Urlaubsgeld für Beamte: Öffentlicher Dienst besitzt hier eigene Regeln

Von Jörg K.

Letzte Aktualisierung am: 30. Januar 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Urlaubsgeld: Öffentlicher Dienst vereint dieses oft mit Weihnachtsgeld in Form einer Sonderzahlung.
Urlaubsgeld: Öffentlicher Dienst vereint dieses oft mit Weihnachtsgeld in Form einer Sonderzahlung.


Unter dem Begriff „Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst“ (kurz: TVöD) fallen tatsächlich mehrere Tarifverträge, die für verschiedene Beschäftigungsgruppen gelten.

Diese enthalten mitunter, ähnlich wie gewöhnliche Arbeitsverträge, Vorgaben in Bezug auf Arbeitszeiten, Kündigungs­fristen und Urlaubsansprüche.

Entsprechend kommt auch immer einmal die Frage auf: Was sagt der TVöD zum Thema „Urlaubsgeld“? Der vorliegende Ratgeber liefert eine umfangreiche Antwort dazu. Hier erfahren Sie nicht nur, wie der Urlaubsaufschlag im TVöD bemessen wird. Sie erhalten auch Informationen dazu, wie Urlaubsgeld und öffentlicher Dienst zusammenpassen, sobald zwischen Ost und West unterschieden wird.

Kompaktwissen: Urlaubsgeld im öffentlichen Dienst

Haben Beamte einen gesetzlichen Anspruch auf Urlaubsgeld?

Nein. Ebenso wie für andere Arbeitnehmer besteht für Angestellte im öffentlichen Dienst kein gesetzlicher Urlaubsgeldanspruch, da es sich hierbei um eine Sonderzahlung handelt. Allerdings legt der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) die Zahlung von Urlaubsgeld fest. Es besteht für Beamte also kein gesetzlicher, wohl aber ein vertraglicher Anspruch.

Wie bemisst sich das Urlaubsgeld von Beamten?

Hierfür werden in der Regel die Gehaltszahlungen der Monate Juli, August und September herangezogen und anhand dieser das durchschnittliche monatliche Entgelt berechnet. Dieses entspricht der Höhe des Urlaubsgeldes. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.

Stimmt es, dass Beamte in Ost- und Westdeutschland unterschiedliche Urlaubsgelder erhalten?

Ja, dies liegt an den unterschiedlichen Tarifgebieten. Näheres dazu erfahren Sie an dieser Stelle.

Urlaubsgeld laut TVöD: Grundlage für die Bemessung

Urlaubsgeld wird im öffentlichen Dienst, wie auch Weihnachtsgeld, als Sonderzahlung angesehen. Präziser ist hier der Begriff der Jahressonderzahlung zu gebrauchen. Denn zwischen beiden Geldboni wird in den Branchen, die Gebrauch von entsprechenden Verträgen machen, nicht unterschieden.

Weihnachtsgeld wird mit dem Urlaubsaufschlag nach geltendem TVöD in einem Auszahlungsbetrag zusammengefasst. Von der Ausschüttung dieser Sonderzahlung profitieren betroffene Beschäftigte oft gegen Ende des Kalenderjahres.
Es ist unüblich, dass bei bestehendem TVöD kein Urlaubsgeld gezahlt wird. Es bestehen aber Unterschiede zwischen Ost und West.
Es ist unüblich, dass bei bestehendem TVöD kein Urlaubsgeld gezahlt wird. Es bestehen aber Unterschiede zwischen Ost und West.

Für die Berechnung von Urlaubsgeld zieht öffentlicher Dienst die Gehaltszahlungen in den Monaten Juli, August und September in Betracht.

So erfolgt die Bemessung folglich, in dem das durchschnittliche Entgelt heranzogen wird. Dabei ist jedoch zu beachten: Zusätzliche Zahlungen, wie Erfolgs- und Leistungsprämien, wirken sich nicht auf die Höhe der Jahressonderzahlung aus.

Das gilt in der Regel auch für Überstunden. Die Vergütung dieser erhöht nicht das Urlaubsgeld, welches öffentlicher Dienst mit sich bringt. Das ändert sich nur dann, wenn die Überstunden fest im Dienstplan angesetzt worden sind. In diesem Fall müssen auch sie bei der Bemessung von Gewicht sein. Weiterhin ist zu beachten:

  • Beschäftigte, die durch geltende Tarifbestimmungen in bestimmten Kalendermonaten keinen Anspruch auf die Jahressonderzahlung besitzen, erhalten eine Kürzung dessen – jeweils um ein Zwölftel für jeden Monat, der dadurch aus der Rechnung herausfällt.
  • In einigen Fällen ist eine solche Kürzung jedoch nicht zulässig, beispielsweise wenn es aufgrund gezahlter Krankengelder zu keinem Krankengeldzuschuss gekommen ist.

Beamte erhalten Urlaubsgeld nach Ost und West

Beim Urlaubsgeld, welches öffentlicher Dienst in Form der Jahressonderzahlung mit sich bringt, ist jedoch nicht nur das durchschnittliche Arbeitsentgelt entscheidend. Auch der Arbeitsort spielt eine Rolle, da zwischen Ost- und Westdeutschland unterschieden wird. In diesen gelten nämlich unterschiedliche Tarifgebiete.

Folglich dürfen Beschäftigte in Brandenburg nicht dasselbe Urlaubsgeld wie Beschäftigte in Bayern erwarten. Wer sich zur Thematik informieren will, sollte auch immer den Bemessungssatz überprüfen, der für das jeweilige Kalenderjahr gilt. Dieser wird in regelmäßigen Abständen angepasst und beeinflusst direkt die Jahressonderzahlungen. Dabei ist auch die Entgeltstufe entscheidend, die jeder Beschäftigte angehört.

Es zeigt sich: So einige Faktoren beeinflussen die Höhe des Urlaubsgeldes im öffentlichen Dienst. Der Auszahlungszeitpunkt fällt dabei für gewöhnlich auf den November des jeweiligen Kalenderjahres. Es ist jedoch auch möglich, dass Teilauszahlungen früher getätigt werden. Das ist abhängig von Branche und Unternehmen.
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Urlaubsgeld für Beamte: Öffentlicher Dienst besitzt hier eigene Regeln
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Über den Autor

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Jörg K.

Jörg hat Rechtswissenschaften an der Universität Passau studiert. Nachdem er Erfahrung in verschiedenen Verlagen gesammelt hat, stieß er 2019 zur Redaktion von arbeitsvertrag.org. In seinen Ratgebern befasst er sich mit verschiedenen Themen rund um Arbeitsrecht.

2 Gedanken zu „Urlaubsgeld für Beamte: Öffentlicher Dienst besitzt hier eigene Regeln

  1. Michael

    Hallo

    ich habe ein Arbeitsvertrag von 2001 in einen öffentlichen Dienst

    im Arbeitsvertrag steht drin das ich ein 13 Monatsentgeld das anteilig mit dem Dezemberentgelt ausgezahlt wird .

    und ein Urlaubsgeld welches anteilig mit de Julientgelt ausgezahlt wird.

    seit dem 01.10.2005 ist das alte Bat -Tarifwerk in den neuen Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVÖD ) ÜBERFÜHRT worden.

    das heißt das Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld zu einer Jährlichen Sonderzahlung am jahresende zusammen geführt wird

    und das urlaubsgeld im Juli entfällt zukünftig.

    darf der Arbeitgeber den Arbeitsvertrag verändern wenn im Arbeitsvertrag die sonderzahlung vereinbart worden ist wie oben beschrieben .

    viele liebe Grüße

  2. Klein Rita

    Hallo,
    bin im öffentlichen Dienst tätig.
    30.11.20 hatte ich vorgemerkt in
    Rente zu gehen. Habe bis dahin
    45 Arbeitsjahre, werde im Januar 20
    63 Jahre und dann die zusätzlichen
    10 Monate.
    Würde ich für das Jahr noch Weihnachts-
    geld erhalten? Anteilig?
    Oder müßte ich den Rententermin ver-
    schieben um diese Sonderzahlung zu bekommen?
    Mit freundlichen Grüßen

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