Aufhebungsvertrag: Verfällt der Resturlaub?

Von Jörg K.

Letzte Aktualisierung am: 27. Januar 2024

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Können Sie sich bei einem Aufhebungsvertrag den Urlaub auszahlen lassen?
Können Sie sich bei einem Aufhebungsvertrag den Urlaub auszahlen lassen?

Es gibt unterschiedliche Gründe, einen Aufhebungsvertrag zu unterschreiben und diesen einer Kündigung vorzuziehen. Bei einer Kündigung müssen entsprechende Fristen gemäß Arbeitsvertrag eingehalten werden, sodass der Arbeitnehmer nicht sofort aus dem Arbeitsvertrag austreten kann.

Ein sofortiger Austritt kann beispielsweise nötig sein, wenn Sie eine neue Arbeitsstelle gefunden haben und diese auch schnellstmöglich antreten wollen. Mehrere Vorteile bieten sich vor allem für den Arbeitgeber, denn dieser muss sich nicht an die gesetzlichen Kündigungsfristen gemäß Arbeitsrecht halten und kann durch einen Aufhebungsvertrag auch ältere und langjährige Arbeitnehmer aus dem Arbeitsverhältnis entlassen.

Aber wie sieht es bei einem Aufhebungsvertrag mit dem Resturlaub des Arbeitnehmers aus? Welchen Urlaubsanspruch haben Sie? Was passiert bei einem Auflösungsvertrag mit dem Resturlaub? Müssen Sie diesen nehmen oder können Sie sich die Tage auszahlen lassen? Mehr dazu erfahren Sie im folgenden Ratgeber.

Kompaktwissen: Resturlaub bei Aufhebungsvertrag

Stehen mir trotz Aufhebungsvertrag meine restlichen Urlaubstage zu?

Ja, Ihr Urlaubsanspruch  bleibt bestehen. Es ist ratsam, im Aufhebungsvertrag auch den Umgang mit den verbleibenden Urlaubstagen zu regeln.

Kann ich auf meinen gesetzlichen Urlaubsanspruch verzichten?

Unter Umständen ist dies möglich. Nähere Informationen dazu erhalten Sie hier.

Wann kann ich mir meinen Resturlaub auszahlen lassen?

Dies ist in der Regel nur möglich, wenn es Ihnen nicht möglich ist, die verbleibenden Urlaubstage tatsächlich zu nehmen. Was hinsichtlich der Auszahlung zu beachten ist, erfahren Sie hier.

Was ist vor der Unterzeichnung eines Aufhebungsvertrages zu beachten?

Wenn Ihr Arbeitgeber Ihnen von sich aus eine Abfindung in Form eines Aufhebungsvertrages anbietet, ist er sich Ihrer Rechte bewusst. Allerdings ist das Angebot meist weit von einer fairen Abfindung entfernt. Die Experten von CONNY prüfen gerne Ihren Vertrag.

Besteht ein Urlaubsanspruch bei einem Aufhebungsvertrag?

Wenn Sie sich dazu entscheiden, einen Aufhebungsvertrag zu unterschreiben, sollten Sie gewisse Punkte in jedem Fall in den Vertrag aufnehmen. Dazu zählt u. a. auch der Urlaubsanspruch. Im Aufhebungsvertrag muss der Resturlaub klar geregelt sein.

Haben Sie trotz Aufhebungsvertrag noch einen Urlaubsanspruch, da Sie noch nicht alle Tage genommen haben, haben Sie gemäß Arbeitsrecht verschiedene Möglichkeiten, die wir Ihnen im Folgenden näher erläutern werden.

Wann können Sie bei einem Aufhebungsvertrag Ihren restlichen Urlaub nehmen?

Aufhebungsvertrag und Resturlaub: Sie können die Tage nehmen oder sich den Urlaub auszahlen lassen.
Aufhebungsvertrag und Resturlaub: Sie können die Tage nehmen oder sich den Urlaub auszahlen lassen.

Soll laut Aufhebungsvertrag der Resturlaub nicht ausbezahlt werden, können Sie Ihren Urlaubsanspruch auch „in Natur“ nehmen. Das bedeutet, dass Sie bis zur Vertragsbeendigung von der Arbeit fernbleiben können. Die restlichen Urlaubstage können dementsprechend vor dem Ende des Arbeitsverhältnisses genommen werden, sofern der Arbeitgeber dies gestattet. Ansonsten muss der Urlaub ausgezahlt werden.

Grundsätzlich ist laut § 7 Abs. 4 Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) festgelegt, dass Sie Ihren Urlaub „in Natur“ nehmen müssen, solange das Arbeitsverhältnis noch besteht. Erst nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses kann der Urlaub abgegolten und in Geld ausgezahlt werden.

Gemäß § 13 Abs. 1 BUrlG können Sie als Arbeitnehmer nicht auf einen gesetzlichen Urlaubsanspruch verzichten. Auch auf eine Abgeltung kann daher nicht verzichtet werden. Uneingeschränkt gilt dies nach einem Urteil vom 14.05.2013 des Bundesarbeitsgerichts allerdings nicht.

Dieses [Az. 844/11] bezieht sich darauf, dass der Verzicht im Aufhebungsvertrag auf Resturlaub nur so lange unzulässig ist, wie das Arbeitsverhältnis besteht. Anschließend hat der Arbeitnehmer kein Recht mehr auf seinen Resturlaub, sofern dieser in der Abfindung berücksichtigt wurde. In dem Fall aus dem oben genannten Urteil haben sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer darauf verständigt, dass mit dem Aufhebungsvertrag der Urlaubsanspruch abgegolten ist und der Arbeitnehmer eine entsprechende Abfindung erhält.

Der Arbeitnehmer verlangte allerdings trotz Aufhebungsvertrag und Urlaubsabgeltung dennoch eine Abgeltung seiner offenen Urlaubsansprüche. Dadurch hätte sich die Abfindung vom Arbeitgeber um das Doppelte erhöht. Das Bundesarbeitsgericht beschloss, dass durch die Abfindung der im Aufhebungsvertrag genannte Resturlaub bereits mit Beendigung des Arbeitsverhältnisses hätte geltend gemacht werden müssen.

Mit der sogenannten Erledigungsklausel im Aufhebungsvertrag hat der Arbeitnehmer auf eine Geltendmachung nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses verzichtet. Dementsprechend können Sie als Arbeitnehmer den Anspruch nur durchsetzen, wenn Sie dies im Aufhebungsvertrag ausdrücklich schildern oder die Erledigungsklausel fehlt.

Aufhebungsvertrag: Den Resturlaub auszahlen lassen

Können Sie aus betrieblichen Gründen nicht für den restlichen Zeitraum Ihres Arbeitsverhältnisses freigestellt werden und somit nicht den restlichen Urlaub „in Natur“ nehmen, ist der Arbeitgeber dazu verpflichtet, Ihren Resturlaub abzugelten. Für den Urlaub, den Sie nicht nehmen konnten, erhalten Sie dementsprechend Geld.

Der Urlaubsanspruch bleibt beim Aufhebungsvertrag bestehen.
Der Urlaubsanspruch bleibt beim Aufhebungsvertrag bestehen.

Achtung! Beziehen Sie nach der Beendigung des Arbeitsverhältnisses Arbeitslosengeld, wird der im Aufhebungsvertrag abgegoltene Resturlaub auf Ihren Arbeitslosengeldanspruch angerechnet, sodass Sie für die Dauer der restlichen Urlaubstage keine Zahlungen vom Arbeitsamt erhalten.

Grundsätzlich sollten Sie daher im Vorfeld ausrechnen, wie viele Urlaubstage Ihnen laut Arbeitsrecht noch zustehen. Schnell können sich Arbeitnehmer dabei allerdings verrechnen. Denn wenn Sie beispielsweise innerhalb der zweiten Jahreshälfte aus Ihrem Arbeitsverhältnis ausscheiden, haben Sie in der Regel den vollen Urlaubsanspruch für das laufende Jahr.

Beispiel: Sie haben laut Arbeitsrecht einen Anspruch auf 30 Urlaubstage im Jahr und haben zum 31.08.2016 einen Aufhebungsvertrag unterschrieben. Der Resturlaub bemisst sich aus den bereits genommenen Urlaubstagen und bezieht sich auf die vollen 30 Tage Urlaub. Haben Sie also bislang zehn Tage Urlaub genommen, steht Ihnen noch ein Resturlaub von 20 Tagen zu.

Scheiden Sie innerhalb der ersten Jahreshälfte aus dem Arbeitsverhältnis aus, bemisst sich der im Aufhebungsvertrag aufgeführte Resturlaub anteilig auf die Monate, die Sie bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses gearbeitet haben. Sie sollten in jedem Fall darauf achten, dass Sie im Aufhebungsvertrag Ihren Resturlaub vollumfänglich aufführen. Bestimmen Sie dazu bestenfalls auch ein Datum der Fälligkeit.

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Aufhebungsvertrag: Verfällt der Resturlaub?
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Über den Autor

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Jörg K.

Jörg hat Rechtswissenschaften an der Universität Passau studiert. Nachdem er Erfahrung in verschiedenen Verlagen gesammelt hat, stieß er 2019 zur Redaktion von arbeitsvertrag.org. In seinen Ratgebern befasst er sich mit verschiedenen Themen rund um Arbeitsrecht.

33 Gedanken zu „Aufhebungsvertrag: Verfällt der Resturlaub?

  1. Maureen

    Hallo, mein Freund hat mit seinem Ageber einen Aufhebungsvertrag zum 31.8.22 unterschrieben. Jetzt hat er wohl zuviel Urlaub genommen und es wurde ihn vom Lohn abgezogen, ist das richtig? Er hat laut Vertrag etc noch 5 Tage vom letzten Jahr und für das Jahr 2022 20Urlaubstag gesetzlich und 5Urlaubstage von denen noch extra laut vertrag. Im Internet finde ich nur das die das nicht machen dürfen, NUR wenn er sich den Urlaub erschlichen hätte.

  2. Rasoul

    hallo. Ich habe von 15.02.21 arbeitsunfall und seit 2004 ich arbeite in ein Firma. Bin ich jetzt krank und beim reha war schwere Unfall ellenbogen glenk gebrochen . Hat mich gekündigt und kündigenfrist bis ende Oktober habe ich resturlaub 2020 15arbeit Tage wollte mir nicht geben ist des rechtlich korrekt weil sagt muss ich bis 31.03 machen nachdem Zeitraum wird storniert.nach 17 Jahre bekomme kündigen in krank Zeit. Mit freundlichen Grüßen

  3. Alex

    Guten Tag,

    ich habe einen Aufhebungsvertrag unterschrieben, der besagt das mein letzter Arbeitstag am 31.08 ist.
    Nun wurde mir gesagt das ich 20 Tage urlaub noch habe bzw. mir zusteht ( habe 30 tage urlaub im Jahr ). Es wird gesagt es wird 2.5 Tage pro Monat gerechnet, sprich 8×2.5Tage=20Tage.
    Ich arbeite in meiner Firma schon 6Jahre ( mit Ausbildung ).

    Nun habe ich mich hier informiert, stehen mit also 30 Tage zu oder.

  4. Andrea

    Kann nicht genommener Urlaub, durch den neuen Arbeitgeber übernommen werden, wenn ich eine Urlaubsbescheinigung habe.

  5. Silvia

    Mein alter Arbeitgeber hat per Mail geschrieben, dass vor Eintritt in die Transfergesellschaft der Jahresresturlaub an die Firma zurück abgetreten wird.
    Es werden nur Überstundenkonten oder Freizeitstundenkonten ausgezahlt.

  6. Sebastian

    Guten Tag,
    in meinem Aufhebungsvertrag heißt es:

    „Der dem Arbeitnehmer noch zustehende Resturlaub wird auf die Zeit der Freistellung angerechnet“

    Ich bin bis 29.02.2020 bei meinem Arbeitgeber angestellt, ab 31.01.2020 freigestellt und habe in diesem Jahr noch keinen Urlaub eingereicht. Der mir lt. Arbeitsvertrag für die beiden Monate zustehende Urlaub beträgt 4,5 Tage. Zumindest 2 Tage für den Januar möchte ich gerne noch einreichen. Bin ich dazu berechtigt?

    Danke für eine schnelle Antwort!

  7. Ann-Kathrin

    Hallo,
    ich habe auf Grund einer Schwangerschaft Anfang 2016 ein Arbeitsverbot erhalten. Im August 2016 kam dann meine Tochter zur Welt. Aus diesem Zeitraum hätte nun noch nicht genommene Urlaubstage. Nach nun 3 Jahren Elternzeit ist es mir nicht mehr möglich in diesem Unternehmen zu arbeiten und ich habe um einen Aufhebungsvertrag gebeten. Dort steht drin das all meine Urlaubsansprüche verfallen. Nun ist meine Frage ob ich das Recht hätte mir die Urlaubstage aus 2016 auszahlen zu lassen.

    Vielen Dank!

  8. Pietro

    Guten Tag, habe einen Aufhebungsvertrag mit meinem Arbeitgeber unterschrieben, Grund dafür Entlassungen von mehreren Mitarbeiter in der Größe von 280 wegen Personalreduzierung. Ich arbeite seit 23 Jahren in diesen Betrieb wo 1200 Mitarbeiter beschäftigt sind. Ich habe eine Kündigungsfrist von 7-8 Monate unterschrieben im Juli 2019 bis 31.03.2020. Falls ich vorher einen neuen Arbeitgeber bevor die Frist abläuft habe, muss mir mein alter Arbeitgeber die restlichen Monate auszahlen?

  9. Meike

    Hallo, die Firma meines Freundes befindet sich in der Insolvenz. Er hat jetzt eine neue Stelle gefunden und der Insolvenzverwalter hat eingewilligt, auf 31.10. einen Aufhebungsvertrag zu erstellen.
    Was passiert mit dem restlichen Urlaub meines Freundes? Er hat noch 118 Tage Resturlaub…

    Danke für eine Antwort und viele Grüße

  10. MIRI

    Hallo, ich möchte meine Beschäftigung mit einem Aufhebungsvertrag kündigen. Ich bin aus der Probezeit und habe noch 15 Urlaubstage.
    Wenn ich die obenstehenden Informationen nun richtig verstanden habe, kann ich nun folgendes in den Aufhebungsvertrag schreiben(sinngemäß) :

    Ich kündige zum Monatsende xy und nehme vor Beendigung des Beschäftigenverhältnisses meinen Anspruch auf die restlichen 15 bezahlten Urlaubstage (von insgesamt 24) in Anspruch.

    VG

  11. Jürgen O.

    Bin seit 19 jahren im Betrieb,seit 5 jahren an einer anderen stelle im haus,jetzt möchte ich mich verändern,neuer Job,mus ich 5 Monate Kündigungsfrist einhalten oder geht es auch kürzer?
    Aufhebungsvertrag will betrieb nicht machen

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Jürgen O.,

      die vertragliche vereinbarte Kündigungsfrist ist einzuhalten, andernfalls kann eine Vertragsstrafe o. Ä. drohen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  12. Luise H.

    Interessant, dass eine Kündigung in der ersten Jahreshälfte anders gehandhabt wird als in der zweiten. Mein Resturlaub muss also entsprechend anteilig berechnet werden. Ich werde mich von einem Anwalt noch beraten lassen.

  13. A.S

    Habe einen Aufhebungsvertrag unterschrieben, welcher in einer Woche wirksam wird und ich in die Arbeitslosigkeit gerate.
    Was wäre wenn ich jetzt krank werden würde und fotlaufend krankgeschrieben werde?
    Muss die Krankenkasse weiter bezahlen?
    War schon auf dem Arbeitsamt und habe mich arbeitslos gemeldet.
    Habe keine Abfindung bekommen, arbeite erst seit einem Jahr in diesem Betrieb.
    Mir wurde nach einem halben Jahr, Probezeit, die Option sofortige Kündigung wegen Konjunkturschwäche oder durch den Aufhebungsvertrag ein halbes Jahr länger im Beschäftigungsverhältnis zu sein. Falls der Arbeitsmarkt sich stabilisiert hätte, wäre der Aufhebungs- vertrag null und nichtig geworden. Das ist aber nicht der Fall.
    Das Arbeitsamt hat mir auserdem mit einer Sperfrist von 12 Wochen gedroht.

  14. Christine

    Hallo, ich habe einen dienstvertrag von 1991.
    In diesem steht das bei nicht fristgerechte Kündigung der Urlaunsanspruch verfällt.
    Ich möchte einen Aufhebungsvertrag.
    Habe ich trotzdem Anspruch auf Urlaub. Wie ist das im Moment geregelt

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Christine,
      bitte wenden Sie sich ggf. an einen Rechtsanwalt. Dieser kann Ihre Frage genau beantworten und Ihnen sagen, welche Möglichkeit bzw. Vorgehensweise für Sie die günstigste ist. Wir hingegen bieten keine Rechtsberatung an und dürfen dies daher nicht.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  15. Lukas

    Hallo,

    mein Arbeitgeber will mit dem Aufhebungsvertrag bezwecken das ich auf meinen Resturlaub 2018 (4Tage) und meinen gesamten Urlaub 2019(28Tage) verzichte und ich ndiesen nicht nehmen kann aus betrieblichen Gründen. Eine Ausbezahlung sei nicht möglich.

    Ist das Gesetzeskonform?

    Vielen Dank für die Antwort.

    LG Lukas

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Lukas,
      bitte beachten Sie, dass wir keine Rechtsberatung anbieten. Wir dürfen aus diesem Grund keine rechtliche Einschätzung zu Einzelfallfragen vornehmen. Bitte lassen Sie den Sachverhalt ggf. von einem Anwalt prüfen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

      1. Jean

        Hallo
        Mein Arbeitsverhältnis endete am 23.12 durch einen Aufhebungsvertrag, im Vertrag wurde geregelt das mein Urlaub aus 3 Jahren ausbezahlt wird, wielange hat mein AG Zeit um dies auszubezahlen?

  16. Janine M.

    Ich bin seit über 5 Jahren in meinem Unternehmen angestellt. Ich habe im November einen neuen Arbeitsvertrag unterschrieben. Da ich leider sehr bescheidene Kündigungsfristen habe (2 Monate zum Quartalsende) und meine neue Arbeitsstelle ist schon längst zu besetzen ist (also der neue AG wartet auf mich!) habe ich daher meine aktuelle AG auf einen Aufhebungsvertrag angesprochen…

    Es heißt ihrerseits: „Ja, aber dann trete ich als AN alle meine Rechte ab!“ Also mein Resturlaub und meine Überstunden, kann ich nicht nehmen und mir auch nicht auszahlen lassen…
    Ist das wirklich rechtens??

  17. Dirk

    Kann eine, nach Kündigung, erfolgte Urlaubabgeltung und ein anschließender Vergleich mit Fortführung des Arbeitsverhältnisses unter Freistellung bis zur nächsten Kündigungsfrist dazu führen, dass das Gehalt mit der Urlaubsabgeltung verrechnet wird? Im Vergleich steht, das Resturlaubsansprüche mit dem Vergleich abgegolten sind. Jedoch besteht ein Resturlaubsanspruch nach der Urlaubsabgeltung doch nicht mehr?

  18. Martin P.

    Ich habe nach 25 Jahren einen Aufhebungsvertrag zum 30.11 gemacht .Ich besitze keinen Arbeitsvertrag ,da ich vor 25 Jahren per Handschlag eingestellt wurde.
    Muß ich bereits erhaltendes Urlaubsgeld anteilig zurückzahlen ?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Martin P.,

      wir raten Ihnen, sich bei einem Aufhebungsvertrag unbedingt den Rat von einem Anwalt für Arbeitsrecht einzuholen. Aufhebungsverträge gehen mit Vor- und Nachteilen einher, die sorgfältig gegeneinander abgewogen werden sollten. Es ist möglich, dass Sie das anteilige Urlaubsgeld zurückzahlen müssen, ohne Vereinbarung in einem Arbeitsvertrag ist dies jedoch schwer zu bewerten.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  19. Gorges michael

    Wenn beide parteien unterschrieben haben, si ch gegenseitig aus jeder pflicht des arbeitsvertrages entledigt zu haben. Besteht bestimmt kein anspruch mehr auf auszahlung des urlausgeldes, oder?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Gorges michael,

      wir sind nicht befugt, Vertragsklauseln zu interpretieren. Sie legen das Dokument am besten einem Anwalt für Arbeitsrecht vor. Dieser kann beurteilen, ob und inwiefern diese wirksam ist.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  20. Desiree H.

    Hallo,
    ich bin Auszubildende im 3. Ausbildungsjahr und werde meine Ausbildung in einem anderen Unternehmen fortsetzen, also den Ausbildungsbetrieb wechseln. Mein jetziges Ausbildungsverhältnis endet zum 14.9.18 und das neue beginnt zum 15.9.18. Mir würden rein theoretisch noch 3 Urlaubstage zustehen (3 von 20).
    Habe ich ein Recht darauf, den Resturlaub in Anspruch zu nehmen? Oder bemisst sich der im Aufhebungsvertrag aufgeführte Resturlaub anteilig auf die Monate, die ich bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses gearbeitet habe?

    Vielen Dank im Voraus
    MfG
    Desiree

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Desiree H.,

      da wir den Aufhebungsvertrag nicht kennen, können wir uns zu Ihrem Anliegen nicht äußern. Bitte wenden Sie sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  21. Kai

    Hallo,

    ich bin seit geraumer Zeit krankgeschrieben und habe mich nun mit meinem Arbeitgeber auf einen Aufhebungsvertrag verständigt. Mit steht noch Resturlaub zu. Ist es zulässig im Rahmen des Aufhebungsvertrags hierauf zu verzichten?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Kai,

      wie im Ratgeber erklärt, können Sie im Aufhebungsvertrag auf den Resturlaub verzichten.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  22. Sabine

    Mein Aufhebungsvertrag beinhaltet die Formulierung: „Beide Parteien sind sich einig, dass sämtliche gegenseitigen Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis mit Beendigung abgegolten sind.“. Meinen Antrag auf Urlaubsabgeltung habe ich nach Unterzeichnung der Aufhebungsvertrages, aber noch vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses gestellt. Der Arbeitgeber beruft sich auf orbigen Paragraphen und folgert, dass mir keine Abgeltung zustehen würde. Ist das rechtens?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Sabine,
      wir können und dürfen keine individuellen vertraglichen Regelungen auf ihre Wirksamkeit prüfen, weil dies eine Rechtsberatung darstellt. Bitte wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen gegebenenfalls an einen Anwalt.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  23. Karin

    Ich habe, um mein Arbeitsverhältnis so schnell wie möglich zu beenden, einen Auflösungsvertrag unterschrieben. Da das Arbeitsverhältnis nur noch 1 Monat dauerte, ich aber mehr Urlaub hatte, konnte ich meinen gesamten Urlaub nicht mehr nehmen (nur die 20 Tage). Es blieben 14 Tage Urlaub übrig und 35 Überstunden. Das Personalbüro hat mir nun eine E-Mail geschrieben, dass ich verpflichtet bin, meinen gesamten Urlaub vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu nehmen. Da ich das nicht getan habe, wird er nicht ausbezahlt. Die Überstunden hätte mein Vorgesetzter anordnen müssen. Da dies nicht geschehen ist, werden die Überstunden auch nicht ausbezahlt. Im Arbeitsvertrag stehet nichts davon. Ich arbeite im öffentlichen Dienst. Ist es wirklich rechtens, mir die verbleibenden Urlaubstage/Überstunden nicht abzugelten?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Karin,

      in der Regel ist der Arbeitgeber verpflichtet, die Resturlaubstage finanziell auszugleichen, sollte die Zeit bis zum Beendigungszeitpunkt des Arbeitsverhältnisses nicht mehr ausreichen, um diese zu nehmen. Bei Zweifeln können Sie einen Anwalt für Arbeitsrecht konsultieren.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

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