Wie unterscheidet sich die Ermahnung im Arbeitsrecht von der Abmahnung?

Von Jörg K.

Letzte Aktualisierung am: 28. Januar 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Eine Ermahnung im Arbeitsrecht dient der Verwarnung des Betroffenen.
Eine Ermahnung im Arbeitsrecht dient der Verwarnung des Betroffenen.

Arbeitnehmer haben gemäß ihres Arbeitsvertrages verschiedene Pflichten zu erfüllen, die sich nicht nur auf die vereinbarte Ableistung einer bestimmten Tätigkeit beziehen. Das Arbeitsrecht kennt in diesem Zusammenhang die sogenannten Haupt- und Nebenpflichten. Zu letzteren gehört zum Beispiel die Treuepflicht des Arbeitnehmers, die damit einhergeht, dass:

  • Dritten keine Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse mitgeteilt werden dürfen
  • während der Beschäftigung dem Arbeitgeber keine Konkurrenz gemacht werden darf mit beispielsweise nebenberuflichen Unternehmungen

Verstößt ein Mitarbeiter mit seinem Verhalten gegen diese oder andere Bestimmungen, kann sein Fehlverhalten ernsthafte Folgen haben. So sind unter anderem eine schriftliche Ermahnung, eine Abmahnung oder gar eine Kündigung möglich. Welche Konsequenzen gezogen werden, ist dabei abhängig von der Schwere des Verstoßes.

Der vorliegende Artikel erläutert, worin der Unterschied zwischen einer Abmahnung und einer Ermahnung liegt und wie das Muster einer Ermahnung im Arbeitsrecht aussehen kann.

Kompaktwissen: Ermahnung

Welchen Zweck erfüllt eine Ermahnung?

Mit einer Ermahnung können Arbeitgeber Mitarbeiter für ihr Fehlverhalten rügen und sie darauf hinweisen, dass sie sich in Zukunft den arbeitsvertraglichen Rechten und Pflichten entsprechend verhalten sollen.

Wo liegen die Unterschiede zwischen Abmahnung und Ermahnung?

Eine Abmahnung enthält stets den Hinweis, dass ernstere Folgen drohen, sollte sich das Fehlverhalten wiederholen. Eine Ermahnung kommt ohne diesen Hinweis aus.

Wie sieht eine schriftliche Ermahnung aus?

Wir stellen Ihnen an dieser Stelle das Muster einer schriftlichen Ermahnung zur Vefügung.

Ermahnung und Abmahnung – gibt es einen Unterschied?

Arbeitgebern gibt das Arbeitsrecht einige Mittel an die Hand, um bestimmte Verhaltensweisen ihrer Mitarbeiter zu rügen. Eines davon ist die Ermahnung.

Laut Arbeitsrecht ist eine Ermahnung im Vergleich zur Abmahnung das mildere Mittel, um Arbeitnehmern einen Hinweis darauf zu geben, dass ihr Verhalten unerwünscht ist. Der wesentliche Unterschied zwischen beiden besteht darin, dass eine Ermahnung lediglich verwarnt und zum künftigen Unterlassen auffordert, jedoch keine schwerwiegenderen arbeitsrechtlichen Folgen wie eine Kündigung androht.
Wie eine Ermahnung laut Arbeitsrecht aussieht? Unser Muster zeigt es Ihnen.
Wie eine Ermahnung laut Arbeitsrecht aussieht? Unser Muster zeigt es Ihnen.

Arbeitgeber können eine Ermahnung laut Arbeitsrechtsowohl schreiben als auch mündlich aussprechen – an ihrer Wirksamkeit ändert dies nichts.

Hat ein Mitarbeiter sich vertragswidrig verhalten, ist es jedoch wahrscheinlicher, dass er die Ermahnung in Schriftform erhält.

Auch wenn es sich um keinen schwerwiegenden Verstoß gehandelt hat, legt so mancher Chef die Verwarnung laut Arbeitsrecht zu Nachweiszwecken gerne als Aktennotiz der Personalakte bei.

Findet eine Ermahnung in der Personalakte Platz?

In einigen Unternehmen werden alle den Arbeitnehmer betreffenden Belange gesammelt und als Personalakte verwaltet. Welche Informationen hierin zwingend hinterlegt sein müssten, dazu macht der Gesetzgeber keine Vorgaben.

Ihnen als Mitarbeiter wird jedoch das Recht gewährt, sich dieses Verzeichnis anzusehen – dazu befugt Sie das Betriebsverfassungsgesetz (BertVG).

Auch eine schriftliche Ermahnung kann gemäß Arbeitsrecht Platz in einer Personalakte finden, da es dem Arbeitgeber obliegt, welche Dokumente er hier hinterlegt oder nicht. Dies kann sich nachteilig auf den Fortlauf der eigenen Karriere auswirken, weshalb viele diese dort gerne nicht sehen würden. War eine Ermahnung unberechtigt, können Sie deshalb darauf pochen, dass der Arbeitgeber diese aus der Personalakte herausnimmt.

Eine Ermahnung als Muster kann so aussehen

Im Arbeitsrecht erfüllt die Ermahnung folgende Funktionen:

  • Sie weist darauf hin, dass ein bestimmtes Verhalten unerwünscht ist.
  • Sie fordert explizit dazu auf, dieses beanstandete Fehlverhalten zukünftig zu unterlassen.

Wie eine schriftliche Ermahnung als Vorlage aussehen kann, ist in der Regel dem Aussteller überlassen. Es hat sich jedoch eine bestimmte Form als sinnreich erwiesen.

Name des Unternehmens
Vor- und Zuname des Ansprechpartners
Straße und Hausnummer
Postleitzahl und Ort

Vor- und Nachname des Arbeitnehmers
Adresse des Arbeitnehmers
Postleitzahl und Wohnort

Ort, Datum

Muster einer Ermahnung wegen privater Internetnutzung am Arbeitsplatz

Sehr geehrte(r) Frau/Herr [Name des Adressaten],
zu unserem Bedauern mussten wir feststellen, dass Sie den Ihnen zu Arbeitszwecken zur Verfügung gestellten Internetzugang für private Zwecke missbrauchten – und das zudem in der Arbeitszeit. Es handelt es sich um den [Datum einfügen], an dem Sie von [Uhrzeit einfügen] bis [Uhrzeit einfügen] auf Ihrem persönlichen Facebook-Account unterwegs waren.

Wir weisen Sie hiermit darauf hin, dass – wie auch im Arbeitsvertrag festgehalten – der Internetgebrauch zu privaten Zwecken untersagt ist und bitten Sie, hiervon in Zukunft Abstand zu nehmen.

Dieses Schreiben wird als Kopie Eingang in Ihre Personalakte finden.

Mit freundlichen Grüßen

__________________________
Unterschrift des Arbeitgebers

__________________________
Unterschrift des Arbeitnehmers

Ermahnung erhalten am: __________________________

Das Muster zur Ermahnung können Sie sich auch herunterladen. Es steht Ihnen als Word- sowie als Pdf-Dokument ganz kostenlos zur Verfügung. Da ein Arbeitnehmer wegen ganz unterschiedlicher Gründe ermahnt werden kann, müssten Sie das zur Verfügung gestellte Dokument allerdings noch nach Ihren eigenen Bedürfnissen modifizieren.

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Über den Autor

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Jörg K.

Jörg hat Rechtswissenschaften an der Universität Passau studiert. Nachdem er Erfahrung in verschiedenen Verlagen gesammelt hat, stieß er 2019 zur Redaktion von arbeitsvertrag.org. In seinen Ratgebern befasst er sich mit verschiedenen Themen rund um Arbeitsrecht.

Ein Gedanke zu „Wie unterscheidet sich die Ermahnung im Arbeitsrecht von der Abmahnung?

  1. Jörg E.

    Hallo,
    Kurze Frage, mein Arbeitsvertrag beginnt zum 28.08.2019 und ich habe jetzt eine Ermahnung erhalten weil ich noch keinen Termin beim Arbeitsmediziner gemacht habe.
    Ist das rechtens?

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