Probezeit verlängern: Ist das möglich?

Von Jörg K.

Letzte Aktualisierung am: 29. Januar 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Kann man die Probezeit verlängern?
Kann man die Probezeit verlängern?

Wird ein Arbeitsvertrag geschlossen, befindet sich darin nicht selten eine Klausel zur Probezeit. Auch wenn sie nicht verpflichtend ist, erfüllt sie doch einen wichtigen Zweck: Sie gibt Arbeitgebern sowie Arbeitnehmern die Möglichkeit, einander zunächst einmal kennenzulernen und herauszufinden, ob die Erwartungen an die Zusammen­arbeit auch erfüllt werden.

Sollte sich während dieser Zeit herausstellen, dass die Parteien doch nicht so gut miteinander harmonieren wie gedacht, können beide Seiten das Arbeitsverhältnis innerhalb von zwei Wochen ohne die Angabe von Gründen wieder beenden. § 622 Absatz 3 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) zufolge ist die Probezeit auf eine Dauer von sechs Monaten begrenzt.

Einige Arbeitgeber möchten auch danach noch von der verkürzten Kündigungsfrist profitieren und suchen daher nach Wegen, um die Probezeit zu verlängern. Doch unter welchen Voraussetzungen ist das möglich? Und darf die Probezeit auch dann verlängert werden, wenn es sich um einen Auszubildenden handelt? In unserem Ratgeber erfahren Sie es.

Kompaktwissen: Probezeit verlängern

Gibt es bei der Probezeit eine Maximaldauer?

§ 622 Absatz 3 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) zufolge darf die Probezeit für höchstens sechs Monate vereinbart werden.

Wann ist eine Probezeitverlängerung möglich?

Wurde zu Beginn des Arbeitsverhältnisses beispielsweise lediglich eine dreimonatige Probezeit ausgemacht, kann diese auf insgesamt sechs Monate verlängert werden. Darüber hinaus ist eine Verlängerung jedoch nicht erlaubt.

Wann ist es möglich, die Probezeit in einem Ausbildungsverhältnis zu verlängern?

Konnte mehr als ein Drittel der Ausbildung aufgrund von Krankheit nicht stattfinden, ist eine Probezeitverlängerung für Azubis rechtens.

Wann kann die Probezeit verlängert werden?

Wie bereits erwähnt, darf die Probezeit maximal sechs Monate lang dauern. Nach Ablauf dieser Zeit greift die gesetzliche Kündigungsfrist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats. Eine Verlängerung der Probezeit über sechs Monate hinaus ist daher in der Regel nicht möglich.

Lediglich unter folgenden Voraussetzungen können Arbeitgeber die Probezeit verlängern:

Probezeit verlängern: Nach sechs Monaten ist dies grundsätzlich nicht mehr möglich.
Probezeit verlängern: Nach sechs Monaten ist dies grundsätzlich nicht mehr möglich.
  • Es besteht die Option einer Probezeitverlängerung, wenn im Arbeitsvertrag von vornherein eine kürzere Probezeit vereinbart wurde. Betrug sie beispielsweise nur drei Monate, ist es möglich, sie auf maximal sechs Monate hochzuschrauben.
  • Arbeitgeber können die Probezeit allerdings nur verlängern, wenn der Arbeitnehmer dem zustimmt. In diesem Fall bedarf es einer entsprechenden Änderung in Bezug auf die Verlängerung der Probezeit im Arbeitsvertrag.
  • Eine Formulierung zur Verlängerung der Probezeit könnte beispielsweise wie folgt lauten: „Sollte der Arbeitnehmer während der Probezeit länger als zwei Monate nicht in der Lage sein, die Arbeitsleistung (etwa wegen Arbeitsunfähigkeit) zu erbringen, so ist die Probezeit zu verlängern. Maßgeblich ist der Zeitraum der Unterbrechung.“
Es existiert ein Sonderfall, in dem es „quasi“ möglich ist, die Probezeit zu verlängern: Erkrankt ein Arbeitnehmer für eine längere Zeit arbeitsunfähig, während er sich in einem Arbeitsverhältnis auf Probe befindet, kann der Arbeitgeber ihn nach Ablauf der sechs Monate vorerst befristet weiterbeschäftigen (Probezeitfortsetzung). Ist im Arbeitsvertrag nichts anderes vereinbart, greift jedoch auch nach dem Ablauf der eigentlichen Probezeit die gesetzliche Kündigungsfrist.

Wie verhält es sich mit der Verlängerung der Probezeit in der Ausbildung?

Im Gegensatz zu einem regulären Arbeitsverhältnis ist die Probezeit in der Ausbildung verpflichtend. Allerdings beträgt sie hier nicht maximal sechs Monate, sondern muss zwischen einem und vier Monaten liegen. Eine Kündigungsfrist existiert gar nicht.

Eine Probezeitverlängerung in der Ausbildung kann nur unter bestimmten Voraussetzungen stattfinden. Es ist normalerweise nur möglich, die Probezeit zu verlängern, wenn die Ausbildung für mehr als ein Drittel dieser Zeit nicht stattfinden konnte, etwa aufgrund der Krankheit des Auszubildenden. Dies muss jedoch im Vorfeld vereinbart worden sein.

Versuchte der Ausbilder allerdings schon vorher, die Probezeit zu verlängern, indem er die Grenze von vier Monaten im Ausbildungsvertrag missachtete und der Azubi nicht für längere Zeit ausfiel, handelt es sich um eine unwirksame Angabe. Diese versuchte ungültige Probezeitverlängerung führt laut Arbeitsrecht dazu, dass der Mitarbeiter in der Probezeit nicht mehr gekündigt werden kann.
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Probezeit verlängern: Ist das möglich?
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Über den Autor

Autor
Jörg K.

Jörg hat Rechtswissenschaften an der Universität Passau studiert. Nachdem er Erfahrung in verschiedenen Verlagen gesammelt hat, stieß er 2019 zur Redaktion von arbeitsvertrag.org. In seinen Ratgebern befasst er sich mit verschiedenen Themen rund um Arbeitsrecht.

39 Gedanken zu „Probezeit verlängern: Ist das möglich?

  1. Antonella

    Mein Vertrag war zuerst für 3 Monate dann wurde es auf 1 Jahr verlängert und nun wurde er auf nochmal e Monate verlängert, ist das rechtens?

    Liebe Grüße

  2. Eva

    Hallo,
    Wir wollen einem Mitarbeiter mit einem unbefristeten Vertrag die Probezeit von drei auf sechs Monate verlängern. Was müssen wir beachten?
    Wie lange vor Ablauf der Probezeit müssen wir die Verlängerung ankündigen? Muss der Mitarbeiter einverstanden sein? Wir wollen ihm eine zweite Chance geben, weil er uns nicht restlos überzeugen konnte, wir ihm aber nicht direkt kündigen wollen.

  3. Königskind

    Ich habe am 01.09.2020 meine Arbeit bei einer staatlichen Einrichtung (Landesverwaltung) begonnen. Laut Vertrag beträgt die Probezeit 6 Monate. Heute am 23.03.2021 wird mir eine Probezeitverlängerung mitgeteilt.
    Ist die Probezeit von 6 Monate da nicht schon abgelaufen (am 28.02.2020)?
    Ist eine Verlängerung den zulässig?

  4. Mader

    Hallo,
    gibt es Fristen bei einer Probezeitverlängerungen?
    z.B. Probezeit 4 Monate in dieser zeit war ich krank
    jetzt sind allerdings schon 2 Monate vergangen und jetzt kommt eine Verlängerungsschreiben dies ist zurückdatiert auf 24.2. Poststempel 4.3.
    Probezeit war bis Dez vereinbart

  5. Kritischer Geist

    Wenn ich es richtig verstehe, besteht die also tatsächlich die Möglichkeit einen Arbeitnehmer vor die Wahl zu stellen:
    a) kurz vor Ablauf der 6 Monate das Weite zu suchen (Probezeitkündigung)
    b) einer nachträgliche Befristung eines eigentlich unbefristeten Arbeitsverhältnisses (z.Bsp. 6 Monate) zuzustimmen – ggf. mit der Option diese Befristung wieder zurückzunehmen.

    So lässt die das Prinzip der max. 6 Monate doch umgehen. Das wäre aber nicht im Sinne des Erfinders, oder?

    Vielen Dank für eine kurze Einschätzung

  6. Sebastian

    Hallo zusammen,

    meine Probezeit endet zu heute (Assistenz Vertrieb / Marketing / 6 Monate), allerdings findet kein Gespräch in dieser Woche statt, soweit die mir zugetragene Information. Nach der Probezeit (mündliche Absprache bei Arbeitsvertragunterzeichnung) sollte ich aus dem Bereich „Assistenz“ in den ordentlichen Bereich Vertrieb / Marketing übergehen und damit verknüpft wurde mir eine höhere Gehaltszahlung in Aussicht gestellt. Bei mir steht ein Passus im Arbeitsvertrag: „Eine Anpassung der Vergütung ist nur bei der Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit vorzunehmen“.
    Meine Fragen:
    a.) Wäre es eine höherwertige Tätigkeit von „Assistenz“ in den ordentlichen Bereich zu wechseln?
    b.) Wie soll ich mich jetzt verhalten, wenn kein Gespräch stattfindet?

    Vielen Dank für Ihre Antwort.

    Mit freundlichem Gruß

    Sebastian

  7. Mirco F.

    Ich bin seit 5 Jahren in der gleichen Firma, kam als Leiharbeiter rein ( mit probezeit) dann haben sie mich 1 Jahr übernommen ( mit probezeit) danach hat man mir eine 3 Jährige Ausbildung als groß und Einzelhandel angeboten ( auch mit probezeit )…die Firma übernimmt mich und stellen sie sich vor auch mit probezeit…ist das rechtlich das ich in der gleichen Firma für die gleiche Arbeit immer eine probezeit bekomme?

  8. Sylvia

    Ein Ausbildungsvertrag zum dualem Studium wurde bei der gleichen Firma nach 4 Monaten beendet und in ein Arbeitsverhältnis( vertraglich) geändert. Gilt hier auch die Höchstgrenze von 6 Monaten Probezeit insgesamt, oder darf der Arbeitgeber neue 6 Monate zu den vorherigen vier dazu rechnen?

  9. Sabine

    Hallo
    Wenn laut Tarifvertrag die Probezeit 3 Monate beträgt – kann ich als Arbeitgeber dennoch nach Zustimmung durch den Mitarbeizet die Probezeit auf 6 Monate verlängern?

  10. CG

    Guten Tag,

    ich habe am 01.04.2019 in einem Unternehmen angefangen und hatte eine 6 – monatige Probezeit, laut CGM – Tarifvertrag. Dann wurde mir gesagt, dass sie die Probezeit auf weitere 6 Monate verlängern wollen. Ich habe dazu eine erneute Vereinbarung unterschrieben. Ist dies zulässig?
    Und könne Sie mir sagen, wie sich das dann mit der Kündigungsfrist verhält, beträgt diese wieder 2 Wochen oder 4 Wochen? In der schriftlichen Vereinbarung steht „Die nach § 1 3. vereinbarte Probezeit von 6 Monaten, wird auf weitere 6 Monate verlängert“ zu wann genau könnte ich dann schriftlich kündigen, wenn ich eine neue Stelle in Aussicht hätte?

    Für eine kurzfristige Antwort danke ich Ihnen.

  11. Ewen

    Hallo ,
    Ich hab am 1.7.2019 angefangen zu arbeiten meinen Vertrag unterschrieben wo drin steht das ich drei Monate Probezeit habe.
    So jetzt letzte Woche kam mein Chef und meinte das er meine Probezeit auf 6 Monate verlängert ohne mich zu fragen, und würde mich dann Zum Ende des Jahres kündigen weil ich immer Punkt um auf der Arbeit bin und nicht wie er es gern hätte 15 min vorher, unbezahlt natürlich . Kann mir da jemand helfen?

  12. Sandra W.

    Hallo,
    meine Frau arbeitet seit einem halben Jahr in einer Spielothek. Nun ist die Probezeit vorbei und auf Wunsch meiner Frau wurde der Vertrag von Vollzeit auf Teilzeit geändert. Das hat gesundheitliche Gründe,obwohl ich dazu sagen muss,dass meine Frau bislang keinen Tag gefehlt hat. Im neuen,geänderten Dienstvertrag heißt es nun,dass die Probezeit noch einmal 6 Monate beträgt,weil sie „ganz neu angemeldet“ werden musste. Ist das rechtens?

  13. tim

    Hallo liebes Team,

    ich habe eine 6-monatige Probezeit zu meinem unbefristeten Arbeitsvertrag erhalten. Einen Tag bevor diese abgelaufen wäre, gab mir der Geschäftsführer einen Anhang zum Arbeitsvertrag in dem ausgehandelt war, dass meine Probezeit um weitere 6 Monate verlängert wird. Außerdem wurde mir gesagt, das wenn ich dieses Schriftstück nicht unterschreibe direkt gekündigt werde. Also habe ich die Anlage zum Arbeitsverhältnis unterschrieben. Nun ist meine Frage, ob diese Verlängerung rechtsgültig war.

    Danke für eure Mühen

    LG Tim

  14. Lisa K.

    Guten Tag,
    ich wurde vor 3,5 Monaten aus einem festen Vertrag engagiert um als rechte Hand des Chefs zu arbeiten. Beworben hatte ich mich auf die Position des Officemanagers. Man fand mich zu überqualifiziert und hat mir den neu geschaffenen Arbeitsplatz angeboten. Eine vernünftige Einarbeitung ist nicht erfolgt, aber es hagelt jede Menge Kritik. Es ist ein ganz neuer Bereich, (Medizin), und auch ein neues Tätigkeitsfeld, das wusste der Chef. Ich habe von vornherein mit offenen Karten gespielt. Nun habe ich Bedenken, dass ich meine Probezeit hier nicht beenden kann. Ich bin 59 Jahre alt und benötige meinen Arbeitsplatz. Ich fühle mich ein wenig hintergangen und betrogen. Ich hätte meinen festen Anstellungsvertrag nicht aufgegeben wenn ich das erwartet hätte. Zwischenzeitlich, noch vor meinem Beginn, wurde eine Bekannte des GF eingestellt, mir scheint, seitdem bin ich Luft und werde auch so behandelt, das grenzt gerade an Mobbing. Habe ich keine Rechte mich zu wehren ? Kündigung ist momentan keine gute Lösung für mich…

  15. Sven W.

    Habe einen auf 1 Jahr befristeten Arbeitsvertrag. Dieser läuft jetzt ab. Kann mein Arbeitgeber bei der unbefristeten Verlängerung eine neuerliche Probezeit hineinschreiben?

    Danke W.

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Sven W.,

      in der Regel ist eine erneute Probezeit rechtswidrig, wenn es sich um eine Vertragsverlängerung handelt, da der Mitarbeiter bereits seine Eignung bewiesen hat. Allerdings kann es durchaus gerechtfertigt sein, eine erneute Probezeit zu vereinbaren, wenn sich die Tätigkeit ändert. Dies könnte einen Grund darstellen, wieso der Mitarbeiter sich erneut beweisen muss.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  16. KH

    Mir wird die Probezeit auf insgesamt 9 Monate verlängert. Es wird ein Aufhebungsvertrag angeboten und somit eine Verlängerung des Arbeitsverhätnisss bis zum 9. Monat. Laut Aufhebungsvertrag, kann es asnchließend und eventuell zu einer Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses kommen.

    Denke das es eine Grauzone ist, mit der mein Arbeitgeber durch kommen würde, oder?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo KH,

      bitte lassen Sie sich von einem Anwalt für Arbeitsrecht beraten. Dieser ist befugt, Klauseln in einem solchen Vertrag zu interpretieren und zu beurteilen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  17. Martin

    Hallo zusammen,
    meine Probezeit beläuft sich auf 6 Monate. 01.10.2018 bis 31.03.2019. Da ich aber Ende Februar Elternzeit für Ende April eingereicht habe und so unter einen besonderen Kündigungsschutz falle, frage ich mich, ob sich meine Probezeit dadurch verlängern kann / ha`t?
    Viele Grüße

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Martin,
      wie sich das Ganze in diesem speziellen Fall verhält, sollten Sie mit einem Anwalt für Arbeitsrecht besprechen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  18. jana

    Hallo zusammen,
    meine 6 monatige Probezeit ist vom 11.9.2018- 11.3.2019 im vertrag festgehalten. ist das nicht genau einen tag zu lang? geht damit mein Arbeitsverhältnis direkt ins unbefristete über?

  19. Martin

    Hallo Arbeitsvertrag.org,
    ich bin seit 15 Jahre (mit Lehre) in einem Unternehmen tätig und habe nun einen Änderungsvertrag auf eine Stelle als Führungskraft bekommen. Dieser beinhaltet eine Probezeit von 1 Jahr und eine Kündigungsfrist von 6 Monate zum Quartalsende. Aktuell habe ich einen festen Arbeitsvertrag und eine Kündigungsfrist von 4 Woche zum 15. oder Monatsende.
    Ist bei diesem Fall das BGB § 622 mit einer Probezeit (maximal 6 Monate) und Kündigungsfristen (6 Monate) bindend oder der unterschriebene Änderungsvertrag?
    Danke

  20. Loll

    Hallo. Ich arbeite beim Friseur und habe dort meine Ausbildung zu Ende gemacht und arbeite jz fest ich habe meinen neuen Vertrag bekommen und ich habe 6 Monate Probezeit obwohl ich seit 3und halb Jahre da bin. Nun war ich 2 Woche krank und deswegen hat mein Chef meine Probezeit auf 1 Jahr verlängert und ich habe es leider unterschreiben. Was kann ich jz macben und darf er das überhaupt.

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Loll,

      eine Probezeit nach der Ausbildung ist zulässig. Auch die Verlängerung derselben ist möglich, falls es bestimmte Gründe gibt, die dafür sorgen, dass der Vorgesetzte sich kein ausreichendes Bild vom Arbeitnehmer machen kann. Zwei Wochen Krankheit sollten in der Regel dafür jedoch nicht ausreichen, um eine sechsmonatige Probezeit auf ein Jahr zu verlängern. Wir raten Ihnen, sich noch einmal mit einem Anwalt für Arbeitsrecht zusammenzusetzen und sich von diesem beraten zu lassen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  21. Dennis

    Ich habe am 1.8. eine neue Arbeitsstelle besetzt mit einer Probezeit von 6 Monaten. Nach derzeitigem Stand werde ich nicht übernommen, da ich aus betriebsbedingten Abläufen noch nicht die Möglichkeit hatte mich zu beweisen. Ich würde meinem Chef gerne den Vorschlag machen die Probezeit zu verdoppeln, um nächstes Jahr bei einem Projekt meine Fähigkeiten unter Beweis stellen zu können. Kontakt zum Integrationsamt habe ich aufgrund meiner Behinderung schon aufgenommen. Besteht in meinem Fall die Möglichkeit die 6 Monate zu verlängern?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Dennis,

      wie oben im Ratgeber erläutert, ist eine Verlängerung der Probezeit in der Regel nur möglich, wenn die zuvor vereinbarte Probezeit weniger als 6 Monate betrug oder der Arbeitnehmer während der Probezeit für längere Zeit erkrankt war.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  22. Thomas N.

    Hallo Zusammen,

    ich habe eine Stelle zum 15.05.18 angetreten. Meine Probezeit wird am 14.11.18 auslaufen.
    Im Gespräch gestern, teilte die Firma mir mit, dass sie zwar an mir interessiert wären, aber sich nicht sicher sind.
    Man hat mir einen Aufhebungsvertrag zum 14.05.19 angeboten. Wenn alles gut läuft, dann wird dieser vor dem 14.05.19 zerrissen.
    Ist das etwa zulässig?

    Beste Grüße
    Thomas

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Thomas N.,

      Aufhebungsverträge können (aber müssen nicht) eine heikle Sache sein. Wir raten Ihnen, dies mit einem Anwalt für Arbeitsrecht zu besprechen, der sich zudem den Inhalt des Aufhebungsvertrages ansehen kann, um Sie angemessen zu beraten.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  23. Marcel

    Interessantes Thema. Von einer Verlängerung der Probezeit profitieren nicht nur die Arbeitgeber, sondern auch die Arbeitnehmer. Ich habe in einer Studie [edit. v. d. Red.] gelesen, dass 11,6 % der Neueinsteiger bereits in den ersten 100 Tagen kündigen, weil das Unternehmen sich beispielsweise bei der Bewerbung nicht authentisch dargestellt hat.. Die Probezeit dient den Arbeitnehmern ja auch, erstmal zu überprüfen, ob der Arbeitgeber, die Firma und der Job das Richtige sind.

  24. Petra

    Hallo liebes Team von Arbeitsvertrag.org,

    ich wurde über eine Zeitarbeitsfirma meinem aktuellen Arbeitgeber für 1 Jahr überlassen. Bei dem Dienstleistervertrag betrug die Probezeit 6 Monate. Nach diesem Jahr wurde ich von dem Unternehmen für das ich schon seit 1 Jahr gearbeitet habe, übernommen. Der neue Vertrag enthält wieder eine 6-monatige Probezeit. Ist das zulässig? Vielen Dank!

    Viele Grüße
    Petra

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Petra,

      eine erneute Probezeit im gleichen Unternehmen kann dann zulässig sein, wenn die Tätigkeit sich verändert hat, Sie beispielsweise auf einem anderen Posten mit neuen Aufgaben arbeiten sollen. Da wir aber keine Rechtsberatung anbieten dürfen und auch keinen Einblick in Ihre tatsächliche Situation (Überschneidung von Zeitarbeitsfirma und Übernahme), können wir den Einzelfall nicht beurteilen. Ein Anwalt für Arbeitsrecht oder der Betriebsrat kann Ihnen weiterhelfen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  25. Tina

    Hallo zusammen,

    nächsten Montag läuft meine 6 monatige Probezeit ab. Letzte Woche hat mich mein Chef zu sich bestellt und mir unterbreitet, dass er zwar zufrieden mit mir ist, aber die Probezeit gerne um weitere 4 Monate verlängern würde, das bedeutet: 10 Monate Probezeit!
    Ist das rechtens?
    Ich habe einen Bewertungsbogen der letzten 6 Monate erhalten, den ich unterschrieben habe. Darauf war auch der Vermerk, dass die Probezeit um 4 Monate verlängert wird.
    Was bedeutet das jetzt für mich?

    Vielen lieben Dank im Voraus!

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Tina,

      eine Probezeit, die über sechs Monate hinaus geht, ist in der Regel nicht zulässig. Zwar kann der Arbeitgeber das weiterhin „Probezeit“ nennen. Doch nach sechs Monaten greift in jedem Fall automatisch das Kündigungsschutzgesetz. Das heißt: Der Arbeitnehmer kann nur unter Einhaltung von (mindestens) den gesetzlichen Kündigungsfristen und nur unter Angabe von gesetzlich anerkannten Gründen gekündigt werden.

      Eine Kündigung mit einer Zwei-Wochen-Frist, wie Sie im Bürgerlichen Gesetzbuch für die höchstens sechsmonatige Probezeit erlaubt ist, ist dann nicht mehr möglich.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  26. Lahav

    Hallo zusammen,
    Ich habe eine Frage und kann über Google keine Antwort finden.
    Meine Probezeit war auf 3 Monate vertraglich festgelegt. Diese sind ohne Feedback des AG am 1.02 abgelaufen. Heute am 27.2 möchte mein AG die Probezeit um 2 Monate verlängern.
    Ist das zulässig? Habe bisher nichts unterschrieben.
    Grüße und schonmal Danke.

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Lahav,

      bei einer Probezeit von drei Monaten, hat der Arbeitgeber das Recht, diese auf insgesamt max. 6 Monate zu verlängern, allerdings nur mit der Zustimmung des Arbeitnehmers.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  27. Petra

    Muss der Arbeitgeber den Arbeitnehmer über eine Probezeit Verlängerung informieren.

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Petra,

      in der Regel sollte der Arbeitgeber den Arbeitnehmer über eine Probezeitverlängerung informieren. In manchen Fällen muss eine Verlängerung sogar begründet werden.

      Das Team von arbeitsvertrag.org

    2. Heike G.

      Hallo…
      Ich habe mal eine Frage , habe zum 01.11.18 angefangen zu arbeiten und eine Probezeit bis zum 31.3.2019 , kann die Probezeit danach nochmal verlängert werden ?

      1. arbeitsvertrag.org

        Hallo Heike G.,

        eine Verlängerung der Probezeit über die sechs Monate hinaus ist in der Regel nicht möglich.

        Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

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