Überstundenabbau – wie dürfen Sie Mehrarbeit ausgleichen?

Von Jörg K.

Letzte Aktualisierung am: 11. Juli 2024

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Das Arbeitszeitgesetz sieht für Überstunden einen Freizeitausgleich vor.
Das Arbeitszeitgesetz sieht für Überstunden einen Freizeitausgleich vor.

Ist die Auftragslage im Unternehmen, in dem Sie arbeiten gut, kann der Arbeitgeber sich dazu entschließen, Ihnen Mehrarbeit anzuordnen. Schließlich würde ihm sonst eine ganze Menge Geld entgehen.

Daraus darf jedoch nicht die Regel werden, schließlich haben Sie vor Antritt des Beschäftigungsverhältnisses häufig schriftlich einen Arbeitsvertrag abgeschlossen. In diesem einigten Sie sich mit Ihrem Chef darauf, wie viele Stunden am Tag und in der Woche Sie mit Arbeit zubringen müssen.

Im Arbeitsvertrag sind die Rechte und Pflichten der Vertragspartner schwarz auf weiß festgehalten. Dazu gehört nicht nur der Umfang der Arbeitszeit, sondern auch der Anspruch auf Urlaub und wie hoch die Vergütung für die abgelieferte Leistung ausfällt.

Kompaktwissen: Überstundenabbau

Müssen Arbeitnehmer stets eine Vergütung für gemachte Überstunden erhalten?

Nein, Überstunden dürfen sowohl durch eine entsprechende Vergütung als auch durch einen Freizeitausgleich abgebaut werden.

Wer entscheidet, wann der Überstundenabbau durch Freizeit stattfindet?

Wann Arbeitnehmer ihre Überstunden „abfeiern“ dürfen, entscheidet grundsätzlich der Arbeitgeber. Dabei muss er sich jedoch mit seinen Mitarbeitern absprechen.

Handelt es sich sozusagen um Urlaub, wenn Sie Überstunden durch Freizeit abbauen?

Nein, der Überstundenabbau durch Freizeit ist nicht als Urlaub anzusehen. Erkranken Sie beispielsweise während des Abbaus, werden Ihnen die jeweiligen Tage nicht, wie es beim Urlaub der Fall ist, gutgeschrieben, sondern sie verfallen.

Der Überstundenabbau – was das Arbeitsrecht dazu sagt

Darf der Arbeitgeber vorgeben, wann Sie Überstunden abfeiern müssen? Das Anordnen ist rechtens.
Darf der Arbeitgeber vorgeben, wann Sie Überstunden abfeiern müssen? Das Anordnen ist rechtens.

Wie viele Stunden Arbeitnehmer pro Tag arbeiten dürfen, ergibt sich aus dem Arbeitszeitgesetz. Es hält fest, dass die regelmäßige Arbeitszeit bei acht Stunden am Tag liegt.

Dabei gilt der Samstag unter Umständen als regulärer Werktag.

Prinzipiell ist eine Ausweitung auf bis zu maximal zehn Stunden am Tag zulässig, wenn innerhalb der folgenden sechs Monate bzw. 24 Wochen im Durchschnitt die Achtstundenregelung wieder eingehalten wird (§ 3 Arbeitszeitgesetz – ArbZG).

Überstunden im Freizeitausgleich abbauen

Haben Arbeitnehmer Plusstunden angesammelt, kann der Arbeitgeber sich dazu entschließen, diese Überstunden abbummeln zu lassen. Das bedeutet: Über den laut Arbeitsrecht bestehenden Jahresurlaubsanspruch hinaus, erhalten die Mitarbeiter mehr Freizeit, um sich von der geleisteten Mehrarbeit zu erholen.

Achtung: Angehäufte Überstunden mit Freizeitausgleich abbauen? Laut Arbeitsrecht ist das nur erlaubt, wenn sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer hierauf im Arbeitsvertrag geeinigt haben. Auch ein Tarifvertrag kann derlei Regelungen enthalten.

Grundsätzlich ist demnach mit geltendem Recht vereinbar, dass – wenn kein Überstundenabbau durch ein Mehr an Freizeit in den nächsten sechs Monaten möglich ist oder mehr als 10 Stunden am Tag geschuftet werden soll – Sie das Leisten von Überstunden verweigern können.

Sie können als Arbeitnehmer einen Antrag auf Überstunden abfeiern; stellen.
Sie können als Arbeitnehmer einen Antrag auf „Überstunden abfeiern“ stellen.

In vielen Unternehmen ist der Abbau von Überstunden genau geregelt. Häufig existieren bestimmte Vorgaben, wie viele Stunden überhaupt angesammelt werden dürfen. Wann Sie Überstunden abfeiern müssen, hängt häufig vom Arbeitgeber ab. Er darf den Zeitpunkt bestimmen.

So hat es das Bundesarbeitsgericht in einem seiner Urteile festgehalten (Az. 9 AZR 433/08).

Der Arbeitnehmer kann gemäß Arbeitsrecht die Überstunden also nicht abbauen zu einem Zeitpunkt, der allein ihm passt. Anders sieht es aus, wenn hierzu Absprachen oder anderweitige Regelungen bestehen.

Überstundenabbau mittels Bezahlung – ist das erlaubt?

Überstunden abfeiern können Sie nicht nur durch zusätzliche Freizeit. Eine andere Option besteht darin, den Überstundenabbau durch Vergütung der geleisteten Mehrarbeit vorzunehmen. Sie werden also für die Plusstunden bezahlt.

Befinden Sie sich in einer Ausbildung, ist im Berufsbildungsgesetz (BBiG) festgehalten, dass Sie in einem solchen Fall einen Vergütungsanspruch haben. Paragraf 17 führt hierzu in Absatz 3 aus:

Eine über die vereinbarte regelmäßige tägliche Ausbildungszeit hinausgehende Beschäftigung ist besonders zu vergüten oder durch entsprechende Freizeit auszugleichen.“

Und wie sieht es bei regulären Arbeitnehmern aus? Müssen Sie Überstunden abfeiern oder ist Auszahlen eine Möglichkeit? Hat der Chef die Plusstunden angeordnet, können Sie prinzipiell die Auszahlung verlangen. Unter Umständen erhalten Arbeitnehmer sogar einen Zuschlag für das Mehr an Arbeit. Dieser ist jedoch nicht rechtlich verbrieft, sofern es nicht in der Nacht zu Mehrarbeit kommt.

Fragen zum Überstundenabbau? Ein Rechtsanwalt hilft weiter

Der Überstundenabbau kann durch Auszahlung erfolgen.
Der Überstundenabbau kann durch Auszahlung erfolgen.

Ob Sie Zuschläge für Plusstunden erhalten, geht aus Ihrem Arbeitsvertrag oder einem zutreffenden Tarifvertrag hervor.

Bei Fragen und Unklarheiten können Sie sich immer an einen Rechtsanwalt wenden. Gerade ein Fachanwalt kann in diesem Gebiet eine Menge Erfahrung vorweisen und Ihnen mit Rat und Tat zur Seite stehen.

Welcher Anwalt für Sie der richtige ist, finden Sie heraus, indem Sie sich im Freundes- und Bekanntenkreis umhören. So manch einer hatte bereits in der Vergangenheit ebenfalls Bedarf und kann Sie an einen guten Rechtsbeistand verweisen. Machen Sie sich selbst auf die Suche, achten Sie auf den Fachanwaltstitel „Arbeitsrecht“. Er wird nur an jene verliehen, die bereits einige Erfahrung vorweisen können.

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Über den Autor

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Jörg K.

Jörg hat Rechtswissenschaften an der Universität Passau studiert. Nachdem er Erfahrung in verschiedenen Verlagen gesammelt hat, stieß er 2019 zur Redaktion von arbeitsvertrag.org. In seinen Ratgebern befasst er sich mit verschiedenen Themen rund um Arbeitsrecht.

175 Gedanken zu „Überstundenabbau – wie dürfen Sie Mehrarbeit ausgleichen?

  1. TT

    Hallo,
    ich habe da mal eine Frage.
    Ich arbeite von 8h bis 15h und habe 30min Mittagspause(12:30 – 13:00).
    Letztens musste ich eher gehen und zwar um 13h. Es sollen mir 2 Überstunden abgezogen werden.
    Jetzt meine Frage:
    Ist das richtig? Ich habe keine Mittagspause gemacht und dachte es dürfen nur 1,5 Überstunden abgezogen werden. Was ist richtig?

  2. Yvi

    Guten Tag,
    ich hätte eine Frage. Man hat in der Pflege im Monat seine gesetzlichen freien Tage frei. Ich selber habe sehr viele Überstunden. Bei uns werden Freizeitausgleich gewährt. Meine Frage ist darf die Firma meine freien mit gesetzlichen freien Tage austauschen.
    z.B. Monat Juli hat 5 Wochenenden also 10 freie Tage, also nur 8 Tage frei und 2 FA ( obwohl es ja schon harte geleistete Überstunden sind).

    Vielen Dank für eine Antwort

  3. Ludger

    Guten Tag,
    wie lange dürfen Überstunden überhaupt angesammelt werden, bevor die Geltendmachung in Freizeit beantragt wird?

    Vielen Dank im Voraus!

    Freundliche Grüße von
    Ludger

  4. Igor

    Guten Tag,

    Ich würde gerne wissen, wenn ich Überstundenfrei habe, kann mich der Arbeitgeber am gleich morgen anrufen und wieder an die Arbeit rufen, ob wohl mir im Vorfeld diese Überstunden genehmigt wurden?

    Vielen Dank

  5. Mark

    Hallo,
    ich habe sehr viel Überstunden angesammelt und habe mit meinem Chef vereinbart, diese in Freizeitnahme abzubauen. Nun habe ich gehört, dass man maximal nur 3 Monate am Stück ausgleichen kann, da sonst kein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis mehr besteht. Ist das korrekt? Wenn ja, kann man diese 3 Monatsfrist auch durch zwischenzeitliche Urlaubsnahme neu starten lassen? Würde dann ein Tag Urlaub dazwischen reichen oder sollte man eine bestimmte Mindestanzahl an Tagen dazwischen Urlaub nehmen bzw. arbeiten?

  6. Jochen

    Ist mein Chef dazu verpflichtet mich meine Überstunden bis zu einem bestimmten Zeitpunkt abbauen zu lassen? Habe in den letzten 2 Monaten bereist ca 40 angesammelt und das wird in nächster Zeit auch mehr werden.

  7. Sven

    Einen wunderschönen guten Tag,

    ich habe folgende Frage zu folgendem Fall.

    Ich habe in den letzten Monaten sehr viele Überstunden angesammelt.
    Nun möchte ich welche abbauen, was auch kein Problem darstellt.

    Nun folgendes.

    Wir arbeiten Mo – Di von 7,30 Uhr bis 17,00 Uhr
    Und Freitags von 7,30 Uhr – 13,45 Uhr

    Wenn ich nun Donnerstag und Freitag Überstunen Frei machen möchte,
    wieviele Stunden ( abzüglich der Pause ) darf mir mein Arbeitgeber für den Donnerstag
    und den Freitag abziehen ?
    Mein Chef ist der Meinung, wenn ich einen Tag Urlaub nehmen würde am Freitag,
    wird mir ja ein Urlaubstag abgezogen.
    Und bei den Stunden wäre das dann genau so.
    Da ich den Tag nicht da bin 7,30 – 13,45 Uhr müsste er mir einen ganzen Tag an Stunden abziehen
    Obwohl wir ja nur knapp 6 Stunden vor Ort sind.

    Ich danke jetzt schon für eure Hilfe.

  8. Axel

    Schichtdienstler
    Ich habe ein Kurzzeitkontö, dort werden die Zuschläge von Samstage, Sonntage und Feiertage in Zeit gut gesch4ieben.

    Im November gibt es Weihnachtsgeld,, das Geld wird um die Tage gekürzt die ich im Jahr frei genommen habe (6,30€ pro Tag).

    Also lassen Zuschläge in Stunden umwandeln, die Stunden werden abgezogen wenn frei genommen habe, werden und das Weihnachtsgeld 2ird um die freien Tage gekürzt. Chef sagt er entscheidet ob die Tage als Uo (Urlaub ohne Bezahlung) genehmigt werden oder nicht.

    Soweit ich weiß muss bei Uo ein Schriftstück vorliegen und darf die Stunden nicht vom Kzk abziehen.

  9. Katrin

    Hallo ich arbeite in der Altenpflege als Helfer
    Mein Arbeitsvertrag ist mit 19.25 Std in der Woche und habe noch ein 2 Vertrag bekommen das ich mich bereit erkläre bei Bedarf bis zu 38,5 Std in der Woche zu arbeiten. Nun meine Frage :
    Wir haben eine neue heimleitung bekommen und er hat einfach mir den 2 Vertrag raus genommen, weggenommen. Zugleich zahlt er auch meine geleisteten angeordneten Überstunden nicht mehr aus. Die bereits über 66 Std liegen. Ist das rechtens darf der Heimleitung das ohne mein Wissen vorher. Wäre über eine Antwort dankbar
    LG Katrin

  10. Dorette W.

    Hallo..ich habe einen Vertrag mit 25 std. Woche. Über Schichten oder Überstunden steht nichts drinnen. Wie viel Überstunden kann der Arbeitgeber täglich verlangen und kann er verlangen das ich ab jetzt nur Spätschicht machen muss? Es ist ein festvertrag..die probezeit ist seid einem Monat vergangen.
    L.g. Dorette

  11. Bianca

    Hallo, ich werde meinen Überstunden in Freizeit wandeln. Das ist unstrittig. Ich bekomme aber eigentlich für jeden Tag einen Restaurant Gutschein von meinem Arbeitgeber, wenn ich krank bin oder Urlaub habe, bekomme ich sie nicht. Bei auswärtigen Tätigkeiten natürlich auch nicht. Die Restaurantschecks werden mit 25% pauschal versteuert. Habe ich Anspruch auf die Restaurant Schecks für die Tage an denen ich Überstunden abbummel?

    Danke

  12. Andrea

    Hallo
    Können sie mir sagen ob der Arbeitgeber sagen darf zb.
    Ich muss die Überstunden in einem von ihm angegebenen Zeitraum abbauen.
    Danke

  13. Tristan

    Hi,
    ich habe einen 35Std. (7 Std. Mo-Fr) Vertrag (IG-Metall). Dieser Tarifvertrag gibt auch eine Überstunden Anzahl von +- 300 Std. vor.

    – Darf das sein das der Arbeitgeber mich täglich statt 7Std. = 9 Std. arbeiten lässt und das bis die 300 Überstunden voll sind?
    – Darf der Arbeitgeber beim erreichen der 300 Überstunden = 14 Std. (2Tage) Gleitzeit geben und dann den Arbeitnehmer wieder 9-10 Std. arbeiten lassen bis die 300 Std. voll sind ?
    – Warum gibt es eine 35Std. Wochen wenn der Arbeitgeber seine Mitarbeiter täglich min 8-9 Stunden arbeiten lässt?

  14. chris j.

    hallo,

    ich habe noch ca 40 ueberstunden. das problem von der arbeitszeit her kann ich eigentlich keine ueberstunden machen habe haeufiger 6 std dienste und selten mal mind 8 std. die ueberstunden kamen zusammen weil ich oft einspringe und einige male keinen ausgleich bekommen habe aufgrund der besetzung. jetzt hat mir mein chef einige 3 std dienste im dezember eingetragen obwohl ich 100% habe. kann ich dagegen was machen weil ich es echt nicht einsehe durch mehrere tage arbeiten bei viel weniger std so meine ueberstunden abzubauen. wir werden nach dem tvöd bezahlt. danke+gruß

  15. Debus

    Darf ein Betrieb bei Arbeitsunfähigkeit mit Attest Überstunden beim Arbeitnehmer abbauen?

  16. Katrin

    Hallo,

    mein AG verlangt bei Überstundenabbau, telefonisch erreichbar zu sein, für den Fall das man in der Firma gebraucht wird. Bedeudet, wen ich für eine Woche vom AG auf Überstundenabbau laut Dienstplan eingeteilt bin, kann ich nicht verreisen, da ich bei Bedarf jederzeit einsatzbereit sein muß. Ist diese Vogehensweise des AG erlaubt?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Katrin,

      in der Regel darf ein bestehender Dienstplan nur bis vier Tage vorher abgeändert sein, danach ist eine Änderung normalerweise nur mit Einverständnis des Arbeitnehmers möglich.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

      1. Paula

        Hallo,
        bei uns wird auch verlangt, dass man während des Abfeierns der Ü Stunden abrufbereit sein muss bzw falls es zu Engpässen kommt, man am nächsten Tag erscheinen muss. Zudem können Ü auch kurzfristig gestrichen werden, falls kurz vorher jemand anderes durch Krankheit ausfällt. Daher kann man auch keine Urlaubsbuchung, nicht mal für 2 Tage o.ä. vornehmen, weil man ja nie weiß, ob man nicht kurzfristig gebraucht wird. Als Begründung wird auf den Arbeitsvertrag verwiesen, den man ja mit diesen Regelungen unterschrieben hat. Ist eine solche Regelung bzw „Floskel“ überhaupt rechtsgültig?

  17. Lukas

    Guten Tag,
    ich habe folgende Situation:

    aktuelles Datum 22.07., Auflösungsvertrag zum 31.08., anteiliger Urlaubsanspruch noch 6 Tage, 47 Überstunden, etwa 100 km Anfahrtsweg zur Arbeit.
    Der Arbeitgeber will nun, dass ich die Arbeit normal antrete, 4 Stunden arbeite und wieder fahre. Ganze Tage frei geben, um die Überstunden abzubauen werden mir nicht genehmigt, ich soll sie so abstückeln. Da die Anfahrt mit der DB erfolgt bin ich fast 2 Stunden pro Strecke unterwegs, sitze also so lange in der Bahn, wie ich auf der Arbeit bin.

    Wie kann ich vorgehen? Was kann ich tun?

    Vielen Dank im Voraus!
    Gruß Lukas

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Lukas,

      gemäß seinem Direktionsrecht kann der Arbeitgeber in der Regel bestimmen, wie die Überstunden abgebaut werden. Zur weiteren Situation sind wir leider nicht befugt, eine Rechtsberatung anzubieten, dies darf nur ein Anwalt.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  18. Hans

    Hallo,
    mein AG möchte das ich meine Überstunden nach und nach abbaue aufgrund der wenigen Arbeit momentan. Wir haben sowohl Minijober und Teilzeitkräfte um gewisse „einfache“ Arbeiten zu erledigen. Müssen diese, sobald erkennbar ist das die Arbeit deutlich zurück geht, zu Hause bleiben und ich würde deren Aufgaben mit erledigen oder kann mein AG bis zum Schluss die Minijober arbeiten lassen und mich parallel Überstunden abfeiern lassen??

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Hans,

      der Arbeitgeber kann von seinem Direktionsrecht Gebrauch machen und so die Arbeitseinteilung bestimmen. Sollten Sie Zweifel an der Korrektheit seiner Anweisungen haben, können Sie sich überlegen, ob Sie einen Anwalt für Arbeitsrecht hinzuziehen wollen, der befugt ist, eine Rechtsberatung zu geben und ein fundiertes Urteil zu Ihrer Situation geben kann.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  19. Ralf S.

    Hallo zusammen,
    meine Frage bezieht sich auf folgenden Text!

    Prinzipiell ist eine Ausweitung auf bis zu maximal zehn Stunden am Tag zulässig, wenn innerhalb der folgenden sechs Monate bzw. 24 Wochen im Durchschnitt die Achtstundenregelung wieder eingehalten wird (§ 3 Arbeitszeitgesetz – ArbZG)

    Jetzt meine Frage:
    Für welchen Zeitraum können die 10 Stunden angesetzt werden?
    So wie ich es verstehe könnte der AG das erste halbe Jahr 10 Std. ansetzen und das 2 halbe Jahr auf normale Az zurück gehen.
    Trifft das zu????

    MfG Ralf

  20. Pete

    Hallo Zusammen,

    hier zur meiner Frage:

    Im Arbeitsvertrag ist nicht festgehalten, wie genau überstunden „abgefeiert“ werden dürfen.
    Ich hab offiziell eine 40 Stunden Woche und nirgends ist festgehalten dass ca ein Samstag im Monat pflicht ist, trotzdem wird es so umgesetzt und mach damit ca 8 Überstunden im Monat.

    Nun hat sich die Situation im Bezug auf Raucherpausen ein wenig geändert und mein Arbeitgeber möchte dass ich die Raucherpausen nicht nacharbeite oder ähnliches sondern dass ich diese von den Überstunden abziehe.

    Ist das so umsetzbar?

    Vielen Dank im Voraus

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Pete,

      grundsätzlich ist der Arbeitgeber nicht verpflichtet, Raucherpausen zu gewähren. Darüber hinaus verfügt er über ein gewisses Direktionsrecht, welches ihm erlaubt, ein komplettes Raucherverbot (zumindest innerhalb der Geschäftsräume) auszusprechen. Damit könnte er Ihnen nicht das Rauchen in der regulären Pause außerhalb des Firmengeländes verbieten, wohl aber die zusätzlichen Raucherpausen. Es obliegt ihm daher, über die Handhabung der Raucherpausen zu bestimmen.

      Möglich ist aber, dass er dafür eine schriftliche Vereinbarung mit jedem einzelnen betroffenen Mitarbeiter abschließen müsste. Ein Anwalt für Arbeitsrecht kann hier für Klarheit sorgen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  21. Fabian G.

    Moin ,ich habe mal eine frage bezüglich Überstunden abbummeln.wir bekommen bei uns 25 Prozent Überstundenzuschlag,.wenn man jetzt allerdings die Überstunden abbummelt,entfallen die 25 Prozent Zuschlag dann? oder müssen die 25 Prozent dann auch noch gezahlt werden?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Fabian,

      dies hängt von den Vereinbarungen in Ihrem Arbeitsvertrag ab. Sie können diesen ggf. von einem Anwalt prüfen lassen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

    2. Ralf S.

      Eine Kontrolle der Lohnabrechnung könnte auch Aufschluss geben!
      Es könnte sein, das die 25% in dem Monat, in dem die Überstunden angefallen sind auch bezahlt wurden.
      Es muss ja nicht erst bezahlt werden wenn man die Überstunden abbummelt.

      MfG Ralf S.

  22. Melanie M.

    Ich werde momentan viel in der Nachtwache eingeteilt. In der Regel habe ich nach 7 Tagen Nachtwache 3 Tage frei. Jetzt steht im aktuellen Dienstplan das ich statt dem normalem Frei meine Überstunden abbummeln soll. Darf meine Chefin das so machen?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Melanie M.,

      in der Regel steht Ihnen eine bestimmte Anzahl freier Tage pro Woche zu (je nachdem, wie viele Arbeitstage pro Woche im Arbeitsvertrag vereinbart wurden). Allerdings ist es dem Arbeitgeber möglich, nach Gewähren des freien Tages / der freien Tage, den Abbau der Überstunden nach billigem Ermessen anzuordnen. Anders sieht es aus, wenn im Arbeitsvertrag der Sachverhalt anders geregelt ist. Dies können Sie auch im obenstehenden Beitrag nachlesen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  23. Kerstin

    Guten Tag,

    Ich arbeitete von Feb 2018 bis Jan. 2019 als Vollzeitkraft in einer Praxis. Hier habe ich um 8 Uhr in ausnahmen um 7:30 Uhr angefangen. Habe sehr oft in dem Zeitraum von Feb. 2018-Nov. 2018 Ueberstunden gemacht etwas mehr als 100 std.
    Meine Chefin hat mir zwar an manchen Tagen frei gegeben da Sie jedoch weiter mehr eingeteilt hat. Habe ich trotz des Uberstunden Abbaues wieder Uberstunden aufgebaut.
    Im Dezember + Januar 2019 wurde es aus betrieblichen Gruenden ruhiger und ich konnte die 160 std montl. durch ueberstunden beibehalten.
    Ende Jan hat sie mir gesagt das sie aus betriebl. Gruenden einen Stunden Vertrag geben muss.
    Ich sagte ihr das ich noch 87 Uberstunden habe.
    Nun schreibt meine Chefin bei allen Ueberstunden die ich abbaue keine +8 stunden sonden – 8 Stunden.
    Wie kann das sein? Den die Ueberstunden bzw Mehrarbeit sind geleistete Mehrstunden.
    Und ich kann nichts dafuer wenn meine Chefin mich trotz 160 Stunden montl. fur 170 oder mehr einteilt und ich dadurch trotz freiem Tag keine Ueberstunden abbauen konnte sondern aufgebaut habe.

    Es waere schoen wenn ich gesagt bekomme sind die Freientag die als +8 std auf dem Stundenzettel vermehrkt sind. Ich jedoch im selben moment wieder plus stunden gemacht haben.
    Die koennen doch nicht dann abgezogene werden.

  24. Fabian

    Guten Tag,

    meine tägliche „Arbeitszeit“ beträgt 8,25h. Davon sind 8,00h die reguläre Arbeitszeit, 0,08h Übergabezeit und 0,17h Waschzeit. Bei einem Tag Freizeitausgleich werden vom Zeitkonto 8,25h abgezogen. Also es wird die Übergabezeit und Waschzeit ebenfalls abgezogen.
    Ist das rechtens?

  25. Mark

    Guten Morgen,

    ich wollte mich erkundigen, ob das abbummeln von Stunden (Freizeitausgelich) mit dem Urlaub gleichzusetzen ist?!
    Hintergrund ist folgender: es gibt bei uns eine interne Regelung, dass zusammenhängender urlaub von mehr als 3 Tagen ca 3 Monate vorher anegemeldet werden muss. Jetzt wäre es für mich interessant zu wissen, ob Freizeitausgleich = Urlaub sit und entsprechend zusammenhängender Freizeitausgelich von mehr als 3 tagen auch ca 3 Monate vorher angemeldet werden muss.

    Vielen Dank für die Hilfe.

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Mark,

      arbeitsrechtlich gesehen ist Überstundenabbau nicht mit Urlaub gleichzusetzen. Dennoch sollten Sie Ihr Anliegen noch einmal in Ihrer Firma besprechen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  26. Mike

    Guten Tag,

    Irgendwo habe ich mal gehört, dass ich die Hälfte meiner Überstunden als ZA selber bestimmten darf. Bsp: ich habe 40 Überstunden. Will 20 Überstunden als ZA in Anspruch nehmen mit vorgelegten Zeiten. Ist dies rein rechtlich möglich oder kann der Arbeitgeber den Wunsch ablehnen und eine Alternative vorschlagen?

    Glg Mike

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Mike,

      uns ist nichts über eine Regelung bekannt, dass Sie die Hälfte Ihrer Überstunden selbst bestimmen dürfen. Besprechen Sie Ihr Anliegen am besten mit Ihrem Arbeitgeber direkt.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  27. Thorsten

    Hallo arbeitsvertrag.org-Team,

    Ich bin bei einem Ingenieurdienstleister angestellt und habe jetzt bei dem Kunden in den letzten Monaten knapp über 150h sowie 5 Tage Resturlaub angesammelt. Jetzt macht der Kundenbetrieb zum Jahresende einen harten Schnitt und stellt viele Externe Mitarbeiter (darunter auch 5 1/2Jahren auch mich) zum neuen Jahr frei.
    Da mein Arbeitgeber (Verleiher) noch kein Nachfolgeprojekt hat, soll ich zunächst meine Überstunden gegen meine Absichten abfeiern statt sie auszuzahlen. In den letzten Wochen der Projektphase wurde mir untersagt Überstunden abzubummeln. Kann mein Arbeitgeber mich dazu zwingen? Ist es nicht unternehmerisches Risiko von meinem Arbeitgeber wenn ich projektlos bin? Des weiteren soll ich natürlich während des Stunden abbummeln zur Verfügung stehen…

    … ist das alles rechtens?

    Vielen Dank vorab!

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Thorsten,

      wenn es bzgl. der Überstunden keine vertraglich vereinbarte Regelung gibt, dann hat der Arbeitgeber tatsächlich ein gewisses Weisungsrecht. Er kann sie daher anweisen, die Überstunden abzubummeln oder ausbezahlt zu bekommen. Für weiteren Rat können Sie sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht wenden.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  28. Alex

    Hallo. gegen Ende der Ausbildung habe ich jetzt 17 Guttage angesammelt. muss ich sie mir auszahlen lassen, wenn ich es nicht will, oder darf ich auf Freizeitausgleich bestehen?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Alex,

      der Umgang mit Überstunden ist in der Regel im Arbeitsvertrag vereinbart. In der Ausbildung sind Überstunden jedoch nicht vorgesehen und müssen durch den Arbeitgeber mit Ersatzfreizeit noch in derselben Woche kompensiert werden.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  29. Linders

    Hallo , ich soll meine Überstunden unter Anderem am 1ten und 2ten Weihnachtsfeiertag abbauen . Ich bin in einem Plegedienst als Hauswirtschafterin auf 80Std im Monat beschäftigt . Nun sagte man mir , wenn ich an den beiden Feiertagen nicht arbeite , würden mir die Stunden abgezogen , also bekäme ich am 25 und 26.12 gegen Überstunden frei . Ist das rechtens ? Auch hieß es , dass Feiertage in der Pflege nicht bezahlt würden … Danke für Ihre Antwort

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Linders,

      wenden Sie sich bitte an einen Anwalt, um Ihre Situation rechtssicher einschätzen zu lassen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  30. Nick W.

    Guten Tag,
    in meinem Arbeitsvertrag ist eine auf Jahresbasis durchschnittliche Arbeitszeit von 40 Stunden pro Woche vereinbart. Außerdem ist im Passus Arbeitszeit vereinbart, das Mehr-, Über-, Samstags-, Sonn- und Feiertagsarbeit von bis zu 48 Stunden im Durchschnitt von 6 Kalendermonaten mit der Vergütung als abgegolten anzusehen sind. Per Betriebsvereinbarung ist Vertrauensarbeitszeit vereinbart, jedoch muss die Arbeitszeit erfasst werden (manuell oder an einem Erfassungsterminal), um Pausenzeiten und das Überschreiten der maximalen Arbeitszeit zu dokumentieren. Überstunden sind somit eigentlich dokumentiert. Es gibt keine Betriebsvereinbarung über den Umgang mit Überstunden. Es herrscht die Erwartungshaltung, dass man täglich von 08-17 Uhr arbeitet, was automatisch Überstunden bedeutet. Mit vorgenannten Informationen: Kann mein Vorgesetzter von mir diese Leistung kostenlos erwarten, ohne ich einen Ausgleich in irgendeiner Form erhalte (Auszahlung per Vertrag ausgeschlossen; Freizeitausgleich in keiner Form geregelt)?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Nick W.,

      wie Sie bereits erwähnen, ist hier der Durchschnitt von sechs Monaten zu beachten. Auch darf eine gewisse Anzahl von Überstunden mit dem Gehalt abgegolten werden – aber eben nicht unbegrenzt viele. Die zulässige Anzahl der Überstunden, für die ein solcher Umgang in Frage kommt, ist in der Rechtssprechung nicht eindeutig festgelegt. Dennoch ist es in diesem Zusammenhang ratsam, sich mit einem Anwalt für Arbeitsrecht zu beraten, der sich mit den Details Ihrer Situation vertraut machen kann.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  31. Lenka H.

    Hallo hab ne Frage unsere Chefin ist sehr schwierige Person niemsn traut sich mit ihr reden es geht darum dass in vertrag stehen bekomme Lohn am ende des monat bis jetzt kam es immer nächste Monats drauf zwischen 8 und 17 immer unregelmäßig man kann nicht mit ihr wirklich reden. Jetzt habe ich nächste Problem mein Lohn kam heute 9.10 aber zu wrnig sie hat mir die Überstunden nicht berechnet und reden will sie auch nicht daruber. Und jetzt? Habe grossen Angst vor ihr suche mir auch schon was neues aber es dauert. LG und danke für Antwort. Lenka

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Lenka H.,

      sollte sich Ihre Chefin weiterhin querstellen, können wir Ihnen nur raten, sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht zu wenden. Dieser kann Ihnen helfen, Ihren Anspruch auf die Bezahlung der Überstunden durchzusetzen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  32. Antonio

    Guten Tag,

    ich habe einigen Frage. Ich bin als Arzt im Krankenhaus tätig.

    1. Darf man in Freizeitausgleich verreisen?
    2. Muss ich jederzeit erreichbar sein?
    3. Wenn der Chef mich vom Freizeitausgleich zurückholen würde, wie schnell muss ich wieder am Arbeitsplatz sein? Gibt es eine Zeitspanne?

    Ich bedanke mich im Voraus

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Antonio,

      sofern Sie keine Rufbereitschaft haben, sollten Sie in während des Freizeitausgleichs verreisen dürfen und dabei nicht erreichbar sein müssen. Von einer vorgeschriebenen Zeitspanne ist uns nichts bekannt, dies dürfte situationsbedingt sein. Bitte wenden Sie sich im Zweifelsfall an einen Anwalt für Arbeitsrecht.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  33. Melanie G.

    Guten Tag!

    Ich hab eine Frage. Mein Freund arbeitet als Verkäufer in einem Unternehmen. In seinem Vertrag sind 40 Wochenstunden geregelt. Tatsächlich arbeitet er zwischen 44 und 48 Stunden, die auf Überstunden geschrieben werden. Im Monat sammelt sich daher einiges an. Jetzt sagt der Arbeitgeber die Überstunden werden bis Ende Oktober auf null gesetzt.

    Meine Frage, darf er das für so einen kurzen Zeitraum?

    LG Melanie

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Melanie G.,

      Überstunden müssen in der Regel ausgeglichen werden. Ein pauschales Streichen der vorhandenen Überstunden dürfte daher rechtswidrig sein. Die Arbeitnehmer müssen die Möglichkeit haben, diese zumindest durch Freizeit ausgleichen zu können.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  34. Niklas

    Hallo,

    ich hätte eine Frage. Ich habe ca. 300 Überstunden und es kommen täglich welche dazu.
    Mein Chef meinte jetzt, dass ein Abbau der Stunden nicht möglich wäre und diese vergütet werden.
    Kann er mich dazu zwingen diese Überstunden auszahlen zu lassen oder kann ich diese, natürlich wenn es die betriebliche Situation zulässt, abfeiern.

    Ich will die Überstunden keinesfalls ausbezahlt bekommen, da mir die Freizeit wichtiger ist.
    Kann eine Vergütung erzwungen werden?

    Bitte um Rückinfo.
    Freundliche Grüße

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Niklas,

      sollte im Arbeitsvertrag keine Vereinbarung bezüglich der Überstunden getroffen worden sein, liegt es im Ermessen des Arbeitgebers, ob diese ausbezahlt oder abgefeiert werden können. Erkundigen Sie sich bei einem Anwalt, ob bzw. wie Sie vorgehen können, um einen Freizeitausgleich erwirken zu können.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org.

  35. Renate

    Hallo,
    darf der Arbeitgeber verlangen, dass ich zum Überstundenabbau nur früher gehen, aber nie ganze Tage freinehmen kann?

    LG, renate

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Renate,

      tatsächlich hat der Arbeitgeber aufgrund seines Direktionsrecht die Möglichkeit, Ihnen vorzuschreiben, wann Sie Ihre Überstunden abbauen dürfen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  36. Mia

    Kann der Arbeitgeber die Kombination von Überstundenabbau und Erholungsurlaub verweigern? Welche Argumente sprechen dagegen bzw. welche Nachteile entstehen für den Arbeitgeber. Im Arbeitsvertrag wird festgelegt, dass erbrachte Über-/Mehrarbeit nach billigem Ermessen des Arbeitgebers entweder in Freizeit ausgeglichen oder abgegolten wird.

    Mit freundlichen Grüßen
    Mia

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Mia,

      ja, der Arbeitgeber darf aufgrund seines Direktionsrecht nach billigem Ermessen festlegen, wann erarbeitete Überstunden auszugleichen sind. Er muss jedoch dabei auch die sozialen Umstände seiner Mitarbeiter berücksichtigen (bspw. wenn es um die Pflege und Betreuung eines Familienmitglieds geht) und die Interessen abwägen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  37. B. Seling

    Ist es legal, wenn im Arbeitsvertrag steht, dass Überstunden grundsätzlich am Monatsende verfallen, wenn man sie während des laufenden Monats keine Möglichkeit hat, sie auszugleichen?
    Kurz: sind unbezahlte Überstunden legal?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo B. Seling,

      leider dürfen wir keine Rechtsberatung anbieten und können deshalb nicht beurteilen, ob es sich um eine gesetzeskonforme Vereinbarung handelt. Das kann Ihnen nur ein Anwalt, mit Einblick in den Arbeitsvertrag beantworten.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  38. PatrickÜberstundenabbau

    Hallo
    Ich bin momentan in der Ausbildung bis Ende Juli. momentan habe ich noch 32 Freie Tage zugute aber mein Chef möchte mir nicht alle geben. Was soll ich tun?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Patrick,

      leider dürfen wir keine Rechtsberatung anbieten. Über Ihre Möglichkeiten kann Sie deshalb nur ein Anwalt für Arbeitsrecht aufklären.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  39. Kevin

    Hallo
    Mein Frage ist . Ich Arbeite als Zeitungszusteller . In Vertrag Steht 20 Std. pro Woche Ich mach aber Recht mehr . Es gibt tagen wo ich Mehr als 12 Std. Arbeite , und Monate wo ich statt 80 stunden 170-200 Stunden Arbeite.
    Ich Bekomme fast Keine Urlaub und am Tag muss ich noch mich wegen die Reklamationen kümmern Was nicht bezahlt wird . Die Witz am ganze ist dass die nicht aller stunden und km. Bezahlen . Die sagen es fehlen Stundenzetteln oder Fahrten-buchen
    Als letztes mal nachgefragt habe wegen mein Geld Würde Mir gesagt von Grosse Chef “ Wenn noch einmal Irgendwer wegen das Geld fragt wird GEKÜNDIGT “ Was soll ich machen ich verdiene gutes Geld Aber Nicht das Geld wo für ich Arbeite. Viele Dank für die Antworten
    Mit Freundlichen Grüsse.

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Kevin,
      unser Ratgeber zum Überstundenabbau gibt einen guten Überblick darüber, wie die Arbeitszeiten gesetzlich geregelt sind und wie ein Überstundenabbau funktioniert. Wie Sie sich in Ihrem Fall am besten verhalten, darf Ihnen nur ein Anwalt sagen. Wir bieten keine solche Rechtsberatung an.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

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