Ist die mündliche Kündigung in der Probezeit rechtens?

Von Jörg K.

Letzte Aktualisierung am: 28. Januar 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Ist die mündliche Kündigung in der Probezeit erlaubt?
Ist die mündliche Kündigung in der Probezeit erlaubt?

Gehen Sie als Arbeitnehmer ein neues Arbeitsverhältnis ein, wird Ihnen vom Arbeitgeber in der Regel vor Arbeitsantritt ein schriftlicher Arbeitsvertrag vorgelegt. In diesem ist alles festgehalten, was es in Bezug auf das Vertragsverhältnis zu regeln gilt: Wie viel Urlaub steht Ihnen pro Jahr zu, wie müssen Sie sich verhalten, wenn Sie erkranken und welchen Umfang hat Ihre Arbeitszeit?

Da aus einem Bewerbungsgespräch nur selten eine fundierte und umfassende Einschätzung des Gegenübers möglich ist, beinhalten viele Arbeitsverträge eine sogenannte Probezeit.

Die Probezeit dient dem Kennenlernen von Chef und Arbeitnehmer. Innerhalb der häufig auf sechs Monate begrenzten Bewährungsphase, lernen sich beide Vertragspartner kennen und erhalten einen Einblick in die jeweiligen Arbeitsweisen des anderen.

Manchmal stellen Arbeitgeber oder Arbeitnehmer in dieser Zeit fest: Diese Arbeit ist einfach nichts für mich oder ein Anschluss an die Kollegen will einfach nicht gelingen. Aus den verschiedensten Gründen kann daher der Austritt aus dem Unternehmen erfolgen.

Kompaktwissen: Mündliche Kündigung während der Probezeit

Müssen Arbeitnehmer bzw. -geber bei der Kündigung eine bestimmte Form einhalten?

Ja. § 623 BGB schreibt für jede Kündigung eines Arbeitsverhältnisses die Schriftform vor.

Ist dennoch eine mündliche Kündigung in der Probezeit möglich?

Nein, auch hier muss die Kündigung zwingend schriftlich erfolgen. Eine mündliche Kündigung ist unwirksam.

Welche Kündigungsfrist muss ich während der Probezeit einhalten?

Sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber können während der Probezeit innerhalb einer Kündigungsfrist von zwei Wochen kündigen.

Kündigung in der Probezeit – was ist zu beachten?

Das Arbeitsrecht erlaubt es, das Arbeitsverhältnis mit einer Probezeit beginnen zu lassen. In dieser gilt eine andere Kündigungsfrist als bei einer regulären Beschäftigung. Im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) steht dazu in § 622 Abs. 3:

„Während einer vereinbarten Probezeit, längstens für die Dauer von sechs Monaten, kann das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden.“

Ob eine mündliche fristlose Kündigung durch den Arbeitgeber erlaubt ist, sagt das BGB.
Ob eine mündliche fristlose Kündigung durch den Arbeitgeber erlaubt ist, sagt das BGB.

Hierbei ist zu beachten: Die zweiwöchige Kündigungsfrist ist nicht ausschließlich vom Arbeitgeber, sondern auch vom Arbeitnehmer einzuhalten.

Hat er ein besseres Jobangebot erhalten, kann er in ein neues Arbeitsverhältnis erst nach Ablauf dieser 14 Tage eintreten.

Solange ist er noch dazu verpflichtet, im alten Unternehmen zu verbleiben.

Muss die Kündigung in der Probezeit schriftlich oder mündlich erfolgen?

Die Frage, die sich nun stellt ist: „Muss eine Kündigung in der Probezeit mündlich oder schriftlich erfolgen?“. Nicht immer handelt es sich bei der Erklärung des Kündigungswunsches um eine wohl überdachte Formulierung. Im Eifer des Gefechtes ist es deshalb schnell passiert: eine mündliche Kündigung in der Probezeit. Doch ist diese überhaupt gültig?

Wenn sich ein Vertragspartner dazu entschließt mündlich zu kündigen, ist dies rechtlich nicht zulässig und damit unwirksam. Ebenjenes gilt auch für den Fall, dass eine mündliche Kündigung in der Probezeit zu einem späteren Zeitpunkt vom Adressaten schriftlich verifiziert wird.

„Die Beendigung von Arbeitsverhältnissen durch Kündigung oder Auflösungsvertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform; die elektronische Form ist ausgeschlossen.“ (§ 623 BGB)

Demnach ist der Wille, ein Arbeitsverhältnis zu beenden, immer schriftlich zu verkünden. Was es ebenfalls braucht, ist die eingenhändige Unterschrift des Kündigenden.

Die mündliche fristlose Kündigung durch den Arbeitgeber in der Probezeit

Die Kündigung in der Probezeit ist nur schriftlich wirksam.
Die Kündigung in der Probezeit ist nur schriftlich wirksam.

Und wie sieht es bei der fristlosen Kündigung aus? Bei einer Kündigung dieser Art muss die vom Gesetzgeber geforderte Kündigungsfrist zum Ausscheiden aus einem Unternehmen (ordentliche Kündigung) nicht eingehalten werden.

Fristlos entlassen wird ein Mitarbeiter in der Regel aus besonders schwerwiegenden Gründen, die eine Weiterführung des Vertragsverhältnisses für den Arbeitgeber unzumutbar machen.

Auch in diesem Fall gilt: Eine mündliche Kündigung in der Probezeit ist – egal ob fristlos oder nicht – unwirksam. Das heißt: Häufig können Arbeitnehmer sogar noch einen Anspruch auf Lohn geltend machen. Wurden Sie von Ihrem Arbeitgeber mündlich in der Probezeit gekündigt, haben Sie das Recht, bei Fragen einen Anwalt zu konsultieren. Er erörtert gemeinsam mit Ihnen, welche Optionen Ihnen nun offen stehen.
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Ist die mündliche Kündigung in der Probezeit rechtens?
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Über den Autor

Autor
Jörg K.

Jörg hat Rechtswissenschaften an der Universität Passau studiert. Nachdem er Erfahrung in verschiedenen Verlagen gesammelt hat, stieß er 2019 zur Redaktion von arbeitsvertrag.org. In seinen Ratgebern befasst er sich mit verschiedenen Themen rund um Arbeitsrecht.

17 Gedanken zu „Ist die mündliche Kündigung in der Probezeit rechtens?

  1. Anja

    Hallo,
    ich wurde am 09.06 mündlich in der Probezeit (Ende 30.06.) gekündigt und all meine dienstlichen Ausweise wurden mir sofort abgenommen. Die Unterlagen würden sie mir zukommen lassen, hieß es. Fast 1 Woche später habe ich immer noch nichts schriftliches in der Hand. Wie soll ich mich verhalten. Ich habe noch meinen vollen Urlaubsanspruch, wird dieser jetzt abgegolten. Ab wann zählt die Kündigungsfrist, erst mit Erhalt der schriftlichen Kündigung??

  2. Schiller

    Guten Tag.
    Mir wurde letzte Woche Freitag (5.6.) mündlich zum 19.6. gekündigt, einfach so. Bis jetzt habe ich keine schriftliche Kündigung erhalten.

    Ich bin seit 4.5. dort beschäftigt und bin noch in der Probezeit (insgesamt 3 Monate mit 14 Tagen Kündigungsfrist) und weiß nicht, was ich machen soll.

    Bin seit Montag krank geschrieben, weil ich mich am gleichen Tag vor Ausspruch der Kündigung noch am Knie verletzt hatte, leider gilt das laut Arzt aber nicht als Arbeitsunfall, weil es kein sturz sondern bei der regulären Arbeit passiert war (ich arbeite als Gärtner viel in knieender Position, leider wurde vom Arbeitgeber bisher kein passender knieschoner oder -schutz zur Verfügung gestellt, sodass ich schon einige Tage vorher Probleme hatte, auch weil ich noch in der Eingewöhnung und deshalb ungeübt bin).
    Ich habe Schmerzen und werde mich Montag (15.6.) weiter krank schreiben lassen müssen.

    Meine Fragen:
    -. Müsste ich mich nicht beim Jobcenter melden, wenn ich gekündigt bin?
    (auf ALG I habe ich keinen Anspruch mehr)

    – Bin ich überhaupt gekündigt, wenn es nur mündlich ausgesprochen wurde?

    Arbeiten bei dieser Firma kann ich auch nicht mehr, dafür bin ich viel zu enttäuscht, wie ich ausgebootet wurde.
    – Aber was mache ich nach dem 19.6., sollte ich wieder genesen sein…
    – bzw. wer zahlt dann, wenn ich ggf. auch über den 19.6. hinaus AU sein sollte?

    Wie soll ich mich verhalten?

    Ich bedanke mich im Voraus ganz herzlich für eine Einschätzung und einen rechtlichen Rat.

    Mit freundlichen Grüßen
    C. Schiller

  3. Schiller

    Mir wurde mündlich mitgeteilt, dass ich gekündigt bin zum Termin genau zwei Wochen später, so wie im Arbeitsvertrag für die Probezeit vereinbart.

    Frage: gilt der Termin auch, wenn er so im Kündigungsschreiben steht, dieses aber erst Tage später eintrifft? Oder laufen die zwei Wochen erst ab Tag des Posteingangs, wie oben beschrieben…
    Danke für eine Antwort.

  4. Johann

    Hallo,

    während meiner Probezeit wurde mit mir ein Termin beim Personalrat vereinbart. In dem Termin habe ich erfahren, dass mir gekündigt werden soll.
    Das war Ende März und innerhalb der zwei Wochen Frist. Ich habe aber seitdem keine schriftliche Kündigung erhalten. Ich habe heute mit der zuständigen Sekretärin telefoniert, sie wusste nichts von der Kündigung und sie wusste auch nicht, ob diese in meinem Postfach liegt. Ich selber habe keinen Zugang zu dem Postfach.
    Ist die Kündigung rechtskräftig?

  5. Silvana

    Hallo,

    wenn der Ag innerhalb der Probezeit gar nichts sagt- weder ja noch nein und auch schriftlich nichts vorliegt, ist dann stillschweigend automatisch die Probezeit beendet? Oder geht sie stillschweigend in einen unbefristeten/ befristeten Vertrag über?

    Vielen Dank!

  6. Lisa

    Guten Tag:)
    Ich habe eine Frage an euch, und zwar habe ich vor 2 Wochen mündlich am Telefon gekündigt und der Probezeit …weil ich mehr gearbeitet habe als ich sollte und ich es psychisch nicht Geschaft habe…die Chefin meinte darauf soll mich die 2 Wochen Kündigungsfrist krankschreiben lassen und eine schriftliche Kündigung abgeben…nur kann ich es doch nicht wegen Sperre vom Arbeitsamt sonst…ich habe einfach mein Krankenschein abgegeben und heute den nächsten für 2 Wochen…meine Frage werde ich dann solange weiter bezahlt? Und war es so richtig von mir? Ganz liebe Grüße Lisa

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Lisa,
      die Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform, besagt § 623 des Bürgerlichen Gesetzbuchs. Für weitergehende Fragen wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt. Wir bieten keine Rechtsberatung an.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  7. Ludwig K.

    Muss die Kündigung innerhalb von 14 Tagen noch innerhalb der Probezeit enden?
    Damit meine ich, wenn ich 1 Woche vor Ende der Probezeit eine Kündigung erhalte, aber 14 Tage Kündigungszeit ist, ist dann die Kündigung in der Probezeit noch möglich?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Ludwig K.,

      ja, die Kündigung muss nur innerhalb der Probezeit ausgesprochen werden.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  8. Stephan

    Liebes Team von arbeitsvertrag.org,
    ich bin durch googeln auf diesem Beitrag gestoßen. Mein Chef hat mir heute (19.10.2018) mündlich mitgeteilt, dass er mich nicht nach dem Ende der Probezeit am 31.10.2018 weiterbeschäftigen wird und ich sofort freigestellt bin. Die schriftliche Kündigung würde mir in den nächsten Tagen zugehen. Da ich erstmal perplex war, habe ich mich nicht gewehrt. Zuhause habe ich in meinen Arbeitsvertrag geschaut und da steht „Während der Probezeit gilt für beide Seiten eine Kündigungsfrist von zwei Wochen zum Wochenschluss“. Dieses Wochenschluss irritiert mich jetzt…endet das Arbeitsverhältnis damit zum Freitag den 2.11.2018? Oder ist die Kündigung sogar ungültig?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Stephan,

      Sie können sich mit Ihrem Anliegen an einen Anwalt für Arbeitsrecht wenden, der befugt ist, die Vertragsklauseln zu interpretieren.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  9. Mia

    Ein Bekannter hatte einen ähnlichen Fall erlebt. Er wurde in der Probezeit mündlich gekündigt. Da der Chef ein Choleriker war, rief er den nächsten Tag an wo der Mitarbeiter denn bleibt. Der Bekannte ging dann wieder arbeiten, erkundigte sich aber bei einem Fachanwalt für Arbeitsrecht wie er damit umzugehen hat.

  10. olbricht

    gilt das per e mail eingescannte, unterschriebene kündigungsschreiben als eingang der schriftlichen kuendigung. eine reaktion per e mail erfolgte.

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Olbricht,

      eine schriftliche Kündigung bedeutet, dass die Unterschrift auf dem Schreiben original sein muss – also nicht eingescannt, ausgedruckt oder Ähnliches sein darf.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  11. Mirgel

    Erstklassige Seite und Danke für die ausführliche und kompetente Beratung. Ihre Ausführungen haben mir den Tag gerettet.

  12. Kurt B.

    Hallo,

    ab wann gilt die Kündigung in der Probezeit, wenn Sie schriftlich eingetroffen ist und danach 2 Wochen?
    z.B. am 9.5. eingetroffen,. dann wirksam der 23.5. oder 24.5.

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Kurt B.,

      die Kündigungsfrist beginnt einen Tag nach Eingang des Kündigungsschreibens. Ist die Kündigung am 09.05. eingetroffen, wird sie am 24.05. somit wirksam.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

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