
Wann ein Vertrag wirksam zustande gekommen ist, wird gerade im Arbeitsrecht oft heiß diskutiert. Gerade, wenn nach einem Bewerber nach dem Bewerbungsgespräch eine mündliche Zusage gegeben wurde, die später wieder zurückgezogen wird, ist die Unsicherheit beim Arbeitnehmer groß.
Wie sollte er sich jetzt verhalten? Ist ein mündlicher Arbeitsvertrag bindend für den Arbeitgeber? Wir klären in diesem Ratgeber über alles zu Thema mündliche Arbeitsverträge auf.
Inhalt
Kompaktwissen: Mündlicher Arbeitsvertrag
Ja, denn ein Arbeitsvertrag bedarf nicht zwingend der Schriftform. Nur ein befristeter Arbeitsvertrag muss schriftlich vereinbart werden.
Sollten sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber über bestimmte Vertragsinhalte wie das Gehalt oder den Urlaubsanspruch streiten, wird es schwierig, diese zu beweisen, wenn der Vertrag nur mündlich geschlossen wurde.
Der Arbeitnehmer kann laut § 2 Nachweisgesetz eine vom Arbeitgeber unterzeichnete Niederschrift über den wesentlichen Vertragsinhalt verlangen. Diese muss der Arbeitgeber innerhalb eines Monats herausgeben.
Ist ein Arbeitsvertrag, der mündlich geschlossen wurde, wirksam?
Arbeitnehmer sind gemäß Dienstvertrag von ihrem Auftraggeber sozial abhängig. Die Bedingungen werden in der Regel in einem schriftlichen Arbeitsvertrag festgehalten. Doch nicht immer wird dieser unmittelbar vor Arbeitsantritt vorgelegt, geschweige denn unterschrieben. Nun stellt sich die Frage: Gilt auch ein mündlicher Arbeitsvertrag bzw. die entsprechende Zusage?
In Deutschland sieht das Privatrecht vor, dass Verträge dann wirksam werden, wenn die Vertragsparteien inhaltlich übereinstimmende und aufeinander bezogene Willenserklärungen äußern. Macht der Arbeitgeber also ein Angebot, das der Arbeitnehmer annimmt, gehen sie ein Arbeitsverhältnis ein. Es kommt also ein Arbeitsvertrag zustande.
Darf ein befristeter Arbeitsvertrag mündlich geschlossen werden?
Welche Regelungen für ein befristetes Beschäftigungsverhältnis gelten, ist im Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge (TzBfG) festgehalten. Im dritten Abschnitt, Paragraf 14 Absatz 4 „Zulässigkeit der Befristung“ hält es fest:
Die Befristung eines Arbeitsvertrages bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
Und was ist, verstößt der Arbeitgeber gegen diese Vorgabe? Gehen Sie eine zeitlich befristete Beschäftigung ein, deren Bedingungen nicht schriftlich festgehalten sind, gilt laut Arbeitsrecht: Eine Auswirkung auf die Wirksamkeit Ihres Arbeitsvertrages hat dies nicht. Dieser ist rechtens, was hingegen nicht auf die Absprachen zur Befristung zutrifft. Das bedeutet: Treten Sie die Arbeit an, ist ein mündlicher Arbeitsvertrag unbefristet gültig.
Mündlicher Arbeitsvertrag: Welche Rechte und Pflichten haben Sie?
Da im Falle einer mündlichen Absprache der Nachweis über die Vertragsinhalte fehlt, haben Sie Anspruch darauf, vom Arbeitgeber die Aushändigung eines Nachweises über die wesentlichen Vertragsbedingungen zu erhalten. So ist es im Nachweisgesetz (NachwG) niedergeschrieben.

Es sieht vor, dass der Arbeitgeber diese unterschriebene Niederschrift allerspätestens einen Monat nach dem Beginn des Arbeitsverhältnisses beizubringen hat.
Kommt der Arbeitgeber dieser Pflicht nicht nach, hat der Arbeitnehmer das Recht, seine Ansprüche im Rahmen einer Arbeitsgerichtsklage durchzusetzen.
Diese sollte erst nach Ablauf von sechs Monaten eingereicht werden, um von den allgemeinen Regelungen des Kündigungsschutzgesetzes zu profitieren. Des Weiteren verfügen sie über ein Zurückbehaltungsrecht hinsichtlich ihrer Arbeitsleistung.
Die Niederschrift muss laut Gesetz folgende Inhalte aufweisen und darf nicht elektronisch übermittelt werden:
- Name und Anschrift von Arbeitgeber und Arbeitnehmer
- Datum, wann das Arbeitsverhältnis beginnt
- absehbare Dauer des Beschäftigungsverhältnisses (wenn befristet)
- Arbeitsort
- Definition bzw. Beschreibung der zu leistenden Tätigkeit
- Höhe des Arbeitsentgelts (Lohn) inkl. Fälligkeit
- Arbeitszeit
- Höhe des Jahresurlaubs
- welche Fristen für die Kündigung gelten
- allgemeiner Hinweis, ob Tarifverträge, Betriebs- oder Dienstvereinbarungen gelten
Liegt lediglich ein mündlicher Arbeitsvertrag vor, kommen die allgemeinen gesetzlichen Regelungen zum Tragen. Der Arbeitgeber kann für sich Vorteile herausholen, wird ein schriftlicher Vertrag geschlossen. Diese Form ist deshalb wesentlich geläufiger.
Ist es besser einen Arbeitsvertrag schriftlich oder mündlich zu vereinbaren?
Grundsätzlich gilt: Auch ein mündlicher Arbeitsvertrag bindend ist, empfiehlt sich immer der Abschluss eines schriftliches Vertrages, den beide Vertragspartner unterschreiben. Kommt es nämlich zum Streit, fällt es dem Arbeitnehmer schwer, die Inhalte der mündlichen Verabredungen nachzuweisen. Ihm bleibt in diesem Fall nur die Möglichkeit, Zeugen aufzurufen, die bestimmte Absprachen bestätigen oder auch nicht.
Hallo, ich habe ein Problem. Und zwar habe ich ein arbeitsAngebot zugesagt, alle Konditionen geklärt und soll ab 1 September anfangen. Morgen soll ich den Arbeitsvertrag unterschreiben habe aber ein besseres Angebot bekommen. Muss ich jetzt dort anfangen?
Hallo Frau Paschuhn,
ein Zurücktreten ist nach einer bereits erfolgten mündlichen Zusage in der Regel nicht möglich. In diesem Fall bleibt Ihnen nur die Kündigung. Eine andere Option besteht natürlich darin, das Gespräch mit dem künftigen Arbeitgeber zu suchen und eine gütliche Einigung herbeizuführen.
Das Arbeitsvertrag.org-Team
Guten Tag.
Ich habe mich aus persönlichen Gründen um eine neue, Unbefristete Arbeitsstelle in Vollzeit beworben, und auch einen Termin zu einem Vorstellungsgespräch bekommen. Während dieses Gespräches einigten wir uns auf folgende Parameter für den neuen Job: Wochenarbeitszeit, Urlaub, Arbeitsorte (bis September außerhalb, ab Oktober im Heimatort)
Weil alles im gegenseitigen Einverständnis geklärt war, kündigte ich fristgemäß meinen alten, sicheren Arbeitsplatz.
Nun kam der neue Arbeitsvertrag zur Unterschrift mit der Post. Dort war plötzlich nur noch eine Befristung von 12 Monaten und ein Arbeitsplatz außerhalb dokumentiert.
Sind die vorab getroffenen Vereinbarungen und der in der Bewerbung geäußerte Wunsch nach Festeinstellung in Vollzeit nicht mehr gültig?
Kann ich Rechtsmittel einlegen und auf die Erfüllung der mündlichen Zusagen pochen? Immerhin habe ich eine 14 jähre alte Festanstellung aufgrund der getroffenen Zusagen gekündigt.
Mit freundlichen Grüßen
Ralf G.
Hallo Ralf,
grundsätzlich ist auch ein mündlich geschlossener Vertrag gültig. Sie sollten deshalb zunächst mit Ihrem neuen Arbeitgeber über die Vereinbarungen sprechen und ihn bitten, einen neuen Vertrag aufzusetzen. Wenn das nicht hilft, haben Sie die Möglichkeit, eine Klage einzureichen. Im Zweifelsfall steht dann allerdings Aussage gegen Aussage, wenn Sie keinen Beweis vorbringen können (z. B. eine E-Mail o.ä.). Wenden Sie sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht, um den Sachverhalt zu klären.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Hallo. ich habe mich für eine Stelle beworben und einen probetag gearbeitet. ich wurde lediglich zur Arbeit gefragt ob ich es mir vorstellen könnte. ich bejahte und habe nun einige Tage dort gearbeitet. es wurde bis jetzt weder über stundenlohn, noch über die Arbeitszeiten gesprochen, da die Chefin immer ausweicht. wie soll ich mich nun Verhalten? habe ich trotzdem einen mündlichen Vertrag? was ist, wenn ich einfach nicht mehr hin gehe? es wurden ja auch keine Arbeitsstunden besprochen. mfg
Hallo lilo,
es ist nicht immer leicht zu beurteilen und auch nachzuweisen, ob ein mündlicher Arbeitsvertrag wirksam zustande gekommen ist. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir keine Rechtsberatung anbieten dürfen und deshalb weder beurteilen können, ob in Ihrem Fall ein wirksamer Arbeitsvertrag zustande gekommen ist, noch, welche Schritte Sie nun ergreifen können oder sollten. Erkundigen Sie sich bei einem Anwalt.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Hallo, ich habe ein standort wechsel zugesagt. Umzug gemacht, alte arbeit übergabe usw.
Bei der neue standort seit 1 Monat angefangen, auf der warte die Schriftliche Bestätigung (vertrag) des neues standort.
Jetzt sagt mir die Fa. die konnen mir nicht einstellen und ich sollte zurück. Bin aber schon umgezogen! und kann nicht mehr zurück! Kann der Fa. sowas machen?
Hallo Marie,
auch mündliche Verträge sind prinzipell wirksam, jedoch müssen ihre Konditionen nachgewiesen werden können. Hierzu dient der gemäß Nachweisgesetz vom Arbeitgeber zu erbringende Beleg der wesentlichen Vertragsbedingungen. Da wir keine Rechtsberatung erteilen dürfen, empfehlen wir Ihnen deshalb, sich an einen Rechtsanwalt zu wenden.
Das Arbeitsvertrag.org-Team
Hallo,
ich habe am 12.9.16 eine mündliche Zusage zu einem Abteilungswechsel zum 1.1.17 ausgesprochen, das ich dann nach Rückfrage der Personalabteilung am 18.10.16 per Email wiederholt habe. Aufeinmal kam heute die Absage (vorerst nur mündlich)
Was für Rechte habe ich jetzt genau bzw. was für Rechte habe ich wenn ich die Absage schriftlich bekomme?
Kann ich auf Schadenserstz klagen?
Für die Antwort schonmal vielen Dank
MFG
Hallo Sascha,
zwar ist auch eine mündliche Zusage rechtlich bindend, doch kommt es bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung darauf an, was Sie an Beweisen vorbringen können. Hier braucht es nicht zwingend schriftliche Zusagen – auch die Benennung von Zeugen kann hilfreich sein. Ihre Erfolgschancen bemessen sich hieran. Sollten Sie keinerlei Beweise für die mündliche Zusage vorbringen können, ist es um Ihre Chancen vermutlich eher schlecht bestellt. Ein Arbeitsrechtsanwalt steht Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Es kann daher helfen, sich rechtlichen Beistand zu suchen.
Das Arbeitsvertrag.org-Team
Hallo,
ich habe am 20.12.16 bei einem Bewerbungsgespräch eine mündliche Zusage für den 01.02.17 erhalten. Diese nahm ich dann auch mündlich an. Bei diesem Gespräch wurde ausschließlich das Bruttogehalt festgelegt – sonst nichts weiteres. Ab dem 26.01. soll ich dort die ersten vier Tage quasi als Praktikant eingearbeitet werden. Für diese vier Tage wurden auch keine Konditionen festgelegt.
Stand heute würde ich allerdings 90km weiter weg ziehen.
Könnte ich nun von diesem Arbeitsvertrag noch zurücktreten?
Mfg.
Hallo Daniel,
Sie können nicht einfach so zurücktreten. Durch die mündliche Zusage ist der Vertrag rechtskräftig geworden. Sie haben die Möglichkeit zur Kündigung oder einen Auflösungsvertrag mit dem Arbeitgeber zu schließen. Besprechen Sie dies mit Ihrem Arbeitgeber. Einfach wegbleiben, hätte weitreichende Konsequenzen und können eventuell auch eine Vertragsstrafe nach sich ziehen.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Moin ich habe nur einen Münlichen Arbeitsvertrag ,ab den 01.12.2016,keine weitere vereinbahrung.ich habe ein besseres angebot bekommen.Und möchte Aufhören wie muß ich mich Verhalten ?
Hallo Günter,
liegt ein mündlicher Vertrag vor, gelten die allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen. Die Kündigungsfrist liegt hier bei vier Wochen. Sie können entweder zum 15. eines Monats oder zum Monatsende kündigen.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Hallo, ich arbeite seit 17 Jahren ununterbrochen als Menükurier und beliefere alte Leute mit Essen. Mein Arbeitgeber ist Subunternehmer einer namhaften Firma. Mein Arbeitgeber hat seinerzeit einen sogenannten „amerikanischen Arbeitsvertrag“, einen Arbeitsvertrag per Handschlag mit mir gemacht. In 17 Jahren habe ich keinen bezahlten Urlaub bekommen und im Krankheitsfall kein Geld. Ich habe mich nicht beschwert, weil ich meinen Job eigentlich gerne ausübe und für mich privat auch als sportliche Herausforderung sehe (täglich ca 800 Stufen, da die alten Leute meist keinen Fahrstuhl haben).
Vor Kurzem jedoch fiel mir ein Schreiben unserer Firma an die Essenkunden in die Hände, wonach zum 31.01.2017 die Preise erhöht werden sollen, Begründung: Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohnes auf Euro 8,84. Die Firma stellte fest, dass sie den gesetzlichen Mindestlohn zahle und auch ihre Subunternehmer in die Lage versetze diesen an die Menükuriere weiterzugeben. Daraufhin bat ich meinen Arbeitgeber mit Schreiben vom 06.01.17 meinen Lohn auf dieser Basis zu aktualisieren, bis heute erhielt ich keine Antwort, aber auf Ebay Kleinanzeigen ist ab heute (14.01.17) genau meine Essentour als „suche ab sofort Menükurier“ ausgeschrieben.
Frage: Kann mich der Subunternehmer, mein Arbeitgeber, nach 17 Jahren ohne jeglichen Grund einfach kündigen, weil ich keinen schriftlichen Arbeitsvertrag habe?
Hallo Christa,
grundsätzlich gelten in Ihrem Fall die gesetzlichen Regelungen bezüglich der Kündigungsfrist. Gilt das Tarifrecht in Ihrem Fall, ist dieses anzuwenden; unabhängig davon, ob Sie den Arbeitsvertrag schriftlich oder mündlich geschlossen haben. Den gesetzlichen Kündigungsschutz können Sie in § 622 BGB nachlesen.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Hallo, darf ein Arbeitgeber ohne Grund kündigen, auch wenn es sich um eine Nebenbeschäftigung ohne schriftlichen, also nur mündlichen, Vertrag handelt?
Meiner Meinung nach muss er den Grund der Kündigung im Kündigungsschreiben angeben, auch wenn der Arbeitsvertrag nur mündlich zustande gekommen ist, stimmt das?
Mit freundlichen Grüßen
Hallo Vera,
der Grund für eine Kündigung muss normalerweise nur im entsprechenden Schreiben genannt werden, wenn die Kündigung fristlos erfolgt (§ 626 BGB).
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Hallo, ich arbeite seit 1995 in einer Zahnarztpraxis (seit meiner Ausbildung danach Übernahme,dazwischen war ich 2mal im Erziehungsurlaub je von 3 Jahren) also eine 22 Jahre Betriebszugehörigkeit.Nun wurde die Praxis ab Januar 2016 verkauft, somit habe ich einen neuen Chef bekommen.Aber keinen neuen Arbeitsvertrag.Nun wurden im Jahre 2015 mit dem altem Chef Paar mündliche Änderungen (zwecks meinen Lohn und Arbeitszeit ) gemacht.Leider nicht schriftlich.
Sind diese Änderungen rechtlich gültig ?
Wäre ein neuer Arbeitsvertrag zu meinem Vorteil ?
Hallo Irma,
wurden die mit Ihrem vorherigen Chef getroffenen Änderungen nicht schriftlich festgehalten, können Sie diese nun im Regelfall auch nicht bei Ihrem neuen Chef geltend machen bzw. sie überhaupt beweisen. Wir würden Ihnen empfehlen, die Sache bei Ihrem jetzigen Arbeitgeber anzusprechen und sich um eine Klärung zu bemühen.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Hallo!! Ich arbeite als Servicekraft. Habe zuerst ein mündlichen Vertrag 100h-10€. Habe ich auch seit 15 Monaten bekommen. Ich hatte auch einen schriftlichen Vertrag bekommen, der aber nicht identisch mit dem mündlichen Vertrag war. Ich habe dem Chef sofort mitgeteilt das was ganz anderes abgesprochen war.Vetrag habe ich nicht unterschrieben.Am 31.12.2016 kam es zum Gespräch wo mir mitgeteilt ist dass ich zu wenige Stunden leiste und dass ich für das gleiche Lohn 19 Stunde mehr leisten muss ( genau das was in dem Vertrag stand denn ich nicht unterschrieben wollte ). Der Wochen und stunden Plan wird von Service Leiterin geplant.Ende die Geschichte ist das mein Dezember Abrechnung um die fehlende 19h ausbezahlt ist(habe wie immer 100hgeleistet).Darf er das????Danke in voraus
Hallo Ivan,
wir würden Ihnen in diesem Fall empfehlen, sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht zu wenden, damit dieser den Sachverhalt genau prüfen und Sie über Ihre Rechte und Pflichten informieren kann. Es ist immer etwas schwierig, nachzuvollziehen, was in einem mündlichen Vertrag vereinbart wurde und was nicht.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Hallo,
ich habe ein Jobangebot telefonisch angenommen. Das Arbeitsverhältnis soll zum 01.06. beginnen. Den Vertrag habe ich nicht unterschrieben. Im Vertrag ist allerdings eine Vertragsstrafe enthalten, die besagt, dass ich eine Zahlung i.H. eines Monatsgehalts veranlassen muss, wenn ich die Arbeit nicht aufnehme. Bin ich an den schriftlichen Vertrag gebunden? Wenn man der Klausel ihre Wirksamkeit unterstellen würde, müsste ich dann trotz fehlender Unterschrift aufgrund der mündlichen Zusage die Zahlung vornehmen?
LG
Hallo Stephanie,
auch ohne Unterschrift kann dem Arbeitgeber ein Aufwendungsersatzanspruch zustehen, wenn Sie die Stelle nicht antreten – je nachdem wie weit die mündlichen Vertragsverhandlungen fortgeschritten sind. Der Anspruch ergibt sich aus den Aufwendungen, die der Arbeitgeber im Vertrauen der Unterzeichnung gemacht hat. Hier kommt es auf den Einzelfall an. Generell dürfte die Strafzahlung aber niedriger ausfallen. Die genannte Vertragsstrafe kann erst dann wirksam werden, wenn Sie den Vertrag unterschrieben haben. Im Zweifelsfall sollten Sie die Sache aber mit einem Anwalt für Arbeitsrecht absprechen.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Hallo, ich habe einen mündlichen Arbeitsvertrag per Telefon zum 01.04.2017 angenommen und der Arbeitgeber möchte mich jetzt nicht mehr einstellen. Gilt dieser Arbeitsvertrag schon als gültig, obwohl er erst zum 01.04.2017 beginnt?
Hallo Andreas,
ein mündlicher Arbeitsvertrag kann verpflichtend sein. Ihnen steht die Möglichkeit einer Arbeitsgerichtsklage offen. Ein Anwalt für Arbeitsrecht kann Sie hierzu beraten.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Hallo
Wollte mich mal informieren und zwar
Ich habe anfang januar in einer küche als hilfe angefangen der 2te chef meinte ich bekomme die probe arbeit voll ausgezahlt. So war ich da 5oder6 tage arbeiten. Und habe mit mindestlohn natürlicherweise gerechnet ist ja klar. Der oberste chef hat einen imbis aufgemacht und ich bin da natürlich auch mal ausprobieren gegangen als ich nach der küche da ausprobieren sollte hatte ich ein gespräch mit dem oberchef der meinte ich sei ja auf 450€ mündlich eingestellt und er versuchte mit zwingend zu erklären dass der mindestlohn bei ca 6,50netto liegt wobei ich natülich gesagt habe dass er bei 8.84€ euro liegt und er meinte nur so ne das stimmt nicht die steuern wurden noch nicht abgezogen nun ja dann stand ich da wie ein depp ich hatte schon alles ausgerechnet das ich die miete zahlen kann und genug stunden hatte ich auch aber da er mit 6.50 pro stunde gezahlt hat was ich nicht wusste was er mir erst nach der arbeit gesagt hat fehlten mir nun knapp 125€ wo er damit unterschlagen und erlogen hat. Er ist am 3 ten ztag wo viel los war in die küche gekommen und meine so du bist jetzt auf 450€ eingestellt und dann drückte er mir eine stempel katörte in die hand wo ich ein oder 2 tage nicht eingetragen habe und ich das nicht wusste habe ich in dem gutem gewissen ihm vertraut da ich die zettel mir 2 tagen drauf einer mitarbeiterin gegeben habe. Können sie mir helfen ich habe morgen ein gespräch mit ihm wo er mit 5 Stunden auszahlen muss und ich habe nochmals am telefon erwähnt dass meine vermögensberaterin mir gesagt hat dass der mindestlohn bei 8.50€ liegt und er meinte frech was laberst du fürn scheiss….
Hallo Mink.ron,
der Mindestlohn beträgt 2017 genau 8,84 Euro pro Stunde (Brutto). Bei einem 450-Euro-Job werden davon auch keine Steuern abgezogen. Das ändert sich jedoch, wenn Sie mehr als 450 Euro im Monat verdienen.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Hallo ,
meine Schwangere Freundin wurde in ihrer Ausbildung zu einem Aufhebungsvertrag (nachdrücklich und wissend der Unwissenheit meiner Freundin) überredet, im Anschluss wurde ihr ein 450 Euro Job zu gesagt , nachdem es leichte Probleme gab (Übelkeit) und Sie keine Pause machen durfte , Würde sich für 2 Wochen Krank geschrieben , im Anschluss wurde sie vom Arbeitgeber mehrfach gebeten sich eine Ärztliche Erlaubnis zu holen welche das Arbeiten nach 20 uhr und an Wochenenden erlauben sollte.Dieses habe ich natürlich untersagt da es A Nacht dem MuschU verboten ist und B ich natürlich nicht das Kindeswohl gefährden wollte.
Meine Lebensgefährtin dem Chef per WhatsApp mitteilte das Sie Kündigungsschutz habe und er für angemessene Arbeitszeiten sorgen solle , Würde mit „du bist ja nicht gekündigt“ geantwortet.
2 Tage später wurde dann dem ganzen Betrieb per WhatsApp mitgeteilt das Sie nicht mehr kommen würde aufgrund ihrer nicht vorhandenen Flexibilität.
Auf erneuter Nachfrage ob sie gekündigt sei, Würde ihr dann mitgeteilt das sie ja keinen Arbeitsvertrag gehabt hätte …
Ist das Rechtens ?
MfG
Tim
Hallo Tim,
auch ein mündlicher Arbeitsvertrag ist grundsätzlich gültig. Wenden Sie sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht, der Ihnen bei diesem Sachverhalt mit Rat und Tat zur Seite stehen kann.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Hallo, kurze Frage:
Ich arbeite seit 4 Jahren in einem Unternehmen und habe zum 31.03.2017 gekündigt. Ich habe bis jetzt 17 Tage Urlaub genommen obwohl ich nur einen Anspruch auf 7,5 Tage habe. Mein Arbeitgeber möchte jetzt die Differenz von 9,5 Tagen von meinem Lohn abziehen! darf er das so einfach ? Hoffentlich kann mir hier einer helfen.
Findest du das nicht fair? Du bekommst ja auch Urlaub ausgezahlt, wenn du ihn nicht nehmen konntest!
Hallo Andreas,
laut § 5, Absatz 3 des Bundesurlaubsgesetzes muss Urlaub, der bereits über dem zustehenden Umfang genommen wurde, nicht zurückgezahlt werden.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Hallo. Ich habe eine Frage .
Mein Arbeitgeber hat mich zum Ende Der Probezeit gekündigt.
Ich hab Ihn daraufhin um ein Termin gebeten der auch stattfand .Er genehmigt mir eine 2 Chance
Zum 15.3 könnte er mich wieder erstellen. Er sagte er würde mich zum 15.3 wieder einstellen vorher würde es nicht gehen und er würde sich telefonisch bei mir melden.seid einigen Tagen versuch ich Ihn anzurufen. Gild diese Absprache als Vertrag. Denn den Tag bei der Aussprache haben Kollegen mich gefragt was rausgekommen sei .Was sollte ich jetzt tun.
Hallo PegelOw,
auch ein mündlicher Arbeitsvertrag ist normalerweise gültig. Suchen Sie deshalb noch einmal das Gespräch mit Ihrem Arbeitgeber und wenden Sie sich im Zweifelsfall an einen Anwalt.
Ihr Team von arbeitsvertrag.org
Hallo,
habe eine mündliche Zusage jedoch bis jetzt keinen Schriftlichen Arbeitsvertarg bekommen.
Ich bin noch beim Arbeitsamt habe gesagt sobald ich den schrieftlichen Vertrag habe ,sollen die mich rausnehmen als arbeitssuchend.
Arbeitsbeginn wäre schon morgen.
und es ist noch alles offen, muß noch abklären wg. Urlaub da ich kinder habe.
Hallo mein Name ist Alina .Habe eine Frage.Wenn eine mundliche arbeitsvertrag hat und denn job kunndingen will kann mann sagen ok heute mache ich schluss oder braucht mann eine kundigungfrist..
Hallo Alina,
auch bei einem mündlichen Arbeitsvertrag gelten vereinbarte Fristen. Sind diese nicht vorhanden, gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen. Außerhalb der Probezeit betragen diese vier Wochen.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Hallo Arbeitsvertrag-Team,
ich bin ausgebildeter Einzelhandelskaufmann und
habe seit 1996 einen mündlichen Arbeitsvertrag als kfm. Angestellter. Seit 16 Jahren bin ich für die Buchabteilung verantwortlich.Nach dem Geschäftsführerwechsel soll ich neben meiner Tätigkeit in der Buchabteilung eines Fachgroßhandels, noch die Telefonzentrale bedienen und die Auftragsbearbeitung übernehmen.
Die Tätigkeit als Telefonist ist nicht Bestandteil der mündlichen Vereinbarung von 1996 gewesen.
Welche Möglichkeiten habe ich der neuen Dienstanweisung zu widersprechen?
Hallo Uwe,
normalerweise müssen Sie einer Tätigkeit, der Sie nicht in einem nachweislichen Vertrag zugestimmt haben und die sich zu stark von Ihrer üblichen Beschäftigung unterscheidet, nicht nachgehen. Dabei können Sie sich auf Ihren bestehenden mündlichen Arbeitsvertrag berufen. Sollte Ihnen der neue Vorgesetzte jedoch bei Weigerung mit einer Kündigung drohen, wenden Sie sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Hallo,
habe gestern eine Probeschicht gehabt und danach mündlich zugesagt, alle Konditionen sind aber noch nicht geklärt. Nun habe ich morgen aber ein anderes Vorstellungsgespräch für einen Job bei dem ich mehr verdienen und mehr Std. arbeiten kann. Jetzt steht ja oben das ich, falls das Vorstellungsgespräch positiv wäre und ich den besseren Job bekäme nicht einfach so von dem anderen zurücktreten kann. Wie ist es aber wenn ich den Vertrag bei dem alten unterschreibe und dann 2 Tage später kündigen würde, damit ich den anderen unterschreiben kann? Da ich ja 6 Monate Probezeit habe, habe ich doch das Recht in dieser Zeit ohne Angabe von gründen kündigen zu können?
Hallo Jennifer,
eine kurzfristige Kündigung nach der mündlichen bzw. schriftlichen Zusage kann unter Umständen Vertragsstrafen nach sich ziehen. So sichern sich Arbeitgeber gegen solche Fälle finanziell ab. Dazu kommt: Auch in der Probezeit muss eine Kündigungsfrist von zwei Wochen eingehalten werden. Wenden Sie sich bei Problemen an einen Anwalt für Arbeitsrecht.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Guten Tag, ich arbeite seit Januar 2017 auf 450€ Basis und die Meldebescheinigung für den Arbeitnehmer nach §25 DEÜV sagt aus, dass die Beschäftigung ab 09.01.2017 beginnt. Der Arbeitsvertrag wurde erst am 31.01.2017 geschlossen. Dort steht aber fehlerhaft 01.02.2017 drin. Leider ist das vorher nicht aufgefallen. Nun kündigt mir der Arbeitgeber innerhalb einer Woche zum 15.04.2017 da ich noch in der Probezeit bin. Da ich eigentlich seit Januar nicht mehr in der Probezeit wäre und die Kündigung dann erst zum 30.04.2017 gültig wäre.
Was ist nun richtig? Danke für eine baldige Antwort!
Hallo Nina,
normalerweise ist auch ein mündlicher Vertrag gültig. Allerdings liegt Ihnen ebenfalls ein schriftlicher vor, sodass im Zweifelsfall Aussage gegen Aussage stehen kann. Wenden Sie sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht, um den Sachverhalt zu klären.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Ich wurde per Telefon von jemandem kontaktiert, der bei wilando arbeitet (eine Glücksspielfirma) und er hat mich angelogen, dass ich viel gewinnen kann und er überzeugte mich, mein IBAN Konto zu geben und nach einem anderen Anruf sagte mir, dass ich einen Vertrag hab mit dieser Firma gemacht, um einen Vertrag zu spielen und jetzt muss ich für ein Jahr bezahlen. Er hat schon 100 Euro von meine Konto abgebucht.Ich bitte darum, diesen behaupteten Vertrag zu beenden, aber er hat mir gesagt, dass er es nicht tun kann, erst nach 1 Jahr. Es ist so ein Vertrag, mündlich gemacht und gültig .was soll ich jetzt machen?wie kann diese Problem lösen??
Hallo Julia,
das klingt nicht nach einem rechtmäßigen Vertrag, sondern nach Betrug. Wir raten Ihnen deshalb dringend sich an einen Anwalt zu wenden, um Möglichkeiten zu besprechen dagegen vorzugehen.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Hallo, ich bin seit über 8 Jahren in meiner Firma im öffentlichen Dienst beschäftigt mit einem 30 Stunden Arbeitsvertrag (schriftlich). Nun wurde ich gefragt, ob ich bereit wäre, ab 1.3.2017 auf 35 Stunden hochzugehen, mit einem Änderungsvertrag. Ich habe sofort zugesagt, da ich den Wunsch nach mehr Stunden schon lange bei meinem Arbeitgeber geäussert habe. Seit 1.3.2017 arbeite ich nun schon 35 Stunden, was auch auf meiner Lohnabrechnung bestätigt wurde. Auf meinen Änderungsvertrag warte ich leider immer noch vergeblich. Nun bin ich schwanger, die Schwangerschaft wurde am 9.3.2017 festgestellt und nun weigert sich mein Arbeitgeber, mir den Änderungsvertrag auszuhändigen aufgrund meiner Schwangerschaft (neben mir sind noch 4 weitere Kollegen, die auch seit dem 1.3.2017 35 Stunden arbeiten und ihre Verträge aber bekommen sollen). Nun meine Frage: Ist das Verhalten meines Arbeitgebers rechtens? Ich bin der Meinung, dass auch der mündliche Vertrag bindend ist, da der Vertrag seit 1.3. eingegangen wurde und auch schon danach gearbeitet und bezahlt wurde, dieses Verhalten eine Diskriminierung meiner Person aufgrund der Schwangerschaft darstellt, es gibt genügend Zeugen, die bestätigen können, dass ich einen Änderungsantrag erhalten soll, da es groß in einer Dienstberatung verkündet wurde und der Arbeitgeber ist doch verpflichtet, mir laut Nachweisgesetz innerhalb von 4 Wochen, sprich bis Ende März, den Vertrag hätte zukommen lassen müssen? Ist das richtig? In meinem Arbeitsvertrag von 2009 steht, dass Änderungen im Arbeitsvertrag immer der Schriftform entsprechen müssen. Habe ich auch Anspruch auf den Änderungsvertrag, falls ich aufgrund meiner Schwangerschaft ein Beschäftigungsverbot erhalten sollte von meiner Frauenärztin?
Liebe Grüße
Claudia
Hallo Claudia,
auch ein mündlicher Vertrag ist grundsätzlich gültig, das ist korrekt. Wenn Sie für die Vereinbarung Zeugen haben, kann das für Sie hilfreich sein. Schriftlich muss der Vertrag innerhalb von vier Wochen ausgefertigt werden, das ist ebenfalls richtig. Sprechen Sie noch einmal mit Ihrem Arbeitgeber, damit Sie den Änderungsvertrag erhalten und wenden Sie sich im Notfall an einen Anwalt für Arbeitsrecht, um den Sachverhalt zu klären.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Hallo,
kurze Frage, gibt es rechtliche Probleme wenn ich eine Arbeitsstelle nicht antrete und der Arbeitsvertrag NICHT Unterschrieben wurde?
Natürlich würde ich dem AG mitteilen, dass ich diese Stelle nicht haben möchte (aufgrund der Entfernung des Betriebes und der Familiensituation.).
Es wurde bis jetzt nur telefoniert und Vertragsdetails (Gehalt, Urlaub etc.) besprochen und gesagt, ich kann starten.
Zählt das schon als mündlicher Vertrag? Welche Bedingungen müssen für einen mündlichen Vertrag erfüllt sein.
Es wurde in den Gesprächen nicht über einen mündlichen Vertrag etc. geredet.
Mit freundlichen Grüßen
Hallo Sven,
ein mündlicher Arbeitsvertrag ist normalerweise ebenso gültig. Allerdings steht hier im Zweifelsfall Aussage gegen Aussage, weil beide Parteien keinen schriftlichen Nachweis über den geschlossenen Arbeitsvertrag haben. Sprechen Sie deshalb mit Ihrem Arbeitgeber und versuchen Sie, gemeinsam eine Lösung zu finden.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Hallo!
Ich habe ab dem 1.05.17 einen vollzeit Job der mündlich vereinbart wurde. Mein Chef sagte er würde mir den schriftlich Vertrag noch geben, bis wann müsste er ihn mir geben? Und wenn er die Frist nicht einhält bin ich dann unbefristet eingestellt? Bis wann Habe ich probezeit? Und ab wann bin ich im Kündigungsschutz?
Hallo Liliana,
eine schriftliche Ausarbeitung der wesentlichen Punkte Ihres Vertrags muss spätestens einen Monat nach Beginn der Tätigkeit an Sie ausgehändigt werden. Dies besagt das Nachweisgesetz (NachwG). Über die genauen Vertragsbedingungen müssen Sie mit Ihrem Chef sprechen.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Hallo,
ich habe am 17.05 ein Vorstellungsgespräch gehabt wo alle Formalitäten geklärt wurden. Ich sollte mich bis 22.05. entscheiden ob ich die Stelle annehmen würde. Ich habe dies fristgerecht erledigt und am selben Tag wurde mir gesagt, dass sie noch weitere Bewerber einladen und ich noch von ihnen hören würde. Der Arbeitsvertrag wäre erstmal für 12 Monate befristet gewesen.
Was kann ich tun?
Danke
Hallo Toni,
fragen Sie nach, wann Sie mit einer endgültigen Antwort und der Vertragsunterzeichnung rechnen können. Haben Sie das Gefühl, dass Sie hingehalten werden, wäre es wohl ratsam nach weiteren Stellen zu suchen.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Hallo ich habe eine Zusage bekommen, das ich am 01.06 anfangen kann und habe darauf per Email einen Personalbogen erhalten , den ich ausfüllen sollte.
Den habe ich ausgefüllt und persönlich abgegeben mit Unterlagen wie Kopie Führerschein, Staplerschein, Krankenversicherung ect.
Darauf würde mir gesagt das man mich anruft, wenn der Vertrag da ist zum Unterschreiben. Jetzt kurz vor dem 01.06 sagt man mir das ich kein Arbeitsvertrag bekomme obwohl ich schon gekündigt habe. Was kann ich jetzt machen?
Danke
Hallo Michael,
wir würden Ihnen empfehlen, Ihre Möglichkeiten in diesem Fall mit einem Anwalt für Arbeitsrecht zu besprechen. Uns ist es leider nicht erlaubt, eine kostenlose Rechtsberatung anzubieten.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Hallo
Ich hatte am 24.06.2017 ein Vorstellungsgespräch mit dem Geschäftsführer eines Unternehmens (600 Beschäftigte) an deren Ende mir eine Festanstellung in Aussicht gestellt wurde. Da ich noch Bedenkzeit brauchte, habe ich explizit gefragt ob ich bei einer Zusage im Laufe der nächsten Woche befürchten muss, dass die Stelle an jemand anderen vergeben ist. Dies wurde ausdrücklich verneint. Desweiteren wurde mir ein Musterarbeitsvertrag zugesagt, welcher mir per E-Mail geschickt wird. Diesen Vertrag erhielt ich 3 Tage später. In diesem Vertrag sind alle Konditionen bis ins kleinste Detail aufgeführt. Über dem Dokument steht aber Entwurf. Auch meine persönlichen Daten sind korrekt eingetragen. Nach der versprochenen Woche hatte ich mich beim Personalchef gemeldet und meine Bereitschaft mitgeteilt. Daraufhin wurde mir gesagt, dass man noch andere Bewerber hatte und sich nun für jemand anderen entschieden hat. Genau diese Situation wurde mündlich am Ende des Vorstellungsgesprächs ausgeschlossen. Da es am Ende eines Monats war, habe ich bereits meine Wohnung gekündigt um diese nicht länger als nötig zu bezahlen. Ein Umzug ist unumgänglich für die neue Arbeit. Der Arbeitgeber ist für mich definitiv nicht mehr zumutbar da ich das Vertrauensverhältnis bereits jetzt als gestört sehe. Kann ich die mir vermutlich entstehenden Kosten (Wohnungskündigung zurücknehmen, neuer Mietvertrag mit schlechteren Konditionen) vom Arbeitgeber und eventuelle weitere Kosten einklagen. Es wurde ein weiteres Vorstellungsgespräch bei einem anderen Unternehmen abgesagt. Das Vorstellungsgespräch fand nur zwischen mir und dem Geschäftsführer statt.
Vielen Dank
Hallo Alex,
befragen Sie hierzu bitte einen Rechtsanwalt, der Ihren individuellen Fall bewerten kann.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Hallo,
nach meiner Ausbildung wurde mündl. vereinbart, dass ich vorerst ein weiteres Jahr übernommen werde. Konditionen wie Gehalt und Urlaube wurden abgestimmt und werden von Arbeitgeber auch eingehalten. Ich arbeite bereits seit drei Wochen ohne schriftlich Vertrag im Unternehmen. Bei der mündlichen Einigung wurde jedoch kein Austrittsdatum genannt oder vereinbart. Die frage ist: Wie verhält sich nun das Ganze? besteht somit ein unbefristeter Arbeitsvertrag?
Hallo Niklas,
da eine Befristung des Arbeitsvertrags der Schriftform bedarf, handelt es sich um einen unbefristetes Beschäftigungsverhältnis.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Ich habe ebenfalls einen mündlichen Arbeitsvertrag und habe an meiner Tankstelle einen Kassen minus von 104 € wie geht es jetzt weiter soll ich bezahlen oder soll ich lieber weiter gehen und zum Arbeitsgericht damit bitte hilf mir schnell danke
Hallo Okan,
sofern Sie dieses Minus verschuldet haben, müssen Sie dafür auch aufkommen. Ansonsten haftet Ihr Arbeitgeber dafür.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Hallo,
Ich habe mich (über eine Dritte Person) per E-Mail auf einen Job geeinigt und bin diesen auch angetreten. Habe auch einen schriftlichen Vertrag erhalten, aber nicht unterschrieben. Nun wurde mir trotz Absprache ein anderer Job zugewiesen (Vereinbart war die Arbeit mit Teenagern in den Ferien, außerhalb der Ferien mit Kleinkindern, nun soll ich durchgehend mit Kleinkindern arbeiten). Hab ich nun irgendein Kündigungsrecht?
Liebe Grüße
Hallo Lena,
im Zweifel gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen. Wenden Sie sich am besten an einen Anwalt, der Sie beraten kann.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
ich arbeite seit 19 Jahren in einem Betrieb mit meinem Chef zusammen, sonst keine weiteren Angestellten. Wir haben damals alles mündlich ausgemacht und ich werde nach Arbeitsstunden im Monat entlohnt. Es gibt keinen schriftlichen Arbeitsvertrag. Jetzt hat mein Chef mir gekündigt, weil er seinen Betrieb aus wirtschaftlichen Gründen verkleinern muß (zuwenige Aufräge mehr). Wie lange beträgt nun meine Kündigungsfrist nach so vielen Jahren. Mein Chef meint 4 Wochen, weil ich nur in Teilzeit gearbeitet habe. Vielen Dank im voraus für eine Antwort.
Hallo Volker,
u. a. in Kleinbetrieben bis 20 Mitarbeitern kann von den gesetzlichen Kündigungsfristen im Einzelfall auch abgewichen werden. Ist eine Ausnahme nicht zulässig, gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen für Teilzeitbeschäftigte ebenfalls uneingeschränkt. Diese läge bei einer Betriebszugehörigkeit über 15 Jahren bei 6 Monaten. Wenden Sie sich an einen Anwalt, um Ihren Fall genau prüfen zu lassen.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Hallo,
ich arbeite seit 19 Jahren in einem Gartenbaubetrieb mit meinem Chef zusammen, sonst gibt es keine weiteren Angestellten. Ich habe eine Teilzeitarbeit und werde nach geleisteten Arbeitsstunden entlohnt. Wir haben nur einen mündlichen Arbeitsvertrag, nichts schriftliches. Jetzt hat mir mein Chef aus wirtschaftlichen und gesundheitlichen Gründen gekündigt. Meine Frage wäre jetzt, wie lange meine Kündigungsfrist in diesem besonderen Fall ist.
Liebe Grüße
Hallo Volker,
damit eine Kündigung wirksam ist, muss diese schriftlich erfolgen. Wurde nichts anderes schriftlich vereinbart, gelten die gesetzlichen Kündigungsfrist gemäß § 622 BGB.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Hallo,
ich habe nach einem Vorstellungsgespräch die schriftliche Zusage für den Job erhalten und am nächsten Tag auch den Arbeitsvertrag per Mail. Der Termin (28.8) zum Unterschreiben wurde vereinbart. Nach einer Woche erhielt ich plötzlich eine Mail mit einer Absage des Jobs.
Habe ich Recht auf Entschädigung? Zumal ich wegen des Jobs ein anderes Jobangebot abgelehnt habe.
Bei dem Job handelte es sich um eine Teilzeitstelle mit 24 Stunden wöchentlich, mit einer Probezeit von 6 Monaten und Befristung auf 2 Jahre ( im Vertrag stand: keine Kündügung vor Arbeitseintritt)
Danke!
Hallo Maria,
grundsätzlich ist auch ein mündlicher Arbeitsvertrag gültig. In Ihrem Fall könnten Sie einen Schadensersatz verlangen, da Sie einen anderen Job abgelehnt haben.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
vielen Dank für Ihre Antwort.
Ich habe einen Schadenersatzanspruch gestellt. Jetzt versucht mich die Geschäftsführerin des Vereins (e.V.) einzuschüchtern, indem sie mir mitteilt(per Mail), dass sie gezwungen ist meinen Fall, als auch meine Person in der Mitgliederversammlung zu besprechen und da ich am Anfang meiner Karriere stehe, würde sie mir das (Schadenersatzanspruch geltend machen) nicht empfehlen. Ich fasse es als eine Drohung auf. Was kann ich in diesem Fall machen?
Danke und viele Grüße
Hallo Maria,
wenn Sie das Gefühl haben bedroht zu werden, sollten Sie sich umgehend an einen Anwalt wenden.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Guten Tag,
ich wechsle im Herbst von der Produktion in die Arbeitsvorbereitung. Mit meinem zukünftigen Abteilungsleiter und einer Person aus der Personalabteilung wurden mündlich die Konditionen vereinbart. Unter anderem auch, dass die Firma mir einen Vollzeit- Weiterbildungskurs, der vier Wochen dauert, bezahlt. Den schriftlichen Arbietsvertrag habe ich noch nicht bekommen, aber mein neuer Chef hat angedeutet, dass mir nun doch kein Vollzeitkurs genehmigt wird, sondern ich den Kurs in meiner Freizeit als Abendkurs besuchen soll. Den Besuch eines Vollzeitkurses habe ich aber im Gespräch als Bedingung für meinen Arbeitsplatzwechsel zur Bedingung gemacht.
Ist diese mündliche Vereinbarung unter Zeugen (mein neuer Chef) bindend für meinen Arbeitgeber?
Vielen Dank, freundliche Grüße
Hallo Britta,
eine mündliche Vereinbarung ist bindend für den Arbeitgeber. Er muss sich daran halten.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Guten Tag,
ich habe mich bei einer Firma in Deutschland beworben, die sich 951 km von meinen Wohnort in der Schweiz befindet. In einem ersten Telefonat mit dem Geschäftsführer wurden Eckpunkte der Tätigkeit und der Gehaltsrahmen (Fixgehalt), einschließlich einem variablen Anteil besprochen. Da das Gehalt unter meinen aktuellen Marktwert liegt wurden von mir Gehaltsbestandteile wie Firmenwagen auch zur Privatnutzung, eine Beteiligung der Firma an den Umzugskosten als Ausgleich erwähnt. Einige Tage später wurde ich zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen. In diesem wurden neben den typischen Fragen das Gehalt und das Firmenfahrzeug besprochen. Ein höheres Gehalt ohne Firmen-Pkw, Ein niedriges Gehalt mit Firmen-Pkw inkl. privater Nutzung. Um die anderen Gehaltsbestandteile zu besprechen kam es nicht mehr, da der Geschäftsführer (GF) einen Anschlusstermin hatte und weg musste. Vier Tage später folgte ein Telefonat mit der Geschäftsführung, die mir mitteilte, das Sie sich eine Zusammenarbeit vorstellen könnte. Beim Telefonat war meine Lebensgefährte im Raum anwesend, der Lautsprecher am Telefon war ausgeschaltet, doch meine Antworten und Reaktionen waren so eindeutig, das er sofort wusste, dass ich eine Jobzusage bekam. Per E-Mail bedankte ich mich am gleichen Tag noch für die Jobzusage, und bestätige gleichzeitig meine Zusage und schrieb auch, dass ich vom heutigen Stand mein Arbeitsverhältnis bei Ihm am xy.Monat.Jahr regulär beginnen könnte.
Zwischenzeitlich teile ich meinem zukünftigen Arbeitgeber (AG) Vorschläge zur Einarbeitung mit und das ich vor meinem eigentlichen Arbeitsbeginn an einer Konferenz teilnehmen könnte, die mich auf meine Aufgabe in der Firma optimal vorbereiten könnte. Kurz darauf hat mich der AG informiert, das er mich zu dieser Veranstaltung angemeldet hat. Ein Einladungsschreiben bekam ich auch. Fünf Tage nach dem Vorstellungsgespräch war der Arbeitsvertrag (ein Einzelvertrag) im meinem Briefkasten. Beim durchlesen des Vertrages wurde mir jedoch regelrecht übel, weil der zweite Satz schon eine saftige Vertragsstrafe (> 4.000 = ein Monatsbruttolohn) EUR vorsah, falls ich das Arbeitsverhältnis nicht antreten würde. Auch beim weiteren prüfen des Vertrages stieß ich auf einige Klauseln, die sich für mich als Arbeitnehmer sehr negativ auswirken könnten (weitere Vertragsstrafe, Ausschlussklausel, Möglichkeit von Schadensersatzansprüche für den AG, so manche gesetzlich unwirksame Klauseln etc.) kurzum, der Arbeitsvertrag war sehr einseitig, sehr zum Gunsten der Arbeitgebers und zum Nachteil für den Arbeitnehmer (AN). Eine weiter Vertragsstrafe, im Vertrag sollte für die ganze Dauer des Arbeitsverhältnisses gültig sein bereitete mir besonders ein ungutes Gefühl, da sie schon bei Vergehen z.B. bei schuldhaften „zu spät kommen“ , ihre Anwendung findet und mich so mich evtl in arge finanzielle Probleme bringen könnte. Davon abgesehen empfinde ich so eine Klausel wie ein „Fallbeil“, da man sich nie sicher ist wann es einen treffen könnte oder ob der Arbeitgeber schon kleinste Dinge in seinem Sinne und Gunsten interpretiert und gegen einen verwenden könnte. So beschloss ich, dass wenn diese Klausel weiterhin Bestandteil des Vertrages bleiben soll diese Arbeitsverhältnisse nicht antreten möchte. In einem Telefonat mit dem GF habe ich das auch so mitgeteilt und schlug vor eine entsprechende Anpassungen an den Vertrag vorzunehmen , so dass für BEIDE Vertragsparteien ein ausgewogener und fairer Vertrag vorliegt, dem stimmte der AG quasi zu. Leider kam das Arbeitsverhältnis nicht zu zustande, weil nach der Ansicht des GF in der Summe zu viele Änderungen waren die ich wollte (u.a. Streichung der Vertragsstrafe, Beteiligung an den Umzugskosten). Diese Absage wurde mir per E-Mail mitgeteilt und kam für mich doch ein wenig überraschend, weil viele meiner Anpassungen angenommen wurden und ich dem GF auch entgegen kam. Tja, ich fühle mich jetzt ziemlich vor dem Kopf gestoßen, weil ich bereits sehr viel Zeit und Mühe in die Ausarbeitung eines ausgewogenen Vertrages gesteckt habe, mich begonnen habe auf meine Aufgabe in der Firma (Fachliteratur recherchiert und gelesen…) vorzubereiten aber auch meinen Umzug teils schon in die Wege geleitete habe, Recherche nach Unterkünften, Suche nach geeigneten Umzugsunternehmen, Preiskalkulation, einholen von Informationen zu Krankenversicherungen, Bank, etc. und von den schlaflosen Nächte wie ich das alles innerhalb zwei Monaten bewältigen mal abgesehen.
Habe ich aufgrund meiner geschilderten Geschichte irgendwelche Chancen Schadensersatzansprüche gegenüber diesen Unternehmen geltend zu machen? Eigentlich ist ja durch die Zusage und das in weiter Folge gezeigte gebaren des AG, aber auch mir als AN eindeutig ein Arbeitsvertrag wirksam zustande gekommen oder ? Wie können solche vom AG formulieren Vertragsstrafen rechtlich eigentlich durchgesetzt werden? Der AG hat doch z.B. bei zu spät kommen des AN, oder einer Arbeitsverweigerung sowieso die Möglichkeit durch Mahnung, fristlose Kündigung und Schadenersatzforderungen den AN in Regress zu nehmen, warum bringt ein AG dann noch so eine Vertragsstrafe in den Vertrag unter ?
Danke im voraus für Ihre Antwort!
Hallo Petra,
um Ihre Fragen beantworten zu können, müsste Ihr Sachverhalt einschließlich der Vertragsunterlagen genau geprüft werden. Hierzu sind wir nicht befugt. Ein Anwalt für Arbeitsrecht kann Sie hierbei umfassend beraten und unterstützen.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Guten Tag!
Ich bin bei meinem Noch-Arbeitgeber seit 2003 beschäftigt.Zum Ende 2006 kam er auf die Idee mich für 3 Monate zu kündigen und danach wieder einzustellen.
Allerdings änderte er den neuen Arbeitsvertrag in einigen Punkten. Unter anderem verlängerte er die Kündigungszeit auf 8 Wochen.Damit war ich nicht einverstanden und trat OHNE zu unterschreiben wieder meine Arbeit an.
Meine Frage: welche Kündigungsfrist gilt jetzt für mich, wenn ich kündige? 4 oder 8 Wochen ?
Hallo Oschi,
Sie sollten von einem Anwalt prüfen lassen, ob Sie dem Arbeitsvertrag nicht stillschweigend zugestimmt haben, indem Sie die Arbeit angetreten haben.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Hallo,
ich arbeite in einem Hotel als Zimmermädchen. In dem Vertrag steht, dass ich 10 € die Stunde verdiene, meine Chefin hat aber gesagt, dass ich pro Zimmer bezahlt werde. Dann sind es nur 5€ pro Stunde.
Gilt das, was im Vertrag steht oder was sie mir sagt?
Danke und lg,
Hallo Paulina,
der Wortlaut des Arbeitsvertrags ist für beide Parteien bindend. Auch die Art der Entlohnung ist darin geregelt und muss so erfüllt werden.
Das Team von Arbeitsvertrag.org
Hallo,
auch ich hab eine Frage. Folgender Fall: Ich habe ein Angebot bekommen um als Hostess auf einer Messe zu arbeiten. Als ich sicher war, dass ich Zeit habe, habe ich zugesagt. Nachdem ich dann eine Weile nichts gehört habe, habe ich angerufen. Er meinte, er hätte ne Zusage per SMS versendet, die hab ich aber nicht erhalten. Habe die Zusage dann aber am Telefon erhalten. 5 Tage vor Abfahrt wurde am Telefon die Kleiderordnung besprochen und abgemacht, dass man wegen der Uhrzeit der Abfahrt nochmal telefoniert. Abfahrt hätte am Samstag sein sollen. Donnerstag Abend mein erster Versuch den Chef zu erreichen. Dieser, so wie die 10 Versuche am Freitag u. Samstag (eigtl. Tag der Abfahrt) blieben unbeantwortet. Heute ist Sonntag und ich habe noch immer nichts gehört.
Jetzt zu meiner Frage. Kann ich irgendwas tun, um trotzdem das Geld zu bekommen oder einen Teil? Habe andere Jobs abgesagt um diesen Job machen zu können und brauche das Geld (welches auch schon eingeplant war). Gibt es irgendeine Chance,obwohl ich die Zusage seinerseits und alles andere nur telefonisch abgeklärt wurde?
Um jede Hilfe und Tipp bin ich sehr dankbar!
Vielen Dank u Viele Grüße
Hallo Steffi,
ein Anspruch könnte eingeklagt werden, wenn die Vereinbarung nachweisbar ist. Ein Anwalt kann Ihnen genauer Informationen zu Ihrem Fall geben.
Das Team von Arbeitsvertrag.org
Guten Tag,
ich habe ein Arbeitsvertrag der auf ein Jahr befristet ist mündlich zugesagt.
Der Vertrag liegt mir vor, ich möchte aber nicht unterschreiben.
Muss ich mit konsequenzen rechnen bzw muss ich die Stelle antreten?
Hallo Markus,
wenn Sie sich gegen einen Arbeitsvertrag für eine Stelle entscheiden, für den Sie bereits mündlich zugesagt haben, ist das in den seltensten Fällen ein Problem. Ihre Zusage wäre bindend, wenn alle Einzelheiten des Vertrages nachweisbar besprochen wurden. Normalerweise sind keine Konsequenzen zu befürchten, solange nichts unterschrieben ist.
Das Team von Arbeitsvertrag.org
Hallo, ich habe ein mündliches Abkommen über eine zeitlich befristete Vertretungslehrertätigkeit mit einem kurzfristigen Eintrittstermin in der nächsten Woche. Eine gehaltliche Einstufung ist noch nicht erfolgt, und auch die Stelle selbst ist noch nicht von allen stimmberechtigten Personalräten abgesegnet. Es handelt sich um eine 4-wöchige befristete Tätigkeit, und ich habe nun eine bessere, längerfristige Tätigkeit angeboten bekommen. Darf ich zurücktreten, oder gilt alles schon als „fertiger“ mündlicher Vertrag mit allen möglichen vertragsstraflichen Konsequenzen?
Hallo Joseu,
solange Sie nicht nachweisbar allen Details des Vertrages verbindlich zugestimmt haben, ergeben sich für Sie keine Nachteile aus einem Rücktritt.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Hallo,
ich habe seit August eine mündliche Zusage eines Arbeitgebers, jetzt werde ich von Monat zu Monat vertröstet was den Beginn anbelangt! Auch das zusenden eines Arbeitsvertrages wird immer verschoben. Habe ich Anspruch auf diesen Arbeitsplatz und was kann ich tun um es dem Arbeitgeber klar zu machen das er in der Pflicht steht?
Vielen Dank
Mit freundlichen Grüßen
Hallo Sabine,
mündliche Zusagen lassen sich nur schwer nachweisen und einklagen. Daher können Sie um eine schriftliche Bestätigung bitten, dass der Vertrag abgeschlossen wird. Ansonsten können Sie einen Anwalt befragen, welche rechtlichen Schritte möglich sind.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Hallo.
ich habe mündlich eine Stelle als Servicekraft angenommen. Jetzt habe ich mich doch anders entschieden, da mir die Stelle doch nicht so zusagt, wie ich mir es vorgestellt habe. Ich möchte nun vorzeitig kündigen. Ein Arbeitsvertrag wurde noch nicht unterschrieben. Der Arbeitgeber sprach von einer Aufwandsentschädigung, falls ich im ersten Monat kündigen sollte.
Ist dies zulässig?
Besten Dank im Voraus.
Sinah
Hallo Sina,
so lange kein Arbeitsvertrag unterschrieben ist, können die Modalitäten für die Arbeit angepasst werden. Eine Aufwandsentschädigung, wenn es nicht zu einem sozialversicherungspflichtigen Anstellungsverhältnis kommt, ist durchaus denkbar.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Hallo habe eine frage die mich beschäftigt.
Meine Bekannte arbeitet seit über einem halben Jahr in einer Bäckerei, der Arbeitsvertrag hat nur mündlich statt gefunden. Sie hat den Chef mehrmals aufgefodert einen Schriftlichen Arbeitsvertrag auszustellen, dieser weigert sich aber, was kann man in diesem fall tun.
gelten hier bei kündigung von ihrer seite auch die Sperrzeiten der argentur für Arbeit.
weil sie möchte von dort weg weil chef sehr unfreundlich zu ihr noch dazu ist.
Hallo Gregor,
es empfiehlt sich das Arbeitsamt zu informieren, bevor das mündliche Arbeitsverhältnis beendet wird. Dadurch können Sperren und ähnliches gemieden werden.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Guten Tag!
Ich habe mich auf eine Stelle beworben und war zweimal mit meinem Mann zum Vorstellungsgespräch. Die Arbeit sollte im Privathaushalt stattfinden, unterschied sich in den besprochenen Einzelheiten, wie Arbeitszeit, Lohn, etc nicht von der Arbeit für eine Einrichtung ( Pädagogik). Alle besprochenen Punkte liegen mir als Mail vor. Ich war bereits drei Mal vor Ort, hatte allerdings noch keinen schriftlichen Vertrag. Dieser wurde mir zeitnah zugesagt, war (angeblich) nur aus Zeitmangel noch nicht fertig. Ohne Vorwarnung erreichte mich dann der Anruf mit einer Absage für den nächsten Arbeitstag und den Job an sich. Die Großmutter wolle sich nun um das Kind kümmern. Gründ. zur Beschwerde über mich oder meine Arbeit gäbe es keine, man bedauere die schlechte Nachricht. Auf meine Beschwerde hin wurde mir gesagt, dass ja nichts verbindlich gewesen sein. War es das nicht doch ?!
Hallo Nanny,
der mündliche Abschluss eines Arbeitsvertrags ist eine schwer einzuschätzende Sachen. Wir empfehlen daher einen Anwalt für Arbeitsrecht.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Hallo, ich habe dieses Jahr für eine Schule 6 Monate gearbeitet, die mich wieder anstellen wollte, erst aber nach 2 Monaten, damit ich im Sommer nicht bezahlt werde (um Geld zu sparen). Ich habe im Sommer mehrmals gefragt, bevor ich wieder anfange, ob ich doch wie die Kollegen ohne Unterbrechung bezahlt werden könnte, da ich zur Verfügen stehen musste. Ohne Antwort habe ich meine Stelle im September wieder besetzt, den Vertrag aber nicht unterschrieben. Nun wurde meine Forderung (endlich) offiziell abgelehnt und ich möchte so schnell wie möglich kündigen. Darf ich schon am Ende dieses Monats mit der Arbeit dort aufhören, da ich den Arbeitsvertrag nicht unterschrieben habe? Oder gibt es trotzdem eine Kündigungsfrist? vielen dank für Ihre Hilfe.
Hallo Damien,
Leider dürfen wir keine Rechtsberatung anbieten. Wenden Sie sich deshalb an einen Anwalt.
Das Arbeitsvertrag.org-Team
vielen dank
Noch eine Frage: beide Arbeitsverträge sind befristet, obwohl es sich genau um die gleiche Stelle handelt (allerdings mit 3 Stunden mehr pro Woche). Ist dies nicht rechtswidrig?
Hallo DAMIEN,
leider dürfen wir keine Rechtsberatung anbieten. Ob es sich um eine Rechtswidrigkeit handelt, kann Ihnen nur ein Anwalt sagen.
Das Team von arbeitsvertrag.org
Hallo,
eine frage zu meiner situation :
Bei einen bewerbungsgespräch kam ein mdl Arbeitsvertrag zustande.
Vereinbart wurden : Eintrittstermin 15.12.17
Arbeitsort , wöch. Arbeitszeit , Gehalt ,
außer dem wurde ein einarbeitungstag vereinbart, der Vertrag sollte per post kommen.
Es tat sich nichts.
Auf nachfragen abgewimmelt u dann war einfach die bewerbung wieder zurück gesandt ohne schreiben hierzu.
Ich sagte andere angebote ab außer dem wurde von der Agentur f Arbeit mein ALG 1 gesperrt.
Ausser danke an das Unternehmen u A – karte bleibt mir rechtl. ein Weg?
MfG Andrea
Hallo Andrea,
Ihre rechtlichen Optionen können Sie mit einem Anwalt für Arbeitsrecht diskutieren. Dieser kann Ihnen mehr zu Ihrem speziellen Fall sagen.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Hallo, Ich habe vor einen Monat einen Arbeitsvertrag angeboten bekommen. Es hieß ich kann bis August 2018 dort Arbeiten dann eine Lehre dort machen (zu gleichbleibenden Lohn) und bin danach 2 Jahre verpflichtet dort weiter zu Arbeiten. Ich sollte eine Nacht darüber nachdenken und dann meine Entscheidung mitteilen. Mir wurde sogar die Hand drauf gegeben, Ich habe am nächsten Tag zugestimmt.
Jetzt habe ich einen Monat auf ein weiteres Gespräch warten müssen, was leider nicht kam, sondern es wurde jemand geschickt der mir mitteilen sollte das daraus doch nichts wird.
Wie soll ich jetzt vorgehen?
Ich arbeite bereits 7 Monate als temporär in dieser Firma. Es gab Zeugen bei diesen Gespräch.
Hallo Jonas,
auch eine mündliche Zusage ist bindend. Kommt trotzdem kein Arbeitsvertrag zustande, muss der Arbeitnehmer die Zusage beweisen. Da Sie Zeugen benennen können, ist dies in Ihrem Fall nicht unmöglich.
Wir raten Ihnen, sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht zu wenden.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Hallo,
ich habe im August diesen Jahres eine Stundenaufstockung erhalten, der Vertrag wurde mündlich abgeändert. Dürfte mein Arbeitgeber bei möglichen Minusstunden im Sinne eines Arbeitszeitkontos einfach so auf wieder auf meine ursprüngliche Stundenzahl und Gehalt reduzieren?
Hallo Daniel,
sofern beide Vertragsparteien zustimmen, ist auch eine mündliche Vertragsänderungen gültig und bindend. Ihr Arbeitgeber darf ohne Ihre Einwilligung nicht plötzlich Ihre Stundenzahl verändern. Allerdings sind mündlich geäußerte Verträge oder Vertragsänderungen im Streitfall schwer nachzuweisen. Sollte es dazu kommen, dass Aussage gegen Aussage steht, empfehlen wir Ihnen, sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht zu wenden, um den Sachverhalt zu klären.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Hallo RA-Team,
Mein zukünftiger AG und ich haben mündlich einen AV geschlossen. Ich habe zudem bereits ein Willkommenschreiben und einen vorläufigen Arbeitsvertrag erhalten, über dessen Inhalt wir übereinstimmende WEs haben. Somit also insgesamt ein rechtskräftiger AV. Nun habe ich eine mündliche Absage durch den AG erhalten. Meine Fragen: kann ich den AG nun auf Schadenersatz verklagen (Monatsgehalt o.ä.) oder auf Einstellung? Ich müsste bspw. bei Nichtantritt eine Vertragsstrafe bezahlen. Heißt, ich muss das aufjedenfall mit dem AG klären. Außerdem: muss ich im Falle einer Klage noch bis Monatsende beim alten AG kündigen? Mich also so stellen, dass ich (wie ursprünglich geplant) beim neuen AG anfangen könnte?
Es wäre schön, von Ihnen zu hören. Danke.
Hallo Melanie,
hier wäre es ratsam sich kurz bei einem Anwalt über die Rechtslage zu erkundigen. Gilt der Arbeitsvertrag bereits als zustande gekommen und können Sie dies nachweisen, können Sie unter Umständen Ansprüche geltend machen. Das kann jedoch nur ein Anwalt klären.
Das Team von arbeitsvertrag.org
Hallo, ich habe für eine Schule 6 Monate gearbeitet und wurde 2 Monate später wieder angestellt. Beide Arbeitsverträge sind (mit Probezeit) befristet, obwohl es sich genau um die gleiche Stelle handelt (allerdings mit 3 Stunden mehr pro Woche). Ist dies nicht rechtswidrig?
Danke
LG
Hallo Damien,
auch bei einem neuen Arbeitsvertrag darf unter Umständen noch einmal eine Probezeit veranlasst werden, insbesondere dann, wenn es sich um neue Aufgabengebiete handelt. Ob der neue Arbeitsvertrag in seiner Form rechtswidrig ist, kann Ihnen nur ein Anwalt sagen.
Das Team von arbeitsvertrag.org
Hallo,
Ich bin Fotograf.Und habe mit einer Fotoagentur einen mündlichen vertrag und Terminsetzung bis Ende März jeden 2 Samstag für Ihn zu Fotografieren ( für eine jeweilige Pauschale Summe ).Gestern Erhielt ich von der Fotoagentur ohne jegliche genannte Gründe das die Zusammenarbeit mit sofortiger Wirkung Beendet sei. Kann ich da auf Schadenersatz geltend machen ?
Weil an der Arbeit selbst kann es nicht liegen da ich jeweils bei den vorigen Terminen jeweils von den Kunden eine Positive Resonanz erhalten habe. Und mir die Genehmigung von den Kunden Persönlich und mündlich geholt habe die Bilder für meine Persönliche fotografische werbe zwecke aufstellen zu dürfen.(wie.z.B. Facebook, Homepage ) das war auch mit der Fotoagentur so abgesprochen worden das ich mir die Berechtigung einholen darf.
Mit freundlichen Grüßen
Hallo Martin,
in der Regel gelten auch bei mündlich geschlossenen Arbeitsverträgen gewisse Kündigungsfristen, an die sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer halten müssen. Problematisch ist hier nur, dass diese, nicht wie im schriftlichen Arbeitsvertrag, nachweislich festgehalten sind. Wenden Sie sich deshalb an einen Anwalt für Arbeitsrecht, um Ihre Rechte und Pflichten zu erfragen und ggf. einzufordern.
Das Team von arbeitsvertrag.org
Hallo zusammen,
eine Mitarbeiterin in meiner Arbeit war bis 31.08.2017 befristet eingestellt. Seit Mai 2017 war sie krank und sollte ab 1. September erneut für ein Jahr befristet eingestellt werden. Der Chef und alle bis auf die Arbeitnehmerin haben die Arbeitsvertragsänderung unterschrieben. Sie hat die Stelle ab September nicht angetreten und war bis vor zwei Wochen weiterhin krank geschrieben. Sie hat also seit Mai 2017 die Arbeit nicht mehr betreten oder aufgenommen. Nun möchte sie eine neue Stelle antreten, da sie wieder einigermaßen genesen ist, ihre alte Arbeit bei uns aber nicht mehr aufnehmen kann/möchte. Die Rechtsabteilung unserer Arbeit meint, da der Zeitraum des befristeten Arbeitsvertrages (ab dem 1. September ohne Unterschrift ihrerseits) begonnen hat, ist der befristete Vertrag automatisch in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis übergegangen. Damit sie die neue Stelle antreten kann möchte die Rechtsabteilung, dass sie einen Aufhebungsvertrag unterzeichnet, da sie sich nach deren Meinung in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis befindet. Die Arbeitnehmerin findet, dass sie zum 31.08.17 ausgeschieden ist, da sie die Arbeitsvertragsänderung nie unterschrieben hat. Wer hat jetzt Recht?
Hallo Regina,
in manchen Fällen kann es sein, dass ein Arbeitsverhältnis nach Ablauf der Befristung stillschweigend verlängert wird. Wie es in diesem speziellen Fall ist, kann nur ein Anwalt für Arbeitsrecht beurteilen, da wir keine Rechtsberatung anbieten dürfen.
Das Team von arbeitsvertrag.org
hallo
laut vertrag endet mein azubi vertrag aum 31.01 und habe auch für eine neue stelle eine zusage bekommen und wollte diese zum 01.02 antrehten aber mein jetzige chef beruht sich darauf das ich ihm bis zu dem 31.03 zugesagt hätte zu bleiben ich habe aber im dezember mal gesagt das ich vorrausichtlich dahin bleibe und habe auch kein gehalt vereinbart ist der mündlichevertrag gültig
Hallo Peter,
das Problem bei mündlichen Arbeitsverträgen ist, dass die darin getroffenen Vereinbarung nur schwer nachzuweisen sind. Auch ist unter Umständen nicht unbedingt gegeben, dass ein mündlicher Arbeitsvertrag zustande gekommen ist. Wenden Sie sich deshalb unbedingt an einen Anwalt für Arbeitsrecht.
Das Team von arbeitsvertrag.org
Guten Morgen
Ich habe fragen zwecks Geringfügige Beschäftigung.
Ich war in einem Unternehmen von 2016 bis 2017 auf 30 Std flexibel beschäftigt. Ich kündigte jedoch meine Anstellung in diesem Unternehmen und habe bereits einen neuen Arbeitgeber seid ende 2017 .meine dennoch 30 Std stelle flexibel wollte mich jedoch nicht ganz gehen lassen und wir einigten uns auf eine Weiterbeschäftigung auf Geringfügiger Basis. Das Problem jedoch ist..Das ich einen Befristeten Arbeitsvertrag erhalten habe..Jedoch mündlich eine unbefristete Anstellung in dieser Firma besetzen würde. Ich habe jedoch keine Vertragsveröndertung erhalten und dies bei diesem Arbeitgeber auch angefragt was den nun mit der Veränderung des Arbeitsverhältnis befristet auf unbefristet als veränderungsvertrag in schriftlicher Form wäre da mein noch vorhandener Vertrag derzeit immer noch befristet besteht und ausläuft. Wiederholt wurde mir mündlich ein unbefristeter Vertagt angegeben und man kümmere sich um die schriftliche Veränderung. Ich bekam dann eine Veränderung jedoch nur das sich meine Std Anzahl sich veränderten aber nichts in dem die Weiterführung vereinbart steht. Diesbezüglich erfragt ich erneut wieder war der Unbefristete Vertrag mündlich bestätigt aber man möchte mich jedoch wieder in diesem Unternehmen 30 Std haben. Ich bin jedoch festangestellt in einer anderen Firma die ich gar nicht aufgenen möchte sondern weiterhin in dem anderen Unternehmen die Geringfügige Beschäftigung weiter aufrecht erhalten neben meiner Festansrellung. Mein geringfügiger Vertrag lief aber am 13.3 offiziell aus jedoch habe ich weiterhin geringfügig meine Dienste in dem Unternehmen neben meiner Festansrellung ausgeführt.Das Problem ich habe nur trotzalledem die Mündliche Weiterführung und die schriftliche änderung noch nicht erhalten. Das Problem jetzt ist das mein geringfügiger Arbeitgeber folglich nach einem Persönlichen Gespräch mir erneut 30 Std einstellen wollte und mich demnach wortlich so beeinflusst hat das ab 15.5.2018 eine 30 Std mündlich angesprochen wurde in dem ich erst mündlich kleine gab jedoch meine Bejahung Mündlich widerrufen hatte. Ich habe ja einen Arbeitgeber in dem ich bereits unbefristet eingestellt bin ..Und habe auch nicht gekündigt . Mein geringfügiger Arbeitgeber jedoch machte ohne mein Wissen eine Vertragsänderung. .Das ich jetzt bereits 30 Std eingestellt wäre und eine Vertragsänderung vorgenommen wurde von dem ich nichts wusste. Nun habe ich offiziell 2 Arbeitgeber in dem ich einen 30 Std Arbeitsverhältnis hätte. .Jedoch davon gar nichts wusste das eine Vetragsänderung vorgenommen wurde und mir nun angeblich auch anteilig Lohn gezahlt wurde. Ich habe bei dem wo ich geringfügig eingestellt bin gesagt das stimme nicht..Da ich in einem Festen Arbeitsverhältnis bereits stehe..und ich keinen Vertagung unterschrieben hätte..Jedoch man sich auf meinen Geringfügigen Vertag beruft und ohne unterschrieft veränderte. Wie gesagt mein Geringfügiger Vertag wäre am 13.3 offiziell schriftlich ausgelaufen jedoch durch den Mündlichen Vertag unbefristet meine geringfügige Beschäftigung weiter lief ohne das es Probleme darin vorgab .nun aber mein Vertrag Geringfügig einfach auf 30 Std angeblich verändert wurde. Ich habe jedoch wie gesagt einen Festen Arbeitgeber den ich nicht gekündigt habe und auch nicht kündigen werde. Bei dem Geringfügigen Arbeitgeber jedoch eine Vertragsänderung besprochen wurde zum 15.5.2018 und nicht März 2018 .dies wurde mir Telefonisch jedoch gestern 4.4.2018 mitgeteilt das ich angeblich von geringfügig auf 30 Std vertraglich geändert wurde..Von dem ich keinerlei Zustimmung gegeben hatte. Was mUSS ich nun tun. Wie soll ich mich verhalten? Eine Vertagliche Veränderung für Mai 2018 angegeben war die ich aber Mündlich widersprochen habe in dem ich gesagt hatte das ich doch nicht wieder in dieser Firma fest Vertag ich angestellt werden möchte sondern meinen derzeitigen Arbeitgeber behalten will. Ohne meine Einwilligung wurde der Vertag geändert und man beruft sich auf meinen Geringfügen Vertag der offiziell am 13.3.2018 ausgelaufen wäre aber durch die Mündliche Unbefristete zusagte weiter ausgeführt wurde. Können sie mir da weiterhelfen bitte. Mein derzeitiges Arbeitsverhältnis bei meinem Anderen Arbeitgeber möchte ich nicht kündigen und bei dem Geringfügigen sollte nur schriftlich die Unbefristete Arbeit vorgenommen werden und nun haben die einfach aus dem Geringfügigen Vertag einen 30 Std Vertag gemaChr ohne das ich diesen zustimmte. Wie muss ich mich nun verhalten. Was kann ich tun.
Bitte um dringende Hilfe.
Glg.Jenny
Hallo Jenny,
wir sind leider nicht befugt, eine kostenlose Rechtsberatung zu geben. Bitte wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen an einen Anwalt für Arbeitsrecht.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
hallo ich habe zum 1.2.2018 angefangen zu arbeiten. Seitdem habe ich sowohl die Abteilungsleiter aufgefordert mir endlich meinen Vertrag zuzusenden,als auch bei der Firma selbst sehr oft angerufen.
Ich arbeite nun über 2 Monate und langsam platzt mir die Geduld. Ich ziehe zum 1.5 um und das Jobcenter finanziert mir einen PKW damit ich weiterhin zur Arbeit komme. Allerdings nur mit Vorlage des Arbeitsvertrages!
(Umzug ist notwendig, da unser Wohnkomplex abgerissen wird).
All dies habe ich ebenfalls mitgeteilt um deutlich zu machen wie dringend ich den Vertrag benötige!
Die Frist von einem Monat hat der Arbeitgeber ja deutlich überschritten.
Was soll ich tun??
Hallo michaela,
wir sind nicht befugt, kostenlos eine Rechtsberatung zu geben. Sie können sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht wenden, der Ihnen hinsichtlich notwendiger rechtlicher Schritte kompetent weiterhelfen kann.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Hallo
Ich habe eine Frage, gilt auch der mündliche Vertrag für 450€ Basis Jobs? Und ich habe meinen Arbeitgeber jetzt schon mehrfach drauf hingewiesen, das ich lieber einen schriftlichen Arbeitsvertrag möchte, da ich weder weiß, ob befristet, Urlaub und wie lange die Kündigungsfrist ist. Ist mit mir nicht mündlich vereinbart worden.
Danke im voraus
Hallo Andreas,
ein mündlicher Arbeitsvertrag ist bei jedem Arbeitsverhältnis, das heißt, auch bei einem Minijob, möglich. Sollten keine Vereinbarung bezüglich Urlaub und Arbeitszeit etc. getroffen worden sein, gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Sollten der Arbeitgeber doch mündlich entsprechende Vereinbarungen treffen, sind diese oft schwer nachweisbar und sollten deshalb idealerweise durch Zeugen belegt werden können.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Hallo Andreas W.,
ja, generell ist ein mündlicher Vertrag gültig.
Dennoch ist der Arbeitgeber verpflichtet, auf Wunsch des Arbeitnehmers die wesentlichen Inhalte des Vertrages schriftlich festzusetzen und herauszugeben. Dies legt das Nachweisgesetz (NachwG) fest.
Darüber hinaus ist für die Wirksamkeit der Befristung eines Arbeitsvertrages generell die schriftliche Form erforderlich. So ist es im Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge (TzBfG) im dritten Abschnitt, Paragraf 14 Absatz 4 „Zulässigkeit der Befristung“ festgehalten.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Hallo,
ich habe ein Anliegen und hoffe Sie können mir dabei helfen. Ich bin ein leitender Angestellter und bekomme neben meinem Gehalt ein Geschäftswagen. Leider steht der Geschäftswagen nicht in meinem Arbeitsvertrag, aber durch 1% Regelung in meinen Gehaltsnachweise ist es ersichtlich. Kann mein Arbeitgeber mir das Auto wegnehmen, wobei ich bei der Firma noch beschäftigt bin?
Für Ihre Hilfe bedanke ich mich sehr im Voraus und verbleibe
Mit freundlichen Grüßen
Alfons T.
Hallo Alfons T.,
da der Dienstwagen nicht im Vertrag aufgeführt ist und nur aus dem Gehaltsnachweis ersichtlich wird, kann es schwierig werden, den Anspruch darauf zu beweisen, wenn der Arbeitgeber Ihnen den Dienstwagen nun versagt.
Im Zweifelsfall sollten Sie sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht wenden, der Sie in Ihrem Anliegen kompetent vertreten kann.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Hallo,
Ich habe folgendes Problem. Ich habe von Firma 1 eine Ausbildungszusage bekommen und habe diese telefonisch angenommen. Daraufhin kam von firma 1 eine email bezüglich der zusage und dass sie den Ausbildungsvertrag mir zuschicken werden. Ich habe den Vertrag von Firma 1 bekommen aber habe ihn noch nicht unterschrieben. Ich habe von Firma 2 eine zusage bekommen. Ich würde gerne auch bei Firma 2 anfangen.
Wie läuft das jetzt mit Firma 1 ab kann ich einfach kündigen? Muss die Kündigung schriftlich geschehen. Oder brauche ich gar nichts machen aber dem Arbeitgeber bescheid sagen dass ich nicht zur Ausbildung antreten werde. Ich möchte nicht einem anderen den Ausbildungsplatz wegnehmen.
Mit freundlichen Grüßen
Gigi31
Hallo Gigi31,
da Sie den Arbeitsvertrag noch nicht unterschrieben haben, sollte eine einfache Absage ausreichen, ohne dass Sie rechtliche Konsequenzen fürchten müssen. Anders sieht es aus, wenn Sie beide unter Zeugen bestätigt haben, dass das Arbeitsverhältnis bereits beschlossen wurde (und nicht nur die Absicht dazu).
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Guten Tag,
ich habe per Telefon eine Zusage und das Angebot bekommen, und habe per Email geantwortet, dort aber an keiner Stelle explizit zugesagt. Ich habe lediglich geantwortet, dass ich mich auf die neuen Aufgaben freue, die mich erwarten. Dies vor dem Hintergrund, dass ich vermute, im Arbeitsvertrag etwas andere Konditionen zu lesen als am Telefon besprochen wurden.
Nun meine Frage(n): Ist meine Formulierung als explizite Willenserklärung zu verstehen? (was nicht so beabsichtigt war)? Und falls ja – gilt der eventuell mündlich geschlossene Vertrag überhaupt noch, wenn ich mich auf abweichende Konditionen berufe?
Vielen Dank für Ihre Hilfe!
Kasimir
Hallo Kasimir,
haben Sie nicht vor Zeugenaussagen explizit zugesagt, dürfte der mündliche Vertrag noch nicht wirksam sein. Sollte es zum Ernstfall kommen, können Sie sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht wenden.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Hallo,
ich hatte ein Interview, was wirklich unangenehm gelaufen ist. Der Arbeitgeber hat mich ständig provoziert, und unangenehme Fragen gestellt (warum bin ich nach Deutschland gekommen, wann möchte ich heiraten, Kinderwunsch, rauche ich usw.). Ich wollte die Möglichkeit absagen, aber der Arbeitgeber hat mir dann gesagt, dass er mich direkt provoziert hat, um zu sehen, wie ich mich in solcher Situation verhalte. Wir haben darüber gesprochen, dass ich als Vertretung einer Frau – die schwanger ist – arbeiten könnte. Ich war so schockiert, dass ich gar nicht über Befristung fragte und mir war klar, dass ich in Vollzeit arbeiten werde, obwohl es nicht laut ausgesagt wurde. Ich habe mündlich zugesagt, obwohl die Bedienungen nicht völlig geklärt habe.
Jetzt bekomme ich einen Vertrag mit Befristung und Teilzeit. Kann ich von dem Vertrag zurücktreten oder den Arbeitgeber bitten um den Vertrag auf Vollzeit zu ändern?
Hallo Stoohorn,
ein befristeter Arbeitsvertrag bedarf generell gemäß Paragraf 14 im Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge (TzBfG) der Schriftform.
Sollte ihr Arbeitgeber trotzdem darauf bestehen, dass das Arbeitsverhältnis aufgrund der mündlichen Absprache Bestand hat (in der Regel würde bei solch einem Fall nämlich der Arbeitsvertrag an sich Bestand haben, nicht aber die Befristung – er müsste Sie demnach unbefristet einstellen, was offenbar nicht in seinem Interesse ist), dann sollten Sie sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht wenden, der Ihnen helfen, kann Ihre Rechte durchzusetzen.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Hallo, eine Frage.
Mein Arbeitgeber hat mir mündlich eine Arbeitsstelle zum gewissen Stundenlohn und Bedienung angeboten.
Bei schriftlichem Vertrag aber waren die vorher abgesprochenen Leistungen für die neue Arbeitsstelle um 30% geringer als vereinbart.
Ich habe es nach direktem Gespräch abgelehnt.
Im Gegenzug hat mein Arbeitgeber mich fristlos gekündigt und sagte, dass ich diese Arbeitsstelle nicht ablehnen dürfte, egal aus welchem Grund.
Kann mir da einer bitte helfen?
Peter
Hallo Peter,
bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir keine Rechtsberatung anbieten und Ihnen deshalb keine rechtlichen Schritte empfehlen dürfen.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Hallo
ich habe da folgendes Problem:
ich wurde zum 31.05. gekündigt, 1Woche vor Kündigung kam der Lieferant meines alten Arbeitgebers zu mir und bot mir eine Übernahme ab dem 01.06. an die ich dann auch zusagte
Am 05.06. kam es bei dem neuen Arbeitgeber zu einem Gespräch in Begleitung seines Anwaltes wo die Rahmenvereinbarung statt fand (Gehalt etc)
Ich muss hinzufügen, das ich bis dato nur zweimal im Laufe des Junis für dieses Unternehmen in folge eines Abrufes gearbeitet hatte. Ich habe keinerlei Unterlagen bekommen, ich sitze zuhause und warte das was passiert da der Arbeitgeber in keinster weise in Kontakt mit mir tritt
Ich möchte gerne eine andere Stelle die mir angeboten wurde antreten, jedoch bin ich mir nicht sicher wie ich da jetzt aus dieser Nummer rauskomme. Muss ich jetzt Kündigen? Eine Anmeldung bei der Versicherung meiner Person scheint bereits erfolgt zu sein
Danke
Hallo Andy,
zunächst sollten Sie noch einmal bei dem ersten Arbeitgeber nachfragen, ob und wann der neue Job beginnt. Sollten Sie im mündlichen Gespräch vor Zeugen (vor dem Anwalt) den neuen Job eindeutig zugesagt haben, dann ist das Arbeitsverhältnis womöglich bereits gültig. Sie sind auf der sicheren Seite, wenn Sie eine schriftliche Kündigung einreichen, sollten Sie mit dem ersten Arbeitgeber keine andere Absprache finden können.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Hallo. Ich habe einen neuen Job angetreten. Beim Vorstellungsgespräch teilte man mir mit, dass der Firmensitz im August woanders ist (gleicher Ort). Mir wurde dort ein Parkplatz zugesagt. Es war keine Rede davon, dass ich diesen bezahlen muss. Nun ist es aber so, dass die Parkplätze kostenpflichtig sind und jeder Mitarbeiter dann entscheiden kann, ob er für einen Parkplatz bezahlen möchte. Ich bin auf einen Parkplatz angewiesen, da ich wegen der weiten Anfahrt nicht mit öffntlichen Verkehrsmitteln fahren kann und rund um die neuen Büroräume absolut keine freien Parkmöglichkeiten zur Verfügung stehen. Für mich war die Aussicht auf einen Parkplatz mit ausschlaggebend, dass ich die Stelle angenommen habe. Der Chef hätte mich doch darauf hinweisen müssen, dass ich zwar einen Parkplatz bekommen kann, aber dieser kostenpflichtig ist, oder? Was kann ich denn jetzt machen?
Hallo Alina,
Sie können zunächst das Gespräch mit Ihrem Arbeitgeber suchen und sehen, ob Sie möglicherweise gemeinsam eine Lösung finden. Sollte dies nicht erfolgreich sein, können Sie sich überlegen, ob Sie sich Rat bei einem Anwalt einholen, der Ihre Anliegen individuell prüfen kann. Generell ist der Arbeitgeber aber nicht verpflichtet, den Mitarbeitern einen kostenlosen Parkplatz zur Verfügung zu stellen.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Hallo.
Nach einem Gespräche vor anderthalb Monaten habe ich im Service gearbeitet, der Vertrag wurde noch nicht unterschrieben, den ersten Lohn erhielt ich aber bereits. Zudem hatte ich einer anderen Einrichtung eine Probeschicht. Auch sie wollen mich einstellen und ein Vertrag liegt zur Unterschrift bereit. Beide Stellen sagten mir zu und ich wollte dort arbeiten. Nun bekam ich aber eine neue Möglichkeit in einer Einrichtung im sozialen Bereich, eine Arbeit, die mir wichtiger ist und ich habe den Vertrag gleich unterschrieben. Muss ich meine damaligen mündlichen Zusagen dem neuen Arbeitgeber mitteilen? Die Arbeitszeit ist nicht mehr mit den anderen (zumindest des einen) Jobs vereinbar. Muss ich auch ohne einen Vertrag der anderen Jobs unterschrieben zu haben, eine Kündigung einreichen? Speziell bei der Stelle, bei der ich bisher nur eine Probeschicht hatte.
Vielen Dank
Hallo Wolke,
ein Arbeitsvertrag muss nicht immer schriftlich erfolgen – auch mündlich kann dieser zustande kommen. Wenn Sie bereits seit eineinhalb Monaten in diesem Job arbeiten und sogar einen Lohn dafür erhalten haben, dann spricht das dafür, dass ein gültiges Arbeitsverhältnis besteht. Folglich sollte auch eine (schriftliche) Kündigung entsprechend der gesetzlichen Kündigungsfristen ausgehändigt werden.
Nach einer Probeschicht ist in der Regel noch kein Arbeitsverhältnis zustande gekommen und erfordert keine Kündigung – hier kann aber der Einzelfall entscheidend sein. Eine Rücksprache mit dem entsprechenden Arbeitgeber wäre förderlich. Im Zweifelsfall wenden Sie sich bitte an einen Anwalt für Arbeitsrecht, der Sie unterstützen kann, wenn Sie mit den anderen Parteien keine Einigung erzielen können.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Hallo ich habe ein mundlicher vertrag und meim Chef hat mir mein Lohnberechnung gegeben €1276 anstatt 1300 dann er hat auf mein konto nur 976 € einzahlen. Er hat gesagt, dass er 300 € fuer die miete. Kannt er das machen?
Hallo Francesca,
da wir mit den Details Ihrer Situation nicht vertraut sind, können wir keine Aussage dazu treffen. Bitte wenden Sie sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht, welcher Sie individuell beraten und sich ggf. für Ihre Rechte einsetzen kann.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Guten Tag,
ich arbeite seid 8 Jahren in einem kleinen Handwerksunternehmen. Ich habe keinen Arbeitsvertrag erhalten, oder unterschrieben. Die Firma fimierte 2015 von einem Einzelunternehmen zu einer GmbH&coKG. Meine Frage wäre wie lange ist die Kündigungsfrist wenn ich den Arbeitsplatz wechseln möchte.
Hallo, ich hatte mich anfangs letzter Woche auf eins Stelle als Servicekraft beworben, welche ich bei einem Gesraech am Samstag zugesagt bekommen habe!
Am Montag dem 15.10.18 habe ich dann meinen derzeitigen Arbeitsplatz mit der Fristt von 2 Wochen zum 01.11.18 gekuendigt!
Am Dienstagmorgen bekomme ich einen Anruf, das das Steuerbuero meines neuen Arbeitgeber es keine Gute Idee findet, noch jemanden einzustellen!
Sollte ich jetz bis zum 01.11.18 keinen neuen Arbeitsplatz finden, habe ich dann Recht auf Arbeitslosengeld, oder was muss ich ich in dieser situation erwarten?
Hallo Lepela,
bei einer Eigenkündigung kann das Arbeitsamt eine Sperre von bis zu drei Monaten verhängen. Dies sollten Sie mit Ihrem zuständigen Sachbearbeiter besprechen.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Hallo,
ich bin seit 5 Jahren in einem Gastronomiebetrieb als Minijober eingestellt. Nun versucht mich der Chef rauszuekeln, sodass die Kündigung von meiner Seite aus ausgesprochen wird. Mir wurde kein schriftlicher Vertrag vorgelegt und auch keine Niederschrift mit den wesentlichen Arbeitsbedingungen vorgelegt. Jedoch bin ich auf 250€ angemeldet und kriege auch jeden Monat eine Abrechnung, auf der dies vermerkt ist. Hätte ich das Recht auf eine Abfindung, falls ich entlassen werde und nicht kündige?
Hallo Thomson,
per Gesetz haben Sie kein Recht auf eine Abfindung. Dies kann sich jedoch aus anderen Situationen ergeben, bspw. wenn diese im Arbeitsvertrag oder im Tarifvertrag vorgesehen ist. Mehr erfahren Sie in unserem Artikel über die Abfindung.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Hallo,
ich bin zur Zeit sehr verunsichert.
Ich arbeite seit März 2012 als Minijobber auf 400 / 450 EUR Basis nebenbei. Es gibt keinen Arbeitsvertrag und alles läuft eigentlich in vernünftigen Bahnen.
Nun kommt die Firma plötzlich auf die Idee, dass alle Mitarbeiter einen Arbeitsvertrag unterschreiben sollen. Die in diesen Verträgen enthaltenen Klauseln scheinen nun zum Nachteil der Minijobber zu sein – ich möchte aber hier nicht näher darauf eingehen.
Meine eigentliche Frage ist, ob ich diesen Arbeitsvertrag überhaupt unterschreiben muss oder ob der mündliche Arbeitsvertrag von damals weiterhin bindend ist!?
Hallo Pengdaw,
grundsätzlich können Sie nicht gezwungen werden, etwas zu unterschreiben. Sie müssen aber damit rechnen, dass Sie evtl. eine Änderungskündigung vorgelegt bekommen, damit Sie schlussendlich doch den Vertrag unterschreiben, da das Arbeitsverhältnis andernfalls beendet wird. Sie sollten sich dann im besten Fall von einem Anwalt für Arbeitsrecht beraten lassen, da eine Änderungskündigung nicht immer erlaubt ist.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Hallo,
Ich habe am 01.01.2019 ein neues Arbeitsverhältnis angefangen. In den letzten Tagen habe ich festgestellt das mir dieses nicht gut tut und habe mir etwas Neues gesucht meine Kündigung habe ich am 19.01.2019 eingereicht Probezeit 14 Tage also bis 02.02.2019. Nun warte ich auf die Bestätigung das ich bei meinem neuen Arbeitgeber neu anfangen kann am 03.02.2019. Was mache ich denn wenn diese nicht pünktlich kommt also in den 14 Tagen Probezeit. Muss ich dann da noch weiter arbeiten?? Als Arbeitnehmer hat man ja auch Rechte. Ich habe auch von meinem “ noch Arbeitgeber “ keinen Arbeitsvertrag unterschrieben nur einen Personalbogen wo diese meinten er sei so lang als vorläufiger Arbeitsvertrag gültig. Muss ich denn den Arbeitsvertrag dort noch unterschreiben? Wenn ich das nicht mach hätte das Auswirkungen auf den einen Monat Lohn den Sie mir zahlen müssen?
Vielen Dank im voraus
Hallo Mauzl,
bitte beachten Sie, dass wir keine Rechtsberatung anbieten. Sie können sich zu Ihrem Fall jedoch von einem Anwalt beraten lassen.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Hallo Guten Tag,
Ich war nun bei einer firma über einen Personaldienstleister Tätig, dieser wollte mich jetzt zum 01.02.19 übernehmen, meinem Personaldienstleister wurde das auch so von der Firma wo ich für sie Tätig war zu ihnen kommunziert. Mein Personaldienstleister hat somit mit mir den Vertrag wo ich dort hatte zum 31.01.19 gekündigt. Ich habe nun am 01.02.19 ohne unterschriebenen Vertrag dort eingestempelt und meine Arbeit aufgenommen. Bis dato haben wir noch keinerlei konditionen besprochen wie befristung, gehalt , urlaubt etc. Somit wenn der Vertrag kommt und dort eine Befristung auftauchen sollte könnte ich doch wohl dann auf einen unbefristeten pochen oder? Daher ich ja mit dem Wissen ohne Mündlichen geschweige den Schriftlichen Vertrag die Arbeit aufgenommen hatte?
Bin ich da richtig in der Annahme?
Vielen Dank
Hallo Dominik S.,
bitte lassen Sie sich diesbezüglich ggf. von einem Anwalt beraten. Wir bieten keine Rechtsberatung an und dürfen daher auch nicht beurteilen, ob und auf welche Konditionen Sie sich berufen können.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Hallo,
ich habe im Januar 2mal in der Behindertenpflege gearbeitet. ich war allerdings eigentlich nur als Zusatzkraft eingeteilt und sollte mich um den Haushalt etc kümmern. Als ich dann aber schon in der zweiten Schicht mit dem Patienten, der auf ein Beatmungsgerät angewiesen ist, alleine gelassen wurde, entschied ich mich sofort zu kündigen. Den Vertrag hatte ich zu diesem Zeitpunkt noch nicht erhalten, ich hatte die Firma darauf angesprochen und man sagte mir, man kümmere sich darum…
Ich habe zwei Zeugen dafür, dass ich zwei Schichten gearbeitet habe, nämlich den Patienten und den anderen Pfleger. Außerdem habe ich ein Foto von der Stellenanzeige, die nach meiner Kündigung wieder eingestellt wurde auf dem die Höhe der Vergütung einzusehen ist.
Im Kündigungsschreiben habe ich auch an die Zahlung des Lohns hingewiesen, woraufhin ich eine Email bekam, dass der Lohn Ende des Monats(Februar) abgerechnet würde.
Bis heute habe ich aber kein Geld erhalten.
Was kann ich tun?
Vielen Dank,
Theresa
Hall Theresa,
in derartigen Fällen kann Ihnen ein Anwalt weiterhelfen. Wir hingegen bieten keine Rechtsberatung an.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Hallo,
Ich arbeitete 1 Jahr lang für ein Unternehmen als stellvertretender Objektleiter und dann als Objektleiter unter einem befristetem Vertrag , der einmal verlängert wurde. Als es um die weitere Verlängerung im Dezember 2018 ging, wurde mit dem Geschäftsführer des Unternehmens unter Zeugen ein neuer Vertrag vorerst mündlich vereinbart. Diese Vereinbarung enthielt einen unbefristeten Arbeitsvertrag mit 2 monatlicher Kündigungsfrist, eine Gehaltserhöhung , sowie einen Annexvertrag mit 200 Euro netto zusätzlich monatlich. Ich arbeitete unter dieser Vereinbarung 2 Monate lang und forderte die Geschäftsführung währenddessen mehrmals dazu auf, mir den Vertrag schriftlich auszuhändigen, um diesen zu unterzeichnen. Dem wurde nicht nachgekommen. Die erste Gehaltszahlung enthielt das vereinbarte Gehalt , jedoch ohne die vereinbarten 200 Euro. Als ich die Geschäftsführung darauf aufmerksam machte, hieß es, dass es vergessen wurde und nachträglich auf mein Bankkonto überwiesen würde, was aber nicht geschah. Ebenso erhielt ich nachwievor keinen schriftlichen Arbeitsvertrag. Daraufhin kündigte ich fristgerecht meinen mündlich abgeschlossenen Arbeitsvertrag mit 2 monatlicher Kündigungsfrist. Bis zu dem Zeitpunkt hatte ich noch 7 Tage Resturlaub. Nach dem Eingang meiner Kündigung wurde mir gegen der mündlichen Vereinbarung eine 2 wöchige Kündigungsfrist eingeräumt, zum Monatsende (Februar 2019) . Daraufhin wurde ich aufgefordert 3 Urlaubstage von meinem Resturlaub zu nehmen, da ich im Unternehmen nicht mehr gebraucht werde. Das Monatsgehalt wurde in der Regel zum 20. des folgemonats ausgezahlt, das letzte Gehalt erhielt ich allerdings erst zum Monatsende jedoch ohne den bezahlten Resturlaub und ohne ebenfalls wieder ohne die vereinbarten Annex 200 Euro. Seit Oktober 2018 erhielt ich keine Gehalslisten, aus denen hervorgeht, wieviel Arbeitsstunden geleistet wurden und wie sich das Gehalt zusammensetzt. und auch meiner Bitte um die jährliche Abrechnung wurde nicht nachgekommen. Jegliche Kontaktaufnahme mit dem Unternehmen ist mittlerweile unmöglich. Meine Anrufe und E-Mails werden ignoriert. Immer wurden Zusicherung gemacht und dann passierte nichts. Was tun? Soll ich eine Klage einreichen? Denn meines Erachtens nach handelt es sich hierbei ganz klar um einen Vertragsbruch.
Vielen Dank und beste Grüße Dusan
Hallo Dusan,
in derartigen Fällen ist es ratsam, sich umfassend von einem Anwalt beraten zu lassen. Dieser kann Ihnen die rechtlichen Möglichkeiten aufzeigen und die Erfolgsaussichten einer Klage einschätzen. Wir hingegen dürfen dies nicht, da wir keine Rechtsberatung anbieten.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Hallo,
ich habe gerade ein großes Problem. ich habe ein mündliche zusage bekommen während meine letztes Vorstellungsgespräch. Paar Tage später habe ich ein Angebot bekommen (Arbeitsvertrag) wie vereinbart und ich sollte mich dann für Fragen zurückmelden. Das habe ich die Tage gemacht und esging nur um einen Punkt von dem Arbeitsvertrag. Der Arbeitsgeber meinte es wäre kein Problem den Arbeitsvertrag zu modifizieren und dass ich ein neue die Tage kriegen werde.
Heute habe ich plötzlich ein Absage per Email gekriegt für meine Bewerbung.
Ich bin gerade echt verwirrt und weiiß nicht ob das normal oder ob es ein fehler ist.
Können Sie mir bitte Helfen?
Hallo Jonas O.,
in der Regel ist auch eine mündliche Zusage rechtlich bindend. Wir empfehlen Ihnen, sich an einen Anwalt zu wenden.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Guten tag . Ich habe in einem Spieloteck gearbeitet 3 Monate. Ich war dort ohne schriftliche vertag angestellt. Also mündlich war mir erklärt das ich arbeite im proberzeit . Nach dem 3 Monate ich bekkomen schwanger und kann nicht mehr dahin arbeiten , weil dort geraucht ist und das ist gefährlich für meine Gesundheit. Nach dem wrste Besuch Frauen arzt habe ich meine arbeistgiber informieren. Und alle Dokumenten meines schwangerschaft angegeben . Auch und BV fir 10 Tage welche habe ich von Arzt bekkom. Sie hat auch mündlich mich BV ab sofort gegegbn und auch gesagt das ich war nur 6 Monate angestellt. Das ist falsch. Das wusste ich auch nicht . Wie ist das möglich befristet Arbeitsvertrag ohne schriftliche vertag gültig zu sein? Was soll ich zu tun ?
Hallo Maria,
es ist richtig, damit die Befristung eines Vertrags Bestand hat, muss er schriftlich verfasst sein. Sie sollten sich daher an einen Anwalt für Arbeitsrecht wenden, damit dieser den Fall für Sie untersuchen und sich für Sie einsetzen kann.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Hallo,
folgendes Problem. Vor einem Jahr habe ich bei meinem jetzigen Arbeitgeber einen unbefristeten Vertrag unterschrieben. Zuvor war der Vertrag auf ein Jahr befristet.
Die Unterschrift zum unbefristeten Vertag habe ich nur aufgrund der mündlichen Zusage von der Geschäftsführung gesetzt, dass ich genau nach einem Jahr das Gehalt Summe x bekomme. Unter der Voraussetzung dass die Gehaltserhöhung für das Unternehmen wirtschaftlich tragbar ist.
Als Zeuge hierfür, war mein Teamleiter als Zeuge dabei.
Nun ein Jahr später, drückt sich die Geschäftsführung um die versprochene Erhöhung. Zwischenzeitlich gab es auch die Gefahr einer Insolvenz, die jedoch mit einer erfolgreichen Finanzierungsrunde abgewendet worden ist. Nach eigener Aussage steht das Unternehmen mit dieser Finanzierungsrunde für mind. 1,5-2 Jahren auf festem Sockel und es sollen für verschiedene Abteilungen (unsere nicht) wieder Leute eingestellt werden.
Für mich stellt sich jetzt die Frage: Wie die Chancen aussehen würden, die mündliche Vereinbarung notfalls vor Gericht durchzusetzen; (Mein Teamleiter würde als Zeuge aussagen) im Hinblick auf die Ergänzung „für das Unternehmen wirtschaftlich tragbar“.
Besten Dank und Grüße
Hallo Hans,
bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir dies weder beurteilen können noch dürfen. Holen Sie sich für eine solche Einschätzung bitte den Rat eines Anwalts für Arbeitsrecht ein.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Hallo
Ich arbeite nach Master Abschluss in Teilzeit an einer deutschen Universität, und muss unter anderem Lehrveranstaltungen (Seminare, Tutorien) abhalten. (als wissenschaftliche Hilfskraft)
Diese Lehrveranstaltungen sind auch im Vorlesungsverzeichnis aufgeführt.
Die Lehrverpflichtung und der Arbeitsvertrag gilt immer nur befristet für die Vorlesungszeit. Leider hat es die Personalverwaltung der Universität bislang immer nicht geschafft, die jeweiligen Arbeitsverträge rechtzeitig auszufertigen. Immer wieder fehlen angeblich Unterlagen (z.B. das Masterzeugnis muss jedes Semester wieder als beglaubigte Kopie von Neuem zu den Akten), eine aktuelle Erklärung zum Datenschutz oder zur Verfassungstreue liegt nicht vor (obwohl die von den vorangegangenen Verträgen in den Personalakten sein müsste), oder wird nicht mehr gefunden (auf dem Postweg zwischen den Abteilungen verschwunden??) oder ein Formular wurde falsch ausgefüllt.. Bis der befristete Arbeitsvertrag vorliegt, und Sozialbeiträge abgeführt werden und der Arbeitslohn überwiesen wird, vergehen oft Monate. Während dieser Zeit erbringe ich natürlich meine Arbeitsleistung, wie sie mündlich mit dem Lehrstuhlinhaber vereinbart wurde. Natürlich muss ich mich während der Zeit ohne schriftlichen Arbeitsvertrag freiwillig gesetzlich mit Mindestbeitrag versichern.
Wie ist dieser Zustand rechtlich zu beurteilen. Ist der mündliche vereinbarte, befristete Arbeitsvertrag auch für die Personalverwaltung bindend? Oder ist im öffentlichen Dienst an der Uni eine Zusage eines Lehrstuhlinhabers nicht gültig, weil dieser nicht personalverantwortlich ist? Ist die Vorlage eines Arbeitsvertrags zur Unterschrift durch die Personalabteilung nicht auch eine Willensbekundung und eine Einverständniserklärung des Arbeitgebers zur mündlichen Vereinbarung, auch wenn aus formalen Gründen der Arbeitsvertrag erst rückwirkend in Kraft gesetzt wird? Durch die Annahme der Arbeitsleistung (dokumentiert auch durch das Vorlesungsverzeichnis) habe ich ja auch einen Beweis dafür, dass ein Arbeitsvertrag abgeschlossen wurde.
Eine zeitliche Befristung eines Arbeitsvertrags ist ja eigentlich nur in Schriftform möglich. Durch die Annahme der Arbeitsleistung durch den Arbeitgeber (hier Universität) wurde ja der mündliche Arbeitsvertrag bestätigt. Bestünde rein formalrechtlich eventuell sogar ein Anspruch auf eine unbefristete Stelle, wenn der Arbeitgeber seiner Pflicht zur Erstellung eines schriftlichen Arbeitsvertrags nicht nachkommt?
Die Gewährung eines befristeten Arbeitsvertrags als wissenschaftliche Hilfskraft wird bekanntlich an den Unis als eine Art finanzielle Unterstützung und Hilfe/Förderung (Auszeichnung für besonders gute Leistungen) für die Zeit angesehen, in der eine Dissertationsarbeit anfertigt.
Johann
Hallo Johann M.,
theoretisch wäre der mündliche Arbeitsvertrag gültig und die Befristung dadurch ungültig. Wie das aber in Ihrem speziellen Fall wirklich gehandhabt wird, können wir von hier aus nicht beurteilen, wir dürfen es auch gar nicht. Wir raten Ihnen, sich in dem Fall von einem Anwalt für Arbeitsrecht beraten zu lassen, der sich mit den Details Ihrer Situation genauestens auseinandersetzen und Ihnen einen fundierten Rat geben kann.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Hallo liebes Team von Arbeitsvertrag.org
Ich arbeite nun seit drei Monaten in der neuen Stelle, mein Arbeitsvertrag wurde mir bis heute nicht ausgehändigt, ich fragte oft nacht, wurde des öfteren vertröstet.
Welche Probezeit gilt?
Zu dem wurden mir aus meinem Arbeitsspind in der Mitarbeiter Umkleide, welche nie abgeschlossen ist, zwei persönliche Kochjacken gestohlen, dies wissen die Arbeitgeber, leider passiert nichts.
Alle Spinde sind nicht verschlossen. Wie gehe ich hier vor?
Ich möchte gerne kündigen, die zwei Wochen Kündigungsfrist: ist es egal an welchem Tag/ Datum die Kündigung ausgehändigt wird?
Vielen dank vorab
L.
Hallo,
ich habe 4 Wochen als Aushilfe gearbeitet und wurde bei der MinijobZentrale als befristet beschäftigt gemeldet (Monatslohn>>450,-).
Der Arbeitgeber hat zwar Lohn überwiesen, jedoch m. E. weniger als vorher abgesprochen.
Weder Meldebescheinugung noch Entgeltabrechnung habe ich erhalten. Ich gehe davon aus, dass der AG mit 25% pauschal Lohn besteuert hat und sonst halt die Umlagen entrichtet hat.
Kann ich den AG verpflichten, mir die Unterlagen, z. B. Meldung, Entgeltabrechnungen auszuhändigen, obwohl es sich nur um eine 4 wöchige befristete Beschäftigung handelt?
Vielen Dank im voraus
Gerry
Hi I bin schon in eine Hotel 2 Jahre als Küchehilfe angestellt und unbefristet. Wann meine urlaubstage erhöhten werden? Und 2 die Überstunden war mündliche ausgesprochen das ich als Freizeit machen kann aber nimman anrechnen die bis jetzt. Nur ich. Was kann ich tun?
Hallo
Ich hatte eine mündliche arbeitszusage vom 10.12.2019-ende April 2020 in Österreich. Nun hat mir der Chef eine Woche vor Abfahrt in einem Satz per Mail abgesagt nachdem er mich vorher mehrfach nach Verbindlichkeit gefragt hat. Ich habe schon meine Bahnfahrt für 100 Euro gebucht, ein anderes jobangebot abgesagt und mich seit Monaten drauf vorbereitet Steht mir
Schadensersatz o.ä. Zu?
LG Linus
Hallo,
ich habe im Dezember & Januar 2 Tage in einem Betrieb Probe gearbeitet. Nur um mal festzuhalten: beim Probearbeiten war ich immer alleine.
Mitte Januar hat mir der Geschäftsführer dann zugesagt & mit mir mein Gehalt besprochen.
Jetzt hat er mir endlich den Vertrag zugeschickt in dem aber Sachen drin stehen von denen ich gar nichts wusste & die er auch nicht erwähnt hat.
Ich möchte den Vertrag nicht unterschreiben, weil ich ein ungutes Gefühl hab.
Wie kann ich da jetzt raus kommen?
Guten Tag!
Ich bin Arbeitgeber.
Es hat sich ein Herr bei mir vorgestellt als Friseur.
Wir haben uns einige Male getroffen und wir sind uns einig geworden,zusammen zu arbeiten.
Am 3.9.2019 fing der neue Angestellte an. Leider kam es am zweiten Tag zu einem Disput und am dritten Tag in der Früh kam er und packte sein Werkzeug und ging.
Ich forderte ihn sofort telefonisch auf,zurückzukommen,da er dan diesem Tag reichlich Termine hatte….
Mir fehlten zu diesem Zeitpunkt noch einige Daten,wie Sv Nummer usw. Der Vertrag lag im Geschäft und noch nicht unterschrieben.
Ich wollte es mit ihm gemeinsam nochmal durchgehen,dazu kam es aber nicht mehr….
Er reagierte nicht. Erst am nächsten Tag schrieb er:
Ich habe Mittagessen und musste mich dann hinlegen…
Da meine Enttäuschung groß war und das Vertrauen dahin,schrieb ich ihm die Kündigung,mit der Aufforderung seine Arbeit wieder aufzunehmen bis zum 29.09.2020.
Es kam keine Reaktion, kein Attest ,gar nichts….
Jetzt fordert er ein ganzes Monatsgehalt plus zwei Tage Urlaub.
Ich habe jetzt über Monate ,letzte Woche von der Agentur für Arbeit erst seine SV Nummer bekommen.
Mein Steuerberater machte alles fertig und es wurden nur zwei Tage berechnet wo er für mein Unternehmen gearbeitet hat.
Jetzt macht er mir Druck.
Hat über Google mein Unternehmen schlecht bewertet und seinen (nachweislich) Freundeskreis dazu angestiftet ..
Das hatte zufolge,dass ich von 4,7 Sternen auf 3,4 Sterne gerutscht bin.
Das hat für so ein kleines Unternehmen schlimme Folgen….
Über eine Auskunft wäre ich sehr dankbar!
Hallo ich habe einen Arbeitsvertrag in dem auch steht das der Arbeitgeber die Zeiten festlegen darf. Ich habe Monate lang immer von 8 bis 16 Uhr gearbeitet. Habe nachgefragt ob ich mir ein minni Job holen darf, wurde mündlich bejat. Ich habe auch schnell einen gefunden der von 17.30 Uhr bis 19.30uhr geht. Durch die Corona Kriese hat mein Chef die Arbeitszeiten geändert so das ich nun auch bis 19 Uhr arbeiten muss. Somit kann ich mein nebenjob kikken. Darf das mein Chef von arbeitstelle 1 machen?
Liebe grüße
Hallo,
Ich habe vor ca. einem Monat eine mündliche Zusage für ein Arbeitsverhältnis im Gastronomiebereich als Werkstudent bekommen. Dabei haben wir gemeinsam das Gehalt ausgerechnet und sind auf 780 Euro im Monat gekommen (3x die Woche, 5h am Tag à 13Euro/h), damit es mit dem Werkstudentenvertrag passt. Dann wurde wurde ich direkt für die nächste Woche zum Arbeiten eingeteilt. Dort habe ich dann 3 Tage gearbeitet und direkt feste Tätigkeiten bekommen. Abgesprochen war, dass der Vertragsabschluss so schnell wie möglich in schriftlicher Form nachgeholt wird. Nach diesen 3 Tagen meinte der Chef plötzlich, dass er mich doch nicht einstellen wolle. Nun möchte er mich für diese 3 Tage noch entlohnen, obwohl er dies zugesichert hat. Was kann ich tun?
Hallo, ich habe von meinen Chef die Zusage bekommen nach der Ausbildung im. Betrieb zu bleiben, ich möchte gerne studieren und wir haben ausgemacht das ich 6 Monate bleiben, auch mündlich und mit Handschlag abgemacht, Vertrag sollte noch geschrieben werden.
Kurzfristig habe ich erfahren (bevor ich den Vertrag unterschrieben habe) dass das Studium später anfängt und habe mein korrigierten Vertrag mit Anfrage auf 12 Monate zurück geschickt. Jetzt habe ich ein Brief bekommen wo die den Angebot zurück nehmen. Ist es rechtens???
Vielleicht kann jemand mir helfen. Ich habe mich nicht weiter beworben weil ich schon ein Ja hatte. Un wie gesagt sogar den Vertrag zuhause 🙁
Hallo, nach zwei erfolgreichen Vorstellungsgesprächen und erfolgter, vom Chef abgesegneter Einarbeitung an zwei Tagen wurde mir schriftlich mitgeteilt, dass ich einen Arbeitsvertrag erhalte. Außerdem wurde schriftlich die Eingruppierung in die Gehaltsstufe festgehalten. Ich habe dem Arbeitsvertrag wie auch dem Gehalt zugestimmt. Nun wird zurückgerudert. Ich werde nicht eingestellt. Darf das sein? Meiner Meinung nach wurde ein verbindlicher, beidseitiger Vertrag geschlossen, d.h., die Firma muss mich einstellen. Ist das richtig?
Hallo, ich arbeite seit Monaten bei einer Firma als Werkstudent, wo ich mit meinem Arbeitgeber einen mündlichen Vertrag geschlossen habe. Wie sieht eine Kündigung aus, wenn alles wie schon erwähnt, mündlich vereinbart wurde? Kann ich auch einfach sagen, ich komme nicht mehr und das war es? Oder kann er von mir verlangen, eine Kündigungsfrist zu erfüllen?
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich habe bis zum 05.03.2021 einen befristeten Arbeitsvertrag gehabt. Dieser ist mündlich verlängert worden. Daraufhin habe ich am 09.03.2021 gearbeitet. Die Verlängerung ist jedoch nicht schriftlich festgehalten worden. Nun hat mich der Arbeitgeber telefonisch am 15.03.2921 telefonisch darüber in Kenntnis gesetzt, dass er die Zusammenarbeit nicht verlängern möchte. Besteht nun ein Arbeitsverhältnis, da ich ja am 09.03.2021 gearbeitet habe? Es war sogar der Vorgesetzte anwesend.
Hallo,
ich habe mündlich die Vereinbarung getroffen, beibeinem Unternehmen zu arbeiten. Allerdings wurden die Vertragsinhalte wie zB Gehalt, Urlaubsanspruch, Kündigungsfristen noch nicht geklärt. Nun habe ich zwei Tage gearbeitet und der Umgang mit Angestellten ist herablassend und aggressiv. Ich möchte so schnell wie möglich das Arbeitsverhältnis verlassen. Habe ich schon eine einzuhaltende Kündigungsfrist?
Danke im Voraus
Marie
Hi, ich habe bei einem Job keinen schriftlichen Arbeitsvertrag bekommen, aber dort für 3 Wochen gearbeitet. Schnell wurde mir klar, dass mir das Arbeitsklima überhaupt nicht gut tut und ich habe nach 1 Woche wieder gekündigt.
Es ist nun einen Monat her und ich habe noch kein Gehalt für die 3 Wochen bekommen.
Habe ich eine Chance bei dem Arbeitsgericht, ohne Vertrag ?
Es gibt eine Zeugin (Kollegin) und ein Zeitkonto, wo meine meine Zeiten eingetragen wurden.
7 Tage war ich von den 3 Wochen krank (bedingt durch den Kündigungsgrund meinerseits).