Wann kommt es zur Kündigung durch den Arbeitgeber?

Von Jörg K.

Letzte Aktualisierung am: 11. Oktober 2023

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

Die Kündigung durch den Arbeitgeber kann aus verschiedenen Gründen erfolgen. Sie liegen entweder in der Person des Arbeitnehmers oder außerhalb seiner selbst.
Die Kündigung durch den Arbeitgeber kann aus verschiedenen Gründen erfolgen. Sie liegen entweder in der Person des Arbeitnehmers oder außerhalb seiner selbst.

Will ein Unternehmer Arbeitnehmer entlassen, ist er gemäß Arbeitsrecht an zahlreiche gesetzliche Vorschriften gebunden. Hier ist zunächst das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) zu nennen, das aufführt, unter welchen Bedingungen Arbeitnehmer gefeuert werden dürfen.

Und auch im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) finden sich einige Klauseln, die die Kündigung des Arbeitsverhältnisses betreffen – z. B. welche Kündigungsfristen einzuhalten sind.

Überdies ist die Kündigung bestimmter Personen bzw. Gruppen in weiteren, separaten Gesetzestexten niedergeschrieben (Schwerbehindertengesetz, Mutterschutz, Berufsbildungsgesetz etc.) In diesem Zusammenhang sprechen Experten vom einzuhaltenden Sonderkündigungsschutz. Lesen Sie mehr hierzu in diesem Ratgeber.

Kompaktwissen: Kündigung durch den Arbeitgeber

Was sind anerkannte Gründe für eine Kündigung durch den Arbeitgeber?

Das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) schreibt vor, dass Kündigungen durch den Arbeitgeber nicht sozial ungerechtfertigt erfolgen dürfen. Daher muss ein personen-, verhaltens- oder betriebsbedingter Grund für eine Entlassung vorliegen, damit die Kündigung wirksam ist.

Wann muss eine Kündigung vom Arbeitgeber erfolgen?

Welche Kündigungsfristen maßgeblich sind, ergibt sich entweder aus § 622 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) oder aus dem Arbeitsvertrag. Die Frist für Arbeitnehmer darf jedoch keinesfalls länger sein als die für Arbeitgeber.

Wie muss eine Kündigung vom Arbeitgeber erfolgen?

Wie eine Kündigung vom Arbeitnehmer muss auch eine solche vom Arbeitgeber schriftlich erfolgen. Wie sie aussehen könnte, zeigt Ihnen unser Muster.

Arten der Kündigung durch den Arbeitgeber

Welche Kündigungsgründe kann ein Arbeitgeber anführen?

In Unternehmen, die regelmäßig mehr als zehn Mitarbeiter in Vollzeit beschäftigen, kommt der gesetzliche Kündigungsschutz zum Tragen. Doch auch Mitarbeiter in Teilzeit werden berücksichtigt, jedoch mit einem Faktor (§ 23 Absatz 2 KSchG):

  • arbeiten sie bis 20 Stunden in der Woche, erhalten sie den Faktor 0,5
  • bei einer Wochenarbeitszeit bis maximal 30 Stunden, werden sie mit 0,75 berechnet
  • ab 30 Stunden gilt der Faktor 1

Sind insgesamt 10,25 Arbeitnehmer im Unternehmen tätig, müssen sich Unternehmer an das Kündigungsschutzgesetz halten. Auszubildende bleiben bei dieser Zählung außen vor. Sie haben in diesem Zusammenhang keinerlei Relevanz.

Sind diese Voraussetzungen gegeben, sieht das Arbeitsrecht für den Arbeitgeber vor, dass er nur aus drei verschiedenen Gründen Kündigungen vornehmen darf.

Übrigens: Neben einer ordentlichen Kündigung, die das Arbeitsverhältnis erst nach einer bestimmten Frist beendet, kann auch eine fristlose Kündigung durch den Arbeitgeber erfolgen. Die Vertragsbeziehung ist dann mit sofortiger Wirkung beendet. Angesichts dieser Härte, ist eine fristlose Kündigung durch den Arbeitgeber nur unter besonderen Umständen erlaubt. Das BGB führt die geltenden Bestimmungen in Paragraph 626 BGB („Kündigung aus wichtigem Grund“) auf:

Das Dienstverhältnis kann von jedem Vertragsteil aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden, wenn Tatsachen vorliegen, auf Grund derer dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile die Fortsetzung des Dienstverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist oder bis zu der vereinbarten Beendigung des Dienstverhältnisses nicht zugemutet werden kann.“ (§ 626 BGB Absatz 1)

Die betriebsbedingte Kündigung

Eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses erlaubt das Arbeitsrecht auch dann, wenn die Kündigung aus betrieblichen Gründen erfolgt. Diese müssen sich durch ihre Dringlichkeit auszeichnen und stellen nicht den einzigen Fallstrick bei einer Kündigung durch den Arbeitgeber dar. Weitere Gründe für die betriebsbedingte Kündigung müssen ebenfalls vorliegen, damit sie wirksam ist:

  • der Arbeitsplatz des Arbeitnehmers fällt dauerhaft weg
  • eine Weiterbeschäftigung des Mitarbeiters ist auch nicht auf einem anderen Arbeitsplatz möglich
Die betriebsbedingte Kündigung: Eine Abfindung bekommen Sie nur, wenn die Kündigungserklärung entsprechend formuliert ist.
Die betriebsbedingte Kündigung: Eine Abfindung bekommen Sie nur, wenn die Kündigungserklärung entsprechend formuliert ist.

Die betriebsbedingte Kündigung ist mit einer Sozialauswahl verbunden.

Das bedeutet: Soll ein Mitarbeiter entlassen werden, ist aus sozialer Sicht abzuwägen, wer zuerst gehen muss (§ 1 KSchG).

Zur Kündigung durch den Arbeitgeber darf es deshalb erst kommen, wenn folgende Aspekte angemessen berücksichtigt wurden:

  • Alter
  • Dauer der Betriebszugehörigkeit
  • etwaigig zu leistende Unterhaltszahlungen
  • vorliegende Schwerbehinderung
Wann geht eine betriebsbedingte Kündigung mit einer Abfindung einher? Paragraph 1a KSchG besagt: Arbeitnehmer haben Anspruch auf einen solchen Ausgleichsbetrag in Höhe von 0,5 Monatsgehältern multipliziert mit der Dauer der Betriebszugehörigkeit in Jahren, wenn der Chef ebenjene anbietet. Im Kündigungsschreiben muss der Arbeitgeber darauf hinweisen, dass es sich um eine Kündigung aus dringenden betrieblichen Erfordernissen handelt. Des Weiteren bedarf es eines Verweises darauf, dass der Arbeitnehmer hierfür die Kündigung nicht gerichtlich anfechten darf (Klageverzichtsvertrag).

Da diese Art der Kündigung nicht auf ein Fehlverhalten des Arbeitnehmers zurückzuführen ist, bedarf es keiner vorherigen Abmahnung. Auch für die betriebsbedingte Kündigung gilt: Die Kündigungsfrist ergibt sich aus den gesetzlichen Bestimmungen (§ 622 BGB), wahlweise auch aus einem Tarifvertrag, dem Arbeitsvertrag oder einer Betriebsvereinbarung.

Die personenbedingte Kündigung

Die personenbedingte Kündigung kann wegen Krankheit erfolgen. Sie ist nicht so leicht durchzusetzen wie gemeinhin angenommen wird.
Die personenbedingte Kündigung kann wegen Krankheit erfolgen. Sie ist nicht so leicht durchzusetzen wie gemeinhin angenommen wird.

Die ordentliche Kündigung durch den Arbeitgeber kann auch dann erfolgen, wenn bestimmte in der Person des Arbeitnehmers selbst liegende Gründe dazu führen, dass er die arbeitsvertraglich zugesicherte Leistung nicht mehr zu erbringen vermag. Das ist zum Beispiel bei einer Kündigung wegen Krankheit der Fall. Allerdings gelten hier strenge Richtlinien, schließlich soll eine Diskriminierung Erkrankter vermieden werden.

Damit eine krankheitsbedingte Kündigung wirksam ist, müssen Arbeitgeber drei Voraussetzungen einhalten:

  • negative Gesundheitsprognose: Es ist wahrscheinlich, dass in Zukunft keine Besserung seiner gesundheitlichen Situation eintritt.
  • Interessensbeeinträchtigung: Die Fehlzeiten wirken sich nachteilig auf die Betriebsinteressen aus, z. B. durch Störungen im Betriebsablauf
  • Interessensabwägung: Bevor Arbeitgeber einem Mitarbeiter kündigen dürfen wegen häufiger Krankheit, sind die Interessen beider Vertragspartner gegeneinander abzuwägen.

Nur, wenn alle die Punkte für die Kündigung durch den Arbeitgeber sprechen, ist der Ausspruch aus diesem Kündigungsgrund wirksam.

Ist eine krankheitsbedingte Kündigung mit einer Abfindung verbunden? Gesetzlich hat der Arbeitnehmer keinen Abfindungsanspruch bei einer krankheitsbedingten Kündigung. Es steht ihnen jedoch frei, innerhalb von drei Wochen nach Zustellung der Kündigung durch den Arbeitgeber Kündigungsschutzklage zu erheben. Hierdurch wird der Chef unter Umständen dazu motiviert, über eine Abfindung zu verhandeln.

Die verhaltensbedingte Kündigung

Ein Arbeitsverhältnis kann gekündigt werden, wenn ein Arbeitnehmer seine arbeitsvertraglich zugesicherten Pflichten schuldhaft und schwerwiegend verletzt. Vorgeworfen können ihm werden, die wiederholte:

In der Regel erfolgt vor der Entlassung eine Abmahnung, in der der Vorgesetzte das zutage gelegte Verhalten rügt und strengere Maßnahmen wie die Kündigung androht, sollte es zukünftig wieder auftreten. Doch kann eine verhaltensbedingte Kündigung auch ohne Abmahnung erfolgen? Prinzipiell ja. Ein solches Vorgehen ist gesetzeskonform, wenn der Arbeitgeber nicht damit rechnen muss, dass eine Rüge zur Veränderung des bemängelten Verhaltens führen würde.

Muss eine Kündigung immer schriftlich erfolgen oder darf auch eine mündliche Kündigung durch den Arbeitgeber erfolgen? § 623 BGB schreibt für Kündigungen die Schriftform vor:

Die Beendigung von Arbeitsverhältnissen durch Kündigung oder Auflösungsvertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform; die elektronische Form ist ausgeschlossen.“

So kann ein Muster für das Kündigungsschreiben an den Arbeitnehmer aussehen

Kommt es zur Kündigung vom Arbeitsverhältnis durch den Arbeitgeber, überreicht Ihnen Ihr Chef bzw. Vorgesetzter das Schreiben entweder persönlich oder schickt es per Post zu. Die Kündigung vom Arbeitgeber verfolgt ein Muster, das in der Regel wie folgt oder ähnlich aussieht.

Name des Unternehmens
Name des Arbeitgebers
Straße und Hausnummer des Unternehmens
Postleitzahl und OrtVor- und Zuname des Arbeitnehmers
Straße und Hausnummer
Postleitzahl und Ort

Ort, Datum

Kündigung des am [Tag, Monat, Jahr] geschlossenen Arbeitsverhältnisses (Muster)

Sehr geehrte(r) Frau/Herr [Name des Arbeitnehmers],

mit diesem Schreiben kündige ich das zwischen uns bestehende Arbeitsverhältnis vom [Tag, Monat, Jahr] zum [Tag, Monat, Jahr] fristgerecht, hilfsweise zum nächst möglichen Zeitpunkt.

Mit freundlichen Grüßen

________________________
Unterschrift des Arbeitgebers

________________________
Unterschrift des Arbeitnehmers

Kündigung erhalten am: ________________________

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Über den Autor

Autor
Jörg K.

Jörg hat Rechtswissenschaften an der Universität Passau studiert. Nachdem er Erfahrung in verschiedenen Verlagen gesammelt hat, stieß er 2019 zur Redaktion von arbeitsvertrag.org. In seinen Ratgebern befasst er sich mit verschiedenen Themen rund um Arbeitsrecht.

146 Gedanken zu „Wann kommt es zur Kündigung durch den Arbeitgeber?

  1. Bergmann

    Guten Tag,
    ich habe folgendes Anliegen. Ich bin zum 17.01.2022 während der Probezeit gekündigt worden, war vom 30.12.2021-05.01.2022 mit Magendarminfekt und vom 05.01.2022 – 14.01.2022 mit Grippe und Verdacht auf Corona(pcr-test und Quarantäne) krank geschrieben. Nun habe ich darum gebeten mir meine Unterlagen und die Lohnabrechnung zuzusenden doch von meiner Exchefin bekam ich nur die Antwort das ich persönlich erscheinen muss da noch was unterzeichnet werden muss. Dies ist aber aufgrund meiner neuen Arbeitszeiten nicht möglich.
    Vielleicht können Sie mir da weiterhelfen. Gibt es eine Möglichkeit dies auf dem Postweg zu erhalten.
    Ich muss dazu erwähnen, dass wir nicht im friedlichen auseinander gegangen sind,da ich meine Fahrtkosten mit eigenem PKW laut Bundesinnungsverband für Gebäudereiniger eingefordert habe.
    Mit freundlichen Grüßen
    Bergmann

  2. Nina

    Hallo, meinen Kollegen und mir wurde im Oktober fristlos zum 30.11.2021 gekündigt aufgrund von Betriebsschliessung. Im November wurde schon nicht mehr gearbeitet. Ich bin davon ausgegangen, dass ich den November noch bezahlt bekomme (das Arbeitsamt hatte dies auch so verstanden). Aber nun wurde der November nicht mehr bezahlt und auf Nachfrage wurde gesagt, da fristlos gekündigt wurde und November ja schon nicht gearbeitet wurde muss November nicht bezahlt werden. Aber wie gesagt stand da doch auch eine bestimmte Frist (30.11) und nicht nur fristlose Kündigung. Ein Freund der Anwalt ist (nicht Arbeitsrecht) meint die Nichtzahlung ist rechtens und ich hätte nur 2 Wochen Zeit gehabt zu widersprechen nachdem Kündigung ausgesprochen wurde. Die Kündigung wollte ich ja nicht anfechten und bis vor 3 Tagen wusste ich nicht dass ich für November nicht bezahlt werde. Ich kann ja nicht etwas widersprechen was ich noch nicht weiß. Werde ich wirklich für November nicht bezahlt? Das Arbeitsamt sagt sie müssen nicht zahlen für November weil mein ehemaliger Arbeitgeber zahlen muss.

  3. aylin

    hallo

    mein Chef hat mich gekündigt, mit der korrekten kündigungsfrist. jedoch war er zum zeitpunkt, bei dem die Kündigung ausgesprochen (schriftlich) wurde, im krankheitsstand inkl gutachten des arztes, sprich arbeitsunfähig.

    ist oder war diese kündigung nun wirksam? ich frage, da ich dadurch handeln musste, und neu eine arbeitsstelle angenommen habe?

  4. Niklas

    Kündigungsfrist eingehalten?

    Kündigung vom Arbeitgeber zum 15.01.2021, nach vorheriger Ankündigung über Whats App und Ansage, dass die Kündigung noch am selben Tag zugestellt wird.

    Kontrolle meines Briefkastens gegen 18:00 Uhr am 15.01.2021, da war noch nichts vorhanden. Samstag früh dann im Briefkasten die Kündigung gehabt.

    Ist der Zugang nun am 16.01.2021, wegen der späten Zusellung, oder hätte ich nach Ankündigung des Arbeitgebers noch später den Briefkasten kontrollieren müssen, so das die Kündigung am 15.01.2021als zugestellt gilt?

  5. Noah

    Mein Bruder wurde wegen der aktuellen Lage gekündigt. Er ist damit nicht einverstanden, da das Unternehmen finanziell eigentlich keine Probleme hat. Er ahnt, dass der Arbeitgeber die Lage als Ausrede nutzt.

  6. Jade L.

    Ich finde es wirklich großartig, wie gut der Arbeitnehmer in Deutschland abgesichert ist. Mein Mann hatte damals auch eine Kündigung bekommen und dank einem ausgezeichneten Fachanwalt für Arbeitsrecht, wurde das Anliegen bestens geklärt. Interessant, die drei verschiedenen erlaubten Gründe für Kündigungen hier zu sehen. Vielen Dank für den Beitrag.

  7. Tanja K.

    Hallo, mein Chef hat mir einfach gekündigt. Es gab keine Abmahnung und die Kündigung erfolgt per SMS. Wollte mich erkundigen, ob das rechtens ist. Werde auf jeden Fall einen Anwalt für Arbeitsrecht konsultieren.

  8. Tyler J.

    Was für ein hilfreicher Artikel zum Thema Rechtsberatung bei Kündigung! Das ist alles echt gut zu wissen. Die Informationen werde ich mir zu Herzen nehmen für die Zukunft.

  9. Joachim H.

    Danke für die Erklärung, wenn ein Arbeitgeber eine Kündigung ausspricht. Mein Bruder hat das Gefühl, dass ihm zu Unrecht gekündigt wurde. Ich werde meinen Bruder an diesem Artikel teilhaben lassen und ihm vorschlagen, sich nach einem auf Arbeitsrecht spezialisierten Anwalt umzusehen, damit er die rechtliche Unterstützung erhält, die er sucht.

  10. Dietrich B.

    Ich wusste nicht, dass die betriebsbedingte Kündigung mit einer Sozialauswahl verbunden ist. Die Themen Arbeitsrecht und Kündigung sind für mich schwer zu verstehen. Wenn ich mit diesem Bereich zu tun habe, beauftrage ich einen Anwalt.

  11. Dietrich B.

    Danke für den Artikel über die Kündigung. Gut zu wissen, dass in Unternehmen mit mehr als zehn vollzeitige Mitarbeiter der gesetzliche Kündigungsschutz zum Tragen kommt. Alles rund um Arbeitsrecht kann schwer zu verstehen sein. Aber jetzt verstehe ich dieses Thema etwas besser.

  12. Tobias M.

    Vielen Dank für den Beitrag zur Kündigung durch den Arbeitgeber. Mein Onkel wurde unsachgemäß gekündigt und informiert sich jetzt bei einem Anwalt für Arbeitsrecht zum weiteren Vorgehen. Gut zu wissen, dass der Arbeitnehmer nach der Zustellung der Kündigung eine Kündigungsschutzklage erheben kann.

  13. Alexander

    Hallo, meiner Freundin wurde ohne einen Grund zu nennen gekündigt. d.h. Von einem Tag auf den anderen war sie nicht mehr in der Firma ( 5 Mitarbeiter )
    Muss der Arbeitgeber keinen Gründe nennen, kann also von heute auf morgen kündigen ?

  14. Paula

    Hallo mein Mann hat soeben eine fristgerechte Kündigung bekommen ohne Grund !! Er ist zur Zeit Krankgeschrieben und es hat uns überrumpelt, desweitern soll er auch bis zur Kündigung nicht mehr zur Firma denn es werden ihm seine Urlaubstage und Überstunden dafür genommen !! Darf der Chef das ?? Es ist arbeit ohne ende bei denen in der Firma ! Würd mich über eine Antwort freuen !
    Liebe Grüße Paula

  15. Kißkalt

    Hallo.
    Ich bin seit dem 4.10.19 nach meiner Elternzeit wieder im Betrieb tätig in dem ich schon seit 15 Jahren arbeite, wir zählen als Kleinbetrieb da wir keine 10 Mitarbeiter Vollzeit beschäftigen. Vor ca 1 Woche habe ich meine Ordentliche Kündigung mit 6 Monaten Kündigungsfrist ohne Grund liegen sehen, die ich allerdings noch nicht erhalten habe. Ich habe durch eine Arbeitskollegin mitbekommen, das mein Arbeitgeber mit der Kündigung wartet bis er eine Lösung gefunden hat und mich kündigt wegen meinen Urlaubswünschen im Jahr 2020. Kann sie mich so einfach kündigen?

  16. B. D.

    Hallo,
    ich bin fristgerecht zum 31.8.2019 gekündigt worden. Auch die mündliche Begründung war für mich nachvollziehbar.
    Arbeite im sozialen Umfeld mit beeinträchtigten Kindern.
    Nun habe ich von meinem Nochchef ein Angebot für eine neue Betreuung bekommen.
    Beginn steht noch nicht fest.
    Nun meine Frage: Muss ein neuer Arbeitsvertrag abgeschlossen werden oder kann mein bestehender Vertrag trotz Kündigung einfach verlängert werden?
    Danke und Gruß
    B.D.

  17. tina

    hallo Team ,
    zu erst danke fur alle info hier , aber
    leider fur meine situation richtigchten antwort finde ich nicht , und ich bete Ihnen um zu hilfe auf eine losung zu finden .

    Ich bin EU Burgerin , seit Juni 2018 ich bin Schulerin , durch Job Center habe ich Leistungen , besuche ich auch jetz Sprach kurs , momental habe ich B2 niveau angefangen , bin mündlich besseres als schriftlich , entschuldigen Sie mich fur jede schriftliche Fehler . Seit semptembar 2018 , ich bin als putzenfrau im Einen Restaurant beschäftigt . Meine Schulen Ferien sind jetzt im August , und ich darf nur im dieser Zeit Deutschland verlassen , und nach meine Land zu fahren , um zu meine Kind besuchen , habe ich Anspruch an so getantene Familien Urlaubu . Ich habe mit meinem Arbeitgeber schon vor 1 Monat gesprochen , und habe ich gefragten , ob ist moglich dass Urlaub Geld als voraus bekommen . Er hat gesagt , dass er muss zu erst erledight ob ich als Aushilfe Urlaub anspruch haben . Ok . Wir wohnen im gleichen Stadt , er weiss das ich mit niedrige gehalt leben , und dass bei mir schon langer Zeit schwerenkeit ist , als Schulerin , taglich 5 Stunden , von Montags bis Freitags , konnte ich nicht vollzeit arbeiten , und als Mutter ohne Kind dabei , hier konnte ich nicht normale leben haben , oder finanzielle um meine Kind zu Hilfen , weil sie wohnt nicht bei mir , so sagen , ich leben mit 10 euro pro Tag , nur von mini job , manchmal habe ich keine fur essen , und auch kein fur Monat Billet , wann es gebe mir nicht voraus . Lohn Gehalt ish bis 10 im Monat . Monatlich muss ich 2 mal , am 15 und am 30 , nur bis zu 150 euro , als voraus Fragen mussten , weil ich konnten nicht von Lohn bis Lohn uberleben , oder zahlen Alles von Monat bis Monat . Leistugen von Center sind genug fur die Miete , aber nicht fur essen , deshalb musste ich voraus nehmen . Bis jetzt das war lauft so , wir habe keine probleme gehabt, im fast 1 Jahr seit ich putzen dort . aber , seit ich fur Urlaub gefragt haben , mein chef war unfroundlich , genstern , 29.7 , am Montag morgen fruh , war mir schlecht , war krank , und ich mochte zu erst bei Arbeitgeber gehen , Ihm zu sag dass er weiss am Zeit das ich konnte nicht putzen zu kommen , (normale weise ich habe zeit ab 23uhr am nacht bis 9 morgen zeit 1 stunde zu putzen , ich war im 9 bei restauraunt und hat mich chef sofort von tur streiten angefangen ,und sofort hat mich als tiere schmeißen raus, ohne dass ich habe chance sagen was loss ist . Im fast ein 1 jahr ich war nur 1 mal krank , ich arbeiten jeden Tag , restoraunt ist ohne Ruhe Tag , 1 stunde pro tag , dass ist pro monat 30/31 stunde , obwol dass restoraunt mit arbeit um 11.30 fangen zu arbeiten , dass heist ist genug zeit um putzen bis offen ist , putzen dauert 1 stunde , und chefin ist putzenfrau wann betrieb keine personal ) er hat mich kundigung . nach dem morgen Schock , habe ich bei artz gegangenen , und klaren dass ich konnten nicht momental ins Schule gehen , oder arbeiten , und ich von artz ein krankbescheid bekommen hat . als wie gesagt , vor habe ich nach artz gegangen , ich versuct zu meinem Chef sagen das heute konnte ich nicht arbeiten , und dann hat mir er mündlich gekündigt , und nochmal halb Stunde spater ein schlimme Nachrichten auf telefon Mailbox wiederholen , dass ich kundigugung bin , und auch dass ich habe hausverbot und wann ich Betrieb Schlus nicht bis 12 uhr bringen , dass er noch anzeige gegen mir solte machen , und dass er rufen polizai und vei mir tu house kommen , und so weit und so weit . ich bin bewusst dass er versucht mit Angst Ausdruck an mir zu bringen , weil er weiß , dass ich konnte nicht Gesetze lesen und verstahen , und meine Recht , weil ich lesen nicht so gut deutsch . Milion % ich weiß das ich bin gar nicht schuldig . Ich war sehr Betroffen , ich war den Betrieb Schluss und krankmeldung nach dem paar Stunden bei Chef bringen . Ich habe verstanden das mein Chef spiele spielt , und mochte mir noch mehr schwere keit fur reise machen sowohl als mit dem Leistungen und Gehalt , weil hat er gesagt , dass meine arbeitverhaltnist erst am 31.8 beendet kann , und bis dann muss ich nicht arbeiten , seit genster ist mein Urlaub . naturlich , leider voraus bekomme ich leider nicht mehr , oder Urlaub Geld vor reise , oder fur Billet kaufen , bis Ende August muss ich auf meine Geld warten , und ich solte am 15 .8 Reise und bis 2.9 zuruck kommen . Momental ich bin ohne Geld , meine lohngehalt ist wegen voraus nur 65 e , bin ohne andere arbeit , job center weitter Bewilligung ist im proces , und wie habe ich verstehe , dass proces dauert , und Naschten Geld vom Center konnte ich erst auch am ende August bekommen . was soll ich machen ,er auch gebe mir nicht Kopie von Arbeit Vertrag , wie kann ich bekommen Geld fur Leben fur diese Monat , habe ich auch keine fur Monat Billet morgen zu kaufen dafur konnte ich auch nicht nach Schule zu fahren , fur Reise Billet nach Urlaub fahren , entschuldige fir so lange nachticht , bin sehr betroffen mit Alles . Was habe ich Anspruch um diese situation ? danke im voraus , tina

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Tina,

      die scheint eine sehr ernste Einzelsituation. Leider dürfen wir in solchen Fällen keinen juristischen Rat anbieten, wir können Ihnen nur raten, sich die Hilfe von einem Anwalt zu holen. Eine solche juristische Hilfe können auch Menschen beantragen, die finanziell schlecht gestellt sind. Dazu beantragen Sie beim Amtsgericht einen Beratungshilfeschein – dieser kostet Sie zwar trotzdem 15 Euro, aber dafür müssen Sie anschließend keine Anwaltskosten bezahlen.

      Kostenlose Rechtsberatungen werden außerdem von gemeinnützigen Einrichtungen angeboten, Sie sollten sich an Ihrem Wohnort danach umschauen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  18. Neeltje

    Interessant, dass bei der Erwägung welcher Mitarbeiter zuerst gekündigt werden muss soziale Aspekte berücksichtigt werden sollten. Ich denke, in meinem Fall könnte die Kündigung deshalb vielleicht unrechtmäßig sein. Aber den Fall muss sich ein Anwalt für Arbeitsrecht genauer ansehen.

  19. Rafael C.

    Hallo,
    Ich habe gestern mit meiner Lohnabrechnung die Lohnsteuer Bescheinigung und den Sozialversicherung Nachweis in den steht das ich zum 30.6 gekündigt bin. Nach anruf beim Arbeitgeber konnte mir die Lohnbuchhaltung Bestätigen das der Vertrag gekündigt ist. Ich habe keine Benachrichtigung wieder schriftlich noch mündlich zur Kündigung bekommen. Ich bin seit dem 17.12.2018 in der Firma beschäftigt. Wie soll ich vorgehen im Falle das der Arbeitgeber weiterhin bei seiner Entscheidung bleibt.

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Rafael C.,

      in diesem Fall sollten Sie unbedingt einen Anwalt für Arbeitsrecht hinzuziehen. Eine Kündigung, über die Sie keine Kenntnis besitzen, kann nicht gültig sein.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

      1. Rafael C.

        Wie sehen meine Chancen wenn ich versuche mich selber zu verteidigen,da ich kein Rechtsschutz habe. Was sollte ich beachten und wo kann ich etwas mehr darüber lesen? Dankeschön

        1. arbeitsvertrag.org

          Hallo Rafael C.,

          leider können wir Ihre Situation nicht einschätzen, noch sind wir befugt dazu. Zu Ihren Chancen können wir Ihnen daher nichts sagen, noch dazu, wie Sie Ihre Verteidigung aufbauen sollten bzw. was Sie dabei beachten sollten.

          Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  20. Frau von Rechenberg

    Hallo,

    mein Arbeitgeber hat die Probezeit von 4 Monaten auf 6 Monate und wieder auf 8 Monate verlängert.

    Er möchte, dass ich einige Zertifikate erwerbe, aber man braucht normalerweise Arbeitserfahrungen in diesem Bereich von mehreren Jahren, um die Tests zu bestehen.
    Zusätzlich spielen die Zertifikate keine Rolle, um mit der Arbeit weiterzumachen. Dazu hat er vorher auch zugestimmt.

    Is es rechtens, die Probezeit auf mehr als 6 Monate zu verlängern? Darf der Arbeitgeber mich zum Ende des 8. Monats kündigen, wenn ich die Tests nicht bestehen konnte?

    Vielen Dank im Voraus.

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Frau von Rechenberg,

      unter Umständen ist es gestattet, die Probezeit zu verlängern, dies aber in der Regel nur dann, wenn es einen triftigen Grund gibt, wieso der Vorgesetzte sich in der vorher vereinbarten Zeit kein ausreichendes Bild von dem neuen Mitarbeiter machen konnte. Wenn der Arbeitgeber derart gegen die Vereinbarungen zwischen Ihnen handelt, sollten Sie sich im Ernstfall überlegen, ob Sie einen Anwalt für Arbeitsrecht um Rat fragen wollen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  21. Nicole

    Hallo,

    Mein Mann hat grad seine fristgerechte Kündigung ohne Angaben von Gründen bekommen. Er ist derzeit krankgeschrieben.
    1. Frage
    Ist es zulässig ohne Angaben von Gründen einen unbefristeten Arbeitsvertrag zu kündigen?

    2. Frage
    Darf während Krankheit gekündigt werden?

    Lg Nicole

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Nicole,
      das hängt in der Regel davon ab, ob das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) anwendbar ist oder nicht. Die wichtigsten Informationen finden Sie in unserem entsprechenden Ratgeber zu diesem Gesetz.

      Für weitergehende Fragen wenden Sie sich bitte ggf. an einen Anwalt. Wir bieten keine Rechtsberatung an.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  22. Ulrich G.

    Guten Morgen. Ich habe folgendes Problem : zum Ende des Jahres ziehe ich in ein anderes Bundesland. Nun möchte ich meinen Chef bitten mir zu kündigen, damit ich dann an meinem neuen Wohnort einen neuen Arbeitsplatz suchen kann ohne das ich die dreimonatige Sperre wegen Eigenkündigung bekomme. Wie können wir beide (mein Chef und ich) die Situation zur Zufriedenheit beider Seiten klären?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Ulrich G.,

      die Übereinkunft müssen Sie mit Ihrem Arbeitgeber treffen. Bei Schwierigkeiten könnten Sie sich mit einem Anwalt für Arbeitsrecht beraten. Sie sollten außerdem beim Arbeitsamt nachfragen, ob Sie in Ihrer Situation tatsächlich eine Sperre erwarten müssen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  23. Sylke K.

    Hallo,

    bei einer Betriebszugehörigkeit von 21 Jahren verlängert sich die Kündigungsfrist für den AG.
    Kann der Arbeitnehmer nach erhalt der Kündigung selbst kündigen um schneller einen neuen Job zu bekommen?

    Vielen Dank für eure Hilfe!

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Sylke K.,
      diese Möglichkeit sollten Sie mit einem Anwalt erörtern.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  24. Saeed

    Hallo ihr Lieben,
    Ich brauche dringend hilfe ,ich wohne in einem Flüchtlingunterkunft ,und hab eine andere Wohnung gefunden.
    Als ich nach Deutschland kam ,wohne ich hier in dieser WG. Ich hab nicht mit der Vermieterin unterschrieben. Sondern die Ausländerbehörde hat alles gemacht. Jetzt sagt die Vermieterin, dass ich schon einen Monat Bescheid sagen musste.
    Was soll ich nun machen.?
    Lg
    Sa

  25. Lisa

    Frage zur Kündigung:

    Arbeitsvertrag sagt:
    „(2) Für die Kündigung gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen.“
    und auch noch
    „(3) Die Kündigungsfrist beträgt 4 Wochen zum Monatsende“

    Arbeitgeber meinte das er zum 15. oder Monatsende Kündigen kann, laut gesetzlichen Kündigungsfrist. Oder ist das nur zum Monatsende? Was ist korrekt?

    MfG Lisa

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Lisa,
      bitte beachten Sie, dass wir keine Rechtsberatung anbieten und demnach Arbeitsverträge und rechtliche Aussagen von Arbeitgebern nicht prüfen dürfen. Daher nur ein allgemeiner Hinweis. Laut § 622 Abs. 1 BGB kann „mit einer Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden“. Wie sich dies in Ihrem Fall verhält, dürfen wir nicht beurteilen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  26. Natalia

    Hallo, ich arbeite momentan als Minioberin bei einer Firma in der ich meine Ausbildung 2003 begonnen und absolviert habe. Nach der Ausbildung wurde ich Vollzeit übernommen, dann war ich in der einmal in Elternzeit,(danach in Teilzeit angefangen) , dann ein weiteres mal in Elternzeit und bin zum Schluss als Minioberin wieder eingestiegen. Nun will mann die Abteilung schliessen und es soll wegen betrieblichen Maßnahmen gekündigt werden. Ich bin schon seit Jahren dort beschäftigt. Habe ich einen Anspruch auf Abfindung? Und ist es wichtig das in der Kündigung steht das es Betriebsbedingt ist.
    LG Natalia

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Natalia,

      bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir keine Rechtsberatung anbieten dürfen. Wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen am besten an einen Anwalt für Arbeitsrecht.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  27. Kay

    Meine Kündigung wurde anscheinend persönlich in meinen Briefkasten geworfen. Muss eine Kündigung nicht zumindest per Post oder persönlich übermittelt werden ?
    Mfg

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Kay,
      § 623 BGB verlangt für die Wirksamkeit einer Kündigung lediglich die Schriftform.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  28. CyberNuss

    Frage zur Kündigung:
    Mir soll seitens meiner Arbeitnehmer-Überlassungs-Firma nach einem Monat gekündigt worden sein.
    Der geplante Einsatz beim Kundenunternehmen wurde aufgrund von Überkapazität des Personals vorzeitig beendet.
    Kündigung soll zum 15.01.19 greifen, angeblich sei sie mir am 08.01.19 per Einwurfeinschreiben zugestellt worden. Leider Schreiben mit Kündigung nicht erhalten.
    Ist die Kündigung nun rechtswirksam und greift die Frist zum 15.01.19?
    Oder erst nach tatsächlicher Zustellung? Und wie ist es dann mit der Kündigungsfrist (1 Woche)?
    Ab wann greift die dann.

    Danke für Auskünfte.

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo CyberNuss,
      bitte wenden Sie sich mit Ihrem individuellen Anliegen an einen Rechtsanwalt. Wir bieten keine Rechtsberatung an.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  29. Étienne

    Hallo,

    ich bin 25 Jahre alt und bin als Mutterschaftsvertretung auf 2 Jahre angestellt mit 3 Monaten Probezeit. Nach 5 Monaten und 10 Tagen wurde mit spontan die Kündigung ausgesprochen, weil der Chef nicht zufrieden ist mit meiner Arbeit, es gab keine mündliche oder schriftliche Abmahnung. Es gab zwar ein Gespräch bezüglich eines Fehlers, aber in keiner Silbe wurde das Wort „Abmahnung“ erwähnt. Mein Arbeitsvertrag endet jetzt fristgerecht zum 31.03. mit der Information, dass man sofort die Stelle ausschreiben wird und neue Bewerber sucht. Man sagte mir, dass man mir eine Hintertür offen lässt, dass wenn meine Leistung drastisch besser wird, man die Kündigung zerreißt.

    Sollte ich zum Arbeitsgericht gehen und versuchen einen Beratungsschein zu bekommen und Einspruch erheben?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Étienne,
      da wir keine Rechtsberatung anbieten, dürfen wir auch keine bestimmte Vorgehensweise empfehlen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  30. Gerlinde

    Eine Frage bzgl. eines Arbeitsvertrages: Hier steht:
    Das Arbeitsverhaeltnis kann nach der Probezeit sowohl vom Arbeitgeber als auch vom Arbeitnehmer mir der gesetzlichen Kuendigungsfrist gekuendigt werden. Soweit das Arbeitsverhaeltnis vom Arbeitgeber aufgrund gesetzlicher oder anderer massgebender Vorschriften nur mit einer laengeren als vom Arbeitnehmer einzuhaltenden Kuendigungsfrist gekuendigt werden darf, gilt diese verlaengerte Kuendigungsfrist auch fuer eine Kuendigung seitens des Arbeitnehmers.

    Was genau bedeutet das?
    Vielen Dank

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Gerlinde,

      die gesetzliche Kündigungsfrist ist in § 622 Bürgerliches Gesetzbuch festgehalten. Je nachdem, wie lang der Arbeitnehmer in einer Firma angestellt ist, muss der Arbeitgeber bei der Kündigung desselben eine immer längere Kündigungsfrist einhalten. Diese Passage sagt aus, dass diese längere Kündigungsfrist dann auch für den Arbeitnehmer selbst gilt.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

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