Beschäftigungsverbot in der Schwangerschaft: Regelungen laut Arbeitsrecht

Von Jörg K.

Letzte Aktualisierung am: 30. November 2023

Geschätzte Lesezeit: 6 Minuten

Wie erfolgt beim Beschäftigungsverbot die Berechnung? Hier lesen Sie mehr dazu!
Wie erfolgt beim Beschäftigungsverbot die Berechnung? Hier lesen Sie mehr dazu!

Im Rahmen einer Schwangerschaft sind laut Arbeitsrecht einige besondere Regelungen einzuhalten. Arbeitgeber müssen beispielsweise darauf achten, dass der Arbeitsplatz für die Schwangere angenehm gestaltet wird und entsprechende Arbeits- und Pausenzeiten eingehalten werden.

Bei besonders schweren Arbeiten oder Tätigkeiten mit gefährlichen Stoffen sowie bei gesundheitlichen Beschwerden kann ein Beschäftigungsverbot bestehen. Im Rahmen dieses Verbotes ist es Schwangeren untersagt, ihre Tätigkeit ganz oder teilweise auszuüben.

Aber wer stellt eigentlich ein Beschäftigungsverbot aus? Worin besteht der Unterschied zwischen generellem und individuellem Beschäftigungsverbot? Welche Gründe kann es für ein Beschäftigungsverbot geben? Dies und mehr lesen Sie in unserem Ratgeber.

Kompaktwissen: Beschäftigungsverbot in der Schwangerschaft

Sieht der Gesetzgeber ein grundsätzliches Beschäftigungsverbot für Schwangere vor?

Ja, in Berufen, in mit schwere und gesundheitsschädigende Tätigkeiten einhergehen, ist dies möglich. Zudem ist auch der Mutterschutz eine Art Beschäftigungsverbot.

Welche Gründe können zu einem individuellen Beschäftigungsverbot führen?

Bei gesundheitlichen Beschwerden während der Schwangerschaft kann der Arzt entweder eine Krankschreibung oder ein individuelles Beschäftigungsverbot erteilen. Hierbei gilt es die individuellen Umstände und das das Risiko für Mutter und Kind zu berücksichtigen.

Ist Arbeiten trotz Beschäftigungsverbot erlaubt?

Nein, in der Regel ist dies nicht erlaubt. Allerdings können Schwangere ausdrücklich auf ein Beschäftigungsverbot verzichten.

Weiterführende Informationen zum Beschäftigungsverbot:

beschaeftigungsverbot-urlaubsanspruch

Urlaub trotz Beschäftigungsverbot?

Welche Auswirkungen hat ein Beschäftigungsverbot auf den Urlaubsanspruch? Mehr dazu hier!

generelles-beschaeftigungsverbot

Generelles Beschäftigungsverbot

Welche Gründe gibt es für das generelle Beschäftigungsverbot?

individuelles-beschaeftigungsverbot-schwangerschaft

Individuelles Beschäftigungsverbot

Wer erteilt ein individuelles Beschäftigungsverbot? Mehr dazu hier!

Was ist ein Beschäftigungsverbot?

Beim Beschäftigungsverbot handelt es sich um das Verbot, einen Arbeitnehmer einzusetzen. Wird einem Arbeitnehmer ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen, muss der Arbeitgeber darauf achten, dass dieses auch eingehalten wird.

Besonders im Rahmen einer Schwangerschaft wird das Beschäftigungsverbot ausgesprochen. Daneben kann allerdings auch ein Beschäftigungsverbot laut Jugendarbeitsschutzgesetz bestehen. Dieses sieht den arbeitsrechtlichen Schutz von Kindern und Jugendlichen vor:

Im Rahmen des Jugendarbeitsschutzgesetzes ist eine wöchentliche Arbeitszeit von 40 Stunden vorgesehen. Die tägliche Arbeitszeit darf 8,5 Stunden nicht überschreiten und am Wochenende herrscht ein Beschäftigungsverbot. Begrenzt ist die Arbeitszeit auf einen Zeitraum zwischen 6 und 20 Uhr.

Während der Schwangerschaft gelten laut Mutterschutzgesetz besondere Regelungen für werdende Mütter. Unter anderem dürfen Schwangere keine schweren körperlichen Arbeiten oder Arbeiten mit gefährlichen Stoffen ausüben. Arbeiten, die im Stehen ausgeführt werden, müssen Schwangere ab der 20. Schwangerschaftswoche (SSW) auf maximal vier Stunden täglich beschränken.

Außerdem dürfen werdende Mütter zwischen 20 und 6 Uhr nicht beschäftigt werden. Des Weiteren gilt auch für Schwangere ein Verbot der Sonn- und Feiertagsarbeit. Zudem darf die tägliche Arbeitszeit neun Stunden und die wöchentliche Arbeitszeit 40 Stunden nicht übersteigen.

Individuelles Beschäftigungsverbot in der Schwangerschaft

Während der Schwangerschaft kann das Arbeitsverbot in zwei verschiedene Bereiche unterteilt werden. Zum einen gibt es das individuelle und zum anderen das generelle Beschäftigungsverbot. Zunächst gehen wir näher auf das individuelle Beschäftigungsverbot ein.

Ein individuelles Beschäftigungsverbot wird erteilt, wenn gesundheitliche Beschwerden vorliegen, die zu einer Gefahr für die werdende Mutter oder das ungeborene Kind führen können. Aber wer spricht ein individuelles Beschäftigungsverbot aus? In diesem Fall entscheidet der Arzt, ob er eine Krankschreibung oder ein Beschäftigungsverbot ausspricht.

Wer erteilt das Beschäftigungsverbot? In der Regel macht dies der Arzt.
Wer erteilt das Beschäftigungsverbot? In der Regel macht dies der Arzt.

Dabei gilt es abzuwägen, ob es sich bei den Beschwerden der Schwangeren um Symptome handelt, die durch die Schwangerschaft oder eine Krankheit hervorgerufen werden. Bei einer Erkältung beispielsweise darf der Arzt in der Regel kein Beschäftigungsverbot, sondern nur eine Krankschreibung ausstellen.

Zieht sich diese Erkältung allerdings über Wochen hin, kann der Arzt in Erwägung ziehen, ein individuelles Beschäftigungsverbot auszusprechen, um die Schwangere vor eventuellen Gefahren zu schützen. Grundsätzlich wird das individuelle Beschäftigungsverbot total oder partiell ausgestellt.

Das bedeutet, dass je nach Einschätzung des Arztes entweder alle Tätigkeiten und Arbeitszeiten ausgeschlossen werden oder nur bestimmte Tätigkeiten und Zeiten. So kann ein partielles Beschäftigungsverbot, beispielsweise auf eine Stundenzahl begrenzt sein.

Generelles Beschäftigungsverbot in der Schwangerschaft

Das generelle oder auch betriebliche Beschäftigungsverbot wird vom Arbeitgeber der Schwangeren beurteilt. Grundsätzlich darf die werdende Mutter schwere und gesundheitsschädigende Tätigkeiten nicht ausüben. Sofern die werdende Mutter bislang eine Tätigkeit mit erhöhter Unfallgefahr oder andere verbotene Tätigkeiten laut Mutterschutzgesetz ausgeübt hat, kann ein generelles Beschäftigungsverbot ausgesprochen werden.

Bevor Sie ein Beschäftigungsverbot bekommen, muss der Arbeitgeber allerdings alles in seiner Macht stehende tun, um Ihnen eventuell eine andere Tätigkeit zuzuweisen, die Sie ohne Gefahr für sich und das Kind ausüben können. Ist dies nicht möglich, muss der Arbeitgeber die Schwangere sowie die Arbeitnehmervertretung über das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung informieren.

Wichtig! Versetzt der Arbeitgeber Sie an einen anderen Arbeitsplatz, müssen Sie keine finanziellen Einbußen dadurch befürchten. Der Arbeitgeber muss Ihnen weiterhin den vollen Lohn auszahlen. Gleiches gilt auch, wenn Sie wegen eines generellen oder individuellen Beschäftigungsverbotes nur teilweise oder gar nicht beschäftigt werden dürfen.

Zudem ist vom generellen Beschäftigungsverbot, beispielsweise beim Nebenjob, aber auch bei Vollzeittätigkeiten oftmals die Rede vom Mutterschutz. Dieser beginnt sechs Wochen vor dem errechneten Entbindungstermin und endet acht Wochen nach der Geburt des Kindes. Bei Mehrlings- oder Frühgeburten kann der Mutterschutz auf 12 Wochen erhöht werden.

Die Berechnung vom Beschäftigungsverbot ist ziemlich einfach. Sobald Sie sich vom Frauenarzt die Schwangerschaft bestätigen lassen haben, errechnet dieser in diesem Zug auch Ihren voraussichtlichen Entbindungstermin. Sechs Wochen vor diesem Tag beginnt Ihr Mutterschutz. Acht Wochen nach der tatsächlichen Entbindung endet dieser.

Beschäftigungsverbot: Welche Gründe gibt es?

Erstattung Beschäftigungsverbot: Die Lohnkosten kann der Arbeitgeber sich von der Krankenkasse erstatten lassen.
Erstattung Beschäftigungsverbot: Die Lohnkosten kann der Arbeitgeber sich von der Krankenkasse erstatten lassen.

Es gibt unterschiedliche Gründe für ein Beschäftigungsverbot, beispielsweise im Büro. Aber wie bekomme ich eigentlich ein Beschäftigungsverbot im Büro? Die Gründe dafür sind vielseitig. Ein generelles Beschäftigungsverbot kommt bei Schreibtischarbeit nur selten in Frage. Das liegt daran, dass körperlich schwere oder gesundheitsgefährdende Arbeiten meistens nicht absolviert werden.

Wird im Beruf besonders mit Gefahrstoffen gearbeitet, besteht in der Regel ein generelles Beschäftigungsverbot. Dies ist beispielsweise bei Chemikern, Schädlingsbekämpfern sowie Malern und Lackierern der Fall.

Zudem kann ein generelles Beschäftigungsverbot in Berufen erteilt werden, in welchen ein hohes Infektionsrisiko besteht. Erzieher, Krankenschwestern und Altenpfleger müssen daher bereits ab ärztlicher Bescheinigung der Schwangerschaft mit einem generellen Beschäftigungsverbot rechnen.

Grundsätzlich kann das Beschäftigungsverbot aber auch individuell vom Arzt verordnet werden. Dies ist beispielsweise bei andauernden Rückenschmerzen oder Blutungen möglich. Diese können auch bei einem Bürojob auftreten. Hierbei muss der Arzt allerdings abwägen, ob eine Krankschreibung genügt oder ob er ein Beschäftigungsverbot ausgestellen muss.

Pauschal lässt sich nicht beantworten, ob eine Krankschreibung besser oder schlechter ist als ein Beschäftigungsverbot. Dies hängt nämlich immer mit den äußeren Umständen der Schwangeren zusammen. Eine Angestellte erhält nach sechs Wochen Arbeitsunfähigkeit ohne Beschäftigungsverbot nur noch Krankengeld.

Das Krankengeld ist allerdings deutlich niedriger als der bisherige Lohn. In diesem Fall können werdende Mütter den Arzt bitten, ein Beschäftigungsverbot auszustellen. Dies bedeutet keine finanziellen Einbußen für die Schwangere. Bei einer arbeitslos gemeldeten Schwangeren, die Arbeitslosengeld 1 bezieht, kann das Beschäftigungsverbot allerdings negative Auswirkungen haben.

Durch das Beschäftigungsverbot steht die werdende Mutter dem Arbeitsmarkt nicht mehr zur Verfügung. Dadurch stellt die Agentur für Arbeit das Arbeitslosengeld 1 ein. Die Schwangere muss in diesem Fall Hartz 4 beziehen, welches deutlich geringer ausfällt als das ALG 1. Im Falle einer Arbeitslosigkeit und dem Bezug von Arbeitslosengeld 1 ist dementsprechend eine Krankschreibung finanziell günstiger.

Dürfen Schwangere trotz Beschäftigungsverbot arbeiten?

Wird ein individuelles oder generelles Beschäftigungsverbot ausgesprochen, darf die Schwangere ihrer Tätigkeit bis zum Ende des Mutterschutzes nicht nachgehen. Laut § 3 des Mutterschutzgesetzes (MuSchG) können werdende Mütter aber ausdrücklich auf das Beschäftigungsverbot verzichten.

Auf ein generelles Beschäftigungsverbot können Sie allerdings nicht verzichten. Das ist besonders dann nicht möglich, wenn durch Gefahrstoffe oder schwere körperliche Arbeiten das Wohl der werdenden Mutter oder des ungeborenen Kindes gefährdet werden könnte. Ein Arbeiten ist trotz Beschäftigungsverbot in dem Fall nicht möglich.

Beschäftigungsverbot: Psychische Gründe können auch zum Arbeitsverbot führen.
Beschäftigungsverbot: Psychische Gründe können auch zum Arbeitsverbot führen.

Auch bei dem individuellen Beschäftigungsverbot durch den Arzt sollte die Schwangere immer abwägen, ob es sinnvoll ist, entgegen der Entscheidung des Arztes trotzdem zu arbeiten. Besonders bei Risikoschwangerschaften ist es für die werdende Mutter am besten, sich innerhalb der letzten Wochen oder Monate vor der Geburt des Kindes auszuruhen.

Ständig andauernde starke Rückenschmerzen oder generelle Übelkeit, die noch über die 12. SSW hinaus besteht, kann nicht nur zu Stress für die Schwangere, sondern auch zur Gefährdung des Kindes führen. Schont sich die werdende Mutter trotz Beschäftigungsverbot nicht ausreichend, kann das Kind krank oder mit einer Behinderung zur Welt kommen.

Wichtig! Möchte die werdende Mutter allerdings explizit auf das Beschäftigungsverbot verzichten, sollte der Arbeitgeber sich dies schriftlich durch die Schwangere bestätigen lassen, sodass es arbeitsrechtlich nicht zu Problemen kommt.

Ähnliches gilt während des Mutterschutzes. Grundsätzlich beginnt der Mutterschutz sechs Wochen vor dem errechneten Entbindungstermin. Bis zur Geburt können Schwangere aber weiterhin arbeiten, wenn sie dies wünschen. Nach der Entbindung herrscht allerdings absolutes Beschäftigungsverbot.

Der Mutterschutz endet acht Wochen nach der Geburt des Kindes. Vorher darf der Arbeitgeber die frischgebackene Mutter nicht beschäftigen. Halten sich Arbeitgeber nicht daran, handelt es sich bei dem Verstoß um eine Ordnungswidrigkeit. Unter Umständen kann das Vergehen aber auch als Straftat verfolgt werden.

1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (178 Bewertungen, Durchschnitt: 4,14 von 5)
Beschäftigungsverbot in der Schwangerschaft: Regelungen laut Arbeitsrecht
Loading...

Über den Autor

Autor
Jörg K.

Jörg hat Rechtswissenschaften an der Universität Passau studiert. Nachdem er Erfahrung in verschiedenen Verlagen gesammelt hat, stieß er 2019 zur Redaktion von arbeitsvertrag.org. In seinen Ratgebern befasst er sich mit verschiedenen Themen rund um Arbeitsrecht.

40 Gedanken zu „Beschäftigungsverbot in der Schwangerschaft: Regelungen laut Arbeitsrecht

  1. Chris

    Hallo. Ich arbeite in einer Verwaltung in einem typischen Bürojob. Jetzt gibt es allerdings seit gestern wieder positive Fälle von Corona bei uns in der Einrichtung. Gemäß der Website vom Land Rheinland Pfalz, muss mein Arbeitgeber mich -als werdende Mutter- in ein berufliches Beschäftigungsverbot schicken. Auch die Rücksprache mit der Betriebsärztin hat das ergeben. Ab Bekanntgabe der Infektion eines Mitarbeiters/in bekomme ich 8 Tage bB. Wenn erneut jemand positiv wird, verlängert sich das ganze ab Bekanntgabe wieder um 8 Tage.
    Ich wollte eigentlich Homeoffice machen. aber ausgerechnet jetzt funktioniert die Verbindung nicht und ich habe keinen Zugriff. Mein Kollege meinte ich müsse den Laptop (im übrigen mein privater) wieder mit ins Büro bringen, damit da die neue Version aufgespielt und alles wieder installiert werden kann.
    Jetzt meine Fragen:
    1. kann der Arbeitgeber mir meine stundengutschrift für heute verweigern, obwohl ich ja alles versucht habe und immer noch auf den Rückruf meines it-lers warte?
    2. bin ich im bB überhaupt verpflichtet Homeoffice zu machen? Nicht falsch verstehen, ich will meine Kollegen ja auch nicht hängen lassen. Ich will nur wissen, wenn es hart auf hart kommt, ob ich mit einem Entgegenkommen von mir argumentieren kann.
    3. kann von mir verlangt werden während des bB ins Büro zu fahren, damit die IT den Laptop wieder einrichtet?
    Über etwas Aufklärung wäre ich sehr dankbar!

  2. Carina

    Hallo, ich bin Zahnmedizinische Fachangestellte und zurzeit in Elternzeit. Meine Elternzeit endet Ende August. Und wir planen die 2. Schwangerschaft. Was passiert finanziell wenn ich vor dem Ende der Elternzeit wieder schwanger bin. Ich habe bei meiner letzten Schwangerschaft ein Arbeitsverbot bekommen. Bekomme ich dann wieder normales Gehalt bei einem erneuten Arbeitsverbot?

    Elterngeld habe ich bin zum 1.Geburtstag unserem 1. Kindes bezogen. Und habe jetzt ca. 5 Monate kein Geld bezogen.

    Ich hoffe auf eine Antwort. Vielen Dank schon mal im voraus.

  3. Jana

    Guten Tag, ich bin schwanger und habe ein individuelles Beschäftigungsverbot von meinem Gyn bekommen, wo drinsteht: „Das Beschäftigungsverbot bezieht sich auf jede Tätigkeit von mehr als 4 Stunden pro Tag“. Dass der Arbeitgeber von mir nicht mehr als 4h Arbeit am Tag verlangen kann, ist klar. Aber wie sieht es bei mir aus: Darf ich, sofern ich mich entsprechend fühle, mehr als 4h am Tag arbeiten? Oder ist sogar das verboten, bzw. bekommt mein Arbeitgeber Probleme, wenn in meinem Tätigkeitsnachweis erkennbar ist, dass ich (wenn auch aus eigenem Wunsch) mehr als 4h am Tag gearbeitet habe?

    Ich würde nämlich gern an Tagen, an denen es mir gut geht, mehr machen. Zum einen, weil die Arbeit ja nicht verschwindet und mein Arbeitgeber auch froh ist, wenn sie gemacht wird (ist ja auch eine Art Zukunftsversicherung – wenn ich mithelfen kann, dass es der Firma gut geht, ist mein Arbeitsplatz sicherer). Aber auch, um einen Puffer zu haben für Tage, an denen ich nicht mal 4h schaffe (die kommen vor!).

  4. Kathi

    Guten Tag,

    ich befinde mich derzeit im Beschäftigungsverbot. Nun hat mein Arbeitgeber alle Klienten über mein Beschäftigungsverbot informiert – ohne meine Zustimmung.
    Zusätzlich mit der Info, dass meine Stelle nun von einer anderen Person übernommen wird.
    Ich bin in der 11. Schwangerschaftswoche und wollte vor der 12. eigentlich nicht, dass die Klienten davon erfahren. Nun können die meisten 1+1 zusammenzählen und beglückwünschen mich über meine Kollegen. Diese geben allerdings weiterhin keinerlei Informationen heraus, warum ich nicht vor Ort bin.

    Nun meine Frage: Darf mein Arbeitgeber die Klienten über mein Beschäftigungsverbot informieren ohne meine Zustimmung?

    Vielen Dank für Ihre Antwort.
    VG Kathi

  5. J.Dehos

    Hallo,
    Ich arbeite auf 450€ Basis, Mein Chef hat mir vom ersten Tag ein beschäftigungs verbot ausgesprochen aber nur ausgesprochen, wie verläuft das jetzt? Muss er weiter mein Gehalt zahlen und sollte ich mir was schriftlich geben lassen?

  6. Uwe

    Hallo, eine Frage was passiert wenn Kuzarbeit besteht,während dessen Schwangerschafts Arbeitsverbot vom Arbeitgeber schriftlich niedergelegt ist und nun die Firma duch Coronna doch schließen muß. Wer zahlt weiter und wieviel ?

  7. Franziska

    Hallo,
    ich bin Zahnärztin (Vorbereitungsassistentin), wird hier automatisch ein generelles BV ausgestellt?
    Danke

  8. JCM

    Guten Tag,

    mir wurde heute eine indivduelles Beschäftigungsverbot ausgestellt. Welche Meldepflichten ergeben sich dadurch für mich und in welcher Form kündige ich dieses Bverbot am Besten an? Schriftlich oder doch besser mündlich? An den direkten Vorgesetzen oder an die Personalabteilung? Krankenkasse? Agentur für Arbeit?

    Vielen Dank im Voraus!
    Johanna

  9. Isabella

    Hallo,

    Ich war schwanger und durch Corona hab ich ein Beschäftigungsverbot bekommen, meine frage ist brauche ich eine krankmeldung ? Meine Frauenärztin hat das verneint und es hieß es reicht eine Bestätigung der Schwangerschaft aber ich bin mir unsicher. Und fange am Freitag an zu arbeiten und würde gern auf alles gefasst sei.

    Ganz liebe Grüße
    Isabella

  10. Marion

    Hallo,

    Ich hätte eine Frage bzgl . Des Beschäftigungsverbot, der Arbeitgeber zahlt den Lohn weiterhin und bekommt das Geld dann zu 100% erstattet so wie ich das jetzt nachgelesen habe aber welches Gehalt wird dazu berechnet? Ich war immer in Vollzeit und jetzt seit 4 Wochen bin ich in Kurzarbeit und weiß seit kurzem das ich schwanger bin… so falls ich das Beschäftigungsverbot bekomme würde mich interessieren welches Gehalt dann berechnet wird, das normal der letzen Monate oder das von der Kurzarbeit?

    Lg

  11. Kuran D.

    Hallo
    Mein Arbeitgeber hat allen Personen die im Rahmen der Corona-Krise zu einer Risikogruppe gehören ein Betretungsverbot des Werksgeländes ausgesprochen.
    Nur ein Bruchteil davon kann im Home-Office arbeiten. (Produktionsmitarbeiter???)
    Wie verhält es sich in diesem Fall mit dem Anspruch auf Lohnfortzahlung.
    Vielen Dank schon im Voraus für eine Antwort

  12. Burghard M.

    Meine Tochter von Beruf Berufskraftfahrerin ist im 2. Monat schwanger Beschäftigungsverbot in der Schwangerschaft: Regelungen

  13. Julla

    Hallo, ich habe eine Frage. Und zwar hat mein Arbeitgeber ohne es mir mitzuteilen mein E-Mail Account und sämtliche Zugänge deaktiviert, seit ich in meinem Beschäftigungsverbot bin. Ich habe natürlich nicht mehr gearbeitet, sondern nur interne Sachen mit meiner Arbeits-Emailadresse geregelt. Ist das rechtens? Danke und VG

  14. SH

    Hallo,
    Ich bin Zahnmedizinische Fachangestellte/ Prophylaxeassistentin in einer kleinen Zahnarztpraxis und erledige alle anfallenden Tätigkeiten in der Praxis. Jetzt bin ich in der 7. SSW und habe meinen Chef, meine Kollegin und die Bezirksregierung über meine Schwangerschaft aufgeklärt. Mein Gynäkologe sagte mir, ich darf nicht mehr mit Chemikalien jeglicher Form (Desinfektionsmittel, Röntgen-Chemikalien, Boden- und Absauganlagen-Konzentrate u.s.w.) in Kotakt treten, nicht mehr im Behandlungszimmer assistieren wegen der hohen Infektionsgefahr (durch das Aerosol) oder HIV oder Hepatitis-infizierter Patienten und auch nicht mehr Röntgen oder die Medizinprodukte aufbereiten (spülen verunreinigter Instrumente und Sterilisation). Da wir nur zwei Kolleginnen sind und meine Kollegin evtl. mal krank ist oder Urlaub haben möchte verstößt mein Chef ja automatisch gegen das Mutterschutzgesetz. An wen kann ich mich wenden? Könnte ich Hilfe von meinem Gynälologen in Form eines Beschäftigungsverbotes bekommen, damit ich in der Zeit zu 100% ausschließen kann keine gefährlichen Arbeiten verrichten zu müssen und damit mein Chef über den U2 Antrag bei meiner Krankenkasse mein Gehalt zum Ausgleich erhält und davon eine andere Vollzeitkraft einstellen kann? Mein Chef möchte jetzt definitiv noch keine dritte Person einstellen, sondern erst kurz vor Beginn meines Mutterschutzes – was ich persönlich als ziemlich spät empfinde. Ich war zuvor noch nie Schwanger und weiß nicht genau was für Strapazen auf mich zukommen werden, ob ich immer bis zuletzt einsetzbar bin in meinem Job. Morgens ist mir jetzt schon immer leicht übel und wenn ich daran denke, dass es noch schlimmer werden könnte und ich mich im Behandlungszimmer auf einen Patienten übergeben müsste, fände das sicher Niemand erfreulich.

  15. Deniz

    Hallo
    Ich habe seid 4 Wochen meine Beschäftigungsverbot für meine Hauptjob.Meine frage ist ob ich weiter meine Nebenjob machen kann?

  16. Lara

    Hallo ,
    ich bin seit 2 Wochen im Beschäftigungsverbot. Ausgestellt vom AG. ( aktuell 22 ssw). Ist es arbeitsrechtlich zulässig wenn er mich für vereinzelte Tätigkeiten trotzdem noch arbeiten schicken will? Wäre ich überhaupt versichert und ist das zulässig?

  17. Antonia

    Guten Abend!
    Ich arbeite derzeit 30 Wochenstunden in Elternteilzeit und bin erneut schwanger. Ende November endet meine Elternzeit und ich bin dann wieder in Vollzeit beschäftigt. Meine Ärztin hat bereits anklingen lassen, dass sie mir dann ein Teilzeit-Beschäftigungsverbot erteilen würde. Ich gehe davon aus, dass sich die Höhe der Lohnfortzahlung selbst bei ’nahtlosem Übergang‘, also BV ab Tag eins der Vollzeit-Beschäftigung, nach meinem Vollzeit-Gehalt (und nicht nach dem vorherigen Teilzeit-Gehalt) richten müsste.

    Über eine kurze Rückmeldung, wie Sie dies beurteilen, würde ich mich sehr freuen.

    Mit freundlichen Grüßen
    Antonia

  18. Rosi

    Wenn in einem Betrieb 2 MA schwanger sind, darf dann 1 MA ins generelle BV vom Arbeitgeber geschickt werden, während die 2.MA schwanger weiter arbeiten darf?

    1. SB

      Hallo,
      ich habe von meinem Hausarzt ein ärztliches Attest erhalten in den Diagnosen stehen und er mir bis zur Entbindung das arbeiten untersagt.
      Allerdings steht da nichts von einem Beschäftigungsverbot.

      Nun ist meine Frage ich habe es in meiner 9SSW bei meinem Arbeitgeber abgegeben und bin jetzt in der 13. SSW, immer noch keine Rückmeldung von meinem Arbeitgeber. Muss er mir das bestätigen ? Oder muss er mir schriftlich was ausstellen ? Bekommt man etwas vom Arbeitgeber wenn man ein BV bzw. örtliches Attest abgibt ?

      Lg 🙂

  19. Christian

    Hallo,
    meine Frau hat ein Beschäftigungsverbot vom Arbeitgeber, da sie in der Notaufnahme in einem Krankenhaus arbeitet.
    Sie hat jetzt beim AG nachgefragt ob es möglich ist eine Nebenbeschäftigung auszuüben.
    Der AG plant nun das Beschäftigungsverbot zu widerrufen und sie in einem „ungefährlichen“ Bereich einzusetzen.
    Ist es möglich ein Beschäftigungsverbot zu widerrufen und darf eine Nebenbeschäftigung im BV ausgeüt werden?
    Grüße und Danke

  20. m

    Guten Tag,
    als Lehrerin bekam ich als ein Beschäftigungsverbot in der Schwangerschaft. Nu kehre ich ab dem 1.9 erneut zum Arbeitsplatz zurück. Bin aber erneut schwanger- Wie lange muss ich theoretisch arbeiten um wieder nach einem neuen erfolgten Beschäftigungsverbot wegen der erneuten Schwangerschaft volle Bezüge zu erhalten? Beste Grüße M.

    1. A.

      Guten Tag,
      ich wäre auch an einer Antwort zu diesem Thema interessiert und würde mich über eine Antwort sehr freuen!
      Liebe Grüße, A.

  21. Bernd

    Muss in einem aufgrund von Messungen oder Gefährdungsbeurteilung als Lärmbereich bezeichneten Bereich trotzdem eine GefBu nach MuschG durchgeführt werden, obwohl Schwangere im Lärmbereich generell nicht beschäftigt werden dürfen?

  22. Sladjaa Z.

    Hallo,
    Ich habe ein beschäftigungs verbot bekommen.Mein Vertrg ist bist 30.12.2019. gültig.
    Interessire mich ob ich dann ein Kündigug bekommen können,obwohl ich in diese Zeit in Mutterschutz bin?
    Liebe Grüße

  23. Lepadatu R.

    Darf eine werdende Mutter eine Beschäftigungsverbot bekommen obwohl sie nur 10 Monaten gearbeitet hat? (22 Stunden wochentlich)

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Lepadatu R.,

      ja, eine werdene Mutter darf auch dann ein Beschäftigungsverbot bekommen .

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  24. Gioia

    Hallo,
    Ich arbeit als Reinigungskraft, im teilzeit ( 4 Stunden pro tag) und bin ich jetzt in 16 Schwangerschaft Woche. Aber zum anfangen das Schwangerschaft ich habe immer mich gefüllt so schwer zum arbeiten. Mein Beine Schmerzen, ruckenschmerzen und Asthma Problem, mehr wenn so warm ist, ich muss inatalato immer dabei haben.

    Problem ist niemand will mir krankschreiben oder Arbeitsverbote. Frauenarzt, Arbeitgeber und Hausarzt die sagen ich soll mich kündigen, nach 3 Jahren arbeit Krieg ich etwas von Arbeitsamt oder wie das funktioniert? Für mich ist so viel stressig, ich muss 2 bus wechsel zum nach dem arbeit gehen, und ich schaffe trotzdem diese arbeit nicht machen, weil zu schwer arbeit ist.

  25. Ilka

    Hallo,
    ich frage mich, wie Chemiker, Schädlingsbekämpfer, Maler, Lackierer, Erzieher und Altenpfleger schwanger werden können.
    Viele Grüße

    1. Mariia

      Indem man Sex hat????

  26. KS

    Hallo,
    Ich arbeite als Krankenschwester im Krankenhaus auf einer Neurologie. Mein Hausarzt hat mir nach div. Krankenhausaufenthalten und ständiger Übelkeit und regelmäßigen Kopfschmerzen ein TeilBV erteilt, dass die Arbeit am Patienten nicht getätigt werden darf, allerdings möchte mein Arbeitgeber mich jetzt als Springer auf anderen Stationen einsetzten, wenn dort Ausfall der Sekretärinnen herrscht.. alleine der Gedanke daran ständig in mir unbekannte Bereiche zu hüpfen stresst mich extrem.. steht mir aufgrund der undankbaren Ausweicharbeit ein vollständiges BV vom Hausarzt zu? Meine Gyn stellt definitiv keines aus, sowie mein Betriebsarzt nicht. Vielen Dank und liebe Grüße K.S. (19. SSW)

  27. Marie

    Hallo, ich war 12 Monate krankgeschrieben , danach habe ich meinen Arbeitsvertrag von Vollzeit auf 28 Stunden im Monat ändern lassen für ein
    Halbes Jahr ,danach könnte wieder zurück in Vollzeit. Habe jetzt 3 Monate mit den reduzierten Stunden gearbeitet und jetzt kommt wahrscheinlich das beschäftigungsverbot, welches Geld bekomme ich? Durchschnitt vom krankengeld und den letzten 3 Monaten?

  28. Lms

    Wenn das Beschäftigungsverbot aufgrund zu hoher Infektionsgefahr und nicht Einhaltung des Mutterschutzes (ständig unterbesetzt, psychische Belastung am AP, schwere Personen zu pflegen)
    Frühzeitig ausgesprochen wird, darf der AG dann ab dem monat mutterschutzlohn zahlen und diesen auf sechs Monate begrenzen? Lg

  29. Pereira

    Hallo.
    Ich habe gekündigte vor paar Tag, vor ich gewusst habe das ich Schwanger bin. Habe ich soll noch Nachdenken um dann wieder ein Antwort geben ob ich das wirklich möchte. Ich weisse das mein Frauenarzt sehr anstrengend ist mit Beschäftigungverboten…. ich bin Krankenschwester und arbeit zurzeit in ein Pflegeheim. Die letzten Monaten waren richtig anstrengend mit stress uns Überlastung für mich…. da dirch war ich 2 WO Krankegeschrien…darf mein Hausarztin das schreiben? Weil von mein arbeitgeber Krieg ich sowieso nicht…. oder lass ich uber Arbeitsamt laufen? Was soll ich machen?
    MFG

  30. Edin

    Bekommt die Mutter während dem Mutterschutz weiterhin Lohn/Gehalt von dem Arbeitgeber?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Edin,

      die Mutter bekommt Mutterschaftsgeld. Dieses setzt sich aus 13 Euro pro Tag von der Krankenkasse zusammen und einem Zuschuss vom Arbeitgeber, der die Differenz zum üblichen Gehalt zahlt.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  31. Natalie

    Hallo
    Ich bin Konditorin und habe viel Verantwortung.
    Meine Arbeitszeit beginnt zwischen 2 und 4 Uhr und endet nach 8 Stunden.
    Dieser Beruf ist nur im stehen auszuüben. Und Lasten von über 10kg sind durchwegs den ganzen Tag zu bewältigen.
    Kommt bei mir auch ein Beschäftigungsverbot in Frage?
    Natalie

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Natalie,

      diese Frage kann nur ein Arzt beantworten.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

    2. Moni

      Das Beschäftigungsverbot muss unverzüglich vom Arbeitgeber nach Mutterschutzgesetz erfolgen wenn er dir keine andere Tätigkeit anbieten kann. Du darfst als schwangere nur zwischen 6-20 Uhr arbeiten und keine Lasten über 5 kg heben. Desweiteren muss eine geregelte Pausenzeit ermöglicht werden und du musst dich jederzeit ausruhen können

  32. Simon

    Hallo
    Bei meiner Kündigung habe Ich Geld von der Firma als Unterstützung bekommen, damit darf Ich aber nicht bei der Wettbewerbern für 1 Jahr nicht arbeiten, aber da nach 7 monaten kein Arbeit gefunden habe, habe Ich mich doch bei Wettbewerber zu arbeiten,
    was können die nachfolgen und die Konsequenzen sein?
    steht irgend ein gefahrt oder Problem für die neue Arbeitnehmer gegenüber meines ehemaligen Arbeitnehmer?

    Vielen Dank im Voraus
    Ing Chemist. ST

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Simon,

      um Ihre Situation beurteilen zu lassen, sollten Sie sich an einen Anwalt für Arbeits- oder Vertragsrecht wenden.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

Hinterlassen Sie einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert