Überstundenabbau – wie dürfen Sie Mehrarbeit ausgleichen?

Von Jörg K.

Letzte Aktualisierung am: 27. Januar 2024

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Das Arbeitszeitgesetz sieht für Überstunden einen Freizeitausgleich vor.
Das Arbeitszeitgesetz sieht für Überstunden einen Freizeitausgleich vor.

Ist die Auftragslage im Unternehmen, in dem Sie arbeiten gut, kann der Arbeitgeber sich dazu entschließen, Ihnen Mehrarbeit anzuordnen. Schließlich würde ihm sonst eine ganze Menge Geld entgehen.

Daraus darf jedoch nicht die Regel werden, schließlich haben Sie vor Antritt des Beschäftigungsverhältnisses häufig schriftlich einen Arbeitsvertrag abgeschlossen. In diesem einigten Sie sich mit Ihrem Chef darauf, wie viele Stunden am Tag und in der Woche Sie mit Arbeit zubringen müssen.

Im Arbeitsvertrag sind die Rechte und Pflichten der Vertragspartner schwarz auf weiß festgehalten. Dazu gehört nicht nur der Umfang der Arbeitszeit, sondern auch der Anspruch auf Urlaub und wie hoch die Vergütung für die abgelieferte Leistung ausfällt.

Kompaktwissen: Überstundenabbau

Müssen Arbeitnehmer stets eine Vergütung für gemachte Überstunden erhalten?

Nein, Überstunden dürfen sowohl durch eine entsprechende Vergütung als auch durch einen Freizeitausgleich abgebaut werden.

Wer entscheidet, wann der Überstundenabbau durch Freizeit stattfindet?

Wann Arbeitnehmer ihre Überstunden „abfeiern“ dürfen, entscheidet grundsätzlich der Arbeitgeber. Dabei muss er sich jedoch mit seinen Mitarbeitern absprechen.

Handelt es sich sozusagen um Urlaub, wenn Sie Überstunden durch Freizeit abbauen?

Nein, der Überstundenabbau durch Freizeit ist nicht als Urlaub anzusehen. Erkranken Sie beispielsweise während des Abbaus, werden Ihnen die jeweiligen Tage nicht, wie es beim Urlaub der Fall ist, gutgeschrieben, sondern sie verfallen.

Der Überstundenabbau – was das Arbeitsrecht dazu sagt

Darf der Arbeitgeber vorgeben, wann Sie Überstunden abfeiern müssen? Das Anordnen ist rechtens.
Darf der Arbeitgeber vorgeben, wann Sie Überstunden abfeiern müssen? Das Anordnen ist rechtens.

Wie viele Stunden Arbeitnehmer pro Tag arbeiten dürfen, ergibt sich aus dem Arbeitszeitgesetz. Es hält fest, dass die regelmäßige Arbeitszeit bei acht Stunden am Tag liegt.

Dabei gilt der Samstag unter Umständen als regulärer Werktag.

Prinzipiell ist eine Ausweitung auf bis zu maximal zehn Stunden am Tag zulässig, wenn innerhalb der folgenden sechs Monate bzw. 24 Wochen im Durchschnitt die Achtstundenregelung wieder eingehalten wird (§ 3 Arbeitszeitgesetz – ArbZG).

Überstunden im Freizeitausgleich abbauen

Haben Arbeitnehmer Plusstunden angesammelt, kann der Arbeitgeber sich dazu entschließen, diese Überstunden abbummeln zu lassen. Das bedeutet: Über den laut Arbeitsrecht bestehenden Jahresurlaubsanspruch hinaus, erhalten die Mitarbeiter mehr Freizeit, um sich von der geleisteten Mehrarbeit zu erholen.

Achtung: Angehäufte Überstunden mit Freizeitausgleich abbauen? Laut Arbeitsrecht ist das nur erlaubt, wenn sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer hierauf im Arbeitsvertrag geeinigt haben. Auch ein Tarifvertrag kann derlei Regelungen enthalten.

Grundsätzlich ist demnach mit geltendem Recht vereinbar, dass – wenn kein Überstundenabbau durch ein Mehr an Freizeit in den nächsten sechs Monaten möglich ist oder mehr als 10 Stunden am Tag geschuftet werden soll – Sie das Leisten von Überstunden verweigern können.

Sie können als Arbeitnehmer einen Antrag auf Überstunden abfeiern; stellen.
Sie können als Arbeitnehmer einen Antrag auf „Überstunden abfeiern“ stellen.

In vielen Unternehmen ist der Abbau von Überstunden genau geregelt. Häufig existieren bestimmte Vorgaben, wie viele Stunden überhaupt angesammelt werden dürfen. Wann Sie Überstunden abfeiern müssen, hängt häufig vom Arbeitgeber ab. Er darf den Zeitpunkt bestimmen.

So hat es das Bundesarbeitsgericht in einem seiner Urteile festgehalten (Az. 9 AZR 433/08).

Der Arbeitnehmer kann gemäß Arbeitsrecht die Überstunden also nicht abbauen zu einem Zeitpunkt, der allein ihm passt. Anders sieht es aus, wenn hierzu Absprachen oder anderweitige Regelungen bestehen.

Überstundenabbau mittels Bezahlung – ist das erlaubt?

Überstunden abfeiern können Sie nicht nur durch zusätzliche Freizeit. Eine andere Option besteht darin, den Überstundenabbau durch Vergütung der geleisteten Mehrarbeit vorzunehmen. Sie werden also für die Plusstunden bezahlt.

Befinden Sie sich in einer Ausbildung, ist im Berufsbildungsgesetz (BBiG) festgehalten, dass Sie in einem solchen Fall einen Vergütungsanspruch haben. Paragraf 17 führt hierzu in Absatz 3 aus:

Eine über die vereinbarte regelmäßige tägliche Ausbildungszeit hinausgehende Beschäftigung ist besonders zu vergüten oder durch entsprechende Freizeit auszugleichen.“

Und wie sieht es bei regulären Arbeitnehmern aus? Müssen Sie Überstunden abfeiern oder ist Auszahlen eine Möglichkeit? Hat der Chef die Plusstunden angeordnet, können Sie prinzipiell die Auszahlung verlangen. Unter Umständen erhalten Arbeitnehmer sogar einen Zuschlag für das Mehr an Arbeit. Dieser ist jedoch nicht rechtlich verbrieft, sofern es nicht in der Nacht zu Mehrarbeit kommt.

Fragen zum Überstundenabbau? Ein Rechtsanwalt hilft weiter

Der Überstundenabbau kann durch Auszahlung erfolgen.
Der Überstundenabbau kann durch Auszahlung erfolgen.

Ob Sie Zuschläge für Plusstunden erhalten, geht aus Ihrem Arbeitsvertrag oder einem zutreffenden Tarifvertrag hervor.

Bei Fragen und Unklarheiten können Sie sich immer an einen Rechtsanwalt wenden. Gerade ein Fachanwalt kann in diesem Gebiet eine Menge Erfahrung vorweisen und Ihnen mit Rat und Tat zur Seite stehen.

Welcher Anwalt für Sie der richtige ist, finden Sie heraus, indem Sie sich im Freundes- und Bekanntenkreis umhören. So manch einer hatte bereits in der Vergangenheit ebenfalls Bedarf und kann Sie an einen guten Rechtsbeistand verweisen. Machen Sie sich selbst auf die Suche, achten Sie auf den Fachanwaltstitel „Arbeitsrecht“. Er wird nur an jene verliehen, die bereits einige Erfahrung vorweisen können.

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Überstundenabbau – wie dürfen Sie Mehrarbeit ausgleichen?
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Über den Autor

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Jörg K.

Jörg hat Rechtswissenschaften an der Universität Passau studiert. Nachdem er Erfahrung in verschiedenen Verlagen gesammelt hat, stieß er 2019 zur Redaktion von arbeitsvertrag.org. In seinen Ratgebern befasst er sich mit verschiedenen Themen rund um Arbeitsrecht.

172 Gedanken zu „Überstundenabbau – wie dürfen Sie Mehrarbeit ausgleichen?

  1. Alja B.

    Guten Abend! Ich habe zum 31.5. gekündigt. Ich arbeite seit fast vier Jahren in der Firma. Überstunden wurden nie ausbezahlt, ich konnte sie mir immer in Freizeit nehmen. Jetzt habe ich noch 26 Überstunden und 8 Tage Urlaubsanspruch und mein Chef möchte mir beides nicht geben, sondern ausbezahlen. Ist das rechtens? Vielen Dank für eine Antwort!

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Alja B.,

      beide Szenarien sind möglich, sofern gewisse Gründe dafür vorliegen. Tatsächlich ist der Arbeitgeber per Gesetz dazu verpflichtet, Überstunden eher auszuzahlen, sofern keine andere Absprache vorliegt. Aus dem Bundesurlaubsgesetz § 7 geht darüber hinaus hervor, dass Urlaubstage genommen werden sollten, sofern keine anderwertigen Gründe vorliegen, die dies verhindern, wie bspw. wenn der Arbeitgeber bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses aus betrieblichen Gründen nicht auf die Arbeitskraft verzichten kann.

      Da wir mit Ihrem konkreten Fall aber nicht mit den Einzelheiten vertraut sind, könnten Sie sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht wenden.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  2. Monika

    Hallo,
    Ich habe 2 schulpflichtige Kinder und bereits über 50 Ü.Stunden. Kann ich darauf bestehen diese größtenteils in den Schulferien abzubummeln?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Monika,

      ein gesetzlicher Anspruch besteht hier nicht. In der Regel kann der Arbeitgeber auch sein Weisungsrecht ausüben, wenn um den Zeitraum gibt, an dem die Überstunden abgebummelt werden können.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  3. Riccardo K.

    Hallo zusammen, bei mir auf Arbeit wird ein Überstundenkonto geführt. Angespart werden 136 Stunden, danach werden geleistete Überstunden bezahlt. bis jetzt war es möglich Überstunden durch Zeitausgleich abzubummeln. Nun meine Frage, darf mein Ag mein Stundenkonto sperren und mir den Zeitausgleich verwehren.
    MfG K.

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Riccardo,

      grundsätzlich müssen Überstunden ausgeglichen werden. Dabei kommt es aber auch darauf an, wie das im Arbeitsvertrag geregelt ist. In der Regel kann sich der Arbeitgeber nicht spontan von den vertraglich festgelegten Vereinbarungen umentscheiden. Prinzipiell ist es ihm aber erlaubt, dem Arbeitgeber anzuweisen, wann er diese Überstunden durch Freizeit ausgleichen kann. Dabei hat er auch die Belange des Arbeitgebers zu beachten.

      Das Team von Arbeitsvertrag.org

  4. Daniela H.

    Hallo

    ich habe da mal eine Frage.
    In meinem Arbeitsvertrag steht, dass 40 Überstunden mit dem Gehalt abgegolten sind. Nun ist es so, dass ich in zwei Monaten 260 Überstunden angesammelt habe, hiervon wurden mir logischerweise die 2×40 Überstunden abgezogen. Danach bin ich für einen Monat in Urlaub gegangen. Der Arbeitgeber hat mir nun von meinen verbleibenden 180 Überstunden für den Monat in dem ich in Urlaub war ebenfalls 40 Überstunden abgezogen, da ja 40 Überstunden mit meinem monatlichen Gehalt abgegolten sind. Ist das im Urlaub auch zulässig?

    Mit freundlichen Grüssen

    Daniela

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Daniela,

      ob die Überstundenregelung und der Umgang damit rechtens ist, kann ein Anwalt für Arbeitsrechte einschätzen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  5. Patrick

    Hallo
    Ich habe einen Arbeitsvertrag mit Gleitzeit, Gutzeit-Konto und Überstunden-ausgleich über Freizeit.
    Auf den vom Betrieb zur verfügung gestellten Anträgen auf Freizeit können wir explizit auswählen, ob wir die Freizeit mit Urlaub oder unserem Gutzeit-Konto in Anspruch nehmen wollen.
    Letztens habe ich eine Woche an Überstunden abgefeiert, was der AG genehmigt und unterschrieben hat.
    Jetzt will der AG mir aber statt der Überstunden 5 Urlaubstage abziehen, und begründet das damit, dass der Urlaub zu erst in Anspruch genommen werden soll. Im Vertrag ist diesbezüglich keine Regelung festgehalten, und auch auf den Freizeit Anträgen ist nichts dergleichen vermerkt.
    Darf der AG das so ohne weiteres nachträglich entscheiden, vor allem da er den Abbau zuvor genehmigt hatte?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Patrick,

      in der Regel kann nur Urlaub verrechnet werden, der durch den Arbeitnehmer als solcher beantragt wurde. Ob das in Ihrem Fall auch so anwendbar ist, kann ein Anwalt für Arbeitsrecht beurteilen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  6. Peter

    Hallo,

    Meinen Firmen möchte am Wochenende, während den Arbeitszeit die Computerprogramme aktualisieren.

    Ist es dann Rechtens das die alle Mittarbeiter verpflichten wollen (keine Buro-leuten) Ihre überstunden ab zu feiern (oder weiter im minus) oder Urlaub zu nehmen?

    Vielen Dank für Ihre Antwort.

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Peter,

      ob eine Grundlage für diese Weisung existiert, kann ein Anwalt für Arbeitsrecht beantworten.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  7. Anja

    Hallo
    Mir wurden ohne mein wissen 30 überstunden ausbezahlt. Weil ein freizeitausgleich nicht möglich ist. Geregelt im Vertrag ist, das ich mich verpflichte im Jahr 40 überstunden zu leisten. Da bin ich regelmäßig mit 80 oder mehr Stunden drüber hinweg. Jetzt wollte er die Stunden einfach streichen hat sie aber ausbezahlt weil es die heimleitung angewiesen hat. Darf er überstunden einfach streichen oder sie ohne mein wissen und meinem okay einfach ausbezahlen?
    Ich würde mich über eine Antwort freuen, denn es betrifft noch mehr Kollegen. Danke

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Anja,

      das hängt zunächst davon ab, wie die Überstunden im Arbeitsvertrag genau geregelt sind. Normalerweise liegt es im Ermessen des Arbeitgebers, ob Überstunden ausbezahlt oder durch Freizeit ausgeglichen werden dürfen. Im Arbeitsvertrag könnten unter Umständen andere Vereinbarungen getroffen werden, wenden Sie sich deshalb mit Ihrem Arbeitsvertrag an einen Anwalt.

      Das Team von arbeitsvertrag.org

  8. Josie

    Hallo,

    ich habe bezüglich der Überstundenregelung eine Frage:

    In unserem Unternehmen gibt es eine „10-Stundenregelung/Monat“ dies bedeutet:
    Leistet ein Mitarbeiter Überstunden und liegt zwischen 1-10 Überstunden im Monat sind diese bereits durch das Gehalt abgegolten.
    Erst wenn ein Mitarbeiter über die +10 Stunden kommt werden diese Überstunden auf das Gleitzeitkonto gutgeschrieben – aber auch nur ab der 11 Überstunde ( 12 Ü-Stunden geleitet – 2 Ü-Stunde auf GLZ-Konto).

    Ist das rechtlich in Ordnung?

    Vielen Dank für Ihre Antwort

    Mfg

    J.

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Josie,

      da wir keine Rechtsberatung anbieten dürfen, können wir diese Regelung Ihres Arbeitsvertrags nicht auf Ihre Rechtmäßigkeit prüfen. Wenden Sie sich im Zweifelsfall an einen Anwalt.

      Das Team von arbeitsvertrag.org

  9. Maik

    Hallo liebes Team,
    ich habe in meinem Vertrag stehen:“ Der Mitarbeiter ist im Rahmen der gesetzlichen Bestimmung bei Bedarf der Gesellschaft zur Leistung von Mehr-, Spät-, Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit verpflichtet.“

    Es war immer so, dass ich bei Überstunden Zeitausgleich nehmen konnte. Sprich wenn ich an einem Samstag (keine Arbeitszeit) gearbeitet habe, konnte ich die Stunden in der nächsten oder übernächsten Woche abfeiern. Ich habe im Dezember 44 Überstunden geleistet, ich wollte dann im Januar wieder Zeitausgleich nehmen. Das Unternehmen sagt, dass die Stunden nur im selben Monat genommen werden können. Da es für mich keine Möglichkeit gab sie im Dezember zu nehmen, verfallen sie jetzt. Ist das rechtens, da im Vertrag der Punkt mit der Mehrarbeit verankert ist?
    Danke für eine Antwort

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Maik,

      leider dürfen wir keine Rechtsberatung anbieten. Deshalb sollten Sie sich mit Ihrem Arbeitsvertrag und Ihrem Anliegen an einen Anwalt für Arbeitsrecht wenden.

      Das Team von arbeitsvertrag.org

  10. Roswitha

    Hallo,
    Ich arbeite 25,5 Stunden in der Woche habe über 30 Überstunden mein Arbeitsplan für diese Woche lautete
    nur 15,5 Stunden den rest frei also abbauen von Überstunden. Jetzt bin ich aber leider für 5Tage krank geworden wie wird dieses berechnet. Würde mich über eine Antwort sehr freuen.

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Roswitha,

      erkundigen Sie sich bei Ihrem Arbeitgeber, wie die Überstunden im Krankheitsfall berechnet werden. In der Regel sollten Überstunden aber nicht mit Krankheitstagen verrechnet werden (ebenso verhält es sich mit Minusstunden). Erkundigen Sie sich im Zweifelsfall bei einem Anwalt.

      Das Team von arbeitsvertrag.org

  11. Udo

    Hallo, ich sollte überstunden abbauen, was ja auch nicht schlecht ist, jetztzhabe ich aber einen Krankenschein . der arbeitgeber hat mir trozdem überstunden abgezogen . darf er das ??

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Udo,

      normalerweise sollten Krankheitstage (Arbeitsunfähigkeit) nicht angerechnet werden. Erkundigen Sie sich bei einem Anwalt, ob Ihr Arbeitgeber sich richtig verhält.

      Das Team von arbeitsvertrag.org

  12. Nils

    Hallo,

    ich arbeite bei einen Maschinen und Anlagenbauer und habe aufgrund verschiedener langfristigen Projekte sehr viel Resturlaub und Gleitzeit angesammelt. Bisher war es so, dass wir diese immer ins neue Jahr mitgenommen und dann in „ruhigeren“ Phasen abgebummelt haben.
    Seit diesem Jahr möchte mein Arbeitgeber, dass wir unseren resturlab abbauen und deswegen habe ich, in Absprache mit meinem Arbeitgeber meinen Resturlaub verplant. So das ich aktuell noch 3 Tage Resturlaub habe der nicht angemeldet ist.
    Um daneben auch mein GLZ-Konto abzubauen habe ich jetzt 2 Tage GLZ angemeldet. Mein Arbeitgeber hat diese jetzt ohne meine Zustimmung die GLZ in Urlaubstage umgewandelt….darf er das ohne meine Zustimmung?

    Schöne Grüße
    Nils

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Nils,

      leider dürfen wir keine Rechtsberatung anbieten. Ob Ihr Arbeitgeber sich hier richtig verhält, kann Ihnen nur ein Anwalt sagen.

      Das Team von arbeitsvertrag.org

  13. Newes

    Hallo,
    mein Arbeitsverhältnis endet nach Kündigung Ende diesen Monats. Ich habe noch Anspruch auf einen halben Tag Urlaub. Da ich aber aus 2017 noch rund 60 Überstunden habe, würde ich den halben Tag Urlaub gerne auf einen ganzen aufrunden besser noch auf 2 oder 3 Tage (nach Rücksprache mit dem AG natürlich). Jedoch steht in meinem Arbeitsvertrag, dass pro Monat bei Bedarf eine Mehrarbeit von bis zu 10 Stunden ohne Ausgleich (Freizeit und oder Geld) zu leisten ist. Kann mir mein AG verweigern die Überstunden abzufeiern, weil ich nicht auf 10 Überstunden/Monat (120 Stunden pro Jahr) komme?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Newes,

      leider dürfen wir keine Rechtsberatung anbieten. Ob Ihr Arbeitgeber sich hier richtig verhält, kann Ihnen deshalb nur ein Anwalt sagen.

      Das Team von arbeitsvertrag.org

  14. Marie

    Hallo,

    bei einem Vorstellungsgespräch wurde mir gesagt, dass in dem Betrieb Mo-Fr von 8-18h gearbeitet wird…wenn wir von 1h Mittagspause ausgehen, dann wären das täglich 9h. Ich weiß noch nicht wie der Vertrag aussehen wird, aber ich habe schwierigkeiten das mit eurer Aussage zu vereinen, dass laut dem Arbeitsgesetz „die regelmäßige Arbeitszeit bei acht Stunden am Tag liegt. „… kann man 9h arbeit pro Tag im Vertrag festlegen, oder das über Überstunden regeln abbilden?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Marie,

      es gibt Ausnahmen, in denen die Umstände der Arbeit die Ausnahme vom 8-Stunden-Tag begründen. Außerdem arbeiten viele Betriebe mit Gleitzeit oder anderen flexiblen Arbeitszeitmodellen.

      Ihr Team von Arbeitvertrag.org

  15. Tzogli

    Hallo..ich habe eine Kündigungsfrist 2 Wochen und wird vom meine AZK berechnet. Darf ich in eine andere Leihfirma gleich ein Vertrag abschließlichen und gleich arbeiten?Mache ich mich Strafbar?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Tzogli,

      Sie müssen sich an die vertraglich vereinbarte Kündigungsfrist halten.

      Das Team von arbeitsvertrag.org

  16. Johanna

    Guten Tag,
    Ich hab Anfang des Monats fristgerecht für Mitte nächsten Monats gekündigt. Ich habe noch Überstunden die ich gerne in meiner letzten Arbeitswoche abfeiern möchte weil ich auch umziehe. Jetzt möchte mein Chef mir die nicht zur Freizeit lassen sondern mir die unbedingt ausbezahlen, weil er mich den einen Tag noch bräuchte. Er sagt er kann entscheiden was passiert.
    Stimmt das oder habe ich das Recht zu sagen ich will Freizeit? Im Arbeitsvertrag steht dazu nichts. Ich arbeite auch nur Halbtags.

    Vielen Dank.

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Johanna,

      tatsächlich liegt es in der Regel im Ermessen des Arbeitgebers, ob Überstunden ausbezahlt oder durch Freizeit ausgeglichen werden.

      Das Team von arbeitsvertrag.org

  17. Sonja

    Hallo,

    bei mir haben sich 112 Überstunden in 2 Monaten angesammelt, ich habe einen Teilzeitvertrag von 80 Std. im Monat.
    Nächste Woche hat mein Chef an 3 Tagen eingetragen das ich Überstunden abbummeln soll an 3 Tagen Arbeite ich.
    Ist das rechtens das mir an meinen normalen freien Tagen eingetragen wird das ich Überstunden abbummeln soll ?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Sonja,

      es kann sein, dass Sie Überstunden durch Freizeit ausgleichen. Das gilt dann in der Regel aber nicht als „Urlaub“.

      Das Team von arbeitsvertrag.org

  18. Stefanie

    Ich habe eine Frage. Mein Chef hatte mir letztens einen Überstundenabbau von 16 Stunden geplant… ein paar Tage davor wurde ich leider krank und konnte den geplanten Überstundenabbau nicht als Freizeitausgleich nutzen da ich mit krankschreibung zu Hause im Bett lag. Jetzt hat er mir gesagt geplant ist geplant und die Stunden wären jetzt weg. Ist das überhaupt richtig? Weil wenn ich im Urlaub krank werde kann ich doch auch eine Krankmeldung abgeben und bekomme die Urlaubstage wieder.

    Vielen Dank für eure Antwort

    Lg steffi

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Stefanie,

      Urlaubstage bekommen Sie unter Umständen nur zurück, wenn Sie ein ärztliches Attest über die Krankschreibung (vom ersten Krankheitstag) vorlegen.

      Das Team von arbeitsvertrag.org

  19. Uwe

    Hallo,
    ich arbeite im Farben-Großhandel und mache durchschnittlich jeden Tag eine Überstunde außer Freitags da ist früher Schluß. So kommen im Jahr um die 100 Überstunden zusammen. Es gibt eine Firmenseitige Regelung das diese im Januar und Februar abzufeiern sind. Da diese Monate die Umsatzschwächsten sind.
    Soweit so gut. Aber nun haben wir einen neuen Chef der möchte das wir die Überstunden so abfeiern wie wir diese aufgebaut haben, das heißt, nicht in ganzen Tagen sondern pro Tag ca. 2 Stunden früher gehen.
    Davor hatten wir ganze Tage frei oder auch mal 1 Woche. Ist dies rechtens?
    Gruß Uwe

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Uwe,

      grundsätzlich liegt es im Ermessen des Arbeitgebers wie die Überstunden abzubummeln sind. Es ist durchaus üblich die Überstunden in der laufenden Woche abzubauen, um den längeren Arbeitsausfall einzelner Angestellter zu vermeiden.

      Das Team von arbeitsvertrag.org

  20. Kathi

    Hallo,

    ich bin in meiner Erziehungszeit (Januar – März 2017) vom AG gebeten worden, für 10 Stunden wieder im Betrieb zu arbeiten, da eine Kollegin krankheitsbedingt ausfiel. Ich wollte diese Stunden sofort nach Ende der Erziehungszeit nehmen, was mein AG ablehnte. Am 23.11.2017 bekam ich nun die Aufforderung bis zum Ende des Jahres alle Überstunden abzubummeln, dafür reicht aber nicht die Zeit. Eine Übernahme der Überstunden in das Folgejahr sei nicht möglich. Auszahlung auch nicht. Eine Vertretung hätte ich auch nicht. Dürfen mir einfach die Überstunden gestrichen werden?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Kathi,

      prüfen Sie Ihren Arbeitsvertrag. Dieser sollte in der Regel Formulierungen beinhalten, die auf den Abbau von Überstunden hinweisen. Ob die Überstunden gestrichen werden dürfen und inwiefern Sie den Abbau einfordern können, sagt Ihnen nur der Arbeitsvertrag. Gibt es keine solche Regelung, empfehlen wir Ihnen sich an einen Anwalt zu wenden.

      Das Arbeitsvertrag.org-Team

  21. Stefan

    Hallo !
    Ich bin seit 5,5 Jahren in meiner Firma. Habe nun am 29.11.17 zum 31.01.18 gekündigt.
    Um Überstunden abzubauen haben wir immer einen „Wunschzettel“ ausgefüllt wann wir die Stunden nehmen wollen. Der Abbau geschah meist wochenweise und es wurde nie ausgezahlt. Dem Abbau zu dem gewünschten Zeitpunkt wurde quasi nie widersprochen. Im Einstellungsgespräch gab es auch eine mündliche Vereinbarung das Überstunden abgebummelt werden. Im Vetrag selbst steht nichts dazu.
    Kann ich das Abbummeln jetzt als betriebliche Übung werten.
    Mein Guthaben sind 120 Stunden und die habe ich bereits mit dem Schein beantragt nehmen zu dürfen.
    Kann mir mein Chef die verwehren aufgrund dringender betrieblicher Bedürfnisse? Ich habe ja immerhin frühzeitig gekündigt damit er Reaktionszeit hat.

    Gruß Stefan

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Stefan,

      auch wenn der Abbau von Überstunden oder deren Ausbezahlung nicht vertraglich geregelt ist, gibt es gesetzliche Bestimmungen die greifen. Voraussetzung ist aber, dass ein Arbeitszeitkonto geführt wird.

      Das Arbeitsvertrag.org-Team.

  22. Johanna

    Hallo, ich habe auch mal eine Frage.
    Ich arbeite in der Gastronomie und habe vor einiger Zeit gekündigt, allerdings will mir keiner eine genau Auskunft geben, was mit meinen Überstunden passiert. Ich habe eine Menge Überstunden, um genau zu sein sind es 198,15 Stunden, und nun würde ich gerne wissen ob der Arbeitgeber entscheiden kann was mit diesen Überstunden passiert, ob er sie auszahlt oder in Freizeit vergütet kann wie er das möchte und was ich dabei für rechte habe. Ich habe nämlich zusätzlich das Problem das ich keinen Arbeitsvertrag besitze und nicht weiß wie ich die Sache angehen soll.
    Ich hoffe Sie können mir helfen.
    Mit freundlichen Grüßen

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Johanna,

      ob Sie Ihre Überstunden ausbezahlt bekommen können, wird normalerweise im Arbeitsvertrag geregelt. Gibt es ein Arbeitszeitkonto, besteht meist auch die Option Überstunden abzubauen oder ausbezahlt zu bekommen. Da Sie keinen Arbeitsvertrag haben, der Ihre Rechte näher definiert, sollten Sie sich an einen Anwalt wenden.

      Das Arbeitsvertrag.org-Team.

  23. Thomas

    Hallo ich verlasse meine Arbeitsstelle zum 15.12 aufgrund von Überstunden ist mein letzter Arbeitestag allerdings der 8.12
    Dies bedeutet ich muss bis Freitag arbeiten und muss Samstag nicht mehr arbeiten. Nun habe ich aber die Frage ob mir trotzdem mein vorgeschriebener Freier Tag zusteht? Da mein Chef meint den brauche ich jetzt nicht mehr da ich ja den freien Tag für die Überstunden habe.
    Mit freundlichen Grüßen
    Thomas

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Thomas,

      Urlaubstage können in der Regel nicht durch freie Tage ersetzt werden, die durch Überstundenabbau zustande kommen. Wenden Sie sich im Zweifelsfall an einen Anwalt.

      Das Arbeitsvertrag.org-Team

  24. A.Panofen

    Hallo Arbeitsvertrag.org-Team,
    ich bin Leiharbeiter und habe mir Ende Oktober 2 Wochen Urlaub gegönnt. Laut meiner Lohnabrechnung wurde mir keine 10 Urlaubstage abgezogen, sondern die fehlende Zeit aus meinen Gleitzeitkonto (70 Std.) abgezogen. Darf mein Arbeitgeber selbst bestimmen, wie mein Urlaub abgerechnet wird? Ist das dann nicht Freizeitausgleich? Letztes Jahr hatte ich Betriebsferien in der Weihnachtszeit und da hat die meine Firma da auch schon getan.

    Mit freundlichen Grüßen A.Panofen

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo A.Panhofen,

      angemeldeter und bewilligter Urlaub darf vom Arbeitgeber nicht als fehlende Arbeitszeit berechnet werden.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  25. Braun

    Guten Tag,
    ich arbeite pro Woche 38h (Vollzeit entspricht 40h) /5Tage die Woche in einer Arztpraxis. Die realen Arbeitszeiten variieren dabei zwischen 5 und 10h am Tag (dies ist in meinem Vertrag jedoch nicht explizit fixiert sondern nur meine Wochenarbeitszeit). Ist es rechtens wenn mein Arbeitgeber mir für jeden Tag den ich frei nehme (Überstundenfrei ) 7,6h abzieht (38h/5=7,6)?
    Vielen Dank im Vorraus für Ihre Antwort.

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Braun,

      bei unregelmäßiger Arbeitszeit kann der Arbeitgeber unter Umständen den Urlaubsanspruch anhand der durchschnittlichen Tagesarbeitszeit, basierend auf der im Vertrag festgelegten Wochenarbeitszeit, errechnen. Wenden Sie sich im Zweifelsfall an einen Anwalt.

      Das Arbeitsvertrag.org-Team

  26. Carmen

    Meine Frage: Habe seit Juli 2017 350 Überstunden angesammelt auf Grund von Personalmangel und Krankheit. Ich bin für nächste Woche mit Nachtdienst lt. Dienstplan geplant.Gestern teilte mir mein AG mit, das ich die ND nicht machen soll und Stunden abbauen. Ist er dazu berechtigt,mir 4 Tage vor Dienstantritt das anzuordnen? Ist nicht der Dienstplan bindend?
    Vielen Dank im voraus!
    Carmen

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Carmen,

      leider gibt es keine gesetzliche Vorschrift, jedoch haben Urteile gezeigt, dass in der Regel mit dem Fertigstellen und Ausgeben des Dienstplans die Weisung durch den Arbeitgeber ergangen ist und nicht kurzfristig geändert werden kann, wenn dem Arbeitnehmer dadurch Nachteile entstehen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  27. Susan

    Hallo,

    in meinem Arbeitsvertrag steht nur, dass Überstunden „im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen“ zu leisten sind. Es fallen regelmäßig welche an und ich habe sie seit Jahren aufgrund jeweils mündlicher Vereinbarungen in Freizeit umgewandelt. Nun hätte mein Chef generell mehr Arbeit für mich und würde mir die Stunden lieber bezahlen. Was kann ich tun, wenn mir meine Freizeit wichtiger ist? Habe ich über den Versuch einer gemeinsamen Einigung hinaus vielleicht eine Art Gewohnheitsrecht?

    Herzlichen Dank, S.

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Susan,
      auch mit Überstunden darf die Arbeitszeit in 6 Monaten nicht über 8 Stunden pro Tag liegen bzw. die vereinbarte Stundenzahl überschreiten. Ansonsten ist eine Anpassung des Arbeitsvertrages nötig, die nur einvernehmlich stattfinden kann.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  28. leyla

    hallo liege im krankenhaus mein chef hat mir angeboten meine überstd im krankenhaus abzufeiern damit ich kein krankmeld abgebe und er geld sparen kann ist das gesetzlich erlaubt darf er mir mit sowas ankommen ich freue nich auf rückmeldung

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Leyla,
      ob Sie eine Krankmeldung abgeben oder nicht steht Ihnen frei. Ihr Arbeitgeber darf jedoch keine Überstunden verrechnen, wenn eine Krankschreibung vorliegt.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  29. Jürgen

    Hallo
    Gesetzt den Fall, ich habe einen Monat mit 168 Sollstunden ( 2×7 Tage a 12 Std. ) und nehme in diesem Monat 5 Tage bezahlten Urlaub a 8 Std. noch dazu, käme ich auf eine Iststundenzeit von 208 Std., sprich ich hätte dann 40 Überstd. in diesem Monat. Darf der Arbeitgeber mir die Anrechnung der 40 Std. auf mein Überstundenkonto verweigern, mit der Begründung, die Urlaubstage seien ja schon vergütet und könnten somit nicht zusätzlich auf mein Überstundenkonto wandern?

    Vielen Dank im Voraus
    Jürgen

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Jürgen,

      Überstunden werden nur für geleistete Mehrarbeit notiert und verrechnet.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  30. Sam

    Hallo,

    wie schaut es aus wenn man Überstunden außerhalb der Regelarbeitszeit am Sonntag machen muss.
    Normalerweise bekommt mann ja 100% Zuschläge hinzu. Wenn der Arbeitgeber nun sagt ich soll mir den Freizeitausgleich holen bekomme ich da mehr stunden drauf?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Sam,

      bitte wenden Sie sie sich mit Ihrer Frage an einer Anwalt. Er kann z. B. Ihren Arbeitsvertrag entsprechend prüfen und Ihnen sagen, welche Ansprüche Ihnen zustehen. Wir sind zu dieser Rechtsberatung nicht befugt.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  31. Sanbdra F.

    Hallo
    mein Freund hat einen Teilzeitvertrag in der ambulanten Altenpflege. Er arbeitet dort immer eine Woche durchgehend und hat danach normalerweise eine Woche frei. Nun hat er Überstunden angehäuft, welche er zusättzlich zu seiner freien Woche abfeiern darf (das „überstundenfrei wurde bereits für einen bestimmten Zeitraum festgelegt) Nun hat sein Arbeitgeber nicht nur das Überstundenfrei gestrichen, sondern den Dienstplan so geändert, dass er den kompletten nächsten Monat durchgehend arbeiten soll mit nur zwischendurch mal einem Tag Freizeit.
    Ist das rechtens? Kann der Arbeitgeber ihn so einteilen UND das Überstundenfrei streichen, obwohl er nur einen 20 Stundenvertrag hat? Dieses kommt nun schon zum zweiten Mal vor. Vergangenen Winter hat er 3 Monate durchgehend gearbeitet.

    Vielen Dank im Voraus
    San

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Sanbdra,

      in diesem Fall sollte Ihr Freund unbedingt einen Anwalt aufsuchen und den Sachverhalt überprüfen lassen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  32. Taner D.

    Guten Tag,
    darf ein Chef einem festen Vollzeitmitarbeiter die Überstunden abbauen lassen wie er will? Also nicht tageweise,sondern täglich weniger Arbeitsstunden.Vertraglich ist nichts festgelegt.
    Vielen Dank schon im Voraus.

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Taner,

      wenn dies vertraglich nicht festgelegt ist und Sie auf der Arbeit dringend benötigt werden, ist dies eine gängige Praxis.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  33. Johanna

    Hallo,
    erst möchte ich mich entschuldigen für mein Deutsch.
    Leider selber kann ich nicht gut schreiben deswegen brauche ich eure Hilfe.
    Ich habe von ein Paar Tagen eine Kündigung bekommen.
    Ich habe von letzten Jahr viel Überstunden (ca.7 Tage).
    Jetzt möchte ich für diese Tage Freizeit nehmen.
    Das ich jetzt krankgeschrieben bin muss ich dem Chef schriftlich schreiben, dass er meine Überstunden ausrechnen soll und wenn es möglich ist mir als Urlaub oder Freizeit schreiben soll.
    Kann mir jemand helfen wie ich dieser Schreib formulieren soll ?
    Vielen Dank im Voraus.

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Johanna,

      wenden Sie sich am besten an einen Anwalt, der Ihnen bei der Formulierung hilft.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  34. Tim K.

    Hallo, wie ist das geregelt mit Überstunden?
    Dürfen diese einfach ausbezahlt werden ohne zu fragen oder muss dies erst mit dem Arbeitnehmer abgeklärt werden?

    MfG
    Tim

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Tim,

      es kommt darauf an, was in Ihrem Arbeitsvertrag steht. Sind hierzu keine Regelungen vorgesehen, entlohnt der Arbeitgeber diese. Wünschen Sie einen Freizeitausgleich, müssen Sie dies mit Ihrem Arbeitgeber besprechen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  35. Kathi

    Hallo,

    Mein Chef hat mir bereits im Januar schriftlich den Freizeitausgleich für beide Pfingstwochen bestätigt. Jetzt hat er mich in dem neuen Plan an den letzten 2 Tagen ( sprich Freitag und Samstag) eingeteilt. Ich habe 1 Schulpflichtiges Kind zuhause dass ja auch Ferien hat. Muss ich an den Tagen in die Arbeit gehen oder habe ich aufgrund der Bestätigung irgendwelche Rechte?
    Vielen Dank

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Kathi,

      normalerweise kann Ihr Arbeitgeber Ihren Urlaub nur verschieben bzw. zurücknehmen, wenn ein wichtiger, betrieblicher Grund hierfür vorliegt. Dies ist in Absatz 1 § 7 des Bundesurlaubsgesetzes geregelt. Besonders dann, wenn Sie sich um ein Kind kümmern müssen, ist die Rücknahme normalerweise nicht ohne Weiteres möglich. Besprechen Sie Ihre Situation aus diesem Grund noch einmal mit Ihrem Arbeitgeber.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  36. Meike

    Hallo,
    Mein Chef hat mir mündlich das frei bestätigt.
    Nach besagtem frei weis er angeblich davon nichts mehr und mahnt mich ab.
    Ist dies so rechtens?

    Vielen Dank

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Meike,

      grundsätzlich kann auch eine mündliche Vereinbarung gültig sein, allerdings kann es schwierig sein, diese Absprache später zu beweisen, wenn es keine Zeugen oder eine zusätzliche schriftliche Vereinbarung dazu gibt. Wenden Sie sich deshalb bitte an einen Anwalt für Arbeitsrecht, um Ihr Problem zu klären.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  37. Estefania l.

    Guten Abend, mein Chef möchte dass wir ihm eine private Nummer von uns hinterlassen, damit er uns im Notfall erreichen kann um uns aus dem Überstunden-Frei holen kann. Das bedeutet für mich, dass ich z.B nicht weiter weg fahren kann. Kann er das so machen?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Estefania,

      grundsätzlich darf Ihr Chef Sie aus einem Urlaub nur in dringenden betrieblichen Notfällen zurückholen, also beispielsweise, wenn dieser kurz vor der Insolvenz steht, alle Mitarbeiter krank geworden sind o.ä. Das ist allerdings wirklich nur ein Ausnahmefall. Sollte ein solcher Grund vorliegen, müssen Ihnen allerdings jegliche Aufwendungen erstattet werden, also z. B. Stornierungsgebühren.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  38. Denis

    Guten Tag,

    Inwiefern müssen Ferientage vor Überstunden genommen warden? In unserem Arbeitsvertrag steht, dass eine Anhäufung bzw. eine Zeitspanne bis 75 Stunden durch den Arbeitgeber angeordnet warden kann. Da mit dieser „Überzeit“ entsprechende Brückentage etc. wieder kompensiert warden müssen. Die Frage ist jetzt. Muss ich zuerst Überzeit abbauen oder Ferientage nehmen?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Denis,

      grundsätzlich liegt es im Ermessen des Arbeitgebers, festzulegen, wann Überstunden vom Arbeitnehmer abgebaut werden müssen. Ob zuerst Urlaub oder Überstunden genommen werden müssen, ist normalerweise im Arbeitsvertrag geregelt.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  39. Kerstin T.

    Guten Tag!
    Es wurde bestimmt schon oft gefragt….
    Wenn im Dienstplan Überstundenfrei eingeplant ist, darf dann kurzfristig der Dienstplan geändert werden und das Überstundenfrei gestrichen werden? Muss man in dem Fall immer Abrufbereit sein? Hierzu steht nichts in meinem Arbeitsvertrag. Gibt es dazu ein Gesetz?
    MfG

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Kerstin,

      normalerweise muss ein Arbeitnehmer mindestens vier Tage vorher über den genauen Dienstplan Bescheid wissen. Nur eine konkrete Notlage rechtfertigt eine kurzfristigere Änderung des Dienstplans. Ist keine Rufbereitschaft im Arbeitsvertrag vereinbart, muss ein Arbeitnehmer diese dann normalerweise auch nicht leisten.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  40. Frederic

    Guten Tag,

    Ich arbeite in einem Saison-Restaurant-Betrieb und habe sehr viele Überstunden, Überzeit, Guttage und Urlaubstage aufgebaut (Sommer 2016 bis Vertragsende Sommer 2017).
    Um Kosten zu sparen möchte der Eigentümer zunächst die Überzeit abbauen (in Urlaubsform), und dann die Überstunden und die Urlaubstage (auch Resturlaub aus dem vergangenen Jahr) ausbezahlen.

    Meine Frage: Muss nicht zunächst der „alte“ Urlaub und die „alten“ Überstunden abgebaut werden, bevor die Überzeit aus dem neuen Jahr abgebaut bzw. ausgezahlt werden muss? Hier würde ich ja normalerweise einen 25%igen Zuschlag erhalten.

    Vielen Dank für Ihre Antwort.

    Frederic

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Frederic,

      Überstunden werden für gewöhnlich alle auf einem Arbeitszeitkonto gesammelt und von dort aus abgebaut. Hier gelten die Klauseln in Ihrem Arbeitsvertrag, welche diesen Aspekt regeln. Zuschläge, die Ihnen vertraglich zugesichert sind, sollten natürlich eingehalten werden, wenn es zu Auszahlungen kommt.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  41. Jess

    Hallo,
    meine Frage bezieht sich auf Überstunden und Kündigung.
    Ich habe ca 140-150 Überstunden und will demnächst kündigen, da ich auch noch Resturlaub habe würde ich gerne das ganze in Dienstfrei umwandeln. Muß mein Arbeitgeber dem zustimmen und mir die freien Tage genemigen?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Jess,

      hier gelten die Überstundenregelungen in Ihrem Arbeitsvertrag. Ist dort der Freizeitausgleich vermerkt, können Sie diese Option nutzen. Andernfalls muss Ihr Arbeitgeber Ihnen die Überstunden auszahlen.

      Ihr Team von arbeitsvertrag.org

      1. Johann

        Hallo,

        mein AG verlangt bei Überstundenabbau, telefonisch erreichbar zu sein, für den Fall das man in der Firma gebraucht wird. Bedeudet, wen ich für eine Woche vom AG auf Überstundenabbau laut Dienstplan eingeteilt bin, kann ich nicht verreisen, da ich bei Bedarf jederzeit einsatzbereit sein muß. Ist diese Vogehensweise des AG erlaubt?

  42. D. W.

    Hallo allerseits,

    Ich arbeite 6 Tage die Woche: Mittwoch und Samstags je 4 Stunden, an den restlichen Tagen 8. Beim Überstundenabbau behauptet nun die Geschäftsleitung, dass ich um einen Samstag frei zu bekommen 8 und nicht 4 Überstunden „einlösen“ muss. Die Begründung: Es handelt sich ja um einen ganzen Urlaubstag. Ist das so korrekt? Vielen Dank im Vorraus.

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo D.W.,

      hier gelten die Einträge in Ihrem Arbeitsvertrag.

      Ihr Team von arbeitsvertrag.org

  43. Maria

    Hallo,

    ich meinem Arbeitsvertrag eine 40 Sunden Woche festgelegt. Da zurzeit viele Aufträge da sind, und es noch mehr werden, will mein Arbeitgeber die Arbeitszeit unbefristete auf 50 Stunden die Woche erhöhen. Also 10 Überstunden pro Woche die ausbezahlt werden.
    Aufgeteilt in 5 Stunden am Samstag und die die anderen 5 Stunden über die Woche.

    Wie ist das mit dem Gesetz vereinbar? Wie ist das mit der maximal Arbeitszeit von 48 Stunden pro Woche. Gibt es ein Paragraph in dem das genau steht.
    Wie ist das mit dem ausbezahlen? Kann mein Chef das anordnen? Gibt es die Möglichkeit dass ich Überstunden sammle und zu einem späteren Zeitpunkt abfeiere?

    Grüße

    Maria

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Maria,

      grundsätzlich haben Sie das Recht, Überstunden ausbezahlt zu bekommen oder diese in Form von Freizeit „abzufeiern“. Hier gilt zunächst das, was in Ihrem Arbeitsvertrag steht. Ansonsten müssen Sie die Art der Vergütung mit Ihrem Vorgesetzten klären.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  44. Leni

    Hallo,

    Ich arbeite in einem Autohaus. Hier finden mehrmals im Jahr Sonderschauen statt. 2 Sonderschauen im Jahr verbietet uns allerdings der Arbeitgeber die Überstunden abzubummeln noch wird uns dafür ein Lohnausgleich gezahlt. Die Begründung vom Arbeitgeber heißt: „Die Sonderschau wird ja vom Hersteller angeordnet“, daher dürfen wir erst ab 2 Sonderschauen pro Jahr Überstunden aufschreiben.

    Ist das zulässig oder kann man sich dagegen wehren?

    Vielen Dank im Vorraus.

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Leni,

      Ein Anwalt für Arbeitsrecht kann Ihnen helfen, für Ihr Recht einzutreten. Gibt es einen Betriebsrat, können Sie sich zunächst aber auch an diesen wenden.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

    2. Jutta

      Muss ich Überstunden nehmen nur weil mein Kollege Minusstunden hat

  45. Ingrid

    Hallo A.T
    arbeite in 2Schichten auch am Wochenende, es fallen dabei immer Überstunden an ,da wir oft unterbesetzt sind im Bereich der Altenpflege ,so daß sich dadurch ,weil wir auch 7 Tage hintereinander arbeiten
    (8 Std. an einem Tag) manchmal viele Überstunden sammeln,, die wir durch Freizeittage ausgeglichen bekommen,was auch in Ordnung ist.Ist es auch rechtens ,wenn dieser Ausgleich ,so stattfindert das ich in der Spätschicht 2 Stunden später anfangen muß ? Ich habe ja schließlich auch immer volle Tage dafür gearbeitet

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Ingrid,

      grundsätzlich kann der Arbeitgeber den Zeitpunkt des Freizeitausgleiches bestimmen. Solange Sie alle Überstunden ausgleichen können, ist dies rechtens.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  46. A.T.

    Hallo,

    ich habe einen Arbeitsvertrag bekommen mit folgender Klausel:

    „Die Parteien sind sich darüber einig, dass der Mitarbeiter bis zu einer Anzahl von 15 Überstunden pro Monat pro voller geleisteter Stunde eine halbe Stunde Freizeitausgleich erhält. Für darüber hinausgehende Überstunden erhält der Mitarbeiter eine volle Stunde Freizeitausgleich angerechnet. “

    Ist das rechtens geleistete Mehrarbeit nicht voll anzurechnen?

    Vielen Dank

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo A.T.,
      bei dieser Regelung würden Sie mehr Arbeit leisten, als Ihnen letztendlich bezahlt bzw. als Freizeitausgleich gewährt wird. Wir würden Ihnen empfehlen, einen Anwalt für Arbeitsrecht aufzusuchen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  47. ka

    Hallo,

    ich habe folgende Frage,

    seit ich aus meiner elternzeit zurück bin, arbeite ich im schnitt nur noch 140 std. statt 169 im monat.
    was mit meiner arbeitgeberin auch besprochen ist, da ich mit rund 400 angesammelten überstunden wieder ins berufsleben zurückgekommen bin. Ich baue dieses überstundenkonto somit täglich um ein paar stunden ab.
    Ich habe nach der elternzeit auch mehr lohn erhalten ( gehaltserhöhung), was aber nicht in meinem arbeitsvertrag steht, also nur durch meine lohnabrechnungen ersichtlich ist.
    nun habe ich noch gute 200 überstunden über und habe mit meiner chefin vereinbart, nachdem diese abgegolden sind nur noch 100 stunden im monat arbeiten zu wollen.
    allerderdings rief sie mich gestern an und sagte mir, dass sie den änderungsvertrag auf 100 stunden nun schon ab märz diesen jahres machen wolle, obwohl ich noch so viel überstunden habe.
    ich möchte diesen vertrag ehrlich gesagt noch nicht im märzt unterzeichnen, weil einfach ne andere absprache war und ich den vollen lohn auch noch ein paar monate fest eingerechnet habe.+
    was kann ich denn jetzt dagegen tun?

    wichtig ist wohl noch :

    als ich diese überstunden gemacht habe, war ich in einer führungsposition,
    die ich nun freiwillig abgegeben habe aus zeitgründen.
    von daher denke ich, dass diese überstunden auch an wertigkeit verlieren, wenn ich in den 100-stunden-vertrag gehe, BEVOR ich all die überstunden abgebaut habe.

    liebe Grüße

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo ka,
      leider ist es uns nicht erlaubt, eine Rechtsberatung zu erteilen, da dies in Deutschland den Anwälten vorbehalten ist. Wir würden Ihnen daher empfehlen, mit einem Anwalt Kontakt aufzunehmen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  48. Heinrich L.

    Hallo, mein Arbeitgeber möchte die Regelung zum abfeiern von Überstunden ändern. Allen Arbeitnehmern im Betrieb (auch den Teilzeitkräften) wird demnächst die Wochenarbeitszeit über eine 5 Tage Woche gemittelt. Das heißt wenn ich 35 Stunden pro Woche arbeite, wird eine fiktive 7 Stunden Soll Arbeitszeit in der Zeiterfassung vorgegeben, auch wenn ich tatsächlich an einem der Tage kürzer (z.B. 6 Stunden) und einem der anderen Tag länger (z.B. 8 Stunden) arbeite. Möchte ich nun Überstunden an dem Tag abbauen an dem ich kürzer arbeite und habe an dem Tag an dem ich länger arbeite auch noch einen Urlaubstag, wertet der Arbeitgeber jedoch die fiktive Soll-Arbeitzeit von 7 Stunden, so dass ich eine Minusstunde mache, obwohl ich „Über“stunden abfeiere. Ist das mit dem Arbeitsrecht vereinbarr?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Heinrich,
      wann Überstunden abgebaut werden, ist gesetzlich nicht vorgeschrieben. Sie haben auch keinen Anspruch darauf, zu einem bestimmten Zeitpunkt dies zu tun. Dei Regelungen sind individuell zu treffen.
      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  49. Hagen T.

    Hallo Zusammen,

    ich habe folgende Frage:
    Geleistete Überstunden werden nicht mehr ausgezahlt und Abbau von Überstunden ist bedingt durch die dünne Personaldecke selten bis nie möglich.

    In welchem Zeitraum muss der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer die Möglichkeit einräumen die geleisteten Überstunden abbauen zu können ?

    Vielen Dank für eine kurzfristige Rückmeldung.

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Hagen,
      ein Anspruch, zu bestimmten Zeiten die Überstunden abzubauen, besteht nicht. Hier sind individuelle Regelungen zu treffen. Möglicherweise regelt dies jedoch auch ein Tarifvertrag oder eine betriebliche Vereinbarung. Gibt es einen Betriebsrat, setzen Sie sich mit diesem in Kontakt.
      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

      1. Heike S.

        der Anspruch,die Ü-Std. zu bestimmten Zeiten abzubauen,besteht also nicht,aber muß ich es erlauben,daß mein Freizeitausgleich mir zudiktiert wird?

        1. arbeitsvertrag.org

          Hallo Heike,

          genau, in der Regel obliegt es dem Arbeitgeber, zu bestimmen, wann Überstunden abzubauen sind. Dieser sollte allerdings bestenfalls auch auf die Bedürfnisse des Arbeitnehmers eingehen.

          Ihr Team von arbeitsvertrag.org

  50. Simone H.

    hallo eine Frage ich habe 50 Überstunden und wollte fragen wieviel ich jetzt zeitausgleich habe, bei uns wird das in Freizeit geregelt. Lg simone und ich würde mich über eine Nachricht freuen.

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Simone,
      wurden Ihre Überstunden angeordnet, können Sie bei entsprechender Formulierung im Arbeitsvertrag auf den vollen Zeitausgleich bestehen. Beachten Sie, ob und welche Ausschlussfristen vereinbart wurden.
      Das Arbeitsvertrag.org-Team

      1. Simone H.

        Ja es sind mir angeordnet worden und kann ich es mir aussuchen ob ich Za haben will oda es ausbezahlt haben will oder kann er das entscheiden.

        1. arbeitsvertrag.org

          Hallo Simone,
          Sie haben bereits selbst gesagt, dass es bei Ihnen die Abgeltung für Überstunden durch Freizeit vorgenommen wird. Sollten Zweifel bestehen, schauen sie in Ihrem Arbeitsvertrag, wie das dort genau geregelt ist. Denn darauf sollten sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer im Arbeitsvertrag geeinigt haben. Auch ein Tarifvertrag kann dahingehend gelten.
          Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

        2. Jethro S.

          Ich habe keine Überstunden, doch der Arbeitgeber hat angeordnet eine Woche gleitzeit zu nehmen weil die keine Arbeitfür mich haben, dass heißt ich habe jetzt minus 40 Stunden auf meinem zeitkonto. Darf der Arbeitgeber das, weil ich hab ja ein Vertrag unterschrieben in dem steht, dass er mir für die Woche genug Arbeit gibt, dass ich auf meine 40 Stunden komme.

      2. Simone H.

        Das ich mehr Stunden machen darf stehz drinn

    2. Christoph

      Guten Tag,

      in meinem Arbeitsvertrag steht bzgl. Überstunden: „Gegenfalls anfallende Überstunden werden durch entsprechende Freizeit in Absprache mit dem Unternehmen abgegolten.“ .

      Ich habe vor kurzem ca. 40 Überstunden angesammelt, mein Arbeitgeber möchte mir aber nur 16h als Zeitausgleich geben. Anscheinend gibt es eine Unternehmensregelung welche die Kompensation berechnet. Da aber darüber nichts in meinem Arbeitsvertrag steht frage ich mich ob diese Form der Kompensation gültig ist?

      Vielen Dank für Ihre Hilfe!

      1. arbeitsvertrag.org

        Hallo Christoph,
        die grundsätzlichen gesetzlichen Regelungen zum Überstundenabbau können Sie in unserem Ratgeber nachlesen. Die Frage, wie der Ausgleich von Überstunden erfolgt, kann z. B. vertraglich geregelt sein oder sich aus einer Betriebsvereinbarung ergeben.
        Zu Ihren weiteren Fragen, die Ihren konkreten Fall betreffen, wenden Sie sich bitte an einen Anwalt.

        Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

    3. Marcel K.

      Sehr geehrte Damen und Herren,

      ich hab da mal eine Frage. Mein Arbeitgeber möchte das ich an internen Seminaren teilnehme, hierbei werden mir pro Tag 8 Überstunden von meinem Zeitkonto abgezogen. Das Seminar geht über zwei Tage, somit kostet mich dieses interne Seminar 16 Stunden meiner erarbeiteten Überstunden. Das sehe ich nicht ein.
      Können Sie mir sagen, ob dieser Vorgang rechtens ist?

      1. arbeitsvertrag.org

        Hallo Marcel K.,
        bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir keine Rechtsberatung anbieten und daher auch nicht beurteilen dürfen, was im Einzelfall rechtens ist. Diese Frage kann Ihnen ein Anwalt beantworten.

        Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

    4. Giulia C.

      Hallo,

      in meinem Arbeitsvertrag steht, das ich Überstunden als Freizeitausgleich nehmen kann.
      Nun habe ich im Jahr 2016 und 2017 weit über 220 Überstunden angesammelt. Wir haben keinen Tarifvertrag und auch keine Zeitliche Regelung im Vertrag zu wann diese abgegolten werden müssen. Kann ich für diese Stunden noch Anspruch nehmen oder sind diese bereits verfallen?

      Besten Dank für Ihre Hilfe

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