Eine Geheimhaltungsvereinbarung bezieht sich auf Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse eines Unternehmens.
Eine Geheimhaltungsvereinbarung bezieht sich auf Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse eines Unternehmens.

Wird ein Arbeitsverhältnis eingegangen, erlangt der künftige Arbeitnehmer in der Regel Kenntnis über sensible Informationen, die den Betrieb an sich, als auch persönliche Daten seiner Kunden betreffen.

Diese Daten unterliegen zum Teil dem Datenschutz, andere haben für das Unternehmen, in dem er tätig wird, erheblichen Wert, schließlich sind zum Beispiel Betriebsgeheimnisse bares Geld wert. Nicht auszudenken, würden diese an Wettbewerber weitergetragen werden.

Aus diesem Grund enthalten einige Arbeitsverträge Klauseln, die den Mitarbeiter ausdrücklich zur Geheimhaltung verpflichten. Er hat mit der Unterzeichnung eine so genannte Verschwiegenheitspflicht oder Stillschweigepflicht zu erfüllen – so sieht es das Recht vor.

Kompaktwissen: Geheimhaltungsvereinbarung

Wie muss eine Geheimhaltungsvereinbarung formuliert sein?

Es gibt keine verbindliche Formulierung für die Geheimhaltungsvereinbarung. Arbeitgeber sollten allerdings auf zu allgemeine Klauseln, die die Arbeitnehmer zu stark einschränken, verzichten, da diese in der Regel nicht rechtens sind.

Wann ist eine Information ein Geschäfts- oder Betriebsgeheimnis?

Anhand welcher Kriterien ein Geheimnis definiert wird, können Sie hier in Erfahrung bringen.

Wie werden Verstöße gegen die Geheimhaltungsvereinbarung bestraft?

Geheimnisverrat stellt eine Straftat dar, für die eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren droht. Darüber hinaus muss der Arbeitnehmer mit einer Vertragsstrafe, einer Abmahnung und evtl. sogar einer Kündigung rechnen.

Weitere Informationen zum Thema Geheimhaltungsvereinbarung:

Ein Geheimnisverrat kann zu einer Freiheits- oder Geldstrafe führen

Geheimnisverrat

Was passiert beim Verrat von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen? Hier lesen Sie es!

Wie ist eine Verschwiegenheitsverpflichtung formuliert?

Die für das Beschäftigungsverhältnis geltende Geheimhaltungsvereinbarung – auch als „non-disclosure agreement“ (NDA) bezeichnet – ist häufig Teil des Arbeitsvertrages. Sie umfasst dabei – gerade im Umfeld von rechtsanwaltlichen Tätigkeiten – folgende Formulierungen:

  • “Mir wurde erklärt, dass die Geheimhaltung sich auf alle betrieblichen Angelegenheiten bezieht, die mir im Rahmen meiner Tätigkeit zur Kenntnis gelangen.“
  • “Die Geheimhaltungsvereinbarung bezieht auch andere Mitarbeiter mit ein. Auch ihnen gegenüber ist Stillschweigen zu bewahren.“
  • “Die vorliegende Vertraulichkeitsvereinbarung hat auch noch nach Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses Bestand.“
Die unterschiedlichsten Formulierungen finden Sie auch als Muster im Internet. Arbeitgeber können hier ganz bequem und vor allem kostenlos die Geheimhaltungsvereinbarung downloaden. Eine solche Vorlage ist jedoch mit Vorsicht zu genießen; meistens erheben die Anbieter keinen Anspruch auf Vollständigkeit der bereitgestellten Unterlagen.

Diese Vertraulichkeitserklärung ist von beiden Seiten mit der jeweiligen Unterschrift zu quittieren.

Wird Ihnen eine Geheimhaltungsvereinbarung im Rahmen eines Ausbildungsvertrages vorgelegt, achten Sie genau auf die Formulierung. Nicht alle sind nämlich rechtens. Vor Gericht haben solche Klauseln keinen Bestand, die zu umfassend sind und den Arbeitnehmer zu stark einschränken.

Es bedarf nicht unabdingbar einer expliziten Schweigepflichtserklärung im Arbeitsvertrag, denn der Arbeitnehmer ist zur Treue gegenüber dem Arbeitgeber verpflichtet. Hieraus ergibt sich bereits, dass Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse nicht an Dritte weitergegeben werden dürfen. Darüber hinaus geht auch aus dem Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen (GeschGehG) hervor, dass über Betriebsinterna Stillschweigen zu bewahren ist. Die Geheimhaltungserklärung kann deshalb als Hinweis auf diese dienen.

Welche Informationen stellen Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse dar?

Von der Geheimhaltung abgedeckt, wird vor allem die wirtschaftliche Lage des Arbeitgebers. Aber auch über technisches Know-How ist Stillschweigen zu bewahren.
Von der Geheimhaltung abgedeckt, wird vor allem die wirtschaftliche Lage des Arbeitgebers. Aber auch über technisches Know-How ist Stillschweigen zu bewahren.

Um keine Vertragsstrafe zu riskieren – auch nicht nach der Beendigung des Arbeitsverhältnisses – sollten sich Arbeitnehmer bereits während der Beschäftigung darüber im Klaren sein, worum es sich bei einem Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis handelt.

Als Faustregel gilt: Es sind solche Informationen geheim zu halten, die nicht jedermann zugänglich sind, über welche nur wenige Menschen Bescheid wissen und die der Arbeitgeber explizit schützen bzw. in rechtlich und wirtschaftlich berechtigter Weise nicht der Öffentlichkeit bekannt machen will.

Konkret sind das zum Beispiel folgende Fakten und Daten:

  • Kundenlisten
  • Umsatzzahlen
  • technisches Know-How wie Patentanmeldungen
  • Kreditwürdigkeit des Unternehmens
  • Produktionsverfahren
Ist es rechtens, dass der sich der Arbeitnehmer dazu verpflichtet, Stillschweigen über sein Gehalt zu bewahren – auch und gerade gegenüber seinen Kollegen? In der überwiegenden Zahl der Fälle ist eine solche Verschwiegenheitsklausel ungültig. Erlaubt ist eine solche Vereinbarung in der Regel nur dort, wo die Lohn- und Gehaltsinformationen wettbewerbsrelevant sind. Das heißt, wenn ein Konkurrent sich mit diesem Wissen einen Vorteil verschaffen könnte. Ansonsten wiegt der Gleichbehandlungsgrundsatz in der Regel höher (Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern, Az. 2 Sa 237/09).

Wie hoch kann die Vertragsstrafe bei Zuwiderhandlung aussehen?

Wird die Verschwiegenheitspflicht vom Arbeitnehmer missachtet, indem er Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse an Dritte weitergibt, erwarten ihn erhebliche Vertragsstrafen, die in der Regel im Vertrag selbst niedergeschrieben sind. Dazu gehören:

  • die fristlose Kündigung (bei Härtefällen)
  • Abmahnungen
  • happige Geldstrafen (Schadenersatz, Vertragsstrafen)
Gelangen Sie als Arbeitnehmer an Informationen, die illegale Handlungsweisen des Arbeitgebers offenbaren (zum Beispiel Wettbewerbsverstöße, Vertragsbruch, Straftaten), dann gilt die Geheimhaltungsvereinbarung im Arbeitsvertrag nicht. Es sind demnach auch keine Sanktionen zu erwarten, halten Sie sich an diese nicht.
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Über den Autor

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Jörg K.

Jörg hat Rechtswissenschaften an der Universität Passau studiert. Nachdem er Erfahrung in verschiedenen Verlagen gesammelt hat, stieß er 2019 zur Redaktion von arbeitsvertrag.org. In seinen Ratgebern befasst er sich mit verschiedenen Themen rund um Arbeitsrecht.

Ein Gedanke zu „Geheimhaltungsvereinbarung und Vertraulichkeitserklärung im Arbeitsrecht

  1. Neeltje

    Ich denke viele wissen nicht, dass sie auch so der Treue und damit Verschwiegenheit bezüglich ihres Arbeitgebers verpflichtet sind. Ich verstehe den Sinn vieler NDAs nicht. Ich habe mal einen Anwalt für Vertragsrecht über meine schauen lassen und er sagt, sie weist erhebliche Rechtswidrigkeiten auf.

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