Zwischenzeugnis beim Arbeitgeber anfordern: Besteht Anspruch?

Von Jörg K.

Letzte Aktualisierung am: 29. Januar 2024

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Durch ein Zwischenzeugnis die eigene Arbeit bewerten lassen: Viele Chefs kommen diesem Wunsch nach.
Durch ein Zwischenzeugnis die eigene Arbeit bewerten lassen: Viele Chefs kommen diesem Wunsch nach.

In Deutschland besitzen Arbeitgeber ein Anrecht auf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis, wenn sich ein Arbeitsverhältnis durch Kündigung oder auslaufenden Vertrag dem Ende zuneigt. Doch auch abgesehen von diesen Szenarien lassen sich einige Beschäftigte zu bestimmten Zeitpunkten ein sogenanntes Zwischenzeugnis ausstellen.

Hier erhalten Sie die wichtigsten Informationen zu dieser Form des Arbeitszeugnisses. Wir verraten Ihnen, ob Sie in jedem Fall ein Zwischenzeugnis beantragen können und welche Fallstricke dabei zu umgehen sind. Oft stellt sich zudem die Frage: Wie sieht ein qualifiziertes Zwischenzeugnis aus? Unser Muster, das Sie sich herunterladen können, liefert auch darauf eine Antwort.

Kompaktwissen: Zwischenzeugnis

Habe ich einen gesetzlichen Anspruch auf ein Zwischenzeugnis?

Nein, der Gesetzgeber sieht den Anspruch auf ein Arbeitszeugnis nur zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses vor.

Welche Informationen gehören in ein Zwischenzeugnis?

Die Antwort auf diese Frage finden Sie hier.

Wie kann ein Zwischenzeugnis aussehen?

Einen Eindruck zu Aufbau und Inhalt können Sie durch dieses Muster erhalten.

Das Anrecht aufs Arbeitszeugnis als Zwischenzeugnis

Wie bereits erwähnt, besteht ein gesetzlicher Anspruch auf das Arbeitszeugnis, wenn es zur Beendigung eines Arbeitsverhältnisses kommt. In der Tat ist das aber nicht beim Zwischenzeugnis der Fall. Anspruch besteht hier grundsätzlich nicht. So darf ein Arbeitgeber auf Nachfrage mit einem schlichten „Nein“ reagieren.

Eine Weigerung dieser Art gilt für gewöhnlich als legitim. Ansprüche können nach vergangener Rechtsprechung nur dann entstehen, wenn ein berechtigtes Interesse vorliegt; beispielsweise wenn es zu einer Versetzung des Arbeitnehmers kommt oder der Vorgesetzte ausgewechselt wird.

Sinnvoll ist eine Anfrage auch dann, wenn es bei langer Betriebszugehörigkeit noch nie zu einer Bewertung der eigenen Leistungen gekommen ist oder wenn ein Ausbildungsabschnitt sich dem Ende zuneigt. Zäsuren im Berufsleben sorgen zudem dafür, dass die Anforderung eines Zwischenzeugnisses nicht unbedingt den Verdacht aufkommen lässt, dass die Bewerbung bei einem anderen Unternehmen zielgebend ist.

Die richtige Vorgehensweise bei der Anforderung

Auch wenn kein generelles Recht auf ein Zwischenzeugnis vorliegt, zeigen sich viele Arbeitgeber kulant und respektieren den Wunsch nach der Bewertung. Arbeitnehmer sind aber gut damit beraten, bei der Anfrage mit Bedacht vorzugehen. Folgende Herangehensweise ist zu empfehlen:

  • Die schriftliche Form: Es ist davon abzusehen, am Mittagstisch um ein Zwischenzeugnis zu bitten. Die Schriftform ist dem vorzuziehen, da dabei auch Missverständnisse vermieden werden können. Im Schreiben kann kurz und knapp um eine Bewertung des aktuellen Leistungsstandes gebeten werden. Es schadet in der Regel auch nicht, Gründe, die das Ende eines Arbeitsabschnittes verursachen, anzugeben.
  • Der richtige Ansprechpartner: Die Bitte um ein Zwischenzeugnis ist in der Regel an den direkten Vorgesetzten zu richten. Fällt die Erstellung des Dokuments nicht in seinen Aufgabenbereich, wird dieser Sie in der Regel an die Personalabteilung weiterleiten.

Das gehört in ein Zwischenzeugnis

Sind Sie an einem Zwischenzeugnis interessiert, sollten Sie in jedem Fall um ein qualifiziertes Arbeitszeugnis bitten.

Die Schlussformel im Zwischenzeugnis fungiert oft als Stelle für eine Danksagung.
Die Schlussformel im Zwischenzeugnis fungiert oft als Stelle für eine Danksagung.

Diese beinhaltet viele Informationen, die so auch in einem einfachen Zeugnis zu finden sind, wie Stammdaten des Arbeitnehmers, generelle Tätigkeitenbeschreibungen und eine Schlussformel.

Die qualifizierte Variante beinhaltet jedoch zusätzlich eine Beurteilung des Leistungs- und Sozialverhaltens, an dem Personaler oft sehr interessiert sind, wenn sie Bewerbungsunterlagen prüfen.

Beim Zwischenzeugnis sollten die Formulierungen genau in Augenschein genommen werden. Ein wohlwollender Chef nimmt auch Änderungen vor, wenn betroffene Arbeitnehmer darum bitten. Finden Sie sich selbst in dieser Situation wieder, sollten Sie darauf achten, dass Sie mit dem Inhalt des Schreibens zufrieden sind. Vorgesetzte dürfen in einem späteren Arbeitszeugnis nämlich nicht zu sehr vom Zwischenzeugnis abweichen. Zudem können wohlwollend formulierte Zwischenzeugnisse eine personen- bzw. verhaltensbedingte Kündigung erschweren.

Weiterhin ist beim Zwischenzeugnis auch die Schlussformel zu beachten. Wohlwollende Arbeitgeber sprechen Ihren Mitarbeitern hier ihren Dank für die geleistete Arbeit aus. Es besteht zwar kein Anspruch auf einen solchen Schlusssatz, dieser rundet jedoch den Eindruck bei einem sehr guten Zeugnis ab.

Der Kündigungsverdacht

Wie bereits erwähnt, können Vorgesetzte bei der Bitte um ein Zwischenzeugnis vermuten, dass die Bewerbung bei einem anderen Unternehmen und damit eine baldige Kündigung vom Arbeitnehmer ins Haus steht. Das ist vor allem meist dann der Fall, wenn keine ersichtliche Zäsur im Arbeitsleben als nachvollziehbarer Grund für das Zeugnis angegeben wird. Dabei stellt sich die Frage, ob Beschäftigte diese Ängste ihres Chefs zerstreuen können. Es zeigt sich, dass es dabei keine ideale Lösung gibt:

  • Es ist natürlich möglich, dem Vorgesetzten gegenüber zu versichern, dass kein Unternehmenswechsel angestrebt wird. Zu eifrige Loyalitätsbekundungen können jedoch auch verdächtig wirken.
  • Es kann auch sinnvoll sein, das Ziel zu äußern, sich in Zukunft innerhalb des Unternehmens neu orientieren bzw. höhere Stellen anstreben zu wollen. Dazu muss es intern jedoch auch die Möglichkeit geben.
  • Es gilt allgemein die Faustregel, dass alle drei Jahre um ein Zwischenzeugnis und damit um eine Leistungsbeurteilung gebeten werden kann. Wer hier öfter nachfragt, sorgt durch Regelmäßigkeit dafür, dass sein Verhalten nicht als verdächtig eingestuft wird.

Zum Zwischenzeugnis ein Muster herunterladen

Zum Arbeitszwischenzeugnis können Sie im Folgenden ein Muster herunterladen.
Zum Arbeitszwischenzeugnis können Sie im Folgenden ein Muster herunterladen.

Im Folgenden können Sie zum Zwischenzeugnis eine Vorlage im DOC- und PDF-Format herunterladen. Dieses dient jedoch ausschließlich Ihrer Orientierung und soll zeigen, wie ein solches Dokument aufgebaut sein kann.

Dieses muss für jeden Mitarbeiter individuell angepasst werden, weshalb eine direkte Weiterverwendung grundsätzlich nicht möglich ist.

Zwischenzeugnis

Hier erhalten Sie das Muster zum Zwischenzeugnis, das bei bestehender Anstellung zu beantragen ist.

Vergessen Sie in keinem Fall: Das hier präsentierte Muster ist nicht verbindlich. Es soll nur der Orientierung dienen. Jedes Zwischenzeugnis muss individuell auf Arbeitnehmer und Beschäftigung angepasst werden. Laden Sie hier unser Muster als Word- oder PDF-Dokument kostenlos herunter.

Qualifiziertes Zwischenzeugnis (.doc)

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Über den Autor

Autor
Jörg K.

Jörg hat Rechtswissenschaften an der Universität Passau studiert. Nachdem er Erfahrung in verschiedenen Verlagen gesammelt hat, stieß er 2019 zur Redaktion von arbeitsvertrag.org. In seinen Ratgebern befasst er sich mit verschiedenen Themen rund um Arbeitsrecht.

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