Unbefristeter Arbeitsvertrag und Kündigung – Wie passt das zusammen?

Von Jörg K.

Letzte Aktualisierung am: 28. Januar 2024

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

Unbefristeter Arbeitsvertrag: Durch Kündigung beenden Sie das sichere Arbeitsverhältnis.
Unbefristeter Arbeitsvertrag: Durch Kündigung beenden Sie das sichere Arbeitsverhältnis.

Viele Arbeitnehmer sehnen sich danach, endlich einmal in ihrem Leben einen Arbeitsvertrag ihr Eigen nennen zu dürfen, der sie nicht immer nur für einen befristeten Zeitraum von ein bis zwei Jahren einstellt. Noch dazu weist jeder dieser häufig eine Probezeit von sechs Monaten auf, in der Beschäftigte binnen zwei Wochen (Kündigungsfrist) ohne Angabe von Gründen vor die Tür gesetzt werden dürfen.

Diese Unsicherheit verursacht bei vielen Arbeitnehmern Bauchschmerzen, schließlich ist eine Planbarkeit kaum und eine Vereinbarkeit von Beruf und Familie quasi gar nicht gegeben. Was kann also dazu motivieren, die Kündigung eines unbefristeten Arbeitsvertrages vorzunehmen? Die Antwort auf diese und andere Fragen erhalten Sie im nachfolgenden Ratgeber.

Kompaktwissen: Kündigung eines unbefristeten Vertrags

Darf mir der Arbeitgeber ohne Grund den unbefristeten Vertrag kündigen?

Ja, das ist mitunter zulässig. Insbesondere während der Probezeit bedarf es keiner Begründung. Nur wenn das Kündigungsschutzgesetz anwendbar ist, muss der Arbeitgeber einen Kündigungsgrund angeben. In diesem Fall kann die Kündigung betriebsbedingt, verhaltens- oder personenbedingt erfolgen.

Welche Fristen sind bei der Kündigung eines unbefristeten Arbeitsvertrags einzuhalten?

Sofern im Arbeitsvertrag keine Kündigungsfristen festgelegt sind, gelten die gesetzlichen Bestimmungen des § 622 BGB. Danach richtet sich die Kündigungsfrist für den Arbeitgeber nach der Dauer des Arbeitsverhältnisses, während für Arbeitnehmer eine vierwöchige Frist gilt.

Ist eine mündliche Kündigung wirksam?

Nein, laut § 623 BGB bedarf ein unbefristeter Arbeitsvertrag der schriftlichen Kündigung. Demnach genügt auch keine E-Mail.

Unbefristetes Arbeitsverhältnis kündigen – warum?

Die Sicherheit eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses aufzugeben, fällt vielen Menschen nicht leicht, da mit der Kündigung auch die finanzielle und karrieretechnische Ungewissheit kommt. Wer sich zum Beispiel eine Eigentumswohnung oder ein Haus kauft, hat meist nicht so viel Geld auf der hohen Kante, dass er den fälligen Betrag auf einen Schlag auf den Tisch legen kann. In einem solchen Fall ist ein sicherer Job sehr viel wert, da er die Zahlung der vereinbarten Raten gewährleistet. Umso schlimmer, wenn ein unbefristeter Vertrag durch Kündigung gefährdet ist. Wir führen im Folgenden auf, welche arbeitnehmerseitigen und arbeitgeberseitigen Gründe es gibt, die Kündigung trotz unbefristetem Arbeitsvertrag vorzunehmen.

Kündigung: Unbefristeter Arbeitsvertrag durch Arbeitnehmer beendet

Warum Beschäftigte sich aus eigenen Stücken dazu entschließen, ein „sicheres Arbeitsverhältnis“ aufzugeben, ist für gewöhnlich eine höchst individuelle Entscheidung. Nichtsdestotrotz gibt es häufig Ursachen, die sich immer wieder finden. Mit diesen wollen wir uns im Folgenden beschäftigen.

Kündigung: Ein unbefristeter Arbeitsvertrag kann durch den Arbeitgeber ebenso gekündigt werden wie von Ihnen selbst.
Kündigung: Ein unbefristeter Arbeitsvertrag kann durch den Arbeitgeber ebenso gekündigt werden wie von Ihnen selbst.
  • Mobbing am Arbeitsplatz: Die permanente und zielgerichtete Herabsetzung von Kollegen und Vorgesetzten über Wochen und Monate hinweg, steckt kaum jemand einfach so weg. Hieraus können sich ernsthafte psychische Krankheiten entwickeln. Einige Arbeitnehmer entschließen sich daher mit Blick auf ihre eigene Gesundheit dazu, den Job aufzugeben, um gesund zu werden.
  • besseres Jobangebot: Die Themen unbefristeter Arbeitsvertrag und Kündigung passen auch dann zusammen, wenn ein anderer potenzieller Arbeitgeber bessere Konditionen bietet. Mehr Urlaub und mehr Geld können hier ausschlaggebend dafür sein, das sichere Arbeitsverhältnis aufzugeben.
  • Über-/Unterforderung: Ist ein finanzielles Polster vorhanden, können auch die Arbeitsinhalte ausschlaggebend für die Entscheidung „Kündigung trotz unbefristeten Arbeitsvertrag“ sein. Wird vom Vorgesetzten permanent zu viel oder zu wenig verlangt, kann das Mitarbeiter ebenso belasten und zur freiwilligen Aufgabe des Arbeitsplatzes führen.
  • Auszeit nehmen: In unserer leistungsorientierten Gesellschaft schuften viele Menschen erst für die Schule, später in der Ausbildung oder an der Universität und gehen dann nahtlos in ein streng geregeltes Beschäftigungsverhältnis über. Zeit zum Durchatmen bleibt abgesehen vom gesetzlich definierten Arbeitsurlaub hier nicht. Wenn mal eine längere Auszeit nötig ist, der Arbeitgeber jedoch kein „Sabbatjahr“ genehmigt, kann ein unbefristeter Arbeitsvertrag aufgegeben werden. Dieser Kündigungsgrund setzt jedoch ebenso voraus, dass Sie sich vorher Gedanken dazu gemacht haben, wie Sie Ihren Lebensunterhalt in dieser Zeit finanzieren.

Unbefristeter Arbeitsvertrag: Kündigung durch Arbeitgeber

Ein Dauerschuldverhältnis, wie es ein Arbeitsvertrag herstellt, kann natürlich nicht nur von der Seite des Arbeitnehmers aus gekündigt werden. Auch Arbeitgeber können sich zu diesem Schritt entschließen. Was sie hierzu motivieren kann? Diese Auswahl zeigt, wann Sie als Arbeitnehmer gekündigt werden können.

  • schlechte Auftragslage: Ein unbefristeter Arbeitsvertrag und die Kündigung gehen Hand in Hand, wenn es einem Unternehmen nachhaltig so schlecht geht, dass es die Personalkosten in der Form nicht mehr stemmen kann. Aus betriebsbedingten Gründen kann es sich dann dazu entschließen, eine betriebsbedingte Kündigung vorzunehmen.
  • Diebstahl: Ebenso steht die Entlassung im Raum, wenn ein Arbeitnehmer sich wiederholt am Firmeneigentum bedient hat und auch eine bereits erteilte Abmahnung bei ihm nicht die notwendige Einsicht erzeugte.
  • unentschuldigtes Fehlen: Arbeitnehmer sind vertraglich dazu verpflichtet, sich bei Vorliegen einer krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit zeitnah beim Arbeitgeber krank zu melden und binnen einer maximalen Frist von 4 Tagen ihre Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung einzureichen. Der Vorgesetzte oder Personalverantwortliche darf hierauf von Rechtswegen bereits am ersten Tag bestehen.
  • häufige krankheitsbedingte Ausfälle: Mit der Kündigung für ein unbefristetes Arbeitsverhältnis kann der Arbeitgeber auch reagieren, wenn ein Arbeitnehmer zu häufig krank ist und verschiedene weitere Voraussetzungen eingehalten werden. Dem Gesetzgeber ist in diesem konkreten Fall sehr am Arbeitnehmerschutz gelegen.

Kündigungsfristen laut Arbeitsrecht bei unbefristetem Arbeitsvertrag

Unbefristeter Arbeitsvertrag: Eine Kündigung ohne Grund erfolgt de facto nie. Bei fristloser Entlassung liegt ein triftiger vor.
Unbefristeter Arbeitsvertrag: Eine Kündigung ohne Grund erfolgt de facto nie. Bei fristloser Entlassung liegt ein triftiger vor.

Jeder schriftliche Arbeitsvertrag, der in der Regel vor dem Antritt einer neuen Beschäftigung von beiden Vertragsparteien unterschrieben wird, enthält neben den wichtigen Konditionen Vergütung und Anzahl der Urlaubstage auch eine Klausel dazu, unter welchen Umständen die Kündigung möglich ist.

Ob unbefristeter oder befristeter Arbeitsvertrag macht hier für gewöhnlich keinen Unterschied.

Ein befristeter Arbeitsvertrag endet automatisch nach der angegebenen Laufzeit, kann jedoch auch vorher gekündigt werden. In der Regel muss in diesem Fall eine bestimmte Frist eingehalten werden. Ist nach Abwägung der Interessen beider Parteien eine Fortführung des Beschäftigungsverhältnisses nicht zumutbar, darf eine außerordentliche, fristlose Kündigung vorgenommen werden.

Arbeitgeber und Arbeitnehmer entschließen sich zur Aufhebung ihrer vertraglichen Beziehung, wenn ein Kündigungsgrund vorliegt. Ein unbefristeter Vertrag wird jedoch erst dann endgültig beendet, wenn ein gewisser Zeitraum verstrichen ist. Wie lange dieser dauert, ist den konkreten Vereinbarungen im Vertragswerk zu entnehmen.

Die gesetzlichen Mindeststandards können dem § 622 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) entnommen werden. Aus der Kodifikation geht hierbei hervor, dass Arbeitgeber umso längere Fristen einhalten müssen, bevor sie einen Mitarbeiter final vor die Tür setzen, je länger dieser für das Unternehmen tätig war. Bereits ab einer Betriebszugehörigkeit von fünf Jahren beläuft sich der Zeitraum nicht mehr auf vier, sondern acht Wochen zum Ende eines Kalendermonats. Für Arbeitnehmer gilt ein wesentlich geringerer gesetzlicher Mindeststandard. Sie können, sofern der Arbeits- oder Tarifvertrag keine anderweitigen Regelungen vorsieht, die Kündigung mit einer Frist von vier Wochen zum 15. oder Ende eines Monats vornehmen.

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Unbefristeter Arbeitsvertrag und Kündigung – Wie passt das zusammen?
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Über den Autor

Autor
Jörg K.

Jörg hat Rechtswissenschaften an der Universität Passau studiert. Nachdem er Erfahrung in verschiedenen Verlagen gesammelt hat, stieß er 2019 zur Redaktion von arbeitsvertrag.org. In seinen Ratgebern befasst er sich mit verschiedenen Themen rund um Arbeitsrecht.

184 Gedanken zu „Unbefristeter Arbeitsvertrag und Kündigung – Wie passt das zusammen?

  1. Benjamin

    Hey, liebes Team,
    Ich hatte einen Unbefristeten Arbeitsvertrag, jedoch wurde mir gesagt, das mein Vertrag zum 31.12. 22 auslaufen würde und nicht verlängert werden kann. Das erfuhr ich per WhatsApp am 15.12.22. Auch nach mehrfacher Nachfrage kam nie eine Kündigung an. Lohnt sich dabei ein Anwalt und was würde es bringen?
    Dankeschön schon mal und liebe Grüße.

  2. Michael

    Darf der Arbeitgeber einen Unbefristeten Arbeitsvertrag einfach auslaufen lassen und dann wieder einen neuen Vertrag abschließen?

  3. M.

    Hallo, nach fast 6 Jahren beim Hotel als Nachtdienst Arbeit habe ich eine Kündigung. Grund war 3 verschiedene Abmahnungen. Welche Ansprüche, Rechte hab ich. Darf ich eine Abfindung von dieser Zeitraum bekommen. Ich fühle mich wie ausgenutzt. Vielen Dank

    LG

  4. Axel

    Hallo ich habe am 18.3.22 ne unbefristeten Arbeitsvertrag unterschrieben. Am 8.8.22 habe ich mir auf der Baustelle ne Bandscheibenvorfall weggeholt . Meine Probezeit betrug 6Monate und mein Arbeitergeber hat mich zum 31.10.2022 gekündigt unter Anrechnung von mein Urlaub 10 Tage und 40 Überstunden die er ein behalten will . Was kann ich da gegen tun ich bin noch 6 Wochen durch meine op krank geschrieben

    1. Mete

      Ich bin seit 4,5 Jahren angestellt und in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis. Mein Arbeitgeber hat verkündet, aus betriebsbedingten Gründen eine Kündigung auszusprechen.
      Das Unternehmen ist jedoch nicht „Pleite“, ganz im Gegenteil. Dazu kommt:
      Ich habe eine ordentliche Kündigung meines unbefristeten Arbeitsverhältnisses erhalten und keine „betriebsbedingte“ Kündigung.
      Ist das rechtens?

  5. Rodrigo

    ich arbeite für eine Firma seit 5 Jahren. Unbefristeter Arbeitsvertrag ist vorhanden. Was passiert wenn ich gekündigt werde? Ist der Arbeitgeber verpflichtet mich eine Entscheidung zu bezahlen?

    danke in Vorau

  6. Sascha

    Hallo.
    Mir wurde leider mein unbefristetes Arbeitsverhältnis gekündigt. Meine Leistung und Verhalten war stets einwandfrei, was mir auch Kollegen schriftlich attestiert haben.
    Nach der Probezeit ging das AV stillschweigend in ein unbefristetes über und einen Monat später war ich4 Wochen im Urlaub.
    Meine Rückkehr wurde bereits sehnlichst erwartet und alles war gut.
    Es war nun Mitte Februar und die Corona Inzidenzen waren ziemlich hoch. Ich fragte daher nach Homeoffice, was erstmal ausgesessen wurde.
    Als ich darauf hinwies, daß es eine gesetzliche Verordnung diesbezüglich gibt, wurde es aber eklig.
    Die Stimmung kippte allmählich und in der darauf folgenden Woche wurde ich krank.
    Als ich wieder zur Arbeit kam, hatte ich morgens bereits keinen Zugang zum System mehr und Nachmittags wurde mir die Kündigung eröffnet.
    Begründung war Unzuverlässigkeit, was aber vorgeschoben ist und ich auch beweisen kann.
    Om Kündigungsschreiben selbst ist überhaupt kein Grund angegeben.
    Ich habe vorsichtshalber Klage eingereicht und die Abfindung, die mir angeboten wird, erhöht sich regelmäßig. Allerdings hilft mir diese nicht weiter, ich benötige meinen äußerst gut bezahlten Job.
    War diese Kündigung im Rahmen des Rechts?
    Und wie sind meine Chancen bei der Klage auf Wiedereinstellung?
    Für eine Antwort wäre ich sehr dankbar.

    Beste Grüße
    Sascha

  7. Malek

    Hallo,

    Ich hab unbefristet Arbeitsvertrag im Kleinbetrieb wurde aber gekündigt Grund dafür ist keine weitere Aufträge kann ich Abfindungen einrichten?

  8. Andreea

    Hallo ich bin die Andreea ich habe eine frage kann mich der Arbeitgeber mit unbefristeten Vertrag kündigen als alleinerziehende Mutter wenn ich oder mein Kind krank ist Weill die sind zu mir mit einen Angebot gekommen weigen eine Aufhebungs Vertrag gekommen. Danke

  9. Nizar

    Hallo eine frage ich habe einen unbefristeten Arbeitsvertrag. Arbeite in dieser Firma seit 1jahr und 2 Monate.
    Gestern wurde mir gesagt ich passe doch nicht zu der Firma und wurde mir nah gestellt eine neue stelle zu suchen. Msn sagte mir bis 1 November sollte ich was finden selber Kündigen.
    Jetzt abgesehen das meine Motivation gleich 0 ist bei jemand zu arbeiten der mich gar nicht haben will. Rein rechtlich können die mich kündigen? Den Betrieb geht es den Anschein gut und selbst durch Corona hatten wir keine nennenswerte einbüsse

  10. Beate

    Hallo zusammen,

    ich habe eine ordentliche Kündigung ohne Angabe zum Kündigungsgrund erhalten. Nach der ersten Güteverhandlung gab es leider kein Ergebnis, so dass jetzt die Gegenpartei ihren Joker „betriebsbedingte Kündigung“ ausspielte und der Geschäftsführer meine Aufgaben übernimmt.
    Muss der ARbeitgeber mir nun nochmal eine Kündigung zustellen oder reicht die erste aus!?

    Für ein kurzes Feedback bin ich dankbar

    VG
    Beate

    1. Robert

      Hallo,
      Ich Arbeite seit über 2 Jahren Unbefristet in meiner Firma und möchte da Kündigen da ich nicht jeden Tag immer das gleiche machen möchte.

      Muss ich bei meiner Kündigung einen Grund nennen warum ich da Kündige.

      Wen ja wie soll ich das Dan richtig formulieren damit mein Chef genau weiß was ich meine.

      Da ich schon eine neue Stelle gefunden habe könnte ich da zu 01.12.2020 da anfangen wan sollte Dan die Kündigung spätestens vorliegen.

      Für eine schnelle Antwort bin ich sehr dankbar.

  11. Deborah S.

    Hallo zusammen,

    Ich habe 10 Jahre in einer Stadtverwaltung als Verwaltungsfachangestellter gearbeitet. Dort habe ich dann nochmals eine Ausbildung zum Bauzeichner absolviert. Nach Ausbildungsende habe ich einen befristeten 1 Jahresvertrag als Bauzeichner erhalten. Richtet sich meine Kündigungsfrist jetzt nach der Frist im neuen Vertrag mit zwei Wochen oder meiner Beschäftigungszeit von 10 Jahren bei der Stadt?!

    Herzliche Grüße,
    Deborah

  12. Beata

    Hallo ,ich habe Unbefristeten Arbeitsvertrag -mini Job bei [edit. v. d. Red.] ,mein arbeitsplatz ist wegen der stilllegung der anlage geschlossen.
    Mein Chef möchte, dass ich mich selbst kundige aber muss ich das ? Kann ich Entschädigung bekommen ?

  13. Sascha K.

    Unachtsam unter druck gesetzt passierte mir erneut Arbeitsunfall hatte unbefristet Vertrag. Nach 2 Au in 12 Monaten bekam ich Kündigung zum 15.12.2019 kann er das so einfach machen?

  14. Andrea

    Sehr geehrte Team,

    Ich arbeite im Krankenhaus als Med. Fachangestellte und habe ein unbefristeter Vertrag (Teilzeit 45 %). Darüber hinaus bin ich Vollzeitstudentin und Alleinerziehende. Meine Chefin sagte mir ich soll mein Vertrag ändern lassen um weniger Stunden im Monat arbeiten zu müssen. Es ist so, dass ich nur Fr.-So. arbeite und Feiertage, dementsprechend entstehen unter der Wochen Minus Stunden die ich dann am Wochenende wieder ausgleichen muss. In letzter Zeit, teilt mich am Wochenenden weniger ein, dafür aber in der Weihnachts- /Silvesterzeit bin voll eingeplant. Ab Januar sollte eine Vollzeitkraft eingestellt werden. Ich frage mich auf was meine Chefin hinaus will. Wenn ich darauf eingehe und meinen Vertrag ändern lasse, gilt es wie im BGB neuer Angebot, neuer Vertrag? Bekomme dann evtl. wieder ein befristeten Vertrag? Oder kann sie mich sogar einfacher kündigen? Sie begründet es so, dass sie merkt, das mich dass stresst wenn ich ins Minus gerate und wenn ich weniger Std. leisten muss kann mir Plusstunden aufbauen und die auszahlen lassen. Bin verwirrt. Anfangs wollte ich nur Sa und So arbeiten und ich hab mich von ihr überreden lassen auch Freitags zu arbeiten, sonst würde sie meinen Vertrag nicht durch bekommen. Jetzt möchte sie es anders haben. Ich bin nicht überfordert mit der Arbeit, war in einem Jahr 2 Tage krank (mit Kind dürfte mir sowieso mehr Tage zustehen) und verstehe mich gut mit dem Arbeitskollegen. Ich würde sogar behaupten, dass mir die Arbeit gut tut, habe Kontakt mit Menschen und fühlt sich wie einen Ausgleich zum Studium.

    Mit freundlichen Grüßen,
    Andrea

  15. Michi

    Hallo, ich arbeite seit seit neun Monaten in einem Beteieb und habe einen unbefristeten Arbeitsvertrag. Mein Arbeitgeber hat mir postalisch eine geundlose Kündigung zukommen lassen. Ist das überhaupt rechtens?

  16. Luke

    Hallo,

    ich arbeitr seit 6 jahren in meinem betrieb der 600+ Arbeitnehmer anstellt, seit diesem sommer habe ich einen unbefristeten vertrag.

    Meine Frage/problem: habe mir letztes jahr und dieses jahr einen finger gebrochen und jetzt frage ich mich ob eine Kündigung hier rechtens wäre oder überhaupt infrage kommt von Seiten des Arbeitgebers.

    Vielen Dank im voraus!

  17. Michael

    Hallo,

    Ich habe einen unbefristeten Arbeitsvertrag. Die Abteilung wurde vor einem Jahr geschlossen.
    Ich habe eine Verlängerung (in anderer Abteilung) für ein Jahr bekommen und Jetzt habe ich die Abfindungsvereinbarung erhalten.
    Meine Frage ist: kann die Firma meinen Vertrag kündigen ohne eine andere Stelle anzubieten (es steht in meinem Vertrag das wenn ich 80% für eine Stelle geeignet bin, die Firma muss mindestens ein von diesen Stellen anbieten und momentan gibt es ähnliche Stelle).

    Danke im Voraus
    Michael

  18. Mila

    ich wurde gekündigt, arbeitstechnisch liegt kein Grund vor auch sonst gibt es von meiner Seite keine Grund. Es handelt sich allerdings meinen Verein und der Vorstand hat gewechselt, der Verein soll geändert werden und so werde ich nicht mehr benötigt und jemand andere mit einer „besseren“ Qualifikation soll eingestellt werden.

    Wir habe mich nicht auf eine Einvernehmliche Kündigung geeinigt, da der Dienstgeber meine Mehrstunden nicht gesamt zahlen wollte und ich auch die Zeit brauche um einen neuen Job zu finden (Alleinverdienerin mit kleinem Sohn).

    Jetzt will mich der Dienstgeber dazu zwingen meine Mehrstunden in der Kündigungsfrist zu verbrauchen möchte mich allerdings nicht freistellen. (sind ein Kinderhaus und habe derzeit aufgrund von keiner Nachfrage geschlossen doch Bereitschaft und Vorbereitungswoche ab 26.8. – Betrieb wieder ab 2.9.) Kann ich meine Kündigung (Frist seit 1.August) noch anfechten? Kann mich mein Arbeitgeber zum Mehrstundenverbrauch zwingen?

    Kann und sollte ich andere Schritte unternehmen, ich find es einfach so gemein mich trotz sehr guter Arbeit zu entlassen und dann noch so.

    LG Mila

    1. Julia

      Hallo,
      Ich möchte meinen unbefristeten Arbeitsvertrag kündigen. Bin seit 2006 dort angestellt, mit langzeitpraktikum und Ausbildung. Seit 2012 angestellt, seit 2014 aber erst unbefristet, rechne ich dann ab 2014 oder 2012?
      MfG Julia
      Vielen Dank im vorraus

  19. Björn

    Guten Tag,

    Ich haben mal eine Frage.
    Ich habe seit einem Jahr einen unbefristeten Arbeitsvertrag und bin in einem Vertrieb Tättig welche rund 80 Mitarbeiter beschäftig.

    Ich bin Vater von einem 22 Monate jungen Sohn. Er geht das erste jahr in die Kita und ist natürlich oft Krank geworden. Meine Frau und ich haben uns immer wieder abgewechselt wenn er krank war und beaufsichtig werden musste. Ab und an war es auch das die Kita während der Arbeitzeit angerufen hat und wir das Kind abholen mussten.

    Beim letzten mal hat die Kita Angerufen weil mein Sohn auf den Kopf gefallen ist und er direkt im Anschluss eingeschlafen ist. Die Erzieher haten Sorgen das es sich um eine Gehirnerschütterung handelt und hatte sowohl mich als auch meine Frau angerufen.
    Da meine Frau sagte das sie ihn wach halten muss und nicht gleichzeitig ins Krankehaus fahren kann soll ich auch kommen. Das habe ich auch gemacht und mein Arbeitgeber hatte erstmal nix gesagt.

    Einen Tag Später hatte ich ein gespräch weil ich mit 2 Tagen im Minus bin mit meinem Urlaub. Jedesmal wenn ich von der Kita angerufen wurde und ich meinen Sohn abgeholt habe hat man mir Uraubstage dafür berechnet.

    Frage ist erstmal darf er das?

    Ich habe oft gelesen das dem nicht so ist und immer wieder über den §616 BGB stolpere. Ich würde das gerne mal mit meinen Arbeitgeber besprechen, jedoch habe ich Angst wenn ich ihm mit dem §616 BGB um die ecke komme das er mich Kündigen will.

    Daher geht die nächste Frage: Darf er mich deswegen Kündigen.

    Ich will jetzt nicht Ärgermachen aber in letzter zeit geht mir das echt auf die Nerven und ich würde gerne Klarheit haben.

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Björn,

      normalerweise dürfen berufstätige Eltern bezahlt freigestellt werden, wenn das eigene Kind krank ist, hier zählt allerdings auch die Branche und der eventuelle Tarifvertrag. Bei einem Kind und zwei Elternteilen hat in der Regel jedes Elternteil zehn Tage dafür zur Verfügung. Der normale Jahresurlaub darf dafür nicht verwendet werden.

      Das Gespräch mit Ihrem Arbeitgeber zu suchen, ist zunächst die vielversprechendste Lösung, eine Kündigung wegen Ihrer Recherche zur rechtlichen Situation scheint haltlos. Wollen Sie auf Nummer Sicher gehen, wäre es allerdings ratsam, einen Anwalt für Arbeitsrecht zurate zu ziehen, spätestens, wenn Ihr Arbeitgeber sich tatsächlich weiterhin querstellt. Beachten Sie: Wir können und dürfen Ihre Situation nicht verbindlich einschätzen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  20. Eddy

    Hallo,

    ich habe eine wichtige Frage bezüglich eines unbefristeten Arbeitsvertrages. Hoffe sehr, dass ich eine Antwort bekomme.

    Ich arbeite in einem der grössten Sicherheitsunternehmen und habe seit kurzem einen Festvertrag bekommen. Ich dachte mir so, geil, JETZT ist meine Zukunft endgültig gesichert und die können mich nicht einfach so nach Belieben vor die Tür setzen (ich meine ist ja klar, so lange man sich keine schwerwiegende Aussetzer / Probleme leistet). Was mich jedoch sehr zum Nachdenken gebracht hat, ist die Aussage eines Kollegen. Er meinte, dass es auch trotz Festvertrages eine Staffelkündigungsfrist gibt, das heisst z.B., ich bin sagen wir mal seit 10 Jahren dabei, dann würde die Kündigungsfrist 1 Jahr betragen (so genau weiss ich es aber nicht, könnten auch weniger oder mehr sein) und nicht 4 Wochen. Die Kündigungsfrist soll sich Jahr für Jahr erhöhen. Können Sie das so bestätigen? Ich meine gibt es denn wirklich so etwas? Eine Staffelkündigungsfrist? Ich konnte im Arbeitsvertrag nichts dergleichen finden. Was ist ausserdem mit Krankschreibungen? Stimmt es, dass es eine bestimmte Dauer gibt, was als normal empfunden wird? Ich habe gehört, dass wir Arbeitnehmer das Recht haben insgesamt 4 Wochen im Jahr uns krankzuschreiben, ohne dass der Arbeitgeber da nachfragt bzw. irgendwelche Maßnahmen einleitet. Gibt es wirklich so eine Regelung? Ich meine, ích melde mich zwar selten krank, aber trotzdem wäre das für mich eine nützliche Info. Es muss schon etwas schlimmes / wichtiges vorgefallen sein, dass man trotz Festvertrags gekündigt wird, korrekt? Mit dem Diebstahl und unentschuldiges Fehlen ist mir schon klar, das sind schon wichtige Gründe, aber was zählt noch alles dazu? Was ist wenn ich z.B. ein halbes Jahr aufgrund einer Erkrankung ausfalle (wi z.B. Operation, Kur / Reha usw.) ? Ist das schon ein Kündigungsgrund? Meine letzte Frage, würden Sie mir eine Arbeitrechtsschutzversicherung empfehlen? Im Falle einer Kündigung, dass ich mich da absichern kann? Oder bringen solche Versicherungen nichts?

    Würde mich über eine Antwort sehr freuen

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Eddy,

      wir können nur raten, was Ihr Kollege meint. Wie es sich für uns anhört, spricht er aber über § 622 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), wo tatsächlich die jeweiligen Kündigungsfristen je nach Betriebszugehörigkeit gestaffelt sind. Wie diese gestaffelt sind, können Sie in unserem Artikel zur Kündigungsfrist nachlesen.

      Das bedeutet aber nicht, dass Ihr Arbeitgeber Sie grundlos kündigen kann, wenn er diese gestaffelten Fristen einhält. Diese Zeitspannen gelten, wenn er das Arbeitsverhältnis aus einem wichtigen Grund auflöst. Mehr zu den Gründen, die dafür in Frage kommen, lesen Sie in unserem Beitrag zur ordentlichen und fristlosen Kündigung.

      Die pauschale Aussage, dass Sie maximal vier Wochen im Jahr krank sein dürfen, ohne dass der Arbeitgeber nachfragt, können wir nicht bestätigen. Hier kommt es auch auf die Art der Krankheit und natürlich auf den Arbeitgeber an. Grundsätzlich gilt aber, dass häufige Krankheitsausfälle normalerweise erst dann einen Kündigungsgrund darstellen, wenn absehbar ist, dass keine Besserung in Sicht ist (bspw. bei einer chronischen Krankheit).

      Zu der Frage über die Arbeitrechtsschutzversicherung können wir Sie nicht beraten, diese Entscheidung müssen Sie selbstständig fällen. Sie können sich an einen geeigneten Berater wenden.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  21. Karin

    Hallo,

    ich möchte selbst meinen unbefristeten Arbeitsvertrag kündigen. Als Datum möchte den 31.12.2019 angeben. Kann ich eine Klausel mit einfügen, dass ich bei Bedarf (z.B. wenn ich früher einen neuen Arbeitsplatz finde), mir das Recht vorbehalte auch noch früher zu kündigen (natürlich unter Wahrung der 4 Wochenfrist)?
    Was ist mit Überstunden ? Ich habe ca. 180 Überstunden angesammelt. Im Vertrag ist nichts dazu geregelt.

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Karin,
      normalerweise kann eine Kündigung an keine Bedingungen geknüpft werden. Für weitergehende Fragen wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt, da wir keine Rechtsberatung anbieten.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  22. Andrea

    Hallo. Ich habe bei einer Zeitarbeitsfirma einen unbefristeten Vertrag seid November 2017. Nun kann mich die Firma wo ich eingesetzt war nach den 18Monaten nicht übernehmen und es endet im April 2019. Nun meine Frage, kann die Zeitarbeitsfirma einfach ohne Angabe von Gründen und ohne neue Vorschläge für andere Einsatzorte mich auch kündigen bis Ende April?

    Vielen Dank

  23. Andy

    Hallo liebes Arbeitsvertrag.org Team,

    ich will meine aktuelle Stelle kündigen und habe vorliegenden Fall vorliegen:

    Seit Antritt der Stelle wurde das Unternehmen verkauft und trägt seit einem halben Jahr einen neuen Namen.
    Der alte Arbeitsvertrag ist nach wie vor gültig, weist allerdings den alten Namen auf. Können Sie mir sagen, welchen der beiden Titel ich für eine rechtskräftige Kündigung in dem Schreiben angeben sollte?

    Danke und viele Grüße

  24. Volkan

    Hallo,
    Ich besitze seit der ersteinstellung einen unbefristeten Arbeitsvertrag mit 6 Monaten probezeit.
    Habe im Oktober 2017 angefangen.

    Ich habe im Dezember 2017 einen Schreiben von dem alten Geschäftsführer gekriegt das ich nach meinem. Meister eine meisterstelle in der Produktion oder im Werkzeugbau kriegen werde..

    Daraufhin habe ich aufgebaut. Jetzt heißt es das es solch eine Position. Derzeit nicht geben wird und ich mich doch bewerben soll..

    Mein Meister endet 11/2019 und ich soll mir doch bitte innerhalb 2 Monate einen neuen arbeitgeber suchen…

    Die Lage der derzeitigen Firma ist eig recht gut und wir haben.5 bis 7 neu Einstellungen…
    Sind ein Unternehmen mit 50 bis 80 beschäftigte..

    Bringt mir das Schreiben etwas? Könnten Sie mich trotz des Schreibens mit einer Kündigungsfrist von 4 Wochen kündigen?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Volkan,
      wir dürfen leider keine Rechtsberatung anbieten. Ein Anwalt für Arbeitsrecht kann Ihnen jedoch mit Sicherheit weiterhelfen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  25. Joseph

    Hallo,
    Ich habe unbefristet Arbeit Vertrag aber ich möchte ein Busfahrer Ausbildung machen. Bitte, wie kann ich Kündigung geben und kann ich mein Arbeitgeber Kündigung geben ohne Problem von Jobcenter oder Arbeitsamt? Vielen Dank.

  26. Enzo

    Hallo,
    ich habe vor einigen Tagen meinen Chef beim Arbeitsgericht angeklagt.
    Kurz gehalten ist folgendes passiert:
    Anfang Januar habe ich mich 3 Tage krank geschrieben. Den Sonntag drauf haben wir telefoniert und er wollte nicht, dass ich zur Arbeit erscheine aber wir uns um 14 Uhr treffen und meinte wir haben was zubesprechen. Also ich um 14 Uhr in seinem Büro, wo er eine Stunde nicht erschienen ist. Er war wohl beschäftigt. So ging es die nächsten 2 Tage. Weil er jedesmal keine Zeit hatte. Also bin ich eine Woche nicht zur Arbeit gegangen und habe ihn auch nicht getroffen. Am darauf folgenden Montag, habe ich mich krank schreiben lassen und ihm das mitgeteilt. Worauf er mir über Whatsapp geschrieben hat, dass die Kündigung raus ist und ich zum Ende des Monats gekündigt wurde, weil ich einfach nicht zur Arbeit erschienen bin. Habe aber bis heute keine schriftliche Kündigung erhalten. Als ich vor einigen Tagen ihn angeschrieben habe, meinte er plötzlich dass er die Kündigung angeblich in meinen Briefkasten geschmissen hätte und auch einen Zeugen dafür hat.
    Zusammengefasst: Ich war 3 vom 4 Wochen im Januar krankgeschrieben. Er schreibt mir selber, dass er mich zum Ende des Monats gekündigt hat. Erst dass die Kündigung raus ist. Danach dass er sie in den Briefkasten geschmissen hat (mit einem Zeugen). Ich habe aber nie eine Kündigung erhalten und vorher auch nie eine Abmahnung bekommen. Der Grund warum ich vor Gericht gehe ist nur weil er mir mein Geld für Januar nicht überweißt. Ich möchte eigentlich nur mein Lohn für Januar und mehr nicht. Außerdem habe ich einen unbefristeten Arbeitsvertrag und habe 6 Monate dort gearbeitet.
    Meine Frage an Sie wäre: Wie sehen sie meine Chancen vor Gericht? Ich habe keinen Anwalt, weil ich es mir nicht leisten kann. Darf er mich so kündigen ohne eine Abmahnung? Ist es rechtlich die Kündigung die man angeblich in den Briefkasten legt mit einem Zeugen zubeweisen? Und muss er nicht trotzdem mein Geld für Januar überweisen auch wenn er mich korrekt gekündigt hätte?
    Würde mich über eine Antwort sehr freuen.
    Vielen Dank
    Enzo

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Enzo,
      bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir keine Rechtsberatung anbieten und daher die Erfolgsaussichten einer arbeitsrechtlichen Klage vor Gericht nicht beurteilen dürfen.
      Sofern das Einkommen zu gering ist, kann unter Umständen Beratungshilfe für eine anwaltliche Beratung beim Amtsgericht beantragt werden und Prozesskostenhilfe (PKH) für das gerichtliche Verfahren.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  27. René

    Hallo,

    Ich bin seit mitte August in einer Firma mit unbefristeten Arbeitsvertrag angestellt. Nun soll ich jetzt zum 15.3.2019 gekündigt werden.
    Die Kündigung kam per Post und es steht keinerlei Begründung darin.
    Schreiben im Brief:

    Sehr geehrter Herr … hiermit kündigen wir das mit Ihnen bestehende Arbeitsverhältnis ordentlich und fristgerecht zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Dies ist nach unseren Berechnungen der 15.3.2019.

    Hinweis auf Meldung bei Arbeitsamt

    Bis zum Auslauf des Arbeitsverhältnisses werden Sie unter Anrechnung des anteiligen Urlaubsanspruches und eines vermeintliche Zeitguthabens bezahlt von der Arbeitspflicht freigestellt.

    Ist die so gerechtfertigt ohne jegliche Begründung? Mir steht doch auch ein Arbeitszeugnis zur Aushändigung gut?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo René,
      bitte haben Sie Verständnis, dass wir keine Rechtsberatung anbieten und daher nicht beurteilen dürfen, inwieweit die Kündigung rechtmäßig ist. Bitte fragen Sie ggf. bei einem Anwalt nach.

      § 109 Gewerbeordnung spricht jedem Beschäftigten einen Anspruch auf ein Arbeitszeugnis zu:

      „(1) Der Arbeitnehmer hat bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses Anspruch auf ein schriftliches Zeugnis. Das Zeugnis muss mindestens Angaben zu Art und Dauer der Tätigkeit (einfaches Zeugnis) enthalten. Der Arbeitnehmer kann verlangen, dass sich die Angaben darüber hinaus auf Leistung und Verhalten im Arbeitsverhältnis (qualifiziertes Zeugnis) erstrecken.
      (2) Das Zeugnis muss klar und verständlich formuliert sein. Es darf keine Merkmale oder Formulierungen enthalten, die den Zweck haben, eine andere als aus der äußeren Form oder aus dem Wortlaut ersichtliche Aussage über den Arbeitnehmer zu treffen.
      (3) Die Erteilung des Zeugnisses in elektronischer Form ist ausgeschlossen.“

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  28. Mark

    Hallo,
    Zeit ein Monate ich bin mit ein Zeitfirma ein unbefristet Vertrag, Die Zeitfirma hat mich das Weihnachtsgeld bezahlt und dan zurück genommen. Jetzt möchte ich sofort kündigen als ich kann nicht mehr die Zeitfirma Vertrauen. Die Tarifvertrag ist unbefristet aber die project ist nur bis 09.2019.
    Nach zu viel Stress ich bin krankgeschrieben für zwei Wochen als ich nicht mehr voll konzentrieren kann wegen das geld und die Zeitfirma hat mir gesagt das ich muss zweit Monate Straffe bekommen wann ich sofort kündigen. Jetzt ich bin total Burnout und möchte nur mein Vertrag mit die Zeitfirma enden sofort. Ich habe kein anderen job oder interessiere mich nich die drei Monate Straffe von Arbeitslosengeld.
    Kann Ich in 4 Woche kündigen oder früher?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Mark,
      die Kündigungsfrist richtet sich nach der entsprechenden Regelung im Arbeitsvertrag oder, soweit eine solche im Vertrag fehlt, gilt gewöhnlich § 622 BGB, wonach das Arbeitsverhältnis in der Regel mit einer Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden kann. Welche Frist in Ihrem Fall gilt, können wir nicht beantworten, da wir einerseits Ihren Vertrag nicht kennen und andererseits keine Rechtsberatung anbieten.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  29. Chris

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    ich habe am 12.09.2016 einen befristeten Vertrag unterzeichnet, welcher bis zum 31.12.2017 datiert war. Dieser befristete Vertrag wurde verlängert bis zum 31.12.2018.

    Nun soll ich einen weiteren Zusatzvertrag unterschreiben, bis zum 31.12.2019. Bin ich nicht mit dem Ablauf des Vertrages 31.12.2018 in ein unbefristetes Verhältnis gelangt? Das Arbeitsverhältnis wurde bis heute (08.01.2019) stillschweigend fortgeführt, also regulär weitergearbeitet.

    Bzw. bin ich verpflichtet diesen Vertrag weiter zu unterzeichnen?

    Mit freundlichen Grüßen

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Chris,

      ein Arbeitsvertrag darf bis zu zwei Jahre kalendermäßig befristet werden, sofern es keinen Sachgrund für die Befristung gibt. In dieser Zeit darf maximal dreimal eine Verlängerung erfolgen. Bitte wenden Sie sich im Zweifelsfall an einen Anwalt für Arbeitsrecht, um sich beraten zu lassen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  30. Simone

    Hallo,

    ich habe seit dem Dezember 2017 eine Arbeitsstelle diese ist auch unbefristet. Aktuell bin ich krank geschrieben bis nächste Woche, heute bekam ich die Kündigung ohne Angabe von einem Grund. Lediglich dass sie mich kündigen zum 12.01.2019. Das dürfen die doch garnicht? 1. Kein Grund 2. 4 Wochen Kündigungsfrist nicht eingehalten.??

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Simone,

      wie Sie es beschreiben, sollte eine solche Handlung rechtswidrig sein. Bitte holen Sie sich Hilfe von einem Anwalt für Arbeitsrecht, welcher Sie in Ihrer Situation angemessen beraten und auch vertreten kann.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  31. Gerta

    Hallo
    Ich habe seit Novemeber 2017 einen unbefristet Arbeitsvertrag und ich möchte kündigen, weil ich unzufrieden bin und ich habe immer doppelt gearbeitet. Ich habe was anderes gefunden… Wenn ich kündige am 15 des monats muss ich noch vier Wochen arbeiten? Und wenn ich kündige am 30. des montas es ist auch das gleiche. Wie sind die Regeln? Ich möchte ab 1.Januar 2019 die neue Job aufnehmen. Danke

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Gerta,

      die Kündigung können sie jederzeit aber spätestens vier Wochen vor dem Termin der Kündigung (also dem letzten Arbeitstag) abgeben.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  32. Madeleine P.

    Guten Tag, mein Mann hat seit Juni einen unbefristeten Arbeitsvertrag. Mit der Klausel das er innerhalb 6 Monate den Führerschein absolviert ansonsten gekündigt werden kann. Heute bekam er die Kündigung mit 4 Wochen frist. In der Kündigung ist kein Grund angegeben. Ist das rechtens? Mein Mann konnte unter anderem den Führerschein nicht absolvieren da er als Beifahrer einen schweren Autounfall hatte znd 4 Monate Krank geschrieben war wegen 3fach gebrochener Hand. Seit 6 Wochen arbeitet er wieder. Heißt er konnte in dieser Zeit bis jetzt anhand des Traumas und Folgeschäden kein Auto fahren. Wie sieht dadurch die Lage aus und mein mann wünschte sich den Kündigungsgrund in der Kündigung. Dieses wurde verneint das möchte der Arbeitgeber nicht da es ja in Arbeitsvertrag stehen würde. Glg

  33. Pawel S.

    Hallo,

    ich habe unbefristet Arbeitsvertrag und ich möchte kündigen, weil ich unzufrieden bin und ich habe gerade sehr gute Angebot bekommen. Ich habe folgendes Problem Kündigungsfrist 3 Monate bis zum Monatsende. Wir haben November und wir dürfen alle Verträge kündigen. Golt das auch beim Arbeitsvertrag, darf ich auch Kündigung bis Ende Dezember abgeben ?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Pawel S.,

      wir sind uns nicht sicher, wie wir uns die Situation, die Sie beschreiben, vorstellen sollen. Wenn im Arbeitsvertrag eine Frist von drei Monaten vereinbart wurde, kommen Sie in der Regel nicht drum herum. Sie können einen Anwalt für Arbeitsrecht um Rat fragen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  34. Diana

    Hallo,

    Ich bin seitdem 20.8.18 bei einer Zeitarbeitsfirma, und bin jz seit zwei Wochen bis zum 30.11.18 krank geschrieben zwecks einer op. Heute habe ich erfahren das ich in meinem Einsatz betrieb abgemeldet wurden bin, der Grund : Dienstleister seitiges planbarkeit.
    Dürfen die das ? (Ich habe denen gesagt, das ich am 03.12.18 definitiv wieder da bin und sie haben das akzeptiert )

    Lg Diana
    Besteht die Chance wieder in mein Betrieb reinzukommen ?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Diana,

      wir können Ihnen nur raten, sich noch einmal mit dem Betrieb in Verbindung zu setzen und diesbezüglich noch einmal nachzuhaken.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  35. Niro

    Hallo, ich habe ein besonderes Problem.
    Alles begann im Jahr 2002, ich begann einen Job ohne einen schriftlichen Vertrag, nur um dem Telefon zuzustimmen. vereinbarte Bedingungen wurden nie respektiert von 2002 bis 2009 .
    Ich habe die Arbeit verlassen endet 2009 , lohntüte alle von 2002 bis 2009 gesendet mit paketpost , und wenn ich sehe lohntüte ? ohhhh mein got wirklich betrug .
    Ich Telefonieren am meine arbeitgeber , und er sagt “ so ist und so bleiben , nichts tun “ er meine arbeitgeber Bedrohung mich und auch meine familia .
    Es gibt eine Möglichkeit ? dass das fehlende Geld an mich ausgezahlt wird?
    Rentenbeiträge? fixieren die Situation mit lohntüte ?
    Es scheint dass ich arbeit im minijob , ich arbeit voll zeit und auch uberstunde … mindsten 10 stunde am tag , pro woche 60 Std .
    Ich weiss es schon so langen warte fur denunzieren alles…
    Sicher Ihre Antwort ist ein Anwalt suchen.
    Ich mochte wissen auch bei private nachricht .
    Danke glg bis bald

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Niro,

      wir sind nun mal nicht befugt, eine kostenlose Rechtsberatung anzubieten – insbesondere bei einem solch komplexen Sachverhalt – und können Ihnen daher nur raten, sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht zu wenden.

      Mittellose Menschen, die sich keinen Rechtsanwalt leisten können, haben die Möglichkeit, beim Amtsgericht einen Beratungshilfeschein zu beantragen. Dieser kostet 15 Euro. Dafür fallen dann für Sie keine Anwaltskosten an. Manchmal bieten auch Wohlfahrtsverbände oder gemeinnützige Einrichtungen eine kostenlose Beratung an.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  36. Casper

    Hallo, ist es möglich, einen Mitarbeiter von einer bestimmten Funktion abzuschaffen, ihm eine funktionelle Ergänzung ohne vorherige Beschwerden über einen Mitarbeiter zu bringen? Muss der Arbeitgeber mir sagen, warum ich entlassen wurde? Können Außenstehende mir eine solche Entscheidung persönlich bringen und sie meinen Eltern überlassen, wo ich nicht registriert bin? Kann nur eine solche Entscheidung vom Geschäftsführer unterzeichnet werden?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Casper,

      Ihr Sachverhalt scheint sich eher kompliziert zu gestalten. Bitte wenden Sie sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht, der Sie individuell beraten und sich für Ihre Rechte einsetzen kann.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  37. Jennifer K.

    Unser Arbeitsvertrag sieht eine Kündigungsfrist von 6 Wochen zum Quartalsende vor. Ist das rechtens?
    Danke im Voraus

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Jennifer K.,

      grundsätzlich kann vertraglich eine längere Kündigungsfrist vereinbart werden, als das Gesetz vorgibt. Wichtig ist, dass der Arbeitnehmer keine längere Frist einhalten muss als der Arbeitgeber – dies wäre unzulässig.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  38. L.S.

    Guten Tag,
    ich habe einen unbefristeten Arbeitsvertrag und bin seit dem 1907.18 bis zum 25.07.18 krank geschrieben.
    Am 19.07.18 habe ich eine außerordentliche Kündigung erhalten,begründet wurde sie nicht.
    Ist das rechtens?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo L.S.,

      unserer Kenntnis nach muss bei einer außerordentlichen Kündigung von einem unbefristeten Arbeitsvertrag eine Begründung genannt werden. Wenden Sie sich an einen Anwalt, um zu prüfen, ob Ihr Arbeitgeber sich richtig verhalten hat und ob die Kündigung wirksam ist. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir keine Rechtsberatung anbieten dürfen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  39. Gabi S.

    Ich habe einen eher ungewöhnliche Situation:
    Als Verwaltungsangestellte war ich im öffentl. Dienst unbefristet beschäftigt. Durch ständige Unterforderung und schlechtem Betriebsklima habe ich aus freien Stücken 2014 – 2017 ein Vollzeitstudium absolviert und mich für diese Zeit von meinem AG freistellen lassen. Nach meiner Rückkehr wurde mir klipp und klar signalisiert, dass keinerlei Interesse an meiner Zusatzqualifikation besteht und eigentlich davon ausgegangen wurde, dass ich in das Amt nicht mehr zurückkehren würde. Ich wurde – lt. einer gegenseitigen Vereinbarung – in eine „freie Lücke“ gesteckt. Diese Tätigkeit entsprach weder der Qualifikation (BA in Personalentwicklung) noch meiner ursprünglichen Ausbildung. Danach konnte ich mich auf eine Projektstelle wechseln, die zumindest in puncto Betriebsklima/Kollegenzusammenhalt sehr angenehm ist. Um dort zu arbeiten, habe ich mein unbefristetes Arbeitsverhältnis aufgegeben. Die neue Stelle ist aufgrund des Projektstatus befristet bis Mitte 2019, evtl. wird sie um ein weiteres Jahr verlängert.
    Als ich nachfragte, welche Kündigungsfrist gelte, wurde mir gesagt, dass die Frist des unbefristeten Arbeitsverhältnisses greift (derzeit 4 Monate zum Quartal). Wie kann ich eine kürzere Kündigungsfrist erreichen, um attraktiv bei neuen Arbeitgebern zu sein, solange ich in dem befristeten Arbeitsverhältnis stecke? Für eine Auflösung des Arbeitsverhältnisses benötige ich ja die Einwilligung des Arbeitgebers.
    Etwas kompliziert, aber vllt kann mir doch jdm weiterhelfen. Besten Dank!

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Gabi S.,

      wenn Sie der Kündigungsfrist im Arbeitsvertrag zugestimmt haben, müssen Sie diese auch einhalten. Andernfalls kann der Arbeitgeber unter Umständen auf Schadensersatz klagen oder eine Vertragsstrafe verlangen. Im besten Fall können Sie, wenn Sie den befristeten Job vorzeitig beenden wollen, sich mit Ihrem Arbeitgeber auf einen Aufhebungsvertrag einigen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  40. Sinem Z.

    Hallo,
    möchte meinen unbefristeten Arbeitsvertrag kündigen idealerweise zum 30.08.
    Habe in August 4 Wochen Urlaub. Kann ich die Kündigung zum 30.08. einreichen oder kann der Arbeitgeber theoretisch das Arbeitsverhältnis vor meinem Urlaub schon kündigen?
    Spätestens zu welchem Datum müsste ich meine Kündigung einreichen?

    Danke

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Sinem Z.,

      Sie können Ihre Kündigung schon vor dem Urlaub einreichen. Ihr Arbeitgeber kann das von Ihnen gelöste Arbeitsverhältnis nicht mit einer kürzeren Kündigungsfrist beenden als Sie. Sollte das Arbeitsverhältnis vor dem Urlaub gekündigt werden, bleibt Ihr Urlaubsanspruch bestehen – Sie müssen diesen vor Ablauf der Beschäftigung nehmen können. Ist dies nicht möglich, weil die Zeit nicht ausreicht oder weil Sie im Betrieb dringend gebraucht werden, muss der Arbeitgeber die restlichen Urlaubstage auszahlen.

      Wann Sie Ihre Kündigung einreichen, hängt von der vertraglich vereinbarten Kündigungsfrist zusammen. Per Gesetz beläuft sich diese für den Arbeitnehmer auf vier Wochen, dann müssten Sie die Kündigung spätestens zum 01.08. einreichen. Diese Frist kann jedoch per Vertrag für den Arbeitnehmer verlängert werden.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  41. 1-2-3

    Hallo,
    betriebseintritt war bei mir zum 1.10.2007, vertragliche kündigungsfrist 3 monate zum quartal bzw gesetzlich.
    wann endet mein beschäftigungsverhältnis wenn ich im juni oder juli 2018 kündige?

    danke

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo 1-2-3,

      gesetzlich wäre für den Arbeitnehmer eine Kündigungsfrist von vier Wochen festgelegt, dann würde für Sie das Arbeitsverhältnis auch jeweils vier Wochen nach Eingang Ihrer Kündigung enden. Gilt jedoch die Frist von drei Monaten zum Quartalsende für Sie, sieht das anders aus.

      Das Ende eines Quartals ist immer der 31.03., 30.06., 30.09. und der 31.12. Kündigen Sie Ende Juni, wird die Kündigung zum 30.09. wirksam. Kündigen Sie im Juli, wird die Kündigung erst zum 31.12. wirksam.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  42. Sandro

    Ich habe vor gut drei oder vier Wochen einen Schaden am Rolltor auf Arbeit im Lager verursacht. Ich bin mit dem elektischen Hubwagen (hatte eine Palette oben) rückwärts dagegen gefahren und man sieht jetzt an der Stelle eine kleine Delle. Ich habe allerdings nichts gesagt, was natürlich ein Fehler war, weil ich etwas Bammel hatte auf den Kosten sitzen zu bleiben. Das wird sicherlich kein Vermögen kosten, aber trotzdem. Es hat auch schon jemand den kleinen Kasten, mit dem man das Rolltor öffnen kann komplett gelockert, weil derjenige mit irgendwas dagegen gefahren ist, da hat es kein Schwein interessiert. Meine Frage wäre jetzt, ist eine fristlose oder eine generelle Kündigung rechtens? Ich bin seit drei Jahren im Unternehmen, habe einen unbefristeten Arbeitsvertrag und habe noch keine schriftliche Abmahnung bekommen oder sonstiges.

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Sandro,

      wir können leider von hier aus nicht beurteilen, inwiefern tatsächlich eine Rechtfertigung für eine Kündigung vorliegt. Generell ist es aber nicht unüblich, dass ein Arbeitnehmer auf Arbeit auch mal versehentlich etwas beschädigen kann – insbesondere, wenn es sich tatsächlich nur um eine Delle handelt. In der Regel sollte solch ein kleiner Unfall nicht sofort eine Kündigung nach sich ziehen.

      Sie sollten aber das Gespräch mit Ihrem Arbeitgeber suchen und gemeinsam eine Lösung besprechen. Droht dieser daraufhin wirklich mit der Kündigung, sollten Sie sich auf jeden Fall an einen Anwalt für Arbeitsrecht wenden. Dieser kann die Kündigung auf Rechtmäßigkeit prüfen und Ihnen helfen, Ihre Ansprüche durchzusetzen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  43. Sophia S.

    Guten Tag
    Folgende Frage, ich habe seit 14.11.2017 unbefristeten Arbeitsvertrag, im Sommer (August) möchte ich in eine andere Stadt ziehen, bei 25 Urlaubstagen ( 7 schon verbraucht) im Jahr und einer
    1. Kündigung zum 30.06. gilt dann noch der Urlaubsanspruch?
    2. Wieviel Urlaubstage?
    3. wie sieht es bei einer Kündigung zum 15.07. mit Urlaub aus?

    Kündigungsfrist ist die gesetzliche von 28 Tagen.

    Vielen Dank für die Antwort.

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Sophia S.,

      auch bei einer Kündigung sollte Ihr voller Urlaubsanspruch bestehen bleiben. Sofern möglich müssen Sie die restlichen Urlaubstage nehmen, bevor die Kündigung wirksam wird. Ist das nicht möglich, muss Ihr Arbeitgeber diese finanziell abgelten.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  44. Yannick

    Ich habe einen unbefristeten Arbeitsvertrag der mir nun gestern nach einem jahr betriebszugehörigkeit gekündigt wurde, allerdings ohne Begründung sondern laut meinem Chef geht es ohne Begründung mit einer fristgerechten kündigen von 4 wochen. Unterschrieben habe ich den erhalt der Kündigung.
    Ist das nun rechtens ? Kommt mir sehr merkwürdig vor.

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Yannick,

      nach einem Jahr Betriebszugehörigkeit greift für den Arbeitnehmer bereits der Kündigungsschutz. Das bedeutet, dass der Arbeitgeber nicht mehr grundlos eine Kündigung aussprechen darf. Stattdessen muss eine personenbedingte Kündigung, betriebsbedingte Kündigung oder eine verhaltensbedingte Kündigung begründet sein.

      Es sieht aber anders aus, wenn Sie in einem kleineren Unternehmen arbeiten. Das Kündigungsschutzgesetz gilt nämlich nur für Betriebe, die zehn oder mehr Vollzeitbeschäftigte anstellt (Auszubildende werden nicht mitgezählt).

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  45. Steffen

    Hallo, ich bin seit sieben Jahren unbefristet beschäftigt. Vertraglich ist „die gesetzliche Kündigungsfrist für beide Parteien“ vereinbart. Sind das dann für mich als Arbeitnehmer die 4 Wochen zum 15. bzw. Monatsende oder greift hier eine anderer Paragraph aufgrund der Betriebszugehörigkeit?
    Grüße

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Steffen,

      die gesetzliche Kündigungsfrist für den Arbeitnehmer beträgt, wie Sie schon richtig sagten, vier Wochen zum 15. bzw. Monatsende. Ein anderer Paragraf sollte darauf keine Auswirkung haben.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  46. Anna

    Hallo, ich hatte einen unbefristeten Arbeitsvertrag und wollte den Job wechseln und mich bei der anderen Firma bewerben. Also kundigte ich im Februar 2018, nach 3 Jahren bei der Firma. Jetzt denke ich, ob es eine richtige Entscheidung war und ob es noch eine Moglichkeit gibt, meinen Arbeitsplatz zuruck zu bekommen. Ich hörte, dass es moglich innerhalb 6 Monaten seit der Kundigung ist. Gibt es so was im deutschen Arbeitsrecht?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Anna,
      eine Kündigung beendet das Arbeitsverhältnis. Will der Kündigende das Verhältnis dennoch fortsetzen, bedarf es hierzu einer neuen Einigung mit dem Vertragspartner.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  47. Carola

    mein unbefristeter Arbeitsvertrag wurde während ich krankgeschrieben war , fristgerecht und schriftlich gekündigt. Allerdings ohne Angabe der Gründe. Ist das rechtens ?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Carola,

      auch während des krankheitsbedingten Ausfalls des Arbeitnehmers kann eine Kündigung wirksam erklärt werden. Sollten Sie allerdings länger als ein halbes Jahr bei der Firma tätig sein, greift automatisch der Kündigungsschutz. Das heißt, der Arbeitnehmer muss auch bei einer fristgerechten (ordentlichen) Kündigung einen gesetzlich anerkannten Grund angeben (personenbedingt, verhaltensbedingt oder betriebsbedingt).

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

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