Mindestlohn im Tarifvertrag

Von Jörg K.

Letzte Aktualisierung am: 29. Januar 2024

Geschätzte Lesezeit: 2 Minuten

Der Mindestlohn im Tarifvertrag ist vom gesetzlichen Grundlohn zu unterscheiden.
Der Mindestlohn im Tarifvertrag ist vom gesetzlichen Grundlohn zu unterscheiden.

Mindestlöhne für Arbeitnehmer sind in Deutschland seit dem 1. Januar 2015 gesetzlich vorgeschrieben. Aktuell liegt der Mindestlohn bei 12,41 Euro (Stand: Januar 2024) brutto pro Stunde. Doch nicht nur der Gesetzgeber schreibt Lohnuntergrenzen vor.

So wird in vielen Branchen ein Mindestlohn durch einen Tarifvertrag festgelegt. Dieser ist klar von dem gesetzlichen zu unterscheiden. Im Folgenden werden Sie dazu informiert, was ein tariflicher Mindestlohn für Beschäftigte bedeutet und ob dieser immer nach Vorschrift angewandt wird.

Verwenden Sie den Mindestlohn-Rechner!

Kompaktwissen: Mindestlohn im Tarifvertrag

Seit wann profitieren Arbeitnehmer in Deutschland von einer gesetzlichen Lohnuntergrenze?

Der gesetzliche Mindestlohn wurde 2015 in Deutschland eingeführt.

Was, wenn ein anderer Mindestlohn im Tarifvertrag festgehalten ist als der gesetzliche?

Weist ein für Sie geltender Tarifvertrag einen Mindestlohn auf, muss Ihr Arbeitgeber Ihnen auch mindestens diesen Betrag zahlen. Der tarifliche Mindestlohn darf jedoch nicht geringer sein als die gesetzliche Lohnuntergrenze.

Mein Chef zahlt mir nicht den Mindestlohn, der im Tarifvertrag definiert ist. Was kann ich tun?

In diesem Fall sollten Sie einen Anwalt für Arbeitsrecht konsultieren.

Mindestlohn im Tarifvertrag vs. gesetzlicher Mindestlohn

Wie bereits erwähnt, ist ein tariflicher Mindestlohn klar vom gesetzlichen Grundgehalt abzugrenzen. Tarifliche Lohnuntergrenzen gab es schon vor dem Inkrafttreten des Mindestlohngesetzes. Diese Form des Mindestlohns wird in Tarifverträgen festgehalten und gilt für die damit verbundenen Branchen bzw. Berufe.

Laut einer Studie des Bundesarbeitsministeriums erhalten in Deutschland rund 3,8 Millionen Arbeitnehmer einen Mindestlohn, den ein Tarifvertrag vorgibt. Dabei kommen die unterschiedlichsten Tarifverträge zur Anwendung, wodurch die gesetzliche Grenze von 12,41 Euro (Stand: Januar 2024) brutto pro Stunde durchaus deutlich überschritten werden kann.

Dabei organisieren sich Arbeitgeberverbände sowie Gewerkschaften regional und besitzen die Befugnis, Löhne mit Arbeitgebern auszuhandeln. Das Ergebnis ist die Vielzahl an Verträgen. Dabei gilt grundsätzlich: Parteien, die einen Tarifvertrag unterschreiben, müssen sich auch an die darin enthaltenen Klauseln halten. Doch wird der Mindestlohn, der im Tarifvertrag festgehalten ist, auch immer bezahlt?

Der Mindestlohn im Tarifvertrag wird teilweise missachtet

Mindestlohn im Tarifvertrag: Mancher Arbeitgeber missachtet die Vereinbarung.
Mindestlohn im Tarifvertrag: Mancher Arbeitgeber missachtet die Vereinbarung.

Auch mit entsprechenden Klauseln im Tarifvertrag wird der Mindestlohn nicht immer gezahlt. Arbeitnehmer mit entsprechenden Verträgen besitzen jedoch ein Anrecht darauf. Entsprechend sollten diese folgende Tipps beachten:

  • Wird ein Mindestlohn im Tarifvertrag zugesichert, sind Arbeitgeber verpflichtet, diesen zu zahlen. Entsprechend sind Vorgesetzte auf Missstände in diesem Bereich hinzuweisen.
  • Das Gleiche gilt, wenn der tarifliche Mindestlohn unter dem gesetzlichen Grundgehalt liegt. Zur Einführung des Mindestlohngesetzes war das noch teilweise legitim, mittlerweile ist es aber nicht mehr rechtmäßig.
  • Stellt sich ein Vorgesetzter trotz Hinweis quer, kann ein Anwalt für Arbeitsrecht Unterstützung bieten.
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Mindestlohn im Tarifvertrag
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Über den Autor

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Jörg K.

Jörg hat Rechtswissenschaften an der Universität Passau studiert. Nachdem er Erfahrung in verschiedenen Verlagen gesammelt hat, stieß er 2019 zur Redaktion von arbeitsvertrag.org. In seinen Ratgebern befasst er sich mit verschiedenen Themen rund um Arbeitsrecht.

3 Gedanken zu „Mindestlohn im Tarifvertrag

  1. Axel

    sehr geehrte Damen und Herren, ich arbeite als Sicherheitsmitarbeiter. habe einen Tariflohn von 11,57. muss mein Arbeitgeber ab Oktober den Mindestlohn von 12,00 Euro zahlen.
    MfG Axel

  2. Roland

    Hallo,
    ich habe am 11.02. die Arbeit aufgenommen, als Pflegehelfer. 1675,00 € bei 35h die Woche, 150h im Monat.
    Um mein Lohn für diesen Teilmonat zu berechnen schrieb mir der Geschäftsführer, es müsse die Dreißigstel-Methode angewand werden, jeder Monat wird mit 30 Tage berechnet. 1675/30=55,86×18=1005,55 € Brutto. Wenn das so ist, warum sind dann vom 11. – 30. nur 18 Tage, bei mir sind das 20 Tage. Außerdem hatte ich 112 Stunden im Februar gearbeitet, 105 Std. wäre die 35 Stunden Woche, 7 Stunden gehen auf Arbeitszeitkonto. 105 Stunden mal 11,05 € (Pflegemindestlohn) sind 1160,25 € Brutto. Die 1005,55 können doch niemals stimmen, erstens fehlen 2 Tage und der Pflegemindestlohn wird auch unterschritten. Er will das nicht ändern, fühlt sich im Recht!?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Roland,
      bitte beachten Sie, dass wir keine Rechtsberatung anbieten und daher keine Einzelfallfragen beantworten dürfen. Sie können sich mit Ihrem Anliegen an einen Rechtsanwalt wenden.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

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