Der gesetzliche Mindestlohn – was steht Ihnen mindestens zu?

Von Jörg K.

Letzte Aktualisierung am: 4. Dezember 2023

Geschätzte Lesezeit: 9 Minuten

Der Mindestlohn stellt die absolute Lohnuntergrenze dar. Arbeitgeber sind verpflichtet diesen zu zahlen.
Der Mindestlohn stellt die absolute Lohnuntergrenze dar. Arbeitgeber sind verpflichtet, diesen zu zahlen.

Nicht selten wurden Arbeitnehmer in der Vergangenheit nur gering für ihre Arbeit entlohnt. Trotz Vollzeittätigkeit konnten Angehörige einiger Branchen daher nicht von ihrem Einkommen leben und ihren Lebensunterhalt allein bestreiten.

Dies war einer der Gründe für die Einführung einer Lohnuntergrenze in Deutschland. Der Mindestlohn sorgt dafür, dass Arbeitnehmer zur Sicherung ihres Existenzminimums nicht mehr auf das Aufstocken mittels staatlicher Unterstützungsleistungen, wie Bürgergeld, angewiesen sind.

Wie sich ein gesetzlicher Mindestlohn auf den Arbeitsmarkt und die Volkswirtschaft im Allgemeinen auswirkt, wird von Vertretern verschiedener Gruppen stark kontrovers diskutiert, genauso wie hoch der Mindestlohn brutto ausfallen sollte. In diesem Ratgeber erhalten Sie deshalb alle Informationen darüber, was für und was gegen den Mindestlohn spricht.

Verwenden Sie den Mindestlohn-Rechner!

Kompaktwissen: Mindestlohn

Wo liegt der gesetzliche Mindestlohn?

Aktuell beträgt der Mindestlohn 12,41 Euro brutto pro geleisteter Arbeitsstunde (Stand: Januar 2024).

Wer entscheidet, wie hoch der Mindestlohn ausfällt?

Entscheidungen über die Höhe des Mindestlohns obliegen der sogenannten Mindestlohnkommission. Sie besteht aus Arbeitgebern, Gewerkschaften und einem unabhängigen Vorgesetzten. Alle zwei Jahre wird normalerweise neu verhandelt.

Wer erhält den Mindestlohn?

In der Regel erhält jeder Arbeitnehmer den Mindestlohn, es gibt jedoch Ausnahmen. Für welche Personengruppen die gesetzliche Lohnuntergrenze nicht gilt, erfahren Sie in unserem Ratgeber zu den Ausnahmen vom Mindestlohn.

Spezifische Themen rund um den Mindestlohn:

Mit dem Mindestlohn in Deutschland gehen einige Ausnahmen einher.

Aus­nahmen vom Mindest­lohn

Wer muss den Mindestlohn erhalten, wem bleibt er verwehrt? Die Antwort darauf gibt es hier!

Wann ist beim Mindestlohn mit einer Anhebung zu rechnen?

Mindest­lohn­erhöhung

Wer entscheidet darüber, ob der Mindestlohn erhöht wird und wann ist es wieder soweit?

Mindestlohn: Was verdient Europa?

Mindest­lohn in Europa

Wer erhält den höchsten und wer den niedrigsten Mindestlohn in Europa? Wo gibt es keine Lohnuntergrenze?

Mindestlohn-Pro-Contra

Pro und Contra beim Mindest­lohn

Welche Vor- und Nachteile bringt der Mindestlohn mit sich? Welche Seite überwiegt letztendlich?

Mindestlohn-Pro-Contra

Tariflicher Mindestlohn

Hier erhalten Sie einen Überblick zum Mindestlohn im Tarifvertrag.

Mindestlohn für Flüchtlinge

Mindestlohn für Flüchtlinge

Hier erfahren Sie, wie der Mindestlohnanspruch für Flüchtlinge in Deutschland geregelt ist.

Der Mindestlohn in Europa im Vergleich

Schon in 29 von 47 Ländern in Europa sind Arbeitgeber gesetzlich dazu verpflichtet, ihren Angestellten Mindestlöhne zu zahlen. Das bedeutet jedoch nicht, dass Beschäftigte deshalb im europäischen Vergleich einen einheitlichen Stundenlohn erhalten würden. Ganz im Gegenteil: Es herrschen nach wie vor ganz eklatante Unterschiede, wie viel Geld Beschäftigte pro Stunde mindestens erhalten müssen:

  • Luxemburg: 13,05
  • Deutschland: 12,00 (seit 1. Oktober 2022)
  • Niederlande: 10,58
  • Frankreich: 10,57
  • Irland: 10,50
  • Großbritannien: 10,37 (wechselkursabhängig)
  • Belgien: 10,25
  • Slowenien: 6,17
  • Spanien: 6,06
  • Malta: 4,57
  • Portugal: 4,25
  • Litauen: 4,47
  • Griechenland: 3,83
  • Polen: 3,81
  • Slowakei: 3,71
  • Estland: 3,86
  • Tschechien: 3,76 (wechselkursabhängig)
  • Kroatien: 3,60
  • Lettland: 2,96
  • Rumänien: 3,10
  • Ungarn: 3,21
  • Türkei: 2,44
  • Serbien: 2,31
  • Mazedonien: 2,08
  • Bulgarien: 2,00
  • Albanien: 1,50
  • Ukraine: 1,21
  • Russland: 0,92
  • Moldawien: 0,88

Quelle: WSI-Mindestlohndatenbank 2022

Deutlich wird: Gerade in den südlichen Ländern Europas liegt der Mindestlohn für Arbeitnehmer sehr viel niedriger als in den westlichen Mitgliedsländern. Zu berücksichtigen sind hierbei zum einen die Auswirkungen der Wirtschaftskrise, zum anderen jedoch auch die niedrigeren Lebenshaltungskosten.

Der Mindestlohn in Deutschland

Wie hoch ist der aktuelle Mindestlohn in Deutschland?
Wie hoch ist der aktuelle Mindestlohn in Deutschland?

In der Bundesrepublik Deutschland gilt ein allgemeiner Mindestlohn seit 2015. Er wurde mit dem Mindestlohngesetz am 1. Januar 2015 eingeführt und betrug damals 8,50 Euro. Aktuell liegt er bei 12,41 Euro (Stand: Januar 2024) brutto pro Stunde.

Ausschlaggebend für die Einführung war, dass sich in den Jahren davor immer mehr Arbeitnehmer in einem nur gering bezahlten Arbeitsverhältnis befanden.

Der große Niedriglohnsektor beförderte also die Einführung vom Mindestlohngesetz in Deutschland. Gerade im Vergleich der Bundesländer zeigte sich, dass die Arbeitsverträge in Ostdeutschland im Jahr 2014 wesentlich häufiger Stundenlöhne von unter 8,50 Euro vorwiesen, als diejenigen im Westen Deutschlands. Gerade in Mecklenburg-Vorpommern verdienten viele weniger. Auf Platz zwei und drei folgten Sachsen und Sachsen-Anhalt.

Und auch bei geschlechtsspezifischer Betrachtung wird eines ganz deutlich: Frauen verdienten häufiger wesentlich weniger, als vom heute gültigen Mindestlohn vorgegeben. Richtet sich das Augenmerk auf die verschiedenen Branchen, offenbaren die Statistiken einen Trend:

Im Gastgewerbe bekam knapp jeder Zweite weniger als 8,50 Euro brutto. Auch in der Land-, Forstwirtschaft und Fischerei sowie im Einzelhandel wurde dieser Wert bei vielen unterschritten. Der Gesetzgeber sah sich deshalb dazu genötigt, einen gesetzlichen Mindestlohn einzuführen.

Informationen zum Mindestlohn je nach Beschäftigungsart:

Ist Mindestlohn in der Ausbildung Pflicht?

Mindest­lohn in der Aus­bildung

Wird der Mindestlohn in einer Berufsausbildung gezahlt? Wir verraten es Ihnen hier!

mindestlohn-aushilfe-gastronomie

Mindest­lohn für Aus­hilfen

Haben Aushilfskräfte ebenfalls einen Mindestlohnanspruch? In diesem Ratgeber erfahren Sie es!

Mindestlohn im Minijob

Mindest­lohn im Mini­job

Müssen auch Minijobber den Mindestlohn erhalten? Hier erfahren Sie es.

Mindestlohn-Pro-Contra

Mindestlohn im Praktikum

Wann Praktikanten Anrecht auf den Mindestlohn haben, erfahren Sie in diesem detaillierten Ratgeber zum Thema.

Mindestlohn-Pro-Contra

Mindestlohn für Langzeitarbeitslose

Hier lesen Sie, warum bei Langzeitarbeitslosigkeit temporär kein Anspruch auf Mindestlohn besteht.

Mindestlohn-Pro-Contra

Mindestlohn in der Zeitarbeit

Bietet auch das Dreiecksverhältnis der Zeitarbeit einen Mindestlohn? Hier verraten wir es Ihnen.

Mindestlohn: Welche Ausnahmen gibt es?

Nicht jeder Arbeitnehmer in Deutschland hat laut Mindestlohngesetz (MiLoG) einen Anspruch auf den Mindestlohn. Der Gesetzgeber führt in Paragraph 22 „Persönlicher Anwendungsbereich“ aus:

Vom Mindestlohn ausgenommen sind …

  • Pflichtpraktikanten
  • Jugendliche unter 18 Jahren ohne abgeschlossene Berufsausbildung
  • Auszubildende
  • Ehrenamtlich tätige Mitarbeiter
  • Freiberufler
  • Selbstständige
  • Langzeitarbeitslose (ohne Unterbrechung mindestens ein Jahr bei der Bundesagentur für Arbeit registriert) in den ersten sechs Monaten ihres Wiedereintritts in den Arbeitsmarkt

Der Mindestlohn in den verschiedenen Branchen

Es gibt auch einen Mindestlohn in verschiedenen Branchen. Dieser variiert jedoch.
Es gibt auch einen Mindestlohn in verschiedenen Branchen. Dieser variiert jedoch.

Abgesehen vom allgemeinen Mindestlohn existieren in Deutschland auch in den Branchen gewisse Mindestlöhne. Sie entstehen aufgrund von Verhandlungen zwischen Arbeitgebern und Gewerkschaften, die im jeweils gültigen Tarifvertrag festgehalten werden.

Für die Arbeitnehmer im Osten gelten dabei normalerweise andere Vergütungshöhen als im Westen.

War der Mindestlohn in den verschiedenen Branchen gemäß Arbeitnehmerentsendegesetz, Arbeitnehmerüberlassungsgesetz oder Tarifvertragsgesetz niedriger als die gesetzliche Lohnuntergrenze, hatte er trotzdem Bestand. Diese Problematik wurde jedoch durch gewisse Übergangsregelungen gelöst, die in § 24 MiLoG festgehalten waren.

Diesem Paragraphen zufolge hatten die abweichenden Regelungen durch Tarifverträge nur bis zum 31. Dezember 2016 Vorrang vor dem Mindestlohn. Seit dem 1. Januar 2017 mussten die tariflichen Mindestlöhne je nach Branche bei mindestens 8,84 Euro brutto in der Stunde liegen.

Die folgende Übersicht zeigt die damalige Höhe des Mindestlohns in den verschiedenen Branchen gemäß Arbeitnehmerentsendegesetz, Arbeitnehmerüberlassungsgesetz und Tarifvertragsgesetz:

BrancheMindest­lohn OstMindest­lohn WestMindest­lohn BerlinGültigkeit
Abfall­wirtschaft9,10 €9,10 €9, 10 €1.1.2016 bis 31.03.2017
Dachdecker12,05 €12,05 €12,05 €01.01.16 bis 31.12.16
Fleisch­wirtschaft8,60 €8,60 €8,60 €01.01.15 bis 30.11.16
Friseure8,50 €8,50 €8,50 €01.08.15 bis 31.07.16
Land-, Forst­wirtschaft, Garten­bau7,90 €8,00 €7,90 €01.01.16 bis 31.12.16
Pflege­branche9,00 €9,75 €9,75 €01.01.16 bis 31.12.16

Die hier nur ausschnitthaft aufgeführten Branchen-Mindestlöhne galten als absolute Lohnuntergrenze und mussten von jedem Arbeitgeber gezahlt werden – egal, ob er Mitglied im jeweiligen verhandelnden Arbeitgeberverband war oder auch nicht.

Lagen die Branchen-Mindestlöhne über den damals noch allgemein gültigen 8,50 Euro, war der höhere Betrag verbindlich. Eine arbeitgeberseitige Reduzierung war in diesem Zusammenhang nicht gestattet. Zudem galten hier ebenfalls die für den allgemeinen Mindestlohn gültigen Ausnahmen nicht.

Wichtig: § 24 MiLoG ist mittlerweile weggefallen; es existieren demzufolge keine Übergangsregelungen mehr. Seit dem 1. Januar 2018 gilt der gesetzliche Mindestlohn in jeder Branche. Höhere Mindestlöhne sind natürlich immer noch möglich.

Informationen zum Mindestlohn in verschiedenen Branchen:

Mindestlohn beim Bäcker

Mindest­lohn beim Bäcker

Besitzen alle Arbeitnehmer in einer Bäckerei Anspruch auf den Mindestlohn? Lesen Sie es hier!

Mindestlohn im Gastgewerbe

Mindest­lohn im Gast­gewerbe

Haben Beschäftigte im Hotel- und Gastgewerbe Anspruch auf Mindestlohnvergütung? Dieser Ratgeber offenbart es.

Wie Arbeitgeber versuchen, den Mindestlohn zu umgehen

Seitdem Arbeitnehmer einen Anspruch auf den Mindestlohn haben, lassen sich manche Arbeitgeber richtig etwas einfallen, um nicht allzu tief in die Tasche greifen zu müssen und preislich konkurrenzfähig zu bleiben.

Nicht alle Tricks sind dabei rechtlich zulässig. Bei welchen findigen Ideen es sich um rechtlich abgesicherte Maßnahmen handelt und mit welchem Verhalten Ihr Chef gegen geltendes Arbeitsrecht verstößt, erklären wir im Folgenden.

Der Arbeitnehmer soll nicht vergütete Überstunden ableisten.
Es liegt quasi auf der Hand: Wird das Entgelt pro Stunde vom Gesetzgeber vorgegeben, weicht der Arbeitgeber diese Vorgabe einfach durch nicht bezahlte, jedoch vom Arbeitnehmer erwartete Mehrarbeit auf. Damit reduziert sich der zu zahlende Betrag. Dieses Verhalten ist illegal und zudem noch relativ riskant, werden Arbeitgeber doch hinsichtlich der Einhaltung des Mindestlohns überprüft. Er muss hier nachweisen, dass sich die geleisteten Überstunden im gesetzlichen Rahmen befanden und erforderlich waren.

Ein Unternehmen, in dem abhängig Beschäftigte tätig sind, hat gewisse Aufzeichnungspflichten zu erfüllen. Es muss nach Paragraph 17 MiLoG:

Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit dieser Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer spätestens bis zum Ablauf des siebten auf den Tag der Arbeitsleistung folgenden Kalendertages [aufzeichnen] und diese Aufzeichnungen mindestens zwei Jahre beginnend ab dem für die Aufzeichnung maßgeblichen Zeitpunkt [aufbewahren].“

Fällt bei der Kontrolle auf, dass die Arbeitszeitvorgaben nicht eingehalten wurden, drohen hohe Bußgelder.

Arbeitnehmer sollen eine Verzichtserklärung unterschreiben.
Verlangt Ihr Chef von Ihnen, dass Sie keinen Anspruch auf Mindestlohn erheben, ist diese Vereinbarung unwirksam, auch wenn sie unterzeichnet wurde. Gleiches gilt, wird die Geltendmachung lediglich beschränkt.

Arbeitsverträge werden vermehrt mit (Pflicht-)Praktikanten abgeschlossen.
Die Mindestlohn-Ausnahmen verleiten so manchen Arbeitgeber dazu, vermehrt Pflichtpraktikanten und Langzeitarbeitslose anzustellen. Diese haben (zunächst) keinen Anspruch auf den Mindestlohn. Dies kann mit dem Gesetz vereinbar sein. Nicht erlaubt ist hingegen die Umwandlung vom regulären Beschäftigungsverhältnis in ein Praktikumsverhältnis.

Keine Zuschläge für Sonntags- und Feiertagsarbeit mehr.
Seit der Einführung des Mindestlohns streichen Arbeitgeber Arbeitnehmer auch immer wieder die Zuschläge, welche sie für das Arbeiten an Sonn- und Feiertagen wie auch nachts erhalten. Dies ist nicht rechtens, wenn sich beide Partner im Tarif- oder Arbeitsvertrag darauf geeinigt haben.

Wer regelmäßig zwischen 23 Uhr und 6 Uhr arbeitet, hat als Nachtarbeitnehmer sogar einen gesetzlichen Anspruch auf einen Zuschlag in angemessener Höhe (25 Prozent auf den Bruttostundenlohn) bzw. einen entsprechenden Freizeitausgleich – so hat es das Bundesarbeitsgericht in seinem Urteil (Az. 10 AZR 423/14) festgehalten.

Gesetzlicher Mindestlohn in Deutschland – diese Institutionen überprüfen die Einhaltung

Mindestlohn in Deutschland: Die Einhaltung wird überprüft von der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FSK). Sie ist dem Zoll unterstellt.
Mindestlohn in Deutschland: Die Einhaltung wird überprüft von der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FSK). Sie ist dem Zoll unterstellt.

Selbstverständlich wird bei der Zahlung des Mindestlohns nicht ausschließlich auf Vertrauen gegenüber den Arbeitgebern gesetzt, sondern auch kontrolliert.
Verantwortlich hierfür ist die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Zolls. Sie überprüft ebenfalls, ob die Branchen-Mindestlöhne eingehalten werden.

Die Zöllner kommen unangekündigt vorbei und lassen sich direkt vor Ort die Lohn- und Meldeunterlagen vorlegen. Dazu gehören zum Beispiel:

  • Arbeitsverträge
  • Entgeltabrechnungen
  • Stundenzettel
  • Lohnlisten
  • Urlaubspläne
  • Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen
  • Lohn- und Finanzbuchhaltung

Geht aus diesen hervor, dass die Vorgaben des Mindestlohngesetzes nicht eingehalten wurden, erwarten Arbeitgeber saftige Bußgelder. Jeder Unternehmer sollte sich also zweimal überlegen, ob er das Risiko, den Mindestlohn nicht zu zahlen, wirklich eingehen will.

Ein Betrieb kann wegen der Missachtung gesetzlicher Vorgaben zum Mindestlohn zu einer Geldstrafe von bis zu 500.000 Euro verurteilt werden. Ein sehr hoher Betrag, der gerade kleinere Firmen mächtig schmerzt.

Insgesamt wurden 2015 etwa 43.700 Betriebe und Unternehmen kontrolliert, weniger als noch im Jahr davor. Dies ist unter anderem auf die noch nicht ausreichende Zahl an Zoll-Fahndern in diesem Bereich zurückzuführen. Bundesweit sind zwar circa 6.800 FSK-Mitarbeiter unterwegs, doch prüfen sie unter anderem auch auf Schwarzarbeit. Noch sind viele Stellen zur Kontrolle des Mindestlohns nicht geschaffen, das soll jedoch in den kommenden Jahren nachgeholt werden – bis 2022 schließlich alle besetzt sind.

Im gesamten Jahr 2015 wurden zahlreiche Ermittlungsverfahren wegen diverser Mindestlohnvergehen eingeleitet: 705 wegen der Nichtgewährung des gesetzlichen Mindestlohns und 2061 wegen der Nichtgewährung der vereinbarten Branchen-Mindestlöhne. Die angeordneten Bußgelder beliefen sich hierbei auf 15 Millionen Euro.

Gesetzlicher Mindeslohn – Pro und Contra

Kaum ein anderes Thema wurde und wird in der Bundesrepublik so heiß diskutiert wie der Mindestlohn. Die einen halten ihn für ein Instrument, das mehr Gerechtigkeit schafft. Die anderen argumentieren mit einem massiven Verlust an Arbeitsplätzen. Welche Gründe für und welche gegen den Mindestlohn sprechen, führen wir an dieser Stelle deshalb auf.

Pro Mindestlohn:

  • Arbeitnehmer, die Vollzeit arbeiten, müssen von ihrer Tätigkeit sich auch ihren Lebensunterhalt finanzieren können (Armutsprävention, auch im Alter)
  • Bekommen Mitarbeiter mehr Geld, fördert das die Motivation und damit auch ihre Produktivität
  • Verstärkung der Kaufkraft und damit erhöhte Nachfrage, wodurch die Wirtschaft gefördert und die Konjunktur angekurbelt wird
  • Der Mindestlohn verhindert Lohndumping, der Wettbewerb zwischen Unternehmen wird nicht mehr auf dem Rücken geringer Stundenpreise von zum Beispiel ausländischen Mitarbeitern geführt

Gegen den per Gesetz eingeführten Mindestlohn führen die Kritiker an:

Gegner vom allgemeinen gesetzlich definierten Stundenlohn führen verschiedene Argumente ins Feld.
Gegner vom allgemeinen gesetzlich definierten Stundenlohn führen verschiedene Argumente ins Feld.
  • Verteuerung der Lebenshaltungskosten für alle, da Dienstleistungen wie Friseurbesuche etc. mehr kosten
  • Einschränkung der Tarifautonomie schmälert Einfluss der Gewerkschaften
  • Ob der Mindestlohn eingehalten wird, muss kontrolliert werden. Hierdurch entstehen neue Kosten
  • Abbau von Arbeitsplätzen, da die Beschäftigung von Arbeitnehmern teurer wird
  • Armutsprävention hängt nicht allein an der Lohnhöhe

Fazit

Wie hat sich die Einführung des Mindestlohns auf die Arbeitsmarktsituation ausgewirkt? Zunächst einmal werden Schätzungen zufolge seitdem etwa vier Millionen Menschen in Deutschland besser bezahlt.

Daher sind sie im Regelfall auch motivierter. Die zunächst befürchtete Welle von Arbeitsplatzverlusten blieb weitestgehend aus. Das zeigen unter anderem die Arbeitslosenzahlen. Diese liegen momentan so niedrig wie seit mehr als 20 Jahren nicht mehr. Ein Unterschied zwischen Ost- und Westdeutschland ist hier nicht auszumachen.

Die Pro- und Contra-Argumente beim Mindestlohn gleichen sich zusammenfassend einigermaßen aus, wobei die Argumente für die gesetzliche Lohnuntergrenze letzten Endes überwiegen. Es bleibt abzuwarten, wie sich das Ganze weiterhin entwickelt.

Ob es zu einer Mindestlohnerhöhung kommt, hängt von der Entscheidung der sogenannten Mindestlohnkommission ab. Alle zwei Jahre verhandeln Gewerkschaften, Arbeitgeber und ein unabhängiger Vorsitzender hierin über den Mindestlohn und wie hoch er sein sollte. Sie berücksichtigen in ihren Verhandlungen auch, wie die Tarifentwicklung verläuft.

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Der gesetzliche Mindestlohn – was steht Ihnen mindestens zu?
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Über den Autor

Autor
Jörg K.

Jörg hat Rechtswissenschaften an der Universität Passau studiert. Nachdem er Erfahrung in verschiedenen Verlagen gesammelt hat, stieß er 2019 zur Redaktion von arbeitsvertrag.org. In seinen Ratgebern befasst er sich mit verschiedenen Themen rund um Arbeitsrecht.

23 Gedanken zu „Der gesetzliche Mindestlohn – was steht Ihnen mindestens zu?

  1. Teschner

    Arbeitsvertrag läuft auf 34 Stunden wöchentlich seid dem Mindestlohn würden mir Stunden gekürzt da Arbeitgeber selber macht damit bekomme ich wöchentlich nur auf 25. Stunden ist das rechtens

  2. Dörnberg

    Hallo ich habe noch Urlaubsanspruch aus 2018 den ich jetzt nehme. Bekomme ich den Stundenlohn (Mindestlohn 2018) berechnet oder den von 2019 auf diese Urlaubsstunden?

  3. Jürgen

    Hallo,

    bin Fernfahrer mit einen Festgehalt von derzeit 2200€. Meine monatlichen Stunden belaufen sich bei ca. 270 Stunden. Im Arbeitsvertrag steht das alle Überstunden abgegolten sind, ebenso Sonntags und Feiertagsarbeit.
    Ist das Rechtens, bzw kann ich die Überstunden einklagen und wenn ja wie lange Rückwirkend(6Jahre)

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Jürgen,
      bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir keine Rechtsberatung anbieten. Daher dürfen wir auch nicht beurteilen, was im Einzelfall rechtens ist. Sie können sich mit Ihrem Anliegen an einen Anwalt wenden.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  4. Alex

    Hallo, ich arbeite bei DHL Express, Gehalt 1300 netto 160 Stunden über 10 Stunde ist Überstunde. Ich arbeite 190 ~ 240 Stunden. , keine Nachtzuschlag, überwiesen 1380 €
    Ist das richtig?
    Mindestens Lohn?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Alex,

      bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir keine Rechtsberatung anbieten dürfen. Sie sollten sich mit einem Anwalt für Arbeitsrecht zusammensetzen, der sich mit Ihrer Situation angemessen auseinandersetzen und daraufhin beraten kann.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  5. Yvi

    Hallo, ich arbeite im Verkauf mit Grundgehalt und Provision. In einem Monat hatte ich zu wenig Provision erwirtschaftet so dass ich den Mindestlohn nicht erreicht habe. Die Differenz wurde vom Betrieb aufgestockt auf Mindestlohn. Im nächsten Monat habe ich mehr verkauft und mehr Provision erhalten so dass ich über dem Mindestlohn war. Darauf hin wurde mir die Aufstockung vom Vormonat vom Gehalt wieder abgezogen. Ist das rechtlich richtig?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Yvi,

      wir können Ihnen in diesem Fall nur empfehlen sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht zu wenden. Dieser kann Ihre individuelle Situation besser einschätzen und sich ggf. für Ihre Rechte einsetzen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  6. Angelina

    Liebes Team, ich hätte da mal eine Frage : ich fand dieses Jahr keinen Ausbildungsplatz und möchte daher als ungelernte Kraft arbeiten wie viel würde ich den da ungefähr verdienen?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Angelina,

      in jeder anderen Tätigkeit besteht Anspruch auf Mindestlohn. Wie viel Sie im Monat verdienen, hängt dann von der Art der Tätigkeit (z. B. Minijob) und der wöchentlichen Arbeitszeit ab.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  7. Volker B.

    Langzeitarbeitslose sind die ämsten Schweine in Deutschland. Mit dem Vorwand sie durch noch geringere Löhne als den Mindestlohn bezahlen zu dürfen, hat man dies so geregelt um sie überhaupt wieder in ein Arbeitsverhältnis zu bekommen. Dies hat allerdings zur Folge, das sie in der Regel spätestens im 6ten Monat gefeuert werden und dann wieder genau so dastehen, wie vor einer Arbeitsaufnahme. Somit sind sie faktisch bis zu ihren Tod Sozialhilfeempfänger. Darüber hinaus ist auch der Mindestlohn noch zu gering bemessen. Denn wer über lange Jahre für diesen Lohn arbeiten muß, steht als Rentner auch wieder mit dem Rücken an der Wand, da selbst besser Verdienende im Rentenalter kaum mit Ihrer Rente auskommen können, bzw. Ihren Lebenstandart nicht mehr halten können. Und das alles in einem Staat, in welchem 6% der Bevölkerung soviel Vermögen haben wie der Rest des ganzen Volkes. Jeder deutsche Arbeitnehmer zahlt rund ein Drittel mehr Abgaben als diese Reichsten. Aber Deutschland ist ja ein Sozialstaat. Und wenn ma dann sieht, wie sich die Deutschen engagieren, dann kann einem nur Speiübel werden. Über die Hälfte der Wahlberechtigten gehen nicht mal wählen.
    Und wenn Ihnen die zur Wahl stehenden Parteien nicht passen, sich zu engagieren und mit Gleichgesinnten evtl. eine neue Partei zu gründen um Änderungen herbei zu führen, Fehlanzeige!!!!
    Dann müsste man ja Zeit opfern und evtl. mal auf einen Urlaub verzichten. Und man müsste ja Beiträge bezahlen. Und unsere Kinder sollen sie sich doch selbst kümmern wenn sie alt genug dafür sind.
    Jedem Volk geht es nur so gut, wie es die Masse des Volkes zulässt. In den meisten Völkern dieser Welt hat allerdings Lethargie,Dummheit und nicht zu unterschätzen Faulheit den Vorrang.
    Ich habe mal versucht etwas zu ändern und bin am Desinteresse meiner Mitbürger gescheitert und Kommunisten und AFD mag ich nun auch nicht.

  8. Jana O.

    Gilt der Mindestlohn für alle, also Vollzeit – / Teilzeit – und 450€ Kräfte?
    In meiner alten Firma bekommen die Packer 7.50 € die Stunde.
    Sie verpacken die Ware für die Kunden.

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Jana,

      ja, in der Regel gilt für alle Arbeitnehmer der Mindestlohn. Ausnahmen bestehen bei Langzeitarbeitslosen, wenn diese noch keine sechs Monate im Betrieb beschäftigt sind.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  9. Anastasia

    Liebes Team,
    ich habe nur Förderschulabschluss und bin ungelernte Kraft. Nun war eine Bekannte von mir so nett, mich an der Schule, an der sie als Lehrkraft arbeitet, als Integrationshelferin zu empfehlen. Der Schulleiter hat auf ihre Bitte hin mich eingesetzt. Das war letztes Jahr im Mai. Er hat dann einen Praktikumsvertrag gemacht, ohne eine Entlohnung zu nenne. Ich wurde immer vertröstet, dass ich 450,00 € bekommen würde. Ich habe das Geld nur hin und wieder aber nicht regelmäßig bekommen. Da ich die Arbeit sehr gern mache, bin ich geblieben, da mir in Aussicht gestellt wurde, dass ich bald einen richtigen Vertrag bekäme. Nun konnte ich so nicht existieren und mein Freund hat mich unterstützt. Dann hat mir die Bekannte vorgeschlagen, mich von einem sozialen Dienst anstellen zu lassen. Dies wurde auch dem Leiter gesagt. Kaum werde ich jetzt seit 1 Monat von diesem sozialen Dienst bezahlt, bei dem ich einen befristete Arbeitsvertrag habe, will der Schulleiter, dass ich bei ihm einen Vertrag unterzeichne und droht, wenn ich es nicht tue, dann werfe er mich raus. Ich brauche dringend einen Rat, was ich ihm für einen Paragraphen nenne kann, dass ich nicht zwei Verträge unterzeichnen kann, in denen die gleiche Arbeitsleistung und die gleiche Arbeitszeit vereinbart werden. Außerdem möchte ich nicht schon nach 1-3 Monaten bei der Organisation, die mich sozusagen finanziell gerettet haben , kündigen. Bei ihm würde ich mehr verdienen aber wie wäre das Arbeitsklima? Kann das durch Geld aufgewogen werden?Ich fühle mich sehr unter Druck, habe gesagt, dass ich mich ja wohl strafbar machen würde, wenn ich seinen Vertrag auch noch unterzeichne, obwohl die andere Seite nichts von seinem Angebot weiß.Ich weiß, dass er finanzielle Probleme hat und das kann ich auch verstehen. Hätte er von Anfang an mit offenen Karten gespielt und mir gesagt, gehen sie ruhig erst mal zu einem anderen Arbeitgeber bis ich liquide bin und sie selbst übernehmen kann. Aber ich bin immer nur vertröstet worden und wenn nicht liebe Menschen mir finanziell geholfen hätten, wäre ich verloren gewesen. Was raten Sie mir?Ich möchte den Job gernmachen und komme super mit dem Kind und den Eltern aus.

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Anastasia,

      sollten beide Arbeitsstellen nicht miteinander zu vereinbaren sein, müssen sich sich für eine Stelle entscheiden. Sie sollten sich jedoch nicht unter Druck setzen lassen. Überlegen Sie in Ruhe, welche Stelle Ihnen lieber ist und entscheiden Sie sich dann.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  10. Heidrun

    Liebes Team.

    Ich arbeite als Integrationshelferin teilzeit und bekomme 8.23€ die Stunde. Ich arbeite 19 Std.
    Gilt für mich die Mindeslohnerhöhung und wenn ja, seit bzw. ab wann?

    Lieben Gruß

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Heidrun,

      auch für Sie gilt seit dem 01.01.2017 ein Mindeslohn von 8,84 € (Brutto) pro Stunde.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  11. Händler

    Hallo,

    ich beziehe einen Grundlohn von 1300,-€ und prozentuale Provisionen, die unterschiedlich ausfallen und nicht garantiert sind. Darf die Provision angerechnet werden?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Händler,

      Provisionen sind nicht als Teil des Mindestlohns anzusehen, da dieser immer gezahlt werden muss.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  12. Benji

    Hallo, ich bin Gehaltsempfänger seit vielen Jahren.
    Bekomme immer den selben Betrag von 1530,00 € seit vielen Jahren.
    Ist seit Januar 2017 dies noch mit dem Mindestlohn Gesetz vereinbar ?
    Wenn ich richtig zähle hat der Januar 22 Arbeitstage , 8 h/d Arbeitszeit sind 176 h/mtl. mit
    8,85€/h sind 1.557,60 €/mtl.

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Benji,

      es gelten die Arbeitstunden, die in Ihrem Arbeitsvertrag festgelegt sind. Der aktuelle Mindestlohn zieht bei einer 40-Stunden-Woche einen monatlichen Betrag von 1532 Euro nach sich. Weniger darf nicht gezahlt werden. Wenden Sie sich im Zweifelsfall an einen Anwalt.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  13. Altmann

    Hallo, ich arbeite in einer Arztpraxis und mein Arbeitgeber hat mich und meine Kolleginen den Stundenlohn ohne Ankündigung von 40 Sth/Wo auf 38,5 Sth/Wo gekürzt um so die Lohnanpassung für Januar 2017 anzupassen. Ist das Rechtens?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Altmann,
      dabei ist entscheidend, welche Wochenstunden in Ihrem Vertrag vereinbart wurden. Kürzungen ohne Änderungen des Vertrags sind in der Regel nicht zulässig.
      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

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