
Es gibt viele Gründe, aus denen sich Arbeitgeber oder Arbeitnehmer zu einer Beendigung vom Beschäftigungsverhältnis entschließen können.
Ist die Entscheidung erst einmal getroffen, müssen zahlreiche Dinge beachtet werden, um sicherzustellen, dass sie auch wirksam ist, unter anderem in der Regel eine Kündigungsfrist.
Andernfalls hat der andere Vertragspartner die Möglichkeit, gegen die Entlassung arbeitsgerichtlich vorzugehen.
Kompaktwissen: Kündigungsfrist
Die gesetzliche Frist für eine Kündigung vonseiten des Arbeitnehmers liegt bei vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende des Monats.
Die Kündigungsfrist für Arbeitgeber ist abhängig von der Beschäftigungsdauer des jeweiligen Mitarbeiters. Eine Zusammenfassung der Fristen finden Sie hier.
Sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber müssen sich an eine Frist von zwei Wochen halten, wenn das Arbeitsverhältnis in der Probezeit beendet werden soll.
Das BGB schreibt eine Kündigungsfrist vor
Das Arbeitsrecht unterscheidet grundsätzlich die außerordentliche von der ordentlichen Kündigung. Bei letzterer ist der Arbeitgeber nur zur Angabe eines Kündigungsgrundes verpflichtet, sofern das Kündigungsschutzgesetz greift. Soll ordentlich gekündigt werden, muss die Kündigungsfrist berücksichtigt werden.
An die bei der Beendigung vom Arbeitsvertrag durch Kündigung geltende Frist müssen sich beide Vertragspartner halten. Welche Zeiträume hier einzuhalten sind, geht potenziell aus den folgenden Dokumenten bzw. Unterlagen und Bestimmungen hervor:
- Vereinbarungen im Arbeitsvertrag
- Absprachen in einem eventuell zutreffenden Tarifvertrag
- gesetzliche Regelungen
Der Gesetzgeber hat die Kündigungsfristen für Arbeitnehmer im BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) niedergeschrieben, konkret in Paragraph 622. Sie stellen das Minimum der einzuhaltenden Fristen dar.

Entscheidet sich ein Arbeitnehmer, seinen Arbeitsvertrag zu kündigen, ist diese Frist immer einzuhalten – sie verändert sich nicht mit Länge der Betriebszugehörigkeit.
Anders sieht es da für den Arbeitgeber aus. Er hat auch eine Kündigungsfrist zu berücksichtigen, will er das Arbeitsverhältnis von einem Mitarbeiter aufkündigen, die kann jedoch länger ausfallen.
Für die arbeitgeberseitige Kündigung vom Arbeitsvertrag variiert die Frist deshalb. Die gesetzlichen Vorgaben sehen hier wie folgt aus:
Länge der Betriebszugehörigkeit | Länge der Kündigungsfrist |
---|---|
2 Jahre | 1 Monat zum Kalendermonatsende |
5 Jahre | 2 Monate zum Kalendermonatsende |
8 Jahre | 3 Monate zum Kalendermonatsende |
10 Jahre | 4 Monate zum Kalendermonatsende |
12 Jahre | 5 Monate zum Kalendermonatsende |
15 Jahre | 6 Monate zum Kalendermonatsende |
20 Jahre | 7 Monate zum Kalendermonatsende |
Doch welcher Zeitpunkt ist hier maßgeblich? Die Dauer der Beschäftigung ergibt sich aus der Spanne zwischen dem im vertraglichen Dokument festgelegten Start und dem Moment, in dem dem Arbeitnehmer die Erklärung der Entlassung zugeht. Die Frist ist also hieran zu bemessen.
Mit dem Zugang beginnt die Kündigungsfrist zu laufen. Wann eine Kündigung vom Arbeitgeber zugeht, die Frist damit beginnt, darüber gibt es immer wieder gerichtliche Auseinandersetzungen. Wenn das Schreiben nämlich postalisch zugestellt und nicht persönlich überreicht wird, ist die Frage: Wann gilt es als zugegangen? Wenn es im Briefkasten liegt? Oder, wenn der Adressat den Brief öffnet?
Zahlreiche Gerichtsurteile halten fest: Entscheidend ist der Zeitpunkt, von dem ausgegangen werden kann, dass ein Arbeitnehmer seinen Briefkasten leert. Hiervon macht er in der Regel nicht zwischen Samstagabend und Montag früh Gebrauch, weshalb die Kündigung im Normalfall erst am Montag zugeht und damit erklärt wird. Wann das Schreiben in den Briefkasten gelangte, ist damit nicht ausschlaggebend.
Zu Illustrationszwecken hierzu ein Beispiel. Anhand dieses kann die im BGB festgehaltene und von Arbeitgebern einzuhaltende Kündigungsfrist besser nachvollzogen werden:
Das Arbeitsverhältnis unseres Beispielarbeitnehmers (Person A) mit dem Arbeitgeber (Person B) besteht bereits seit dem 1.4.2010. Person B entscheidet sich nun am 24.3.2015, dass Person A gekündigt werden soll und schickt ihm die Entlassungserklärung postalisch zu. Person A geht die Kündigung am 25.3.2015 zu.
Zum Zeitpunkt des Zugang des Kündigungsschreiben betrug das Beschäftigungsverhältnis noch keine fünf Jahre, sodass eine Kündigungsfrist von einem Monat zum Ende des Monats (also dem 31.4.2015) maßgeblich ist. Entscheidend ist hier immer das Datum der Entlassungserklärung, nicht wie lange Person A zum Ende der Vertragsbeziehung dort beschäftigt war.
Welche Fristen gelten bei der Entlassung in der Probezeit?
Auch in der Probezeit, die ebenfalls im Arbeitsvertrag vereinbart wird und in der Regel sechs Monate umfasst, kann eine Beschäftigung beiderseitig beendet werden.
Schließlich stellen beide Vertragspartner in dieser Bewährungszeit fest, ob sie zu einander passen oder eben auch nicht.

Arbeitsrechtler weisen darauf hin, dass bei der Probezeit keine festen Kündigungstermine existieren. Damit von der verkürzten Kündigungsfrist profitiert werden kann, gilt es, eine Voraussetzung einzuhalten: Der Zugang der Kündigung muss während der noch laufenden Bewährungszeit erfolgen, wobei der Austritt aus dem Betrieb oder Unternehmen durchaus erst danach möglich ist, ohne dass das einen Einfluss hierauf hätte.
Gibt es bei der Frist für eine Kündigung noch weitere Ausnahmen?
Das Bürgerliche Gesetzbuch sieht einige wenige Abweichungen von der Grundkündigungsfrist, der Kündigungsfrist in der Probezeit und den vom Arbeitgeber einzuhaltenden Bestimmungen vor. Es führt hierzu aus:
[…] abweichende Regelungen können durch Tarifvertrag vereinbart werden. Im Geltungsbereich eines solchen Tarifvertrags gelten die abweichenden tarifvertraglichen Bestimmungen zwischen nicht tarifgebundenen Arbeitgebern und Arbeitnehmern, wenn ihre Anwendung zwischen ihnen vereinbart ist.
Darüber hinaus können Kündigungsfristen bei Arbeitsverhältnissen auch im jeweilig abgeschlossenen Vertrag von der gesetzlichen Grundvorgabe (vier Wochen zum 15. oder Ende eines Monats) abweichen. Einer Unterschreitung steht hier nichts im Weg, wenn:
- es sich beim zu kündigenden Arbeitnehmer um eine Aushilfe handelt, die nur für einen kurzen Zeitraum eingestellt wurde (Obacht: eine kürze Kündigungsfrist ist bei länger als drei Monate andauernden Beschäftigungsverhältnissen nicht erlaubt.)
- der Arbeitgeber regelmäßig maximal zehn Auszubildende beschäftigt und bei der Kündigung eine vierwöchige Frist einhält. Der Arbeitnehmer verlässt erst nach Ablauf dieser das Unternehmen.
Außerordentliche Kündigung – gilt eine gesetzliche Frist auch hier?
Die Entlassung aus außerordentlichen Gründen unterscheidet sich in der ordentlichen darin, dass sie nur aufgrund eines bedeutsamen Grundes ausgesprochen werden darf. Dazu zählen zum Beispiel Arbeitsverweigerung, eigenmächtiger Urlaubsantritt und Mobbing. Sie ist das letzte Mittel – die ultima ratio – um das Arbeitsverhältnis mit einem Mitarbeiter zu kündigen, weshalb sie meist auf eine vorher erteilte Abmahnung folgt. Sofern es im jeweiligen Unternehmen einen Betriebsrat gibt, ist dieser in das Vorhaben einzubeziehen – und zwar bevor die Entlassung erfolgt.
Gemäß Arbeitsrecht gilt hier keine einzuhaltende Kündigungsfrist, weshalb sie ebenfalls als fristlose Entlassung bezeichnet wird. Nichtsdestotrotz kann eine sogenannte Auslauffrist festgelegt werden. Unter diesen Umständen handelt es sich dann nicht mehr um eine fristlose Kündigung.
Erfährt der Arbeitgeber vom geschäftsschädigenden Verhalten seines Mitarbeiters, hat er ab diesem Zeitpunkt zwei Wochen lang Zeit (Erklärungsfrist), die außerordentliche Kündigung auszusprechen (§ 626 BGB).
Guten Tag
ich bin mir immer noch nicht sicher
nach BAT KF…Kündigungsfrist bei einer Kündigung
durch Arbeitmehmer…4 Wochen?
Vielen Dank im Voraus
Hallo Eva,
Sie sollten in Ihrem Tarifvertrag nachlesen, welche Kündigungsfristen für Sie gelten.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Hallo,
Bin seit 21 Jahren bei meinem Arbeitgeber beschäftigt. 2010 habe ich innerhalb der Firmengruppe gewechselt. Bis 2016 war ich in einer leitenden Position beschäftigt, danach als key account manager. Einen Arbeitsvertrag habe ich nie gehabt, und an mündliche Vereinbarungen von vor 20 jahren kann ich mich natürlich auch nicht mehr erinnern.
Ich gehe doch recht in der annahme ,das wenn ich zum jahresende Kündigen möchte, für mich die 4 wöchige frist gilt. Kündigung am 30.11 2018 zum 31.12.2018. vielen dank für ein feedback
Hallo Uwe,
sofern nicht anders festgelegt, gelten für Sie als Arbeitnehmer tatsächlich gemäß Bürgerliches Gesetzbuch § 622 die vier Wochen zum 15. oder zum Monatsende als Frist. Ihr Beispiel ist korrekt.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Hallo
Hab ne frage wegen meiner Kündigungsfrist bin jetzt knapp 9 Jahre im Betrieb. Von den 9 Jahre ware ich 4 Jahre lang in der Ausbildung. Welche Kündigungsfrist habe ich jetzt.
Hallo zusammen.
Ich wäre jetzt mit meiner Ausbildung unter den 5 Jahren. Hier kommt jetzt das Problem: Mit meinem Praktikum vor der Ausbildung (nahtloser übergang in Ausbildung danach), komme ich über die 5 Jahre. Wird das Praktikum in der Kündigungsfrist allgemein mit berücksichtigt?
Liebe Grüße
Hallo
bin seit 3/2001 in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis möchte wenn alles klappt so schnell wie möglich kündigen was habe ich für eine Kündigungsfrist bzw. wie komme ich schnelle aus dem Arbeitsverhältnis heraus!
Hey bin in der Probezeit wurde fristgerecht gekündigt was ist wenn ich in der frist plötzlich krank werden wird die Frist sich verlänger?
Hallo!
Ich wundere mich über die doch recht kurze Kündigungsfrist für Arbeitnehmer, die gesetzlich definiert ist. Auch bei meinem Arbeitsvertrag wird hier auf die gesetzlichen Regelungen verwiesen:
Die Kündigung vom Arbeitsvertrag muss laut BGB mindestens vier Wochen betragen und darf entweder zum 15. oder Ende eines Kalendermonats erfolgen (grundlegende Kündigungsfrist).
Ich habe hier das Wahlrecht, entweder zur Monatsmitte oder zum Monatsende zu kündigen. Das bedeutet, ich kann z.B. zum 15. Juni kündigen, und die Kündigung wird am 15. Juli vollzogen, letzter Arbeitstag 14. Juni. Oder ich kündige z.B. zum 31. Mai und die Kündigung wird am 29. Juni vollzogen, letzter Arbeitstag 28. Juni.
Ist dies richtig?
Danke im Voraus.
Gruß
Klaudia
Hallo Klaudia,
bei einer Kündigung zum 15. ist der 15. des Monats auch der letzte Arbeitstag, sofern dies ein Tag ist, an dem Sie üblicherweise arbeiten und Sie keine Resturlaubstage haben.
Beachten Sie, dass die Kündigungsfrist erst einen Tag nach der Kündigungserklärung beginnt. Ab diesem Tag muss eine Frist von mindestens vier Wochen eingehalten werden. Sind diese vier Wochen verstrichen, wird die Kündigung zum kommenden 15. des Monats wirksam.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Hallo,
ich habe eine Frage bezüglich meiner Kündigungsfrist.
Ich habe eine Kündigungsfrist von 3 Monaten.
Möchte aber jetzt schnell zu einem neuen Arbeitgeber wechseln.
Eine Kündigung mit 4 Wochen Kündigungsfrist habe ich eingereicht.
Jetzt lässt mich der Arbeitgeber aber nicht früher aus meinem Vertrag raus.
Gibt es hier eine Möglichkeit doch früher aus dem Arbeitsvertrag zu kommen.
Falls ich es drauf ankommen lasse, muss ich mir sorgen wegen irgendwelcher Strafen machen?
Danke
Gruß Andreas
Hallo Andreas N.,
wenn sich der Arbeitgeber nicht auf eine kürzere Kündigungsfrist bspw. mit einem Aufhebungsvertrag einlässt, gibt es in der Regel keine Möglichkeit, aus dem Arbeitsverhältnis frühzeitig auszutreten. Sie könnten sich mit einem solchen Anliegen aber noch einmal an einen Anwalt für Arbeitsrecht wenden.
Werden die Kündigungsfristen vom Arbeitnehmer nicht eingehalten, dann kann der Arbeitgeber den Mitarbeiter theoretisch auf Schadensersatz verklagen, wenn er einen entstandenen Schaden durch den Abgang des Mitarbeiters vor Gericht beweisen kann.
Darüber hinaus beugen manche Arbeitgeber einem solchen Verhalten durch eine Vertragsstrafe vor, die im Arbeitsvertrag angegeben ist, sollte der Mitarbeiter vertragsbrüchig werden.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Hallo ich bin seit 14 jahren in einem Handwerksbetrieb im Arbeitsvertrag steht eine Kündigungsfrist von 4 wochen zum 15.oder monatsende ? Tarifvertrag gibt es nicht.Jetzt bin ich mir unsicher ob meine Betriebszugehörigkeit meine frist verlängert ?
Danke für infos.mfg berni
Hallo Anja B.,
sofern es nicht ausdrücklich im Vertrag festgelegt ist, erhöht sich mit der Betriebszugehörigkeit nicht die Kündigungsfrist für dem Arbeitnehmer.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Hallo,
die Kündigungsfrist für einen Arbeitnehmer ist meist im Arbeitsvertrag geregelt. Im „Normalfall“ 4 Wochen zum 15. bzw. zum Monatsende. Eine längere Frist kann auch angegeben sein. Hierzu jedoch eine Anmerkung:
Wenn ich als Arbeitnehmer einen Betrieb verlassen will und eine Arbeitsvertragliche Kündigungsfrist von 3 Monaten habe, werde ich direkt mit dem Chef reden um innerhalb der von mir gewünschten Zeit den Betrieb verlassen zu können. Denn was bringt ihm ein Mitarbeiter der seine Pflichten nicht mehr erfüllt? Denn was kann mir als Mitarbeiter schlimmstenfalls passieren? Richtig, Abmahnung und fristlose Kündigung. Somit habe ich dann erreicht was ich will – den Betrieb verlassen und der Chef hat noch Lohn zu bezahlen auch wenn ich nahezu keine Leistung erbracht habe.
Fazit für den Chef: Lass den Mitarbeiter gehen, er schadet sonst mehr wie dass er bringt.
Guten Tag,
ich möchte zum 15.07.2017 kündigen, habe eine Frist von 4 Wochen zum Monatsende oder zum 15. des Monats. Wann kann ich frühstens meine Kündigung abgeben?
Mit freundlichen Grüßen
Jens
Hallo Jens,
wie früh Sie Ihre Kündigung einreichen müssen, ist nicht festgelegt, lediglich der späteste Zeitpunkt. Sie können in Ihrer Kündigung einfach das Datum angeben, zu dem Sie kündigen wollen.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Hallo ich will bis 1.9 2019 kundigen .ich bin von .1.1 2019 bei diese Arbeitgeber und Arbeitvestrag ist als Vollbeschaftigte.wann ich soll kundigung geben dass 31.9 kann gehen
Hallo, bin seit 17 Jahren beschäftigt und möchte aufgrund einer psychischen Erkrankung eine andere Arbeit annehmen. Im Arbeitsvertrag steht, dass Kündigungsfristen für beide Seiten gleich gelten. Was kann ich tun?
Hallo Mirko,
in Ihrem Fall könnten Sie versuchen, sich mit Ihrem Arbeitgeber auf einen Aufhebungsvertrag zu einigen, um die Kündigungsfrist zu umgehen. Halten Sie dies nicht für möglich, sollten Sie sich den Rat eines Anwalts für Arbeitsrecht einholen.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Guten Tag,
ich hoffe Sie können mir helfen. Ich höre nun von mehreren Seiten, dass die Kündigungsfristen arbeitnehmerfreundlicher gestaltet wurden und ich unabhängig davon was in meinem normalen Arbeitsvertrag steht (kein Tarifvertrag!) nur noch eine Kündigungsfrist von 4 Wochen als Arbeitnehmer einhalten muss.
Stimmt das?
Besten Dank für Ihr Feedback und viele Grüße
Hallo Tamara,
grundsätzlich gilt immer die Kündigungsfrist, die in Ihrem Arbeitsvertrag festgelegt wurde. Diese darf allerdings nicht kürzer sein als jene, die das Bürgerliche Gesetzbuch in § 622 vorgibt.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Hallo,
Ich hoffe Sie können mir helfen. Ich habe einen Arbeitsvertrag mit der gesetzlichen Kündigungsfrist und bin schon fünf Jahre in diesem Betrieb angestellt. Vor kurzem habe ich einen Zusatz unterschrieben der besagt dass die Kündigungsfrist drei Monate zum Quartalsende beträgt. Ist es nun rechtens dass mein Arbeitgeber die drei Monate zum Quartalsende mit den drei Monaten gesetzlicher Kündigungsfrist addiert?
Viele Grüße
Hallo Sabine,
Der Zusatz gilt nun wahrscheinlich ausschließlich und ist nicht zu den gesetzlichen Kündigungsfristen zu addieren.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
hallo,ich bin nun schon 21 Jahre im betrieb.wir sind ein Subunternehmen.nun ist die andere Firma verkauft wurden und wir bekommen unsere Kündigungen.ist die 7 monatige Kündigungsfrist noch wirksam.vielen dank schon mal für ihre Antwort
Hallo Birgit,
hier kommt es auf die Vereinbarungen in Ihrem Arbeitsvertrag an – auch der neue Arbeitgeber muss sich an diesen halten. Ist also eine Kündigungsfrist von sieben Monat vereinbart, gilt diese weiter. Wenden Sie sich an einen Anwalt, der diese Kündigung überprüft.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Hallo, meine Tochter ist in der Übergangszeit und wird ab Wintersemester studieren. Seit 3 Wochen arbeitet sie in einem Teilzeitjob… ( Vertrag für ein Jahr befristet). Anfangs für 20 Std die Woche laut Vertrag .Eine Kopie des Vertrages hat sie seit 3 Wochen bis heute immer noch nicht! Vor einer Woche musste sie den „richtigen“ Vertrag unterschreiben ( der auf einmal 25 Std wöchentlich beinhaltete), weil der Chef sich angeblich vertan hatte!!! Die vorgeschriebenene Arbeitszeit wurde nicht eingehalten und meine Tochter hat sehr viele Überstunden schon gemacht! Laut der Kollegin wird sie die Überstunden nach 3 Monaten ausgezahlt bekommen! Da läuft doch einiges nicht richtig!! Meine Tochter überlegt zu kündigen ( ist in der Probezeit) hat aber Angst kein Geld zu bekommen!
Hallo Wassiliki,
bei einer Kündigung ist der Arbeitgeber verpflichtet, die geleisteten Arbeitstage zu vergüten. Kommt es dabei zu Problemen, hilft Ihnen ein Anwalt für Arbeitsrecht.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Hallo, ich bin seit etwas mehr als einem Jahr in dem Unternehmen. Wenn ich am 24.08 meine Kündigung abgebe und in meinem Vertrag die gesetzliche Kündigungsfriste gemäß § 622 BGB vereinbart ist, bin ich dann nach Ablauf der 4 Wochen Frist zum 21.09 schon aus dem Arbeitsverhältnis raus?
Hallo Heike,
gemäß BGB ist die Kündigung zum 15. oder zum Ende des Kalendermonats möglich. Nur mit Resturlaub könnten Sie daher bereits zum 21.09. aus dem Unternehmen ausscheiden.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Can one take unused leaves while serving the notice period ?
For eg, X puts resignation on September 1 with last day on 30th September (1 month notice period). X has 10 leaves remaining till 30th September.
According to law, can X take these 10 leaves by 30th September ?
Hello Maddy,
it depends on the employment agreement. Usually it’s possible to take the ten unused holidays before 30th September. But if the company is economically disadventaged, your employer probably has to pay you off.
Your team from Arbeitsvertrag.org
Hallo,
mein Arbeitgeber hat meine vertraglich vereinbarte Kündingungsfrist von 6 Monaten auf 12 Monate verlängert. Jetzt kündigt er kurz vor Ende der 12 Monate mit der Probezeit-Kündigungsfrist. Ist das rechtens? Ich habe gelesen, dass man die Probezeit nicht einfach so verlängern darf. Danke für den Hinweis.
Gruß, Pepe
Hallo Pepe,
die Probezeit darf nicht ohne Grund auf zwölf Monate verlängert werden. Es ist maximal eine Probezeit von sechs Monaten gesetzlich erlaubt, sofern Sie nicht über einen längeren Zeitraum hinweg erkrankt sind etc. Daher darf Ihr Arbeitgeber Ihnen auch nicht mit einer verkürzten Kündigungsfrist kündigen. Ohne Grund ist dies ebenfalls unzulässig, da Sie sich nicht mehr in der Probezeit befinden.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Hallo, ich bin seit 17 Jahren in Betrieb tätig und habe nun eine Kündigungsfrist von 6 Monaten zum Quartalsende. Wann könnte ich zeitigstens den Betrieb verlassen? Danke sylke
Hallo Sylke,
laut Ihren Angaben können Sie mit einer Kündigung zum 30. September das Unternehmen zum 31. März 2018 verlassen.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Hallo, ich habe meine Ausbildung am 27.06.2018 beendet und mein neuer Arbeitsvertrag beginnt gleich übergreifend am 28.06.2018 ohne Probezeit. Da es der selbe Betrieb ist wo ich die Lehre gemacht habe. Ich habe einen Monat Kündigungsfrist laut Tarifvertrag. Nun habe ich einen neuen Arbeitgeber bei dem ich am 01.09.2018 anfangen möchte. Kündigen kann ich jeweils zum 15. oder zum Ende des Kalendermonats.
Hiermit kündige ich fristgerecht zum 31.08.2018.?
Wie kann ich die Kündigung formulieren das ich zum 31.08.2018 das unternehmen verlassen kann? Wie wird mit dem Resturlaub verblieben ?
Lieben Dank Alex
Hallo Alex,
wenn Sie die ein-Monats-Frist einhalten, können Sie zum 31.08. kündigen. Auf unserer Seite zur Kündigung finden Sie ein Muster für eine fristgerechte Kündigung, an dem Sie sich orientieren können: https://www.arbeitsvertrag.org/kuendigung/
Den Resturlaub müssen Sie entweder bis zu dem Termin nehmen, an dem Ihre Kündigung wirksam wird oder sich die Urlaubstage von Ihrem Arbeitgeber auszahlen lassen. Wie viele Urlaubstage Ihnen noch zustehen, ergibt sich aber u. a. aus Ihrem Arbeitsvertrag.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Hallo,
in meinem Vertrag steht folgendes:
„Es gilt eine beiderseitige Küfrist von 6 Wochen zum Monatsende. Sollte für Herrn XY eine längere gesetzliche Küfrist gelten, so gilt diese ebenfalls beidseitig.“
Hä? Ich als AN möchte nun kündigen – für mich gelten nun 6 Wochen Küfrist. Ist das richtig?
Vielen Dank.
Hallo Brit.,
das ist richtig.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Hallo ich habe vor 23 Jahre in ein Saisonbetrieb angefangen und seit dem dort beschäftigt in mein Vertrag steht eine Kündigungsfrist von 6 Werktage drin ist das noch bindend für mich und damals hatten wir noch ein Manteltarif in dem Lohn und urlaub geregelt wird den gibt es aber schon lang nicht mehr hab ich da noch Ansprüche drauf in mein Vertrag steht auch die Zustimmung zu Überstunden usw die Überstunden wurden umgewandelt in Freizeitausgleich dadurch gehen mir die Zuschläge verloren hab ich da Ansprüche drauf Mfg Enrico
Hallo enrico,
Ihre Fragen fallen in den Bereich der Rechtsberatung, welche wir nicht anbieten dürfen. Sie haben aber die Möglichkeit, sie von einem Anwalt für Arbeitsrecht beraten zu lassen.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Hallo,
In meinem Arbeitsvertrag steht dass die Kündigungsfrist einen Monat beträgt. Jetzt bin ich mir nicht sicher ob ich nur zum Monatsende kündigen kann oder auch zum 15. eines Monats. Können Sie mir da weiter helfen?
Lg Jenny
Hallo Jenny,
die Kündigung kann jederzeit ausgesprochen werden. Die Frist beginnt ab diesem Zeitpunkt und muss nicht an einem bestimmten Datum liegen.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Hallo,
auf meinen Arbeitsvertrag findet der örtliche Manteltarifvertrag Anwendung, der eine Kündigungsfrist von 4 Wochen zum Monatsende für den Arbeitnehmer festschreibt.
Des weiteren steht in meinem Arbeitsvertrag ein Passus ,dass für den Arbeitgeber geltende längere Kündigungsfristen auch für den Arbeitnehmer bindend sind.
Dies würde bedeuten für mich gilt eine Kündigungsfrist von 3 Monaten aufgrund meiner betriebszugehörigkeit.
Welcher der beiden Fristen sind nun für mich anwendbar, auch unter Berücksichtigung des günstigkeitsprinzips?
Hallo Paco,
aus Ihrem Arbeitsvertrag sollte eindeutig hervorgehen, ob alle Teile des Tarifvertrags bei Ihnen Anwendung finden. Sollte er ausnahmslos für Sie gelten und keine zusätzlichen Vereinbarungen in Ihrem Individualarbeitsvertrag existieren, gilt auch die Kündigungsfrist des Tarifvertrags.
Das Team von Arbeitsvertrag.org
Hallo. Ich möchte meinen Arbeitsvertrag zum 31.10. kündigen. Dieser besagt dass meine Kündigungsfrist der des AG entspricht. (Nach 622 BGB)
Im Arbeitsvertrag steht, dass meine Beschäftigung seit 01.10.2015 läuft. Ich hab aber vorher über den Mutterkonzern des Betriebes wo ich arbeite, ein duales Studium absolviert. Nun bin ich unschlüssig ob ich einen oder zwei Monate Kündigungsfrist habe. Wäre dankbar für eine schnelle Antwort.
p.s. In einem Teil der Betriebsordnung steht, was unter Betriebszugehörigkeit zu verstehen ist, dabei geht’s aber eher um die Zuschussordnung. Kein Wort davon , ob das auch für Kündigungen zutrifft.
Hallo Shikari,
da der Vertrag gekündigt wird, gilt auch das Datum, das auf dem Vertrag steht.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Hallo,
mein Arbeitsvertrag verweist für die Kündigungsfrist auf den Tarifvertrag. In dem ist die Kündigung durch den ARBEITGEBER auf 6 Wochen zum Monatsende festgelegt. Gelten diese 6 Wochen dann auch für mich, oder habe ich die gesetzmäßigen 4 Wochen zum 15./Monatsende?
Danke, Paula
Hallo Paula,
wenn eine vertragliche Regelung für die Kündigung durch den Arbeitnehmer fehlt, gilt die gesetzliche Regelung des § 622 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB): vier Wochen zum 15. oder zum Monatsende.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Hallo, ich habe eine Kündigungsfrist von 6 Wochen zum Quartalsende.
Wann müsste ich kündigen, wenn ich den aktuellen Betrieb zum 31.12. diesen Jahres verlassen möchte?
Oder ist die Frist etwa zu kurz?
Vielen Dank. Susann
Um eine fristgerechte Kündigung bei einer Frist von 6 Wochen zum 31.12 zu erreichen, müssten Sie Ihre Kündigung bis 19.11. am Besten schriftlich mitgeteilt haben.
Das Team von Arbeitsvertrag.org
Hallo ,ich arbeite jetzt 23 Jahre in meinem Betrieb(Baugewerbe). Ich möchte mich betieblich nochmal verändern.Man hat mich mit einem mündlichen Arbeitsvertrag eingestellt.Vor 3 Jahren sollten wir nochmal einen neuen Vertrag unterschreiben,was aber keiner tat. Man sagt mir das unser Betrieb tarieflich gebunden ist und ich eine Kündigungsfrist von 7Monaten habe. Unser alter Chef hat aber nicht jede Tariferhöhung mitgemacht. Wie kann ich nun erfahren ob wir tariflich gebunden sind? Ich hatte mich schon telefonisch beim Anwalt erkundigt und dieser meinte die Kündigungsfristen gelten nur für den Arbeitgeber.Ich möchte zum 1.01.2018 im neuen Betrieb anfangenund traue mich garnicht den neuen Arbeitsvertrag zu unterschreiben.Wie soll ic h mich verhalten?
mit freundlichen Grüßen Enrico
Hallo Enrico,
bei Ihrem Anliegen ist der Anwalt weiterhin der beste Ansprechpartner.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Ich stehe grad vor einem Rätsel.
Ich Arbeite jetzt 9 Jahre und 10 Monate in einem Betrieb.
Wenn ich heute kündige komme ich ja mit der 3 Monatigen Frist automatisch in das 10 Angestellten Jahr und hätte somit ja eine 4 Monatige Kündigungfrist.
Welche Frist ist hier ein zu halten? Die drei Monate weil ich nach 9 Jahren und 10 Monaten kündige
oder die 4 Monate weil ich ja unweigerlich wegen den 3 Monaten noch 10 Jahre und 1 Monat (bzw 10 Jahre und 2 Monate) da arbeite und somit die 10 Jahres Frist gilt.
Bei mir im Arbeitsvertrag steht nur das „…beiderseits die Gesetzliche Kündigungsfrist besteht…“.
Ohne Paragraph etc.
Hallo McGybrush,
es gilt die Frist, die zum Zeitpunkt der Kündigung gilt. Also bei Ihrem Beispiel die 3 Monate.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Hallo , ich bin seid dem 01.01.2017 im Unternehmen jetzt habe ich zum 30.11.2017 gekündigt.
Meine Frage Urlaubsgeld habe ich noch nicht bekommen( laut Vertrag bekommen ich das aber nach einem halben Jahr). Das sollte jetzt mir der Abrechnung im November bekommen zusammen mit dem Weihnachtsgeld. Steht mir das Geld noch zu oder muss ich das zurückzahlen?
MFG
KC
Hallo KC,
Ihre Frage können sie am Besten mit der Lohnabteilung Ihres letzten Arbeitgebers klären.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Hallo zusammen ,
ich habe eine Frage darf ein Arbeitnehmer Mit 3 Monate Frist kündigen obwohl Inn Vertrag 4wochen stehen ?
Ab wann ist diese Kündigung rechtswirksam?
Vielen Dank im voraus
Hallo Micha,
bei der Kündigungsfrist handelt es sich um eine Mindestfrist. Die Kündigung kann also jederzeit ausgesprochen werden, aber frühestens zu einem Termin der in der besagten Frist liegt.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
guten Tag.
bin seit 20 Jahren als Arbeitnehmer in der Hotellerie beschäftigt. Ich möchte kündigen. Sind es 4 Wochen Kündigungsfrist ? Oder muss ich mit mehr rechnen?. Habe schon eine Neue Arbeitsstelle wo ich anfangen könnte.
Hallo Burak,
die gesetzliche Kündigungsfrist beträgt für Arbeitnehmer immer vier Wochen, es sei denn der Arbeitsvertrag enthält andere Bestimmungen zur Kündigungsfrist. Es kann z. B. sein, dass der Arbeitsvertrag Arbeitnehmern dieselbe Kündigungsfrist auferlegt, wie dem Arbeitgeber. Das würde bedeuten, dass auch für den Arbeitnehmer bei längerer Betriebszugehörigkeit längere Kündigungsfristen gelten. Schauen Sie deshalb in den Arbeitsvertrag.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Einen schönen guten Tag,
im Arbeitsvertrages meines Mannes steht: die Kündigung des Arbeitsverhältnisses kann von beiden Seiten mit einer Frist von 6 Wochen zum Quartalsende erfolgen.
Wenn also mein Mann kündigen wollen würde, geht es dann quasi nur bis 15. November. Bei Jeder Kündigung danach (bis Mitte Feb) wäre quasi das Beschäftigungsende der 31.März? Verstehe das Ch das richtige richtig? Gibt es da Möglichkeiten das zu umgehen?!
Vielen Dank für ihre Antwort
Hallo Anne,
nur ein Aufhebungsvertrag zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer kann eine einvernehmliche Beendigung außerhalb der Fristen bewirken.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Hallo,
in meinen Arbeitsvertrag ist festgehalten, das ich eine 6-monatige Kündigungsfrist zum Quartalsende habe.
Ist diese noch rechtswirksam? Und könnte ich vielleicht durch einen Aufhebungsvertrag eher rauskommen ? (sofern der AG mitgeht)
Vielen Dank im Voraus.
Hallo Tom,
die vereinbarte Kündigungsfrist ist wirksam, ein Aufhebungsvertrag kann Sie jedoch früher aus Ihren Verpflichtungen entlassen
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Hallo,
folgende Klausel steht in meinem Vertrag:
Es gilt eine beiderseitige Kündigungsfrist von 6 Wochen zu Monatsende. Soweit Gesetz oder Tarifvertrag auf Grund längerer Beschäftigungsdauer verlängerte Kündigungsfristen vorsehen, gelten diese für beide Teile.
Ich habe immer nur einen Arbeitsvertrag, jedoch keinen zusätzlichen Tarifvertrag unterzeichnet, werde aber nach Tarif bezahlt.
Wie lang ist meine Kündigungsfrist jetzt?
Gruß Nicole S.
Hallo Nicole,
es gelten die Fristen des Tarifvertrages. Die exakte Dauer ergibt sich aus der Dauer Ihres Arbeitsverhältnissen.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Hallo,
meine Kündigungsfrist beträgt 4 Monate.
Wenn ich zum 31.03.18 Kündigung möchte, wann muss ich spätestens meine Kündigung eingereicht haben? Vielen Dank
Hallo Erwin,
um fristgerecht zum 31.3.2018 zu kündigen, müsste das Schreiben am 01.12.2017 eingehen.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Hallo,
wenn man nach 10 Jahren Betriebszugehörigkeit aus gesundheitlichen Gründen vom Arbeitgeber gekündigt wird, gelten dann auch 4 Monate Kündigungsfrist?
Da der Beruf ja aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausgeführt werden kann sind mir 4 Monate weiter arbeiten ziemlich lange. Vielen Dank für Ihre Antwort.
Hallo Stephie,
einvernehmlich kann sich zwischen Arbeitgeber und -nehmer auch auf eine kürzere Frist geeinigt werden.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Hallo, ich habe einen befristeten gemäß $ 14 Abs. 2 Teilzeit im sicherheitsgewerbe Arbeitsvertrag. Habe ich dann 4 Wochen oder 2 Wochen Kündigungsfrist ? Mehr steht bei mir auch nicht dabei im Vertrag nur das sich die Kündigungsfrist nach den Vereinbarungen der jeweiligen Tarifverträge gilt.
Hallo Pia,
bei einem befristeten Arbeitsvertrag endet das Arbeitsverhältnis zu einem fest vereinbarten Zeitpunkt automatisch. Es bedarf hierbei üblicherweise keiner Kündigung.
Wenn Sie Ihren Arbeitsvertrag vorzeitig kündigen möchten, müssen Sie nachlesen, ob Ihr Arbeitsvertrag die Möglichkeit der ordentlichen Kündigung beinhaltet. Dies ist in der Praxis sehr oft der Fall. Die ordentliche Kündigung unterliegt (sofern im Vertrag keine Kündigungsfristen festgelegt wurden) in der Regel der gesetzlichen Kündigungsfrist von 4 Wochen zum 15. oder zum Monatsende. Sollten Sie sich noch in der Probezeit befinden, beträgt die Kündigungsfrist für gewöhnlich zwei Wochen. Ein Anwalt für Arbeitsrecht kann Ihren Arbeitsvertrag eingehend für Sie prüfen und Sie beraten.
Die Redaktion von Arbeitsschutz.org
Moin,Moin
Arbeite seit 20 Jahren im Betrieb,in mein Arbeitsvertrag steht 12 Wochen Kündigungfrist beidseitig. Zum 15 des Monats oder Monatsende.
Gelten die Fristen für mich nach 20 Jahren ,wenn ich kündige?oder gelten gesetzliche 4 Wochen?
Vielen Dank
Hallo Igon,
Allgemein gilt, die vertragliche Kündigungsfrist darf die gesetzliche Kündigungsfrist nicht unterbieten. Dann gilt im Einzelfall die vertragliche Kündigungsfrist. Wenden Sie sich im Zweifelsfall an einen Anwalt.
Das Arbeitsvertrag.org-Team.
Hallo,
ich bin im Öffentlichen Dienst seit 01.01.2010 angestellt und möchte jetzt zum 31.03.2018 kündigen. Bisher bin ich davon ausgegangen, dass ich mit 3 Monate Kündigungsfrist auf Quartalsende am 31.03..17 fristgerecht kündigen kann (da Betriebszugehörigkeit unter 8 Jahre). Jetzt sagte mir ein Kollege, dass die Kündigungsfrist 4 Monate beträgt, da zum Ende der Betriebszugehörigkeit diese mehr als 8 Jahre beträgt. Stimmt das?
Hallo Marie,
ja, im Öffentlichen Dienst beträgt die Kündigungsfrist bei einer Betriebszugehörigkeit von mehr als acht Jahren, vier Monate. Bei einer Betriebszugehörigkeit von weniger als acht Jahren (über fünf Jahre) beträgt die Kündigungsfrist drei Monate.
Das Arbeitsvertrag.org-Team
Wir (der AG und ich) beabsichtigen das Arbeitsverhältnis durch einen Aufhebungsvertrag zu lösen. Bei einer ordentlichen Kündigung hätte der AG mittlerweile eine Kündigungsfrist von 2 Monaten zum Monatsende. Diese möchte er jedoch durch vorgenannte Aufhebung umgehen und bietet eine Abfindung an. Diese wäre jedoch unversteuert 400 € geringer als mein Monatsnetto, würde ich auf die Kündigungsfrist bestehen. Des weiteren hätte ich wohl auch eine Sperrzeit zu befürchten.
Diese wäre wohl nur zu umgehen, wenn das Beendigungsdatum nicht vor der ges. Kündigungsfrist liege. Welche Frist gilt hier? Die es AG oder die des AN?
Hallo JOH,
wenn die Kündigung durch den Arbeitgeber erfolgt, gilt in der Regel die gesetzliche Kündigungsfrist. Diese beträgt nach Ihren Angaben 2 Monate.
Das Arbeitsvertrag.org-Team
Hat auch der Arbeitnehmer ein recht eine ausserordentliche bzw fristlose kündigung gegen den Arbeitgeber auszusprechen und wenn ja unter welchen voraussetzungen?
Hallo Andreas,
auch der Arbeitnehmer darf unter bestimmten Voraussetzungen fristlos kündigen. Welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, finden Sie in § 626 Abs. 1 BGB.
Das Team von arbeitsvertrag.org
Hallo ,
ich habe einen Arbeitvetrag mit dem Arbeitgeber am 01.03.2009 unterschrieben, sie haben damals den Betrieb übernommen, ich war damals bei dem Vorbesitzer tätig, habe bereits am 30.11.2017 zum 28.02.2018 gekündigt nur daß der Arbeitgeber ist dafür nicht einverstanden – Begründung – Betriebsübergang, was soll ich machen , ich will weg und er lässt nicht zu, droht mich mit dem Arbeitsgericht -Klage- Mehrkosten , wenn ich nicht den Frist von sechs Monate nicht einhalte. Danke
Hallo Natase,
wenn eine Kündigungsfrist von sechs Monaten vertraglich vereinbart ist, muss sie auch eingehalten werden. Ob Sie andere Möglichkeiten haben aus dem Arbeitsvertrag früher herauszukommen, kann Ihnen nur ein Anwalt sagen.
Das Team von arbeitsvertrag.org
Hallo
Ich habe erst 1 woche gearbeitet, habe noch nicht Arbeitsvertrag untergeschrieben. Nur die papiere wo habe ich mein Bank daten usw geschrieben, da war auch Lohn geschrieben.
Aber ich habe jetzt neue Arbeit gefundet.
Meine frage ist: ist die Kündigungsfrist dauert immernoch 4 Wochen wenn ich habe nicht Arbeitsvertrag untergeschrieben? Giltet mündliche vertrag? Und kann ich für Arbeitgeber kündigun sagen vorher 15 datum des Monat.
Vielen dank
Lg
Hallo Jane,
es kann sein, dass ein Arbeitsvertrag bereits mündlich zustande gekommen ist. Wenn keine Kündigungsfristen durch einen Arbeitsvertrag festgehalten sind gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen.
Das Team von arbeitsvertrag.org
Hallo,
in meinem Arbeitsvertrag steht nur der Text: „Kündigungsfrist = beidseitig gesetzlich“. Ohne Verweis auf den Paragraph 622.
Habe ich nun die gesetzliche Kündigungsfrist vom 4 Wochen oder muss ich mit einer längeren Frist rechnen?
Vielen Dank für Ihre Antworten
Hallo Rudi,
die gesetzliche Kündigungsfrist verlängert sich je nach Dauer der Betriebszugehörigkeit. Das heißt, je länger Sie dort beschäftigt sind, desto länger ist die Kündigunsgfrist. Die längste geseetzliche Kündigungsfrist gilt bei einer Betriebszugehörigkeit von mehr als 20 Jahren und beträgt 7 Monate.
Das Team von arbeitsvertrag.org
Hallo
Ich arbeite seit 2007 in einem Betrieb mit nur 5 Arbeitnehmern. Wie lange wäre die Kündigungsfrist, wenn mein Arbeitgeber mir die Kündigung ausspricht ?
Im meinem Arbeitsvertrag steht unter Kündigungsfristen = laut BGB
Ich arbeite seit 2007 in einem Betrieb mit nur 5 Arbeitnehmern. Wie lange wäre die Kündigungsfrist, wenn mein Arbeitgeber mir die Kündigung ausspricht ?
Im meinem Arbeitsvertrag steht unter Kündigungsfristen = laut BGB
Hallo Andreas,
wenn in einem Arbeitsvertrag bezüglich der Kündigungsfrist auf die BGB hingewiesen wird, so sind damit in der Regel die gesetzlichen Kündigungsfristen nach § 622 BGB. Diese richten sich nach Betriebszugehörigkeit. Das heißt, je länger ein Arbeitnehmer beschäftigt war, desto länger ist die Kündigungsfrist (bei der Kündigung durch den Arbeitgeber). Beachten Sie, dass bei Kleinbetrieben andere Regelungen für den Kündigungsschutz gelten als bei größeren Betrieben.
Das Team von arbeitsvertrag.org
Hallo Andreas,
„laut BGB“ weist in Ihrem Arbeitsvertrag möglicherweise auf die gesetzlichen Kündigungsfristen gemäß § 622 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) hin. Im Zweifelsfall erkundigen Sie sich bei einem Anwalt.
Das Team von arbeitsvertrag.org
Hallo, ich bin seit 15.03.2017 bei einer Reinigungsfirma ,möchte aber kündigen, geht das noch bis zum 31.01.2018. Danke!
Hallo Ingeburg,
sehen Sie in Ihrem Arbeitsvertrag nach, welche Kündigungsfristen vereinbart wurden. Sind keine Kündigungsfristen explizit genannt, gilt in der Regel die gesetzliche Kündigungsfrist von vier Wochen.
Das Team von arbeitsvertrag.org
Hallo,
Hoffe mir kann jemand helfen.
Ich möchte zum nächsten monat in meinem Betrieb kündigen es ist mein erster Festvertrag und ich arbeite jetzt also seit fast 6 Monaten dort jedoch in dem Betrieb in dem ich 3 Jahre lang meine Ausbildung gemacht hab.
Nun habe ich einige Kollegen gefragt und verschiedene fristen gesagt bekommen die einen sagen 2 wochen die anderen 4 wochen nun weiß ich nicht was davon stimmt.
Vielen danke im Voraus
Hallo Patrick,
die Kündigungsfristen sind im Arbeitsvertrag festgelegt. In der Probezeit dürfen diese oft kürzer sein als nach der Probezeit. Sollten keine Kündigungsfristen im Arbeitsvertrag festgehalten sein, gilt normalerweise die gesetzliche Kündigungsfrist von vier Wochen.
Das Team von arbeitsvertrag.org
Hallo,
bin seit einem Jahr bei einem Unternehmen beschäftig. Will dort nun kündigen.
In meinem Arbeitsvertrag steht doch 6 Monate zum Quartal Ende.
Was zähl denn jetzt ? Könnt Ihr mir helfen? Danke
Gruß Thomas
Hallo Thomas,
eine sechsmonatige Kündigungsfrist kann unter Umständen zulässig sein. Dies hängt jedoch stark vom Einzelfall ab. Erkundigen Sie sich bei einem Anwalt, ob die Kündigungsfrist zulässig ist und welche anderen Möglichkeiten Sie haben, Ihr derzeitiges Beschäftigungsverhältnis zu beenden.
Das Team von arbeitsvertrag.org
Hallo,
ich arbeite seit 01.01.2006 in der Firma. Würde jetzt gerne kündigen. In meinen Vertrag steht das Vertragsverhältnis kann von jeder Vertragspartei mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende gekündigt werden. Verlängert oder verkürzt sich die Kündigungsfrist aufgrund gesetzlicher Bestimmungen (622 BGB) für eine Vertragspartei,so gilt diese Regelung auch für die jeweils andere Vertraga Partei (zB.ab 5 Jahren 2 Monate frist,8 Jahre 3 Monate usw. Was gilt den nun? Steh jetzt auf dem Schlauch 😊 wann müsste meine kündigung eingereicht werden ? Und wann kann ich aus dem Vertrag raus?
Vielen Dank für Ihre Hilfe
Fofi
Hallo Fofi,
leider dürfen wir keine Rechtsberatung anbieten. In Ihrem Fall wäre aber ein genauer Blick in den Arbeitsvertrag nötig. Wenden Sie sich deshalb an einen Anwalt.
Das Team von arbeitsvertrag.org
Hallo,
in meinem Vertrag steht auf Seite 1: Kündigungsfrist 4 Wochen auf Monatsende.
Auf der letzten Seite des Vertrages steht: nach gesetzlicher Kündigungsfrist.
Was gilt in diesem Fall?
Hallo Patricia,
die gesetzliche Kündigungsfrist beträgt 4 Wochen.
Das Team von arbeitsvertrag.org
Hallo,
in meinem Arbeitsvertrag steht: „Beide Vertragspartner können das Vertragsverhältnis unter Einhaltung einer Frist von 4 Wochen zum Ende eines Kalendermonats kündigen. Daneben sind die gesetzlichen Kündigungsbestimmungen bindend.“
Kann ich dann dennoch zum 15. des Monats kündigen?
Viele Grüße
Hallo Andreas Str.,
es bedarf einer Rechtsberatung diese Formulierung in Ihrem Arbeitsvertrag richtig auszulegen. Da wir leider keine Rechtsberatung anbieten dürfen, empfehlen wir Ihnen sich bei einem Anwalt zu erkundigen.
Das Team von arbeitsvertrag.org
Hallo!
Bei mir steht nur im Arbeitsvertrag zur Kündigungsfrist folgendes:
„Arbeitnehmer und Arbeitgeber haben dieselben Kündigungsfristen“
Ich bin jetzt etwa 3,5 Jahre im Betrieb tätig.
Wie lange wäre meine Kündigungsfrist, wenn ich jetzt kündigen möchte?
Mfg
Hallo Katharina,
ein Arbeitsvertrag kann eine Formulierung enthalten, nach der Arbeitnehmer und Arbeitgeber dieselben Kündigungsfristen haben. In der Regel ist damit gemeint, dass für den Arbeitnehmer, genau wie für den Arbeitgeber, bei längerer Betriebszugehörigkeit auch längere Kündigungsfristen gelten. Im Zweifelsfall wenden Sie sich an einen Anwalt.
Das Team von arbeitsvertrag.org
guten abend,
eine elternzeit endet am 28.5.2018, jetz hat der arbeitgeber zum 29.5.2018 gekündigt, ist das rechtens oder muss er zum monatende 31.5.2018 kündigen ?
herzlichen dank im vorraus
Hallo Sylvia,
eine Rechtsberatung dürfen wir leider nicht anbieten, ob das rechtens ist, kann Ihnen deshalb nur ein Anwalt sagen.
Das Team von arbeitsvertrag.org
Hallo
ich bin seit 16 Jahren in einem Betrieb beschäftigt und möchte jetzt zum nächstmöglichenTermin kündigen,da ich eine neue Stelle in Aussicht habe.
In meinem Arbeitsvertrag steht:
Das Arbeitsverhältniss kann mit der gesetzlichen Kündigungsfrist gekündigt werden….
Das heißt für mich(Frist von 4 Wochen) also zum 15. oder zum Ende eines Monats……Ist das korrekt???????
Also müsste ich jetzt am 28.02.18 kündigen zum 28.03.18 ?????????
Vielleicht könnt ihr mir schnell helfen……….
Danke…………
Hallo Tanja,
eine Kündigung könnte (um auf der sicheren Seite zu bleiben) schon früher ausgesprochen werden. Das heißt, eine Kündigung, die zum 28. Februar ausgesprochen wird, kann trotzdem erst zum 31.03 wirksam werden. Die Kündigungsfrist von vier Wochen ist als späteste Kündigungsmöglichkeit zu verstehen. Wird eine Kündigung beispielsweise zum 10.März ausgesprochen, vertraglich darf aber nur zum Monatsende gekündigt werden, muss der Betroffene noch bis Ende April weiter arbeiten.
Das Team von arbeitsvertrag.org
Hallo,
ich bin seit 01.06.2017 im Unternehmen und möchte gern wechseln. In meinem Arbeitsvertrag steht,
„Nach Ablauf der Probezeit gilt für die ordentliche Kündigung eine Kündigungsfrist von drei Monaten zum Monatsende.“
Muss ich diese 3 Monate einhalten oder kann ich mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende kündigen?
Danke im Voraus für die Antwort.
Gruß, Rene S.
Hallo Rene,
wenn keine einvernehmliche Einigung gefunden und auch kein Aufhebungsvertrag aufgesetzt werden kann, müssen vertragliche Pflichten erfüllt werden. Ob es in Ihrem Fall besondere Möglichkeiten gibt, kann Ihnen ein Anwalt für Arbeitsrecht sagen.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Hallo,
ich habe vor kurzem gekündigt und nun wurde mir von meinem Arbeitnehmer mitgeteilt, dass sich meine Kündigungsfrist um zwei Monate verlängern würde.
Meine vertraglich vereinbarte Kündigungsfrist beträgt 3 Monate zum Quartalsende. Mein Ziel war es auf den 30.06.2018 zu kündigen.
Im Vertrag steht auch noch ein Zusatz, in dem es heißt das beide Seiten gleichermaßen an die gesetzlichen Verlängerungen gebunden sind.
Ich bin bereits über 5 Jahre im Betrieb, somit teilte mir mein Arbeitgeber mit ich könnte frühestens zum 31.08. die Firma verlassen.
Ist das so korrekt?
Hallo Hase 180118,
da eine Verlängerung der Kündigungsfrist nicht üblich ist, empfehlen wir Ihnen, sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht zu wenden.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Hallo!
Mein Arbeitgeben (Betrieb weniger als 20 Mitarbeiter) muss mich leider nach 9 Jahren aus betriebsbedingten Gründen kündigen.
In meinem Arbeitsvertrag steht:
„Nach Ablauf der Probezeit beträgt die Kündigungsfrist 4 Wochen zum 15. oder Ende eines Kalendermonats. Jede gesetzliche Verlängerung der Kündigungsfrist zu Gunsten des Arbeitnehmers gilt in gleicher Weise auch zu Gunsten des Arbeitgebers.“
Gelten nun die 4 Wochen Kündigungsfrist oder lt. Gesetz 3 Monate?
Vielen Dank!
Hallo Daniel,
nach 9 Jahren gilt eine Kündigungsfrist von 3 Monaten.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Hallo Arbeitsvertrag.org,
diese Auskunft scheint falsch zu sein. Für Betriebe mit weniger als 20 Mitarbeitern gibt es keine gesetzliche Verlängerung der Kündigungsfrist, s. BGB §622 (5) 2.
Hallo,
ich bin aktuell noch bis zum 15.05.2018 in der Probezeit (Kündigungsfrist 1 Monat zum Monatsende), danach beträgt meine Kündigungsfrist drei Monate zum Monatsende. Bis wann muss ich meine Kündigung eingereicht haben, um noch die Frist von einem Monat zu behalten? Oder anders: Muss die Kündigungsfrist noch zwischen Kündigungseingang und Ablauf der Probezeit liegen? Müsste ich theoretisch am 14.05. oder am 14.04. kündigen, um die verkürzte Probezeit nutzen zu können?
Vielen Dank!
Hallo Manuel,
unserer Kenntnis nach gilt die verkürzte Kündigungsfrist in der Probezeit bis zum letzten Tag der Probezeit. Das heißt, solange die Kündigung innerhalb der Probezeit ausgesprochen wird (und beim Arbeitgeber eingegangen ist), gilt die verkürzte Kündigungsfrist. Im Zweifelsfall erkundigen Sie sich bei einem Anwalt für Arbeitsrecht.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Hallo liebes Team,
ich arbeite seit 32 Jahren in der gleichen Firma, die zum 30.09.2017 verkauft wurde. Der neue Arbeitgeber hat alle Arbeitnehmer zu den gleichen Bedingungen wie vorher übernommen. Die Filiale, in der ich arbeite, soll jetzt geschlossen werden, und ich bekam meine Kündigung zum 30.04.2018. Ist die Kündigungsfrist von einem Monat richtig oder gelten 7 Monate Kündigungszeit (obwohl ich einen anderen Arbeitgeber habe)?
Was stimmt?
Mit freundlichen Grüßen
Hallo Erika,
diese Frage lässt sich nicht eindeutig beantworten, da hier im Einzelfall sowohl die gesetzliche Lage, als auch die Rechtssprechung (Urteile des Bundesarbeitsgerichtes) berücksichtigt werden müssen. Da wir aber keine Rechtsberatung anbieten dürfen, sollten Sie sich bei einem Anwalt erkundigen. Zeigen Sie diesem auch Ihren aktuellen Arbeitsvertrag.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Guten Tag,
ich habe eine Frage zu einem Arbeitsvertrag.
Laut Vertrag gilt ab einer Betriebszugehörigkeit von mehr als 5 Jahren eine KF (3 Monaten)
Gelten die 5 Jahre ab unterschreiben des Festvertrages ( Januar 2015 ), oder schon ab Beginn des Zeitvertrages im Jahr 2013 ?
Hallo Thomas,
normalerweise gilt die Betriebszugehörigkeit ab dem Zeitpunkt, ab dem ein Mitarbeiter im Betrieb tätig ist, unabhängig von zwischenzeitlichen Vertragsänderungen. So ist es im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) § 622 festgehalten.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Hallo liebes Team,
ich bin in der Firma seit dem 01.08.2001, hab mein Ausbildung 07.2003 abeschlossen und in der selben Firma einen befristeten Vertrag über 1 Jahr bekommen, nach diesem Jahr also 07/2004 einen festen Arbeitsvertag.
Im Arbeitsvertrag steht nur, das die gesetzliche Kündiungsfrist gilt!
Jetzt steht im Internet das für Arbeitnehmer nur 14 Tage bzw. 28 Tage Kündigungsfristen gelten und für Arbeitgeber die verlängerten Kündigungsfristen! Man findet aber auch andere Informationen zu dieser Frage!
Was ist denn nun richtig, wenn ich, als Arbeitnehmer nach 13 Jahren (letzter Arbeitsvertrag) kündigen würde?
Vielen Dank im Voraus.
Hallo Jessica,
die gesetzlichen Kündigungsfristen sind festgelegt im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) § 622. Für Arbeitnehmer besteht demnach grundsätzlich eine Kündigungsfrist von vier Wochen zum 15. eines Monats oder zum Monatsende, unabhängig von der Dauer des Arbeitsverhältnisses, sofern diese Fristen im Arbeitsvertrag nicht anders geregelt sind.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Guten Tag,
Mein Chef möchte mich nicht gehen lassen und versucht Steine inden Weg zu legen. Es sieht wie folgt aus:“Nach Ende der Probezeit kann der Vertrag von beiden Vertragsparteien unter einer Einhaltung einer Kündigungsfrist von vier Wochen zum Monatsende gekündigt werden. Im übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften (gesetzlichen Kündigungsfristen).
Tritt aufgrund gesetzlicher Bestimmungen eine Verlängerung der Kündigungsfrist ein, so gelten die verlängerten Kündigungsfristen für beide Parteien.“
Gelten die 4 Wochen oder der Verweis auf die gesetzlichen Fristen?
Ich werde im Mai 30 und bin seit 7 Jahren dort festangestellt (zuvor auch Ausbildung im Betrieb). Wenn ich es richtig verstanden habe, gilt eine Frist von 4 Wochen, da die Betriebszugehörigkeit erst ab dem 25. Lebensjahr gezählt wird.
Das heißt, wenn ich diese Woche zum 31.05. gekündigt habe, ist die Sache rechtens und ich kann ab 1.6. die neue Stelle antreten?
Vielen Dank im Voraus!
Vg
Hallo Karmen,
die gesetzliche Kündigungsfrist für den Arbeitnehmer beträgt in der Regel vier Wochen. Die Betriebszugehörigkeit betrifft nur die Kündigungsfristen seitens des Arbeitgebers. Der Arbeitsvertrag kann allerdings eine Formulierung enthalten, wonach die verlängerten Fristen für beide Seiten gelten.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir haben eine wichtige Frage. Im Arbeitsvertrag ist in zwei Sätzen untereinander folgendes geschrieben:
– Die Kündigungsfrist beträgt drei Monate zum Monatsende für den Arbeitnehmer und Arbeitgeber.
– Die Kündigungsfrist richtet sich nach den gesetzlichen Grundlagen.
Der erste Satz sagt ja aus, dass es vier Wochen sind. Im zweiten Satz wird die Kündigungsfrist auf drei Monate festgeschrieben.
Was zählt nun? Die gesetzliche Grundlage nach BGB oder muss man die drei Monate einhalten?
Kann man was dagegen tun, wenn man wirklich die drei Monate einhalten muss? Denn in der Regel wartet der neue Arbeitgeber nicht drei Monate.
Ich freue mich auf eine schnelle Antwort und vielen Dank im Vorraus!
Mit freundlichen Grüßen
Hallo Hoffmann,
vermutlich bezieht sich der Arbeitsvertrag auf die gesetzliche Vorschrift, nach welcher der Arbeitgeber die Kündigungsfristen für den Arbeitnehmer verlängern kann, so lange diese dann nicht die des Arbeitgebers überschreiten.
Sowohl der Arbeitgeber als auch der Arbeitnehmer müssen sich dann an diese Fristen halten.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Hallo,
Ich bin seit 01.03.2009 angestellt. Die Kündigungsfrist ist wie folgt festgelegt:
„3 Monate zum Quartalsende. Soweit dem AN nur mit einer verlängerten Frist gekündigt werden darf, gilt diese verlängerte Frist auch für eine Kündigung durch den AN.“
Sonst gibt es keine Angaben im Vertrag. Tarifvertrag liegt nicht vor. Stimmen folgende Termine?
a) Zugehörigkeit 9 Jahre -> 3 Monate zum Quartalsende
30.06.17 -> 30.09.17
30.09.17 -> 31.12.17
danach b) zum Zeitpunkt der Kündigung noch keine 10 Jahre Zugehörigkeit, aber zum Ende der Beschäftigung schon, weiterhin 3 Monate zum Quartalsende
31.12.17 -> 31.03.18
Zwischen dem 01.01.18 und dem 28.02.18 -> 30.06.18
und danach c) mit der verlängerten Frist, 10 Jahre Zugehörigkeit, Frist 4 Monate zum Monatsende
31.03.18 -> 31.07.18
30.04.18 -> 31.08.18
…
Das heißt auch, dass ich dann ab 10 Jahren nicht mehr zum Quartalsende, sondern immer zum Monatsende kündigen kann. Oder?
Vielen Dank im Voraus!
Flo
Hallo Flo,
die vorgerechneten Termine sollten soweit in der Regel stimmen.
Nur beim letzten Punkt gibt es eine Unstimmigkeit: Sobald Sie 10 Jahre in einer Firma arbeiten, darf der Arbeitgeber Sie nur mit einer Frist von vier Monaten kündigen (gesetzliche Kündigungsfrist nach § 622 BGB) – was im Vergleich zu den drei Monaten aus dem Arbeitsvertrag eine verlängere Frist darstellt.
Der Satz aus Ihrem Arbeitsvertrag: „Soweit dem AN nur mit einer verlängerten Frist gekündigt werden darf, gilt diese verlängerte Frist auch für eine Kündigung durch den AN.“, bezieht sich womöglich auf diesen Umstand. Da der Arbeitgeber per Gesetz daran gebunden ist, eine Vier-Monats-Frist einzuhalten, hat er mit diesem Satz bewirkt, dass auch der Arbeitnehmer sich an diese Vier-Monats-Frist halten muss, wenn er 10 Jahre in der Firma tätig ist. Das ist üblicherweise zulässig.
Das Team von Arbeitsvertrag.org
Hallo,
Danke!
Mit „Das heißt auch, dass ich dann ab 10 Jahren nicht mehr zum Quartalsende, sondern immer zum Monatsende kündigen kann. Oder?“ meinte ich wie c) mit der verlängerten Frist, 10 Jahre Zugehörigkeit, Frist 4 Monate zum Monatsende -> d.h. zwar 4 Monate, aber jeweils zum Monatsende und nicht zum Quartalsende.
So müsste es dann stimmen, richtig?
Viele Grüße
Flo
Hallo Flo,
ja, das müsste so stimmen.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Hallo liebes Team
Ich habe einen Kündigungsfrist von 4 Wochen zum Quartalsende lt. Vertrag .Ich bin seit 01.02.17 bei diese Firma beschäftigt. Kündigen muss ich ja dann spätestens bis 30.05.18, meine neue Stelle kann ich erst ab 01.08.2018 anfangen. Kann ich am 30.05 (oder auch früher) mein Vertrag kündigen zum 30.07.18 oder muss ich am 30.06.2018 gehen und bin dann 1 Monat unentgeltlich arbeitslos da ich ja selbst kündige?
Hallo Monique,
ist eine Kündigungsfrist zum Quartalsende im Arbeitsvertrag festgelegt, können Sie nur zum 31.03., 30.06., 30.09. oder zum 31.12. kündigen.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Hallo, ich möchte meinen Arbeitsvertrag zum 30.06. Kündigen. Bin seit ca. 1,5 Jahre im Betrieb und es gelten die gesetzlichen Kündigungsfrist.
Meine Frage ist, wenn ich die Kündigung morgen, den 16.05. abgeben möchte kann mich der AG zum dann zum 15.06. Kündigen oder gilt meine Kündigung zum 30.06.?
Danke für die Antwort
Hallo Gitte,
eine Gegenkündigung ist in der Regel nicht möglich. Eine endgültige Antwort zu Ihrem Fall können wir jedoch nicht geben. Es empfiehlt sich in solchen Fällen, sich von einem Anwalt darüber beraten zu lassen, wie sich die jeweilige Rechtslage gestaltet.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Laut meinem Arbeitsvertrag habe ich diesen mit einer Kündigungsfrist von 6 Wochen zum Quartalsende (für beide Seiten) unterschrieben, ist dies rechtens bzw. gilt dies wirklich? Kann ich aktuell dann wirklich erst zum 30.09.2018 kündigen?
Hallo Yvonne,
vertraglich kann der Arbeitgeber Ihre Kündigungsfristen im Vergleich zu den gesetzlich vorgeschriebenen verlängern, solange der Arbeitnehmer dabei nicht längere Fristen einhalten muss als der Arbeitgeber selbst. Tatsächlich wird die Kündigung, wenn Sie diese jetzt einreichen, erst Ende September wirksam.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Hallo ich Bin seit 4,5 jahren im Betrieb. In meinem Arbeitsvertrag steht gesetzliche Kündigungsfrist. Also 4Wochen/28Tage. Richtig?
Wenn ich jetzt zum 30.06 gehen will, also dies mein letzter Tag sein soll, wann muss ich die Kündigung spätestens abgeben? Am 2.juni richtig?
LG & vielen Dank
Hallo Pauline,
da bei einer Kündigung die Frist erst ab einem Tag nach Abgabe des Schreibens gilt, müsste die Kündigung bereits am 01.06. eingegangen sein.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Hallo, habe eine Kündigung erhalten am 24.5.2018 Frist sind 6 Tage aber ich bin länger als 6 Monate beschäftigt wie kann es sein das es keine 12 Tage Frist ist ?
Hallo Michael,
theoretisch sollte, wenn bei Ihnen der Kündigungsschutz greift, eine längere Frist eingehalten werden. Es gibt jedoch auch Ausnahmen, bspw. für Firmen mit weniger als zehn Vollzeitbeschäftigte. Im Zweifelsfall sollten Sie sich mit Ihrem Anliegen an einen Anwalt für Arbeitsrecht wenden.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Hallo
Ich habe mal eine frage….und zwar wurde ich am 01.02.2018 in einer Firma eingestellt und habe dort bis zum 05.03.2018 gearbeitet…..ab dem 05.03. wurde ich für längere Zeit krank und wurde gekündigt was ja rechtens ist weil ich ja noch in der probe Zeit war…..die Kündigungsfrist Betrug 14 Tage und endete fristgerecht am 11.05.2018. Jetzt habe ich für April noch mal Geld bekommen aber für die 11 Tage im Mai gar nichts…..also hier meine Frage….steht mir nicht für die 11 Tage im Mai auch noch Lohn zu obwohl das die Zeit der Kündigungsfrist war und ichn noch krank geschrieben war…..? und was wird aus meinem Jahres Urlaub müsste ich den nicht ausgezahlt bekommen oder steht der mir in dem im Vorfeld beschriebenen Fall nicht zu….?
Hallo Stefan,
in der Regel sollten Sie auch Gehalt bekommen bis zu dem Tag, an dem das Arbeitsverhältnis endet. Sie könnten diesbezüglich noch einmal bei Ihrem ehemaligen Arbeitgeber nachfragen.
Was Ihren Urlaub betrifft, haben Arbeitnehmer erst den vollen Anspruch auf den Jahresurlaub, wenn Sie bereits mindestens sechs Monate bei einem Unternehmen tätig waren. Vorher haben Sie nur einen anteiligen Anspruch. Für jeden vollen Monat, den Sie gearbeitet haben, erhalten Sie ein Zwölftel des Jahresurlaubs.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Halli hallo…
Ich habe nur einen Mündlichen Arbeitsvertrag…
Ich habe auch so nichts schriftliches bekommen was Nachweises über die wesentlichen Vertragsbedingungen betrifft. Und bin fast 5 Jahre dort nun Beschäftigt.
Nun habe ich gelesen das ich als Arbeitnehmer dann eine Kündigungsfrist von 14 Tagen hab. Gilt da die Regelung auch mit den 4 Wochen Kündigungsfrist oder tatsächlich mit den 14 Tagen? leider finde ich da keine passende antwort…
Hallo Boris,
sind keine Kündigungsfristen geregelt und es gilt auch kein Tarifvertrag, der etwas anderes sagt, sollten die gesetzlichen Kündigungsfristen für den Arbeitnehmer gelten. Das sind vier Wochen zum 15. oder zum Monatsende.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Hallo, es wäre toll wenn ihr weiterhelfen könnt. Ich habe mit Schreiben 30.5.2018 zum 30.6.2018 während meiner Probezeit gekündigt. Nach Arbeitsvertrag ist eine 6monatige Probezeit vereinbart mit kündigung beidseitig, Frist jeweis 14 Tage. Mein gewünschter Austrittstermin wird nicht bestätigt, sondern der 18.6.2018. Kann ich das Datum in der Probezeit nicht festlegen? Ich dachte, damit ich fristgerecht auf der sicheren Seite bin und der Arbeitnehmer auch einen neuen Mitarbeiter suchen kann, kündige ich etwas früher mit längerer Frist. Hätte ich das gewusst, dann hätte ich eben den 16.6. zum Austrittstermin 30.6. rausgesucht. Ist das korrekt von meinem noch-Arbeitgeber?
Viele Grüsse Karl-Heinz
Hallo Karl-Heinz,
in der Regel können Sie die Kündigung schon früher zum gewünschten Austrittsdatum aussprechen. Da wir leider keine Rechtsberatung anbieten dürfen, kann nur ein Anwalt beurteilen, ob sich Ihr Arbeitgeber hier richtig verhält.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Hallo
Folgende Formulierung beinhaltet mein Arbeitsvertrag :
Erfolgt eine Kündigung während der Probezeit gilt beidseitig eine 14 tägige Kündigungsfrist. Nach Ablauf der Probezeit gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen.Verlängert sich die Kündigungsfrist für den AG aus tariflichen oder gesetzlichen Gründen gilt diese Verlängerung auch für den AN.
Meine Frage : Bin über 10 Jahre in der Firma tätig und möchte selbst kündigen . Die Firma ist an keinen Tarifvertrag gebunden. Gelten jetzt für mich die gesetzlichen Kündigungsfristen des Arbeitgebers ? ( in meinem Fall wäre es 4 Monaten )??
für die Antwort bedanke mich voraus und verbleibe mich freundlichen Grüßen
Bernhard
Hallo Bernard,
bei 10-jähriger Betriebszugehörigkeit beträgt die Kündigungsfrist vier Monate.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Guten Abend,
in meinem Arbeitsvertrag steht der Passus „…kann das Anstellungsverhältnis von beiden Seiten nach Maßgabe der gesetzlichen und jeweiligen für den Betrieb der Gesellschaft XY geltenden tariflichen Regelungen gekündigt werden“.
Da ich bisher keine Einsicht in den Tarifvertrag hatte (Ich weiß, dass ich die Recht auf Einsicht hätte) frage ich mich, welche Frist bei einer Kündigung greifen würde. Die gesetzliche 4-wöchige Frist oder eine längere aus dem Tarifvertrag (z.B. 3 Monate).
Wenn die gesetzlichen UND tariflichen Regelungen teil des Arbeitsvertrages sind, gelten dann beide Regelungen parallel oder ist die gesetzliche maßgebend?
Kurzum: Kann ich von der gesetzlichen Kündigungsfrist ausgehen oder kann diese mit einer tariflichen „verlängert“ werden?
Vielen Dank im Voraus.
Hallo Tom,
ganz allgemein gibt es beim Thema Arbeits- und Tarifvertrag das sogenannte Günstigkeitsprinzip, wonach die Regelung gilt, die günstiger für den Arbeitnehmer ist. Ihren Einzelfall können wir jedoch ohne Einsicht in die Verträge nicht beurteilen bzw. dürfen wir keine Rechtsberatung anbieten. Erkundigen Sie sich deshalb bei einem Anwalt.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Hallo,
Ich bin über den Monatswechsel im Urlaub. Kündigungsfrist ist zum Monatsende, aber erst im Urlaub entscheidet sich ob ich die neue Stelle bekomme. Ich möchte natürlich nicht vorab kündigen. Während dem Urlaub habe ich keine Möglichkeit die Kündigung selbst abzuschicken/abzugeben.
Kann ich einen Dritten, z.B. meinen Mann damit beauftragen? Ich würde das Schreiben natürlich vorab selbst aufsetzen und unterschreiben. Per Post ist es zu knapp. Kann mein Mann es für mich abgeben und eine Bestätigung dafür „verlangen“? Müssen wir dabei etwas beachten?
Danke
Hallo Corinne,
die Kündigung bedarf der Schriftform, muss aber nicht vom Arbeitnehmer persönlich abgegeben werden. Ein Vertreter kann dies mit einer Vollmacht tun.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Hallo ich fange am 1.8.2018 eine neue Arbeit an kann ich meinen Arbeitgeber die kündigung vorher geben zum Beispiel am 12.06.2018 wo drin steht das dass Arbeitsverhältnis zum 31.07.2018 beendet ist mfg andreas
Hallo andreas,
Sie müssen bei einer Kündigung die Kündigungsfristen beachten, die in Ihrem Arbeitsvertrag niedergeschrieben sind. Sollten sie darin keine Erwähnung finden, gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen. Für Arbeitnehmer sind das vier Wochen. In Ihrer Anfrage haben Sie diese vier Wochen eingehalten, dann können Sie es folglich so machen, wie Sie es beschrieben haben.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
ich habe zum 01.08.18
einen Arbeitsvertrag unterschrieben bis wann muss ich kündigen das ich reibungslas in der neuen Stelle anfangen kann.
Hallo Aylin,
das kommt darauf an, welche Kündigungsfristen in Ihrem Arbeitsvertrag festgelegt sind. Werden diese nicht erwähnt, dann gilt für Sie die gesetzliche Kündigungsfrist als Arbeitnehmer von vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Monats.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Hallo,
In meinem Arbeitsvertrag steht:
Nach Ablauf der Probezeit beträgt die Kündigungsfrist vier Wochen zum 15. oder Ende eines Kalendermonats.
JEDE GESETZLICHE VERLÄNGERUNG DER KÜNDIGUNGSFRIST ZUGUNSTEN DES ARBEITNEHMERS GILT IN GLEICHER WEISE AUCH ZU GUNSTEN DES ARBEITGEBERS.
Ich bin jetzt 8 Jahre in dieser Firmabeschäftigt. Habe ich jetzt eine 3 monatige Kündigungsfrist?
Hallo Ines R.,
genau, nach acht Jahren beträgt nach der Regelung in Ihrem Arbeitsvertrag dann die Kündigungsfrist drei Monate für beide Parteien.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Hallo Arbeitsvertrag.org-Team,
eine Frage zur Kündigung. In meinem Vertrag steht:
„…Das Arbeitsverhältnis kann von beiden Vertragsteilen unter Beachtung einer Kündigungsfrist von sechs Monaten zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt. Es wird eine Probezeit von sechs Monaten vereinbart“
Frage: Beziehen sich nun die 6 Monate Kündigungsfrist auch auf die Probezeit oder gelten für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses Arbeitnehmer-seitig während der Probezeit die „allgemeinen“ gesetzlichen Regelungen?
Danke für Ihr Feedback und viele Grüße
Ron
Hallo Ron,
im § 622 Abs. 3 im Bürgerlichen Gesetzbuch ist festgesetzt, dass ein Arbeitsverhältnis in der Regel während der Probezeit mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden darf. Das gilt auch für Sie als Arbeitnehmer. Die sechsmonatige Frist sollte demnach erst nach Ablauf der Probezeit gelten.
Sie sollten aber beachten, dass es üblicherweise zulässig ist, wenn dies in einem Tarifvertrag anders geregelt ist.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Hallo,
Ich möchte zum 31.7.18 kündigen, habe eine Kündigungsfrist von vier Wochen. Kann ich meine Kündigung am 2.7.18 abgeben damit ich am 1.8.18 einen neuen Job anfange?
Hallo Joardan,
ja, bei einer Abgabe der Kündigung am 02.07. wird diese zum 31.07. wirksam.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Hallo Arbeitsvertrag.org- Team. Bin seid dem 1. Mai. 2018 in Teilzeit in Nahrungs und Genussmittel Betrieb beschäftigt. Ich möchte wieder kündigen. In meinem Arbeitsvertrag steht eine Kündigungsfrist von 3 Monaten . Ich habe diesen Arbeitsvertrag aber noch nicht unterschrieben. Meine Frage lautet: Was habe ich in dem Falle für eine Kündigungsfrist ? Vielen lieben Dank im Voraus. Liebe Grüße Petra
Hallo Petra,
ein Arbeitsvertrag wird auch dann beschlossen, wenn eine stillschweigende Zustimmung stattfindet – das heißt, wenn der Arbeitnehmer die Arbeit aufnimmt und der Arbeitgeber nichts dagegen unternimmt. Daher sollten Sie die im Arbeitsvertrag festgelegten Kündigungsfristen einhalten, da dieser als Nachweis gelten könnte, wenn er vom Arbeitgeber unterschrieben wurde.
Im Zweifelsfall wenden Sie sich bitte an einen Anwalt für Arbeitsrecht.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Hallo
mein Angestelltenvertrag läuft seit 01.07.2010.
Im Vertrag steht:
„Das Angestelltenverhältnis kann bei vorliegender gesetzlicher Voraussetzung mit einer Kündigungsfrist
von 6 Wochen zum Schluss des Kalendervierteljahres gekündigt werden. Die Verlängerung der
Kündigungsfrist richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Solche Verlängerungen der
Kündigungsfrist hat auch der AN bei Kündigung gegenüber der Firma einzuhalten.“
Nach 8 Jahren wären doch 3 Monate Kündigungsfrist einzuhalten? Auch zum Quartalsende oder zum Monatsende? Und für für beide Parteien?
Hallo Stefan,
ja, drei Monate sind nach acht Jahren einzuhalten, und nach Ihrem Vertrag ist dies nur zum Quartalsende möglich. Aus Ihrem Arbeitsvertrag geht zudem hervor, dass beide Parteien, auch Sie als Arbeitnehmer, diese drei Monate einhalten müssen.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Hallo, ich habe heute meinen Arbeitsvertrag unterschrieben und fange zum 1.8.18 an. Wenn ich in den nächsten Tagen ein besseres Angebot kriege , kann ich dann direkt kündigen ? Wenn ja, bis wann habe ich Zeit und was muss ich beachten? In mein Vertrag steht etwas von Vertragsstrafe. Ich habe Angst das ich dann eine Geldstrafe zahlen muss.
Hallo Nesrin,
Sie müssen die im Vertrag genannten Kündigungsfristen einhalten. Sollten Sie dies nicht tun, müssen Sie unter Umständen die Vertragsstrafe zahlen.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Hallo,
ich habe da ein Problem.
Ich habe am 28.06.2018 eine Kündigung mit Wirkung zum 30.09.2018 als Arbeitnehmer ausgesprochen. Zu diesem Zeitpunkt war ich keine 10 Jahre im Unternehmen. Seit dem 01.07.2018 bin ich 10 Jahre im Unternehmen. Nun wurde mir mitgeteilt, dass ich eine Frist von 4 Monaten einhalten muss. Hier gelten die gleichen Kündigungsfristen nach BGB § 622 für den Arbeitgeber als auch für den Arbeitnehmer.
Was ist nun richtig? Ist der Zeitpunkt der Zugang der Kündigung richtig für die Berechnung der Kündigungsfrist – also noch keine 10 Jahre Betriebszugehörigkeit oder gilt hier das Datum, wann ich aus dem Unternehmen ausscheide?
Ich habe ab dem 01.10.2018 eine neue Arbeitsstelle und der Vertrag ist auch unterschrieben.
Ich bitte hier um Unterstützung, so dass ich für mich Klarheit bekomme.
Vielen Dank
Silke
Hallo Silke,
der Tag, an dem die Kündigung eingeht, ist in der Regel maßgeblich für die Berechnung der Frist. Im Zweifelsfall sollten Sie sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht wenden, der Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Rechte behilflich sein kann.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Hallo Arbeitsvertrag.org-Team,
ich habe eine Frage zur Kündigung. In meinem Vertrag steht:
VII. Beide Seiten sind sich einig, dass bei Verlängerung der Kündigungsfristen für den AG diese Verlängerung auch für den AN gilt. Das Recht zur fristlosen Kündigung bleibt hiervon unberührt.
VIII. Die Kündigungsfrist nach Ablauf der Probezeit beträgt sechs Wochen zum Quartalsende. Fällt der Kündigungszeitpunkt in die Vorlesungszeit, so verlängern sich die Kündigungsfristen jeweils bis zum Schluss des letzten Monats der Vorlesungszeit.
Ich bin 10 Jahre beim Unternehmen beschäftigt, der AG hat somit die 4-Monatsfrist bei der Kündigung zu beachten. M.E.n. widersprechen sich die Klauseln bzw. enthalten keine eindeutige Regelung. Bitte helfen Sie mir und sagen mir, welche Frist für mich in diesem Fall – bzw. wenn ich jetzt (z.B. 10.7) kündigen würde, wann mein Vertrag beendet wäre – gilt.
Danke für Ihr Feedback. Ich bin sehr gespannt auf Ihre Einschätzung. Gruß Luca
Hallo Luca,
eine juristische Einschätzung bzw. Beratung dürfen wir nicht geben, wir können nur Rechtslage erklären. Ist keine eindeutige Kündigungsfrist im Vertrag angegeben, gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Somit geht aus Ihrem Arbeitsvertrag hervor, dass für Sie – wie für den Arbeitgeber – eine Frist von vier Monaten gilt.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Hallo,
Ich habe die gesetzliche Kündigungsfrist von einem Monat zum Monatsende (4,5 Jahre Betriebszugehörigkeit, Fristen für AN und AG verlängern sich nach Gesetz). Wenn ich Ende Juli meine Kündigung einreiche, kann ich trotzdem als Kündigungsdatum den 15.09. und nicht schon den 31.08. fest setzen?
Vielen Dank für eine Antwort
Hallo Fred,
ja, Sie können den 15.09. als Datum eintragen. Wichtig ist nur, dass Sie die Kündigungsfrist nicht unterschreiten.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Hallo,
folgendes würde ich gerne in Erfahrung bringen. Ich habe einen befristeten Arbeitsvertrag von einem Jahr. In diesem Vertrag ist eine Kündigungsfrist von 3 Monaten vermerkt. Ist dies rechtens bei einem Jahresvertrag?
Vielen Dank für die Antwort!
Liebe Grüße
Thorunn
Hallo Thorunn,
die Kündigungsfrist kann vom Arbeitgeber erhöht werden, sofern die Frist des Arbeitnehmers nicht höher ist als die des Arbeitgebers.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Hallo und guten Tag,
vielen Dank für die hilfreichen Informationen.
Was bedeutet der folgende Passus im Arbeitsvertrag:
„Verlängerte Kündigungsfristen aufgrund gesetzlicher Bestimmungen gelten für beide Vertragsparter“
Hat dies auch Auswirkungen auf die Kündigungsfrist des Arbeitnehmers?
Mit freundlichen Grüßen.
Hallo David,
dies bedeutet, dass die Kündigungsfrist, die das Gesetz dem Arbeitgeber vorschreibt (z. B. zwei Monate nach fünf Jahren im Betrieb), auch für den Arbeitnehmer gelten.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Hallo,
ich habe ebenfalls eine Vertragliche Kündigungsfrist von 4 Wochen zum Monatsende.
Zusätzlich folgende Klausel:
„Verlängerte Kündigungsfristen auf Grund gesetzlicher Bestimmungen gelten für beide Vertragspartner“
Meine Betriebszugehörigkeit beträgt 10 Jahre.
Was bedeutet das konkret für die Kündigung durch mich. (Arbeitnehmerkündigung)
Vielen Dank.
Gruß
Hallo David,
das bedeutet, dass die Kündigungsfrist, die Ihr Arbeitgeber per Gesetz einhalten muss (bspw. fünf Monate nach zwölf Jahren), auch für Sie gilt. Da Sie aber „erst“ zehn Jahre angestellt sind, gelten noch immer vier Monate für beide Parteien.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Hallo liebes Arbeitsvertrags.org – Team,
ich bin in einer Verwaltung tätig und momentan in der Erziehungszeit. Meine Erziehungszeit geht bis 5. Dezember. Jetzt habe ich einen neuen Arbeitsvertrag ab dem 1. November erhalten. Nach dem BEEG habe ich eine 3 monatige Kündigungsfrist. Da ich aber eher aus meinem Vertrag raus möchte, habe ich nach dem TVöD eine Kündigungsfrist von 6 Wochen zum Quartalsende (ich bin mehr als 1 Jahr, aber weniger als 5 Jahre beschäftigt). Kann ich, unter Einhaltung dieser Frist auch zum 31.10. kündigen??? Ich habe bereits mit mehreren Rechtsanwälten telefoniert (Rechtsschutz) und da sagt einer nein, es geht nur zum Quartalsende, also den 30.09. und der nächste sagte mir, dass es möglich wäre. Was stimmt also? Auf was kann ich mich verlassen?
Ich habe mir einen anderen Arbeitsplatz wegen Bossing gesucht, also Mobbing vom Chef und da ich die Sekretärin des Bürgermeisters bin, habe ich rund um die Uhr mit ihm zu tun…
Vielen Dank im Voraus.
Hallo Karin,
wir können leider keine Rechtsberatung von Anwälten ersetzen. Sie sollten sich mit Ihrem Anliegen noch einmal persönlich an einen Anwalt für Arbeitsrecht wenden, der Ihnen dann auch helfen kann, Ihre Rechte durchzusetzen.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Hallo,
Ich habe die gesetzliche Kündigungsfrist von 4 Wochen. Wenn ich 10.07.2018 Die Kündigung Bekannt gebe, welche wäre der letzte Arbeitstag (ohne Urlaubstage bzw. Überstunden abzuziehen)
Vielen Dank für eine Antwort
Hallo Adrian,
der letzte Arbeitstag wäre in diesem Fall der 08.08.2018.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Sehr geehrtes Arbeitsvertrags.org – Team,
bis wann muss eine Kündigung eingereicht werden, wenn man zum 31.8. die Beschäftigung beenden möchte, da man zum 1.9. eine neue anfangen wird?
Die aktuelle Beschäftigung wurde am 1.2.2018 aufgenommen. In der Probezeit gilt der igz-Manteltarifvertrag (4 Wochen Kündigungsfrist, wenn ich richtig gelesen habe), danach gesetzliche Kündigungsfristen.
Wenn ich Ihre Erläuterungen richtig verstehe, kann ich die Kündigung bis Ende Juli/Anfang August einreichen. Ist dies richtig?
Vielen Dank im Voraus!
Hallo Bernd,
die gesetzlichen Kündigungsfristen in § 622 des Bürgerlichen Gesetzbuches schreiben für den Arbeitnehmer, unabhängig von der Dauer des Arbeitsverhältnisses, eine Frist von vier Wochen zum 15. oder zum Monatsende vor, wenn im Arbeits- oder Tarifvertrag nichts anderes vereinbart wurde. Wollen Sie zum 31.08.2018 kündigen, sollten Sie Ihre Kündigung daher spätestens am 02.08.2018 einreichen.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Hallo zusammen,
ich bin seit 20 Jahren im Unternehmen und möchte nun kündigen, bin mir aber wegen des folgenden Passus nicht sicher, wie meine Kündigungsfrist ist:
Das Arbeitsverhältnis kann beiderseits mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende gekündigt werden. Eine für die Gesellschaft kraft Gesetzes verbindliche Verlängerung der Kündigungsfrist ist auch für den Mitarbeiter verbindlich.
Habe ich nun 3 Monate oder 7 Monate Kündigungsfrist ?
LG Rolf
Hallo Rolf,
Dieser Absatz bedeutet, dass die gesetzlichen Kündigungsfristen, die für den Arbeitgeber gelten, auch für den Arbeitnehmer Gültigkeit besitzen. Ihre Kündigungsfrist beläuft sich daher auf sieben Monate.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Hallo, ich habe meine Ausbildung am 27.06.2018 beendet und mein neuer Arbeitsvertrag beginnt gleich übergreifend am 28.06.2018 ohne Probezeit. Da es der selbe Betrieb ist wo ich die Lehre gemacht habe. Ich habe einen Monat Kündigungsfrist laut Tarifvertrag. Nun habe ich einen neuen Arbeitgeber bei dem ich am 01.09.2018 anfangen möchte. Kündigen kann ich jeweils zum 15. oder zum Ende des Kalendermonats.
Hiermit kündige ich fristgerecht zum 31.08.2018.?
Wie kann ich die Kündigung formulieren das ich zum 31.08.2018 das unternehmen verlassen kann? Wie wird mit dem Resturlaub verblieben ?
Lieben Dank Alex
Hallo Alex,
lesen Sie gerne unseren Ratgeber zum Thema Kündigung durch den Arbeitnehmer und nutzen Sie unser Muster zur Orientierung. In der Regel sollte mit dem Arbeitgeber vorab geklärt werden, ob der Resturlaub noch genommen wird oder – falls das nicht möglich ist – ausbezahlt werden kann.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Hallo,
Ich werde zum 30.08.2018 Kündigen, habe noch 20 Tage Resturlaub. Ich müsste also bis zum Freitag den 03.08.2018 Arbeiten. Da Ich aber Nachtfahrer bin und Ich nur Nachts Fahre / Arbeitszeit beginn 21 Uhr 30 bis 07Uhr ist meine Frage wie folgt: Ich Arbeite ja dann in den 04.08.2018 hinein muss dass der Chef extra Bezahlen?. Ich Belade mein Fahrzeug in Ludwigsburg und fahre um 22Uhr 15 nach Würzburg – Ankunft zirka 23 Uhr 40. Dass Fahrzeug Abladen und wieder neu Beladen und um 00 Uhr 45 wieder nach Ludwigsburg zurückfahren, Fahrzeug Abladen und dann anschliessend noch eine kleine Nacht Tour zu Fahren. Diese endet gegen 06 Uhr 45 am Samstag. Es gibt für diese kleine Nacht – Tour kein Ersatzfahrer. Meine Frage wie muss dass Vergütet werden, welche Ansprüche habe Ich oder habe Ich gar keine Ansprüche?
Mit freundlichen Grüßen Daniel
Hallo Daniel,
bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir keine Rechtsberatung anbieten dürfen. Was Ihre Ansprüche angeht, so kann Sie deshalb nur ein Anwalt für Arbeitsrecht beraten. Wir empfehlen Ihnen jedoch das Gespräch mit Ihrem Arbeitgeber zu suchen, möglicherweise lässt sich das Problem auf diese Weise regeln.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Hallo,
mich würde interessieren, ob – wenn kein Zeitpunkt zur Kündigung angegeben ist (lediglich 4 wöchige Kündigungsfrist) – ich beispielsweise auch zum 28.08. das Unternehmen verlassen könnte.
Es ist ja nicht definiert ob zum 15. oder zum Monatsende.
Hallo Jasmin,
in der Regel gelten die gesetzlichen Bestimmungen, wenn nichts konkretes im Arbeitsvertrag geregelt ist. Die gesetzlichen Kündigungsfristen legen allerdings auch das Monatsende oder den 15. des Monats fest.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Hallo,
ich bin in meinem Betrieb seit dem 01.08.2005 beschäftigt.
Zum 01.07.2017 habe ich einen neuen Arbeitsvertrag unterschrieben in höherer Position unterschrieben. Der vertragliche Beginn der Betriebszugehörigkeit wurde hier jedoch mit festgehalten. Als Kündigungsfrist wurde ein Monat genannt (beidseitig). Joedoch steht im nächsten Absatz auch, dass sich jede Verlängerung der Kündigungsfrist aufgrund gesetzlicher Bestimmungen auf beide Vertragsteile auswirkt.
Ich möchte jetzt mit der Frist von einem Monat kündigen. Der AG beharrt auf 5 Monaten, da ich über 12 Jahre im Unternehmen sei.
Meine Fragen sind jetzt:
-Wessen Standpunkt der richtige ist?
-Sollte sich meine Kündigungsfrist tätsächlich nach dem Gesetz errechnen, zählen die Jahre unter meinem 25. Lebensjahr mit in die Berechnung hinein?
Gruß
Hallo Robert,
leider dürfen wir keine Rechtsberatung anbieten und können deshalb nicht beurteilen, wer hier im Recht ist. Erkundigen Sie sich deshalb bei einem Anwalt für Arbeitsrecht.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Sehr geehrte Damen und Herren,
laut meines geschlossenen Arbeitsvertrages aus 02/2010 habe sowohl ich als auch der Arbeitgeber eine Kündigungsfrist von 2 Monaten.
Gesetzlich hätte ich aber jetzt noch 8 Jahren Betriebszugehörigkeit eine Kündigungsfrist von 3 Monaten.
Kann ich mich im Fall einer Kündigung von seitens des Arbeitgeben auf die längere Kündigungsfrist berufen?
Mit freundlichen Grüßen
K.
Hallo Kathrin,
in der Tat gelten bei längerer Betriebszugehörigkeit auch die gesetzlich geregelten längeren Kündigungsfristen. Ob und wie Sie sich darauf berufen können, kann Ihnen aber nur ein Anwalt für Arbeitsrecht sagen.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org.
Hallo, ich habe eine Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Quartalsende. Ich habe meine Kündigung fristgemäß am 28.06. abgegeben, da ich am 01.10. meinen neuen Job anfangen wollte. Am 06.07. lies mir mein alter Chef ein neues Angebot zukommen, ich sollte mir nochmal meine Gedanken machen. Meine 2 Wochen später lies ich ihm meine Entscheidung der Absage zukommen. Es gab keine Fristsetzung. Jetzt meint mein Arbeitgeber, ich müsse bis 31.12. arbeiten, obwohl ich meine Kündigung nie widerrufen habe. Welches Datum gilt nun?
Hallo Theo,
in der Regel sollte Ihre Kündigung noch immer wirksam sein. Sollte der Arbeitgeber sich weiterhin querstellen, sollten Sie sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht wenden, der Ihnen mit Rat und Tat zur Seite stehen kann.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Sehr geehrte Damen und Herren,
am Tag meiner Krankmeldung am 6. Juni 2018 kam mein Chef noch an meine Wohnung vorbei und drückte mir die Kündigung in die Hand. Dabei kündigte er mir – nach den Worten des Schreibens- fristgerecht zum 30.07.2018 (wobei er sich beim Monatsende verschrieben hat, es hätte der 31.07 wohl sein sollen). Im Schreiben steht noch dass bis zum Ablauf der Kündigungsfrist unter Fortzahlung der vertraglich vereinbarten Vergütung unwiderruflich von der Arbeitsleistung freigestellt bin u. diese Freistellung unter Anrechnung der noch zustehenden Resturlaubsansprüche sowie sonstiger Freistellungsansprüche erfolgt.
Nun bin ich immer noch über den 1. August hinaus krank geschrieben, Mien Arbeitsverhätnis begann übigens am 17.11.2016
Nun meine Fragen: Die Steuerberaterin schickte mir die Arbeitsbescheinigung für das Arbeitsamt u. in der Angabe der letzten Gehalts Juli ist auch dieser (wahrscheinlich versehentlich falsch formulierte ) 30.7 in der Arbeitsbescheinigung, anstatt der 31.7.2018. Dabei hat doch der Juli hat doch aber 31 Tage
Nun schrieb ich die STB an und bat um Berichtigung des Kündigungsdatums und fragte nach der Berechnung des Urlaubs. Eine Lohnbescheinigung des Juli 2018 legte sie nicht bei.
Sie antwortete nur lapidar dass sie dazu keine Angaben machen wolle.
Nun zu meinen Fragen:
1. Dass einen Teil die Krankenkasse zahlt ist mir klar, da ich ja über 4 Wochen krank geschrieben bin.
Dennoch:
2. Was ist mit meinem Resturlaub ? Müsste der nicht auch ausgezahlt werden ?
3. Wie soll ich die Berechnung denn nachvollziehen, da die Steuerberaterin die Lohnbescheinigung verweigert. Was kann ich tun, wenn die Urlaubstage einfach einkassiert wurden?
Was mach ich nun ?
Beste Grüße
Karin
Hallo Karin,
der Resturlaub müsste Ihnen ausgezahlt werden. Wir bitten weiterhin um Verständnis, dass wir nicht befugt sind, eine Rechtsberatung vorzunehmen. Wir würden Ihnen daher raten, sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht zu wenden, der sich intensiv mit Ihrem Fall beschäftigen kann und Ihnen helfen kann, Ihre Rechte und Ansprüche durchzusetzen.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Hallo Arbeitsvertrag.org-Team!
Ist diese Formulierung im Arbeitsvertrag rechtswirksam?
Gesetzliche Verlängerungen der Kündigungsfrist mit zunehmender Unternehmenszugehörigkeit gelten beiderseitig.
Hallo Stefan S.,
generell ist es erlaubt, dass sich die Kündigungfristen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber gleichermaßen verlängern. Wichtig ist dabei, dass die Frist für den Arbeitgeber nicht kürzer ist als die für den Arbeitnehmer.
Wir sind jedoch nicht befugt, Formulierungen in einem Arbeitsvertrag zu interpretieren, das darf nur ein Anwalt.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Hallo, ich habe einen Arbeitsvertrag ohne Probezeit und mit Kündigungsfrist 6 Wochen zum Ende eines Kalendervierteljahres. Ist diese Frist immer noch gültig aktuell 2018?
Ich möchte das Arbeitsverhältnis so schnell wie möglich kündigen, Bekannte behaupten alle steif und fest, ich hätte als Arbeitnehmer IMMER das Recht, mit einer Frist von 4 Wochen zum 15. oder Ende des Monats zu kündigen und alle verweisen immer auf § 622 BGB. Dort steht aber nicht die Antwort auf meine Frage.
Ist eine Kündigung für mich nun mit 4 Wochen gültig: also am 15.08.2018 zum 15.09.2018 kündigen, wäre das gesetzlich möglich?
Gruß Ulli
Hallo Ulli,
hier ist entscheidend, was in Ihrem Arbeitsvertrag festgelegt ist. Gemäß dem Bürgerlichen Gesetzbuch ist für den Arbeitnehmer grundsätzlich eine Frist von vier Wochen vorgesehen. Diese kann aber im Arbeitsvertrag verlängert werden, sofern sie nicht die Kündigungsfrist für den Arbeitgeber überschreitet.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Hallo!
Ich plane meinen bisherigen Arbeitsgeber zu verlassen.
In meinem Arbeitsvertrag ist eine Kündigungsfrist von 2 Wochen zum 15. ODER zum Monatsende vereinbart.
Für meinen Arbeitgeber hat sich diese Frist bereits verlängert, da bereits fast 6 Jahre im Unternehmen.
Aber wie sieht das denn für mich als AN aus? Kann ich mich bei Kündigung tatsächlich auf meinen Arbeitsvertrag berufen oder muss ich mich an die gesetzliche Frist von 4 Wochen halten?
Hallo Stefan,
hierzu besagt § 622 BGB folgendes:
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Guten Tag,
ich befinde mich in der Probezeit (6Monate) und habe lt. Vertrag nur die Möglichkeit zum 1. oder 15. mit einer Frist von 14 Tagen zu kündigen. Ich habe am 07.08. meine Kündigung mit der Zeit von 14 Tagen eingereicht, also zum 21.
Mein Chef nimmt die Kündigung nur zum 15. an um mich bis zum 31. zu beschäftigen. In der Probezeit ist das aber nicht rechtsgültig, oder?
Ich bin Studentin und übe diese Tätigkeit keine 20 Stunden die Woche aus. Frei stellen will er mich auch nicht und Urlaub durfte ich nicht nehmen. Vielen Dank für Ihre Hilfe!
Viele liebe Grüße
Hallo Stephanie,
§ 622 Abs 3 BGB besagt:
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Hallo,
Ich bin mir nicht sicher. In meinem Vertrag steht, dass ich eine Kündigungsfrist von 4 Wochen habe. Bin aber schon länger als 5 Jahre im Betrieb. Habe ich dann eine Frist von 2 Monaten? Oder ist es nur für den Arbeitgeber diese Frist?
Hallo Merry,
wenn dies im Arbeitsvertrag nicht anders bestimmt ist, dann gilt die gesetzliche Kündigungsfrist nur für den Arbeitgeber.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Hallo,
ich bin seit 20 Jahren in einem Betrieb beschäftigt. In meinem Vertrag steht eine „Kündigungsfrist von 6 Wochen auf Quartalsende bzw. entsprechend den Regelungen des Manteltarifvertrag“ (IG-Metall).
Ich möchte kündigen. Muss ich jetzt 6 Wochen z. Q.-Ende oder 4 Wochen zum Monatsende einhalten?
Hallo Alethia,
leider wissen wir nicht, wie dies im Manteltarifvertrag geregelt ist. Die gesetzlichen Kündigungsfristen für den Arbeitnehmer gelten in der Regel nur, wenn der Arbeitsvertrag auf diese verweist oder Kündigungsfristen nicht erwähnt.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Hallo,
laut Vertrag habe ich eine Kündingsfrist von einem Monat zu Monatsende. Nun bin ich aber bereits über 5 Jahre im Betrieb und möchte nun schnellstmöglich kündigen. Gilt nun für mich die vertraglich vereinbarte Frist von einem Monat oder die gesetzliche von zwei Monaten?
Danke vorab.
Hallo Felix,
grundsätzlich können im Arbeitsvertrag andere Kündigungsfristen als die gesetzlichen vereinbart werden. Aber auch das Gesetz sieht prinzipiell eine Frist von vier Wochen bei einer Kündigung durch den Arbeitnehmer vor. Nur der Arbeitgeber muss sich an die gesetzlich festgelegten längeren Fristen halten – es sei denn, im Arbeitsvertrag ist etwas anderes festgehalten.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Wenn ich zwei einhalb Jahre Ausbildung in einem Bertrieb gemacht habe und danach ein Jahr befristet gearbeitet habe und nun seit 2 Monaten unbefristet arbeite kann ich dann zum 15. kündigen oder muss ich bis zum letzten des Monats warten ? und beträgt meine Kündigungsfrist dann 1 Monat?
Hallo CH,
welche Kündigungsfrist eingehalten werden muss, ist in der Regel im Arbeitsvertrag geregelt. Sind diese darin nicht erwähnt, gelten die gesetzlichen Fristen nach § 622 Bürgerliches Gesetzbuch. Für den Arbeitnehmer bedeutet dies eine Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Monats.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Hallo, in meinem Arbeitsvertrag ist eine Klausel enthalten, bzgl. Kündigungsfrist. Was genau sagt mir diese? „Jede gestzliche Verlängerung der Kündigungsfrist zu Gunsten der Arbeitnehmerin gilt auch zu Gunsten des Arbeitgebers.“
darüber steht es gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen.
Vielen Dank für Ihre Hilfe.
Hallo Sarah N.,
dies bedeutet in der Regel, dass die Kündigungsfristen, die gemäß § 622 Bürgerliches Gesetzbuch für den Arbeitgeber gelten, auch vom Arbeitnehmer einzuhalten sind.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Hallo,
Mein Arbeitsverhältnis begann im September 14 und endet mit der Kündigungsfrist Ende September diesen Jahres.
Ich habe 30 Tage Urlaubsanspruch.
Nun sagte man mir,ich hätte 2 Tage minus,obwohl ich dieses Jahr nur ca.20 Tage Urlaub in Anspruch genommen habe.Ist das rechtens?
Hallo Patricia B.,
da wir mit den Details Ihrer Situation nicht vertraut sind, können wir keine Aussage dazu treffen. Bitte wenden Sie sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht. Dieser kann Sie individuell beraten und sich für Ihre Rechte einsetzen.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
hallo ich habe montag einen Vertrag unterschrieben aber keine tag probe gearbeitet..
nun hab ich festgestellt das ich es nicht schaffe körperlich muss ich trozdem die gesetzlichen 2 wochen Kndigungsfrist einhalten. Hab Am montag angefangen und mit heute wären es 5 tage gild das noch als probe arbeit ..
lg
Hallo Sabrina,
da Sie einen Arbeitsvertrag unterschrieben haben, gilt dies nicht mehr als Probearbeit.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Hallo, ich habe folgende Frage und dazu meine Interpretation:
Der Arbeitsvertrag (Tarif gibt es nicht)
„Nach Ablauf der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis beiderseits ordentlich unter Einhaltung der für den Arbeitgeber nach §622 Abs. 2 BGB gesetzlich geregelten Kündigungsfristen gekündigt werden“
Nun habe ich schon gekündigt, und zwar mit der in Absatz 1 für den AN geltenden Frist von 4 Wochen zum 15.10.
Der Arbeitgeber hat sich das sicherlich anders gedacht, aber ich argumentiere wie folgt: Es steht nur geschrieben „KANN […] gekündigt werden“. Es fehlt aus meiner Sicht die Bindung bzw. der Zwang sich daran halten zu müssen. Würde Beispielsweise dort geschrieben stehen „kann nur“ oder „kann ausschließlich“ oder „muss“, so hätte ich mich eindeutig vertan, und müsste wg. 5+x Jahre Betriebszugehörigkeit meine 2 Monate zum Monatsende einhalten.
Ist meine Annahme korrekt? Gibt es hier Erfahrungswerte?
(natürlich strebe ich auch die Option eines Auflösungsvertrages an, aber ich kann nicht darauf hoffen, dass man mir im Falle der Gültigkeit meiner Vertragsregelung entgegen kommt)
Vielen Dank schonmal für eure mühen 🙂
Hallo Marcel,
leider sind wir nicht befugt, eine Rechtsberatung zu geben, indem wir Klauseln interpretieren. Bitte wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen an einen Anwalt für Arbeitsrecht. Dieser kann Sie individuell beraten.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Hallo,
lt. Arbeitsvertrag habe ich als Arbeitnehmer eine deutlich längere Kündigungsfrist als die 4 Wochen ( § 622 Abs.1 BGB) einzuhalten. Nach § 622 Abs.4 können aber abweichende Regelungen nur durch Tarifvertrag vereinbart werden- und den gibt es in diesem Unternehmen nicht. Ich gehe also davon aus, das ich nur die 4 Wochen einhalten muss- oder liege ich da falsch ?
Danke im Vorraus- Micha
Hallo Michael,
gemäß § 622 BGB Abs. 6 darf eine für den Arbeitnehmer geltende längere Kündigungsfrist frestgelegt werden, sofern sie nicht die Frist für den Arbeitgeber überschreitet.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Hallo,
In meinem Arbeitsvertrag ist ein Datum angegeben zu dem ich nur kündigen kann. Nur ein mal im Jahr. Sonst wird ein Bruttolohn Strafe verlangt. Ist das rechtens? Jetzt möchte ich gerne kündigen und bin zwei Wochen über die Frist. Muss ich jetzt noch ein ganzes Jahr warten um keine Strafe zu zahlen?
Mfg Christian
Hallo Christian S.,
dazu gibt es keine genauen Regelungen im Arbeitsrecht. Hier gilt vor allem, dass eine Kündigungsfrist zumutbar ist. Bitte wenden Sie sich mit Ihrem speziellen Anliegen an einen Anwalt für Arbeitsrecht, der Sie individuell beraten kann und Ihnen helfen kann, Ihre Rechte durchzusetzen.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Ich brauche bitte Hilfe, denn ich habe es noch nicht verstanden. Zu wann kann ich kündigen?
Kein Tarifvertrag. Nur den Banken angelehnt.
„Nach Ablauf der Probezeit kann der Anstellungsvertrag von beiden Seiten, unbeschadet des Rechts zur fristlosen Kündigung, unter Einhaltung einer Frist von sechs Wochen zum Quartalsende beendet werden, es sei denn, es gelten gesetzlich längere Kündigungsfristen“
Sind es 5 Monate zum Monatsende
Oder
6 Wochen zum Quartalsende
?
Vielen Dabk für die Hilfe
Hallo Maria,
es kommt darauf an, wie lang Sie bereits bei diesem Betrieb angestellt sind. Sind Sie mehr als fünf Jahre angestellt, gelten für Sie die Kündigungsfristen, die per Gesetz ( § 622 Bürgerliches Gesetzbuch) auch für den Arbeitgeber gelten. Sind Sie weniger als fünf Jahre beschäftigt, beträgt die Kündigungsfrist sechs Wochen zum Quartalsende.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Guten Tag ! In meinem Arbeitsvertrag steht zur Kündigung folgender Passus: „Soweit die gesetzlichen Bestimmungen eine Verlängerung der Kündigungsfrist vorsehen, gelten diese Vorschriften auch für die Kuendigung durch Herrn ….“
Frage: Ist dies rechtens das ich so lange warten muss ? Vielen Dank fuer Ihre Antwort …
Hallo Gunther,
die gesetzlichen Kündigungsfristen für den Arbeitnehmer können im Arbeitsvertrag verlängert werden. Dies ist solange möglich, wie die Kündigungsfrist für den Arbeitnehmer nicht die für den Arbeitgeber übersteigt.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Hallo ;
wenn ich ich heute einen Arbeitsvertrag mit einer Kündigungsfrist von 6 Wochen kündige, wann wäre ich aus dem Vertrag ,,raus,,? Tag genau nach 6 Wochen, oder erst zum 15.11 ?
Vielen Dank für die Beantwortung der Frage
Hallo Angelika W.,
wenn Sie nur bis zum 15. eines Monats kündigen dürfen, wird die Kündigung erst zum 15.11.2018 wirksam.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Hallo,
bei mir im Vertrag steht: „Es gelten für beide Seiten die gesetzlichen Kündigungsfristen bei längerer Betriebszugehörigkeit auch für eine Kündigung der Mitarbeiterin.“
Ich bin 26, habe aber in der Ausbildung bereits den Vertrag unterschrieben und angefangen am 01.07.2013 (also jetzt genau 5 Jahre) dort dann als Mitarbeiterin zu arbeiten.
Im BGB steht aber es wird erst ab dem 25. Lebensjahr berechnet. Heißt es also, wenn ich jetzt kündige gelten die 4 Wochen (weil ich 26 Jahre alt bin)?
Vielen Dank im Voraus, LG A. B.
Hallo Aleks,
diese Regelung im BGB wurde bereits 2010 von Europäischen Gerichtshof für nichtig erklärt. Es gelten demnach für Sie auch die Jahre vor dem 25. Lebensjahr.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Hallo zusammen,
ich möchte kündigen. In meinem AV steht eine Kündigungsfrist von 3 Monaten drin.
Allerdings gibt es einen Tarifvertrtag, der es mir erlaubt, deutschlich kürzer, nämlich in nur 4 Wochen zu kündigen. Auf diesen Tarifvertrag wird sogar dirket bezug genommen mit der Formulierung:
„Vor Ablauf der Befristung (ist schon vorbei, bin unbefristet) ist das Arbeitsverhältnis kündbar nach Maßgabe der tarifvertraglichen Bestimmungen. Die Kündigungsfrist beträgt jedoch für beide Seiten mindestens 3 Monate zum Monatsschluss.“
Ferner steht weiter hinten unter Sonstiges „Im Übrigen gelten die Tarifverträge, an den die Firma derzeit tarifgebunden ist und deren Ergänzungen bla bla bla in der jeweils gültigen Fassung.
Im Tarifvertrag steht dass dieser gültig ist für alle AN die Mitglied in der Gewerkschaft sind.
Ich meine mich zu erinnern, dass Kollektivrecht das Individualrecht schlägt, wenn es den AN günstiger stellt, nicht wahr? Ich bin zwar kein Mitglied in der Gewerkschaft aber nach meinem Verständnis hat der AG sich doch mit der Erklärung selber dran gebunden?
Welche Frist gilt nun für mich?
Besten Dank!
Hallo Sebastian,
in der Tat sollte in solch einem Fall die für den Arbeitgeber günstigere Frist gelten. Dennoch sollten Sie dies im Zweifelsfall noch einmal mit einem Anwalt für Arbeitsrecht besprechen. Dieser ist befugt und befähigt, die entsprechenden Klauseln zu interpretieren und Sie dahingehend zu beraten und ggf. Ihnen helfen, Ihre Rechte zu erhalten.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Hallo ich habe vor einer Woche eine neue Arbeit begonnen. Nun habe ich am Donnerstag bescheit bekommen das Ich ab Montag eine Arbeit beginnen könnte, direckt in Nähe meines Wohnords und besser bezahlt. Ivh habe noch Donnerstag meine Kündigung eingereicht. Genau 4 Tage nach Antrit der Arbeit. Jetzt wollen die mich aber nicht gehen lassen und bestehen auf ihre 2 Wochen Kündigungsfrist, laut Arbeitsvertrag. Ist das rechtens und was könnte passieren wenn ich einfach gehe und die neue Arbeit beginne? War ja gerade mal 5 Tage dort arbeiten.
Hallo Thomas,
die zwei Wochen Kündigungsfrist sind laut Vertrag einzuhalten. Sollten Sie einfach gehen, könnte Ihnen eine Vertragsstrafe drohen. Im schlimmsten Fall verklagt Sie der Arbeitgeber auf Schadensersatz.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Hallo!
Ich habe im jetzigen Betrieb mein letztes Ausbildungsjahr gemacht und bin dann direkt übernommen worden. Habe dann auch einen neuen Vertrag unterschrieben. Mit der Ausbildungszeit bin ich 2,5 Jahre im Betrieb, ohne 1,5 Jahre. Welche Zeit zählt nun als betriebszugehörig? Die Grenze mit zwei Jahren ändert ja ein bisschen was an der Kündigungsfrist.
Vielen Dank für die Hilfe!
Hallo Daniel,
hier sollte auch die Ausbildungszeit als Betriebszugehörigkeit zählen.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Hallo
in meinem Arbeitsvertrag steht nix von einer Kündigungsfrist oder ähnlichem drin.
Nur das diese Schriftlich erfolgen soll.
Frage: Wecle Kündigungsfrist habe ich und was ist wenn mein Chef diese nicht akzeptiert ?
Vielen Dank für die Beantwortung der Frage
Hallo Geraldine B.,
wenn in Ihrem Arbeitsvertrag diesbezüglich nichts vereinbart wurde und auch nicht auf evtl. bestehende Tarifverträge verwiesen wird, gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen. Für den Arbeitnehmer bedeutet dies nach § 622 Bürgerliches Gesetzbuch eine Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats. Sollte Ihr Arbeitgeber diese nicht akzeptieren, wenden Sie sich bitte an einen Anwalt für Arbeitsrecht.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Hallo,
ich habe eine Kündigungsfrsait von 6 Monaten zum Quartalsenden. habe jedoch folgendes im Netz gefunden:
Längere Kündigungsfrist im Arbeitsvertrag (§622 BGB)
Der Arbeitsvertrag darf zwar eine längere Kündigungsfrist vorsehen. Diese darf maximal so lang sein, wie die Kündigungsfristen, die das Gesetz für eine Kündigung durch den Arbeitgeber vorschreibt. Die Länge der Kündigungsfrist hängt dabei von der Dauer des Arbeitsverhältnisses ab.
Bedeutet dies, dass ich meinen AV nicht mit 6Monaten zum Quartalsende (wie in meinem AV vereinbart ist) kündigen muss, sondern auch zu jedem Monat mit 6Monaten kündigen kann?
Hallo Anett,
die Anordnung, dass eine Kündigung zum Quartalsende wirksam wird, ist rechtmäßig. Für eine weitere Auslegung dieses Paragrafen auf Ihre individuelle Situation wenden Sie sich bitte an einen Anwalt für Arbeitsrecht.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Hallo, ich habe vor 4 Monaten meinen Arbeitsvertrag mit einer Gehaltserhöhung verlängert und habe leider eine Kündigungsfrist von 7 Monaten unterschrieben. Folgender Wortlauf steht in der Änderung des Arbeitsvertrages. “ Es gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen des Arbeitsgebers nach §622 BGB auch für den Arbeitnehmer.“
Aktuell bin ich seit 17,5 Jahren in meiner Firma tätig und habe bereits zum 30.11.18 mit 4 Wochen Kündigungsfrist gekündigt. Unser Personalchef ist der Meinung, das ich 7 Monate Kündigungsfrist einhalten muss. Ist das zulässig?
Viele Grüße
Tommy
Hallo liebes arbeitsvertrag.org team!
Folgende Frage:
Ich möchte mit einer Kündigungsfrist von 4 wochen kündigen so wie es im Vertrag steht. Ich habe aber einen Zusatz der lautet: “die verlängerung der Kündigungsfrist richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die gesetzlich geregelten verlängerungen der kündigungsfristen sind auch vom arbeitnehmer bei kündigungen gegenüber dem arbeitgeber einzuhalten“
Jetzt die frage ist das rechtens? Dann hätte ich eine 2 monatige Kündigungsfrist die ich aber gern vermeiden würde.
Vielen dank im voraus
Hallo,
eine Frage zu den 4 Wochen Kündigungsfrist. Sind das 31 Tage oder weniger.
Der konkrete Fall wäre, das ich zum 30.11.18 kündigen würde. Wäre mein letzter Arbeitstag, den ich im Schreiben angeben würde, der 28.12.18 oder der 31.12.18?
Schon einmal vielen Dank.
Hallo,
ich habe eine Frage zu Kündigungsfristen für den Fall der Kündigung seitens des Arbeitnehmers. Laut Vertrag beträgt meine Kündigungsfrist „4 Wochen zum Monatsende“. Weiterhin enthält mein Vertrag den Zusatz „Fristen für den Arbeitgeber gelten ebenso für den Arbeitnehmer“.
Bedeutet das nun, dass ich unausweichlich nach 8 Jahren Betriebszugehörigkeit eine Kündigungsfrist von 3 Monaten habe? Was, wenn diese lange Frist einem potentiell neuen Arbeitgeber eine zu lange Wartezeit darstellt und man deshalb die Stelle nicht antreten kann?
Vielen Dank und Gruß!
Christoph K.
Hallo Christoph,
die Auslegung von Arbeitsverträgen fällt in den Bereich der Rechtsberatung, die wir nicht leisten dürfen. Bitte wenden Sie sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht.
Die Redaktion von Arbeitsvertrag.org
Hallo,
ich hätte eine Frage zum Thema:
In meinem Arbeitsvertrag steht, dass sie Kündigungsfrist für BEIDE Parteien sich nach 622 Abs. 2 richtet.
Der Abs. 2 betrifft doch aber nur die Kündigung durch den Arbeitgeber.
Wie kann ich diese Vertragsklausel einschätzen?
Vielen Dank für eure Einschätzungen dazu
Viele Grüße
Stefan
Hallo,
laut meinem Arbeitsvertrag kann ich nur 6 Wochen zum Quartal kündigen. Gibt es eine Möglichkeit auch zu einem anderen Zeitpunkt zu kündigen?
Danke Sandra
Hallo Sandra G.,
Sie könnten Ihren Arbeitgeber fragen, ob dieser einem Aufhebungsvertrag zustimmen würde. Dabei sollten Sie aber unbedingt einen Anwalt für Arbeitsrecht zurate ziehen.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Hallo,
kann ich schon vor Beginn der 4wöchigen Kündigunsgfrist eine Kündigung einreichen, z.B. zwei Monate vor dem letzten Arbeitstag? Darf ich mir ein Arbeitszeugnis anfordern bevor ich kündige, quasi schon jetzt wenn ich vrstl. erst Mitte Januar/Februar gehen werde?
Was passiert wenn ich schon zuviele Urlaubstage genommen habe, wird mir das vom letzten Gehalt abgezogen?
Danke im Voraus!
Hallo Finn,
Sie können die Kündigung einrechen, wann Sie es für anmessen halten – auch vor Beginn der Frist. Beachten Sie aber, dass der Arbeitgeber dann, sofern er die für ihn geltende Frist noch einhalten Kann, Sie seinerseits kündigen kann und Sie dann evtl. früher arbeitslos sind als geplant.
Auch haben Sie jederzeit das Recht, ein Zwischenzeugnis einzufordern.
Das Urlaubsentgelt wird Ihnen anschließend nicht vom Gehalt abgezogen. Einen Rückzahlungsanspruch hat der Arbeitgeber nur, wenn Sie den Urlaub arglistig erschlichen haben, was der Arbeitgeber jedoch erst beweisen müsste.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Hallo Zusammen,
in meinem Arbeitsvertrag steht der Passus „Nach Ablauf der Probezeit gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen für beide Vertragspartner“. Ich arbeite seit 04/2011 bei meinem Arbeitgeber.
Nach meinem Verständnis heißt das, dass für mich die gesetzliche Frist von 4 Wochen zum 15. oder Ende des Monats gilt und für meinen Arbeitgeber die Frist von 2 Monaten zum Ende des Monats. Worauf ich hinaus will: Meine Kündigungsfrist bleibt bei den 4 Wochen, nur die Frist des Arbeitgebers verlängert sich je nach Dauer der Betriebszugehörigkeit?
Danke im Voraus!
Guten Tag
ich habe auch eine Frage, in meinem Arbeitsvertrag steht, es gilt die gesetzliche Kündigungsfrist.
Das heißt doch für mich nur die 4 Wochen und für den Arbeitgeber kommt es darauf an wie lange ich im Büro tätig bin, das wären jetzt bei mir 8 Jahre, dann hätte er eine Frist von 3 Monaten. Er kann sich doch nicht auf 3 Monate berufen, wenn ich kündigen möchte, dass sagt er zumindest.
Oder habe ich jetzt was falsch verstanden. ??
MFG
Hallo Karina,
die gesetzliche Kündigungsfrist ist nur für den Arbeitgeber von der Betriebszugehörigkeit abhängig. Arbeitnehmer haben eine gesetzliche Kündigungsfrist von vier Wochen. Inwieweit sich Ihr Arbeitgeber auf eine längere Kündigungsfrist Ihrerseits berufen kann, hängt von der exakten Formulierung Ihres Arbeitsvertrags ab. Wir empfehlen Ihnen, diesen von einem Anwalt prüfen zu lassen.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Hallo liebes Team,
auch ich habe eine Frage zu meiner Kündigungszeit.
Ich bin jetzt 9,5 Jahre in einem Unternehmen. In meinem Arbeitsvertrag steht folgender Passus:
„Nach Ablauf der Probezeit kann jeder Vertragschließende das Anstellungsverhältnis unter Einhaltung einer zweimonatigen Kündigungsfrist zum Monatsende kündigen. Sollte durch Gesetz bei einer Kündigung durch den Arbeitgeber zwingend längere Kündigungsfristen oder abweichende Kündigungstermine festgelegt sein, finden diese beiderseits Anwendung.“
Wenn ich jetzt kündige, habe ich dann 2 Monate zum Monatsletzten oder lt. Gesetz 3 Monate zum Monatsletzten Kündigungsfrist?
Über eine Rückmeldung würde ich mich sehr freuen.
Hallo Manuela,
gemäß dieser Klausel gilt wohl für Sie eine dreimonatige Frist.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Hallo,
Habe am 30.10. Gekündigt zum 31.12..
Hatte jetzt vom Arbeitgeber ein antwortschreiben das ich meine Kündigungsfrist nicht eingehalten habe und er mir kündigt zum 30.11. Bin seit 9 Jahren beschäftigt. Darf er das?
Hallo Lisa,
Ihr Arbeitgeber kann Sie zwar kündigen, wenn Sie bereits gekündigt haben, aber auch dieser muss eine Kündigungsfrist von drei Monaten (laut § 622 Bürgerliches Gesetzbuch) nach acht Jahren Anstellung einhalten. In einem Tarifvertrag kann jedoch auch eine kürzere Frist vereinbart sein. Sie sollten sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht wenden und sich individuell beraten lassen.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Hallo,
ich benötige Ihre Hilfe.
Ich möchte meinen AG wechseln. Im April dieses Jahres habe ich eine Lohnerhöhung erhalten und damit eine Kündigungsklausel unterschrieben, die besagt, dass ich vor dem 30.11.2000 auf Grund der Lohnerhöhung nicht kündigen darf. Nur der AG darf nach den gesetzliches Bestimmungen vorzeitig kündigen.
Kann ich schon für 2019 eine Kündigung aussprechen oder ist dies wegen der Klausel unmöglich?
Hallo Stefan,
wenn der Kündigungstermin (also der letzte Arbeitstag) nicht innerhalb der Frist liegt, kann die Kündigung auch vorher ausgesprochen werden.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Hallo,
ich bin 30 Jahre alt und bin seit 08.2004 bei meinem Arbeitgeber (Stadtwerke) angestellt. Zuerst als Auszubildender bei der 100%-igen Unternehmenstochter (08.2004-ca. 07.2007). Bei der gleichen Tochter war ich dann von 08.2007-09.2014 angestellt. Von 10.2014-09.2017 habe ich dann in der Unternehmesmutter ein duales Studium durchgeführt. Danach bin ich in eine andere 100%-ige Tochter gewechselt, in der ich bis jetzt angestellt bin.
Es gilt der Tarifvertrag Versorgungsbetriebe (TVV).
Wie ist jetzt meine Kündigungsfrist? Wie sieht es aus mit der Regel mit dem vollendeten 25. Lebensjahr aus?
Hallo Jonas,
es gelten die Bestimmungen zur Kündigung aus dem Tarifvertrag. Sind dort keine gesonderten Regeln dazu aufgeführt, gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Hallo,
ich bin seit gut 10 Jahren im Betrieb beschäftigt und möchte nun Kündigen. Bei mir steht der Satz: Verändert sich die Kündigungsfrist aufgrund gesetzlicher Bestimmungen für einen der Vertragsschließenden, so gilt die Veränderung auch für den anderen Vertragspartner.
Wie lange ist meine Kündigungsfrist zum Monatsende?
Vielen dank im voraus.
Hallo Gin,
in der Regel gilt die Frist von 4 Wochen zum 15. oder zum Monatsende.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Guten Tag, ich habe eine Kündigung am 30.11.2018 zum 30.12.2018 ! erhalten, die Kündigung ist aus wirtschaftlichen Gründen. Sie ist nicht unterschrieben und enthält nicht den Hinweis, dass ich mich unverzüglich bei der Agentur für Arbeit melden muss.
Ist diese Kündigung unwirksam?
Vielen Dank im voraus.
Hallo Schulze,
ob eine Kündigung wirksam ist, kann nur ein Anwalt beurteilen.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Hallo,
ich möchte mein Unternehmen zum 28.02.2018 verlassen. Meine Kündigungsfrist ist an die des Arbeitgebers gekoppelt. Ich bin 30 Jahre und seit 13 Jahren im Unternehmen. Kann ich fristgerecht kündigen, da die Beschäftigungsdauer bis zu meinem 25. Geburtstag nicht mitgerechnet wird? Oder ist diese Regelung laut EU-Recht für keine Vertragspartei mehr gültig?
Hallo,
ich arbeite inder Gastronomie und habe meinen Vertrag fristgerecht zum 31.12. gekündigt, das neue Arbitsverhältnis beginnt am 01.01.
Jetzt soll ich an Silvester Schlussdienst machen, was bedeutet, dass ich bis vier oder fünf Uhr morgens, also am 01.01., arbeiten muss.
Frage: Das Arbeitsverhältnis endet doch theoretisch um 00.00 Uhr am 31.12. Ist es zulässig, dass ich bis in den 01.01. reinarbeiten muss?
Abgesehen davon könnte ja auch noch ein Arbeitsunfall bei der alten Arbeit am 01.01. zustandekommen – wie wäre da die Sachlage? Und wie kann ich mich dagegen wehren, nach dem 31.12. noch beim alten Arbeitgeber zu arbeiten? Zählt die Nachtarbeit als ein Arbeitstag oder gilt die Kündigungsfrist 31.12.?
Hallo Antje,
leider kann Ihnen diese Fragen zu Ihrer Situation nur ein Anwalt für Arbeitsrecht beantworten.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Hallo,
ich habe gehört, dass wenn die gesetzliche Frist für den Arbeitnehmer (Bei Kündigung durch den AG) günstiger ist als die im Vertrag, diese gelten würde.
Ist das korrekt?
In diesem Fall wäre es lt Vertrag 3 Monate zum Quartalsende oder gesetzlich nach Betriebszugehörigkeit 5 Monate.
Danke.
Gruss
Hallo Anja,
die gesetzlichen Mindeststandards können in der Regel auch vertraglich nicht unterboten werden.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Hallo,
ich bin seit 6 Jahren in meinem Unternehmen angestellt. In meinem Arbeitsvertrag steht folgendes:
„Die Kündigungsfristen und die Verlängerung der Kündigungsfristen nach Alter und Beschäftigungsdauer richten sich für beide Vertragsparteien nach den gesetzlichen Bestimmungen“.
Mich verwirrt der Part „richten sich für beide Vertragsparteien“. Heißt das, dass ich als Arbeitnehmer nun auch eine Kündigungsfrist von 2 Monaten habe? Oder lediglich, dass ich mich an die gesetzlichen Bestimmungen halten muss und damit habe ich weiterhin 1 Monat Kündigungsfrist?
Vielen Dank für eine Einschätzung!
Hallo Joe,
welche Folgen dieser Satz im Vertrag für Sie hat, kann nur ein Anwalt für Sie beurteilen.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Hallo,
Ich bin derzeit in einem Arbeitsverhältnis in der Probezeit. Zum 01.02.2019 möchte ich bei einem neuen Arbeitgeber anfangen. Eigentlich reicht es dann ja, wenn ich am 16.01.18 die Kündigung abgebe. Da aber am 14.1. eine Schulung angesetzt ist würde ich gerne schon am 10. die Kündigung abgeben damit ein andere Kollege die Schulung besuchen kann.
Kann mir der AG dann einen Strick draus drehen indem er mir dann am 11.1. zum 25.1. kündigt?
Somit wäre ich ja dann 4 Tage arbeitslos.
Bin mir nun nicht sicher ob ich mir mit meinem fairen Gedanken selbst schaden würde.
Bitte um Hilfe.
Vielen Dank
Hallo Jens,
ein Kündigung darf in der Regel nicht mit einer kurzfristigeren Kündigung gekontert werden.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Hallo,
Im August 2017 habe Ich festanstellung im Firma „A“ bekommen. Im Januar 2018 Hat Firma „B“ die Firma „A“ ubernohmenn mit alle arbeiter. Wenn Ich kundigung bekomme im ende Januar 2019, habe Ich 1 monat kundigungfrist oder 2 monate ???
danke schon grusse,
Michael
Hallo Michael,
bitte schauen Sie in Ihrem Arbeitsvertrag, welche Kündigungsfrist darin angegeben wird.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Mich interessiert folgender Fall:
Nach einem befristeten 1 Jahtes Arbeitsvertrag wurde stillschweigend auf unbefristet verlängert. Welche Kündigungsfrist gilt dann für den AN ? Gilt die Frist, welche im befristeten Arbeitsvertrag ( 3 Monate) festgelegt wurde weiterhin oder wonach muss sich der AN richten? Ich bin 17 Monate erst dabei.
Hallo Rita,
wenden Sie sich am besten an Ihren Arbeitgeber mit dieser Frage. Generell gilt: Sollte keine Kündigungsfrist vereinbart sein, gilt die gesetzliche Kündigungsfrist nach § 622 BGB (eine Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats).
Gibt es keinen Arbeitsvertrag, können Sie trotzdem darauf bestehen, dass Ihr Arbeitgeber die wesentlichen Aspekte schriftlich zusammenfasst und Ihnen zur Verfügung stellt (§ 2 im Nachweisgesetz).
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Mein letzter Arbeitstag sollte der 28.02.19 sein
Ich habe auch das Ende des Vertrages formuliert
Ich möchte wissen, ob es richtig ist
vielen dank
hiermit kündige ich das mit Ihnen bestehende Arbeitsverhältnis vom 01.03.2017 ordentlich und fristgerecht zum 28.02.2019
Bitte bestätigen Sie mir den Erhalt dieser Kündigung und das Aufhebungsdatum des Arbeitsvertrages schriftlich.
Ich bitte Sie, und berücksichtigt die restlichen Urlaubstage zum aus zahlung
Für die Zusammenarbeit bedanke ich mich recht herzlich und verbleibe
Hallo Mario D.,
orientieren können Sie sich bspw. an unserem Muster auf https://www.arbeitsvertrag.org/kuendigung-arbeitnehmer/.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Hallo,
ich bin seit 01.11.2013, d.h. mehr als 5 Jahre, in einem Unternehmen eingestellt. Nun möchte ich kündigen und in meinem Arbeitsvertrag ist die Kündigungsfrist wie folgt definiert:
„Nach Ablauf der Probezeit gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen. Verlängert sich die Kündigungsfrist für den Arbeitgeber aus gesetzlichen oder ggf. tariflichen Gründen, gilt diese Verlängerung gleichermaßen für die Kündigung durch den Arbeitnehmer.“
Welche Kündigungsfrist muss ich jetzt beachten?
Besten Dank
Hallo,
ich habe vor 10 Jahren meinen Arbeitsvertrag unwissender Weise mit der Auflassung unterzeichnet, dass ich eine äquivaltente Kündigungszeit wie der Arbeitgeber habe.
In unserem Falle durch Betriebsvereinbarung nach 10 Jahren Zugehörigkeit 5 Monate, ab 2011 wären es 6 Monate.
Natürlich ist dies extreme ungünstig für den Antritt einer neuen Stelle. Zudem hat sich die Kündigungsfrist seitdem für alle neuen Angestellten in den individuellen Verträgen auf 4 Wochen geändert!
Wie kann ich außer mit einem Aufhebungsvertrag die Kündigungsfrist reduzieren?
Ist es bei gleicher Anstellung in der gleichen Tarifgruppe nicht theoretisch diskiminierend wenn ich eine so extreme lange Kündigungsfrist habe?
Halo Jörg K.,
bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir keine kostenlose Rechtsberatung anbieten können. Bitte wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen an einen Anwalt für Arbeitsrecht.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Hallo,
Ich bin derzeit in einer Firma angestellt, der es nicht gut geht und möchte gerne kündigen, da ich ein neues Jobangebot habe. Ich bin nun 5 Jahre in der Firma.
Jedoch steht in meinem Vertrag 3 Monatekündigungsfrist zum Quartalsende. Ist das rechtens? Da es nun für mich bedeuted, dass ich erst in 6 Monaten also zum 1 Juli bei der neuen Firma anfangen darf.
Mit freundlichen Grüßen
Hallo,
in meinem Arbeitsvertrag ist eine Kündigungsfrist von 6 Wochen zum Quartalsende festgelegt.
Die Firma wird nun restrukturiert und die Hälfte muss gehen.
Kann der AG mich nun zum Ende März kündigen oder muss er die gesetzliche Frist berücksichtigen da diese für mich günstiger ist? (Zugehörigkeit 12 Jahre = gesetzl. Frist 5 Monate?
Danke.
Gruss
A.
Hallo Anja,
in § 622 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) heißt es hierzu:
Für weitergehende Fragen zu Ihrem Einzelfall wenden Sie sich bitte ggf. an einen Anwalt, da wir keine Rechtsberatung anbieten.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Hallo,
ich bin 26 Jahre alt und möchte mein aktuelles Arbeitsverhältnis kündigen. Anstellungsverhältnisbeginn: 04.07.2015
Als Zeiten der Betriebszugehörigkeit gelten folgende Zeiträume: 01.08.2012-03.07.2015 Hieraus ergibt sich ein rechnerisches Eintrittsdatum in die Gesellschaft. (habe meine Ausbildung in einer anderen Stadt gemacht)
In meinem Arbeitsvertrag steht nun folgendes:
1. Das Anstellungsverhältnis kann von beiden Vertragspartnern ordentlich mit einer Frist von 1 (einem) Monat zum Monatsende gekündigt werden.
2. Es wird vereinbart, dass jede rechtliche Verlängerung der für die Gesellschaftskündigung geltenden Kündigungsfrist in gleicher Weise auch für die Kündigung meiner Person. Die längere Kündigungsfrist ist dann für beide Vertragspartner bindend.
Wie lautet nun meine Kündigungsfrist? Gehe ich von meiner Betriebszugehörigkeit aus oder dem Anstellungsverhältnis?
Gruß
I.
Hallo ich kann gesundheitsbedingt meinen derzeitigen Job nicht mehr ausüben, wie sieht es aus mit der Kündigungsfrist?
Würde gerne sofort rausvdavich nur noch mit sehr starken Schmerzmittel arbeiten kann.
Vielen Dank .
Hallo Rüdiger S.,
die Kündigungsfrist ist in Ihrem Arbeitsvertrag festgelegt. Sollte dies nicht der Fall sein, gilt die Frist gemäß § 622 Bürgerliches Gesetzbuch. In Ihrem Fall können Sie evtl. den Arbeitgeber davon überzeugen, einen Aufhebungsvertrag aufzusetzen, um eine eventuelle längere Kündigungsfrist zu umgehen. Bei der Aufsetzung eines Aufhebungsvertrags ist juristischer Beistand ratsam.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Hallo zusammen,
meine Frau hat am 01.09.2007 bei ihrem derzeitigen Arbeitgeber angefangen (100% = 40 Wochenstunden).
Sie hat zwischenzeitlich wegen der Geburt unserer Söhne 6 Jahre Erziehungsauszeit genommen.
Der damals geschlossene Vertrag rude zum 30.09.2014 per Aufhebungsvertrag beendet. Direkt anschließend am 01.10.2014 wurde ein neuer Vertrag geschlossen (60% = 24 Stunden).
In diesem neuen Arbeitsvertrag findet sich ein Passus:
„… 2. Der Vertrag kann von beiden Vertragspartnern mit vierwöchiger Frist zum Monatsende gekündigt werden. Verlängert sich die Kündigungsfrist kraft Gesetz für einen Teil, so hat auch der andere Teil diese Frist einzuhalten. …“
Welcher der obigen Zeitpunkte ist nu für die Kündigungsfrist relevant?
Sie ist ja wie oben beschrieben seit September 2007 im Betrieb. das wäre heute also 11 Jahre und etwa 5 Monate. Geht man aber von dem neu abgeschlossenem Vertrag Oktober 2014 aus, dann wäre die Zugehörigkeit bei 4 Jahre und 3,5 Monaten.
Beträgt die Kündigungsfrist nun einen Monat wegen des kürzeren Zeitraumes oder 4 Monate wegen der gesamten Betriebszugehörigkeit. Sollten die 4 Monate gelten, sind die 4 Monate, wegen des oben beschriebenen Passus dann auch für meine Frau als Arbeitnehmerin bindend, oder gilt für meine Frau weiterhin nur 1 Monat kündigungsfrist.
ich weiß das ist alles etwas verwirrend 🙂 daher sind wir für jeden Rat dankbar.
Danke euch im Voraus.
Michael
Meine Frage:
ich bin seit 48 Jahren in einem Hotel beschäftigt und 100 % schwerbehindert. Durch einen Wechsel in der Geschäftsleitung wollen sie mich loswerden und ich soll zum 1.4.2019 in Rente gehen. Eigentlich will ich das nicht – weil Inklusion für mich so wichtig ist. Wie ist die Gesetz-Lage? Ich habe keinen Arbeitsvertrag ( war damals nicht nötig) Gibt es für den Arbeitgeber eine Kündigungsfrist , oder muss ich automatisch gehen? Mit freundlichen Grüßen
Hallo Chris W.,
bitte wenden Sie sich mit Ihrer Frage an einen Anwalt für Arbeitsrecht, der Sie passend zu Ihrer Situation beraten kann.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Hallo,
ich strebe einen Arbeitgeberwechsel an und möchte fristgerecht kündigen.
Mein Arbeitgeber ist eine Unternehmensgruppe, bei der ich verschiedene Arbeitsverträge bei unterschiedlichen GmbHs hatte. Die „beidseitige Kündigungsfrist“ erhöht sich laut Vertrag gestaffelt je nach „Beschäftigungsdauer“.
Ich möchte gerne wissen, ob die „Beschäftigungsdauer“anhand des laufenden Vertrages gilt wird oder ob darunter meine gesamte Betriebszugehörigkeit in der Unternehmensgruppe zu verstehen ist.
Danke und viele Grüße
Kedi
Hallo Kredi,
in der Regel wird die Betriebszugehörigkeit als Ausgangspunkt genommen.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Bin seit Sept. 2010 angestellt. Also jetzt 8 Jahre und 4 Monate. Habe eine neue Stelle, könnte so schnell wie möglich dort anfangen. Wann muss ich kündigen.
Hallo Karola,
die Kündigungsfristen sind im Arbeitsvertrag festgehalten. Sollte dies nicht der Fall sein, gilt § 622 Bürgerliches Gesetzbuch.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
In meinem Arbeitsvertrag ist die Kündigungsfrist wie folgt umschrieben:
Das Anstellungsverhältnis kann, vorbehaltlich zwingender gesetzlicher Vorschriften, von beiden Seiten mit einer Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden.
Es besteht Einigkeit darüber, dass jede gesetzliche und tarifliche Änderung der Kündigungsfrist zugunsten des Arbeitnehmers gleichermaßen zugunsten der Firma wirkt.
Das bedeutet doch, dass unabhängig von der Betriebszugehörigkeit (inzwischen 18,5 Jahre) meine Kündigungsfrist 4 Wochen beträgt. (4 Wochen sind auch im Tarfivertrag als Regelkündigungsfrist genannt, sofern keine andere Regelung einzelvertraglich getroffen wurde.)
Hallo,
ich bin seit 2012 angestellt und will bei einer neuen Firma Anfangen. Bis Februar 2016 hab ich die Ausbildung abgeschlossen. Meine Frage wäre ob ich nun vier Wochen Kündigungsfrist hab oder vier Monate..?
Mit Freundlichen Grüßen
Rene
Hallo Rene,
die Kündigungsfrist ist normalerweise im Arbeitsvertrag geregelt. Anderenfalls gilt gewöhnlich die in § 622 BGB geregelte Kündigungsfrist von vier Wochen, sofern das Arbeitsverhältnis nicht befristet ist. Bei Arbeitsverhältnissen, die länger bestehen, gilt unter Umständen eine längere Kündigungsfrist nach dieser Vorschrift.
Was in Ihrem Fall gilt, können wir nicht beurteilen.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Hallo!
Ich bin grade in der Probezeit, noch bis März, kann man mich kündigen wenn ich mich krank schreibe ? Ich war ein mal krank für eine Woche, da war es allerdings nicht von mir aus sondern mein Vorgesetzter hat mir gesagt ich solle mich ausruhen und gesund werden. Das war am Anfang, ich habe mich jetzt wieder einen Tag krank geschrieben, haben sie das Recht mich zu kündigen ? Ich habe das alles mit den Fristen nicht verstanden?
Liebe Grüße
Hallo,
Arbeite seit 6 Jahren bei einem Unternehmen. Davor war ich 6 Jahre bei einem tochter unternehmen tätig.
Beim wechsel der Unternehmen bestand ich darauf im Vertrag zu merken das meine Frimenzugehörigkeit übertragen werden soll. Würde jetzt ja heissen das ich 12 Jahre auf dem buckel habe.
Aktuell habe ich eine Betriebsbedingte Kündigung erhalten mit nur 2 Monatiger kündigungsfrist.
Ist diese korrekt ? Sollte hier nicht beachtet werden das ich insgesammt 12 Jahre in beiden Unternehmen tätig war und somit die kündigungsfrist sich auf 5 Monate ausdehnt ?
Hallo Hans,
diese Frage fällt unter die Rechtsberatung, sodass wir sie nicht beantworten dürfen. Bitte wenden Sie sich ggf. an einen Anwalt oder Ihre Gewerkschaft, sofern Sie dort Mitglied sind.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Hallo,
um kurz zu erklären, warum ich Frage. Momentan ist schon seit einer Weile eine seltsame Stimmung in der Firma, von meinem Chef her. Ein Kollegen hat er schon gekündigt, der war über 5 Jahre dort und hatte 2 Monate kündigungszeit.
Ich habe Anfang 2014 bei meinem Arbeitgeber angefangen, im Sommer habe ich dort aufgehört und 8 Monate bei einer anderen Firma gearbeit. Nach 8 Monaten bin ich wieder zurück gegangen, im Februar 2015 habe ich wieder beim dem 1. Chef angefangen, wo momentan so schlechte Stimmung herrscht. Ich habe etwas Angst auch gekündigt zu werden, weil wir weniger Arbeit haben als letztes Jahr. Muß er mir beim kündigen 1 oder 2 Monate Zeit geben? Wir sind jetzt nur noch 5 Kollegen.
Danke für die Hilfe
Alex
Hallo Team von Arbeitsvertrag.org,
ich habe Ende Januar 2018 per Aufhebungsvertrag meine Tätigkeit bei meinem alten AG beendet und einen neuen Vertrag in einem Tochterunternehmen mit einer 20stdg Teilzeitbeschäftigung unterschrieben. Diese muss ich nun bedauerlicherweise kündigen. In meinem Vertrag steht für die Zeit nach der Probezeit eine sechsmonatige Kündigungsfrist zum Ende eines Quartals. Das war mir tatsächlich gänzlich entgangen, bzw. wollte mein verqueres Hirn wohl Wochen statt Monate verstehen. Peinlich! Dies ist nun länger als die Kündigungsfrist nach 15 Jahren Betriebszugehörigkeit und für die meisten AN wohl von Vorteil. Muss ich die tatsächlich gegen mich gelten lassen? Ich frage nicht, um eine Grundlage zum Streiten zu haben sondern nur, um mich zu orientieren bzw. in Verhandlungen mit meinem AG einzusteigen.
Hallo Hannah,
die Vereinbarungen im Arbeitsvertrag und dementsprechend auch die dort getroffenen Kündigungsregelungen sind für Arbeitnehmer und Arbeitgeber verbindlich, sofern sie mit dem Gesetz vereinbar sind.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Hallo,
ich hab in meinen Vertrag stehen das ich mit einer Frist von 2 Monaten zum Monatsende (ausgenommen zum 28.2., 31.3. und 30.4.) kündigen kann. Ist die Sonderregelung mit den ausgenommenen Monaten rechtlich wirksam ?
Vielen Dank für die Antworten!
Hallo Favina,
bitte beachten Sie, dass wir keine Rechtsberatung anbieten und daher auch nicht die Rechtmäßigkeit einzelner Vertragsklauseln prüfen können. Sie können sich hiermit an einen Anwalt wenden.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Hallo,
ich möchte mein Arbeitsverhältnis bei meinem Arbeitgeber beenden. Jedoch verstehe ich kicht welche Kündigungsfrist für mich gilt. In meinem Arbeitsvertrag steht folgender Absatz:
Nach ablauf der Probezeit, beträgt die Kündigungsfrist 3 Monate zum Monatsende.
Gelten diese nur für den Arbeitgeber oder auch für mich?
Vielen Dank für eire Hilfe.
Hallo Team von Arbeitsvertrag.org,
Seit 01.06.2017 bin ich in einer kleinen Privatfirma angestellt und möchte Sie nun verlassen. Meine gesetzlichen Kündigungsfristen sind 4 Wochen zum Ende eines Kalendermonats. Sie verlängern sich gemäß §622 Abs.2 BGB abhängig von der Beschäftigungsdauer. Meine Frage: Kann ich auch zum 15. des Monats kündigen oder wirklich erst zum Ende des Monats. Kann ich also erst am 28.02.19 kündigen zum 31. 03.19 ?
Danke für eine Antwort.
Peter
Hallo Peter,
bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir keine Rechtsberatung anbieten und demnach keine individuellen Kündigungsfristen berechnen. Sie können jedoch bei einem Anwalt nachfragen.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Liebes Arbeitsvertrag.org-Team,
ich bin seit 01.06.2010 im Arbeitsverhältnis. (länger als 8, kürzer als 10 Jahre)
Laut Vertrag kann von beiden Seiten mit einer Kündigungsfrist von sechs Wochen zum Quartalsende gekündigt werden.
Laut §622 BGB gilt für mich mit über 8 Jahren Betriebszugehörigkeit eine Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Ende des Kalendermonats.
Frage: An welche Kündigungsfrist muss ich mich als Arbeitnehmer nun halten? 6 Wochen zum Quartalsende oder 3 Monate zum Monatsende?
Genauer gefragt:
A) Wenn ich zum 31.03.2019 aus dem Unternehmen ausscheiden möchte, wann muss ich spätestens die Kündigung abgegeben haben?
B) Wenn ich zum 30.06.2019 aus dem Unternehmen ausscheiden möchte, wann muss ich spätestens die Kündigung abgegeben haben?
Vielen Dank im Voraus für eure Antwort!
BG
Hensson
Hallo Hensson,
bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir keine Rechtsberatung anbieten und daher keine einzelfallbezogenen Kündigungsfristen berechnen. Sie können im Zweifel bei einem Anwalt nachfragen.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Hallo,
ich kann ab 01.04.2019 in einem neuen Unternehmen anfangen zu arbeiten. Der Vertag wird mir in den nächsten Tagen zugeschickt. Nun möchte ich gern bei meinem alten Arbeitgeber kündigen.
Im Vertrag steht folgender Wortlaut:
„Die Kündigung des unbefristet abgeschlossenen Arbeitsvertrages unterliegt den gesetzlichen Kündigungsfristen.Die Verlängerung der gesetzlichen Kündigungsfristen nach längerer Beschäftigung gilt für beide Vertagsteile.“
Ich bin seit Ende 2002 in diesem Unternehmen beschäftigt. Also 18 Jahre. Kann ich überhaupt zum 31.03.2019 kündigen? Es ist ein 3-Mann Betrieb und kein Tarifvertrag
Hallo Erika,
bitte beachten Sie, dass wir keine Rechtsberatung anbieten und daher auch keine individuellen Kündigungsfristen berechnen.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Wenn im Vertrag steht…
„Es gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen. Jede gesetzliche Verlängerung der Kündigungsfrist zu Gunsten des Arbeitnehmers gilt in gleicher Weise auch zu Gunsten des Arbeitgebers.“
und ich als Arbeitnehmer nach 7 Jahren kündigen will, gelten die 4 Wochen oder die 2 Monate zum Monatsende?
Hallo GeBoGo,
da wir keine Rechtsberatung anbieten, dürfen wir auch nicht beurteilen, welche Kündigungsfrist im Einzelfall gilt. Bitte fragen Sie ggf. einen Anwalt.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Hallo Zusammen,
in meinem Arbeitsvertrag steht, dass der Arbeitsvertrag von beiden Seiten, unter Beachtung der gesetzlichen Kündigungsfrist ordentlich gekündigt werden kann. Eine von Seiten des Arbeitgebers gegebenenfalls nach längerer Betriebszugehörigkeit einzuhaltende längere Kündigungsfrist, gilt auch für eine Kündigung seitens des Arbeitnehmers.
Ist das rechtens? Bedeutet dies tatsächlich, dass ich bei einer Kündigung, die Fristen des Arbeitgebers nach Betriebszugehörigkeit, einzuhalten habe? Oder kann ich trotzdem 4 Wochen zum Monatsende, bzw. zum 15. eines Monats kündigen?
Herzliche Grüße
Regina
Hallo Regina,
diese Regelung ist nicht verboten. § 622 BGB zufolge darf lediglich die Kündigungsfrist für Arbeitnehmer nicht länger sein als die für Arbeitgeber.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Hallo,
ich bin seit 2007 bei meinen Noch-Arbeitgeber unter Vertrag und möchte mich beruflich verändern – schlussfolgernd: ich möchte kündigen. Es handelt sich um KEINEN Tarifvertrag. Es ist ausschließlich ein Passus im AV festgehalten: Nach Ablauf der Probezeit gelten für beide Vertragspartner die gesetzlichen Kündigungsfristen. Sind es jetzt 4 Wochen Kündigungsfrist? Oder muss ich damit rechnen, dass der Arbeitgeber auf seine gesetzlichen Kündigungsfristen von 4 Monaten Einhaltung besteht? Bin mir hier leider ziemlich unsicher… Im BGB § 622 Punkt 6 steht etwas, woraus ich nicht schlau werde.
Ich bedanke mich im Voraus.
Beste Grüße
C. P.
Hallo Christina,
die Auslegung von Arbeitsverträgen ist uns leider nicht erlaubt. Daher sollten Sie sich diesbezüglich an einen Anwalt wenden. § 622 Absatz 6 BGB besagt, dass die Kündigungsfrist für Arbeitnehmer nicht länger sein darf als die für Arbeitgeber.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Sehr geehrtes Arbeitsvertrag.org Team,
meine Frau ist seit 12 1/2 Jahren in einem Minijob beschäftigt mit Anstellungsvertrag. Eine Kündigungsfrist
für beide Seiten wird darin mit keinem Wort erwähnt. Meine Frau möchte sich beruflich verändern gilt hier für Sie eine vierwöchige Kündigungsfrist?
Schöne Grüße
W.A.
Hallo Walter,
sofern keine vertragliche Kündigungsfrist vereinbart wurde, gilt in der Regel die vierwöchige Kündigungsfrist des § 622 Abs. 1 BGB. Welche Kündigungsfrist in Ihrem Fall gilt, erfragen Sie bitte ggf. bei einem Anwalt. Wir bieten keine Rechtsberatung an.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Hallo,
ich arbeite als Deutscher in Deutschland für ein österreichisches Unternehmen, angestellt nach einem österr.-Kollektivvertrag der Industrie. Leider muss ich damit rechnen, dass ich in den kommenden Monaten gekündigt werde, da einiges in Schieflage ist (kein persönliches Verschulden etc.). Kündigungsfrist wäre, ich bin im 4. Jahr, 2 Monate.
-Gibt es in diesem Fall etwas Besonderes, das ich beachten muss, um alles für den Arbeitslosen-Fall in Deutschland erfüllt zu haben ?
-Habe ich Anspruch, mein Dienstauto in der Kündigungsfrist zu behalten ?
Danke für Ihre Hilfe !
LG
Hallo,
Ich bin seit über 8 Jahren im Unternehmen
Bei mir im Arbeitsvertrag steht:
…Probezeit….. . Anschließend gilt für beide Seiten eine Frsit von 6 Wochen zum Quartalsende. Soweit die gesetzliche Kündigungsfrist länger als die vertragliche Kündigungsfrist ist, gilt diese jeweils längere Kündigungsfrist für beide Seiten.
Gilt damit auch für mich die gesetzliche Frist mit drei Monaten zum Monatsende?
Danke
Hallo,
Ich habe am 1.8.2012 einen befristeten Arbeitsvertrag bis zum 31.7.2013 in Teilzeit unterschrieben. Seit dem 1.8.2013 arbeite ich im selben Betrieb als Vollzeitkraft. In meinem Vollzeitvertrag vom 1.8.2013 ist beiderseits eine tarifliche Kündigungsfrist festgehalten. ( Bei uns Floristen heißt das 2-5 Jahre 1 Monat KF zum Monatsende, ab 6 Jahre Betriebszugehörigkeit 2 Monate zum Monatsende) Ich weiß jetzt nicht, welche Kündigungsfrist für mich gilt, da ja der befristete Teilzeitvertrag quasi auslief und ich erst seit 5,5 Jahren im Anschluss einen neuen Vollzeitvertrag habe.
LG
Daniela
Hallo,
ich bin seit zwei Monaten in einem neuen Job. Die Probezeit ist arbeitsvertraglich auf 6 Monate felstgelegt. Nach der Probezeit ist eine Kündigungsfrist von 6 Wochen auf Quartalsende vertraglich vereinbart.
Da ich mehr als unsicher bin, ob dieser Job für mich der richtige ist, versuche ich gerade meine Kündigungsmöglichkeiten zu prüfen.
Ist es möglich, an den Regelungen des 622 BGB vorbei, die Kündigungsfrist in dieser Weise zu verändern? Für mich verlängert sich diese ja, was mich gegenüber der gesetzlichen Regelung benachteiligt.
Bin ich nach der Probezeit an diese 6 Wochen zum Quartalsende gebunden oder ist diese Regelung in meinem Arbeitsvertag nicht eher sogar nichtig?
Danke
Hallo,
In meinem Arbeitsvertrag steht unter dem Absatz Kündigung:
1. Dieser Arbeitsvertrag ist beiderseits mit einer Frist von zwei Wochen zum Ende eines Kalendermonats kündbar.
2. Soweit der Arbeitnehmerin aufgrund gesetzlicher oder tariflicher Vorschrift nur mit einer verlängerten Frist gekündigt werden darf, gilt diese verlängerte Frist auch für eine Kündigung seitens der Arbeitnehmerin.
Einen Tarifvertrag gibt es nicht! Welche Kündigunsfrist ist nun für mich relevant, ich arbeite seit neun Jahren in diesem Unternehmen!
Vielen Dank für Ihre Antwort!
Hallo,
ich bin seit dem 01.01.2011 im Öffentlichen Dienst mit unbefristetem Beschäftigungsverhältnis angestellt. Bislang bin ich immer davon ausgegangen, dass ich eine Kündigungsfrist von mindestens 3 Monaten habe. Die genannte 4 Wochen-Frist irritiert mich etwas, lässt aber auch Hoffnung aufkommen. Die Vergütung erfolgt durch den TV-L.
Aktuell ist es so, dass meine gesundheitliche Verfassung massiv unter dem Arbeitsklima leidet, so dass ich mich langfristig nicht in der Lage sehe das Beschäftigungsverhältnis weiter auszuführen. Mein Arzt hat mir auch dringend zur Kündigung geraten. Bestünde denn auch die Möglichkeit außerordentlich zu kündigen? Was müsste ich hier beachten?
Können Sie mir bitte eine kurze Rückmeldung bez. der Fristen geben? Wichtig wäre mir auch zu erfahren, ob die Fristen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer gleich sind. Man kann aber auch auf unterschiedlichen Internetseiten verschiedenste Informationen erlangen.
Vielen Dank für Ihre Antwort!
Hallo Kirsten,
welche Kündigungsfrist für Sie maßgeblich ist, sollte sich aus Ihrem Arbeitsvertrag bzw. einem für Sie geltenden Tarifvertrag ergeben. Bei der genannten Vier-Wochen-Frist handelt es sich um die gesetzliche Kündigungsfrist. Leider steht es uns nicht zu, eine kostenlose Rechtsberatung anzubieten. Daher würden wir Ihnen empfehlen, sich mit Ihren Fragen nach der Möglichkeit einer außerordentlichen Kündigung an einen Anwalt für Arbeitsrecht zu wenden.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Hallo,
in meinem Arbeitsvertrag steht: Es gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen (6 Wochen zum Quartalsende)
Mein Vertrag ist 29 Jahre alt.
Greift hier nun die gesetzliche Kündigung oder kann ich tatsächlich erst zum 30.062019 kündigen?
LG
Hallo Paul,
dies sollten Sie von einem Anwalt klären lassen.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Hallo, ich hatte ab dem 01.01.2012 einen befristeten Arbeitsvertrag über 2 Jahre. Seit dem 01.01.2014 bin ich fest angestellt und habe dafür einen neuen Arbeitsvertrag erhalten.
Für eine Kündigung gelten für mich die selben wie für meinen Arbeitgeber. Ab wann zählt meine Anstellung für die Kündigung?
Hallo,
ich bin seit 13 Jahren im Unternehmen beschäftigt und möchte mich jetzt anderweitig bewerben.
In meinem Arbeitsvertrag steht: Für die Kündigung gelten sodann die tarifvertraglich vorgesehenen Kündigungsfristen.
Kann mir jemand sagen, wie lange meine Kündigungsfrist ist? Für den AG müssten es ja 5 Monate sein, wenn ich es richtig gelesen habe. Gilt diese lange Zeit auch für mich???
Vielen Dank für Ihre Antwort.
Hallo Nicoletta,
dies sollte sich aus dem für Sie geltenden Tarifvertrag ergeben.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Hallo,
Mein Arbeitgeber hat mich zum 26.04.19 gekündigt. Geschrieben wurde sie am 29.03.19 erhalten habe ich sie per Post am 02.04.19. Kündigungsfrist ist bei uns Gesetzlich. Mit welcher Begründung kann ich dagegen Einspruch einlegen?
Hallo Nico,
leider sind wir nicht befugt, Ihnen diese Frage zu beantworten. Bitte wenden Sie sich an einen Anwalt.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Hallo zusammen,
habe folgende Frage. Habe ein befristen Vertag erhalten für 1 Jahr. Im Arbeitsvertrag stand folgende Kündigungsfrist:
Kündigungsfrist mit 6 Wochen zum Ende des Quartals
Nun wurde mein Vertrag verbal verlängert und ich arbeite schon 1,5 Jahre für das Unternehmen. Es wurde kein neuer Arbeitsvertrag vereinbart oder unterschrieben.
Somit folgende Frage. Gilt nun die gesetzliche Kündigungsfrist:
„Einheitliche gesetzliche Mindestkündigungsfrist von vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats“ ?
Vielen Dank im Voraus
Ein freundlicher Gruß
Nick
Hallo Nick,
wir können dies nicht aus der Ferne beurteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihrem Sachverhalt an einen Anwalt für Arbeitsrecht, welcher Sie verbindlich beraten kann.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Guten Tag,
meine Tochter hat mit einer Frist von 3 Monaten ihren Arbeitsvertrag gekündigt. In der Kündigungsbestätigung steht jetzt nur eine von 4x Wochen.
Ist das rechtens?
Laut Verdi hat Sie eine Kündigungsfrist von 4 Wochen. In der Kündigung meiner Tochter steht allerdings ein festes Datum, welches in 3x Monaten liegt.
Vielen Dank für Ihre Antwort.
Hallo jens,
grundsätzlich besteht die Möglichkeit, dass der Arbeitgeber seinerseits das Arbeitsverhältnis aufkündigt, wenn der Arbeitnehmer bereits die Kündigung eingereicht hat. Kann er dabei die vertraglich festgelegte Kündigungsfrist einhalten (bspw. wenn der eine vierwöchige Kündigungsfrist gilt und der Angestellte aber drei Monate im Voraus kündigt), ist dies gestattet.
Im Zweifelsfall wenden Sie sich aber bitte an einen Anwalt für Arbeitsrecht.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Hallo,
in meinem Arbeitsvertrag steht.
„Die Kündigungsfrist richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
Verlängert sich danach die Kündigungsfrist von Arbeitgeber gegenüber Mitarbeiter, so ist vereinbart, dass sich auch die Kündigungsfrist des Mitarbeiters gegenüber Arbeitgeber gleichermaßen verlängert“
Bedeutet das für mich, dass ich nach 15 Jahren Betriebszugehörigkeit auch eine Kündigungsfrist von 6 Monaten habe?
Vielen Dank Vorab für eure Antwort.
Hallo,
mich würde interessieren, ob folgender Absatz bugl. der Kündigungsfrist auch für den AN gilt:
„Das Arbeitsverhältnis kann von beiden Parteien mit einer Kündigungsfrist von 4 Wochen zum 15. oder zum Monatsende gekündigt werden. Diese Kündigungsfrist ist auch von dem Mitarbeiter einzuhalten. Sind nach dem Gesetz längere Kündigungsfristen einzuhalten, so gelten diese“
Bedeutet das nun, ich bin als AN, der 10 Jahre in der Firma ist, auch an die 4 Monate Kündigungsfrist gebunden?
Guten Morgen,
ich habe vor mein Arbeitsverhältnis wegen Mobbing zu kündigen.
Die vier wöchige Frist ist mir klar.
Ich habe aktuell einen Resturlaub von 64 Tagen (Teil aus 2018 und 2019 30 Tage normaler Jahresurlaub und 5 Tage Zusatzurlaub aufgrund GdB 50)
Diesen will ich nicht verschenken bzw. ausbezahlen lassen, sondern nehmen.
Ich würde in der zweiten Jahreshälfte kündigen z. B. Mai noch arbeiten und Juni, Juli, August Urlaub nehmen.
Ist das so möglich?
Vielen Dank
Hallo Diana S.,
grundsätzlich können Sie den Urlaub nehmen, wann Sie möchten. Allerdings haben Sie zum einen eine mögliche Urlaubssperre zu beachten. Zum anderen ist Urlaub zwar grundsätzlich am Stück zu gewähren und Sie haben somit einen Anspruch auf mindestens zwei Urlaub am Stück, jedoch kann der Arbeitgeber bei längerem Urlaubsantrag eine Teilung des Urlaubs anordnen, sofern er dringende betriebliche Gründe oder in der Person des Arbeitnehmers liegende Gründe dafür angeben kann (Abs. 2. § 7 Bundesurlaubsgesetz).
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Hallo Liebes Team von Arbeitsvertrag.org
in meinem Arbeitsvertrag zu den Kündigungsfristen steht folgendes:
Das Arbeitsverhältniss kann von beiden Partein unter einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden.
ich bin seit über 12 Jahren im Unternehmen tätig. Darf der Arbeitgeber mit nur einem Montag frist Kündigen? oder muss sich der Arbeitgeber an die Gesetzliche Vorgabe von 5 Monate zum Kalendermonatsende halten?
Vielen Dank für eine Schnelle Antwort.
Hallo Karl,
bitte beachten Sie, dass wir keine Rechtsberatung anbieten und daher auch keine rechtliche Beurteilung individueller Sachverhalte vornehmen. Sie können sich hierzu an einen Rechtsanwalt wenden.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Hallo, guten Abend
bei mir im Arbeitsvertrag steht.
Es gilt die gesetzliche Kündigungsfrist nach § 622 Abs. 2. Jede Ausweitung der Frist gilt beidseitig.
Können Sie mir dazu vielleicht Antworten?
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrtes Team von Arbeitsvertrag.org,
Zu meinem Problem:
Ich habe im Jahr 2017 eine Stelle als Mutterschaftsvertretung angefangen. Bin bis heute noch in diesem Betrieb tätig. Allerdings ist bis heute unklar wann die Kollegin wieder kommt.
Es ist im Arbeitsvertrag auch kein definitives Ende diesen Arbeitsverhältnisses deklariert.
Allerdings besteht zu beiden Seiten aus eine Kündigungsfrist von 6 Wochen zum Quartalsende.
Zudem droht mir eine Vertragsstrafe von 2.500,-€ falls ich ausserhalb dieser frist kündigen sollte.
Auf der anderen Seite wiederum steht im vertrag drin seitens arbeitgeber: Das Arbeitsverhältnis endet mit drm Erreichrn des Zwecks, ohne dass es einer Kündigung bedsrf, frühestens jedoch zwei Wochrn nach Zugang der schriftlichen Unterrichtung der Arbeitnehmerin durch den Arbeitgeber über den Zeitraum der Zweckerreichung (Rückkehr an den Arbeitsplatz)
Ptoblem ist jetzt, dass ich eventuell die Aussicht auf eine andere Stelle hätte, die aber genau wissen solten, ab wann ich dort schnellstmöglich anfangen kann. Daher ist für mich jetzt unklar wie ich dieses Arbeitsverhältnis am besten beenden kann, bzw. Das ganze anspreche ohne am Ende beide Jobs zu verlieren. Das macht die Ganze Sache nicht einfacher.
Wäre sehr dankbar übrr einen Tip oder ob sowas überhaupt rechtens ist.
Lg Elisabeth
Hallo Elisabeth,
auf der sicheren Seite sind Sie natürlich mit der Einhaltung der sechswöchigen Kündigungsfrist. Des Weiteren sind wir nicht befugt, Vertragsklauseln zu interpretieren. Bitte wenden Sie sich im Zweifelsfall mit Ihrem Anliegen an einen Anwalt für Arbeitsrecht.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Befristeter Arbeitsvertrag 01.01.2014, Übernahme in ein festes Arbeitsverhältnis 04.09.2015.
Folgendes steht in meinem Vertrag: Nach beendigung der Probezeit gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen beidseitig. Somit gelten die sich aus BGB 622 (2) für die Firma ergebenden längeren Kündigungsfristen gleichermaßen auch für sie.
Wie lang ist meine Kündigungsfrist???
4 oder 8 wochen???
Gruss Florian
Hallo Florian,
der Absatz bezieht sich auf die Kündigungsfristen für den Arbeitgeber gemäß Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Diese verlängern sich für den Arbeitgeber, je länger der Arbeitnehmer angestellt ist. Währenddessen sieht der Gesetzgeber vor, dass die Frist für den Arbeitnehmer unberührt bleibt und dieser weiterhin mit einer Frist von vier Wochen kündigen kann.
Dieser Absatz besagt nun, dass jede Verlängerung für den Arbeitgeber, die im BGB festgelegt ist, auch die gleiche Verlängerung der Kündigungsfrist für den Arbeitnehmer bewirkt. Sollte aufgrund der Betriebszugehörigkeit des Angestellten der Arbeitgeber diesen nur mit einer Frist von zwei Monaten kündigen können, gilt nun die gleiche Frist auch für den Arbeitnehmer. Dies ist zulässig.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Ich bin jetzt 18 Jahre in der gleichen Firma. Möchte mich jetzt gerne woanders bewerben.
So wie ich das lese, ist die Kündigungsfrist 7 Monate.
Wenn die neue Stelle ab 01.08.2019 frei ist, wie gehe ich da vor ohne Probleme zu bekommen.
Hallo Julia,
eine Lösung für einen solchen Fall wäre der Aufhebungsvertrag. Dafür benötigen Sie aber die Zustimmung des Arbeitgebers. Für weitere Beratung wenden Sie sich bitte an einen Anwalt für Arbeitsrecht, da wir nicht befugt sind, eine kostenlose Rechtsberatung anzubieten.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Hallo,
ichbin seit 18 Jahren in einen Unternehmen tätig, was einen Manteltarifvertrag besitzt.
Nun soll der Betrieb in 3 Monaten geschlossen werden. Laut Tarifvertrag habe ich nur 3 Monate Kündigungsfrist. Laut Gesetzt wären es jedoch 6 Monate. Was ist in diesem Fall für mich bindend.
Vielen Dank & viele Grüße
Hallo Uschi W.,
tarifvertragliche Vereinbarungen können von den gesetzlichen Bestimmungen abweichen (§ 622 Abs. 4 Bürgerliches Gesetzbuch).
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Hallo 🙂 Ich habe eine Frage – in meinem Arbeitsvertrag schreibt der AG:
„Das Arbeitsverhältnis kann beiderseits mit einer Kündigungsfrist von 2 Monaten zum Monatsende aufgekündigt werden.“
Kann der AG durch diese Klausel nun ohne Gründe (rechtl. Voraussetzungen) kündigen oder gilt der gesetzl. Kündigungsschutz / Voraussetzungen für eine Kündigung durch den AG weiterhin (personenbedingt/ krankheitsbedingt/ besondere Umstände für das Unternehmen) ??
Danke für Ihre Hilfe
Alex
Hallo Alex,
soweit wir dies beurteilen können, bezieht sich dieser Satz ausschließlich auf die Kündigungsfrist, nicht auf den Grund. Der Kündigungsschutz bleibt unberührt.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Hallo,
ich bin seit 1,5 Jahren in dieser Firma und laut meinem Arbeitsvertrag steht, das Arbeitsverhältnis kann beiderseits mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende gekündigt werden.
meinen Recherchen zufolge kann ich auch zum 15. des Monats kündigen, obwohl (zum monatsende)
im Vertrag steht. wenn das richtig ist wann müsste ich fristgerecht die Kündigung abgeben?
Hallo Kay R.,
im Arbeitsvertrag kann die Kündigungsfrist auch etwas anders vereinbart werden. Dabei ist nur wichtig zu beachten, dass die Frist für den Arbeitnehmer nicht länger ist als die für den Arbeitgeber.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Guten Tag,
Ich hätte mal eine Frage zur Kündigungsfrist.
Laut Vertrag habe ich eine Kündigungsfrist von 3 Monaten auf Monatsende. Außerdem erhöht sich die Frist für mich als Arbeitnehmer genauso wie für den Arbeitgeber. Ich habe in dem Unternehmen zuerst eine 3-jährige Ausbildung gemacht und bin nun nicht ganz 7 Jahre fest angestellt. Was habe ich mittlerweile für eine Kündigungsfrist?
Vielen Dank.
Viele Grüße,
Jana
Hallo!
Ich habe eine Frage zu einem Sonderfall:
Ich bin seit insgesamt 13 bei einer Firma beschäftigt. Vor etwas mehr als 3 Jahren gab es einen Betriebsübergang, die Personengesellschaft würde an einen Mitarbeiter veräußert.
Es gilt laut (fortbestehendem) Vertrag die gesetzliche Kündigungsfrist. Beträgt diese für den Arbeitgeber nun 5 Monate oder nur einen?
Hallo E. T.,
die gesetzliche Kündigungsfrist für den Arbeitnehmer beläuft sich auf vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Monats, egal mit welcher Betriebszugehörigkeit gerechnet wird § 622 Abs. 1. Bürgerliches Gesetzbuch). Weiterhin ist die Betriebszugehörigkeit auch vor der Übernahme bei der Berechnung der Frist zu beachten.
Beachten Sie aber auch, dass in einem Tarifvertrag andere Fristen festgelegt sein können.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Hallo,
ich bin seit April 2018 in meinem Unternehmen tätig. Also aktuell 1 Jahr und 3 Monate. Im Arbeitsvertrag (kein Tarifvertrag) ist als Kündigungsfrist “ 6 Wochen zum Quartalsende“ angegeben. Wäre laut meinen Berechnungen Kündigung zum 30.09.2019. Ist das denn so „rechtens“? Es heißt bei Kündigung durch den Arbeitnehmer darf die Frist nicht länger sein, als die für den Arbeitgeber. Und der Gesetzgeber schützt Arbeitnehmer indem für Kündigung vom Arbeitsvertrag dem Arbeitnehmer keine Frist aufgebürdet werden darf, die über der vom Arbeitgeber einzuhaltenden Zeitspanne liegt. Was heißt das dann konkret? Welche Frist ist dann rechtens, um Arbeitnehmer nicht zu benachteiligen?
Hallo J. U.,
wenn der Arbeitgeber mindestens die gleiche Frist einhalten muss, ist dies rechtens.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Hallo ich bin jetzt 9 Jahre in einer Firma .Jetzt habe ich eine neue Stelle gefunden wo ich sofort anfangen könnte.
Laut Gesetz habe ich eine 3 monatige Kündigungsfrist…Aber im Arbeitsvertrag steht folgender Text „Die Parteien vereinbaren eine Kündigungsfrist von 4 Wochen zum 15. des Monats oder zum Monatsende.
Verändert sich die Kündigungsfrist für eine der beiden Parteien , so gilt die veränderte Kündigungsfrist auch für die andere Partei….Was gilt denn jetzt???? Wäre Super wenn ihr mir helfen könntet.
Liebe Grüße
Hallo,
in meinem Arbeitsvertrag gibt es den Passus „… gesetzliche Verlängerungen der Kündigungsfrist gelten für beide Parteien.“
Heist das, dass ich mich, bei einer Betriebszugehörigkeit von 8 Jahren, auch an eine Kündigungsfrist von 3 Monaten halten muss?
Hallo,
ich bin seit 01.08.2004 in meinem Unternehmen.
Wenn ich heute kündigen würde, dann hätte ich eine Betriebszugehörigkeit von 14 Jahren und 11,5 Monaten = 5 Monate Kündigungsfrist. Am Ablauf dieser 5 Monate bin ich aber bereits 15 Jahre und 4,5 Monate in der Firma = 6 Monate Kündigungsfrist.
Welche Betriebszugehörigkeit zählt in diesem Fall? Die bei Abgabe der Kündigung, oder die bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses?
Hallo Rico,
die Betriebszugehörigkeit ist üblicherweise nur relevant, wenn der Arbeitgeber die Kündigung ausspricht. Kündigt hingegen der Arbeitnehmer, gilt für ihn entweder die gesetzliche Frist von vier Wochen oder die Kündigungsfrist, die im Arbeitsvertrag vereinbart wurde.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Hallo, ich brauch auch mal Hilfe, habe folgende Formulierung im Arbeitsvertrag: “ Es wird eine Probezeit von 6 Monaten vereinbart. Innerhalb der Probezeit bestehen keine Kündigungsfristen und es bedarf keinen Kündigungsgrund. nach Ablauf der Probezeit geht dieser Vertrag in einen unbefristeten Arbeitsvertrag über. Die Kündigungsfrist beträgt 14 Tage zum jeweiligen Monatsende.“
Bin nun etwas über 3 Jahre dort, und mein Arbeitgeber kommt mir jetzt mit der gesetzlichen Kündigungsfrist von 4 Wochen und will einen Aufhebungsvertrag. Ich bin aber noch immer der Meinung das ich mit den 2 Wochen zum Monatsende kündigen kann? Oder hab ich da einen Denkfehler oder will mich mein Arbeitgeber nur veräppeln?
Danke schon mal für eine Info und viele Grüße Anne
Hallo Anne,
in der Regel dürfen die gesetzlichen Kündigungsfristen vertraglich nicht unterschritten werden, das heißt, selbst wenn der Passus in Ihrem Arbeitsvertrag so gemeint war, wäre er nicht gültig. Ausnahme sind Tarivverträge. Im Zweifelsfall raten wir Ihnen, sich den Rat eines Anwalts für Arbeitsrecht zu Ihrer Situation einholen.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Ich wurde nach meiner Ausbildung, welche ich vor nicht einmal ganz einem Monat beendet habe, befristet für 6 Monate übernommen, da ich wechseln wollte. Im AV steht, dass die 6 Monate, die ich dort befristet angestellt bin, als Probezeit gelten. Daher habe ich 14 Tage Kündigungsfrist. Einige Paragrafen weiter unten steht im AV, dass eine Kündigung zum 15. bzw. zum Ende des Monats mit 4 Wochen Kündigungsfrist erfolgen soll. Da ich bei einer neuen Firma schleunigst anfangen will, und diese bereits auf mich warten, sagt mein AG, ich hätte 4 Wochen Frist. Daher meine Frage: sind es nun 2 oder 4 Wochen?
Ein Aufhebungsvertrag kommt für ihn nicht in Frage, weil durch die Urlaubszeit einige Mitarbeiter fehlen.
Hallo Linda,
die 14 Tage Kündigungsfrist in der Probezeit sind gesetzlich nur als eine Möglichkeit, nicht als Pflicht aufgeführt. Sollte der Arbeitgeber also eine Frist von vier Wochen vertraglich festgelegt haben, zählt diese.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Hallo,
ich bin seit 02/2012 Büroangestellte mit 50%. Meine Kündigungsfrist laut Vertrag wurde mit „3 Monaten zum Monatsende“ schriftlich vereinbart. Nun würde ich gerne die Stelle wechseln, kann ich auch früher das Arbeitsverhältnis lösen? Eine Bekannte meine das ginge.
Vielen Dank
Hallo Annette R.,
dies ist nur mit einem Aufhebungsvertrag möglich, dem der Arbeitgeber zustimmen muss. Mehr dazu lesen Sie in unserem Ratgeber zum Arbeitsvertrag. Eine normale Kündigung muss sich an die vertraglich vereinbarten Fristen halten.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Hallo,
ich bin seit 01.12.2013 bei meinem Arbeitgeber angestellt und möchte nun zum 16.09. einen neuen Job antreten. In meinem Arbeitsvertrag gibt es allerdings nur die Klausel, dass das Arbeitsverhältnis von beiden Seiten mit einer Frist von 12Wochen zum Monatsende gekündigt werden kann. Ist diese Klausel so rechtens? Falls ja, gibt es dann lediglich die Möglichkeit der fristlosen Kündigung? Das Verhältnis zum Arbeitgeber ist mittlerweile sehr zerstritten. Ein Gespräch über einen Aufhebungsvertrag oder einer Beendigung im gegenseitigen Einvernehmen ist nicht möglich.
Vielen Dank für eine Antwort.
Hallo, in meinem Vertrag steht: „Das Arbeitsverhältnis ist mit einer Kündigungsfrist von 6 Wochen zum Ende eines Kalendervierteljahres kündbar. Eine Verlängerung der Kündigungsfrist für Kündigungen seitens des Arbeitgebers gilt auch für Kündigungen seitens des Arbeitnehmers.“
Wenn ich Mitte August kündigen würde, kann ich dann die neue Stelle zum 1.10. oder 1.11. antreten?
Was wäre, wenn ich erst Ende August kündige?
Liebe Grüße & Danke
Ganz wichtig: ich bin mittlerweile länger als 5 Jahre dort beschäftigt.
Hallo,
ich habe am 12.08. nach 17.00 Uhr via E-Mail meine Kündigung ausgesprochen und am selben Tag per Einschreiben einen entsprechenden Brief versandt. Da ich in der Probezeit bin, habe ich eine Kündigungsfrist von zwei Wochen.
Wann ist nun mein vertraglich letzter Arbeitstag? Meine Firma bestätigte mir den 26.08., ich bin der Meinung, dass ich bis zum 27.08. beschäftigt bin, da der der Kündigung folgende Tag für die Berechnung herangezogen werden muss, also der 13.08.
Sehe ich das richtig?
Hallo,
ich bin seit dem 01.06.2016 in unserem Betrieb angestellt. Daher habe ich doch eine Kündigungsfrist von 4 Wochen. Ist das richtig? In meinem Vertrag steht nähmlich „jede gesetzliche Verlängerung der Kündigungsfrist zugunsten des Arbeitnehmers gilt in gleicher Weise auch zugunsten des Arbeitgebers.“ … ich möchte am 1.11.2019 eine neue Arbeitsstelle antreten. Da bin ich doch in meiner Kündigungsfrist, wenn ich diese bis zum 02.10.2019 einreiche oder?
Vielen Dank
Hallo, ich brauch auch mal Hilfe.
Ich bin seit dem 13.04.2018 als Sachbearbeiterin in Teilzeit (30 Std/Woche) angestellt und habe folgende Formulierung im Arbeitsvertrag:
”Nach Ablauf der Probezeit von 6 Monaten kann das Arbeitsverhältnis beiderseits mit einer Frist von 8 Wochen zum Ende des Kalendermonats gekündigt werden.”
Nun habe ich am 02.08.2019 die Kündigung in der Post gehabt. Ab wann bin ich Arbeitslos? Ab dem 01.10.2019 oder 01.11.2019?
Vielen Dank.
Guten Morgen,
In mein Arbeitsvertrag steht „“Die Kündigungfrist beträgt nach ablaufe der probezeit für beide seitensechs wochen zum Quartalsende. Tritt aufgrund gesetzlicher Vorschriften eine Verlängerung der Kündigungsfrist ein,so gilt die verlängerte Kündigungfrist für beide Teile.“
Ich bin Seit 6 Jahren in die Firma tätig, wenn ich jetzt meine Kündigung einreiche wann werde ich entlassen nach sechs wochen oder nach 2 monaten wie in § 622 BGB.
Vielen Dank im Voraus!
Beste Grüße,
Alex. M
Hallo,
ich arbeite seit 3 Jahren an meinem derzeitigen Arbeitsplatz. Nun möchte ich meinen aktuellen Job kündigen.
In meinem Arbeitsvertrag ist die gesetzliche Kündigungsfrist festgelegt. Entsprechend habe ich eine Kündigungsfrist von einem Monat. Nun habe ich aber über 100 Überstunden angesammelt (Arbeitszeit laut Vertrag 40 h/Woche) und noch 18 Urlaubstage für dieses Jahr.
Zu meiner Frage:
Kann ich am letzten Tag vor meinem Urlaub, zum Ende des Monats, meine Kündigung abgeben und im Anschluss meine Überstunden abfeiern? Das Abfeiern der Überstunden ist bei uns grundsätzlich möglich. Hintergrund meiner Frage ist, dass ich nach meiner Kündigung nicht mehr von meinen Kollegen gesehen werden möchte. Wäre dieses Vorgehen gesetzlich und rechtlich möglich? Weil ich wäre durch den Urlaub und die Überstunden mit einen Schlag weg, ohne das mein Vorgesetzter es ahnen kann.
Vielen Dank.
Ich habe Kündigungsfrist im Vertrag 4 Woche zum 15.-ten oder das Ende des Monats. Ich schrieb meine Kündigung am 26.08.2019. mit der Kündigungsfrist bis zum 30.09.2017.
Der Arbeitsgeber bestätigt mit der Urlaubsbestätigung und im Arbeitszeugnis, dass ich bin bei der Firma bis zum 30.09.2017. beschäftigt. ( Bei der Urlaubsbestätigung steht drinn: der Arbeitgeber erhielt meine Kündigungsbrief am 31.08.2019 . Das war Samstag )
Ich erhielt vorgestern einen Brief, drinn steht die Abmeldung zu Sozialleistungsversicherung,wo ich das lese, dass sie mich mit dem Termin (27.07.2019) abgemeldet hatten.
AOK sagte, das ist so ungerecht. Ich reklamierte per E-mail bei der Firma. Ich bekam bis dieser Zeit keine Antwort von der Firma.
Ich habe die Frage: Welche Datum ist richtig in diesem Fall ?
Hallo, ich arbeite seit 23 Jahren in der gleichen Firma – allerdings sind wir mittlerweile nur noch zu 2. Welche Kündigungsfrist gilt in diesem Fall? 4 Wochen auf Monatsende – oder doch mehr?
Vielen Dank für eure Hilfe
…..also – Kündigungsfrist sowohl wenn ich kündige, als auch, wenn ich gekündigt werde.
Hallo,
ich benötige auch mal bitte eure Hilfe, ich bin seit 2006 in meinem Unternehmen, und habe einen neuen Job in Aussicht. Nun geht die große Diskution los, wegen der Kündigungsfristen. In meinem Arbeitsvertrag steht “ Es gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen, wobei jegliche gesetzliche Veränderung der Kündigungsfristen zugunsten des Arbeitnehmers in gleicher Weise auch zugunsten der Arbeitgeberin gilt. Bedeutet das der Arbeitgeber mich auch erst in 5 Monaten raus lässt?
Vielen Dank schon mal im vorraus .
Hallo und guten Tag!
In meinem Arbeitsvertrag ist eine Kündigungsfrist von „1 Monat“ eingetragen, wie es auch das Gesetz vorsieht, allerdings folgt darauf ein Satz der mich irritiert und den ich nicht klar deuten kann.
Ich hoffe Sie können ihn mir erklären.
Es handelt sich um folgenden Satz:
„Soweit dem Arbeitnehmer aufgrund gesetzlicher und tariflicher Vorschriften durch den Arbeitgeber nur mit einer verlängerten Frist gekündigt werden kann, gilt diese verlängerte Kündigungsfrist auf für eine Kündigung seitens des Arbeitnehmers (z.B. bei älteren Angestellten und Schwerbehinderten).“
Ich befürchte das mein AG das Gesetzt der Kündigungsfrist „umdreht“. Soll heißen; ich bin fast 20 Jahre im Unternehmen, was bedeutet das mein AG bei einer Kündigung eine Frist von (noch) 6 Monaten einhalten muss, und ich verstehe den Satz so, das ich es aufgrund dieses Satzes, ebenfalls eine Frist von 6 Monaten habe.
Verstehe ich das richtig??
Vielen Dank schon mal für die Antwort!
Beste Grüße
Ich finde die Formulierung in meinem Arbeitsvertrag leider nicht eindeutig. Da steht „Das Arbeitsverhältnis kann von beiden Seiten mit der gesetzlichen Kündigungsfrist gekündigt werden. “
Heißt das, dass auch für mich als Arbeitnehmer die verlängerten Kündigungsfristen gelten, wie sie bei langer Betriebszugehörigkeit für den Arbeitgeber gelten? Oder habe ich die „normale“ Arbeitnehmer-Frist von vier Wochen?
Vielen Dank im Voraus!
Guten Tag,
meine Frage bezieht sich auf folgenden Passus im Arbeitsvertrag:
„Eine ordentliche Kündigung des Anstellungsverhältnisses ist nur unter Einhaltung einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende zulässig. Eine gesetzliche Verlängerung der Kündigungsfrist zugunsten des Angestellten wirkt gleichermaßen zugunsten der Firma.“
Bedeutet dies, dass bei einer 16-jährigen Betriebszugehörigkeit die Frist von 6 Monaten auch für den Arbeitnehmer gilt?
Oder könnte dieser mit der gesetzlichen vierwöchigen Frist kündigen?
Ich bedanke mich für Ihre Antwort.
Irina
Hallo zusammen,
ich bin seit knapp 2,5 Jahren im Lager unbefristet beschäftigt und gehe der alleinigen Arbeitsaufgabe des Kommissionierers nach.
Ich habe aber eine Kündigungsfrist von 6 Monaten!
Meines Erachtens zählt dies doch nur für Arbeitnehmer, dessen Stelle schwer wiederzubeschaffen ist. Oder täusche ich mich da?
Vielen Dank und liebe Grüße
Hallo,
ich habe vor kurzem eine neue Stelle angetreten, und nach einem Monat festgestellt das ich da nicht glücklich bin. Und möchte gerne kündigen. Nun zu meiner Frage: ich bin in der Probezeit. Laut Arbeitsvertrag ist das Arbeitsverhältnis unbefristet. Die ersten 6 Monate gelten als Probezeit. Während dieser Zeit kann das Arbeitsverhältnis von beiden Seiten mit einer Frist von 4 Wochen gekündigt werden. Jetzt ist mein Problem die einen sagen es wären bloß 2 Wochen und die anderen sagen es sind vier Wochen. Was stimmt nun ich finde 4 Wochen in der Probezeit schon recht lang!
Hallo,
für mich gilt der Manteltarifvertrag NRW für den Einzelhandel und darin sind die KF nach Betriebszugehörigkeit gestaffelt: „über 12 Jahre = 6 Monate zum Ende des Kalendermonats“
Morgen, am 01.03.20 bin ich genau 12 Jahre dort. Wenn ich Montag meine Kündigung abgeben würde,
gelten dann tatsächlich die 6 Monate? Denn es sind, zumindest nach meinem Verständnis, nicht über 12 Jahre. Oder bin ich hier auf dem Holzweg. Ich habe schon nach alles im Netz abgesucht, aber nichts dazu gefunden.
Schon mal besten Dank!
Y
Hallo,
ich arbeite seit 11Jahren (inklusive Ausbildung) im selben Franchise Unternehmen. Vor 5,5Jahren habe ich innerhalb der Gruppe den Firmenstandort gewechselt.
In meinem Vertrag steht, dass sich meine Kündigungsfrist um dieselbe Frist verlängert, wie für den Arbeitgeber. Ich gehe also von 4 Monaten zum 15. oder Monatsende aus.
Bedeutet dies nun, dass ich dennoch einen Monat mit 28 Tage berechne? Oder muss meine Kündigung zum 30.11.2020 spätestens am 30.07.2020 bei meinem Arbeitgeber ankommen?
Vielen Dank
Hallo, ich hab eine Frage in meinem Vertrag steht 8 Wochen Kündigungsfrist (bin jetzt 9 Monate bei dem Arbeitgeber) wenn ich nun von mir aus kündigen möchte, gilt dann auch die Kündigungsfrist von 8 Wochen oder wg. Betriebszugehörigkeit unter 2 Jahren laut gesetzl. Frist 4 Wochen, ich würde mich über eine Antwort sehr freuen.
Hallo,
ist das 2020 auch noch aktuell?
„Doch welcher Zeitpunkt ist hier maßgeblich? Die Dauer der Beschäftigung ergibt sich aus der Spanne zwischen dem im vertraglichen Dokument festgelegten Start und dem Moment, in dem dem Arbeitnehmer die Erklärung der Entlassung zugeht. Die Frist ist also hieran zu bemessen.“
D. h., wenn ich kündige, sich danach aber wegen längerer Betriebszugehörigkeit meine Kündigungsfrist ändern würde, zählt dennoch der Zeitpunkt des Eingangs der Kündigung beim Arbeitgeber, nicht, wann man das Unternehmen dann endgültig verlassen hat?! Das wäre sehr hilfreich 🙂
Hallo,
Ich würde gerne nacheiner betriebszugehörigkeit von knapp viereinhalb Jahren den Arbeitgeber wechseln und bin mit der in meinem Arbeitsvertrag gewählten Ausdrucksweise unsicher.
Dort steht geschrieben:
„Nach Ablauf der Probezeit gilt eine beiderseitige Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Monatsende. Im übrigen gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen. Eine für (Name des Arbeitgebers) verlängerte Kündigungsfrist gilt auch für Arbeitnehmer.“
Was bedeutet das für mich? Habe ich eine Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Monatsende oder verlängert sich die Zeit sogar nach meinen viereinhalb Jahren Betriebszugehörigkeit so, wie es der Gesetzgeber vielleicht vorsieht?
Vielen Dank für einen kleinen Hinweis.
Gruß, Charles
Hallo, ich habe die Kommentare nicht vollumfänglich gelesen, daher kanns sein dass meine Frage schon beantwortet wurde.
In meinem Arbeitsvertrag steht „8 Wochen zum Monatsende“
Der Betrieb hat mit mir 15 Mitarbeiter plus zwei Geschäftsführer und sechs Azubis.
Welche Kündigungsfrist muss ich als AN einhalten? Tatsächlich die 8 Wochen? Oder kann ich mit 4 Wochen zum Monatsende kündigen?
Guten Tag.
Meine sechsmonatige Probezeit endet am 16.08.2021. Ich will zum 01.09.2021 kündigen.
Welche Kündigungsfristen muss ich anhalten?
Mit freundlichen Grüßen
Woldemar.
Hallo,
ich arbeite für ein Unternehmen seit 2,5 Jahren und bin mittlerweile entfristet worden. Vor kurzem ergab sich die Möglichkeit intern zu wechseln und jetzt habe ich den neuen Arbeitsvertrag erhalten. Das, was mich wundert ist, dass die Kündigungsfrist 6 Monaten beträgt. Bisher hatte ich 3 Monaten Kündigungsfrist. Ist die Kündigungsfrist von 6 Monaten im neuen Vertrag in dem Fall überhaupt zulässig? Was für Möglichkeiten hat man?
Hallo,
in meinem Anstellungsvertrag steht: eine Kündigungsfrist von 2 Monaten zum Monatsende, soweit nicht das Gesetz eine längere Kündigungsfrist vorschreibt.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt hiervon unberührt.
Ich bin seit 01.10.20 angestellt, also weniger als ein Jahr. Mein Vertrag ist befristet auf 2 Jahre. Ist hier die Kündigungsfrist 2 Monate zum Monatsende oder laut Gesetz nur ein Monat?
Gruß
N.
Liebes Team,
mein Arbeitsvertrag enthält eine Kündigungsfrist von 3 Monaten, nicht zum Monatsende. Gilt § 622 Abs.1 BGB trotzdem, also dass nur eine Kündigung zum 15. oder zum Monatsende möglich ist? Oder kann man in diesem Fall zB. auch zum 05.02.2022 kündigen?
Vielen Dank für Ihre Antwort!
Hallo, ich habe eine Frage, ich bin nach TV-L angestellt. Ich habe laut dieser folgende Kündigungsfristen.
1Die Kündigungsfrist beträgt bis zum Ende des sechsten Monats seit Beginn des Arbeitsverhältnisses zwei Wochen zum Monatsschluss. 2Im Übrigen beträgt die Kündigungsfrist bei einer Beschäftigungszeit (Absatz 3 Satz 1 und 2)
bis zu einem Jahr ein Monat zum Monatsschluss,
von mehr als einem Jahr 6 Wochen,
von mindestens 5 Jahren 3 Monate,
von mindestens 8 Jahren 4 Monate,
von mindestens 10 Jahren 5 Monate,
von mindestens 12 Jahren 6 Monate
zum Schluss eines Kalendervierteljahres.
Ich will zum 28.2.22 kündigen. Ich bin seit 15.1.2021 angestellt.
Wann muss ich nun kündigen, damit ich auch zum 28.2.22 raus bin?
Danke für die Antwort.
Annika H.
Hallo,
in meinem Vertrag steht: ab dem 4. Beschäftigungsjahr gilt für beide Seiten eine Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Monatsende. Bin jetzt 3,5 Jahre im Betrieb und möchte kündigen. Gilt die Klausel im Vertrag jetzt ab dem 4. angefangenen Jahr, oder ab dem 4. vollendeten Jahr. Die Personalabteilung möchte ich nicht unbedingt fragen 🙂
Vielen Dank und viele Grüße
Hallo ,
Ich möchte bei ei er Betriebszugehorigkeit von 18 Jahren kündigen. 2015 habe ich einen neuen Vertrag unterschrieben wo drin steht, dass die verlängerten Kündigungsfristen auch für den Arbeitnehmer gelten..
Habe ich jetzt 6 Monate Kündigungsfrist
Oder seit 2015 nur 2 Monate Kündigungsfrist????
Hallo, vielen Dank für den informativen Artikel.
Ich möchte nach 7 Jahren meinen Arbeitgeber verlassen. In meinem Arbeitsvertrag steht „Das Arbeitsverhältnis kann unter Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen von jeder Vertragspartei gekündigt werden“. Gelten für mich die 4 Wochen, oder auch die 2 Monate wie für den Arbeitgeber?
Hallo. In meinem Arbeitsvertrag steht:
„Das Vertragsverhältnis kann von beiden Seiten unbeschadet des Rechts zur fristlosen Kündigung mit einer Frist von sechs Wochen zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden. Sollten durch den Gesetzgeber andere Kündigungsfristen festgelegt werden, sind diese Fristen mit Beginn der Gültigkeit für dieses Arbeitsverhältnis abzuwenden.“
Ich bin seit 12 Jahren in dem Betrieb. Habe ich jetzt eine Kündigungsfrist von sechs Wochen oder doch nur vier Wochen?
In meinem Vertrag steht drin:
Soweit bei entsprechender Vertragsdauer das Kündigungsfristgesetz zur Anwendung kommt, gelten gem. § 622 Abs. 2 BGB, verlängerte Kündigungsfristen für beide Vertragspartner gleichermaßen. …
Ist das rechtens? Im BGB steht ja was anderes vor allem unter § 622 Abs. (6)
Hallo Dennis,
§ 622 Absatz 6 BGB besagt lediglich, dass die Kündigungsfrist für Arbeitnehmer nicht länger sein darf als die Kündigungsfrist für Arbeitgeber.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Hallo,
ich bin seit 15 Jahren im Unternehmen. In meinem Vertrag steht die gesetzliche Kündigungsfrist. Mit dem Passus für den Arbeitnehmer gelten ebenfalls die für den Arbeigeber jeweils geltenden kündigungsfristen. Bleibt es bei mir als Arneitnehmeer bei der gestzliche Frist oder gilt auf Grund der Betriebszugehörigkeit, ebenfalls dei längere Kündigungsfrist, wie fürd en Arbeitgeber?
Danke für eine Antwort
Viele Grüße
Sabine
Hallo,
ich bin seit 24 Jahren im Unternehmen. Im Vertrag steht zur Kündigungsfrist: Es gilt die gesetzliche bzw. eine beidseitige Kündigungsfrist von 10 Wochen zum Quartalsende.
Was gilt nun für mich als AN? Die 10 Wochen oder dann doch die 7 Monate? Das wäre ja fatal..welcher AG wartet denn 7 MOnate auf einen AN?
Danke
Hallo, bei mir steht im Vertrag“ Nach Ablauf der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis von beiden Parteien beiderseits mit 4 Wochen zum Ende eines Monats bzw. auf der Grundlage der Gesetzlichen Kündigungsfristen gekündigt werden“.
Nun ist es so, dass ich ab den 16.01 eine andere Stelle bekommen könnte. Das Wird aber nicht, wegen „zum Ende eines Monats“ im Vertrag, oder? Also anfangen könnte ich erst am 01.02.? Bin seit fast 8 Jahren im Betrieb
Vielen Dank