Arbeitsvertrag ohne Kündigungsfrist: Welche Fristen gelten?

Von Jörg K.

Letzte Aktualisierung am: 24. Januar 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Die Kündigungsfrist steht nicht im Arbeitsvertrag? Es gelten die gesetzlichen Fristen.
Die Kündigungsfrist steht nicht im Arbeitsvertrag? Es gelten die gesetzlichen Fristen.

Wollen Sie Ihren Arbeitsvertrag kündigen, weil Sie einen neuen Job in Aussicht haben, sollten Sie in jedem Fall die Kündigungsfristen kennen. Meistens wollen potentielle Arbeitgeber schon beim Vorstellungsgespräch wissen, wann Sie anfangen können.

Verpassen Sie die im Arbeitsvertrag vorgesehene Kündigungsfrist, können Sie ohne einen Aufhebungsvertrag das Beschäftigungsverhältnis bei Ihrem alten Arbeitgeber nicht rechtzeitig beenden. Nicht immer ist im Arbeits- oder Tarifvertrag allerdings eine Kündigungsfrist vorgeschrieben.

Wie verhält es sich mit der Kündigungsfrist, wenn nichts im Vertrag steht? Ist ein Arbeitsvertrag ohne Kündigungsfrist überhaupt gültig? Welche Fristen müssen beachtet werden, wenn im Vertrag nichts festgehalten wurde? Mehr dazu lesen Sie im folgenden Ratgeber.

Kompaktwissen: Arbeitsvertrag ohne Kündigungsfrist

Ist ein Arbeitsvertrag ungültig, wenn keine Kündigungsfrist angegeben ist?

Nein, auch ohne angegebene Kündigungsfrist ist ein Arbeitsvertrag gültig.

Welche Kündigungsfrist ist maßgeblich, wenn nichts dazu im Arbeitsvertrag steht?

Weist der Anstellungsvertrag keine Kündigungsfrist auf, finden in der Regel die gesetzlichen Vorschriften aus § 622 BGB Anwendung. Vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende des Monats sind dann maßgeblich.

Was gilt für befristete Arbeitsverträge ohne angegebene Kündigungsfrist?

Enthält ein befristeter Arbeitsvertrag keine Angaben zur Option einer Kündi‌gung, kann er normalerweise weder von Arbeitgebern noch von Arbeitnehmern vorzeitig gekündigt werden. Ist die Möglichkeit einer Kündigung darin festgehalten, die einzuhaltende Frist jedoch nicht, sind abermals die gesetzlichen Vorgaben aus § 622 BGB einzuhalten.

Gesetzliche Kündigungsfrist, wenn nichts im Arbeitsvertrag steht

Grundsätzlich gelten die gesetzlichen Fristen, wenn der Arbeitsvertrag ohne Kündigungsfrist geschlossen wurde. In vielen Arbeitsverträgen ist meistens der Vermerk enthalten, dass die gesetzlichen Kündigungsfristen gelten. Ist dem nicht so und es steht gar nichts im Vertrag, gelten auch die gesetzlichen Fristen.

Im Gesetz sind die Kündigungsfristen in § 622 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) festgehalten. Sie beträgt vier Wochen zum 15. oder zum Monatsende. Wichtig ist dabei, dass es sich bei vier Wochen nicht um einen Monat, sondern um 28 Tage handelt.
Welche Fristen gelten bei einem Arbeitsvertrag ohne Kündigungsfrist?
Welche Fristen gelten bei einem Arbeitsvertrag ohne Kündigungsfrist?

Bei einem Arbeitsvertrag ohne Kündigungsfrist gilt dies immer für den Arbeitnehmer. Ausgenommen davon ist die Probezeit. Innerhalb der ersten sechs Monate im Unternehmen kann sowohl der Arbeitnehmer als auch der Arbeitgeber mit einer Frist von zwei Wochen zu einem beliebigen Tag kündigen.

Übrigens: Einen Sonderfall bildet die außerordentliche fristlose Kündigung. Hier gilt gar keine Kündigungsfrist.

Wenn die Kündigungsfrist nicht im Arbeitsvertrag steht, gelten auch für den Arbeitgeber die gesetzlichen Fristen, an die er sich halten muss. Diese verlängern sich automatisch, wenn das Beschäftigungsverhältnis länger besteht. Wurde der Arbeitsvertrag ohne Kündigungsfrist geschlossen, gelten für den Arbeitgeber folgende Fristen:

Dauer des ArbeitsverhältnissesKündigungsfrist
0 bis 6 Monate2 Wochen zu jedem beliebigen Tag
7 Monate bis 2 Jahre4 Wochen zum 15. oder zum Monatsende
2 Jahre1 Monat zum Ende des Monats
5 Jahre2 Monate zum Ende des Monats
8 Jahre3 Monate zum Ende des Monats
10 Jahre4 Monate zum Ende des Monats
12 Jahre5 Monate zum Ende des Monats
15 Jahre6 Monate zum Ende des Monats
20 Jahre7 Monate zum Ende des Monats

Sonderregeln für einen Arbeitsvertrag ohne Kündigungsfrist

Das Gesetz sieht für Schwerbehinderte eine Mindestkündigungsfrist von vier Wochen vor. Da auch für andere Arbeitnehmer diese Frist gilt, hat die Regelung nur besondere Bedeutung, wenn der Tarifvertrag eine kürzere Frist aufweist. Diese ist dann nämlich ungültig.

Wenn ein Insolvenzverwalter einem Arbeitnehmer wegen eines Insolvenzverfahrens des Unternehmens kündigt, gilt längstens eine Kündigungsfrist von drei Monaten zum Monatsende. Dies ist unabhängig von der Beschäftigungsdauer und gilt auch, wenn sich der Arbeitnehmer in Elternzeit befindet.

Wann endet ein befristeter Arbeitsvertrag ohne Kündigungsfrist?

Ein befristeter Arbeitsvertrag ohne Kündigungsfrist kann nicht ordentlich gekündigt werden.
Ein befristeter Arbeitsvertrag ohne Kündigungsfrist kann nicht ordentlich gekündigt werden.

Da ein befristeter Arbeitsvertrag nur für eine bestimmte Dauer geschlossen wird, muss der Vertrag nicht unbedingt eine Kündigungsregelung enthalten. Sieht der Arbeitsvertrag keine Kündigungsregelung vor, kann weder der Arbeitgeber noch der Arbeitnehmer den Vertrag ordentlich vorzeitig kündigen.

Das bedeutet im Klartext: Wenn der Arbeitnehmer oder der Arbeitgeber einen befristeten Arbeitsvertrag ohne Kündigungsfrist kündigen wollen, ist dies vor dessen Ablauf nicht möglich. Als Ausnahme ist nur die außerordentliche fristlose Kündigung möglich.

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Arbeitsvertrag ohne Kündigungsfrist: Welche Fristen gelten?
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Über den Autor

Autor
Jörg K.

Jörg hat Rechtswissenschaften an der Universität Passau studiert. Nachdem er Erfahrung in verschiedenen Verlagen gesammelt hat, stieß er 2019 zur Redaktion von arbeitsvertrag.org. In seinen Ratgebern befasst er sich mit verschiedenen Themen rund um Arbeitsrecht.

27 Gedanken zu „Arbeitsvertrag ohne Kündigungsfrist: Welche Fristen gelten?

  1. Andreas

    Beträgt die Kündigungsfrist (Tischler 12 Jahre im Dienst) bei mir auch 28 Tage?

    Und sind das Kalender oder Werktage?

  2. Hans

    Hallo,

    Ich habe vor 4 Monaten einen befristeten Arbeitsvertrag für ein Jahr ohne Kündigungsfrist (oder Klausel) unterzeichnet. Ich habe gerade ein viel besseres Angebot erhalten und möchte meine neue Stelle am 1. Januar (in ca. 50 Tage) antreten. Mein derzeitiger Arbeitgeber will mich auf Schadenersatz verklagen, weil er wegen meiner Arbeit 3 neue Projekte übernommen hat (und kann angeblich nicht ohne mich beenden). Ich bin nicht bereit, eine Schadenersatzklage zu akzeptieren. Darf ich ihm einfach eine ordentliche Kündigung von 30 Tagen zum Monatsende aussprechen?

    Vielen Dank!
    LG Hans

  3. Katja

    Hallo, ich bin nun 16 Jahre in einem Unternehmen tätig und möchte jetzt in ein anderes Unternehmen wechseln. Dort habe ich einen besseren Verdienst und andere Vergünstigungen. In meinem jetzigen Unternehmen fühle ich mich sehr wohl und hatte stets zu allen Kollegen und zur Chefin ein gutes Verhältnis.
    In meinem Arbeitsvertrag ist nichts über Kündigungsfristen vermerkt; also kündige ich zum 15. oder Ende des Monats meinen Arbeitsvertrag?! Es ist ziemlich knapp für den Arbeitgeber innerhalb dieser Zeit eine Nachfolge für mich zu finden und ich bin mir sicher, dass sie mich äußerst ungern ziehen lassen wird. Hat sie Möglichkeiten eine längere Kündigungsfrist durchzusetzen?
    Wie sieht es mit einem Anspruch auf eine Abfindung aus, wenn man auf eigenem Wunsch das Unternehmen wechselt? Sozusagen als Dank für die jahrelangen treuen Dienste.
    LG Katja

  4. HOLGER

    Hallo
    Ich bin jetzt fast 26 Jahre, ohne einen Arbeitsvertrag in der gleichen Firma am arbeiten… Wie lange wäre bei mir denn jetzt die Kündigungsfrist??.. Lg Holger

  5. Sander

    In meinem Arbeitsvertrag steht: „es gelten die tariflichen Kündigungsfristen“.
    Wie sind diese denn? Angelehnt an die IG Metall Tarifvereinbarungen.

  6. Bianca

    Hallo…ich bin seit dem 16.4.2001 in einem Hotel in Niedersachsen beschäftigt. Ich bin 41 Jahre alt. Man sagt ich habe eine Kündigungsfrist von 3 Monaten. Ist das korrekt?

  7. Sue

    Mein Vertrag ist ab dem 02.01.19 auf 12 Monate befristet. Meine Probezeit beträgt 6 Monate. In dem Arbeitsvertrag steht, dass innerhalb der Probezeit beide Seiten ohne Kündigungsfrist schriftlich kündigen können.
    Wenn mein Arbeitgeber mir am 01.07.19 zum 02.07.19 (also zum Ende meiner Probezeit) kündige, ist diese sofort wirksam?
    Vielen Dank für die Hilfe

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Sue,

      dies sollte nicht möglich sein. Gemäß § 622 Bürgerliches Gesetzbuch muss auch in der Probezeit eine Kündigungsfrist von mindestens zwei Wochen eingehalten werden. Sollte Ihr Arbeitgeber sich so verhalten, raten wir Ihnen, sich von einem Anwalt für Arbeitsrecht helfen zu lassen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  8. Rena

    Hallo
    Bin seit 14 Monaten krankgeschrieben.
    Wenn meine Chefin mir keinen leidensgerechten Arbeitsplatz anbieten kann, hat sie da die Möglichkeit mir aus gesundheitlichen Gründen zu kündigen?
    Wäre denn die Alternative „Aufhebungsvertrag“ besser?
    Habe die Teilnahme am Arbeitsleben von der Rentenstelle genehmigt bekommen und könnte doch dann neu durchstarten.?

    Vielen Dank für Ihre Hilfe

  9. Andrea

    Hallo,
    in meinem AV steht die Kündigung nach dem Gesetz, aber verlängert sich die Kündigungsfrist aufgrund zwingender Regelungen für den AG, gilt diese Frist für beide Parteien gleichermaßen. Kann ich trotzdem zur gesetzlichen Frist meinen AV kündigen?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Andrea,
      die gesetzliche Kündigungsfrist greift in der Regel dann, wenn keine (wirksame) arbeits- oder tarifvertragliche Regelung hierzu existiert. Zu der Frage, wie sich dies in Ihrem Fall verhält, wenden Sie sich bitte an einen Anwalt. Wir bieten keine Rechtsberatung an.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  10. Martin R.

    Hallo
    Ich arbeite seit einem Jahr in der Firma. Im Vertrag steht keine Kündigungsfrist.
    Ich habe am 27.12 2018 gekündigt. Wann ist dann mein letzter Arbeitstag?
    Danke für eine rasche Antwort!

  11. Kocak C.

    Hallo
    Meine Freundin wurde fristlos gekündigt ohne das sie das wusste. Sie hat auch kein arbeitsvertrag.
    Sie war krank und dann hat sie ihrem chefin gesagt das sie zum arzt gehen wird. Die chefin hat sie bedroht wenn du krank machst ich kündige dich.
    Sie meinte dann gib mir meine urlaubstage oder überstunden ich will zwei wochen mich ausruhen.
    Dann hat sie vom kollegen gehört ihre chefin hat sie fristlos gekündigt.
    Nach 5 wochen hat sie noch nichts schriftliches in der Hand.
    Können wir sie vor dem Arbeitsgericht klagen .
    Wird es aus Arbeitnehmer sicht Erfolg haBen.
    L.G

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Kocak,

      ein Anwalt für Arbeitsrecht scheint in der Situation der richtige Ansprechpartner zu sein, dieser kann mit Ihnen weitere Schritte planen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

    2. Mire

      Hallo! Ich habe selber gekundigt weil Chefin zu stressig war;und habe kundigungzeit nicht eingehaltet! Was habe zum verloren interessirt mir! 🤔

  12. Sabine K.

    Hallo ich habe in einer Firma am 05.04.18 angefangen Möchte kündigen habe ich eine Kündigungsfrist wieviel Urlaub steht mir zu ? Ich war jetzt im sep 2 Wochen krank nun ist das Arbeitsverhältnis nich5 mehr normal

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Sabine K.,

      diese Dinge sollten in Ihrem Arbeitsvertrag geregelt sein. Ist dies nicht der Fall, gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Ihre Kündigungsfrist beträgt dann vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Monats. Der gesetzliche Urlaubsanspruch berechnet sich nach den Tagen pro Woche, die Sie arbeiten und soll am Ende immer für mindestens vier Wochen Urlaub im Jahr sorgen. Bei einer Fünf-Tage-Woche sind das demnach 20 Urlaubstage. Beachten Sie, dass Sie in der Regel nur anteilig Jahresurlaub haben, wenn Sie erst im Laufe des Jahres angestellt wurden.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  13. Cordula

    Guten Morgen,
    Meine Tochter möchte möglichst schnell in der neuen Firma anfangen. Kann man als Arbeitnehmer auch einen Aufhebungsvertrag aufsetzen? Danke im voraus.

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Cordula,

      ein Aufhebungsvertrag muss immer im Einvernehmen beider Parteien geschehen – Sie brauchen für dessen Gültigkeit also auf jeden Fall die Unterschrift des Arbeitgebers. Zwar kann auch der Arbeitnehmer den Vertrag aufessen, dabei ist aber der Rat eines Anwalts angebracht.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  14. Ronny

    Hallo!
    In meinem AV steht,: Die Kündigung muss schriftlich erfolgen,mehr nicht.
    Bin nun fast 12 Jahre dabei…
    Laut Tarifvertrag ist die Kündigungfrist 6 Monate zum Quartalsende. Gilt diese dann nur für den AG?
    Gruß

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Ronny,

      das lässt sich ohne Einblick in den Tarifvertrag bzw. Arbeitsvertrag schwer beurteilen. Da wir selbst auch keine Rechtsberatung anbieten dürfen, sollten Sie die genaue Formulierung im jeweiligen Vertrag einem Anwalt vorlegen. Dieser kann Ihnen verbindlich sagen, welche Kündigungsfristen für Sie gelten.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  15. André

    Hallo,
    ich mache eine 7 wöchige Regiehospitanz an einer Oper. Probenstart war am 26.02.18. Mir geht es gesundheitlich leider nicht gut, sodass ich mich leider gezwungen sehe die Hospitanz abzubrechen.
    In meinem Vertrag (Vertragsende 13.04.18), sind keine Fristen etc. genannt.
    Kann ich einfach kündigen oder muss ich mich im Zweifel von meinem Arzt für die Zeit krankschreiben lassen?

    Beste Grüße

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo André,

      ist keine vertragliche Kündigungsfrist festgelegt, gilt in der Regel die gesetzliche. Diese beträgt für Arbeitnehmer vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats. Alternativ dazu kann sich der Arbeitnehmer auch versuchen, mit seinem Arbeitgeber auf einen Aufhebungsvertrag zu einigen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  16. Holger

    Hallo

    Es gibt also nur den Aufhebungsvertrag um ein Arbeitsverhältnis schnellstens zu beenden wenn der Arbeitnehmer dies initiiert und keine außerordentliche Kündigung vorliegt?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Holger,

      Aufhebungsvertrag oder außerordentliche/fristlose Kündigung sind in der Regel die gängigen Methoden. Ob es im Einzelfall noch weitere Möglichkeiten gibt, kann nur ein Anwalt mit Einblick in das Vertragsverhältnis sagen.

      Das Team von arbeitsvertrag.org

  17. Bella

    Hallo,

    ich möchte mein Arbeitsverhältnis so schnell wie möglich kündigen.
    Ich bin seit dem 01.09.2012 in der Firma beschäftigt.
    In meinem Vertrag steht geschrieben: „Wird das Arbeitsverhältnis über die Probezeit hinaus fortgesetzt, gilt danach, ungeachtet der Befristung, beidseitig die gesetzliche Kündigungsfrist.“
    Da ich nun knapp über 5 Jahre dort angestellt bin, bedeutet das demnach, dass ich eine Kündigungsfrist von 2 Monaten habe? Oder bleibt es bei mir als Arbeitnehmer bei der Kündigungsfrist von 1 Monat?
    Über eine baldige Antwort wäre ich Ihnen sehr dankbar!

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Bella,
      gemäß § 622 Abs. 1 BGB kann mit einer Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden. Absatz 2, der längere Kündigungsfristen vorsieht, gilt für die Kündigung des Arbeitgebers.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

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