Der Ausbildungsvertrag – worauf müssen Azubis achten?

Von Jörg K.

Letzte Aktualisierung am: 17. Januar 2024

Geschätzte Lesezeit: 8 Minuten

Gerade für Minderjährige existieren  besondere Vorgaben, die sich im Ausbildungsvertrag wiederfinden müssen.
Gerade für Minderjährige existieren besondere Vorgaben, die sich im Ausbildungsvertrag wiederfinden müssen.

Nachdem die schulische Ausbildung abgeschlossen ist, können sich Abgänger für ein Studium oder aber das Erlernen eines Berufs in einem Betrieb entschließen.

Während bei ersterem der Wissenschaftsbezug im Vordergrund steht, geht es bei einer Berufsausbildung eher um das Erlernen von praktischen Fähigkeiten und Fertigkeiten.

Doch wie kommen Interessierte an einen Ausbildungsplatz und worauf ist beim Arbeitsvertrag zu achten, wenn die entsprechende Stelle ergattert wurde? Dieser Ratgeber erklärt alles rund um das Arbeitsrecht im Ausbildungsbetrieb.

Die Ausbildung ist von der Weiterbildung abzugrenzen. Bei letzterer handelt es sich um die Vertiefung und Spezialisierung bereits angeeigneten Wissens. Bei einer Ausbildung hingegen wird zunächst die Basis für die Ausübung eines Berufes gelegt.

Kompaktwissen: Ausbildung

Was sollte ich zum Ausbildungsvertrag wissen?

Der Arbeitsvertrag sollte Ihnen schriftlich vorliegen, bevor Sie die Ausbildung beginnen. Nur so wissen Sie, was Sie in der Ausbildung erwartet, welche Rechte und Pflichten Sie während der Ausbildung haben.

Was steht überhaupt im Ausbildungsvertrag?

§ 11 Berufsbildungsgesetz listet genau auf, welche Punkte mindestens im Vertrag festgehalten werden müssen. Hierzu gehören etwa: „Art, sachliche und zeitliche Gliederung sowie Ziel der Berufsausbildung, insbesondere die Berufstätigkeit, für die ausgebildet werden soll“, aber auch die Vergütung sowie die Dauer des Urlaubs. Mehr zum Inhalt des Ausbildungsvertrags lesen Sie hier.

Habe ich als Auszubildender Anspruch auf den Mindestlohn?

Jein. Azubis erhalten zwar nicht den gesetzlichen Mindestlohn, dafür haben Sie seit 2020 jedoch einen Anspruch auf eine gesonderte Mindestvergütung. Im ersten Lehrjahr stehen ihnen monatlich mindestens 620 Euro zu (Stand: 04/2023).

Die Bewerbung um eine Ausbildung

Bevor Sie einen Ausbildungsvertrag unterschreiben und die Ausbildung startet, gilt es, sich bei einem Unternehmen oder Betrieb um die Erlernung des Traumjobs zu bewerben. Bei der Ausbildungsplatzsuche hilft unter anderem die Bundesagentur für Arbeit weiter. Hier finden Interessierte in der JOBBÖRSE neben Stellen für ein Praktikum auch Ausbildungsplätze.

Darüber hinaus bietet auch die Lehrstellenbörse der Industrie- und Handelskammer attraktive Angebote zu Ausbildungsmöglichkeiten in verschiedenen Branchen an. Interessierte können ebenfalls erkunden, welcher Beruf der richtige ist und dem eigenen Profil am besten entspricht.

Ist die richtige Stelle gefunden und lief das Bewerbungsgespräch erfolgreich, steht als nächstes die Unterschrift unter dem Ausbildungsvertrag an.

Was ist ein Ausbildungsvertrag

Bei einem Berufsausbildungsvertrag handelt es sich um den Vertrag zwischen einem Ausbildungsbetrieb und einem Auszubildenden, der einen anerkannten Ausbildungsberuf erlernen möchte. In ihm sind die Rahmenbedingungen vom Arbeitsverhältnis festgehalten.

Wer unterschreibt den Ausbildungsvertrag? Will eine minderjährige Person eine Ausbildung starten, ist sie an die Zustimmung der Erziehungsberechtigten gebunden. Sie müssen den Ausbildungsvertrag unterschreiben, genauso wie der Ausbildungsbetrieb und der Auszubildende selbst. Nur so erhält er seine Gültigkeit. Achtung: Wenn zwei Personen das Sorgerecht haben, sind beide zur Unterzeichnung verpflichtet.

Was steht im Ausbildungsvertrag

Welche Elemente ein Ausbildungsvertrag enthalten muss, ist vom Gesetzgeber im Berufsbildungsgesetz (BBiG) festgehalten. Dabei handelt es sich um die Mindestanforderungen. Auszubildender und Ausbildungsbetrieb können sich auch auf noch weitere Punkte vereinbaren, sofern sie nicht gegen das Gesetz verstoßen.

Die im BBiG festgeschriebenen Vorgaben gelten nicht für folgende Berufsausbildungen:

  • Gesundheits- und Krankenpfleger
  • Gesundheits- und Krankenpflegehelfer
  • Altenpfleger

Für diese Ausbildungsberufe gibt es separate Bundesgesetze, nämlich das Krankenpflegegesetz (KrPFlG) und das Altenpflegegesetz (AltPflG).

Bevor Sie einen Ausbildungsvertrag unterschreiben, lesen Sie ihn sorgfältig durch.
Bevor Sie einen Ausbildungsvertrag unterschreiben, lesen Sie ihn sorgfältig durch.

Was steht nun in einem Ausbildungsvertrag? Das BBiG schreibt in § 10 zunächst vor, dass ein Berufsausbildungsvertrag geschlossen werden muss.

Weiter ist festgehalten, dass die Auszubildenden den Ausbildungsvertrag schriftlich erhalten müssen und das spätestens vor dem Beginn der Berufsausbildung.

Das BBiG sieht für einen Ausbildungsvertrag explizit vor, dass die elektronische Form nicht zulässig ist. Folgende Bestandteile muss ein Ausbildungsvertrag unabdingbar enthalten:

  • sachliche und zeitliche Gliederung der Ausbildung, inkl. Ziel und um welche Berufstätigkeit es sich handelt
  • Beginn und Dauer
  • Ausbildungsmaßnahmen und -ort außerhalb der Ausbildungsstätte (duale Ausbildung)
  • Dauer der regelmäßigen täglichen Ausbildungszeit
  • Länge der Probezeit
  • Zahlung und Höhe der Vergütung
  • Anzahl der Urlaubstage
  • Voraussetzungen für eine Kündigung
  • allgemeine Hinweise auf geltende Tarifverträge sowie Betriebs- oder Dienstvereinbarungen

Haben sich beide Parteien auf die entsprechenden Rahmenbedingungen geeinigt und den „Arbeitsvertrag“ unterschrieben, ist der Ausbildende dazu verpflichtet, den Ausbildungsvertrag in das entsprechende Verzeichnis für die anerkannten Berufsausbildungsverhältnisse eintragen zu lassen.

Dies ist mit keinerlei Kosten verbunden. Hier vermerkt werden:

  • Vor- und Zuname, Geburtsdatum und Anschrift des Auszubildenden
  • Geschlecht, Staatsangehörigkeit, Schulabschluss, etwaige Teilnahme an berufsqualifizierenden Seminaren bzw. berufliche Grund-/Vorbildung
  • ggf. Vor- und Zuname sowie Anschrift der gesetzlichen Vertreter
  • Ausbildungsberuf und Fachrichtung
  • Datum des Abschlusses vom Ausbildungsvertrag, Ausbildungsdauer, Probezeitlänge
  • Datum des Starts der Berufsausbildung
  • Name und Anschrift der Ausbildenden, Anschrift der Ausbildungsstätte, Wirtschaftszweig sowie etwaige Zugehörigkeit zum öffentlichen Dienst
  • Vor- und Zuname, Geschlecht sowie Art der fachlichen Eignung der Ausbilder
  • ggf. Förderungsart (gilt nur bei öffentlichen, auf Basis des Dritten Buches Sozialgesetzbuch geförderten Berufsausbildungsverhältnissen

Darauf, dass der aktuelle Ausbildungsvertrag eingetragen wird, sollte jeder Auszubildende achten und sich zu Kontrollzwecken auch ein Exemplar der Bestätigung aushändigen lassen. Das ist wichtig, könnte ihm doch bei Nichtanmeldung schlimmstenfalls die Zwischen- oder Abschlussprüfung verwehrt bleiben.

Auch der Ausbildungsbetrieb wird für diese Nachlässigkeit sanktioniert. Er muss, wenn er es versäumt, den Vertag (rechtzeitig) einzutragen, ein bis zu vierstelliges Bußgeld zahlen.

Betriebe haben die Möglichkeit, sich einen Muster-Ausbildungsvertrag von der IHK oder der HWK (Handwerkskammer) zu besorgen. Diese unterscheiden sich je nach Branche und jeweiligem Ausbildungsberuf. Interessenten für Ausbildungsberufe wie Gerüstbauer, Drogist oder Textil- und Modeschneider erhalten eher einen IHK-Ausbildungsvertrag. Augenoptiker, Bäcker und Dachdecker greifen wegen ihrer Ausrichtung in der Regel tendenziell auf ein Muster-Ausbildungsvertrag der HWK zurück.

Die Probezeit

Arbeitsverträge wie auch Ausbildungsverträge enthalten eine gesetzlich definierte Probezeit, in der beide Seiten sich von ihrem Gegenüber und seiner Arbeitsweise überzeugen. Beide müssen sich in der Anfangszeit also noch bewähren. Die Probezeit darf in der Ausbildung – im Unterschied zu einem regulären Beschäftigungsverhältnis – von vier Wochen bis zu vier Monaten dauern.

Die in einem Ausbildungsvertrag festgehaltene Probezeit ist auf maximal vier Monate beschränkt. So sieht es niedergeschriebene Frist von sechs Monaten wird unter diesen Umständen abgekürzt.

Innerhalb dieser Phase ist es sowohl dem Ausbildungsbetrieb als auch dem Auszubildenden erlaubt, das Ausbildungsverhältnis ohne jede Frist zu kündigen. Diese hat schriftlich zu erfolgen.

Ein Ausbildungsvertrag muss schriftlich vorliegen. Die elektronische Form ist ausgeschlossen.
Ein Ausbildungsvertrag muss schriftlich vorliegen. Die elektronische Form ist ausgeschlossen.

Grundsätzlich ist auch die Verlängerung der Ausbildungsvertrag vereinbarten Probezeit möglich. Dies ist jedoch daran gebunden, dass der Auszubildende zum Beispiel wegen längerer Krankheit längere Zeit ausfällt und seine Beurteilung deshalb nicht vollumfänglich erfolgen kann.

Länger als vier Monate darf die Probezeit nur dauern, wenn er länger als ein Drittel der eigentlichen Probezeit nicht arbeitsfähig ist. Dieses Prozedere ist zudem vereinbarungspflichtig.

Die Arbeitszeit

Wer zum Beispiel einen Ausbildungsvertrag als medizinische Fachangestellte unterschreibt, sollte darauf achten, dass die tägliche Arbeitszeit aufgeführt ist.

Als Arbeitszeit gilt jener Zeitraum, in dem der Auszubildende ohne Pause für den Betrieb tätig ist. Wie lange ein Arbeitnehmer täglich und wöchentlich arbeiten darf, ist festgehalten im Arbeitszeitgesetz (ArbZG). Darüber hinaus definieren auch unterschiedliche Tarifverträge, abgeschlossen für unterschiedliche Berufszweige und Branchen, wie lange die Arbeitszeit maximal dauert. Und schließlich gelten auch je nach Alter unterschiedliche Arbeitszeiten.

Ein Ausbildungsbetrieb ist dazu verpflichtet, die Arbeitszeit der Auszubildenden zu erfassen. Er hat dabei die Wahl, ob eine Stempeluhr zum Einsatz kommt oder die Zeiten manuell von einem oder mehreren Mitarbeitern erfasst werden. Die Zeit, die in der Berufsschule verbracht wird, ist mit der Arbeitszeit verrechenbar.

Der Ausbildungsbetrieb muss einen Schultag, der aus mehr als fünf Unterrichtsstunden mit mindestens 45 Minuten besteht, als normalen Arbeitstag zu verbuchen. Ein Äquivalent gibt es auch für die Wochenarbeitszeit: Ist der Auszubildende mindestens fünf Tage in der Woche für insgesamt mindestens 25 Stunden in der Berufsschule, dann ist dies mit einer Arbeitswoche von 40 Stunden gleichzusetzen.

Minderjährige Auszubildende dürfen laut Jugendarbeitsschutzgesetz höchstens 40 Stunden in der Woche sowie acht Stunden täglich arbeiten. Ausnahmsweise sind auch achteinhalb Stunden erlaubt, solange die maximale Wochenarbeitszeit nicht überschritten wird.

Auch über die Pausen muss im Ausbildungsvertrag laut Arbeitsrecht hingewiesen werden. Sie dienen der Erholung und Regenration und sind vorab schriftlich zu definieren. Spätestens nach viereinhalb Stunden muss eine Arbeitsunterbrechung erfolgen, die mindestens 15 Minuten andauert.

Beträgt die tägliche Arbeitszeit laut Ausbildungsvertrag maximal sechs Stunden, hat der minderjährige Azubi ein Anrecht auf insgesamt 30 Minuten Pause pro Tag. Arbeitet er mehr, darf die Arbeitszeit jeden Tag für eine Stunde unterbrochen werden.

Sobald der Auszubildende älter als 18 Jahre ist, ist eine wöchentliche Arbeitszeit von 48 Stunden erlaubt. Die Regelung von maximal acht Stunden am Tag bleibt. Ausnahmsweise erlaubt der Gesetzgeber auch zehn Stunden am Tag und 60 Stunden in der Woche. Als Ausgleich darf dann jedoch im folgenden halben Jahr die Arbeitszeit durchschnittlich nicht länger als acht Stunden pro Tag betragen. Für Prüfungen müssen Lehrlinge oder Azubis freigestellt werden.

Die Ausbildungsvergütung

Auszubildenden ist eine Ausbildungsvergütung zu zahlen.
Auszubildenden ist eine Ausbildungsvergütung zu zahlen.

Auszubildende haben ein Recht darauf, dass ihre Arbeit angemessen vergütet wird. Wie viel Geld ein Azubi pro Monat erhält, ist abhängig von Alter, gewähltem Beruf sowie dem Bundesland, in dem die Ausbildung absolviert wird.

Meist regeln Tarifverträge die Höhe des Betrages. Das BBiG schreibt zudem vor, dass Auszubildende jedes Jahr mehr Geld als im Vorjahr erhalten müssen.

Seit 2020 haben Auszubildende Anspruch auf einen Mindestlohn, wenn der Arbeitgeber keinem Tarifvertrag unterliegt. Im Jahr 2023 beträgt die Mindestvergütung für Azubis, die ins erste Lehrjahr starten, 620 Euro.

Laut Gesetzgeber müssen Überstunden in der Ausbildung besonders vergütet oder in Form von zusätzlicher Freizeit ausgeglichen werden.

Es ist erlaubt, dass die Ausbildungsvergütung erst am letzten Arbeitstag des aktuellen Monats auf das Konto des Auszubildenden überwiesen wird.

Die Dauer einer Ausbildung

Wie lange eine Ausbildung dauert, ist abhängig von den Vorgaben in den Berufsgesetzen. Eine duale Ausbildung – also das Erlernen eines Berufs in einem Betrieb und einer Berufsschule – nimmt in der Regel drei bzw. dreieinhalb Jahre in Anspruch.

Es ist jedoch unter bestimmten Voraussetzungen möglich, diese Zeit abzukürzen. Kann ein Auszubildender zum Beispiel ein Abiturzeugnis vorweisen oder arbeitet überdurchschnittlich gut, dann kann die Ausbildung um sechs bis 12 Monate verkürzt werden. Hierfür ist bei der Industrie- und Handelskammer (IHK)) oder der Handwerkskammer (HWK) der Ausbildungsvertrag vorzulegen.

Andere Ausbildungen dauern regulär nur zwei Jahre. Sie bieten die Möglichkeit, nach dieser Zeit in einen anderen, ähnlichen Beruf einzusteigen und innerhalb eines Jahres, bereits den zweiten Berufsabschluss zu erlangen (Stufenausbildung). Ohne zweite Bewerbung geht jedoch auch hier nichts. Zu zweijährigen Ausbildungsberufen gehören zum Beispiel Fremdsprachenkorrespondent, Änderungsschneider, Verkäufer und Fahrradmonteur.

Die Ausbildung startet in der Regel im August bzw. September. Je nach Ausbildungsberuf, Modell und Ausbildungsvertrag dauert sie bis zu dreieinhalb Jahren.

Wann ist ein Ausbildungsvertrag nichtig?

Nicht nur ein Ausbildungsvertrag für medizinische Angestellte darf bestimmte Klauseln nicht enthalten.
Nicht nur ein Ausbildungsvertrag für medizinische Angestellte darf bestimmte Klauseln nicht enthalten.

Das BBiG hält in § 12 ebenfalls fest, welche Inhalte ein Ausbildungsvertrag nicht enthalten darf. Bestimmte Formulierungen sind ungültig, wenn sie auftauchen.

Um einen solchen Fall handelt es sich zum Beispiel bei einer Klausel, die dem ehemaligen Auszubildenden nach Abschluss der Berufsausbildung die Tätigkeit in seinem Beruf vollkommen oder teilweise untersagt.

Dies gilt jedoch nur unter der Voraussetzung, dass der Azubi sich innerhalb der letzten sechs Monate vor Ende seines Ausbildungsverhältnisses nicht dazu verpflichtet im Ausbildungsbetrieb auch weiterzuarbeiten.

Diese Entscheidung kann völlig frei getroffen werden. Er ist nicht dazu verpflichtet dort zu bleiben, sondern kann sich auch nach anderen Arbeitsgebern umsehen.

Weiterhin sind die auch die folgenden Vereinbarungen nicht gültig:

  • ein Auszubildender soll eine Entschädigung für die Berufsausbildung entrichten oder aus eigener Tasche zu bezahlende Zusatzkurse absolvieren
  • jedwede Vertragsstrafe, zum Beispiel ein zu entrichtendes Entgelt für die vorzeitige Kündigung
  • eingeschränkte oder ausgeschlossene Schadensersatzansprüche
  • Festlegung der Höhe von Schadensersatzbeträgen in Form von Pauschbeträgen

Bei einem Pauschbetrag handelt es sich um einen gewissen Mindestbetrag (Pauschalbetrag), dessen Zusammensetzung nicht in Form von Einzelbelegen nachgewiesen werden muss.

Muster: So sieht ein Ausbildungsvertrag aus

vorschau-muster-ausbildungsvertrag

Gerne können Sie unser Muster herunterladen und verwenden – es steht Ihnen ganz kostenlos sowohl im PDF- als auch im DOC-Format zur Verfügung.

Bedenken Sie jedoch: Jedes Arbeitsverhältnis ist einzigartig. Ohne individuelle Anpassen sollten Sie unseren Muster-Ausbildungsvertrag daher nicht übernehmen.

Download: Muster Ausbildungsvertrag (.doc)

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Der Ausbildungsvertrag – worauf müssen Azubis achten?
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Über den Autor

Autor
Jörg K.

Jörg hat Rechtswissenschaften an der Universität Passau studiert. Nachdem er Erfahrung in verschiedenen Verlagen gesammelt hat, stieß er 2019 zur Redaktion von arbeitsvertrag.org. In seinen Ratgebern befasst er sich mit verschiedenen Themen rund um Arbeitsrecht.

40 Gedanken zu „Der Ausbildungsvertrag – worauf müssen Azubis achten?

  1. Paolo

    Ist es rechtens wenn der ausbildende Betrieb in einem Ausbildungsvertrag einen Notendurchschnitt vertraglich festhält? Ein KFZ Mechatroniker hat im 1. Jahr Vollzeitunterricht. Der ausbildende Betrieb möchte einen Notendurchschnitt unter 2,8 ansonsten wird der Vertrag nicht weitergeführt.
    Ist das rechtens??

  2. Tricki29

    Ausbildungsvertrag

    Ich bin seit fast einen Jahr jetzt in Deutschland ,machen eine Ausbildung als Fliesenleger in Bayern

    Ich bin aus Kosovo mit einen Ausbildungsvertrag(Visum)nach Deutschland gekommen
    Ich kann sehr Gut Deutsch damit habe ich gar keine Probleme .

    Ich möchte gerne wissen ob man von einen Ausbildungsvertrag zu einer Normalen Arbeitsvertrag umsteigen kann ,die Sache ist das ich eine Azubi bin aber in der Firma die fliesen alleine lege so als Fliesenleger das ich schon viele Jahre Erfahrung habe nutzt Mann es aus bei mir also ich krieg einen Ausbildung Gehalt von 740 Euro netto aber mach ne normale Arbeit ,Überstunden werden nicht gezahlt meine Fahrkarten zu Berufsschule usw. muss ich alleine zahlen .
    ich schaff es mit meinen Gehalt nicht .
    Mir wurde gesagt wenn ich Ausbildung abreche muss ich zurück nach Kosovo. da ich ja einen Ausbildung Visum habe (16a Abs 1 AufenthG).

    Ich geb mir viel Mühe ich find es Halt nicht in Ordnung das Menschen steuern zahlen und Arbeiten möchten zurück nach ihren Heimat Land müssen ,wenn ich die Jugend von heute nur mit Drogen sehe oder Menschen die nur in Hartz4 leben und keine willen zum Arbeiten haben hier bleiben können

    Ich hab vor 3 Wochen selbst mein leben Riskiert um eine Frau von ihren Freund zu retten der sie mit einen Baisboll schlägre geschlagen hat

    Ich würde mich auf einen Tipp freuen wie ich was Machen könnte

    MIt Freundlichen Grüssen
    Tricki29

  3. Karina D.

    Ich bin momentan in einer Ausbildung im 2. Lehrjahr. Allerdings möchte ich mich verändern und habe vor die Ausbildung zu wechslen.
    Ich möchte mit einer Frist von 4 Wochen zum 7.3.2021 kündigen und am 8.03.2021 die neue Ausbildung anfangen.
    Den Urlaub für dieses Jahr habe ich schon eingetragen für meine alte jetzige Ausbildung. Da ich ja relativ früh zum Jahresanfang kündige, wie sieht es mit dem Urlaubsentgelt aus?
    Habe ich Anspruch mir den ganzen Urlaub auszahlen zu lassen oder nur einen Teil?

  4. Niels S.

    Hallo,
    ich habe eine Ausbildung in einer Sicherheitsfirma mit Ausbildungsvertrag und werde in verschiedenen Objekten eingesetzt.
    Jetzt musste ich zusätzlich einen Vertrag für Arbeitnehmerüberlassung unterschreiben. Da steht auch der Stundenlohn drin (den ich natürlich nicht bekomme), Arbeitszeit, Kündigung und so weiter. Mein Ausbilder sagt, der Ausbildungsvertrag steht über diesem Vertrag. Es gehe nur um den Einsatz beim Kunden, damit der mich nicht nach 6 Monaten übernehmen muss.
    Ist das so in Ordnung?

    1. Harald K.

      Das ist nicht in Ordnung! Entweder ist es ein Ausbildungs-Vertrag oder nicht. Wenn du den zweiten Vertag unterschreibst, musst du auch den entsprechenden Stundenlohn bekommen. Ohne diesen „Zusatzvertrag“ muss er dich auch nicht übernehmen und er „schwindelt“ dich gewaltig an. Wenn du das Zusatzformular unterschreibst, kann dein Arbeitgeber die höheren Lohnkosten (die du nicht bekommst, wie du schreibst) als tatsächliche Belastung in seiner Steuererklärung absetzen und hat einen Vorteil!
      Vor allem stehen dir laut Ausbildungsvertrag deutlich mehr Vorteilen, v.a. auch zu deinem Schutz zu.
      Das mit dem Vertrag, der über einem anderen stehen soll, ist Unfug. Wenn du in der Ausbildungen solche Arbeiten erledigen musst, will der Arbeitgeber vermutlich nur nicht, dass der Betrieb wo du arbeiten sollst nicht merkt, dass er anstatt einer voll ausgebildeten Schutzkraft, einen „AZUBI“ bekommt (das soll nicht heißen, dass du weniger wert bist oder Job nicht schaffst-es ist ein gesetzliches Problem), sonst würde diese Firma entweder ablehnen oder weniger bezahlen.
      Es dürfte sich also um (ich drücke es mal sehr dezent aus) „Schummelei“, die rechtlich sehr bedenklich ist, handeln.Vermutlich trifft es vom Gesetzestext her eher den Begriff „Betrug“-an dir und an dem anderen Betrieb. Vergiss auch nicht: Wenn du nur vorgetäuscht (von deinem Arbeitgeber) als Vollkraft arbeitest, trägst du auch die Folgen, wenn etwas passiert, womit du nicht zurechtkommst! Bitte suche, auch wenn es jetzt schon Oktober ist, deshalb unbedingt z.B. die Rechtsberatung der zuständigen Gewerkschaft auf (möglicherweise VERDI) und lasse dich kostenlos beraten oder lasse dich von einem Rechtsanwalt beraten (frage aber unbedingt vorher nach den Kosten).
      Sorry, dass das so spät kommt, aber vielleicht hilft es dir noch.

  5. Nik

    In einem Ausbildungsvertrag steht, dass der Azubi bis zum Ende des 1. Lehrjahres einen Führerschein haben muss. Bisher hat das Geld aber nie dafür gereicht, sodass die betroffenen Person kurz vor der Frist steht.
    Meine Frage: Darf ein Arbeitgeber vom Azubi verlangen einen Führerschein zu machen und das rechtens in den Vertrag schreiben? Wenn ja, darf der Azubi einen Zuschuss dazu verlangen?

  6. anonym

    Hallo

    Ich habe vor 2 Wochen meinen Ausbildungsvertrag zum Berufskraftfahrer bekommen.

    Auf den Blatt vom IHK steht aber Kaufmann für Spedition und Logistikdienstleistung.

    Muss ich das Melden? Bin teils verwirrt.

  7. Mourad

    sehr geehrter Damen und Herren

    ich heiße Mourad ein Offizer bei der Polizei in …, ich bin 37 Jahre alt. Ich unterrichte Deutsch an privaten Schulen .

    Während meiner Arbeit im privaten Schulen sowie an der Hochschule habe ich zahlreiche Erfahrungen gesammelt und durch Professoren des Goethe-Institutes habe ich C1-Zertifikat und verschiedene Fortbildungen in Rahmen von Didaktik, Pädagogik, Landeskunde, deutsche Kultur und Geschichte erhalten.

    Ich möchte gerne die Chance ergreifen und mich als Fachkraft in Deutschland tätig zu werden .
    Insbesondere durch meine mittlerweile achtjŠhrige Berufserfahrung in dem Bereich von Polizei konnte ich alle FŠhigkeiten erwerben, und Dank meines Kontakte als offizer mit verschiedenen Bürger aller Welt benötige ich die Fähigkeit von Französisch und Arabisch ins Deutsch zu dolmetschen .
    dies ermutigt mich für eine Ausbildung in Deutschland zu suchen ,die mir zukunftig eine sichere Arbeit ,die zu meinen Stärkwn passt
    Gerne würde ich Ihnen meine Motivation ausführlich im Vorstellungsgespräch erläutern Beigefügt finden Sie mein Lebenslauf.

    Mit freundlichem Gruss

    Mourad

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Mourad,
      danke für Ihr Interesse. Wir sind ein Informationsportal für ausschließlich arbeitsrechtliche Themen und nehmen keine Bewerbungen an. Wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei der Suche nach einer passenden Stelle.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  8. Jolanthe

    Hallo Team,

    meine Frage: Wenn ich als Azubi meine Ausbildung beenden möchte, der Betrieb ist einverstanden,
    der Betrieb möchte mich als regulären Mitarbeiter einstellen direkt nach Beendigung der Ausbildung,
    komme ich automatisch in ein befristetes Verhältnis oder automatisch in ein unbefristetes?
    Hat der Betrieb da Spielraum oder gibt es da nur einen gesetzlich vorgegebenen Weg?
    Vielen Dank für Ihre Antwort!

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Jolanthe,

      der Betrieb kann dies selbst entscheiden, es gibt keine gesetzlichen Vorschriften.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  9. Elbel

    Liebes Team,

    würde gern wissen wollen, wenn mein Sohn einen Ausbildungsvetrag für 2019 unterschreibt und er bekommt noch spätere/weitere Zusagen von anderen Betrieben, ob er dann so einfach aus dem unterschriebenen Vertrag raus kann,
    da er diese bevorzugen würde?

    MFG
    S.Elbel

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Elbel,

      in einem solchen Fall muss Ihr Sohn dennoch die Kündigungsfrist einhalten – am besten er reicht so schnell wie möglich die schriftliche Kündigung ein. Er könnte darüber hinaus versuchen, mit seinem Arbeitgeber über einen Aufhebungsvertrag zu verhandeln, damit er um die Frist herumkommt.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  10. Dominik M.

    Hallo liebes Team vom Arbeitsvertrag.org
    Meine Situation ist so, ich bin im 2 Lehrjahr als Fliesen leger bei [von der Redaktion entfernt] und ich hatte letztens Zwischenprüfung sowohl als praktisch als auch Theorie habe ich beides mit mangelhaft also 5 gekriegt.
    Als mein Chef die Ergebnisse gesehen hat bekam ich meinen Rest Urlaub und die mündliche Kündigung von ihm ausgesprochen. Ich weiß jetzt nicht ob ich gekündigt bin oder meine rechte in dieser Situation ist.
    Ich hoffe ihr könnt mir weiter helfen.

    MFG
    Dominik M.

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Dominik,

      generell muss die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses schriftlich erfolgen. Darüber hinaus kann Ihr Ausbilder Sie nach der Probezeit in der Regel nicht mehr ordentlich kündigen (d. h. eine „normale“ Kündigung aussprechen, bei der die Kündigungsfristen eingehalten werden). Er kann aber eine fristlose Kündigung aussprechen. Dafür muss aber ein wichtiger Grund vorliegen, der das rechtfertigt. Ob der angegebene Grund in Ihrer Situation dies rechtfertigen würde, können wir von hier aus nicht beurteilen. Sie sollten sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht wenden. Dieser kann die Kündigung auf Zulässigkeit prüfen, Sie zu Ihren Rechten beraten und Ihnen helfen, diese durchzusetzen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  11. Ulrike M.

    Guten Tag,

    da mein Ausbildungsbetrieb nicht an den Tarif (Groß-und Außenhandel) gebunden ist, wurde meine Ausbildungsvergütung für jedes Jahr um die erlaubten 20% gekürzt.
    Einige Monate nach Unterschrift des Ausbildungsvertrages wurden der Tarif und somit auch die Ausbildungsvergütungenl für alle 3 Ausbildungsjahre erhöht, so dass meine Vergütung lt Ausbildungsvertrag jetzt um mehr als 20% gekürzt ist.
    Ist es gesetzlich vorgeschrieben, dass die Vergütung angepasst wird und an wen muss ich mich da wenden? An die entsprechende IHK die die Eintragung vorgenommen hat?
    Viele Dank schon einmal
    Ulrike

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Ulrike M.,

      in der Regel sollten Auszubildende Anspruch auf die vollen 80 % haben. Sie können sich bei Fragen an die IHK wenden. Bei der Durchsetzung Ihrer Rechte als Auszubildende können Sie einen Anwalt für Arbeitsrecht zurate ziehen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  12. D.S

    Hallo, ich habe ein Problem. Ich habe außer Praktikum gemacht. Ich habe viele Überstunden gehabt. Jetzt ist mein chef meine Ü.S. weg genommen weil habe / musste außer Praktikum gemacht. Ist das Regular? Außerpraktikum ist wegen Schule.
    Danke scön.

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo D.S.,

      das kommt auf die Art der Überstunden an. Da Praktikanten eigentlich keinen vollen Arbeitsplatz ausfüllen sollen und oft gar nicht entlohnt werden (freiwilliges Praktikum), sollten keine Überstunden anfallen. Angeordnete Überstunden sollten mit Freizeit ausgeglichen werden. Freiwillige Überstunden des Praktikanten sind von dieser Regelung ausgeschlossen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  13. Tanja

    Guten Tag,

    in meinem Ausbildungsvertrag ist eine nichtige Klausel enthalten, die besagt, dass ich bei frühzeitiger Beendigung mit Einhaltung der Kündigungsfrist einen Schadensersatz zu leisten habe, der mindestens die Hälfte der Schulkosten beträgt. Ist nun das Gesetz geltend und der Vertrag ist eigentlich nichtig oder bin ich durch die Unterschrift an die Bedingungen des Vertrages gebunden?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Tanja,

      wir dürfen keine Rechtsberatung anbieten, wenden Sie sich deshalb mit Ihrem Anliegen an einen Anwalt.

      Das Team von arbeitsvertrag.org

  14. Eric

    Hallo,
    ich befinde mich seit September 2017 in einer EQJ Maßnahme. Jetzt möchte mein Betrieb mich gerne sofort als Lehrling haben. Zur Berufsschule gehe ich auch.
    Gibt es ein Mindestdatum bis wann Lehrverträge abgeschlossen werden dürfen?
    Liebe Grüße
    Eric

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Eric,

      ein Mindestdatum, bis wann Ausbildungsverträge abgeschlossen werden dürfen, gibt es in Deutschland nicht. Der Vertrag sollte aber prinzipiell vor Beginn der Ausbildung geschlossen werden.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  15. Nina

    Hallo,

    meine Tochter hat am 1.9.17 ihre Ausbildung begonnen. Es wurde eine Zusatzvereinbarung unterschrieben das kein 13 Gehalt gezahlt wird. Ist das eigentlich rechtens? Ich weiß nicht ob der AG in einem Arbeitgeberverband Mitglied ist. Meine Tochter jedenfalls ist nicht in einem Arbeitnehmer Verband angemeldet. Ab 2018 wird das 13 Gehalt als Sonderzahlung umgewandelt laut Manteltarifvertrag, hätte Sie ein recht darauf?

    Vielen Dank schon mal für Ihre Antwort.

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Nina,

      das 13. Gehalt ist eine Sonderzahlung, mit der geleistete Arbeit belohnt wird. Grundsätzlich haben Arbeitnehmer keinen Anspruch darauf. Wie das Weihnachtsgeld werden aber alle Sonderzahlungen vertraglich geregelt. Ihre Tochter sollte deshalb Ihren Ausbildungsvertrag prüfen, um festzustellen, ob Sie einen Anspruch auf das 13. Gehalt hat. Wenn im Ausbildungsvertrag bzw. Arbeitsvertrag nichts steht, hat sie keinen Anspruch.

      Das Arbeitsvertrag.org-Team

  16. Monika

    Hallo, auch ich habe eine sehr spezielle und komplizierte Frage. Ich habe meine Ausbildung in Vollzeit im Jahr 2012 begonnen. Es wurde ein üblicher Ausbildungsvertrag geschlossen. Im Jahr 2013 bin ich für 3 Jahre in Elternzeit gegangen und habe im Februar diesen Jahres meine Ausbildung in Teilzeit wieder aufgenommen. Die Sachlage ist nun Folgende: Mir wurde kein neuer Ausbildungsvertrag ausgestellt mit den neuen Arbeitszeiten und der Kammer wurde erst im August schriftlich mitgeteilt das ich mein Ausbildungsverhältnis wieder aufgenommen habe. Wie sieht die Rechtslage aus? Bin ich im Sinne des Gesetzes Auszubildene oder eine vollwertige Angestellte mit unbefristetem Arbeitsvertrag? Es würde mich interessieren weil mein AG den alten Vertrag zu seinen finanziellen Nutzen beibehalten hat, da es eigentlich im Jahr 2015 eine Änderung der Vergütungsrichtlinie gab an die er sich sonst hätte halten müssen

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Monika,

      Ihre Frage ist so speziell, dass sie nur ein Rechtsanwalt beantworten kann. Wir sind zu einer solchen Rechtsberatung nicht befugt.

      Das Team von Arbeitsvertrag.org

  17. Marian

    Hallo Lilia

    nach 5 Unterrichtsstunden ist die Arbeitstag zu ende und du muss nicht mehr in Betrieb

  18. Lilia

    Hallo,

    ich habe 2 mal die Woche Berufsschule : einmal 8 Stunden ( wird als ganzer Arbeitstag gezählt ) und einmal 5 Stunden, danach geh ich noch für 3 stunden arbeiten so das ich auf 8 Stunden insgesamt komme.
    Jetzt will mein AG das ich bis Ende im Betrieb bleibe das wären zu den 5 Stunden Schule zusätzlich 6 1/2 Stunden Arbeitszeit im Betrieb verbringen. Er meinte auch, dass die 3 1/2 Stunden nicht als Überstunden gezählt werden.
    Darf der AG das so machen ?
    Muss ich die vollen 6 1/2 Stunden arbeiten neben der Berufsschule?

    Mit freundlichen Gruß

    Lilia

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Lilia,

      eine insgesamte Arbeitszeit (Berufsschule und Betrieb) von acht Stunden pro Tag darf nicht überschritten werden. Grundsätzlich gilt allerdings, dass pro Woche nicht mehr als 48 Stunden gearbeitet werden dürfen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  19. Mia

    Hallo!
    Situation: Durch meine Ausbildung zum Heilerziehungspfleger darf ich die Ausbildung zum Altenpfleger um 2 Jahre verkürzen, d.h. ich steige im 3 . Lehrjahr ein.
    In meinem Lehrvertrag steht sinngemäß wenn mir meine Ausbildungseinrichtung einen unbefristeten Arbeitsvertrag nach erfolgreichen abgeschlossener Berufsausbildung zum Altenpfleger anbietet bin ich verpflichtet diesen auch anzunehmen.
    Meine Frage : ist dies rechtens wenn ich diesen Ausbildungsvertrag mit dieser Klausel unterschreiben..bin ich dann verpflichtet einen unbefristeten Arbeitsvertrag nach Ausbildungsende anzunehmen? !
    Vielen Dank!

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Mia,

      in diesem besonderen Fall sollten Sie sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht wenden.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

      1. FGK

        Oder ins Gesetz schauen (§12 BBiG).

  20. Thorsten

    Hallo,
    Situation ist folgende: Ich habe nach der Ausbildung am 11.01. einen befristeten Arbeitsvertrag erhalten. Also war ich im Januar 10 Tage Azubi und 21 Tage Geselle. Dennoch hat mir der AG im Januar den Ausbildungslohn gezahlt, eigentlich müsste er doch anteilig den Gesellenlohn bezahlen?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Thorsten,

      beim Arbeitsbeginn mitten im Kalendermonat ist es nicht unüblich, dass der „erste Lohn“ erst am Ende des Folgemonats gezahlt wird. Arbeitslose, die eine Stelle annehmen, bekommen in solchen Situationen deshalb auch oft ein Übergangsgeld als Stütze gezahlt. Bei Zweifeln in Ihrer Situation wenden Sie sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

      1. Dustin

        Hallo ich hab mal eine frage,
        Ich hab durch eigenes verschulden und fehlerhafte Kommunikation mit meinem Chef mir minusstunden eingebracht. Ich bin azubi im 3 Lehrjahr. Mein Chef verlangt von mir ohne wenn und aber das ich diese Stunden nachhole an einem samstag doch das ist der einzige Tag wo ich meinen privaten Kram regeln kann da ich immer länger arbeite als ich muss. In meinem Ausbildungsvertrag ist keine samstag arbeit aufgeführt oder eine 6 tage woche, sondern 8 stunden täglich und 40 stunden die woche. Ich habe selber von mir aus hier und da eine stunde länger gemacht um das auszugleichen aber das interessiert ihm nicht und er besteht darauf das ich die vollen Stunden an einem Samstag so abarbeite.
        Ich weiß nicht wie die Rechtslage ist und wer recht hat deswegen wollte ich mich hier mal Antworten ersuchen und hoffe sie können mir helfen.

        Mit freundlichen Grüßen

        Dustin

  21. Melanie

    Darf ein Chef einfach während der Ausbildung, trotz bestehendem Ausbildungsvertrags mit festgelegter Ausbildungsdauer bestimmen das die Ausbildung um ein halbes Jahr verlängert wird, ohne triftigen Grund? Darf ein Chef einfach hinter dem Rücken des Azubis einen weiteren Vertrag zur Verlängerung der Ausbildungsdauer mit der IHK machen?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Melanie,
      laut § 8 Berufsbildungsgesetz kann die Handelskammer die Ausbildungszeit auf Antrag des Auszubildenden verlängern. Zudem wird ein Vertrag mit Ihnen geschlossen und nicht mit der Handelskammer.
      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  22. Karoline

    Darf ein Ausbildungsgeber für eine berufliche Ausbildung zur Altenpflegerin eine Zeitarbeit sein? Gibt es zusammenhängende Verträge zwischen Arbeitsvertrag und Ausbildungsvertrag? Wenn ja wie muß dies in dem Ausbildungsvertrag festgehalten sein?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Karoline,
      auch in der Zeitarbeit darf es grundsätzlich Auszubildende geben. Bitten wenden Sie sich für weitere Fragen an die Industrie- und Handelskammer. Hier erhalten Sie von den Ausbildungsberatern weitere Auskünfte.
      Das Arbeitsvertrag.org-Team

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