaft sieht beispielsweise einen besonderen Kündigungsschutz während und nach der Schwangerschaft vor.

Dementsprechend ist eine Kündigung während der Schwangerschaft und bis zu vier Monate nach Entbindung unzulässig. Schließt an den Mutterschutz direkt eine Elternzeit an, kann die Arbeitnehmerin auch dann nicht gekündigt werden.Vorausgesetzt ist dem natürlich, dass der Arbeitgeber von der Schwangerschaft Kenntnis hat oder nach der Kündigung innerhalb von zwei Wochen darüber informiert wird.

Der Kündigungsschutz gilt laut Arbeitsrecht in der Schwangerschaft auch für Angestellte in kleinen Betrieben mit weniger als sechs Beschäftigten. Ein befristeter Arbeitsvertrag endet allerdings wie vertraglich vorgesehen. Eine Schwangerschaft ändert laut Arbeitsrecht nichts daran.

In besonderen Fällen kann eine Kündigung allerdings auch zulässig sein. Dies ist beispielsweise bei einem Diebstahl oder der Stilllegung eines Betriebs der Fall. Wichtig ist, dass die Kündigung nicht mit dem Umstand der Schwangeren zu tun hat. Grundsätzlich bedarf die Kündigung dann aber der Zustimmung der zuständigen oberen Landesbehörde.

Sind Sie schwanger ist laut Arbeitsrecht nicht jede Tätigkeit erlaubt

Sind Sie schwanger, sieht das Arbeitsrecht Besonderheiten für Kündigung und Tätigkeit vor.
Sind Sie schwanger, sieht das Arbeitsrecht Besonderheiten für Kündigung und Tätigkeit vor.

Durch das Mutterschutzgesetz sollen Schwangere besonders geschützt werden. Dies gilt auch für Tätigkeiten, die im Unternehmen ausgeführt werden. Während der Schwangerschaft muss der Arbeitgeber darauf achten, dass die die werdende Mutter keine Arbeiten verrichtet, die ihrer oder der Gesundheit ihres Babys schaden könnten.

Dazu zählen laut Arbeitsrecht in der Schwangerschaft beispielsweise Tätigkeiten wie Arbeiten mit gesundheitsgefährdenden Stoffen und Chemikalien, Dämpfen, Hitze, starke Kälte oder Nässe sowie Erschütterungen und Lärm. Auch ein häufiges Beugen und Strecken sowie das regelmäßige Heben von mehr als 5 kg sind verboten.

Ab dem fünften Schwangerschaftsmonat dürfen werdende Mütter nicht mehr als vier Stunden stehen. Zusätzlich sind ausreichende Erholungspausen zu gewähren. Akkord- und Fließbandarbeit sowie Nacht- und Sonntagsarbeit nach 20 Uhr sind zudem verboten.

Ab dem dritten Schwangerschaftsmonat ist das Arbeiten in Beförderungsmitteln (Bus, Flugzeug, Taxi, Bahn etc.) nicht erlaubt. In diesem Fall muss der Arbeitgeber laut Arbeitsrecht in der Schwangerschaft der Arbeitnehmerin eine andere Tätigkeit anbieten. Ist dies nicht möglich, muss sie von der Arbeit bei vollem Gehalt freigestellt werden.

Gilt in der Schwangerschaft laut Arbeitsrecht eine Mitteilungspflicht?

Damit ein besonderer Schutz laut Arbeitsrecht in der Schwangerschaft gilt, muss die Schwangere den Arbeitgeber über die Schwangerschaft informieren. Nach § 5 MuSchG besteht für werdende Mütter eine Mitteilungspflicht. Ab dem Zeitpunkt der Kenntnis soll die Arbeitnehmerin den Arbeitgeber unverzüglich über den errechneten Geburtstermin informieren.

Der Arbeitgeber kann zudem ein Attest vom Arzt oder der Hebamme mit dem voraussichtlichen Geburtstermin verlangen. Diesen Termin benötigt der Arbeitgeber vor allem zur Fristberechnung des Mutterschutzes.
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Arbeitsrecht in der Schwangerschaft: Diese Rechte haben Schwangere
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Über den Autor

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Jörg K.

Jörg hat Rechtswissenschaften an der Universität Passau studiert. Nachdem er Erfahrung in verschiedenen Verlagen gesammelt hat, stieß er 2019 zur Redaktion von arbeitsvertrag.org. In seinen Ratgebern befasst er sich mit verschiedenen Themen rund um Arbeitsrecht.

15 Gedanken zu „Arbeitsrecht in der Schwangerschaft: Diese Rechte haben Schwangere

  1. Ina

    Hallo, ich arbeite seit dem 1.12.22 wieder.
    Davor befand ich mich in Elternzeit.
    Im Dezember 2022 haben wir festgestellt, dass wir nochmal ein Kind erwarten.
    Meine Ärztin möchte mich ins Beschäftigungsverbot schicken aufgrund meiner Schwangerschaftsdiabetes.
    Wie ist es nun aber mit meiner Lohnfortzahlung?
    Da ich ja 13 Wochen vor Beginn der SS kein Gehalt erhalten habe, da Elternzeit.
    Vielen Dank schon mal

  2. Daniela H.

    Hallo,
    Ich bin in der 7. Woche schwanger. Ich arbeite als stellvertretende PDL in einem ambulanten Pflegedienst. Ich habe keine Dienste am Kunden, sondern bin nir im Büro. Aber alle 14 Tage habe ich für 7 Tage Rufbereitschaft. In der Regel muss ich nicht raus, sondern nur Ersatz für ausgefallene Kollegen suchen. Die Rufbereitschaft geht dennoch täglich vom Feierabend 17 Uhr, bis Dienstbeginn 8 Uhr am Folgetag. Ist dies als Schwangere erlaubt?
    Vielen Dank schon im voraus.

  3. Teresa

    Hallo Mitarbeitende von Arbeitsvertrag.org,

    Ich arbeite neben meiner Festanstellung freiberuflich auf Honorarbasis im Bereich Bildungs- und Erlebnispädagogik. Nun bin ich in der 13 SSW und von seitens meines Arbeitgebers schon seit einigen Wochen im Beschäftigungsverbot. Gibt es rechtliche oder versicherungstechnische Einschränkungen (oder etwas zu beachten, wenn ich) meiner Honorartätigkeit weiterhin nachzugehen?
    Danke und viele Grüße

  4. Sara M.

    Hallo,
    ich bin aktuell auf einer befristeten Stelle bei meinem Arbeitgeber angestellt. Ich möchte diesen Vertrag demnächst in einen unbefristeten Vertrag umwandeln.

    Muss ich meinem Arbeitgeber bei dieser Gelegenheit meine Schwangerschaft mitteilen (ca. 3 Monat)? Wenn ich dem Arbeitgeber erst einige Wochen nach Unterzeichnung des unbefristeten Vertrags Bescheid gebe, kann dieser dann von dem Vertrag zurücktreten?

    Vielen Dank im Voraus
    Sara

  5. Karolina

    Hallo .
    Ich bin seit 1 Monat in neue Firma beschäftigt aber durch eine leihfirma . Habe unbefristeten Arbeitsvertrag . Bin in der 6ssw . Habe noch Probezeit . Meine frage ist ob die leihfirma mich Kündigen darf ? .

  6. Julia

    Hi,
    Ich bin in der 21ren SChwangerschaftswoche und mache eine private Ausbildung die Zahlungspflichtig ist. Nebenbei arbeite ich in einem Restaurant, in dem mir bis jetzt (Ich arbeite dort seit Dezember 17) kein Arbeitsvertrag ausgehändigt wurde. Ich habe lediglich einen Bescheid dass ich bei der Minijobzentrale gemeldet bin. Wie sind meine Rechte und wer muss für mich aufkommen falls ich ein Arbeitsverbot erlange?

  7. Sabrina

    Hallo, ich bin in der 26 SSW. Werde ich auf Arbeit auch für einen Termin bei der Hebamme freigestellt?
    Meine Krankenkasse konnte mir da leider keine Information geben und so richtig ist es im Mutterschutzgesetz nicht beschrieben.
    Danke schonmal
    Mit freundlichen Grüßen

  8. Anna

    Ich möchte mich neu bewerben und muss vorher kündigen. Ich habe eine Kündigungsfrist von 4 Monaten.

    Angenommen ich bekomme für Januar 2020 einen neuen Vertrag und werde vor Antritt der Stelle schwanger. Kann der neue Arbeitgeber vom Vertrag zurücktreten oder bin ich schon vor dem beschäftigungsverhältnis geschützt und ich darf dirt anfangen?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Anna,

      wenn der Vertrag bereits unterschrieben ist, kann der Arbeitgeber davon nicht zurücktreten, es sei denn, er hält die Kündigungsfrist ein. Sollte er über Ihre Schwangerschaft Bescheid wissen, stehen Sie aber unter einem besonderen Kündigungsschutz und eine solche Kündigung dürfte nicht mehr möglich sein.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  9. Isabell

    Hallo, ich bin in der 18. SSW und arbeite als Verkäuferin in einer Bäckerei. Ich habe noch Resturlaub von 2018 und bekomme ihn nicht, auf Grund von Personalmangel. Kann der Urlaub mir verfallen und darf das überhaupt sein? Ich arbeite alleine und habe dadurch eigentlich nicht die Möglichkeit mich hinzusetzen, wenn mir danach wäre.
    Mit freundlichen Grüßen

  10. Regina

    Hallo! Meine Kollegin ist im vierten Monat schwanger. Wir arbeiten im Einzelhandel und man hat Ihr gesagt daß sich das Gesetz geändert hat und Sie bis 21.30 Uhr arbeiten muss! Stimmt das dass sich das Gesetz geändert hat? Ich weiß was von 20 Uhr!
    Vielen Dank für ihre Bemühungen!
    Mit freundlichen Grüßen

  11. Kristin

    Hallo,
    ich habe heute bestätigt bekommen das ich in der 5. SSW bin. Ich arbeite in einer Wäscherei und es ist ziemlich anstrengend, vor allem weil wir auf Leistung arbeiten. Meine Tätigkeit beinhaltet: langes stehen, tiefes bücken, nasse Wäsche (Schlossersachen, Polos und Pflegeheime) in die Trockner tun, es ist sehr warm und laut und das muss alles schnell gehen. Ich weiß es ist noch ziemlich früh, aber die Angst besteht!
    Was kann ich jetzt tun?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Kristin,
      bitte besprechen Sie das mit Ihrer Ärztin, da nicht jede Tätigkeit während der Schwangerschaft erlaubt ist.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  12. Mary

    Hallo,
    Ich bin im 4. Monat und werde Mitte Juli mein Kind erwarten. Nach dem Mutterschutz habe ich vor 2 Jahre in Elternzeit zu gehen, blöderweise läuft mein befristeter Arbeitsvertrag im Oktober aus.
    Habe meinen Arbeitgeber auch schon über die Schwangerschaft informiert, aber noch nicht weiter mit ihm gesprochen. Was muss ich für das kommende Gespräch wissen?
    Was empfehlt ihr mir, bzw. Könnt ihr mir sagen, wie es für mich weiter geht und was ich machen muss?

    Lg Mary

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Mary,
      bitte beachten Sie, dass wir keine Rechtsberatung anbieten und Ihnen daher auch keine bestimmte Vorgehensweise empfehlen dürfen. Es ist aber ratsam, sich rechtzeitig bei der zuständigen Agentur für Arbeit zu melden.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

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