Die mündliche Kündigung durch den Arbeitgeber: Betroffene sollten sich dagegen wehren.

Mündliche Kündigung durch den Arbeitgeber: Wirksam oder nicht?

Von Jörg K.

Letzte Aktualisierung am: 31. Januar 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Die mündliche Kündigung durch den Arbeitgeber: Betroffene sollten sich dagegen wehren.
Die mündliche Kündigung durch den Arbeitgeber: Betroffene sollten sich dagegen wehren.

Arbeitsrecht ist grundsätzlich ein komplexes Rechtsgebiet. Fühlen sich Arbeitnehmer ungerecht behandelt, wenden Sie sich deshalb oft an entsprechende Rechtsanwaltskanzleien.

Anwälte, die auf diesem Gebiet tätig sind, können unter anderem dann helfen, wenn es Probleme beim Thema Kündigung gibt.

Es gibt eine Frage, die diesbezüglich immer wieder aufkommt: Ist eine mündliche Kündigung durch den Arbeitgeber genauso wirksam wie die schriftliche Variante? Der vorliegende Ratgeber geht dieser Frage auf den Grund. Hier erfahren Sie, ob ein Arbeitsverhältnis auch mündlich beendet werden kann, welche Gesetzespassagen besonders wichtig sind und warum sich Betroffene rechtzeitig zur Wehr setzen müssen.

Kompaktwissen: Mündliche Kündigung durch den Arbeitgeber

Kann der Arbeitgeber seinem Beschäftigten auch mündlich kündigen?

Nein, eine Kündigung bedarf laut § 623 BGB immer der Schriftform.

Welche Folgen hat eine mündliche Kündigung des Arbeitgebers?

Rechtlich betrachtet, hat sie gar keine Folgen. Die mündliche Kündigung ist unwirksam und das Arbeitsverhältnis besteht weiterhin fort.

Wie sollte ich mich verhalten, wenn mein Arbeitgeber mir mehrfach mit Nachdruck mündlich kündigt?

Normalerweise dürfte auch eine mehrfach mündlich ausgesprochene Kündigung das gesetzliche Schriftformerfordernis nicht aushebeln. Allerdings erkannte das Landesarbeitsgericht Rhein­land-Pfalz eine mehr­fache und ernst­hafte telefonische Kündigung einer Arbeitnehmerin als wirksam an. Auch wenn diese Entscheidung umstritten ist, sollten Sie sich an einen Arbeitsrechtsanwalt wenden, falls Ihr Arbeitgeber Ihnen immer wieder mündlich kündigt.

Ein Arbeitsverhältnis mündlich kündigen: Das sagt das Gesetz

Arbeitgeber legen grundsätzlich Wert darauf, dass ihre Beschäftigten, wenn sie das Arbeitsverhältnis beenden wollen, ihre Kündigung schriftlich einreichen. Auch Arbeitnehmer, denen gekündigt wird, werden in der Regel in der Schriftform informiert. Und das kommt nicht von ungefähr. Denn in § 623 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) steht geschrieben:

Die Beendigung von Arbeitsverhältnissen durch Kündigung oder Auflösungsvertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform; die elektronische Form ist ausgeschlossen.

Der Gesetzgeber gibt die schriftliche Form für die offizielle Beendigung eines Arbeitsverhältnisses also direkt vor. Trotzdem passiert es vereinzelt immer wieder, dass eine mündliche Kündigung durch Arbeitgeber ausgesprochen wird. Sind diese in jedem Fall gesetzeswidrig und damit unwirksam?

Mehrfach und ernsthaft ausgesprochene mündliche Kündigungen

Eine mündliche Kündigung durch den Arbeitgeber ist nur dann wirksam, wenn Sie nichts dagegen tun.
Eine mündliche Kündigung durch den Arbeitgeber ist nur dann wirksam, wenn Sie nichts dagegen tun.

Eine mündliche Kündigung durch den Arbeitgeber ist im Normalfall zwar unwirksam, bedarf aber der Widersetzung der Person, welcher gekündigt werden soll. Das bedeutet:

Erhalten Sie als Arbeitnehmer eine mündliche Kündigung und versäumen es, innerhalb von drei Wochen eine Kündigungsschutzklage einzureichen, kann dies durchaus das Ende der Beschäftigung bedeuten.

Das Recht auf Widersetzung besitzen alle, die eine Kündigung dieser Art erhalten. Ähnliches gilt, wenn Ihr Vorgesetzter Ihnen unerwartet per E-Mail oder per Telefon die Entlassung mitteilt. § 623 BGB erklärt diese Art der Kündigungserklärung grundsätzlich als unrechtmäßig. Wehren Sie sich jedoch nicht rechtzeitig dagegen, kann dies bei möglichen späteren Gerichtsverfahren zu Ihrem Nachteil ausgelegt werden.

Zu späte Klagen sind oft nicht mehr wirksam

Das folgende Beispiel verdeutlicht, wie die Rechtsprechung in der Vergangenheit oft späte Kündigungsschutzklagen behandelt hat. Es versinnbildlicht, warum schnelle Reaktionen gefordert sind, wenn Sie eine mündliche Kündigung durch den Arbeitgeber erhalten:

  • Arbeitnehmer A hat sich mit Arbeitgeber B im Jahr 2007 erfolgreich auf eine Zusammenarbeit geeinigt, den Arbeitsvertrag unterschrieben und beginnt im selben Jahr noch im Unternehmen tätig zu werden. Doch schon innerhalb der ersten Monate meldet sich der neue Beschäftigte ständig krank.
  • Daraufhin wird dem kranken Mitarbeiter eine mündliche Kündigung durch den Arbeitgeber erteilt. Der Betroffene versucht sich erfolglos dagegen zu wehren und verlässt schließlich seine Stelle.
  • Erst ein halbes Jahr später kommt es zu einer Kündigungsschutzklage. Das Gericht urteilt jedoch, dass die zuvor bestandenen Ansprüche durch den langen Zeitraum ohne rechtliche Gegenwehr verfallen sind.

Fälle dieser Art haben öfter schon gezeigt, dass eine zu späte Gegenwehr nicht von Erfolg gekrönt ist. Stehen Sie also rechtzeitig für Ihre Rechte ein oder beauftragen einen versierten Anwalt damit, der sich im Arbeitsrecht auskennt.

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Über den Autor

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Jörg K.

Jörg hat Rechtswissenschaften an der Universität Passau studiert. Nachdem er Erfahrung in verschiedenen Verlagen gesammelt hat, stieß er 2019 zur Redaktion von arbeitsvertrag.org. In seinen Ratgebern befasst er sich mit verschiedenen Themen rund um Arbeitsrecht.

3 Gedanken zu „Mündliche Kündigung durch den Arbeitgeber: Wirksam oder nicht?

  1. Nowak

    Heute wurde mein auf 1 Jahr befristeter Arbeitsvertrag Minijob als Krankenschwester mündlich gekündigt. Die Begründung war ,dass es zurzeit nicht genügend Arbeit (Patienten )im ambulanter Versorgung gibt .
    Meine Frage ist, da dies ein Formfehler ist , habe ich jetzt die Möglichkeit eine Verlängerung des Arbeitsverhältnisses?
    M.f.G R. Nowak

  2. Mia

    Danke für die guten Informationen zum Arbeitsrecht. Ein Bekannter wurde mündlich gekündigt. Den nächsten Tag rief ihn der Chef an, warum er nicht zur Arbeit kommt. In so einem Fall wusste mein Bekannter nicht wie er sich verhalten soll.

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Mia,

      leider sind wir nicht befugt, eine Rechtsberatung zu geben. Ihr Bekannter kann sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht wenden.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

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