Darf man im Urlaub arbeiten? Es gibt - wie so oft - keine pauschale Regelung.
Darf man im Urlaub arbeiten? Es gibt – wie so oft – keine pauschale Regelung.

Einigen würde es nie in den Sinn kommen, andere zählen auf den Nebenverdienst oder ziehen daraus ihre Erholung: Arbeiten während des Urlaubs kann verschiedene Formen haben, wirft dabei aber immer wieder Fragen bei Arbeitnehmern und Arbeitgebern auf.

Ob es sich dabei um die bloße Erreichbarkeit im Urlaub handelt oder der Angestellte in seinen Ferien gern bei Erntetätigkeiten auf dem Feld aushilft, es gelten unterschiedliche Regelungen. Entscheidend ist dabei nicht immer, ob Sie sich freiwillig betätigen oder vom Chef dazu gedrängt werden. Auch die Art der Beschäftigung ist ausschlaggebend.

Was zum Arbeiten im Urlaub laut Gesetz gilt, ob Sie wirklich trotz Urlaub arbeiten müssen oder Ihre eigene Nebentätigkeit ein Ende finden muss, das klärt dieser Ratgeber.

Kompaktwissen: Arbeit im Urlaub

Wozu dient der gesetzlichen Urlaubsanspruch?

Urlaub dient in erster Linie der Erholung. Das Bundesurlaubsgesetz spricht in § 1 BUrlG auch ganz klar von Erholungsurlaub. Der Arbeitnehmer soll Kraft tanken und so seine Arbeitskraft auffrischen.

Muss der Arbeitnehmer trotz Urlaub arbeiten?

Nein, dazu ist er nicht verpflichtet. Der Arbeitgeber darf seine Mitarbeiter auch nur in Notfällen anrufen oder anderweitig stören.

Dürfen Arbeitnehmer während ihres Urlaubs einem anderen Job nachgehen?

Nein. § 8 BUrlG verbietet ganz klar jede „dem Urlaubszweck widersprechende Erwerbstätigkeit„. Wer dennoch bei einem Nebenjob erwischt wird, muss mit Konsequenzen rechnen. Diese können Sie hier nachlesen.

Arbeiten trotz Urlaub: Das Arbeitsrecht sagt (eigentlich) nein

Grundsätzlich spricht § 8 des Bundesurlaubsgesetzes (BurlG) gegen eine Tätigkeit während des bezahlten Urlaubs. Darin heißt es klar und deutlich:

Während des Urlaubs darf der Arbeitnehmer keine dem Urlaubszweck widersprechende Erwerbstätigkeit leisten.

Im Urlaub zu arbeiten – und auch, wenn das freiwillig geschieht – steht dem Erholungszweck entgegen. Der Mitarbeiter muss sich mental erfrischen und Abstand zu seinem Beruf erlangen können.

Schlüsselwort in diesem Gesetzestext ist allerdings der Begriff „Erwerbstätigkeit“ – also wenn die Tätigkeit entlohnt wird. Beispiele, die nach dieser Definition gestattet sind, finden Sie in der folgenden Liste:

Das Arbeiten auf dem Feld kann als Nebentätigkeit im Urlaub erlaubt sein.
Das Arbeiten auf dem Feld kann als Nebentätigkeit im Urlaub erlaubt sein.
  • Ehrenamtliche Arbeiten – und selbst bei Urlaub im Ausland, der dafür genommen wird, sind gemeinnützige Tätigkeiten erlaubt
  • Arbeiten für sich selbst (bspw. am eigenen Haus)
  • Tätigkeiten im Rahmen von öffentlichen oder familienrechtlichen Pflichten
  • Nachbarschiftshilfe bzw. andere Gefälligkeiten

Doch auch vergütete Arbeiten im Urlaub könnten erlaubt sein. Entscheidend ist hier dann, ob diese dem Erholungszweck widersprechen. So dürfen die in den Ferien verrichteten Tätigkeiten nicht die gleiche Belastung und einen ähnlichen zeitlichen Zeitaufwand hervorrufen wie der alltägliche Beruf.

Sitzen Sie beispielsweise den ganzen Tag im Büro, möchten dann aber Urlaub machen und arbeiten dann im Ausland einige Stunden auf dem Feld, weil dies Ihr Bedürfnis nach Erholung erfüllt, ist in dieser Form das Arbeiten im Urlaub bei einem anderen Arbeitgeber in der Regel gestattet.

Muss ich im Urlaub erreichbar sein für meinen Arbeitgeber?

Zwar werden Sie in Ihrer Freizeit von Ihrem Arbeitgeber weiterhin bezahlt, dieser hat dennoch nicht das Recht, Sie währenddessen mit beruflichen Tätigkeiten zu belasten. Ganz eindeutig sind die Regeln hierzu gemäß Arbeitsrecht jedoch nicht.

Es gilt keine Verpflichtung, kleinere Aufgaben im Urlaub zu verrichten, jedoch auch kein Verbot dazu. Sollten Sie bspw. in Ihrer freien Zeit Ihre E-Mails checken, stellt dies normalerweise keine zusätzliche Erwerbstätigkeit dar.

Gibt es in Ihrem Arbeitsvertrag eine Klausel, die Sie zur beruflichen Tätigkeit während Ihrer gesetzlichen Ferien verpflichtet, ist diese möglicherweise ungültig. Für eine genauere Beurteilung ist es am sinnvollsten, einen Anwalt für Arbeitsrecht den Vertrag überprüfen zu lassen.

Darf ich im unbezahlten Urlaub woanders arbeiten?

Der unbezahlte Urlaub gehört nicht zur gesetzlichen Regelung, sondern entsteht aus einer Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Angestelltem. Dementsprechend sind die Regeln zum Arbeiten im Urlaub etwas lockerer.

Eine Einschränkung gibt es dennoch: Der Urlauber darf keine Anstellung bei einem Mitbewerber seines Hauptarbeitgebers annehmen.

Ähnlich verhält es sich bei Sonderurlaub. Da dieser nicht gesetzlich geregelt ist, muss auch hier nicht auf den Erholungszweck geachtet werden.

Beim rechtswidrigen Arbeiten im Urlaub erwischt – was droht?

Arbeiten im Urlaub, obwohl es verboten ist? Eine Kündigung könnte im Ernstfall eine Folge sein.
Arbeiten im Urlaub, obwohl es verboten ist? Eine Kündigung könnte im Ernstfall eine Folge sein.

Sollten Sie während Ihrer Ferien einer Erwerbstätigkeit nachgehen, könnte dies Ihren Verpflichtungen gemäß Arbeitsvertrag widersprechen. Auch selbstständige Arbeiten fallen übrigens darunter. Folgende Konsequenzen könnten daraus entstehen:

  • Der Arbeitgeber fordert Sie auf, die rechtswidrige Arbeit niederzulegen.
  • Er könnte einen Unterlassungsanspruch gerichtlich durchsetzen.
  • Möglich sind arbeitsrechtliche Folgen wie eine Abmahnung oder bei anhaltender Verweigerung auch eine Kündigung.
  • Sollten Sie bei Ihrer rechtswidrigen Erwerbstätigkeit verletzt werden und daher nicht in der Lage sein, bei Ihrem Hauptarbeitgeber zu arbeiten, könnte dieser einen Schadensersatz verlangen.
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Über den Autor

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Jörg K.

Jörg hat Rechtswissenschaften an der Universität Passau studiert. Nachdem er Erfahrung in verschiedenen Verlagen gesammelt hat, stieß er 2019 zur Redaktion von arbeitsvertrag.org. In seinen Ratgebern befasst er sich mit verschiedenen Themen rund um Arbeitsrecht.

6 Gedanken zu „Arbeiten im Urlaub: Regeln gemäß Arbeitsrecht & Beispiele für Ausnahmen

  1. Dave

    Wie ist das im Zeitraum der saisonalen Kurzarbeit, vom 1. Dezember bis 31. März? Zunächst sollen Urlaub und Überstunden aufgebraucht werden, dann kommt die Kurzarbeit, je nachdem, ob man auf die Wochenstunden kommt, oder nicht, sprich die Kurzarbeit entfällt nur auf den Teil, den man witterungsbedingt nicht schafft.
    Kann ich in der Zeit, wo ich Urlaub und Überstunden aufbrauche und darüberhinaus in der Kurzarbeit, sagen wir die vollen zwei Monate, Dezember und Januar, in Absprache mit meinem Arbeitgeber einer anderen Beschäftigung nachgehen?

  2. H.

    Hallo,
    Ich habe 3 Wochen Urlaub. Ich muss dafür 15 Tage nehmen.
    Also Montag bis Freitag. Am Samstag möchte ich gerne arbeiten. Kann ich das, oder zählt das zum Urlaub.
    MfG

  3. Klara

    Frage :
    Mein Arbeitgeber hat mir angeboten, unbezahlten Urlaub zu nehmen und mich in anderen Branchen umzusehen bzw dort zu arbeiten. Wenn es mir dort nicht gefällt, könnte ich dann wieder zurück zum derzeitigen Arbeitgeber ohne von vorn anfangen zu müssen. Ist es denn erlaubt, im unbezahlten Urlaub bei einer anderen Firma zu arbeiten und dort eben auch ein Gehalt zu beziehen?

  4. Neundorf

    Hallo ich hätte auch eine Frage :
    einem Vorarbeiter ist es in seinem Urlaub langweilig und kommt in den Betrieb und teilt die Mitarbeiter ein.
    Hat er Weisungsbefugnis auch im Urlaub ?
    Danke und liebe Grüße,

  5. Oscar

    hallo ich habe eine frage :

    meine Arbeitsvertrag in Deutschland endet ende April und habe meine restliche Urlaubstage 4 Wochen zu ende des Arbeitsverhältnis im Anspruch genommen , ich möchte nun in die Schweiz zu ziehen und habe einen Job gefunden mit dem ich anfangs April anfangen könnte (also in der zeit wo ich im Urlaub bin so zu sagen ) , ist das ein Verstoß ? muss man da auch mit irgendwelche Konsequenzen rechnen ? und wie gesagt der Job ist im Ausland und in der letzte arbeitsmonat

    Danke und liebe Grüße

  6. Mandy

    Ich habe auch Urlaub an nächster Woche, wurde aber gefragt , ob ich 2 Tage in meinem Urlaub abends 1 Klientin versorgen kann, muss ich es tun, wie ist es rechtlich, bin ich versichert!!!!

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