Kurzarbeit – Entlassungen von Arbeitnehmern vermeiden

Von Jörg K.

Letzte Aktualisierung am: 30. November 2023

Geschätzte Lesezeit: 6 Minuten

Aufgrund der aktuellen Corona-Krise kam es zur einigen Änderungen bei der Kurzarbeit sowie dem Kurzarbeitergeld. Mitunter können Arbeitgeber nun früher Kurzarbeit anmelden und auch Arbeitnehmer in der Zeitarbeit können jetzt Kurzarbeitergeld erhalten. Weiterhin wurde das Kurzarbeitergeld von den ursprünglichen 60 auf 80 Prozent angehoben; Beschäftigte mit Kindern können jetzt sogar bis zu 87 Prozent erhalten. Zusätzlich wurde die Bezugsdauer vom Kurzarbeitergeld bei außergewöhnlichen Verhältnissen von 12 auf 24 Monate verlängert. Diese neuen Regelungen gelten vorerst bis Ende 2020.

Kurzarbeit: Beim Arbeitsamt kann seitens der Arbeitgeber die Zahlung von Kurzarbeitergeld beantragt werden, um keine Kündigungen aussprechen zu müssen.
Kurzarbeit: Beim Arbeitsamt kann seitens der Arbeitgeber die Zahlung von Kurzarbeitergeld beantragt werden, um keine Kündigungen aussprechen zu müssen.

Die Mitarbeiter des Volkswagen-Konzerns kennen sie sehr gut: die Kurzarbeit. Immer wieder wird temporär in einigen Werken Kurzarbeit für Arbeitnehmer angeordnet, da angesichts des Abgas-Skandals der Absatz stockt. Weniger zu produzierende Autos bedeuten aber auch:

Es werden weniger Arbeiter benötigt. Wurden die in der Vergangenheit angesammelten Überstunden bereits abgebummelt und an der Wirtschaftslage hat sich immer noch nicht maßgeblich etwas getan, ist die Anmeldung von Kurzarbeit häufig unausweichlich.

Doch was müssen Arbeitnehmer durch die Ergreifung dieses arbeitsmarktpolitischen Instrumentes eigentlich befürchten? Darf ein Nebenjob bei Kurzarbeit ausgeführt werden, um die finanziellen Einbußen abzufedern? Dies und noch viel mehr klären wir im vorliegenden Ratgeber.

Kompaktwissen: Kurzarbeit

Was bedeutet Kurzarbeit?

Ein Unternehmen kann Kurzarbeit anmelden, wenn ein Arbeitsausfall dazu führt, dass einige oder alle Angestellte nicht gemäß der vertraglichen Vereinbarung beschäftigt werden können. Ihre Arbeitszeit wird daher entsprechend gekürzt.

Kann mein Arbeitgeber die Kurzarbeit ohne meine Zustimmung einführen?

Nein, sofern hier keine tarifvertraglichen Vereinbarungen existieren, müssen alle betroffenen Angestellte der Kurzarbeit und der Kürzung ihrer Arbeitszeit zustimmen und dies nach Möglichkeit auch schriftlich festhalten. Ist allerdings ein Betriebsrat vorhanden, genügt dessen Zustimmung.

Dürfen Arbeitnehmer bei Kurzarbeit weiter Überstunden leisten?

Nein, dies ist unzulässig, denn Kurzarbeit signalisiert ja gerade, dass nicht genügend Arbeit vorhanden ist, um die Angestellten normal zu beschäftigen. Das Ableisten von Überstunden stünde dazu im Widerspruch.

Interessante Fakten zur Kurzarbeit:

kurzarbeitergeld-ratgeber

Kurz­­arbeiter­­geld

Hier erfahren Sie, wann Arbeitnehmer Anspruch auf Kurzarbeitergeld haben und wie es beantragt wird.

kurzarbeit-voraussetzungen

Voraus­­setz­ungen für Kurz­ar­beit

Kurzarbeit kann nur unter bestimmten Bedingungen eingeführt werden. Hier erfahren Sie, welche das sind!

Was ist Kurzarbeit?

Bleiben die Aufträge aus oder sinkt die Nachfrage nach den hergestellten Produkten, muss der Gürtel enger geschnallt werden. Um Entlassungen zu vermeiden, greifen Betriebe und Unternehmen unter diesen Umständen häufig zu einer Regelung, die als Kurzarbeit bekannt ist. In diesem Zuge wird die Arbeitszeit aller oder auch nur einiger Arbeitnehmer für bis zu 24 Monate verringert, um die wirtschaftlichen Ausfälle so gering wie möglich zu halten.

Bei Kurzarbeit können Unternehmen beantragen, dass sie staatliche Unterstützung bekommen. Eine minimale Mitarbeiteranzahl gibt es hier nicht.
Bei Kurzarbeit können Unternehmen beantragen, dass sie staatliche Unterstützung bekommen. Eine minimale Mitarbeiteranzahl gibt es hier nicht.

Laut Arbeitsrecht darf Kurzarbeit vom Arbeitgeber nicht einfach nach Belieben angeordnet werden.

Existiert ein Betriebsrat, ist eine solche Entscheidung vorher mit ihm abzusprechen.

Hierzu muss eine schriftliche Betriebsvereinbarung abgeschlossen werden. Nur dann ist die Regelung auch wirksam.

Leiharbeitnehmer dürfen nicht unter die angeordnete Kurzarbeit durch den Arbeitgeber fallen – so besagt es das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (§ 11 Absatz 4 AÜG).

Was bedeutet Kurzarbeit? Ob Sie während der Kurzarbeit weiterhin Geld bekommen, hängt von den Formulierungen in Ihrem Arbeitsvertrag, einem gegebenenfalls geltenden Tarifvertrag und unter Umständen auch einer Betriebsvereinbarung ab. Wollen Sie während der Kurzarbeit einen Nebenjob antreten, sind einige Dinge zu berücksichtigen. Zum Beispiel ist eine Anmeldung der Tätigkeit unausweichlich, wodurch sich auch das Kurzarbeitergeld reduziert. Um welchen Betrag es sich hierbei handelt, muss bei Kurzarbeit einer individuellen Berechnung unterzogen werden.

Wie hoch ist bei Kurzarbeit die Arbeitszeit?

Personalkosten sind in der Gesamtrechnung eines Unternehmens häufig der größte Posten und das nicht erst, seitdem 2015 der Mindestlohn eingeführt wurde. Fest steht: Im Rahmen von Kurzarbeit wird die Arbeitszeit von der ursprünglich vereinbarten regulären auf einen geringeren Umfang heruntergestuft. Dies geschieht aufgrund wirtschaftlicher bzw. nicht zu umschiffender Gründe.

Auf welche prozentuale Höhe sich diese dann beläuft, ist für gewöhnlich einer Betriebsvereinbarung zur Kurzarbeit, die vom Betriebsrat zusammen mit dem Arbeitgeber ausgehandelt wird, zu entnehmen. Diese enthält auch Informationen dazu, wie lange die Kurzarbeit insgesamt dauert.

Gut zu wissen: Was bedeutet Kurzarbeit für den Arbeitnehmer? Wenn diese Regelung eingeführt wird, ist das nicht zwingend gleichbedeutend damit, dass alle Mitarbeiter von nun an gleich viel weniger arbeiten. Es können durchaus unterschiedliche Abstriche bei der Arbeitszeit vereinbart werden.

Überstunden bei Kurzarbeit

Auch bei angeordneter Kurzarbeit kann Urlaub gemacht werden.
Auch bei angeordneter Kurzarbeit kann Urlaub gemacht werden.

Ein Antrag auf Kurzarbeit wird für gewöhnlich gestellt, wenn für die beschäftigte Belegschaft nicht ausreichend zu tun gibt. Bei Kurzarbeit sind Überstunden deshalb mit Vorsicht zu genießen, insbesondere weil dies Auswirkungen auf das Kurzarbeitergeld haben kann.

Aus diesem Grund gilt in der Regel: Kurzzeit und Überstunden passen nicht zueinander. Von Arbeitnehmern darf in dieser Phase deshalb nicht verlangt werden, Überstunden zu schieben. Außer Kraft gehoben wird diese Vorgabe, wenn es sich um Ausnahmesituationen handelt.

Bei widerrechtlich bereits abgeleisteten Überstunden haben Sie beispielsweise die Option, sich einen Nachweis über die erbrachte zusätzlich Arbeitsleistung ausstellen zu lassen, um diese später – nach Ablauf der Kurzarbeitsphase – einzulösen.

Wie hoch ist bei Kurzarbeit der Lohn?

Entscheidet sich ein Unternehmen dazu, Kurzarbeit einzuführen, wird nicht nur die Arbeitszeit, sondern auch die Lohnzahlung verringert. So weit, so plausibel, handelt es sich doch um eine Maßnahme, die Entlassungen und Arbeitslosigkeit vermeiden soll.

Wie viel Geld bei Kurzarbeit gezahlt wird, ist abhängig davon, wie viel Prozent der vorher üblichen Arbeitszeit Sie noch ableisten und wie hoch das häufig zusätzlich gezahlte Kurzarbeitergeld ausfällt. Letzteres wird einem Unternehmen nach der Antragstellung von der Agentur für Arbeit erstattet.

Strauchelnde Arbeitgeber werden von der Bundesagentur für Arbeit in Deutschland unterstützt, indem sie ebenjene Entgeltersatzleistung zahlt, um Verdienstausfälle zu kompensieren. Dieser Teil der Bezahlung bei Kurzarbeit beinhaltet eine Aufstockung des vom Arbeitgeber entrichteten Betrages und umfasst bis zu 67 Prozent der wegen Auftragsmangel eingeleiteten Kurzarbeit. Auf den kompletten Betrag in Euro wie vorher sollten Sie sich jedoch keine Hoffnung machen.

Kurzarbeit und Urlaub – Ist das erlaubt?

Bei der Abrechnung von Kurzarbeit ist sorgfältig vorzugehen.
Bei der Abrechnung von Kurzarbeit ist sorgfältig vorzugehen.

Viele Arbeitnehmer stellen sich die Frage: „Darf ich Urlaub bei Kurzarbeit machen?“ oder riskiere ich meinen Job endgültig, wenn ich mit diesem Wunsch an meinen Arbeitgeber herantrete?

Zugegebenermaßen handelt es sich womöglich nicht um den günstigsten Zeitpunkt. Jedoch dürfen Sie auch während der Kurzarbeit Urlaub nehmen.

Arbeitgebern kommt dies manchmal sogar ganz recht, da hierdurch von der Kurzarbeit womöglich abgesehen werden kann. Das Urlaubsentgelt wird hiervon jedoch nicht berührt.

[…] Verdienstkürzungen, die im Berechnungszeitraum [letzte 13 Wochen vor Urlaubsbeginn] infolge von Kurzarbeit, Arbeitsausfällen oder unverschuldeter Arbeitsversäumnis eintreten, bleiben für die Berechnung des Urlaubsentgelts außer Betracht. (§ 11 Absatz 1 Bundesurlaubsgesetz (BurlG))

Wird wegen weniger Arbeit Kurzarbeit in Betrieben eingeführt, kann das jedoch Auswirkungen auf die Anzahl der Urlaubstage haben. Einen Anspruch auf den vollen Umfang des Jahresurlaubs können Sie mitunter nicht mehr geltend machen, wie ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) deutlich machte.

Wie wird bei Kurzarbeit mit Krankheit umgegangen?

Auch in einer Phase mit reduzierter Arbeitszeit ist es denkbar, dass ein Arbeitnehmer erkrankt, sich beispielsweise ein Bein bricht oder mit Grippe das Bett hüten muss und damit arbeitsunfähig ist. Müssen hier Lohneinbußen hingenommen werden oder erhalten Sie, wie im Normalfall auch, eine sechswöchige Lohnfortzahlung seitens des Arbeitgebers?

In der Regel können Sie auch während der Kurzarbeit auf die Entgeltfortzahlung für eineinhalb Monate pochen. Auch der Anspruch auf Kurzarbeitergeld wird hiervon häufig nicht berührt. Sollte Ihre Erkrankung länger als sechs Wochen dauern, können Sie immer noch Krankengeld verlangen. Um hiervon zu profitieren, sollten Sie sich zeitnah bei Ihrem Arbeitgeber krank melden und ihn auch darüber informieren, wie lange Sie voraussichtlich ausfallen werden. Ebenso ist die erforderliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, auch als gelber Zettel bekannt, rechtzeitig einzureichen.
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Kurzarbeit – Entlassungen von Arbeitnehmern vermeiden
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Über den Autor

Autor
Jörg K.

Jörg hat Rechtswissenschaften an der Universität Passau studiert. Nachdem er Erfahrung in verschiedenen Verlagen gesammelt hat, stieß er 2019 zur Redaktion von arbeitsvertrag.org. In seinen Ratgebern befasst er sich mit verschiedenen Themen rund um Arbeitsrecht.

25 Gedanken zu „Kurzarbeit – Entlassungen von Arbeitnehmern vermeiden

  1. Sven

    Guten Abend!
    Der AG meiner Frau hat MITTE FEBRUAR gesagt dass er ab 1.2.21 Kurzarbeit macht, nun ist sie seitdem einige Male früher nach Hause geschickt worden mit dem Zusatz das sie nun 8std. Pro Woche weniger arbeiten wird.

    Er hat aber nun eine Zusatzvereinbarung des Vertrages vorgelegt, welchen wir unterschrieben haben, in dem genau das drin steht (also die 27h/Woche) ! Aber es steht nichts von der angemeldeten Kurzarbeit drin! Das bedeutet doch das er uns kein Kurzarbeitergeld anrechnen darf, stimmt’s? Wir bekommen fortan 100% für die 27h pro Woche , ohne Ausgleich zu den 35h die ursprünglich vereinbart waren, oder liege ich da falsch?
    Es geht ja schließlich auch um die Steuererklärung !
    Welche wir doch eigtl OHNE KG angeben dürfen!?

    Danke für die Antwort im Voraus!

    mit freundlichen Grüssen
    Sven

  2. Albrecht

    Guten Tag,
    mein Arbeitgeber hat seit 01. April 2020 Kurzarbeit angemeldet, Kurzarbeit wird in jedem Monat an verschiedenen Tagen vorgeschrieben.
    Es gibt eine Betriebsvereinbarung die mit dem Betriebsrat geschlossen wurde.
    Nun meine Frage: in der Betriebsvereinbarung steht für Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, dass jede AU wie KUG abgerechnet wird; keine Lohnfortzahlung nach normalem Lohn. Dies gilt für den Fall wenn man in KUG ist, aber auch für alle Fälle ohne das im AU-Zeitraum KUG stattfindet.
    Steht die Betriebsvereinbarung über dem was ich sonst im net lese? Ist diese Behandlung der Krankentage, dass ich im AU-Fall so behandelt werde als hätte ich Kurzarbeit, ich habe in dem besagten Monat aber keine Kurzarbeit geleistet, ist das rechtens ?

  3. Babo

    Ich arbeite in eine Firma und bekomme kurzarbeitgeld,ich möchte Firma Wechsel .bekomme ich dort in neue Firma auch Kurzarbeit Geld?(Firma ist gleiche Branche und gleiche Stunde Arbeitszeit)
    Mit freundlichen Grüßen

  4. Michael J.

    Hallo,

    es geht um folgendes, mein Arbeitgeber hat für den Herbst Kurzarbeit angemeldet, es ist klar das davon einige Abteilungen mehr betroffen werden als andere, so das in einem Unternehmensteil vielleicht Mehrarbeit geleistet wird während ein anderer Kurzarbeit hat, das liegt an den unterschiedlichen Geschäftsfeldern.

    Wie sieht es aber in einer Abteilung aus, wenn verschiedene Mitarbeiter einer Abteilung in Kurzarbeit sind, dürfen andere dann Mehrarbeit leisten?

    Ich bin im Betriebstrat daher kommen Mitarbeiter mit solchen Fragen zu mir, und so ganz steige ich da noch nicht durch, und hoffe daher das ich hier eine Auskunft bekomme.

  5. Fix

    Ein Teilzeitmitarbeiter, der auf eigenen Wunsch nur einen 60% Arbeitsvertrag hat möchte diesen in Zeiten der Kurzarbeit gerne auf 100% aufstocken und dann 40% Kurzarbeit machen.
    Gleiche Arbeitszeit, mehr Einkommen, zu Lasten der Sozialkassen.
    Möglich?
    Sozialbetrug?
    Moralisch verwerflich?
    LG Fix

    1. Dr. Jur. Schmidt, HH

      Rechtlich grenzwertig aus Sicht des Unternehmens. Wenn das so in diesem Kontext bei einer
      Steuerprüfung identifiziert wird, kann es saftige Strafen geben und der beim Finanzamt gute
      Ruf ist erstmal ruiniert.

  6. Bianca F.

    Guten Tag, ich habe eine Frage, und zwar war unsere Betrieb von der schlissung betroffen, seit Mitte Mai bin ich in kurzarbreit, jetzt ist wieder einiges an Arbeit bei uns zu tun . Es stand schon vor der corona krise im Raum, meinen teilzeit Vertrag auf vollzeit zu ändern, ging dich die Krise dann nicht. Jetzt habe ich noch mal gefrag und meine Chefin meint, das es in der kurzarbreit Zeit moment nicht möglich ist. Stimmt das??? Bitte um eine Antwort danke

  7. Chris

    Hallo… Ich habe Anfang April für kurzarbeit unterschrieben. Allerdings hat mein Arbeitgeber mich in der probezeit gekündigt und mir, weil ich ja wegen der Kündigung kein Anspruch auf KUG habe, mir zu wenig Lohn gezahlt. Jetzt habe ich die Frage, wenn ich unterschreibe, mein Arbeitgeber, was er ja nicht muss, mir von der Kündigung nix sagt, mir aber dann sagt, wegen der Kündigung habe ich keinen Anspruch auf kurzarbeitsgeld und mir Geld fehlt, was kann ich machen? Gruß Chris

  8. Mandy W.

    Hallo.
    Mal eine Frage. Ich arbeite diesen Monat in Kurzarbeit.
    Aber immer wieder soll ich zu zusätzlichen Diensten kommen. Was nicht Sinn und Zweck der Kurzarbeit ist. In wie weit ist das legitim?
    Soll 80% geben aber bekomme nur 60%
    Das ist doch nicht richtig..
    Lg Mandy

  9. Christian

    Guten Tag,
    bei mir ist seit 1.3. kurzarbeit (gastronomie) mit NULL Stunden, da wir unser restaurant zum 30.4.verlassen (auslaufen des mietvertrages unabhängig von covid2) und erst planmäßig im september ein neues projekt starten hier folgende fragen:

    1: Über die verlängerung der kurzarbeit muss eine neue vereinbarung getroffen werden steht in meiner vereinbarung. heute ist der 28. und habe noch keine info über verlängerung oder auslauf der kurzarbeit.
    wann und vorallem kann ich kurzarbeitergeld ablehnen und bekomme dann die kündigung? wenn ja, muss mich der betrieb während der kündigungsfrist auf 100% bezahlen oder auf kurzarbeitergeld?
    2: wenn die regierung beschließt das restaurants wieder öffnen dürfen,wielange besteht dann noch anspruch auf kurzarbeitergeld wenn die betroffene dienstleistung keine kurzarbeit mehr hat?
    3: versäumt es mein chef, die frist zur neuen vereinbarung über verlängerung der KA zu regeln, besteht dann rechtlicher seite wieder ein anspruch auf 100% gehalt oder in welcher form bin ich dann angestellt?

    ohjee was für ein käse

  10. B.B

    Wenn mein Betrieb Kurzarbeit beantragt hat 2 Personen aber Vollzeit arbeiten ca 160 Stunden im Monat muss er mein volles Gehalt zahlen

  11. Kirsten

    Hallo ! Meine Firma hat bis zum 30 April Kurzarbeit angemeldet. Hat mir im gleichen Zug gesagt das mein befristeter Arbeitsvertrag (30.06.20 )nicht weiter verlängert wird und ich nicht mehr zur Arbeit erscheinen muss. Muss mein Arbeitgeber weiter mir meinen Lohn zahlen oder an wen muss ich mich da wenden. Schöne Grüße

  12. Reitmair

    Wir haben ab sofort Kurzarbeit. Dies hat natürlich Auswirkungen auf meinen Nettoverdienst. Da ich Kredite zu bezahlen habe, möchte ich natürlich schnellstmöglich mit meiner Bank darüber sprechen.
    Muss mir hierfür mein AG eine Bescheinigung austellen, dass die Firma in Kurzarbeit ist? Meine Bank möchte so etwas.

    Vielen Dank für eine Antwort

  13. Dörte R.

    Hallo,wird das Kurzarbeitergeld nach den Vertragsstunden oder dem Durchschnitt der tatsächlichen gearbeiteten Stunden der letzten Monate berechnet?

  14. manuela w.

    Kennt sich jemand mit folgendem Problem aus?
    Habe heute eine Zusatzvereinbarung -Kurzarbeit unterschrieben.
    Was für mich bedeutet , das mein Chef ,wenn Er bei uns in den Bäckereifilialen , Kurzarbeit einführt, Er das Kurzarbeitergeld so um die 300€ zahlen muss, Restgeld also 60 % vom Nettolohn vom Amt?
    Arbeite in Vollzeit.
    Da ich unterschrieben habe frage ich, oder hätte ich die Zusatzvereinbarung besser nicht unterschrieben?
    Und Er müsste bei nicht unterschreiben vollen Lohn zahlen?
    Bitte um Hilfe.
    Habe schon seit ich in Dortmund lebe, 10 Jahre schon zwei Firmen hinter mir, die Insolvent gingen.

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Manuela,

      Kurzarbeit kann nur mit dem ausdrücklichen Einverständnis des Arbeitnehmers (oder des Betriebsrats, falls vorhanden) angeordnet werden.
      Bei Kurzarbeit darf der Arbeitnehmer nicht länger in Vollzeit arbeiten, sondern eben nur so viele Stunden, wie im Rahmen der Kurzarbeit vereinbart wurde. Für diese Stunden steht ihm das volle Arbeitsentgelt zu. Der Lohnausfall, der ihm durch die weggefallenen Arbeitsstunden entsteht, wird durch das Kurzarbeitergeld ausgeglichen. Dieses beträgt 60 Prozent vom ausgefallenen Nettoentgelt und wird vom Arbeitgeber gezahlt (er kann es sich allerdings von der Arbeitsagentur erstatten lassen).

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  15. Rhafou

    @Herrjemine: vor allem bei einem Wort wie „Setzte“ . Sätze werden gebildet und nicht verfasst. Ich verfasse es mal so:
    Du kannst dich ja sonst wo umschauen, wenn es dir nicht passt. Die Fragensteller haben ein Problem und darauf kommt es an.

  16. Herrjemine

    Ihr solltet fast alle, bevor Ihr eure Fragen stellt, erst einmal lernen, in richtiger Rechtschreibform, eure Setzte zu verfassen! Und in logischer Satzstellung zu formulieren.

  17. Harms

    Unsere Firma wird anfang mai Kurzarbeit machen bei einer Kollegin läuft der Vertrag aus im juni unsere Abteilung ist warscheinlich nicht betroffen von Kurzarbeit darf der Vertrag umgewandelt werden in einem unbefristeten Arbeitsvertrag?

    1. Johanna

      Hallo.
      Ab April geht unser Betrieb in Kurzarbeit.
      Mein Chef hat angekündigt, es gäbe dann neue Arbeitsverträge. Ist das üblich? Ich dachte, der alte Vertrag bleibt bestehen. Die Kurzarbeit ist ja nur vorübergehend.
      Außerdem würde mich interessieren, wie sich das auf den (Jahres-)Urlaubsanspruch auswirkt.
      Kann mir dazu jemand weiterhelfen?
      Lg

  18. Tjoma

    Guten Abend.
    Ich habe eine Frage.
    Unsere Firma hat Kurzarbeit angemeldet wo ich mit drin bin. Nach 2 Monaten hat mein Chef mich rausgekommen. Jetzt meine Frage Ich bekomme weniger Geld bei Vollzeit als bei Kurzarbeit. Ein Kollege sagte mir wen man nicht mehr in de4 Kurzarbeit ist darf man den ersten Monat nicht voll verdienen stimmt das ? Falls ja muss man mich darüber informieren?

    Mfg

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Tjoma,

      wir schlagen Ihnen vor, sich in diesem Fall von der Agentur für Arbeit oder von der Gewerkschaft beraten zu lassen. Im Zweifelsfall wenden Sie sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht, der sich mit den Details Ihrer Situation vertraut machen kann und Sie beraten kann.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  19. Rosa

    Ich werde zwei Jahre in einer Reinigungsfirma arbeiten. Mein Chef hat meinen Vertrag nicht verlängert und mich nicht einmal informiert.
    Wie viele normale Monate würde sie mir sagen müssen?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Rosa,
      in der Regel legt der Vertrag fest, wann das befristete Arbeitsverhältnis endet. Aus diesem Grund bedarf es üblicherweise keiner Kündigung bzw. weiteren Information.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

    2. Unal

      Hallo Hallo
      ch befinde mich im kurzarbeit darf ich teilzeit wo anders arbeiten???

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