Bitte um einen Aufhebungsvertrag: Wie können Sie diese formulieren?

Von Jörg K.

Letzte Aktualisierung am: 26. Januar 2024

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Aufhebungsvertrag: Einen Antrag an den Arbeitgeber können Sie formlos verfassen.
Aufhebungsvertrag: Einen Antrag an den Arbeitgeber können Sie formlos verfassen.

Eine Kündigung dient der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses. Allerdings müssen bei dieser bestimmte Zeiten berücksichtigt werden. Meistens müssen Arbeitnehmer eine Frist von ein bis drei Monaten einhalten, bevor das Arbeitsverhältnis rechtmäßig endet und ein neuer Job angetreten werden kann.

Um diese Frist zu umgehen haben Arbeitgeber und Arbeitnehmer nur die Möglichkeit, einen einvernehmlichen Aufhebungsvertrag aufzusetzen. Besonders wenn der Arbeitnehmer bereits einen neuen Job in Aussicht hat, kann ein Aufhebungsvertrag nötig und vor allem gewünscht sein.

Aber wie formulieren Sie eine Bitte um einen Aufhebungsvertrag gegenüber dem Arbeitgeber? Welche Punkte sollten Sie einhalten? Müssen Sie Gründe nennen, wenn Sie einen Aufhebungsvertrag anfordern? Mehr dazu erfahren Sie im folgenden Ratgeber.

Kompaktwissen: Bitte um Aufhebungsvertrag

Haben Arbeitnehmer einen Anspruch auf einen Aufhebungsvertrag?

Zwar haben Arbeitnehmer jederzeit das Recht, um einen Aufhebungsvertrag zu bitten, der Arbeitgeber ist aber nicht verpflichtet, dieser Bitte zuzustimmen. Ein gesetzlicher Anspruch auf einen Aufhebungsvertrag besteht also nicht.

Muss ich Gründe angeben, wenn ich meinen Arbeitgeber um einen Aufhebungsvertrag bitte?

Nein, dazu sind Sie nicht verpflichtet. Wenn Sie allerdings glauben, dass Ihr Arbeitgeber Ihrer Bitte eher zustimmen wird, wenn Sie Ihre Gründe angeben, steht es Ihnen selbstverständlich frei, dies zu tun.

Wie muss Aufhebungsvertrag beantragt werden?

Eine verbindliche Form gibt es hierfür nicht. Unser Muster bietet Ihnen eine Orientierung, wie ein solches Bittschreiben aussehen kann.

Wann haben Sie das Recht auf einen Aufhebungsvertrag?

Grundsätzlich hat jeder das Recht, einen Antrag auf einen Auflösungsvertrag beim Arbeitgeber zu stellen. Allerdings sollte der Arbeitgeber der Bitte um einen Aufhebungsvertrag vom Arbeitnehmer zustimmen. Andernfalls kann dann nur noch eine Kündigung helfen, um aus dem Arbeitsverhältnis auszutreten.

Der Arbeitgeber kann auch von dem einen oder anderen Vorteil profitieren. Beispielsweise muss er keine langwierigen Kündigungsschutzverfahren vor Gericht befürchten, wenn er den Arbeitnehmer entlassen möchte. Denn wenn das Gericht beschließt, dass eine betriebs- oder verhaltensbedingte Kündigung keinen Bestand hat, muss der Chef seinen Arbeitnehmer weiterhin beschäftigen.

Wie bekomme ich einen Aufhebungsvertrag? Eine Bitte an den Chef genügt in der Regel.
Wie bekomme ich einen Aufhebungsvertrag? Eine Bitte an den Chef genügt in der Regel.

Außerdem hat vom Arbeitnehmer eine Bitte um einen Aufhebungsvertrag für den Arbeitgeber den Vorteil, dass Arbeitnehmer, die bereits lange im Unternehmen beschäftigt sind und bzw. oder unter einem Kündigungsschutz stehen, trotzdem aus dem Arbeitsverhältnis entlassen werden können.

Für den Arbeitnehmer gibt es unterschiedliche Gründe für einen Aufhebungsvertrag. Folgende können angegeben werden, wenn Sie Ihren Chef um einen Aufhebungsvertrag bitten:

  • Aussicht auf eine neue Arbeitsstelle
  • Unstimmigkeiten mit dem Arbeitgeber
  • Drohender Kündigung zuvorkommen
  • Umzug in eine andere Stadt
  • etc.
Übrigens: Wenn Sie bei Ihrem Arbeitgeber einen Auflösungsvertrag beantragen, müssen Sie keinen Grund dafür nennen. Es genügt, wenn Sie die Bitte um einen Aufhebungsvertrag aussprechen.

Achten Sie unbedingt darauf, dass Sie, wenn Sie einen Aufhebungsvertrag unterschreiben, zunächst keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld haben. Denn die Arbeitsagentur wertet dies als freiwillige Aufgabe eines sicheren Arbeitsplatzes. Dementsprechend haben Arbeitnehmer eine 12-wöchige Sperrzeit, bevor sie Arbeitslosengeld erhalten.

Wie stellen Sie einen Antrag auf einen Aufhebungsvertrag?

Für den Aufhebungsvertrag muss ein Antrag beim Arbeitgeber gestellt werden. Dieser kann formlos sein. Sie haben die Möglichkeit, eine Bitte um einen Aufhebungsvertrag mündlich gegenüber Ihrem Chef zu äußern. Sie können den Antrag aber auch schriftlich formulieren und Ihrem Chef ausgedruckt in die Hand drücken oder schicken ihm das Schreiben per E-Mail zu.

Grundsätzlich sollten Sie allerdings Fristen setzen und Ihren Arbeitgeber um Rückmeldung bitten. Nur so kann gewährleistet werden, dass Ihre Kündigungsfrist nicht eingehalten werden muss und Sie rechtzeitig aus dem Arbeitsverhältnis entlassen werden.

Die Bitte um einen Aufhebungsvertrag sollte schriftlich an den Chef gestellt werden.
Die Bitte um einen Aufhebungsvertrag sollte schriftlich an den Chef gestellt werden.

Nachdem Ihr Arbeitgeber Ihrer Bitte um einen Aufhebungsvertrag nachgekommen ist, sollten Sie unbedingt daran denken, dass der Vertrag nur gültig ist, wenn er von beiden Seiten unterschrieben wurde. Anstelle des Arbeitgebers kann allerdings auch ein Mitarbeiter der Personalabteilung unterzeichnen.

Hierfür gilt übrigens: Ein Aufhebungsvertrag per Mail oder Fax ist nicht rechtswirksam. Ebenfalls ist ein mündlicher Auflösungsvertrag nicht gültig. Grundsätzlich muss Ihr Arbeitgeber Ihnen genügend Zeit lassen, um den Vertrag zu überdenken und zu unterschreiben. Tut er dies nicht, ist das Schreiben ebenfalls unwirksam.

Muster: Kündigung vom Arbeitsvertrag mit der Bitte um einen Aufhebungsvertrag schreiben

Wenn Sie eine Bitte um einen Aufhebungsvertrag schreiben wollen, können Sie dies formlos in einem Dreizeiler tun. Sollten Sie bei der Formulierung nicht weiterwissen, haben wir für Sie ein Muster für den Antrag um einen Aufhebungsvertrag erstellt. Beachten Sie in jedem Fall, dass es sich dabei nur um eine Vorlage handelt, die individuell angepasst werden muss. Folgendermaßen kann eine Bitte um einen Aufhebungsvertrag aussehen:

Vorname Name
Straße Hausnummer
PLZ Ort

Unternehmen
z. H. Vorname Name
Straße Hausnummer
PLZ Ort

Ort, Datum

Bitte um einen Aufhebungsvertrag

Sehr geehrter xyz,

wie heute mit Ihnen besprochen, bitte ich Sie um die Aufhebung meines Arbeitsvertrags zum xx.yy.zzzz. Meinen Resturlaub von xy Tagen nehme ich noch vor dem vereinbarten Beschäftigungsende.

Ist es nicht möglich, einen Aufhebungsvertrag zu vereinbaren, kündige ich meinen Arbeitsvertrag fristgerecht zum xx.yy.zzzz. Den mir zustehenden Resturlaub würde ich bis zum Ende meines Arbeitsverhältnisses vom xx.yy.zzzz bis zum xx.yy.zzzz nehmen. Dieser beträgt derzeit xy Tage.

Ich bitte Sie außerdem darum, mir ein qualifiziertes Arbeitszeugnis auszustellen.

Ich danke Ihnen im Voraus und verbleibe mit freundlichen Grüßen,

[Unterschrift]

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Über den Autor

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Jörg K.

Jörg hat Rechtswissenschaften an der Universität Passau studiert. Nachdem er Erfahrung in verschiedenen Verlagen gesammelt hat, stieß er 2019 zur Redaktion von arbeitsvertrag.org. In seinen Ratgebern befasst er sich mit verschiedenen Themen rund um Arbeitsrecht.

22 Gedanken zu „Bitte um einen Aufhebungsvertrag: Wie können Sie diese formulieren?

  1. P.

    Ich habe eine Frage wie kann ich richtig ein Aufhebungsvertrag schreiben bei ein Ortswechsel muss ich da eine Kündigungs Frist einhalten

  2. Diana

    Hallo,
    welches Datum ist korrekt wenn ich ein Aufhebungsvertrag mache mit sofortiger Beerdigung des Arbeitsverhältnisses zb. letzte Arbeitstag wäre 24.2.22 zu welchem Datum wäre das Arbeitsverhältnis aufgelöst zum 24.2.22, oder 25.2.22?

  3. Daniel K.

    Guten Tag. Ich habe einen neuen Job. Mein alten Job möchte bzw muss ich jetzt sofort aufheben. Wenn der Arbeitgeber mit unterschreibt , wie sieht es dann mit meinem Zeitkonto und mit meinen Urlaubstagen aus, die ich natürlich nicht nehmen kann, weil sofort halt … Danke im voraus

    PS. Kann ich mir das alles auszahlen lassen. ?

  4. Christopher J.

    Guten Tag,

    ich habe mein Arbeitsverhältnis als Geschäftsführer ordentlich gekündigt. Dies wurde auch von meinem CEO angenommen (eine offizielle Verabschiedung fand statt). Da ich aber 6 Monate Kündigungsfrist hatte, war es in Sinne des CEOs, dass ich meine neue Stelle früher antrete, was ich nach 2 Monaten auch getan habe. Hierauf wurden die Zahlungen meines Gehalts der alten Firma eingestellt. Allerdings hat mein CEO nie meinen Aufhebungsvertrag unterschrieben, weil er es nicht als nötig angesehen hat.
    a) da ich ja de facto noch bei der alten Firma angestellt war, hätte ich gar nicht im neuen Job arbeiten dürfen (habe ich ja) –> besteht hier täglich ein Risiko
    b) kann ich, weil kein Aufhebungsvertrag bestand, noch eine Lohn-Nachforderung stellen obwohl ich schon in der neuen Rolle tätig war (hier kein GF mehr)?

    Danke und Grüße,

    CJ

  5. Shauny

    hallo,bin seit 1.1.2020 in neuem Arbeitsverhältnis und will wieder aussteigen. Darf ich Aufhebungsvertrag machen? Wenn ja,welche Frist ? Also wenn Abgabe,wann letzter Arbeitstag?
    MfG und danke,
    Shauny

  6. Jan

    Muss ich als Auszubildender den Aufhebungsvertrag anfertigen oder muss dies der Arbeitgeber anfertigen?

  7. Susanne K.

    Guten Tag,
    Ich habe am 01.07.19 eine Stelle bei der Caritas angenommen und bin noch in Probezeit.
    Nun kann ich bei einem neuen Arbeitgeber am 01.11.19 anfangen. Ich habe bei der Caritas angerufen und man teilte mir mit das ich eine -nicht fristgerechte- Kündigung schreiben soll. Wie kann ich diese am besten schreiben damit keine Probleme auftauchen.

    MfG. Susanne

  8. Anton

    Hallo,
    ich möchte meinen Arbeitgeber wechseln. Gem. TVöD beträgt meine Kündigungsfrist 4 Monate zum Quartalsende. Ich möchte jedoch früher meine neue Arbeit antreten und strebe einen Aufhebungsvertrag an.
    Resturlaub (21 Tage) und Überstunden (80) habe ich noch reichlich und möchte diese auch gern noch nutzen. Kann mir mein jetizger Arbeitgber diesen Anspruch auf Urlaub und geleistete Überstunden mit Einwillgung in den Aufhebungsvertrag streichen bzw. als Bedingung setzen? Hab ich gesetzlichen Anspruch auf meinen Urlaub und Überstunden obwohl ich einen Aufhebungsvertrag einreichen möchte?
    Vielen Dank für die Rückmeldung!

  9. M. Ulrich

    Hallo,
    ich bin ab 1.06.2019 Rentner als langjährig Versicherter. Die Baustelle auf der ich jetzt tätig bin ist
    noch nicht fertiggestellt. Mein Chef bittet mich weiterzumachen bis Fertigstellung.
    Laut Rentenstelle soll ich aber Kündigen oder Aufhebungsvertrag schreiben.
    Wie verhalte ich mich jetzt richtig ?
    Ich darf als Frührentner ja auch dazuverdienen.
    Vielen Dank für eine Antwort. Gruß Uli

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Uli,

      leider können wir keine rechtliche Beratung in Einzelfällen leisten. Wenden Sie sich dazu an einen Anwalt für Arbeitsrecht.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  10. MH

    Hallo

    Ich habe mein
    Arbeitsverhältnis (6 Monate zum Quartal- 1.10.),
    mit der bitte um einen
    Auflösungsvertrag (1 Monat Verlängerung des Arbeitsverhältnisses – 1.11)
    fristgerecht gekündigt.
    Schriftlich mit meiner Unterschrift darunter.

    Das wurde wie gewünscht bewilligt.

    Mein Arbeitgeber möchte mich so lange als möglich in diesem Arbeitsverhältnis halten.

    Gibt es dennoch eine Möglichkeit vom Auflösungsvertag zurückzutreten und schon zum 1.10 zu gehen?
    Bzw. wie sind die Kündigungsfristen für diesen
    „Arbeitsvertrag“ von 1 Monat ?

  11. Peter

    Guten Tag,
    Ich habe eine gute Stelle in Aussicht mit möglichst zeitnahem Beginn. Die Kündigungszeit an meiner aktuellen Stelle beträgt 6 Monate, so dass ich erst im September frei käme. Daher würde ich gerne einen Aufhebungsvertrag erbitten. Meine Frage: Was kann ich tun, damit dieser angenommen wird von meinen Vorgesetzten? Können diese mir einen Aufhebungsvertrag verweigern? Falls ja, was kann ich tun, außer eine (unschöne) Kündigung von deren Seite herbei zu bewirken? Sprich, welche Möglichkeiten habe ich, einen Aufhebungsvertrag durchsetzen zu können?
    Besten Dank!

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Peter,
      bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir keine Rechtsberatung anbieten. Ein Rechtsanwalt kann Sie umfassend zu Ihren rechtlichen Möglichkeiten in Ihrer Situation beraten.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  12. Patrick H.

    Ich habe einen Antrag auf Freistellung gestellt und nun einen Auflösungsvertrag vorliegen. Was passiert, wenn ich diesen nicht unterschreibe? Besteht das reguläre Arbeitsverhältnis dann weiter?

    Vielen Dank

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Patrick H.,

      ein Aufhebungsvertrag ist nur gültig, wenn er von beiden Parteien unterschrieben wurde. Wenn Sie sich bzgl. des Aufhebungsvertrages nicht mit Ihren Arbeitgeber einigen können, könnte unter Umständen jedoch eine Kündigung die Folge sein. Sie sollten sich in beiden Fällen von einem Anwalt für Arbeitsrecht beraten lassen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  13. Kosar

    Guten Abend,

    meine Arbeitgeberin hat mir vorgestern die ordentliche Kündigung persönlich übergeben. Laut Arbeitsvertrag beträgt diese 3 Monate, in meinem Fall bis zum 28.02.2019. Da ich eine neue
    Stelle in Aussicht habe, würden wir einen Aufhebungsvertrag vereinbaren. Mündlich hat Sie mir
    als Austrittsdatum den 01.12.2018 genannt, aber ich bekomme den neuen Arbeitsvertrag erst
    im Januar 2019. Die Agentur für Arbeit habe ich schon informiert und dort wurde mir geraten,
    die Kündigungsfrist von drei Monaten einzuhalten, damit ich die Arbeitslosigkeit abwenden
    kann.Mein neuer Arbeitgeber kann mir allerdings nicht für drei Monate die Stelle frei halten.
    Wie kann ich nun am besten vorgehen?

    Mit besten Grüßen

  14. Yvonne m.

    Vielen Dank,sie haben mir sehr geholfen.Meine Frage wäre noch.

  15. Nils D.

    Hallo,
    Ich habe meinen Aufhebungsvertrag verloren bzw finde ihn nicht mehr.
    Bekomme ich eine „Kopie“ von meinem alten Arbeitgeber oder woher bekommt man ein zweites exemplar?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Nils D.,

      für ein Exemplar Ihres Aufhebungsvertrages wenden Sie sich bitte an Ihren ehemaligen Arbeitgeber.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

      1. Beate

        Bitte um Hilfe für einen Aufhebungsvertrag ich muss das begründen weiß nicht wie? Beate

  16. Anke M.

    Ich habe vor drei Jahren den Aufhebungsvertrag unterschrieben, befinde mich seitdem aber weiterhin in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis. Nun bin ich krank geschrieben. Ist der Aufhebungsvertrag von vor drei Jahren nun noch rechtskräftig, obwohl ich dennoch für meinen Arbeitgeber tätig war?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Anke M.,

      der Aufhebungsvertrag sollte mit einem Datum versehen sein. Hat Ihr Arbeitgeber Sie seit diesem Datum weiterhin beschäftigt, sollte dieser Aufhebungsvertrag nicht ausreichend sein, um nun das Arbeitsverhältnis zu beenden.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

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