Beschäftigungsverbot: Wann Schwangere Urlaub nehmen können

Von Jörg K.

Letzte Aktualisierung am: 29. Januar 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Haben Schwangere im Beschäftigungsverbot einen Urlaubsanspruch? Hier mehr dazu!
Haben Schwangere im Beschäftigungsverbot einen Urlaubsanspruch? Hier mehr dazu!

Werdende Mütter, die sich in einer Risikoschwangerschaft befinden oder deren Tätigkeiten laut Mutterschutzgesetz (MuSchG) verboten sind, müssen mit einem individuellen oder einem generellen Beschäftigungsverbot rechnen. Die Arbeit muss in diesem Fall ganz oder teilweise niedergelegt werden.

Durch das Beschäftigungsverbot soll die Schwangere vor möglichen Gefahren der Gesundheit für sich oder das ungeborene Baby geschützt werden. Damit keine finanziellen Einbußen entstehen, ist der Arbeitgeber dazu verpflichtet, weiterhin das volle Gehalt zu zahlen.

Aber wie verhält es sich im Beschäftigungsverbot mit dem Urlaub? Erwerben schwangere Arbeitnehmerinnen einen Urlaubsanspruch trotz Beschäftigungsverbot? Verfällt Urlaub bei einem Beschäftigungsverbot? Mehr dazu lesen Sie im folgenden Ratgeber.

Kompaktwissen: Urlaub bei Beschäftigungsverbot

Kann Urlaub während des Beschäftigungsverbots in der Schwangerschaft verfallen?

Nein, der Urlaub kann auch noch nach dem Beschäftigungsverbot genommen werden.

Bleibt der Anspruch auf Urlaubsgeld trotz Beschäftigungsverbot bestehen?

Ja, ist im Arbeitsvertrag ein Urlaubsgeld vereinbart, muss dieses auch weiterhin gezahlt werden.

Ist eine Auszahlung des Urlaubs möglich, wenn ich diesen wegen dem Beschäftigungsverbot nicht nehme?

In der Regel besteht die Möglichkeit auf Auszahlung nur, wenn das Arbeitsverhältnis beendet wird und der Urlaub nicht mehr genommen werden kann.

Haben Sie einen Urlaubsanspruch bei einem Beschäftigungsverbot?

Sowohl der Arbeitgeber als auch der Arzt können ein Beschäftigungsverbot für eine Schwangere aussprechen. Dies kann sich sowohl teilweise als auch vollständig auf die Tätigkeit und die Arbeitszeit beziehen. Die werdende Mutter muss ihre Tätigkeit bei einem vollständigen Beschäftigungsverbot noch vor dem Mutterschutz niederlegen.

Aber was passiert mit dem Urlaubsanspruch während einem Beschäftigungsverbot? Grundsätzlich müssen Sie nicht befürchten, dass während Ihrem Beschäftigungsverbot der Urlaub verfällt. Die Urlaubstage, die Sie vor der beruflichen Auszeit nicht mehr in Anspruch nehmen konnten, bleiben bestehen.

Eigentlich müssen Angestellte den Jahresurlaub gemäß § 7 Abs. 3 des Bundesurlaubsgesetzes (BUrlG) im laufenden Kalenderjahr nehmen. Nur in Ausnahmefällen ist es möglich, Urlaubstage bis zum 31. März des Folgejahres anzutreten. Meistens ist dies bei einer Erkrankung des Arbeitnehmers der Fall.

Bei einer Schwangerschaft handelt es sich allerdings nicht um eine Krankheit. Aus diesem Grund greift nicht § 7 Abs. 3 BUrlG, sondern § 24 des Mutterschutzgesetzes (MuSchG):

Für die Berechnung des Anspruchs auf bezahlten Erholungsurlaub gelten die Ausfallzeiten wegen eines Beschäftigungsverbots als Beschäftigungszeiten. Hat eine Frau ihren Urlaub vor Beginn eines Beschäftigungsverbots nicht oder nicht vollständig erhalten, kann sie nach dem Ende des Beschäftigungsverbots den Resturlaub im laufenden oder im nächsten Urlaubsjahr beanspruchen.

Das bedeutet im Klartext, dass bei einem Beschäftigungsverbot der Urlaub nicht verfällt, sondern auch noch nach dem Beschäftigungsverbot in Anspruch genommen werden kann. Dies gilt übrigens auch über den anschließenden Mutterschutz und eine Elternzeit hinaus.

Erhalten Sie Urlaub während einem Beschäftigungsverbot?

Beschäftigungsverbot in der Schwangerschaft: Der Urlaub kann bei Rückkehr an den Arbeitsplatz genommen werden.
Beschäftigungsverbot in der Schwangerschaft: Der Urlaub kann bei Rückkehr an den Arbeitsplatz genommen werden.

Da es sich bei einem Beschäftigungsverbot laut MuSchG trotzdem um eine Beschäftigungszeit handelt, erwerben Schwangere dennoch einen Urlaubsanspruch im Beschäftigungsverbot. Dementsprechend können werdende Mütter die erworbenen Urlaubstage auch nach Mutterschutz und Elternzeit noch in Anspruch nehmen.

Ist im Tarif- oder Arbeitsvertrag zudem ein Urlaubsgeld vereinbart, verlieren schwangere Arbeitnehmerinnen Ihren Anspruch auf Urlaubsgeld trotz des Beschäftigungsverbots nicht. Der Arbeitgeber muss der Schwangeren also trotz Beschäftigungsverbot und Mutterschutz ein vereinbartes Urlaubsgeld auszahlen.

Aber können sich werdende Mütter bei einem Beschäftigungsverbot den Urlaub auch auszahlen lassen? Dies ist in der Regel nicht möglich. Die Auszahlung von Urlaubsansprüchen kann nur bei einer Beendigung des Arbeitsvertrags geltend gemacht werden.

Hat die Schwangere allerdings einen befristeten Arbeitsvertrag, welcher während des Beschäftigungsverbots endet, muss der Arbeitgeber den bestehenden Urlaub in der Regel auszahlen, da die werdende Mutter keine Möglichkeit hat, die Tage in Anspruch zu nehmen.

Was passiert mit dem bereits genommenen Urlaub im Beschäftigungsverbot?

In vielen Unternehmen ist es Gang und Gebe, den Urlaub bereits zum Ende des Jahres für das Folgejahr oder zu Beginn eines Kalenderjahres zu planen. Dies ist vor allem dann nötig, wenn ein Unternehmen viele Arbeitnehmer hat und eine gewisse Anzahl an Mitarbeitern immer vor Ort sein muss.

In diesem Fall ist der komplette Jahresurlaub bereits geplant. Aber wie verhält es sich während eines Beschäftigungsverbots mit dem Urlaub? Nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 9. August 2016 [Az. 9 AZR 575/15] hat die werdende Mutter keine Kürzung der Urlaubsansprüche zu befürchten, wenn der Urlaub im Vorfeld geplant wurde.

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Beschäftigungsverbot: Wann Schwangere Urlaub nehmen können
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Über den Autor

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Jörg K.

Jörg hat Rechtswissenschaften an der Universität Passau studiert. Nachdem er Erfahrung in verschiedenen Verlagen gesammelt hat, stieß er 2019 zur Redaktion von arbeitsvertrag.org. In seinen Ratgebern befasst er sich mit verschiedenen Themen rund um Arbeitsrecht.

80 Gedanken zu „Beschäftigungsverbot: Wann Schwangere Urlaub nehmen können

  1. Daniel

    Hallo!
    Meine Frau ist der zeit in einem Beschäftigungsverbot. Geschezte Geburtstag wäre 02.08.2021. Wir wurden im Juni 2021 in Urlaub fahren. Müssen wir den urlaub von arbeitgeber nehmen? Kann der Arbeitgeber den urlaub verboten?

  2. Melanie

    Hallo, ich habe eine Frage.
    Ich habe aufgrund der aktuellen Situation ein eingeschränktes Beschäftigungsverbot für die Arbeit in der Praxis (Physio).
    Ich arbeite normal 5 Tage die Woche. 4 bin ich freigestellt und den 5. Soll ich in Zukunft samstags abarbeiten. Wenn keine Klausel im Vertrag steht, kann das denn so angeordnet werden?
    Verringert sich dadurch mein Urlaubsanspruch aufs Jahr gesehen?
    Möchte ich einen Samstag frei haben, muss ich mir dann die ganze Woche frei nehmen oder nur den einen Tag?

    Danke und liebe Grüße

  3. Jenny P.

    Ich habe in der Altenpflege bei beiden Schwangerschaften Beschäftigungsverbot.
    Das mir der Urlaub von beiden Beschäftigungsverboten jetzt nach der Elternzeit auch wie der restliche Elternzeit Urlaub um 1/12 gekürzt werden?

  4. Christina

    Hallo,
    ich bin seit 01.09.2020 im teilweisen Beschäftigungsverbot (arbeite statt 39 Stunden/Woche nur noch 24 Stunden/Woche).
    ICH HABE NUR EINE VIER TAGE WOCHE!

    Mein Urlaubsanspruch für eine 39 Stunden Woche (4 Tage) war 28 Urlaubstage.
    Mein Arbeitgeber möchte ab 01.09.2020 meinen Urlaubsanspruch auf die 24 Stunden/Woche runterkürzen, da ich täglich nur noch 6 Stunden á 4 Tage arbeite. Somit geht mir ein Teil Urlaubsanspruch verloren. Darf mein Arbeitgeber das?

    Außerdem möchte er bei der Krankenkasse täglich 3,75 Stunden U2 beantragen (9,75 – 6,0 Stunden), auch wenn ich mal länger als 6,0 Stunden arbeite.

    Wenn ich Urlaub nehme, möchte er auch an diesen Tagen 3,75 Stunden U2 bei der Krankenkasse beantragen.

    Ist das alles rechtens?

    Vielen Dank im Voraus!

  5. Julia

    Guten Tag,
    Ich habe im Jahr 2020 Anspruch auf 22 Urlaubstage.
    Bin seit Februar Schwanger mit indivi. Beschäftigungdverbot. Arbeite Mo-Fr tgl 3 Std. (Die hälfte)
    Habe ich dennoch Anspruch auf die 22 Tage dieses oder halbiert sich der Anspruch der Urlaubstage auch um die Hälfte?

    Viele Grüße und Danke im Voraus für Ihre Antwort.

  6. Nadine

    Hallo. Meine aktuelle Situation sieht so aus:
    Ich bin seit Januar diesen Jahres im Beschäftigungsverbot und bekomme mein Kind im September.
    Bis zu diesem Zeitpunkt habe ich noch keinen Urlaub genommen, also habe ich meinen diesjährigen Urlaub noch nach meiner Elternzeit zur Verfügung, Richtig?
    Und habe ich auch Anspruch auf meinen Urlaub für nächstes Jahr Oder verfällt er weil ich in Elternzeit bin?
    Und wenn ich meine Elternzeit bis Ende nächsten Jahres nehme, kann ich meinen Urlaub von 2020 dann Anfang 2022 nehmen?

    Danke für die Antwort.

  7. Jessica M.

    Sehr geehrtes Team

    Ich befinde mich seid Mitte März im Beschäftigungsverbot dies gilt bis zum 16.8 dannach befinde ich mich in mutterschutz. Ich habe noch 30 Tage Urlaub und habe nun ein Antrag auf Elternzeit für 2 Jahr gestellt nach dem mutterschutz. Was kann ich nun tun? Kann ich meinen Urlaub in der Elternzeit komplett nehmen? Wie ist das dann mit der finanziellen Sicht? Ich bin im Gastgewerbe tätig.

  8. Christiane

    Hallo,

    ich habe eine AV auf 4 Stunden bekommen. Wie verhält es sich dann mit dem Resturlaub. Ich habe noch 12,5 Tage, die ich gerne vor dem Mutterschutz nehmen möchte. Jetzt meine Frage, werden die Tage ganz normal gerechnet oder nur auf die 4 Studnden Arbeitszeit?

  9. Carrie

    Hallo,
    habe ich nach 3jähriger Elternzeit immer noch Urlaubsanspruch auf nicht genommene Urlaubstage durch ein Beschäftigungsverbot in 2016?
    Ich möchte kündigen. Kann ich diese Tage noch für meinen Resturlaub einfordern?

  10. Ella

    Hallo, ich arbeite seit dem 20. Januar diesen jahres in einem 450-job. Ich habe mit der perspektive mind ein jahr dort zu arbeiten, 3 wochen jahresurlaub wahrgenommen. Nun bin ich schwanger und im beschäftigungsverbot. Mein Arbeitsvertrag endet am 31.12.20, befristet. Ich werde danach auch nicht mehr dort weiterarbeiten. Mein chef sagte mir heute dass ich in anbetracht der lage zu viel urlaub genommen hätte, da ich im Beschäftigungsverbot keinen urlaubsanspruch hätte. Stimmt das so?

    Über eine antwort würde ich mich sehr freuen

  11. Natalie

    Hallo

    November 2017 wurde ich Schwanger. 6 Wochen wurde ich Krankgeschrieben. Anfang Januar 2018 Beschäftigungsverbot bis Geburt. Anschließend Mutterschutz und dann 1,5 Jahre Elternzeit.
    Jetzt meine Frage. Habe von 2018 während ich im Verbot war 27 Urlaubstage noch bekommen.
    März 2020 mein erster Arbeitstag. Da ja die Läden jetzt zu waren wegen Corona. Haben die mir gesagt im April sollte ich mein alten Urlaub nehmen.
    Jetzt bekam ich meine Abrechnung und von den 24 Urlaubstage wurde mir kein Urlaubsentgelt ausbezahlt.
    Lediglich nur eine Provision von 80 Cent pro Tag.
    Ist das so richtig geregelt???? Bekomm ich wirklich kein Urlaubsentgelt???

  12. Sabine

    Hallo, ich habe ein Beschäftigungsverbot nach Paragraph 3, Absatz 1 Muschg.
    Mein Vertrag ist nun zu Ende. Ab jetzt bekomme ich Mutterschutzgeld von der Krankenkasse. Ich hatte allerdings noch einiges an Urlaubstagen vom letzen Jahr und diesem Jahr 2 ( Januar und Februar). Nun meinten sie dass der komplette Urlaub zum 1.1 fiesen Jahres verfallen ist. Ist das so rechtens?
    Vielen Dank und Gruß

  13. Susanne

    Hallo!
    Ich habe wegen einem Beschäftigungsverbot noch Urlaubsanapruch aus 2019 von 22 Tagen. Nun bin ich bis 19.3. im Mutterschutz bach Totgeburt. Jetzt bin ich wieder schwanger und der Arzt erteilt sofort ein Beschäftigungsverbot bis zur Geburt. Habe ich während dieser Zeit vollen Urlaubsanspruch? Und was passiert mit den 22 Tagen aus dem letzten Jahr?
    Meines Wissens nach habe ich nach der Elternzeit 22 Tage aus 2019 und 28 Tage aus 2020 (Beschäftigungsverbot + Mutterschutz) plus den anteiligen Jahresurlaub 2021 nach der Elternzeit. Oder verfällt irgendetwas davon?
    Vielen Dank!
    LG Susanne

  14. Dudolu

    Hallo,
    seit dem 23.09.2019 befinde ich mich in einem individuellen Beschäftigungsverbot. Ich bin eine ganztags Kraft mit einer 39 Stunden Woche, durch mein Beschäftigungsverbot muss ich nur noch 19,5 Stunden arbeiten. Da ich einen sehr weiten Weg zur Arbeit habe, habe ich mich mit meinem AG darauf geeinigt, dass ich nur an 3 Tagen in der Woche arbeiten komme.
    Der Jahresurlaub beträgt normalerweise 30 Tage=6 Wochen. Da ich jedoch nur noch 3 Tage in der Woche arbeiten komme, wären 30 Tage = 10 Wochen.
    Laut unserer Personalabteilung müsste ich für eine Woche Urlaub zu nehmen, 5 Tage Urlaub beantragen, jedoch habe ich aber an 2 Tagen frei durch das Beschäftigungsverbot. Aber wenn ich nur 3 Tage nehmen würde, würde ich über die 6 Wochen Urlaub kommen. Wie wäre es korrekt?
    Noch ein Vorschlage der Personalabteilung. Der Urlaub wird einer 3 Tage Woche angepasst = 18Tage, dann müsste ich für eine Woche Urlaub nur 3 Tage nehmen.
    Leider finde ich hierüber nichts im MuschuG.

  15. Anni

    Hallo,
    ich bin seit 21.10.19 im totalen Beschäftigungsverbot. Aus 2019 habe ich noch 10 Urlaubstage übrig und dieses Jahr teilt sich auf zwischen Beschäftigungsverbot und Elternzeit. Habe ich dann für dieses Jahr (2020) wieder Anspruch auf volle 30 Tage Urlaub?
    Und wie ist es, wenn ich nach meiner Elternzeit meinen Arbeitgeber wechsel? Verfällt der Restrlaub dann, wird er ausgezahlt oder wie läuft das?
    Danke und viele Grüße Anni

  16. Elena

    Hallo,
    Ich hab da mal eine Frage. Gibt es ein neues Gesetz, dass den Resturlaub bei BV und EZ regelt? Mir wurde von meinem Arbeitgeber mitgeteilt, dass ich meine 2 Tage Resturlaub von 2018, die ich aufgrund eines vollständigen BV nicht nehmen konnte, zum 31.03.2020 verfallen. Ich bin noch bis Mai in EZ und hatte dann geplant den Resturlaub aus 2018 und 2019 zu nehmen. Von der Personalabteilung bekam ich dann mitgeteilt, dass die Tage aus 2018 verfallen und es da wohl ein neues Gesetz gibt. Dazu finde ich nur irgendwie nichts. Vielleicht können Sie mir da bitte helfen!? Danke.

    Mit freundlichen Grüßen.

  17. Line

    Liebes Team von Arbeitsvertrag.org,

    Wenn im Arbeitsvertrag eine Abgeltung des Zusatzurlaubes ausgeschlossen wird, zählt dies dann auch bei Beschäftigungsverbot und befristetem Arbeitsvertrag?

    Hintergrund:
    30 Urlaubstage (20 gesetzlich, 10 Zusatzurlaub). In meinem Fall sind noch 10 Tage offen, also nur der Zusatzurlaub. Durch ein Beschäftigungsverbot ist es mir unverschuldet nicht möglich diesen zu nehmen, bevor mein befristeter Arbeitsvertrag endet. Habe ich dennoch Anspruch auf Urlaubsabgeltung? Auch wenn dies generell im Vertrag per Klausel ausgeschlossen wird?

    Beste Grüsse!

  18. Suse

    Hallo liebes Team,

    Ich bin schwanger und darf über den Jahreswechsel nicht arbeiten. Mein Beschäftigungsverbot gilt bis Mitte Februar. Was passiert mit den Urlaubstagen zwischen den Jahren? Bekomme ich diese Tage zurück?
    Wenn ich krank wäre, bekäme ich sie zurück. Aber schwanger ist nicht krank, oder?

    Liebe Grüße
    Suse

  19. Elisabeth

    Guten morgen,

    Ich war seit 07/18 bis zum Beginn des Mutterschutzes 27.12.18 im Beschäftigungsverbot. Derzeit in Elternzeit bis 30.04.2020. Es sind noch 28 Tage Resturlaub übrig. Bis wann darf ich diese nehmen? Und in welchem Umfang? Vielen Dank. Elisabeth

  20. Julia

    Hallo, ich bin schwanger und habe ein partielles individuelles Beschäftigungsverbot von 5h am Tag bekommen. Nun habe ich bisher noch keinen Urlaub eingereicht und jetzt zum Jahreswechsel wieder 25 Tage Urlaub. Darf ich die vor dem Mutterschutz noch nehmen, oder darf in der Zeit des BV kein Urlaub genommen werden? Danke und viele Grüße.

  21. Maria

    Hallo, ich habe eine Frage. Bei mir wurde nun auch ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen. Für 2019 habe ich noch 8 Urlaubstage offen. Nun gehe ich im Januar in Mutterschutz und danach in Elternzeit. Die Elternzeit werde ich für 18 Monate nehmen, sodass ich erst im Jahr 2021 wieder arbeiten gehe. Ich habe gelesen, das der Urlaub nicht verfällt und auch bis zum Ende des Folgejahres genommen werden kann. Was ist aber wenn man erst im übernächsten Jahr wieder arbeiten geht. Verfällt der Urlaub dann?
    Vielen Dank für die Antwort.

  22. Thomas

    Ein sehr interessanter Beitrag. Dennoch habe ich eine weitere Frage.
    Der AG zahlt einen Durchschnittslohn bei Urlaub, der sich aus den letzten 3 Monaten vor Beginn des Urlaubes errechnet. Dieses nach dem Bundesurlaubsgesetz.
    Der Lohn während des Beschäftigungsverbotes errechnet sich ebenfalls aus dem Durchschnitt der letzten 3 Monate vor Eintritt der Schwangerschaft. Dieses nach dem Mutterschutzgesetz.

    Nach dem Mutterschutzgesetz werden auch Überstunden mit berechnet. Also ist der Durchschnitt höher als bei Urlaub, denn nach Bundesurlaubsgesetz werden keine Überstunden berücksichtigt.

    Nun hat die Frau aber bis zum Mutterschutz den erhöhten Durchschnitt nach Mutterschutzgesetz erhalten. Nach der anschließenden Elternzeit hat sie dann direkt Resturlaub angetreten, der ja nach dem Bundesurlaubsgesetz nach Durchschnitt ohne Überstunden bezahlt wird.

    Die letzten 3 Monate vor Beginn des Urlaubs wurde also Beschäftigungsverbotslohn gezahlt und müsste doch eigentlich als Grundlage für die Berechnung sein, oder?

    Der AG hat den Anteil der Überstunden aus den BV-Lohn herausgerechnet und nur die Lohnbestandteile berücksichtigt, die das Bundesurlaubsgesetz vorsieht.

    Wie verhält sich das nun?
    Wir der BV – Lohn insgesamt als Referenz für die Urlaubsentgeltberechnung benutzt oder werden Anteile herausgerechnet?

  23. Michele K.

    Guten Tag.
    Da ich kurz vor dem Wiedereinstieg nach 2 Jahren Elternzeit stehe, habe ich eine Frage bezüglich meines Urlaubs vor der Elternzeit.
    Ich habe im Juli 2017 von meiner Frauenärztin ein generelles Beschäftigungsverbot mit sofortiger Einweisung ins KH erhalten und konnte deshalb meinen bereits geplanten Urlaub nicht mehr wahrnehmen. Das Kind wurde im Dezember 2017 geboren und ich war nun bis November 2019 in Elternzeit. Ab 4.11.19 fange ich bei meinem alten Arbeitgeber erst mal mit einer 450 Euro Stelle an.
    Wie verhält es sich da nun mit dem nicht wahrgenommenen Urlaub aus 2017? Steht der mir zu, trotz dass es nur eine 450 Euro Stelle und nicht meine damalige Teilzeit Stelle auf 20 Stunden ist?

    Vielen Dank im Voraus

  24. Lisanna

    Hallo liebes Team,
    ich bin im Februar 2016 wegen meiner ersten Schwangerschaft ins Beschäftigungsverbot gegangen. Ab April 2016 war ich im Mutterschutz und anschließend direkt in Elternzeit… Nach der Elternzeit war ich ab September 2017 dann direkt wieder wegen der zweiten Schwangerschaft im Beschäftigungsverbot. Ab Januar 2018 war ich dann mit dem zweiten Kind im Mutterschutz und danach direkt wieder in Elternzeit. Diese dauert bis heute an… Nun möchte ich das Arbeitsverhältnis kündigen und nach der Elternzeit im November an einer neuen Stelle anfangen…
    Meine Frage: Habe ich für die komplette Zeit ab 2016 einen bis heute geltenden Urlaubsanspruch?
    Muss meine Chefin mir den kompletten Urlaub ausbezahlen?
    Vielen Dank im Voraus für die Antwort!
    Lisanna

    1. Vanessa

      Hast du darauf eine Antwort erhalten?
      Ich habe eine ähnliche Frage

      1. arbeitsvertrag.org

        Hallo Vanessa,
        wie bereits in einer vorherigen Antwort beschrieben, kann der Arbeitgeber den Jahresurlaub für jeden vollen Kalendermonat der Elternzeit um ein Zwölftel kürzen. Er ist dazu jedoch nicht verpflichtet. Wenn Sie aufgrund der Elternzeit gewisse Urlaubstage nicht beanspruchen konnten, müssen diese normalerweise nach der Elternzeit im laufenden oder im nächsten Urlaubsjahr bewilligt werden.

        Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  25. Diana

    Hallo, ich bin seit dem 16.7.19 im Beschäftigungsverbot und arbeite nach einem Tarifvertrag der DB. Der Geburtstermin ist Anfang März. Im Anschluss würde ich für ein Jahr oder eineinhalb Jahre in Elternzeit gehen. Wie müsste ich mit dem Resturlaub von diesem Jahr verfahren und der Gesamturlaub im Jahr 2020? Würden sie sich summieren, bis ich wieder arbeite?

    MfG Diana

  26. Carmen E.

    Guten Abend,
    Ich habe eine Frage bzgl. der Std Berechnung vom Urlaub. Ich hatte ein Beschäftigungsverbot, arbeite in der Pflege, und im Anschluss Mutterschutz und ein Jahr Elternzeit. Meinen Resturlaub bekomme ich laut Dienstplan aber zu welcher Std. Berechnung. Und zwar habe ich vor der Schwangerschaft 85% im Monat gearbeitet und hatte 28 Tage Urlaub. Wie jeder andere Mitarbeiter auch (Std. Berechneten sich nach den jeweiligen Prozenten).
    Jetzt arbeite ich nur 40% im Monat. Muss nicht der Resturlaub auf meine damaligen 85% berechnet werden?
    Ich hoffe das war einigermaßen verständlich ausgedrückt.
    Vielen Dank schon mal für die Antwort.
    Carmen

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Carmen E.,

      wir können uns nicht mit Ihrer Situation vertraut machen, um eine Einschätzung zu geben – dies dürfen wir ohnehin nicht. Bitte wenden Sie sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  27. Melanie

    Hallo liebes Team,

    ich befinde mich seit dem 23.03.2019 in einem Beschäftigungsverbot nach §3 Abs. I des MuSchG. Der voraussichtliche Entbindungstermin ist der 13.09.2019. Steht mir für die Zeit vom 23.03. bis zum Mutterschutzbeginn 01.08.2019 Urlaub zu? Oder gilt hier nur der Urlaub bis zum 23.03.2019?
    Vielen Dank für Ihre Antwort im Voraus.

    Liebe Grüße

  28. Sandra

    Hallo liebes Team,

    wie verhält es sich mit dem Urlaubsansprich,im Stillbeschäftigungsverbot? Und wenn man nach dem Beschäftigungsverbot und Stillbeschärigungsverbot kündigt.Muss der Arbeitgeber,die Urlaubstage auszahlen?

  29. Eva

    Hallo,

    ich bin derzeit noch in Elternzeit (bis 04.07.). Mein Arbeitsvertrag läuft am 30.06. aus. Ich habe gerade erfahren, dass dieser nicht verlängert werden kann. Ich habe mich zum Glück vorsichtshalber bereits rechtzeitig arbeitsuchend gemeldet, damit ich Arbeitslosengeld beantragen kann und mir keine Sperrfrist droht. Ich habe nun aber noch insgesamt 11 Tage Urlaub aus der Zeit vor und während meines Mutterschutzes und möchte mir diesen auszahlen lassen. Muss ich jetzt trotzdem mit einer Sperrfrist beim ALG rechnen, obwohl ich durch Mutterschutz und Elternzeit keine Chance hatte, den Urlaub zu nehmen? Danke im Voraus für Ihre Einschätzung!

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Eva,

      wir bitten Sie, sich mit dieser Frage an Ihren zuständigen Sachbearbeiter im Arbeitsamt zu wenden.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  30. Mirela

    Hallo,

    ich wurde ab Bekanntgabe der SS sofort ins BV geschickt.
    Ich habe vor der Schwangerschaft Urlaub bekommen. Jetzt bin ich wegen eines Arbeitsverbots bis zur Geburt zu Hause.
    Nun erhalte ich ein Schreiben von meinem Arbeitgeber, indem mir mein Urlaub zugeteilt wurde. Dieser soll während des BV genommen werden.

    Darf mir der Arbeitgeber meinen Urlaub während des BV zuteilen und wenn ja unter welchen genauen Bedingungen?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Mirela,

      in der Regel sollte es nicht zu einer Kürzung der Urlaubstage während eines Beschäftigungsverbots kommen, wenn der Urlaub im Vorfeld geplant war.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  31. Ricarda

    Guten Tag,

    hat man während eines generellen BV Anspruch auf tariflich festgelegten Sonderurlaub, beispielsweise für eine Trauung?

    Freundliche Grüße, R.

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Ricarda,

      hier kann die Art des BVs eine Rolle spielen. Bitte wenden Sie sich mit Ihrer Frage an einen Anwalt für Arbeitsrecht.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  32. Nine

    Hallo,

    ich wurde ab Bekanntgabe der SS sofort ins BV geschickt.

    Nun erhalte ich ein Schreiben von meinem Arbeitgeber, indem mir mein Urlaub zugeteilt wurde. Dieser soll während des BV genommen werden.

    Bei meiner ersten SS beim selben Arbeitgeber konnte ich meinen Resturlaub nach der Elternzeit nehmen.

    Darf mir der Arbeitgeber meinen Urlaub während des BV zuteilen und wenn ja unter welchen genauen Bedingungen?

  33. Sabrina

    Hallo,

    Meine Tochter ist am 20.06.2018 geboren, bevor ich schwanger wurde, hatte ich schon meinen kompletten Jahresurlaub 2017 verbraucht, ich bin bis zum 20.06.2019 in Elternzeit und müsste dann wieder arbeiten, aber habe ich denn eigentlich von 2018 noch Anspruch auf Urlaub? :-((

    LG Sabrina

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Sabrina,
      der Chef kann den Jahresurlaub für jeden vollen Kalendermonat der Elternzeit um ein Zwölftel kürzen; verpflichtet ist er dazu aber nicht. Konnten Sie Urlaubstage aufgrund der Elternzeit nicht in Anspruch nehmen, muss Ihr Chef Ihnen diese in der Regel nach der Elternzeit im laufenden oder im nächsten Urlaubsjahr bewilligen. Da es uns nicht zusteht, eine kostenlose Rechtsberatung anzubieten, sollten Sie sich jedoch an einen Anwalt wenden, um sicherzugehen, wie sich das Ganze in Ihrem Fall verhält.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  34. Daniela

    In manchen Arbeitsverträgen wird zwischen dem rechtlich zu erteilenden Mindesturlaub (24 Tage) und freiwillig vom Arbeitgeber gewährten weiteren Urlaubstagen laut Arbeitsvertrag (z.B. 30 Tage Jahresurlaub statt der gesetzlichen 24, also 6 über das gesetzl. Minimum hinaus) unterschieden.
    Hier werden z.B. andere als die gesetztlichen Fristen für den Vefall, auch ohne Verschulden des Arbeitnehmers, angesetzt, z.B. generell ersatzloser Verfall der freiwillig gewährten Zusatztage zum 31.12. oder 31.03. des Folgejahres.
    In der Regel sind solche Verträge immer so formuliert, daß der gesetzliche Mindesturlaub automatisch zuerst angewendet und erst danach die freiwillig gewährten Tage verbraucht werden können.

    Wirkt sich das dann bei Beschäftigungsverbot mit anschließender Elternzeit über die Frist hinaus aus?

    Also im Klartext: Wenn der behandelnde Arzt z.B. im Dezember 2017 ein komplettes Beschäftigungsverbot bis zur Geburt verhängt und noch einige der zusätzlichen Urlaubstage aus 2017 nicht abgenommen wurden (gesetzl. Mindesturlaubstage bereits früher abgenommen), dann erst im März 2019 aus der Elternzeit zurück kehrt, sind dann die Tage aus 2017 verfallen da hier ja der Stichtag 31.03.2018 war oder bleiben ihm diese wie der gesetzlich vorgeschriebene Urlaub erhalten?
    Wenn sie verfallen, wie verhält es sich dann mit den Zusatztagen aus 2018, die ja zum 31.03.2018 verfallen würden. Der Arbeitnehmer wäre zum Erhalt ja dann gezwungen alle entstandenen Tage im März auf einmal abzufeiern, da die freiwillig gewährten ja erst nach den gesetzlich vorgeschriebenen genommen werden können.

  35. Hatschi

    Guten Tag,

    Ich hatte ab Mai 2017 eiN Beschäftigungsverbot und meine Tochter kam am 15.12.2017 zur Welt. Ich habe im Jahr 2017 keinen meiner Urlaubstage genommen. Meine elternzeit geht jetzt nicht bis Mitte Dezember 2019 , jedoch steige ich im September 2019 mit ein paar Stunden wieder bei keinen Betrieb ein. Wie gestaltet es sich nun mit dem Urlaub ,ist dieser verfallen?kann ich diesen ab September nehmen oder erst ab Dezember?
    Ich bin im öffentlichen Dienst tätig, hatte mein Arbeitgeber angefragt ,dieser hat bis jetzt keine Rückmeldung bzgl. des Urlaubes gegeben.
    Ich danke Ihnen vielmals im Vorraus.

  36. Petra

    Liebes Team,

    ich stehe kurz davor meine Erziehungszeit zu beenden.
    Vor der Geburt meines Kindes im August 2016 habe ich ab April Beschäftigungsverbot gehabt und konnte somit meinen restlichen Urlaub von insgesamt 17 Tagen nicht nehmen.
    Nun möchte ich gerne wieder anfangen.
    Leider möchte mir die Firma nur 11 Tage (gesetzlicher Urlaub) zugestehen, da es sich bei den restlichen 6 Tagen um sogenannten freiwilligen Urlaub handelt.
    Ist es korrekt, dass freiwilliger Urlaub nicht unter das Mutterschutzgesetzt fällt und dieser somit nach 1,5 Jahren verfällt?

    Vielen Dank für Ihre kurze Rückmeldung.
    mfg Petra

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Petra,
      bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir keine Rechtsberatung anbieten und demnach auch keine einzelfallbezogenen Fragen beantworten können. Sie können sich mit Ihrer Frage an einen Anwalt wenden.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  37. Bianca

    Hallo liebes Team

    Ich habe eine Frage und zwar bin ich im Oktober 2013 in Beschäftigungsverbot gegangen, danach in Elternzeit gegangen, bevor die Elternzeit von 2 jahren beendet wurde(07.2016), bin ich erneut ins Beschäftigungsverbot gegangen und bin 2017 wieder in Elternzeit gegangen bis märz 2019.
    Wie verhält sich dies nun mit dem Urlaub, habe ich da noch Anspruch auf Urlaubstage? Oder sind diese verfallen?
    Mfg Bianca

  38. Kristin

    Hallo,
    Ich habe ab sofort ein individuelles BV für 4h erhalten. Ich habe noch 5 Urlaubstage. Meine Urlaubstage sind ja normalerweise für ein 8,5 h Tag. Jetzt stellt sich mir die Frage: verdoppeln sich nun die Urlaubstage?

    Viele Grüße Kristin

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Kristin,

      obwohl solche Änderungen nicht üblich sind, kann diese Frage letztendlich nur Ihr Arbeitgeber beantworten.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  39. Jessika M.

    Hallo,
    Ich bin im Februar diesen Jahres ins BV gekommen. Mein Baby ist am 14.5. Geboren. Ich habe 26 Urlaubtage. Wie viele Urlaubstage stehen mir dann noch zu? Ich hatte keinen Urlaub bis Februar genommen. Steht mir der Urlaub nur Anteilmäßig zu?
    Hat man auch Anspruch auf den Urlaub bis zum Ende des Muschu?
    Lg Jessi

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Jessika,

      in der Regel besteht auch bei einem Beschäftigungsverbot der volle Urlaubsanspruch. Dieser kann üblicherweise auch nach dem Mutterschutz und sogar nach der Elternzeit geltend gemacht werden.

      Ihr Team von arbeitsvertrag.org

  40. Jana S.

    Hallo,
    Ich bin am 22. Dezember 2017 von Arbeitgeber ins BV geschickt worden. Vom 27.12.-30.12. war mein Urlaub (4Tage) geplant, den ich aufgrund des BV nicht antreten konnte. Ich habe einen Jahresurlaub von 25 Tagen. Für die Zeit des BV in 2018 und den Mutterschutz habe ich 100% Urlaubsanspruch?! Mein Arbeitgeber hat mir nun für die Elternzeit (12 Monate) den Urlaub um 1/12 gekürzt. Verfällt mein Urlaub aus 2017? Wie viel Urlaubsanspruch habe
    ich für 2019? Wenn ich alle Tage in Anspruch nehme( Neuer und älter Urlaub) ? Vielen Dank

  41. Melanie

    Hallo, mein ich habe einen befristeten Arbeitsvertrag, der Ende Dezember 2019 ausläuft. Ich bin in der 13. Woche Schwanger und werde voraussichtlich am 26.4.2019 mein Baby bekommen. Der Betriebsarzt meiner Firma hat mir mitgeteilt, dass ich ab Mitte November diesen Jahres ein Beschäftigungsverbot habe. Was passiert denn mit meinem Urlaub für dieses Jahr und auch mit dem für 2019?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Melanie,

      während der Elternzeit verfällt Ihr Urlaub nicht, sondern bleibt bis zum Ende der Elternzeit, wenn Sie wieder arbeiten kommen, bestehen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  42. Kim

    Hallihallo,

    ich bin 2016 im August in das BV gegangen und hatte zu dem Zeitpunkt noch meinen bevorstehenden Winterurlaub, welcher eingereicht war. Diesen konnte ich durch das BV nicht antreten. Nun kam meine Kleine und ich bin nach einem Jahr Elternzeit wieder im Berufsleben (gleicher Arbeitgeber). Stehen mit die 5,5 Tage aus 2016 noch zu ?!

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Kim,

      ja, Urlaubstage verfallen auch nach mehreren Jahren während der Elternzeit nicht.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  43. Lili

    Hallo ich hoffe das ich Hilfe bekommen kann
    Ich bin 2015 Februar ins berufverbot gegangen. Juni 2015 habe ich entbunden. 2018 Juni habe ich angefangen wieder zu arbeiten jetz wurde mir gesagt das mein Urlaub verfallen ist schon 2017 und das als Krankheit gesehen wurden ist. Aber hier Lese ich das es nicht verfällt. Habe noch 30 Tag offen von 2015 . Weiß nicht was ich noch machen soll

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Lili,

      das ist richtig, normalerweise verfällt der Urlaub während der Elternzeit nicht. Wir können Ihnen nur raten, sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht zu wende, welcher Ihnen mit Rat und Tat zur Seite stehen kann.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  44. Sandra G.

    Hallo,

    ich bin im Jahr 2017 ins Beschäftigungsverbot gegangen und aktuell in der Elternzeit, welche im Dezember endet. Ich werde nicht wieder ins Unternehmen zurückkehren, sondern kündige den Arbeitsvertrag zu Dezember. Meinen Urlaub für 2017 und 2018 möchte ich mir auszahlen lassen. Allerdings stellt sich mein Arbeitgeber quer und ist der Meinung, dass mir kein Urlaub für die Zeit des Beschäftigungsverbotes und Elternzeit zu steht.
    Ich habe doch den Anspruch auf Auszahlung des Urlaubsgeldes?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Sandra G.,

      generell sollte dies möglich sein, da während dieser Zeit das Arbeitsverhältnis nur ruht und nicht beendet ist. Wenn sich Ihr Arbeitgeber weiterhin weigert, raten wir Ihnen, sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht zu wenden.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  45. Cindy D.

    Ich habe einen individuellen BV und arbeite 4std. Jetzt habe ich noch Überstunden von 27std. Wenn ich Überstundenfrei nehme, werden mir 8 oder nur 4std abgezogen?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Cindy D.,

      insbesondere, wenn Sie vertraglich vereinbart haben, dass Sie nur noch vier Stunden am Tag arbeiten, sollten Ihnen bei einem Überstundentag auch nur vier Stunden abgezogen werden.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  46. Kaiser

    Hallo, eine Kollegin ist schwanger und die Frauenärztin stellt kein Beschäftigungsverbot aus, sie hat ihren Schwangerschaftsausweis und soll nun von unseren Pflegeheim aus in das Beschäftigungsverbot, wir sind [edit. v. d. Red.], nun soll sie ihre Überstunden und den rest. Jahresurlaub nehmen ehe sie in das Beschäftigungsverbot geht, wir haben die AVR-richtlinien

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Kaiser,

      da dies einen recht speziellen Sachverhalt darstellt, sollte sich Ihre Kollegin an einen Anwalt für Arbeitsrecht wenden. Dieser kann sich mit den Details der Situation vertraut machen und die Betroffene entsprechend beraten. Auch das Gesundheitsamt kann bei der Beurteilung für ein Beschäftigungsverbot eine Aussage machen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  47. Tina R.

    Hallo ,
    Ich habe laut Arbeitsvertrag 26 Tage Urlaub und hab bis zum aussprechen des Beschäftigungsverbots 6 Tage Urlaub genommen gehabt . Im April 2017 bin ich dann ins Beschäftigungsverbot gegangen . Meine Tochter ist am 17.11.2017 geboren . Stehen mir dann noch die 20 Tage Urlaub für 2017 zu ? Zu dem habe ich jetzt nach der Elternzeit gekündigt , ich bin vom 17.11.17 bis 14.11.2018 in Elternzeit . Was muss mir jetzt an Urlaub noch ausgezahlt werden ?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Tina R.,

      in der Regel sollte der volle (bzw. noch verbleibende) Urlaubsanspruch während der Elternzeit erhalten bleiben. Wenn nach der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses der Urlaub nicht oder nur teilweise gewährt werden kann, ist üblicherweise ein finanzieller Ausgleich für die nicht genommenen Urlaubstage zu gewähren.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  48. Kristina

    Hallo,

    ich habe ein individuelles Beschäftigungsverbot von 4 Std. täglich bis zum Beginn des Mutterschutzes im November erhalten. Da ich noch 30 Urlaubstage habe, würde ich gerne im August 2 Wochen Urlaub nehmen. Habe ich einen Anspruch auf Urlaub während des Beschäftigungsverbots? Was muss ich beachten und auf welches Gesetz kann ich mich hier berufen?

    Vielen Dank
    Kristina

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Kristina,

      die Zeit des Beschäftigungsverbots gilt als Beschäftigungszeit. Weil es sein kann, dass das BV nur anteilig gilt und deshalb noch in einem begrenzten Rahmen gearbeitet wird, müssten/können Arbeitnehmer in dieser Zeit Urlaub nehmen, wenn sie der Arbeit dann fernbleiben wollen. Regelungen dazu finden Sie im Mutterschutzgesetz.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org.

  49. Moni B.

    Hallo,

    Ich hatte ab dem 01.03.18 Urlaub. Am 05.03.18 habe ich mich schwanger gemeldet. Bei meinem Beruf besteht ein generelles Beschäftigungsverbot ab Meldung der Schwangerschaft. Leider habe ich mein Baby nach ein paar Wochen verloren. Mein Arbeitgeber meint nun ich hätte keinen Anspruch mehr auf diesen Urlaub, da wenn ich mich während des Urlaubes schwanger melde, das Beschäftigungsverbot erst nach dem Urlaub anfängt. Stimmt das rechtlich oder habe ich noch Anspruch auf diesen Urlaub.

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Moni B.,

      bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir keine Rechtsberatung anbieten dürfen und deshalb zu rechtlichen Fragen keine Einschätzung abgeben können. Ein Anwalt für Arbeitsrecht beantwortet Ihnen diese Frage gerne.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  50. Meike S.

    Hallo,

    Ich bin seit Anfang April im individuellen Beschäftigungsverbot. 4 Std tägl, bis auf weiteres lt Attest.
    Meinen Resturlaub von diesem Jahr soll ich vor meinem Eintritt in Mutterschutz nehmen.
    Das kann so gemacht werden??? Wie sieht es in dieser zeit aber mit meinem Gehalt aus. Zählt es weiter als mutterschutzlohn oder dann wieder als normaler wie?

    Vielen Dank und Mfg
    Meike S.

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Meike S.,

      in der Regel können Sie nicht dazu verpflichtet werden, wann Sie Ihren Urlaub nehmen können, es sei denn, es liegen dringende Gründe bspw. im Betrieb vor. Ihr Urlaubssanspruch verfällt auch während des Beschäftigungsverbotes und auch während der Elternzeit nicht – selbst, wenn Sie ein Jahr nehmen. Während des Urlaubs sollten Sie Ihren gewöhnlichen Monatslohn weiter erhalten.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

    2. Ina

      Hallo liebes Team,

      wie verhält es sich den mit dem alten Urlaub, wenn man in der Elternzeit (16Monate) erneut schwanger ist?
      (Resturlaub 2017: 17 Tage, 2018: 12 Tage,Geburt und Elternzeit, 2019 bis 31.8 Elternzeit, gehe jetzt im August zum Betriebsarzt, ab September sehr wahrscheinlich wieder volles Beschäftigungsverbot, jedoch mit Rufbereitschaft, heißt: wird eine Stelle in der Verwaltung frei, darf ich dort arbeiten)

      Nun ja mir wurde nahe gelegt die 17 Tage direkt nach der Elternzeit zu nehmen, da diese verfallen können und die 12 Tage dürfte ich aber ruhig nach der Elternzeit des 2. Kindes nehmen.

      Jedoch, da mein 2. Kind Mitte Februar 2020 Geburtstermin hat und ich nach 14 Monaten Elternzeit bei der derzeitigen Betreuungslage keinen Betreuungsplatz finde, werde ich sicher wieder bis September (Schuljahreswechsel) die EZ verlängern müssen. Hierbei fände ich den Gedanken beruhigend diese 29 Tage alten Resturlaub mitnehmen zu dürfen, um somit einen Monat weniger Elternzeit aus finanziellen Gründen beantragen zu müssen. Wobei dieser Gedanke sicher auch frech ist.

      Ich hoffe Sie können mir weiter helfen. Danke im Voraus.

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