Beschäftigungsverbot: Wann Schwangere Urlaub nehmen können

Von Jörg K.

Letzte Aktualisierung am: 29. Januar 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Haben Schwangere im Beschäftigungsverbot einen Urlaubsanspruch? Hier mehr dazu!
Haben Schwangere im Beschäftigungsverbot einen Urlaubsanspruch? Hier mehr dazu!

Werdende Mütter, die sich in einer Risikoschwangerschaft befinden oder deren Tätigkeiten laut Mutterschutzgesetz (MuSchG) verboten sind, müssen mit einem individuellen oder einem generellen Beschäftigungsverbot rechnen. Die Arbeit muss in diesem Fall ganz oder teilweise niedergelegt werden.

Durch das Beschäftigungsverbot soll die Schwangere vor möglichen Gefahren der Gesundheit für sich oder das ungeborene Baby geschützt werden. Damit keine finanziellen Einbußen entstehen, ist der Arbeitgeber dazu verpflichtet, weiterhin das volle Gehalt zu zahlen.

Aber wie verhält es sich im Beschäftigungsverbot mit dem Urlaub? Erwerben schwangere Arbeitnehmerinnen einen Urlaubsanspruch trotz Beschäftigungsverbot? Verfällt Urlaub bei einem Beschäftigungsverbot? Mehr dazu lesen Sie im folgenden Ratgeber.

Kompaktwissen: Urlaub bei Beschäftigungsverbot

Kann Urlaub während des Beschäftigungsverbots in der Schwangerschaft verfallen?

Nein, der Urlaub kann auch noch nach dem Beschäftigungsverbot genommen werden.

Bleibt der Anspruch auf Urlaubsgeld trotz Beschäftigungsverbot bestehen?

Ja, ist im Arbeitsvertrag ein Urlaubsgeld vereinbart, muss dieses auch weiterhin gezahlt werden.

Ist eine Auszahlung des Urlaubs möglich, wenn ich diesen wegen dem Beschäftigungsverbot nicht nehme?

In der Regel besteht die Möglichkeit auf Auszahlung nur, wenn das Arbeitsverhältnis beendet wird und der Urlaub nicht mehr genommen werden kann.

Haben Sie einen Urlaubsanspruch bei einem Beschäftigungsverbot?

Sowohl der Arbeitgeber als auch der Arzt können ein Beschäftigungsverbot für eine Schwangere aussprechen. Dies kann sich sowohl teilweise als auch vollständig auf die Tätigkeit und die Arbeitszeit beziehen. Die werdende Mutter muss ihre Tätigkeit bei einem vollständigen Beschäftigungsverbot noch vor dem Mutterschutz niederlegen.

Aber was passiert mit dem Urlaubsanspruch während einem Beschäftigungsverbot? Grundsätzlich müssen Sie nicht befürchten, dass während Ihrem Beschäftigungsverbot der Urlaub verfällt. Die Urlaubstage, die Sie vor der beruflichen Auszeit nicht mehr in Anspruch nehmen konnten, bleiben bestehen.

Eigentlich müssen Angestellte den Jahresurlaub gemäß § 7 Abs. 3 des Bundesurlaubsgesetzes (BUrlG) im laufenden Kalenderjahr nehmen. Nur in Ausnahmefällen ist es möglich, Urlaubstage bis zum 31. März des Folgejahres anzutreten. Meistens ist dies bei einer Erkrankung des Arbeitnehmers der Fall.

Bei einer Schwangerschaft handelt es sich allerdings nicht um eine Krankheit. Aus diesem Grund greift nicht § 7 Abs. 3 BUrlG, sondern § 24 des Mutterschutzgesetzes (MuSchG):

Für die Berechnung des Anspruchs auf bezahlten Erholungsurlaub gelten die Ausfallzeiten wegen eines Beschäftigungsverbots als Beschäftigungszeiten. Hat eine Frau ihren Urlaub vor Beginn eines Beschäftigungsverbots nicht oder nicht vollständig erhalten, kann sie nach dem Ende des Beschäftigungsverbots den Resturlaub im laufenden oder im nächsten Urlaubsjahr beanspruchen.

Das bedeutet im Klartext, dass bei einem Beschäftigungsverbot der Urlaub nicht verfällt, sondern auch noch nach dem Beschäftigungsverbot in Anspruch genommen werden kann. Dies gilt übrigens auch über den anschließenden Mutterschutz und eine Elternzeit hinaus.

Erhalten Sie Urlaub während einem Beschäftigungsverbot?

Beschäftigungsverbot in der Schwangerschaft: Der Urlaub kann bei Rückkehr an den Arbeitsplatz genommen werden.
Beschäftigungsverbot in der Schwangerschaft: Der Urlaub kann bei Rückkehr an den Arbeitsplatz genommen werden.

Da es sich bei einem Beschäftigungsverbot laut MuSchG trotzdem um eine Beschäftigungszeit handelt, erwerben Schwangere dennoch einen Urlaubsanspruch im Beschäftigungsverbot. Dementsprechend können werdende Mütter die erworbenen Urlaubstage auch nach Mutterschutz und Elternzeit noch in Anspruch nehmen.

Ist im Tarif- oder Arbeitsvertrag zudem ein Urlaubsgeld vereinbart, verlieren schwangere Arbeitnehmerinnen Ihren Anspruch auf Urlaubsgeld trotz des Beschäftigungsverbots nicht. Der Arbeitgeber muss der Schwangeren also trotz Beschäftigungsverbot und Mutterschutz ein vereinbartes Urlaubsgeld auszahlen.

Aber können sich werdende Mütter bei einem Beschäftigungsverbot den Urlaub auch auszahlen lassen? Dies ist in der Regel nicht möglich. Die Auszahlung von Urlaubsansprüchen kann nur bei einer Beendigung des Arbeitsvertrags geltend gemacht werden.

Hat die Schwangere allerdings einen befristeten Arbeitsvertrag, welcher während des Beschäftigungsverbots endet, muss der Arbeitgeber den bestehenden Urlaub in der Regel auszahlen, da die werdende Mutter keine Möglichkeit hat, die Tage in Anspruch zu nehmen.

Was passiert mit dem bereits genommenen Urlaub im Beschäftigungsverbot?

In vielen Unternehmen ist es Gang und Gebe, den Urlaub bereits zum Ende des Jahres für das Folgejahr oder zu Beginn eines Kalenderjahres zu planen. Dies ist vor allem dann nötig, wenn ein Unternehmen viele Arbeitnehmer hat und eine gewisse Anzahl an Mitarbeitern immer vor Ort sein muss.

In diesem Fall ist der komplette Jahresurlaub bereits geplant. Aber wie verhält es sich während eines Beschäftigungsverbots mit dem Urlaub? Nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 9. August 2016 [Az. 9 AZR 575/15] hat die werdende Mutter keine Kürzung der Urlaubsansprüche zu befürchten, wenn der Urlaub im Vorfeld geplant wurde.

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Beschäftigungsverbot: Wann Schwangere Urlaub nehmen können
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Über den Autor

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Jörg K.

Jörg hat Rechtswissenschaften an der Universität Passau studiert. Nachdem er Erfahrung in verschiedenen Verlagen gesammelt hat, stieß er 2019 zur Redaktion von arbeitsvertrag.org. In seinen Ratgebern befasst er sich mit verschiedenen Themen rund um Arbeitsrecht.

80 Gedanken zu „Beschäftigungsverbot: Wann Schwangere Urlaub nehmen können

  1. Samira

    Hallo,
    Ich bin im April 2020 in ein BV gekommen. Meine Tochter kam am 15.11.2020 auf die Welt. Nun will ich in meiner Elternzeit im Juni wieder langsam einsteigen mit 450€ Basis. Steht mir trotzdem der ganze verbliebene Urlaub von 2020 noch zu? Oder nur angerechnet auf den einen Tag den ich jetzt wieder arbeite?

    Liebe Grüße

    1. Sonja

      Hallo, ich bin sei 10.1.2022 im BV und gehe jetzt ab Juli in den Mutterschutz. Mein Arbeitgeber hat jetzt Urlaubsgeld ausbezahlt das alle Mitarbeiter bekommen haben nur ich nicht… BV und Mutterschutz bindet mich doch nicht aus?
      Lg Sonja

  2. Alexis

    Gilt dies auch wenn das Unternehmen weniger als 10 beschäftige hat?

    Schwanger, beschäftigungsverbot, AG weigert sich restlichen Urlaub zu gewähren.

    Vielen Dank

  3. Franziska

    Guten Tag,

    Im Januar 2020 habe ich ein Beschäftigungsverbot bekommen, seit Juni 2020 bin ich in Elternzeit. Da mein Arbeitgeber nicht mehr zu meiner Situation passt habe ich zum Ende meiner Elternzeit (10/21) gekündigt.
    Hier die Frage: muss der Arbeitgeber den Urlaub von der gesamten Zeit auszahlen?

    Lg und bleibt gesund

    F. S

  4. Marion

    Hallo

    Wir haben immer im Sommer 6 Wochen Betriebsferien, dies ist der gesamte Urlaub für das Jahr.
    Nun bin ich seit April im Beschäftigungsverbot. Kind kommt Mitte Oktober.
    Ich plane 10 Monate Elternzeit zu nehmen.
    Kann ich die 6 Wochen aus 2021 in 2022 in den 6 Wochen vor den Betriebsferien 2022 nehmen?
    Oder verfallen die 6 Wochen aus 2021?

  5. Anita

    Hallo zusammen,
    Ich bin im eingeschränkten Beschäftigungsverbot und darf nur 4std. am Tag arbeiten. Ich habe im August 1 Woche Urlaub. Wird der Urlaub dann nur für die 4 h verrechnet oder gilt der ganze Tag als Urlaubstag?

    Liebe Grüße Anita

  6. Lisa Z

    Hallo , ich habe am 15.04 eine neue Stelle angefangen in der Intensivpflege, habe bis jetzt noch keinen vollen lohn erhalten durch einen Hundebiss Ende April bin ich 3 Wochen ausgefallen. Ich habe Angst das ich jetzt nur den Durchschnittslohn der letzten 3 Monate bekomme das wären an die 800€ statt die 1900€ netto 2600€ brutto die vertraglich geregelt sind. Was bekomme.ich denn jetzt den Durchschnittslohn der letzten 3 Monate oder meinen bruttolohn der vertraglich geregelt ist ?

  7. Kammertöns

    Hallo,
    ich hatte ein BV in einer Kita. Ist es richtig, dass mir Schließungstage der Kita nun von meinem Urlaubsanspruch abgezogen werden?
    Liebe Grüße

  8. Mareike

    Hallo! Ich möchte nach meinem Mutterschutz ab dem 07.09.für zwei Jahre in Elternzeit gehen. Ich bin seit Anfang Januar im BV kann ich meinen Jahresurlaub auch im Anschluss an die Elternzeit noch nehmen?

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