Gibt es bezahlte Krankheitstage auch bei Teilzeit?

Bezahlte Krankheitstage bei Teilzeit: Ja oder Nein?

Von Jörg K.

Letzte Aktualisierung am: 29. Januar 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Gibt es bezahlte Krankheitstage auch bei Teilzeit?
Gibt es bezahlte Krankheitstage auch bei Teilzeit?

Arbeitnehmer, die unverschuldet erkranken und demzufolge nicht in der Lage sind, ihre Arbeitsleistung zu erbringen, haben normalerweise einen Anspruch darauf, weiterhin vom Arbeitgeber entlohnt zu werden.

Dies besagt § 3 Absatz 1 des Entgeltfortzahlungsgesetzes (EntgFG). Doch gilt diese Vorschrift nur für Vollzeitmitarbeiter oder profitieren auch Teilzeitkräfte davon?

Im Ratgeber erfahren Sie, ob es bezahlte Krankheitstage bei Teilzeit gibt, welche Voraussetzungen dafür erfüllt sein müssen und wann bei der Arbeit in Teilzeit kein Krankengeld gezahlt wird.

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Kompaktwissen: Bezahlte Krankheitstage bei Teilzeit

Gibt es eine Lohnfortzahlung bei Teilzeit?

Ja, auch bei Teilzeitarbeit wird bei Kr‌ank‌heit das Gehalt weiterhin gezahlt, wenn Sie sich an die Pflichten aus dem Entgeltfortzahlungsgesetz halten.

Welche Voraussetzungen sieht der Gesetzgeber vor?

Um bezahlte Krankheitstage bei Teilzeit beanspruchen zu können, müssen Sie die Vorschriften aus § 5 Absatz 1 EntgFG befolgen. Wie diese genau aussehen, lesen Sie hier.

Wie viele bezahlte Krankheitstage gibt es bei Teilzeit?

Leiden Sie bei der Arbeit in Teilzeit an einer Krankheit, findet die Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber sechs Wochen lang statt. Sind Sie nach dieser Zeit noch nicht genesen, springt die Krankenkasse ein und Sie erhalten Krankengeld – auch bei Teilzeit.

Findet eine Entgeltfortzahlung bei Teilzeit statt oder nicht?

Wie bereits erwähnt, regelt das Entgeltfortzahlungsgesetz, wann das Gehalt im Krankheitsfall in Deutschland weiterhin gezahlt werden muss. Die Frage, ob es bezahlte Krankheitstage auch bei Teilzeit gibt oder nicht, wird bereits indirekt im ersten Paragraphen des Gesetzes beantwortet. In § 1 Absatz 2 EntgFG heißt es:

Arbeitnehmer in Sinne dieses Gesetzes sind Arbeiter und Angestellte sowie die zu ihrer Berufsbildung Beschäftigten.“

Arbeitsrecht: Wann eine Krankmeldung bei Teilzeit abgegeben werden muss, ist normalerweise im Arbeitsvertrag festgehalten.
Arbeitsrecht: Wann eine Krankmeldung bei Teilzeit abgegeben werden muss, ist normalerweise im Arbeitsvertrag festgehalten.

Daraus ergibt sich: Das Gesetz unterscheidet nicht zwischen Mitarbeitern in Teil- oder Vollzeit, sondern richtet sich grundsätzlich an alle Arbeitnehmer sowie Auszubildenden. Es spielt also keine Rolle, an wie vielen Tagen oder wie viele Stunden in der Woche Sie arbeiten. Daher gilt: Werden Sie bei Teilzeit krank, muss die Bezahlung Ihres Gehalts sechs Wochen lang weiterhin vom Arbeitgeber vorgenommen werden.

Sollten Sie länger erkranken, können Sie übrigens dennoch über bezahlte Krankheitstage bei Teilzeit verfügen. In einem solchen Fall wird das sogenannte Krankengeld bei Teilzeit gezahlt. Die Berechnung übernimmt in der Regel die Krankenkasse. Sie können jedoch davon ausgehen, dass es sich in etwa bei 70 Prozent Ihres Bruttoentgelts bewegt.

Bedenken Sie: Um von einer Entgeltfortzahlung bei Teilzeit profitieren zu können, müssen Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Ansonsten können sich sowohl Ihr Chef als auch Ihre Krankenkasse weigern, zu zahlen. Wann dies passieren kann, lesen Sie im Folgenden.

Wann kein Krankengeld bei Teilzeit gezahlt wird

Um bezahlte Krankheitstage bei Teilzeit beanspruchen zu können, müssen Sie sich unbedingt an die sogenannten Anzeige- und Nachweispflichten aus dem Entgeltfortzahlungsgesetz halten. Wie diese genau aussehen, definiert § 5 Absatz 1 EntgFG:

Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, dem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich mitzuteilen. Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage, hat der Arbeitnehmer eine ärztliche Bescheinigung über das Bestehen der Arbeitsunfähigkeit sowie deren voraussichtliche Dauer spätestens an dem darauffolgenden Arbeitstag vorzulegen.“

Der Anspruch auf bezahlte Krankheitstage bei Teilzeit kann auch verfallen.
Der Anspruch auf bezahlte Krankheitstage bei Teilzeit kann auch verfallen.

Kommen Sie dem nicht nach, verfällt Ihr Anspruch auf bezahlte Krankheitstage bei Teilzeit. Gemäß § 7 EntgFG hat Ihr Chef dann das Recht, Ihnen die Lohnfortzahlung zu verweigern.

Da Sie nur dann Krankengeld von der Krankenkasse erhalten, wenn Sie dieser eine Arbeitsunfähigkeits­bescheinigung (AU) zukommen lassen, können Sie sich in einem solchen Fall also auch nicht auf diese Zahlung verlassen. Achten Sie daher darauf, die Pflichten aus dem Entgeltfortzahlungs­gesetz einzuhalten.

Diese können weiterhin im Arbeitsvertrag konkretisiert werden, weshalb sich bei Unsicherheiten ein Blick in dieses Dokument lohnt. Ansonsten gehen Sie möglicherweise leer aus, obwohl Sie eigentlich einen Anspruch auf bezahlte Krankheitstage bei Teilzeit gehabt hätten.

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Über den Autor

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Jörg K.

Jörg hat Rechtswissenschaften an der Universität Passau studiert. Nachdem er Erfahrung in verschiedenen Verlagen gesammelt hat, stieß er 2019 zur Redaktion von arbeitsvertrag.org. In seinen Ratgebern befasst er sich mit verschiedenen Themen rund um Arbeitsrecht.

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