Ein Arbeitsverhältnis kann nicht zu einem beliebigen Zeitpunkt beendet werden. Es muss eine Kündigungsfrist eingehalten werden.
Ein Arbeitsverhältnis kann nicht zu einem beliebigen Zeitpunkt beendet werden. Es muss eine Kündigungsfrist eingehalten werden.

Es gibt viele Gründe, aus denen sich Arbeitgeber oder Arbeitnehmer zu einer Beendigung vom Beschäftigungs­verhältnis entschließen können.

Ist die Entscheidung erst einmal getroffen, müssen zahlreiche Dinge beachtet werden, um sicherzustellen, dass sie auch wirksam ist, unter anderem in der Regel eine Kündigungsfrist.

Andernfalls hat der andere Vertragspartner die Möglichkeit, gegen die Entlassung arbeitsgerichtlich vorzugehen.

Kompaktwissen: Kündigungsfrist

Welche Kündigungsfrist gilt für Arbeitnehmer?

Die gesetzliche Frist für eine Kündigung vonseiten des Arbeitnehmers liegt bei vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende des Monats.

An welche Kündigungsfrist müssen sich Arbeitgeber halten?

Die Kündigungsfrist für Arbeitgeber ist abhängig von der Beschäftigungsdauer des jeweiligen Mitarbeiters. Eine Zusammenfassung der Fristen finden Sie hier.

Welche Kündigungsfrist ist in der Probezeit maßgeblich?

Sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber müssen sich an eine Frist von zwei Wochen halten, wenn das Arbeitsverhältnis in der Probezeit beendet werden soll.

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Zulässige Kündigungsfristen

Was sind zulässige Kündigungsfristen und wie lang dürfen diese maximal sein?

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Kündigungsfrist und Betriebszugehörigkeit

Wie wird die Kündigungsfrist von der Betriebszugehörigkeit beeinflusst?

Das BGB schreibt eine Kündigungsfrist vor

Das Arbeitsrecht unterscheidet grundsätzlich die außerordentliche von der ordentlichen Kündigung. Bei letzterer ist der Arbeitgeber nur zur Angabe eines Kündigungsgrundes verpflichtet, sofern das Kündigungsschutzgesetz greift. Soll ordentlich gekündigt werden, muss die Kündigungsfrist berücksichtigt werden.

An die bei der Beendigung vom Arbeitsvertrag durch Kündigung geltende Frist müssen sich beide Vertragspartner halten. Welche Zeiträume hier einzuhalten sind, geht potenziell aus den folgenden Dokumenten bzw. Unterlagen und Bestimmungen hervor:

  • Vereinbarungen im Arbeitsvertrag
  • Absprachen in einem eventuell zutreffenden Tarifvertrag
  • gesetzliche Regelungen

Der Gesetzgeber hat die Kündigungsfristen für Arbeitnehmer im BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) niedergeschrieben, konkret in Paragraph 622. Sie stellen das Minimum der einzuhaltenden Fristen dar.

Die Kündigung vom Arbeitsvertrag muss laut BGB mindestens vier Wochen betragen und darf entweder zum 15. oder Ende eines Kalendermonats erfolgen (grundlegende Kündigungsfrist). Bei der Kündigung durch den Arbeitnehmer darf die Frist nicht länger sein als die für den Arbeitgeber.
Das BGB regelt, welche Kündigungsfrist konkret einzuhalten ist.
Das BGB regelt, welche Kündigungsfrist konkret einzuhalten ist.

Entscheidet sich ein Arbeitnehmer, seinen Arbeitsvertrag zu kündigen, ist diese Frist immer einzuhalten – sie verändert sich nicht mit Länge der Betriebs­zugehörigkeit.

Anders sieht es da für den Arbeitgeber aus. Er hat auch eine Kündigungsfrist zu berücksichtigen, will er das Arbeitsverhältnis von einem Mitarbeiter aufkündigen, die kann jedoch länger ausfallen.

Für die arbeitgeberseitige Kündigung vom Arbeitsvertrag variiert die Frist deshalb. Die gesetzlichen Vorgaben sehen hier wie folgt aus:

Länge der BetriebszugehörigkeitLänge der Kündigungsfrist
2 Jahre1 Monat zum Kalendermonatsende
5 Jahre2 Monate zum Kalendermonatsende
8 Jahre3 Monate zum Kalendermonatsende
10 Jahre4 Monate zum Kalendermonatsende
12 Jahre5 Monate zum Kalendermonatsende
15 Jahre6 Monate zum Kalendermonatsende
20 Jahre7 Monate zum Kalendermonatsende

Doch welcher Zeitpunkt ist hier maßgeblich? Die Dauer der Beschäftigung ergibt sich aus der Spanne zwischen dem im vertraglichen Dokument festgelegten Start und dem Moment, in dem dem Arbeitnehmer die Erklärung der Entlassung zugeht. Die Frist ist also hieran zu bemessen.

Mit dem Zugang beginnt die Kündigungsfrist zu laufen. Wann eine Kündigung vom Arbeitgeber zugeht, die Frist damit beginnt, darüber gibt es immer wieder gerichtliche Auseinandersetzungen. Wenn das Schreiben nämlich postalisch zugestellt und nicht persönlich überreicht wird, ist die Frage: Wann gilt es als zugegangen? Wenn es im Briefkasten liegt? Oder, wenn der Adressat den Brief öffnet?

Zahlreiche Gerichtsurteile halten fest: Entscheidend ist der Zeitpunkt, von dem ausgegangen werden kann, dass ein Arbeitnehmer seinen Briefkasten leert. Hiervon macht er in der Regel nicht zwischen Samstagabend und Montag früh Gebrauch, weshalb die Kündigung im Normalfall erst am Montag zugeht und damit erklärt wird. Wann das Schreiben in den Briefkasten gelangte, ist damit nicht ausschlaggebend.

Zu Illustrationszwecken hierzu ein Beispiel. Anhand dieses kann die im BGB festgehaltene und von Arbeitgebern einzuhaltende Kündigungsfrist besser nachvollzogen werden:
Das Arbeitsverhältnis unseres Beispielarbeitnehmers (Person A) mit dem Arbeitgeber (Person B) besteht bereits seit dem 1.4.2010. Person B entscheidet sich nun am 24.3.2015, dass Person A gekündigt werden soll und schickt ihm die Entlassungserklärung postalisch zu. Person A geht die Kündigung am 25.3.2015 zu.

Zum Zeitpunkt des Zugang des Kündigungsschreiben betrug das Beschäftigungsverhältnis noch keine fünf Jahre, sodass eine Kündigungsfrist von einem Monat zum Ende des Monats (also dem 31.4.2015) maßgeblich ist. Entscheidend ist hier immer das Datum der Entlassungserklärung, nicht wie lange Person A zum Ende der Vertragsbeziehung dort beschäftigt war.

Welche Fristen gelten bei der Entlassung in der Probezeit?

Auch in der Probezeit, die ebenfalls im Arbeitsvertrag vereinbart wird und in der Regel sechs Monate umfasst, kann eine Beschäftigung beiderseitig beendet werden.

Schließlich stellen beide Vertragspartner in dieser Bewährungszeit fest, ob sie zu einander passen oder eben auch nicht.

Auch hier ist die Kündigung vom Arbeitsvertrag mit einer Frist versehen. Sie beträgt laut BGB in einer auch maximal auf ein halbes Jahr beschränkten Phase zwei Wochen.
Ab wann beginnt die Kündigungsfrist? Entscheidend ist das Datum der Erklärung bzw. des Zugangs.
Ab wann beginnt die Kündigungsfrist? Entscheidend ist das Datum der Erklärung bzw. des Zugangs.

Arbeitsrechtler weisen darauf hin, dass bei der Probezeit keine festen Kündigungstermine existieren. Damit von der verkürzten Kündigungsfrist profitiert werden kann, gilt es, eine Voraussetzung einzuhalten: Der Zugang der Kündigung muss während der noch laufenden Bewährungszeit erfolgen, wobei der Austritt aus dem Betrieb oder Unternehmen durchaus erst danach möglich ist, ohne dass das einen Einfluss hierauf hätte.

Gibt es bei der Frist für eine Kündigung noch weitere Ausnahmen?

Das Bürgerliche Gesetzbuch sieht einige wenige Abweichungen von der Grundkündigungsfrist, der Kündigungsfrist in der Probezeit und den vom Arbeitgeber einzuhaltenden Bestimmungen vor. Es führt hierzu aus:

[…] abweichende Regelungen können durch Tarifvertrag vereinbart werden. Im Geltungsbereich eines solchen Tarifvertrags gelten die abweichenden tarifvertraglichen Bestimmungen zwischen nicht tarifgebundenen Arbeitgebern und Arbeitnehmern, wenn ihre Anwendung zwischen ihnen vereinbart ist.

Darüber hinaus können Kündigungsfristen bei Arbeitsverhältnissen auch im jeweilig abgeschlossenen Vertrag von der gesetzlichen Grundvorgabe (vier Wochen zum 15. oder Ende eines Monats) abweichen. Einer Unterschreitung steht hier nichts im Weg, wenn:

  • es sich beim zu kündigenden Arbeitnehmer um eine Aushilfe handelt, die nur für einen kurzen Zeitraum eingestellt wurde (Obacht: eine kürze Kündigungsfrist ist bei länger als drei Monate andauernden Beschäftigungsverhältnissen nicht erlaubt.)
  • der Arbeitgeber regelmäßig maximal zehn Auszubildende beschäftigt und bei der Kündigung eine vierwöchige Frist einhält. Der Arbeitnehmer verlässt erst nach Ablauf dieser das Unternehmen.
Der Gesetzgeber schützt die Arbeitnehmerinteressen ebenfalls dahingehend, dass er verfügt hat, dass bei der Kündigung vom Arbeitsvertrag dem Arbeitnehmer keine Frist aufgebürdet werden darf, die über der vom Arbeitgeber einzuhaltenden Zeitspanne liegt. Das würde sie ungerechtfertigt benachteiligen.

Außerordentliche Kündigung – gilt eine gesetzliche Frist auch hier?

Die Entlassung aus außerordentlichen Gründen unterscheidet sich in der ordentlichen darin, dass sie nur aufgrund eines bedeutsamen Grundes ausgesprochen werden darf. Dazu zählen zum Beispiel Arbeitsverweigerung, eigenmächtiger Urlaubsantritt und Mobbing. Sie ist das letzte Mittel – die ultima ratio – um das Arbeitsverhältnis mit einem Mitarbeiter zu kündigen, weshalb sie meist auf eine vorher erteilte Abmahnung folgt. Sofern es im jeweiligen Unternehmen einen Betriebsrat gibt, ist dieser in das Vorhaben einzubeziehen – und zwar bevor die Entlassung erfolgt.

Gemäß Arbeitsrecht gilt hier keine einzuhaltende Kündigungsfrist, weshalb sie ebenfalls als fristlose Entlassung bezeichnet wird. Nichtsdestotrotz kann eine sogenannte Auslauffrist festgelegt werden. Unter diesen Umständen handelt es sich dann nicht mehr um eine fristlose Kündigung.

Erfährt der Arbeitgeber vom geschäftsschädigenden Verhalten seines Mitarbeiters, hat er ab diesem Zeitpunkt zwei Wochen lang Zeit (Erklärungsfrist), die außerordentliche Kündigung auszusprechen (§ 626 BGB).

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Über den Autor

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Jörg K.

Jörg hat Rechtswissenschaften an der Universität Passau studiert. Nachdem er Erfahrung in verschiedenen Verlagen gesammelt hat, stieß er 2019 zur Redaktion von arbeitsvertrag.org. In seinen Ratgebern befasst er sich mit verschiedenen Themen rund um Arbeitsrecht.

426 Gedanken zu „Welche Kündigungsfrist ist einzuhalten, wenn ein Arbeitsverhältnis beendet werden soll?

  1. Melanie

    Kann ich rechtlich gesehen zum 30.08. kündigen? Wenn der Arbeitgeber damit einverstanden ist?

  2. Chiara

    Hallo,

    ich habe in meiner Probezeit eine Kündigungsfrist von 2 Wochen.
    Jetzt habe ich aber ein Jobangebot, mit Beginn in 6 Monaten. Kann ich heute schon zum 30.10 kündigen?
    Kann mein Arbeitgeber mir in dieser Zeit nachdem ich gekündigt habe mit früherem Austrittsdatum kündigen?

    vielen Dank für die Hilfe.

    Chiara

  3. Friedjöd

    Hallo, bei mir steht im Vertrag“ Nach Ablauf der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis von beiden Parteien beiderseits mit 4 Wochen zum Ende eines Monats bzw. auf der Grundlage der Gesetzlichen Kündigungsfristen gekündigt werden“.
    Nun ist es so, dass ich ab den 16.01 eine andere Stelle bekommen könnte. Das Wird aber nicht, wegen „zum Ende eines Monats“ im Vertrag, oder? Also anfangen könnte ich erst am 01.02.? Bin seit fast 8 Jahren im Betrieb
    Vielen Dank

  4. anonym

    Hallo,

    ich bin seit 24 Jahren im Unternehmen. Im Vertrag steht zur Kündigungsfrist: Es gilt die gesetzliche bzw. eine beidseitige Kündigungsfrist von 10 Wochen zum Quartalsende.

    Was gilt nun für mich als AN? Die 10 Wochen oder dann doch die 7 Monate? Das wäre ja fatal..welcher AG wartet denn 7 MOnate auf einen AN?

    Danke

  5. Sabine

    Hallo,
    ich bin seit 15 Jahren im Unternehmen. In meinem Vertrag steht die gesetzliche Kündigungsfrist. Mit dem Passus für den Arbeitnehmer gelten ebenfalls die für den Arbeigeber jeweils geltenden kündigungsfristen. Bleibt es bei mir als Arneitnehmeer bei der gestzliche Frist oder gilt auf Grund der Betriebszugehörigkeit, ebenfalls dei längere Kündigungsfrist, wie fürd en Arbeitgeber?
    Danke für eine Antwort
    Viele Grüße
    Sabine

  6. Dennis

    In meinem Vertrag steht drin:
    Soweit bei entsprechender Vertragsdauer das Kündigungsfristgesetz zur Anwendung kommt, gelten gem. § 622 Abs. 2 BGB, verlängerte Kündigungsfristen für beide Vertragspartner gleichermaßen. …

    Ist das rechtens? Im BGB steht ja was anderes vor allem unter § 622 Abs. (6)

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Dennis,
      § 622 Absatz 6 BGB besagt lediglich, dass die Kündigungsfrist für Arbeitnehmer nicht länger sein darf als die Kündigungsfrist für Arbeitgeber.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  7. Ulrike

    Hallo. In meinem Arbeitsvertrag steht:
    „Das Vertragsverhältnis kann von beiden Seiten unbeschadet des Rechts zur fristlosen Kündigung mit einer Frist von sechs Wochen zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden. Sollten durch den Gesetzgeber andere Kündigungsfristen festgelegt werden, sind diese Fristen mit Beginn der Gültigkeit für dieses Arbeitsverhältnis abzuwenden.“

    Ich bin seit 12 Jahren in dem Betrieb. Habe ich jetzt eine Kündigungsfrist von sechs Wochen oder doch nur vier Wochen?

  8. Robert

    Hallo, vielen Dank für den informativen Artikel.

    Ich möchte nach 7 Jahren meinen Arbeitgeber verlassen. In meinem Arbeitsvertrag steht „Das Arbeitsverhältnis kann unter Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen von jeder Vertragspartei gekündigt werden“. Gelten für mich die 4 Wochen, oder auch die 2 Monate wie für den Arbeitgeber?

  9. Ramazan

    Hallo ,
    Ich möchte bei ei er Betriebszugehorigkeit von 18 Jahren kündigen. 2015 habe ich einen neuen Vertrag unterschrieben wo drin steht, dass die verlängerten Kündigungsfristen auch für den Arbeitnehmer gelten..

    Habe ich jetzt 6 Monate Kündigungsfrist
    Oder seit 2015 nur 2 Monate Kündigungsfrist????

  10. Stephan

    Hallo,
    in meinem Vertrag steht: ab dem 4. Beschäftigungsjahr gilt für beide Seiten eine Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Monatsende. Bin jetzt 3,5 Jahre im Betrieb und möchte kündigen. Gilt die Klausel im Vertrag jetzt ab dem 4. angefangenen Jahr, oder ab dem 4. vollendeten Jahr. Die Personalabteilung möchte ich nicht unbedingt fragen 🙂
    Vielen Dank und viele Grüße

  11. Annika H.

    Hallo, ich habe eine Frage, ich bin nach TV-L angestellt. Ich habe laut dieser folgende Kündigungsfristen.
    1Die Kündigungsfrist beträgt bis zum Ende des sechsten Monats seit Beginn des Arbeitsverhältnisses zwei Wochen zum Monatsschluss. 2Im Übrigen beträgt die Kündigungsfrist bei einer Beschäftigungszeit (Absatz 3 Satz 1 und 2)
    bis zu einem Jahr ein Monat zum Monatsschluss,
    von mehr als einem Jahr 6 Wochen,
    von mindestens 5 Jahren 3 Monate,
    von mindestens 8 Jahren 4 Monate,
    von mindestens 10 Jahren 5 Monate,
    von mindestens 12 Jahren 6 Monate

    zum Schluss eines Kalendervierteljahres.

    Ich will zum 28.2.22 kündigen. Ich bin seit 15.1.2021 angestellt.
    Wann muss ich nun kündigen, damit ich auch zum 28.2.22 raus bin?

    Danke für die Antwort.
    Annika H.

  12. Eva

    Liebes Team,

    mein Arbeitsvertrag enthält eine Kündigungsfrist von 3 Monaten, nicht zum Monatsende. Gilt § 622 Abs.1 BGB trotzdem, also dass nur eine Kündigung zum 15. oder zum Monatsende möglich ist? Oder kann man in diesem Fall zB. auch zum 05.02.2022 kündigen?

    Vielen Dank für Ihre Antwort!

  13. N.F

    Hallo,
    in meinem Anstellungsvertrag steht: eine Kündigungsfrist von 2 Monaten zum Monatsende, soweit nicht das Gesetz eine längere Kündigungsfrist vorschreibt.
    Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt hiervon unberührt.
    Ich bin seit 01.10.20 angestellt, also weniger als ein Jahr. Mein Vertrag ist befristet auf 2 Jahre. Ist hier die Kündigungsfrist 2 Monate zum Monatsende oder laut Gesetz nur ein Monat?
    Gruß
    N.

  14. Dimitrov

    Hallo,

    ich arbeite für ein Unternehmen seit 2,5 Jahren und bin mittlerweile entfristet worden. Vor kurzem ergab sich die Möglichkeit intern zu wechseln und jetzt habe ich den neuen Arbeitsvertrag erhalten. Das, was mich wundert ist, dass die Kündigungsfrist 6 Monaten beträgt. Bisher hatte ich 3 Monaten Kündigungsfrist. Ist die Kündigungsfrist von 6 Monaten im neuen Vertrag in dem Fall überhaupt zulässig? Was für Möglichkeiten hat man?

  15. Woldemar

    Guten Tag.
    Meine sechsmonatige Probezeit endet am 16.08.2021. Ich will zum 01.09.2021 kündigen.
    Welche Kündigungsfristen muss ich anhalten?
    Mit freundlichen Grüßen
    Woldemar.

  16. a. r.

    Hallo, ich habe die Kommentare nicht vollumfänglich gelesen, daher kanns sein dass meine Frage schon beantwortet wurde.

    In meinem Arbeitsvertrag steht „8 Wochen zum Monatsende“

    Der Betrieb hat mit mir 15 Mitarbeiter plus zwei Geschäftsführer und sechs Azubis.

    Welche Kündigungsfrist muss ich als AN einhalten? Tatsächlich die 8 Wochen? Oder kann ich mit 4 Wochen zum Monatsende kündigen?

  17. Charlie B.

    Hallo,
    Ich würde gerne nacheiner betriebszugehörigkeit von knapp viereinhalb Jahren den Arbeitgeber wechseln und bin mit der in meinem Arbeitsvertrag gewählten Ausdrucksweise unsicher.
    Dort steht geschrieben:
    „Nach Ablauf der Probezeit gilt eine beiderseitige Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Monatsende. Im übrigen gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen. Eine für (Name des Arbeitgebers) verlängerte Kündigungsfrist gilt auch für Arbeitnehmer.“

    Was bedeutet das für mich? Habe ich eine Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Monatsende oder verlängert sich die Zeit sogar nach meinen viereinhalb Jahren Betriebszugehörigkeit so, wie es der Gesetzgeber vielleicht vorsieht?

    Vielen Dank für einen kleinen Hinweis.

    Gruß, Charles

  18. S.

    Hallo,

    ist das 2020 auch noch aktuell?

    „Doch welcher Zeitpunkt ist hier maßgeblich? Die Dauer der Beschäftigung ergibt sich aus der Spanne zwischen dem im vertraglichen Dokument festgelegten Start und dem Moment, in dem dem Arbeitnehmer die Erklärung der Entlassung zugeht. Die Frist ist also hieran zu bemessen.“

    D. h., wenn ich kündige, sich danach aber wegen längerer Betriebszugehörigkeit meine Kündigungsfrist ändern würde, zählt dennoch der Zeitpunkt des Eingangs der Kündigung beim Arbeitgeber, nicht, wann man das Unternehmen dann endgültig verlassen hat?! Das wäre sehr hilfreich 🙂

  19. D.K.

    Hallo, ich hab eine Frage in meinem Vertrag steht 8 Wochen Kündigungsfrist (bin jetzt 9 Monate bei dem Arbeitgeber) wenn ich nun von mir aus kündigen möchte, gilt dann auch die Kündigungsfrist von 8 Wochen oder wg. Betriebszugehörigkeit unter 2 Jahren laut gesetzl. Frist 4 Wochen, ich würde mich über eine Antwort sehr freuen.

    1. Rita

      lch bin ein Jahr und sieben Monate, und möchte ich kündigen,wie viel Wochen? darf ich kündigen.

  20. Gabriele O.

    Hallo,

    ich arbeite seit 11Jahren (inklusive Ausbildung) im selben Franchise Unternehmen. Vor 5,5Jahren habe ich innerhalb der Gruppe den Firmenstandort gewechselt.
    In meinem Vertrag steht, dass sich meine Kündigungsfrist um dieselbe Frist verlängert, wie für den Arbeitgeber. Ich gehe also von 4 Monaten zum 15. oder Monatsende aus.
    Bedeutet dies nun, dass ich dennoch einen Monat mit 28 Tage berechne? Oder muss meine Kündigung zum 30.11.2020 spätestens am 30.07.2020 bei meinem Arbeitgeber ankommen?

    Vielen Dank

  21. Y

    Hallo,

    für mich gilt der Manteltarifvertrag NRW für den Einzelhandel und darin sind die KF nach Betriebszugehörigkeit gestaffelt: „über 12 Jahre = 6 Monate zum Ende des Kalendermonats“
    Morgen, am 01.03.20 bin ich genau 12 Jahre dort. Wenn ich Montag meine Kündigung abgeben würde,
    gelten dann tatsächlich die 6 Monate? Denn es sind, zumindest nach meinem Verständnis, nicht über 12 Jahre. Oder bin ich hier auf dem Holzweg. Ich habe schon nach alles im Netz abgesucht, aber nichts dazu gefunden.
    Schon mal besten Dank!
    Y

  22. Nicole

    Hallo,

    ich habe vor kurzem eine neue Stelle angetreten, und nach einem Monat festgestellt das ich da nicht glücklich bin. Und möchte gerne kündigen. Nun zu meiner Frage: ich bin in der Probezeit. Laut Arbeitsvertrag ist das Arbeitsverhältnis unbefristet. Die ersten 6 Monate gelten als Probezeit. Während dieser Zeit kann das Arbeitsverhältnis von beiden Seiten mit einer Frist von 4 Wochen gekündigt werden. Jetzt ist mein Problem die einen sagen es wären bloß 2 Wochen und die anderen sagen es sind vier Wochen. Was stimmt nun ich finde 4 Wochen in der Probezeit schon recht lang!

  23. Jule

    Hallo zusammen,

    ich bin seit knapp 2,5 Jahren im Lager unbefristet beschäftigt und gehe der alleinigen Arbeitsaufgabe des Kommissionierers nach.

    Ich habe aber eine Kündigungsfrist von 6 Monaten!

    Meines Erachtens zählt dies doch nur für Arbeitnehmer, dessen Stelle schwer wiederzubeschaffen ist. Oder täusche ich mich da?

    Vielen Dank und liebe Grüße

  24. Irina

    Guten Tag,
    meine Frage bezieht sich auf folgenden Passus im Arbeitsvertrag:
    „Eine ordentliche Kündigung des Anstellungsverhältnisses ist nur unter Einhaltung einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende zulässig. Eine gesetzliche Verlängerung der Kündigungsfrist zugunsten des Angestellten wirkt gleichermaßen zugunsten der Firma.“

    Bedeutet dies, dass bei einer 16-jährigen Betriebszugehörigkeit die Frist von 6 Monaten auch für den Arbeitnehmer gilt?
    Oder könnte dieser mit der gesetzlichen vierwöchigen Frist kündigen?
    Ich bedanke mich für Ihre Antwort.
    Irina

  25. Karin

    Ich finde die Formulierung in meinem Arbeitsvertrag leider nicht eindeutig. Da steht „Das Arbeitsverhältnis kann von beiden Seiten mit der gesetzlichen Kündigungsfrist gekündigt werden. “

    Heißt das, dass auch für mich als Arbeitnehmer die verlängerten Kündigungsfristen gelten, wie sie bei langer Betriebszugehörigkeit für den Arbeitgeber gelten? Oder habe ich die „normale“ Arbeitnehmer-Frist von vier Wochen?

    Vielen Dank im Voraus!

  26. Ella

    Hallo und guten Tag!

    In meinem Arbeitsvertrag ist eine Kündigungsfrist von „1 Monat“ eingetragen, wie es auch das Gesetz vorsieht, allerdings folgt darauf ein Satz der mich irritiert und den ich nicht klar deuten kann.
    Ich hoffe Sie können ihn mir erklären.
    Es handelt sich um folgenden Satz:

    „Soweit dem Arbeitnehmer aufgrund gesetzlicher und tariflicher Vorschriften durch den Arbeitgeber nur mit einer verlängerten Frist gekündigt werden kann, gilt diese verlängerte Kündigungsfrist auf für eine Kündigung seitens des Arbeitnehmers (z.B. bei älteren Angestellten und Schwerbehinderten).“

    Ich befürchte das mein AG das Gesetzt der Kündigungsfrist „umdreht“. Soll heißen; ich bin fast 20 Jahre im Unternehmen, was bedeutet das mein AG bei einer Kündigung eine Frist von (noch) 6 Monaten einhalten muss, und ich verstehe den Satz so, das ich es aufgrund dieses Satzes, ebenfalls eine Frist von 6 Monaten habe.
    Verstehe ich das richtig??

    Vielen Dank schon mal für die Antwort!

    Beste Grüße

  27. Anja

    Hallo,

    ich benötige auch mal bitte eure Hilfe, ich bin seit 2006 in meinem Unternehmen, und habe einen neuen Job in Aussicht. Nun geht die große Diskution los, wegen der Kündigungsfristen. In meinem Arbeitsvertrag steht “ Es gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen, wobei jegliche gesetzliche Veränderung der Kündigungsfristen zugunsten des Arbeitnehmers in gleicher Weise auch zugunsten der Arbeitgeberin gilt. Bedeutet das der Arbeitgeber mich auch erst in 5 Monaten raus lässt?

    Vielen Dank schon mal im vorraus .

  28. AP

    …..also – Kündigungsfrist sowohl wenn ich kündige, als auch, wenn ich gekündigt werde.

  29. AP

    Hallo, ich arbeite seit 23 Jahren in der gleichen Firma – allerdings sind wir mittlerweile nur noch zu 2. Welche Kündigungsfrist gilt in diesem Fall? 4 Wochen auf Monatsende – oder doch mehr?

    Vielen Dank für eure Hilfe

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