Der Anstellungsvertrag und seine Besonderheiten

Von Jörg K.

Letzte Aktualisierung am: 23. Januar 2024

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

Meist wird zwischen einem Anstellungsvertrag und einem Arbeitsvertrag nicht unterschieden.
Meist wird zwischen einem Anstellungsvertrag und einem Arbeitsvertrag nicht unterschieden.

Im Arbeitsrecht werden Verträge zwischen zwei Parteien – in der Regel Arbeitnehmer und Arbeitgeber – abgeschlossen. In diesen sind die Rechte und Pflichten beider Partner schwarz auf weiß festgehalten.

Dazu gehören nicht nur die Themen, die einen Arbeitnehmer besonders interessieren wie ihr Anspruch auf Arbeitsentgelt und Urlaub in bestimmter Höhe. Auch wie Sie sie sich bei Krankheit zu verhalten haben und wie es um die Entgeltfortzahlung bestellt ist, wird im Anstellungsvertrag geklärt.

Auf der anderen Seite ist ein angestellter Arbeitnehmer natürlich auch dazu verpflichtet, die Interessen des Unternehmens zu wahren, in dem er tätig ist. Es sind daher auch immer wieder Geheimhaltungs- und Verschwiegenheitsklauseln im Arbeitsvertrag festgehalten, die der beiderseitigen Zustimmung mittels Unterschrift bedürfen.

Arbeitsverträge gibt es in unterschiedlichen Ausprägungen:

  • unbefristet
  • befristetet
  • Teilzeit-Vertrag
  • Minijob
  • Vertrag über die freie Mitarbeit/Projektvertrag
  • Praktikantenvertrag
  • Probearbeitsvertrag

Der Begriff Anstellungsvertrag wird häufig mit dem vom Arbeitsvertrag gleichgesetzt.

Kompaktwissen: Anstellungsvertrag

Was ist ein Anstellungsvertrag?

Der Anstellungsvertrag ist letztlich nichts anderes als ein Arbeitsvertrag. Er regelt das Arbeitsverhältnis zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer als Angestellten.

Welche Regelungen beinhaltet ein Anstellungsvertrag?

Neben der genauen Tätigkeitsbeschreibung und dem Gehalt gehört der Beginn des Arbeitsverhältnisses zum wesentlichen Vertragsinhalt. Auch Regelungen zu Urlaub und Überstunden sowie Kündigungsfristen sind üblich.

Wie sieht ein Anstellungsvertrag aus?

Die genaue Vertragsgestaltung hängt immer von den jeweiligen Umständen ab. Wie ein Anstellungsvertrag aussehen kann, veranschaulicht das obige Muster.

Der Anstellungsvertrag – eine Definition

Unter einem Anstellungsvertrag verstehen Juristen unter anderem den selbstständigen Dienstvertrag einer im Vorstand einer Aktiengesellschaft (AG) sitzenden Person bzw. des Geschäftsführers einer GmbH (Gesellschaft mit begrenzter Haftung), auch CEO genannt (Chief Officer Executive).

Bei einer Aktiengesellschaft handelt es sich um eine Kapitalgesellschaft, für deren Gründung mindestens eine Summe von 50.000 Euro nötig ist. Dieser Betrag stellt ihr Grundkapital dar. Es wird in kleinere Beträge unterteilt und als Aktie an sogenannte Aktionäre verkauft, die hierdurch einen Anteil an der Gesellschaft erwerben.

Eine GmbH gehört ebenfalls zu den Kapitalgesellschaften und wird von mindestens einer natürlichen Person gegründet. Sie ist als Rechtsform sehr beliebt, weil die beteiligten Gesellschafter nicht mit ihrem Privatvermögen, sondern in der Regel nur mit dem Stammkapital (Gesellschaftsvermögen) haften, das mindestens 25.000 Euro betragen muss. Der mit einem Anstellungsvertrag eingesetzte Geschäftsführer wickelt die geschäftlichen Angelegenheiten ab und vertritt die GmbH nach außen auch vor Gerichten. Sie muss wie andere Gesellschaften auch Steuern entrichten (Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer und Solidaritätszuschlag).

Wird ein CEO zum Beispiel in einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung angestellt, gehen seine Rechte und Pflichten zum Teil aus dem Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung hervor. Zusätzlich braucht es jedoch einen Geschäftsführer-Anstellungsvertrag, in dem die konkreten Rahmenbedingungen vom Arbeitsverhältnis festgehalten werden.

Ob es sich bei einem angestellten Geschäftsführer um einen Arbeitnehmer handelt, ist im Recht bisher noch nicht abschließend geklärt worden, herrschen doch je nach Gericht unterschiedliche Ansichten. Während der Bundesgerichtshof (BGH) die Gleichsetzung negiert, sieht es das Bundesarbeitsgericht als erwiesen an, dass ein Geschäftsführer durch einen Anstellungsvertrag sehr wohl zum Arbeitnehmer werden kann, unter der Voraussetzung, dass eine persönliche Abhängigkeit besteht und er sich Weisungen beugen muss.
Ein Geschäftsführer-Anstellungsvertrag sollte schriftlich abgeschlossen werden.
Ein Geschäftsführer-Anstellungsvertrag sollte schriftlich abgeschlossen werden.

Wird ein Geschäftsführervertrag abgeschlossen, muss dies nicht zwingend schriftlich erfolgen. Das bedeutet: Auch die mündliche oder stillschweigende Vereinbarung eines Vertrages ist rechtens. Es empfiehlt sich jedoch zu Nachweiszwecken die Konditionen der getroffenen Vereinbarungen schwarz auf weiß festzuhalten, um den Anstellungsvertrag im Streitfall als Beweismittel vorzulegen.

Ist einer der Gesellschafter als CEO eingesetzt, sollte ein Anstellungsvertrag unbedingt zu Papier gebracht werden, ergeben sich doch sonst Probleme bei der steuerlichen Berücksichtigung von Betriebsausgaben. Es bedarf für die Ansetzung von Gehaltszahlungen und Sachbezügen nämlich vorab einer schriftlich dokumentierten Vereinbarung, in Form eines Anstellungsvertrages. Ist dieser nicht vorhanden, bleibt diese Möglichkeit verwehrt.

Was beinhalten Anstellungsverträge?

Geschäftsführer einer Gesellschaft mit begrenzter Haftung profieren häufig nicht von den Regelungen, die für Arbeitnehmer in verschiedenen Gesetzen festgehalten wurden, wie zum Beispiel Kündigungsschutz, Arbeitszeitgesetz, Entgeltfortzahlung, Mutterschutz und Urlaubsgesetz. Ein schriftlicher Anstellungsvertrag, der als Muster unter anderem auf der Internetseite der IHK (Industrie- und Handelskammer) zur Verfügung steht, ist deshalb umso wichtiger, sichert er doch ab.

Wird ein Anstellungsvertrag geschlossen, sollte er folgende Punkte enthalten:

  • Recht auf Erholungsurlaub, der vergütet wird (sollte mindestens die Anzahl an Urlaubstagen umfassen, die das Bundesurlaubsgesetz vorsieht)
  • Recht auf Entgeltfortzahlung kommt es zur Erkrankung (auch hier sind die Vorgaben Entgeltfortzahlungsgesetzes möglichst nicht zu unterschreiten; anzustreben ist also, dass das Gehalt für eine Dauer von mindestens sechs Wochen weitergezahlt wird)
  • Recht darauf, eine gewinnbringende Lebens- oder Rentenversicherung abzuschließen
  • Recht darauf, eine vorteilhafte Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen
  • für den Geschäftsführer günstige Kündigungsfristen, die möglichst lange andauern (sind von Bedeutung, wenn er seines Amtes enthoben wird; als absolutes Mindestmaß sollte im Anstellungsvertrag eine dreimonatige Frist zum Ende des Quartals vereinbart werden)

Darüber hinaus muss der Anstellungsvertrag auch die dem Geschäftsführer zustehende Vergütung beinhalten. Diese sollte sich an den am Markt gängigen Konditionen orientieren. Entscheidend ist, wie groß das Unternehmen ist, wie viele Geschäftsführer eingesetzt sind, wie hoch das unternehmerische Risiko ist, bzw. wie hoch die eingefahrenen Erträge sind.

Statistisch gesehen verdienen CEOs durchschnittlich zwischen 70.000 Euro und 1,5 Millionen Euro im Jahr. Wird die Verteilung genauer betrachtet, zeigt sich, dass ein Drittel laut Anstellungsvertrag bis zu 175.000 Euro und weitere 33 Prozent zwischen 175.000 und 275.000 Euro einkassieren. Nur 10 Prozent knacken die 500.000 Euro-Marke. Wer ein Unternehmen alleinig vertritt, erhält in der Regel durchschnittlich 287.000 Euro jährlich. Zusätzlich kommen Boni meist noch dazu.

Braucht es eine Anstellungsvertrags-Rechtsschutz-Versicherung

Ein Geschäftsführer ist – wie der Name bereits erahnen lässt – für die Führung der Geschäfte einer GmbH verantwortlich. Er muss diese laut Paragraph 43 GmbHG sorgfältig ausführen. Tut er dies nicht, hat er unter bestimmten Umständen dafür zu haften:

(1) Die Geschäftsführer haben in den Angelegenheiten der Gesellschaft die Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes anzuwenden.

(2) Geschäftsführer, welche ihre Obliegenheiten verletzen, haften der Gesellschaft solidarisch für den entstandenen Schaden.

(3) Insbesondere sind sie zum Ersatz verpflichtet, wenn den Bestimmungen des § 30 zuwider Zahlungen aus dem zur Erhaltung des Stammkapitals erforderlichen Vermögen der Gesellschaft gemacht oder den Bestimmungen des § 33 zuwider eigene Geschäftsanteile der Gesellschaft erworben worden sind. Auf den Ersatzanspruch finden die Bestimmungen in § 9b Abs. 1 entsprechende Anwendung. Soweit der Ersatz zur Befriedigung der Gläubiger der Gesellschaft erforderlich ist, wird die Verpflichtung der Geschäftsführer dadurch nicht aufgehoben, daß dieselben in Befolgung eines Beschlusses der Gesellschafter gehandelt haben.“

§ 43 Abs. 2 und 3 GmbHG
Für Geschäftsführer und Manager lohnt sich die Überlegung, eine Anstellungsvertrag-Rechtsschutz-Versicherung abzuschließen.
Für Geschäftsführer und Manager lohnt sich die Überlegung, eine Anstellungsvertrag-Rechtsschutz-Versicherung abzuschließen.

Wird ein Geschäftsführer für Fehlentscheidungen der Gesellschaft verantwortlich gemacht, können die Folgen massiv sein und richtig teuer werden. Damit das privat zusammengesparte Geld nicht vollkommen aufgebraucht wird, kann ein Unternehmen eine
D und O-Versicherung abschließen (Directors-and-Officers-Versicherung). Als eine Art Berufshaftpflichtversicherung sichert sie die Mitarbeiter in der Managementebene und Organe des Unternehmens ab. Dazu zählen in der Regel:

  • Vorstand
  • Geschäftsführung
  • Aufischtsrat
  • Beirat
  • Prokuristen

Darüber hinaus können sich Organmitglieder auch gegen Rechtsstreitigkeiten mit der GmbH selbst absichern, indem sie eine Anstellungsvertrags-Rechtsschutzversicherung abschließen. Diese springt ein, kommt es zu gerichtlichen oder außergerichtlichen Auseinandersetzungen. In der Regel trägt die Versicherung die Verfahrens- und Anwaltkosten. Nichtsdestotrotz muss im Rechtsschutzfall häufig ein Selbstbehalt variabler Höhe entrichtet werden.

Erhalten Sie also einen Anstellungsvertrag zur Vorlage, sollten Sie diesen auf Herz und Nieren prüfen, bevor Sie ihn mit Ihrer Unterschrift versehen.

Wie sieht ein Anstellungsvertrag aus? Unser Muster zeigt es Ihnen

Muster Aufhebungsvertrag

Für gewöhnlich ist ein Anstellungsvertrag für Geschäftsführer sehr umfangreich und kann verschiedene Vereinbarungen enthalten. Das Ihnen von uns kostenlos zur Verfügung gestellte Muster soll daher lediglich als Orientierung dienen und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit. Mit der Vorlage erhalten Sie jedoch eine Idee, wie so ein Dokument aussehen kann. Es steht als .doc und .pdf zur Verfügung.

Download: Muster Anstellungsvertrag (.doc)

Download: Muster Anstellungsvertrag (.pdf)

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Der Anstellungsvertrag und seine Besonderheiten
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Über den Autor

Autor
Jörg K.

Jörg hat Rechtswissenschaften an der Universität Passau studiert. Nachdem er Erfahrung in verschiedenen Verlagen gesammelt hat, stieß er 2019 zur Redaktion von arbeitsvertrag.org. In seinen Ratgebern befasst er sich mit verschiedenen Themen rund um Arbeitsrecht.

27 Gedanken zu „Der Anstellungsvertrag und seine Besonderheiten

  1. Georg

    Hallo, habe 3 kurze sehr wichtige Fragen bitte bevor ich Vertrag unterschreibe.
    1) Was bedeutet praktisch der Satz im Vertrag?
    Ansprüche auf Freizeitausgleich oder Vergütung für Über-und Mehr-,Nacht-,Sonn-,Schicht sowie Feiertagsarbeit können generell nur entstehen, wenn die Tätigkeit durch den Arbeitgeber angeordnet oder genehmigt ist. Ich arbeite bei einer Tankstelle, die Feiertage und Sonntags geöffnet hat.
    Bekomme ich also Zulagen oder nicht?

    2) im Vertrag steht NUR: Der Arbeitnehmer wird für die Zeit ab dem XXXX als Verkäufer eingestellt. Es gibt keine Dauer des Vertrages, ist das Normal? Muss ich nicht die Dauer verlangen?

    3) Arbeitszeit ist 24 Stunden/Woche. Betrieb hat 7 Tage/Woche geöffnet. Wie viele Urlaubstage laut Gesetz stehen mir zu?
    Vielen lieben Dank im Voraus für Ihre Antworten!

  2. Georgios 28 T.

    Hallo, habe 3 kurze sehr wichtige Fragen bitte bevor ich Vertrag unterschreibe.
    1) Was bedeutet praktisch der Satz im Vertrag?
    Ansprüche auf Freizeitausgleich oder Vergütung für Über-und Mehr-,Nacht-,Sonn-,Schicht sowie Feiertagsarbeit können generell nur entstehen, wenn die Tätigkeit durch den Arbeitgeber angeordnet oder genehmigt ist. Ich arbeite bei einer Tankstelle, die Feiertage und Sonntags geöffnet hat.
    Bekomme ich also Zulagen oder nicht?

    2) im Vertrag steht NUR: Der Arbeitnehmer wird für die Zeit ab dem XXXX als Verkäufer eingestellt. Es gibt keine Dauer des Vertrages, ist das Normal? Muss ich nicht die Dauer verlangen?

    3) Arbeitszeit ist 24 Stunden/Woche. Betrieb hat 7 Tage/Woche geöffnet. Wie viele Urlaubstage laut Gesetz stehen mir zu?
    Vielen lieben Dank im Voraus für Ihre Antworten!

  3. Horst R.

    Ich war über 8 Jahre nach dem GKG des Landes Brandenburg ein gewählter hauptamtlicher Verbandsvorsteher eines kommunalen Trink- und Abwasserzweckverbandes. Mit Arbeitsaufnahme erhielt ich einen Arbeitsvertrag mit der Klausel, dass dieser durch einen Anstellungsvertrag abgelöst wird. Diesen habe ich nicht erhalten.
    Nun höre ich von meinen Berufskollegen, dass diese eine Betriebsrente erhalten. Habe ich darauf auch einen Anspruch, obwohl mein Ausscheidedatum 2000 war?

  4. Wartenberg

    Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe einen Anstellungsvertrag ,da mein Arbeitgeber gewechselt hat Worauf muss ich jetzt achten? Es ist verankert : Probezeit, Allgemeine Pflichten, Arbeitszeit, Gehalt, Abtretung von Schadenersatzansprüchen, Nebentätigkeiten, Verschwiegenheitspflicht, Persönliche Daten, Persönliche Daten. Mein alter Arbeitsvertrag enthielt auch die Klausel Weihnachtsgeld bzw .Urlaubsgeld .Meine Frage muss ich diesen neuen Vertrag unterschreiben obwohl ich einen Arbeitsvertag habe? Es hat sich doch nur der Name des Arbeitsgeber geändert. Mit freundlichen Grüßen Helga

  5. Robert

    Hallo,
    ich arbeite seit ca. 15 Jahren im selben Unternehmen und habe einen jährlich befristeten Anstellungsvertrag. Ich erhalte eine Bruttovergütung als Tagespauschale, in welcher bis zu 10 Arbeitsstunden täglich, so das 13. Gehalt und betriebliches Urlaubsgeld beinhaltet sind
    Ich arbeite jeden Tag in meinem Job wie ein normaler Angesteller, ausser wenn ich Urlaub mache, in dieser Zeit bin ich laut Arbeitgeber dann einfach „nicht disponiert“ und bekam daher bisher auch keine Lohnfortzahlung. Im Vertrag steht allerdings „Es gilt das Bundesurluabsgesetz in seiner jeweils gültigen Form“. Soweit ich das gesehen habe, bedeutet das bei einer 5 Stunden Woche, dass ich Anspruch auf Lohnfortzahlung für 20 Tage Urlaub im Jahr habe. Ich mach üblicherweise 6 Wochen Urlaub pro Jahr, also müsste ich davon doch eigtl. 4 Wochen vergütet bekommen ?
    Zur Arbeitszeit steht im Vertrag „Der Mitarbeiter wird auf Abruf nach den betrieblichen Erfordernissen tätig“. Allerdings arbeite ich wie gesagt täglich seit Jahren, es gibt höchstens eine Vertretung wenn ich im Urlaub bin. Meine „Schicht“ ist auch jeden normalen Arbeitstag disponiert.
    Habe ich in diesem Fall Anspruch auf Lohnfortzahlung für 20 Tage Urlaub im Jahr oder nicht ?

  6. Andreas

    Ich habe eine Frage:
    Ich habe seit fast 10 Jahren einen Anstellungsvertrag. In diesem Vertrag sind meine Tätigkeiten, Arbeitszeit, Vergütung, Urlaub, Krankheit, Kündigungszeit usw. beschrieben. Die Firma hat mir aber noch nie einen Gehalt bezahlt, mich auch nicht sozialversichert, stattdessen wurde ich aufgefordert, mich selbstständig zu machen. Dieser, von beiden Seiten unterzeichnete Anstellungsvertrag wurde bis heute noch nie aufgelöst. Die Firma ist der Meinung, dass mein Anstellungsvertrag nur internen Charakter hätte. Ich berechne meine Leistungen seit vielen Jahren auf selbstständiger Basis (Rechnungslegung), da ich ja auch von etwas leben muss, aber ich glaube, dass das nicht korrekt ist. Können Sie mir bitte hierzu Auskunft geben? Danke

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Andreas,
      bei derartigen Verträgen kann sich die Frage ergeben, ob eine sogenannte Scheinselbstständigkeit vorliegt, bei der zwar der Anschein einer Selbstständigkeit erweckt wird, tatsächlich aber ein sozialversicherungs- und lohnsteuerpflichtiges Arbeitsverhältnis besteht.
      Ob dies bei Ihnen der Fall ist und wie ein Anstellungsvertrag im Einzelfall auszulegen ist, dürfen wir nicht beurteilen, weil wir keine Rechtsberatung anbieten. In derartigen Situationen ist es ratsam, einen Rechtsanwalt einzuschalten, um die Rechtslage zu klären.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  7. Meho

    Hallo! Ich habe eine unbefristete AV habe aber vor weit weg umziehen(andere Bundesland).
    Darf ich das überhaupt weil das Unternehmen muss mir dann Auslösung bezahlen wenn ich weiter hier arbeite?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Meho,

      es sollte keine Einschränkung Ihrer Umzugswünsche aufgrund Ihres Arbeitsvertrages geben. Bezüglich der Auslösung sollten Sie jedoch noch einmal bei Ihrem Arbeitgeber nachfragen und im Zweifelsfall einen Anwalt für Arbeitsrecht zurate ziehen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  8. Manfred W.

    Guten Tag

    Habe ich als Angestellter Baupolier Anspruch auf Zulagen (Nachtzulage, Staubzulage, Tunnelzulage, Überstundenzuschlag, Auslöse..) Was muss in Arbeitsvertrag drin stehen.
    Danke!

    mit freundlichen Grüßen

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Manfred W.,

      hier gilt auch, was im Tarifvertrag drinsteht und was branchenüblich ist. Wenn Sie unsicher bezüglich der Zulässigkeit Ihres Arbeitsvertrages sind, können Sie sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht wenden.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  9. Eric

    Hallo, habe eine Frage arbeite im Osten und muss jetzt in den Westen arbeiten gehen, mein Chef sagt bekomme das gleiche Geld wie im Osten (Stundenlohn) habe auch ein anstellungsvertrag, ich bin der Meinung das er mir den westlohn zahlen muss. Bin als trockenbauer eingestellt. Stimmt das?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Eric,

      ausschlaggebend ist tatsächlich der Standort der Firma, nicht der Einsatzort. Hat die Firma Ihren Sitz im Osten, wird auch bei Einsätzen im Westen kein Westlohn gezahlt. Grundlage für diese Regelung ist die Zweite Verordnung über eine Lohnuntergrenze in der Arbeitnehmerüberlassung.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  10. Christa D.

    Ich hätte gerne Bescheid, bin Teilzeitkraft, arbeite Freitag und Samstag nicht, mußte aber zur Fortbildung an einem Freitag und Samstag, muß mir mein Chef die Stunden als Überstunde geben? Wer kann mir darüber Bescheid geben, danke

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Christa,

      was ein Arbeitgeber anordnen kann und was entlohnt werden muss, kann Ihnen ein Anwlt für Arbeitsrechte mitteilen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  11. Elke

    In meinem Anstellungsvertrag steht, er wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen, er endet mit dem folgenden Monat in de m die Mitarbeiterin die Altersgrenze zur gesetzlichen Rentenversicherung erreicht hat, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
    Meine Frage,20 18 wäre die frühstmögliche Rente, wegen langjährige versicherte.
    2020 die gesetzliche Renteneintritt.
    Wann endet das Arbeitsverhältnis ohne Kündigung?
    Mit freundlichen Grüße Elke

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Elke,

      das hängt von Ihrem Geburtsjahr ab. Viele sind verunsichert welches Renteneintrittsalter gilt, weil es über die Jahre immer wieder angehoben wurde. Allerdings richtet sich das Renteneintrittsalter nach dem Jahrgang. So gilt derzeit für Personen die 1964 oder später geboren wurden, die Rente mit 67 Jahren. Für manche Jahrgänge gelten auch besondere Regelungen für Frauen.

      Das Arbeitsvertrag.org-Team.

  12. Fuchs

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    in meinem Angestelltenvertrag folgendes unter dem §5 Gehalt/Sonstige Bezüge
    2. Die Vertragsparteien sind sich darüber einig, dass mit dem Gehalt auch eventuell anfallende Mehrarbeit, Nacht- und Sonntagsarbeit abgegolten ist.
    3. Hier gilt die gesonderte Vereinbarung zur bekannten Stellenausschreibung dass 10,0 h/ Monat im Bruttogehalt mit abgegolten sind.

    Meine Frage, ist das rechtlich erlaubt ? Heißt das, dass wenn ich die 10 h im Monat nicht habe, es mir vom Gehalt abgezogen wird ?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Fuchs,
      aus den wenigen Absätzen Ihres Vertrags lässt sich nicht entnehmen, wie Ihr Arbeitsverhältnis geregelt ist. Wenden Sie sich am Besten an einen Anwalt für Arbeitsrecht.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  13. s

    Hallo Hier meine Frage zum Arbeitsrecht:
    Seit einigen Jahren bin ich bei einer Firma beschäftigt und habe viele ( >>3 direkt aufeinander folgende) befristete Teilzeit-Areitsverträge erhalten. Dann wurde mir ein unbefristeter AV in Aussicht gestelltt. Nach einiger Zeit sagte man mir, dass ein unbefristeter AV nach der Beendigung meines ( noch 1,5 jahre laufenden) unbefristeten Vertrages ANGESTREBT sei. Nach zähen Verhandlungen erhielt ich nun einen unbefristeten AV, der direkt nach Ablauf des befristeten AV beginnt. Diesen Vertrag habe ich unterschrieben. Derzeit bin ich also noch in einem befristeten AV. Am Tag nach der Beendigung dieses befristeten AV startet mein neuer unbefristeter AV.
    Nun frage ich mich natürlich, warum ich nicht direkt einen unbefristeten Vertrag bekommen habe.
    Eventuell besteht die Möglichkeit, dass unsere Abteilung aufgelöst oder verkauft wird.

    Was bedeutet das juristisch für mich? Macht es rechtlich einen Unterschied ob der neue Vertrag erst in 1,5 Jahren startet oder wenn ich heute einen neuen bekäme? Hat meine Firma dadurch bessere Kündigungsmöglichkeiten?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo s,
      die Dauer eines Arbeitsverhältnis hat Auswirkung auf die Dauer der Fristen die fällig werden, wenn es zu einer Kündigung kommt.

      Das Team von Arbeitsvertrag.org

  14. Lukas T.

    Hallo Mein Name ist Lukas T. und ich bin als Feuerkünstler tätig. Ich habe zu diesem Zweck ein neben Gewerbe angemeldet. Für den Zeitraum einer oder mehrere Shows möchte ich einen Freund befristet anstellen. Was habe ich hier zu beachten. Muss ich die Person Sozial versichern? Was wäre der richtige Arbeitsvertrag für diese Situation. Ist es mir möglich als Kleinunternehmer befristet Leute anzustellen?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Lukas,

      als Kleinunternehmer dürfen Sie gewisse Einkommensgrenzen nicht überschreiten. Grundsätzlich können Sie Mitarbeiter einstellen, allerdings sollten Sie genau berechnen, ob Sie sich diese auch ‚leisten‘ können. Eine Befristung des Vertrags ist möglich, wenn der Erfolg der Firma noch nicht absehbar ist. Auch eine Sozialversicherung für die neuen Mitarbeiter abzuschließen, ist in der Regel Pflicht.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  15. Daniela

    Ich habe eine Frage: Und zwar habe ich einen Vollzeitanstellungsvertrag. Im Laufe der Jahre habe ich auf 30 Stunden gekürzt. Dann folgte ein Jahr Elternzeit. Ich bin dann 2014 mit 20 Stunden zurückgekehrt, möchte jetzt gerne wieder 30 arbeiten. Der Arbeitgeber verweigert dies. Habe ich kein Recht mehr auf eine höhere Stundenzahl? Eine Änderung in schriftlicher Form hat nie stattgefunden.

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Daniela,

      es empfiehlt sich solche Änderungen schriftlich festhalten zu lassen. Ohne Schriftformklausel sind jedoch auch mündliche Anpassungen, denen beide Parteien zustimmen, gültig. Überprüfen Sie, ob Ihr Arbeitsvertrag eine solche Klausel besitzt. Ist diese nicht vorhanden, muss Ihr Arbeitgeber unter Umständen erneut einer Änderung zustimmen, um Ihrem Wunsch nachzukommen. Einen grundsätzlichen Anspruch auf eine Anpassung scheint es hier nicht zu geben. Bei Zweifeln wenden Sie sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht. Dieser kann Ihren Fall genauer beleuchten und Ihnen eine umfangreiche Rechtsberatung bieten.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  16. Anita W.

    Bei mir steht im Anstellungsvertrag das ich während der Dauer des Arbeitsverhältnissss verpflichtet über den Inhalt dieses Vertrages Stillschweigen zu bewahren.. Darf ich mit niemanden darüber sprechen. Auch nicht mit meinen Mann.
    Lg Ania W.

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Anita,
      haben Sie den Vertrag unterschrieben und sich zur Verschwiegenheit bezüglich betrieblicher Vorgänge verpflichtet, sollten Sie sich daran halten.
      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

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