Kündigung nach der Elternzeit – ist das möglich?

Von Jörg K.

Letzte Aktualisierung am: 27. Januar 2024

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Kündigung nach Elternzeit: Eine Abfindung ist möglich.
Kündigung nach Elternzeit: Eine Abfindung ist möglich.

Werdende Eltern und solche die es schon sind, haben bis zum Ende des dritten Lebensjahres ihres Sprösslings die Möglichkeit, Elternzeit zu nehmen.

Das gilt sowohl für die Mutter als auch den Vater, welche diese Zeit der Betreuung und Erziehung ihres Kindes widmen können.

In dieser Zeit wird das Arbeitsverhältnis auf Eis gelegt und nach Ablauf des Zeitraums wieder aufgenommen, gegebenenfalls in Teilzeit.

Die Elternzeit kann maximal 36 Monate dauern, wobei die acht Wochen nach der Niederkunft hier mit reinfallen. Es ist erlaubt, dass beide Elternteile gleichzeitig Elternzeit nehmen oder in Übereinkunft mit dem Arbeitgeber die Elternzeit in zwei Blöcke splitten.

Frühestens acht Wochen bevor die Elternzeit startet und während der gesamten Dauer erlaubt das Arbeitsrecht eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses in der Regel nicht (§ 18 Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz). Der Kündigungsschutz ist jedoch mit Ablauf der Frist beendet, eine Kündigung nach der Elternzeit ist also möglich.

Kompaktwissen: Kündigung nach Elternzeit

Kann ich direkt zum Ende meiner Elternzeit gekündigt werden?

Nein, in der Regel ist dies nicht möglich, weil der Arbeitgeber üblicherweise die Kündigungsfrist einhalten muss. Da die Kündigung erst nach Ablauf der Elternzeit überhaupt ausgesprochen werden kann, bleibt dem Arbeitnehmer somit eine bestimmte Frist, bis sein Arbeitsverhältnis tatsächlich beendet ist.

Gilt dies auch, wenn der Arbeitnehmer nach der Elternzeit kündigen möchte?

Nein, der Arbeitnehmer hat die Möglichkeit, die Kündigung bereits während der Elternzeit auszusprechen und so zum Ende der Elternzeit zu kündigen. Allerdings muss er dabei gemäß § 19 BEEG eine Kündigungsfrist von drei Monaten einhalten.

Wie kann ich als Arbeitnehmer mich gegen eine Kündigung nach meiner Elternzeit wehren?

Sie haben die Möglichkeit, eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht zu erheben. Dieses entscheidet dann, ob die Kündigung gerechtfertigt war oder nicht. Es kann ratsam sein, sich hierbei Unterstützung von einem Rechtsanwalt zu holen.

Kündigung nach der Elternzeit durch Arbeitgeber

Ist die Phase, in der Sie Ihr Kind intensiv beim Aufwachsen betreut haben, vorbei, steht der gewohnte Arbeitsalltag wieder an. Es gelten beim „Wiedereintritt“ die gleichen Konditionen, die Sie zu Beginn Ihrer Beschäftigung vereinbart haben. Das bedeutet: Die Kündigungsfrist nach der Elternzeit entspricht wieder den arbeitsvertraglich vereinbarten Zeiträumen.

Manche Arbeitgeber wollen Arbeitnehmer direkt zum Ende der Elternzeit entlassen. Das ist grundsätzlich nicht zulässig. Eine während der Elternzeit ausgesprochene Kündigung ist gemäß § 18 des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes (BEEG) nichtig.

Ab dem ersten Tag nach der Elternzeit ist der Kündigungsschutz jedoch nicht mehr aktiv. Möchten Sie Ihren Job gerne behalten, können Sie sich dagegen wehren, nach der Elternzeit gekündigt zu werden, indem Sie Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht erheben und somit Ihr Missfallen erklären. Wie erfolgversprechend ein solches Ansinnen ist, kann ein Rechtsanwalt beurteilen.

Können Sie bei Kündigung nach Elternzeit mit einer Abfindung rechnen? Manche Arbeitgeber bieten eine solche Zahlung an, hierbei handelt es sich jedoch nicht um einen gesetzlich verbrieften Anspruch. Über den Rechtsweg können Sie eine Abfindung erstreiten.

Kündigung nach Elternzeit durch Arbeitgeber im Kleinbetrieb

In der Elternzeit kann eine betriebsbedingte Kündigung erfolgen, wenn z. B. der Betrieb stillgelegt wird.
In der Elternzeit kann eine betriebsbedingte Kündigung erfolgen, wenn z. B. der Betrieb stillgelegt wird.

Als Kleinbetriebe werden Unternehmen angesehen, in denen regelmäßig nicht mehr als zehn Mitarbeiter beschäftigt sind. Hier greifen die im Kündigungsschutzgesetz aufgeführten Regeln nicht.

Nichtsdestotrotz profitieren Sie in der Elternzeit von einem besonderen Kündigungsschutz. Das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) hält in § 18 fest:

„In besonderen Fällen kann ausnahmsweise eine Kündigung für zulässig erklärt werden. Die Zulässigkeitserklärung erfolgt durch die für den Arbeitsschutz zuständige oberste Landesbehörde oder die von ihr bestimmte Stelle. […]“

Hieraus geht hervor, dass die Kündigung in der Elternzeit nur in Ausnahmesituationen erlaubt ist und auch nur, wenn dieser von oberster Stelle zugestimmt wird. Arbeitgeber müssen diese Hürde nehmen, um Arbeitnehmer in der Betreuungsphase zu entlassen.

Und wie sieht es mit der Kündigung nach Elternzeit im Kleinbetrieb aus? Sobald der Arbeitnehmer zurückgekehrt ist, kann diesem unter Einhaltung einer bestimmten Frist gekündigt werden.

Kündigung nach Elternzeit – bekommen Sie Arbeitslosengeld?

Kündigung nach Elternzeit durch Arbeitgeber? Eine Abfindung können Sie sich mit einer Kündigungsschutzklage erstreiten.
Kündigung nach Elternzeit durch Arbeitgeber? Eine Abfindung können Sie sich mit einer Kündigungsschutzklage erstreiten.

Werden Sie nach der Betreuungsauszeit entlassen, steht Ihnen in der Regel Arbeitslosengeld zu. Wie hoch der Betrag ausfällt, bemisst sich hier nicht an der ursprünglich vereinbarten Vergütung. Anstelle dessen wird ein fiktives Bemessungsentgelt errechnet, das u. a. vom Berufs- oder Hochschulabschluss beeinflusst wird. Entscheidend ist die Qualifikationsgruppe, in die Sie eingruppiert werden.

Wie viel Geld Sie vom Staat aufgrund der Kündigung nach der Elternzeit durch den Arbeitgeber erhalten, ist abhängig vom Leistungsentgelt, das anhand der Bruttoeinkünfte in dem Jahr (unter bestimmten Umständen sogar in den letzten zwei Jahren) vor der Arbeitslosigkeit ermittelt wird.

Erhielten Sie Mutterschaftsgeld und Elterngeld, wird dieses in der Berechnung nicht berücksichtigt. Es wirkt sich demnach nicht erhöhend aus.

Auf eigene Faust nach der Elternzeit kündigen

Nicht immer ist es der Arbeitgeber, der sich dazu entschließt, die Kündigung nach Ende der Elternzeit auszusprechen. So mancher Arbeitnehmer merkt in der langen Pause selbst, dass er nicht mehr in dem Job oder in diesem Unternehmen arbeiten möchte und entscheidet sich dazu, ein Kündigungsschreiben nach der Elternzeit aufzusetzen.

Auch in diesem Fall gilt: Die Kündigung vom Arbeitnehmer nach der Elternzeit kann bereits noch im Laufe der Betreuungsauszeit erfolgen. Sie muss jedoch spätestens drei Monate vor Ende der Elternzeit angekündigt werden, damit der Arbeitgeber sich rechtzeitig um Ersatz kümmern kann.

Kündigung nach der Elternzeit durch Arbeitnehmer – diese kostenlose Vorlage können Sie nutzen

Wollen Sie Ihren Arbeitsplatz aufgeben und sich noch länger um Ihr Kind kümmern oder sich einen anderen Arbeitgeber suchen, sollten Sie Ihr Vorhaben schriftlich deutlich machen. Wie ein solches Schreiben zur Kündigung nach Elternzeit als Vorlage aussehen kann, erfahren Sie hier. Es dient Ihnen als Orientierung und steht kostenlos zur Verfügung.

Vor- und Zuname des Absenders
Straße und Hausnummer
Postleitzahl und OrtName des Unternehmens
Funktion des Ansprechpartners
Vor- und Zuname des Ansprechpartners
Straße und Hausnummer
Postleitzahl und Ort

Ort, Datum

Betreff: Kündigung nach Elternzeit (Muster)

Sehr geehrte(r) Frau/Herr …,

hiermit kündige ich meinen Arbeitsvertrag, geschlossen am …. fristgerecht zum Ende meiner Elternzeit.

Bitte bestätigen Sie mir den Erhalt dieses Schreibens und das Datum meines letzten Arbeitstages schriftlich. Stellen Sie mir darüber hinaus bitte ein qualifiziertes Arbeitszeugnis aus.

Ich bedanke mich für die Zusammenarbeit in den vergangenen Jahren und wünsche Ihnen für die Zukunft alles Gute.

Mit freundlichen Grüßen
Unterschrift des Arbeitnehmers

_______________________
Unterschrift des Arbeitgebers

Kündigung erhalten am: ________________________

1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (116 Bewertungen, Durchschnitt: 3,97 von 5)
Kündigung nach der Elternzeit – ist das möglich?
Loading...

Über den Autor

Autor
Jörg K.

Jörg hat Rechtswissenschaften an der Universität Passau studiert. Nachdem er Erfahrung in verschiedenen Verlagen gesammelt hat, stieß er 2019 zur Redaktion von arbeitsvertrag.org. In seinen Ratgebern befasst er sich mit verschiedenen Themen rund um Arbeitsrecht.

98 Gedanken zu „Kündigung nach der Elternzeit – ist das möglich?

  1. Franzi

    Hallo, ich habe folgendes Problem.

    Meine Elternzeit geht bis 31.10.2022 und ich hätte die Möglichkeit einen neuen Job ab Mitte November zu beginnen, d.h. ich müsste Mitte Oktober kündigen um die vier Wochen einzuhalten. Oder habe ich trotzdem die 3 Monate Kündigungsfrist?

    Theoretisch ist das doch dann nach der Elternzeit?

    Danke für die Hilfe

  2. Harry

    Hallo,

    ich habe in meinem aktuellen Job eine vertragliche Kündigungsfrist von 1 Monat. Ich habe neulich erfahren, dass die Kündigungsfrist auf 3 Monaten verlängert wird, wenn ich bis zum Ende der Elternzeit kündigen möchte.

    Ich möchte, spätestens bis 31.Juli kündigen und davor vom 16.Juni bis 15.Juli (1 Monat) in Elternzeit gehen. Gilt noch die verlängerte Kündigungsfrist von 3 Monaten obwohl ich vom 16. bis 31.Juli zur Arbeit gehen würde? Wie viele Tage nach dem Ende der Elternzeit muss man mindestens zur Arbeit kommen, um die verlängerte Kündigungsfrist von 3 Monaten zu vermeiden?

    vielen Dank im Voraus

  3. Emoeke P.

    Hallo!
    Meine Elternzeit endet 21.09
    Aber ich habe 1 Tage vor (24.09) erst bei meine Arbeitgeber melden.
    Ich versuchte alles, was ich konnte, um ihn zu kontaktieren, ich rief ihn angerufen, per E-Mail, WhatsApp an. Für das zweite Probe, Antwort: dass er jetzt keine Zeit dafür habe, wir könnten darüber reden, aber erst in 2 Wochen später. Kann ich mich dafür bestrafen, dass ich es ihm zu spät gesagt habe? Bis dahin habe ich keine Versicherung. wer hilft mir dann in so einem fall?

  4. Claudia

    Super Artikel!

    Also verstehe ich das richtig: Eine Kündigung, welche zwar während der Elternzeit, aber fristgerecht zu einem Zeitpunkt nach Ablauf der Elterzeit ausgesprochen wird, ist wirksam?
    Z. B. Ende Elternzeit 20.06 und Kündigung zum 30.06. Also bei gesetzlicher Frist 4 Wochen Einreichung bis 31.05

  5. Erkan G.

    Hallo,
    ich habe eine Frage als Vater, ich bin seit 1 halb Jahren beschäftigt.
    Ich habe Elternzeit vom 23.03 bis zum 22.04 und ich würde während meiner Elternzeit am 31.03 zum 31.04 kündigen ,da ich ab Mai woanders anfangen würde.
    Welche Kündigungsfrist gilt da?

  6. Hanna

    Hallo, meine Elternzeit endet im März und voraussichtlich wird mich mein Arbeitgeber dann kündigen. Verstehe ich es richtig, dass ich dann die vertragliche vereinbarte Kündigungsfrist lang noch arbeite und danach Arbeitslosengeld erhalte?
    Wird das Arbeitslosengeld dann anhand meines vorherigen Lohnes, oder eines fiktiv angesetzten Lohnes berechnet?

  7. Misic

    Hallo,
    Meine elternzeit endet 7.8.2021. Ich möchte zum ende der elternzeit kündigen dakit ich nach der elternzeit nicht mehr arbeiten muss. Da gilt 3 monate vorher oder? Wenn ich des jetzt richtig verstanden hab muss ich dann bis zum 7.5.2021 kündigen? Vielen dank für die rückantwort

  8. Stokanic

    Hallo👋
    Meine elterzeit endet 6.marz. ich habe Antrag gemacht das ich bleibe 1 Jahr Zuhause und dann wieder wollte ich arbeiten aber vor 2 Wochen meine man hat uns verlassen. Ich bekomme keine Kidergrippe fur meine 16 Monate kleine Tochter. Ich bin alleine mit keine Familie das kann mir helfen und aufpassen meine kind. Ich kenne gestetze nicht gut und ich weiß nicht was ist meine nächste Schritt. Ich habe bisschen auf Internet gelesen wegen elterzeit und Verlagerung aber das musste ich wie da steht 7 woche vorher melden . Ich habe das nicht gemacht weil ich wusste nicht das mein man einfach weg geht. War jemand in gleiche Situation?
    Meine Arbeitgeber ist nicht nette man und ich bin 100 Prozent sicher ich bekomme Kündigung. Weis jemand was soll ich machen ,wo muss ich gehen? Danke

  9. Walter

    Hallo ! Ich habe eine Frage, wenn ich 2 Monate vor meiner 3monatigen Elternzeit kündige, gibt’s nach meiner Elternzeit noch eine Sperrzeit seitens des Arbeitsamtes?

    Ich bedanke mich schon vorab für jede Antwort.

  10. Sascha

    Hallo, ich lese immer nur, dass eine Kündigung in der Schwangerschaft nicht möglich ist. Ist damit auch gemeint, dass der Arbeitgeber in der Schwangerschaft auch nicht zum Ende des Mutterschutzes Kündigen kann. Also im März eine Kündigung ausspricht, die zum ersten Tag nach dem Mutterschutz gültig wird?
    Liebe Grüße Sascha R

  11. Holger H.

    Hallo! Ich habe eine Frage. Meine Frau beendet ihre Elternzeit nächstes Jahr. Die Arbeitsstelle (nicht der Arbeitsvertrag) gibt es nicht mehr, die Arbeitsstelle wurde während der Elternzeit geschlossen. Die Firma hat noch andere Arbeitsstellen, für die grundsätzlich ihre Qualifikation passen würde.
    Wegen der Schwerbehinderung meiner Frau ist dennoch bei den Stellen, die die Firma anbieten wird, nichts dabei, das sie annehmen könnte. Das würde dann also die betriebsbedingte Kündigung nach sich ziehen.
    In dem Moment entsteht ja dann ein Vakuum: Meine Frau hat zum 13.11.2018 entbunden. der Betrieb kann also frühestens nach der Elternzeit, am 14.11.2020 mit Wirksamkeit zum 31.12.2020 kündigen, ohne, dass meine Frau für die Zeit eine Arbeitsstelle hätte.

    Bekommt sie dann einfach Gehalt, ohne arbeiten zu gehen (Freistellung oder so)? Und wonach bemisst sich anschließend das ALG I? Ich habe dazu Ihren Abschnitt im Artikel gelesen. Wo gibt es genauere Informationen? Hoffentlich nicht nur beim Arbeitsamt?

    Mit Dank für Ihre Mühe und besten Grüßen,
    Holger

  12. Michael R

    Hallo,
    ich habe noch einen Monat Elternzeit, den icht vom 18.09.2019 bis zum zum 19.10.2019 antreten werde. Aktuell arbeite ich.

    Ich würde gerne am 01.11.2019 bei einem neuen Arbeitgeber anfangen.
    Kann ich damit jetzt problemlos zum 30.10.2019 (also zum Datum zwei Wochen nach meiner Elternzeit) kündigen, ohne dass ich nach §19BEEG die drei Monate Frist einhalten muss?

    Meine vertragliche Kündigungsfrist entspricht der gesetzlichen Kündigungsfrist.

    Vielen Dank
    Michael R

  13. Maria W.

    Hallo,

    Ich habe bis zum 23.12.2019 Elternzeit eingereicht und würde gerne zum 31.12.2019 kündigen. Ich würde gerne meinen Urlaubsanspruch für Dezember (2,5 Tage) noch nehmen und dann das Unternehmen verlassen.
    Ist das möglich? Kann ich die Kündigung bereits in der Elternzeit aussprechen?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Maria W.,

      Sie können auch während der Elternzeit kündigen, auch hierbei müssen die vertraglich vereinbarten Fristen beachtet werden. Ob Sie Ihren Urlaubsanspruch noch nehmen können oder nicht, das müssen Sie mit Ihrem Arbeitgeber besprechen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  14. Nicole

    Hallo, ich bin alleinerziehende Mutter. Mein Sohn wurde am 07.08.2017 geboren. Meine Elternzeit wurde mir zwei mal verlängert bis zum 06.08.2019. jetzt habe ich ein Problem. Das dritte Elternjahr wurde unbegründet abgelehnt. Ich habe noch keinen kitaplatz für meinen Sohn. Will ehrlich gesagt auch einfach nur aus dem Arbeitsverhältnis raus kommen. Jetzt habe ich Angst, da ich von Krankheit in den Mutterschutz gegangen bin. Dadurch musste ich Hartz vier beziehen. Jetzt weiß ich nicht ob ich einfach kündigen kann oder einen aufhebungsvertrag vorschlagen kann ohne eine Sperre zu erhalten?! Lg Nicole

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Nicole,

      normalerweise gibt es beim Aufhebungsvertrag oder bei einer eigenen Kündigung eine Sperre. Sie können sich aber auch noch einmal an den für Sie zuständigen Sachbearbeiter bei der Bundesagentur für Arbeit wenden, um die Regelung für Ihren Einzelfall abzuklären.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  15. Nora

    Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte mein Arbeitsverhältnis fristgerecht drei Monate vor Ablauf der Elternzeit kündigen. In den Voraussetzungen für die Inanspruchnahme des Mutterschaftsgeldes steht geschrieben, dass das Beschäftigungsverhältnis nach Ende der Elternzeit wieder aufgenommen werden muss. Ist dies korrekt? Ich habe ein unbefristetes Arbeitsverhältnis, möchte dennoch den Arbeitgeber wechseln. Kann es sein, dass ich die erbrachten finanzielle Beschussung meines Arbeitgebers während des Mutterschutzes zurückzahlen muss oder das hierbei Regressforderungen entstehen können? Auf eine positive Antwort hoffend verbleibe ich mit freundlichen Grüßen

    N.

  16. Sandra

    Hallo,

    Ich bin noch bis Oktober 2020 in Elternzeit.
    Während dieser Zeit arbeite ich Teilzeit beim gleichen Arbeitgeber.
    Mein bestehender, unbefristeter Vertrag mit 100% Arbeitszeit wurde abgeändert, befristet für die Dauer der Elternzeit, auf 50% Arbeitszeit.
    Kann ich nun während meiner Elternzeit meine Teilzeitbeschäftigung kündigen, um bei einem anderen AG zu arbeiten (günstigere Arbeitszeiten), und nach dem Ende der Elternzeit wieder beim bisherigen AG mit 100% Arbeitszeit weiter arbeiten?
    Laut meinem alten Vertrag habe ich eine 6 monatige Kündigungsfrist zum Quartalsende, da ich seit über 10 Jahren im Betrieb bin. Ist diese Frist auch im abgeänderten, befristeten Vertrag gültig? Oder gibt es während der Elternzeit eine andere Kündigungsfrist?

    Viele Grüße
    Sandra

  17. Resi

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    Ich hab eine Frage. Meine 3 jährige Elternzeit endet am 6.3.2019. Seit 1 1/2 Jahren bin ich bei meinem alten Betrieb geringfügig beschäftigt, das wir bereits bis August 2019 verlängert haben. Ab September 19 könnte ich dann wieder mehr arbeiten, wenn mein Kind in den Kindergarten geht. Nun hab ich vor 2 Tagen ein Schreiben bekommen, in dem mein Chef meinen alten Vertrag von 2001 kündigt und neu als Minijobler einstellt. Somit würde ich ja praktisch meine 17 jährige Betriebszugehörigkeit und dem entsprechenden Kündigungsschutz ect. Verlieren. Ist dies rechtens?

    Vielen Dank für Ihre Hilfe.

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Resi,
      bitte beachten Sie, dass wir keine Rechtsberatung anbieten. Wir dürfen aus diesem Grund keine rechtliche Einschätzung zu Einzelfallfragen vornehmen. Bitte lassen Sie den Sachverhalt ggf. von einem Anwalt prüfen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

    2. Andrw

      Hallo ich bin noch bis 4.Dezember 2019 in Elternzeit und möchte aber schon am 30.06.2019 aus meinem Arbeitsverhältnis aussteigen ist das OK , mein Arbeitgeber meinte mit einer eigenkündigung würde das gehen sodass mein Arbeitsverhältnisse ab 30.06.2019 beendet ist
      Mfg

      1. arbeitsvertrag.org

        Hallo Andrw,

        mit einer Eigenkündigung ist dies tatsächlich möglich. Es gelten in der Regel die üblichen Kündigungsfristen.

        Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  18. Anett K.

    Hallo,
    Am 29.08.19 endet meine Elternzeit, d.h. ich müsste am 29.05.19 fristgerecht kündigen.
    Wie ist es wenn ich vorher kündigen will, z.B. zum 31.04.19? Giltt da die vier wöchige Frist die auch in meinen Arbeitsvertrag steht?

    Mfg

  19. Andy

    Hallo,
    Ich bin Vollzeit eingestellt und möchte bald für 12 Monate in Elternzeit gehen, während der Elternzeitl ich was neues suchen.
    Fragen:
    1. Wenn ich was neues gefunden habe, kann ich die Elternzeit abbrechen und den neuen Job annehmen, Vorausgesetzt, ich halte die Kündigungsfrist ein?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Andy,
      bitte beachten Sie, dass wir keine Rechtsberatung anbieten und daher nicht beurteilen dürfen, welche Vorgehensweise im Einzelfall rechtlich möglich ist. Ein Anwalt kann Sie hierzu beraten.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

      1. Milly

        Liebes Team,
        ich bin etwas verwirrt und bedanke mich im Voraus für eine Antwort.
        Mein Mann hat 2 Monate Elternzeit beantragt, die nach der Geburt des Kindes (jetzt im März) anfängt.

        Wie lange darf ich maximal Elternzeit nehmen und was ist in diesem Zeitraum mit der Rentenversicherung, sollte ich selber Beiträge zahlen? Ich möchte nicht während der Elterzeit arbeiten.

        Ich bin Vollzeit eingestellt und mein Vertrag läuft bis zum Ende Juli 2019. Habe ich das gut verstanden, dass mein Arbeitgeber mich erst nach dem Ende der Elternzeit entlassen darf? Falls diese Info wichtig ist, bin in einem größen Unternehmen eingestellt.

        Viele Grüße
        Milly

  20. Jacqueline H.

    Hallo
    EigenTeich möchte ich nicht zu meinem alten Arbeitgeber zurück weil es dort nicht besonders gut mit Mitarbeiter umgeht !
    Jetzt meine Frage wenn ich aber noch ca 12 tage rwsturlaub habe von der Zeit vor meiner elternzeit und ich aber nicht mehr zurückkehren möchte in diese Firma was passiert nun mit meinem rwsturlaub ??

    LG Jacqueline

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Jacqueline,

      der Umgang mit Resturlaub ist in der Regel im Arbeitsvertrag festgelegt.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  21. Sandy

    Meine Elternzeit endet am 01.12.2018

    Ich hatte vor drei Wochen ein Gespräch mit dem Geschäftsführer und gestern mit dem Filialleiter.
    Leider kommen wir nicht zusammen aufgrund der Arbditszeiten und den Betreuungszeiten der Kids…

    Was haben wir für Möglichkeiten nun ?
    Eigentlich darf er mir nicht kündigen in der Elternzeit aber wenn er mir nichts anbieten kann, was paßt – wie verhält es sich bei einvernehmlicher Einigung betreffs Arbeitslosengeld ?

    Habe zwar etliche Bewerbungen gerade laufen und erste Vorstellungsgespräche hinter mir.
    Aber wenn das jetzt nicht so schnell klappt ?!

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Sandy,

      einvernehmlich ist alles möglich. Auch darf Ihr Arbeitgeber Sie kündigen, wenn Sie aus der Elternzeit raus sind. Wir wollen Ihnen dennoch ans Herz legen, sich diesbezüglich noch einmal mit einem Anwalt für Arbeitsrecht zusammenzusetzen. Dieser kann sich mit den Einzelheiten Ihrer Situation auseinandersetzen und darauf basierend passende Optionen vorschlagen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  22. Naki

    Hallo, ich will Januar und Februar 2019 (2 Monate) Elternzeit nehmen und ab 01.04.2019 mit dem neuen Job anfangen. Ich arbeite nach TVÖD seit 5 Jahren beim gleichen Arbeitgeber. Wann wäre meine fristgerechte Kündigungszeit?

    Vielen Dank im Voraus.
    Naki

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Naki,

      bitte schauen Sie dafür in Ihren Arbeits- bzw. Tarifvertrag.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  23. Maike

    Hallo!
    Ich war vor der Elternzeit Angestellte Geschäftsführerin einer GmbH ( ohne Eigenanteil).
    Kann mir diese Stelle während der Elternzeit gekündigt werden? Wenn ja, mit welchen Fristen?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Maike,

      während der Elternzeit können Sie nicht gekündigt werden.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

    2. Laura

      Hallo,

      meine Elternzeit läuft im August 2019 aus und meine Kündigungsfrist ist 6 Wochen vor Quartalsende, wann sollte ich dann kündigen?
      Drei Monate vor dem Ablauf der Elternzeit oder 6 Wochen zum Quartalsende?

      1. arbeitsvertrag.org

        Hallo Laura,

        wenn Sie nach dem Ende der Elternzeit noch genügend Zeit haben, um die Kündigungsfrist einzuhalten, können Sie dies dann tun. Ist dies nicht der Fall, sollten Sie während der Elternzeit Ihre Kündigung einreichen.

        Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  24. Andrea

    Hallo mein Name ist Andrea!Ich hab ein paar Fragen bezüglich der Kündigung in der Elternzeit durch mich als Arbeitnehmer!kurze Schilderung:
    Mein Sohn ist am 5.2.18 geboren das heißt das ich am 5.2.19 wieder anfange mit arbeiten allerdings möchte ich den Arbeitgeber wechseln!Wie muss ich denn die Kündigung formulieren(Kündigungsfrist 3monate) bzw ab wann könnte ich eine neue Arbeitsstelle anfangen?Ab 5.2 oder erst ab dem 1.3.19??Ich hab noch 4 Tage Urlaub die müssten doch dann mit verrechnet werden oder??

    Oder wäre es möglich meinen Chef um eine Kündigung zu bitten?Wie wäre denn da der Sachverhalt?Kündigungsfrist 4wochen wie im Vertrag steht?Ab wann könnte ich dann eine neue Stelle anfangen?
    Ich danke Ihnen schon mal für Ihre Hilfe und Antwort !!

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Andrea,

      für Ihre Kündigung finden Sie ein entsprechendes Muster oben im Text, an dem Sie sich orientieren können. Wann Sie die neue Arbeitsstelle antreten, hängt davon ab, was Sie mit Ihrem neuen Arbeitgeber vereinbaren. Ihre restlichen Urlaubstage müsste Sie entweder nehmen, oder, wenn dies nicht mehr möglich ist, sich vom Arbeitgeber auszahlen lassen. Grundsätzlich können Sie natürlich sehen, wie Sie mit Ihrem aktuellen Arbeitgeber einig werden und mit diesem gemeinsam eine Lösung finden – einvernehmlich ist so etwas in der Regel möglich.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  25. Corinna

    Hallo,
    meine Elternzeit läuft noch bis zum April 2019. Ich würde aber sehr gerne schon früher bei einem Neuen Arbeitgeber in Teilzeit anfangen zu arbeiten. Geht das so einfach? Wenn der bisherige Arbeitgeber zustimmen würde?
    Danke und Viele Grüße
    Corinna

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Corinna,

      einvernehmlich mit dem Arbeitgeber ist so etwas möglich. Die Wochenarbeitszeit bei einer Teilzeitbeschäftigung muss dann zwischen 15 und 30 Stunden liegen – andernfalls geht der Anspruch auf Teilzeit in der Elternzeit verloren.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  26. Carina

    Halli Hallo,
    ich habe auch eine Frage. Ich arbeite (Teilzeit in Elternzeit) in einem sehr großen Konzern. Deutlich mehr als 10.000 MA. An meinem Standort wird rationalisiert. Meine Fachabteilung wird an einen anderen Standort verlagert. Mittlerweile sind wir auch nur noch 6 Mitarbeiter und zum 01.01.2020 sieht die Unternehmensplanung die Kürzung von 3 weiteren Stellen vor. Im Zielbild sind wir in der Gruppe ab 01.01.2020 nur noch 3 Kollegen. In unserem Unternehmen wird nach Sozialplan-Punkten reduziert. Da wir in Tätigkeitsvergleichsgruppen gesteckt wurden bin ich (obwohl verheiratet,18 Jahre Unternehmenszugehörigkeit und mit 3 Kindern) aufgrund meines jungen Alters 37 Jahre… sehr weit unten in der Nahrungskette und gehöre nach Zählung der Sozialpunkte zu den 3 Kollegen, die gehen müssen.

    Allerding bin ich noch bis zum 15.07.2020 in Elternzeit. Das Zielbild soll aber zu 01.01.2020 umgesetzt sein. Kündbar bin ich ab 15.07.2020 mit Frist von 6 Monaten zum Quartalsende… also erst zum 31.03.2021.

    Muss nun der Kollege gehen, der nach mir mit den Sozialpunkten dran wäre?

    Danke.
    LG Carina

    PS. An meinem Standort arbeiten noch weit mehr als 1.000 MA … kann es tatsächlich sein, dass ich nur mit 6 Personen im Sozialrahmen gescheckt werden darf?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Carina,

      Ihr Sachverhalt gestaltet sich sehr komplex. Eine Kündigung während einer Schwangerschaft ist zwar in der Regel nicht möglich, unter ganz bestimmten Voraussetzungen kann der Arbeitgeber dies aber dennoch bei der zuständigen Behörde beantragen. Bei Ihrem Fall würden wir Ihnen daher eine Beratung durch einen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht empfehlen, der Ihre individuelle Situation besser beurteilen kann.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  27. S.

    Hallo,
    ich bin gerade in Elternzeit. Nun habe ich ein tolles Jobangebot für nach meine Elternzeit bekommen.
    Meine Situation ist folgende. Meine Elternzeit geht bis zum 23.12.18. Da ich noch Resturlaub von vor meiner Elternzeit habe (22 Tage) werden diese mir hinten dran gehangen! Dies habe ich bereits schriftlich vom Arbeitgeber erhalten. Das bedeutet mein Wiedereinstieg wäre grob am 01.02.2019.
    Nun zum eigentlichen Problem. Ich hätte die Möglichkeit zum 01.02.2019 einen neuen Job zu beginnen.
    Wann müsste ich kündigen bei 3 Monate Kündigungsfrist?
    Ich muss mich bei meinem Arbeitergeben bis Ende September melden, mit welcher Stellenzahl ich ins Unternehmen einsteige. Wie kann man das am Besten gestalten? Ich habe Angst, dass sie mir direkt kündigen und ich nach der Elternzeit auf der Straße stehe!
    MfG
    Madleen

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo S.,

      bspw. sollte es möglich sein, dass Sie am 31.11.2018 Ihre Kündigung einreichen, in diesem Fall wäre der 31.01.2019 Ihr letzter Arbeitstag in der alten Firma. Bei Zweifeln wenden Sie sich bitte an einen Anwalt für Arbeitsrecht, da wir nicht befugt sind, eine rechtliche Beratung anzubieten.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

    2. Marita

      hoi,
      ich bin in der Elternzeit und habe diese bis zu 21.2.20 ich habe da ich mit meinem freund in der schweiz wohne habe in deutschland in der firma im dezember 19 gekündigt…
      Jetzt möchte ich ..doch wieder ehr nach deutschland zurück…du ich mich mit meinen freund verstritten habe…
      kann ich die Kündigung wieder zurück nehmen?…..
      auserdem habe ich …noch ca 4 tage aalten Urlaub aber nächstes Probelm ich weis nicht genau wie viele…,
      die bekomme ich doch auch noch oder auszahlen….
      muss ich beim Chef nochmal nachfragen?
      danke für die Antworten

  28. Anna J.

    Hallo,
    wenn ich das Arbeitsverhältnis nach der Elternzeit beende, also fristgemäß kündige, stehen mir dann noch die anteiligen urlaubstage zu? Sodass ich das Verhältnis nicht zum 03.01.18 kündige sondern zum 13.01.18?
    MfG
    Anna

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Anna J.,

      Sie geben mit einer Kündigung nicht Ihren Urlaubsanspruch auf. Die Urlaubstage müssen genommen werden, bis die Kündigung wirksam wird. Ist dies nicht mehr möglich, muss der Arbeitgeber ein Urlaubsentgelt zahlen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  29. Tobias S.

    Hallo,

    ich bin vom 13.06. bis 13.07. in Elternzeit. Von 13.07. bis 13.09. habe ich ElternTEILzeit angemeldet. Allerdings möchte ich zum 01.09. den Arbeitgeber wechseln. Nun wär meine Frage, ob für Teilzeitbeschäftigung ebenfalls die 3 Monate Kündigungfrist gilt?

    Mit Freundlichen Grüßen
    Tobi

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Tobias S.,

      ja, die Frist gilt auch für eine Teilzeitbeschäftigung.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  30. Annika

    Hallo,

    gilt der Kündigungsschutz auch für diesen Fall: ich habe zwei Jahre Elternzeit beantragt, werde aber im zweiten Jahr Teilzeit arbeiten. Kann ich während des zweiten Jahres gekündigt werden?

    Viele Grüße
    Annika

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Annika,

      ja, wenn Sie bei dem gleichen Arbeitgeber in Teilzeit arbeiten, bei dem Sie die Elternzeit beantragt haben, dann sollte sich in der Regel der Kündigungsschutz auch auf die Teilzeitbeschäftigung während der Elternzeit erstrecken (§18 im Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz).

      In Sonderfällen kann aber eine Kündigung durch die für den Arbeitsschutz zuständige oberste Landesbehörde für zulässig erklärt werden.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  31. Mihaela

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    meine Elternzeit laüft bis 11.04.2019.
    Ich habe unbefristet Vertrag, trotzderm habe ich mich entschlossen meines unbefristes Arbeitsverhältnis zu kündigen. Ich möchte wissen, ob es möglich ist am 11.01.2019. Kündigung zu geben?
    Vielen Dank
    Grüße

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Mihaela,

      eine Frist beginnt erst ab einem Tag nach Abgabe der Kündigung. Sie sollten die Kündigung demnach spätestens am 10.01. abgeben.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  32. Thomas B.

    Hallo!

    Meine Elternzeit endet am 31.07. – für mich gilt die gesetzliche Kündigungsfrist.
    Kann ich am 01.09. meinen neuen Job antreten wenn ich meine Kündigung am 01.08. einreiche? Die Kündigung erfolgt dann ja so gesehen nicht in der Elternzeit.

    Gruß,
    Tom

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Tom,

      beachten Sie, dass § 622 Bürgerliches Gesetzbuch, welcher die gesetzlichen Kündigungsfristen regelt, auch heißt, dass nur zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden darf.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  33. Diana M.

    Ich möchte im Januar 2020 wieder arbeiten. Aber nicht in meiner bisherigen Firma. MUSS ich das gesetzlich drei Monate vor Ablauf der Elternzeit ankündigen oder kann ich einfach am ersten Tag meiner Arbeit die Kündigung beim Chef abgeben?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Diana M.,
      wir haben die Frage, wie Arbeitnehmer während bzw. nach der Elternzeit kündigen können, in unserem Ratgeber unter einem eigenständigen Abschnitt erläutert.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  34. Rabiya

    Hallo Damen und Herren
    Ich hab vor 2 Monaten entbunden und wurde letzte Woche in der Elternzeit gekündigt aber ich hab mir den kündigung selbst unterschrieben und ich möchte es doch nicht mehr ich weiß auch nicht wieso ich es gekündigt habe 🙁 was kann ich machen bitte schnell ein Antwort Danke

    1. Rabiya

      Also ich hab den kündigung von mein Arbeitgeber bekommen sollte innerhalb von 3 Tagen zum Jobcenter um mich anzumelden ich hatte einen unbefristeten Arbeitsvertrag

      1. arbeitsvertrag.org

        Hallo Rabiya,

        in der Regel genießen Arbeitnehmer in der Elternzeit Kündigungsschutz, das heißt, sie können dann normalerweise nicht gekündigt werden.

        Da wir aber mit den Einzelheiten Ihrer Situation nicht vertraut sind, empfehlen wir Ihnen, sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht zu wenden.

        Möglicherweise können Sie sich jedoch auch zunächst an Ihren Arbeitgeber wenden und Ihr Anliegen mit ihm besprechen.

        Das Team von Arbeitsvertrag.org

  35. Max

    Hallo,
    im August 2018 werde ich als zukünftiger Papa meine elternzeit antreten 2 Monate. Möchte aber im Oktober 2018 schon in meinen neuen Job sein. Muss ich Ende zum 01.07.2018 kündigen damit ich die 3 Monatsfrist einhalte? Was ist aber wenn im am 02.08.2018 meine Elternzeit beginne (zukünftiger Papa) muss ich dann bei 2 Monaten Elternzeit bis zum 02.10.2018 noch in Elternzeit sein? Mein neues Arbeitsverhältnis würde am 01.10.2018 Beginnen.
    Vielen Dank im Voraus für die Antwort.

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Max,

      Sie sollten in der Lage sein, ab 01.10. in das neue Arbeitsverhältnis einzusteigen, auch wenn Sie zwei Monate Elternzeit ab 02.08. beim alten Arbeitgeber beantragt haben.

      Um die dreimonatige Frist zum Ende September einzuhalten, sollten Sie die Kündigung bereits Ende Juni einreichen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  36. Mara

    Hallo,
    meine Elternzeit endet am 21.07.2018 und ich habe mich entschlossen nicht in den Betrieb zurückzukehren sondern mein unbefristetes Arbeitsverhältnis zu kündigen. Ich habe eine vertraglich geregelte Kündigungsfrist von einem Monat und bereits von der Bundesagentur f. Arbeit die Information erhalten, dass ich ALG 1 beantragen kann und auch keine Sperrfrist erhalten werde. Laut Arbeitsvertrag gilt eine Kündigungsfrist „zum Monatsende“, jedoch kann die Elternzeit ja nicht um die restlichen fehlenden Tage bis zum Monatsende verlängert werden sondern immer nur um ganze Lebensmonate des Kindes. Der Betreuungsplatz für meine Tochter besteht ab dem 01.08.2018, d.h. ich bin die restlichen Tage bis zum Gültigwerden der Kündigung für meinen Arbeitgeber nicht einsatzfähig. Resturlaub und Überstunden wurden mir in der letzten Gehaltszahlung nach dem Mutterschutz ausgezahlt. Gibt es evtl. eine Sonderregelung mit der ich auch innerhalb des Monats kündigen kann um mich dann nahtlos arbeitslos zu melden?

    Viele Grüße
    Mara

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Mara,

      erkundigen Sie sich bei einem Anwalt für Arbeitsrecht, ob Sie in diesem Fall Anspruch auf Sonderurlaub/Freistellung gemäß § 616 BGB haben. Da wir selbst keine Rechtsberatung anbieten dürfen, können wir dies nicht verbindlich beantworten.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  37. Lena

    Hallo  meine 3 jährige Elternzeit endet am 20.10..2018 (Geburtstag meiner Tochter 20.10.2015). Bis zu welchem Tag müsste ich spätestens die Kündigung meinerseits einreichen? Ich kündige mein unbefristetes Arbeitsverhältnis weil in meine Arbeitsvertrag steht bei Kündigung 622 BGB

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Lena,

      nach § 622 BGB kann ein Arbeitnehmer mit einer Frist von vier Wochen zum 15ten oder Ende eines Monats kündigen (Vorausgesetzt der Arbeitsvertrag enthält keine Formulierung, dass die gesetzlichen Kündigungsfristen des Arbeitgebers auch für den Arbeitnehmer gelten, diese sind nämlich je nach Betriebszugehörigkeit länger). In Ihrem Fall kommt es nun darauf an, ob Sie zum Ende der Elternzeit kündigen möchten. Wie im Ratgeber erläutert, ist dies grundsätzlich möglich, wenn die Kündigung rechtzeitig ergeht. Drei Monate vor Ende der Betreuungszeit muss dies angekündigt werden.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  38. Martin

    Hallo,

    ich möchte als Vater einen Monat Elternzeit nehmen (ab Geburt Mitte Mai) und mein Arbeitsverhältnis zu Ende Juni beenden. Bei meinem Vertrag (befristet auf 3 Jahre) gelten normalerweise 6 Wochen Kündigungsfrist zum Ende des Quartals.
    Ändert sich diese Frist aufgrund der Inanspruchnahme der Elternzeit?

    Vielen Dank

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Martin,

      vor oder nach der Elternzeit gelten die normalen, vertraglich festgelegten Kündigungsfristen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  39. Doris W.

    Guten Tag,
    meine Elternzeit endet am 20.06. und ich habe im Vertrag eine Kündigungsfrist von vier Wochen zum Monatsende. Kann ich jetzt (04.04.) zum 31.05. kündigen oder bin ich an die dreimonatige Kündigungsfrist lt. §19 BEEG gebunden? Wenn ja, zu wann wäre dann meine Kündigung gültig? Vier Wochen zum Monatsende nach Arbeitsantritt, also 31.07.?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Doris,

      während der Elternzeit ist der Arbeitnehmer in der Regel an eine Kündigungsfrist von drei Monaten gebunden. Erst nach der Elternzeit gelten wieder die vertraglich geregelten Kündigungsfristen.

      Die Kündigung wird zum frühestmöglichen Zeitpunkt nach Ablauf der vollen Frist wirksam.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

      1. Steffanie

        Guten Tag,

        ich werde nach der Elternzeit ab 1.11.2018 wieder meine Arbeit aufnehmen. Laut meinem Arbeitsvertrag habe ich dann wieder eine einmonatige Kündigungsfrist. Gekündigt werden, kann nur zum Ende eines Monats. Nun stellt sich mir die Frage, ob mein Arbeitsgeber mir bereits schon im Oktober zum 30.11.2018 kündigen kann oder ist der früheste Kündigungszeipunkt der 31.12.2018?

        1. arbeitsvertrag.org

          Hallo Steffanie,

          Ihr Arbeitgeber kann erst ab 01.11. eine Kündigung aussprechen. Da eine Frist von einem Monat eingehalten werden muss und die Kündigung erst zum Ende eines Monats wirksam wird, würde diese erst zum 31.12.2018 wirksam werden.

          Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  40. Stefan

    Hallo zusammen,

    ich habe folgende Frage: Und zwar habe ich einen Arbeitsvertrag mit Kündigungsfrist von drei Monaten zum Monatsende. Nun würde ich gerne noch im März kündigen, sodass ich ab 30.06. fristgerecht freigestellt bin. Soweit so gut. Nun habe ich aber einen Monat Elternzeit von Mitte Mai bis Mitte Juni (direkt ab Geburt) bereits bei meinem AG angemeldet und bestätigt.

    Ändert sich die Kündigungsfrist dadurch? Es könnte ja sein, dass der AG argumentiert, er habe dadurch einen Monat „weniger“ Zeit einen Ersatz für mich zu finden, da ich ja innerhalb der Kündigungsfrist einen Monat zu Hause in Elternzeit bin.

    Danke schon mal für eine Rückmeldung.

    Viele Grüße
    Stefan

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Stefan,

      unserer (unverbindlichen) Kenntnis nach, wirkt sich die Elternzeit nicht auf die Kündigungsfrist aus. § 19 BEEG besagt lediglich, dass eine dreimonatige Kündigungsfrist besteht, wenn Sie zum Ende der Elternzeit kündigen möchten.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  41. Hataris

    Hallo,

    ich werde für mein Kind die zwei Partnermonate in Anspruch nehmen. Und zwar für den 1. und den 13. Lebensmonat.
    Jetzt bin ich allerdings in der Situation, dass ich meinen Job wechseln möchte und kann. Diesen Wechsel würde ich gerne zum Ende der Elternzeit für den ersten Lebensmonat vollziehen.
    Der erste Monat ist bereits beim derzeitigen Arbeitgeber beantragt, der Gebrurtstermin liegt 6 Wochen in der Zukunft. Somit kann ich nichtmehr fristgerecht 3 Monate vor Ende der Elternzeit die Kündigung aussprechen, da es nur noch 2,5 Monate bis zur Beendigung der Elternzeit sind.

    Ich Frage mich, treffen die 3 Monate tatsächlich zu wenn man nur 1 Monat Elternzeit hat? Defacto könnte ich ja jetzt noch vor der Elternzeit kündigen und die Kündigung erst in 2 Wochen aussprechen (1 Monat gesetzliche Kündigungsfrist), wäre aber früher freigestellt.
    Und, kann ich auch zur Mitte der Elternzeit kündigen, also 2 Wochen vor Antritt und behalte den gesetzlichen Anspruch von einem Monat?

    1. Hataris

      Ergänzung:
      Und, kann ich auch zur Mitte der Elternzeit kündigen, also 2 Wochen vor Antritt und behalte den gesetzlichen Anspruch von einem Monat Kündigungsfrist aus meinem Arbeitsvertrag?

      1. arbeitsvertrag.org

        Hallo Hataris,

        unserer Kenntnis nach, kann die Kündigung während der Elternzeit zum Ende der Elternzeit ausgesprochen werden, solange die dreimonatige Kündigungsfrist beachtet wird. Zur Mitte der Elternzeit ist eine Kündigung allerdings problematisch.

        Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

    2. arbeitsvertrag.org

      Hallo Hataris,

      leider ist uns Ihr Anliegen nicht ganz verständlich. Auch sollten Sie sich näher informieren, ob die Elternzeit für einen kurzen Zeitraum von nur einem Monat genommen werden kann. In der Regel ist aber auch eine Kündigung während der Elternzeit möglich.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  42. Theresa L.

    Hallo 🙂 meine 2 jährige Elternzeit endet am 23.08.2018 (Geburtstag meiner Tochter 23.08.2016). Bis zu welchem Tag müsste ich spätestens die Kündigung meinerseits einreichen? Ich kündige mein unbefristetes Arbeitsverhältnis. Hätte ich direkt danach Anspruch auf Arbeitslosengeld?

    Vielen Dank vorab.

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Theresa,

      die Fristen für die Kündigung sind in der Regel im Arbeitsvertrag festgelegt. Welchen Einfluss das auf Ihren Arbeitslosengeldanspruch hat, können sie vom Arbeitsamt erfahren.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  43. Sabrina M.

    Guten Abend,

    Ich habe ein Riesen Problem, denn ich finde seit über einem Jahr keine Kita für meine 2 jährige Tochter. Meine 2 jährige Elternzeit endet zum 01.April (Sonntag) d.h ab dem 2.April sollte ich zu meinem Job wiederkehren. Zuvor arbeitet ich bereits 30 Std aber in Schicht mit spätdient d.h. bid 20 Uhr. Ich habe das Gefühl, dass meine Arbeitgeber mir meine Arbeitszeiten nicht reduzieren wollen. Denn ich hatte diverse Tagesmütter Angebote, die sie nicht eingegangen sind, weil sie keine Betreuung bis 20 uhr anbieten!!
    Ich arbeite in einer kleinen Praxis mit ca. 5 Angestellten plus 2 Arbeitgeber. 1 Auszubildende die mich seit der Schwangerschaft ersetzt!

    Nun meine Fragen:

    1. Kann er mich den diesen Monat kündigen, obwohl er weiss, dass ich noch auf der Suche nach einer „geeigneten“ Betreuung bin?

    2. Was kann ich denn tun, wenn er ständig (mündlich) meine Betreuungsvorschläge ablehnt?

    3. Muss er mit denn mit der Reduzierung der Arbeitszeiten entgegen kommen?

    4. Kann ich, diesen Monat meine Elternzeit verlängern, da er mit keinem Betreuungsvorschlag einverstanden ist?

    Ich bedanke mich vielmals über eine Rückmeldung.

    Freundliche Grüße
    Sabrina

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Sabrina,

      generell ist eine Kündigung, nachdem der Kündigungsschutz der Elternzeit verfallen ist, rechtens. Trotzdem können Sie dagegen eine Kündigungsschutzklage einreichen. Welche Chancen sie dabei haben, kann nur ein Anwalt für Arbeitsrecht beurteilen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  44. Ann-Katrin

    Guten Abend,
    Ich bin gestern nach 3 Jahren Elternzeit in meinen Betrieb (unter 10 Mitarbeiter) zurück gekehrt und habe meine Stunden in Absprache mit meinem Chef von 30 auf 20 Stunden die Woche reduziert. Da es dem Betrieb sehr schlecht geht, werde ich wohl mit Änderung der Arbeitszeit und des Gehalts entweder eine Kündigung (Frist 3 Monate) oder einen befristeten Vertrag mit der Option auf Verlängerung (ebenfalls 3 Monate) erhalten. Ist ein befristeter Vertrag jedoch überhaupt möglich, und kann mir dieser zukünftig Probleme verursachen, falls dieser nicht verlängert wird? Ich war bislang unbefristet angestellt. Für Ihre fachliche Hilfe wäre ich sehr dankbar.

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Ann-Katrin,

      wir dürfen leider keine Rechtsberatung anbieten. Sie sollten sich deshalb an einen Anwalt für Arbeitsrecht wenden.

      Das Team von arbeitsvertrag.org

  45. Patricia

    Guten Tag!

    Ich bin derzeit noch in Elternzeit und diese läuft nächsten Monat ab, mit meinem Arbeitgeber ist bereits geklärt das ich in Teilzeit zurückkehre, der neue Arbeitsvertrag als Teilzeitbeschäftigte ist bereits unterschrieben. Nun habe ich ein besseres Angebot von einem anderen Arbeitgeber bekommen. Kann ich einfach nach meiner Elternzeit kündigen obwohl ich bereits ein Vertrag als Teilzeit beschäftigte unterschrieben habe?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Patricia,

      es kann nur unter Einhaltung der Kündigungsfrist (frühester Beginn ist Arbeitsantritt), gekündigt werden. Wer früher aus dem Arbeitsverhältnis möchte, sollte mit seinem Arbeitgeber die Möglichkeit eines Aufhebungsvertrages besprechen.

      Das Team von arbeitsvertrag.org

  46. thomas

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    die vertraglichen Kündigungsfristen für den ARBEITNEHMER gelten (wenn ich das richtig verstanden habe) wieder nach Ablauf der Kündigungsfrist. Das heißt, z.B.:
    – Ende Elternzeit 31.05.2018
    – Kündigungsfrist 3 Monate durch ARBEITNEHMER
    Das heißt, eine Kündigung durch den ARBEITNEHMER ist zum Ende der Elternzeit 31.05.2018 oder dann frühestens zum 31.08.2018 möglich? Wie kündige ich denn vertragskonform zum 30.06. oder 31.07.2018?
    Vielen dank für eine Antwort.
    Viele Grüße
    Thomas

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Thomas,

      normalerweise ist es auch möglich eine Kündigung noch während der Elternzeit auszusprechen. Sie wird dann nach der festgelegten Frist wirksam. Wenden Sie sich im Zweifelsfall an einen Anwalt.

      Das Team von arbeitsvertrag.org

  47. Steffi

    Meine Elternzeit endet am 27.2.18. Eigentlich wollte ich um ein Jahr verlängern, da wir noch keinen Betreuungsplatz gefunden haben. Mein Arbeitgeber sagte jedoch, dies sei nicht möglich, da ich einen bis 08/18 befristeten Weiterbildungsvertrag habe (das ist m.E. nicht rechtens, aber ich wollte mich nicht streiten…).
    Ich habe mich somit entschlossen, zu kündigen. Es sind momentan alle Stellen besetzt; ich würde durch mein Rückkehrrecht in den Weiterbildungsvertrag als zusätzliche Kraft kommen, d.h. meinen Kollegen entsteht kein Nachteil durch meine Kündigung. Aus der Zeit vor der Elternzeit habe ich noch reichlich Resturlaub und Überstunden, die ausgeglichen werden müssen. Meine vertragliche Kündigungsfrist ist 6 Wochen vor Quartalsende. Verstehe ich es richtig, dass ich somit Mitte Februar zum 31.3. kündigen kann, meinen Resturlaub/ Überstunden einreichen und damit den März über noch als „versicherungspflichtig beschäftigt“ gelte? Vielen Dank für Ihre Hilfe!

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Steffi,

      Arbeitnehmer können in der Regel Ihren Resturlaub noch vor dem durch die Kündigung bestimmten Arbeitsende einfordern.

      Das Team von arbeitsvertrag.org

  48. Elena

    Guten Tag!
    Wenn ich zunächst 2 Jahre Elternzeit eingereicht habe und vermute, dass mir meine Chefin (Kleinbetrieb) kündigen will, kann ich dann einfach das dritte Jahr zusätzlich beantragen? Oder ist das ein Problem mit den 8 Wochen Kündigungsschutz vor Begimn der „weiteren“ Elternzeit?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Elena,

      ein Konflikt mit dem Kündigungsschutz von 8 Wochen vor Beginn der Elternzeit sollte hier nicht vorliegen, da Sie drei Jahre Elternzeit beantragen dürfen. Wenden Sie sich im Zweifelsfall an einen Anwalt.

      Das Team von arbeitsvertrag.org

  49. Stephy

    Ich bin noch bis Mai in Elternzeit und wollte eigentlich in Teilzeit zurückkehren. Dies ist jedoch nicht möglich. Nun überlege ich, ob ich Vollzeit zurückkehre, habe jedoch erfahren, dass die Stelle bereits vertraglich besetzt wurde, da mein Chef davon ausgeht, dass ich nicht zurückkommen werde. Welche Möglichkeiten habe ich bzw. kann er mir kündigen? Kann ich eine Abfindung verlangen ?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Stephy,

      in Ihrem Fall wäre es ratsam sich von einem Anwalt beraten zu lassen. Wenn Sie Elternzeit genommen haben, sollten Sie in der Regel dazu in der Lage sein, nach Ablauf der Elternzeit wieder in Ihre Stelle zurückzukehren (sofern es sich nicht um ein befristetes Arbeitsverhältnis handelt).

      Das Team von arbeitsvertrag.org

    2. Shima

      Hallo stephy
      Dein Arbeitgeber muss die Stelle für dich frei halten.

  50. Nadine C.

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    Wo steht es geschrieben, dass die Kündigungsfrist für den Arbeitgeber nach der Elternzeit 3 Monate beträgt?
    Ich dachte, es gelten nach der Elternzeit die gesetzlichen Kündigungsfristen.
    Ich wurde am letzten Tag der Elternzeit ohne Angabe von Gründen mit einer 2 wöchigen Frist gekündigt.
    Interessant wäre es für mich zu erfahren, ob die Kündigungsfristen nach der Elternzeit nicht evtl doch gleichgestellt sind (für Arbeitnehmer und Arbeitgeber) und warum sie ggf nicht gleich gestellt sind?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Nadine,

      nach der Elternzeit gelten wieder die Kündigungsfristen, die in Ihrem alten Arbeitsvertrag ausgehandelt wurden.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

    2. Schimpel

      Ich befinde mich bis August in elternzeit,
      Ich war vor meiner Schwangerschaft in Bayern angestellt, lebe jetzt aber in baden württemberg. Der Arbeitsweg ist für mich und meinen Arbeitgeber zu weit. Ab wann kann ich gekündigt werden? Und zu welchem Zeitpunkt?
      Wenn die vertragliche Kündigungsfrist eingehalten werden muss, heißt das für mich täglich 200km einfach pendeln. Gibt es da Sonderregelungen?

Hinterlassen Sie einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert