Überstundenabbau – wie dürfen Sie Mehrarbeit ausgleichen?

Von arbeitsvertrag.org, letzte Aktualisierung am: 5. Mai 2023

Das Arbeitszeitgesetz sieht für Überstunden einen Freizeitausgleich vor.
Das Arbeitszeitgesetz sieht für Überstunden einen Freizeitausgleich vor.

Ist die Auftragslage im Unternehmen, in dem Sie arbeiten gut, kann der Arbeitgeber sich dazu entschließen, Ihnen Mehrarbeit anzuordnen. Schließlich würde ihm sonst eine ganze Menge Geld entgehen.

Daraus darf jedoch nicht die Regel werden, schließlich haben Sie vor Antritt des Beschäftigungsverhältnisses häufig schriftlich einen Arbeitsvertrag abgeschlossen. In diesem einigten Sie sich mit Ihrem Chef darauf, wie viele Stunden am Tag und in der Woche Sie mit Arbeit zubringen müssen.

Im Arbeitsvertrag sind die Rechte und Pflichten der Vertragspartner schwarz auf weiß festgehalten. Dazu gehört nicht nur der Umfang der Arbeitszeit, sondern auch der Anspruch auf Urlaub und wie hoch die Vergütung für die abgelieferte Leistung ausfällt.

Kompaktwissen: Überstundenabbau

Müssen Arbeitnehmer stets eine Vergütung für gemachte Überstunden erhalten?

Nein, Überstunden dürfen sowohl durch eine entsprechende Vergütung als auch durch einen Freizeitausgleich abgebaut werden.

Wer entscheidet, wann der Überstundenabbau durch Freizeit stattfindet?

Wann Arbeitnehmer ihre Überstunden „abfeiern“ dürfen, entscheidet grundsätzlich der Arbeitgeber. Dabei muss er sich jedoch mit seinen Mitarbeitern absprechen.

Handelt es sich sozusagen um Urlaub, wenn Sie Überstunden durch Freizeit abbauen?

Nein, der Überstundenabbau durch Freizeit ist nicht als Urlaub anzusehen. Erkranken Sie beispielsweise während des Abbaus, werden Ihnen die jeweiligen Tage nicht, wie es beim Urlaub der Fall ist, gutgeschrieben, sondern sie verfallen.

Der Überstundenabbau – was das Arbeitsrecht dazu sagt

Darf der Arbeitgeber vorgeben, wann Sie Überstunden abfeiern müssen? Das Anordnen ist rechtens.
Darf der Arbeitgeber vorgeben, wann Sie Überstunden abfeiern müssen? Das Anordnen ist rechtens.

Wie viele Stunden Arbeitnehmer pro Tag arbeiten dürfen, ergibt sich aus dem Arbeitszeitgesetz. Es hält fest, dass die regelmäßige Arbeitszeit bei acht Stunden am Tag liegt.

Dabei gilt der Samstag unter Umständen als regulärer Werktag.

Prinzipiell ist eine Ausweitung auf bis zu maximal zehn Stunden am Tag zulässig, wenn innerhalb der folgenden sechs Monate bzw. 24 Wochen im Durchschnitt die Achtstundenregelung wieder eingehalten wird (§ 3 Arbeitszeitgesetz – ArbZG).

Überstunden im Freizeitausgleich abbauen

Haben Arbeitnehmer Plusstunden angesammelt, kann der Arbeitgeber sich dazu entschließen, diese Überstunden abbummeln zu lassen. Das bedeutet: Über den laut Arbeitsrecht bestehenden Jahresurlaubsanspruch hinaus, erhalten die Mitarbeiter mehr Freizeit, um sich von der geleisteten Mehrarbeit zu erholen.

Achtung: Angehäufte Überstunden mit Freizeitausgleich abbauen? Laut Arbeitsrecht ist das nur erlaubt, wenn sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer hierauf im Arbeitsvertrag geeinigt haben. Auch ein Tarifvertrag kann derlei Regelungen enthalten.

Grundsätzlich ist demnach mit geltendem Recht vereinbar, dass – wenn kein Überstundenabbau durch ein Mehr an Freizeit in den nächsten sechs Monaten möglich ist oder mehr als 10 Stunden am Tag geschuftet werden soll – Sie das Leisten von Überstunden verweigern können.

Sie können als Arbeitnehmer einen Antrag auf Überstunden abfeiern; stellen.
Sie können als Arbeitnehmer einen Antrag auf „Überstunden abfeiern“ stellen.

In vielen Unternehmen ist der Abbau von Überstunden genau geregelt. Häufig existieren bestimmte Vorgaben, wie viele Stunden überhaupt angesammelt werden dürfen. Wann Sie Überstunden abfeiern müssen, hängt häufig vom Arbeitgeber ab. Er darf den Zeitpunkt bestimmen.

So hat es das Bundesarbeitsgericht in einem seiner Urteile festgehalten (Az. 9 AZR 433/08).

Der Arbeitnehmer kann gemäß Arbeitsrecht die Überstunden also nicht abbauen zu einem Zeitpunkt, der allein ihm passt. Anders sieht es aus, wenn hierzu Absprachen oder anderweitige Regelungen bestehen.

Überstundenabbau mittels Bezahlung – ist das erlaubt?

Überstunden abfeiern können Sie nicht nur durch zusätzliche Freizeit. Eine andere Option besteht darin, den Überstundenabbau durch Vergütung der geleisteten Mehrarbeit vorzunehmen. Sie werden also für die Plusstunden bezahlt.

Befinden Sie sich in einer Ausbildung, ist im Berufsbildungsgesetz (BBiG) festgehalten, dass Sie in einem solchen Fall einen Vergütungsanspruch haben. Paragraf 17 führt hierzu in Absatz 3 aus:

Eine über die vereinbarte regelmäßige tägliche Ausbildungszeit hinausgehende Beschäftigung ist besonders zu vergüten oder durch entsprechende Freizeit auszugleichen.“

Und wie sieht es bei regulären Arbeitnehmern aus? Müssen Sie Überstunden abfeiern oder ist Auszahlen eine Möglichkeit? Hat der Chef die Plusstunden angeordnet, können Sie prinzipiell die Auszahlung verlangen. Unter Umständen erhalten Arbeitnehmer sogar einen Zuschlag für das Mehr an Arbeit. Dieser ist jedoch nicht rechtlich verbrieft, sofern es nicht in der Nacht zu Mehrarbeit kommt.

Fragen zum Überstundenabbau? Ein Rechtsanwalt hilft weiter

Der Überstundenabbau kann durch Auszahlung erfolgen.
Der Überstundenabbau kann durch Auszahlung erfolgen.

Ob Sie Zuschläge für Plusstunden erhalten, geht aus Ihrem Arbeitsvertrag oder einem zutreffenden Tarifvertrag hervor.

Bei Fragen und Unklarheiten können Sie sich immer an einen Rechtsanwalt wenden. Gerade ein Fachanwalt kann in diesem Gebiet eine Menge Erfahrung vorweisen und Ihnen mit Rat und Tat zur Seite stehen.

Welcher Anwalt für Sie der richtige ist, finden Sie heraus, indem Sie sich im Freundes- und Bekanntenkreis umhören. So manch einer hatte bereits in der Vergangenheit ebenfalls Bedarf und kann Sie an einen guten Rechtsbeistand verweisen. Machen Sie sich selbst auf die Suche, achten Sie auf den Fachanwaltstitel „Arbeitsrecht“. Er wird nur an jene verliehen, die bereits einige Erfahrung vorweisen können.

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Überstundenabbau – wie dürfen Sie Mehrarbeit ausgleichen?
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172 Gedanken zu „Überstundenabbau – wie dürfen Sie Mehrarbeit ausgleichen?

  1. Simone H.

    hallo eine Frage ich habe 50 Überstunden und wollte fragen wieviel ich jetzt zeitausgleich habe, bei uns wird das in Freizeit geregelt. Lg simone und ich würde mich über eine Nachricht freuen.

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Simone,
      wurden Ihre Überstunden angeordnet, können Sie bei entsprechender Formulierung im Arbeitsvertrag auf den vollen Zeitausgleich bestehen. Beachten Sie, ob und welche Ausschlussfristen vereinbart wurden.
      Das Arbeitsvertrag.org-Team

        1. arbeitsvertrag.org

          Hallo Simone,
          Sie haben bereits selbst gesagt, dass es bei Ihnen die Abgeltung für Überstunden durch Freizeit vorgenommen wird. Sollten Zweifel bestehen, schauen sie in Ihrem Arbeitsvertrag, wie das dort genau geregelt ist. Denn darauf sollten sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer im Arbeitsvertrag geeinigt haben. Auch ein Tarifvertrag kann dahingehend gelten.
          Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

        2. Jethro S.

          Ich habe keine Überstunden, doch der Arbeitgeber hat angeordnet eine Woche gleitzeit zu nehmen weil die keine Arbeitfür mich haben, dass heißt ich habe jetzt minus 40 Stunden auf meinem zeitkonto. Darf der Arbeitgeber das, weil ich hab ja ein Vertrag unterschrieben in dem steht, dass er mir für die Woche genug Arbeit gibt, dass ich auf meine 40 Stunden komme.

    2. Christoph

      Guten Tag,

      in meinem Arbeitsvertrag steht bzgl. Überstunden: „Gegenfalls anfallende Überstunden werden durch entsprechende Freizeit in Absprache mit dem Unternehmen abgegolten.“ .

      Ich habe vor kurzem ca. 40 Überstunden angesammelt, mein Arbeitgeber möchte mir aber nur 16h als Zeitausgleich geben. Anscheinend gibt es eine Unternehmensregelung welche die Kompensation berechnet. Da aber darüber nichts in meinem Arbeitsvertrag steht frage ich mich ob diese Form der Kompensation gültig ist?

      Vielen Dank für Ihre Hilfe!

      1. arbeitsvertrag.org

        Hallo Christoph,
        die grundsätzlichen gesetzlichen Regelungen zum Überstundenabbau können Sie in unserem Ratgeber nachlesen. Die Frage, wie der Ausgleich von Überstunden erfolgt, kann z. B. vertraglich geregelt sein oder sich aus einer Betriebsvereinbarung ergeben.
        Zu Ihren weiteren Fragen, die Ihren konkreten Fall betreffen, wenden Sie sich bitte an einen Anwalt.

        Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

    3. Marcel K.

      Sehr geehrte Damen und Herren,

      ich hab da mal eine Frage. Mein Arbeitgeber möchte das ich an internen Seminaren teilnehme, hierbei werden mir pro Tag 8 Überstunden von meinem Zeitkonto abgezogen. Das Seminar geht über zwei Tage, somit kostet mich dieses interne Seminar 16 Stunden meiner erarbeiteten Überstunden. Das sehe ich nicht ein.
      Können Sie mir sagen, ob dieser Vorgang rechtens ist?

      1. arbeitsvertrag.org

        Hallo Marcel K.,
        bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir keine Rechtsberatung anbieten und daher auch nicht beurteilen dürfen, was im Einzelfall rechtens ist. Diese Frage kann Ihnen ein Anwalt beantworten.

        Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

    4. Giulia C.

      Hallo,

      in meinem Arbeitsvertrag steht, das ich Überstunden als Freizeitausgleich nehmen kann.
      Nun habe ich im Jahr 2016 und 2017 weit über 220 Überstunden angesammelt. Wir haben keinen Tarifvertrag und auch keine Zeitliche Regelung im Vertrag zu wann diese abgegolten werden müssen. Kann ich für diese Stunden noch Anspruch nehmen oder sind diese bereits verfallen?

      Besten Dank für Ihre Hilfe

  2. Hagen T.

    Hallo Zusammen,

    ich habe folgende Frage:
    Geleistete Überstunden werden nicht mehr ausgezahlt und Abbau von Überstunden ist bedingt durch die dünne Personaldecke selten bis nie möglich.

    In welchem Zeitraum muss der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer die Möglichkeit einräumen die geleisteten Überstunden abbauen zu können ?

    Vielen Dank für eine kurzfristige Rückmeldung.

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Hagen,
      ein Anspruch, zu bestimmten Zeiten die Überstunden abzubauen, besteht nicht. Hier sind individuelle Regelungen zu treffen. Möglicherweise regelt dies jedoch auch ein Tarifvertrag oder eine betriebliche Vereinbarung. Gibt es einen Betriebsrat, setzen Sie sich mit diesem in Kontakt.
      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

      1. Heike S.

        der Anspruch,die Ü-Std. zu bestimmten Zeiten abzubauen,besteht also nicht,aber muß ich es erlauben,daß mein Freizeitausgleich mir zudiktiert wird?

        1. arbeitsvertrag.org

          Hallo Heike,

          genau, in der Regel obliegt es dem Arbeitgeber, zu bestimmen, wann Überstunden abzubauen sind. Dieser sollte allerdings bestenfalls auch auf die Bedürfnisse des Arbeitnehmers eingehen.

          Ihr Team von arbeitsvertrag.org

  3. Heinrich L.

    Hallo, mein Arbeitgeber möchte die Regelung zum abfeiern von Überstunden ändern. Allen Arbeitnehmern im Betrieb (auch den Teilzeitkräften) wird demnächst die Wochenarbeitszeit über eine 5 Tage Woche gemittelt. Das heißt wenn ich 35 Stunden pro Woche arbeite, wird eine fiktive 7 Stunden Soll Arbeitszeit in der Zeiterfassung vorgegeben, auch wenn ich tatsächlich an einem der Tage kürzer (z.B. 6 Stunden) und einem der anderen Tag länger (z.B. 8 Stunden) arbeite. Möchte ich nun Überstunden an dem Tag abbauen an dem ich kürzer arbeite und habe an dem Tag an dem ich länger arbeite auch noch einen Urlaubstag, wertet der Arbeitgeber jedoch die fiktive Soll-Arbeitzeit von 7 Stunden, so dass ich eine Minusstunde mache, obwohl ich „Über“stunden abfeiere. Ist das mit dem Arbeitsrecht vereinbarr?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Heinrich,
      wann Überstunden abgebaut werden, ist gesetzlich nicht vorgeschrieben. Sie haben auch keinen Anspruch darauf, zu einem bestimmten Zeitpunkt dies zu tun. Dei Regelungen sind individuell zu treffen.
      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  4. ka

    Hallo,

    ich habe folgende Frage,

    seit ich aus meiner elternzeit zurück bin, arbeite ich im schnitt nur noch 140 std. statt 169 im monat.
    was mit meiner arbeitgeberin auch besprochen ist, da ich mit rund 400 angesammelten überstunden wieder ins berufsleben zurückgekommen bin. Ich baue dieses überstundenkonto somit täglich um ein paar stunden ab.
    Ich habe nach der elternzeit auch mehr lohn erhalten ( gehaltserhöhung), was aber nicht in meinem arbeitsvertrag steht, also nur durch meine lohnabrechnungen ersichtlich ist.
    nun habe ich noch gute 200 überstunden über und habe mit meiner chefin vereinbart, nachdem diese abgegolden sind nur noch 100 stunden im monat arbeiten zu wollen.
    allerderdings rief sie mich gestern an und sagte mir, dass sie den änderungsvertrag auf 100 stunden nun schon ab märz diesen jahres machen wolle, obwohl ich noch so viel überstunden habe.
    ich möchte diesen vertrag ehrlich gesagt noch nicht im märzt unterzeichnen, weil einfach ne andere absprache war und ich den vollen lohn auch noch ein paar monate fest eingerechnet habe.+
    was kann ich denn jetzt dagegen tun?

    wichtig ist wohl noch :

    als ich diese überstunden gemacht habe, war ich in einer führungsposition,
    die ich nun freiwillig abgegeben habe aus zeitgründen.
    von daher denke ich, dass diese überstunden auch an wertigkeit verlieren, wenn ich in den 100-stunden-vertrag gehe, BEVOR ich all die überstunden abgebaut habe.

    liebe Grüße

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo ka,
      leider ist es uns nicht erlaubt, eine Rechtsberatung zu erteilen, da dies in Deutschland den Anwälten vorbehalten ist. Wir würden Ihnen daher empfehlen, mit einem Anwalt Kontakt aufzunehmen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  5. A.T.

    Hallo,

    ich habe einen Arbeitsvertrag bekommen mit folgender Klausel:

    „Die Parteien sind sich darüber einig, dass der Mitarbeiter bis zu einer Anzahl von 15 Überstunden pro Monat pro voller geleisteter Stunde eine halbe Stunde Freizeitausgleich erhält. Für darüber hinausgehende Überstunden erhält der Mitarbeiter eine volle Stunde Freizeitausgleich angerechnet. “

    Ist das rechtens geleistete Mehrarbeit nicht voll anzurechnen?

    Vielen Dank

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo A.T.,
      bei dieser Regelung würden Sie mehr Arbeit leisten, als Ihnen letztendlich bezahlt bzw. als Freizeitausgleich gewährt wird. Wir würden Ihnen empfehlen, einen Anwalt für Arbeitsrecht aufzusuchen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  6. Ingrid

    Hallo A.T
    arbeite in 2Schichten auch am Wochenende, es fallen dabei immer Überstunden an ,da wir oft unterbesetzt sind im Bereich der Altenpflege ,so daß sich dadurch ,weil wir auch 7 Tage hintereinander arbeiten
    (8 Std. an einem Tag) manchmal viele Überstunden sammeln,, die wir durch Freizeittage ausgeglichen bekommen,was auch in Ordnung ist.Ist es auch rechtens ,wenn dieser Ausgleich ,so stattfindert das ich in der Spätschicht 2 Stunden später anfangen muß ? Ich habe ja schließlich auch immer volle Tage dafür gearbeitet

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Ingrid,

      grundsätzlich kann der Arbeitgeber den Zeitpunkt des Freizeitausgleiches bestimmen. Solange Sie alle Überstunden ausgleichen können, ist dies rechtens.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  7. Leni

    Hallo,

    Ich arbeite in einem Autohaus. Hier finden mehrmals im Jahr Sonderschauen statt. 2 Sonderschauen im Jahr verbietet uns allerdings der Arbeitgeber die Überstunden abzubummeln noch wird uns dafür ein Lohnausgleich gezahlt. Die Begründung vom Arbeitgeber heißt: „Die Sonderschau wird ja vom Hersteller angeordnet“, daher dürfen wir erst ab 2 Sonderschauen pro Jahr Überstunden aufschreiben.

    Ist das zulässig oder kann man sich dagegen wehren?

    Vielen Dank im Vorraus.

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Leni,

      Ein Anwalt für Arbeitsrecht kann Ihnen helfen, für Ihr Recht einzutreten. Gibt es einen Betriebsrat, können Sie sich zunächst aber auch an diesen wenden.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  8. Maria

    Hallo,

    ich meinem Arbeitsvertrag eine 40 Sunden Woche festgelegt. Da zurzeit viele Aufträge da sind, und es noch mehr werden, will mein Arbeitgeber die Arbeitszeit unbefristete auf 50 Stunden die Woche erhöhen. Also 10 Überstunden pro Woche die ausbezahlt werden.
    Aufgeteilt in 5 Stunden am Samstag und die die anderen 5 Stunden über die Woche.

    Wie ist das mit dem Gesetz vereinbar? Wie ist das mit der maximal Arbeitszeit von 48 Stunden pro Woche. Gibt es ein Paragraph in dem das genau steht.
    Wie ist das mit dem ausbezahlen? Kann mein Chef das anordnen? Gibt es die Möglichkeit dass ich Überstunden sammle und zu einem späteren Zeitpunkt abfeiere?

    Grüße

    Maria

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Maria,

      grundsätzlich haben Sie das Recht, Überstunden ausbezahlt zu bekommen oder diese in Form von Freizeit „abzufeiern“. Hier gilt zunächst das, was in Ihrem Arbeitsvertrag steht. Ansonsten müssen Sie die Art der Vergütung mit Ihrem Vorgesetzten klären.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  9. D. W.

    Hallo allerseits,

    Ich arbeite 6 Tage die Woche: Mittwoch und Samstags je 4 Stunden, an den restlichen Tagen 8. Beim Überstundenabbau behauptet nun die Geschäftsleitung, dass ich um einen Samstag frei zu bekommen 8 und nicht 4 Überstunden „einlösen“ muss. Die Begründung: Es handelt sich ja um einen ganzen Urlaubstag. Ist das so korrekt? Vielen Dank im Vorraus.

  10. Jess

    Hallo,
    meine Frage bezieht sich auf Überstunden und Kündigung.
    Ich habe ca 140-150 Überstunden und will demnächst kündigen, da ich auch noch Resturlaub habe würde ich gerne das ganze in Dienstfrei umwandeln. Muß mein Arbeitgeber dem zustimmen und mir die freien Tage genemigen?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Jess,

      hier gelten die Überstundenregelungen in Ihrem Arbeitsvertrag. Ist dort der Freizeitausgleich vermerkt, können Sie diese Option nutzen. Andernfalls muss Ihr Arbeitgeber Ihnen die Überstunden auszahlen.

      Ihr Team von arbeitsvertrag.org

      1. Johann

        Hallo,

        mein AG verlangt bei Überstundenabbau, telefonisch erreichbar zu sein, für den Fall das man in der Firma gebraucht wird. Bedeudet, wen ich für eine Woche vom AG auf Überstundenabbau laut Dienstplan eingeteilt bin, kann ich nicht verreisen, da ich bei Bedarf jederzeit einsatzbereit sein muß. Ist diese Vogehensweise des AG erlaubt?

  11. Frederic

    Guten Tag,

    Ich arbeite in einem Saison-Restaurant-Betrieb und habe sehr viele Überstunden, Überzeit, Guttage und Urlaubstage aufgebaut (Sommer 2016 bis Vertragsende Sommer 2017).
    Um Kosten zu sparen möchte der Eigentümer zunächst die Überzeit abbauen (in Urlaubsform), und dann die Überstunden und die Urlaubstage (auch Resturlaub aus dem vergangenen Jahr) ausbezahlen.

    Meine Frage: Muss nicht zunächst der „alte“ Urlaub und die „alten“ Überstunden abgebaut werden, bevor die Überzeit aus dem neuen Jahr abgebaut bzw. ausgezahlt werden muss? Hier würde ich ja normalerweise einen 25%igen Zuschlag erhalten.

    Vielen Dank für Ihre Antwort.

    Frederic

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Frederic,

      Überstunden werden für gewöhnlich alle auf einem Arbeitszeitkonto gesammelt und von dort aus abgebaut. Hier gelten die Klauseln in Ihrem Arbeitsvertrag, welche diesen Aspekt regeln. Zuschläge, die Ihnen vertraglich zugesichert sind, sollten natürlich eingehalten werden, wenn es zu Auszahlungen kommt.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  12. Kerstin T.

    Guten Tag!
    Es wurde bestimmt schon oft gefragt….
    Wenn im Dienstplan Überstundenfrei eingeplant ist, darf dann kurzfristig der Dienstplan geändert werden und das Überstundenfrei gestrichen werden? Muss man in dem Fall immer Abrufbereit sein? Hierzu steht nichts in meinem Arbeitsvertrag. Gibt es dazu ein Gesetz?
    MfG

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Kerstin,

      normalerweise muss ein Arbeitnehmer mindestens vier Tage vorher über den genauen Dienstplan Bescheid wissen. Nur eine konkrete Notlage rechtfertigt eine kurzfristigere Änderung des Dienstplans. Ist keine Rufbereitschaft im Arbeitsvertrag vereinbart, muss ein Arbeitnehmer diese dann normalerweise auch nicht leisten.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  13. Denis

    Guten Tag,

    Inwiefern müssen Ferientage vor Überstunden genommen warden? In unserem Arbeitsvertrag steht, dass eine Anhäufung bzw. eine Zeitspanne bis 75 Stunden durch den Arbeitgeber angeordnet warden kann. Da mit dieser „Überzeit“ entsprechende Brückentage etc. wieder kompensiert warden müssen. Die Frage ist jetzt. Muss ich zuerst Überzeit abbauen oder Ferientage nehmen?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Denis,

      grundsätzlich liegt es im Ermessen des Arbeitgebers, festzulegen, wann Überstunden vom Arbeitnehmer abgebaut werden müssen. Ob zuerst Urlaub oder Überstunden genommen werden müssen, ist normalerweise im Arbeitsvertrag geregelt.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  14. Estefania l.

    Guten Abend, mein Chef möchte dass wir ihm eine private Nummer von uns hinterlassen, damit er uns im Notfall erreichen kann um uns aus dem Überstunden-Frei holen kann. Das bedeutet für mich, dass ich z.B nicht weiter weg fahren kann. Kann er das so machen?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Estefania,

      grundsätzlich darf Ihr Chef Sie aus einem Urlaub nur in dringenden betrieblichen Notfällen zurückholen, also beispielsweise, wenn dieser kurz vor der Insolvenz steht, alle Mitarbeiter krank geworden sind o.ä. Das ist allerdings wirklich nur ein Ausnahmefall. Sollte ein solcher Grund vorliegen, müssen Ihnen allerdings jegliche Aufwendungen erstattet werden, also z. B. Stornierungsgebühren.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  15. Meike

    Hallo,
    Mein Chef hat mir mündlich das frei bestätigt.
    Nach besagtem frei weis er angeblich davon nichts mehr und mahnt mich ab.
    Ist dies so rechtens?

    Vielen Dank

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Meike,

      grundsätzlich kann auch eine mündliche Vereinbarung gültig sein, allerdings kann es schwierig sein, diese Absprache später zu beweisen, wenn es keine Zeugen oder eine zusätzliche schriftliche Vereinbarung dazu gibt. Wenden Sie sich deshalb bitte an einen Anwalt für Arbeitsrecht, um Ihr Problem zu klären.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  16. Kathi

    Hallo,

    Mein Chef hat mir bereits im Januar schriftlich den Freizeitausgleich für beide Pfingstwochen bestätigt. Jetzt hat er mich in dem neuen Plan an den letzten 2 Tagen ( sprich Freitag und Samstag) eingeteilt. Ich habe 1 Schulpflichtiges Kind zuhause dass ja auch Ferien hat. Muss ich an den Tagen in die Arbeit gehen oder habe ich aufgrund der Bestätigung irgendwelche Rechte?
    Vielen Dank

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Kathi,

      normalerweise kann Ihr Arbeitgeber Ihren Urlaub nur verschieben bzw. zurücknehmen, wenn ein wichtiger, betrieblicher Grund hierfür vorliegt. Dies ist in Absatz 1 § 7 des Bundesurlaubsgesetzes geregelt. Besonders dann, wenn Sie sich um ein Kind kümmern müssen, ist die Rücknahme normalerweise nicht ohne Weiteres möglich. Besprechen Sie Ihre Situation aus diesem Grund noch einmal mit Ihrem Arbeitgeber.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  17. Tim K.

    Hallo, wie ist das geregelt mit Überstunden?
    Dürfen diese einfach ausbezahlt werden ohne zu fragen oder muss dies erst mit dem Arbeitnehmer abgeklärt werden?

    MfG
    Tim

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Tim,

      es kommt darauf an, was in Ihrem Arbeitsvertrag steht. Sind hierzu keine Regelungen vorgesehen, entlohnt der Arbeitgeber diese. Wünschen Sie einen Freizeitausgleich, müssen Sie dies mit Ihrem Arbeitgeber besprechen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  18. Johanna

    Hallo,
    erst möchte ich mich entschuldigen für mein Deutsch.
    Leider selber kann ich nicht gut schreiben deswegen brauche ich eure Hilfe.
    Ich habe von ein Paar Tagen eine Kündigung bekommen.
    Ich habe von letzten Jahr viel Überstunden (ca.7 Tage).
    Jetzt möchte ich für diese Tage Freizeit nehmen.
    Das ich jetzt krankgeschrieben bin muss ich dem Chef schriftlich schreiben, dass er meine Überstunden ausrechnen soll und wenn es möglich ist mir als Urlaub oder Freizeit schreiben soll.
    Kann mir jemand helfen wie ich dieser Schreib formulieren soll ?
    Vielen Dank im Voraus.

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Johanna,

      wenden Sie sich am besten an einen Anwalt, der Ihnen bei der Formulierung hilft.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  19. Taner D.

    Guten Tag,
    darf ein Chef einem festen Vollzeitmitarbeiter die Überstunden abbauen lassen wie er will? Also nicht tageweise,sondern täglich weniger Arbeitsstunden.Vertraglich ist nichts festgelegt.
    Vielen Dank schon im Voraus.

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Taner,

      wenn dies vertraglich nicht festgelegt ist und Sie auf der Arbeit dringend benötigt werden, ist dies eine gängige Praxis.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  20. Sanbdra F.

    Hallo
    mein Freund hat einen Teilzeitvertrag in der ambulanten Altenpflege. Er arbeitet dort immer eine Woche durchgehend und hat danach normalerweise eine Woche frei. Nun hat er Überstunden angehäuft, welche er zusättzlich zu seiner freien Woche abfeiern darf (das „überstundenfrei wurde bereits für einen bestimmten Zeitraum festgelegt) Nun hat sein Arbeitgeber nicht nur das Überstundenfrei gestrichen, sondern den Dienstplan so geändert, dass er den kompletten nächsten Monat durchgehend arbeiten soll mit nur zwischendurch mal einem Tag Freizeit.
    Ist das rechtens? Kann der Arbeitgeber ihn so einteilen UND das Überstundenfrei streichen, obwohl er nur einen 20 Stundenvertrag hat? Dieses kommt nun schon zum zweiten Mal vor. Vergangenen Winter hat er 3 Monate durchgehend gearbeitet.

    Vielen Dank im Voraus
    San

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Sanbdra,

      in diesem Fall sollte Ihr Freund unbedingt einen Anwalt aufsuchen und den Sachverhalt überprüfen lassen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  21. Sam

    Hallo,

    wie schaut es aus wenn man Überstunden außerhalb der Regelarbeitszeit am Sonntag machen muss.
    Normalerweise bekommt mann ja 100% Zuschläge hinzu. Wenn der Arbeitgeber nun sagt ich soll mir den Freizeitausgleich holen bekomme ich da mehr stunden drauf?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Sam,

      bitte wenden Sie sie sich mit Ihrer Frage an einer Anwalt. Er kann z. B. Ihren Arbeitsvertrag entsprechend prüfen und Ihnen sagen, welche Ansprüche Ihnen zustehen. Wir sind zu dieser Rechtsberatung nicht befugt.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  22. Jürgen

    Hallo
    Gesetzt den Fall, ich habe einen Monat mit 168 Sollstunden ( 2×7 Tage a 12 Std. ) und nehme in diesem Monat 5 Tage bezahlten Urlaub a 8 Std. noch dazu, käme ich auf eine Iststundenzeit von 208 Std., sprich ich hätte dann 40 Überstd. in diesem Monat. Darf der Arbeitgeber mir die Anrechnung der 40 Std. auf mein Überstundenkonto verweigern, mit der Begründung, die Urlaubstage seien ja schon vergütet und könnten somit nicht zusätzlich auf mein Überstundenkonto wandern?

    Vielen Dank im Voraus
    Jürgen

  23. leyla

    hallo liege im krankenhaus mein chef hat mir angeboten meine überstd im krankenhaus abzufeiern damit ich kein krankmeld abgebe und er geld sparen kann ist das gesetzlich erlaubt darf er mir mit sowas ankommen ich freue nich auf rückmeldung

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Leyla,
      ob Sie eine Krankmeldung abgeben oder nicht steht Ihnen frei. Ihr Arbeitgeber darf jedoch keine Überstunden verrechnen, wenn eine Krankschreibung vorliegt.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  24. Susan

    Hallo,

    in meinem Arbeitsvertrag steht nur, dass Überstunden „im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen“ zu leisten sind. Es fallen regelmäßig welche an und ich habe sie seit Jahren aufgrund jeweils mündlicher Vereinbarungen in Freizeit umgewandelt. Nun hätte mein Chef generell mehr Arbeit für mich und würde mir die Stunden lieber bezahlen. Was kann ich tun, wenn mir meine Freizeit wichtiger ist? Habe ich über den Versuch einer gemeinsamen Einigung hinaus vielleicht eine Art Gewohnheitsrecht?

    Herzlichen Dank, S.

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Susan,
      auch mit Überstunden darf die Arbeitszeit in 6 Monaten nicht über 8 Stunden pro Tag liegen bzw. die vereinbarte Stundenzahl überschreiten. Ansonsten ist eine Anpassung des Arbeitsvertrages nötig, die nur einvernehmlich stattfinden kann.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  25. Carmen

    Meine Frage: Habe seit Juli 2017 350 Überstunden angesammelt auf Grund von Personalmangel und Krankheit. Ich bin für nächste Woche mit Nachtdienst lt. Dienstplan geplant.Gestern teilte mir mein AG mit, das ich die ND nicht machen soll und Stunden abbauen. Ist er dazu berechtigt,mir 4 Tage vor Dienstantritt das anzuordnen? Ist nicht der Dienstplan bindend?
    Vielen Dank im voraus!
    Carmen

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Carmen,

      leider gibt es keine gesetzliche Vorschrift, jedoch haben Urteile gezeigt, dass in der Regel mit dem Fertigstellen und Ausgeben des Dienstplans die Weisung durch den Arbeitgeber ergangen ist und nicht kurzfristig geändert werden kann, wenn dem Arbeitnehmer dadurch Nachteile entstehen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  26. Braun

    Guten Tag,
    ich arbeite pro Woche 38h (Vollzeit entspricht 40h) /5Tage die Woche in einer Arztpraxis. Die realen Arbeitszeiten variieren dabei zwischen 5 und 10h am Tag (dies ist in meinem Vertrag jedoch nicht explizit fixiert sondern nur meine Wochenarbeitszeit). Ist es rechtens wenn mein Arbeitgeber mir für jeden Tag den ich frei nehme (Überstundenfrei ) 7,6h abzieht (38h/5=7,6)?
    Vielen Dank im Vorraus für Ihre Antwort.

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Braun,

      bei unregelmäßiger Arbeitszeit kann der Arbeitgeber unter Umständen den Urlaubsanspruch anhand der durchschnittlichen Tagesarbeitszeit, basierend auf der im Vertrag festgelegten Wochenarbeitszeit, errechnen. Wenden Sie sich im Zweifelsfall an einen Anwalt.

      Das Arbeitsvertrag.org-Team

  27. A.Panofen

    Hallo Arbeitsvertrag.org-Team,
    ich bin Leiharbeiter und habe mir Ende Oktober 2 Wochen Urlaub gegönnt. Laut meiner Lohnabrechnung wurde mir keine 10 Urlaubstage abgezogen, sondern die fehlende Zeit aus meinen Gleitzeitkonto (70 Std.) abgezogen. Darf mein Arbeitgeber selbst bestimmen, wie mein Urlaub abgerechnet wird? Ist das dann nicht Freizeitausgleich? Letztes Jahr hatte ich Betriebsferien in der Weihnachtszeit und da hat die meine Firma da auch schon getan.

    Mit freundlichen Grüßen A.Panofen

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo A.Panhofen,

      angemeldeter und bewilligter Urlaub darf vom Arbeitgeber nicht als fehlende Arbeitszeit berechnet werden.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  28. Thomas

    Hallo ich verlasse meine Arbeitsstelle zum 15.12 aufgrund von Überstunden ist mein letzter Arbeitestag allerdings der 8.12
    Dies bedeutet ich muss bis Freitag arbeiten und muss Samstag nicht mehr arbeiten. Nun habe ich aber die Frage ob mir trotzdem mein vorgeschriebener Freier Tag zusteht? Da mein Chef meint den brauche ich jetzt nicht mehr da ich ja den freien Tag für die Überstunden habe.
    Mit freundlichen Grüßen
    Thomas

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Thomas,

      Urlaubstage können in der Regel nicht durch freie Tage ersetzt werden, die durch Überstundenabbau zustande kommen. Wenden Sie sich im Zweifelsfall an einen Anwalt.

      Das Arbeitsvertrag.org-Team

  29. Johanna

    Hallo, ich habe auch mal eine Frage.
    Ich arbeite in der Gastronomie und habe vor einiger Zeit gekündigt, allerdings will mir keiner eine genau Auskunft geben, was mit meinen Überstunden passiert. Ich habe eine Menge Überstunden, um genau zu sein sind es 198,15 Stunden, und nun würde ich gerne wissen ob der Arbeitgeber entscheiden kann was mit diesen Überstunden passiert, ob er sie auszahlt oder in Freizeit vergütet kann wie er das möchte und was ich dabei für rechte habe. Ich habe nämlich zusätzlich das Problem das ich keinen Arbeitsvertrag besitze und nicht weiß wie ich die Sache angehen soll.
    Ich hoffe Sie können mir helfen.
    Mit freundlichen Grüßen

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Johanna,

      ob Sie Ihre Überstunden ausbezahlt bekommen können, wird normalerweise im Arbeitsvertrag geregelt. Gibt es ein Arbeitszeitkonto, besteht meist auch die Option Überstunden abzubauen oder ausbezahlt zu bekommen. Da Sie keinen Arbeitsvertrag haben, der Ihre Rechte näher definiert, sollten Sie sich an einen Anwalt wenden.

      Das Arbeitsvertrag.org-Team.

  30. Stefan

    Hallo !
    Ich bin seit 5,5 Jahren in meiner Firma. Habe nun am 29.11.17 zum 31.01.18 gekündigt.
    Um Überstunden abzubauen haben wir immer einen „Wunschzettel“ ausgefüllt wann wir die Stunden nehmen wollen. Der Abbau geschah meist wochenweise und es wurde nie ausgezahlt. Dem Abbau zu dem gewünschten Zeitpunkt wurde quasi nie widersprochen. Im Einstellungsgespräch gab es auch eine mündliche Vereinbarung das Überstunden abgebummelt werden. Im Vetrag selbst steht nichts dazu.
    Kann ich das Abbummeln jetzt als betriebliche Übung werten.
    Mein Guthaben sind 120 Stunden und die habe ich bereits mit dem Schein beantragt nehmen zu dürfen.
    Kann mir mein Chef die verwehren aufgrund dringender betrieblicher Bedürfnisse? Ich habe ja immerhin frühzeitig gekündigt damit er Reaktionszeit hat.

    Gruß Stefan

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Stefan,

      auch wenn der Abbau von Überstunden oder deren Ausbezahlung nicht vertraglich geregelt ist, gibt es gesetzliche Bestimmungen die greifen. Voraussetzung ist aber, dass ein Arbeitszeitkonto geführt wird.

      Das Arbeitsvertrag.org-Team.

  31. Kathi

    Hallo,

    ich bin in meiner Erziehungszeit (Januar – März 2017) vom AG gebeten worden, für 10 Stunden wieder im Betrieb zu arbeiten, da eine Kollegin krankheitsbedingt ausfiel. Ich wollte diese Stunden sofort nach Ende der Erziehungszeit nehmen, was mein AG ablehnte. Am 23.11.2017 bekam ich nun die Aufforderung bis zum Ende des Jahres alle Überstunden abzubummeln, dafür reicht aber nicht die Zeit. Eine Übernahme der Überstunden in das Folgejahr sei nicht möglich. Auszahlung auch nicht. Eine Vertretung hätte ich auch nicht. Dürfen mir einfach die Überstunden gestrichen werden?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Kathi,

      prüfen Sie Ihren Arbeitsvertrag. Dieser sollte in der Regel Formulierungen beinhalten, die auf den Abbau von Überstunden hinweisen. Ob die Überstunden gestrichen werden dürfen und inwiefern Sie den Abbau einfordern können, sagt Ihnen nur der Arbeitsvertrag. Gibt es keine solche Regelung, empfehlen wir Ihnen sich an einen Anwalt zu wenden.

      Das Arbeitsvertrag.org-Team

  32. Uwe

    Hallo,
    ich arbeite im Farben-Großhandel und mache durchschnittlich jeden Tag eine Überstunde außer Freitags da ist früher Schluß. So kommen im Jahr um die 100 Überstunden zusammen. Es gibt eine Firmenseitige Regelung das diese im Januar und Februar abzufeiern sind. Da diese Monate die Umsatzschwächsten sind.
    Soweit so gut. Aber nun haben wir einen neuen Chef der möchte das wir die Überstunden so abfeiern wie wir diese aufgebaut haben, das heißt, nicht in ganzen Tagen sondern pro Tag ca. 2 Stunden früher gehen.
    Davor hatten wir ganze Tage frei oder auch mal 1 Woche. Ist dies rechtens?
    Gruß Uwe

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Uwe,

      grundsätzlich liegt es im Ermessen des Arbeitgebers wie die Überstunden abzubummeln sind. Es ist durchaus üblich die Überstunden in der laufenden Woche abzubauen, um den längeren Arbeitsausfall einzelner Angestellter zu vermeiden.

      Das Team von arbeitsvertrag.org

  33. Stefanie

    Ich habe eine Frage. Mein Chef hatte mir letztens einen Überstundenabbau von 16 Stunden geplant… ein paar Tage davor wurde ich leider krank und konnte den geplanten Überstundenabbau nicht als Freizeitausgleich nutzen da ich mit krankschreibung zu Hause im Bett lag. Jetzt hat er mir gesagt geplant ist geplant und die Stunden wären jetzt weg. Ist das überhaupt richtig? Weil wenn ich im Urlaub krank werde kann ich doch auch eine Krankmeldung abgeben und bekomme die Urlaubstage wieder.

    Vielen Dank für eure Antwort

    Lg steffi

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Stefanie,

      Urlaubstage bekommen Sie unter Umständen nur zurück, wenn Sie ein ärztliches Attest über die Krankschreibung (vom ersten Krankheitstag) vorlegen.

      Das Team von arbeitsvertrag.org

  34. Sonja

    Hallo,

    bei mir haben sich 112 Überstunden in 2 Monaten angesammelt, ich habe einen Teilzeitvertrag von 80 Std. im Monat.
    Nächste Woche hat mein Chef an 3 Tagen eingetragen das ich Überstunden abbummeln soll an 3 Tagen Arbeite ich.
    Ist das rechtens das mir an meinen normalen freien Tagen eingetragen wird das ich Überstunden abbummeln soll ?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Sonja,

      es kann sein, dass Sie Überstunden durch Freizeit ausgleichen. Das gilt dann in der Regel aber nicht als „Urlaub“.

      Das Team von arbeitsvertrag.org

  35. Johanna

    Guten Tag,
    Ich hab Anfang des Monats fristgerecht für Mitte nächsten Monats gekündigt. Ich habe noch Überstunden die ich gerne in meiner letzten Arbeitswoche abfeiern möchte weil ich auch umziehe. Jetzt möchte mein Chef mir die nicht zur Freizeit lassen sondern mir die unbedingt ausbezahlen, weil er mich den einen Tag noch bräuchte. Er sagt er kann entscheiden was passiert.
    Stimmt das oder habe ich das Recht zu sagen ich will Freizeit? Im Arbeitsvertrag steht dazu nichts. Ich arbeite auch nur Halbtags.

    Vielen Dank.

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Johanna,

      tatsächlich liegt es in der Regel im Ermessen des Arbeitgebers, ob Überstunden ausbezahlt oder durch Freizeit ausgeglichen werden.

      Das Team von arbeitsvertrag.org

  36. Tzogli

    Hallo..ich habe eine Kündigungsfrist 2 Wochen und wird vom meine AZK berechnet. Darf ich in eine andere Leihfirma gleich ein Vertrag abschließlichen und gleich arbeiten?Mache ich mich Strafbar?

  37. Marie

    Hallo,

    bei einem Vorstellungsgespräch wurde mir gesagt, dass in dem Betrieb Mo-Fr von 8-18h gearbeitet wird…wenn wir von 1h Mittagspause ausgehen, dann wären das täglich 9h. Ich weiß noch nicht wie der Vertrag aussehen wird, aber ich habe schwierigkeiten das mit eurer Aussage zu vereinen, dass laut dem Arbeitsgesetz „die regelmäßige Arbeitszeit bei acht Stunden am Tag liegt. „… kann man 9h arbeit pro Tag im Vertrag festlegen, oder das über Überstunden regeln abbilden?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Marie,

      es gibt Ausnahmen, in denen die Umstände der Arbeit die Ausnahme vom 8-Stunden-Tag begründen. Außerdem arbeiten viele Betriebe mit Gleitzeit oder anderen flexiblen Arbeitszeitmodellen.

      Ihr Team von Arbeitvertrag.org

  38. Newes

    Hallo,
    mein Arbeitsverhältnis endet nach Kündigung Ende diesen Monats. Ich habe noch Anspruch auf einen halben Tag Urlaub. Da ich aber aus 2017 noch rund 60 Überstunden habe, würde ich den halben Tag Urlaub gerne auf einen ganzen aufrunden besser noch auf 2 oder 3 Tage (nach Rücksprache mit dem AG natürlich). Jedoch steht in meinem Arbeitsvertrag, dass pro Monat bei Bedarf eine Mehrarbeit von bis zu 10 Stunden ohne Ausgleich (Freizeit und oder Geld) zu leisten ist. Kann mir mein AG verweigern die Überstunden abzufeiern, weil ich nicht auf 10 Überstunden/Monat (120 Stunden pro Jahr) komme?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Newes,

      leider dürfen wir keine Rechtsberatung anbieten. Ob Ihr Arbeitgeber sich hier richtig verhält, kann Ihnen deshalb nur ein Anwalt sagen.

      Das Team von arbeitsvertrag.org

  39. Nils

    Hallo,

    ich arbeite bei einen Maschinen und Anlagenbauer und habe aufgrund verschiedener langfristigen Projekte sehr viel Resturlaub und Gleitzeit angesammelt. Bisher war es so, dass wir diese immer ins neue Jahr mitgenommen und dann in „ruhigeren“ Phasen abgebummelt haben.
    Seit diesem Jahr möchte mein Arbeitgeber, dass wir unseren resturlab abbauen und deswegen habe ich, in Absprache mit meinem Arbeitgeber meinen Resturlaub verplant. So das ich aktuell noch 3 Tage Resturlaub habe der nicht angemeldet ist.
    Um daneben auch mein GLZ-Konto abzubauen habe ich jetzt 2 Tage GLZ angemeldet. Mein Arbeitgeber hat diese jetzt ohne meine Zustimmung die GLZ in Urlaubstage umgewandelt….darf er das ohne meine Zustimmung?

    Schöne Grüße
    Nils

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Nils,

      leider dürfen wir keine Rechtsberatung anbieten. Ob Ihr Arbeitgeber sich hier richtig verhält, kann Ihnen nur ein Anwalt sagen.

      Das Team von arbeitsvertrag.org

  40. Udo

    Hallo, ich sollte überstunden abbauen, was ja auch nicht schlecht ist, jetztzhabe ich aber einen Krankenschein . der arbeitgeber hat mir trozdem überstunden abgezogen . darf er das ??

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Udo,

      normalerweise sollten Krankheitstage (Arbeitsunfähigkeit) nicht angerechnet werden. Erkundigen Sie sich bei einem Anwalt, ob Ihr Arbeitgeber sich richtig verhält.

      Das Team von arbeitsvertrag.org

  41. Roswitha

    Hallo,
    Ich arbeite 25,5 Stunden in der Woche habe über 30 Überstunden mein Arbeitsplan für diese Woche lautete
    nur 15,5 Stunden den rest frei also abbauen von Überstunden. Jetzt bin ich aber leider für 5Tage krank geworden wie wird dieses berechnet. Würde mich über eine Antwort sehr freuen.

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Roswitha,

      erkundigen Sie sich bei Ihrem Arbeitgeber, wie die Überstunden im Krankheitsfall berechnet werden. In der Regel sollten Überstunden aber nicht mit Krankheitstagen verrechnet werden (ebenso verhält es sich mit Minusstunden). Erkundigen Sie sich im Zweifelsfall bei einem Anwalt.

      Das Team von arbeitsvertrag.org

  42. Maik

    Hallo liebes Team,
    ich habe in meinem Vertrag stehen:“ Der Mitarbeiter ist im Rahmen der gesetzlichen Bestimmung bei Bedarf der Gesellschaft zur Leistung von Mehr-, Spät-, Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit verpflichtet.“

    Es war immer so, dass ich bei Überstunden Zeitausgleich nehmen konnte. Sprich wenn ich an einem Samstag (keine Arbeitszeit) gearbeitet habe, konnte ich die Stunden in der nächsten oder übernächsten Woche abfeiern. Ich habe im Dezember 44 Überstunden geleistet, ich wollte dann im Januar wieder Zeitausgleich nehmen. Das Unternehmen sagt, dass die Stunden nur im selben Monat genommen werden können. Da es für mich keine Möglichkeit gab sie im Dezember zu nehmen, verfallen sie jetzt. Ist das rechtens, da im Vertrag der Punkt mit der Mehrarbeit verankert ist?
    Danke für eine Antwort

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Maik,

      leider dürfen wir keine Rechtsberatung anbieten. Deshalb sollten Sie sich mit Ihrem Arbeitsvertrag und Ihrem Anliegen an einen Anwalt für Arbeitsrecht wenden.

      Das Team von arbeitsvertrag.org

  43. Josie

    Hallo,

    ich habe bezüglich der Überstundenregelung eine Frage:

    In unserem Unternehmen gibt es eine „10-Stundenregelung/Monat“ dies bedeutet:
    Leistet ein Mitarbeiter Überstunden und liegt zwischen 1-10 Überstunden im Monat sind diese bereits durch das Gehalt abgegolten.
    Erst wenn ein Mitarbeiter über die +10 Stunden kommt werden diese Überstunden auf das Gleitzeitkonto gutgeschrieben – aber auch nur ab der 11 Überstunde ( 12 Ü-Stunden geleitet – 2 Ü-Stunde auf GLZ-Konto).

    Ist das rechtlich in Ordnung?

    Vielen Dank für Ihre Antwort

    Mfg

    J.

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Josie,

      da wir keine Rechtsberatung anbieten dürfen, können wir diese Regelung Ihres Arbeitsvertrags nicht auf Ihre Rechtmäßigkeit prüfen. Wenden Sie sich im Zweifelsfall an einen Anwalt.

      Das Team von arbeitsvertrag.org

  44. Anja

    Hallo
    Mir wurden ohne mein wissen 30 überstunden ausbezahlt. Weil ein freizeitausgleich nicht möglich ist. Geregelt im Vertrag ist, das ich mich verpflichte im Jahr 40 überstunden zu leisten. Da bin ich regelmäßig mit 80 oder mehr Stunden drüber hinweg. Jetzt wollte er die Stunden einfach streichen hat sie aber ausbezahlt weil es die heimleitung angewiesen hat. Darf er überstunden einfach streichen oder sie ohne mein wissen und meinem okay einfach ausbezahlen?
    Ich würde mich über eine Antwort freuen, denn es betrifft noch mehr Kollegen. Danke

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Anja,

      das hängt zunächst davon ab, wie die Überstunden im Arbeitsvertrag genau geregelt sind. Normalerweise liegt es im Ermessen des Arbeitgebers, ob Überstunden ausbezahlt oder durch Freizeit ausgeglichen werden dürfen. Im Arbeitsvertrag könnten unter Umständen andere Vereinbarungen getroffen werden, wenden Sie sich deshalb mit Ihrem Arbeitsvertrag an einen Anwalt.

      Das Team von arbeitsvertrag.org

  45. Peter

    Hallo,

    Meinen Firmen möchte am Wochenende, während den Arbeitszeit die Computerprogramme aktualisieren.

    Ist es dann Rechtens das die alle Mittarbeiter verpflichten wollen (keine Buro-leuten) Ihre überstunden ab zu feiern (oder weiter im minus) oder Urlaub zu nehmen?

    Vielen Dank für Ihre Antwort.

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Peter,

      ob eine Grundlage für diese Weisung existiert, kann ein Anwalt für Arbeitsrecht beantworten.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  46. Patrick

    Hallo
    Ich habe einen Arbeitsvertrag mit Gleitzeit, Gutzeit-Konto und Überstunden-ausgleich über Freizeit.
    Auf den vom Betrieb zur verfügung gestellten Anträgen auf Freizeit können wir explizit auswählen, ob wir die Freizeit mit Urlaub oder unserem Gutzeit-Konto in Anspruch nehmen wollen.
    Letztens habe ich eine Woche an Überstunden abgefeiert, was der AG genehmigt und unterschrieben hat.
    Jetzt will der AG mir aber statt der Überstunden 5 Urlaubstage abziehen, und begründet das damit, dass der Urlaub zu erst in Anspruch genommen werden soll. Im Vertrag ist diesbezüglich keine Regelung festgehalten, und auch auf den Freizeit Anträgen ist nichts dergleichen vermerkt.
    Darf der AG das so ohne weiteres nachträglich entscheiden, vor allem da er den Abbau zuvor genehmigt hatte?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Patrick,

      in der Regel kann nur Urlaub verrechnet werden, der durch den Arbeitnehmer als solcher beantragt wurde. Ob das in Ihrem Fall auch so anwendbar ist, kann ein Anwalt für Arbeitsrecht beurteilen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  47. Daniela H.

    Hallo

    ich habe da mal eine Frage.
    In meinem Arbeitsvertrag steht, dass 40 Überstunden mit dem Gehalt abgegolten sind. Nun ist es so, dass ich in zwei Monaten 260 Überstunden angesammelt habe, hiervon wurden mir logischerweise die 2×40 Überstunden abgezogen. Danach bin ich für einen Monat in Urlaub gegangen. Der Arbeitgeber hat mir nun von meinen verbleibenden 180 Überstunden für den Monat in dem ich in Urlaub war ebenfalls 40 Überstunden abgezogen, da ja 40 Überstunden mit meinem monatlichen Gehalt abgegolten sind. Ist das im Urlaub auch zulässig?

    Mit freundlichen Grüssen

    Daniela

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Daniela,

      ob die Überstundenregelung und der Umgang damit rechtens ist, kann ein Anwalt für Arbeitsrechte einschätzen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  48. Riccardo K.

    Hallo zusammen, bei mir auf Arbeit wird ein Überstundenkonto geführt. Angespart werden 136 Stunden, danach werden geleistete Überstunden bezahlt. bis jetzt war es möglich Überstunden durch Zeitausgleich abzubummeln. Nun meine Frage, darf mein Ag mein Stundenkonto sperren und mir den Zeitausgleich verwehren.
    MfG K.

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Riccardo,

      grundsätzlich müssen Überstunden ausgeglichen werden. Dabei kommt es aber auch darauf an, wie das im Arbeitsvertrag geregelt ist. In der Regel kann sich der Arbeitgeber nicht spontan von den vertraglich festgelegten Vereinbarungen umentscheiden. Prinzipiell ist es ihm aber erlaubt, dem Arbeitgeber anzuweisen, wann er diese Überstunden durch Freizeit ausgleichen kann. Dabei hat er auch die Belange des Arbeitgebers zu beachten.

      Das Team von Arbeitsvertrag.org

  49. Monika

    Hallo,
    Ich habe 2 schulpflichtige Kinder und bereits über 50 Ü.Stunden. Kann ich darauf bestehen diese größtenteils in den Schulferien abzubummeln?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Monika,

      ein gesetzlicher Anspruch besteht hier nicht. In der Regel kann der Arbeitgeber auch sein Weisungsrecht ausüben, wenn um den Zeitraum gibt, an dem die Überstunden abgebummelt werden können.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  50. Alja B.

    Guten Abend! Ich habe zum 31.5. gekündigt. Ich arbeite seit fast vier Jahren in der Firma. Überstunden wurden nie ausbezahlt, ich konnte sie mir immer in Freizeit nehmen. Jetzt habe ich noch 26 Überstunden und 8 Tage Urlaubsanspruch und mein Chef möchte mir beides nicht geben, sondern ausbezahlen. Ist das rechtens? Vielen Dank für eine Antwort!

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Alja B.,

      beide Szenarien sind möglich, sofern gewisse Gründe dafür vorliegen. Tatsächlich ist der Arbeitgeber per Gesetz dazu verpflichtet, Überstunden eher auszuzahlen, sofern keine andere Absprache vorliegt. Aus dem Bundesurlaubsgesetz § 7 geht darüber hinaus hervor, dass Urlaubstage genommen werden sollten, sofern keine anderwertigen Gründe vorliegen, die dies verhindern, wie bspw. wenn der Arbeitgeber bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses aus betrieblichen Gründen nicht auf die Arbeitskraft verzichten kann.

      Da wir mit Ihrem konkreten Fall aber nicht mit den Einzelheiten vertraut sind, könnten Sie sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht wenden.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  51. Kevin

    Hallo
    Mein Frage ist . Ich Arbeite als Zeitungszusteller . In Vertrag Steht 20 Std. pro Woche Ich mach aber Recht mehr . Es gibt tagen wo ich Mehr als 12 Std. Arbeite , und Monate wo ich statt 80 stunden 170-200 Stunden Arbeite.
    Ich Bekomme fast Keine Urlaub und am Tag muss ich noch mich wegen die Reklamationen kümmern Was nicht bezahlt wird . Die Witz am ganze ist dass die nicht aller stunden und km. Bezahlen . Die sagen es fehlen Stundenzetteln oder Fahrten-buchen
    Als letztes mal nachgefragt habe wegen mein Geld Würde Mir gesagt von Grosse Chef “ Wenn noch einmal Irgendwer wegen das Geld fragt wird GEKÜNDIGT “ Was soll ich machen ich verdiene gutes Geld Aber Nicht das Geld wo für ich Arbeite. Viele Dank für die Antworten
    Mit Freundlichen Grüsse.

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Kevin,
      unser Ratgeber zum Überstundenabbau gibt einen guten Überblick darüber, wie die Arbeitszeiten gesetzlich geregelt sind und wie ein Überstundenabbau funktioniert. Wie Sie sich in Ihrem Fall am besten verhalten, darf Ihnen nur ein Anwalt sagen. Wir bieten keine solche Rechtsberatung an.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  52. PatrickÜberstundenabbau

    Hallo
    Ich bin momentan in der Ausbildung bis Ende Juli. momentan habe ich noch 32 Freie Tage zugute aber mein Chef möchte mir nicht alle geben. Was soll ich tun?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Patrick,

      leider dürfen wir keine Rechtsberatung anbieten. Über Ihre Möglichkeiten kann Sie deshalb nur ein Anwalt für Arbeitsrecht aufklären.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  53. B. Seling

    Ist es legal, wenn im Arbeitsvertrag steht, dass Überstunden grundsätzlich am Monatsende verfallen, wenn man sie während des laufenden Monats keine Möglichkeit hat, sie auszugleichen?
    Kurz: sind unbezahlte Überstunden legal?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo B. Seling,

      leider dürfen wir keine Rechtsberatung anbieten und können deshalb nicht beurteilen, ob es sich um eine gesetzeskonforme Vereinbarung handelt. Das kann Ihnen nur ein Anwalt, mit Einblick in den Arbeitsvertrag beantworten.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  54. Mia

    Kann der Arbeitgeber die Kombination von Überstundenabbau und Erholungsurlaub verweigern? Welche Argumente sprechen dagegen bzw. welche Nachteile entstehen für den Arbeitgeber. Im Arbeitsvertrag wird festgelegt, dass erbrachte Über-/Mehrarbeit nach billigem Ermessen des Arbeitgebers entweder in Freizeit ausgeglichen oder abgegolten wird.

    Mit freundlichen Grüßen
    Mia

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Mia,

      ja, der Arbeitgeber darf aufgrund seines Direktionsrecht nach billigem Ermessen festlegen, wann erarbeitete Überstunden auszugleichen sind. Er muss jedoch dabei auch die sozialen Umstände seiner Mitarbeiter berücksichtigen (bspw. wenn es um die Pflege und Betreuung eines Familienmitglieds geht) und die Interessen abwägen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  55. Renate

    Hallo,
    darf der Arbeitgeber verlangen, dass ich zum Überstundenabbau nur früher gehen, aber nie ganze Tage freinehmen kann?

    LG, renate

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Renate,

      tatsächlich hat der Arbeitgeber aufgrund seines Direktionsrecht die Möglichkeit, Ihnen vorzuschreiben, wann Sie Ihre Überstunden abbauen dürfen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  56. Niklas

    Hallo,

    ich hätte eine Frage. Ich habe ca. 300 Überstunden und es kommen täglich welche dazu.
    Mein Chef meinte jetzt, dass ein Abbau der Stunden nicht möglich wäre und diese vergütet werden.
    Kann er mich dazu zwingen diese Überstunden auszahlen zu lassen oder kann ich diese, natürlich wenn es die betriebliche Situation zulässt, abfeiern.

    Ich will die Überstunden keinesfalls ausbezahlt bekommen, da mir die Freizeit wichtiger ist.
    Kann eine Vergütung erzwungen werden?

    Bitte um Rückinfo.
    Freundliche Grüße

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Niklas,

      sollte im Arbeitsvertrag keine Vereinbarung bezüglich der Überstunden getroffen worden sein, liegt es im Ermessen des Arbeitgebers, ob diese ausbezahlt oder abgefeiert werden können. Erkundigen Sie sich bei einem Anwalt, ob bzw. wie Sie vorgehen können, um einen Freizeitausgleich erwirken zu können.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org.

  57. Melanie G.

    Guten Tag!

    Ich hab eine Frage. Mein Freund arbeitet als Verkäufer in einem Unternehmen. In seinem Vertrag sind 40 Wochenstunden geregelt. Tatsächlich arbeitet er zwischen 44 und 48 Stunden, die auf Überstunden geschrieben werden. Im Monat sammelt sich daher einiges an. Jetzt sagt der Arbeitgeber die Überstunden werden bis Ende Oktober auf null gesetzt.

    Meine Frage, darf er das für so einen kurzen Zeitraum?

    LG Melanie

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Melanie G.,

      Überstunden müssen in der Regel ausgeglichen werden. Ein pauschales Streichen der vorhandenen Überstunden dürfte daher rechtswidrig sein. Die Arbeitnehmer müssen die Möglichkeit haben, diese zumindest durch Freizeit ausgleichen zu können.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  58. Antonio

    Guten Tag,

    ich habe einigen Frage. Ich bin als Arzt im Krankenhaus tätig.

    1. Darf man in Freizeitausgleich verreisen?
    2. Muss ich jederzeit erreichbar sein?
    3. Wenn der Chef mich vom Freizeitausgleich zurückholen würde, wie schnell muss ich wieder am Arbeitsplatz sein? Gibt es eine Zeitspanne?

    Ich bedanke mich im Voraus

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Antonio,

      sofern Sie keine Rufbereitschaft haben, sollten Sie in während des Freizeitausgleichs verreisen dürfen und dabei nicht erreichbar sein müssen. Von einer vorgeschriebenen Zeitspanne ist uns nichts bekannt, dies dürfte situationsbedingt sein. Bitte wenden Sie sich im Zweifelsfall an einen Anwalt für Arbeitsrecht.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  59. Lenka H.

    Hallo hab ne Frage unsere Chefin ist sehr schwierige Person niemsn traut sich mit ihr reden es geht darum dass in vertrag stehen bekomme Lohn am ende des monat bis jetzt kam es immer nächste Monats drauf zwischen 8 und 17 immer unregelmäßig man kann nicht mit ihr wirklich reden. Jetzt habe ich nächste Problem mein Lohn kam heute 9.10 aber zu wrnig sie hat mir die Überstunden nicht berechnet und reden will sie auch nicht daruber. Und jetzt? Habe grossen Angst vor ihr suche mir auch schon was neues aber es dauert. LG und danke für Antwort. Lenka

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Lenka H.,

      sollte sich Ihre Chefin weiterhin querstellen, können wir Ihnen nur raten, sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht zu wenden. Dieser kann Ihnen helfen, Ihren Anspruch auf die Bezahlung der Überstunden durchzusetzen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  60. Nick W.

    Guten Tag,
    in meinem Arbeitsvertrag ist eine auf Jahresbasis durchschnittliche Arbeitszeit von 40 Stunden pro Woche vereinbart. Außerdem ist im Passus Arbeitszeit vereinbart, das Mehr-, Über-, Samstags-, Sonn- und Feiertagsarbeit von bis zu 48 Stunden im Durchschnitt von 6 Kalendermonaten mit der Vergütung als abgegolten anzusehen sind. Per Betriebsvereinbarung ist Vertrauensarbeitszeit vereinbart, jedoch muss die Arbeitszeit erfasst werden (manuell oder an einem Erfassungsterminal), um Pausenzeiten und das Überschreiten der maximalen Arbeitszeit zu dokumentieren. Überstunden sind somit eigentlich dokumentiert. Es gibt keine Betriebsvereinbarung über den Umgang mit Überstunden. Es herrscht die Erwartungshaltung, dass man täglich von 08-17 Uhr arbeitet, was automatisch Überstunden bedeutet. Mit vorgenannten Informationen: Kann mein Vorgesetzter von mir diese Leistung kostenlos erwarten, ohne ich einen Ausgleich in irgendeiner Form erhalte (Auszahlung per Vertrag ausgeschlossen; Freizeitausgleich in keiner Form geregelt)?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Nick W.,

      wie Sie bereits erwähnen, ist hier der Durchschnitt von sechs Monaten zu beachten. Auch darf eine gewisse Anzahl von Überstunden mit dem Gehalt abgegolten werden – aber eben nicht unbegrenzt viele. Die zulässige Anzahl der Überstunden, für die ein solcher Umgang in Frage kommt, ist in der Rechtssprechung nicht eindeutig festgelegt. Dennoch ist es in diesem Zusammenhang ratsam, sich mit einem Anwalt für Arbeitsrecht zu beraten, der sich mit den Details Ihrer Situation vertraut machen kann.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  61. Linders

    Hallo , ich soll meine Überstunden unter Anderem am 1ten und 2ten Weihnachtsfeiertag abbauen . Ich bin in einem Plegedienst als Hauswirtschafterin auf 80Std im Monat beschäftigt . Nun sagte man mir , wenn ich an den beiden Feiertagen nicht arbeite , würden mir die Stunden abgezogen , also bekäme ich am 25 und 26.12 gegen Überstunden frei . Ist das rechtens ? Auch hieß es , dass Feiertage in der Pflege nicht bezahlt würden … Danke für Ihre Antwort

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Linders,

      wenden Sie sich bitte an einen Anwalt, um Ihre Situation rechtssicher einschätzen zu lassen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  62. Alex

    Hallo. gegen Ende der Ausbildung habe ich jetzt 17 Guttage angesammelt. muss ich sie mir auszahlen lassen, wenn ich es nicht will, oder darf ich auf Freizeitausgleich bestehen?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Alex,

      der Umgang mit Überstunden ist in der Regel im Arbeitsvertrag vereinbart. In der Ausbildung sind Überstunden jedoch nicht vorgesehen und müssen durch den Arbeitgeber mit Ersatzfreizeit noch in derselben Woche kompensiert werden.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  63. Thorsten

    Hallo arbeitsvertrag.org-Team,

    Ich bin bei einem Ingenieurdienstleister angestellt und habe jetzt bei dem Kunden in den letzten Monaten knapp über 150h sowie 5 Tage Resturlaub angesammelt. Jetzt macht der Kundenbetrieb zum Jahresende einen harten Schnitt und stellt viele Externe Mitarbeiter (darunter auch 5 1/2Jahren auch mich) zum neuen Jahr frei.
    Da mein Arbeitgeber (Verleiher) noch kein Nachfolgeprojekt hat, soll ich zunächst meine Überstunden gegen meine Absichten abfeiern statt sie auszuzahlen. In den letzten Wochen der Projektphase wurde mir untersagt Überstunden abzubummeln. Kann mein Arbeitgeber mich dazu zwingen? Ist es nicht unternehmerisches Risiko von meinem Arbeitgeber wenn ich projektlos bin? Des weiteren soll ich natürlich während des Stunden abbummeln zur Verfügung stehen…

    … ist das alles rechtens?

    Vielen Dank vorab!

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Thorsten,

      wenn es bzgl. der Überstunden keine vertraglich vereinbarte Regelung gibt, dann hat der Arbeitgeber tatsächlich ein gewisses Weisungsrecht. Er kann sie daher anweisen, die Überstunden abzubummeln oder ausbezahlt zu bekommen. Für weiteren Rat können Sie sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht wenden.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  64. Mike

    Guten Tag,

    Irgendwo habe ich mal gehört, dass ich die Hälfte meiner Überstunden als ZA selber bestimmten darf. Bsp: ich habe 40 Überstunden. Will 20 Überstunden als ZA in Anspruch nehmen mit vorgelegten Zeiten. Ist dies rein rechtlich möglich oder kann der Arbeitgeber den Wunsch ablehnen und eine Alternative vorschlagen?

    Glg Mike

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Mike,

      uns ist nichts über eine Regelung bekannt, dass Sie die Hälfte Ihrer Überstunden selbst bestimmen dürfen. Besprechen Sie Ihr Anliegen am besten mit Ihrem Arbeitgeber direkt.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  65. Mark

    Guten Morgen,

    ich wollte mich erkundigen, ob das abbummeln von Stunden (Freizeitausgelich) mit dem Urlaub gleichzusetzen ist?!
    Hintergrund ist folgender: es gibt bei uns eine interne Regelung, dass zusammenhängender urlaub von mehr als 3 Tagen ca 3 Monate vorher anegemeldet werden muss. Jetzt wäre es für mich interessant zu wissen, ob Freizeitausgleich = Urlaub sit und entsprechend zusammenhängender Freizeitausgelich von mehr als 3 tagen auch ca 3 Monate vorher angemeldet werden muss.

    Vielen Dank für die Hilfe.

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Mark,

      arbeitsrechtlich gesehen ist Überstundenabbau nicht mit Urlaub gleichzusetzen. Dennoch sollten Sie Ihr Anliegen noch einmal in Ihrer Firma besprechen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  66. Fabian

    Guten Tag,

    meine tägliche „Arbeitszeit“ beträgt 8,25h. Davon sind 8,00h die reguläre Arbeitszeit, 0,08h Übergabezeit und 0,17h Waschzeit. Bei einem Tag Freizeitausgleich werden vom Zeitkonto 8,25h abgezogen. Also es wird die Übergabezeit und Waschzeit ebenfalls abgezogen.
    Ist das rechtens?

  67. Kerstin

    Guten Tag,

    Ich arbeitete von Feb 2018 bis Jan. 2019 als Vollzeitkraft in einer Praxis. Hier habe ich um 8 Uhr in ausnahmen um 7:30 Uhr angefangen. Habe sehr oft in dem Zeitraum von Feb. 2018-Nov. 2018 Ueberstunden gemacht etwas mehr als 100 std.
    Meine Chefin hat mir zwar an manchen Tagen frei gegeben da Sie jedoch weiter mehr eingeteilt hat. Habe ich trotz des Uberstunden Abbaues wieder Uberstunden aufgebaut.
    Im Dezember + Januar 2019 wurde es aus betrieblichen Gruenden ruhiger und ich konnte die 160 std montl. durch ueberstunden beibehalten.
    Ende Jan hat sie mir gesagt das sie aus betriebl. Gruenden einen Stunden Vertrag geben muss.
    Ich sagte ihr das ich noch 87 Uberstunden habe.
    Nun schreibt meine Chefin bei allen Ueberstunden die ich abbaue keine +8 stunden sonden – 8 Stunden.
    Wie kann das sein? Den die Ueberstunden bzw Mehrarbeit sind geleistete Mehrstunden.
    Und ich kann nichts dafuer wenn meine Chefin mich trotz 160 Stunden montl. fur 170 oder mehr einteilt und ich dadurch trotz freiem Tag keine Ueberstunden abbauen konnte sondern aufgebaut habe.

    Es waere schoen wenn ich gesagt bekomme sind die Freientag die als +8 std auf dem Stundenzettel vermehrkt sind. Ich jedoch im selben moment wieder plus stunden gemacht haben.
    Die koennen doch nicht dann abgezogene werden.

  68. Melanie M.

    Ich werde momentan viel in der Nachtwache eingeteilt. In der Regel habe ich nach 7 Tagen Nachtwache 3 Tage frei. Jetzt steht im aktuellen Dienstplan das ich statt dem normalem Frei meine Überstunden abbummeln soll. Darf meine Chefin das so machen?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Melanie M.,

      in der Regel steht Ihnen eine bestimmte Anzahl freier Tage pro Woche zu (je nachdem, wie viele Arbeitstage pro Woche im Arbeitsvertrag vereinbart wurden). Allerdings ist es dem Arbeitgeber möglich, nach Gewähren des freien Tages / der freien Tage, den Abbau der Überstunden nach billigem Ermessen anzuordnen. Anders sieht es aus, wenn im Arbeitsvertrag der Sachverhalt anders geregelt ist. Dies können Sie auch im obenstehenden Beitrag nachlesen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  69. Fabian G.

    Moin ,ich habe mal eine frage bezüglich Überstunden abbummeln.wir bekommen bei uns 25 Prozent Überstundenzuschlag,.wenn man jetzt allerdings die Überstunden abbummelt,entfallen die 25 Prozent Zuschlag dann? oder müssen die 25 Prozent dann auch noch gezahlt werden?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Fabian,

      dies hängt von den Vereinbarungen in Ihrem Arbeitsvertrag ab. Sie können diesen ggf. von einem Anwalt prüfen lassen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

    2. Ralf S.

      Eine Kontrolle der Lohnabrechnung könnte auch Aufschluss geben!
      Es könnte sein, das die 25% in dem Monat, in dem die Überstunden angefallen sind auch bezahlt wurden.
      Es muss ja nicht erst bezahlt werden wenn man die Überstunden abbummelt.

      MfG Ralf S.

  70. Pete

    Hallo Zusammen,

    hier zur meiner Frage:

    Im Arbeitsvertrag ist nicht festgehalten, wie genau überstunden „abgefeiert“ werden dürfen.
    Ich hab offiziell eine 40 Stunden Woche und nirgends ist festgehalten dass ca ein Samstag im Monat pflicht ist, trotzdem wird es so umgesetzt und mach damit ca 8 Überstunden im Monat.

    Nun hat sich die Situation im Bezug auf Raucherpausen ein wenig geändert und mein Arbeitgeber möchte dass ich die Raucherpausen nicht nacharbeite oder ähnliches sondern dass ich diese von den Überstunden abziehe.

    Ist das so umsetzbar?

    Vielen Dank im Voraus

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Pete,

      grundsätzlich ist der Arbeitgeber nicht verpflichtet, Raucherpausen zu gewähren. Darüber hinaus verfügt er über ein gewisses Direktionsrecht, welches ihm erlaubt, ein komplettes Raucherverbot (zumindest innerhalb der Geschäftsräume) auszusprechen. Damit könnte er Ihnen nicht das Rauchen in der regulären Pause außerhalb des Firmengeländes verbieten, wohl aber die zusätzlichen Raucherpausen. Es obliegt ihm daher, über die Handhabung der Raucherpausen zu bestimmen.

      Möglich ist aber, dass er dafür eine schriftliche Vereinbarung mit jedem einzelnen betroffenen Mitarbeiter abschließen müsste. Ein Anwalt für Arbeitsrecht kann hier für Klarheit sorgen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  71. Ralf S.

    Hallo zusammen,
    meine Frage bezieht sich auf folgenden Text!

    Prinzipiell ist eine Ausweitung auf bis zu maximal zehn Stunden am Tag zulässig, wenn innerhalb der folgenden sechs Monate bzw. 24 Wochen im Durchschnitt die Achtstundenregelung wieder eingehalten wird (§ 3 Arbeitszeitgesetz – ArbZG)

    Jetzt meine Frage:
    Für welchen Zeitraum können die 10 Stunden angesetzt werden?
    So wie ich es verstehe könnte der AG das erste halbe Jahr 10 Std. ansetzen und das 2 halbe Jahr auf normale Az zurück gehen.
    Trifft das zu????

    MfG Ralf

  72. Hans

    Hallo,
    mein AG möchte das ich meine Überstunden nach und nach abbaue aufgrund der wenigen Arbeit momentan. Wir haben sowohl Minijober und Teilzeitkräfte um gewisse „einfache“ Arbeiten zu erledigen. Müssen diese, sobald erkennbar ist das die Arbeit deutlich zurück geht, zu Hause bleiben und ich würde deren Aufgaben mit erledigen oder kann mein AG bis zum Schluss die Minijober arbeiten lassen und mich parallel Überstunden abfeiern lassen??

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Hans,

      der Arbeitgeber kann von seinem Direktionsrecht Gebrauch machen und so die Arbeitseinteilung bestimmen. Sollten Sie Zweifel an der Korrektheit seiner Anweisungen haben, können Sie sich überlegen, ob Sie einen Anwalt für Arbeitsrecht hinzuziehen wollen, der befugt ist, eine Rechtsberatung zu geben und ein fundiertes Urteil zu Ihrer Situation geben kann.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  73. Lukas

    Guten Tag,
    ich habe folgende Situation:

    aktuelles Datum 22.07., Auflösungsvertrag zum 31.08., anteiliger Urlaubsanspruch noch 6 Tage, 47 Überstunden, etwa 100 km Anfahrtsweg zur Arbeit.
    Der Arbeitgeber will nun, dass ich die Arbeit normal antrete, 4 Stunden arbeite und wieder fahre. Ganze Tage frei geben, um die Überstunden abzubauen werden mir nicht genehmigt, ich soll sie so abstückeln. Da die Anfahrt mit der DB erfolgt bin ich fast 2 Stunden pro Strecke unterwegs, sitze also so lange in der Bahn, wie ich auf der Arbeit bin.

    Wie kann ich vorgehen? Was kann ich tun?

    Vielen Dank im Voraus!
    Gruß Lukas

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Lukas,

      gemäß seinem Direktionsrecht kann der Arbeitgeber in der Regel bestimmen, wie die Überstunden abgebaut werden. Zur weiteren Situation sind wir leider nicht befugt, eine Rechtsberatung anzubieten, dies darf nur ein Anwalt.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  74. Katrin

    Hallo,

    mein AG verlangt bei Überstundenabbau, telefonisch erreichbar zu sein, für den Fall das man in der Firma gebraucht wird. Bedeudet, wen ich für eine Woche vom AG auf Überstundenabbau laut Dienstplan eingeteilt bin, kann ich nicht verreisen, da ich bei Bedarf jederzeit einsatzbereit sein muß. Ist diese Vogehensweise des AG erlaubt?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Katrin,

      in der Regel darf ein bestehender Dienstplan nur bis vier Tage vorher abgeändert sein, danach ist eine Änderung normalerweise nur mit Einverständnis des Arbeitnehmers möglich.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

      1. Paula

        Hallo,
        bei uns wird auch verlangt, dass man während des Abfeierns der Ü Stunden abrufbereit sein muss bzw falls es zu Engpässen kommt, man am nächsten Tag erscheinen muss. Zudem können Ü auch kurzfristig gestrichen werden, falls kurz vorher jemand anderes durch Krankheit ausfällt. Daher kann man auch keine Urlaubsbuchung, nicht mal für 2 Tage o.ä. vornehmen, weil man ja nie weiß, ob man nicht kurzfristig gebraucht wird. Als Begründung wird auf den Arbeitsvertrag verwiesen, den man ja mit diesen Regelungen unterschrieben hat. Ist eine solche Regelung bzw „Floskel“ überhaupt rechtsgültig?

  75. chris j.

    hallo,

    ich habe noch ca 40 ueberstunden. das problem von der arbeitszeit her kann ich eigentlich keine ueberstunden machen habe haeufiger 6 std dienste und selten mal mind 8 std. die ueberstunden kamen zusammen weil ich oft einspringe und einige male keinen ausgleich bekommen habe aufgrund der besetzung. jetzt hat mir mein chef einige 3 std dienste im dezember eingetragen obwohl ich 100% habe. kann ich dagegen was machen weil ich es echt nicht einsehe durch mehrere tage arbeiten bei viel weniger std so meine ueberstunden abzubauen. wir werden nach dem tvöd bezahlt. danke+gruß

  76. Tristan

    Hi,
    ich habe einen 35Std. (7 Std. Mo-Fr) Vertrag (IG-Metall). Dieser Tarifvertrag gibt auch eine Überstunden Anzahl von +- 300 Std. vor.

    – Darf das sein das der Arbeitgeber mich täglich statt 7Std. = 9 Std. arbeiten lässt und das bis die 300 Überstunden voll sind?
    – Darf der Arbeitgeber beim erreichen der 300 Überstunden = 14 Std. (2Tage) Gleitzeit geben und dann den Arbeitnehmer wieder 9-10 Std. arbeiten lassen bis die 300 Std. voll sind ?
    – Warum gibt es eine 35Std. Wochen wenn der Arbeitgeber seine Mitarbeiter täglich min 8-9 Stunden arbeiten lässt?

  77. Andrea

    Hallo
    Können sie mir sagen ob der Arbeitgeber sagen darf zb.
    Ich muss die Überstunden in einem von ihm angegebenen Zeitraum abbauen.
    Danke

  78. Bianca

    Hallo, ich werde meinen Überstunden in Freizeit wandeln. Das ist unstrittig. Ich bekomme aber eigentlich für jeden Tag einen Restaurant Gutschein von meinem Arbeitgeber, wenn ich krank bin oder Urlaub habe, bekomme ich sie nicht. Bei auswärtigen Tätigkeiten natürlich auch nicht. Die Restaurantschecks werden mit 25% pauschal versteuert. Habe ich Anspruch auf die Restaurant Schecks für die Tage an denen ich Überstunden abbummel?

    Danke

  79. Dorette W.

    Hallo..ich habe einen Vertrag mit 25 std. Woche. Über Schichten oder Überstunden steht nichts drinnen. Wie viel Überstunden kann der Arbeitgeber täglich verlangen und kann er verlangen das ich ab jetzt nur Spätschicht machen muss? Es ist ein festvertrag..die probezeit ist seid einem Monat vergangen.
    L.g. Dorette

  80. Katrin

    Hallo ich arbeite in der Altenpflege als Helfer
    Mein Arbeitsvertrag ist mit 19.25 Std in der Woche und habe noch ein 2 Vertrag bekommen das ich mich bereit erkläre bei Bedarf bis zu 38,5 Std in der Woche zu arbeiten. Nun meine Frage :
    Wir haben eine neue heimleitung bekommen und er hat einfach mir den 2 Vertrag raus genommen, weggenommen. Zugleich zahlt er auch meine geleisteten angeordneten Überstunden nicht mehr aus. Die bereits über 66 Std liegen. Ist das rechtens darf der Heimleitung das ohne mein Wissen vorher. Wäre über eine Antwort dankbar
    LG Katrin

  81. Axel

    Schichtdienstler
    Ich habe ein Kurzzeitkontö, dort werden die Zuschläge von Samstage, Sonntage und Feiertage in Zeit gut gesch4ieben.

    Im November gibt es Weihnachtsgeld,, das Geld wird um die Tage gekürzt die ich im Jahr frei genommen habe (6,30€ pro Tag).

    Also lassen Zuschläge in Stunden umwandeln, die Stunden werden abgezogen wenn frei genommen habe, werden und das Weihnachtsgeld 2ird um die freien Tage gekürzt. Chef sagt er entscheidet ob die Tage als Uo (Urlaub ohne Bezahlung) genehmigt werden oder nicht.

    Soweit ich weiß muss bei Uo ein Schriftstück vorliegen und darf die Stunden nicht vom Kzk abziehen.

  82. Sven

    Einen wunderschönen guten Tag,

    ich habe folgende Frage zu folgendem Fall.

    Ich habe in den letzten Monaten sehr viele Überstunden angesammelt.
    Nun möchte ich welche abbauen, was auch kein Problem darstellt.

    Nun folgendes.

    Wir arbeiten Mo – Di von 7,30 Uhr bis 17,00 Uhr
    Und Freitags von 7,30 Uhr – 13,45 Uhr

    Wenn ich nun Donnerstag und Freitag Überstunen Frei machen möchte,
    wieviele Stunden ( abzüglich der Pause ) darf mir mein Arbeitgeber für den Donnerstag
    und den Freitag abziehen ?
    Mein Chef ist der Meinung, wenn ich einen Tag Urlaub nehmen würde am Freitag,
    wird mir ja ein Urlaubstag abgezogen.
    Und bei den Stunden wäre das dann genau so.
    Da ich den Tag nicht da bin 7,30 – 13,45 Uhr müsste er mir einen ganzen Tag an Stunden abziehen
    Obwohl wir ja nur knapp 6 Stunden vor Ort sind.

    Ich danke jetzt schon für eure Hilfe.

  83. Jochen

    Ist mein Chef dazu verpflichtet mich meine Überstunden bis zu einem bestimmten Zeitpunkt abbauen zu lassen? Habe in den letzten 2 Monaten bereist ca 40 angesammelt und das wird in nächster Zeit auch mehr werden.

  84. Mark

    Hallo,
    ich habe sehr viel Überstunden angesammelt und habe mit meinem Chef vereinbart, diese in Freizeitnahme abzubauen. Nun habe ich gehört, dass man maximal nur 3 Monate am Stück ausgleichen kann, da sonst kein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis mehr besteht. Ist das korrekt? Wenn ja, kann man diese 3 Monatsfrist auch durch zwischenzeitliche Urlaubsnahme neu starten lassen? Würde dann ein Tag Urlaub dazwischen reichen oder sollte man eine bestimmte Mindestanzahl an Tagen dazwischen Urlaub nehmen bzw. arbeiten?

  85. Igor

    Guten Tag,

    Ich würde gerne wissen, wenn ich Überstundenfrei habe, kann mich der Arbeitgeber am gleich morgen anrufen und wieder an die Arbeit rufen, ob wohl mir im Vorfeld diese Überstunden genehmigt wurden?

    Vielen Dank

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