
Treten Arbeitnehmer eine neue Arbeitsstelle an, gilt es in der Regel vorher einen Arbeitsvertrag zu unterschreiben. Hierin sind Rechte und Pflichten beider Vertragsparteien festgehalten – so sieht es das Arbeitsrecht vor. Neben Urlaub und Krankheit spielt zu Beginn des Arbeitsverhältnisses dabei besonders die Probezeit eine gewichtige Rolle, schließlich ist der Job schlimmstenfalls schneller wieder weg als gewünscht.
Wir informieren deshalb, wie lange die Probezeit dauern darf, wie es in der Probezeit mit Urlaub aussieht und welche Rechte Sie haben, wenn Sie schwanger werden in der Probezeit.
Inhalt
Kompaktwissen: Probezeit
Nein. Die Probezeit muss immer individuell im Arbeitsvertrag vereinbart werden. Enthält der Vertrag keine Regelung zur Probezeit, so gilt diese auch nicht.
Nach § 622 Abs. 3 BGB darf die Probezeit maximal sechs Monate dauern. Es steht Arbeitgebern und -nehmern natürlich frei, gar keine oder eine kürzere Probezeit zu vereinbaren.
Während der Probezeit dürfen Arbeitgeber und Arbeitnehmer laut § 622 Abs. 3 BGB mit einer verkürzten Kündigungsfrist von zwei Wochen kündigen.
Sofern das Arbeitsverhältnis seit mindestens vier Wochen besteht, erhalten Sie weiterhin ganz normal Ihr Gehalt. Anderenfalls springt die Krankenkasse ein und zahlt Ihnen Krankengeld. Mehr zu diesem Thema erfahren Sie hier.
Spezifische Informationen zur Probezeit:
Warum gibt es die gesetzliche Probezeit?
Wer sich in ein Beschäftigungsverhältnis begibt, der muss sich in der Regel innerhalb einer vertraglich definierten Zeit bewähren. Dieser Zeitraum wird Probezeit genannt. Er dient Arbeitgeber und Arbeitnehmer dazu, einander kennenzulernen.
Die Probezeit im Arbeitsvertrag kann ganz unterschiedlich lange dauern. Es sind 3-Monats-Fristen genauso möglich wie ein 6-Monats-Zeitraum. Die Probezeit beträgt in den allermeisten Fällen jedoch sechs Monate. Länger darf sie ohnehin nicht dauern.
Laut § 622 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) darf die Probezeit eine Dauer von sechs Monaten nicht überschreiten. Enthält der unterschriebene Arbeitsvertrag eine längere Probezeit, ist diese nicht automatisch unwirksam. Es gilt jedoch mit Ablauf der gesetzlichen Probezeit die reguläre Kündigungsfrist und nicht mehr die von zwei Wochen. Demnach kann ein Arbeitsverhältnis ab dem siebten Monat zum 15. oder Ende des Monats beiderseitig mit einer Frist von vier Wochen gekündigt werden.
Arbeitsvertrag ohne Probezeit
Das Recht in Deutschland schreibt nicht vor, dass am Beginn des Arbeitsverhältnisses zwingend eine Probezeit stehen muss. Es kann demnach auch keine Probezeit im Arbeitsvertrag zu finden sein. Ausnahmen gelten für die Berufsausbildung. Hier greifen die Bestimmungen des Berufsbildungsgesetzes (BBiG), das in § 20 festhält:
Das Berufsausbildungsverhältnis beginnt mit der Probezeit. Sie muss mindestens einen Monat und darf höchstens vier Monate betragen.“
Wurde in einem regulären Arbeitsvertrag keine Probezeit vereinbart, profitieren weder Arbeitgeber noch Arbeitnehmer von der verkürzten Kündigungsfrist von zwei Wochen. Aber kann eine Probezeit auch ohne Arbeitsvertrag, also mündlich, vereinbart werden? Prinzipiell steht diesem Vorgehen nichts im Wege, da es keiner Schriftform bedarf. Problematisch wird hier im Streitfall allerdings die Nachweisbarkeit. In der Regel helfen bei mündlichen Absprachen nur Zeugen weiter, die Entsprechendes bestätigen. Ohne diese wird es schwierig.
Die Probezeit im Arbeitsrecht – welche Vorgaben gelten hinsichtlich einer Kündigung?

Innerhalb einer laufenden Probezeit können beide Vertragspartner – Arbeitnehmer und Arbeitgeber – nach BGB den Arbeitsvertrag innerhalb einer Frist von zwei Wochen kündigen.
Hierbei handelt es sich um das Minimalmaß, welches durch Tarifverträge – in denen Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertreter die Arbeitsbedingungen für bestimmte Branchen aushandeln – ausgehebelt werden kann. Selbstverständlich können aus Verhandlungen auch längere Kündigungsfristen hervorgehen.
Schwanger in der Probezeit
Es ist nicht auszuschließen, dass weibliche Angestellte in der Probezeit schwanger werden. Auch für sie gilt der sogenannte Mutterschutz. Deshalb: Wer schwanger während der Probezeit wird, darf bis vier Monate nach der Entbindung nicht gekündigt werden. Geschieht das doch, ist die Kündigung nicht wirksam, so sieht es der Sonderkündigungsschutz vor.
Das Mutterschutzgesetz verlangt, dass schwangere Arbeitnehmerinnen in den sechs Wochen vor der Geburt und den acht Wochen nach der Geburt nicht arbeiten müssen bzw. dürfen.
Arbeitsrechtsexperten weisen darauf hin, dass bei Eintritt einer Schwangerschaft der Arbeitgeber bzw. die Personalabteilung unverzüglich zu informieren ist. Schließlich dürfen zum Schutz der Mutter und des Kindes manche Arbeitstätigkeiten nicht mehr ausgeführt werden. Gegebenenfalls ist auf Verlangen auch ein ärztliches Attest vorzulegen.
Erhält eine Arbeitnehmerin ein Kündigung, bevor sie ihren Chef über die baldige Ankunft ihres Kindes aufklären konnte, besteht die Möglichkeit, ihn darüber noch bis zu zwei Wochen nach Aussprache der Kündigung in Kenntnis zu setzen. Hierdurch wird die Kündigung, ob in der Probezeit oder nicht, unwirksam (§ 17 MuSchG).

Insbesondere in Betrieben mit nur wenigen Mitarbeitern stellt die Schwangerschaft einer Mitarbeiterin in der Regel eine größere Herausforderung dar.
In Ausnahmefällen ist es daher möglich, eine Kündigung während der Schwangerschaft bzw. vier Monate nach der Entbindung auszusprechen.
Dies ist jedoch nur möglich unter der Voraussetzung, dass der Grund nicht im Zusammenhang mit der Schwangerschaft liegt. Der Kündigungsgrund muss benannt und die Kündigung schriftlich zugestellt werden. Es bedarf des Einverständnisses der Aufsichtsbehörde.
Urlaub in der Probezeit
Zu Beginn steht dem Arbeitnehmer laut Bundesurlaubsgesetz noch nicht der gesamte Jahresurlaub zu. Das bedeutet, er muss sich diesen quasi erst verdienen.
Das bedeutet nicht, dass überhaupt kein Urlaub während der Probezeit drin ist. Im Gegenteil, schließlich haben auch neue Mitarbeiter Anspruch auf ein gewisses Maß an Regeneration. Sie erwerben pro vollem Monat Betriebszugehörigkeit ein Anrecht auf Teilurlaub in Höhe von einem Zwölftel des Jahresurlaubs.
Weist Ihr Arbeitsvertrag also ein Gesamtkontingent von 20 Tagen bei einer 5-Tage-Arbeitswoche auf, haben Sie pro abgelaufenem Monat Anspruch auf 1,6 Tage Urlaub – auch in der Probezeit. Das gilt ebenfalls, wenn die Beschäftigung erst im zweiten Halbjahr aufgenommen wurde. Gegen ein verlängertes Wochenende kann der Chef also nichts einwenden.
Möchten Sie von sich aus in der Probezeit keinen Urlaub nehmen, verfällt dieser nicht, sondern kann auch zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt werden.

Und wie sieht es aus, steht die Geburt des eigenen Kindes oder eine Hochzeit an? Diese Ereignisse zählen zu den triftigen Gründen, die Sonderurlaub nach sich ziehen können (§ 616 BGB).
Aus diesen besonderen Anlässen kann auch in der Probezeit eine Freistellung beantragt werden. Nichtsdestotrotz ist der Arbeitgeber zur Gewährung nicht verpflichtet, sieht der jeweilige Arbeitsvertrag dies so vor.
Krank während der Probezeit
Gerade in der nass-kalten Jahreszeit ziehen sich viele Arbeitnehmer einen grippalen Infekt zu, der dazu führt, dass einige Tage das Bett gehütet werden muss. Doch welche Auswirkungen hat es, wenn Sie in der Probezeit krank werden? Hat das Auswirkungen auf die Probezeit-Dauer? Oder können Sie gemäß geltendem Arbeitsrecht gar gekündigt werden?
Grundsätzlich gilt: Wenn Sie krank sind, gehen Sie zum Arzt. Schließlich ist niemandem damit geholfen, wenn Sie hustend und schnaubend am Arbeitsplatz sitzen und weder so produktiv sind wie zu gesunden Zeiten, noch besonders konzentriert. Im schlimmsten Fall stecken Sie auch noch Kollegen an, die ebenfalls für eine gewisse Zeit ausfallen. Das kann nicht im Interesse des Arbeitgebers liegen. Deshalb lassen Sie sich arbeitsunfähig schreiben und kurieren Sie sich aus, um anschließend wieder mit voller Kraft durchzustarten.

Egal, ob ein Arbeitnehmer sich in der Probezeit eines befristeten oder unbefristeten Vertrags befindet, er hat folgende Anzeige und -Nachweispflichten laut § 5 Entgeltfortzahlungsgesetz zu erfüllen:
- unverzügliche Krankmeldung beim Arbeitgeber
- Vorlegen einer ärztlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ggf. schon am ersten Tag
Darüber hinaus ist der Arbeitnehmer nicht nur in Probezeit bei Krankheit dazu verpflichtet, sein Möglichstes zu tun, um schnell wieder gesund zu werden.
Kann die Probezeit im Arbeitsvertrag wegen Krankheit verlängert werden?
Die gesetzliche Probezeit im Arbeitsvertrag darf in der Regel maximal sechs Monate betragen. Unter bestimmten Voraussetzungen ist jedoch auch eine Verlängerung erlaubt. Dies ist zum Beispiel dann der Fall, wenn sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer in der ursprünglich vereinbarten Frist wegen einer längeren Erkrankung des Mitarbeiters nicht genügend kennenlernen konnten und ein abschließendes Urteil daher nicht möglich ist.
Guten Abend
Ich habe keine Probezeit im vertag. Kann ich trotzdem innerhalb des ersten Monats künden und habe Eine Frist von 7tagen?
Hallo Caira,
eine Probezeit muss nicht zwingend nur im Arbeitsvertrag festgehalten werden. Über eine solche kann sich auch in einem Tarifvertrag geeinigt werden. Schauen Sie deshalb auch hier nach, wenn ein solcher auf Sie zutrifft. Sollten Sie auch hier nicht fündig werden, gilt für gewöhnlich die vierwöchige Kündigungsfrist zum 15. oder Ende eines Monats.
Das Arbeitsvertrag.org-Team
Guten Tag,
ich mache gerade den ersten Monat in meiner Probezeit.
Ich habe mich aber schon dazu entschlossen, Ende dieses Monats zu kündigen. Ich brauche das Geld von diesem Monat nämlich noch um die Studiengebühren zu bezahlen, denn ich habe mich jetzt doch für ein Studium entschieden.
Wenn ich dem Arbeitgeber am 15.08.2019 bescheid gebe, dass ich zum nächsten Monat die Kündigung haben möchte, hat er dann noch die Möglichkeit mich vorzeitig rauszuwerfen? Also, dass ich nur das Gehalt von dem halben Monat bekomme?
Das wäre echt wichtig zu wissen, da ich ansonsten mit dem Arbeitgeber vereinbaren würde, dass ich nur die „simpleren“ Aufgaben mache, so dass er sich keine Mühe mehr beim Ausbilden machen muss, sondern mich für den Rest des Monats als hilfreiche Hand sieht.
Mit freundlichen Grüßen
Hallo Niels,
auch der Arbeitgeber muss in der Probezeit eine zweiwöchige Kündigungsfrist einhalten. Wenn Sie also selbst zwei Wochen vor Monatsende kündigen, könnte Ihr Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis nur vorher beenden, wenn er eine fristlose Kündigung ausspricht. Eine solche ist jedoch nur unter sehr strengen Voraussetzungen zulässig.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Guten Tag Ich habe ein Problem und zwar Ich habe in eine Kita vor Sieben Monata angefangen mit 32std
am Donnestag den 31.10.2019 würde Ich im Büro gebeten und den Leitung hat mir gesagt das Ich ab Dezember Arbeite nur 25std habe Sie gefragt warum Sie sagte mir weil in der Kita zu viele überstunden sind aber da Arbeiten drei Kollegen mit 38,5 std und vier Kollegen mit 32std zwei kollegen mit 30std in total sind wir dreizen Kollegen meine Frage ist Darf Sie mir das so Mitteilen von ein Monat zu den andere ????????
Hallo
Ich habe einen befristeten Arbeitsvertrag von 6 Monaten erhalten und auch 6 Monate Probezeit. Ist das so zulässig? 3 Monate würde ich ja verstehen aber 6 Monate????
Hallo Stefan,
ja, das ist gemäß Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 24.01.2008 zulässig (Az. 6 AZR 519/07).
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Hallo,
Ich habe meine Ausbildung abgeschlossen und werde von demselben Arbeitgeber übernommen. Jetzt möchte er eine weitere Probezeit von 6 Monaten vereinbaren…nach 3 Jahren Ausbildung. Ist das zulässig?
Hallo Claudia,
ja, das ist zulässig.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Ein Freund von mir hat keine Probezeit in ihrem Vertrag stehen. Nach 4 Monaten wurde ihm „ordentlich“ mit einer dreimonatigen Frist gekündigt. Ist das Rechtens bzw. hat man bei einer Klage Chancen?
Hallo Michael,
inwiefern Sie mit einer Klage in diesem Fall Erfolg hätten, kann ausschließlich ein Anwalt beurteilen.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Ist es zulässig erneut eine Probezeit in einen Arbeitsvertrag zu nehmen wenn man in einem Betrieb aus der Zeitarbeit übernommen wird, denn laut Gesetz dient die Probezeit dazu sich besser kennen zu lernen. Beginn der Tätigkeit war am 11.05.2016 eine Übernahme ist zum 01.04 angedacht, somit ist die allgemeine Probezeit ja erloschen. Ich weiß jetzt nicht ob der Arbeitsvertrag als „Neu“ gilt oder als fortlaufend angesehen wird.
Liebe Grüße
Jan
Hallo Jan,
normalerweise entsteht nun ein neues Arbeitsverhältnis, das es rechtfertigt, eine Probezeit im Arbeitsvertrag festzulegen. Wenden Sie sich im Zweifelsfall jedoch an einen Anwalt.
Ihr Team von arbeitsvertrag.org
Hallo, ich habe einen befristeten Arbeitsvertrag von 6 Monaten, welcher als Probezeit angesehen wird. Durch mündliche Zusage, hab ich vor 3 Monaten gesagt bekommen, das mein Vertrag verlängert wird. Schriftlich liegt jedoch bis heute nichts vor.
Ich bin durch eine Fraktur seit 14 Tagen krank geschrieben und habe heute von einer Kollegin im Vertrauen erfahren, das meine Probezeit um 3 Monate verlängert werden soll.
Ist dies zulässig?
Was passiert, wenn mir kein Vertrag vorgelegt wird, nicht mal über die drei Monate?
Habe ich dann automatisch einen Festvertrag?? LG
Hallo Lilli,
besitzt ein Unternehmen mehr als 10 Mitarbeiter, ist die Probezeitverlängerung durch das Kündigungsschutzgesetz normalerweise nicht durchsetzbar. Arbeitgeber können diese jedoch teilweise trotzdem durchführen, beispielsweise durch eine Kündigung mit erweiteter Kündigungsfrist oder einem Aufhebungsvertrag mit erweiterten Beendigungszeitpunkt. Wird Ihnen also kein Aufhebungsvertrag oder eine Kündigung mit erweiterter Frist vorgelegt, kann die Probezeit nicht einfach verlängert werden. Bei Zweifeln wenden Sie sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Hallo
in meinem vertrag steht, das während der probezeit das arbeitsverhältnis …. frist von einem tag, bzw. 14 tagen (MTV Niedersachsen) gekündigt werden kann.
Was heist das?
Hallo Andreas,
normalerweise ist zusätzlich angegeben, für welchen Zeitraum die jeweilige Kündigungsfrist gilt, also beispielsweise, dass Sie innerhalb der ersten vier Wochen eine Kündigungsfrist von lediglich einem Tag haben und in den darauffolgenden Wochen der Probezeit von 14 Tagen. Prüfen Sie Ihren Arbeitsvertrag noch einmal hinsichtlich der genauen Formulierung oder fragen Sie bei Ihrem Chef nach.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Meine Freundin hat keine Probezeit in ihrem an den TVÖD-angelehnten Vertrag stehen. Nach nur zweineinhalb Monaten wurde ihr ordentlich (ohne jeglichen Kommentar) mit 2-Wochen-Frist zum Monatsende gekündigt. Hätte sie bei einer Klage eine Chance, auch wenn sie noch keine 6 Monate beschäftigt ist?
Hallo Frank,
steht im Arbeits- bzw. Tarifvertrag nichts von einer Probezeit, findet diese auch keine Anwendung. Folglich gilt die gesetzliche Kündigungsfrist, welche einer Dauer von vier Wochen entspricht. Eine Kündigungsschutzklage kann immer erfolgen. Wenden Sie sich hierzu am besten an einen Anwalt für Arbeitsrecht.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Hallo,
besteht die Möglichkeit aus einem Arbeitsverhältnis zu gelangen, wenn man nach den ersten Tagen
merkt, dass bestimmte Faktoren nicht übereinstimmen und es keinen Spaß macht?
Es besteht keine Probezeit und eine Kündigungsfrist (beider Parteien) von 6 Monaten.
Hallo Nick,
auch in solch einem Fall ist normalerweise die gesetzliche Kündigungsfrist – bzw. die in Ihrem Arbeitsvertrag vereinbarte – einzuhalten. Sie können allerdings mit Ihrem Arbeitgeber einen Aufhebungsvertrag schließen, der Sie beide von der Vertragspflicht entbindet.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Hallo ,
Ist es möglich einen Arbeitsvertrag vor Ablauf der Probezeit in einen befristeten Arbeitsvertrag umzuwandeln?
Danke, Stefanie
Hallo Stefanie,
in der Regel kann ein Arbeitsvertrag auch nachträglich befristet werden. Dazu ist allerdings ein sachlicher Grund notwendig.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Meine Tochter ist im ersten Jahr der Altenpflege Ausbildung in ihrem Vertrag stand 3 Monate Probezeit dies wurde auf 6 Monate verlängert mit der Begründung das nach vier Wochen Praxis die 3 Monatige Probezeit nicht ausreicht .Nach diesen 6 Monaten wurde Ihre Probezeit wieder um 6 Monate verlängert mit der Begründung sie erfülle noch nicht die Anforderungen aber sie geben ihr die Chance mit einer weiteren Probezeit sich zu steigern. Doch die weitere Probezeit wurde nicht schriftlich vereinbart es sollte was schriftliches kommen aber meine Tochter bekam nichts zugeschickt. Auch wurde keine weitere Probezeit Verlängerung unterschrieben und nun wurde sie Gekündigt mit Beendigung des Praxis-Blocks. Am 15.6 würde die Probezeit die nicht schriftlich ist Enden. ist die Kündigung rechtlich?
Hallo Melli,
die Probezeit darf laut BGB normalerweise nicht länger als insgesamt sechs Monate dauern. Der Arbeitgeber muss sich danach an die gesetzliche Kündigungsfrist halten, wenn der Mitarbeiter bereits seit sechs Monaten im Unternehmen angestellt ist. Wenden Sie sich mit Ihrer Frage trotzdem an einen Rechtsanwalt. Dieser kann Sie hinsichtlich der Rechtmäßigkeit der Kündigung beraten. Wir sind leider nicht befugt, Ihnen eine Rechtsberatung zu geben.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Wenn ich einen befristeten 2-Jahresvertrag habe mit einer Probezeit von 6 Monaten, ist es dann rechtens wenn dort als Kündigungsfrist innerhalb der Probezeit 2 Wochen zum 15. oder zum Monatsende drinstehen? Kann man nicht in 2 Wochen wirksam kündigen ohne die Frist zum 15. oder Monatsende einhalten zu müssen???
Hallo Heike,
eine Frist von zwei Wochen ist in der Probezeit üblich. Sollte in Ihrem Arbeitsvertrag verzeichnet sein, dass dies nur zum 15. oder Ende des Monats geschehen kann, so ist dies rechtlich in der Regel nicht zu beanstanden.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Hallo,
ich hatte eine Probezeit von 4 Monaten. Beginn 1.1.17. mir wurde fristgerecht gekündigt. Nun bekomme ich eine neue Kündigung vom 23.5. Kündigung zum 6.6..17
Beträgt die Kündigungsfrist nach der vertraglich vereinbarten Probezeit 14 Tage oder wie gesetzlich vorgeschrieben 2 wochen zum Monatsende ?
Vielen Dank für eine Antwort
Sabine R.
Hallo Sabine,
normalerweise gilt nach Ablauf der Probezeit die gesetzliche Kündigungsfrist von vier Wochen zum 15. oder Monatsende. Wurde Abweichendes in Ihrem Arbeitsvertrag geregelt, können andere Regeln gelten. Der Arbeitnehmer darf durch diese Vereinbarungen jedoch nicht schlechtergestellt werden.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Kann mein Shef mir Probezeit geben obwohl ich schon meine 3 probe Monate schon “Überstanden“ habe ohne es schriflich festzuhalten
Hallo Ismail,
eine Probezeit darf laut § 622 BGB maximal sechs Monate andauern. Es ist also normalerweise möglich, die Probezeit von drei Monaten auf insgesamt sechs zu verlängern. Allerdings sollte diese Vereinbarung schriftlich erfolgen. Ihr Arbeitgeber ist ohnehin verpflichtet, spätestens einen Monat nach Beginn des Arbeitsverhältnisses die wesentlichen Vertragsbedingungen schriftlich festzuhalten (§ 2 Nachweisgesetz).
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Hallo,
liege ich richtig, dass wenn ich jetzt in meiner Probezeit von 6 Monaten schwanger werden und in einem befristeten Vertrag bin nicht gekündigt werden kann?
Auch wenn ich ein Beschäftigungsverbot bekomme? Mein Arbeitgeber kann mich erst zum Ablauf der Befristung kündigen oder?
Vielen Dank
Edit: Noch eine Frage schnell,
wenn die Befristung endet während ich schwanger bin, kann er mich trotzdem kündigen oder?
Hallo Sigrid,
normalerweise dürfen werdende Mütter (auch noch bis zu vier Monaten nach der Entbindung) nicht gekündigt werden – das gilt in der Regel auch in der Probezeit und bei einem Beschäftigungsverbot. Läuft Ihr Arbeitsvertrag mit der Befristung aus, so ist nicht wirklich von einer Kündigung zu sprechen, sondern von der Beendigung des Vertrags. Mit dieser erlischt auch Ihr Kündigungsschutz.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Hallo,
ich habe einen unbefristeten Arbeitsvertrag mit einem Verweis auf eine Probezeit. Die Dauer der Probezeit ist allerdings nicht genau benannt bzw angekreuzt. Es sind unterschiedliche Zeitangaben, wobei eines angekreuzt werden musste. Allerdings nicht geschehen. Was gilt in solch einam Fall? Ist Probezeit nun vereinbart? Wie lange dauert diese?
Danke im Voraus!
Hallo H.D.,
in diesem Fall würden wir Ihnen empfehlen, mit Ihrem Arbeitgeber zu sprechen. Möglicherweise hat er vergessen, ein Kreuzchen an der entsprechenden Stelle zu setzen und das Ganze lässt sich schnell klären. Grundsätzlich ist die Probezeit auf einen Zeitraum von maximal sechs Monaten begrenzt.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Hallo,
ich habe als ich eine Zusage bekomme habe für einen befristeten Vertrag (1,5 Jahre) gesagt bekommen, dass ich eine Probezeit von 3 Monaten habe. Im Vertrag stand 6 Monate. Als ich dies Angesprochen habe, meinte die Person, das meine Probezeit 3 Monate betrifft und ein Fehler im Vertrag ist.
Ich habe aber keinen neuen Vertrag zum Unterschreiben bekommen, bzw. gilt jetzt 3 oder 6 Monate?
Kann ich der Chefin einfach sagen, das ich einen neuen Vertrag mit richtiger Probezeit wil?
Hallo Stef,
auch eine mündliche Vereinbarung ist grundsätzlich gültig, allerdings hat eine schriftliche Abmachung im Zweifelsfall mehr Beweiskraft. Sie sollten Ihren Arbeitgeber auf eine Änderung des Vertrags ansprechen, damit die Dauer Ihrer Probezeit auch schriftlich festgehalten ist. Sollte sich Ihr Arbeitgeber weigern, kann auch ein Anwalt für Arbeitsrecht helfen.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Hallo,
ich habe einen befristeten Arbeitsvertrag vorerst auf 3 Monate (Vertretung wegen Mutterschutz). Mein Arbeitgeber geht davon aus, dass die zu vertretende Arbeitnehmerin danach wahrscheinlich 1 Jahr in Elternzeit gehen wird. In meinem Arbeitsvertrag steht eine Probezeit von 6 Monaten. Meine Frage, wenn mein Vertrag nach 3 Monaten verlängert wird, läuft dann meine Probezeit automatisch weiter (und endet nach insgesamt 6 Monaten) oder beginnt diese von neuem? Falls diese nicht automatisch weiterläuft, sollte ich dies mit meinem Arbeitgeber schriftlich vereinbaren?
Hallo U.B.,
eine Probezeit darf laut § 622 des Bürgerlichen Gesetzbuches höchstens sechs Monate dauern. Insofern wäre ein erneuter Beginn rechtlich nicht erlaubt. Um sicherzugehen, empfiehlt es sich immer, dies schriftlich mit dem Arbeitgeber festzuhalten.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
ich habe 1 Monat Probezeit wie lang ist meine Kündigungsfrist in dieser zeit
Hallo Sabine,
die Kündigungsfrist ist in Ihrem Arbeitsvertrag festgelegt. Finden Sie hierzu nichts, gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Hier liegt die Frist bei zwei Wochen.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Hallo,
ich benötige da eine Auskunft.
Ich war 2 Jahre bei meinen AG beschäftigt und habe dann gekündigt.
2 Wochen später habe ich erneut wieder in der Firma angefangen(o.Vertrag).
Jetzt war ich 2 Wochen krangeschrieben und versuche wieder zu arbeiten,da meine starken Schmerzem aber nicht besser weren,muß ich wieder zum Arzt.
Kann ich wegen der Krankheit gekündigt werden.
Mit freundlichen Grüßem
Sven M.
Hallo Sven,
ein Arbeitgeber darf seinen Arbeitnehmer nicht wegen einer Krankheit kündigen. Wenden Sie sich ggf. an einen Anwalt.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Hallo… in meinem Vertrag steht: probezeit: die ersten 8 Wochen gelten als Probezeit. Während dieser Zeit ksnn das Arbeitsverhältnis beiderseits mit einer Frist von vier Wochen gekündigt werden. Wenn 8ch am letzten Tag der Probezeit kündige. Bon ich dann noch vier Wochen angestellt???
Hallo Nina,
ja, dann sind Sie bis zum Ablauf des Vertrages wieter angestellt.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Hallo!
Meine Tochter hat heute ihren Arbeitsvertrag zu unterschreiben bekommen. Sie wird von ihrem Ausbildungsbetrieb übernommen. Es gibt dort einen Satz der uns beschäftigt: „Die Mitarbeiterin versichert, das sie an keiner chronischen Krankheit leidet und nicht schwanger ist.“ Meine Frage: Ist dieser Satz überhaupt zulässig und, meine Tochter hat eine chronische Erkrankung, aber das weiß ja ihre Chefin bereits. Also was soll sie am besten tun?
Hallo Doris,
wenden Sie sich bitte damit an einen Anwalt, wahrscheinlich ist dies unwirksam.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Hallo,
mein zukünftiger Arbeitgeber will mit mir einen Arbeitsvertrag machen.
Auf Anfrage, wann ich diesen denn endlich bekäme, weicht er mir aus oder wird ungehalten.
Was kann ich machen?
Gruß
Tina
Hallo Tina,
wenden Sie sich ggf. an die zuständige Personalstelle. Vielleicht kann Ihnen diese eine Auskunft dazu geben, wann in etwa mit der Übersendung des Arbeitsvertrages zu rechnen ist.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Hallo,
ich werde einen Arbeitsvertrag unterschreiben, der mit einer 12 Monate Probezeit besteht. Anschließend unbefristet.
Ich bin Gleichgestellt auf dem Arbeitsmarkt. Der Arbeitgeber ist davon in Kenntnis gesetzt.
Meine Nachfrage an den Arbeitgeber, warum so lange Probezeit von 12 Monaten, beantwortete er mit den Worten: Er habe schlechte Erfahrung gemacht in der Vergangenheit. 6 Monate kann man sich verstellen, aber 12 Monate kann man sich schlechter Verstellen.
Ich erklärte mich nun bereit diesen Arbeitsvertrag zu unterschreiben, in der Hoffnung das die 12 Monate gut um gehen.
Hallo Christiane,
eine Probezeit, die länger als sechs Monate ist, ist nur zulässig, wenn der Arbeitgeber Sie innerhalb dieser Zeit nicht einarbeiten kann. Denkbar ist eine längere Probezeit bei folgenden Tätigkeiten: künstlerische und erzieherische Tätigkeit und Tätigkeiten im wissenschaftlichen Bereich. Liegt dies bei Ihnen nicht vor, sollten Sie erneut das Gespräch mit Ihrem potentiellen Arbeitgeber suchen.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Hallo, betreffen die erzieherischen Tätigkeiten auch die Elternzeit? Muss der Arbeitgeber die Verlängerung schriftlich mitteilen?
Hallo PF,
geht ein Arbeitnehmer während der Probezeit in Elternzeit, verlängert sich die Probezeit um die Zeit, die für die Elternzeit in Anspruch genommen wird. Eine schriftliche Mitteilung sollte erfolgen.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Sehr geehrtes Team,
Am am 14.03.2017 nahm ich eine neue Arbeitsstelle an(wegen Umzug). Ohne Vertrag und ohne ausgesprochene Probezeit. Zuerst wurde ich mit 25 Std. die Woche eingestellt nun sind es nur noch 20 Std. Da mein Arbeitgeber (private Metzgerei ca.10 Mitarbeiter,einschließlich Chefs ) den Samstag ab 01.07.2017 geschlossen hat.Ich möchte jetzt kündigen,zu welchem Zeitpunkt wäre dies möglich und wie viel Urlaubstage stehen mir noch zu ?Für eine Antwort wäre ich ihnen Dankbar.
MfG
Rosel
Hallo Rosel,
liegt kein Arbeitsvertrag vor, gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen nach § 622 BGB. Es steht Ihnen bei einer Kündigung in der zweiten Jahreshälfte der volle Urlaub zu.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Hallo. Am 9.2.17 habe ich bei meinem aktuellen Arbeitgeber als 450€-Kraft begonnen, bin am 15. 3.17 dann als Vollzeitkraft eingestellt worden, ohne schriftlichen Arbeitsvertrag. Mein Arbeitgeber zahlt Löhne meist später und nur in Bar aus, wodurch ich in finanzielle Schwierigkeiten geriet. Anfang Juli bekam ich auf meinen Wunsch für meine Bank ein Schreibe,n worin steht, dass ich seit 9.2. dort in Vollzeit beschäftigt bin und Probezeit bis einschl. 8.8. habe. zu diesem Zeitpunkt beschloss ich, mir einen neuen sichereren Arbeitsplatz zu suchenund begann mich zu bewerben. Da mein Arbeitgeber sich weiterhin weigert, die Gehälter zu überweisen, und bei einer allgemeinen Personalbesprechung am Sonntag diese Dinge eben diskutiert wurden, bekam ich nach der Besprechung vor 2 Tagen für die Bank einen schriftlichen Arbeitsvertrag. Dort wurde aber nur die Zeit ab Datum der Vollzeittätigkeit 15.3. eingetragen und die Probezeit mit 6 Monaten, also bis einschl. 14. Sept.17, und Kündigung nach den gesetzlichen Bestimmungen eingetragen. genau einen Tag später, also gestern, erhielt ich einen Anruf von einer Firma, bei der ich mich vor einigen Wochen beworben und Probegearbeitet hatte, dass diese mich gerne zum 1.9. einstellen würde. Ich weiss, dass dies ohne AUfhebungsvertrag nicht möglich ist, und bat, dies mit meinem Chef klären zu dürfen und bis Donnerstag Bescheid zu geben. Mein aktueller Arbeitgeber war nun nicht bereit, einem Aufhebungsvertrag zuzustimmen, was er auch nicht muss. Meine Kündigung, von heute 23.8. zum 6.9. nach den gesetzlichen Bestimmung zur Kündigungsfrist akzeptiert er aber auch nicht und will nun erst seinen Steuerberater befragen. laut meines Vertrages befinde ich mich aber nun wieder in der Probezeit. mein Arbeitgeber behauptet, ich könne nur am 15. oder 30. mit 4-wöchiger Frist kündigen. mit der Begründung, er möchte schliesslich jetzt in den Ferien auch noch mit seiner Familie in Urlaub fahren, sobald wir wieder voll besetzt sind, da zwei Kollegen momentan in Urlaub sind. Er hält mich also hin, weiss aber, dass die neue Firma auf meine Antwort wartet, wann ich anfangen kann. wie ist nun die Lage in meinem Fall?
Hallo Yvonne,
die gesetzliche Kündigungsfrist beträgt in der Probezeit 14 Tage zu einem beliebigen Zeitpunkt. Sofern nichts anderes im Arbeitsvertrag vermerkt ist, muss Ihr Arbeitgeber die Kündigung akzeptieren.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Guten morgen,
ich wohne in Deutschland und ich habe ein Arbeitssuchvisum.
Ich habe eine Firma gebeten, in die Firma zu gehen, um ein wenig mehr über die Arbeitsumgebung zu erfahren und meine Sprachkenntnisse zu verbessern. Meine Idee ist, eine Freiwilligenpraxis für ein paar Wochen zu machen.
Ich würde gerne wissen, ob ich eine Übung oder ein paar Wochen eines Tests ohne einen Vertrag machen kann.
Danke.
Hallo DM,
das Visum sollte es Ihnen ermöglichen, sich einige Wochen einzuarbeiten, auch ohne Vertrag. Erkundigen Sie sich im Zweifelsfall bei einem Anwalt.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Guten Tag,
ich überlege gerade den Arbeitgeber zu wechseln und habe dazu zwei Fragen.
Mein potentieller neuer Arbeitgeber würde mir eine Probezeit von 3 Monaten anbieten. Was passiert, wenn ich in Monat 4 gekündigt werde? Habe ich dann einen Schutz oder kann der Arbeitgeber dies ohne Angabe von Gründen machen?
Meine zweite Frage zielt auf die Elternzeit ab. Ich habe mit meinem jetzigen Arbeitgeber vereinbart im Januar einen Monat Elternzeit zu nehmen. Ist dies in der Probezeit dann überhaupt möglich und wenn ja, wie sieht es da mit dem Kündigungsschutz aus?
Für eine Rückmeldung wäre ich Ihnen sehr dankbar.
Beste Grüße
Tom W.
Hallo Tom,
eine Kündigung nach der Probezeit würde nach den normalen Regeln einer Kündigung ablaufen und wäre nicht von der verkürzten Kündigungsfrist betroffen.
Generell ist auch Elternzeit auch während der Probezeit möglich. Auch hier greift der gesetzliche Kündigungsschutz.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Guten Tag,
ich habe einen unbefristeten Arbeitsvertrag über 3 Monate Probezeit erhalten. Was bedeutet das für den Kündigungsschutz? Kann mir der Arbeitgeber beispielsweise in Monat 4 ohne Angabe von Gründen kündigen?
Hallo Tom,
nach Ende der Probezeit kann Ihnen nur mit Grund gekündigt werden.
Das Team von Arbeitsvertrag.org
Hallo
Mein 6 monatige Probezeit endet am Freitag . Heute kam mein Chef zu mir und meinter er möchte die Probezeit um weitere 6 Monate verlängern . Ist dies Rechtens ? bzw was kann ich dagegen machen ?
Hallo Fr,
es ist nicht möglich die reguläre Probezeit über den Zeitraum von 6 Monaten zu verlängern. Nach dieser Zeit tritt der gesetzliche Kündigungsschutz in Kraft.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
P.s
mit der Begründung das ich zu viele Fehler machen würde . Arbeite im Druck .
Hallo, ich habe am 01.04.2017 bei einer großen Firma angefangen (Betriebsrat und Tariflohn). Die im Vertrag vereinbarte Probezeit beträgt 6 Monate. Jetzt habe ich am 26.09.2017 (also 6 Tage vor Ablauf der Probezeit) meine Kündigung erhalten. Diese Kündigung wird zum 10.10.2017 wirksam. Ich habe noch bis zum Ende der Woche gearbeitet und mich am 02.10.2017 bis zum 10.10.2017 krankschreiben lassen um dann die 15 erarbeiteten Urlaubstage ausbezahlt zu bekommen. Ich weiß dass eine Anhörung bezüglich meiner Kündigung vor dem Betriebsrat stattgefunden hat.
Jetzt zu meiner Frage: ist die Kündigung trotz Überziehens der Probezeit (um 9 Tage) trotz Resturlaub (15 Tage) wirksam oder könnte ich eine Kündigungsschutzklage einreichen und auf Wiedereinstellung klagen?
Vielen Dank im Voraus
Hallo Holger,
bei Ihrer frage kann Ihnen ein Anwalt für Arbeitsrecht helfen.
Das Team von Arbeitsvertrag.org
Guten Tag,
Ich hatte einen vorerst auf 2 Jahre befristeten Arbeitsvertrag erhalten, in dem eine 6-monatige Probezeit vereinbart wurde. Als Kündigungsfrist während der Probezeit war eine „Kündigung zum nächsten Werktag“ festgelegt. Die Firma hat mehr als 50 Mitarbeiter. Ist das rechtlich machbar? Die Dame von der Arbeitsagentur meinte dazu, dass Firmen solche Vereinbarungen ja „individuell“ handhaben könnten.
Zudem rechnet die Firma die Arbeitszeit über ein altes Stechkartensystem ab, das zwar minutengenau stempelt, jedoch rechnet die Buchhaltung die Kommzeiten auf die nächste Viertelstunde hoch (z. B. Kommzeit 09:02 Uhr: Abrechnung 09:15 Uhr) und die Gehzeiten werden auf Viertelstunden abgerundet (z. B. Gehzeit 16:41: Abrechnung 16:30 Uhr) . Ist diese Zeiterfassung zulässig?
Hallo Libby02,
während der Probezeit muss keine Kündigungsfrist eingehalten werden. Die vertraglich festgelegte Frist ist also bindend.
Eine ständige Abweichung der Abrechnungszeit zum Nachteil der Angestellten ist nicht zulässig. Die Erfassung der Arbeitszeit sollte inklusive eventueller Rundungen im Arbeitsvertrag festgeschrieben sein.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Hallo,
ich wurde in der Probezeit zum Ende des Monats gekündigt. Jetzt habe ich mir blöderweise eine Magen-Darm-Grippe eingefangen und bin für eine Woche arbeitsunfähig geschrieben. Der letzte Tag der Krankschrift liegt aber noch vor dem Monatsende. Nun habe ich die Befürchtung, dass sich dadurch aber meine Probezeit um die Tage der Krankschrift verlängert? Ich habe gar kein Interesse an einer Verlängerung, weil der Arbeitgeber mir heute vorgeworfen hat, ich würde die Krankschrift nur als Vorwand nehmen.
Hallo L,
eine Krankschreibung hat keine Auswirkung auf die Dauer der Probezeit.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Moin,
was ist denn wenn ich zum 15.09. angefangen habe, in der 2. Woche krank geworden bin und das erste Gehalt bekomme, kann der Arbeitgeber dann für die 3. und 4. Woche (sprich 01.10.-15.10.) bei fortlaufender Krankheit Geld einbehalten?
Hallo Peter,
bei Krankheit und entsprechendem Nachweis ist eine Lohnkürzung nicht gerechtfertigt. Im Zweifelsfall sollten Sie einen Anwalt für Arbeitsrecht konsultieren.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Hallo ich habe vor 2 Wochen einen neuen Job mehr aus Verlegenheit weil ich nichts anderes gefunden habe angefangen. Die Probezeit beträgt 6 Monate, aber es steht da nirgends welche Kündigungsfrist während der Probezeit gilt. Nun habe ich einen neuen Job der mir total zusagt bekommen und kann diesen am 1.12.17 beginnen. Wie ist das nun? Kann ich mit einer 14 tägigen Frist kündigen auch wenn nichts im Vertrag steht während der Probezeit, oder muß ich mich deshalb an die normale Kündigungsfrist wie sie nach der Probezeit steht halten.
Auf eine Rückantwort freut sich Sonja
Hallo Sonja,
in der Probezeit kann ohne die Angabe von Gründen fristlos gekündigt werden.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Hallo, ich hab im Mai angefangen mit einer Probezeit von 6 Monaten. Im Oktober musste ich eine Vereinbarung unterschreiben, dass die Probezeit um 2 weitere Monate verlängert wird, weil im August 4 Wochen Betriebsurlaub waren. Nun hab ich innerhalb der verlängerten Probezeit die Kündigung bekommen. Kann ich dagegen angehen? Es ist ein Kleinbetrieb mit nur 4 Mitarbeitern.
Vielen Dank.
Hallo Heidi,
die Chancen dagegen anzugehen sollten Sie mit einem Anwalt für Arbeitsrecht besprechen.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Ich bin seit 16 Tagen im Arbeitsverhältnis. Ich habe zum 1.11. angefangen. Es wurde Keine Probezeit vereinbart. Gesetzlicher Arbeitsvertrag. Wie kann ich jetzt kündigen.
Hallo Britt,
wenn keine Probezeit vereinbart wurde, gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen von 4 Wochen. In Einvernehmen mit Ihrem Arbeitgeber sind auch kürzere Fristen möglich.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Mein Mitarbeiter hat einen unbefristeten Vertrag mit 3 Monat Probezeit.
Eintritt 7.9.17
Bei Einhaltung der 14-Tage Kündigungsfrist muss die Kündigung 14-Tage vor dem Ende der Probebzeit ausgesprochen werden oder geht es auch z. Bsp. eine Woche vor Ende der Probebetrieb unter Einhaltung der 14 Tage?
Hallo Dietmar,
Solange die Kündigung innerhalb der Probezeit erteilt wird, auch am letzten Tag der Probezeit, so gilt in der Regel vom Zeitpunkt der Kündigung die 14 tägige Kündigungsfrist. Wenden Sie sich im Zweifelsfall an einen Anwalt.
Das Arbeitsvertrag.org-Team
Hallo zusammen,
danke für diese informative Seite und die regelmäßigen Antworten.
Meine Schwester hat einen befristeten Vertrag abgeschlossen, in diesem steht nichts zur Probezeit.
Nach weniger als zwei Monaten wurde ihr – ohne Begründung – binnen zwei Wochen zum 01. gekündigt. Sie ist schwanger und hat seit dem 31. ein Beschäftigungsverbot. Allerdings hat sie ihre Schwangerschaft erst einen Tag nach der Kündigung angezeigt.
Nach unserer Auffassung ist die Kündigung nicht wirksam ergangen, sondern hätte vier Wochen vorher ausgesprochen werden müssen. Was bedeutet das? Ist die Kündigung dann gänzlich unwirksam oder gilt sie zum Datum des Ablaufs von vier Wochen nach Kündigungsdatum?
Grundsätzlich haben wir es so verstanden, dass sie gar nicht hätte gekündigt werden dürfen (auf Grund ihrer Schwangerschaft). Nun wusste der Arbeitgeber aber nichts davon. Wie ist dann die Rechtslage?
Vielen Dank und viele Grüße
Lydia
Hallo Lydia,
wer schwanger ist, darf nicht gekündigt werden. Zusätzlich sollten Sie prüfen, ob der Arbeitsvertrag den gesetzlichen Bestimmungen entspricht, da Probezeit und Kündigungsfristen darin geregelt werden sollten. Wir empfehlen Ihnen, sich an einen Anwalt zu wenden. Der kann Ihnen ausführlich erklären, welche Rechte Ihre Schwester hat.
Das Arbeitsvertrag.org-Team.
Hallo. ich habe zum 1. Februar einen befristeten Midijobvertrag unterschrieben und sechs Monate Probezeit absolviert. Die Befristung würde am 18. Januar 2018 auslaufen. Der Vertrag wurde während der Laufzeit bereits stundentechnisch und lohntechnisch erhöht, befindet sich aber immer noch in der Gleitzone. Jetzt soll ich eine andere Position im Unternehmen besetzen, welche mit 30 Stunden also Teilzeit zu Buche steht, die Aufgaben sich teilweise verändern aber nur von der Menge her. Jetzt soll ich nochmal 6 Monate Probezeit absolvieren und möchte wissen ob ich das muss bzw ob dies so rechtens ist. vielen Dank.
Hallo Manuela,
in manchen Fällen ist eine erneute Probezeit zulässig. Wenden Sie sich im Zweifelsfall an einen Anwalt.
Das Arbeitsvertrag.org-Team.
Hallo zusammen,
vielen Dank für den sehr informativen Artikel!
Ich habe eine dringende Frage zu der Probezeit. Wenn ich ein Arbeitsverhältnis in einer Firma habe und dort eine Probezeit „erfolgreich“ bestanden habe ist eine weitere Probezeit im Anschlussausbildungsvertrag im gleichen Unternehmen möglich?
Fallbeispiel: Ich unterschreibe einen Vertrag, der eine 6 Monatige Probezeit vorsieht. Alles geht gut. Im Anschluss an mein Arbeitsverhältnis übernimmt mich der Betrieb in eine Ausbildung mit Ausbildungsvertrag etc. Ist hier eine weitere 4 Monatige Probezeit rechtlich überhaupt möglich?
Meiner Meinung nach ist dies nicht der Fall oder gelten dann andere Regelungen?
Hallo Steffen,
ein Ausbildungsverhältnis stellt andere Anforderungen an Sie als ein Arbeitsverhältnis. Daher ist es rechtlich möglich, dass Ihr Arbeitgeber für Ihre neue Anstellung eine Probezeit festlegt, selbst wenn dieser Sie schon aus einem früheren Beschäftigungsverhältnis kennt. Denn eine Probezeit dient vor allem dazu, Ihre Qualifikation für die Position, die Sie in der Firma ausüben, zu prüfen, nicht Ihre generelle Arbeitsweise einzuschätzen.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Hallo brauche dringend hilfe. Ich bin 17 Jahre alt und eigentlich 4 monate bei meiner Ausbildung im der Probezeit wurde aber durch gute Leistungen 2 Wochen ehr aus der Probezeit entlassen
Jetzt meinte mein Chef auf einmal das ich wieder drinnen wäre im der Probezeit und droht mit Kündigung möglich???
Hallo Emilia,
leider ergeben sich aus Ihren Ausführungen für unsere Redaktion zu wenige Informationen, um Ihre Frage zu beantworten. Auf welcher Grundlage droht Ihnen Ihr Chef mit Kündigung? Bitte wenden Sie sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Hallo,
Ich habe Anfang Dezember eine geringfügige Beschäftigung (450€) an einer Tankstelle begonnen und möchte nun schnellstmöglich wieder kündigen, um einen anderen Job anzutreten. Einen Arbeitsvertrag habe ich nicht unterschrieben, welche Kündigungsfrist habe ich nun einzuhalten?
Vielen Dank und liebe Grüße
Hallo Jan,
in der Regel gelten bei einem mündlich geschlossenen Arbeitsvertrag die gesetzlichen Kündigungsfristen. Sollten Sie mit Ihrem Arbeitgeber etwas anderes vereinbart haben, muss dies unter Umständen nachgewiesen werden.
Das Team von arbeitsvertrag.org
Ich habe eine Probezeit von 6 Monaten die jetz schon zuende ist war aber jetz schon 2 Monate wegen eines Arbeitsunfall Krank geschrieben (bin aber noch weiterhin länger krank geschrieben) . Jetz will mein Chef die Probezeit um Weitere 6 Monate verlängern ich weiß das ist nicht rechtens aber wie is das da ich 1. einen Arbeitsunfall hatte was gelten da für regeln für die Verlängerung
2. wenn dürfte er nur die 2 Monate als Probezeit Verlängerung drann hängen oder gar keine Probezeit Verlängerung
Ich bitte dringend um Rat
Hallo Manuel G.,
eine Verlängerung der Probezeit ist in manchen Fällen durchaus möglich. Ob dies in Ihrem Fall zulässig ist und inwieweit sich das auf die Kündigungsfrist auswirkt, kann Ihnen hier nur ein Anwalt sagen, da wir keine Rechtsberatung anbieten dürfen.
Das Team von arbeitsvertrag.org
Hallo,
ich habe einen Jahresvertrag mit verträglicher Probezeit von 3 Monaten in einem größeren (weit über 10 Angestellte) Betrieb. Die ordentliche Kündigungsfrist nach Ablauf der Probezeit ist auf 4 Wochen festgelegt (Jeweils zum 15. oder zum Monatsende). Bis 2 Wochen vor Ablauf der Probezeit bekam ich positives Feedback. Dann wurden meine Leistungen kritisiert und ich erhielt eine mündliche Mitteilung seitens 2er Vorgesetzter über eine Probezeitverlängerung um weitere 3 Monate. Schriftlich bekam ich nichts. Ich musste auch nicht einwilligen. Zeitgleich wurde ein neuer, jüngerer Testkandidat neben meiner Probezeitverlängerung ins Spiel gebracht. Reicht die mündliche Mitteilung für die Probezeitverlängerung aus? Welche Kündigungsfrist gilt nun nach Ablauf der ersten 3 Monate für mich?
Hallo Rudi,
allgemein ist es zulässig die Probezeit auf maximal sechs Monate zu verlängern. Eine Probezeitverlängerung über sechs Monate muss begründet werden. In Ihrem Fall sollte ein Anwalt beurteilen, ob die Verlängerung der Probezeit zulässig ist.
Das Team von arbeitsvertrag.org
Hallo liebes Team von Arbeitsvertrag.org,
meine Probezeit endet am 30.04.2018.
Als alleinerziehende Mutter habe ich für Mai 2 Tage Urlaub beantragt. Ich habe nun die Info bekommen, dass dem Urlaubsantrag noch nicht zugestimmt werden kann, da die Termine außerhalb der Probezeit liegen und eine Bewilligung das Kündigungsrecht innerhalb der Probezeit aufheben würde. Ich konnte im AWO Tarifvertrag dazu keine Regelung finden. Ist die Aussage meines Vorgesetztens richtig?
Vielen Dank im Voraus.
Liebe Grüße
B.B.
Hallo Bea,
wir dürfen keine Rechtsberatung anbieten. Diese wäre aber zusammen mit einem Einblick in den Arbeitsvertrag notwendig, um Ihrem Anliegen auf den Grund zu gehen. Wenden Sie sich deshalb an einen Anwalt.
Das Team von arbeitsvertrag.org
Hallo,
ich hatte einen Minijob in einer Firma. Dieser ist auf eine 100% Stelle erweitert worden (übergangslos). Allerdings ist ein neuer Vertrag aufgestellt worden. In diesem steht erneut eine Probezeit von 6 Monaten drin. Ist dies rechtens?
Hallo Achim,
es kann sein, dass eine erneute Probezeit zulässig ist, insbesondere dann, wenn mit dem neuen Arbeitsvertrag neue Tätigkeitsfelder oder Verantwortungsbereiche hinzukommen. Ob eine erneute Probezeit in Ihrem Fall zulässig ist, kann allerdings nur ein Anwalt beurteilen.
Das Team von arbeitsvertrag.org
Ich brauche eure Hilfe
In meinen Vertrag steht das ich eine 3 monatige (Kündigungsfrist 2 Wochen) probezeit habe 1.10.17 angefangen und wurde am 30.01.18 gekündigt ohne Begründung, weil ich meine Arbeit gut gemacht hatte in den Augen von denen zu gut
Meine probezeit wurde nicht verlängert und habe jetzt eine Kündigungsfrist von 4 Wochen
Hallo Lena,
wann endete denn die Probezeit? Solange sich der Arbeitgeber an die vertraglichen oder gesetzlichen Kündigungsfristen hält (ordentliche Kündigung) ist normalerweise keine Begründung erforderlich.
Das Team von arbeitsvertrag.org
meine Probezeit wurde um (weitere) 6 Monate verlängert. Ich habe unterschrieben, im Wissen das dies rechtlich nicht zulässig ist.
Nun fürchte ich eine Kündigung nach den 6 Monaten und die möglichen Konsequenzen bei der AfA (Sperre).
Oder ist eine 1-jährige Probezeit nach Unterzeichnung doch rechtskräftig ?
Hallo Detlef,
leider dürfen wir keine Rechtsberatung anbieten. Nur ein Anwalt kann Ihnen sagen, welche rechtlichen Schritte hier Sinn machen und welche Rechtsfolgen sich in Ihrer Situation ergeben könnten.
Das Team von arbeitsvertrag.org
Guten Tag!
Mein Sohn hat einen Arbeitsvertrag unterschrieben, in dem steht, dass die Probezeit 6 Monate beträgt. Aber die Arbeitgeber haben ihm letzte Woche ein Addidum gereicht, das auf eine Beendigung seiner Probezeit und eine befristete Arbeitsbeschäftigung mit Lohnerhöhung hinweist. Anscheinend sind die Arbeitgeber mit meinem Sohn zufrieden. Aber er möchte nicht in dieser Firma weiterarbeiten und bewirbt sich um andere Stellen. Deshalb ist für ihn die erforderliche Kündigungsfrist von 14 Tagen in der Probezeit günstig, er ist nicht daran interessiert, einen befristeten Arbeitsvertrag zu bekommen, der drei Monate Kündigungsfrist erfordert. Deshalb meine Frage: Haben die Arbeitgeber das Recht, die Probezeit von heute auf morgen zu verkürzen ?
Vielen, vielen Dank im voraus!
Hallo Veronique,
bei Änderungen im Arbeitsvertrag, muss normalerweise die Zustimmung beider Vertragsparteien gegeben sein. Bevor Ihr Sohn einen Änderungsvertrag unterzeichnet, sollte er sich von einem Anwalt beraten lassen.
Das Team von arbeitsvertrag.org
Hallo, ich habe einen zeitbefristeten Vertrag mit sachgrund ( Erziehungsurlaub ) vorerst bis 30 April 2017 erhalten. Der wurde dann auch nochmals bis August 2018 für mich verlängert. Seit 11Dezember 2017 bin ich wegen burn out/ mobbing krankgeschrieben.( mein Chef hat mir dann auch angekündigt das ich eine Enttäuschung für meine Familie währe und ich meinen Vertrag nicht verlängert bekomme, obwohl der erst im August ausläuft.) letztendlich habe ich eine E-Mail am 22 Dezember von ihm erhalten das mein Vertrag nicht verlägert wird. Ich bin auch in ärztlicher Behandlung ( psychologen/ Neurologen und weiterhin krankgeschrieben). Jetzt habe ich Angst und schaue jeden Tag in meinen Briefkasten ob ich eine vorzeitige Kündigung bekomme da in meinen Vertrag steht das sie sich eine ordentliche Kündigung vorbehalten. Könnte mein Arbeitgeber mich so einfach kündigen? Ich arbeite im öffentlichen Dienst für die US Streitkräfte. Ich habe meinen Betriebsrat schon kontaktiert aber diese sind auch keine große Hilfe.
Hallo Yvonne,
wenden Sie sich an einen Anwalt, um zu prüfen, ob bei Ihnen der Kündigungsschutz greift und ob sich Ihr Arbeitgeber hier richtig verhält.
Das Team von arbeitsvertrag.org
Hallo, ich habe in meinem Vertrag explizit eine Passus stehen „Es wird auf eine Probezeit verzichtet“. Ist somit gar keine Probezeit vereinbart oder ist eine „Grauzone“? Ich muss dazu sagen, das es ein Wiedereinstieg in das selbe Unternehmen ist.
Besten Dank.
Hallo Chris W.,
wie genaue Formulierungen im Vertrag ausgelegt werden, kann Ihnen im Zweifelsfall nur ein Anwalt sagen, da wir keine Rechtsberatung anbieten dürfen. Mit Verzicht auf die Probezeit sollte normalerweise auch genau das gemeint sein.
Das Team von arbeitsvertrag.org
Hallo zusammen,
Habe vor 12 Tagen meine neue Arbeitsstelle angetreten. Möchte diese aufgrund diverser versprechen, in den Vorgesprächen, kündigen die mein AG nicht eingehalten hat. Habe soweit ich weiß keine Probezeit. Also dadurch keine Kündigungsfrist von 2 Wochen oder habe ich es falsch verstanden? Selbst wenn sich jetzt herausstellt das ich doch eine Probezeit habe kann ich doch jederzeit kündigen?
Hallo Alex,
ob eine Probezeit vereinbart wurde und welche Kündigungsfristen für Sie gelten, sollte aus dem Arbeitsvertrag hervorgehen. Ist hier keine Regelung getroffen, so gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen nach § 622 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB).
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Hallo, ich bin seit dem 1.11.2014, ohne Unterbrechung,bei einer Zeitarbeitsfirma angestellt. Ich hatte eine Probezeit von 6 Monaten. Im Januar diesen Jahres musste ich einen neuen Arbeitsvertrag unterschreiben, da unsere Niederlassung einer neuen Geschäftsstelle zugewiesen wurde. In dem neuen Arbeitsvertrag steht auch wieder eine Probezeit von 6 Monaten.
Die Firma, in der ich seit ca. 1 Jahr eingesetzt bin, möchte mich jetzt einstellen/übernehmen.
Ist diese erneute Kündigungsfrist rechtens?
Ich weiß jetzt nicht, welche Kündigungsfrist nun zutrifft.
Vielen Dank.
Hallo Simone,
in der Regel ist eine Probezeit nach sechs Monaten nicht wirksam, da ab einer sechsmonatigen Tätigkeit im gleichen Betrieb automatisch der Kündigungsschutz greift. Anders ist es aber, wenn der Arbeitnehmer neue Tätigkeiten übernimmt. Dann kann es dem Arbeitgeber erlaubt sein, eine neue Probezeit zu vereinbaren.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Hallo,
ich habe einen befristeten Arbeitsvertrag, bei dem es sich bereits um eine Verlängerung der ersten Befristung handelt. Jetzt soll ich zum 01.09.2018 einen unbefristeten Vertrag bekommen. Mein erster Vertrag war mit 6 monatiger Probezeit. Im unbefristetetn habe ich jetzt wieder 6 Monate Probezeit. Ist da zulässig?
Hallo Saby,
in der Regel ist solch eine zweite Probezeit im gleichen Betrieb nicht wirksam. Nach sechs Monaten Tätigkeit im gleichen Betrieb greift automatisch der Kündigungsschutz gemäß Kündigungsschutzgesetz, unabhängig davon, ob der Arbeitgeber noch eine weitere Probezeit festlegt.
Anders kann es jedoch aussehen, wenn der Arbeitnehmer andere Tätigkeiten übernimmt, die eine neue Einarbeitung erforderlich machen.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Hallo,
Arbeitsbeginn laut Vertrag am 5.2. (hier auch tatsächliche Arbeitsaufnahme)
Probezeit lt. Vertrag: 4 Wochen.
Kündigung am 05.03.
1. Wann begann die Probezeit tatsächlich? (Ich denke, lt. Vertrag u. tatsächlichem Arbeitsbeginn: Beginn am 5.2)
1. Wann genau endete die Probezeit (Ich denke, Fristbeginn war ein „bestimmter Tag = „Termin“ (und kein „Ereignis“ ) somit war das Probezeitende am 4.3. Dies war allerdings ein Sonntag. Verlängert sich dadurch nun die Probezeit bzw. damit die Kündigungsmöglichkeit auf seiten eines AG bis einschließlich Montag, den 5.3 ? Ist hier wg. seiner abgegebenen Kündigung = „Willenserklärung“ eine Fristverlängerung nach § 193 gegeben?
Kurz: Erfolgte diese Kündigung tatsächlich noch innerhalb der Probezeit? Nach welchen Regeln erfolgt eine Probezeitberechnung verbindlich für alle, oder ist diese Zeit rechtlich von Fall zu Fall immer verschieden auslegbar?
Hallo Geli,
die Probezeit endete laut Vertrag am 04.03., der 05.03. befindet sich somit nicht mehr in der Probezeit. Die Länge und damit Berechnung einer Probezeit ergibt sich aus dem jeweiligen Arbeitsvertrag.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.com
Am 30.4.18 ging meine Probezeit zu ende, habe am gleichen Tag noch Persönlich eine Kündigung (von 2 wochen) mit der Persönlichen zustellung im Briefkasten rein gelegt bekommen. Wusste davon nichts weil, ich am Montag morgens beim Arzt war, und im Briefkasten war keine Kündigung.
Also habe ich die Kündigung erst am 2.5.18 erhalten. Ich hatte mich Telefonisch und per sms Krank gemeldet und meinte das ich am 2.5.18 dann wieder zur Arbeit kommen werde. Dann der 1.5.18 war ein feiertag. Und meine Kündigung lag am 30.4.18 im Briekasten, obwohl ich die Kündigung erst am 2.5 erhalten habe, habe ich jetzt doch eine Kündigungsfrist von 2 wochen?
Wäre lieb, wenn ich eine schnelle antwort von ihnen bekomme.
Lg G.Kt
Hallo Gülsen,
eine Kündigung ist auch dann gültig, wenn Sie nicht von Ihnen gelesen wurde, aber fristgerecht in Ihrem Briefkasten landete.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Hallo, meine 6 monatige Probezeit läuft bis Ende Juli. Durch Geburt eines Kindes (Juli 2017) möchte ich den 13. u. 14. Lebensmonat Elternzeit (mit Elterngeld) beanspruchen. Der 13.Lebensmonat beginnt 15. Juli (zwei Wochen vor Ende der Probezeit).
Wenn ich jetzt die Elternzeit in der 7-8 Woche vor dem Antritt der Elternzeit beantrage besteht ja Kündigungsschutz. Wie wirkt sich das auf die Probezeit aus?
Hallo BB,
wird während der Probezeit Elternzeit in Anspruch genommen, verlängert sich die Probezeit in der Regel um die Zeit der Elternzeit.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Hallo ich habe einen Zeit-Arbeitsvertrag. Auf zwei Jahre mit 8 Wochen Probezeit. Angefangen habe ich am 01.04.2018 und er Endet laut Vetrag am 31.03.2020. Am 16.05. nach 8 Std. Arbeit bat man mich zum Gespräch und teilte mir mit das ich frei gestellt bin. Ich passe nicht ins Team. Jetzt bin ich ab dem 17.5.2018 bis erst einmal 05.06.18 krank geschrieben. Am 5. werde ich operiert. Muss mein jetziger Arbeitgeber meien Lohn weiter zahlen ? Ich gehöre dem Manteltarifvertrag der TGAOK ( BAT/AOK-NEU) vom 07.03.2003 an. Habe bis zum heutigen Tage nichts schriftliches erhalten. Danke für die Hilfe
Hallo S.B.,
gemäß § 3 des Entgeltfortzahlungsgesetzes haben Sie Anspruch auf eine Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, solange, wie das Arbeitsverhältnis besteht. Sobald die Kündigung wirksam wird, verfällt dieser Anspruch.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Hallo, ist es rechtens das man während der Probezeit auf eine Vergütung der Zulagen (Sonntag-,Feiertag- und Nachtstunden) drauf verzichten muss wenn dies im Arbeitsvertrag so drin steht? (Branche: Altenpflege)
Hallo Cindy,
gesetzlich gibt es keine Regelung zu Sonn- und Feiertagszuschlägen. Da kommt es tatsächlich darauf an, was im Arbeits- bzw. im Tarifvertrag geregelt ist.
Anders ist es bei der Nachtarbeit. Gemäß § 6 Abs. 5 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) ist dabei ein Ausgleich vorgesehen: So „hat der Arbeitgeber dem Nachtarbeitnehmer für die während der Nachtzeit geleisteten Arbeitsstunden eine angemessene Zahl bezahlter freier Tage oder einen angemessenen Zuschlag auf das ihm hierfür zustehende Bruttoarbeitsentgelt zu gewähren.“ Der finanzielle Zuschlag sollte laut Bundesarbeitsgericht 25 % betragen. Das Gesetz macht auch keine Ausnahme für Arbeitskräfte in der Probezeit.
Hier kann es jedoch auch sein, dass tarifvertraglich andere Vereinbarungen getroffen wurden. Im Zweifelsfall können Sie sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht wenden, der Sie individuell beraten kann und Ihnen evtl. helfen kann, Ihre Ansprüche durchzusetzen.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Ich habe eine Frage, ich bin Angestellt als Zweite Geschaeftsfuehrerin , ich soll nun gekuendigt werden weil ich im weg bin das Deutsche Finanzamt zu hintergehen mit einer frist von nur 2 wochen.
Ich habe in meinem Vertrag folgendes stehen: unter Probezeit Dieser Vertrag wird auf die Dauer von 3 Jahren bis zum 30.10.2020 abgeschlossen. Nach
Ablauf dieser Befristung endet das Arbeitsverhältnis, ohne dass es einer Kündigung bedarf,
wenn nicht bis zu diesem Zeitpunkt eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses vereinbart
wird. Innerhalb der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von zwei Wochen
gekündigt werden, unbeschadet des Rechts zur fristlosen Kündigung (befristetes
Probearbeitsverhältnis).
Unter Kuendigung : Nach Ablauf der Probezeit beträgt die Kündigungsfrist zwölf Wochen zum Ende eines
Kalendermonats. Jede gesetzliche Verlängerung der Kündigungsfrist zugunsten des
Arbeitnehmers gilt in gleicher Weise auch zugunsten des Arbeitgebers. Die Kündigung
bedarf der Schriftform. Vor Antritt des Arbeitsverhältnisses ist die Kündigung
ausgeschlossen.
Der Arbeitgeber
ist berechtigt, den Arbeitnehmer bis zur Beendigung des
Arbeitsverhältnisses freizustellen. Die Freistellung erfolgt unter Anrechnung der dem
Arbeitnehmer eventuell noch zustehenden Urlaubsansprüche sowie eventueller Guthaben
auf dem Arbeitszeitkonto. In der Zeit der Freistellung hat sich der Arbeitnehmer einen durch
Verwendung seiner Arbeitskraft erzielten Verdienst auf den Vergütungsanspruch gegenüber
dem Arbeitgeber anrechnen zu lassen.
Das Arbeitsverhältnis endet spätestens mit Ablauf des Monats, in dem der Arbeitnehmer das
für ihn gesetzlich festgelegte Renteneintrittsalter vollendet hat.
Heist das nun das ich eine Probezeit haette von 3 Jahren? Oder muessen die sich trotzdem an die 3 monatliche Kuendigungsfrist von 3 monaten halten?
Vielen dank fuer Ihre Hilfe im Vorraus
Tanja
Hallo Tanja,
bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir keine Rechtsberatung anbieten dürfen. Es könnte sich um einen Formfehler handeln, was das für die Wirksamkeit der Vereinbarungen bedeutet, kann jedoch nur ein Anwalt sagen.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Guten Abend ich an, die 02.06.2018 mit 3 Monaten der Prüfung zu arbeiten. Ich habe noch heute nichts unterschrieben. Wie kommt das? Beginnt der Vertrag, wenn Sie unterschreiben?
Vielen Dank
Hallo Ivana,
ein Arbeitsverhältnis kann auch mündlich zustande kommen. Ob das bei Ihnen der Fall ist, kann jedoch nur ein Anwalt sagen.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Hallo,
ich habe ein Stellenangebot wobei es sich um die Vertretung einer werdenden Mutter handelt. Bislang ist noch unbekannt wie lange die Stelleninhaberin in Elternzeit gehen wird. Dies wird sich voraussichtlich erst nach meinem Antritt der Stelle herausstellen. Ich werde einen Vertrag mit einer 6-monatigen Probezeit bekommen und vermutlich eine Befristung auf diese Probezeit, da es ja sein könnte, dass die Stelleninhaberin nur wenige Monate in Elternzeit gehen wird. Ist dies so üblich?
Vielen Dank für Ihre Antwort!
Hallo Isabel,
grundsätzlich kann ein Arbeitsvertrag auf so viele Monate befristet werden, wie es Arbeitnehmer und -geber vereinbaren. Ein solch befristetes Arbeitsverhältnis kann mit Sachgrund wegen vorübergehenden Bedarfs geschlossen werden.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Hallo!
Ich habe eine Frage. Ich habe erst vor kurzem eine. Neuen Job angetreten. Nach kurzer Zeit stellte sich heraus dass ich schwanger bin. Ich habe von meinem Arbeitgeber ein Beschäftigubgsverbot erhalten. Meine Frage wäre nun: Ich befinde mich noch in der 6 Monatigen Probezeit. Läuft diese während der Dauer des Beschäftigubgsverbotes ab oder wird sie fortgesetzt wenn ich wieder mit der Arbeit beginne?
Lieben Dank für Ihre Antwort!
Hallo Jessica,
Sie können sich an Ihren Arbeitgeber wenden, wie dieser es handhaben möchte. Grundsätzlich könnte es in solch einer Situation zulässig sein, wenn Ihr Arbeitgeber eine zweite Probezeit vereinbaren möchte, weil er Sie in der ersten Periode wegen der Abwesenheit durch Schwangerschaft nicht ausreichend beurteilen konnte.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
In meinem Arbeitsvertrag ist das Wort „Probezeit“ nicht explizit erwähnt. Vielmehr steht unter der Überschrift „Ordentliche Kündigung“, dass in den ersten sechs Monaten des Vertrags die Kündigungsfrist einen Monat zum Monatsende beträgt, danach einen Monat zum Quartalsende.
Da mein Arbeitgeber nun kurz vor Ende der sechs Monate den unbefristeten Vertrag in einen befristeten umwandeln möchte (aus betrieblichen Kosten-Gründen), obwohl wir das Ziel an Mitarbeitereinsparungen durch freiwillige Abgänge schon übererfüllt haben, möchte ich gerne wissen, ob (a) die obengenannte Formulierung im Vertrag eine Probezeit darstellt und (b) ob so eine Begründung für eine Änderungskündigung ausreicht?
Vielen Dank im Voraus.
Hallo Andreas,
die Auslegung einer arbeitsvertraglichen Regelung fällt in den Bereich der Rechtsberatung, die wir nicht anbieten. Sie können sich jedoch an einen Anwalt wenden, der Sie umfassend zu Ihrer Lage informiert und berät.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Hallo,
ich habe am 15.02.2018 einen Aushilfsjob begonnen. Im Vertrag steht, dass ich eine Probezeit von 3 Monaten habe. Der erste Vertrag war zunächst bis 30.04.2018 befristet und wurde bis zum 31.10.2018 verlängert.
Ende Juli hat man mich ohne Begründung und Ankündigung zum 31.08.2018 gekündigt.
Dürfen die das überhaupt?
Meine Arbeitskollegen wussten vor mir Bescheid, dass ich gekündigt werde. Wie kann ich mit sowas umgehen? Ist das nicht Rufschädigung?
Danke für eure Aufmerksamkeit
Bilal
Hallo Bilal Ö.,
das Kündigungsschutzgesetz greift erst nach einem halben Jahr Anstellung in einer Firma. Daher ist der Arbeitgeber bis dahin nicht verpflichtet, eine Begründung abzugeben, solange er die vertraglich vereinbarten Kündigungsfrist einhält. Wollen Sie rechtliche Schritte einleiten, wenden Sie sich bitte an einen Anwalt für Arbeitsrecht. Wir dürfen dahingegen keine Beratung anbieten.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Guten Tag,
ich habe seid dem 1.4.2018 einen festen Arbeitsplatz in der Gastronomie angenommen. Arbeitsvertrag gibts dort keinen. Lohn gibts auch nur Bar auf die Kralle!! Eine ordentliche Abrechnung bekomme ich aber.
Jetzt habe ich mich dafür entschieden den Job wieder zu wechseln.
Ist es richtig das ich zum 15. des Monats kündigen muss zum 30/31. des nächsten Monats? Also praktisch 6 Wochen Kündigungsfrist?? Von einer Probezeit ist nicht gesprochen worden.
Ist es auch richtig, wenn ich dort den Job gekündigt habe, gerne aber von beider Seiten weiter geringfügig dort weiter arbeiten möchte, das 2 Monate Pause dazwischen sein muss??
Vielen Dank für die Antworten
Hallo Torsten,
gibt es keinen Arbeitsvertrag, gelten in der Regel die gesetzlichen Kündigungsfristen nach § 622 des Bürgerlichen Gesetzbuches. Das bedeutet in den ersten sechs Monaten eine Frist von zwei Wochen für beide Seiten (gesetzliche Probezeit) und danach eine Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats für den Arbeitnehmer.
Eine Frist von mindestens zwei Monaten ist tatsächlich einzuhalten, wenn Sie die gleichen Aufgaben als geringfügige Beschäftigung übernehmen.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Hallo,
ich bin seit zwei Jahren in einer Einrichtung beschäftigt. Das erste Jahr zählte noch zur Ausbildung. Das andere folgende Jahr begann mein Arbeitsvertrag. Die Probezeit wurde aus dem Vertrag daher entfernt.
Unsere Einrichtung ist an den TvÖD angelehnt. Ich bin mir daher unsicher, wie lange meine Kündigunsgfrist beträgt, da ich nicht weiß, ob das Ausbildungsjahr zu den Gesamtbeschäftigungsjahren zählt, die für die Kündigungsfrist relevant sind? ( mehr als 1 Jahr beschäftigt = 6 Wochen bis zum Monatsende – Kündigungsfrist, mehr als 2 Jahre = 3 Monate bis zum Quartalende KF)
Meine Frage:
Wielange habe ich Kündigungsfrist?
Danke für die Hilfe!
Grüße
Jörg
Hallo Jörg,
tatsächlich zählt das Ausbildungsjahr zur Beschäftigungsdauer, wenn der Azubi direkt im Anschluss von dem Betrieb übernommen wurde. Es ist daher in der Berechnung zu berücksichtigen.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Hallo
Ich habe am 18.07.18 eine Arbeit aufgenommen. Nun bin ich schon am 8.8.18 leider Krankgeschrieben. Wäre auf Arbeit fast umgefallen und keine luft mehr bekommen. Somit hat man mich Nachhause geschickt. Der Grund dafür ist das ich nur 40% Lungenfunktion habe. Was mir bei der hitze zu schaffen gemacht hat.
Jetzt bin ich in der Probezeit vom 8.08-11.09 18 krankgeschrieben. Somit hat mich die Firma wieder gekündigt zum 29.08.18 . Das Problem liegt darin das ich kein krankengeld von der AOK erhalte weil angeblich die 10 Wochen arbeit nicht gegeben waren. Leider nur 3 Wochen bis zur krankschreibung. Wo bekomme ich mein krankengeld her oder wie komme ich zu mein Geld? Wären fast 4 Wochen krankengeld ausfall.
Um eine korrekte Antwort würde ich mich freuen.
Mfg
Dietmar H.
Hallo Dietmar H.,
in der Regel müsste die Krankenkasse einspringen und Krankengeld zahlen, wenn Sie weniger als vier Wochen beim neuen Unternehmen arbeiten. Da wir nicht befugt sind, eine Rechtsberatung anzubieten, empfehlen wir Ihnen, sich an einen Rechtsanwalt zu wenden.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Hallo
Also ich habe ein Problem es geht um meine Freundin sie hat mündlich gesagt bekommen das sie 6 Monate Probezeit hat sie hat innerhalb der Probezeit im fünften Monat gekündigt und jetzt sagt der Arbeitgeber das sie keine Probezeit hat und die Gesetzliche Kündigungsfrist von einem Monat zählt im Vertrag steht nichts von Probezeit was kann man da machen oder muss man sich so was gefallen lassen das ist ein Großer Arbeitgeber das die so was machen ist echt armselig und außerdem ist es ein Teilzeitjob
Hallo Yousef,
hier wäre es nützlich, wenn Ihre Freundin dies vor Zeugen erfahren hat. Andernfalls ist es schwierig, dies zu beweisen. Bezüglich der rechtlichen Schritte wenden Sie sich bitte an einen Anwalt für Arbeitsrecht. Dieser kann Sie individuell beraten und unterstützen.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Hallo zusammen , Wer kann mir helfen , hab am 1.5.2018 bei einer AG angefangen (Arbeitsvertrag) und wurde in der probezeit am 11.10 zum 15 11.2018 gekündigt hab 14 Tage kündigfrist aber die werd ja überschritten da ich ja zum 15.11 gekündigt wurde ist die Kündigung so rechtens vielen dank im voraus
Hallo Dennis,
ja, diese Kündigungsfrist gilt für Kündigungen, die während der Probezeit ausgesprochen werden. Dazu kann diese auch außerhalb der Probezeit wirksam werden.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Hallo,
ich habe eine neue Stelle zum 01.11.2018 angenommen.
Mein alter Arbeitgeber hat mit mir eine 6-Monatige Probezeit vereinbart.
Unser Vertrag besteht allerdings nur mündlich.
Muss ich Fristen einhalten oder kann ich ohne Frist kündigen?
Kann er ir Schwierigkeiten machen, indem er sagt meine Probezeit beträgt nur 3-Monate, obwohl nichts schriftlich festgehalten ist?
Hallo Tim S.,
wurde keine Kündigungsfrist vereinbart, gelten automatisch die Fristen laut § 622 Bürgerliches Gesetzbuch. Sollte es Vereinbarungen geben, die mündlich vor Zeugen gemacht wurden, könnten diese vor Gericht zu beweisen sein.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Ich befinde mich seit 3 Monate in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis: außertariflich, ohne vereinbarte Probezeit (gar keine Klausel diesbezüglich im Arbeitsvertrag) und mit einer 6-monatigen Kündigungsfrist.
Gilt für mich irgendeine Probezeit laut den „allgemeinen Kündigungsschutzbestimmungen“? Welche Kündigungfrist wurde für mich derzeit gelten? 6 Monate (laut Vertrag) oder könnte ich doch früher kündigen?
Hallo Kalde,
leider können wir keine Rechtsberatung anbieten. Bitte wenden Sie sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Ich bin seit dem 15. März 2017 bei einer Firma angestellt. Die Probezeit wurde auf ein Jahr festgelegt. Kurz vor ende der Probezeit, wurde mir ein neuer Vertrag vorgelegt, den ich natürlich unterschrieben musste, ansonsten hätte ich kein Job mehr und darin wurde die Probezeit erneut auf ein Jahr verlängert.
Ist das Zulässig und habe ich laut Gesetz jetzt trotz des unterschriebenen Vertrages ein unbefristeten Arbeitsvertrag? Ich bin mir nicht sicher und halte das für Abzocke, deshalb frage ich.
Hallo Alexander,
eine Probezeit kann in der Regel nur ein halbes Jahr dauern, danach greift der Kündigungsschutz. Auch wenn Ihre Arbeitgeber es noch „Probezeit“ nennen, können diese nicht mehr mit einer zweiwöchigen Frist kündigen. Wird das Arbeitsverhältnis verlängert mit einem neuen Vertrag, ist eine neue Probezeit in der Regel nicht rechtens.
Ausnahmen von diesen Vorschriften wie die Vereinbarung einer längeren Probezeit sind zulässig, wenn es für den Arbeitsgeber stichhaltige Gründe gibt, weshalb der die Leistung des Arbeitnehmers nach sechs Monaten noch immer nicht einschätzen kann. Dies kann sein, wenn der Arbeitnehmer häufig krank war oder der Vorgesetzte während dieser Zeit gewechselt hat.
Bei einem neuen Vertrag ist eine neue Probezeit zulässig, wenn es sich um ein neues Aufgabenfeld handelt, worin die Leistung des Arbeitnehmers noch nicht bekannt ist und erst erprobt werden muss.
Hinzu kommt, dass in Tarifverträgen abweichende Vereinbarungen getroffen werden können.
Sollten derartige Situationen nicht zutreffen, können Sie sich überlegen, ob Sie einen Anwalt für Arbeitsrecht zurate ziehen wollen, der sich mit den Einzelheiten Ihrer Situation auseinandersetzen kann.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Hatte bis zum 28.12. 2018 einen Vertrag mit einem Verleiher.
Danach wurde ich gekündigt und am 9.1.2019 wieder eingestellt .
Jetzt soll meine Probezeit wieder von vorne anfangen .
Ist das Rechtens ?
Hallo Jens Oliver M.,
eine erneute Probezeit kann in der Regel nur vereinbart werden, wenn sich die Aufgaben des Arbeitnehmers geändert haben, sodass der Arbeitgeber sich einen erneuten Eindruck von dessen Fähigkeiten verschaffen muss.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Guten Tag,
mein Arbeitsverhältnis begann am 31.08.2018 und es wurde eine 6 monatige Probezeit vereinbart.
Wann genau ist der letzte Tag der Probezeit? Wird dies taggenau oder nach Monaten berechnet. Ich frage deshalb, weil der Februar nur 28 Tage hat.
Vielen Dank!
Hallo Carmen,
mit dieser Frage sollten Sie sich direkt an Ihren Arbeitgeber wenden.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Ist ein Kündigung nach der Probezeit ohne Angaben von Gründen rechtskräftig?
Der Arbeitgeber hat mir was anderes erzählt als bei mir im Arbeitsvertrag steht. 3 monate Probezeit stehen im Vertrag. Erzählt wurde mir 6 monate was ist gültig ?
Wie verhalte ich mich jetzt da ich schon die Kündigung habe ?
Hallo Marco,
in dieser Situation würden wir Ihnen empfehlen, sich an einen Anwalt zu wenden.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Hallo,
ich habe im Juli 2013 bei der Diakonie angefangen als Hilfskraft habe dann eine Lehre zur Fachkraft absolviert und mit Erfolg 2018 abgeschlossen. Habe dann am 01.09.18 einen neuen Vertrag bekommen mit einer Probezeit von 6 Monaten und wurde jetzt gekündigt innerhalb von 14 Tagen. Ist das überhaupt rechtlich? Mir wurde auch gesagt das die Probezeit keine Rolle spiele, sie zähle nicht?
Ist es zulässig, dass ein Arbeitgeber mit einer Angestellten eine Probezeit vereinbart, obwohl diese bereits vorher nebenberuflich bei ihm tätig war? Gibt es dazu auch vielleicht OGH oder höchstgerichtliche Urteile?
Hallo Josef,
bitten wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen an einen Anwalt. Wir bieten keine Rechtsberatung an.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Mein Stiefsohn hat einen festen vertrag bekommen mit 3 Moatiger probezeit die schon um ist ,darf diese auf weitere 3 Monate verlängert werden ?
die letzten 4 monate war er so gut wie jeden tag arbeiten Mo-So.
ordnungsamt war da und er bekamm telefonisch bescheid das er Urlaub nehmen muss
Hallo Leobold,
grundsätzlich ist es möglich, die Probezeit zu verlängern, allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen. Dies ist allerdings in der Regel nur mit Zustimmung des Arbeitnehmers möglich sowie bei Einfügen einer entsprechenden Änderung in den Arbeitsvertrag, wie Sie in unserem Beitrag zur Verlängerung der Probezeit nachlesen können. Ein wichtiger Grund wie das längere Ausfallen des Arbeitnehmers muss in der Regel vorliegen. Im Zweifelsfall sollten Sie einen Anwalt für Arbeitsrecht um Rat fragen.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Hallo zusammen
ich habe wirklich ein wichtiges Anliegen… ich bin nun seit fast sechs Monaten bei meinem neuen Arbeitgeber.
jetzt hat sich aber die Sache gewendet kurz vor meinem Probezeit Ende exakt 6 Tage davor kam der Geschäftsführer und überbrachte uns die Hiobsbotschaft, dass die Niederlassung geschlossen wird und dass man die Leute quasi in andere Niederlassung die viel weiter weg sind umswitchen wird , dies gilt nicht für mich , jetzt ist es aber bereits so dass ich vorher schon extrem krank und gekränkelt habe allerdings nicht krank gemacht habe und nachdem der Geschäftsführer weg war bin ich natürlich zum Arzt ,mich hatte der grippaleninfekt bereits vorher ereilt und bin nun bis Ende des Monats krankgeschrieben
Die Kündigung ist mir schriftlich noch nicht zugegangen, jetzt habe ich natürlich eine Frage, da ich mich in der Probezeit befinde kurz vorm Probezeit Ende wurde mir mitgeteilt dass ich gekündigt werde, bis zum Monatsende!
wie ist es wenn ich weiterhin krank bin? Bekomme ich weiterhin Lohnfortzahlung?
da ich jetzt im Moment in einer tiefen psychischen Lage bin vorerst einen starken grippalen Infekt jetzt noch diese ganze psychische Belastung steht es mir zu eine Lohnfortzahlung zu haben oder nicht?
Hallo Monalisa,
grundsätzlich muss eine Kündigung schriftlich erfolgen und wenn dies noch nicht geschehen ist, sollten Sie auch noch angestellt sein und einen Anspruch auf Lohnfortzahlung haben. Bekommen Sie keine Lohnfortzahlung, wenden Sie sich zur Beratung bitte an einen Anwalt für Arbeitsrecht, der die folgenden Schritte mit Ihnen besprechen kann.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Hallo,
als ich bei mein Unternehmen anfing, wollte ich ein befristeten Vertrag haben für 2 Jahre.Ich wollte mich danach eintscheiden ob Ich bleibe oder nicht. Nun, dieser läuft aus und ich bin immer noch ganz nicht sicher – da ich vom Arbeitgeben nicht 100% überzeugt bin – ist aber auch nicht grottenschlecht – wieder möchte Ich wieder nur ein befristeten Vertrag haben, da ich mit nicht auf ewig verbinden möchte aber im Moment aus persönlichen Gründe auch nicht zu einen anderen Unternehmen wechseln kann.
Nun sagt der Arbeitgeber, dass die mir nur einen unbefristeten Vertrag anbieten können.
Was, wenn ich es abhlehne als Arbeitnehme und auf ein weiteres befristete Vertrag bestehe. Ich fühle mich dadurch etwas flexibler. Habe ich das Recht dazu ? Darf ich auf ein weiteres befristeten Vertrag bestehen?
Hallo Eduardo,
Ihr Arbeitgeber hat recht, er darf keinen Mitarbeiter länger als zwei Jahre befristet anstellen. Beachten Sie, dass, selbst wenn Sie eine unbefristete Anstellung annehmen, Sie noch immer das Recht haben, unter Wahrung der im Arbeitsvertrag vereinbarten Kündigungsfrist das Arbeitsverhältnis zu kündigen, wann Sie möchten. Sie sind also auch mit einem unbefristeten Vertrag nicht verpflichtet, für immer bei diesem Arbeitgeber zu bleiben.
Bestehen Sie auf eine befristete Anstellung, könnte ein speziell dafür aufgesetzter Aufhebungsvertrag Abhilfe schaffen. Bei dessen Aufsetzung ist es ratsam, sich von einem Anwalt für Arbeitsrecht unterstützen zu lassen.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Hallo
Ch habe in einem Pflegeheim zuerst als Servicekraft/Küchenhilfe mit 6 Monaten Ptobezeit gearbeitet. Nach 10 Monaten Beschäftigung hat man mir einen neuen Arbeitsvertrag als Pflegehilfe gegeben erneut mit Probezeit von sechs Monaten. War das rechtens? Kann ich jetzt während der Probezeit mit zwei Wochen Grist erneut gekündigt werden obwohl ich schon mal eine Probezeit hatte?
Danke für Ihre Hilfe!
Maria
Hallo Maria,
erhält ein Arbeitnehmer einen neuen Arbeitsvertrag beim aktuellen Arbeitgeber, der jedoch für eine völlig andere Tätigkeit vorgesehen ist, darf tatsächlich eine erneute Probezeit vereinbart werden. Entscheidend ist hierbei, wie sehr sich die Aufgaben der neuen Stelle von der alten unterscheiden.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Hallo Arbeitsvertrags.org Team,
Ich bin selbstständig in der Eventbranche.
Nun würde ich gern eine neue Auszubildende, 27 Jahre alt ,mit ins Team aufnehmen / Veranstaltungskauffrau.
Sie ist jedoch alleinerziehend mit 2 Kleinkindern.
Wir haben viel über die „Problem-Situationen“ ( Spätdienste/ Wochenenden, flexible Änderungen ) gesprochen und Sie ist der Meinung alles im Griff zu haben( Eltern & Freunde )
Ich würde Ihr gern die Chance geben.
Wenn es sich jedoch recht schnell – in der Probezeit – heraus stellt, dass es nicht funktioniert, habe ich dann Probleme der Kündigung in der Probezeit wegen ihrer alleinerziehenden Situation ?
Danke
Hallo Kurt,
unseres Wissens nach gibt es dafür keine Ausnahmeregelungen.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Liebes Team von Arbeitsrecht,
ich arbeite seit gut zwei Monaten in einem Fitnessstudio (nicht tarifgebunden) und möchte gerne kündigen. In meinem Arbeitsvertrag ist nicht explizit ein Absatz über eine Probezeit enthalten, es steht lediglich beim Punkt „Kündigung“: „In der 6-monatigen Probezeit beträgt die Kündigung 4 Wochen zum Monatsende“.
Ist das so zulässig? Ich würde gerne wegen eines deutlich besseren Arbetisangebots und diverser Unstimmigkeiten im derzeitigen Arbeitsverhältnis so schnell wie möglich kündigen. Kann ich auf der gesetzliche Frist von 14 Tagen bestehen?
Vielen Dank für Ihre Hilfe und viele Grüße
Heike
im eine abend in der zeit von Arbeit bei 1 Hotel in Pontresina ..meine koleger hat mich uber holzkiste gesmiset ..ich habe Polizzei gerufen und alles weitere ..usw..meine frage ist.. Der herr Direktor hat nach 2 tage misch gerufen und Gesaht ich im 7 tage Fristgekundig bin..die vetrag ist Sesion bis 22Okt..Daf Er so?? weil er gesaht warum Polizzei dort und so usw,usw..Meine Frage ist Was muss ich jetzt machen..Unterschreiben Ende oder??Sory von gramatik..Vielen Dank!!
Gibt es rechtlich 1-2 Tage Probezeit in Deutschland in Hoteljobs?
Oder sollte man schon früher einen Vertrag haben?
Guten Abend,
und zwar, geht anmelde sozial versicherungpflicht auch ohne Arbeitsvertrag? Arbeitsverhältnis hat nur 5 Tage gehalten. Ich wurde vom Arbeitgeber sofort bei Rentenversicherung angemeldet. Ich sollte Vollzeitjob ausüben. Durfte er mich sofort anmelden? Bis heute bin noch nicht abgemeldet worden, obwohl kein Arbeitsverhältnis dar steht! Ich hoffe, Sie können mir schnell antworten. Lieben Dank
Hallo, ich habe hier einen „Zeitarbeitsvertrag“ einer Firma vorliegen (keine Zeitarbeitsfirma, sondern ein normaler AG) und meine Frage wäre:
-Bisher kannte ich nur befristete Arbeitsverträge – ist ein Zeitarbeitsvertrag rechtens und worauf muss ich achten? Gelten da spezielle Regelungen?
-Im Vertrag (12 Monate) wurde keine Probearbeitszeit vereinbart, aber ein beidseitiges Kündigungsrecht von immer 2 Wochen. Müsste das nicht spätestens nach 6 Monaten in die gesetzliche Regelung übergehen?
Vielen Dank für Ihre Hilfe!
Hallo,
ich habe nach Arbeitsbeginn noch keinen Arbeitsvertrag bekommen. Somit ist ja wie ich das gelesen habe eine nachträgliche Befristung ungültig (es wurde nur das Gehalt und die Arbeitszeit vor der Einstellung mündlich besprochen)
Jetzt ist meine Frage: Ist eine im nachhinein eingeleitete Probezeit (durch Stellung eines Arbeitsvertrages nach Arbeitsbeginn) gültig oder gilt auch hier, das es ohne Absprache und nach Arbeitsbeginn dies nicht mehr möglich ist.
Vielen Dank
Hallo,
wie sieht es aus, wenn man einen 2. Arbeitsvertrag mit einem halben Jahr Probezeit bekommen hat? Der erste Arbeitsvertrag war auf ein Jahr befristet. Der 2. ist unbefristet, hat jedoch auch noch mal ein halbes Jahr Probezeit. Kann der Arbeitgeber in diesem Fall aufgrund einer nicht bestandenen Probezeit kündigen?
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich arbeite seit 8 Jahren bei einem sozialen Träger. Nun habe ich den Bereich gewechselt und habe eine neue Stelle beim gleichem Ag. In diesem Zusammenhang habe ich keinen neuen Arbeitsvertrag unterschrieben, lediglich ein Gesprächsprotokoll. In diesem habe ich wohl für eine erneute Probezeit unterschrieben. Jetzt mache ich mir Sorgen, dass es Schwierigkeiten geben könnte. Ist meine Sorge berechigt, dass die Probezeit rechtens ist?
hi, die Frist von 6 Monaten ist etwas schwammig, gibt es da genau definierte Tagesanzahlen?
Beisoiel der Arbeitsvertrag wurde am 15.07.2019 unterfertigt und angetreten, hier iste eine Probeziet bis zum 15.01.2020 vereinbart. Heisst das nun inkl. dem 15.01. oder gilt ab dem 15.01. der Siebte Monate als begonnen ?
Hey, ich habe jetzt 1 Jahr gearbeitet so das im Vertrag der Tag des Ende vom Arbeitsverhältnis bestimmt wurde. Jetzt habe ich angefragt Wie es den weiter gehen soll… als Antwort kam:
Dieser wurde von keinen Vertragspartner gekündigt, so das der genannte Arbeitsvertrag unbefristet weiter läuft, bis ein Vetragspartner diesen mit 4 wöchigen Kündigungsfrist beendet.
Also ich bekomm jetzt keinen neuen Vertrag und es läuft auf unbestimmte Zeit so weiter, geht das? (20h/Woche Teilzeit)
LG Andy
Hi,
wenn der Arbeitsbeginn im Arbeitsvertrag einvernehmlich handschriftlich zwei Wochen früher gesetzt wird, wird dann auch die Probezeit angepasst, wenn sie auf 6 Monate ausgelegt ist?
Hallo,
beginnt die Probezeit ab dem Tag der Vertragsunterzeichnung oder ab dem ersten Tag der Arbeitsaufnahme.
Zum Beispiel: Vertragsunterzeichnung 05.03.2020 – Arbeitsbeginn 23.03.2020.
Und wie sieht es aktuell mit der Probezeit wegen Kurzarbeit aus?
Wenn sich der Arbeitsbeginn aufgrund von Kurzarbeit um mehrere Wochen verschiebt. Ändert dies was am Beginn der Probezeit?
Hi,
Ich habe das Problem das ich als Azubi zum Gesellen werde,
mein Ausbildungsvertrag endet zwischen dem 15.07 und 30.07, im neuen Vertrag ist geregelt das ich keine Probezeit habe aber mein Vertrag befristet auf 1 Jahr ist.
Ich wechsel die Firma ab dem 01.09, d.h. Ich wäre nur 1 Monat beschäftigt, wenn ich den Vertrag nachdem ich unterschrieben habe binnen eines Monats kündige, hat das rechtliche Konsequenzen für mich?
Lg
Guten Tag,
Ausgangssituation:
Ausbildung als Bäckereifachangestellte , erster befristeter Arbeitsvertrag (1 Jahr) ohne Probezeit. Angebot eines zweiten befristeten Arbeitsvertrages von Arbeitgeber mit 6Monaten Probezeit ohne Sachgrund.
Ist eine Probezeit im zweiten befristeten Arbeitsvertrag rechtens , ohne das sich die Tätigkeit oder Arbeitslohn geändert hat ?
Vielen Dank im Voraus.
Hallo,
In meinem Arbeitsvertrag steht: “Die ersten drei Monate gelten als Probezeit. Während dieser Zeit kann das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von einem Monat zum Monatsschluss gekündigt werden.“ Ist das rechtens? Gilt dann nicht § 622 Abs. 3 BGB?
MfG
Michaela
Guten Tag, im Tarifvertrag sind Abweichungen von §622 Abs. 1.3 BGB möglich. Sind diese theoretisch auch nachteilig möglich? Also kann im TV stehen, dass die Probezeit z.B. 9 Monate andauern kann?
Danke für eine kurze Antwort 🙂
Hallo,
ich war nun 2 Jahre in einer befristeten Beschäftigung. Als es um die Entfristung ging, musste ich eine Amtsärztlicheuntersuchung über mich ergehen lassen. Aufgrund von Corona musste ich jedoch auf den Termin warten, sodass ein nahtloser Vertrag nicht möglich war. Die Frage ist nun, ob in meinen Vertrag eine Probezeit rechtens ist.
Beste Grüße
Lisa
Hallo,ich habe eine Frage,meine Probezeit laut Vertrag ist 3 Monate am 27.10 war vorbei,und dann am 25.11 komm Chef und sagt das wir mussen Probezeit verlangen weil ich krank war,und schreib dann Probezeit bis 25.2 ist das erlaubt?
Danke
Vg
Matija
Ich bin in einem kleinen Unternehmen angestellt und habe 6 monate Probezeit.
Nun bekam ich nach 3 Monaten eine feste Gehaltserhöhung. Ist mit dieser Gehaltserhöhung meine Probezeit beendet?
Danke vorab
Jan
Hallo,
ich habe einen Arbeitsvertrag ohne Probezeit (AT Vertrag) mit einer Kündigungsfrist von 6 Monaten zum Monatsende. Ich bin jetzt 3 Monate angestellt. Muss ich zwingend die 6 Monate einhalten?
Grüße
José
Hallo,
Ich habe eine Frage. Ich habe drei Tage ohne Vertrag in einem Restaurant gearbeitet, aber der Arbeitgeber hat mir gesagt, es sei ein Praktikum, und nachdem ich drei Tage im Restaurant gearbeitet habe, hat der Arbeitgeber mir gesagt, dass die drei Tage, die ich dort gearbeitet habe, deswegen nicht bezahlt wurden war ein Praktikum, ist es nach deutschem Recht legal?
Danke
hey, ich hab auch mal eine frage und zwar wurde unser friseursalon verkauft mit uns, unser neuer Arbeitgeber hat jetzt einen neuen Vertrag gemacht, in dem unsere eintrittszeit nicht vermerkt ist.
Ich habe dort am 1.4.2011 angefangen nun steht 1.1.2023 drin, darunter der Satz probezeit von 6 Monaten. Ist das erlaubt? Denn es stellt mich ja schlechter dar, als ich war! Leider haben wir schon unterschrieben, falls das wichtig ist…
LG marie