In Deutschland gilt der gesetzliche Mindestlohn seit dem 1. Januar 2015. An diesem Tag ist das Mindestlohngesetz in Kraft getreten. Andere europäische Staaten haben entsprechende Regelungen viel früher in die Tat umgesetzt, so auch Luxemburg.
Doch was genau bestimmt den Mindestlohn in Luxemburg? Wie viel Netto- bzw. Brutto-Gehalt ist einem luxemburgischen Arbeitnehmer im Monat in jedem Fall zu zahlen? Die Antwort auf diese Frage liefert der vorliegende Ratgeber. Hier erfahren Sie mitunter, wieso in Luxemburg vom sozialen Mindestlohn gesprochen wird und welche Unterscheidungen dabei bedeutsam sind.
Inhalt
Kompaktwissen: Mindestlohn in Luxemburg
Ja, in Luxemburg gibt es eine gesetzliche Lohnuntergrenze.
Verglichen mit anderen Ländern in Europa fällt der Mindestlohn in Luxemburg am höchsten aus: Dort werden mindestens 12,72 Euro gezahlt (Stand: 2021).
In Luxemburg erhält nicht jeder Arbeitnehmer den gleichen Mindestlohn. Wie die Unterscheidung der Mitarbeiter in Bezug auf die Lohnuntergrenze vonstattengeht, erfahren Sie hier.
So definiert sich der Mindeststundenlohn in Luxemburg
Wie bereits erwähnt, ist der Mindestlohn auch in Luxemburg vorgeschrieben. Ein Brutto-Gehalt, das vom Gesetzgeber festgelegt wurde, darf also bei der Bezahlung von Mitarbeitern nicht unterschritten werden. Doch wie genau sehen die Bedingungen aus?
Dazu kommt eine noch bedeutsamere Unterscheidung. Arbeitnehmer werden in Bezug auf den Mindestlohn in Luxemburg in zwei Gruppen eingeteilt. So gibt es unqualifizierte und qualifizierte Beschäftigte, welche einen unterschiedlichen Mindestlohnanspruch besitzen (Stand: 2021):
- Unqualifizierter Mindestlohn: Dieser beträgt 2.202 Euro brutto pro Monat, was einem Stundenlohn von etwa 12,72 Euro entspricht.
- Qualifizierter Mindestlohn: In Luxemburg erhalten qualifizierte Arbeitnehmer 2.642 Euro brutto pro Monat. Der Stundenlohn liegt damit bei etwa 15,27 Euro.
Die Unterscheidung zwischen den Arbeitnehmern
Beim sogenannten sozialen Mindestlohn in Luxemburg ist eine klare Unterteilung der Beschäftigten erforderlich. Doch was definiert eigentlich einen qualifizierten Arbeitnehmer und sorgt dafür, dass er Anspruch auf mehr Geld hat?
Mehrere Kriterien müssen erfüllt sein, damit Angestellte in diese Kategorie fallen. Qualifizierte Beschäftigte üben folglich einen Beruf aus, den sie durch ein erlerntes Handwerk oder eine Berufsausbildung erlangt haben.
Dazu muss ein amtliches Zeugnis den Abschluss der Lehre bescheinigen. Auch andere Bedingungen können den Qualifizierten-Status begründen, der für Arbeitnehmer den höheren Mindestlohn in Luxemburg nach sich zieht.
Wer eine Berufspraxis von über zwei Jahren vorweisen und ein Zertifikat über seine manuellen Fähigkeiten vorlegen kann, muss ebenfalls qualifiziert bezahlt werden. Das gilt auch, wenn ein Angestellter ein Zertifikat praktischer oder technischer Art vorlegt und mindestens fünf Jahre in dem betreffenden Beruf tätig ist.
Selbst ohne entsprechende Zertifikate erreichen Beschäftigte nach mindestens zehn Jahren der Betriebszugehörigkeit beim selben Arbeitgeber den Status des qualifizierten Arbeitnehmers. Folglich müssen diese dann auch mit dem höheren Mindestlohn bezahlt werden.
Es zeigt sich: In Luxemburg können verschiedene erfüllte Bedingungen den Status eines qualifizierten Arbeitnehmers und das Anrecht auf höhere Bezahlung rechtfertigen. Laien kann es da mitunter schwer fallen, den Durchblick zu behalten. Jegliche Fragen zum Mindestlohn in Europa, Luxemburg und Umgebung kann jedoch ein Anwalt, der auf Arbeitsrecht spezialisiert ist, kompetent beantworten.