Arbeiten in Teilzeit: Müssen beim Gehalt große Einbußen hingenommen werden?

Von Jörg K.

Letzte Aktualisierung am: 2. März 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Teilzeit und Gehalt: Bei geringfügigen Beschäftigungen besteht keine Sozialversicherungspflicht.
Teilzeit und Gehalt: Bei geringfügigen Beschäftigungen besteht keine Sozialversicherungspflicht.

Einkäufe erledigen, Kinder zur Kita oder Schule und danach zum Musikunterricht bringen und zwischendurch noch Vollzeit einem Job nachzugehen, ist bisweilen eine Mammutaufgabe, der sich Mütter und Väter stellen müssen.

Bereits innerhalb der Arbeitszeit von acht Stunden am Tag und 40 Stunden in der Woche gilt es so viele Termine Aufgaben zu koordinieren, dass die vielen privaten Termine manchmal das Fass zum Überlaufen bringen und zur totalen Erschöpfung führen.

In Fällen wie diesen kann es Sinn machen, auf der Arbeit etwas kürzer zu treten und beim Arbeitgeber darum zu bitten, künftig in Teilzeit zu arbeiten – gegebenenfalls auch nur für einen definierten Zeitraum. Doch welche Auswirkungen hat die Entscheidung zur Teilzeit auf das Gehalt?

Diesen und weiteren Fragen zur finanziellen Auswirkung der Reduzierung von Stunden gehen wir in diesem Ratgeber nach. In diesem Zuge gehen wir auch darauf ein, wie viel Ihnen am Ende des Monats als Nettolohn vom Brutto bleibt.

Kompaktwissen: Gehalt bei Teilzeit

Wonach richtet sich bei der Arbeit in Teilzeit das Gehalt?

Wenn Sie in Teilzeit tätig sind, richtet sich Ihr Gehalt vor allem danach, wie viele Stunden Sie in der Woche bzw. im Monat arbeiten.

Wie hoch sind die Abzüge bei einem Teilzeitjob?

Infos über die möglichen Abzüge bei Teilzeit finden Sie hier.

Wie viel verdient man bei Teilzeitarbeit?

Wie viel Sie genau verdienen würden, wenn Sie in Teilzeit arbeiten, können Sie mit dem kostenlosen Teilzeitrechner ermitteln.

Verwenden Sie den kostenlosen Teilzeitrechner!

Gehalt im Blick: Bei Teilzeit reduzieren sich die Einnahmen

Arbeitnehmer, die einer Tätigkeit in Teilzeit nachgehen, arbeiten im Vergleich zu einer Vollzeitkraft regelmäßig kürzer und kommen damit auch auf weniger Stunden. Wann es sich also konkret um eine Teilzeitstelle handelt, kann nicht an einer vordefinierten festen Anzahl an Stunden pro Woche festgemacht werden. Hieran bemisst sich auch, wie hoch in Teilzeit der Lohn am Ende des Monats ausfällt.

Bevor Sie beim Vorgesetzten Ihren Antrag auf Teilzeit einreichen, berechnen Sie sorgsam, welcher Betrag am Ende des Monats unbedingt fließen muss, damit Sie Ihre Lebenshaltungskosten decken können. Wissen Sie um Ihren Stundenlohn, ist es ein Leichtes, das in Teilzeit gezahlte Gehalt zu ermitteln.

Teilzeit: Wie viel Gehalt nehmen Sie am Ende wirklich mit?

Die meisten Arbeitsverhältnisse beruhen auf schriftlichen Arbeitsverträgen in denen sowohl bei Voll- als auch bei Teilzeit das Gehalt in brutto (Euro) angegeben ist. Das bedeutet: Dieser Wert landet am Ende nicht eins zu eins auf dem Konto, sondern wird für gewöhnlich noch anteilig um Steuern und gegebenenfalls Sozialversicherungsbeiträge reduziert.

Die Teilzeit-Bezahlung kann von dem Stundenlohn in Vollzeit abweichen. So oder so steht Ihnen am Ende vom Monat weniger Geld zur Verfügung.
Die Teilzeit-Bezahlung kann von dem Stundenlohn in Vollzeit abweichen. So oder so steht Ihnen am Ende vom Monat weniger Geld zur Verfügung.

In Deutschland existiert ein Steuerklassensystem, das sich an der familiären Situation des jeweiligen Arbeitnehmers orientiert. In Steuerklasse 1 eingeordnet werden beispielsweise ledige und geschiedene Arbeitnehmer. Die Steuerklasse 2 ist hingegen Alleinerziehenden vorbehalten. In den verschiedenen Kategorien existieren unterschiedliche Frei- und Pauschbeträge bis zu denen ein in Teilzeit erworbenes Gehalt nicht versteuert werden muss.

Lohnabrechnung: Abzüge bei Teilzeit

Wer in Teilzeit arbeitet, erhält in der Regel – wie bereits erwähnt – nicht den kompletten jeweiligen Betrag (brutto) überwiesen, da in vielen Fällen unter anderem die etwaige Kirchensteuer sowie die Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung hiervon noch abgezogen werden. Mit folgenden Abzügen müssen Sie unter Umständen rechnen, wodurch sich das Gehalt in netto ergibt:

  • Rentenversicherung: Beitrag liegt bei derzeit 9,35 %
  • gesetzliche Krankenversicherung: umfasst ohne den jeweiligen Zusatzbeitrag der gewählten Kasse 7,3 %
  • Arbeitslosenversicherung: Anteil von 1,5 % am Monatslohn
  • Pflegeversicherung: beläuft sich auf mindestens 1,175 % monatlich

Sozialversicherungspflichtig sind nur Jobs, die nicht unter die Definition „geringfügige Beschäftigung“ fallen (also in der Regel nicht mehr als 520 € monatlich abwerfen; Stand Oktober 2022). In diesem Fall findet für gewöhnlich eine pauschale Besteuerung Anwendung. Um Steuern zu sparen, kann zudem eine Freistellungsbescheinigung beim Finanzamt beantragt werden.

Wollen Sie erfahren, wie viel Geld Ihnen vom in Teilzeit erarbeiteten Gehalt übrig bleibt, können Sie im World Wide Web nach einem Brutto-Netto-Rechner Ausschau halten. Dieser ermöglichen es Ihnen auf sehr bequeme Weise zu berechnen, um wie viel Geld sich Ihr Vermögen am Ende des Monats erhöht bzw. wie hoch die Abzüge durch Krankenversicherung und Co. sind.
1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (128 Bewertungen, Durchschnitt: 4,09 von 5)
Arbeiten in Teilzeit: Müssen beim Gehalt große Einbußen hingenommen werden?
Loading...

Über den Autor

Female Author Icon
Jörg K.

Jörg hat Rechtswissenschaften an der Universität Passau studiert. Nachdem er Erfahrung in verschiedenen Verlagen gesammelt hat, stieß er 2019 zur Redaktion von arbeitsvertrag.org. In seinen Ratgebern befasst er sich mit verschiedenen Themen rund um Arbeitsrecht.

25 Gedanken zu „Arbeiten in Teilzeit: Müssen beim Gehalt große Einbußen hingenommen werden?

  1. A.G.

    Hallo liebes Team,
    mich würde interessieren, was an Mehrkosten auf einen Arbeitsgeber zukommt, wenn ein 450€-Job in eine Teilzeitstelle umgewandelt wird. Mein Arbeitgeber redet von nicht unerheblichem Mehraufwand an Kosten, mir wäre jedoch die Versicherungssituation deutlich lieber.
    LG

  2. Göz

    Habe ein Arbeitsvertrag mit 35 std Woche.
    Habe jetzt teilzeit beantragt auf 30 Std Woche.
    Kann der Arbeitgeber mir mein Lohn kürzen?

  3. Anonym

    Guten Tag,
    ich habe am 10.02.2020 bei Kick angefangen als Teilzeitkraft.
    Meine Frage ist nun wann ich das Gehalt bekomme,
    laut meinen Kollegen wurde es scheinbar am 27.02 ausgezahlt.
    Habe heute auch nochmals geschaut aber es kam nichts..
    Würde mich auf eine nette Rückantwort freuen.

  4. Anthony

    Ich will Teilzeit Unter der woche an verschiedene Tagen und ein minijob
    Dazu machen.
    Das heisst der Teilzeit ist Hauptbeschäftigt.
    Was wird mir da abgezogen wenn ich 24 stunden arbeite

    Und wie wird es angehabt mit der 45o zusatzjob

    Komm ich da auf Über 1200 ???

    Was muss ich beachteten
    Ich Block nicht durch

  5. René

    Hallo liebes Team,

    ich hatte erst einen 37 Stundenarbeitsvertrag bei 1665,-€ Brutto. Nun wurden aufgrund von fehlendem Umsatz die Stunden auf 30 herabgesetzt, Gehalt von 1033,-€ Brutto. Momentan will die Geschäftsleitung, dass wir weniger als die schriftlich vereinbarten 30 Stunden gehen. Sind sie berechtigt, das Gehalt an die jeweiligen Stunden anzupassen oder müssen sie trotzdem das Gehalt für 30 Stunden bezahlen ? Wir haben in unserem Arbeitsvertrag ja keinen Stundenlohn sondern ein Festgehalt vereinbart.

    Vielen Dank

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo René,

      ohne entsprechende Vereinbarung darf ein Festgehalt üblicherweise nicht herabgesetzt werden. Es liegt am Arbeitgeber, dafür zu sorgen, dass seine Arbeitnehmer die vereinbarten Arbeitsstunden leisten können. Ist dafür nicht genügend Arbeit vorhanden, hat der Arbeitgeber das wirtschaftliche Risiko zu tragen und kann dies nicht auf seine Arbeitnehmer abwälzen. Es kann ratsam sein, sich hier an einen Anwalt für Arbeitsrecht zu wenden und die Sachlage prüfen zu lassen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  6. Reeck

    Hallo liebes Team,

    Ich habe am 17.6 eine Teilzeitstelle angenommen mit 20/h die Woche ich habe aber die fast die volle Zeit gearbeitet also 76,5 Std / 80Std. ich habe aber nur knapp 500 Euro bekommen ob wohl mir netto ca. 1000 Euro zustehen.
    Meine Frage ist das Rechtens.
    Achja Fahrgeld kommt auch noch drauf. Habe nur leider die Abrechnung noch nicht. Wollte mich nur schon mal vorher Infomieren damit ich weis mit welchem Argument ich kommen muss.

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Reeck,

      natürlich müssten Sie für die Arbeit vergütet werden, die Sie geleistet haben. Sie könnten Ihren Arbeitgeber darauf hinweisen, dass Sie Überstunden haben und fragen, wie damit verfahren wird (Ausgleich in Freizeit oder in Geld). Dazu könnte auch im Arbeitsvertrag etwas stehen. Weigert sich Ihr Arbeitgeber, wenden Sie sich bitte an einen Anwalt für Arbeitsrecht, da wir Ihren Fall aus der Ferne nicht beurteilen können und dürfen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  7. hanne

    Hallo verehrtes team
    ich habe einen teizeitvertrag mit 100 stunden im monat IGM, brauche sonn-u.feiertage nicht arbeiten.
    frage wie werden die feiertage begünstigt? bei meiner freundin im einzelhandel werden diese mit 6,67 std gutgeschrieben verleibe mit freunlichem gruss

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo hanne,

      es gibt keinen gesetzlichen Anspruch auf Feiertagszuschläge, dieser kann sich aber bspw. aus dem Arbeits- oder Tarifvertrag ergeben. Die Firma kann dies intern regeln.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  8. Alexander

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    in meinem Anstellungsvertrag sind 24 Stunden wöchentlich;……Montag, Dienstag, Mittwoch auf Festgehalt vereinbart.
    Gibt es einen Feiertag, wie z.B. übernächste Woche den Ostermontag, so soll ich auch am darauffolgenden Donnerstag arbeiten.
    Muss ich den laut Festgehalt Vertrag den Tag überhaupt arbeiten gehen?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Alexander,

      sind die Arbeitstage festgelegt und ein Feiertag fällt auf einen dieser Arbeitstage, müssen Sie diesen in der Regel nicht nacharbeiten.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  9. Mohamad

    Hallo,

    Der Arbeitgeber möchte mir einen Teilarbeitsvertrag für 451 € pro Monat schreiben, die Frage ist, was der Unterschied ist und was er beinhaltet, also stimmte ich zu 451€ statt 450 € zu. Mit freundlichen Grüßen

  10. Anna

    Hallo,

    und moechte noch Fragen wenn die Angestellte Teilzeitarbeitet aber bekommt volle Kost und Logis, Wird die volle Kost und Logis 990,– gerechnet oder nur die hälfte wenn sie arbeitet nur 4 St am Tag.

    Danke

    Freundliche Gruesse

    Anna

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Anna,

      wenden Sie sich bitte auch in diesem Zusammenhang an einen Anwalt für Arbeitsrecht.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  11. Anna

    Hallo,

    wir haben eine Teilzeitangestellte mit Monatslohn. Sie hatte 6 Wochen Ferien gehabt obwohl nur 8 Monaten gearbeitet hat. Vor Arbeitseintritt hat Sie gewusst dass die Ferien schon geplannt sind und dass sie nicht so viel Anspruch hat. Und wir haben leider muendlich vereinbart dass Sie es als unbezahlt kriegt und in denn Zeit bekommt Sie nur tatsachlich abgearbeitete Zeit und dann bekommt sie FerienTage ausbezahlt.

    Jetzt verlangt sie die ganze Monaten auszuzahlen : Monatslohn plus Ferien Zuschlag 8,33 Prozent.

    Ich moechte gern ein Streit vermeiden. Und wollte fragen? Im solche Fall hat sie Anspruch auf voll bezahlte Monat plus Ferien Zuschlag auch wenn sie den Anspruch nicht hatte. Oder nur vereinbarte Lohn und die zu viel bezahlte Ferien Tage hat sie zu gut und kann man nicht Zurueckzahlung verlangen

    Danke fuer Ihre Antwort.

    Anna

    P.s. Oder koennen Sie mir vielleicht schreiben wo kann ich fuer diese Fall rechtlich nachfragen? Danke

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Anna,

      bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir keine kostenfreie Rechtsberatung anbieten dürfen. Wir würden Ihnen empfehlen, sich mit Ihrem Fall an einen Anwalt für Arbeitsrecht zu wenden und sich von diesem verbindlich beraten und ggf. vertreten zu lassen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  12. Feli

    Hallo
    In meinem Arbeitsvertrag steht leider nur die wöchentlichen Stunden (20,5 Std/w) und wir erhalten jeden Monat den gleichen Lohn.Der Betrag steht im Vertrag..Es war bis vor kurzen so das 82 Arbeitsstunden im Monat gerechnet wurden alles was drüber ist sind plus Std.
    Seit Anfang des Jahres ist es so das die Soll Std im Monat immer die 82 überschreiten, wir aber nicht mehr Lohn bekommen.Das würde ja bedeuten unser Stundenlohn wird je mehr wir arbeiten weniger UND wir müssen die Minusstunden nacharbeiten.Das kann doch so nicht richtig sein oder?

    Desweiteren haben wir laut Arbeitsvertrag eine 6 tage Woche.Wir arbeiten aber nur 5 Tage die Woche müssen also stundmässig den Samstag vor arbeiten.Wenn wir 1 Woche Urlaub haben möchten müssen wir 6 Tage nehmen.Ich muss dazu sagen wir gehören keinem Tarifvertrag an sondern sind ein privates Unternehmen.
    Wäre toll wenn mir da jmd weiterhelfen könnte.

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Feli,

      bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir keine Rechtsberatung anbieten dürfen. Sie sollten sich mit Ihrem Anliegen an einen Anwalt für Arbeitsrecht wenden, der Sie individuell beraten kann und Ihnen helfen kann, Ihre Rechte durchzusetzen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  13. Agir

    Hallo liebes Team , arbeite als Dialyseschwester 18 h /Woche. Habe ohne Vl 1625 brutto . Möchte mehr arbeiten , darf mein Arbeitgeber mein Stundenlohn zurückstufen oder ist er verpflichtet das alte Stundenlohn zugeben. Was habe ich für Rechte . Möchte 24,5 h /Woche arbeiten ,wieviel brutto wâre es?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Agir,

      in der Regel kann der Arbeitgeber den Stundenlohn nicht kürzen, ohne einen stichhaltigen Grund dafür zu haben, bspw. wenn der Mitarbeiter über einen längeren Zeitraum besonders negativ auffällt. Aber auch ein gekürztes Gehalt muss mit dem Arbeitnehmer zunächst vereinbart werden. Welchen Lohn Sie bei einer erhöhten Stundenanzahl bekommen, müssen Sie dennoch mit Ihrem Arbeitgeber besprechen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  14. Jacqueline P.

    Hallo liebes Team
    Ich habe einen unbefristeten Vertrag und arbeite 19 Stunden in der Woche . Nun möchte mein Arbeitgeber nächstes Jahr eine Änderung im Vertrag vornehmen,das die Arbeitszeit unterm Jahr um 20% je nach Geschäftslage rauf und runter reguliert werden kann. Für mich ist dann gar keine Planungssicherheit mehr gegeben .Muss ich das als Arbeitnehmer hinnehmen ?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Jacqueline P.,

      Sie müssen natürlich nichts unterschreiben, dem Sie nicht zustimmen. Sie sollten allerdings im Kopf behalten, dass Ihr Arbeitgeber dann evtl. mit einer Änderungskündigung dagegen vorgehen möchte. Wenn Sie nicht sicher sind, ob diese Regelung zulässig ist, sollten Sie sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht wenden, der Ihre Situation aus der Nähe besser beurteilen kann.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  15. Edgar F.

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    in meinem Anstellungsvertrag sind 24 stunden wöchentlich; Diensteg, Mittwoch, Donnerstag vereinbart.
    Wochentage können bei Bedarf variiert werden.
    Nun fallen die gesetzlichen Feiertage 01.05.2018 und Himmelfahrt auf Dienstag bzw. Donnerstag.
    Muß ich diese Tage rausarbeiten oder Urlaub nehemn?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Edgar F.,

      zwar sollten aufgrund gesetzlicher Feiertage keine Minusstunden für den Arbeitnehmer entstehen. Da die Wochentage jedoch bei Bedarf variieren dürfen, kann es hier unter Umständen anders aussehen. Hier kommt es auch darauf an, ob Sie ein Festgehalt beziehen, oder auf Stundenbasis bezahlt werden.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

Hinterlassen Sie einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert