Ist ein mündlicher Arbeitsvertrag gültig?

Von Jörg K.

Letzte Aktualisierung am: 27. Januar 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Grundsätzlich ist auch ein mündlicher Arbeitsvertrag gültig.
Grundsätzlich ist auch ein mündlicher Arbeitsvertrag gültig.

Wann ein Vertrag wirksam zustande gekommen ist, wird gerade im Arbeitsrecht oft heiß diskutiert. Gerade, wenn nach einem Bewerber nach dem Bewerbungsgespräch eine mündliche Zusage gegeben wurde, die später wieder zurückgezogen wird, ist die Unsicherheit beim Arbeitnehmer groß.

Wie sollte er sich jetzt verhalten? Ist ein mündlicher Arbeitsvertrag bindend für den Arbeitgeber? Wir klären in diesem Ratgeber über alles zu Thema mündliche Arbeitsverträge auf.

Kompaktwissen: Mündlicher Arbeitsvertrag

Ist ein mündlich abgeschlossener Arbeitsvertrag wirksam?

Ja, denn ein Arbeitsvertrag bedarf nicht zwingend der Schriftform. Nur ein befristeter Arbeitsvertrag muss schriftlich vereinbart werden.

Warum sollten Arbeitnehmer und Arbeitgeber lieber einen schriftlichen Arbeitsvertrag schließen?

Sollten sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber über bestimmte Vertragsinhalte wie das Gehalt oder den Urlaubsanspruch streiten, wird es schwierig, diese zu beweisen, wenn der Vertrag nur mündlich geschlossen wurde.

Darf der Arbeitnehmer einen schriftlichen Arbeitsvertrag verlangen?

Der Arbeitnehmer kann laut § 2 Nachweisgesetz eine vom Arbeitgeber unterzeichnete Niederschrift über den wesentlichen Vertragsinhalt verlangen. Diese muss der Arbeitgeber innerhalb eines Monats herausgeben.

Ist ein Arbeitsvertrag, der mündlich geschlossen wurde, wirksam?

Arbeitnehmer sind gemäß Dienstvertrag von ihrem Auftraggeber sozial abhängig. Die Bedingungen werden in der Regel in einem schriftlichen Arbeitsvertrag festgehalten. Doch nicht immer wird dieser unmittelbar vor Arbeitsantritt vorgelegt, geschweige denn unterschrieben. Nun stellt sich die Frage: Gilt auch ein mündlicher Arbeitsvertrag bzw. die entsprechende Zusage?

In Deutschland sieht das Privatrecht vor, dass Verträge dann wirksam werden, wenn die Vertragsparteien inhaltlich übereinstimmende und aufeinander bezogene Willenserklärungen äußern. Macht der Arbeitgeber also ein Angebot, das der Arbeitnehmer annimmt, gehen sie ein Arbeitsverhältnis ein. Es kommt also ein Arbeitsvertrag zustande.

Als mündliche Zusagen zu einem Angebot gelten Antworten wie „Ja“, „Akzeptiert“ oder „einverstanden“. Demnach gilt: Ein schriftlicher Arbeitsvertrag ist nicht zwingend vonnöten. Die Vertragsparteien können sich auch mündlich und formlos einigen.

Darf ein befristeter Arbeitsvertrag mündlich geschlossen werden?

Welche Regelungen für ein befristetes Beschäftigungsverhältnis gelten, ist im Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge (TzBfG) festgehalten. Im dritten Abschnitt, Paragraf 14 Absatz 4 „Zulässigkeit der Befristung“ hält es fest:

Die Befristung eines Arbeitsvertrages bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

Und was ist, verstößt der Arbeitgeber gegen diese Vorgabe? Gehen Sie eine zeitlich befristete Beschäftigung ein, deren Bedingungen nicht schriftlich festgehalten sind, gilt laut Arbeitsrecht: Eine Auswirkung auf die Wirksamkeit Ihres Arbeitsvertrages hat dies nicht. Dieser ist rechtens, was hingegen nicht auf die Absprachen zur Befristung zutrifft. Das bedeutet: Treten Sie die Arbeit an, ist ein mündlicher Arbeitsvertrag unbefristet gültig.

Mündlicher Arbeitsvertrag: Welche Rechte und Pflichten haben Sie?

Da im Falle einer mündlichen Absprache der Nachweis über die Vertragsinhalte fehlt, haben Sie Anspruch darauf, vom Arbeitgeber die Aushändigung eines Nachweises über die wesentlichen Vertragsbedingungen zu erhalten. So ist es im Nachweisgesetz (NachwG) niedergeschrieben.

Ein befristeter Arbeitsvertrag darf nicht mündlich geschlossen werden. Hier bedarf es zwingend der Schriftform.
Ein befristeter Arbeitsvertrag darf nicht mündlich geschlossen werden. Hier bedarf es zwingend der Schriftform.

Es sieht vor, dass der Arbeitgeber diese unterschriebene Niederschrift allerspätestens einen Monat nach dem Beginn des Arbeitsverhältnisses beizubringen hat.

Kommt der Arbeitgeber dieser Pflicht nicht nach, hat der Arbeitnehmer das Recht, seine Ansprüche im Rahmen einer Arbeitsgerichtsklage durchzusetzen.

Diese sollte erst nach Ablauf von sechs Monaten eingereicht werden, um von den allgemeinen Regelungen des Kündigungsschutzgesetzes zu profitieren. Des Weiteren verfügen sie über ein Zurückbehaltungsrecht hinsichtlich ihrer Arbeitsleistung.

Die Niederschrift muss laut Gesetz folgende Inhalte aufweisen und darf nicht elektronisch übermittelt werden:

  • Name und Anschrift von Arbeitgeber und Arbeitnehmer
  • Datum, wann das Arbeitsverhältnis beginnt
  • absehbare Dauer des Beschäftigungsverhältnisses (wenn befristet)
  • Arbeitsort
  • Definition bzw. Beschreibung der zu leistenden Tätigkeit
  • Höhe des Arbeitsentgelts (Lohn) inkl. Fälligkeit
  • Arbeitszeit
  • Höhe des Jahresurlaubs
  • welche Fristen für die Kündigung gelten
  • allgemeiner Hinweis, ob Tarifverträge, Betriebs- oder Dienstvereinbarungen gelten
Vorrübergehend, für maximal einen Monat lang eingestellte Aushilfen haben kein Anrecht auf den Nachweis von Vertragsinhalten (§ 2 NachwG). Die Niederschrift der wesentlichen Vertragsinhalte ist nicht mit einem Arbeitsvertrag gleichzusetzen. Zu einem solchen wird sie erst, wenn beide Vertragspartner unterschrieben haben.

Liegt lediglich ein mündlicher Arbeitsvertrag vor, kommen die allgemeinen gesetzlichen Regelungen zum Tragen. Der Arbeitgeber kann für sich Vorteile herausholen, wird ein schriftlicher Vertrag geschlossen. Diese Form ist deshalb wesentlich geläufiger.

Ist es besser einen Arbeitsvertrag schriftlich oder mündlich zu vereinbaren?

Grundsätzlich gilt: Auch ein mündlicher Arbeitsvertrag bindend ist, empfiehlt sich immer der Abschluss eines schriftliches Vertrages, den beide Vertragspartner unterschreiben. Kommt es nämlich zum Streit, fällt es dem Arbeitnehmer schwer, die Inhalte der mündlichen Verabredungen nachzuweisen. Ihm bleibt in diesem Fall nur die Möglichkeit, Zeugen aufzurufen, die bestimmte Absprachen bestätigen oder auch nicht.

Als Zeugen kommen in der Regel nur Kollegen und Mitarbeiter in Frage. Da diese in Details der Verabredungen zum Arbeitsverhältnis von Kollegen in der Regel meist nicht eingeweiht sind, ist der Nachweis zur Höhe des vereinbarten Arbeitslohns häufig schwierig. Eine Option, die hier bleibt, ist das Anführen der Lohnabrechnungen. Sie können als Indikator dafür herangezogen werden, welche Lohnhöhe vereinbart wurde. Denn auch ein mündlicher Arbeitsvertrag ist gültig.
1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (94 Bewertungen, Durchschnitt: 3,81 von 5)
Ist ein mündlicher Arbeitsvertrag gültig?
Loading...

Über den Autor

Female Author Icon
Jörg K.

Jörg hat Rechtswissenschaften an der Universität Passau studiert. Nachdem er Erfahrung in verschiedenen Verlagen gesammelt hat, stieß er 2019 zur Redaktion von arbeitsvertrag.org. In seinen Ratgebern befasst er sich mit verschiedenen Themen rund um Arbeitsrecht.

177 Gedanken zu „Ist ein mündlicher Arbeitsvertrag gültig?

  1. DAMIEN

    Hallo, ich habe für eine Schule 6 Monate gearbeitet und wurde 2 Monate später wieder angestellt. Beide Arbeitsverträge sind (mit Probezeit) befristet, obwohl es sich genau um die gleiche Stelle handelt (allerdings mit 3 Stunden mehr pro Woche). Ist dies nicht rechtswidrig?
    Danke
    LG

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Damien,

      auch bei einem neuen Arbeitsvertrag darf unter Umständen noch einmal eine Probezeit veranlasst werden, insbesondere dann, wenn es sich um neue Aufgabengebiete handelt. Ob der neue Arbeitsvertrag in seiner Form rechtswidrig ist, kann Ihnen nur ein Anwalt sagen.

      Das Team von arbeitsvertrag.org

  2. Melanie

    Hallo RA-Team,
    Mein zukünftiger AG und ich haben mündlich einen AV geschlossen. Ich habe zudem bereits ein Willkommenschreiben und einen vorläufigen Arbeitsvertrag erhalten, über dessen Inhalt wir übereinstimmende WEs haben. Somit also insgesamt ein rechtskräftiger AV. Nun habe ich eine mündliche Absage durch den AG erhalten. Meine Fragen: kann ich den AG nun auf Schadenersatz verklagen (Monatsgehalt o.ä.) oder auf Einstellung? Ich müsste bspw. bei Nichtantritt eine Vertragsstrafe bezahlen. Heißt, ich muss das aufjedenfall mit dem AG klären. Außerdem: muss ich im Falle einer Klage noch bis Monatsende beim alten AG kündigen? Mich also so stellen, dass ich (wie ursprünglich geplant) beim neuen AG anfangen könnte?
    Es wäre schön, von Ihnen zu hören. Danke.

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Melanie,

      hier wäre es ratsam sich kurz bei einem Anwalt über die Rechtslage zu erkundigen. Gilt der Arbeitsvertrag bereits als zustande gekommen und können Sie dies nachweisen, können Sie unter Umständen Ansprüche geltend machen. Das kann jedoch nur ein Anwalt klären.

      Das Team von arbeitsvertrag.org

  3. Daniel

    Hallo,

    ich habe im August diesen Jahres eine Stundenaufstockung erhalten, der Vertrag wurde mündlich abgeändert. Dürfte mein Arbeitgeber bei möglichen Minusstunden im Sinne eines Arbeitszeitkontos einfach so auf wieder auf meine ursprüngliche Stundenzahl und Gehalt reduzieren?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Daniel,

      sofern beide Vertragsparteien zustimmen, ist auch eine mündliche Vertragsänderungen gültig und bindend. Ihr Arbeitgeber darf ohne Ihre Einwilligung nicht plötzlich Ihre Stundenzahl verändern. Allerdings sind mündlich geäußerte Verträge oder Vertragsänderungen im Streitfall schwer nachzuweisen. Sollte es dazu kommen, dass Aussage gegen Aussage steht, empfehlen wir Ihnen, sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht zu wenden, um den Sachverhalt zu klären.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  4. Jonas S.

    Hallo, Ich habe vor einen Monat einen Arbeitsvertrag angeboten bekommen. Es hieß ich kann bis August 2018 dort Arbeiten dann eine Lehre dort machen (zu gleichbleibenden Lohn) und bin danach 2 Jahre verpflichtet dort weiter zu Arbeiten. Ich sollte eine Nacht darüber nachdenken und dann meine Entscheidung mitteilen. Mir wurde sogar die Hand drauf gegeben, Ich habe am nächsten Tag zugestimmt.

    Jetzt habe ich einen Monat auf ein weiteres Gespräch warten müssen, was leider nicht kam, sondern es wurde jemand geschickt der mir mitteilen sollte das daraus doch nichts wird.

    Wie soll ich jetzt vorgehen?

    Ich arbeite bereits 7 Monate als temporär in dieser Firma. Es gab Zeugen bei diesen Gespräch.

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Jonas,

      auch eine mündliche Zusage ist bindend. Kommt trotzdem kein Arbeitsvertrag zustande, muss der Arbeitnehmer die Zusage beweisen. Da Sie Zeugen benennen können, ist dies in Ihrem Fall nicht unmöglich.

      Wir raten Ihnen, sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht zu wenden.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  5. Sch. Andrea

    Hallo,
    eine frage zu meiner situation :
    Bei einen bewerbungsgespräch kam ein mdl Arbeitsvertrag zustande.
    Vereinbart wurden : Eintrittstermin 15.12.17
    Arbeitsort , wöch. Arbeitszeit , Gehalt ,
    außer dem wurde ein einarbeitungstag vereinbart, der Vertrag sollte per post kommen.
    Es tat sich nichts.
    Auf nachfragen abgewimmelt u dann war einfach die bewerbung wieder zurück gesandt ohne schreiben hierzu.
    Ich sagte andere angebote ab außer dem wurde von der Agentur f Arbeit mein ALG 1 gesperrt.
    Ausser danke an das Unternehmen u A – karte bleibt mir rechtl. ein Weg?

    MfG Andrea

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Andrea,
      Ihre rechtlichen Optionen können Sie mit einem Anwalt für Arbeitsrecht diskutieren. Dieser kann Ihnen mehr zu Ihrem speziellen Fall sagen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  6. DAMIEN

    Hallo, ich habe dieses Jahr für eine Schule 6 Monate gearbeitet, die mich wieder anstellen wollte, erst aber nach 2 Monaten, damit ich im Sommer nicht bezahlt werde (um Geld zu sparen). Ich habe im Sommer mehrmals gefragt, bevor ich wieder anfange, ob ich doch wie die Kollegen ohne Unterbrechung bezahlt werden könnte, da ich zur Verfügen stehen musste. Ohne Antwort habe ich meine Stelle im September wieder besetzt, den Vertrag aber nicht unterschrieben. Nun wurde meine Forderung (endlich) offiziell abgelehnt und ich möchte so schnell wie möglich kündigen. Darf ich schon am Ende dieses Monats mit der Arbeit dort aufhören, da ich den Arbeitsvertrag nicht unterschrieben habe? Oder gibt es trotzdem eine Kündigungsfrist? vielen dank für Ihre Hilfe.

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Damien,

      Leider dürfen wir keine Rechtsberatung anbieten. Wenden Sie sich deshalb an einen Anwalt.

      Das Arbeitsvertrag.org-Team

      1. DAMIEN

        vielen dank

      2. DAMIEN

        Noch eine Frage: beide Arbeitsverträge sind befristet, obwohl es sich genau um die gleiche Stelle handelt (allerdings mit 3 Stunden mehr pro Woche). Ist dies nicht rechtswidrig?

        1. arbeitsvertrag.org

          Hallo DAMIEN,

          leider dürfen wir keine Rechtsberatung anbieten. Ob es sich um eine Rechtswidrigkeit handelt, kann Ihnen nur ein Anwalt sagen.

          Das Team von arbeitsvertrag.org

  7. Zauberhafte Nanny

    Guten Tag!

    Ich habe mich auf eine Stelle beworben und war zweimal mit meinem Mann zum Vorstellungsgespräch. Die Arbeit sollte im Privathaushalt stattfinden, unterschied sich in den besprochenen Einzelheiten, wie Arbeitszeit, Lohn, etc nicht von der Arbeit für eine Einrichtung ( Pädagogik). Alle besprochenen Punkte liegen mir als Mail vor. Ich war bereits drei Mal vor Ort, hatte allerdings noch keinen schriftlichen Vertrag. Dieser wurde mir zeitnah zugesagt, war (angeblich) nur aus Zeitmangel noch nicht fertig. Ohne Vorwarnung erreichte mich dann der Anruf mit einer Absage für den nächsten Arbeitstag und den Job an sich. Die Großmutter wolle sich nun um das Kind kümmern. Gründ. zur Beschwerde über mich oder meine Arbeit gäbe es keine, man bedauere die schlechte Nachricht. Auf meine Beschwerde hin wurde mir gesagt, dass ja nichts verbindlich gewesen sein. War es das nicht doch ?!

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Nanny,
      der mündliche Abschluss eines Arbeitsvertrags ist eine schwer einzuschätzende Sachen. Wir empfehlen daher einen Anwalt für Arbeitsrecht.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  8. Gregor R.

    Hallo habe eine frage die mich beschäftigt.
    Meine Bekannte arbeitet seit über einem halben Jahr in einer Bäckerei, der Arbeitsvertrag hat nur mündlich statt gefunden. Sie hat den Chef mehrmals aufgefodert einen Schriftlichen Arbeitsvertrag auszustellen, dieser weigert sich aber, was kann man in diesem fall tun.
    gelten hier bei kündigung von ihrer seite auch die Sperrzeiten der argentur für Arbeit.
    weil sie möchte von dort weg weil chef sehr unfreundlich zu ihr noch dazu ist.

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Gregor,
      es empfiehlt sich das Arbeitsamt zu informieren, bevor das mündliche Arbeitsverhältnis beendet wird. Dadurch können Sperren und ähnliches gemieden werden.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  9. Sinah

    Hallo.
    ich habe mündlich eine Stelle als Servicekraft angenommen. Jetzt habe ich mich doch anders entschieden, da mir die Stelle doch nicht so zusagt, wie ich mir es vorgestellt habe. Ich möchte nun vorzeitig kündigen. Ein Arbeitsvertrag wurde noch nicht unterschrieben. Der Arbeitgeber sprach von einer Aufwandsentschädigung, falls ich im ersten Monat kündigen sollte.
    Ist dies zulässig?
    Besten Dank im Voraus.

    Sinah

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Sina,
      so lange kein Arbeitsvertrag unterschrieben ist, können die Modalitäten für die Arbeit angepasst werden. Eine Aufwandsentschädigung, wenn es nicht zu einem sozialversicherungspflichtigen Anstellungsverhältnis kommt, ist durchaus denkbar.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  10. Sabine

    Hallo,

    ich habe seit August eine mündliche Zusage eines Arbeitgebers, jetzt werde ich von Monat zu Monat vertröstet was den Beginn anbelangt! Auch das zusenden eines Arbeitsvertrages wird immer verschoben. Habe ich Anspruch auf diesen Arbeitsplatz und was kann ich tun um es dem Arbeitgeber klar zu machen das er in der Pflicht steht?
    Vielen Dank
    Mit freundlichen Grüßen

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Sabine,
      mündliche Zusagen lassen sich nur schwer nachweisen und einklagen. Daher können Sie um eine schriftliche Bestätigung bitten, dass der Vertrag abgeschlossen wird. Ansonsten können Sie einen Anwalt befragen, welche rechtlichen Schritte möglich sind.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  11. Joseu

    Hallo, ich habe ein mündliches Abkommen über eine zeitlich befristete Vertretungslehrertätigkeit mit einem kurzfristigen Eintrittstermin in der nächsten Woche. Eine gehaltliche Einstufung ist noch nicht erfolgt, und auch die Stelle selbst ist noch nicht von allen stimmberechtigten Personalräten abgesegnet. Es handelt sich um eine 4-wöchige befristete Tätigkeit, und ich habe nun eine bessere, längerfristige Tätigkeit angeboten bekommen. Darf ich zurücktreten, oder gilt alles schon als „fertiger“ mündlicher Vertrag mit allen möglichen vertragsstraflichen Konsequenzen?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Joseu,
      solange Sie nicht nachweisbar allen Details des Vertrages verbindlich zugestimmt haben, ergeben sich für Sie keine Nachteile aus einem Rücktritt.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  12. Markus

    Guten Tag,

    ich habe ein Arbeitsvertrag der auf ein Jahr befristet ist mündlich zugesagt.
    Der Vertrag liegt mir vor, ich möchte aber nicht unterschreiben.
    Muss ich mit konsequenzen rechnen bzw muss ich die Stelle antreten?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Markus,
      wenn Sie sich gegen einen Arbeitsvertrag für eine Stelle entscheiden, für den Sie bereits mündlich zugesagt haben, ist das in den seltensten Fällen ein Problem. Ihre Zusage wäre bindend, wenn alle Einzelheiten des Vertrages nachweisbar besprochen wurden. Normalerweise sind keine Konsequenzen zu befürchten, solange nichts unterschrieben ist.

      Das Team von Arbeitsvertrag.org

  13. Steffi

    Hallo,

    auch ich hab eine Frage. Folgender Fall: Ich habe ein Angebot bekommen um als Hostess auf einer Messe zu arbeiten. Als ich sicher war, dass ich Zeit habe, habe ich zugesagt. Nachdem ich dann eine Weile nichts gehört habe, habe ich angerufen. Er meinte, er hätte ne Zusage per SMS versendet, die hab ich aber nicht erhalten. Habe die Zusage dann aber am Telefon erhalten. 5 Tage vor Abfahrt wurde am Telefon die Kleiderordnung besprochen und abgemacht, dass man wegen der Uhrzeit der Abfahrt nochmal telefoniert. Abfahrt hätte am Samstag sein sollen. Donnerstag Abend mein erster Versuch den Chef zu erreichen. Dieser, so wie die 10 Versuche am Freitag u. Samstag (eigtl. Tag der Abfahrt) blieben unbeantwortet. Heute ist Sonntag und ich habe noch immer nichts gehört.
    Jetzt zu meiner Frage. Kann ich irgendwas tun, um trotzdem das Geld zu bekommen oder einen Teil? Habe andere Jobs abgesagt um diesen Job machen zu können und brauche das Geld (welches auch schon eingeplant war). Gibt es irgendeine Chance,obwohl ich die Zusage seinerseits und alles andere nur telefonisch abgeklärt wurde?

    Um jede Hilfe und Tipp bin ich sehr dankbar!

    Vielen Dank u Viele Grüße

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Steffi,
      ein Anspruch könnte eingeklagt werden, wenn die Vereinbarung nachweisbar ist. Ein Anwalt kann Ihnen genauer Informationen zu Ihrem Fall geben.

      Das Team von Arbeitsvertrag.org

  14. Paulina

    Hallo,

    ich arbeite in einem Hotel als Zimmermädchen. In dem Vertrag steht, dass ich 10 € die Stunde verdiene, meine Chefin hat aber gesagt, dass ich pro Zimmer bezahlt werde. Dann sind es nur 5€ pro Stunde.

    Gilt das, was im Vertrag steht oder was sie mir sagt?

    Danke und lg,

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Paulina,
      der Wortlaut des Arbeitsvertrags ist für beide Parteien bindend. Auch die Art der Entlohnung ist darin geregelt und muss so erfüllt werden.

      Das Team von Arbeitsvertrag.org

  15. Oschi

    Guten Tag!
    Ich bin bei meinem Noch-Arbeitgeber seit 2003 beschäftigt.Zum Ende 2006 kam er auf die Idee mich für 3 Monate zu kündigen und danach wieder einzustellen.
    Allerdings änderte er den neuen Arbeitsvertrag in einigen Punkten. Unter anderem verlängerte er die Kündigungszeit auf 8 Wochen.Damit war ich nicht einverstanden und trat OHNE zu unterschreiben wieder meine Arbeit an.
    Meine Frage: welche Kündigungsfrist gilt jetzt für mich, wenn ich kündige? 4 oder 8 Wochen ?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Oschi,
      Sie sollten von einem Anwalt prüfen lassen, ob Sie dem Arbeitsvertrag nicht stillschweigend zugestimmt haben, indem Sie die Arbeit angetreten haben.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  16. Petra

    Guten Tag,
    ich habe mich bei einer Firma in Deutschland beworben, die sich 951 km von meinen Wohnort in der Schweiz befindet. In einem ersten Telefonat mit dem Geschäftsführer wurden Eckpunkte der Tätigkeit und der Gehaltsrahmen (Fixgehalt), einschließlich einem variablen Anteil besprochen. Da das Gehalt unter meinen aktuellen Marktwert liegt wurden von mir Gehaltsbestandteile wie Firmenwagen auch zur Privatnutzung, eine Beteiligung der Firma an den Umzugskosten als Ausgleich erwähnt. Einige Tage später wurde ich zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen. In diesem wurden neben den typischen Fragen das Gehalt und das Firmenfahrzeug besprochen. Ein höheres Gehalt ohne Firmen-Pkw, Ein niedriges Gehalt mit Firmen-Pkw inkl. privater Nutzung. Um die anderen Gehaltsbestandteile zu besprechen kam es nicht mehr, da der Geschäftsführer (GF) einen Anschlusstermin hatte und weg musste. Vier Tage später folgte ein Telefonat mit der Geschäftsführung, die mir mitteilte, das Sie sich eine Zusammenarbeit vorstellen könnte. Beim Telefonat war meine Lebensgefährte im Raum anwesend, der Lautsprecher am Telefon war ausgeschaltet, doch meine Antworten und Reaktionen waren so eindeutig, das er sofort wusste, dass ich eine Jobzusage bekam. Per E-Mail bedankte ich mich am gleichen Tag noch für die Jobzusage, und bestätige gleichzeitig meine Zusage und schrieb auch, dass ich vom heutigen Stand mein Arbeitsverhältnis bei Ihm am xy.Monat.Jahr regulär beginnen könnte.
    Zwischenzeitlich teile ich meinem zukünftigen Arbeitgeber (AG) Vorschläge zur Einarbeitung mit und das ich vor meinem eigentlichen Arbeitsbeginn an einer Konferenz teilnehmen könnte, die mich auf meine Aufgabe in der Firma optimal vorbereiten könnte. Kurz darauf hat mich der AG informiert, das er mich zu dieser Veranstaltung angemeldet hat. Ein Einladungsschreiben bekam ich auch. Fünf Tage nach dem Vorstellungsgespräch war der Arbeitsvertrag (ein Einzelvertrag) im meinem Briefkasten. Beim durchlesen des Vertrages wurde mir jedoch regelrecht übel, weil der zweite Satz schon eine saftige Vertragsstrafe (> 4.000 = ein Monatsbruttolohn) EUR vorsah, falls ich das Arbeitsverhältnis nicht antreten würde. Auch beim weiteren prüfen des Vertrages stieß ich auf einige Klauseln, die sich für mich als Arbeitnehmer sehr negativ auswirken könnten (weitere Vertragsstrafe, Ausschlussklausel, Möglichkeit von Schadensersatzansprüche für den AG, so manche gesetzlich unwirksame Klauseln etc.) kurzum, der Arbeitsvertrag war sehr einseitig, sehr zum Gunsten der Arbeitgebers und zum Nachteil für den Arbeitnehmer (AN). Eine weiter Vertragsstrafe, im Vertrag sollte für die ganze Dauer des Arbeitsverhältnisses gültig sein bereitete mir besonders ein ungutes Gefühl, da sie schon bei Vergehen z.B. bei schuldhaften „zu spät kommen“ , ihre Anwendung findet und mich so mich evtl in arge finanzielle Probleme bringen könnte. Davon abgesehen empfinde ich so eine Klausel wie ein „Fallbeil“, da man sich nie sicher ist wann es einen treffen könnte oder ob der Arbeitgeber schon kleinste Dinge in seinem Sinne und Gunsten interpretiert und gegen einen verwenden könnte. So beschloss ich, dass wenn diese Klausel weiterhin Bestandteil des Vertrages bleiben soll diese Arbeitsverhältnisse nicht antreten möchte. In einem Telefonat mit dem GF habe ich das auch so mitgeteilt und schlug vor eine entsprechende Anpassungen an den Vertrag vorzunehmen , so dass für BEIDE Vertragsparteien ein ausgewogener und fairer Vertrag vorliegt, dem stimmte der AG quasi zu. Leider kam das Arbeitsverhältnis nicht zu zustande, weil nach der Ansicht des GF in der Summe zu viele Änderungen waren die ich wollte (u.a. Streichung der Vertragsstrafe, Beteiligung an den Umzugskosten). Diese Absage wurde mir per E-Mail mitgeteilt und kam für mich doch ein wenig überraschend, weil viele meiner Anpassungen angenommen wurden und ich dem GF auch entgegen kam. Tja, ich fühle mich jetzt ziemlich vor dem Kopf gestoßen, weil ich bereits sehr viel Zeit und Mühe in die Ausarbeitung eines ausgewogenen Vertrages gesteckt habe, mich begonnen habe auf meine Aufgabe in der Firma (Fachliteratur recherchiert und gelesen…) vorzubereiten aber auch meinen Umzug teils schon in die Wege geleitete habe, Recherche nach Unterkünften, Suche nach geeigneten Umzugsunternehmen, Preiskalkulation, einholen von Informationen zu Krankenversicherungen, Bank, etc. und von den schlaflosen Nächte wie ich das alles innerhalb zwei Monaten bewältigen mal abgesehen.
    Habe ich aufgrund meiner geschilderten Geschichte irgendwelche Chancen Schadensersatzansprüche gegenüber diesen Unternehmen geltend zu machen? Eigentlich ist ja durch die Zusage und das in weiter Folge gezeigte gebaren des AG, aber auch mir als AN eindeutig ein Arbeitsvertrag wirksam zustande gekommen oder ? Wie können solche vom AG formulieren Vertragsstrafen rechtlich eigentlich durchgesetzt werden? Der AG hat doch z.B. bei zu spät kommen des AN, oder einer Arbeitsverweigerung sowieso die Möglichkeit durch Mahnung, fristlose Kündigung und Schadenersatzforderungen den AN in Regress zu nehmen, warum bringt ein AG dann noch so eine Vertragsstrafe in den Vertrag unter ?
    Danke im voraus für Ihre Antwort!

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Petra,
      um Ihre Fragen beantworten zu können, müsste Ihr Sachverhalt einschließlich der Vertragsunterlagen genau geprüft werden. Hierzu sind wir nicht befugt. Ein Anwalt für Arbeitsrecht kann Sie hierbei umfassend beraten und unterstützen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  17. Britta

    Guten Tag,
    ich wechsle im Herbst von der Produktion in die Arbeitsvorbereitung. Mit meinem zukünftigen Abteilungsleiter und einer Person aus der Personalabteilung wurden mündlich die Konditionen vereinbart. Unter anderem auch, dass die Firma mir einen Vollzeit- Weiterbildungskurs, der vier Wochen dauert, bezahlt. Den schriftlichen Arbietsvertrag habe ich noch nicht bekommen, aber mein neuer Chef hat angedeutet, dass mir nun doch kein Vollzeitkurs genehmigt wird, sondern ich den Kurs in meiner Freizeit als Abendkurs besuchen soll. Den Besuch eines Vollzeitkurses habe ich aber im Gespräch als Bedingung für meinen Arbeitsplatzwechsel zur Bedingung gemacht.
    Ist diese mündliche Vereinbarung unter Zeugen (mein neuer Chef) bindend für meinen Arbeitgeber?
    Vielen Dank, freundliche Grüße

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Britta,

      eine mündliche Vereinbarung ist bindend für den Arbeitgeber. Er muss sich daran halten.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  18. Maria

    Hallo,

    ich habe nach einem Vorstellungsgespräch die schriftliche Zusage für den Job erhalten und am nächsten Tag auch den Arbeitsvertrag per Mail. Der Termin (28.8) zum Unterschreiben wurde vereinbart. Nach einer Woche erhielt ich plötzlich eine Mail mit einer Absage des Jobs.
    Habe ich Recht auf Entschädigung? Zumal ich wegen des Jobs ein anderes Jobangebot abgelehnt habe.
    Bei dem Job handelte es sich um eine Teilzeitstelle mit 24 Stunden wöchentlich, mit einer Probezeit von 6 Monaten und Befristung auf 2 Jahre ( im Vertrag stand: keine Kündügung vor Arbeitseintritt)

    Danke!

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Maria,

      grundsätzlich ist auch ein mündlicher Arbeitsvertrag gültig. In Ihrem Fall könnten Sie einen Schadensersatz verlangen, da Sie einen anderen Job abgelehnt haben.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

      1. Maria

        vielen Dank für Ihre Antwort.

        Ich habe einen Schadenersatzanspruch gestellt. Jetzt versucht mich die Geschäftsführerin des Vereins (e.V.) einzuschüchtern, indem sie mir mitteilt(per Mail), dass sie gezwungen ist meinen Fall, als auch meine Person in der Mitgliederversammlung zu besprechen und da ich am Anfang meiner Karriere stehe, würde sie mir das (Schadenersatzanspruch geltend machen) nicht empfehlen. Ich fasse es als eine Drohung auf. Was kann ich in diesem Fall machen?

        Danke und viele Grüße

        1. arbeitsvertrag.org

          Hallo Maria,
          wenn Sie das Gefühl haben bedroht zu werden, sollten Sie sich umgehend an einen Anwalt wenden.

          Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  19. Volker K.

    Hallo,

    ich arbeite seit 19 Jahren in einem Gartenbaubetrieb mit meinem Chef zusammen, sonst gibt es keine weiteren Angestellten. Ich habe eine Teilzeitarbeit und werde nach geleisteten Arbeitsstunden entlohnt. Wir haben nur einen mündlichen Arbeitsvertrag, nichts schriftliches. Jetzt hat mir mein Chef aus wirtschaftlichen und gesundheitlichen Gründen gekündigt. Meine Frage wäre jetzt, wie lange meine Kündigungsfrist in diesem besonderen Fall ist.
    Liebe Grüße

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Volker,

      damit eine Kündigung wirksam ist, muss diese schriftlich erfolgen. Wurde nichts anderes schriftlich vereinbart, gelten die gesetzlichen Kündigungsfrist gemäß § 622 BGB.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  20. Volker

    ich arbeite seit 19 Jahren in einem Betrieb mit meinem Chef zusammen, sonst keine weiteren Angestellten. Wir haben damals alles mündlich ausgemacht und ich werde nach Arbeitsstunden im Monat entlohnt. Es gibt keinen schriftlichen Arbeitsvertrag. Jetzt hat mein Chef mir gekündigt, weil er seinen Betrieb aus wirtschaftlichen Gründen verkleinern muß (zuwenige Aufräge mehr). Wie lange beträgt nun meine Kündigungsfrist nach so vielen Jahren. Mein Chef meint 4 Wochen, weil ich nur in Teilzeit gearbeitet habe. Vielen Dank im voraus für eine Antwort.

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Volker,

      u. a. in Kleinbetrieben bis 20 Mitarbeitern kann von den gesetzlichen Kündigungsfristen im Einzelfall auch abgewichen werden. Ist eine Ausnahme nicht zulässig, gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen für Teilzeitbeschäftigte ebenfalls uneingeschränkt. Diese läge bei einer Betriebszugehörigkeit über 15 Jahren bei 6 Monaten. Wenden Sie sich an einen Anwalt, um Ihren Fall genau prüfen zu lassen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  21. Lena

    Hallo,
    Ich habe mich (über eine Dritte Person) per E-Mail auf einen Job geeinigt und bin diesen auch angetreten. Habe auch einen schriftlichen Vertrag erhalten, aber nicht unterschrieben. Nun wurde mir trotz Absprache ein anderer Job zugewiesen (Vereinbart war die Arbeit mit Teenagern in den Ferien, außerhalb der Ferien mit Kleinkindern, nun soll ich durchgehend mit Kleinkindern arbeiten). Hab ich nun irgendein Kündigungsrecht?
    Liebe Grüße

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Lena,

      im Zweifel gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen. Wenden Sie sich am besten an einen Anwalt, der Sie beraten kann.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  22. Okan

    Ich habe ebenfalls einen mündlichen Arbeitsvertrag und habe an meiner Tankstelle einen Kassen minus von 104 € wie geht es jetzt weiter soll ich bezahlen oder soll ich lieber weiter gehen und zum Arbeitsgericht damit bitte hilf mir schnell danke

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Okan,

      sofern Sie dieses Minus verschuldet haben, müssen Sie dafür auch aufkommen. Ansonsten haftet Ihr Arbeitgeber dafür.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  23. Niklas

    Hallo,
    nach meiner Ausbildung wurde mündl. vereinbart, dass ich vorerst ein weiteres Jahr übernommen werde. Konditionen wie Gehalt und Urlaube wurden abgestimmt und werden von Arbeitgeber auch eingehalten. Ich arbeite bereits seit drei Wochen ohne schriftlich Vertrag im Unternehmen. Bei der mündlichen Einigung wurde jedoch kein Austrittsdatum genannt oder vereinbart. Die frage ist: Wie verhält sich nun das Ganze? besteht somit ein unbefristeter Arbeitsvertrag?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Niklas,

      da eine Befristung des Arbeitsvertrags der Schriftform bedarf, handelt es sich um einen unbefristetes Beschäftigungsverhältnis.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  24. Alex

    Hallo
    Ich hatte am 24.06.2017 ein Vorstellungsgespräch mit dem Geschäftsführer eines Unternehmens (600 Beschäftigte) an deren Ende mir eine Festanstellung in Aussicht gestellt wurde. Da ich noch Bedenkzeit brauchte, habe ich explizit gefragt ob ich bei einer Zusage im Laufe der nächsten Woche befürchten muss, dass die Stelle an jemand anderen vergeben ist. Dies wurde ausdrücklich verneint. Desweiteren wurde mir ein Musterarbeitsvertrag zugesagt, welcher mir per E-Mail geschickt wird. Diesen Vertrag erhielt ich 3 Tage später. In diesem Vertrag sind alle Konditionen bis ins kleinste Detail aufgeführt. Über dem Dokument steht aber Entwurf. Auch meine persönlichen Daten sind korrekt eingetragen. Nach der versprochenen Woche hatte ich mich beim Personalchef gemeldet und meine Bereitschaft mitgeteilt. Daraufhin wurde mir gesagt, dass man noch andere Bewerber hatte und sich nun für jemand anderen entschieden hat. Genau diese Situation wurde mündlich am Ende des Vorstellungsgesprächs ausgeschlossen. Da es am Ende eines Monats war, habe ich bereits meine Wohnung gekündigt um diese nicht länger als nötig zu bezahlen. Ein Umzug ist unumgänglich für die neue Arbeit. Der Arbeitgeber ist für mich definitiv nicht mehr zumutbar da ich das Vertrauensverhältnis bereits jetzt als gestört sehe. Kann ich die mir vermutlich entstehenden Kosten (Wohnungskündigung zurücknehmen, neuer Mietvertrag mit schlechteren Konditionen) vom Arbeitgeber und eventuelle weitere Kosten einklagen. Es wurde ein weiteres Vorstellungsgespräch bei einem anderen Unternehmen abgesagt. Das Vorstellungsgespräch fand nur zwischen mir und dem Geschäftsführer statt.
    Vielen Dank

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Alex,

      befragen Sie hierzu bitte einen Rechtsanwalt, der Ihren individuellen Fall bewerten kann.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  25. Michael

    Hallo ich habe eine Zusage bekommen, das ich am 01.06 anfangen kann und habe darauf per Email einen Personalbogen erhalten , den ich ausfüllen sollte.
    Den habe ich ausgefüllt und persönlich abgegeben mit Unterlagen wie Kopie Führerschein, Staplerschein, Krankenversicherung ect.
    Darauf würde mir gesagt das man mich anruft, wenn der Vertrag da ist zum Unterschreiben. Jetzt kurz vor dem 01.06 sagt man mir das ich kein Arbeitsvertrag bekomme obwohl ich schon gekündigt habe. Was kann ich jetzt machen?
    Danke

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Michael,
      wir würden Ihnen empfehlen, Ihre Möglichkeiten in diesem Fall mit einem Anwalt für Arbeitsrecht zu besprechen. Uns ist es leider nicht erlaubt, eine kostenlose Rechtsberatung anzubieten.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  26. Toni

    Hallo,
    ich habe am 17.05 ein Vorstellungsgespräch gehabt wo alle Formalitäten geklärt wurden. Ich sollte mich bis 22.05. entscheiden ob ich die Stelle annehmen würde. Ich habe dies fristgerecht erledigt und am selben Tag wurde mir gesagt, dass sie noch weitere Bewerber einladen und ich noch von ihnen hören würde. Der Arbeitsvertrag wäre erstmal für 12 Monate befristet gewesen.
    Was kann ich tun?
    Danke

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Toni,

      fragen Sie nach, wann Sie mit einer endgültigen Antwort und der Vertragsunterzeichnung rechnen können. Haben Sie das Gefühl, dass Sie hingehalten werden, wäre es wohl ratsam nach weiteren Stellen zu suchen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  27. Liliana

    Hallo!
    Ich habe ab dem 1.05.17 einen vollzeit Job der mündlich vereinbart wurde. Mein Chef sagte er würde mir den schriftlich Vertrag noch geben, bis wann müsste er ihn mir geben? Und wenn er die Frist nicht einhält bin ich dann unbefristet eingestellt? Bis wann Habe ich probezeit? Und ab wann bin ich im Kündigungsschutz?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Liliana,

      eine schriftliche Ausarbeitung der wesentlichen Punkte Ihres Vertrags muss spätestens einen Monat nach Beginn der Tätigkeit an Sie ausgehändigt werden. Dies besagt das Nachweisgesetz (NachwG). Über die genauen Vertragsbedingungen müssen Sie mit Ihrem Chef sprechen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  28. Sven

    Hallo,

    kurze Frage, gibt es rechtliche Probleme wenn ich eine Arbeitsstelle nicht antrete und der Arbeitsvertrag NICHT Unterschrieben wurde?
    Natürlich würde ich dem AG mitteilen, dass ich diese Stelle nicht haben möchte (aufgrund der Entfernung des Betriebes und der Familiensituation.).

    Es wurde bis jetzt nur telefoniert und Vertragsdetails (Gehalt, Urlaub etc.) besprochen und gesagt, ich kann starten.
    Zählt das schon als mündlicher Vertrag? Welche Bedingungen müssen für einen mündlichen Vertrag erfüllt sein.
    Es wurde in den Gesprächen nicht über einen mündlichen Vertrag etc. geredet.

    Mit freundlichen Grüßen

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Sven,

      ein mündlicher Arbeitsvertrag ist normalerweise ebenso gültig. Allerdings steht hier im Zweifelsfall Aussage gegen Aussage, weil beide Parteien keinen schriftlichen Nachweis über den geschlossenen Arbeitsvertrag haben. Sprechen Sie deshalb mit Ihrem Arbeitgeber und versuchen Sie, gemeinsam eine Lösung zu finden.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  29. Claudia

    Hallo, ich bin seit über 8 Jahren in meiner Firma im öffentlichen Dienst beschäftigt mit einem 30 Stunden Arbeitsvertrag (schriftlich). Nun wurde ich gefragt, ob ich bereit wäre, ab 1.3.2017 auf 35 Stunden hochzugehen, mit einem Änderungsvertrag. Ich habe sofort zugesagt, da ich den Wunsch nach mehr Stunden schon lange bei meinem Arbeitgeber geäussert habe. Seit 1.3.2017 arbeite ich nun schon 35 Stunden, was auch auf meiner Lohnabrechnung bestätigt wurde. Auf meinen Änderungsvertrag warte ich leider immer noch vergeblich. Nun bin ich schwanger, die Schwangerschaft wurde am 9.3.2017 festgestellt und nun weigert sich mein Arbeitgeber, mir den Änderungsvertrag auszuhändigen aufgrund meiner Schwangerschaft (neben mir sind noch 4 weitere Kollegen, die auch seit dem 1.3.2017 35 Stunden arbeiten und ihre Verträge aber bekommen sollen). Nun meine Frage: Ist das Verhalten meines Arbeitgebers rechtens? Ich bin der Meinung, dass auch der mündliche Vertrag bindend ist, da der Vertrag seit 1.3. eingegangen wurde und auch schon danach gearbeitet und bezahlt wurde, dieses Verhalten eine Diskriminierung meiner Person aufgrund der Schwangerschaft darstellt, es gibt genügend Zeugen, die bestätigen können, dass ich einen Änderungsantrag erhalten soll, da es groß in einer Dienstberatung verkündet wurde und der Arbeitgeber ist doch verpflichtet, mir laut Nachweisgesetz innerhalb von 4 Wochen, sprich bis Ende März, den Vertrag hätte zukommen lassen müssen? Ist das richtig? In meinem Arbeitsvertrag von 2009 steht, dass Änderungen im Arbeitsvertrag immer der Schriftform entsprechen müssen. Habe ich auch Anspruch auf den Änderungsvertrag, falls ich aufgrund meiner Schwangerschaft ein Beschäftigungsverbot erhalten sollte von meiner Frauenärztin?
    Liebe Grüße
    Claudia

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Claudia,

      auch ein mündlicher Vertrag ist grundsätzlich gültig, das ist korrekt. Wenn Sie für die Vereinbarung Zeugen haben, kann das für Sie hilfreich sein. Schriftlich muss der Vertrag innerhalb von vier Wochen ausgefertigt werden, das ist ebenfalls richtig. Sprechen Sie noch einmal mit Ihrem Arbeitgeber, damit Sie den Änderungsvertrag erhalten und wenden Sie sich im Notfall an einen Anwalt für Arbeitsrecht, um den Sachverhalt zu klären.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  30. Julia

    Ich wurde per Telefon von jemandem kontaktiert, der bei wilando arbeitet (eine Glücksspielfirma) und er hat mich angelogen, dass ich viel gewinnen kann und er überzeugte mich, mein IBAN Konto zu geben und nach einem anderen Anruf sagte mir, dass ich einen Vertrag hab mit dieser Firma gemacht, um einen Vertrag zu spielen und jetzt muss ich für ein Jahr bezahlen. Er hat schon 100 Euro von meine Konto abgebucht.Ich bitte darum, diesen behaupteten Vertrag zu beenden, aber er hat mir gesagt, dass er es nicht tun kann, erst nach 1 Jahr. Es ist so ein Vertrag, mündlich gemacht und gültig .was soll ich jetzt machen?wie kann diese Problem lösen??

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Julia,

      das klingt nicht nach einem rechtmäßigen Vertrag, sondern nach Betrug. Wir raten Ihnen deshalb dringend sich an einen Anwalt zu wenden, um Möglichkeiten zu besprechen dagegen vorzugehen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  31. Nina

    Guten Tag, ich arbeite seit Januar 2017 auf 450€ Basis und die Meldebescheinigung für den Arbeitnehmer nach §25 DEÜV sagt aus, dass die Beschäftigung ab 09.01.2017 beginnt. Der Arbeitsvertrag wurde erst am 31.01.2017 geschlossen. Dort steht aber fehlerhaft 01.02.2017 drin. Leider ist das vorher nicht aufgefallen. Nun kündigt mir der Arbeitgeber innerhalb einer Woche zum 15.04.2017 da ich noch in der Probezeit bin. Da ich eigentlich seit Januar nicht mehr in der Probezeit wäre und die Kündigung dann erst zum 30.04.2017 gültig wäre.

    Was ist nun richtig? Danke für eine baldige Antwort!

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Nina,

      normalerweise ist auch ein mündlicher Vertrag gültig. Allerdings liegt Ihnen ebenfalls ein schriftlicher vor, sodass im Zweifelsfall Aussage gegen Aussage stehen kann. Wenden Sie sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht, um den Sachverhalt zu klären.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  32. Jennifer

    Hallo,

    habe gestern eine Probeschicht gehabt und danach mündlich zugesagt, alle Konditionen sind aber noch nicht geklärt. Nun habe ich morgen aber ein anderes Vorstellungsgespräch für einen Job bei dem ich mehr verdienen und mehr Std. arbeiten kann. Jetzt steht ja oben das ich, falls das Vorstellungsgespräch positiv wäre und ich den besseren Job bekäme nicht einfach so von dem anderen zurücktreten kann. Wie ist es aber wenn ich den Vertrag bei dem alten unterschreibe und dann 2 Tage später kündigen würde, damit ich den anderen unterschreiben kann? Da ich ja 6 Monate Probezeit habe, habe ich doch das Recht in dieser Zeit ohne Angabe von gründen kündigen zu können?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Jennifer,

      eine kurzfristige Kündigung nach der mündlichen bzw. schriftlichen Zusage kann unter Umständen Vertragsstrafen nach sich ziehen. So sichern sich Arbeitgeber gegen solche Fälle finanziell ab. Dazu kommt: Auch in der Probezeit muss eine Kündigungsfrist von zwei Wochen eingehalten werden. Wenden Sie sich bei Problemen an einen Anwalt für Arbeitsrecht.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  33. Uwe

    Hallo Arbeitsvertrag-Team,

    ich bin ausgebildeter Einzelhandelskaufmann und
    habe seit 1996 einen mündlichen Arbeitsvertrag als kfm. Angestellter. Seit 16 Jahren bin ich für die Buchabteilung verantwortlich.Nach dem Geschäftsführerwechsel soll ich neben meiner Tätigkeit in der Buchabteilung eines Fachgroßhandels, noch die Telefonzentrale bedienen und die Auftragsbearbeitung übernehmen.
    Die Tätigkeit als Telefonist ist nicht Bestandteil der mündlichen Vereinbarung von 1996 gewesen.
    Welche Möglichkeiten habe ich der neuen Dienstanweisung zu widersprechen?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Uwe,

      normalerweise müssen Sie einer Tätigkeit, der Sie nicht in einem nachweislichen Vertrag zugestimmt haben und die sich zu stark von Ihrer üblichen Beschäftigung unterscheidet, nicht nachgehen. Dabei können Sie sich auf Ihren bestehenden mündlichen Arbeitsvertrag berufen. Sollte Ihnen der neue Vorgesetzte jedoch bei Weigerung mit einer Kündigung drohen, wenden Sie sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  34. Alina

    Hallo mein Name ist Alina .Habe eine Frage.Wenn eine mundliche arbeitsvertrag hat und denn job kunndingen will kann mann sagen ok heute mache ich schluss oder braucht mann eine kundigungfrist..

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Alina,

      auch bei einem mündlichen Arbeitsvertrag gelten vereinbarte Fristen. Sind diese nicht vorhanden, gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen. Außerhalb der Probezeit betragen diese vier Wochen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  35. Schulz ,Frau

    Hallo,

    habe eine mündliche Zusage jedoch bis jetzt keinen Schriftlichen Arbeitsvertarg bekommen.
    Ich bin noch beim Arbeitsamt habe gesagt sobald ich den schrieftlichen Vertrag habe ,sollen die mich rausnehmen als arbeitssuchend.
    Arbeitsbeginn wäre schon morgen.
    und es ist noch alles offen, muß noch abklären wg. Urlaub da ich kinder habe.

  36. Pegel0w

    Hallo. Ich habe eine Frage .

    Mein Arbeitgeber hat mich zum Ende Der Probezeit gekündigt.
    Ich hab Ihn daraufhin um ein Termin gebeten der auch stattfand .Er genehmigt mir eine 2 Chance
    Zum 15.3 könnte er mich wieder erstellen. Er sagte er würde mich zum 15.3 wieder einstellen vorher würde es nicht gehen und er würde sich telefonisch bei mir melden.seid einigen Tagen versuch ich Ihn anzurufen. Gild diese Absprache als Vertrag. Denn den Tag bei der Aussprache haben Kollegen mich gefragt was rausgekommen sei .Was sollte ich jetzt tun.

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo PegelOw,

      auch ein mündlicher Arbeitsvertrag ist normalerweise gültig. Suchen Sie deshalb noch einmal das Gespräch mit Ihrem Arbeitgeber und wenden Sie sich im Zweifelsfall an einen Anwalt.

      Ihr Team von arbeitsvertrag.org

  37. Andreas

    Hallo, kurze Frage:

    Ich arbeite seit 4 Jahren in einem Unternehmen und habe zum 31.03.2017 gekündigt. Ich habe bis jetzt 17 Tage Urlaub genommen obwohl ich nur einen Anspruch auf 7,5 Tage habe. Mein Arbeitgeber möchte jetzt die Differenz von 9,5 Tagen von meinem Lohn abziehen! darf er das so einfach ? Hoffentlich kann mir hier einer helfen.

    1. Nine

      Findest du das nicht fair? Du bekommst ja auch Urlaub ausgezahlt, wenn du ihn nicht nehmen konntest!

    2. arbeitsvertrag.org

      Hallo Andreas,

      laut § 5, Absatz 3 des Bundesurlaubsgesetzes muss Urlaub, der bereits über dem zustehenden Umfang genommen wurde, nicht zurückgezahlt werden.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  38. Tim F.

    Hallo ,

    meine Schwangere Freundin wurde in ihrer Ausbildung zu einem Aufhebungsvertrag (nachdrücklich und wissend der Unwissenheit meiner Freundin) überredet, im Anschluss wurde ihr ein 450 Euro Job zu gesagt , nachdem es leichte Probleme gab (Übelkeit) und Sie keine Pause machen durfte , Würde sich für 2 Wochen Krank geschrieben , im Anschluss wurde sie vom Arbeitgeber mehrfach gebeten sich eine Ärztliche Erlaubnis zu holen welche das Arbeiten nach 20 uhr und an Wochenenden erlauben sollte.Dieses habe ich natürlich untersagt da es A Nacht dem MuschU verboten ist und B ich natürlich nicht das Kindeswohl gefährden wollte.
    Meine Lebensgefährtin dem Chef per WhatsApp mitteilte das Sie Kündigungsschutz habe und er für angemessene Arbeitszeiten sorgen solle , Würde mit „du bist ja nicht gekündigt“ geantwortet.

    2 Tage später wurde dann dem ganzen Betrieb per WhatsApp mitgeteilt das Sie nicht mehr kommen würde aufgrund ihrer nicht vorhandenen Flexibilität.
    Auf erneuter Nachfrage ob sie gekündigt sei, Würde ihr dann mitgeteilt das sie ja keinen Arbeitsvertrag gehabt hätte …
    Ist das Rechtens ?

    MfG
    Tim

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Tim,

      auch ein mündlicher Arbeitsvertrag ist grundsätzlich gültig. Wenden Sie sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht, der Ihnen bei diesem Sachverhalt mit Rat und Tat zur Seite stehen kann.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  39. Mink.ron

    Hallo
    Wollte mich mal informieren und zwar
    Ich habe anfang januar in einer küche als hilfe angefangen der 2te chef meinte ich bekomme die probe arbeit voll ausgezahlt. So war ich da 5oder6 tage arbeiten. Und habe mit mindestlohn natürlicherweise gerechnet ist ja klar. Der oberste chef hat einen imbis aufgemacht und ich bin da natürlich auch mal ausprobieren gegangen als ich nach der küche da ausprobieren sollte hatte ich ein gespräch mit dem oberchef der meinte ich sei ja auf 450€ mündlich eingestellt und er versuchte mit zwingend zu erklären dass der mindestlohn bei ca 6,50netto liegt wobei ich natülich gesagt habe dass er bei 8.84€ euro liegt und er meinte nur so ne das stimmt nicht die steuern wurden noch nicht abgezogen nun ja dann stand ich da wie ein depp ich hatte schon alles ausgerechnet das ich die miete zahlen kann und genug stunden hatte ich auch aber da er mit 6.50 pro stunde gezahlt hat was ich nicht wusste was er mir erst nach der arbeit gesagt hat fehlten mir nun knapp 125€ wo er damit unterschlagen und erlogen hat. Er ist am 3 ten ztag wo viel los war in die küche gekommen und meine so du bist jetzt auf 450€ eingestellt und dann drückte er mir eine stempel katörte in die hand wo ich ein oder 2 tage nicht eingetragen habe und ich das nicht wusste habe ich in dem gutem gewissen ihm vertraut da ich die zettel mir 2 tagen drauf einer mitarbeiterin gegeben habe. Können sie mir helfen ich habe morgen ein gespräch mit ihm wo er mit 5 Stunden auszahlen muss und ich habe nochmals am telefon erwähnt dass meine vermögensberaterin mir gesagt hat dass der mindestlohn bei 8.50€ liegt und er meinte frech was laberst du fürn scheiss….

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Mink.ron,

      der Mindestlohn beträgt 2017 genau 8,84 Euro pro Stunde (Brutto). Bei einem 450-Euro-Job werden davon auch keine Steuern abgezogen. Das ändert sich jedoch, wenn Sie mehr als 450 Euro im Monat verdienen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  40. Andreas

    Hallo, ich habe einen mündlichen Arbeitsvertrag per Telefon zum 01.04.2017 angenommen und der Arbeitgeber möchte mich jetzt nicht mehr einstellen. Gilt dieser Arbeitsvertrag schon als gültig, obwohl er erst zum 01.04.2017 beginnt?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Andreas,

      ein mündlicher Arbeitsvertrag kann verpflichtend sein. Ihnen steht die Möglichkeit einer Arbeitsgerichtsklage offen. Ein Anwalt für Arbeitsrecht kann Sie hierzu beraten.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  41. Stephanie

    Hallo,

    ich habe ein Jobangebot telefonisch angenommen. Das Arbeitsverhältnis soll zum 01.06. beginnen. Den Vertrag habe ich nicht unterschrieben. Im Vertrag ist allerdings eine Vertragsstrafe enthalten, die besagt, dass ich eine Zahlung i.H. eines Monatsgehalts veranlassen muss, wenn ich die Arbeit nicht aufnehme. Bin ich an den schriftlichen Vertrag gebunden? Wenn man der Klausel ihre Wirksamkeit unterstellen würde, müsste ich dann trotz fehlender Unterschrift aufgrund der mündlichen Zusage die Zahlung vornehmen?

    LG

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Stephanie,

      auch ohne Unterschrift kann dem Arbeitgeber ein Aufwendungsersatzanspruch zustehen, wenn Sie die Stelle nicht antreten – je nachdem wie weit die mündlichen Vertragsverhandlungen fortgeschritten sind. Der Anspruch ergibt sich aus den Aufwendungen, die der Arbeitgeber im Vertrauen der Unterzeichnung gemacht hat. Hier kommt es auf den Einzelfall an. Generell dürfte die Strafzahlung aber niedriger ausfallen. Die genannte Vertragsstrafe kann erst dann wirksam werden, wenn Sie den Vertrag unterschrieben haben. Im Zweifelsfall sollten Sie die Sache aber mit einem Anwalt für Arbeitsrecht absprechen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  42. Ivan L.

    Hallo!! Ich arbeite als Servicekraft. Habe zuerst ein mündlichen Vertrag 100h-10€. Habe ich auch seit 15 Monaten bekommen. Ich hatte auch einen schriftlichen Vertrag bekommen, der aber nicht identisch mit dem mündlichen Vertrag war. Ich habe dem Chef sofort mitgeteilt das was ganz anderes abgesprochen war.Vetrag habe ich nicht unterschrieben.Am 31.12.2016 kam es zum Gespräch wo mir mitgeteilt ist dass ich zu wenige Stunden leiste und dass ich für das gleiche Lohn 19 Stunde mehr leisten muss ( genau das was in dem Vertrag stand denn ich nicht unterschrieben wollte ). Der Wochen und stunden Plan wird von Service Leiterin geplant.Ende die Geschichte ist das mein Dezember Abrechnung um die fehlende 19h ausbezahlt ist(habe wie immer 100hgeleistet).Darf er das????Danke in voraus

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Ivan,
      wir würden Ihnen in diesem Fall empfehlen, sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht zu wenden, damit dieser den Sachverhalt genau prüfen und Sie über Ihre Rechte und Pflichten informieren kann. Es ist immer etwas schwierig, nachzuvollziehen, was in einem mündlichen Vertrag vereinbart wurde und was nicht.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  43. Irma

    Hallo, ich arbeite seit 1995 in einer Zahnarztpraxis (seit meiner Ausbildung danach Übernahme,dazwischen war ich 2mal im Erziehungsurlaub je von 3 Jahren) also eine 22 Jahre Betriebszugehörigkeit.Nun wurde die Praxis ab Januar 2016 verkauft, somit habe ich einen neuen Chef bekommen.Aber keinen neuen Arbeitsvertrag.Nun wurden im Jahre 2015 mit dem altem Chef Paar mündliche Änderungen (zwecks meinen Lohn und Arbeitszeit ) gemacht.Leider nicht schriftlich.
    Sind diese Änderungen rechtlich gültig ?
    Wäre ein neuer Arbeitsvertrag zu meinem Vorteil ?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Irma,
      wurden die mit Ihrem vorherigen Chef getroffenen Änderungen nicht schriftlich festgehalten, können Sie diese nun im Regelfall auch nicht bei Ihrem neuen Chef geltend machen bzw. sie überhaupt beweisen. Wir würden Ihnen empfehlen, die Sache bei Ihrem jetzigen Arbeitgeber anzusprechen und sich um eine Klärung zu bemühen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  44. Vera H.

    Hallo, darf ein Arbeitgeber ohne Grund kündigen, auch wenn es sich um eine Nebenbeschäftigung ohne schriftlichen, also nur mündlichen, Vertrag handelt?
    Meiner Meinung nach muss er den Grund der Kündigung im Kündigungsschreiben angeben, auch wenn der Arbeitsvertrag nur mündlich zustande gekommen ist, stimmt das?
    Mit freundlichen Grüßen

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Vera,
      der Grund für eine Kündigung muss normalerweise nur im entsprechenden Schreiben genannt werden, wenn die Kündigung fristlos erfolgt (§ 626 BGB).

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  45. Christa F.

    Hallo, ich arbeite seit 17 Jahren ununterbrochen als Menükurier und beliefere alte Leute mit Essen. Mein Arbeitgeber ist Subunternehmer einer namhaften Firma. Mein Arbeitgeber hat seinerzeit einen sogenannten „amerikanischen Arbeitsvertrag“, einen Arbeitsvertrag per Handschlag mit mir gemacht. In 17 Jahren habe ich keinen bezahlten Urlaub bekommen und im Krankheitsfall kein Geld. Ich habe mich nicht beschwert, weil ich meinen Job eigentlich gerne ausübe und für mich privat auch als sportliche Herausforderung sehe (täglich ca 800 Stufen, da die alten Leute meist keinen Fahrstuhl haben).
    Vor Kurzem jedoch fiel mir ein Schreiben unserer Firma an die Essenkunden in die Hände, wonach zum 31.01.2017 die Preise erhöht werden sollen, Begründung: Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohnes auf Euro 8,84. Die Firma stellte fest, dass sie den gesetzlichen Mindestlohn zahle und auch ihre Subunternehmer in die Lage versetze diesen an die Menükuriere weiterzugeben. Daraufhin bat ich meinen Arbeitgeber mit Schreiben vom 06.01.17 meinen Lohn auf dieser Basis zu aktualisieren, bis heute erhielt ich keine Antwort, aber auf Ebay Kleinanzeigen ist ab heute (14.01.17) genau meine Essentour als „suche ab sofort Menükurier“ ausgeschrieben.
    Frage: Kann mich der Subunternehmer, mein Arbeitgeber, nach 17 Jahren ohne jeglichen Grund einfach kündigen, weil ich keinen schriftlichen Arbeitsvertrag habe?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Christa,
      grundsätzlich gelten in Ihrem Fall die gesetzlichen Regelungen bezüglich der Kündigungsfrist. Gilt das Tarifrecht in Ihrem Fall, ist dieses anzuwenden; unabhängig davon, ob Sie den Arbeitsvertrag schriftlich oder mündlich geschlossen haben. Den gesetzlichen Kündigungsschutz können Sie in § 622 BGB nachlesen.
      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  46. Günter G.

    Moin ich habe nur einen Münlichen Arbeitsvertrag ,ab den 01.12.2016,keine weitere vereinbahrung.ich habe ein besseres angebot bekommen.Und möchte Aufhören wie muß ich mich Verhalten ?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Günter,
      liegt ein mündlicher Vertrag vor, gelten die allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen. Die Kündigungsfrist liegt hier bei vier Wochen. Sie können entweder zum 15. eines Monats oder zum Monatsende kündigen.
      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  47. Daniel

    Hallo,

    ich habe am 20.12.16 bei einem Bewerbungsgespräch eine mündliche Zusage für den 01.02.17 erhalten. Diese nahm ich dann auch mündlich an. Bei diesem Gespräch wurde ausschließlich das Bruttogehalt festgelegt – sonst nichts weiteres. Ab dem 26.01. soll ich dort die ersten vier Tage quasi als Praktikant eingearbeitet werden. Für diese vier Tage wurden auch keine Konditionen festgelegt.
    Stand heute würde ich allerdings 90km weiter weg ziehen.
    Könnte ich nun von diesem Arbeitsvertrag noch zurücktreten?
    Mfg.

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Daniel,
      Sie können nicht einfach so zurücktreten. Durch die mündliche Zusage ist der Vertrag rechtskräftig geworden. Sie haben die Möglichkeit zur Kündigung oder einen Auflösungsvertrag mit dem Arbeitgeber zu schließen. Besprechen Sie dies mit Ihrem Arbeitgeber. Einfach wegbleiben, hätte weitreichende Konsequenzen und können eventuell auch eine Vertragsstrafe nach sich ziehen.
      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  48. Sasha F.

    Hallo,

    ich habe am 12.9.16 eine mündliche Zusage zu einem Abteilungswechsel zum 1.1.17 ausgesprochen, das ich dann nach Rückfrage der Personalabteilung am 18.10.16 per Email wiederholt habe. Aufeinmal kam heute die Absage (vorerst nur mündlich)
    Was für Rechte habe ich jetzt genau bzw. was für Rechte habe ich wenn ich die Absage schriftlich bekomme?
    Kann ich auf Schadenserstz klagen?

    Für die Antwort schonmal vielen Dank

    MFG

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Sascha,
      zwar ist auch eine mündliche Zusage rechtlich bindend, doch kommt es bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung darauf an, was Sie an Beweisen vorbringen können. Hier braucht es nicht zwingend schriftliche Zusagen – auch die Benennung von Zeugen kann hilfreich sein. Ihre Erfolgschancen bemessen sich hieran. Sollten Sie keinerlei Beweise für die mündliche Zusage vorbringen können, ist es um Ihre Chancen vermutlich eher schlecht bestellt. Ein Arbeitsrechtsanwalt steht Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Es kann daher helfen, sich rechtlichen Beistand zu suchen.
      Das Arbeitsvertrag.org-Team

  49. Marie

    Hallo, ich habe ein standort wechsel zugesagt. Umzug gemacht, alte arbeit übergabe usw.
    Bei der neue standort seit 1 Monat angefangen, auf der warte die Schriftliche Bestätigung (vertrag) des neues standort.
    Jetzt sagt mir die Fa. die konnen mir nicht einstellen und ich sollte zurück. Bin aber schon umgezogen! und kann nicht mehr zurück! Kann der Fa. sowas machen?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Marie,
      auch mündliche Verträge sind prinzipell wirksam, jedoch müssen ihre Konditionen nachgewiesen werden können. Hierzu dient der gemäß Nachweisgesetz vom Arbeitgeber zu erbringende Beleg der wesentlichen Vertragsbedingungen. Da wir keine Rechtsberatung erteilen dürfen, empfehlen wir Ihnen deshalb, sich an einen Rechtsanwalt zu wenden.
      Das Arbeitsvertrag.org-Team

  50. Paschuhn I.

    Hallo, ich habe ein Problem. Und zwar habe ich ein arbeitsAngebot zugesagt, alle Konditionen geklärt und soll ab 1 September anfangen. Morgen soll ich den Arbeitsvertrag unterschreiben habe aber ein besseres Angebot bekommen. Muss ich jetzt dort anfangen?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Frau Paschuhn,
      ein Zurücktreten ist nach einer bereits erfolgten mündlichen Zusage in der Regel nicht möglich. In diesem Fall bleibt Ihnen nur die Kündigung. Eine andere Option besteht natürlich darin, das Gespräch mit dem künftigen Arbeitgeber zu suchen und eine gütliche Einigung herbeizuführen.
      Das Arbeitsvertrag.org-Team

    2. Ralf G.

      Guten Tag.
      Ich habe mich aus persönlichen Gründen um eine neue, Unbefristete Arbeitsstelle in Vollzeit beworben, und auch einen Termin zu einem Vorstellungsgespräch bekommen. Während dieses Gespräches einigten wir uns auf folgende Parameter für den neuen Job: Wochenarbeitszeit, Urlaub, Arbeitsorte (bis September außerhalb, ab Oktober im Heimatort)
      Weil alles im gegenseitigen Einverständnis geklärt war, kündigte ich fristgemäß meinen alten, sicheren Arbeitsplatz.
      Nun kam der neue Arbeitsvertrag zur Unterschrift mit der Post. Dort war plötzlich nur noch eine Befristung von 12 Monaten und ein Arbeitsplatz außerhalb dokumentiert.
      Sind die vorab getroffenen Vereinbarungen und der in der Bewerbung geäußerte Wunsch nach Festeinstellung in Vollzeit nicht mehr gültig?
      Kann ich Rechtsmittel einlegen und auf die Erfüllung der mündlichen Zusagen pochen? Immerhin habe ich eine 14 jähre alte Festanstellung aufgrund der getroffenen Zusagen gekündigt.

      Mit freundlichen Grüßen

      Ralf G.

      1. arbeitsvertrag.org

        Hallo Ralf,

        grundsätzlich ist auch ein mündlich geschlossener Vertrag gültig. Sie sollten deshalb zunächst mit Ihrem neuen Arbeitgeber über die Vereinbarungen sprechen und ihn bitten, einen neuen Vertrag aufzusetzen. Wenn das nicht hilft, haben Sie die Möglichkeit, eine Klage einzureichen. Im Zweifelsfall steht dann allerdings Aussage gegen Aussage, wenn Sie keinen Beweis vorbringen können (z. B. eine E-Mail o.ä.). Wenden Sie sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht, um den Sachverhalt zu klären.

        Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

    3. lilo

      Hallo. ich habe mich für eine Stelle beworben und einen probetag gearbeitet. ich wurde lediglich zur Arbeit gefragt ob ich es mir vorstellen könnte. ich bejahte und habe nun einige Tage dort gearbeitet. es wurde bis jetzt weder über stundenlohn, noch über die Arbeitszeiten gesprochen, da die Chefin immer ausweicht. wie soll ich mich nun Verhalten? habe ich trotzdem einen mündlichen Vertrag? was ist, wenn ich einfach nicht mehr hin gehe? es wurden ja auch keine Arbeitsstunden besprochen. mfg

      1. arbeitsvertrag.org

        Hallo lilo,

        es ist nicht immer leicht zu beurteilen und auch nachzuweisen, ob ein mündlicher Arbeitsvertrag wirksam zustande gekommen ist. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir keine Rechtsberatung anbieten dürfen und deshalb weder beurteilen können, ob in Ihrem Fall ein wirksamer Arbeitsvertrag zustande gekommen ist, noch, welche Schritte Sie nun ergreifen können oder sollten. Erkundigen Sie sich bei einem Anwalt.

        Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

Hinterlassen Sie einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert