Generelles Beschäftigungsverbot: Verbotene Tätigkeiten in der Schwangerschaft

Von Jörg K.

Letzte Aktualisierung am: 3. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Was genau ist ein generelles Beschäftigungsverbot? In unserem Ratgeber erfahren Sie mehr dazu.
Was genau ist ein generelles Beschäftigungsverbot? In unserem Ratgeber erfahren Sie mehr dazu.

Viele Paare warten monate- oder jahrelang auf den Moment, einen positiven Schwangerschaftstest in den Händen zu halten. Sobald die Schwangerschaft vom Arzt bestätigt wurde, versuchen Schwangere alles zu tun, damit es dem ungeborenen Baby im Mutterleib an nichts mangelt.

Damit keine Gefahr für die Gesundheit der werdenden Mutter und des Kindes entsteht, müssen Arbeitgeber den Arbeitsplatz nach Bekanntgabe der Schwangerschaft auf mögliche Gefahrenquellen untersuchen. Unter bestimmten Umständen ist es nötig, ein generelles Beschäftigungsverbot auszusprechen.

Aber was ist ein generelles Beschäftigungsverbot eigentlich? Welche Gründe können dazu führen, dass die Schwangere ihrer Tätigkeit nicht mehr nachkommen darf? Wer stellt ein generelles Beschäftigungsverbot aus? Mehr dazu lesen Sie im folgenden Ratgeber.

Kompaktwissen: Generelles Beschäftigungsverbot

Wann ist von einem generellen Beschäftigungsverbot die Rede?

Eine Begriffserklärung finden Sie hier.

Wer spricht das generelle Beschäftigungsverbot aus?

Für die Umsetzung dieses Beschäftigungsverbots ist der Arbeitgeber zuständig, der dazu nicht selten einen Betriebsarzt konsultiert.

Ab wann gilt ein generelles Beschäftigungsverbot für Schwangere?

Die entsprechenden Vorschriften gelten mit Bekanntgabe der Schwangerschaft.

Was ist ein generelles Beschäftigungsverbot?

Neben einem individuellen Beschäftigungsverbot durch den Arzt kann auch der Arbeitgeber ein generelles Beschäftigungsverbot aussprechen. Dabei handelt es sich nicht um gesundheitliche Probleme, durch die eine Schwangere die Tätigkeit nicht ausüben kann, sondern um Bestimmungen, die in § 11 Mutterschutzgesetz (MuSchG) verankert sind.

Grundsätzlich muss während der Schwangerschaft vermieden werden, dass die werdende Mutter und das ungeborene Kind sich möglichen Gefahren aussetzen. Dies kann in verschiedenen Berufsgruppen durchaus möglich sein. Welche Tätigkeiten verboten sind, regelt § 11 MuSchG.

Besteht ein generelles Beschäftigungsverbot, müssen Schwangere dieses auch einhalten. Arbeiten trotz des Beschäftigungsverbots ist nicht möglich, sofern die Tätigkeit einen negativen Einfluss auf die Gesundheit der Schwangeren und des ungeborenen Kindes hat bzw. haben könnte.

Welche Gründe gibt es für ein generelles Beschäftigungsverbot?

Ein generelles Beschäftigungsverbot soll in der Schwangerschaft vor Gesundheitsgefahren schützen.
Ein generelles Beschäftigungsverbot soll in der Schwangerschaft vor Gesundheitsgefahren schützen.

Die Gründe für ein generelles Beschäftigungsverbot in der Schwangerschaft können vielseitig sein. Wird auf der Arbeit mit Gefahrstoffen hantiert, die schädlich für die Gesundheit der werdenden Mutter und des ungeborenen Kindes sind, hat dies meistens sofort ein generelles Beschäftigungsverbot zur Folge.

Dies kann z. B. bei Gärtnerinnen, Chemikerinnen oder Putzfrauen zutreffen. Zudem ist es gemäß § 11 MuSchG nicht gestattet, dass Schwangere bei starker Hitze, Kälte und Nässe arbeiten. Diese Gegebenheiten finden sich vor allem bei Hochofenarbeiterinnen, Lageristinnen im Kühlbereich, in der Wäscherei oder bei Bademeisterinnen wieder.

Des Weiteren wird ein generelles Beschäftigungsverbot ausgesprochen, wenn Erschütterungen, Vibrationen oder Lärm eine Gefahr für die Schwangere darstellen. Diese Punkte betreffen beispielsweise Baggerfahrerinnen, Mechanikerinnen oder Straßenarbeiterinnen.

Auch Erzieherinnen, Krankenschwestern und Altenpflegerinnen müssen in der Regel ab der offiziellen Feststellung der Schwangerschaft durch einen Arzt das generelle Beschäftigungsverbot antreten. Das liegt daran, dass in diesem Berufen ein erhöhtes Infektionsrisiko besteht.

Weitere Gründe für ein generelles Beschäftigungsverbot sind Arbeiten, die länger als vier Stunden im Stehen ausgeübt werden müssen, Tätigkeiten im Bergbau unter Tage sowie Akkord- und Fließbandarbeit. Auch das Arbeiten in Beförderungsmitteln ist verboten, sobald es eine Gefährdung für die werdende Mutter und das Baby darstellt.

Gehalt und Urlaub: Besteht ein Anspruch während des Beschäftigungsverbots?

Damit sich die Schwangere keine Sorgen um ihre finanzielle Situation machen muss, zahlt der Arbeitgeber während eines Beschäftigungsverbots weiterhin den vollen Lohn aus. Dabei ist unerheblich, ob es sich um ein individuelles oder generelles Beschäftigungsverbot handelt sowie ob dieses teilweise oder vollständig die Tätigkeit ausschließt.

Diese Regelung gilt übrigens nicht nur für Schwangere, die in Vollzeit oder Teilzeit angestellt sind, sondern auch für Minijobberinnen. Zudem darf die werdende Mutter während der Schwangerschaft nicht gekündigt werden, da sie unter einem besonderen Kündigungsschutz steht.

Arbeitgeber berechnen den Lohn anhand des durchschnittlichen Verdienstes der Schwangeren. Dazu werden die Löhne der letzten 13 Wochen bzw. drei Monate zur Berechnung herangezogen. Auch wenn die Frau eine andere Tätigkeit im Unternehmen ausüben muss, ist der Arbeitgeber dazu verpflichtet, den vollen Lohn zu zahlen.

Der Arbeitgeber kann sich den gezahlten Lohn durch das Umlageverfahren U2 gemäß § 1 Aufwendungsausgleichsgesetz erstatten lassen.

Ein generelles Beschäftigungsverbot kann durch den Arbeitgeber ausgesprochen werden.
Ein generelles Beschäftigungsverbot kann durch den Arbeitgeber ausgesprochen werden.

Wurde ein generelles Beschäftigungsverbot erteilt und die Schwangere hatte keine Möglichkeit, den kompletten Jahresurlaub zu nehmen, verfällt dieser nicht sofort. Der Urlaub kann, sobald die Schwangere ins Unternehmen zurückgekehrt ist, im laufenden oder im folgenden Kalenderjahr genommen werden.

Gleiches gilt übrigens auch, wenn die Schwangere im Anschluss an das Beschäftigungsverbot und den Mutterschutz noch eine Elternzeit anschließt. Der Urlaub aus dem Beschäftigungsverbot bleibt auch nach der Elternzeit noch erhalten und kann in Anspruch genommen werden.

Generelles Beschäftigungsverbot durch den Arbeitgeber: Diese Maßnahmen sind zu ergreifen

Schwangere, die Tätigkeiten ausüben, welche eine Gefahr für sich und das ungeborene Kind darstellen können, müssen die Schwangerschaft unverzüglich dem Arbeitgeber mitteilen. Anschließend muss der Arbeitgeber eine Mitteilung an die Aufsichtsbehörde tätigen.

Danach muss der Arbeitgeber am Arbeitsplatz eine Gefährdungsbeurteilung durchführen. Dazu gehört z. B. die Überprüfung, ob die werdende Mutter in Kontakt mit Gefahrstoffen kommt sowie ob bestimmte Arbeitsbedingungen oder Arbeitszeiten vorliegen, die laut Mutterschutzgesetz verboten sind.

Im Anschluss daran muss der Arbeitgeber in eigener Verantwortung entsprechende Schutzmaßnahmen treffen. Ist dies nicht möglich, muss er dafür sorgen, dass die Schwangere einer anderen Tätigkeit zugewiesen wird, die keine Gefahr für ihre Gesundheit darstellt.

Kann auch dies nicht gewährleistet werden, muss ein generelles Beschäftigungsverbot durch den Arbeitgeber angeordnet werden. Die Schwangere wird in diesem Fall teilweise oder vollständig von der Arbeit freigestellt. Ein zusätzliches ärztliches Attest ist bei einem generellen Beschäftigungsverbot nicht nötig.

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Generelles Beschäftigungsverbot: Verbotene Tätigkeiten in der Schwangerschaft
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Über den Autor

Autor
Jörg K.

Jörg hat Rechtswissenschaften an der Universität Passau studiert. Nachdem er Erfahrung in verschiedenen Verlagen gesammelt hat, stieß er 2019 zur Redaktion von arbeitsvertrag.org. In seinen Ratgebern befasst er sich mit verschiedenen Themen rund um Arbeitsrecht.

66 Gedanken zu „Generelles Beschäftigungsverbot: Verbotene Tätigkeiten in der Schwangerschaft

  1. Louisa

    Hallo, welcher Zeitraum zählt denn für die Berechnung des Entgelts bei einem Beschäftigungsverbot? Es steht überall Eintritt der Schwangerschaft. Ist damit der Tag der Feststellung durch den Gynäkologen gemeint oder wie wird dieser Tag festgelegt?

  2. Mary

    Hallo,
    Ich arbeite in einer Metzgerei mit Online Versand, wo der Stress vor Weihnachten extrem ist. Da ich ständig stehe hab ich mittlerweile starke Rücken-und Bein schmerzen und starkes ziehen im Bauch (17 ssw). Mein Frauenarzt hat mich vorerst krank geschrieben und mir einen Bauchgurt und Stützstrumpfe verschrieben.
    Nach einigen Tagen meldet sich mein Chef bei mir und er verlangt ein Beschäftigungsverbot vom Arzt. Dieser hat mir erklärt soweit das Baby oder ich nicht gefährdet bin, bekomme ich kein Verbot, er müsste das Verbot aussprechen. Bin langsam am verzweifeln. Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen. Danke

  3. Helga

    Hallo, kriegt die Ärztin beim Beschäftigungsverbot 100% Gehalt vom Arbeitsgeber?

    1. Theresa

      Hallo
      Ich habe eine Frage zum Mutterschutzlohn.
      Ich bin derzeit in Elternzeit, wir wünschen uns allerdings zeitnah ein weiteres Baby.
      Da ich aufgrund meines Berufes ein generelles Beschäftigungsverbot erhalten frage ich mich gerade ob das Elterngeld bei der Berechnung des Mutterschutzlohns berücksichtigt wird. Soweit ich weiß setzt der sich ja aus den letzten 3 Monaten zusammen.
      Was wenn ich da aber Elterngeld und keinen Lohn erhalten habe?
      Danke schonmal fürs beantworten.

  4. Lili

    Hallo,
    Ich bin schwanger und im (generellen?) Beschäftigungsverbot, da ich op-Schwester bin. Meine Frage ist nun: darf ich nun einen Mini-Job anfangen ( bei dem es keine Gefahren für Mutter und Kind gibt), um mir die Zeit zu vertreiben und ein bisschen was extra zu verdienen? Ich werde ja voll bezahlt ohne zu arbeiten und irgendwie kommt es mir nicht richtig vor, wenn ich dann aber wo anders arbeite und dafür auch bezahlt werde.liebe Grüße und Vielen Dank schonmal

  5. Katharina

    Hallo,
    wie sieht es denn aus wenn das Beschäftigungsverbot nicht aufgrund einer Schwangerschaft ausgesprochen wird. Mir wurde wegen meiner Erkrankung (zu meinem Gesundheitschutz) vom Arbeitgeber ein generelles Beschäftigungsverbot ausgesprochen er beruft sich dabei auf die Corona-Verordnung. Wer muss in so einem Fall meinen Lohn zahlen? Und auf welches Gesetz, Paragrafen….kann man sich berufen?
    Über eine schnelle Antwort würde ich mich sehr freuen. Kati

  6. Ana

    Hallo.
    Ich habe ein Minijob auf 450€ und bin in 10 Woche schwanger.
    Mein Frage ist wenn ich ein beschäftigt verbote kriegen wie viel Gehalt bekomme ich? Danke

  7. Yvonne

    Hallo,
    Ich bin in der 7. Ssw und arbeite als Fachkraft in der offenen Kinder- und Jugendarbeit (OFT). Aktuell – aufgrund des Lockdowns haben wir noch nicht wieder in vollem Umfang geöffnet (für die Kinder und Jugendlichen). Meinen AF habe ich bereits über die Schwangerschaft informiert. Dieser hat jedoch keine ahnung vom Arbeitsschutz oder gar vom Mutterschutz. „Gefährdungsbeurteilung“ hat er noch nie gehört. Auch wurde bisher noch keine Meldung vom AG an die Behörde gegeben. Alles muss ich erklären und erkämpfen. Der AG sagt „naja, solange du jetzt noch nicht so den Kontakt zu den Kindern hast, sehe ich da keinen Grund für ein BV oder ähnliches „. Dass der Kollegin, die mit im Büro sitzt, jedoch Kontakt zu den Kindern hat und die andere Kollegin selbst Kinder hat die in die Schule gehen, sehe ich hier etwas kritisch. Zum einen wegen der Gefährdung durch Corona (Masken werden derzeit nicht getragen und auf ca. 5qm (Büro) sitzen wir drei Mitarbeiterinnen, ohne Trennwände, etc.) und zum anderen durch meine nicht ausreichende Immunisierung (Masern, Röteln, Mumps). Dies hat der AG natürlich nicht überprüft oder gar bedacht. Ich weiß es, weil ich nicht über die entsprechenden Impfungen verfüge.
    Mein AG sagt „naja, ein BV muss doch der Arzt aussprechen“ ?!. Dabei ist er doch in der Pflicht? Ein individuelles BV werde ich aus medizinischer Sicht wohl nicht bekommen aufgrund der fehlenden Immunisierung oder? Das wäre Sache des AG?!

    Kann der AG denn nun eigentlich einfach meine Tätigkeiten abändern? Ich bin als Sozialpädagogin im Freizeittreff angestellt (30h/Woche). Ich bin also für die direkte Arbeit mit der Zielgruppe angestellt und nicht für 30h Büroarbeit und Arbeit von der och keine Ahnung habe bzw. Zugreifen und Hilfstätigkeiten (fühle kich wie eine Sekretärin). In meinem Arbeitsvertrag steht aufgeschlüsselt wie viel % Bürotätigkeit, etc. für meine Stelle vorgesehen ist. Kann er das einfach ändern jetzt?

    Und was kann ich grundsätzlich machen?!
    Mich stresst das alles super stark. Ich könnte mich wohl an die zuständige Behörde für Arbeitsschutz wenden, aber das bedeutet für mich noch mehr Stress und Ärger. Wir sind drei Mitarbeiterinnen und ein Vorstand (der jedoch lediglich für Unterschriften da ist, sonst tut er tatsächlich nichts).

    Welche Möglichkeiten habe ich? Ich fühle mich hilflos und ausgeliefert- der Willkür meines AG.

  8. Franzi

    Hallo, ich bin jetzt in der 13 SSW und im generellen Beschäftigungsverbot da ich auf einer Kinderintensivstation arbeite.
    Gestern hat mich unsere Personalabteilung angerufen, das sie was im Homeoffice für mich hätten, da ich so eine Arbeit allerdings noch nie gemacht habe und ich körperlich noch nicht wirklich fit bin, ist meine Frage, bin ich verpflichtet das Angebot anzunehmen und wenn ich ablehne welche Konsequenz würde auf mich zukommen?

    Liebe Grüße

  9. Ina

    Hallo,
    Ich arbeite als Konditorin in der backstube.
    Ich möchte meinen ag um ein bv bitten, da ich viel heben, tragen und stehen muss
    Außerdem ist es im spülbereich immer nass und rutschig.
    Ganz abgesehen von den ständigen stäuben in der Luft und dem dauerhaften Lärm.

    Reichen solche Umstände bei einer Gefährdungsbeurteilung?

    Herzliche Grüße

  10. Marie

    Guten Tag,
    ich arbeite im öffentlichen Dienst einer Klinik. Aufgrund meiner patientennahen Tätigkeit & der aktuellen Situation mit Corona darf ich seit Bekanntgabe meiner Schwangerschaft nur noch Büroarbeiten übernehmen. Nun ist eine weitere Kollegin schwanger. Da vor 6 Wochen sämtliche bürolichen Tätigkeiten mir übertragen wurden, geht die schwangere Kollegin nun leer aus. Für sie wurde nun vom Arbeitgeber ein generelles Beschäftigungsverbot ausgesprochen.
    Die schwangere Kollegin und ich haben das gleiche Tätigkeitsprofil, wir sind in derselben Entgeltstufe eingruppiert und haben beide eine Vollzeit-Anstellung.
    Ist diese Entscheidung vom Arbeitgeber rechtens eine Schwangere mit 100 % Arbeitskraft ins Beschäftigungsverbot zu schicken und die zweite Schwangere mit 100 % weiter arbeiten zu lassen, bei nochmal angemerkt gleichem Qualifikationsprofil?

    Ich wäre dankbar um eine Rückmeldung in diesem speziellen Fall!
    Freundliche Grüße

  11. Nell

    Hallo
    Ich bin 44 Jahre und in der 9. Schwangerschaftswoche (Risikoschwangerschaft). Ich arbeite in einem Dentallabor. Da dort mit Gefahrstoffen gearbeitet wird, hat meine Chefi mir gesagt, das ich nur noch reine Fahrtätigkeiten ausführen darf/ kann, sprich von einer Praxis zur anderen fahren und Dentalarbeiten abholen und weg bringen.
    Das Gewerbeaufsichtsamt sagte mir jetzt, das ich 1. Als schwangere gar nicht mit dem Auto allein unterwegs sein darf und 2. Wegen der Coronapandemie zu viel Kontakt zu verschiedenen Personen habe, was ebenfalls eine Gefahr darstellt.
    Meine Chefin will das aber nicht einsehen und mir kein Beschäftigungsverbot aussprechen. Sie sagte, ich solle mich bitte weiter krank schreiben lassen und nach 6 Wochen würde ich dann ja ins Krankengeld gehen. Sie würde weiter erstmal alles so laufen lassen.
    Da es aber nur ein Minijob ist, zahlt die Kk natürlich kein Krankengeld.
    Was mache ich denn jetzt? Muss ich das Querstellen meiner Chefin dem Gewerbeaufsichtsamt mitteilen?

  12. Sabina

    Hallo. Ich wurde in der Firma durch einen Vermittler schwanger. Mir wurde die Arbeit und das Gehalt verboten. 1200 € Jetzt hat die Firma die Angestellten übernommen und wir haben neue Verträge unterschrieben. Ich bin immer noch von der Arbeit verboten. Sollte meine Auszahlung anders sein, wenn ich einen höheren Satz für den neuen Vertrag habe?

  13. Daniel

    Meine Frau hat ein betriebliches beschäftigungsverbot zwei Monate haben sie den Lohn bezahlt nun im dritten haben sie nix bezahlt. Wo dran kann das liegen? Mit freundlichen Grüßen

  14. Bergmeier

    Guten Tag, wir sind pflegende Angehörige und haben für meine Eltern eine Haushaltshilfe für das Putzen der Wohnung meiner Eltern engagiert und bei der Minijobzentrale für die 224 Euro für 4 x 4 Stunden im Monat angemeldet. Letzte Woche wusste ich nichts von der Schwangerschaft und die junge Frau hatte offensichtlich Mühe, ihre Arbeit zu verrichten, sagte aber mir nichts von der Schwangerschaft. Allerdings erzählte sie es meiner dementen Mutter, die es mir im Laufe der Woche so peu a peu erzählte. Die junge Frau weiß um die Demenz meiner Eltern, auch, dass sie sich in arbeitsrechtlichen Dingen stets an mich zu wenden hat. Auf meine Nachfrage bei ihr, bestätigte sie ihre Schwangerschaft und dass der voraussichtliche Entbindungstermin Mitte Mai ist. Offensichtlich sind die Putzarbeiten und das Beziehen der Betten, auf Leitern steigen etc. nicht für eine Schwangere geeignet. Ich möchte sie nun ins generelle Beschäftigungsverbot schicken (sagt man das so?), weil es organisatorisch nicht sinnvoll ist, sie und einen Ergänzungskraft einzustellen. Es sind in diesen Zeiten sonst auch unnötig viele Menschen in unserem Haushalt mit Risikopersonen. Ich schicke dann ein Original dieses von mir unterschriebenen Beschäftigungverbot-Schreiben an die Knappschaft Bahn See, die Minijobzentrale (ist das nicht dasselbe?) und gebe der jungen Frau eine Kopie sowie behalte ich eine Kopie für meine Unterlagen, damit ich das dann gezahlte Geld woher zurück bekomme? Ich habe noch ein Formular gefunden, das U2, welches ich dann auch ausfüllen muss und wem schicke ich das dann? Himmel, alles korrekt und sicher zu veranlassen ist für private Haushalte nicht so einfach, wie es einem weiß gemacht wird. Neben der Pflege dachte man, man hat da eine Entlastung gefunden, aber das artet ja in einen eigenen unbezahlten Bürojob aus! Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen. Falls Sie weiter Informationen benötigen, liefere ich diese selbstverständlich gern nach. Vielen Dank für Ihre Mühe.

  15. Katharina

    Guten Tag, ich befinde mich bereits im generellen Beschäftigungsverbot. Bin als ambulante Kinderintensiv Pflegekraft beschäftigt.
    Habe im Schichtdienst gearbeitet, da gab es natürlich auch Schichtzulagen.

    Erhalte nur aber nur das reine Grundgehalt.
    Müssen die Zuschläge bei der Berechnung nicht auch mit einbezogen werden?
    Wäre ja nicht unerheblich für die spätere Berechnung des Elterngeldes.

    Vielen Dank schon mal und freundliche Grüße

    1. Mihaela

      Hallo! Ich arbeite einen Teilzeit vertrag, am 31. Juli 2021 endet der Vertrag, ich bin derzeit 9 Wochen schwanger, ich habe dem Arbeitgeber von der Schwangerschaft erzählt und er hat mir die Arbeit verboten. Ich würde gerne wissen, ob er der Vertrag abschließen kann? zahlt er mich bis zum Vertragsschluss?! … Ich behaupte, dass ich mich noch in der Probezeit befinde.

  16. Hannah

    Hallo ich arbeite Teilzeit (20 Stunden) befristet bis 31. August 2020. Ab dem 1.September 2020 arbeite ich wieder Vollzeit, was auch schon vertraglich fest geschrieben ist. Ich bin in einer unbefristeten Anstellung.

    Mein Arbeitgeber stellt mir ein sofortiges Beschäftigungsverbot aus, sobald ich meine Schwangerschaft verkünde.

    Würde ich in dem Fall dann von nun an das durchscnittliche Teilzeitgehalt der letzten Monate oder ab 1. August das Vollzeitgehalt im Beschäftigungsverbot erhalten?

    Ich freue mich sehr pber eine Antwort.
    Hannah

  17. Nancy S.

    Guten Abend,

    Ich habe heute die Bescheinigung einer intakten Schwangerschaft von meiner Frauenärztin bei meiner Chefin abgegeben denn ich arbeite als Reinigungskraft in einer wohnstätte für Behinderte Menschen doch meine Chefin verlangt von mir am Dienstag auf Arbeit zukommen, obwohl ich bei meinen 1 Kind gleich ins Beschäftigungsverbot gefallen bin und ich verstehe es nicht warum plötzlich anders.

    Ich hoffe auf eine Antwort die mir hilft.

  18. Sternchen

    Mein Chef möchte mich freistellen aufgrund meiner Schwangerschaft. Bekomme ich da von ihm. Einen schreiben?. Muss ich da was erledigen an Papierkram wie zum Arzt extra gehen oder zur aok?
    Oder regelt das der Chef intern selber alles
    Und zahlt dann den Lohn ganz normal mir weiter aus?. Danke für die Tipps im voraus.

  19. Silvy

    Hallo,
    ich habe vor kurzem Zeit erfahren dass ich schwanger bin. Seit 4 Jahren bin ich tätig als Krankenschwester in einer Tagespflege. Meine Aufgaben sind Toilettegänge machen, transfer den Patienten , kochen, putzen, und fast ganzen Tag muss ich mit stehen arbeiten. Ins Büro kann ich nicht arbeiten, weil fürs Büro schon ein andere Krankenschwester zuständig ist.
    Kann man in eine tagespflege ein arbeitsverboten bekommen?
    Vielen Dank im voraus, Silvy

  20. Jasmin

    Hallo,
    Ich bin als Fachgesundheits-und Krankenpflegerin auf einer Intensivstation beschäftigt.
    Im April/ Mai habe ich erkannt, dass die Vollzeitstelle langsam auf meine Knochen geht. Habe mich umgehört, und hatte eine Zusage zum Nebenjob bekommen. D.h. ich habe einen Antrag auf Reduzierung bei meiner Vollzeitstelle/ Hauptarbeitgeber gestellt.
    Kurz darauf erfuhr ich, dass ich schwanger bin.
    Die neuen Arbeitsverträge habe ich somit nicht unterschrieben und bekam auch ein Beschäftigungsverbot.
    Trotzdem hat mein Arbeitgeber meine Stelle bereits reduziert und ich bin ab August als Teilzeit beschäftigt. Dies ärgert mich total.
    Ich wusste nicht, dass eine Antragstellung ausreichend ist, um eine Vertragsänderung durchzuführen.
    Nun habe ich auch die Stelle im Nebenjob nicht (durch das Beschäftigungsverbot) und stehe mit gekürztem Gehalt in der Schwangerschaft da.
    Ist das rechtens?

  21. Maren

    Hallo, ich bin in der 16 SSW und arbeitete im Aussendienst 200 bis 350 km am Tag, Büro arbeiten werden unterwegs im Auto erledigt. Liefere Zudem Ware aus von 10 km bis 18 km pro Karton. Mein Arbeitgeber weiß nun seit über einer Woche von meiner Schwangerschaft und bis jetzt habe ich noch keine Gefährdungsbeurteilung gesehen bzw. wurde ich über noch gar nichts informiert. Ich bin die erste Aussendienstmitarbeiterin die schwanger ist, da meine Kollegen alle männlich sind und sie müssten schauen wie sie mit der neuen Situation umgehen. Müsste nicht eigentlich eine Gefährdungsbeurteilung vorliegen für jeden Arbeitsplatz? Darf ich einfach so weiter arbeiten wie bisher ohne Gefährdungsbeurteilung? Meine Personalabteilung beantwortet mir diese Fragen nicht, sie müssten sich erst informieren.

    Gruß Maren

  22. Franziska

    Hallo,

    Ich bin in der 3.SSW und arbeite in einer Galvanik. Ich bin durch eine künstliche Befruchtung schwanger geworden da es bei uns nicht auf normalem Wege möglich ist. Ich bin 32 Jahre alt. Meine Frauenärztin weigert sich mir ein Beschäftigungsverbot auszustellen. Sie sagte, mein AG müsste dieses wenn aussprechen oder mich in eine andere Abteilung versetzen. Da ich aber in einem Betrieb arbeite wo ich überall schwer heben muss oder schlechte Gerüche habe ist meine Frage was ich tun soll. Anderen Frauenarzt? Zum AMZ?

    Lg Franzi

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Franziska,

      der Arbeitnehmer trägt das Risiko und muss daher in der Regel das generelle BV aussprechen. Sie können diesen darum bitten oder sich bei einem anderen Frauenarzt eine zweite Meinung einholen. Nützliche Infos könnten Sie außerdem in einer Schwangerschaftsberatung bekommen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

    2. Julia

      Hallo, wie lange wird Lohn beim generellen Beschäftigungsverbot bezahlt? Bin in der 32 Woche, Mutterschutz fängt am 13 August, ET ist am 24 September. Habe ich noch Anspruch auf Lohn für Monat Juli? Habe nämlich keins mehr bekommen, mein Chef meinte, ab 1 Juli müsste er nicht mehr zahlen.
      Danke

      LG Julia

  23. Sabrina G.

    Hallo, ich bin jetzt in der 16.ten SSW und war durch Hyperemesis Gravidarum 8 Wochen krank geschrieben mit mehrmaligen Krankenhausaufenthalt. Ab der 6ten Woche fällt man ja ins Krankengeld, was ich aber dadurch das ich nur einen 450€ Job habe, nicht bekomme. Lohn bekomme ich seitdem natürlich auch keinen mehr.

    Seid 08.06 könnte ich nun wieder arbeiten (Hotelgewerbe) gehen da es mir aktuell besser geht und hatte direkt ein Gespräch mit meinem AG. Dieser teilte mir mir mit das er mich laut MuSchG nicht mehr einsetzen darf (dies sehe ich ähnlich), er an den Arbeitsbedingungen auch nichts ändern kann und auch ein Arbeitsplatzwechsel nicht möglich ist. Ich solle mich wegen eines BVs an meine Frauenärztin wenden. Diese sagt mir nun aber das sie nicht einfach ein BV ausstellen kann (es läge für sie kein gerechtfertigter Grund vor und auch mein Hyperemesis wäre nicht ausreichend für ein BV) , sondern der AG dies tun und einleiten muss.

    Ja, ich stehe also zwischen 2 Stühlen und bekomme nirgends mehr Geld her, mein Partner kann das nicht mehr lange auffangen.

    Ist mein Chef nicht verpflichtet mir jetzt schon Lohn weiter zu zahlen? Schließlich könnte ich arbeiten, er lässt mich aber nicht bzw darf es wohl nicht weil er dann gegen das MuSchG verstoßen würde. Tut aber auch nix damit das BV in Gang kommt. Ich bin am verzweifeln… . Was kann ich tun oder was raten Sie mir?
    Lg

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Sabrina G.,

      in der Regel müsste während des Beschäftigungsverbots der volle Lohn weitergezahlt werden. Sie könnten den Arbeitgeber noch einmal bitten, das BV auszusprechen. Ansonsten können Sie sich an das Gewerbeaufsichtsamt wenden, es stellt sicher, dass das Mutterschutzgesetz gewahrt wird. Sie könnten auch überlegen, einen Anwalt für Arbeitsrecht hinzuzuziehen, dieser kann Sie bzgl. der juristischen Vorgehensweise eingehend und individuell beraten.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  24. Nicole K.

    Hallo,
    Ich hab seit Ende April ein generelles Beschäftigungsverbot vom Arbeitgeber bekommen, aufgrund meiner Nachtarbeit, die in der Schwangerschaft nicht erlaubt ist. Ich hab Fragen zu der Lohnfortzahlung. Ich hab gelesen das man ein Durchschnittsgehalt der letzten drei Monate bekommt. Aufgrund von Überstunden und Zuschlägen variiert mein Gehalt.
    Im April hatte ich ein Bruttogehalt von 2814 Euro
    Im März hatte ich ein Bruttogehalt von 3525 Euro
    Im Februar hatte ich ein Bruttogehalt von 3064Euro
    Ich soll allerdings nur eine Lohnfortzahlung von 2680 Euro Brutto bekommen ab Mai. An welche Stelle kann ich mich da wenden und beraten lassen?
    Vielen Dank für Informationen
    Liebe Grüße
    Nicole

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Nicole K.,

      Sie können sich mit Ihrem Anliegen an die örtliche Mutterschaftsgeldstelle wenden. Sollten diese Ihnen nicht weiterhelfen können, können Sie überlegen, ob Sie sich den Rat eines Anwalts für Arbeitsrecht einholen möchten.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  25. Teodora

    Hallo
    Ich arbeite als Verkäuferin in der Bäckerei im Klinikum. Da gibt es vielen kranken Leute. Ich würde morgen mit meiner Chefin sprechen, weil ich eine Arbeitsverbotung möchte. Kann sie mir es absagen? Im moment bin ich schon im 16 Woche. Aber mein arbeits Vertrag endet 30.06.2019 und der mutterschutz befinden 30.08.2019. Ich habe noch keine Antwort bekommen, ob ich verlängert kriege.

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Teodora,

      der Arbeitgeber kann ein Beschäftigungsverbot aussprechen, nachdem er eine Gefährdungsbeurteilung vorgenommen hat, er kann es demnach auch für unnötig erachten. Sie könnten sich anschließend an einen Gynäkologen zur Beratung wenden.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  26. Ateiram

    Guten Abend ,
    Ich bin derzeit schwanger und bin als Krankenschwester auf der Innenren Station tätig. Mein Arbeitgeber schreibt mich jedoch nicht raus. Mein Frauenarzt ist erschüttert darüber, dass mein Arbeitgeber mich den ganzen Infektionskrankheiten und Gefahren aussetzt. Kürzlich habe ich ein vorläufiges Verbot von meinem Frauenarzt erhalten. Mein Arbeitgeber reagierte sofort. Soll diesen Monat nochmzum betriebsarzt, der direkt an unser Krankenhaus gebunden ist. Muss ich diesen Termin wahr nehmen? Darf ich mir den Arzt selbst aussuchen, wo diese Überprüfung statt findet? An wen kann ich mich sonst wenden wegen dem Beschäftigungsverbot? Würde mich über eine Antwort freuen. Mit freundlichen Grüßen

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Ateiram,

      der Arbeitgeber ist berechtigt, eine Nachuntersuchung anzuordnen. Allerdings ist es der Arbeitnehmerin vorbehalten, den Arzt dafür auszusuchen. Sollte sich der Arbeitgeber weiterhin weigern, die Bestimmungen des ärztlichen Attests einzuhalten, können Sie sich an das Gewerbeaufsichtsamt wenden. Dies prüft, ob die Bestimmungen des Mutterschutzgesetzes eingehalten werden.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  27. Franziska

    Hallo,
    Arbeite als Krankenschwester in einer Notaufnahme. Kann und darf meine arbeit nicht mehr durchführen. Bisher sind alle Krankenschwestern ab der Bekanntgabe der Schwangerschaft ins Generelle Beschäftigungsverbot. Allerdings wurde mir von meinem Arbeitgeber jetzt eine Alternative Bürotätigkeit angeboten, die ich laut meinem Chef auch durchführen muss, durch die neue Gesetzgebung.
    Ich arbeite sehr ungern im Büro und die Tätigkeiten sind mir ein Kraus..muss ich diesen Alternativen Arbeitsplatz machen?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Franziska,
      da es sich dabei um einen sehr speziellen Fall handelt, sollten Sie dies mit einem Anwalt für Arbeitsrecht besprechen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  28. Mandy

    Hallo, ich bin in der 13 ssw und arbeite in einem großen Möbelhaus auf Provision. Ich muss gelegentlich Stühle, kleine Tische tragen und verschiedene Funktionen am Polstermöbel in gebügter Haltung zeigen. Meine Frage, ist die Arbeit noch zumutbar?
    Hinzu kommen noch die vielen Dämpfe der Möbel.
    Freue mich auf antworten, weiß mir nicht mehr zu helfen. Mein FA meint ich darf es nicht mehr machen, aber er stellt mir auch kein arbeitsverbot aus.
    Liebe grüss

  29. Claudia

    Hallo ich hätte eine Frage. Bin in der 16SW und arbeite als Servicekraft in der Gaststätte meiner Eltern. Wir sind ein kleines Familienunternehmen mit wenigen Mitarbeitern. Die Meldung meiner Schwangerschaft an die entspr. Behörde sowie die Gefährdungsbeurteilung muss ich selber durchführen, da meine Eltern keine Ahnung davon haben. Wir arbeiten nur abends (ab 17Uhr bis mind. 22Uhr, meistens aber länger- nach 23 Uhr auch nach Mitternacht). Arbeite nur im stehen, muss regelmäßig tragen, dennoch nicht immer/ bzw nicht unbedingt 5kg auf einmal, dann noch an Sonn- und Feiertagen. Bin Vollzeit angestellt, die Möglichkeit meinen Arbeitsplatz zu wechseln besteht eigentlich nicht- könnte nur Büroarbeit erledigen, das wären aber max. 6/8 St in der Woche, meistens nicht mal das.
    Ich kann es mir nicht vorstellen, dass ich noch lange problemlos werde bedienen können. Nachdem ich viel getragen habe, kriege ich meistens steife Schultern und Kopfschmerzen. Bin schnell müde und schaffe es nicht mehr so spät zu arbeiten, oder so schneell zu bedienen. Zusätzlich im weiteren Verlauf der Schwangerschaft wird auch meine Rheumaerkrankung zum größeren Problem durch die Belastung der Gelenke durch Gewicht u. Arbeit. Meine Rheumatologin verweist mich an die Frauerärztin (weil die mehr Erfahrung bei ind. Arbeitsverboten haben soll), die wiederum verweist mich auf die Info in Broschüren bzgl. Mutterschutzgesetz und auf die besondere Regelungen bei Gastronomie und an meinen Arbeitgeber. Die Frage lautet: kann ich mir (bzw. können meine Eltern) ein genereles Beschäftigungsverbot ausstellen, wenn manche Voraussetzungen erfüllt und manche nicht völlig erfüllt sind? Das heißt, darf der Arbeitgeber ein Verbot auf die Tätigkeit im Service ausstellen und nur die Büroarbeit erlauben? Wenn ich dann nur noch 6St/Wo arbeiten würde und wenn ich es richtig verstehe, dennoch, dem Gesetz zufolge, meinen normalen Lohn erhalten würde – würden meine Eltern die Differenz zurückbekommen?
    Wie rechnet man die überhaupt aus?
    Vielen Dank für eine Antwort
    Liebe Grüße

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Claudia,
      bitte beachten Sie, dass wir keine Rechtsberatung anbieten. Wir dürfen aus diesem Grund keine rechtliche Einschätzung zu Einzelfallfragen vornehmen. Bitte lassen Sie den Sachverhalt ggf. von einem Anwalt prüfen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  30. Sarah

    Hallo
    Ich hätte mal eine Frage.
    Und zwar bin ich Krankenschwester und in der 8ssw. Als ich von meiner Schwangerschaft erfuhr habe ich nach Bestätigung meiner Frauenärtzin meiner pflegedienstleitung mitgeteilt.
    Sie meinte nur das der betriebsarzt kein Beschäftigungsverbot mehr ausstellen darf.

    Trotz allem habe ich mit dort einen Termin gemacht, der betriebsarzt hat mir ein Beschäftigungsverbot ausgestellt.

    Stimmt das, das der betriebsarzt das nicht mehr dürfte?
    Und könnte ich jetzt Probleme bekommen?
    Liebe Grüße

  31. Anna

    Hallo,

    Ich bin Angestellte Zahnärztin und bin zum zweiten Mal schwanger. Bei der ersten Schwangerschaft war alles kein Problem, mein Arbeitgeber hat mich nach Bekanntgabe der Schwangerschaft ins BV geschickt. Nun habe ich ihm auch eine Schwangerschaftsbescheinigung eingereicht, allerdings bislang noch kein schriftliches Beschäftigungsverbot erhalten. Brauche ich das schriftlich? Ich darf ja faktisch gar nicht am Patienten arbeiten. Ich muss dazu sagen, dass das Verhältnis zu meinem Chef seit Bekanntgabe der zweiten Schwangerschaft denkbar schlecht ist, da er meinem Mann, der ebenfalls in der Praxis arbeitet, direkt nach der Mitteilung kommentarlos gekündigt hat. Ich habe nun Angst, dass mir irgendetwas entgeht und ich meinen Lohn nicht erhalte, da ich ja momentan nicht arbeite.

    Vielen Dank für Ihren Rat!

    Viele Grüße

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Anna,

      grundsätzlich muss das Beschäftigungsverbot nicht unbedingt schriftlich erteilt werden, Sie können Ihren Arbeitgeber jedoch um einen schriftlichen Nachweis bitten. Zu dem weiteren Anliegen möchten wir Sie bitten, sich damit an einen Anwalt für Arbeitsrecht zu wenden, da wir nicht befugt sind, eine Rechtsberatung anzubieten.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  32. Ellena

    Ich arbeite als krankenschwester in vollzeit. Mein monatsgehalt variiert je nach schichten die ich habe wochenenden feiertage und nachtdiensten. Auf zulagen bin ich angewiesen weil mein grundlohn ohne zulagen 300 – 400 euro niedriger ist.

    Wird die lohnfortzahlung im generellen beschäftigungsverbot an dem durchschnittslohn mit zulagen oder am grundlohn bemessen?

    Ich habe einen autokredit mit einer ausfallversicherung. Also falls ich arbeitsunfähig werde würden die raten übernommen werden.
    Kann diese versicherung greifen durch ein generelles beschäftigungsverbot?

    Vielen dank im voraus für die antwort.

  33. Cindy F.

    Hallo ich bin Cindy,

    Wir sind jetzt in der 17 ssw. Ich arbeite in einen Bäcker. Und mein Betrieb möchte mich in einen andren Betrieb versetzten wo noch mehr Kundschaft ist . So muss ich jeden Tag mit dem Zug fahren und meine Zug-kosten selber tragen . Und ich bin nur Teilzeit eingestellt und unbefristet. Mein Arbeitgeber möchte möchte und kann mir kein Beschäftigungsverbot austeilen. Und wenn nur spätschichten wo ich den laden putzen soll . Ich bin so hilflos und verzweifelt . Weil die wollen das ich selber kündige. Was ich natürlich nicht tun werde. Nun Falle ich bald wenn es so weiter geht ins Krankengeld. Und das möchte ich nicht. Mein Frauenarzt meinte nur zur mir das der Arbeitgeber das Beschäftigungsverbot aussprechen kann . Mir geht es seit langer zeit auch nicht mehr gut . Habe viel mit rückenschmerzen zu tun und bin schnell auser atem … Nun brauch ich mal rat bitte bitte bitte 😪

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Cindy F.,

      wir können Ihnen nur raten, sich entweder an einen Anwalt für Arbeitsrecht, an einen anderen Frauenarzt oder bei einer Schwangerschaftsstelle Hilfe zu suchen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  34. Milanya

    Hey,
    Eine Frage bin in der 15 ssw mir geht es gesundheitlich nicht gut. Sprich Übelkeit erbrechen kteislaufprobleme und jetzt seit 3 tagen Blutungen. Ich arbeite in der Apotheke, mit Kunden zusammen die krank in die Apotheke kommen z. B. Mit einer Infektion. Lange stehen ist die zweite Sache. Meine Ärztin will mir kein beschaftigungsverbot ausstellen und verweist mich auf meine Chefin. In diesem Fall finde ich das meine Ärztin zu Unrecht an meine Chefin verweist. Wie sieht es rechtlich aus..? Wer stellt mir ein bv aus und was kann ich als letzte Maßnahme tun wenn mir nicht geholfen wird.
    Liebe Grüße

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Milanya,

      wir können Ihre Situation von hier aus nicht einschätzen. Wir können Ihnen nur raten, sich bei einem anderen Arzt eine zweite Meinung einzuholen oder sich Hilfe bei einer Schwangerschaftsberatungsstelle zu suchen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  35. Kora

    Hallo,
    Ich arbeite als Erzieherin und möchte schwanger werden. Meine Kollegin hat mir erzählt, dass man in der Schwangerschaft als Erzieherin nun nicht mehr ein generelles Beschäftigungsverbot bekommt, sondern mit entscheiden kann, ob man weiter arbeiten möchte. Ich arbeite momentan 40 Stunden die Woche, was ich mir in einer Schwangerschaft nicht vorstellen könnte und empfinde das infektionsrisiko eigentlich zu hoch und hätte Angst um mein Kind. Ich habe zwar alle nötigen Imfungen, aber trotzdem hätte ich mehr Frieden, wenn ich freigestellt werden würde. Muss ich nach den Änderungen nun also weiter in der Kita arbeiten, oder kann ich sagen, dass ich Freigestellt werden möchte?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Kora,

      das kommt auf die entsprechende Änderung und die Beurteilung Ihres Arztes an. Bitte wenden Sie sich im Zweifelsfall an einen Anwalt für Arbeitsrecht, der sich mit Ihrer Situation vertraut machen kann-

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  36. caryla

    Hallo,
    darf JEDER Arbeitgeber (egal aus welcher Branche), sobald er eine Gefährdung sieht, die schwangere AN ins Beschäftigungsverbot schicken?
    Bei mir sprechen einige Punkte für ein BV aber nicht alle. Mein AG hat nun Sorge, dass er mir kein BV ausstellen DARF… Eine Umstrukturierung des Arbeitsplatzes ist nicht möglich, ich bin die einzige Angestellte, arbeite vorwiegend allein, mit Kindern und Erwachsenen.

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Caryla,

      da der Arbeitgeber das Risiko trägt und weisungsberechtigt ist, kann er das Beschäftigungsverbot aussprechen, wenn er es als notwendig ansieht. In der Regel muss dann aber über einen längeren Zeitraum Mutterschutzlohn gezahlt werden.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  37. Maryana

    Guten Abend ,,bin 11 ssw und bin fest eingestellt In Hotel,meine shef ab 1.12.2018 Arbeitsverbot ausgesprochen,(extreme Belastung ).meine Frage ist,seit Ende Oktober hab mitgeteilt wenn ich schwanger bin und bis jetzt keine Lohn mehr bekommen,also Oktober und gleich ist Ende November,hab langsam sehr große finanzielle Problem,meine Partner kommt noch schlecht damit klar,das belastet mich so extrem,hab Auser sehr schwierige schwangaschaft auch schlaflose Nächte,hab pr mal meine shef angesprochen,Lohn zu überweisen,meinte aber von Amt oder Krankenkasse oder wie auch imme Geld zu warten,und wenn da ist wird mir überweißt, (was ich garnix glaube,)ahso,muss ich auch noch Brief bekommen meinte ,soll ich unterschreiben und denen geben,dann bekomme Lohn,also bis Weihnachten soll jetzt One Geld bleiben warscheinlich,??meine Arbeitsverbot fängt es ab 1 ste an,ich warte noch bis
    Ende November und dann meine Freund schaltet Anwalt ein,was ich nicht will,aber denke anderes wird mit denen nicht zu regeln bekomme,nie waren pünktlich mit Lohn aber jetzt reicht mir.
    Also meine Frage were,ist es wirklich so wenn shef von Stadt Geld wartet mich Lohn zu überweißen,?oder wie soll ich mich verhalten?ich werde ganze schwangaschaft ums geld kämpfen haben mit denen
    Danke ich voraus

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Maryana,

      das Mutterschaftsgeld wird in der Regel tatsächlich von der Krankenkasse gezahlt, der Arbeitgeber muss ggf. einen Zuschuss zahlen. Das Einschalten eines Anwalts ist ratsam, wenn Sie Ihren Lohn nicht erhalten.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  38. endner

    Hallo
    ich arbeite in der Notaufnahme als krankenschwester.
    Mir wurde heute gesagt weil bekannt ist das wir einen kinderwunsch haben, wenn ich diesen öffentlich machen und eine Schwangerschaft beim betriebsarzt melden würde, ich auf eine andere Station versetzt werde ( ich habe noch nie auf Station gearbeitet?)
    des weiteren wurde gesagt das ich in der Lohnsteuer absteigend da die Stationen weniger verdienen.
    Zum Schluss wurde mir geraten eine Schwangerschaft geheim zu halten und nur in Rücksprache mit der stationsleitung mir früh Dienste geben zu lassen bis man die Schwangerschaft nicht mehr verbergen könne.
    Falls was passiert haftet das Haus natürlich nicht!

    Nun meine frage
    dürfen die mich einfach zurück stufen vom gehalt?
    Habe ich im beschäftigungsverbot einen Ausfall vom Geld weil mir die schichten nicht angerechnet werden?
    Darf ich versetzt werden wenn ich von der anderen Tätigkeit keine ahnung habe?

    lg marie

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Endner,

      ob Sie die Schwangerschaft Ihrem Arbeitgeber gegenüber verschweigen wollen, das müssen Sie entscheiden. Erst nach offizieller Mitteilung kann der Vorgesetzte entsprechende Schutzvorkehrungen für Sie treffen. Wegen der rechtlichen Sachen sollten Sie sich unbedingt von einem Anwalt beraten lassen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  39. Katrin

    Guten Abend,möchte ich fragen,bin 8 schwangaschaftswoche,mir gehts so was zu schlecht ich breche Par mal am Tag zusammen,arbeite im Hotel und habe extreme Körperliche Arbeit,Auser das soll ich( bin aber nicht für verantwortlich)ganze Hotel Müll was wöchentlich gelehrt ist sorgen wenn Gäste fällst nicht vernünftig TuS schmeißen,pressen und müll sortieren,und für bettwäsche sorgen,eigentlich sollte für mich Bettwäsche sauber gemacht werden wenn ich zweite Tag Vernünftig arbeitekann,ist es nie Fall,muss ich waschen trocknen und bügeln,und jeder Etage teilen(keine Aufzug)hab astma und hab zugenommen,meine Frauenarzt meine ist noch zu früh und sollte villeicht meine shef schwangaschaft noch nicht mitteilen,aber was von mir verlangen auf Arbeit ist unglaublich,und merkt er auch letze Zeit ich voll „faul“ geworfen bin,weil mache nix EXTRA und mache schnell Feierabend,na ja wenn alle Geroche mich auf übergeben bringt und viel Zimmer stinken (oder auch nicht,bin extrem empfindlich seit 2 Woche),bin froh wenn ich raus bin ,heim ankomme und liege,so Bissen es erklärt,hab entschieden meine shef zu mitteilen,nur ic weiß es mit hoch Wahrscheinlichkeit wenn er alles versucht mich Arbeitsverbot zu schreiben,möchte ich mich vorbeireiten dafur und zuständige Aufsichtsbehörde zu melden,werde mich sogar freuen wenn Kontrolle kommen zu Hotel,
    Also meine Frage ist,ist es wirklich zu früh dafür,?8 Woche, Danke für Ihre Antwort voraus

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Katrin,

      Arbeitnehmerinnen stehen während der Schwangerschaft bestimmte Schutzmaßnahmen zu. Diese können sie aber nur in Anspruch nehmen, wenn der Arbeitgeber auch von der Schwangerschaft weiß. Es ist also in manchen Fällen durchaus anzuraten, den Arbeitgeber so früh wie möglich zu informieren.

      Ob aufgrund Ihres gesundheitlichen Zustands ein Beschäftigungsverbot gerechtfertigt ist, kann wiederum nur Ihr Arzt entscheiden.

      Ihr Team von arbeitsvertrag.org

  40. Katharina d.

    Wie wird das Gehalt gerechnet was der Arbeitgeber dann weiter zahlen muss?
    Lg Katharina

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Katharina d.,

      ich zitiere aus dem oben stehenden Text: „Damit sich die Schwangere keine Sorgen um ihre finanzielle Situation machen muss, zahlt der Arbeitgeber während eines Beschäftigungsverbots weiterhin den vollen Lohn aus.“

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  41. Ramona

    Hallo ich hab da mal ne frage, also mein arbeits Vertrag endet 22.10.2018 und der mutterschutz befinden 27.10.2018 in meinem mutterpass steht generelles Beschäfftigungsverbot . Das Arbeitsamt sagt bei generellem arbeitsverbot müsste ich mich an die Krankenkasse wenden, aber die Krankenkasse sagt ich muss arbeitslos gemeldet sein um Anspruch auf vollem mutterschutzgeld zu bekommen. Jetzt war ich gestern bei meiner Frauenärztin und die meinte das dass generelle Beschäftigungs verbot erlischt sobalt ich nich nicht mehr im beschäftigungsverhältniss bin das wäre gesetzlich so geregelt !!!
    Hilfe was mach ich den jetzt ?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Ramona,
      Ihr Sachverhalt gestaltet sich schwierig. Bitte wenden Sie sich an einen Anwalt, wir dürfen keine rechtliche Beratung anbieten. Mittellose Menschen, die sich keinen Rechtsanwalt leisten können, haben die Möglichkeit, beim Amtsgericht einen Beratungshilfeschein zu beantragen. Dieser kostet 15 Euro. Dafür fallen dann für Sie keine Anwaltskosten an. Manchmal bieten auch Wohlfahrtsverbände oder gemeinnützige Einrichtungen eine kostenlose Beratung an.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

      1. Anna M.

        Liebe Ramona,
        das ist ja mal ein toller Tipp!
        Um einen Beratungshilfeschein zu bekommen, musst Du ja erst mittellos SEIN!!! Aber nich bist Du das ja nicht! Vergiss den Anwalt und mach Stress beim Arbeitsamt. Die dürfen sich mit der Bearbeitung nämlich 6 Monate Zeit lassen. Bis dahin sind Baby und Du verhungert.
        Es gibt keinen Mutterschutz in D!
        Es gibt nur viel Text und viele Verweise, bloß lückenlose Existenzabsicherung gibt es nicht und es gibt auch kein Amt und keine Behörde, die Eure Existenz sichert.
        Aber tu!‘ allen werdenden Müttern den Gefallen, laut aufzuschreiben und Deine Situation medial kundzutun. Es gibt so viele Frauen da draußen, die schwanger sind und dieselben Ängste haben.

  42. ALKAYA

    Die Arbeitgeber weigern dich immer den Beschäftigungsverbot auszusprechen.Sie verweisen immer auf die Frauenärztin ,dass sie das machen muss.Oder behaupten keinen Betriebsarzt zu haben,der die Gefahrenbegehung durchführen kann.In wieweit ist es Pflicht der Frauenärztin ein Beschäftigungsverbot auszusprechen.Ich bin Frauenärztin,es werden immer endlose Diskussionen geführt mit der Folge des Arztwechsels.

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo ALKAYA,

      hier muss unterschieden werden zwischen dem generellen und dem individuellen Beschäftigungsverbot. Das individuelle Beschäftigungsverbot muss vom Frauenarzt ausgesprochen werden, das generelle Beschäftigungsverbot vom Arbeitgeber. Dieser darf eine werdende Mutter nicht arbeiten lassen, wenn dies eine unverantwortbare Gefährdung für sie oder das Kind darstellt und muss eine Gefahrenbeurteilung durchführen.

      Weigert dieser sich, kann die Betroffene sich an ihre lokale Mutterschutzbehörde wenden (bspw. das Gewerbeaufsichtsamt oder das Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit).

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

    2. Sophie

      Sehr geehrte Damen und Herren,
      wer zahlt meinen Lohn bei einem generellen Beschäftigungsverbot? Kann sich der Arbeitgeber dieses in jedem Fall von der Krankenkasse erstatten lassen? (§1 AAG / §18 MuSchuG)
      Über eine schnelle Antwort würde ich mich freuen. VG

      1. arbeitsvertrag.org

        Hallo Sophie,

        Ihr Arbeitgeber sollte sich das Geld in jedem Fall von der Krankenkasse holen können. Details sollten jedoch mit der zuständigen Kasse direkt geklärt werden.

        Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

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