Mindestlohn in Luxemburg: Pro Stunde darf nicht zu wenig bezahlt werden

Von Jörg K.

Letzte Aktualisierung am: 4. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Der Mindestlohn wird in Luxemburg in zwei Kategorien eingeteilt.
Der Mindestlohn wird in Luxemburg in zwei Kategorien eingeteilt.

In Deutschland gilt der gesetzliche Mindestlohn seit dem 1. Januar 2015. An diesem Tag ist das Mindestlohngesetz in Kraft getreten. Andere europäische Staaten haben entsprechende Regelungen viel früher in die Tat umgesetzt, so auch Luxemburg.

Doch was genau bestimmt den Mindestlohn in Luxemburg? Wie viel Netto- bzw. Brutto-Gehalt ist einem luxemburgischen Arbeitnehmer im Monat in jedem Fall zu zahlen? Die Antwort auf diese Frage liefert der vorliegende Ratgeber. Hier erfahren Sie mitunter, wieso in Luxemburg vom sozialen Mindestlohn gesprochen wird und welche Unterscheidungen dabei bedeutsam sind.

Kompaktwissen: Mindestlohn in Luxemburg

Bekommen Beschäftigte in Luxemburg einen Mindestlohn?

Ja, in Luxemburg gibt es eine gesetzliche Lohnuntergrenze.

Wie hoch ist der Mindestlohn in Luxemburg?

Verglichen mit anderen Ländern in Europa fällt der Mindestlohn in Luxemburg am höchsten aus: Dort werden Arbeitnehmern ab 18 Jahren mindestens 13,05 Euro gezahlt (Stand: 1. Oktober 2021).

Wie setzt sich der Mindestlohn in Luxemburg zusammen?

In Luxemburg erhält nicht jeder Arbeitnehmer den gleichen Mindestlohn. Wie die Unterscheidung der Mitarbeiter in Bezug auf die Lohnuntergrenze vonstattengeht, erfahren Sie hier.

So definiert sich der Mindeststundenlohn in Luxemburg

Wie bereits erwähnt, ist der Mindestlohn auch in Luxemburg vorgeschrieben. Ein Brutto-Gehalt, das vom Gesetzgeber festgelegt wurde, darf also bei der Bezahlung von Mitarbeitern nicht unterschritten werden. Doch wie genau sehen die Bedingungen aus?

Entscheidend ist hier unter anderem das Alter der Arbeitnehmer. Der volle gesetzliche Mindestlohn wird in Luxemburg nur volljährigen Beschäftigten gezahlt. Diese müssen also das achtzehnte Lebensjahr erreicht haben. Fünfzehn- und Sechzehnjährige erhalten davon 75 Prozent, Siebzehnjährige 80 Prozent.

Dazu kommt eine noch bedeutsamere Unterscheidung. Arbeitnehmer werden in Bezug auf den Mindestlohn in Luxemburg in zwei Gruppen eingeteilt. So gibt es unqualifizierte und qualifizierte Beschäftigte, welche einen unterschiedlichen Mindestlohnanspruch besitzen (Stand: 1. Oktober 2021):

  • Unqualifizierter Mindestlohn: Dieser beträgt 2.256,95 Euro brutto pro Monat, was einem Stundenlohn von etwa 13,05 Euro entspricht.
  • Qualifizierter Mindestlohn: In Luxemburg erhalten qualifizierte Arbeitnehmer 2.708,35 Euro brutto pro Monat. Der Stundenlohn liegt damit bei etwa 15,66 Euro.

Die Unterscheidung zwischen den Arbeitnehmern

Beim sogenannten sozialen Mindestlohn in Luxemburg ist eine klare Unterteilung der Beschäftigten erforderlich. Doch was definiert eigentlich einen qualifizierten Arbeitnehmer und sorgt dafür, dass er Anspruch auf mehr Geld hat?

In Luxemburg gibt es höheren Mindestlohn bei bestimmten Qualifikationen.
In Luxemburg gibt es höheren Mindestlohn bei bestimmten Qualifikationen.

Mehrere Kriterien müssen erfüllt sein, damit Angestellte in diese Kategorie fallen. Qualifizierte Beschäftigte üben folglich einen Beruf aus, den sie durch ein erlerntes Handwerk oder eine Berufsausbildung erlangt haben.

Dazu muss ein amtliches Zeugnis den Abschluss der Lehre bescheinigen. Auch andere Bedingungen können den Qualifizierten-Status begründen, der für Arbeitnehmer den höheren Mindestlohn in Luxemburg nach sich zieht.

Wer eine Berufspraxis von über zwei Jahren vorweisen und ein Zertifikat über seine manuellen Fähigkeiten vorlegen kann, muss ebenfalls qualifiziert bezahlt werden. Das gilt auch, wenn ein Angestellter ein Zertifikat praktischer oder technischer Art vorlegt und mindestens fünf Jahre in dem betreffenden Beruf tätig ist.

Selbst ohne entsprechende Zertifikate erreichen Beschäftigte nach mindestens zehn Jahren der Betriebszugehörigkeit beim selben Arbeitgeber den Status des qualifizierten Arbeitnehmers. Folglich müssen diese dann auch mit dem höheren Mindestlohn bezahlt werden.

Es zeigt sich: In Luxemburg können verschiedene erfüllte Bedingungen den Status eines qualifizierten Arbeitnehmers und das Anrecht auf höhere Bezahlung rechtfertigen. Laien kann es da mitunter schwer fallen, den Durchblick zu behalten. Jegliche Fragen zum Mindestlohn in Europa, Luxemburg und Umgebung kann jedoch ein Anwalt, der auf Arbeitsrecht spezialisiert ist, kompetent beantworten.

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Über den Autor

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Jörg K.

Jörg hat Rechtswissenschaften an der Universität Passau studiert. Nachdem er Erfahrung in verschiedenen Verlagen gesammelt hat, stieß er 2019 zur Redaktion von arbeitsvertrag.org. In seinen Ratgebern befasst er sich mit verschiedenen Themen rund um Arbeitsrecht.

Ein Gedanke zu „Mindestlohn in Luxemburg: Pro Stunde darf nicht zu wenig bezahlt werden

  1. Lorena

    Guten Tag,
    Ich würde gerne wissen wie der Mindestlohn bei Restaurateuren (Horeca) in Luxemburg ist mit einem anerkannten belgischen Diplom.

    MfG

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