Welche Kündigungsfrist ist einzuhalten, wenn ein Arbeitsverhältnis beendet werden soll?

Von Jörg K.

Letzte Aktualisierung am: 30. Januar 2024

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

Ein Arbeitsverhältnis kann nicht zu einem beliebigen Zeitpunkt beendet werden. Es muss eine Kündigungsfrist eingehalten werden.
Ein Arbeitsverhältnis kann nicht zu einem beliebigen Zeitpunkt beendet werden. Es muss eine Kündigungsfrist eingehalten werden.

Es gibt viele Gründe, aus denen sich Arbeitgeber oder Arbeitnehmer zu einer Beendigung vom Beschäftigungs­verhältnis entschließen können.

Ist die Entscheidung erst einmal getroffen, müssen zahlreiche Dinge beachtet werden, um sicherzustellen, dass sie auch wirksam ist, unter anderem in der Regel eine Kündigungsfrist.

Andernfalls hat der andere Vertragspartner die Möglichkeit, gegen die Entlassung arbeitsgerichtlich vorzugehen.

Kompaktwissen: Kündigungsfrist

Welche Kündigungsfrist gilt für Arbeitnehmer?

Die gesetzliche Frist für eine Kündigung vonseiten des Arbeitnehmers liegt bei vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende des Monats.

An welche Kündigungsfrist müssen sich Arbeitgeber halten?

Die Kündigungsfrist für Arbeitgeber ist abhängig von der Beschäftigungsdauer des jeweiligen Mitarbeiters. Eine Zusammenfassung der Fristen finden Sie hier.

Welche Kündigungsfrist ist in der Probezeit maßgeblich?

Sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber müssen sich an eine Frist von zwei Wochen halten, wenn das Arbeitsverhältnis in der Probezeit beendet werden soll.

Das BGB schreibt eine Kündigungsfrist vor

Das Arbeitsrecht unterscheidet grundsätzlich die außerordentliche von der ordentlichen Kündigung. Bei letzterer ist der Arbeitgeber nur zur Angabe eines Kündigungsgrundes verpflichtet, sofern das Kündigungsschutzgesetz greift. Soll ordentlich gekündigt werden, muss die Kündigungsfrist berücksichtigt werden.

An die bei der Beendigung vom Arbeitsvertrag durch Kündigung geltende Frist müssen sich beide Vertragspartner halten. Welche Zeiträume hier einzuhalten sind, geht potenziell aus den folgenden Dokumenten bzw. Unterlagen und Bestimmungen hervor:

  • Vereinbarungen im Arbeitsvertrag
  • Absprachen in einem eventuell zutreffenden Tarifvertrag
  • gesetzliche Regelungen

Der Gesetzgeber hat die Kündigungsfristen für Arbeitnehmer im BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) niedergeschrieben, konkret in Paragraph 622. Sie stellen das Minimum der einzuhaltenden Fristen dar.

Die Kündigung vom Arbeitsvertrag muss laut BGB mindestens vier Wochen betragen und darf entweder zum 15. oder Ende eines Kalendermonats erfolgen (grundlegende Kündigungsfrist). Bei der Kündigung durch den Arbeitnehmer darf die Frist nicht länger sein als die für den Arbeitgeber.
Das BGB regelt, welche Kündigungsfrist konkret einzuhalten ist.
Das BGB regelt, welche Kündigungsfrist konkret einzuhalten ist.

Entscheidet sich ein Arbeitnehmer, seinen Arbeitsvertrag zu kündigen, ist diese Frist immer einzuhalten – sie verändert sich nicht mit Länge der Betriebs­zugehörigkeit.

Anders sieht es da für den Arbeitgeber aus. Er hat auch eine Kündigungsfrist zu berücksichtigen, will er das Arbeitsverhältnis von einem Mitarbeiter aufkündigen, die kann jedoch länger ausfallen.

Für die arbeitgeberseitige Kündigung vom Arbeitsvertrag variiert die Frist deshalb. Die gesetzlichen Vorgaben sehen hier wie folgt aus:

Länge der BetriebszugehörigkeitLänge der Kündigungsfrist
2 Jahre1 Monat zum Kalendermonatsende
5 Jahre2 Monate zum Kalendermonatsende
8 Jahre3 Monate zum Kalendermonatsende
10 Jahre4 Monate zum Kalendermonatsende
12 Jahre5 Monate zum Kalendermonatsende
15 Jahre6 Monate zum Kalendermonatsende
20 Jahre7 Monate zum Kalendermonatsende

Doch welcher Zeitpunkt ist hier maßgeblich? Die Dauer der Beschäftigung ergibt sich aus der Spanne zwischen dem im vertraglichen Dokument festgelegten Start und dem Moment, in dem dem Arbeitnehmer die Erklärung der Entlassung zugeht. Die Frist ist also hieran zu bemessen.

Mit dem Zugang beginnt die Kündigungsfrist zu laufen. Wann eine Kündigung vom Arbeitgeber zugeht, die Frist damit beginnt, darüber gibt es immer wieder gerichtliche Auseinandersetzungen. Wenn das Schreiben nämlich postalisch zugestellt und nicht persönlich überreicht wird, ist die Frage: Wann gilt es als zugegangen? Wenn es im Briefkasten liegt? Oder, wenn der Adressat den Brief öffnet?

Zahlreiche Gerichtsurteile halten fest: Entscheidend ist der Zeitpunkt, von dem ausgegangen werden kann, dass ein Arbeitnehmer seinen Briefkasten leert. Hiervon macht er in der Regel nicht zwischen Samstagabend und Montag früh Gebrauch, weshalb die Kündigung im Normalfall erst am Montag zugeht und damit erklärt wird. Wann das Schreiben in den Briefkasten gelangte, ist damit nicht ausschlaggebend.

Zu Illustrationszwecken hierzu ein Beispiel. Anhand dieses kann die im BGB festgehaltene und von Arbeitgebern einzuhaltende Kündigungsfrist besser nachvollzogen werden:
Das Arbeitsverhältnis unseres Beispielarbeitnehmers (Person A) mit dem Arbeitgeber (Person B) besteht bereits seit dem 1.4.2010. Person B entscheidet sich nun am 24.3.2015, dass Person A gekündigt werden soll und schickt ihm die Entlassungserklärung postalisch zu. Person A geht die Kündigung am 25.3.2015 zu.

Zum Zeitpunkt des Zugang des Kündigungsschreiben betrug das Beschäftigungsverhältnis noch keine fünf Jahre, sodass eine Kündigungsfrist von einem Monat zum Ende des Monats (also dem 31.4.2015) maßgeblich ist. Entscheidend ist hier immer das Datum der Entlassungserklärung, nicht wie lange Person A zum Ende der Vertragsbeziehung dort beschäftigt war.

Welche Fristen gelten bei der Entlassung in der Probezeit?

Auch in der Probezeit, die ebenfalls im Arbeitsvertrag vereinbart wird und in der Regel sechs Monate umfasst, kann eine Beschäftigung beiderseitig beendet werden.

Schließlich stellen beide Vertragspartner in dieser Bewährungszeit fest, ob sie zu einander passen oder eben auch nicht.

Auch hier ist die Kündigung vom Arbeitsvertrag mit einer Frist versehen. Sie beträgt laut BGB in einer auch maximal auf ein halbes Jahr beschränkten Phase zwei Wochen.
Ab wann beginnt die Kündigungsfrist? Entscheidend ist das Datum der Erklärung bzw. des Zugangs.
Ab wann beginnt die Kündigungsfrist? Entscheidend ist das Datum der Erklärung bzw. des Zugangs.

Arbeitsrechtler weisen darauf hin, dass bei der Probezeit keine festen Kündigungstermine existieren. Damit von der verkürzten Kündigungsfrist profitiert werden kann, gilt es, eine Voraussetzung einzuhalten: Der Zugang der Kündigung muss während der noch laufenden Bewährungszeit erfolgen, wobei der Austritt aus dem Betrieb oder Unternehmen durchaus erst danach möglich ist, ohne dass das einen Einfluss hierauf hätte.

Gibt es bei der Frist für eine Kündigung noch weitere Ausnahmen?

Das Bürgerliche Gesetzbuch sieht einige wenige Abweichungen von der Grundkündigungsfrist, der Kündigungsfrist in der Probezeit und den vom Arbeitgeber einzuhaltenden Bestimmungen vor. Es führt hierzu aus:

[…] abweichende Regelungen können durch Tarifvertrag vereinbart werden. Im Geltungsbereich eines solchen Tarifvertrags gelten die abweichenden tarifvertraglichen Bestimmungen zwischen nicht tarifgebundenen Arbeitgebern und Arbeitnehmern, wenn ihre Anwendung zwischen ihnen vereinbart ist.

Darüber hinaus können Kündigungsfristen bei Arbeitsverhältnissen auch im jeweilig abgeschlossenen Vertrag von der gesetzlichen Grundvorgabe (vier Wochen zum 15. oder Ende eines Monats) abweichen. Einer Unterschreitung steht hier nichts im Weg, wenn:

  • es sich beim zu kündigenden Arbeitnehmer um eine Aushilfe handelt, die nur für einen kurzen Zeitraum eingestellt wurde (Obacht: eine kürze Kündigungsfrist ist bei länger als drei Monate andauernden Beschäftigungsverhältnissen nicht erlaubt.)
  • der Arbeitgeber regelmäßig maximal zehn Auszubildende beschäftigt und bei der Kündigung eine vierwöchige Frist einhält. Der Arbeitnehmer verlässt erst nach Ablauf dieser das Unternehmen.
Der Gesetzgeber schützt die Arbeitnehmerinteressen ebenfalls dahingehend, dass er verfügt hat, dass bei der Kündigung vom Arbeitsvertrag dem Arbeitnehmer keine Frist aufgebürdet werden darf, die über der vom Arbeitgeber einzuhaltenden Zeitspanne liegt. Das würde sie ungerechtfertigt benachteiligen.

Außerordentliche Kündigung – gilt eine gesetzliche Frist auch hier?

Die Entlassung aus außerordentlichen Gründen unterscheidet sich in der ordentlichen darin, dass sie nur aufgrund eines bedeutsamen Grundes ausgesprochen werden darf. Dazu zählen zum Beispiel Arbeitsverweigerung, eigenmächtiger Urlaubsantritt und Mobbing. Sie ist das letzte Mittel – die ultima ratio – um das Arbeitsverhältnis mit einem Mitarbeiter zu kündigen, weshalb sie meist auf eine vorher erteilte Abmahnung folgt. Sofern es im jeweiligen Unternehmen einen Betriebsrat gibt, ist dieser in das Vorhaben einzubeziehen – und zwar bevor die Entlassung erfolgt.

Gemäß Arbeitsrecht gilt hier keine einzuhaltende Kündigungsfrist, weshalb sie ebenfalls als fristlose Entlassung bezeichnet wird. Nichtsdestotrotz kann eine sogenannte Auslauffrist festgelegt werden. Unter diesen Umständen handelt es sich dann nicht mehr um eine fristlose Kündigung.

Erfährt der Arbeitgeber vom geschäftsschädigenden Verhalten seines Mitarbeiters, hat er ab diesem Zeitpunkt zwei Wochen lang Zeit (Erklärungsfrist), die außerordentliche Kündigung auszusprechen (§ 626 BGB).

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Über den Autor

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Jörg K.

Jörg hat Rechtswissenschaften an der Universität Passau studiert. Nachdem er Erfahrung in verschiedenen Verlagen gesammelt hat, stieß er 2019 zur Redaktion von arbeitsvertrag.org. In seinen Ratgebern befasst er sich mit verschiedenen Themen rund um Arbeitsrecht.

423 Gedanken zu „Welche Kündigungsfrist ist einzuhalten, wenn ein Arbeitsverhältnis beendet werden soll?

  1. Manuel

    Hallo,
    ich bin aktuell noch bis zum 15.05.2018 in der Probezeit (Kündigungsfrist 1 Monat zum Monatsende), danach beträgt meine Kündigungsfrist drei Monate zum Monatsende. Bis wann muss ich meine Kündigung eingereicht haben, um noch die Frist von einem Monat zu behalten? Oder anders: Muss die Kündigungsfrist noch zwischen Kündigungseingang und Ablauf der Probezeit liegen? Müsste ich theoretisch am 14.05. oder am 14.04. kündigen, um die verkürzte Probezeit nutzen zu können?

    Vielen Dank!

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Manuel,

      unserer Kenntnis nach gilt die verkürzte Kündigungsfrist in der Probezeit bis zum letzten Tag der Probezeit. Das heißt, solange die Kündigung innerhalb der Probezeit ausgesprochen wird (und beim Arbeitgeber eingegangen ist), gilt die verkürzte Kündigungsfrist. Im Zweifelsfall erkundigen Sie sich bei einem Anwalt für Arbeitsrecht.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  2. Daniel

    Hallo!
    Mein Arbeitgeben (Betrieb weniger als 20 Mitarbeiter) muss mich leider nach 9 Jahren aus betriebsbedingten Gründen kündigen.
    In meinem Arbeitsvertrag steht:
    „Nach Ablauf der Probezeit beträgt die Kündigungsfrist 4 Wochen zum 15. oder Ende eines Kalendermonats. Jede gesetzliche Verlängerung der Kündigungsfrist zu Gunsten des Arbeitnehmers gilt in gleicher Weise auch zu Gunsten des Arbeitgebers.“
    Gelten nun die 4 Wochen Kündigungsfrist oder lt. Gesetz 3 Monate?
    Vielen Dank!

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Daniel,

      nach 9 Jahren gilt eine Kündigungsfrist von 3 Monaten.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

      1. Tom

        Hallo Arbeitsvertrag.org,

        diese Auskunft scheint falsch zu sein. Für Betriebe mit weniger als 20 Mitarbeitern gibt es keine gesetzliche Verlängerung der Kündigungsfrist, s. BGB §622 (5) 2.

  3. Hase 180118

    Hallo,

    ich habe vor kurzem gekündigt und nun wurde mir von meinem Arbeitnehmer mitgeteilt, dass sich meine Kündigungsfrist um zwei Monate verlängern würde.
    Meine vertraglich vereinbarte Kündigungsfrist beträgt 3 Monate zum Quartalsende. Mein Ziel war es auf den 30.06.2018 zu kündigen.
    Im Vertrag steht auch noch ein Zusatz, in dem es heißt das beide Seiten gleichermaßen an die gesetzlichen Verlängerungen gebunden sind.
    Ich bin bereits über 5 Jahre im Betrieb, somit teilte mir mein Arbeitgeber mit ich könnte frühestens zum 31.08. die Firma verlassen.
    Ist das so korrekt?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Hase 180118,

      da eine Verlängerung der Kündigungsfrist nicht üblich ist, empfehlen wir Ihnen, sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht zu wenden.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  4. Rene S.

    Hallo,
    ich bin seit 01.06.2017 im Unternehmen und möchte gern wechseln. In meinem Arbeitsvertrag steht,
    „Nach Ablauf der Probezeit gilt für die ordentliche Kündigung eine Kündigungsfrist von drei Monaten zum Monatsende.“
    Muss ich diese 3 Monate einhalten oder kann ich mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende kündigen?
    Danke im Voraus für die Antwort.

    Gruß, Rene S.

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Rene,

      wenn keine einvernehmliche Einigung gefunden und auch kein Aufhebungsvertrag aufgesetzt werden kann, müssen vertragliche Pflichten erfüllt werden. Ob es in Ihrem Fall besondere Möglichkeiten gibt, kann Ihnen ein Anwalt für Arbeitsrecht sagen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  5. Tanja

    Hallo
    ich bin seit 16 Jahren in einem Betrieb beschäftigt und möchte jetzt zum nächstmöglichenTermin kündigen,da ich eine neue Stelle in Aussicht habe.
    In meinem Arbeitsvertrag steht:
    Das Arbeitsverhältniss kann mit der gesetzlichen Kündigungsfrist gekündigt werden….
    Das heißt für mich(Frist von 4 Wochen) also zum 15. oder zum Ende eines Monats……Ist das korrekt???????
    Also müsste ich jetzt am 28.02.18 kündigen zum 28.03.18 ?????????
    Vielleicht könnt ihr mir schnell helfen……….
    Danke…………

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Tanja,

      eine Kündigung könnte (um auf der sicheren Seite zu bleiben) schon früher ausgesprochen werden. Das heißt, eine Kündigung, die zum 28. Februar ausgesprochen wird, kann trotzdem erst zum 31.03 wirksam werden. Die Kündigungsfrist von vier Wochen ist als späteste Kündigungsmöglichkeit zu verstehen. Wird eine Kündigung beispielsweise zum 10.März ausgesprochen, vertraglich darf aber nur zum Monatsende gekündigt werden, muss der Betroffene noch bis Ende April weiter arbeiten.

      Das Team von arbeitsvertrag.org

  6. sylvia

    guten abend,
    eine elternzeit endet am 28.5.2018, jetz hat der arbeitgeber zum 29.5.2018 gekündigt, ist das rechtens oder muss er zum monatende 31.5.2018 kündigen ?

    herzlichen dank im vorraus

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Sylvia,

      eine Rechtsberatung dürfen wir leider nicht anbieten, ob das rechtens ist, kann Ihnen deshalb nur ein Anwalt sagen.

      Das Team von arbeitsvertrag.org

  7. Katharina

    Hallo!
    Bei mir steht nur im Arbeitsvertrag zur Kündigungsfrist folgendes:
    „Arbeitnehmer und Arbeitgeber haben dieselben Kündigungsfristen“
    Ich bin jetzt etwa 3,5 Jahre im Betrieb tätig.
    Wie lange wäre meine Kündigungsfrist, wenn ich jetzt kündigen möchte?
    Mfg

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Katharina,

      ein Arbeitsvertrag kann eine Formulierung enthalten, nach der Arbeitnehmer und Arbeitgeber dieselben Kündigungsfristen haben. In der Regel ist damit gemeint, dass für den Arbeitnehmer, genau wie für den Arbeitgeber, bei längerer Betriebszugehörigkeit auch längere Kündigungsfristen gelten. Im Zweifelsfall wenden Sie sich an einen Anwalt.

      Das Team von arbeitsvertrag.org

  8. Andreas Str.

    Hallo,
    in meinem Arbeitsvertrag steht: „Beide Vertragspartner können das Vertragsverhältnis unter Einhaltung einer Frist von 4 Wochen zum Ende eines Kalendermonats kündigen. Daneben sind die gesetzlichen Kündigungsbestimmungen bindend.“
    Kann ich dann dennoch zum 15. des Monats kündigen?
    Viele Grüße

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Andreas Str.,

      es bedarf einer Rechtsberatung diese Formulierung in Ihrem Arbeitsvertrag richtig auszulegen. Da wir leider keine Rechtsberatung anbieten dürfen, empfehlen wir Ihnen sich bei einem Anwalt zu erkundigen.

      Das Team von arbeitsvertrag.org

  9. Patricia

    Hallo,
    in meinem Vertrag steht auf Seite 1: Kündigungsfrist 4 Wochen auf Monatsende.
    Auf der letzten Seite des Vertrages steht: nach gesetzlicher Kündigungsfrist.
    Was gilt in diesem Fall?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Patricia,

      die gesetzliche Kündigungsfrist beträgt 4 Wochen.

      Das Team von arbeitsvertrag.org

  10. Fofi

    Hallo,
    ich arbeite seit 01.01.2006 in der Firma. Würde jetzt gerne kündigen. In meinen Vertrag steht das Vertragsverhältnis kann von jeder Vertragspartei mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende gekündigt werden. Verlängert oder verkürzt sich die Kündigungsfrist aufgrund gesetzlicher Bestimmungen (622 BGB) für eine Vertragspartei,so gilt diese Regelung auch für die jeweils andere Vertraga Partei (zB.ab 5 Jahren 2 Monate frist,8 Jahre 3 Monate usw. Was gilt den nun? Steh jetzt auf dem Schlauch 😊 wann müsste meine kündigung eingereicht werden ? Und wann kann ich aus dem Vertrag raus?
    Vielen Dank für Ihre Hilfe

    Fofi

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Fofi,

      leider dürfen wir keine Rechtsberatung anbieten. In Ihrem Fall wäre aber ein genauer Blick in den Arbeitsvertrag nötig. Wenden Sie sich deshalb an einen Anwalt.

      Das Team von arbeitsvertrag.org

  11. Thomas

    Hallo,

    bin seit einem Jahr bei einem Unternehmen beschäftig. Will dort nun kündigen.
    In meinem Arbeitsvertrag steht doch 6 Monate zum Quartal Ende.

    Was zähl denn jetzt ? Könnt Ihr mir helfen? Danke

    Gruß Thomas

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Thomas,

      eine sechsmonatige Kündigungsfrist kann unter Umständen zulässig sein. Dies hängt jedoch stark vom Einzelfall ab. Erkundigen Sie sich bei einem Anwalt, ob die Kündigungsfrist zulässig ist und welche anderen Möglichkeiten Sie haben, Ihr derzeitiges Beschäftigungsverhältnis zu beenden.

      Das Team von arbeitsvertrag.org

  12. Patrick

    Hallo,

    Hoffe mir kann jemand helfen.
    Ich möchte zum nächsten monat in meinem Betrieb kündigen es ist mein erster Festvertrag und ich arbeite jetzt also seit fast 6 Monaten dort jedoch in dem Betrieb in dem ich 3 Jahre lang meine Ausbildung gemacht hab.
    Nun habe ich einige Kollegen gefragt und verschiedene fristen gesagt bekommen die einen sagen 2 wochen die anderen 4 wochen nun weiß ich nicht was davon stimmt.

    Vielen danke im Voraus

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Patrick,

      die Kündigungsfristen sind im Arbeitsvertrag festgelegt. In der Probezeit dürfen diese oft kürzer sein als nach der Probezeit. Sollten keine Kündigungsfristen im Arbeitsvertrag festgehalten sein, gilt normalerweise die gesetzliche Kündigungsfrist von vier Wochen.

      Das Team von arbeitsvertrag.org

  13. ingeburg

    Hallo, ich bin seit 15.03.2017 bei einer Reinigungsfirma ,möchte aber kündigen, geht das noch bis zum 31.01.2018. Danke!

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Ingeburg,

      sehen Sie in Ihrem Arbeitsvertrag nach, welche Kündigungsfristen vereinbart wurden. Sind keine Kündigungsfristen explizit genannt, gilt in der Regel die gesetzliche Kündigungsfrist von vier Wochen.

      Das Team von arbeitsvertrag.org

  14. Andreas

    Hallo
    Ich arbeite seit 2007 in einem Betrieb mit nur 5 Arbeitnehmern. Wie lange wäre die Kündigungsfrist, wenn mein Arbeitgeber mir die Kündigung ausspricht ?
    Im meinem Arbeitsvertrag steht unter Kündigungsfristen = laut BGB

    1. Andreas

      Ich arbeite seit 2007 in einem Betrieb mit nur 5 Arbeitnehmern. Wie lange wäre die Kündigungsfrist, wenn mein Arbeitgeber mir die Kündigung ausspricht ?
      Im meinem Arbeitsvertrag steht unter Kündigungsfristen = laut BGB

      1. arbeitsvertrag.org

        Hallo Andreas,

        wenn in einem Arbeitsvertrag bezüglich der Kündigungsfrist auf die BGB hingewiesen wird, so sind damit in der Regel die gesetzlichen Kündigungsfristen nach § 622 BGB. Diese richten sich nach Betriebszugehörigkeit. Das heißt, je länger ein Arbeitnehmer beschäftigt war, desto länger ist die Kündigungsfrist (bei der Kündigung durch den Arbeitgeber). Beachten Sie, dass bei Kleinbetrieben andere Regelungen für den Kündigungsschutz gelten als bei größeren Betrieben.

        Das Team von arbeitsvertrag.org

    2. arbeitsvertrag.org

      Hallo Andreas,

      „laut BGB“ weist in Ihrem Arbeitsvertrag möglicherweise auf die gesetzlichen Kündigungsfristen gemäß § 622 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) hin. Im Zweifelsfall erkundigen Sie sich bei einem Anwalt.

      Das Team von arbeitsvertrag.org

  15. Rudi

    Hallo,

    in meinem Arbeitsvertrag steht nur der Text: „Kündigungsfrist = beidseitig gesetzlich“. Ohne Verweis auf den Paragraph 622.
    Habe ich nun die gesetzliche Kündigungsfrist vom 4 Wochen oder muss ich mit einer längeren Frist rechnen?

    Vielen Dank für Ihre Antworten

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Rudi,

      die gesetzliche Kündigungsfrist verlängert sich je nach Dauer der Betriebszugehörigkeit. Das heißt, je länger Sie dort beschäftigt sind, desto länger ist die Kündigunsgfrist. Die längste geseetzliche Kündigungsfrist gilt bei einer Betriebszugehörigkeit von mehr als 20 Jahren und beträgt 7 Monate.

      Das Team von arbeitsvertrag.org

  16. Jane

    Hallo

    Ich habe erst 1 woche gearbeitet, habe noch nicht Arbeitsvertrag untergeschrieben. Nur die papiere wo habe ich mein Bank daten usw geschrieben, da war auch Lohn geschrieben.
    Aber ich habe jetzt neue Arbeit gefundet.

    Meine frage ist: ist die Kündigungsfrist dauert immernoch 4 Wochen wenn ich habe nicht Arbeitsvertrag untergeschrieben? Giltet mündliche vertrag? Und kann ich für Arbeitgeber kündigun sagen vorher 15 datum des Monat.

    Vielen dank
    Lg

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Jane,

      es kann sein, dass ein Arbeitsvertrag bereits mündlich zustande gekommen ist. Wenn keine Kündigungsfristen durch einen Arbeitsvertrag festgehalten sind gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen.

      Das Team von arbeitsvertrag.org

  17. Nastase

    Hallo ,
    ich habe einen Arbeitvetrag mit dem Arbeitgeber am 01.03.2009 unterschrieben, sie haben damals den Betrieb übernommen, ich war damals bei dem Vorbesitzer tätig, habe bereits am 30.11.2017 zum 28.02.2018 gekündigt nur daß der Arbeitgeber ist dafür nicht einverstanden – Begründung – Betriebsübergang, was soll ich machen , ich will weg und er lässt nicht zu, droht mich mit dem Arbeitsgericht -Klage- Mehrkosten , wenn ich nicht den Frist von sechs Monate nicht einhalte. Danke

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Natase,

      wenn eine Kündigungsfrist von sechs Monaten vertraglich vereinbart ist, muss sie auch eingehalten werden. Ob Sie andere Möglichkeiten haben aus dem Arbeitsvertrag früher herauszukommen, kann Ihnen nur ein Anwalt sagen.

      Das Team von arbeitsvertrag.org

  18. Andreas

    Hat auch der Arbeitnehmer ein recht eine ausserordentliche bzw fristlose kündigung gegen den Arbeitgeber auszusprechen und wenn ja unter welchen voraussetzungen?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Andreas,

      auch der Arbeitnehmer darf unter bestimmten Voraussetzungen fristlos kündigen. Welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, finden Sie in § 626 Abs. 1 BGB.

      Das Team von arbeitsvertrag.org

  19. JOH

    Wir (der AG und ich) beabsichtigen das Arbeitsverhältnis durch einen Aufhebungsvertrag zu lösen. Bei einer ordentlichen Kündigung hätte der AG mittlerweile eine Kündigungsfrist von 2 Monaten zum Monatsende. Diese möchte er jedoch durch vorgenannte Aufhebung umgehen und bietet eine Abfindung an. Diese wäre jedoch unversteuert 400 € geringer als mein Monatsnetto, würde ich auf die Kündigungsfrist bestehen. Des weiteren hätte ich wohl auch eine Sperrzeit zu befürchten.
    Diese wäre wohl nur zu umgehen, wenn das Beendigungsdatum nicht vor der ges. Kündigungsfrist liege. Welche Frist gilt hier? Die es AG oder die des AN?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo JOH,

      wenn die Kündigung durch den Arbeitgeber erfolgt, gilt in der Regel die gesetzliche Kündigungsfrist. Diese beträgt nach Ihren Angaben 2 Monate.

      Das Arbeitsvertrag.org-Team

  20. Marie

    Hallo,
    ich bin im Öffentlichen Dienst seit 01.01.2010 angestellt und möchte jetzt zum 31.03.2018 kündigen. Bisher bin ich davon ausgegangen, dass ich mit 3 Monate Kündigungsfrist auf Quartalsende am 31.03..17 fristgerecht kündigen kann (da Betriebszugehörigkeit unter 8 Jahre). Jetzt sagte mir ein Kollege, dass die Kündigungsfrist 4 Monate beträgt, da zum Ende der Betriebszugehörigkeit diese mehr als 8 Jahre beträgt. Stimmt das?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Marie,

      ja, im Öffentlichen Dienst beträgt die Kündigungsfrist bei einer Betriebszugehörigkeit von mehr als acht Jahren, vier Monate. Bei einer Betriebszugehörigkeit von weniger als acht Jahren (über fünf Jahre) beträgt die Kündigungsfrist drei Monate.

      Das Arbeitsvertrag.org-Team

  21. Igon

    Moin,Moin
    Arbeite seit 20 Jahren im Betrieb,in mein Arbeitsvertrag steht 12 Wochen Kündigungfrist beidseitig. Zum 15 des Monats oder Monatsende.
    Gelten die Fristen für mich nach 20 Jahren ,wenn ich kündige?oder gelten gesetzliche 4 Wochen?
    Vielen Dank

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Igon,

      Allgemein gilt, die vertragliche Kündigungsfrist darf die gesetzliche Kündigungsfrist nicht unterbieten. Dann gilt im Einzelfall die vertragliche Kündigungsfrist. Wenden Sie sich im Zweifelsfall an einen Anwalt.

      Das Arbeitsvertrag.org-Team.

  22. Pia

    Hallo, ich habe einen befristeten gemäß $ 14 Abs. 2 Teilzeit im sicherheitsgewerbe Arbeitsvertrag. Habe ich dann 4 Wochen oder 2 Wochen Kündigungsfrist ? Mehr steht bei mir auch nicht dabei im Vertrag nur das sich die Kündigungsfrist nach den Vereinbarungen der jeweiligen Tarifverträge gilt.

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Pia,

      bei einem befristeten Arbeitsvertrag endet das Arbeitsverhältnis zu einem fest vereinbarten Zeitpunkt automatisch. Es bedarf hierbei üblicherweise keiner Kündigung.

      Wenn Sie Ihren Arbeitsvertrag vorzeitig kündigen möchten, müssen Sie nachlesen, ob Ihr Arbeitsvertrag die Möglichkeit der ordentlichen Kündigung beinhaltet. Dies ist in der Praxis sehr oft der Fall. Die ordentliche Kündigung unterliegt (sofern im Vertrag keine Kündigungsfristen festgelegt wurden) in der Regel der gesetzlichen Kündigungsfrist von 4 Wochen zum 15. oder zum Monatsende. Sollten Sie sich noch in der Probezeit befinden, beträgt die Kündigungsfrist für gewöhnlich zwei Wochen. Ein Anwalt für Arbeitsrecht kann Ihren Arbeitsvertrag eingehend für Sie prüfen und Sie beraten.

      Die Redaktion von Arbeitsschutz.org

  23. Stephie

    Hallo,

    wenn man nach 10 Jahren Betriebszugehörigkeit aus gesundheitlichen Gründen vom Arbeitgeber gekündigt wird, gelten dann auch 4 Monate Kündigungsfrist?
    Da der Beruf ja aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausgeführt werden kann sind mir 4 Monate weiter arbeiten ziemlich lange. Vielen Dank für Ihre Antwort.

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Stephie,

      einvernehmlich kann sich zwischen Arbeitgeber und -nehmer auch auf eine kürzere Frist geeinigt werden.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  24. erwin

    Hallo,
    meine Kündigungsfrist beträgt 4 Monate.
    Wenn ich zum 31.03.18 Kündigung möchte, wann muss ich spätestens meine Kündigung eingereicht haben? Vielen Dank

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Erwin,

      um fristgerecht zum 31.3.2018 zu kündigen, müsste das Schreiben am 01.12.2017 eingehen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  25. Nicole

    Hallo,

    folgende Klausel steht in meinem Vertrag:
    Es gilt eine beiderseitige Kündigungsfrist von 6 Wochen zu Monatsende. Soweit Gesetz oder Tarifvertrag auf Grund längerer Beschäftigungsdauer verlängerte Kündigungsfristen vorsehen, gelten diese für beide Teile.

    Ich habe immer nur einen Arbeitsvertrag, jedoch keinen zusätzlichen Tarifvertrag unterzeichnet, werde aber nach Tarif bezahlt.
    Wie lang ist meine Kündigungsfrist jetzt?

    Gruß Nicole S.

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Nicole,

      es gelten die Fristen des Tarifvertrages. Die exakte Dauer ergibt sich aus der Dauer Ihres Arbeitsverhältnissen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  26. Tom L.

    Hallo,

    in meinen Arbeitsvertrag ist festgehalten, das ich eine 6-monatige Kündigungsfrist zum Quartalsende habe.
    Ist diese noch rechtswirksam? Und könnte ich vielleicht durch einen Aufhebungsvertrag eher rauskommen ? (sofern der AG mitgeht)
    Vielen Dank im Voraus.

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Tom,

      die vereinbarte Kündigungsfrist ist wirksam, ein Aufhebungsvertrag kann Sie jedoch früher aus Ihren Verpflichtungen entlassen

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  27. Anne

    Einen schönen guten Tag,
    im Arbeitsvertrages meines Mannes steht: die Kündigung des Arbeitsverhältnisses kann von beiden Seiten mit einer Frist von 6 Wochen zum Quartalsende erfolgen.
    Wenn also mein Mann kündigen wollen würde, geht es dann quasi nur bis 15. November. Bei Jeder Kündigung danach (bis Mitte Feb) wäre quasi das Beschäftigungsende der 31.März? Verstehe das Ch das richtige richtig? Gibt es da Möglichkeiten das zu umgehen?!
    Vielen Dank für ihre Antwort

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Anne,
      nur ein Aufhebungsvertrag zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer kann eine einvernehmliche Beendigung außerhalb der Fristen bewirken.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  28. Burak

    guten Tag.

    bin seit 20 Jahren als Arbeitnehmer in der Hotellerie beschäftigt. Ich möchte kündigen. Sind es 4 Wochen Kündigungsfrist ? Oder muss ich mit mehr rechnen?. Habe schon eine Neue Arbeitsstelle wo ich anfangen könnte.

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Burak,

      die gesetzliche Kündigungsfrist beträgt für Arbeitnehmer immer vier Wochen, es sei denn der Arbeitsvertrag enthält andere Bestimmungen zur Kündigungsfrist. Es kann z. B. sein, dass der Arbeitsvertrag Arbeitnehmern dieselbe Kündigungsfrist auferlegt, wie dem Arbeitgeber. Das würde bedeuten, dass auch für den Arbeitnehmer bei längerer Betriebszugehörigkeit längere Kündigungsfristen gelten. Schauen Sie deshalb in den Arbeitsvertrag.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  29. Micha

    Hallo zusammen ,
    ich habe eine Frage darf ein Arbeitnehmer Mit 3 Monate Frist kündigen obwohl Inn Vertrag 4wochen stehen ?
    Ab wann ist diese Kündigung rechtswirksam?
    Vielen Dank im voraus

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Micha,
      bei der Kündigungsfrist handelt es sich um eine Mindestfrist. Die Kündigung kann also jederzeit ausgesprochen werden, aber frühestens zu einem Termin der in der besagten Frist liegt.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  30. KC

    Hallo , ich bin seid dem 01.01.2017 im Unternehmen jetzt habe ich zum 30.11.2017 gekündigt.
    Meine Frage Urlaubsgeld habe ich noch nicht bekommen( laut Vertrag bekommen ich das aber nach einem halben Jahr). Das sollte jetzt mir der Abrechnung im November bekommen zusammen mit dem Weihnachtsgeld. Steht mir das Geld noch zu oder muss ich das zurückzahlen?
    MFG
    KC

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo KC,
      Ihre Frage können sie am Besten mit der Lohnabteilung Ihres letzten Arbeitgebers klären.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  31. McGybrush

    Ich stehe grad vor einem Rätsel.

    Ich Arbeite jetzt 9 Jahre und 10 Monate in einem Betrieb.

    Wenn ich heute kündige komme ich ja mit der 3 Monatigen Frist automatisch in das 10 Angestellten Jahr und hätte somit ja eine 4 Monatige Kündigungfrist.

    Welche Frist ist hier ein zu halten? Die drei Monate weil ich nach 9 Jahren und 10 Monaten kündige
    oder die 4 Monate weil ich ja unweigerlich wegen den 3 Monaten noch 10 Jahre und 1 Monat (bzw 10 Jahre und 2 Monate) da arbeite und somit die 10 Jahres Frist gilt.

    1. McGybrush

      Bei mir im Arbeitsvertrag steht nur das „…beiderseits die Gesetzliche Kündigungsfrist besteht…“.
      Ohne Paragraph etc.

    2. arbeitsvertrag.org

      Hallo McGybrush,
      es gilt die Frist, die zum Zeitpunkt der Kündigung gilt. Also bei Ihrem Beispiel die 3 Monate.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  32. Enrico

    Hallo ,ich arbeite jetzt 23 Jahre in meinem Betrieb(Baugewerbe). Ich möchte mich betieblich nochmal verändern.Man hat mich mit einem mündlichen Arbeitsvertrag eingestellt.Vor 3 Jahren sollten wir nochmal einen neuen Vertrag unterschreiben,was aber keiner tat. Man sagt mir das unser Betrieb tarieflich gebunden ist und ich eine Kündigungsfrist von 7Monaten habe. Unser alter Chef hat aber nicht jede Tariferhöhung mitgemacht. Wie kann ich nun erfahren ob wir tariflich gebunden sind? Ich hatte mich schon telefonisch beim Anwalt erkundigt und dieser meinte die Kündigungsfristen gelten nur für den Arbeitgeber.Ich möchte zum 1.01.2018 im neuen Betrieb anfangenund traue mich garnicht den neuen Arbeitsvertrag zu unterschreiben.Wie soll ic h mich verhalten?
    mit freundlichen Grüßen Enrico

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Enrico,
      bei Ihrem Anliegen ist der Anwalt weiterhin der beste Ansprechpartner.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  33. Susann K.

    Hallo, ich habe eine Kündigungsfrist von 6 Wochen zum Quartalsende.
    Wann müsste ich kündigen, wenn ich den aktuellen Betrieb zum 31.12. diesen Jahres verlassen möchte?
    Oder ist die Frist etwa zu kurz?
    Vielen Dank. Susann

    1. arbeitsvertrag.org

      Um eine fristgerechte Kündigung bei einer Frist von 6 Wochen zum 31.12 zu erreichen, müssten Sie Ihre Kündigung bis 19.11. am Besten schriftlich mitgeteilt haben.

      Das Team von Arbeitsvertrag.org

  34. Paula

    Hallo,
    mein Arbeitsvertrag verweist für die Kündigungsfrist auf den Tarifvertrag. In dem ist die Kündigung durch den ARBEITGEBER auf 6 Wochen zum Monatsende festgelegt. Gelten diese 6 Wochen dann auch für mich, oder habe ich die gesetzmäßigen 4 Wochen zum 15./Monatsende?
    Danke, Paula

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Paula,

      wenn eine vertragliche Regelung für die Kündigung durch den Arbeitnehmer fehlt, gilt die gesetzliche Regelung des § 622 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB): vier Wochen zum 15. oder zum Monatsende.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  35. Shikari

    Hallo. Ich möchte meinen Arbeitsvertrag zum 31.10. kündigen. Dieser besagt dass meine Kündigungsfrist der des AG entspricht. (Nach 622 BGB)
    Im Arbeitsvertrag steht, dass meine Beschäftigung seit 01.10.2015 läuft. Ich hab aber vorher über den Mutterkonzern des Betriebes wo ich arbeite, ein duales Studium absolviert. Nun bin ich unschlüssig ob ich einen oder zwei Monate Kündigungsfrist habe. Wäre dankbar für eine schnelle Antwort.

    p.s. In einem Teil der Betriebsordnung steht, was unter Betriebszugehörigkeit zu verstehen ist, dabei geht’s aber eher um die Zuschussordnung. Kein Wort davon , ob das auch für Kündigungen zutrifft.

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Shikari,
      da der Vertrag gekündigt wird, gilt auch das Datum, das auf dem Vertrag steht.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  36. paco

    Hallo,

    auf meinen Arbeitsvertrag findet der örtliche Manteltarifvertrag Anwendung, der eine Kündigungsfrist von 4 Wochen zum Monatsende für den Arbeitnehmer festschreibt.
    Des weiteren steht in meinem Arbeitsvertrag ein Passus ,dass für den Arbeitgeber geltende längere Kündigungsfristen auch für den Arbeitnehmer bindend sind.
    Dies würde bedeuten für mich gilt eine Kündigungsfrist von 3 Monaten aufgrund meiner betriebszugehörigkeit.
    Welcher der beiden Fristen sind nun für mich anwendbar, auch unter Berücksichtigung des günstigkeitsprinzips?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Paco,
      aus Ihrem Arbeitsvertrag sollte eindeutig hervorgehen, ob alle Teile des Tarifvertrags bei Ihnen Anwendung finden. Sollte er ausnahmslos für Sie gelten und keine zusätzlichen Vereinbarungen in Ihrem Individualarbeitsvertrag existieren, gilt auch die Kündigungsfrist des Tarifvertrags.

      Das Team von Arbeitsvertrag.org

  37. Jenny

    Hallo,
    In meinem Arbeitsvertrag steht dass die Kündigungsfrist einen Monat beträgt. Jetzt bin ich mir nicht sicher ob ich nur zum Monatsende kündigen kann oder auch zum 15. eines Monats. Können Sie mir da weiter helfen?
    Lg Jenny

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Jenny,
      die Kündigung kann jederzeit ausgesprochen werden. Die Frist beginnt ab diesem Zeitpunkt und muss nicht an einem bestimmten Datum liegen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  38. enrico

    Hallo ich habe vor 23 Jahre in ein Saisonbetrieb angefangen und seit dem dort beschäftigt in mein Vertrag steht eine Kündigungsfrist von 6 Werktage drin ist das noch bindend für mich und damals hatten wir noch ein Manteltarif in dem Lohn und urlaub geregelt wird den gibt es aber schon lang nicht mehr hab ich da noch Ansprüche drauf in mein Vertrag steht auch die Zustimmung zu Überstunden usw die Überstunden wurden umgewandelt in Freizeitausgleich dadurch gehen mir die Zuschläge verloren hab ich da Ansprüche drauf Mfg Enrico

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo enrico,
      Ihre Fragen fallen in den Bereich der Rechtsberatung, welche wir nicht anbieten dürfen. Sie haben aber die Möglichkeit, sie von einem Anwalt für Arbeitsrecht beraten zu lassen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  39. Brit.

    Hallo,
    in meinem Vertrag steht folgendes:
    „Es gilt eine beiderseitige Küfrist von 6 Wochen zum Monatsende. Sollte für Herrn XY eine längere gesetzliche Küfrist gelten, so gilt diese ebenfalls beidseitig.“
    Hä? Ich als AN möchte nun kündigen – für mich gelten nun 6 Wochen Küfrist. Ist das richtig?

    Vielen Dank.

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Brit.,

      das ist richtig.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  40. Sylke

    Hallo, ich bin seit 17 Jahren in Betrieb tätig und habe nun eine Kündigungsfrist von 6 Monaten zum Quartalsende. Wann könnte ich zeitigstens den Betrieb verlassen? Danke sylke

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Sylke,

      laut Ihren Angaben können Sie mit einer Kündigung zum 30. September das Unternehmen zum 31. März 2018 verlassen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

      1. Alex

        Hallo, ich habe meine Ausbildung am 27.06.2018 beendet und mein neuer Arbeitsvertrag beginnt gleich übergreifend am 28.06.2018 ohne Probezeit. Da es der selbe Betrieb ist wo ich die Lehre gemacht habe. Ich habe einen Monat Kündigungsfrist laut Tarifvertrag. Nun habe ich einen neuen Arbeitgeber bei dem ich am 01.09.2018 anfangen möchte. Kündigen kann ich jeweils zum 15. oder zum Ende des Kalendermonats.

        Hiermit kündige ich fristgerecht zum 31.08.2018.?
        Wie kann ich die Kündigung formulieren das ich zum 31.08.2018 das unternehmen verlassen kann? Wie wird mit dem Resturlaub verblieben ?

        Lieben Dank Alex

        1. arbeitsvertrag.org

          Hallo Alex,

          wenn Sie die ein-Monats-Frist einhalten, können Sie zum 31.08. kündigen. Auf unserer Seite zur Kündigung finden Sie ein Muster für eine fristgerechte Kündigung, an dem Sie sich orientieren können: https://www.arbeitsvertrag.org/kuendigung/

          Den Resturlaub müssen Sie entweder bis zu dem Termin nehmen, an dem Ihre Kündigung wirksam wird oder sich die Urlaubstage von Ihrem Arbeitgeber auszahlen lassen. Wie viele Urlaubstage Ihnen noch zustehen, ergibt sich aber u. a. aus Ihrem Arbeitsvertrag.

          Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  41. Pepe

    Hallo,

    mein Arbeitgeber hat meine vertraglich vereinbarte Kündingungsfrist von 6 Monaten auf 12 Monate verlängert. Jetzt kündigt er kurz vor Ende der 12 Monate mit der Probezeit-Kündigungsfrist. Ist das rechtens? Ich habe gelesen, dass man die Probezeit nicht einfach so verlängern darf. Danke für den Hinweis.

    Gruß, Pepe

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Pepe,

      die Probezeit darf nicht ohne Grund auf zwölf Monate verlängert werden. Es ist maximal eine Probezeit von sechs Monaten gesetzlich erlaubt, sofern Sie nicht über einen längeren Zeitraum hinweg erkrankt sind etc. Daher darf Ihr Arbeitgeber Ihnen auch nicht mit einer verkürzten Kündigungsfrist kündigen. Ohne Grund ist dies ebenfalls unzulässig, da Sie sich nicht mehr in der Probezeit befinden.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  42. Maddy

    Can one take unused leaves while serving the notice period ?

    For eg, X puts resignation on September 1 with last day on 30th September (1 month notice period). X has 10 leaves remaining till 30th September.
    According to law, can X take these 10 leaves by 30th September ?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hello Maddy,

      it depends on the employment agreement. Usually it’s possible to take the ten unused holidays before 30th September. But if the company is economically disadventaged, your employer probably has to pay you off.

      Your team from Arbeitsvertrag.org

  43. Heike

    Hallo, ich bin seit etwas mehr als einem Jahr in dem Unternehmen. Wenn ich am 24.08 meine Kündigung abgebe und in meinem Vertrag die gesetzliche Kündigungsfriste gemäß § 622 BGB vereinbart ist, bin ich dann nach Ablauf der 4 Wochen Frist zum 21.09 schon aus dem Arbeitsverhältnis raus?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Heike,

      gemäß BGB ist die Kündigung zum 15. oder zum Ende des Kalendermonats möglich. Nur mit Resturlaub könnten Sie daher bereits zum 21.09. aus dem Unternehmen ausscheiden.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  44. Wassiliki

    Hallo, meine Tochter ist in der Übergangszeit und wird ab Wintersemester studieren. Seit 3 Wochen arbeitet sie in einem Teilzeitjob… ( Vertrag für ein Jahr befristet). Anfangs für 20 Std die Woche laut Vertrag .Eine Kopie des Vertrages hat sie seit 3 Wochen bis heute immer noch nicht! Vor einer Woche musste sie den „richtigen“ Vertrag unterschreiben ( der auf einmal 25 Std wöchentlich beinhaltete), weil der Chef sich angeblich vertan hatte!!! Die vorgeschriebenene Arbeitszeit wurde nicht eingehalten und meine Tochter hat sehr viele Überstunden schon gemacht! Laut der Kollegin wird sie die Überstunden nach 3 Monaten ausgezahlt bekommen! Da läuft doch einiges nicht richtig!! Meine Tochter überlegt zu kündigen ( ist in der Probezeit) hat aber Angst kein Geld zu bekommen!

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Wassiliki,

      bei einer Kündigung ist der Arbeitgeber verpflichtet, die geleisteten Arbeitstage zu vergüten. Kommt es dabei zu Problemen, hilft Ihnen ein Anwalt für Arbeitsrecht.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  45. birgit l.

    hallo,ich bin nun schon 21 Jahre im betrieb.wir sind ein Subunternehmen.nun ist die andere Firma verkauft wurden und wir bekommen unsere Kündigungen.ist die 7 monatige Kündigungsfrist noch wirksam.vielen dank schon mal für ihre Antwort

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Birgit,

      hier kommt es auf die Vereinbarungen in Ihrem Arbeitsvertrag an – auch der neue Arbeitgeber muss sich an diesen halten. Ist also eine Kündigungsfrist von sieben Monat vereinbart, gilt diese weiter. Wenden Sie sich an einen Anwalt, der diese Kündigung überprüft.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  46. Sabine

    Hallo,

    Ich hoffe Sie können mir helfen. Ich habe einen Arbeitsvertrag mit der gesetzlichen Kündigungsfrist und bin schon fünf Jahre in diesem Betrieb angestellt. Vor kurzem habe ich einen Zusatz unterschrieben der besagt dass die Kündigungsfrist drei Monate zum Quartalsende beträgt. Ist es nun rechtens dass mein Arbeitgeber die drei Monate zum Quartalsende mit den drei Monaten gesetzlicher Kündigungsfrist addiert?

    Viele Grüße

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Sabine,

      Der Zusatz gilt nun wahrscheinlich ausschließlich und ist nicht zu den gesetzlichen Kündigungsfristen zu addieren.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  47. Tamara S.

    Guten Tag,

    ich hoffe Sie können mir helfen. Ich höre nun von mehreren Seiten, dass die Kündigungsfristen arbeitnehmerfreundlicher gestaltet wurden und ich unabhängig davon was in meinem normalen Arbeitsvertrag steht (kein Tarifvertrag!) nur noch eine Kündigungsfrist von 4 Wochen als Arbeitnehmer einhalten muss.

    Stimmt das?

    Besten Dank für Ihr Feedback und viele Grüße

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Tamara,

      grundsätzlich gilt immer die Kündigungsfrist, die in Ihrem Arbeitsvertrag festgelegt wurde. Diese darf allerdings nicht kürzer sein als jene, die das Bürgerliche Gesetzbuch in § 622 vorgibt.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  48. Jens

    Guten Tag,

    ich möchte zum 15.07.2017 kündigen, habe eine Frist von 4 Wochen zum Monatsende oder zum 15. des Monats. Wann kann ich frühstens meine Kündigung abgeben?

    Mit freundlichen Grüßen

    Jens

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Jens,

      wie früh Sie Ihre Kündigung einreichen müssen, ist nicht festgelegt, lediglich der späteste Zeitpunkt. Sie können in Ihrer Kündigung einfach das Datum angeben, zu dem Sie kündigen wollen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

    2. Maya

      Hallo ich will bis 1.9 2019 kundigen .ich bin von .1.1 2019 bei diese Arbeitgeber und Arbeitvestrag ist als Vollbeschaftigte.wann ich soll kundigung geben dass 31.9 kann gehen

    3. Mirko

      Hallo, bin seit 17 Jahren beschäftigt und möchte aufgrund einer psychischen Erkrankung eine andere Arbeit annehmen. Im Arbeitsvertrag steht, dass Kündigungsfristen für beide Seiten gleich gelten. Was kann ich tun?

      1. arbeitsvertrag.org

        Hallo Mirko,

        in Ihrem Fall könnten Sie versuchen, sich mit Ihrem Arbeitgeber auf einen Aufhebungsvertrag zu einigen, um die Kündigungsfrist zu umgehen. Halten Sie dies nicht für möglich, sollten Sie sich den Rat eines Anwalts für Arbeitsrecht einholen.

        Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  49. Alex F.

    Hallo,
    die Kündigungsfrist für einen Arbeitnehmer ist meist im Arbeitsvertrag geregelt. Im „Normalfall“ 4 Wochen zum 15. bzw. zum Monatsende. Eine längere Frist kann auch angegeben sein. Hierzu jedoch eine Anmerkung:
    Wenn ich als Arbeitnehmer einen Betrieb verlassen will und eine Arbeitsvertragliche Kündigungsfrist von 3 Monaten habe, werde ich direkt mit dem Chef reden um innerhalb der von mir gewünschten Zeit den Betrieb verlassen zu können. Denn was bringt ihm ein Mitarbeiter der seine Pflichten nicht mehr erfüllt? Denn was kann mir als Mitarbeiter schlimmstenfalls passieren? Richtig, Abmahnung und fristlose Kündigung. Somit habe ich dann erreicht was ich will – den Betrieb verlassen und der Chef hat noch Lohn zu bezahlen auch wenn ich nahezu keine Leistung erbracht habe.
    Fazit für den Chef: Lass den Mitarbeiter gehen, er schadet sonst mehr wie dass er bringt.

  50. Eva S.

    Guten Tag
    ich bin mir immer noch nicht sicher
    nach BAT KF…Kündigungsfrist bei einer Kündigung
    durch Arbeitmehmer…4 Wochen?
    Vielen Dank im Voraus

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Eva,

      Sie sollten in Ihrem Tarifvertrag nachlesen, welche Kündigungsfristen für Sie gelten.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

      1. Uwe

        Hallo,
        Bin seit 21 Jahren bei meinem Arbeitgeber beschäftigt. 2010 habe ich innerhalb der Firmengruppe gewechselt. Bis 2016 war ich in einer leitenden Position beschäftigt, danach als key account manager. Einen Arbeitsvertrag habe ich nie gehabt, und an mündliche Vereinbarungen von vor 20 jahren kann ich mich natürlich auch nicht mehr erinnern.
        Ich gehe doch recht in der annahme ,das wenn ich zum jahresende Kündigen möchte, für mich die 4 wöchige frist gilt. Kündigung am 30.11 2018 zum 31.12.2018. vielen dank für ein feedback

        1. arbeitsvertrag.org

          Hallo Uwe,

          sofern nicht anders festgelegt, gelten für Sie als Arbeitnehmer tatsächlich gemäß Bürgerliches Gesetzbuch § 622 die vier Wochen zum 15. oder zum Monatsende als Frist. Ihr Beispiel ist korrekt.

          Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

      2. Thomas

        Hallo
        Hab ne frage wegen meiner Kündigungsfrist bin jetzt knapp 9 Jahre im Betrieb. Von den 9 Jahre ware ich 4 Jahre lang in der Ausbildung. Welche Kündigungsfrist habe ich jetzt.

        1. Martin M.

          Hallo zusammen.
          Ich wäre jetzt mit meiner Ausbildung unter den 5 Jahren. Hier kommt jetzt das Problem: Mit meinem Praktikum vor der Ausbildung (nahtloser übergang in Ausbildung danach), komme ich über die 5 Jahre. Wird das Praktikum in der Kündigungsfrist allgemein mit berücksichtigt?

          Liebe Grüße

        2. Motz A.

          Hallo
          bin seit 3/2001 in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis möchte wenn alles klappt so schnell wie möglich kündigen was habe ich für eine Kündigungsfrist bzw. wie komme ich schnelle aus dem Arbeitsverhältnis heraus!

      3. Godwin

        Hey bin in der Probezeit wurde fristgerecht gekündigt was ist wenn ich in der frist plötzlich krank werden wird die Frist sich verlänger?

    2. Klaudia

      Hallo!

      Ich wundere mich über die doch recht kurze Kündigungsfrist für Arbeitnehmer, die gesetzlich definiert ist. Auch bei meinem Arbeitsvertrag wird hier auf die gesetzlichen Regelungen verwiesen:

      Die Kündigung vom Arbeitsvertrag muss laut BGB mindestens vier Wochen betragen und darf entweder zum 15. oder Ende eines Kalendermonats erfolgen (grundlegende Kündigungsfrist).

      Ich habe hier das Wahlrecht, entweder zur Monatsmitte oder zum Monatsende zu kündigen. Das bedeutet, ich kann z.B. zum 15. Juni kündigen, und die Kündigung wird am 15. Juli vollzogen, letzter Arbeitstag 14. Juni. Oder ich kündige z.B. zum 31. Mai und die Kündigung wird am 29. Juni vollzogen, letzter Arbeitstag 28. Juni.

      Ist dies richtig?

      Danke im Voraus.

      Gruß
      Klaudia

      1. arbeitsvertrag.org

        Hallo Klaudia,

        bei einer Kündigung zum 15. ist der 15. des Monats auch der letzte Arbeitstag, sofern dies ein Tag ist, an dem Sie üblicherweise arbeiten und Sie keine Resturlaubstage haben.

        Beachten Sie, dass die Kündigungsfrist erst einen Tag nach der Kündigungserklärung beginnt. Ab diesem Tag muss eine Frist von mindestens vier Wochen eingehalten werden. Sind diese vier Wochen verstrichen, wird die Kündigung zum kommenden 15. des Monats wirksam.

        Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

    3. Andreas N.

      Hallo,

      ich habe eine Frage bezüglich meiner Kündigungsfrist.
      Ich habe eine Kündigungsfrist von 3 Monaten.
      Möchte aber jetzt schnell zu einem neuen Arbeitgeber wechseln.
      Eine Kündigung mit 4 Wochen Kündigungsfrist habe ich eingereicht.
      Jetzt lässt mich der Arbeitgeber aber nicht früher aus meinem Vertrag raus.
      Gibt es hier eine Möglichkeit doch früher aus dem Arbeitsvertrag zu kommen.
      Falls ich es drauf ankommen lasse, muss ich mir sorgen wegen irgendwelcher Strafen machen?

      Danke

      Gruß Andreas

      1. arbeitsvertrag.org

        Hallo Andreas N.,

        wenn sich der Arbeitgeber nicht auf eine kürzere Kündigungsfrist bspw. mit einem Aufhebungsvertrag einlässt, gibt es in der Regel keine Möglichkeit, aus dem Arbeitsverhältnis frühzeitig auszutreten. Sie könnten sich mit einem solchen Anliegen aber noch einmal an einen Anwalt für Arbeitsrecht wenden.

        Werden die Kündigungsfristen vom Arbeitnehmer nicht eingehalten, dann kann der Arbeitgeber den Mitarbeiter theoretisch auf Schadensersatz verklagen, wenn er einen entstandenen Schaden durch den Abgang des Mitarbeiters vor Gericht beweisen kann.

        Darüber hinaus beugen manche Arbeitgeber einem solchen Verhalten durch eine Vertragsstrafe vor, die im Arbeitsvertrag angegeben ist, sollte der Mitarbeiter vertragsbrüchig werden.

        Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

    4. Anja B.

      Hallo ich bin seit 14 jahren in einem Handwerksbetrieb im Arbeitsvertrag steht eine Kündigungsfrist von 4 wochen zum 15.oder monatsende ? Tarifvertrag gibt es nicht.Jetzt bin ich mir unsicher ob meine Betriebszugehörigkeit meine frist verlängert ?
      Danke für infos.mfg berni

      1. arbeitsvertrag.org

        Hallo Anja B.,

        sofern es nicht ausdrücklich im Vertrag festgelegt ist, erhöht sich mit der Betriebszugehörigkeit nicht die Kündigungsfrist für dem Arbeitnehmer.

        Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

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