Unbefristeter Arbeitsvertrag und Kündigung – Wie passt das zusammen?

Von arbeitsvertrag.org, letzte Aktualisierung am: 8. Mai 2023

Unbefristeter Arbeitsvertrag: Durch Kündigung beenden Sie das sichere Arbeitsverhältnis.
Unbefristeter Arbeitsvertrag: Durch Kündigung beenden Sie das sichere Arbeitsverhältnis.

Viele Arbeitnehmer sehnen sich danach, endlich einmal in ihrem Leben einen Arbeitsvertrag ihr Eigen nennen zu dürfen, der sie nicht immer nur für einen befristeten Zeitraum von ein bis zwei Jahren einstellt. Noch dazu weist jeder dieser häufig eine Probezeit von sechs Monaten auf, in der Beschäftigte binnen zwei Wochen (Kündigungsfrist) ohne Angabe von Gründen vor die Tür gesetzt werden dürfen.

Diese Unsicherheit verursacht bei vielen Arbeitnehmern Bauchschmerzen, schließlich ist eine Planbarkeit kaum und eine Vereinbarkeit von Beruf und Familie quasi gar nicht gegeben. Was kann also dazu motivieren, die Kündigung eines unbefristeten Arbeitsvertrages vorzunehmen? Die Antwort auf diese und andere Fragen erhalten Sie im nachfolgenden Ratgeber.

Kompaktwissen: Kündigung eines unbefristeten Vertrags

Darf mir der Arbeitgeber ohne Grund den unbefristeten Vertrag kündigen?

Ja, das ist mitunter zulässig. Insbesondere während der Probezeit bedarf es keiner Begründung. Nur wenn das Kündigungsschutzgesetz anwendbar ist, muss der Arbeitgeber einen Kündigungsgrund angeben. In diesem Fall kann die Kündigung betriebsbedingt, verhaltens- oder personenbedingt erfolgen.

Welche Fristen sind bei der Kündigung eines unbefristeten Arbeitsvertrags einzuhalten?

Sofern im Arbeitsvertrag keine Kündigungsfristen festgelegt sind, gelten die gesetzlichen Bestimmungen des § 622 BGB. Danach richtet sich die Kündigungsfrist für den Arbeitgeber nach der Dauer des Arbeitsverhältnisses, während für Arbeitnehmer eine vierwöchige Frist gilt.

Ist eine mündliche Kündigung wirksam?

Nein, laut § 623 BGB bedarf ein unbefristeter Arbeitsvertrag der schriftlichen Kündigung. Demnach genügt auch keine E-Mail.

Unbefristetes Arbeitsverhältnis kündigen – warum?

Die Sicherheit eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses aufzugeben, fällt vielen Menschen nicht leicht, da mit der Kündigung auch die finanzielle und karrieretechnische Ungewissheit kommt. Wer sich zum Beispiel eine Eigentumswohnung oder ein Haus kauft, hat meist nicht so viel Geld auf der hohen Kante, dass er den fälligen Betrag auf einen Schlag auf den Tisch legen kann. In einem solchen Fall ist ein sicherer Job sehr viel wert, da er die Zahlung der vereinbarten Raten gewährleistet. Umso schlimmer, wenn ein unbefristeter Vertrag durch Kündigung gefährdet ist. Wir führen im Folgenden auf, welche arbeitnehmerseitigen und arbeitgeberseitigen Gründe es gibt, die Kündigung trotz unbefristetem Arbeitsvertrag vorzunehmen.

Kündigung: Unbefristeter Arbeitsvertrag durch Arbeitnehmer beendet

Warum Beschäftigte sich aus eigenen Stücken dazu entschließen, ein „sicheres Arbeitsverhältnis“ aufzugeben, ist für gewöhnlich eine höchst individuelle Entscheidung. Nichtsdestotrotz gibt es häufig Ursachen, die sich immer wieder finden. Mit diesen wollen wir uns im Folgenden beschäftigen.

Kündigung: Ein unbefristeter Arbeitsvertrag kann durch den Arbeitgeber ebenso gekündigt werden wie von Ihnen selbst.
Kündigung: Ein unbefristeter Arbeitsvertrag kann durch den Arbeitgeber ebenso gekündigt werden wie von Ihnen selbst.
  • Mobbing am Arbeitsplatz: Die permanente und zielgerichtete Herabsetzung von Kollegen und Vorgesetzten über Wochen und Monate hinweg, steckt kaum jemand einfach so weg. Hieraus können sich ernsthafte psychische Krankheiten entwickeln. Einige Arbeitnehmer entschließen sich daher mit Blick auf ihre eigene Gesundheit dazu, den Job aufzugeben, um gesund zu werden.
  • besseres Jobangebot: Die Themen unbefristeter Arbeitsvertrag und Kündigung passen auch dann zusammen, wenn ein anderer potenzieller Arbeitgeber bessere Konditionen bietet. Mehr Urlaub und mehr Geld können hier ausschlaggebend dafür sein, das sichere Arbeitsverhältnis aufzugeben.
  • Über-/Unterforderung: Ist ein finanzielles Polster vorhanden, können auch die Arbeitsinhalte ausschlaggebend für die Entscheidung „Kündigung trotz unbefristeten Arbeitsvertrag“ sein. Wird vom Vorgesetzten permanent zu viel oder zu wenig verlangt, kann das Mitarbeiter ebenso belasten und zur freiwilligen Aufgabe des Arbeitsplatzes führen.
  • Auszeit nehmen: In unserer leistungsorientierten Gesellschaft schuften viele Menschen erst für die Schule, später in der Ausbildung oder an der Universität und gehen dann nahtlos in ein streng geregeltes Beschäftigungsverhältnis über. Zeit zum Durchatmen bleibt abgesehen vom gesetzlich definierten Arbeitsurlaub hier nicht. Wenn mal eine längere Auszeit nötig ist, der Arbeitgeber jedoch kein „Sabbatjahr“ genehmigt, kann ein unbefristeter Arbeitsvertrag aufgegeben werden. Dieser Kündigungsgrund setzt jedoch ebenso voraus, dass Sie sich vorher Gedanken dazu gemacht haben, wie Sie Ihren Lebensunterhalt in dieser Zeit finanzieren.

Unbefristeter Arbeitsvertrag: Kündigung durch Arbeitgeber

Ein Dauerschuldverhältnis, wie es ein Arbeitsvertrag herstellt, kann natürlich nicht nur von der Seite des Arbeitnehmers aus gekündigt werden. Auch Arbeitgeber können sich zu diesem Schritt entschließen. Was sie hierzu motivieren kann? Diese Auswahl zeigt, wann Sie als Arbeitnehmer gekündigt werden können.

  • schlechte Auftragslage: Ein unbefristeter Arbeitsvertrag und die Kündigung gehen Hand in Hand, wenn es einem Unternehmen nachhaltig so schlecht geht, dass es die Personalkosten in der Form nicht mehr stemmen kann. Aus betriebsbedingten Gründen kann es sich dann dazu entschließen, eine betriebsbedingte Kündigung vorzunehmen.
  • Diebstahl: Ebenso steht die Entlassung im Raum, wenn ein Arbeitnehmer sich wiederholt am Firmeneigentum bedient hat und auch eine bereits erteilte Abmahnung bei ihm nicht die notwendige Einsicht erzeugte.
  • unentschuldigtes Fehlen: Arbeitnehmer sind vertraglich dazu verpflichtet, sich bei Vorliegen einer krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit zeitnah beim Arbeitgeber krank zu melden und binnen einer maximalen Frist von 4 Tagen ihre Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung einzureichen. Der Vorgesetzte oder Personalverantwortliche darf hierauf von Rechtswegen bereits am ersten Tag bestehen.
  • häufige krankheitsbedingte Ausfälle: Mit der Kündigung für ein unbefristetes Arbeitsverhältnis kann der Arbeitgeber auch reagieren, wenn ein Arbeitnehmer zu häufig krank ist und verschiedene weitere Voraussetzungen eingehalten werden. Dem Gesetzgeber ist in diesem konkreten Fall sehr am Arbeitnehmerschutz gelegen.

Kündigungsfristen laut Arbeitsrecht bei unbefristetem Arbeitsvertrag

Unbefristeter Arbeitsvertrag: Eine Kündigung ohne Grund erfolgt de facto nie. Bei fristloser Entlassung liegt ein triftiger vor.
Unbefristeter Arbeitsvertrag: Eine Kündigung ohne Grund erfolgt de facto nie. Bei fristloser Entlassung liegt ein triftiger vor.

Jeder schriftliche Arbeitsvertrag, der in der Regel vor dem Antritt einer neuen Beschäftigung von beiden Vertragsparteien unterschrieben wird, enthält neben den wichtigen Konditionen Vergütung und Anzahl der Urlaubstage auch eine Klausel dazu, unter welchen Umständen die Kündigung möglich ist.

Ob unbefristeter oder befristeter Arbeitsvertrag macht hier für gewöhnlich keinen Unterschied.

Ein befristeter Arbeitsvertrag endet automatisch nach der angegebenen Laufzeit, kann jedoch auch vorher gekündigt werden. In der Regel muss in diesem Fall eine bestimmte Frist eingehalten werden. Ist nach Abwägung der Interessen beider Parteien eine Fortführung des Beschäftigungsverhältnisses nicht zumutbar, darf eine außerordentliche, fristlose Kündigung vorgenommen werden.

Arbeitgeber und Arbeitnehmer entschließen sich zur Aufhebung ihrer vertraglichen Beziehung, wenn ein Kündigungsgrund vorliegt. Ein unbefristeter Vertrag wird jedoch erst dann endgültig beendet, wenn ein gewisser Zeitraum verstrichen ist. Wie lange dieser dauert, ist den konkreten Vereinbarungen im Vertragswerk zu entnehmen.

Die gesetzlichen Mindeststandards können dem § 622 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) entnommen werden. Aus der Kodifikation geht hierbei hervor, dass Arbeitgeber umso längere Fristen einhalten müssen, bevor sie einen Mitarbeiter final vor die Tür setzen, je länger dieser für das Unternehmen tätig war. Bereits ab einer Betriebszugehörigkeit von fünf Jahren beläuft sich der Zeitraum nicht mehr auf vier, sondern acht Wochen zum Ende eines Kalendermonats. Für Arbeitnehmer gilt ein wesentlich geringerer gesetzlicher Mindeststandard. Sie können, sofern der Arbeits- oder Tarifvertrag keine anderweitigen Regelungen vorsieht, die Kündigung mit einer Frist von vier Wochen zum 15. oder Ende eines Monats vornehmen.

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Unbefristeter Arbeitsvertrag und Kündigung – Wie passt das zusammen?
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184 Gedanken zu „Unbefristeter Arbeitsvertrag und Kündigung – Wie passt das zusammen?

  1. Sibille

    Hallo ,ich hab unbefristeten Arbeitsvertrag seit 5 Monaten,keine Probezeit,jetzt soll ich gekündigt werden ,meine Arbeit ist super ,es gibt wohl Probleme im Team,welche ich nicht mitbekomme,Ich bin über aus fleissig und verlässlich,darf ich gekündigt werden?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Sibille,

      eine Kündigung stellt normalerweise die letzte Lösung dar. Aus diesem Grund sollte in der Regel ein wichtiger Grund hierfür vorliegen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

        1. arbeitsvertrag.org

          Hallo Leo,
          eine Kündigung wegen Vertrauensverlust ist durchaus möglich. Jedoch muss die Form des Vertrauensbruchs genau dargelegt werden, ansonsten ist die Kündigung rechtlich anfechtbar.

          Das Team von Arbeitsvertrag.org

          1. Regina

            Hallo, ich war 6 Wochen in einer Leiharbeiterfirma beschäftigt und bin zum 31.10 gekündigt worden, in meiner Kündigung steht das ich meine Arbeitspapiere und meinen Lohn ab dem 15.11 abholen muss, ist so etwas rechtens? außerdem fehlt mir zum ALG1 noch die Arbeitsbescheinigung, wie gehe ich vor wenn mir diese verweigert wird?

      1. Rebekka K.

        Hallo ich bin bei einer zeitarbeit unbefristet beschäftigt allerdings bin ich jetzt seid 14 tagen krank geschrieben und da wurde mir jetzt gekündigt kurzerhand geht das ohne abmahnung oder irgendwas

    2. Anton W.

      Hallo,
      habe ein Objektbezogenen Unbefristeten Arbeitsvertrag und bin über 5 Jahre hier gewesen. Nun ist es so, dass wir zum 30.6.17 gekündigt wurden. Ich bekomme nun eine schriftliche Kündigung für das Objekt uns soll einen neuen Vertrag anhang zum Vetrag bekommen. Muss ich diese Vetragänderung Akzeptieren?
      und zählt die Kündigung auch ohne diesen Anhang zum Vetrag?
      MfG

      1. arbeitsvertrag.org

        Hallo Anton,

        da Sie gekündigt worden sind, besteht der alte Arbeitsvertrag nicht weiter. Es kann also keinen „Anhang zum alten Vertrag“ geben. Wenden Sie sich am besten an einen Anwalt, der die Arbeitsverträge prüfen kann.

        Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

    3. Ano

      Hallo,

      ich habe ein Arbeitsvertrag zum 01.02.2020 unterschrieben und meine Frage ist: wann kann ich bei meinem jetzigen Arbeitgeber den Arbeitsvertrag kündigen (bin seit Juli 2020 beschäftigt und Probezeit ist überstanden).
      laut Arbeitsvertrag; ((das Arbeitsverhältnis kann nach Ablauf der Probezeit beiderseits mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende gekündigt werden)).
      Der Arbeitgeber ist berechtigt den Arbeitnehmer ab Ausspruch der Kündigung bis zum Ablauf der Kündigungsfrist ganz oder teilweise widerruflich oder unwiderruflich von der Arbeit freistellen.

      Für eine baldige Antwort wäre ich Ihnen sehr dankbar.

    4. Heike

      sehr geehrte Damen und Herren,

      ich habe ein Arbeitsvertrag vom 1.8.2022 bis 31.1.2023 jetzt ist mir gekündigt worden zum 28.2.2023 .die Kündigung ist am 19.1.2023 zugestellt worden.es ist ein unbefristeter Vertrag. ich wollte wissen weil mein Vertrag bis zum 31.12023 geht ob das richtig ist.

      Mi freundlichen Grüßen Heike

  2. walli s.

    Ich möchte aus persönlichen Gründen, mein Arbeitsverhältnis spätestens im September 2017 beenden.
    Was muss ich beachten, was muss ich tun.

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Walli,

      Sie sollten diesbezüglich in Ihren Arbeitsvertrag schauen. Normalerweise ist eine Kündigungsfrist von vier Wochen gegeben, die Sie einhalten müssen, diese kann allerdings auch abweichen. Sie sollten zusätzlich beachten, dass Sie bei einer selbstverschuldeten Kündigung möglicherweise kein ALG 1 erhalten. Das ist jedoch auch von den individuellen Umständen der Kündigung abhängig.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  3. silke r.

    Hallo!
    Mein Vertrag (gerade erst am 01.01.2017 begonnen) ist unbefristet. Allerdings übe ich seit Anbeginn andere Tätigkeiten aus, als jene für die ich eingestellt wurde (was sich der Arbeitgeber aber auch vertraglich einräumt). Nun möchte ich kündigen, aber auch darüber enthält mein Vetrag keine konkreten Angaben. Muss ich in diesem Fall die gesetzliche Frist von 4 Wochen einhalten oder reicht es auch, am 15.5. mit einer Frist von 2 Wochen zu kündigen? Habe noch viele Überstunden und ein neues Arbeitsplatzangebot zum 01.06. dieses Jahres.
    mit besten Grüßen
    S. aus Hi

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Silke,

      Sie müssen sich normalerweise an die gesetzliche Frist von vier Wochen halten.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  4. Martina F.

    Hallo
    Ich will in ein anderes Bundesland umziehen um meine kranke Mutter zu pflegen. Jedoch bin ich mir nicht sicher was ich tun soll. Ich habe seit seit Juni 14 bis Juni 16 immer befristet gearbeitet. Seit Juli 16 habe ich bei der selben Firma einen Festvertrag. Wenn ich selbst kündige weil ich umziehen will dann erhalte ich eine Sperrzeit beim Arbeitsamt. Das gleiche gilt bei einem Aufhebungsvertrag. Was also kann ich machen damit mir keine Nachteile entstehen?
    Liebe Grüße Martina

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Martina,

      wenn Sie aus wichtigen privaten Gründen kündigen müssen – wie beispielsweise bei der Krankheit eines Angehörigen – kann es sein, dass Sie keine Sperrzeit beim ALG 1 erhalten. Sprechen Sie dazu mit der Bundesagentur für Arbeit. Andernfalls können Sie mit Ihrem Arbeitgeber evtl. vereinbaren, dass – wenn Ihr Beruf das hergibt – aus dem Homeoffice weiterarbeiten.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo loan,

      normalerweise beträgt die Kündigungsfrist vier Wochen, kann sich aber auch verlängern, wenn Sie bereits mehrere Jahre im Unternehmen beschäftigt sind. Auch im Arbeitsvertrag kann eine abweichende Kündigungsfrist verzeichnet sein. Werfen Sie deshalb einen Blick in den Vertrag, um sicherzugehen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

    2. Patrizia

      Ich habe im November 20 bei meinem Arbeitgeber um einen Aufhebungsvertrag gebeten, da ich mit meiner Aufgabe Gesundheitlich überfordert war und ich eine befristete Stelle woanders angeboten bekam. Am 16. 11. 2020 habe ich dann die Stelle, die bis zum 31. 08. 21 befristet war angetreten. Leider kann der neue AG den Vertrag nicht verlängern.
      Jetzt habe ich von der Arbeitsagentur Post bekommen und nach Gründen für den Aufhebungsvertrag gefragt wird, da man mir evt eine Sperrzeit der Leistung setzen möchte. Ich habe aber doch nach dem Aufhebungsvertrag 9.5 Monate gearbeitet. Was habe ich zu befürchten?

  5. Lena

    Halloo
    Ich habe seit 1 1/2 ein unbefristeten Arbeitsvertrag. Aus Betrieblichen Gründen will das Unternehmen mich kündigen. Was kann ich tun? Meine familie ist auf mein Geld angewiesen. Sollte ich ein Aufhebungsvertrag vereinbaren?

    Viele grüße
    Lena

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Lena,
      leider ist es uns nicht erlaubt, eine kostenlose Rechtsberatung anzubieten. Wir würden Ihnen daher empfehlen, sich mit Ihren Fragen an einen Anwalt für Arbeitsrecht zu wenden.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  6. Nancy

    Hallo
    Habe gestern meine Kündigung zum 30.06.17 erhalten. Bin über zwei Jahre in dem Betrieb. Die Kündigung enthält keine Gründe u zudem noch formgehler. Ist diese jetzt rechtskräftig oder nicht?
    Kann aus gesundheitlichen Gründen in meinem Beruf nicht mehr arbeiten. Lg

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Nancy,

      normalerweise sollte eine Kündigung immer der letzte Ausweg sein. Sind Sie allerdings selbst davon überzeugt, dass Sie den Beruf nicht mehr ausüben können und schaden Sie durch Ihre langanhaltende oder dauernde Arbeitsunfähigkeit dem Betrieb, so kann dies eine Kündigung des Arbeitgebers rechtfertigen. Ob Ihre Kündigung allerdings rechtens ist, können wir nicht genau beurteilen. Wenden Sie sich dazu an einen Anwalt für Arbeitsrecht.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  7. Viktor

    Hallo,
    mein Chef wollte mir gestern am 31.05.2017 nach der Arbeitszeit ganz dreist (Arbeitszeit 08:00 bis 17:00 Uhr) eine ordentliche fristgerechte Kündigung ohne Angabe von jeglichen Gründen zum 30.06.2017 ausstellen. Diese wurde selbstverständlich von meiner Seite nicht angenommen. Man ist aufgestanden und ist gegangen. Am Abend gegen 20 Uhr kam der Chef höchstpersönlich zu mir nach Hause (ich war nicht da) und wollte die Kündigung meinen Eltern in die Hand drücken, diese wurde ebenfalls von meinen Eltern nicht entgegengenommen. Daraufhin hat er die Kündigung in den Briefkasten geworfen und hat davon ein Foto gemacht, so wurde es mir von meinen Eltern erzählt.

    Es handelt sich hier um ein unbefristetes Arbeitsverhältnis in einem Kleinbetrieb mit noch 4 Vollzeit-Angestellten.

    Die Kündigung vom Arbeitgeber beinhaltet außerdem diesen Fehler, dass unten bei der Empfangsbestätigung das Datum, 31.05.2016 und nicht 31.05.2017 steht, wohl ein Tippfehler.

    Ist diese jetzt rechtskräftig?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Viktor,

      zusammen mit einem Anwalt für Arbeitsrecht können Sie eine Kündigungsschutzklage auf die Beine stellen. Fehler durch den Arbeitgeber können die Chance erhöhen, dass Ihnen dabei Recht gegeben wird.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  8. Jacqueline

    Guten Tag

    Ich habe einen unbefristeten Vertrag auf 01. Juni 2017 erhalten. Im Vertrag steht, dass ich eine Kündigungsfrist von 2 Tagen habe. Ist dies rechtlich in Ordnung? Wie lange ist die minimale Kündigungsfrist?

    Freundliche Grüsse

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Jacqueline,

      eine im Vertrag festgesetzte Kündigungsfrist darf die gesetzliche minimale Frist von vier Wochen nicht unterschreiten.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  9. Susanne

    Ich habe vor kurzem einen unbefristeten Arbeitsvertrag bekommen. Bin leider öfters krank gewesen, alleine durch eine Operation bin ich 6 Wochen ausgefallen. Können die mich tatsächlich wegen meiner Krankheit und meinem Fehlen kündigen?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Susanne,

      bei lang anhaltenden Fehlzeiten dieser Art kann es auch zu Kündigungen kommen. Tritt dies tatsächlich ein, können Sie sich mithilfe eines Anwalts für Arbeitsrecht dagegen wehren.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  10. Kerstin

    Hallo, mein Arbeitsvertrag hat am 17.11.2008 begonnen mit einer Befristung bis zum 17.12.2009. Dieser Vertrag ist dann in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis übergegangen. Ich bin im hotelgewerbe tätig und brauche einfach mal was neues. Welche Kündigungsfrist habe ich ?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Kerstin,

      hier gilt die im Arbeitsvertrag festgelegten Kündigungsfrist. Ist dort keine solche Klausel zu finden, zählt die gesetzliche Kündigungsfrist: Demnach können Sie mit einer vierwöchigen Frist zum 15. des Monats oder zum Monatsende kündigen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  11. Sven P.

    Hallo,

    muss bei einer Kündigung, vom Arbeitgeber ausgesprochen im unbefristeten Arbeitsverhältnis, ein Kündigungsgrund vom Arbeitgeber angegeben werden?

    Danke und Gruß,

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Sven,

      unterliegen Sie dem allgemeinen Kündigungsschutz, also sind Sie bereits länger als sechs Monate durchgehend im Unternehmen beschäftigt, das mehr als zehn Mitarbeiter hat, so muss eine Kündigung durch den Arbeitgeber normalerweise auch begründet werden.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  12. Birgit R.

    Hallo,ich habe seit den 15.6.17, einen unbefristeten Arbeitsvertrag, in einer Klinik. Habe festgestellt, daß das nicht meinen Vorstellungen entspricht. Könnte am 1.7.17 ,einen neuen Job antreten. Wie muss ich kündigen?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Birgit,

      Ihre Kündigungsfrist in Ihrem Arbeitsvertrag festgelegt. Sollten Sie dazu keine Regelungen finden, gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Dann beläuft sich die Kündigungsfrist auf vier Wochen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  13. Amina

    Hallo,
    ich bin seit Juli 2010 im Unternehmen und möchte gerne wissen, wie es um meine Kündigungsfrist steht.
    In meinem Vertrag steht drin:

    „Nach Ablauf der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis von beiden Parteien unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist ordentlich gekündigt werden. Verlängerungen der Kündigungsfrist, die zugunsten des Arbeitnehmers wirken, gelten auch zugunsten des Arbeitgebers.“

    Nach meiner Recherche, da ich jetzt seit 7 Jahren im Unternehmen bin, beträgt meine Kündigungsfrist 2 Monate. Ist das korrekt? Meine Kollegin meinte aber, dass gemäß dem Arbeitsgesetzbuch meine Kündigungsfrist 6 Monate beträgt…

    Vielen Dank für eine baldige Rückmeldung.
    Amina

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Amina,

      die gesetzlichen Kündigungsfristen ergeben sich aus § 622 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Demnach beträgt Ihre Kündigungsfrist vier Wochen zum 15. oder Ende des Monats. Die Fristen, die Sie ansprechen, gelten für den Arbeitgeber. Wenden Sie sich an einen Anwalt, der Ihren Vertrag prüfen kann.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  14. Leo

    Hallo,Ich arbeite eine Bäckerei seit 3 Jahre.
    Seit 1 Jahre hab ich Unbefristet arbeitsvertragt.
    Seit 1 Jahre arbeite ich als Küchenleiter für Berlin.Ich bin zustandigt für 3 Filiale küche.
    Und Meine Arbeitgeber wollen mich kündigen.Und (Die grund er Sagt dass unsere küche sieht immer schmützig)aber seit 3 Monat ich arbeite wie eine normal Mitarbeiter 8 stunden in der küche,Wenn ich arbeite 8 stunden dann hab keine zeit zu Filiale kontrollieren.Was kann ich zu tun???meine frage ist die drüfen mich diesem grund einfach kündigen????oder meine arbeitgeber darf auch sagen dass ich muss ab jetzt wie eine normal mitarbeiter arbeiten????

    Wenn ich werde gekündigt,Kann ich auch bei arbeitgericht gehen?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Leo,

      ggf. findet das Kündigungsschutzgesetz in Ihrem Fall Anwendung. Dies ist immer der Fall, wenn im Unternehmen mehr als 10 Arbeitnehmer beschäftigt sind und Sie länger als sechs Monate im Betrieb arbeiten. Dann darf Ihr Arbeitgeber Sie nur mit einem nachweisbaren Grund kündigen. In diesem Fall ist zwischen einer betriebsbedingten, personenbedingten oder verhaltensbedingten Kündigung zu unterscheiden. Wenden Sie sich an einen Anwalt, der Sie beraten kann und ggf. dann eine Kündigungsschutzklage einreicht.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  15. Andrea G.

    Hallo, Arbeitsvertrag seit 2.5.17 unbefristet, 3 Montate Probezeit. Am 24.5.17 Arbeitsunfall und am 6.7.17 bekomme ich die Kündigung mit Einwurf Einschreiben. Kündigungsfrist laut Maler RTV ohne Angabe. Ich bin wahrscheinlich noch bis Oktober krank, beide Arme bei Sturz von Leiter. Wie verhalte ich mich richtig?
    Danke für Ihre Antwort

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Andrea,

      hiermit sollten Sie sich an einen Anwalt wenden, der prüft, ob die Kündigung rechtmäßig war.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  16. Markus K.

    Hallo,
    mein Vertrag läuft seit 06.03.2013 in meiner bisherigen Firma und ich möchte am 01.11.2017 eine neue Arbeitstelle antreten.
    In meinem Vertrag steht zur Kündigungsfrist folgendes:
    „Nach Ablauf der Probezeit gelten die Gesetzlichen Kündigungsfristen, mit der Maßgabe, daß wenn sich die vom Arbeitgeber einzuhaltende Kündigungsfrist kraft Gesetzes verlängert, dies auch für die Eigenkündigung des Mitarbeiters gilt“

    Wann muss ich kündigen? Gilt nach dieser Zeit noch die 4 Wöchige Kündigungsfrist?
    Danke im voraus

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Markus,

      in diesem Fall gilt die Kündigungsfrist nach § 622 Abs. 2 BGB. Da Sie bereits länger als zwei Jahre in dem Unternehmen tätig sind, gilt eine Kündigungsfrist von einem Monat zum Ende des Kalendermonats.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  17. Dani T.

    Guten Tag,

    Ich habe ein unbefristetes Arbeitsverhältnis wurde aber gekündigt zum 15.08.2017.
    Der Grund seien betriebliche, da es wirtschaftlich nicht gut steht.
    Das würde ich soweit verstehen, aber nicht dass man zum 01.06.2017 jemand neues einstellt der genau so viel „kostet“ wie ich und geringere Qualifikationen vorweisen kann.
    Hab keinen Krankeheitstag, Fehltag oder Abmahnung o.ä. jemals bekommen und meine Arbeit immer pflichtbewusst erledigt.
    Was kann ich da am besten tun ?

    MfG

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Dani,

      wenden Sie sich am besten an einen Anwalt, der die Rechtmäßigkeit der Kündigung prüft.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  18. Karin

    Hallo, ich habe seit 2010 einen unbefristeten Vertrag und habe Teilzeit gearbeitet. Seit 2016 arbeite ich nur noch als Aushilfe, weil ich eine Ausbildung angefangen hab. Mit meinem Manager war abgemacht(mündlich), dass ich im Monat 5 Tage arbeite, nach einem Streit soll ich jetzt jedes Wochenende arbeiten was ich nicht schaffen werde. Im Vertrag steht etwas von mind. 12 Std. im MONAT. Ich überlege zu kündigen, weil diese Streitigkeiten mit dem Manager und Dienstplan mich fertig machen, anderseits seh ich nicht ein nachzugeben, weil ich weiß dass er das extra macht damit ich selber kündige. Meine Frage ist was hab ich für Rechte? Lohnt es sich dafür zu kämpfen wegen Abfindung oder so?
    MfG Kary

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Karin,

      leider dürfen wir Ihnen keine Rechtsberatung geben. Sie sollten sich mit Ihrem Anliegen an einen Anwalt wenden.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  19. Ulli

    Guten Tag. Ich habe einen unbefristeten Arbeitsvertrag. Die Chefin soll nun zurücktreten. Ersetzt soll sie vom Mann ihrer Tochter werden. Er hat keinerlei Qualifikation im Bereich Buchhaltung und in der Lohn- Und Gehaltsabrechnung. Er hat seinen Dipl. Dr. In der Forschung im Bereich Biologie. Ich dagegen bin gelernte Finanzbuchhalterin und gerade habe ich eine Fortbildung zur geprüften Fachkraft für Lohn und Gehalt erfolgreich abgeschlossen. Ich darf aber nicht in diesem Bereich arbeiten obwohl das so vorgesehen war als ich vor 2 Jahren dort anfing. Leider steht im Arbeitsvertrag kaufm. Angestellte…Jetzt habe ich erfahren, dass ich gekündigt werden soll, da der Mann von der Tochter eingestellt wird. Er verdient dann das doppelte an Gehalt eie ich. Was soll/kann ich tun. Wieviel Abfindung steht mir zu.

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Ulli,

      das können wir leider nicht beurteilen, da wir Ihren Arbeitsvertrag nicht kennen. Lassen Sie dies am besten von einem Anwalt überprüfen. Die Abfindung hängt u. a. von der Höhe Ihres Gehalts ab.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  20. Anna

    Sehr geehrtes Team von Arbeitsvertrag.org,

    noch immer verstehe ich dann noch nicht den wirklichen Wert eines unbefristeten Vertrags, wenn der einzige Unterschied mit einem befristeteten Vertrag darin besteht, dass sich die Kündigungsfrist verlängert?
    Oder gibt es noch weitere Unterschiede? Zum beispiel beim Bezug von Arbeitslosengeld?
    Ist der Arbeitgeber bei Kündigung ohne triftigen Grund und bei unbefristetem Vertrag verpflichtet zu einer Abfindung?

    Vielen Dank für Ihre Mühe!

    Anna

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Anna,

      endet ein befristeter Vertrag und wird nicht verlängert, droht anders als im Falle der Kündigung durch den Arbeitnehmer, keine Arbeitslosengeldsperre. Abfindungsansprüche sind komplex geregelt. Hier Fragen Sie am besten einen Anwalt für Arbeitsrecht.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  21. W. Thomas

    hallo. Ich bin seit 14 Monaten als angestellern Hausmeister tätig. Vertraglicher Hinweiß: wenn der Vertrag mit einem Projekt (namentlich im Vertrag genannt) vom „Projekt“ beendet wird, endet auch mein Vertrag.
    Ausnahme – ich stelle mich weiterhin zur Verfügung, außerdem wurde zwischenzeitlich auch bei 2 weiteren Projekten dauerhaft eingesetzt, die aber keine Vertragsbeendigung verlangt haben.
    Hinweiß in meinem Arb.Vertrag: ..Falls es dem AN möglich ist, in anderen Einsatzorten zu arbeiten, bleibt der Vertrag weiterhin erhalten.
    Dies ist bereits durch die o.g. 2 weiteren Objekte gegeben.
    Jetzt wollt ich meinen Jahresurlaub nehmen, der ursprünglich von meiner Chefin mangels Vertretung lieber ausgezahlt werden sollte, 25 U.Tage/5-Tage-Wo. zusätzl. 2 Monate unbezahlten Urlaub.
    Seit Tagen bin ich aber in Unkenntnis gesetzt, wies weiter geht.
    Soeben erhielt ich die Nachricht, das ich meinen Flug (Urlaub 3 Monate) buchen könnte.
    In Unkenntnis der Geheimniskrämerei meiner Chefin bin ich mir aber nicht sicher, wies weitergeht, und ob ich meinen Flug buchen soll. Sie will die nächsten Tage reden…
    Ich vermute, Projekt 1 hat den Auftrag gekündigt. ggfs soll ein anderer statt meiner dort arbeiten. Es gibt aber keinerlei Gründe (Fehlverhalten meinerseits) für eine Kündigung.
    Mit was kann/muß/soll ich rechnen.?

    Vielen Dank

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Thomas,
      wenn Ihnen schriftlich zugesichert wurde, dass Sie Ihren Urlaub nehmen können, können Sie das auch tun. Ob die Ausnahme zum Weiterbestehen des Vertrags erfüllt ist, können wir leider nicht beurteilen.
      Wenden sie sich für eine Beratung am Besten an einen Fachanwalt.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  22. Sibille A

    Hallo ich bin im Oktober 5 Jahre in meiner Firma und bin unbefristet falls es irgendwann mal passieren sollte,wie schnell darf die Firma mich vor die Tür setzen?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Sibille,
      wenn die Kündigungsfrist nicht im Arbeitsvertrag geregelt ist, steht nach 5 Jahren eine Kündigungsfrist von 2 Monaten zu.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  23. Marcus

    Hallo zusammen . Ich arbeite seit dem 1.2.2017 bei einem Friseur . Meine Probezeit betrug 3 Monate . Jetzt bin ich schon sieben Monate angestellt und mein Vertrag ist auch unbefristet . In dieser Zeit war ich insgesamt 8 Tage krank . Einschließlich dieser Woche wo ich 3 Tage nicht arbeiten konnte und heute wieder zur Arbeit gegangen bin , weil freitags meistens mehr zu tun ist und ich meinen Chef nicht hängen lassen wollte . Ich war heute 9 h arbeiten und nach den 9h sagte mlr mein Chef das er mich zum ersten Oktober kündigen will , weil ich diese Woche (3 Tage wohlgemerkt) nicht zur Arbeit gekommen bin . Meine Kollegin war 3 Wochen im Urlaub und danach eine Woche krank , das heißt ich hatte den ganzen August so gut wie alleine gearbeitet und war jetzt natürlich auch erschöpft . Er kam mir mit antworten von wegen ich würde nicht auf dem bau arbeiten aber deswegen bin ich noch lange keine Maschine . Meine frage an euch , ist es rechtens mich innerhalb von 2 Wochen ohne einen triftigen Grund mich einfach so zu kündigen ? In der Probezeit und in einem befristeten Vertrag würde ich es ja verstehen aber jetzt bin ich ratlos . Danke im Voraus . Lieben Grüße

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Marcus,
      nach einer Zeit von 6 Monaten kann einem Angestellten nicht mehr unbegründet gekündigt werden. Eine Kündigung muss begründet werden, sonst ist sie anfechtbar.

      Das Team von Arbeitsvertrag.org

  24. Bini

    Hallo,

    seit dem 1.7.17 befinde ich mich in einem unbefristeten Arbeitsvertrag, Probezeit 6 Monate.
    Nun soll dieser auf Ende des Jahres „auslaufen“, da laut der Geschäftsführung es Anfang nächstes Jahres nicht genügend Arbeit vorhanden ist.
    Ist dies so einfach möglich?
    Was muss ich beachten?

    Vielen Dank!

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Bini,
      der Vertrag wird nicht einfach auslaufen können. Er muss ordentlich gekündigt werden, was in der Probezeit kein Problem ist.
      Es empfiehlt sich, beim Arbeitgeber um ein Zeugnis zu bitten. Darin sollten die Umstände erwähnt sein, die zum Ende des Anstellungsverhältnisses führten.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  25. Felicitas

    Hallo , ich arbeite seit 3,5 Jahren für eine Firma, mit unbefristeten Vertrag. Seit März habe ich die Position gewechselt innerhalb des Unternehmens , jedoch nur für die Laufzeit des Projektes (2020) In meinem Vertragszusatz steht geschrieben , dass ich mind 3 Monate besser 6 Monate vor Abschluss des Projektes informiert werde und ich dann wieder an die alte Stelle wechsele oder eine entsprechend passende Stelle eingesetzt werde. Jetzt sieht es so aus dass bereits nach 6 Monaten schon das Projekt aufgegeben wird und es keine passende Stelle gerade frei ist , was dann ? An meiner alten Stelle würde seit 2 Monaten jemand neues eingestellt , jedoch gehe ich davon aus dass diese Person im Vertrag stehen hat , dass diese nur als Ersatz eingesetzt werde für 3 Jahre .

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Felicitas,
      Auch ein aufgegebenes Projekt ist ein abgeschlossenes Projekt und so bestehen weiterhin die Pflichten aus dem Vertrag für beide Seiten. Bevor es zum Streit kommt, sollten Sie einen Anwalt einschalten.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  26. David

    Hallo, ich bin seit 01.02.2012 bis heute in einer Firma tätig. Hier mal meine Reihenfolge.
    Ich habe von 01.02.2012 bis Juli 2014 eine Umschulung in meinem Betrieb gemacht. Danach habe ich für 1 Jahr einen befristeten Arbeitsvertrag erhalten. Nach diesem Jahr (2015) habe ich einen unbefristeten Arbeitsvertrag erhalten.

    Nun meine Fragen:
    – Zählt für die Kündigungsfrist der Umschulungszeitraum und der 1 jährige befristete Arbeitsvertrag dazu oder wird der Zeitraum erst gültig ab dem unbefristeten Vertrag
    – was wäre jetzt meine genaue Kündigungsfrist?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo David,

      im Falle einer Kündigung könnte die Kündigungsfrist mit dem Datum des aktuellen (unbefristeten) Arbeitsvertrags begründet werden. Sie können um einen zusätzlichen Vermerk bitten, der die Dauer Ihrer Betriebszugehörigkeit belegt und die Kündigungsfrist beeinflusst.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  27. Kathrin St.

    Hallo.

    Folgende Situation.
    Bestehendes unbefristetes Arbeitsverhältnis seit über 3 Jahren.
    Unbefristetes!!
    In der Diskussion ist, dass mich der Arbeitgeber innerhalb einer Frist OHNE triftigen Grund kündigen kann.
    Ich bin der Meinung das geht nicht.
    Liege ich richtig?

    Danke für die Abtwort und lieben Gruß

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Kathrin,
      es ist richtig, dass ein unbefristetes Arbeitsverhältnis nicht ohne Angabe von Gründen beendet werde darf. Jedoch können diese Gründe durchaus schwammiger Natur sein.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  28. susanne sch.

    Hallo,
    ich habe nun seit 10 Jahren ein unbefristetes Arbeitsverhältnis.
    Ich bin über einen Verein angestellt, nun soll meine Stelle gegen eine Angestellte des Trägers des Vereins ersetzt werden, geht das denn so einfach?

    Viele Grüße

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Susanne,

      unbefristete Arbeitsverträge können nur begründet gekündigt werden. Die Rechtmäßigkeit des angegebenen Grundes kann Ihnen ein Anwalt für Arbeitsrecht beurteilen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  29. Bernd

    Ich habe einen Arbeitsvertrag von 06.1994,mit dem§8 Kündigung:Inhalt“ nach Ablauf der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis unabhängig von der Befristung(angekreuzt)Gesetzlich mit einer Frist von 14 Tagen gekündigt werden.Darf ich die 14 Tage beibehalten. Es gibt keine Nebenabrede und 2015 wurde das Endgeld angehoben und der Vermerk erstellt“Alle anderen Bestimmungen des Arbeitsvertrages gelten unverändert.Danke für eine Info Bernd

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Bernd,

      jeder Änderung in Ihrem Arbeitsvertrag müssen Sie zustimmen. Das heißt, wenn sich Ihr Arbeitsvertrag seit 1994 verändert und Sie dem zugestimmt haben, gilt der neue/veränderte Arbeitsvertrag. Wenden Sie sich im Zweifelsfall an einen Anwalt.

      Das Arbeitsvertrag.org-Team.

  30. Flo

    Hallo,

    Ich möchte kündigen weil ich ein neues Jobangebot habe. In meinem Vertrag steht das ich zum 15. jedem Monats kündigen kann. Gesetzlich ist ja aber auch der 1. bzw letzte Tag des Monats erlaubt. Kann ich jetzt zum letzten des Monats kündigen oder muss ich zum 15. des monats kündigen?

    Mfg

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Flo,

      eine vertragliche vereinbarte Bedingung ist nur dann ungültig, wenn Sie nicht mit der Gesetzgebung vereinbar ist. Das BGB gibt die beiden Möglichkeiten für den Termin vor, zu dem das Arbeitsverhältnis beendet werden kann: entweder zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats.

      Ihr Vertrag legt ausschließlich den 15. eines Monats dafür fest. Da dies einer der beiden Möglichkeiten des Gesetzes entspricht, sollte diese Vertragsklausel rechtskräftig sein. Wenden Sie sich im Zweifelsfall an einen Rechtsanwalt.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  31. Jack

    Ein Mitarbeiterin hat unbefrestet arbeitsvetrag. Und seit 5 Jahren in der Firma… sie hat ihre vorgesitzte geschubst und beleidigt. Dazu gibt es ein Zeuge.
    Ist es möglish sie Kündigungsfrist zu geben? Und bekommt sie abfindung?

    LG
    Jack

  32. Damdiddledu

    Hallo,
    ich bin seit Juli bei einer Leasingfirma beschäftigt. Mein Vertrag mit der Vermittlung ist unbefristet (6 Monate Probezeit). Ich wurde letzte Woche mündlich darüber informiert, dass die Firma bei der ich tätig war, mich nicht mehr braucht.
    Nun habe ich die finale Antwort erhalten (15.12. aber nur mündlich), dass mein unbefristeter Vertrag ebenfalls aufgekündigt wird und das bereits zum 15. Januar. Die Kündigungsfrist innerhalb der Probezeit beträgt 2 Wochen, allerdings wären die 6 Monate am 15.12. ausgelaufen und mir liegt bisher keine schriftliche Kündigung vor.

    Wie sieht die Rechtslage für mich aus ?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Damdiddledu,

      nach § 125 BGB ist eine Kündigung, die nicht der vorgeschriebenen Form entspricht, unwirksam. Die vorgeschriebene Form ist schriftlich. Erkundigen Sie sich bei einem Anwalt, ob Ihr Arbeitgeber sich richtig verhält.

      Das Team von arbeitsvertrag.org

  33. Morgenstern

    Hallo, habe sofort unbefristeten Arbeitsvertrag ohne Probezeit vor 4,5 Monaten bekommen und möchte kündigen.
    Wie lange ist meine Kündigungsfrist?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Morgenstern,

      die Kündigungsfrist ist normalerweise durch den Arbeitsvertrag geregelt. Ist dies nicht der Fall, gilt für Sie die gesetzliche Kündigungsfrist gemäß § 622 BGB. Diese beträgt vier Wochen zum 15. oder Ende eines Kalendermonats.

      Das Team von arbeitsvertrag.org

  34. Klaus

    Mir wurde ein unbefristetes Arbeitsverhältnis mit 4 Wochenfrist gekündigt.ohne Angabe eines Grundes. Der Vertrag läuft seit 3 Jahren.Der Betrieb hat nur 2 fest Angestellte. Ist das rechtens?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Klaus,

      in kleineren und jüngeren Betrieben gilt nicht der Kündigungsschutz, wie dies in größeren Betrieben der Fall ist. Die Kündigungsfrist ist im Arbeitsvertrag geregelt. Prüfen Sie, ob der Arbeitgeber sich an die vertragliche Kündigungsfrist gehalten hat. Wenn Sie Zweifel an der Rechtmäßigkeit der vierwöchigen Frist haben, lassen Sie den Arbeitsvertrag von einem Anwalt prüfen.

      Das Team von arbeitsvertrag.org

  35. Many

    Hallo guten Tag,
    habe am 02.01.2018 einen unbefristeten Teilzeit Vertrag auf 30 Stunden unterschrieben. Am 05.01.2018 sagte mein AG, wir schreiben den Arbeitsvertrag vom 02.01.2018 9,5 pro Woche. Jetzt meine Frage ich möchte sofort kündigen, ist dies möglich.

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Many,
      in der Regel wird ein Vertrag mit der Unterzeichnung wirksam. Nachträgliche Vertragsänderungen müssen unter Umständen begründet werden. Eine fristlose Kündigung seitens des Arbeitnehmers ist in manchen Fällen möglich. Allerdings kennen wir den Inhalt des Arbeitsvertrages nicht und dürfen auch keine Rechtsberatung anbieten. Wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen deshalb an einen Anwalt für Arbeitsrecht.

      Das Team von arbeitsvertrag.org

  36. Isabel

    Hallo,
    ich habe seit Juli 2017 ein feste Arbeitsvertrag. Wegen eine Herzkrankheit bin ich seit Dezember krank geschrieben. Ich hatte heute ein Gespräch mit dem Arbeitgeber und er fordert mich entweder selbst zu kundigen oder ein Vertrags Aufhebung .Das Problem ist in beide Situationen erhalte ich eine 3 Monate sperre beim Arbeitsamt.
    Soll ich warten bis sie mich kundigen?

    MFG

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Isabel,

      wir empfehlen Ihnen sich von einem Anwalt beraten zu lassen, wie Sie am besten vorgehen. Möglicherweise greift bei Ihnen der Kündigungsschutz, dies sollte allerdings ein Anwalt prüfen.

      Das Team von arbeitsvertrag.org

  37. Emine

    Guten Tag..ich arbeite zeit 4 jahren und teil zeit..ich habe unbefriste arbeit vetrag..ich habe neu job gefunden..ich muss kundigung..wie lange kündigungfrist zeit…

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Emine,

      die Kündigungsfrist steht in Ihrem Arbeitsvertrag. Ist dort nichts anderes vereinbart, gilt die gesetzliche Kündigungsfrist. Diese beträgt 4 Wochen zum Ende des Kalendermonats oder bis zum jeweils 15. des Monats.

      Das Team von arbeitsvertrag.org

  38. Sabina

    Guten Tag,

    ich habe einen unbefristeten Job mit 20 Wochenst und einen Nebenjob mit 2 Wochenstunden. Nun habe ich vom Jobcenter mir einen Bewerbungsvorschlag geschickt, worauf ich mich auch beworben habe. Leider stellte sich heraus, daß sie vorläufig nur, für 6 Monate befristet einstellen. Zwar mit Versprechungen auf Weiterbeschäftigung, aber das war mir zu riskant. Ich habe abgeleht und das meiner Vermitlerin mitgeteilt. Diese meinte, daß ich verpflichtet währe, eine besserbezahlte Arbeit anzunehmen, auch mit Befristung. Ich bin 55 Jahre alt, muß ich wirklich meinen sicheren Job kündigen???

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Sabina,

      wir raten Ihnen sich bei einem Anwalt zu erkundigen, ob Sie Ihren sicheren Job zugunsten eines befristeten Jobs aufgeben müssen, oder ob es eine bessere Alternative gibt.

      Das Team von arbeitsvertrag.org

  39. Franziska

    Hallo ich bin seit April 2015 bei meiner Firma angestellt unbefristet. Seit Januar 2016 war ich in mutterschutz und Elternzeit . Seit Februar 2017 arbeite ich wieder in teilzeit. Jetzt habe ich eine Kündigung mit Frist von 4 Wochen erhalten. Ist das rechtens? Steht mir irgendwas zu?

    Vielen Dank vorab

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Franziska,

      inwiefern die Kündigung rechtens ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab, u.a. den Regelungen in Ihrem Arbeitsvertrag und aus welchem Grund die Kündigung erteilt wurde. Wir empfehlen Ihnen, sich von einem Anwalt für Arbeitsrecht beraten zu lassen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  40. Daniel

    Hallo ich habe eine Frage,

    eine Kollegin arbeitet seit 4 Jahren in einem Hotel mit ca. 20 Mitarbeitern. Sie hat einen unbefristeten Arbeitsvertrag.

    Heute kam die Chefin und meinte Sie sähe Sie immer so unglücklich aus. Daher würden Sie Ihr jetzt Fristgerecht kündigen, damit Sie sich nicht weiter quälen müsste.

    Hierzu meine Frage, ich dachte immer ein unbefristeter Vertrag ist durch den Arbeitgeber nicht kündbar? Wie verhält sich das denn mit dem Kündigungsschutz. Lt. dem Manteltarifvertrag der Gewerkschaft darf wohl gekündigt werden??

    Aber wenn das so ist, was ist denn dann genau der Kündigungsschutz von dem alle so reden, wenn selbst im Tarifvertrag etwas anderes vereinbart werden kann? Geht das nicht gegen das Gesetz?

    Kann im Arbeitsvertrag denn eine Kündigungsfrist für den Arbeitgeber überhaupt gelten? Wozu gibt es denn dann einen Kündigungsschutz?

    Vielen Dank für Ihre Hilfe !!!

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Daniel,

      auch ein unbefristeter Vertrag kann ordentlich innerhalb der Fristen gekündigt werden. Fristlos bedeutet, dass keine Frist von vornherein festgelegt wurde. Es garantiert keine Unkündbarkeit. Der Kündigungsschutz soll es Arbeitnehmern ermöglichen Planungssicherheit herzustellen, so dass sie nicht von heute auf morgen arbeitslos werden können.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  41. ev

    Hallo,
    Wenn ich einen unbefristeten Arbeitsvertrag habe, in dem steht, dass die Frist 6 Wochen von Ende eines Jahresquartals beträgt.. ist das überhaupt rechtens? Kann man so lange Fristen überhaupt fordern? Ich arbeite in der Firma seit .1.02.2017. gibt es irgendwelche Tipps wie ich früher den Vertrag beenden könnte?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo ev,

      alternativ zu einer Kündigung, gibt es die Möglichkeit eines Aufhebungsvertrages. Besprechen Sie die Möglichkeit mit Ihrem Arbeitgeber.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  42. Timo

    Hallo

    ich habe heute erfahren, das mich meine Chefin auf ihrer „Abschussliste“ hat und wohl meine Kollegen über meine Arbeit ausfragt. Zudem wurde letztens erst ein Kollege von seiner Arbeit freigestellt und kommt nicht mehr wieder. Der Grund wurde nicht genannt aber scheinbar gab es keine Abmahnung oder Ähnliches, nur ein Gespräch mit meiner Chefin und dem „Oberchef“und weg war er.
    Ich habe einen unbefristeten Vertrag und mache meine Arbeit gut, wir haben leider keinen Betriebsrat, an den ich mich wenden könnte..
    Kann mich meine Chefin einfach kündigen, obwohl Sie keinen wirklichen Grund hat bzw. einen hätte?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Timo,

      sofern Ihr Arbeitsverhältnis dem Kündigungsschutz unterliegt (das ist der Fall, wenn der Betrieb mehr als zehn Mitarbeiter beschäftigt und das Arbeitsverhältnis bereits seit mind. sechs Monaten besteht), dann muss vom Arbeitgeber bei einer ordentlichen Kündigung ein im Gesetz genannter Grund (d. h. ein personenbedingter, verhaltensbedingter oder betriebsbedingter Grund) für diese Kündigung angegeben werden.

      Auch bei einer außerordentlichen (d. h. fristlosen) Kündigung muss ein Grund angegeben werden. Dieser muss hier sogar besonders dringender Natur sein.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  43. Heinz

    Hallo,
    ich arbeite seit 4 Wochen bei einer Zeitarbeitsfirma mit unbefristetem Arbeitsvertrag und einer Probezeit von 6 Monaten. Ich möchte gerne bei der ZA kündigen, weil ich eine feste Arbeitsstelle bei einer „normalen Fa.“ angeboten bekommen habe. Wie sieht es da mit den Kündigungsfristen aus? In meinem Arbeitsvertrag mit der ZA ist von Kündigungsfristen nichts zu lesen!

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Heinz,

      sind die Kündigungsfristen im Arbeitsvertrag nicht geregelt, so gelten die gesetzlich festgelegten Kündigungsfristen (§ 622 Bürgerliches Gesetzbuch). In der Probezeit kann das Beschäftigungsverhältnis bei Einhaltung einer zweiwöchigen Frist sowohl von Arbeitnehmer als auch von Arbeitgeber gekündigt werden.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  44. Cristina

    Hallo,

    Ich habe ein unbefristet Airbeitsvertrag und mein Chef mochte mich kündigen ,weil,ich habe nicht nach Genehmigung gefragt fur ein Minijob.

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Cristina,

      tatsächlich können Arbeitsverträge Klauseln enthalten, die Arbeitnehmer dazu verpflichten die Genehmigung des Arbeitgebers einzuholen, bevor sie einen Zweitjob oder Minijob annehmen. Ob der Verstoß gegen so eine Regelung als Kündigungsgrund ausreicht, hängt auch davon ab, ob der Kündigungsschutz bei Ihnen zum Tragen kommt. Erkundigen Sie sich bei einem Anwalt, ob die Kündigung wirksam ist.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  45. Brauckmann

    Hallo , ich habe einen unbefristeten Arbeitsvertrag ( September 5 Jahre) im sozialem Bereich. Im Vertrag steht keine Klausel dazu. Kann ich davon ausgehen,dass ich eine Kündigungsfrist von 2 Monate habe und kann man kündigen , obwohl 4 Wochen von den 8 Betriebsferien sind ? Mit freundlichem Gruß S. Brauckmann

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Brauckmann,

      wenn im Arbeits- oder Tarifvertrag keine Kündigungsfristen vereinbart wurden, gelten die gesetzlichen Fristen nach § 622 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Für den Arbeitnehmer sind das vier Wochen zum 15ten oder Ende eines Monats.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  46. Saleh

    Ich bin ab 2015 Asylbewerber und mein Status wird immer noch nicht anerkannt. ich arbeite mit einem wine firm von Juli 2016, also nach einem Monat werde ich einen unbefristvetrag bekommen. Die Frage ist also, ob ich es bekommen könnte, denn mit einigen meiner Freunde in derselben Kategorie hat die LRA abgelehnt. also bitte, warden sie mir sagen, warum sie ablehnen?
    mit freundlichen Grüßen

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Saleh,

      leider sind wir kein zuständiges Amt für Ihre Anfrage und können daher keine Aussage machen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  47. Heronimo

    Hallo,

    ich arbeite seit 2 1/2 Jahren in einem Unternehmen und bin seit 9 Montaten fest angestellt.
    Nun wurde mir und 6 anderen Mitarbeitern gekündigt, da unser Arbeitsplatz weg fällt, weil keine neue Ware eingekauft werden kann.
    Nur die Mitarbeiter, die diese Ware bearbeiten, wurden gekündigt.

    Auf der Kündigung wurde jedoch kein Kündigungsgrund angeben.

    Nachdem der Arbeitgeber darauf hingewiesen wurde, gab dieser an, das es sich nicht um eine betreibsbedingte Kündigung, sondern um eine ordentliche Kündigung halten würde und er deshalb keinen Grund angeben muß.

    Sollte ich eine Kündigungsschutzklage einreichen?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Heronimo,

      ist das Kündigungsschutzgesetz anwendbar (d. h. wenn im Betrieb mehr als zehn Personen tätig sind und der Gekündigte bereits mindestens sechs Monaten in der Firma arbeitet), muss der Arbeitgeber bei einer ordentlichen Kündigung einen Kündigungsgrund nachweisen können. Dabei gibt es verhaltensbedingte, personenbedingte und betriebsbedingte Kündigungsgründe.

      Ob Sie eine Klage einreichen sollten, kann jedoch nur ein Anwalt für Arbeitsrecht beurteilen, der Sie im betreffenden Verfahren darüber hinaus kompetent vertreten kann.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  48. Luis

    Hallo, ich habe ein unbefristete Vertrag und wollte nach 3 Jahren kundigen. Die Firma hat vor 2 Jahren der Tarifvertrag gekundigt. Meine frage ist, wie lange ist meine kundigungfrist? Vielen dank.

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Luis,

      die Kündigungsfristen sollten sich aus Ihrem Arbeitsvertrag ergeben. Ist dies nicht der Fall, gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen. Für den Arbeitnehmer gilt dabei nach sechs Monaten Tätigkeit im Vertrieb eine Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  49. Swen

    Hallo ich habe jetzt immer wieder was anderes gelesen was die Kündigungsfrist betrifft und bin mir jetzt total unsicher. Es geht darum das ich mir gerne eine neue Arbeitsstelle suchen möchte das ich mittlerweile total unzufrieden bin in meinem Betrieb miese Bezahlung usw. Ich bin seit 1.5.18 genau 8 Jahre in dem Unternehmen und im meinen Arbeitsvertrag geht nicht genau hervor welche Kündigungsfrist gilt.
    da steht: Nach Ablauf der Probezeit ist das Arbeitsverhältnis – unter Beachtung der gesetzlichen Kündigungsfrist ordentlich kündbar. Jetzt ist meine Frage gilt für mich 4 Wochen oder nach dem Gesetz her die 3 Monate ? Vielen Dank schon mal.

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Swen,

      die gesetzliche Kündigungsfrist gemäß Paragraf 622 im Bürgerlichen Gesetzbuch sieht die drei Monate für den Arbeitgeber vor. Der Arbeitnehmer aber kann jederzeit, sofern im Vertrag nicht anders festgelegt, mit einer Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats kündigen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  50. Carola

    mein unbefristeter Arbeitsvertrag wurde während ich krankgeschrieben war , fristgerecht und schriftlich gekündigt. Allerdings ohne Angabe der Gründe. Ist das rechtens ?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Carola,

      auch während des krankheitsbedingten Ausfalls des Arbeitnehmers kann eine Kündigung wirksam erklärt werden. Sollten Sie allerdings länger als ein halbes Jahr bei der Firma tätig sein, greift automatisch der Kündigungsschutz. Das heißt, der Arbeitnehmer muss auch bei einer fristgerechten (ordentlichen) Kündigung einen gesetzlich anerkannten Grund angeben (personenbedingt, verhaltensbedingt oder betriebsbedingt).

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  51. Anna

    Hallo, ich hatte einen unbefristeten Arbeitsvertrag und wollte den Job wechseln und mich bei der anderen Firma bewerben. Also kundigte ich im Februar 2018, nach 3 Jahren bei der Firma. Jetzt denke ich, ob es eine richtige Entscheidung war und ob es noch eine Moglichkeit gibt, meinen Arbeitsplatz zuruck zu bekommen. Ich hörte, dass es moglich innerhalb 6 Monaten seit der Kundigung ist. Gibt es so was im deutschen Arbeitsrecht?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Anna,
      eine Kündigung beendet das Arbeitsverhältnis. Will der Kündigende das Verhältnis dennoch fortsetzen, bedarf es hierzu einer neuen Einigung mit dem Vertragspartner.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  52. Steffen

    Hallo, ich bin seit sieben Jahren unbefristet beschäftigt. Vertraglich ist „die gesetzliche Kündigungsfrist für beide Parteien“ vereinbart. Sind das dann für mich als Arbeitnehmer die 4 Wochen zum 15. bzw. Monatsende oder greift hier eine anderer Paragraph aufgrund der Betriebszugehörigkeit?
    Grüße

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Steffen,

      die gesetzliche Kündigungsfrist für den Arbeitnehmer beträgt, wie Sie schon richtig sagten, vier Wochen zum 15. bzw. Monatsende. Ein anderer Paragraf sollte darauf keine Auswirkung haben.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  53. Yannick

    Ich habe einen unbefristeten Arbeitsvertrag der mir nun gestern nach einem jahr betriebszugehörigkeit gekündigt wurde, allerdings ohne Begründung sondern laut meinem Chef geht es ohne Begründung mit einer fristgerechten kündigen von 4 wochen. Unterschrieben habe ich den erhalt der Kündigung.
    Ist das nun rechtens ? Kommt mir sehr merkwürdig vor.

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Yannick,

      nach einem Jahr Betriebszugehörigkeit greift für den Arbeitnehmer bereits der Kündigungsschutz. Das bedeutet, dass der Arbeitgeber nicht mehr grundlos eine Kündigung aussprechen darf. Stattdessen muss eine personenbedingte Kündigung, betriebsbedingte Kündigung oder eine verhaltensbedingte Kündigung begründet sein.

      Es sieht aber anders aus, wenn Sie in einem kleineren Unternehmen arbeiten. Das Kündigungsschutzgesetz gilt nämlich nur für Betriebe, die zehn oder mehr Vollzeitbeschäftigte anstellt (Auszubildende werden nicht mitgezählt).

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  54. Sophia S.

    Guten Tag
    Folgende Frage, ich habe seit 14.11.2017 unbefristeten Arbeitsvertrag, im Sommer (August) möchte ich in eine andere Stadt ziehen, bei 25 Urlaubstagen ( 7 schon verbraucht) im Jahr und einer
    1. Kündigung zum 30.06. gilt dann noch der Urlaubsanspruch?
    2. Wieviel Urlaubstage?
    3. wie sieht es bei einer Kündigung zum 15.07. mit Urlaub aus?

    Kündigungsfrist ist die gesetzliche von 28 Tagen.

    Vielen Dank für die Antwort.

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Sophia S.,

      auch bei einer Kündigung sollte Ihr voller Urlaubsanspruch bestehen bleiben. Sofern möglich müssen Sie die restlichen Urlaubstage nehmen, bevor die Kündigung wirksam wird. Ist das nicht möglich, muss Ihr Arbeitgeber diese finanziell abgelten.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  55. Sandro

    Ich habe vor gut drei oder vier Wochen einen Schaden am Rolltor auf Arbeit im Lager verursacht. Ich bin mit dem elektischen Hubwagen (hatte eine Palette oben) rückwärts dagegen gefahren und man sieht jetzt an der Stelle eine kleine Delle. Ich habe allerdings nichts gesagt, was natürlich ein Fehler war, weil ich etwas Bammel hatte auf den Kosten sitzen zu bleiben. Das wird sicherlich kein Vermögen kosten, aber trotzdem. Es hat auch schon jemand den kleinen Kasten, mit dem man das Rolltor öffnen kann komplett gelockert, weil derjenige mit irgendwas dagegen gefahren ist, da hat es kein Schwein interessiert. Meine Frage wäre jetzt, ist eine fristlose oder eine generelle Kündigung rechtens? Ich bin seit drei Jahren im Unternehmen, habe einen unbefristeten Arbeitsvertrag und habe noch keine schriftliche Abmahnung bekommen oder sonstiges.

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Sandro,

      wir können leider von hier aus nicht beurteilen, inwiefern tatsächlich eine Rechtfertigung für eine Kündigung vorliegt. Generell ist es aber nicht unüblich, dass ein Arbeitnehmer auf Arbeit auch mal versehentlich etwas beschädigen kann – insbesondere, wenn es sich tatsächlich nur um eine Delle handelt. In der Regel sollte solch ein kleiner Unfall nicht sofort eine Kündigung nach sich ziehen.

      Sie sollten aber das Gespräch mit Ihrem Arbeitgeber suchen und gemeinsam eine Lösung besprechen. Droht dieser daraufhin wirklich mit der Kündigung, sollten Sie sich auf jeden Fall an einen Anwalt für Arbeitsrecht wenden. Dieser kann die Kündigung auf Rechtmäßigkeit prüfen und Ihnen helfen, Ihre Ansprüche durchzusetzen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  56. 1-2-3

    Hallo,
    betriebseintritt war bei mir zum 1.10.2007, vertragliche kündigungsfrist 3 monate zum quartal bzw gesetzlich.
    wann endet mein beschäftigungsverhältnis wenn ich im juni oder juli 2018 kündige?

    danke

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo 1-2-3,

      gesetzlich wäre für den Arbeitnehmer eine Kündigungsfrist von vier Wochen festgelegt, dann würde für Sie das Arbeitsverhältnis auch jeweils vier Wochen nach Eingang Ihrer Kündigung enden. Gilt jedoch die Frist von drei Monaten zum Quartalsende für Sie, sieht das anders aus.

      Das Ende eines Quartals ist immer der 31.03., 30.06., 30.09. und der 31.12. Kündigen Sie Ende Juni, wird die Kündigung zum 30.09. wirksam. Kündigen Sie im Juli, wird die Kündigung erst zum 31.12. wirksam.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  57. Sinem Z.

    Hallo,
    möchte meinen unbefristeten Arbeitsvertrag kündigen idealerweise zum 30.08.
    Habe in August 4 Wochen Urlaub. Kann ich die Kündigung zum 30.08. einreichen oder kann der Arbeitgeber theoretisch das Arbeitsverhältnis vor meinem Urlaub schon kündigen?
    Spätestens zu welchem Datum müsste ich meine Kündigung einreichen?

    Danke

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Sinem Z.,

      Sie können Ihre Kündigung schon vor dem Urlaub einreichen. Ihr Arbeitgeber kann das von Ihnen gelöste Arbeitsverhältnis nicht mit einer kürzeren Kündigungsfrist beenden als Sie. Sollte das Arbeitsverhältnis vor dem Urlaub gekündigt werden, bleibt Ihr Urlaubsanspruch bestehen – Sie müssen diesen vor Ablauf der Beschäftigung nehmen können. Ist dies nicht möglich, weil die Zeit nicht ausreicht oder weil Sie im Betrieb dringend gebraucht werden, muss der Arbeitgeber die restlichen Urlaubstage auszahlen.

      Wann Sie Ihre Kündigung einreichen, hängt von der vertraglich vereinbarten Kündigungsfrist zusammen. Per Gesetz beläuft sich diese für den Arbeitnehmer auf vier Wochen, dann müssten Sie die Kündigung spätestens zum 01.08. einreichen. Diese Frist kann jedoch per Vertrag für den Arbeitnehmer verlängert werden.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  58. Gabi S.

    Ich habe einen eher ungewöhnliche Situation:
    Als Verwaltungsangestellte war ich im öffentl. Dienst unbefristet beschäftigt. Durch ständige Unterforderung und schlechtem Betriebsklima habe ich aus freien Stücken 2014 – 2017 ein Vollzeitstudium absolviert und mich für diese Zeit von meinem AG freistellen lassen. Nach meiner Rückkehr wurde mir klipp und klar signalisiert, dass keinerlei Interesse an meiner Zusatzqualifikation besteht und eigentlich davon ausgegangen wurde, dass ich in das Amt nicht mehr zurückkehren würde. Ich wurde – lt. einer gegenseitigen Vereinbarung – in eine „freie Lücke“ gesteckt. Diese Tätigkeit entsprach weder der Qualifikation (BA in Personalentwicklung) noch meiner ursprünglichen Ausbildung. Danach konnte ich mich auf eine Projektstelle wechseln, die zumindest in puncto Betriebsklima/Kollegenzusammenhalt sehr angenehm ist. Um dort zu arbeiten, habe ich mein unbefristetes Arbeitsverhältnis aufgegeben. Die neue Stelle ist aufgrund des Projektstatus befristet bis Mitte 2019, evtl. wird sie um ein weiteres Jahr verlängert.
    Als ich nachfragte, welche Kündigungsfrist gelte, wurde mir gesagt, dass die Frist des unbefristeten Arbeitsverhältnisses greift (derzeit 4 Monate zum Quartal). Wie kann ich eine kürzere Kündigungsfrist erreichen, um attraktiv bei neuen Arbeitgebern zu sein, solange ich in dem befristeten Arbeitsverhältnis stecke? Für eine Auflösung des Arbeitsverhältnisses benötige ich ja die Einwilligung des Arbeitgebers.
    Etwas kompliziert, aber vllt kann mir doch jdm weiterhelfen. Besten Dank!

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Gabi S.,

      wenn Sie der Kündigungsfrist im Arbeitsvertrag zugestimmt haben, müssen Sie diese auch einhalten. Andernfalls kann der Arbeitgeber unter Umständen auf Schadensersatz klagen oder eine Vertragsstrafe verlangen. Im besten Fall können Sie, wenn Sie den befristeten Job vorzeitig beenden wollen, sich mit Ihrem Arbeitgeber auf einen Aufhebungsvertrag einigen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  59. L.S.

    Guten Tag,
    ich habe einen unbefristeten Arbeitsvertrag und bin seit dem 1907.18 bis zum 25.07.18 krank geschrieben.
    Am 19.07.18 habe ich eine außerordentliche Kündigung erhalten,begründet wurde sie nicht.
    Ist das rechtens?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo L.S.,

      unserer Kenntnis nach muss bei einer außerordentlichen Kündigung von einem unbefristeten Arbeitsvertrag eine Begründung genannt werden. Wenden Sie sich an einen Anwalt, um zu prüfen, ob Ihr Arbeitgeber sich richtig verhalten hat und ob die Kündigung wirksam ist. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir keine Rechtsberatung anbieten dürfen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Jennifer K.,

      grundsätzlich kann vertraglich eine längere Kündigungsfrist vereinbart werden, als das Gesetz vorgibt. Wichtig ist, dass der Arbeitnehmer keine längere Frist einhalten muss als der Arbeitgeber – dies wäre unzulässig.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  60. Casper

    Hallo, ist es möglich, einen Mitarbeiter von einer bestimmten Funktion abzuschaffen, ihm eine funktionelle Ergänzung ohne vorherige Beschwerden über einen Mitarbeiter zu bringen? Muss der Arbeitgeber mir sagen, warum ich entlassen wurde? Können Außenstehende mir eine solche Entscheidung persönlich bringen und sie meinen Eltern überlassen, wo ich nicht registriert bin? Kann nur eine solche Entscheidung vom Geschäftsführer unterzeichnet werden?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Casper,

      Ihr Sachverhalt scheint sich eher kompliziert zu gestalten. Bitte wenden Sie sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht, der Sie individuell beraten und sich für Ihre Rechte einsetzen kann.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  61. Niro

    Hallo, ich habe ein besonderes Problem.
    Alles begann im Jahr 2002, ich begann einen Job ohne einen schriftlichen Vertrag, nur um dem Telefon zuzustimmen. vereinbarte Bedingungen wurden nie respektiert von 2002 bis 2009 .
    Ich habe die Arbeit verlassen endet 2009 , lohntüte alle von 2002 bis 2009 gesendet mit paketpost , und wenn ich sehe lohntüte ? ohhhh mein got wirklich betrug .
    Ich Telefonieren am meine arbeitgeber , und er sagt “ so ist und so bleiben , nichts tun “ er meine arbeitgeber Bedrohung mich und auch meine familia .
    Es gibt eine Möglichkeit ? dass das fehlende Geld an mich ausgezahlt wird?
    Rentenbeiträge? fixieren die Situation mit lohntüte ?
    Es scheint dass ich arbeit im minijob , ich arbeit voll zeit und auch uberstunde … mindsten 10 stunde am tag , pro woche 60 Std .
    Ich weiss es schon so langen warte fur denunzieren alles…
    Sicher Ihre Antwort ist ein Anwalt suchen.
    Ich mochte wissen auch bei private nachricht .
    Danke glg bis bald

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Niro,

      wir sind nun mal nicht befugt, eine kostenlose Rechtsberatung anzubieten – insbesondere bei einem solch komplexen Sachverhalt – und können Ihnen daher nur raten, sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht zu wenden.

      Mittellose Menschen, die sich keinen Rechtsanwalt leisten können, haben die Möglichkeit, beim Amtsgericht einen Beratungshilfeschein zu beantragen. Dieser kostet 15 Euro. Dafür fallen dann für Sie keine Anwaltskosten an. Manchmal bieten auch Wohlfahrtsverbände oder gemeinnützige Einrichtungen eine kostenlose Beratung an.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  62. Diana

    Hallo,

    Ich bin seitdem 20.8.18 bei einer Zeitarbeitsfirma, und bin jz seit zwei Wochen bis zum 30.11.18 krank geschrieben zwecks einer op. Heute habe ich erfahren das ich in meinem Einsatz betrieb abgemeldet wurden bin, der Grund : Dienstleister seitiges planbarkeit.
    Dürfen die das ? (Ich habe denen gesagt, das ich am 03.12.18 definitiv wieder da bin und sie haben das akzeptiert )

    Lg Diana
    Besteht die Chance wieder in mein Betrieb reinzukommen ?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Diana,

      wir können Ihnen nur raten, sich noch einmal mit dem Betrieb in Verbindung zu setzen und diesbezüglich noch einmal nachzuhaken.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  63. Pawel S.

    Hallo,

    ich habe unbefristet Arbeitsvertrag und ich möchte kündigen, weil ich unzufrieden bin und ich habe gerade sehr gute Angebot bekommen. Ich habe folgendes Problem Kündigungsfrist 3 Monate bis zum Monatsende. Wir haben November und wir dürfen alle Verträge kündigen. Golt das auch beim Arbeitsvertrag, darf ich auch Kündigung bis Ende Dezember abgeben ?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Pawel S.,

      wir sind uns nicht sicher, wie wir uns die Situation, die Sie beschreiben, vorstellen sollen. Wenn im Arbeitsvertrag eine Frist von drei Monaten vereinbart wurde, kommen Sie in der Regel nicht drum herum. Sie können einen Anwalt für Arbeitsrecht um Rat fragen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  64. Madeleine P.

    Guten Tag, mein Mann hat seit Juni einen unbefristeten Arbeitsvertrag. Mit der Klausel das er innerhalb 6 Monate den Führerschein absolviert ansonsten gekündigt werden kann. Heute bekam er die Kündigung mit 4 Wochen frist. In der Kündigung ist kein Grund angegeben. Ist das rechtens? Mein Mann konnte unter anderem den Führerschein nicht absolvieren da er als Beifahrer einen schweren Autounfall hatte znd 4 Monate Krank geschrieben war wegen 3fach gebrochener Hand. Seit 6 Wochen arbeitet er wieder. Heißt er konnte in dieser Zeit bis jetzt anhand des Traumas und Folgeschäden kein Auto fahren. Wie sieht dadurch die Lage aus und mein mann wünschte sich den Kündigungsgrund in der Kündigung. Dieses wurde verneint das möchte der Arbeitgeber nicht da es ja in Arbeitsvertrag stehen würde. Glg

  65. Gerta

    Hallo
    Ich habe seit Novemeber 2017 einen unbefristet Arbeitsvertrag und ich möchte kündigen, weil ich unzufrieden bin und ich habe immer doppelt gearbeitet. Ich habe was anderes gefunden… Wenn ich kündige am 15 des monats muss ich noch vier Wochen arbeiten? Und wenn ich kündige am 30. des montas es ist auch das gleiche. Wie sind die Regeln? Ich möchte ab 1.Januar 2019 die neue Job aufnehmen. Danke

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Gerta,

      die Kündigung können sie jederzeit aber spätestens vier Wochen vor dem Termin der Kündigung (also dem letzten Arbeitstag) abgeben.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  66. Simone

    Hallo,

    ich habe seit dem Dezember 2017 eine Arbeitsstelle diese ist auch unbefristet. Aktuell bin ich krank geschrieben bis nächste Woche, heute bekam ich die Kündigung ohne Angabe von einem Grund. Lediglich dass sie mich kündigen zum 12.01.2019. Das dürfen die doch garnicht? 1. Kein Grund 2. 4 Wochen Kündigungsfrist nicht eingehalten.??

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Simone,

      wie Sie es beschreiben, sollte eine solche Handlung rechtswidrig sein. Bitte holen Sie sich Hilfe von einem Anwalt für Arbeitsrecht, welcher Sie in Ihrer Situation angemessen beraten und auch vertreten kann.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  67. Chris

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    ich habe am 12.09.2016 einen befristeten Vertrag unterzeichnet, welcher bis zum 31.12.2017 datiert war. Dieser befristete Vertrag wurde verlängert bis zum 31.12.2018.

    Nun soll ich einen weiteren Zusatzvertrag unterschreiben, bis zum 31.12.2019. Bin ich nicht mit dem Ablauf des Vertrages 31.12.2018 in ein unbefristetes Verhältnis gelangt? Das Arbeitsverhältnis wurde bis heute (08.01.2019) stillschweigend fortgeführt, also regulär weitergearbeitet.

    Bzw. bin ich verpflichtet diesen Vertrag weiter zu unterzeichnen?

    Mit freundlichen Grüßen

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Chris,

      ein Arbeitsvertrag darf bis zu zwei Jahre kalendermäßig befristet werden, sofern es keinen Sachgrund für die Befristung gibt. In dieser Zeit darf maximal dreimal eine Verlängerung erfolgen. Bitte wenden Sie sich im Zweifelsfall an einen Anwalt für Arbeitsrecht, um sich beraten zu lassen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  68. Mark

    Hallo,
    Zeit ein Monate ich bin mit ein Zeitfirma ein unbefristet Vertrag, Die Zeitfirma hat mich das Weihnachtsgeld bezahlt und dan zurück genommen. Jetzt möchte ich sofort kündigen als ich kann nicht mehr die Zeitfirma Vertrauen. Die Tarifvertrag ist unbefristet aber die project ist nur bis 09.2019.
    Nach zu viel Stress ich bin krankgeschrieben für zwei Wochen als ich nicht mehr voll konzentrieren kann wegen das geld und die Zeitfirma hat mir gesagt das ich muss zweit Monate Straffe bekommen wann ich sofort kündigen. Jetzt ich bin total Burnout und möchte nur mein Vertrag mit die Zeitfirma enden sofort. Ich habe kein anderen job oder interessiere mich nich die drei Monate Straffe von Arbeitslosengeld.
    Kann Ich in 4 Woche kündigen oder früher?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Mark,
      die Kündigungsfrist richtet sich nach der entsprechenden Regelung im Arbeitsvertrag oder, soweit eine solche im Vertrag fehlt, gilt gewöhnlich § 622 BGB, wonach das Arbeitsverhältnis in der Regel mit einer Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden kann. Welche Frist in Ihrem Fall gilt, können wir nicht beantworten, da wir einerseits Ihren Vertrag nicht kennen und andererseits keine Rechtsberatung anbieten.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  69. René

    Hallo,

    Ich bin seit mitte August in einer Firma mit unbefristeten Arbeitsvertrag angestellt. Nun soll ich jetzt zum 15.3.2019 gekündigt werden.
    Die Kündigung kam per Post und es steht keinerlei Begründung darin.
    Schreiben im Brief:

    Sehr geehrter Herr … hiermit kündigen wir das mit Ihnen bestehende Arbeitsverhältnis ordentlich und fristgerecht zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Dies ist nach unseren Berechnungen der 15.3.2019.

    Hinweis auf Meldung bei Arbeitsamt

    Bis zum Auslauf des Arbeitsverhältnisses werden Sie unter Anrechnung des anteiligen Urlaubsanspruches und eines vermeintliche Zeitguthabens bezahlt von der Arbeitspflicht freigestellt.

    Ist die so gerechtfertigt ohne jegliche Begründung? Mir steht doch auch ein Arbeitszeugnis zur Aushändigung gut?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo René,
      bitte haben Sie Verständnis, dass wir keine Rechtsberatung anbieten und daher nicht beurteilen dürfen, inwieweit die Kündigung rechtmäßig ist. Bitte fragen Sie ggf. bei einem Anwalt nach.

      § 109 Gewerbeordnung spricht jedem Beschäftigten einen Anspruch auf ein Arbeitszeugnis zu:

      „(1) Der Arbeitnehmer hat bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses Anspruch auf ein schriftliches Zeugnis. Das Zeugnis muss mindestens Angaben zu Art und Dauer der Tätigkeit (einfaches Zeugnis) enthalten. Der Arbeitnehmer kann verlangen, dass sich die Angaben darüber hinaus auf Leistung und Verhalten im Arbeitsverhältnis (qualifiziertes Zeugnis) erstrecken.
      (2) Das Zeugnis muss klar und verständlich formuliert sein. Es darf keine Merkmale oder Formulierungen enthalten, die den Zweck haben, eine andere als aus der äußeren Form oder aus dem Wortlaut ersichtliche Aussage über den Arbeitnehmer zu treffen.
      (3) Die Erteilung des Zeugnisses in elektronischer Form ist ausgeschlossen.“

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  70. Enzo

    Hallo,
    ich habe vor einigen Tagen meinen Chef beim Arbeitsgericht angeklagt.
    Kurz gehalten ist folgendes passiert:
    Anfang Januar habe ich mich 3 Tage krank geschrieben. Den Sonntag drauf haben wir telefoniert und er wollte nicht, dass ich zur Arbeit erscheine aber wir uns um 14 Uhr treffen und meinte wir haben was zubesprechen. Also ich um 14 Uhr in seinem Büro, wo er eine Stunde nicht erschienen ist. Er war wohl beschäftigt. So ging es die nächsten 2 Tage. Weil er jedesmal keine Zeit hatte. Also bin ich eine Woche nicht zur Arbeit gegangen und habe ihn auch nicht getroffen. Am darauf folgenden Montag, habe ich mich krank schreiben lassen und ihm das mitgeteilt. Worauf er mir über Whatsapp geschrieben hat, dass die Kündigung raus ist und ich zum Ende des Monats gekündigt wurde, weil ich einfach nicht zur Arbeit erschienen bin. Habe aber bis heute keine schriftliche Kündigung erhalten. Als ich vor einigen Tagen ihn angeschrieben habe, meinte er plötzlich dass er die Kündigung angeblich in meinen Briefkasten geschmissen hätte und auch einen Zeugen dafür hat.
    Zusammengefasst: Ich war 3 vom 4 Wochen im Januar krankgeschrieben. Er schreibt mir selber, dass er mich zum Ende des Monats gekündigt hat. Erst dass die Kündigung raus ist. Danach dass er sie in den Briefkasten geschmissen hat (mit einem Zeugen). Ich habe aber nie eine Kündigung erhalten und vorher auch nie eine Abmahnung bekommen. Der Grund warum ich vor Gericht gehe ist nur weil er mir mein Geld für Januar nicht überweißt. Ich möchte eigentlich nur mein Lohn für Januar und mehr nicht. Außerdem habe ich einen unbefristeten Arbeitsvertrag und habe 6 Monate dort gearbeitet.
    Meine Frage an Sie wäre: Wie sehen sie meine Chancen vor Gericht? Ich habe keinen Anwalt, weil ich es mir nicht leisten kann. Darf er mich so kündigen ohne eine Abmahnung? Ist es rechtlich die Kündigung die man angeblich in den Briefkasten legt mit einem Zeugen zubeweisen? Und muss er nicht trotzdem mein Geld für Januar überweisen auch wenn er mich korrekt gekündigt hätte?
    Würde mich über eine Antwort sehr freuen.
    Vielen Dank
    Enzo

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Enzo,
      bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir keine Rechtsberatung anbieten und daher die Erfolgsaussichten einer arbeitsrechtlichen Klage vor Gericht nicht beurteilen dürfen.
      Sofern das Einkommen zu gering ist, kann unter Umständen Beratungshilfe für eine anwaltliche Beratung beim Amtsgericht beantragt werden und Prozesskostenhilfe (PKH) für das gerichtliche Verfahren.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  71. Joseph

    Hallo,
    Ich habe unbefristet Arbeit Vertrag aber ich möchte ein Busfahrer Ausbildung machen. Bitte, wie kann ich Kündigung geben und kann ich mein Arbeitgeber Kündigung geben ohne Problem von Jobcenter oder Arbeitsamt? Vielen Dank.

  72. Volkan

    Hallo,
    Ich besitze seit der ersteinstellung einen unbefristeten Arbeitsvertrag mit 6 Monaten probezeit.
    Habe im Oktober 2017 angefangen.

    Ich habe im Dezember 2017 einen Schreiben von dem alten Geschäftsführer gekriegt das ich nach meinem. Meister eine meisterstelle in der Produktion oder im Werkzeugbau kriegen werde..

    Daraufhin habe ich aufgebaut. Jetzt heißt es das es solch eine Position. Derzeit nicht geben wird und ich mich doch bewerben soll..

    Mein Meister endet 11/2019 und ich soll mir doch bitte innerhalb 2 Monate einen neuen arbeitgeber suchen…

    Die Lage der derzeitigen Firma ist eig recht gut und wir haben.5 bis 7 neu Einstellungen…
    Sind ein Unternehmen mit 50 bis 80 beschäftigte..

    Bringt mir das Schreiben etwas? Könnten Sie mich trotz des Schreibens mit einer Kündigungsfrist von 4 Wochen kündigen?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Volkan,
      wir dürfen leider keine Rechtsberatung anbieten. Ein Anwalt für Arbeitsrecht kann Ihnen jedoch mit Sicherheit weiterhelfen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  73. Andy

    Hallo liebes Arbeitsvertrag.org Team,

    ich will meine aktuelle Stelle kündigen und habe vorliegenden Fall vorliegen:

    Seit Antritt der Stelle wurde das Unternehmen verkauft und trägt seit einem halben Jahr einen neuen Namen.
    Der alte Arbeitsvertrag ist nach wie vor gültig, weist allerdings den alten Namen auf. Können Sie mir sagen, welchen der beiden Titel ich für eine rechtskräftige Kündigung in dem Schreiben angeben sollte?

    Danke und viele Grüße

  74. Andrea

    Hallo. Ich habe bei einer Zeitarbeitsfirma einen unbefristeten Vertrag seid November 2017. Nun kann mich die Firma wo ich eingesetzt war nach den 18Monaten nicht übernehmen und es endet im April 2019. Nun meine Frage, kann die Zeitarbeitsfirma einfach ohne Angabe von Gründen und ohne neue Vorschläge für andere Einsatzorte mich auch kündigen bis Ende April?

    Vielen Dank

  75. Karin

    Hallo,

    ich möchte selbst meinen unbefristeten Arbeitsvertrag kündigen. Als Datum möchte den 31.12.2019 angeben. Kann ich eine Klausel mit einfügen, dass ich bei Bedarf (z.B. wenn ich früher einen neuen Arbeitsplatz finde), mir das Recht vorbehalte auch noch früher zu kündigen (natürlich unter Wahrung der 4 Wochenfrist)?
    Was ist mit Überstunden ? Ich habe ca. 180 Überstunden angesammelt. Im Vertrag ist nichts dazu geregelt.

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Karin,
      normalerweise kann eine Kündigung an keine Bedingungen geknüpft werden. Für weitergehende Fragen wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt, da wir keine Rechtsberatung anbieten.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  76. Eddy

    Hallo,

    ich habe eine wichtige Frage bezüglich eines unbefristeten Arbeitsvertrages. Hoffe sehr, dass ich eine Antwort bekomme.

    Ich arbeite in einem der grössten Sicherheitsunternehmen und habe seit kurzem einen Festvertrag bekommen. Ich dachte mir so, geil, JETZT ist meine Zukunft endgültig gesichert und die können mich nicht einfach so nach Belieben vor die Tür setzen (ich meine ist ja klar, so lange man sich keine schwerwiegende Aussetzer / Probleme leistet). Was mich jedoch sehr zum Nachdenken gebracht hat, ist die Aussage eines Kollegen. Er meinte, dass es auch trotz Festvertrages eine Staffelkündigungsfrist gibt, das heisst z.B., ich bin sagen wir mal seit 10 Jahren dabei, dann würde die Kündigungsfrist 1 Jahr betragen (so genau weiss ich es aber nicht, könnten auch weniger oder mehr sein) und nicht 4 Wochen. Die Kündigungsfrist soll sich Jahr für Jahr erhöhen. Können Sie das so bestätigen? Ich meine gibt es denn wirklich so etwas? Eine Staffelkündigungsfrist? Ich konnte im Arbeitsvertrag nichts dergleichen finden. Was ist ausserdem mit Krankschreibungen? Stimmt es, dass es eine bestimmte Dauer gibt, was als normal empfunden wird? Ich habe gehört, dass wir Arbeitnehmer das Recht haben insgesamt 4 Wochen im Jahr uns krankzuschreiben, ohne dass der Arbeitgeber da nachfragt bzw. irgendwelche Maßnahmen einleitet. Gibt es wirklich so eine Regelung? Ich meine, ích melde mich zwar selten krank, aber trotzdem wäre das für mich eine nützliche Info. Es muss schon etwas schlimmes / wichtiges vorgefallen sein, dass man trotz Festvertrags gekündigt wird, korrekt? Mit dem Diebstahl und unentschuldiges Fehlen ist mir schon klar, das sind schon wichtige Gründe, aber was zählt noch alles dazu? Was ist wenn ich z.B. ein halbes Jahr aufgrund einer Erkrankung ausfalle (wi z.B. Operation, Kur / Reha usw.) ? Ist das schon ein Kündigungsgrund? Meine letzte Frage, würden Sie mir eine Arbeitrechtsschutzversicherung empfehlen? Im Falle einer Kündigung, dass ich mich da absichern kann? Oder bringen solche Versicherungen nichts?

    Würde mich über eine Antwort sehr freuen

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Eddy,

      wir können nur raten, was Ihr Kollege meint. Wie es sich für uns anhört, spricht er aber über § 622 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), wo tatsächlich die jeweiligen Kündigungsfristen je nach Betriebszugehörigkeit gestaffelt sind. Wie diese gestaffelt sind, können Sie in unserem Artikel zur Kündigungsfrist nachlesen.

      Das bedeutet aber nicht, dass Ihr Arbeitgeber Sie grundlos kündigen kann, wenn er diese gestaffelten Fristen einhält. Diese Zeitspannen gelten, wenn er das Arbeitsverhältnis aus einem wichtigen Grund auflöst. Mehr zu den Gründen, die dafür in Frage kommen, lesen Sie in unserem Beitrag zur ordentlichen und fristlosen Kündigung.

      Die pauschale Aussage, dass Sie maximal vier Wochen im Jahr krank sein dürfen, ohne dass der Arbeitgeber nachfragt, können wir nicht bestätigen. Hier kommt es auch auf die Art der Krankheit und natürlich auf den Arbeitgeber an. Grundsätzlich gilt aber, dass häufige Krankheitsausfälle normalerweise erst dann einen Kündigungsgrund darstellen, wenn absehbar ist, dass keine Besserung in Sicht ist (bspw. bei einer chronischen Krankheit).

      Zu der Frage über die Arbeitrechtsschutzversicherung können wir Sie nicht beraten, diese Entscheidung müssen Sie selbstständig fällen. Sie können sich an einen geeigneten Berater wenden.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  77. Björn

    Guten Tag,

    Ich haben mal eine Frage.
    Ich habe seit einem Jahr einen unbefristeten Arbeitsvertrag und bin in einem Vertrieb Tättig welche rund 80 Mitarbeiter beschäftig.

    Ich bin Vater von einem 22 Monate jungen Sohn. Er geht das erste jahr in die Kita und ist natürlich oft Krank geworden. Meine Frau und ich haben uns immer wieder abgewechselt wenn er krank war und beaufsichtig werden musste. Ab und an war es auch das die Kita während der Arbeitzeit angerufen hat und wir das Kind abholen mussten.

    Beim letzten mal hat die Kita Angerufen weil mein Sohn auf den Kopf gefallen ist und er direkt im Anschluss eingeschlafen ist. Die Erzieher haten Sorgen das es sich um eine Gehirnerschütterung handelt und hatte sowohl mich als auch meine Frau angerufen.
    Da meine Frau sagte das sie ihn wach halten muss und nicht gleichzeitig ins Krankehaus fahren kann soll ich auch kommen. Das habe ich auch gemacht und mein Arbeitgeber hatte erstmal nix gesagt.

    Einen Tag Später hatte ich ein gespräch weil ich mit 2 Tagen im Minus bin mit meinem Urlaub. Jedesmal wenn ich von der Kita angerufen wurde und ich meinen Sohn abgeholt habe hat man mir Uraubstage dafür berechnet.

    Frage ist erstmal darf er das?

    Ich habe oft gelesen das dem nicht so ist und immer wieder über den §616 BGB stolpere. Ich würde das gerne mal mit meinen Arbeitgeber besprechen, jedoch habe ich Angst wenn ich ihm mit dem §616 BGB um die ecke komme das er mich Kündigen will.

    Daher geht die nächste Frage: Darf er mich deswegen Kündigen.

    Ich will jetzt nicht Ärgermachen aber in letzter zeit geht mir das echt auf die Nerven und ich würde gerne Klarheit haben.

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Björn,

      normalerweise dürfen berufstätige Eltern bezahlt freigestellt werden, wenn das eigene Kind krank ist, hier zählt allerdings auch die Branche und der eventuelle Tarifvertrag. Bei einem Kind und zwei Elternteilen hat in der Regel jedes Elternteil zehn Tage dafür zur Verfügung. Der normale Jahresurlaub darf dafür nicht verwendet werden.

      Das Gespräch mit Ihrem Arbeitgeber zu suchen, ist zunächst die vielversprechendste Lösung, eine Kündigung wegen Ihrer Recherche zur rechtlichen Situation scheint haltlos. Wollen Sie auf Nummer Sicher gehen, wäre es allerdings ratsam, einen Anwalt für Arbeitsrecht zurate zu ziehen, spätestens, wenn Ihr Arbeitgeber sich tatsächlich weiterhin querstellt. Beachten Sie: Wir können und dürfen Ihre Situation nicht verbindlich einschätzen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  78. Mila

    ich wurde gekündigt, arbeitstechnisch liegt kein Grund vor auch sonst gibt es von meiner Seite keine Grund. Es handelt sich allerdings meinen Verein und der Vorstand hat gewechselt, der Verein soll geändert werden und so werde ich nicht mehr benötigt und jemand andere mit einer „besseren“ Qualifikation soll eingestellt werden.

    Wir habe mich nicht auf eine Einvernehmliche Kündigung geeinigt, da der Dienstgeber meine Mehrstunden nicht gesamt zahlen wollte und ich auch die Zeit brauche um einen neuen Job zu finden (Alleinverdienerin mit kleinem Sohn).

    Jetzt will mich der Dienstgeber dazu zwingen meine Mehrstunden in der Kündigungsfrist zu verbrauchen möchte mich allerdings nicht freistellen. (sind ein Kinderhaus und habe derzeit aufgrund von keiner Nachfrage geschlossen doch Bereitschaft und Vorbereitungswoche ab 26.8. – Betrieb wieder ab 2.9.) Kann ich meine Kündigung (Frist seit 1.August) noch anfechten? Kann mich mein Arbeitgeber zum Mehrstundenverbrauch zwingen?

    Kann und sollte ich andere Schritte unternehmen, ich find es einfach so gemein mich trotz sehr guter Arbeit zu entlassen und dann noch so.

    LG Mila

    1. Julia

      Hallo,
      Ich möchte meinen unbefristeten Arbeitsvertrag kündigen. Bin seit 2006 dort angestellt, mit langzeitpraktikum und Ausbildung. Seit 2012 angestellt, seit 2014 aber erst unbefristet, rechne ich dann ab 2014 oder 2012?
      MfG Julia
      Vielen Dank im vorraus

  79. Michael

    Hallo,

    Ich habe einen unbefristeten Arbeitsvertrag. Die Abteilung wurde vor einem Jahr geschlossen.
    Ich habe eine Verlängerung (in anderer Abteilung) für ein Jahr bekommen und Jetzt habe ich die Abfindungsvereinbarung erhalten.
    Meine Frage ist: kann die Firma meinen Vertrag kündigen ohne eine andere Stelle anzubieten (es steht in meinem Vertrag das wenn ich 80% für eine Stelle geeignet bin, die Firma muss mindestens ein von diesen Stellen anbieten und momentan gibt es ähnliche Stelle).

    Danke im Voraus
    Michael

  80. Luke

    Hallo,

    ich arbeitr seit 6 jahren in meinem betrieb der 600+ Arbeitnehmer anstellt, seit diesem sommer habe ich einen unbefristeten vertrag.

    Meine Frage/problem: habe mir letztes jahr und dieses jahr einen finger gebrochen und jetzt frage ich mich ob eine Kündigung hier rechtens wäre oder überhaupt infrage kommt von Seiten des Arbeitgebers.

    Vielen Dank im voraus!

  81. Michi

    Hallo, ich arbeite seit seit neun Monaten in einem Beteieb und habe einen unbefristeten Arbeitsvertrag. Mein Arbeitgeber hat mir postalisch eine geundlose Kündigung zukommen lassen. Ist das überhaupt rechtens?

  82. Andrea

    Sehr geehrte Team,

    Ich arbeite im Krankenhaus als Med. Fachangestellte und habe ein unbefristeter Vertrag (Teilzeit 45 %). Darüber hinaus bin ich Vollzeitstudentin und Alleinerziehende. Meine Chefin sagte mir ich soll mein Vertrag ändern lassen um weniger Stunden im Monat arbeiten zu müssen. Es ist so, dass ich nur Fr.-So. arbeite und Feiertage, dementsprechend entstehen unter der Wochen Minus Stunden die ich dann am Wochenende wieder ausgleichen muss. In letzter Zeit, teilt mich am Wochenenden weniger ein, dafür aber in der Weihnachts- /Silvesterzeit bin voll eingeplant. Ab Januar sollte eine Vollzeitkraft eingestellt werden. Ich frage mich auf was meine Chefin hinaus will. Wenn ich darauf eingehe und meinen Vertrag ändern lasse, gilt es wie im BGB neuer Angebot, neuer Vertrag? Bekomme dann evtl. wieder ein befristeten Vertrag? Oder kann sie mich sogar einfacher kündigen? Sie begründet es so, dass sie merkt, das mich dass stresst wenn ich ins Minus gerate und wenn ich weniger Std. leisten muss kann mir Plusstunden aufbauen und die auszahlen lassen. Bin verwirrt. Anfangs wollte ich nur Sa und So arbeiten und ich hab mich von ihr überreden lassen auch Freitags zu arbeiten, sonst würde sie meinen Vertrag nicht durch bekommen. Jetzt möchte sie es anders haben. Ich bin nicht überfordert mit der Arbeit, war in einem Jahr 2 Tage krank (mit Kind dürfte mir sowieso mehr Tage zustehen) und verstehe mich gut mit dem Arbeitskollegen. Ich würde sogar behaupten, dass mir die Arbeit gut tut, habe Kontakt mit Menschen und fühlt sich wie einen Ausgleich zum Studium.

    Mit freundlichen Grüßen,
    Andrea

  83. Sascha K.

    Unachtsam unter druck gesetzt passierte mir erneut Arbeitsunfall hatte unbefristet Vertrag. Nach 2 Au in 12 Monaten bekam ich Kündigung zum 15.12.2019 kann er das so einfach machen?

  84. Beata

    Hallo ,ich habe Unbefristeten Arbeitsvertrag -mini Job bei [edit. v. d. Red.] ,mein arbeitsplatz ist wegen der stilllegung der anlage geschlossen.
    Mein Chef möchte, dass ich mich selbst kundige aber muss ich das ? Kann ich Entschädigung bekommen ?

  85. Deborah S.

    Hallo zusammen,

    Ich habe 10 Jahre in einer Stadtverwaltung als Verwaltungsfachangestellter gearbeitet. Dort habe ich dann nochmals eine Ausbildung zum Bauzeichner absolviert. Nach Ausbildungsende habe ich einen befristeten 1 Jahresvertrag als Bauzeichner erhalten. Richtet sich meine Kündigungsfrist jetzt nach der Frist im neuen Vertrag mit zwei Wochen oder meiner Beschäftigungszeit von 10 Jahren bei der Stadt?!

    Herzliche Grüße,
    Deborah

  86. Beate

    Hallo zusammen,

    ich habe eine ordentliche Kündigung ohne Angabe zum Kündigungsgrund erhalten. Nach der ersten Güteverhandlung gab es leider kein Ergebnis, so dass jetzt die Gegenpartei ihren Joker „betriebsbedingte Kündigung“ ausspielte und der Geschäftsführer meine Aufgaben übernimmt.
    Muss der ARbeitgeber mir nun nochmal eine Kündigung zustellen oder reicht die erste aus!?

    Für ein kurzes Feedback bin ich dankbar

    VG
    Beate

    1. Robert

      Hallo,
      Ich Arbeite seit über 2 Jahren Unbefristet in meiner Firma und möchte da Kündigen da ich nicht jeden Tag immer das gleiche machen möchte.

      Muss ich bei meiner Kündigung einen Grund nennen warum ich da Kündige.

      Wen ja wie soll ich das Dan richtig formulieren damit mein Chef genau weiß was ich meine.

      Da ich schon eine neue Stelle gefunden habe könnte ich da zu 01.12.2020 da anfangen wan sollte Dan die Kündigung spätestens vorliegen.

      Für eine schnelle Antwort bin ich sehr dankbar.

  87. Nizar

    Hallo eine frage ich habe einen unbefristeten Arbeitsvertrag. Arbeite in dieser Firma seit 1jahr und 2 Monate.
    Gestern wurde mir gesagt ich passe doch nicht zu der Firma und wurde mir nah gestellt eine neue stelle zu suchen. Msn sagte mir bis 1 November sollte ich was finden selber Kündigen.
    Jetzt abgesehen das meine Motivation gleich 0 ist bei jemand zu arbeiten der mich gar nicht haben will. Rein rechtlich können die mich kündigen? Den Betrieb geht es den Anschein gut und selbst durch Corona hatten wir keine nennenswerte einbüsse

  88. Andreea

    Hallo ich bin die Andreea ich habe eine frage kann mich der Arbeitgeber mit unbefristeten Vertrag kündigen als alleinerziehende Mutter wenn ich oder mein Kind krank ist Weill die sind zu mir mit einen Angebot gekommen weigen eine Aufhebungs Vertrag gekommen. Danke

  89. Malek

    Hallo,

    Ich hab unbefristet Arbeitsvertrag im Kleinbetrieb wurde aber gekündigt Grund dafür ist keine weitere Aufträge kann ich Abfindungen einrichten?

  90. Sascha

    Hallo.
    Mir wurde leider mein unbefristetes Arbeitsverhältnis gekündigt. Meine Leistung und Verhalten war stets einwandfrei, was mir auch Kollegen schriftlich attestiert haben.
    Nach der Probezeit ging das AV stillschweigend in ein unbefristetes über und einen Monat später war ich4 Wochen im Urlaub.
    Meine Rückkehr wurde bereits sehnlichst erwartet und alles war gut.
    Es war nun Mitte Februar und die Corona Inzidenzen waren ziemlich hoch. Ich fragte daher nach Homeoffice, was erstmal ausgesessen wurde.
    Als ich darauf hinwies, daß es eine gesetzliche Verordnung diesbezüglich gibt, wurde es aber eklig.
    Die Stimmung kippte allmählich und in der darauf folgenden Woche wurde ich krank.
    Als ich wieder zur Arbeit kam, hatte ich morgens bereits keinen Zugang zum System mehr und Nachmittags wurde mir die Kündigung eröffnet.
    Begründung war Unzuverlässigkeit, was aber vorgeschoben ist und ich auch beweisen kann.
    Om Kündigungsschreiben selbst ist überhaupt kein Grund angegeben.
    Ich habe vorsichtshalber Klage eingereicht und die Abfindung, die mir angeboten wird, erhöht sich regelmäßig. Allerdings hilft mir diese nicht weiter, ich benötige meinen äußerst gut bezahlten Job.
    War diese Kündigung im Rahmen des Rechts?
    Und wie sind meine Chancen bei der Klage auf Wiedereinstellung?
    Für eine Antwort wäre ich sehr dankbar.

    Beste Grüße
    Sascha

  91. Rodrigo

    ich arbeite für eine Firma seit 5 Jahren. Unbefristeter Arbeitsvertrag ist vorhanden. Was passiert wenn ich gekündigt werde? Ist der Arbeitgeber verpflichtet mich eine Entscheidung zu bezahlen?

    danke in Vorau

  92. Axel

    Hallo ich habe am 18.3.22 ne unbefristeten Arbeitsvertrag unterschrieben. Am 8.8.22 habe ich mir auf der Baustelle ne Bandscheibenvorfall weggeholt . Meine Probezeit betrug 6Monate und mein Arbeitergeber hat mich zum 31.10.2022 gekündigt unter Anrechnung von mein Urlaub 10 Tage und 40 Überstunden die er ein behalten will . Was kann ich da gegen tun ich bin noch 6 Wochen durch meine op krank geschrieben

    1. Mete

      Ich bin seit 4,5 Jahren angestellt und in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis. Mein Arbeitgeber hat verkündet, aus betriebsbedingten Gründen eine Kündigung auszusprechen.
      Das Unternehmen ist jedoch nicht „Pleite“, ganz im Gegenteil. Dazu kommt:
      Ich habe eine ordentliche Kündigung meines unbefristeten Arbeitsverhältnisses erhalten und keine „betriebsbedingte“ Kündigung.
      Ist das rechtens?

  93. M.

    Hallo, nach fast 6 Jahren beim Hotel als Nachtdienst Arbeit habe ich eine Kündigung. Grund war 3 verschiedene Abmahnungen. Welche Ansprüche, Rechte hab ich. Darf ich eine Abfindung von dieser Zeitraum bekommen. Ich fühle mich wie ausgenutzt. Vielen Dank

    LG

  94. Benjamin

    Hey, liebes Team,
    Ich hatte einen Unbefristeten Arbeitsvertrag, jedoch wurde mir gesagt, das mein Vertrag zum 31.12. 22 auslaufen würde und nicht verlängert werden kann. Das erfuhr ich per WhatsApp am 15.12.22. Auch nach mehrfacher Nachfrage kam nie eine Kündigung an. Lohnt sich dabei ein Anwalt und was würde es bringen?
    Dankeschön schon mal und liebe Grüße.

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