Überstunden: Verfallen sie am Ende des Monats?

Können Überstunden irgendwann verfallen?

Von Jörg K.

Letzte Aktualisierung am: 23. Januar 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Überstunden: Verfallen sie am Ende des Monats?
Überstunden: Verfallen sie am Ende des Monats?

Ist auf der Arbeit sozusagen Not am Mann, müssen Arbeitnehmer nicht selten Überstunden machen. In der Regel gibt der Arbeitsvertrag Aufschluss darüber, wie die betroffenen Mitarbeiter dafür entschädigt werden. Dies kann auf zwei unterschied-lichen Wegen erfolgen: Entweder sie erhalten eine entsprechende Vergütung oder der Chef gewährt ihnen einen Freizeitausgleich für die geleistete Mehrarbeit.

Sollte allerdings immer mehr Zeit ins Land gehen und Sie haben als Arbeitnehmer immer noch keinen Ausgleich für die mehr geleisteten Stunden bekommen, ist es nur allzu verständlich, dass Sie langsam nervös werden. Schließlich können Überstunden irgendwann verfallen, oder? Wann dem so ist und welche Vorschriften aus dem Arbeitsrecht dabei Beachtung finden müssen, lesen Sie in unserem Ratgeber.

Kompaktwissen: Verfall von Überstunden

Können Überstunden einfach so verfallen?

Normalerweise verfallen Überstunden nicht einfach so. Allerdings verjährt ein Anspruch auf Bezahlung der Überstunden gewöhnlich nach drei Jahren, es sei denn Arbeits- oder Tarifvertrag regeln etwas anderes.

Darf der Arbeitgeber den Überstundenausgleich befristen, sodass diese Stunden nach Ablauf einer Ausschlussfrist doch verfallen?

Ja, das ist zulässig. Allerdings ist eine Ausschlussfrist unter drei Monaten laut Bundesarbeitsgericht unwirksam.

Verfallen meine Überstunden, wenn ich krank bin?

Diese Gefahr besteht tatsächlich. Erkrankt ein Arbeitnehmer zu einem Zeitpunkt, zu dem ihn der Arbeitgeber zwecks Überstundenabbau freigestellt hat, so verfallen diese Überstunden. Der Arbeitnehmer kann dann laut Rechtsprechung nicht verlangen, dass ihm dieser Ausgleich später gewährt wird.

Wann kommt es zum Verfall von Überstunden?

Ab wann verfallen Überstunden genau? Je nachdem, ob Sie im Freundeskreis, in der Familie oder direkt auf der Arbeit bei Ihren Kollegen nachfragen, können sich die Antworten auf diese Frage teilweise gravierend unterscheiden. Die einen meinen, Überstunden verfallen am Monatsende. Anderen zufolge verfallen Überstunden nur bei einer Kündigung und wieder andere sind der Auffassung, so etwas wie einen Verfall von Überstunden gäbe es gar nicht.

Diese zahlreichen und zum Teil verwirrenden Aussagen rühren möglicherweise daher, dass der exakte Zeitpunkt, zu dem Überstunden verfallen, nicht im Gesetz verankert ist. Es existiert also kein eigener Paragraph, der sich dem Verfall von Überstunden widmet. Daraus ergibt sich allerdings nicht, dass keine arbeitsrechtlichen Vorschriften dazu vorhanden sind.

Diese sehen wie folgt aus:

Verfallen Überstunden bei langer Krankheit?
Verfallen Überstunden bei langer Krankheit?
  • Im Arbeitsvertrag steht häufig der Punkt „Ausschlussfrist“, der dafür sorgen soll, dass Ansprüche von Arbeitnehmern sowie Arbeitgebern in absehbarer Zeit ausgeglichen werden. Zu diesen Ansprüchen gehören auch gemachte Überstunden. Diese verfallen also, wenn Sie sie nicht innerhalb der vereinbarten Ausschlussfrist geltend machen. Bedenken Sie: Zu geringe Ausschlussfristen sind nicht rechtens! Sobald der anberaumte Zeitraum weniger als drei Monate beträgt, ist die jeweilige Klausel unwirksam und an ihre Stelle treten die gesetzlichen Vorschriften.
  • Befindet sich in Ihrem Vertrag keine Regelung zu Ausschlussfristen oder die Frist ist zu kurz und damit nicht zulässig, kommt automatisch die gesetzliche Verjährungsfrist gemäß § 195 BGB zum Einsatz. In diesem Fall liegt die Frist bei drei Jahren (regelmäßige Verjährungsfrist). Geleistete Überstunden verfallen hier also um einiges später. Außerdem beginnt die Frist erst am Ende des Jahres zu laufen, in dem Sie Überstunden gemacht haben.

Dürfen Überstunden bei Krankheit verfallen?

„Das Arbeitsrecht besagt: Überstunden verfallen bei einer Krankheit.“ – diese Aussage vertreten einige Arbeitnehmer. Doch liegen sie damit richtig? Grundsätzlich verhält sich das Ganze folgendermaßen: Erhalten Sie als Beschäftigter einen Freizeitausgleich für geleistete Mehrarbeit und werden genau in der Zeitspanne krank, in der Sie die mehrgeleisteten Stunden abbauen, verfallen Ihre Überstunden tatsächlich.

Die oben getätigte Aussage ist also wahr. Im Gegensatz zum Erholungsurlaub werden Ihnen die Tage in einem solchen Fall nicht gutgeschrieben. Schließlich handelt es sich beim Überstundenabbau durch Freizeit nicht um den Urlaub, der jedem Mitarbeiter zur Erholung zusteht. Sie allein tragen daher das Risiko, während der Zeit des Freizeitausgleichs zu erkranken und müssen sich schlimmstenfalls darauf einstellen, dass Ihre Überstunden dann verfallen.

1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (60 Bewertungen, Durchschnitt: 4,00 von 5)
Können Überstunden irgendwann verfallen?
Loading...

Über den Autor

Female Author Icon
Jörg K.

Jörg hat Rechtswissenschaften an der Universität Passau studiert. Nachdem er Erfahrung in verschiedenen Verlagen gesammelt hat, stieß er 2019 zur Redaktion von arbeitsvertrag.org. In seinen Ratgebern befasst er sich mit verschiedenen Themen rund um Arbeitsrecht.

9 Gedanken zu „Können Überstunden irgendwann verfallen?

  1. Peter

    Besteht die Möglichkeit, dass die Neu-Regelung des EuGH/BAG in Bezug auf Urlaub – d.h. Verjährung nicht unbedingt nach 3 Jahren, wenn Arbeitgeber nicht explizit auf Verfall hingewiesen hat – auch auf die Reglungen zum Überstundenabbau anzuwenden ist.
    Kann man das im Weitesten Sinne so auslegen?

  2. Scheib

    Hallo🙋,
    ich hatte fast 90 h Überstunden, und bin dann krank geworden – Langzeitkrank-, fast 4 Jahre. Jetzt bin ich wieder im Einsatz. Sind dann meine Überstunden verfallen

    1. Anne

      Vielleicht nicht. Oben steht, dass die 3 Jahresfrist am Ende des Jahres beginnt, in dem sie aufgebaut werden. Also 2018 aufgebaut, dann geht die Frist 19 los und somit kannst du noch das ganze Jahr abbauen oder auszahlen lassen. Außer im Arbeitsvertrag dteht was anderes.

  3. Agnes

    Hallo, ich arbeite in der Woche 14 Std. und bin Teilzeit Beschäftigt. Muss aber seit 3 Monaten 11 1/2 Std. in der Woche Mehrarbeit leisten, weil 1 Kollege krank ist und wir eine dünne Personaldecke haben.
    Muss ich das so hinnehmen. Braucht man mir nicht sagen, für wie lange die Mehrarbeit kommen soll?
    Kann ich von den Überstunden verlangen, dass ich davon Freizeitausgleich in Anspruch nehmen kann?
    Die Bedenken sind, dass es sich dadurch in einen anderen Vertrag umwandelt , mit mehr Stunden.

  4. Seidel

    Hallo, dazu hab ich auch eine Frage. Bei der Führung des Arbeitszeitkontos bin ich an meine Grenzen gekommen. AN hat 80 h im Monat zu arbeiten, die Arbeitszeit ist von Mo-Fr ist nicht festgelegt, Hauptsache zum Monatsende sind 80 h, nun hat der AN die ersten drei Wochen 61,5 h gearbeitet, dann ist er in der letzten Woche krank geworden, pro Tag für 4 €x5 Tag = 20 h ergibt insgesamt Stunden 81,5, hat der AN nun 1,5 Überstunden, oder werden diese mit den krankentagen verrechnet ?

  5. Jana

    Wir haben in unserem Betrieb fest geplante Wochen, in denen wir Gleitzeit abbauen müssen, da wir in den restlichen Wochen immer automatisch Stunden aufbauen ( 35Std/Woche werden bezahlt, 5 als Gleitzeit)
    Wenn ich nun aber länger krank werde, weil ich z.B. eine OP vor mir habe, baue ich in der Zeit keine Gleitzeit auf + die Zeit in der Freiwoche wird mir auch noch abgezogen, sodass ich bei einer OP + Reha ( ca. 3 Monate Ausfall) deutlich im minus bin. Wie soll ich das dann wieder reinholen? Den Fehler machen und wie bei meiner letzten OP zu früh arbeiten beginnen?? Manchmal verstehe ich die Welt nicht mehr.

  6. Anna H.

    Ich finde die Regelung nicht logisch nachzuvollziehen, weil es ja grundsätzlich in Deutschland so geregelt ist, dass bei Krankheit der Arbeitgeber die Lohnfortzahlung bzw. nach sechs wochen die Krankenkasse zahlt. Warum sollte die Last also bei überstundenabbau beim Arbeitgeber liegen? Zumal das leisten von Überstunden ja ausschließlich auf Gesunde Zeit beschränkt ist.

  7. Sonntag

    …. Bei Krankheit verfallen also die vom Chef angeordneten Überstunden (worauf ich ja keinen Einfluss habe) zu einem Zeitpunkt an dem ich den Freizeitausgleich zu nehmen habe (worauf ich auch keinen Einfluss habe).
    Heisst also, wenn ich meine angehäuften rund 300 Überstunden aus 2019 auf Grund eines Projektes im Ausland im Februar und März 2020 nehmen könnte und diese Zeit als „Urlaub“ plane, dann wäre ich im Fall der Krankheit bzw. eines Unfalles doppelt gestraft:
    1. Die 300 geleisteten Stunden sind weg.
    2. Der geplante „Urlaub“ kann nicht angetreten werden.
    Na da hat ja die Firma einen schönen Reibach gemacht…
    Dies steht mir nämlich wegen eines unverschuldeten Wegeunfalls bevor, mindestens 8 Wochen Krankschreibung, kein Verantwortlicher zwecks Schadensersatz ermittelbar, Krankenkasse und BG führen den Fall unter „höhere Gewalt“. Und am 31.03.20 endet bei uns die Frist für den Ausgleich von Alturlaub und Überstunden. Der Chef hatte mir meinen gewünschten verlängerten Weihnachtsurlaub und Jahreswechsel 19/20 verweigert und statt dessen auf die Zeit ab 11.02.20 angewiesen.
    Tolles Deutschland.

    1. Ich

      Anders herum ist es aber das gleiche. Wird man zu Überstunden verdonnert und erkrankt in dieser Zeit, ist der Arbeitgeber verpflichtet, diese Überstunden geltend zu machen. Und ist auch doppelt gestraft, da er ja einen weiteren Mitarbeiter dafür einsetzen muss und ebenfalls bezahlen muss.

Hinterlassen Sie einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert