Urlaubsgeld bei Kündigung – Wann besteht Anspruch auf Rückzahlung?

Von Jörg K.

Letzte Aktualisierung am: 30. Januar 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Urlaub in Gefahr? Urlaubsgeld darf bei einer Kündigung nur selten zurückgefordert werden.
Urlaub in Gefahr? Urlaubsgeld darf bei einer Kündigung nur selten zurückgefordert werden.

Beim Urlaubsgeld handelt es sich für gewöhnlich um eine Bonuszahlung, von der Arbeitnehmer profitieren, wenn die zuständigen Arbeitgeber sich großzügig zeigen. Grundsätzlich besteht jedoch kein Anspruch auf diese Zahlung. Anders sieht es jedoch aus, wenn die Finanzspritze zum Urlaub im Arbeitsvertrag festgelegt ist.

Dabei kommt auch immer wieder die folgende Frage auf: Müssen Arbeitnehmer wirklich Urlaubsgeld zurückzahlen, wenn bei einer Kündigung das Arbeitsverhältnis endet? Im Folgenden erhalten sie eine detaillierte Antwort. Sie erfahren mitunter, wann Rückzahlungsklauseln im Anstellungsvertrag gültig sind und wann ehemalige Beschäftigte bereits gezahltes Urlaubsgeld behalten können.

Kompaktwissen: Urlaubsgeld bei Kündigung

Ich habe gekündigt. Wird mir trotzdem noch mein Urlaubsgeld ausgezahlt?

Dies lässt sich nicht pauschal beantworten, da es hier auf die vertragliche Vereinbarung ankommt. Außerdem hängt viel davon ab, wann die Fälligkeit des Urlaubsgelds festgelegt wurde: Erfolgt die Zahlung an einem festgelegten Stichtag im Jahr oder ist sie an Ihre genommenen Urlaubstage gekoppelt? Diese Frage kann entscheidend sein, wenn es zu einem Streit vor Gericht kommt.

Was ist, wenn in meinem Vertrag nicht geregelt ist, wie es sich mit dem Urlaubsgeld bei einer Kündigung verhält?

Da es hier keine gesetzlichen Vorgaben gibt, muss in der Regel mangels vertraglicher Vereinbarungen im Streitfall ein Gericht entscheiden, ob Ihnen das Urlaubsgeld trotz Kündigung noch zusteht.

Ich habe mein Urlaubsgeld bereits erhalten. Muss ich es jetzt bei einer Kündigung zurückzahlen?

Sofern eine entsprechende Klausel im Vertrag existiert, kann bereits gezahltes Urlaubsgeld vom Arbeitgeber anteilig zurückverlangt werden.

Ich habe gekündigt. Wird mir trotzdem noch mein Urlaubsgeld ausgezahlt?

Dies lässt sich nicht pauschal beantworten, da es hier auf die vertragliche Vereinbarung ankommt. Außerdem hängt viel davon ab, wann die Fälligkeit des Urlaubsgelds festgelegt wurde: Erfolgt die Zahlung an einem festgelegten Stichtag im Jahr oder ist sie an Ihre genommenen Urlaubstage gekoppelt? Diese Frage kann entscheidend sein, wenn es zu einem Streit vor Gericht kommt.

Was ist, wenn in meinem Vertrag nicht geregelt ist, wie es sich mit dem Urlaubsgeld bei einer Kündigung verhält?

Da es hier keine gesetzlichen Vorgaben gibt, muss in der Regel mangels vertraglicher Vereinbarungen im Streitfall ein Gericht entscheiden, ob Ihnen das Urlaubsgeld trotz Kündigung noch zusteht.

Ich habe mein Urlaubsgeld bereits erhalten. Muss ich es jetzt bei einer Kündigung zurückzahlen?

Sofern eine entsprechende Klausel im Vertrag existiert, kann bereits gezahltes Urlaubsgeld vom Arbeitgeber anteilig zurückverlangt werden.

Urlaubsgeldanspruch bei Kündigung: Nicht immer gelten Rückzahlungsklauseln

Wie bereits erwähnt, handelt es sich beim Urlaubsgeld in der Regel um eine Sonderzahlung. Diese soll es Arbeitnehmern ermöglichen, ihren Urlaub ohne finanzielle Sorgen genießen zu können. Doch müssen jene, die davon profitieren, dass Urlaubsgeld nach einer Kündigung zurückgeben?

Oft steht im Arbeitsvertrag nichts zu den Urlaubsgeldzahlungen. In diesem Fall ist darauf zu achten, ob eine einmalige Zahlung an einem bestimmten Stichtag stattfindet, oder ob es regelmäßig in Abhängigkeit zu den Urlaubstagen gezahlt wird. Kommt es bei einem Streit um den Urlaubsgeldanspruch bei Kündigung zur Gerichtsverhandlung, ist dieser Faktor entscheidend.

Nicht selten finden sich in Verträgen Klauseln, welche genau regeln, wie Urlaubsgeld bei Kündigung zu berechnen und zurückzuzahlen ist. Arbeitgeber wollen sich damit für den Fall absichern, dass Beschäftigte, die das Unternehmen verlassen, sich noch eben an der Bonuszahlung bereichern. Doch damit solche Klauseln auch gültig sind, müssen bestimmte Bedingungen erfüllt sein:

  • Nur Urlaubsgeld kann bei Kündigung anteilig oder vollständig zurückgefordert werden. Urlaubsentgelt, also die „Lohnfortzahlung zur Urlaubszeit“, ist nicht widerrufbar.
  • Entscheidend ist zudem, ob der betroffene Arbeitnehmer einen rechtlichen Anspruch auf Urlaubsgeld besitzt. Bei einer Kündigung sind anteilige Rückforderungen nur dann möglich, wenn es sich um eine freiwillige Gratifikation gehandelt hat. Genaue Richtlinien dazu hat das Bundesarbeitsgericht BAG (aufgestellt). Diese gelten nach einer Kündigung auch bei Urlaubsgeld.

Urlaubsgeldanspruch nach Kündigung und genommenen Urlaub

Rechtlicher Anspruch auf Urlaubsgeld: Bei einer Kündigung ist entscheidend, ob dieser vorliegt.
Rechtlicher Anspruch auf Urlaubsgeld: Bei einer Kündigung ist entscheidend, ob dieser vorliegt.

Eines steht fest: Urlaubsgeld muss bei einer Kündigung in keinem Fall an den Arbeitgeber zurückgezahlt werden, wenn ein Rechtsanspruch auf die Sonderzahlung besteht und die sogenannten Anspruchszahlungen erfüllt worden sind.

Letzteres bezeichnet die sechsmonatige Wartezeit, die jeder Arbeitnehmer erfüllen muss, bevor ein voller Urlaubsanspruch gegeben ist.

Folglich gilt auch: Die Forderung zur Rückzahlung von tariflichem Urlaubsgeld ist bei einer Kündigung nicht von Gewicht, wenn die Wartezeit schon in der ersten Jahreshälfte erfüllt wurde und erst die spätere Kündigung zu einer Reduzierung auf Teilurlaub geführt hat.

Haben Sie das Gefühl, dass Sie unrechtmäßig mit der Forderung konfrontiert werden, das Urlaubsgeld bei Ihrer Kündigung zurückzuzahlen? Ein Anwalt für Arbeitsrecht kann Ihren Anspruch vor dem Arbeitsgericht verteidigen und sie zu allen arbeitsrechtlichen Problemfragen rund ums Urlaubsgeld beraten.

1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (85 Bewertungen, Durchschnitt: 3,88 von 5)
Urlaubsgeld bei Kündigung – Wann besteht Anspruch auf Rückzahlung?
Loading...

Über den Autor

Autor
Jörg K.

Jörg hat Rechtswissenschaften an der Universität Passau studiert. Nachdem er Erfahrung in verschiedenen Verlagen gesammelt hat, stieß er 2019 zur Redaktion von arbeitsvertrag.org. In seinen Ratgebern befasst er sich mit verschiedenen Themen rund um Arbeitsrecht.

31 Gedanken zu „Urlaubsgeld bei Kündigung – Wann besteht Anspruch auf Rückzahlung?

  1. Ulrike

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    habe ich bei ordentlicher unwiderruflicher Kündigung durch den Arbeitgeber innerhalb der Probezeit Anspruch auf die Auszahlung des nicht genutzten Urlaubs von 8 Tagen?

    Mit freundlichen Grüßen

  2. Pascal

    Kann der Arbeitgeber drei Monate nach der Kündigung noch das Urlaubsgeld zurückfordern?
    Im Vertrag ist das nicht geregelt, habe nach den 30.06 gekündigt und habe den Urlaub bis dahin komplett genommen.

    Das macht mich gerade voll irre, bekomme bauchweh.

  3. Isabela J.

    Sehr geehrte Damen und Herren!
    Mein Arbeitsverhältniss hat im Dezember 2020 angefangen und nun beendet es zum 15.06.2021 (Kündigung vom AG). Jetzt meine Frage: wird mir das Urlaubsgeld bezahlt oder gar nicht mehr? Habe noch 12 offenen Urlaubstage und mir wurde gesagt, dass ich diese Tage konsumieren sollte, sonst muss mir der AG es auszahlen. Wenn ich diese Tage konsomiere, werde ich also gar nicht mehr das Urlaubsgeld kriegen oder ist das anders?
    Vielen Dank im Voraus.

  4. Mark

    Hallo ich arbeite in eine Firme 24Jahre. Verträglich bekomme ich Urlaubs und Weihnachtsgeld.
    Urlaubsgeld wird immer am Mai ende gezahlt. Meine 2 Fragen:
    1. Wenn ich zum 01.04. kündigen würde habe ich auch ein Anspruch auf anteiliges Urlaubsgeld?
    2. Gilt für mich nach 24 Jahre Werkzugehörigkeit auch 1 monatiges Kündigungsfrist wenn im Arbeitsvertrag steht gesetzliches Kündigungsfrist.

  5. Till

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    ich habe für kurze Zeit als Werkstudent gearbeitet. Der Arbeitsvertrag begann am 01.03.2020. Nun habe ich Ende Juni auf Anfang Juli gekündigt.
    Über die Corona Zeit hat der Arbeitgeber den Urlaub für das ganze Jahr ausbezahlt, da das Unternehmen geschlossen war. Nun wurde mir die gesamte Zahlung (außer einem Tag) vom letzten Gehalt abgezogen. Laut Vertrag habe ich einen Anspruch auf 10 Urlaubstage. Da ich 3 Monate im Unternehmen gearbeitet habe stehen mir demnach 2,5 Tage Urlaub zu, oder? Der Arbeitgeber hingegen zählt die Zeit in welcher das Unternehmen geschlossen war nicht als als Zeit, in welcher ich unter Vertrag stand. Dementsprechend kommt er nur auf einen Beschäftigungszeitraum von 1,5 Monaten und dementsprechend einen Tag Urlaub.
    Die Rückzahlung des Urlaubs ist, wie ich nach einiger Recherche verstanden habe, rechtens, da ich nur kurze Zeit im Unternehmen war. Dennoch wäre der zusätzlich ausbezahlte Tag Urlaub viel Wert für mich.

    Vielen Dank im Voraus für die Hilfe.

    Freundliche Grüße
    Till

  6. A. Sow

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    Ich bin seit 07.02 2020 bei einer Firma beschäftigt,zwar Teilzeit. da ich Ausbildung am 03.08 starte habe ich nun der Chef mitgeteilt, dass ich nur jetzt Aushilfe da machen kann, 450 € Basis er hat zugestimmt Da habe ich vielleicht Anspruch auf Urlaubsgeld für den Teilzeit?
    Mit freundlichen Grüßen Grüße
    Herr Sow

  7. Larissa B.

    Gut zu wissen, dass man nicht immer nach einer Kündigung das Urlaubsgeld bekommt. Ich werde mich nun mit meinem Arbeitsvertrag auseinandersetzen müssen. Wenn ich das nicht verstehe, werde ich sonst einen Anwalt für Arbeitsrecht fragen.

  8. C. Sevindik

    Hallo Zusammen,

    ich bin seit April 2018 bei meiner jetzigen Firma Angestellt. Nun habe ich vor zu kündigen. In meinem Vertrag steht geschrieben, dass ich Anspruch auf 50% Urlaub und 50% Weihnachtsgeld habe. Jedoch wurde dieses Jahr kein Urlaubs oder Weihnachtsgeld bezahlt, aufgrund mangelnder Finanzieller Mittel. Seit November haben wir Kurzarbeit. Nun meine Frage: Kann ich Anspruch ergeben auf mein nicht gezahltes Urlaubs und Weihnachtsgeld wenn ich jetzt kündige oder wie schaut es da rechtlich aus?

    Vielen Dank vorab

  9. Sophie B.

    Sehr geehrte Damen und Herren ,

    ich hätte eine Frage über meine Urlaubszuschuss.
    ich habe nach 4 Jahre mit dem Datum 28.06.2019 selbstgekündigt.im Vertrag steht 8 Woche Kündigunszeit.ich habe bis ende August (31.08.2019) gearbeitet,also habe ich meine kündigungsfrist eingehalten.Im August habe ich (meine letzte) Lohnzettel bekommen, wobei steht drinnen -420eu Urlaubzuschuss wurde abgezogen. Warum? Wie rechnen man Urlaubsgeld?
    Kann ich irgendwie diese summe züruckbekommen?
    im Monat Septembar (also Heute) habe ich die Abrechnung bekommen,drinnen steh die Überstunden,rest von Weihnachtsgeld….das habe ich in ordnung gefunden.
    Aber was ist dann mit diesem Abzuge als Urlaubzuschuss?

    Vielen Dank für die Antwort von Ihnen

    Mit freundlichen Grüsse
    Sophie

  10. Livia D.

    Hallo , mein Mann arbeitet seit Mai 2003 in seiner Firma. Nun hat er zum gekündigt (er wird die Firma zum 30.9. verlassen, bekommt jedes Jahr mit dem Juli-Lohn sein Urlaubsgeld (freiwillig). Die Firma fordert nun eine anteilige Rückzahlung. Im Arbeitsvertrag sind die Sonderzahlungen berücksichtigt. Die Rückzahlungsforderungen sind aber ausdrücklich auf das Weihnachtsgeld bezogen. Es gibt keine Zeile, die das Urlaubsgeld bespricht.
    Muss er dann rückzahlen oder nicht

  11. Maddy

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    Ich bin zur Zeit in einer Ausbildung und habe bei meinem Arbeitgeber gekündigt am 19.07.2019 und habe den Vertrag bei meinem neuen Betrieb ab dem 01.08.2019. Nun habe ich für den Monat August mein letztes Gehalt für den Monat Juli bekommen und mir wurde von meinem Ausbidungsgehalt mein Urlaubsgeld komplett abgezogen, sodass ich unter 100€ Netto nur bekommen habe.
    ich habe im Monat Juni 2019 für das ganze Jahr Urlaubsgeld bekommen gehabt.

    Aber als Auszubildende brauch ich doch mein Grund Gehalt oder nicht?

    Ist das rechtens?

  12. Pascal H.

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    Ich bin dieses Jahr im September sieben Jahre angestellt.
    Nun habe ich am 14.06.2019 zum 15.07.2019 gekündigt.
    Ich habe seit Vertragsbeginn immer Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld bekommen.
    Dia Auszahlung vom Urlaubsgeld findet mit der Juni Abrechnung statt. Nur leider wurde es für dieses Jahr nicht mit Überwiesen. Nur mein Normales Gehalt. In meinem Arbeitsvertrag steht nichts von Urlaubs- und Weihnachtsgeld. Kommt hier die „Betriebliche Übung“ zu tragen?

    Des Weiteren gewährt mir mein Arbeitgeber zu den gesetzlichen 20 Tagen Urlaub zusätzlich 10 Tage. Wie verhält sich das?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Pascal H.,

      ob eine betriebliche Übung gilt, können wir aus der Ferne nicht beurteilen. Sollte dem aber so sein, müsste normalerweise zumindest ein anteiliges Urlaubsgeld gezahlt werden.

      Da Sie nach dem 30.06. Ihre Kündigung einreichen, haben Sie nach dem Gesetz den Anspruch auf den vollen Mindesturlaub für das Jahr.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

      1. Patrick S.

        Hallo Arbeitsvertrag.org-Team,
        ist bezüglich des urlaubsanspruchs nicht das Ausscheiden aus dem Betrieb wichtig.
        also nicht wann sonder auf wann gekündigt wurde?

        Danke im Voraus

        Patrick S.

  13. Maria

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    ich habe vor mit Monatsende zu kündigen. Habe ich in Deutschland das Recht, das vertraglich geregelt Weihnachts-Urlaubsgeld, noch anteilsmäßig ausbezahlt zu bekommen. (Arbeitsbeginn war 01. Jänner vor 5 Jahren)
    So steht es in meinem Vertrag:
    §14 Weihnachts und Urlaubsgeld
    Dem Arbeitnehmer wird ein jährliches Weihnacht-/Urlaubsgeld i.h.v. ….€netto gewährt.

    Es gibt keine weiteren Anmerkungen bezüglich einer Kündigung zum Weihnacht-/Urlaubsgeld im Vertrag.

    Vielen Dank im Voraus!
    Mit freundlichen Grüßen

  14. Susi

    Hallo,
    Ich bin seit 13 Jahren in einem Unternehmen tätig. Habe mit einer 6 Monatigen Kündigungsfrist zum 31.08.2019 gekündigt. Urlaubsgeld wird immer im Juni bezahlt. Habe ich vollen Anspruch auf dieses Urlaubsgeld trotz Kündigung? Im Arbeitsvertrag steht nichts dazu und im Tarifvertrag habe ich auch nichts finden können diesbezüglich. Ich habe ja Anspruch auf den vollen betrieblichen Urlaub, da ich in der 2. Jahreshälfte kündige. Sehe ich das richtig? Aber wie ist das mit dem Urlaubsgeld? Vielen Dank. Mfg

  15. Marko

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    ich bin im Oktober fristlos gekündigt worden und vetzt will mein Ex-Arbeitgeber das ich das Urlaubsgeld vom Mai zurückbezahlen muss.

    Muss ich dieses zurück zahlen?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Marko,

      Regelungen zu Zahlungen wie dem Urlaubsgeld sind in der Regel im Arbeitsvertrag vereinbart.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  16. Maria

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    ich habe in einem Elektrohandwerkunternehmen gearbeitet und zum 31.09.2018 gekündigt.
    Ich hatte noch (nach Abzug der Monate Okt-Dez) 37 Urlaubstage übrig. Ich habe die 30 Urlaubstage (bis 31.9) genommen und die restlichen 7 Tage soll der Arbeitgeber auszahlen.
    Ich habe die letzte Abrechnung erhalten, da hat der Arbeitgeber meinen Urlaubsgeld abgezogen. Ist das Rechtens?
    Vielen Dank!
    Maria

  17. Mouath A.

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    Ich habe am 01.01.2018 bei einer Firma angefangen zu arbeiten. Zum Ende Mai habe ich einen Arbeitsunfall gehabt und musste sofort ins Krankenhaus. Die Ärztin schrieb mir zwei Wochen kranken und habe gemeint, dass ich bis zur 6 Wochen arbeitsunfähig bleiben könnte. Das hat dem Arbeitgeber nicht gefallen. Der Arbeitgeber habe mir eine Kündigung (bis 15.06) geschrieben. Somit habe ich meine Stelle verloren. Darf der Arbeitgeber mich auf diese Art und Weise kündigen?

    Einen Antrag auf das Urlaubsgeld lehnte der Arbeitgeber ab und begründete damit dass ich bei Ihm weniger als 6 Monate (in der Probezeit) gearbeitet habe. Habe ich einen Anspruch auf das Urlaubsgeld, obwohl ich bei Ihm nicht arbeite.

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Mouath A.,

      leider gibt es in den ersten sechs Monaten einer Beschäftigung keinen Kündigungsschutz. Das heißt, Ihr Arbeitgeber kann Sie auch ohne Angabe von Gründen entlassen.

      Urlaubstage sollten Sie sich stattdessen mit jedem Monat, den Sie gearbeitet haben, verdient haben. Wenden Sie sich mit diesem Anliegen bitte an einen Anwalt für Arbeitsrecht. Dieser kann Sie passend zu Ihrer Situation beraten.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  18. Schmidt

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    ich habe zum 31.8.18 in meiner Firma gekündigt. In meinem Arbeitsvertrag heißt es:
    „…gewährte weiter Leistungen, insbesondere Weihnachtsgratifikation, Urlaubsgratifikation, Prämien oder sonstige Gratifikationen sind freiwillig,…… Der Anspruch auf Leistung ist ausgeschlossen, wenn das Arbeitsverhältnis im Zeitpunkt der Auszahlung von einem Vertragsteil gekündigt wird oder infolge Aufhebungsvertrages endet…. Der Arbeitnehmer ist darüber hinaus verpflichtet, eine Weihnachtsgratifikation zurückzuzahlen, …. Gleiches gilt für eine gewährte Urlaubsgratifikation, wenn der Arbeitnehmer vor dem 1.10. des laufenden Kalenderjahres aus dem Unternehmen ausscheidet….“

    Mein Urlaubsgeld wurde mir mit dem Mai Lohn überwiesen.
    Mein Arbeitgeber fordert nun mein gesamtes Urlaubsgeld zurück und will dieses ggf. mit meinen noch ausstehenden Prämienzahlungen verrechnen.
    Darf er das?

    Mit freundlichen Grüßen

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Schmidt,

      Urlaubsgeld ist eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers. Daher ist es genauso offen, wie im Vertrag die Handhabung desselben im Falle einer Kündigung geregelt ist.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  19. Janine

    Sehr geehrte Damen und Herren…
    Ich schreibe im Auftrag meiner Schwester. Sie hat am 20. April 2018, als ungelernte Kraft, bei einem Zahnarzt angefangen. Am 20. Oktober wäre ihre Probezeit beendet gewesen. Sie hat aber gestern [20. August] ihre Kündigung abgegeben, da es ihr dort überhaupt nicht gefällt und sie schlecht behandelt wird. Nun musste sie im Juli 3 Wochen Urlaub nehmen, da die Praxis geschlossen wurde wegen Jahresurlaub und 2 Tage hat der Arzt noch so frei gemacht, wo die Praxis auch zu war. Also 17 Tage hatte sie Urlaub. Da sie ja jetzt die Kündigung abgegeben hat, verlangt der Arzt die Urlaubsrückzahlung von 8 Tagen. Das Geld für diese Tage wurde schon gezahlt. Ist das rechtens, dass er das Geld zurück fordert? Sie musste ja Urlaub nehmen, da die Praxis geschlossen wurde. Ich hoffe, dass sie mir und meiner Schwester weiter helfen können.
    MfG Janine N.

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Janine,

      hier kommt es auch darauf an, was diesbezüglich im Arbeitsvertrag geregelt ist. Wir raten Ihnen daher, sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht zu wenden, der Sie dahingegen verbindlich beraten und ggf. vertreten kann.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

      1. Janine N.

        Sehr geehrte Damen und Herren..
        Ich bedanke mich für Ihre Antwort. Ich werde meiner Schwester Bescheid sagen, dass sie sich bei einem Anwalt melden soll, da in ihrem Vertrag, diesbezüglich nicht konkret drin steht, wie sich diese Sache verhält.
        Danke für Ihre Antwort…
        LG Janine

  20. A.Großer

    Sehr geehrte Damen und Herrn!
    Ich habe zum Juli 2018 die Kündigung eingereicht.
    In meinem Arbeitsvertrag wurden 30 Tage Urlaub und ein Urlaubsgeld von 45% eines Brutto-Gehaltes
    festgeschrieben.
    Habe ich Anrecht auf die volle Summe an Tagen sowie Geld?

    Mfg
    A.Großer

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo A.Großer,

      Sie haben Anspruch auf den gesetzlichen Mindesturlaub. Auf das Urlaubsgeld haben Sie anteilig Anspruch, den Rest kann die Firma unter Umständen zurückfordern. Sollte diese fordern, dass sie bereits gezahltes Urlaubsgeld zurückzahlen, sollten Sie diese Forderung von einem Anwalt für Arbeitsrecht prüfen lassen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

      1. Dieter K.

        Hallo, muß ich urlaubsgeld das aus Versehen vom lohnbuero zu hoch berechnet wurde zurück zahlen?mfg Kauth

  21. Karl G.

    Sehr geehrte Damen und Herrn!
    Ich möchte bei meiner Firma Kündigen und wollte fragen, wie lange ich Kündigungszeit habe und wie es mit dem Urlaubsgeld aussieht. Ich war seit Oktober 2018 – bis jetzt bei einer Leasingfirma beschäftigt und habe jetzt ein Angebot von einer Firma bekommen fix anzufangen. Mein jetziger Chef ist nicht sehr erfreut und nun wollte ich mich erkundigen. Und wie sieht es aus wenn ich auf die Stunde also fristlos kündige, bekomme ich da noch mein Urlaubsgeld oder soll ich die 14 Tage Kündigungszeit einhalten?
    Mit freundlichen Grüßen
    Karl G.

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Karl G.,

      für eine fristlose Kündigung brauchen Sie einen wichtigen Grund, der vor Gericht standhalten kann – ansonsten könnte die Kündigung im Nachhinein für unwirksam erklärt werden.

      Die Kündigungsfrist ergibt sich aus den Regelungen im Arbeitsvertrag. Gesetzlich würde die Frist für den Arbeitnehmer vier Wochen betragen, diese kann aber arbeitsvertraglich verlängert sein.

      Wie es sich mit dem Urlaubsgeld bei einer Kündigung verhält, ist ebenfalls in den meisten Fällen vertraglich geregelt.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

Hinterlassen Sie einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert