Unbefristeter Arbeitsvertrag und Kündigung – Wie passt das zusammen?

Von Jörg K.

Letzte Aktualisierung am: 28. Januar 2024

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

Unbefristeter Arbeitsvertrag: Durch Kündigung beenden Sie das sichere Arbeitsverhältnis.
Unbefristeter Arbeitsvertrag: Durch Kündigung beenden Sie das sichere Arbeitsverhältnis.

Viele Arbeitnehmer sehnen sich danach, endlich einmal in ihrem Leben einen Arbeitsvertrag ihr Eigen nennen zu dürfen, der sie nicht immer nur für einen befristeten Zeitraum von ein bis zwei Jahren einstellt. Noch dazu weist jeder dieser häufig eine Probezeit von sechs Monaten auf, in der Beschäftigte binnen zwei Wochen (Kündigungsfrist) ohne Angabe von Gründen vor die Tür gesetzt werden dürfen.

Diese Unsicherheit verursacht bei vielen Arbeitnehmern Bauchschmerzen, schließlich ist eine Planbarkeit kaum und eine Vereinbarkeit von Beruf und Familie quasi gar nicht gegeben. Was kann also dazu motivieren, die Kündigung eines unbefristeten Arbeitsvertrages vorzunehmen? Die Antwort auf diese und andere Fragen erhalten Sie im nachfolgenden Ratgeber.

Kompaktwissen: Kündigung eines unbefristeten Vertrags

Darf mir der Arbeitgeber ohne Grund den unbefristeten Vertrag kündigen?

Ja, das ist mitunter zulässig. Insbesondere während der Probezeit bedarf es keiner Begründung. Nur wenn das Kündigungsschutzgesetz anwendbar ist, muss der Arbeitgeber einen Kündigungsgrund angeben. In diesem Fall kann die Kündigung betriebsbedingt, verhaltens- oder personenbedingt erfolgen.

Welche Fristen sind bei der Kündigung eines unbefristeten Arbeitsvertrags einzuhalten?

Sofern im Arbeitsvertrag keine Kündigungsfristen festgelegt sind, gelten die gesetzlichen Bestimmungen des § 622 BGB. Danach richtet sich die Kündigungsfrist für den Arbeitgeber nach der Dauer des Arbeitsverhältnisses, während für Arbeitnehmer eine vierwöchige Frist gilt.

Ist eine mündliche Kündigung wirksam?

Nein, laut § 623 BGB bedarf ein unbefristeter Arbeitsvertrag der schriftlichen Kündigung. Demnach genügt auch keine E-Mail.

Unbefristetes Arbeitsverhältnis kündigen – warum?

Die Sicherheit eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses aufzugeben, fällt vielen Menschen nicht leicht, da mit der Kündigung auch die finanzielle und karrieretechnische Ungewissheit kommt. Wer sich zum Beispiel eine Eigentumswohnung oder ein Haus kauft, hat meist nicht so viel Geld auf der hohen Kante, dass er den fälligen Betrag auf einen Schlag auf den Tisch legen kann. In einem solchen Fall ist ein sicherer Job sehr viel wert, da er die Zahlung der vereinbarten Raten gewährleistet. Umso schlimmer, wenn ein unbefristeter Vertrag durch Kündigung gefährdet ist. Wir führen im Folgenden auf, welche arbeitnehmerseitigen und arbeitgeberseitigen Gründe es gibt, die Kündigung trotz unbefristetem Arbeitsvertrag vorzunehmen.

Kündigung: Unbefristeter Arbeitsvertrag durch Arbeitnehmer beendet

Warum Beschäftigte sich aus eigenen Stücken dazu entschließen, ein „sicheres Arbeitsverhältnis“ aufzugeben, ist für gewöhnlich eine höchst individuelle Entscheidung. Nichtsdestotrotz gibt es häufig Ursachen, die sich immer wieder finden. Mit diesen wollen wir uns im Folgenden beschäftigen.

Kündigung: Ein unbefristeter Arbeitsvertrag kann durch den Arbeitgeber ebenso gekündigt werden wie von Ihnen selbst.
Kündigung: Ein unbefristeter Arbeitsvertrag kann durch den Arbeitgeber ebenso gekündigt werden wie von Ihnen selbst.
  • Mobbing am Arbeitsplatz: Die permanente und zielgerichtete Herabsetzung von Kollegen und Vorgesetzten über Wochen und Monate hinweg, steckt kaum jemand einfach so weg. Hieraus können sich ernsthafte psychische Krankheiten entwickeln. Einige Arbeitnehmer entschließen sich daher mit Blick auf ihre eigene Gesundheit dazu, den Job aufzugeben, um gesund zu werden.
  • besseres Jobangebot: Die Themen unbefristeter Arbeitsvertrag und Kündigung passen auch dann zusammen, wenn ein anderer potenzieller Arbeitgeber bessere Konditionen bietet. Mehr Urlaub und mehr Geld können hier ausschlaggebend dafür sein, das sichere Arbeitsverhältnis aufzugeben.
  • Über-/Unterforderung: Ist ein finanzielles Polster vorhanden, können auch die Arbeitsinhalte ausschlaggebend für die Entscheidung „Kündigung trotz unbefristeten Arbeitsvertrag“ sein. Wird vom Vorgesetzten permanent zu viel oder zu wenig verlangt, kann das Mitarbeiter ebenso belasten und zur freiwilligen Aufgabe des Arbeitsplatzes führen.
  • Auszeit nehmen: In unserer leistungsorientierten Gesellschaft schuften viele Menschen erst für die Schule, später in der Ausbildung oder an der Universität und gehen dann nahtlos in ein streng geregeltes Beschäftigungsverhältnis über. Zeit zum Durchatmen bleibt abgesehen vom gesetzlich definierten Arbeitsurlaub hier nicht. Wenn mal eine längere Auszeit nötig ist, der Arbeitgeber jedoch kein „Sabbatjahr“ genehmigt, kann ein unbefristeter Arbeitsvertrag aufgegeben werden. Dieser Kündigungsgrund setzt jedoch ebenso voraus, dass Sie sich vorher Gedanken dazu gemacht haben, wie Sie Ihren Lebensunterhalt in dieser Zeit finanzieren.

Unbefristeter Arbeitsvertrag: Kündigung durch Arbeitgeber

Ein Dauerschuldverhältnis, wie es ein Arbeitsvertrag herstellt, kann natürlich nicht nur von der Seite des Arbeitnehmers aus gekündigt werden. Auch Arbeitgeber können sich zu diesem Schritt entschließen. Was sie hierzu motivieren kann? Diese Auswahl zeigt, wann Sie als Arbeitnehmer gekündigt werden können.

  • schlechte Auftragslage: Ein unbefristeter Arbeitsvertrag und die Kündigung gehen Hand in Hand, wenn es einem Unternehmen nachhaltig so schlecht geht, dass es die Personalkosten in der Form nicht mehr stemmen kann. Aus betriebsbedingten Gründen kann es sich dann dazu entschließen, eine betriebsbedingte Kündigung vorzunehmen.
  • Diebstahl: Ebenso steht die Entlassung im Raum, wenn ein Arbeitnehmer sich wiederholt am Firmeneigentum bedient hat und auch eine bereits erteilte Abmahnung bei ihm nicht die notwendige Einsicht erzeugte.
  • unentschuldigtes Fehlen: Arbeitnehmer sind vertraglich dazu verpflichtet, sich bei Vorliegen einer krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit zeitnah beim Arbeitgeber krank zu melden und binnen einer maximalen Frist von 4 Tagen ihre Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung einzureichen. Der Vorgesetzte oder Personalverantwortliche darf hierauf von Rechtswegen bereits am ersten Tag bestehen.
  • häufige krankheitsbedingte Ausfälle: Mit der Kündigung für ein unbefristetes Arbeitsverhältnis kann der Arbeitgeber auch reagieren, wenn ein Arbeitnehmer zu häufig krank ist und verschiedene weitere Voraussetzungen eingehalten werden. Dem Gesetzgeber ist in diesem konkreten Fall sehr am Arbeitnehmerschutz gelegen.

Kündigungsfristen laut Arbeitsrecht bei unbefristetem Arbeitsvertrag

Unbefristeter Arbeitsvertrag: Eine Kündigung ohne Grund erfolgt de facto nie. Bei fristloser Entlassung liegt ein triftiger vor.
Unbefristeter Arbeitsvertrag: Eine Kündigung ohne Grund erfolgt de facto nie. Bei fristloser Entlassung liegt ein triftiger vor.

Jeder schriftliche Arbeitsvertrag, der in der Regel vor dem Antritt einer neuen Beschäftigung von beiden Vertragsparteien unterschrieben wird, enthält neben den wichtigen Konditionen Vergütung und Anzahl der Urlaubstage auch eine Klausel dazu, unter welchen Umständen die Kündigung möglich ist.

Ob unbefristeter oder befristeter Arbeitsvertrag macht hier für gewöhnlich keinen Unterschied.

Ein befristeter Arbeitsvertrag endet automatisch nach der angegebenen Laufzeit, kann jedoch auch vorher gekündigt werden. In der Regel muss in diesem Fall eine bestimmte Frist eingehalten werden. Ist nach Abwägung der Interessen beider Parteien eine Fortführung des Beschäftigungsverhältnisses nicht zumutbar, darf eine außerordentliche, fristlose Kündigung vorgenommen werden.

Arbeitgeber und Arbeitnehmer entschließen sich zur Aufhebung ihrer vertraglichen Beziehung, wenn ein Kündigungsgrund vorliegt. Ein unbefristeter Vertrag wird jedoch erst dann endgültig beendet, wenn ein gewisser Zeitraum verstrichen ist. Wie lange dieser dauert, ist den konkreten Vereinbarungen im Vertragswerk zu entnehmen.

Die gesetzlichen Mindeststandards können dem § 622 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) entnommen werden. Aus der Kodifikation geht hierbei hervor, dass Arbeitgeber umso längere Fristen einhalten müssen, bevor sie einen Mitarbeiter final vor die Tür setzen, je länger dieser für das Unternehmen tätig war. Bereits ab einer Betriebszugehörigkeit von fünf Jahren beläuft sich der Zeitraum nicht mehr auf vier, sondern acht Wochen zum Ende eines Kalendermonats. Für Arbeitnehmer gilt ein wesentlich geringerer gesetzlicher Mindeststandard. Sie können, sofern der Arbeits- oder Tarifvertrag keine anderweitigen Regelungen vorsieht, die Kündigung mit einer Frist von vier Wochen zum 15. oder Ende eines Monats vornehmen.

1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (120 Bewertungen, Durchschnitt: 3,78 von 5)
Unbefristeter Arbeitsvertrag und Kündigung – Wie passt das zusammen?
Loading...

Über den Autor

Female Author Icon
Jörg K.

Jörg hat Rechtswissenschaften an der Universität Passau studiert. Nachdem er Erfahrung in verschiedenen Verlagen gesammelt hat, stieß er 2019 zur Redaktion von arbeitsvertrag.org. In seinen Ratgebern befasst er sich mit verschiedenen Themen rund um Arbeitsrecht.

184 Gedanken zu „Unbefristeter Arbeitsvertrag und Kündigung – Wie passt das zusammen?

  1. Swen

    Hallo ich habe jetzt immer wieder was anderes gelesen was die Kündigungsfrist betrifft und bin mir jetzt total unsicher. Es geht darum das ich mir gerne eine neue Arbeitsstelle suchen möchte das ich mittlerweile total unzufrieden bin in meinem Betrieb miese Bezahlung usw. Ich bin seit 1.5.18 genau 8 Jahre in dem Unternehmen und im meinen Arbeitsvertrag geht nicht genau hervor welche Kündigungsfrist gilt.
    da steht: Nach Ablauf der Probezeit ist das Arbeitsverhältnis – unter Beachtung der gesetzlichen Kündigungsfrist ordentlich kündbar. Jetzt ist meine Frage gilt für mich 4 Wochen oder nach dem Gesetz her die 3 Monate ? Vielen Dank schon mal.

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Swen,

      die gesetzliche Kündigungsfrist gemäß Paragraf 622 im Bürgerlichen Gesetzbuch sieht die drei Monate für den Arbeitgeber vor. Der Arbeitnehmer aber kann jederzeit, sofern im Vertrag nicht anders festgelegt, mit einer Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats kündigen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  2. Luis

    Hallo, ich habe ein unbefristete Vertrag und wollte nach 3 Jahren kundigen. Die Firma hat vor 2 Jahren der Tarifvertrag gekundigt. Meine frage ist, wie lange ist meine kundigungfrist? Vielen dank.

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Luis,

      die Kündigungsfristen sollten sich aus Ihrem Arbeitsvertrag ergeben. Ist dies nicht der Fall, gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen. Für den Arbeitnehmer gilt dabei nach sechs Monaten Tätigkeit im Vertrieb eine Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  3. Heronimo

    Hallo,

    ich arbeite seit 2 1/2 Jahren in einem Unternehmen und bin seit 9 Montaten fest angestellt.
    Nun wurde mir und 6 anderen Mitarbeitern gekündigt, da unser Arbeitsplatz weg fällt, weil keine neue Ware eingekauft werden kann.
    Nur die Mitarbeiter, die diese Ware bearbeiten, wurden gekündigt.

    Auf der Kündigung wurde jedoch kein Kündigungsgrund angeben.

    Nachdem der Arbeitgeber darauf hingewiesen wurde, gab dieser an, das es sich nicht um eine betreibsbedingte Kündigung, sondern um eine ordentliche Kündigung halten würde und er deshalb keinen Grund angeben muß.

    Sollte ich eine Kündigungsschutzklage einreichen?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Heronimo,

      ist das Kündigungsschutzgesetz anwendbar (d. h. wenn im Betrieb mehr als zehn Personen tätig sind und der Gekündigte bereits mindestens sechs Monaten in der Firma arbeitet), muss der Arbeitgeber bei einer ordentlichen Kündigung einen Kündigungsgrund nachweisen können. Dabei gibt es verhaltensbedingte, personenbedingte und betriebsbedingte Kündigungsgründe.

      Ob Sie eine Klage einreichen sollten, kann jedoch nur ein Anwalt für Arbeitsrecht beurteilen, der Sie im betreffenden Verfahren darüber hinaus kompetent vertreten kann.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  4. Saleh

    Ich bin ab 2015 Asylbewerber und mein Status wird immer noch nicht anerkannt. ich arbeite mit einem wine firm von Juli 2016, also nach einem Monat werde ich einen unbefristvetrag bekommen. Die Frage ist also, ob ich es bekommen könnte, denn mit einigen meiner Freunde in derselben Kategorie hat die LRA abgelehnt. also bitte, warden sie mir sagen, warum sie ablehnen?
    mit freundlichen Grüßen

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Saleh,

      leider sind wir kein zuständiges Amt für Ihre Anfrage und können daher keine Aussage machen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  5. Brauckmann

    Hallo , ich habe einen unbefristeten Arbeitsvertrag ( September 5 Jahre) im sozialem Bereich. Im Vertrag steht keine Klausel dazu. Kann ich davon ausgehen,dass ich eine Kündigungsfrist von 2 Monate habe und kann man kündigen , obwohl 4 Wochen von den 8 Betriebsferien sind ? Mit freundlichem Gruß S. Brauckmann

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Brauckmann,

      wenn im Arbeits- oder Tarifvertrag keine Kündigungsfristen vereinbart wurden, gelten die gesetzlichen Fristen nach § 622 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Für den Arbeitnehmer sind das vier Wochen zum 15ten oder Ende eines Monats.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  6. Cristina

    Hallo,

    Ich habe ein unbefristet Airbeitsvertrag und mein Chef mochte mich kündigen ,weil,ich habe nicht nach Genehmigung gefragt fur ein Minijob.

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Cristina,

      tatsächlich können Arbeitsverträge Klauseln enthalten, die Arbeitnehmer dazu verpflichten die Genehmigung des Arbeitgebers einzuholen, bevor sie einen Zweitjob oder Minijob annehmen. Ob der Verstoß gegen so eine Regelung als Kündigungsgrund ausreicht, hängt auch davon ab, ob der Kündigungsschutz bei Ihnen zum Tragen kommt. Erkundigen Sie sich bei einem Anwalt, ob die Kündigung wirksam ist.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  7. Heinz

    Hallo,
    ich arbeite seit 4 Wochen bei einer Zeitarbeitsfirma mit unbefristetem Arbeitsvertrag und einer Probezeit von 6 Monaten. Ich möchte gerne bei der ZA kündigen, weil ich eine feste Arbeitsstelle bei einer „normalen Fa.“ angeboten bekommen habe. Wie sieht es da mit den Kündigungsfristen aus? In meinem Arbeitsvertrag mit der ZA ist von Kündigungsfristen nichts zu lesen!

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Heinz,

      sind die Kündigungsfristen im Arbeitsvertrag nicht geregelt, so gelten die gesetzlich festgelegten Kündigungsfristen (§ 622 Bürgerliches Gesetzbuch). In der Probezeit kann das Beschäftigungsverhältnis bei Einhaltung einer zweiwöchigen Frist sowohl von Arbeitnehmer als auch von Arbeitgeber gekündigt werden.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  8. Timo

    Hallo

    ich habe heute erfahren, das mich meine Chefin auf ihrer „Abschussliste“ hat und wohl meine Kollegen über meine Arbeit ausfragt. Zudem wurde letztens erst ein Kollege von seiner Arbeit freigestellt und kommt nicht mehr wieder. Der Grund wurde nicht genannt aber scheinbar gab es keine Abmahnung oder Ähnliches, nur ein Gespräch mit meiner Chefin und dem „Oberchef“und weg war er.
    Ich habe einen unbefristeten Vertrag und mache meine Arbeit gut, wir haben leider keinen Betriebsrat, an den ich mich wenden könnte..
    Kann mich meine Chefin einfach kündigen, obwohl Sie keinen wirklichen Grund hat bzw. einen hätte?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Timo,

      sofern Ihr Arbeitsverhältnis dem Kündigungsschutz unterliegt (das ist der Fall, wenn der Betrieb mehr als zehn Mitarbeiter beschäftigt und das Arbeitsverhältnis bereits seit mind. sechs Monaten besteht), dann muss vom Arbeitgeber bei einer ordentlichen Kündigung ein im Gesetz genannter Grund (d. h. ein personenbedingter, verhaltensbedingter oder betriebsbedingter Grund) für diese Kündigung angegeben werden.

      Auch bei einer außerordentlichen (d. h. fristlosen) Kündigung muss ein Grund angegeben werden. Dieser muss hier sogar besonders dringender Natur sein.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  9. ev

    Hallo,
    Wenn ich einen unbefristeten Arbeitsvertrag habe, in dem steht, dass die Frist 6 Wochen von Ende eines Jahresquartals beträgt.. ist das überhaupt rechtens? Kann man so lange Fristen überhaupt fordern? Ich arbeite in der Firma seit .1.02.2017. gibt es irgendwelche Tipps wie ich früher den Vertrag beenden könnte?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo ev,

      alternativ zu einer Kündigung, gibt es die Möglichkeit eines Aufhebungsvertrages. Besprechen Sie die Möglichkeit mit Ihrem Arbeitgeber.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  10. Daniel

    Hallo ich habe eine Frage,

    eine Kollegin arbeitet seit 4 Jahren in einem Hotel mit ca. 20 Mitarbeitern. Sie hat einen unbefristeten Arbeitsvertrag.

    Heute kam die Chefin und meinte Sie sähe Sie immer so unglücklich aus. Daher würden Sie Ihr jetzt Fristgerecht kündigen, damit Sie sich nicht weiter quälen müsste.

    Hierzu meine Frage, ich dachte immer ein unbefristeter Vertrag ist durch den Arbeitgeber nicht kündbar? Wie verhält sich das denn mit dem Kündigungsschutz. Lt. dem Manteltarifvertrag der Gewerkschaft darf wohl gekündigt werden??

    Aber wenn das so ist, was ist denn dann genau der Kündigungsschutz von dem alle so reden, wenn selbst im Tarifvertrag etwas anderes vereinbart werden kann? Geht das nicht gegen das Gesetz?

    Kann im Arbeitsvertrag denn eine Kündigungsfrist für den Arbeitgeber überhaupt gelten? Wozu gibt es denn dann einen Kündigungsschutz?

    Vielen Dank für Ihre Hilfe !!!

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Daniel,

      auch ein unbefristeter Vertrag kann ordentlich innerhalb der Fristen gekündigt werden. Fristlos bedeutet, dass keine Frist von vornherein festgelegt wurde. Es garantiert keine Unkündbarkeit. Der Kündigungsschutz soll es Arbeitnehmern ermöglichen Planungssicherheit herzustellen, so dass sie nicht von heute auf morgen arbeitslos werden können.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  11. Franziska

    Hallo ich bin seit April 2015 bei meiner Firma angestellt unbefristet. Seit Januar 2016 war ich in mutterschutz und Elternzeit . Seit Februar 2017 arbeite ich wieder in teilzeit. Jetzt habe ich eine Kündigung mit Frist von 4 Wochen erhalten. Ist das rechtens? Steht mir irgendwas zu?

    Vielen Dank vorab

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Franziska,

      inwiefern die Kündigung rechtens ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab, u.a. den Regelungen in Ihrem Arbeitsvertrag und aus welchem Grund die Kündigung erteilt wurde. Wir empfehlen Ihnen, sich von einem Anwalt für Arbeitsrecht beraten zu lassen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  12. Sabina

    Guten Tag,

    ich habe einen unbefristeten Job mit 20 Wochenst und einen Nebenjob mit 2 Wochenstunden. Nun habe ich vom Jobcenter mir einen Bewerbungsvorschlag geschickt, worauf ich mich auch beworben habe. Leider stellte sich heraus, daß sie vorläufig nur, für 6 Monate befristet einstellen. Zwar mit Versprechungen auf Weiterbeschäftigung, aber das war mir zu riskant. Ich habe abgeleht und das meiner Vermitlerin mitgeteilt. Diese meinte, daß ich verpflichtet währe, eine besserbezahlte Arbeit anzunehmen, auch mit Befristung. Ich bin 55 Jahre alt, muß ich wirklich meinen sicheren Job kündigen???

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Sabina,

      wir raten Ihnen sich bei einem Anwalt zu erkundigen, ob Sie Ihren sicheren Job zugunsten eines befristeten Jobs aufgeben müssen, oder ob es eine bessere Alternative gibt.

      Das Team von arbeitsvertrag.org

  13. Emine

    Guten Tag..ich arbeite zeit 4 jahren und teil zeit..ich habe unbefriste arbeit vetrag..ich habe neu job gefunden..ich muss kundigung..wie lange kündigungfrist zeit…

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Emine,

      die Kündigungsfrist steht in Ihrem Arbeitsvertrag. Ist dort nichts anderes vereinbart, gilt die gesetzliche Kündigungsfrist. Diese beträgt 4 Wochen zum Ende des Kalendermonats oder bis zum jeweils 15. des Monats.

      Das Team von arbeitsvertrag.org

  14. Isabel

    Hallo,
    ich habe seit Juli 2017 ein feste Arbeitsvertrag. Wegen eine Herzkrankheit bin ich seit Dezember krank geschrieben. Ich hatte heute ein Gespräch mit dem Arbeitgeber und er fordert mich entweder selbst zu kundigen oder ein Vertrags Aufhebung .Das Problem ist in beide Situationen erhalte ich eine 3 Monate sperre beim Arbeitsamt.
    Soll ich warten bis sie mich kundigen?

    MFG

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Isabel,

      wir empfehlen Ihnen sich von einem Anwalt beraten zu lassen, wie Sie am besten vorgehen. Möglicherweise greift bei Ihnen der Kündigungsschutz, dies sollte allerdings ein Anwalt prüfen.

      Das Team von arbeitsvertrag.org

  15. Many

    Hallo guten Tag,
    habe am 02.01.2018 einen unbefristeten Teilzeit Vertrag auf 30 Stunden unterschrieben. Am 05.01.2018 sagte mein AG, wir schreiben den Arbeitsvertrag vom 02.01.2018 9,5 pro Woche. Jetzt meine Frage ich möchte sofort kündigen, ist dies möglich.

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Many,
      in der Regel wird ein Vertrag mit der Unterzeichnung wirksam. Nachträgliche Vertragsänderungen müssen unter Umständen begründet werden. Eine fristlose Kündigung seitens des Arbeitnehmers ist in manchen Fällen möglich. Allerdings kennen wir den Inhalt des Arbeitsvertrages nicht und dürfen auch keine Rechtsberatung anbieten. Wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen deshalb an einen Anwalt für Arbeitsrecht.

      Das Team von arbeitsvertrag.org

  16. Klaus

    Mir wurde ein unbefristetes Arbeitsverhältnis mit 4 Wochenfrist gekündigt.ohne Angabe eines Grundes. Der Vertrag läuft seit 3 Jahren.Der Betrieb hat nur 2 fest Angestellte. Ist das rechtens?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Klaus,

      in kleineren und jüngeren Betrieben gilt nicht der Kündigungsschutz, wie dies in größeren Betrieben der Fall ist. Die Kündigungsfrist ist im Arbeitsvertrag geregelt. Prüfen Sie, ob der Arbeitgeber sich an die vertragliche Kündigungsfrist gehalten hat. Wenn Sie Zweifel an der Rechtmäßigkeit der vierwöchigen Frist haben, lassen Sie den Arbeitsvertrag von einem Anwalt prüfen.

      Das Team von arbeitsvertrag.org

  17. Morgenstern

    Hallo, habe sofort unbefristeten Arbeitsvertrag ohne Probezeit vor 4,5 Monaten bekommen und möchte kündigen.
    Wie lange ist meine Kündigungsfrist?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Morgenstern,

      die Kündigungsfrist ist normalerweise durch den Arbeitsvertrag geregelt. Ist dies nicht der Fall, gilt für Sie die gesetzliche Kündigungsfrist gemäß § 622 BGB. Diese beträgt vier Wochen zum 15. oder Ende eines Kalendermonats.

      Das Team von arbeitsvertrag.org

  18. Damdiddledu

    Hallo,
    ich bin seit Juli bei einer Leasingfirma beschäftigt. Mein Vertrag mit der Vermittlung ist unbefristet (6 Monate Probezeit). Ich wurde letzte Woche mündlich darüber informiert, dass die Firma bei der ich tätig war, mich nicht mehr braucht.
    Nun habe ich die finale Antwort erhalten (15.12. aber nur mündlich), dass mein unbefristeter Vertrag ebenfalls aufgekündigt wird und das bereits zum 15. Januar. Die Kündigungsfrist innerhalb der Probezeit beträgt 2 Wochen, allerdings wären die 6 Monate am 15.12. ausgelaufen und mir liegt bisher keine schriftliche Kündigung vor.

    Wie sieht die Rechtslage für mich aus ?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Damdiddledu,

      nach § 125 BGB ist eine Kündigung, die nicht der vorgeschriebenen Form entspricht, unwirksam. Die vorgeschriebene Form ist schriftlich. Erkundigen Sie sich bei einem Anwalt, ob Ihr Arbeitgeber sich richtig verhält.

      Das Team von arbeitsvertrag.org

  19. Jack

    Ein Mitarbeiterin hat unbefrestet arbeitsvetrag. Und seit 5 Jahren in der Firma… sie hat ihre vorgesitzte geschubst und beleidigt. Dazu gibt es ein Zeuge.
    Ist es möglish sie Kündigungsfrist zu geben? Und bekommt sie abfindung?

    LG
    Jack

  20. Flo

    Hallo,

    Ich möchte kündigen weil ich ein neues Jobangebot habe. In meinem Vertrag steht das ich zum 15. jedem Monats kündigen kann. Gesetzlich ist ja aber auch der 1. bzw letzte Tag des Monats erlaubt. Kann ich jetzt zum letzten des Monats kündigen oder muss ich zum 15. des monats kündigen?

    Mfg

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Flo,

      eine vertragliche vereinbarte Bedingung ist nur dann ungültig, wenn Sie nicht mit der Gesetzgebung vereinbar ist. Das BGB gibt die beiden Möglichkeiten für den Termin vor, zu dem das Arbeitsverhältnis beendet werden kann: entweder zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats.

      Ihr Vertrag legt ausschließlich den 15. eines Monats dafür fest. Da dies einer der beiden Möglichkeiten des Gesetzes entspricht, sollte diese Vertragsklausel rechtskräftig sein. Wenden Sie sich im Zweifelsfall an einen Rechtsanwalt.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  21. Bernd

    Ich habe einen Arbeitsvertrag von 06.1994,mit dem§8 Kündigung:Inhalt“ nach Ablauf der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis unabhängig von der Befristung(angekreuzt)Gesetzlich mit einer Frist von 14 Tagen gekündigt werden.Darf ich die 14 Tage beibehalten. Es gibt keine Nebenabrede und 2015 wurde das Endgeld angehoben und der Vermerk erstellt“Alle anderen Bestimmungen des Arbeitsvertrages gelten unverändert.Danke für eine Info Bernd

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Bernd,

      jeder Änderung in Ihrem Arbeitsvertrag müssen Sie zustimmen. Das heißt, wenn sich Ihr Arbeitsvertrag seit 1994 verändert und Sie dem zugestimmt haben, gilt der neue/veränderte Arbeitsvertrag. Wenden Sie sich im Zweifelsfall an einen Anwalt.

      Das Arbeitsvertrag.org-Team.

  22. susanne sch.

    Hallo,
    ich habe nun seit 10 Jahren ein unbefristetes Arbeitsverhältnis.
    Ich bin über einen Verein angestellt, nun soll meine Stelle gegen eine Angestellte des Trägers des Vereins ersetzt werden, geht das denn so einfach?

    Viele Grüße

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Susanne,

      unbefristete Arbeitsverträge können nur begründet gekündigt werden. Die Rechtmäßigkeit des angegebenen Grundes kann Ihnen ein Anwalt für Arbeitsrecht beurteilen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  23. Kathrin St.

    Hallo.

    Folgende Situation.
    Bestehendes unbefristetes Arbeitsverhältnis seit über 3 Jahren.
    Unbefristetes!!
    In der Diskussion ist, dass mich der Arbeitgeber innerhalb einer Frist OHNE triftigen Grund kündigen kann.
    Ich bin der Meinung das geht nicht.
    Liege ich richtig?

    Danke für die Abtwort und lieben Gruß

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Kathrin,
      es ist richtig, dass ein unbefristetes Arbeitsverhältnis nicht ohne Angabe von Gründen beendet werde darf. Jedoch können diese Gründe durchaus schwammiger Natur sein.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  24. David

    Hallo, ich bin seit 01.02.2012 bis heute in einer Firma tätig. Hier mal meine Reihenfolge.
    Ich habe von 01.02.2012 bis Juli 2014 eine Umschulung in meinem Betrieb gemacht. Danach habe ich für 1 Jahr einen befristeten Arbeitsvertrag erhalten. Nach diesem Jahr (2015) habe ich einen unbefristeten Arbeitsvertrag erhalten.

    Nun meine Fragen:
    – Zählt für die Kündigungsfrist der Umschulungszeitraum und der 1 jährige befristete Arbeitsvertrag dazu oder wird der Zeitraum erst gültig ab dem unbefristeten Vertrag
    – was wäre jetzt meine genaue Kündigungsfrist?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo David,

      im Falle einer Kündigung könnte die Kündigungsfrist mit dem Datum des aktuellen (unbefristeten) Arbeitsvertrags begründet werden. Sie können um einen zusätzlichen Vermerk bitten, der die Dauer Ihrer Betriebszugehörigkeit belegt und die Kündigungsfrist beeinflusst.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  25. Felicitas

    Hallo , ich arbeite seit 3,5 Jahren für eine Firma, mit unbefristeten Vertrag. Seit März habe ich die Position gewechselt innerhalb des Unternehmens , jedoch nur für die Laufzeit des Projektes (2020) In meinem Vertragszusatz steht geschrieben , dass ich mind 3 Monate besser 6 Monate vor Abschluss des Projektes informiert werde und ich dann wieder an die alte Stelle wechsele oder eine entsprechend passende Stelle eingesetzt werde. Jetzt sieht es so aus dass bereits nach 6 Monaten schon das Projekt aufgegeben wird und es keine passende Stelle gerade frei ist , was dann ? An meiner alten Stelle würde seit 2 Monaten jemand neues eingestellt , jedoch gehe ich davon aus dass diese Person im Vertrag stehen hat , dass diese nur als Ersatz eingesetzt werde für 3 Jahre .

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Felicitas,
      Auch ein aufgegebenes Projekt ist ein abgeschlossenes Projekt und so bestehen weiterhin die Pflichten aus dem Vertrag für beide Seiten. Bevor es zum Streit kommt, sollten Sie einen Anwalt einschalten.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  26. Bini

    Hallo,

    seit dem 1.7.17 befinde ich mich in einem unbefristeten Arbeitsvertrag, Probezeit 6 Monate.
    Nun soll dieser auf Ende des Jahres „auslaufen“, da laut der Geschäftsführung es Anfang nächstes Jahres nicht genügend Arbeit vorhanden ist.
    Ist dies so einfach möglich?
    Was muss ich beachten?

    Vielen Dank!

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Bini,
      der Vertrag wird nicht einfach auslaufen können. Er muss ordentlich gekündigt werden, was in der Probezeit kein Problem ist.
      Es empfiehlt sich, beim Arbeitgeber um ein Zeugnis zu bitten. Darin sollten die Umstände erwähnt sein, die zum Ende des Anstellungsverhältnisses führten.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  27. Marcus

    Hallo zusammen . Ich arbeite seit dem 1.2.2017 bei einem Friseur . Meine Probezeit betrug 3 Monate . Jetzt bin ich schon sieben Monate angestellt und mein Vertrag ist auch unbefristet . In dieser Zeit war ich insgesamt 8 Tage krank . Einschließlich dieser Woche wo ich 3 Tage nicht arbeiten konnte und heute wieder zur Arbeit gegangen bin , weil freitags meistens mehr zu tun ist und ich meinen Chef nicht hängen lassen wollte . Ich war heute 9 h arbeiten und nach den 9h sagte mlr mein Chef das er mich zum ersten Oktober kündigen will , weil ich diese Woche (3 Tage wohlgemerkt) nicht zur Arbeit gekommen bin . Meine Kollegin war 3 Wochen im Urlaub und danach eine Woche krank , das heißt ich hatte den ganzen August so gut wie alleine gearbeitet und war jetzt natürlich auch erschöpft . Er kam mir mit antworten von wegen ich würde nicht auf dem bau arbeiten aber deswegen bin ich noch lange keine Maschine . Meine frage an euch , ist es rechtens mich innerhalb von 2 Wochen ohne einen triftigen Grund mich einfach so zu kündigen ? In der Probezeit und in einem befristeten Vertrag würde ich es ja verstehen aber jetzt bin ich ratlos . Danke im Voraus . Lieben Grüße

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Marcus,
      nach einer Zeit von 6 Monaten kann einem Angestellten nicht mehr unbegründet gekündigt werden. Eine Kündigung muss begründet werden, sonst ist sie anfechtbar.

      Das Team von Arbeitsvertrag.org

  28. Sibille A

    Hallo ich bin im Oktober 5 Jahre in meiner Firma und bin unbefristet falls es irgendwann mal passieren sollte,wie schnell darf die Firma mich vor die Tür setzen?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Sibille,
      wenn die Kündigungsfrist nicht im Arbeitsvertrag geregelt ist, steht nach 5 Jahren eine Kündigungsfrist von 2 Monaten zu.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  29. W. Thomas

    hallo. Ich bin seit 14 Monaten als angestellern Hausmeister tätig. Vertraglicher Hinweiß: wenn der Vertrag mit einem Projekt (namentlich im Vertrag genannt) vom „Projekt“ beendet wird, endet auch mein Vertrag.
    Ausnahme – ich stelle mich weiterhin zur Verfügung, außerdem wurde zwischenzeitlich auch bei 2 weiteren Projekten dauerhaft eingesetzt, die aber keine Vertragsbeendigung verlangt haben.
    Hinweiß in meinem Arb.Vertrag: ..Falls es dem AN möglich ist, in anderen Einsatzorten zu arbeiten, bleibt der Vertrag weiterhin erhalten.
    Dies ist bereits durch die o.g. 2 weiteren Objekte gegeben.
    Jetzt wollt ich meinen Jahresurlaub nehmen, der ursprünglich von meiner Chefin mangels Vertretung lieber ausgezahlt werden sollte, 25 U.Tage/5-Tage-Wo. zusätzl. 2 Monate unbezahlten Urlaub.
    Seit Tagen bin ich aber in Unkenntnis gesetzt, wies weiter geht.
    Soeben erhielt ich die Nachricht, das ich meinen Flug (Urlaub 3 Monate) buchen könnte.
    In Unkenntnis der Geheimniskrämerei meiner Chefin bin ich mir aber nicht sicher, wies weitergeht, und ob ich meinen Flug buchen soll. Sie will die nächsten Tage reden…
    Ich vermute, Projekt 1 hat den Auftrag gekündigt. ggfs soll ein anderer statt meiner dort arbeiten. Es gibt aber keinerlei Gründe (Fehlverhalten meinerseits) für eine Kündigung.
    Mit was kann/muß/soll ich rechnen.?

    Vielen Dank

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Thomas,
      wenn Ihnen schriftlich zugesichert wurde, dass Sie Ihren Urlaub nehmen können, können Sie das auch tun. Ob die Ausnahme zum Weiterbestehen des Vertrags erfüllt ist, können wir leider nicht beurteilen.
      Wenden sie sich für eine Beratung am Besten an einen Fachanwalt.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  30. Anna

    Sehr geehrtes Team von Arbeitsvertrag.org,

    noch immer verstehe ich dann noch nicht den wirklichen Wert eines unbefristeten Vertrags, wenn der einzige Unterschied mit einem befristeteten Vertrag darin besteht, dass sich die Kündigungsfrist verlängert?
    Oder gibt es noch weitere Unterschiede? Zum beispiel beim Bezug von Arbeitslosengeld?
    Ist der Arbeitgeber bei Kündigung ohne triftigen Grund und bei unbefristetem Vertrag verpflichtet zu einer Abfindung?

    Vielen Dank für Ihre Mühe!

    Anna

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Anna,

      endet ein befristeter Vertrag und wird nicht verlängert, droht anders als im Falle der Kündigung durch den Arbeitnehmer, keine Arbeitslosengeldsperre. Abfindungsansprüche sind komplex geregelt. Hier Fragen Sie am besten einen Anwalt für Arbeitsrecht.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  31. Ulli

    Guten Tag. Ich habe einen unbefristeten Arbeitsvertrag. Die Chefin soll nun zurücktreten. Ersetzt soll sie vom Mann ihrer Tochter werden. Er hat keinerlei Qualifikation im Bereich Buchhaltung und in der Lohn- Und Gehaltsabrechnung. Er hat seinen Dipl. Dr. In der Forschung im Bereich Biologie. Ich dagegen bin gelernte Finanzbuchhalterin und gerade habe ich eine Fortbildung zur geprüften Fachkraft für Lohn und Gehalt erfolgreich abgeschlossen. Ich darf aber nicht in diesem Bereich arbeiten obwohl das so vorgesehen war als ich vor 2 Jahren dort anfing. Leider steht im Arbeitsvertrag kaufm. Angestellte…Jetzt habe ich erfahren, dass ich gekündigt werden soll, da der Mann von der Tochter eingestellt wird. Er verdient dann das doppelte an Gehalt eie ich. Was soll/kann ich tun. Wieviel Abfindung steht mir zu.

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Ulli,

      das können wir leider nicht beurteilen, da wir Ihren Arbeitsvertrag nicht kennen. Lassen Sie dies am besten von einem Anwalt überprüfen. Die Abfindung hängt u. a. von der Höhe Ihres Gehalts ab.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  32. Karin

    Hallo, ich habe seit 2010 einen unbefristeten Vertrag und habe Teilzeit gearbeitet. Seit 2016 arbeite ich nur noch als Aushilfe, weil ich eine Ausbildung angefangen hab. Mit meinem Manager war abgemacht(mündlich), dass ich im Monat 5 Tage arbeite, nach einem Streit soll ich jetzt jedes Wochenende arbeiten was ich nicht schaffen werde. Im Vertrag steht etwas von mind. 12 Std. im MONAT. Ich überlege zu kündigen, weil diese Streitigkeiten mit dem Manager und Dienstplan mich fertig machen, anderseits seh ich nicht ein nachzugeben, weil ich weiß dass er das extra macht damit ich selber kündige. Meine Frage ist was hab ich für Rechte? Lohnt es sich dafür zu kämpfen wegen Abfindung oder so?
    MfG Kary

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Karin,

      leider dürfen wir Ihnen keine Rechtsberatung geben. Sie sollten sich mit Ihrem Anliegen an einen Anwalt wenden.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  33. Dani T.

    Guten Tag,

    Ich habe ein unbefristetes Arbeitsverhältnis wurde aber gekündigt zum 15.08.2017.
    Der Grund seien betriebliche, da es wirtschaftlich nicht gut steht.
    Das würde ich soweit verstehen, aber nicht dass man zum 01.06.2017 jemand neues einstellt der genau so viel „kostet“ wie ich und geringere Qualifikationen vorweisen kann.
    Hab keinen Krankeheitstag, Fehltag oder Abmahnung o.ä. jemals bekommen und meine Arbeit immer pflichtbewusst erledigt.
    Was kann ich da am besten tun ?

    MfG

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Dani,

      wenden Sie sich am besten an einen Anwalt, der die Rechtmäßigkeit der Kündigung prüft.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  34. Markus K.

    Hallo,
    mein Vertrag läuft seit 06.03.2013 in meiner bisherigen Firma und ich möchte am 01.11.2017 eine neue Arbeitstelle antreten.
    In meinem Vertrag steht zur Kündigungsfrist folgendes:
    „Nach Ablauf der Probezeit gelten die Gesetzlichen Kündigungsfristen, mit der Maßgabe, daß wenn sich die vom Arbeitgeber einzuhaltende Kündigungsfrist kraft Gesetzes verlängert, dies auch für die Eigenkündigung des Mitarbeiters gilt“

    Wann muss ich kündigen? Gilt nach dieser Zeit noch die 4 Wöchige Kündigungsfrist?
    Danke im voraus

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Markus,

      in diesem Fall gilt die Kündigungsfrist nach § 622 Abs. 2 BGB. Da Sie bereits länger als zwei Jahre in dem Unternehmen tätig sind, gilt eine Kündigungsfrist von einem Monat zum Ende des Kalendermonats.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  35. Andrea G.

    Hallo, Arbeitsvertrag seit 2.5.17 unbefristet, 3 Montate Probezeit. Am 24.5.17 Arbeitsunfall und am 6.7.17 bekomme ich die Kündigung mit Einwurf Einschreiben. Kündigungsfrist laut Maler RTV ohne Angabe. Ich bin wahrscheinlich noch bis Oktober krank, beide Arme bei Sturz von Leiter. Wie verhalte ich mich richtig?
    Danke für Ihre Antwort

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Andrea,

      hiermit sollten Sie sich an einen Anwalt wenden, der prüft, ob die Kündigung rechtmäßig war.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  36. Leo

    Hallo,Ich arbeite eine Bäckerei seit 3 Jahre.
    Seit 1 Jahre hab ich Unbefristet arbeitsvertragt.
    Seit 1 Jahre arbeite ich als Küchenleiter für Berlin.Ich bin zustandigt für 3 Filiale küche.
    Und Meine Arbeitgeber wollen mich kündigen.Und (Die grund er Sagt dass unsere küche sieht immer schmützig)aber seit 3 Monat ich arbeite wie eine normal Mitarbeiter 8 stunden in der küche,Wenn ich arbeite 8 stunden dann hab keine zeit zu Filiale kontrollieren.Was kann ich zu tun???meine frage ist die drüfen mich diesem grund einfach kündigen????oder meine arbeitgeber darf auch sagen dass ich muss ab jetzt wie eine normal mitarbeiter arbeiten????

    Wenn ich werde gekündigt,Kann ich auch bei arbeitgericht gehen?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Leo,

      ggf. findet das Kündigungsschutzgesetz in Ihrem Fall Anwendung. Dies ist immer der Fall, wenn im Unternehmen mehr als 10 Arbeitnehmer beschäftigt sind und Sie länger als sechs Monate im Betrieb arbeiten. Dann darf Ihr Arbeitgeber Sie nur mit einem nachweisbaren Grund kündigen. In diesem Fall ist zwischen einer betriebsbedingten, personenbedingten oder verhaltensbedingten Kündigung zu unterscheiden. Wenden Sie sich an einen Anwalt, der Sie beraten kann und ggf. dann eine Kündigungsschutzklage einreicht.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  37. Amina

    Hallo,
    ich bin seit Juli 2010 im Unternehmen und möchte gerne wissen, wie es um meine Kündigungsfrist steht.
    In meinem Vertrag steht drin:

    „Nach Ablauf der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis von beiden Parteien unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist ordentlich gekündigt werden. Verlängerungen der Kündigungsfrist, die zugunsten des Arbeitnehmers wirken, gelten auch zugunsten des Arbeitgebers.“

    Nach meiner Recherche, da ich jetzt seit 7 Jahren im Unternehmen bin, beträgt meine Kündigungsfrist 2 Monate. Ist das korrekt? Meine Kollegin meinte aber, dass gemäß dem Arbeitsgesetzbuch meine Kündigungsfrist 6 Monate beträgt…

    Vielen Dank für eine baldige Rückmeldung.
    Amina

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Amina,

      die gesetzlichen Kündigungsfristen ergeben sich aus § 622 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Demnach beträgt Ihre Kündigungsfrist vier Wochen zum 15. oder Ende des Monats. Die Fristen, die Sie ansprechen, gelten für den Arbeitgeber. Wenden Sie sich an einen Anwalt, der Ihren Vertrag prüfen kann.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  38. Birgit R.

    Hallo,ich habe seit den 15.6.17, einen unbefristeten Arbeitsvertrag, in einer Klinik. Habe festgestellt, daß das nicht meinen Vorstellungen entspricht. Könnte am 1.7.17 ,einen neuen Job antreten. Wie muss ich kündigen?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Birgit,

      Ihre Kündigungsfrist in Ihrem Arbeitsvertrag festgelegt. Sollten Sie dazu keine Regelungen finden, gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Dann beläuft sich die Kündigungsfrist auf vier Wochen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  39. Sven P.

    Hallo,

    muss bei einer Kündigung, vom Arbeitgeber ausgesprochen im unbefristeten Arbeitsverhältnis, ein Kündigungsgrund vom Arbeitgeber angegeben werden?

    Danke und Gruß,

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Sven,

      unterliegen Sie dem allgemeinen Kündigungsschutz, also sind Sie bereits länger als sechs Monate durchgehend im Unternehmen beschäftigt, das mehr als zehn Mitarbeiter hat, so muss eine Kündigung durch den Arbeitgeber normalerweise auch begründet werden.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  40. Kerstin

    Hallo, mein Arbeitsvertrag hat am 17.11.2008 begonnen mit einer Befristung bis zum 17.12.2009. Dieser Vertrag ist dann in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis übergegangen. Ich bin im hotelgewerbe tätig und brauche einfach mal was neues. Welche Kündigungsfrist habe ich ?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Kerstin,

      hier gilt die im Arbeitsvertrag festgelegten Kündigungsfrist. Ist dort keine solche Klausel zu finden, zählt die gesetzliche Kündigungsfrist: Demnach können Sie mit einer vierwöchigen Frist zum 15. des Monats oder zum Monatsende kündigen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  41. Susanne

    Ich habe vor kurzem einen unbefristeten Arbeitsvertrag bekommen. Bin leider öfters krank gewesen, alleine durch eine Operation bin ich 6 Wochen ausgefallen. Können die mich tatsächlich wegen meiner Krankheit und meinem Fehlen kündigen?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Susanne,

      bei lang anhaltenden Fehlzeiten dieser Art kann es auch zu Kündigungen kommen. Tritt dies tatsächlich ein, können Sie sich mithilfe eines Anwalts für Arbeitsrecht dagegen wehren.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  42. Jacqueline

    Guten Tag

    Ich habe einen unbefristeten Vertrag auf 01. Juni 2017 erhalten. Im Vertrag steht, dass ich eine Kündigungsfrist von 2 Tagen habe. Ist dies rechtlich in Ordnung? Wie lange ist die minimale Kündigungsfrist?

    Freundliche Grüsse

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Jacqueline,

      eine im Vertrag festgesetzte Kündigungsfrist darf die gesetzliche minimale Frist von vier Wochen nicht unterschreiten.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  43. Viktor

    Hallo,
    mein Chef wollte mir gestern am 31.05.2017 nach der Arbeitszeit ganz dreist (Arbeitszeit 08:00 bis 17:00 Uhr) eine ordentliche fristgerechte Kündigung ohne Angabe von jeglichen Gründen zum 30.06.2017 ausstellen. Diese wurde selbstverständlich von meiner Seite nicht angenommen. Man ist aufgestanden und ist gegangen. Am Abend gegen 20 Uhr kam der Chef höchstpersönlich zu mir nach Hause (ich war nicht da) und wollte die Kündigung meinen Eltern in die Hand drücken, diese wurde ebenfalls von meinen Eltern nicht entgegengenommen. Daraufhin hat er die Kündigung in den Briefkasten geworfen und hat davon ein Foto gemacht, so wurde es mir von meinen Eltern erzählt.

    Es handelt sich hier um ein unbefristetes Arbeitsverhältnis in einem Kleinbetrieb mit noch 4 Vollzeit-Angestellten.

    Die Kündigung vom Arbeitgeber beinhaltet außerdem diesen Fehler, dass unten bei der Empfangsbestätigung das Datum, 31.05.2016 und nicht 31.05.2017 steht, wohl ein Tippfehler.

    Ist diese jetzt rechtskräftig?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Viktor,

      zusammen mit einem Anwalt für Arbeitsrecht können Sie eine Kündigungsschutzklage auf die Beine stellen. Fehler durch den Arbeitgeber können die Chance erhöhen, dass Ihnen dabei Recht gegeben wird.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  44. Nancy

    Hallo
    Habe gestern meine Kündigung zum 30.06.17 erhalten. Bin über zwei Jahre in dem Betrieb. Die Kündigung enthält keine Gründe u zudem noch formgehler. Ist diese jetzt rechtskräftig oder nicht?
    Kann aus gesundheitlichen Gründen in meinem Beruf nicht mehr arbeiten. Lg

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Nancy,

      normalerweise sollte eine Kündigung immer der letzte Ausweg sein. Sind Sie allerdings selbst davon überzeugt, dass Sie den Beruf nicht mehr ausüben können und schaden Sie durch Ihre langanhaltende oder dauernde Arbeitsunfähigkeit dem Betrieb, so kann dies eine Kündigung des Arbeitgebers rechtfertigen. Ob Ihre Kündigung allerdings rechtens ist, können wir nicht genau beurteilen. Wenden Sie sich dazu an einen Anwalt für Arbeitsrecht.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  45. Lena

    Halloo
    Ich habe seit 1 1/2 ein unbefristeten Arbeitsvertrag. Aus Betrieblichen Gründen will das Unternehmen mich kündigen. Was kann ich tun? Meine familie ist auf mein Geld angewiesen. Sollte ich ein Aufhebungsvertrag vereinbaren?

    Viele grüße
    Lena

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Lena,
      leider ist es uns nicht erlaubt, eine kostenlose Rechtsberatung anzubieten. Wir würden Ihnen daher empfehlen, sich mit Ihren Fragen an einen Anwalt für Arbeitsrecht zu wenden.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  46. Ioan

    Ich habe unbefristet Arbeit Vertrag und möchte kündigen wie viel Woche ist das kündigungarischen?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo loan,

      normalerweise beträgt die Kündigungsfrist vier Wochen, kann sich aber auch verlängern, wenn Sie bereits mehrere Jahre im Unternehmen beschäftigt sind. Auch im Arbeitsvertrag kann eine abweichende Kündigungsfrist verzeichnet sein. Werfen Sie deshalb einen Blick in den Vertrag, um sicherzugehen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

    2. Patrizia

      Ich habe im November 20 bei meinem Arbeitgeber um einen Aufhebungsvertrag gebeten, da ich mit meiner Aufgabe Gesundheitlich überfordert war und ich eine befristete Stelle woanders angeboten bekam. Am 16. 11. 2020 habe ich dann die Stelle, die bis zum 31. 08. 21 befristet war angetreten. Leider kann der neue AG den Vertrag nicht verlängern.
      Jetzt habe ich von der Arbeitsagentur Post bekommen und nach Gründen für den Aufhebungsvertrag gefragt wird, da man mir evt eine Sperrzeit der Leistung setzen möchte. Ich habe aber doch nach dem Aufhebungsvertrag 9.5 Monate gearbeitet. Was habe ich zu befürchten?

  47. Martina F.

    Hallo
    Ich will in ein anderes Bundesland umziehen um meine kranke Mutter zu pflegen. Jedoch bin ich mir nicht sicher was ich tun soll. Ich habe seit seit Juni 14 bis Juni 16 immer befristet gearbeitet. Seit Juli 16 habe ich bei der selben Firma einen Festvertrag. Wenn ich selbst kündige weil ich umziehen will dann erhalte ich eine Sperrzeit beim Arbeitsamt. Das gleiche gilt bei einem Aufhebungsvertrag. Was also kann ich machen damit mir keine Nachteile entstehen?
    Liebe Grüße Martina

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Martina,

      wenn Sie aus wichtigen privaten Gründen kündigen müssen – wie beispielsweise bei der Krankheit eines Angehörigen – kann es sein, dass Sie keine Sperrzeit beim ALG 1 erhalten. Sprechen Sie dazu mit der Bundesagentur für Arbeit. Andernfalls können Sie mit Ihrem Arbeitgeber evtl. vereinbaren, dass – wenn Ihr Beruf das hergibt – aus dem Homeoffice weiterarbeiten.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  48. silke r.

    Hallo!
    Mein Vertrag (gerade erst am 01.01.2017 begonnen) ist unbefristet. Allerdings übe ich seit Anbeginn andere Tätigkeiten aus, als jene für die ich eingestellt wurde (was sich der Arbeitgeber aber auch vertraglich einräumt). Nun möchte ich kündigen, aber auch darüber enthält mein Vetrag keine konkreten Angaben. Muss ich in diesem Fall die gesetzliche Frist von 4 Wochen einhalten oder reicht es auch, am 15.5. mit einer Frist von 2 Wochen zu kündigen? Habe noch viele Überstunden und ein neues Arbeitsplatzangebot zum 01.06. dieses Jahres.
    mit besten Grüßen
    S. aus Hi

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Silke,

      Sie müssen sich normalerweise an die gesetzliche Frist von vier Wochen halten.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  49. walli s.

    Ich möchte aus persönlichen Gründen, mein Arbeitsverhältnis spätestens im September 2017 beenden.
    Was muss ich beachten, was muss ich tun.

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Walli,

      Sie sollten diesbezüglich in Ihren Arbeitsvertrag schauen. Normalerweise ist eine Kündigungsfrist von vier Wochen gegeben, die Sie einhalten müssen, diese kann allerdings auch abweichen. Sie sollten zusätzlich beachten, dass Sie bei einer selbstverschuldeten Kündigung möglicherweise kein ALG 1 erhalten. Das ist jedoch auch von den individuellen Umständen der Kündigung abhängig.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  50. Sibille

    Hallo ,ich hab unbefristeten Arbeitsvertrag seit 5 Monaten,keine Probezeit,jetzt soll ich gekündigt werden ,meine Arbeit ist super ,es gibt wohl Probleme im Team,welche ich nicht mitbekomme,Ich bin über aus fleissig und verlässlich,darf ich gekündigt werden?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Sibille,

      eine Kündigung stellt normalerweise die letzte Lösung dar. Aus diesem Grund sollte in der Regel ein wichtiger Grund hierfür vorliegen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

      1. Leo

        Wie seht ihr des mein Chef will mich kündigen nur weil er das vetrauen zwischen mir und ihm verloren hat??

        1. arbeitsvertrag.org

          Hallo Leo,
          eine Kündigung wegen Vertrauensverlust ist durchaus möglich. Jedoch muss die Form des Vertrauensbruchs genau dargelegt werden, ansonsten ist die Kündigung rechtlich anfechtbar.

          Das Team von Arbeitsvertrag.org

          1. Regina

            Hallo, ich war 6 Wochen in einer Leiharbeiterfirma beschäftigt und bin zum 31.10 gekündigt worden, in meiner Kündigung steht das ich meine Arbeitspapiere und meinen Lohn ab dem 15.11 abholen muss, ist so etwas rechtens? außerdem fehlt mir zum ALG1 noch die Arbeitsbescheinigung, wie gehe ich vor wenn mir diese verweigert wird?

      2. Rebekka K.

        Hallo ich bin bei einer zeitarbeit unbefristet beschäftigt allerdings bin ich jetzt seid 14 tagen krank geschrieben und da wurde mir jetzt gekündigt kurzerhand geht das ohne abmahnung oder irgendwas

    2. Anton W.

      Hallo,
      habe ein Objektbezogenen Unbefristeten Arbeitsvertrag und bin über 5 Jahre hier gewesen. Nun ist es so, dass wir zum 30.6.17 gekündigt wurden. Ich bekomme nun eine schriftliche Kündigung für das Objekt uns soll einen neuen Vertrag anhang zum Vetrag bekommen. Muss ich diese Vetragänderung Akzeptieren?
      und zählt die Kündigung auch ohne diesen Anhang zum Vetrag?
      MfG

      1. arbeitsvertrag.org

        Hallo Anton,

        da Sie gekündigt worden sind, besteht der alte Arbeitsvertrag nicht weiter. Es kann also keinen „Anhang zum alten Vertrag“ geben. Wenden Sie sich am besten an einen Anwalt, der die Arbeitsverträge prüfen kann.

        Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

    3. Ano

      Hallo,

      ich habe ein Arbeitsvertrag zum 01.02.2020 unterschrieben und meine Frage ist: wann kann ich bei meinem jetzigen Arbeitgeber den Arbeitsvertrag kündigen (bin seit Juli 2020 beschäftigt und Probezeit ist überstanden).
      laut Arbeitsvertrag; ((das Arbeitsverhältnis kann nach Ablauf der Probezeit beiderseits mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende gekündigt werden)).
      Der Arbeitgeber ist berechtigt den Arbeitnehmer ab Ausspruch der Kündigung bis zum Ablauf der Kündigungsfrist ganz oder teilweise widerruflich oder unwiderruflich von der Arbeit freistellen.

      Für eine baldige Antwort wäre ich Ihnen sehr dankbar.

    4. Heike

      sehr geehrte Damen und Herren,

      ich habe ein Arbeitsvertrag vom 1.8.2022 bis 31.1.2023 jetzt ist mir gekündigt worden zum 28.2.2023 .die Kündigung ist am 19.1.2023 zugestellt worden.es ist ein unbefristeter Vertrag. ich wollte wissen weil mein Vertrag bis zum 31.12023 geht ob das richtig ist.

      Mi freundlichen Grüßen Heike

Hinterlassen Sie einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert