Änderung vom Arbeitsvertrag – wann kommt es zur Anpassung?

Von arbeitsvertrag.org, letzte Aktualisierung am: 9. Mai 2023

Die Änderung vom Arbeitsvertrag kann nötig werden, wenn sich die Arbeitsbedingungen verändern.
Die Änderung vom Arbeitsvertrag kann nötig werden, wenn sich die Arbeitsbedingungen verändern.

Verträge werden im Arbeitsrecht dazu abgeschlossen, die Bedingungen des Geschäftsverhältnisses festzuhalten. Hierauf können sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber berufen, verstößt die andere Seite gegen ihre Pflichten.

Da Arbeitsverträge erst durch deckungsgleiche Willensbekundungen zustande kommen, kann ein Vertragspartner maßgebliche Arbeitsbedingungen in der Regel im Nachhinein nicht einfach ändern.

Hier schiebt das Arbeitsrecht allzu freien Auslegungen einen Riegel vor. Doch wann wird eine Arbeitsvertragsänderung fällig? Braucht es einen Änderungsvertrag, wird die Arbeitszeit herauf- oder herabgesetzt? Wir geben Tipps rund um das Arbeitsrecht.

Kompaktwissen: Änderung des Arbeitsvertrags

Welche Gründe gibt es für die Änderung vom Arbeitsvertrag?

Typisch ist eine Vertragsänderung, wenn ein Arbeitnehmer eine höhere Position bekleiden, neue Aufgaben bzw. mehr Verantwortung übernehmen soll und dafür mehr Gehalt bekommt. Auch im Rahmen einer Änderungskündigung sind Vertragsanpassungen möglich.

Muss ich einer Änderung zum Arbeitsvertrag zustimmen?

Nein. Jeder Arbeitnehmer kann frei entscheiden, ob er die Änderung akzeptiert oder nicht. Ist die Änderung mit einer Kündigung verbunden, verliert er jedoch unter Umständen seinen Job.

Wie sieht ein solcher Änderungsvertrag aus?

Unser Muster veranschaulicht, wie solch eine Änderung aussehen kann. Die genaue Vertragsgestaltung hängt jedoch immer von den Umständen des Einzelfalls ab.

Welche Gründe bewirken die Änderung des Arbeitsvertrages?

Ob der Arbeitgeber Ihnen ein Änderungsangebot unterbreitet, hängt in der Regel davon ab, wie weitläufig die vereinbarten Vertragsbedingungen formuliert sind.

Zur Arbeitsvertragsänderung wegen einer veränderten Arbeitszeit kommt es, wenn im Arbeitsvertrag andere Absprachen getroffen wurden.
Zur Arbeitsvertragsänderung wegen einer veränderten Arbeitszeit kommt es, wenn im Arbeitsvertrag andere Absprachen getroffen wurden.

Will der Arbeitgeber den Mitarbeiter während oder nach der Probezeit an einen anderen Arbeitsort versetzen, braucht er demnach nicht zwingend sein Einverständnis dazu.

In der Regel wird der Ort, an dem die geschuldete Arbeitsleistung dauerhaft zu erbringen ist, im schriftlichen Arbeitsvertrag festgehalten. Dies geht auch aus dem Nachweisgesetz (§ 2 Absatz 1 Nachweispflicht) hervor. Dabei muss nicht zwingend nur ein einziger Ort festgehalten werden.

Der Vorgesetzte bzw. die Personalabteilung des Unternehmens kann darüber hinaus Versetzungsklauseln in Arbeitsverträge einfügen, die besagen, dass trotz eines vermeintlich festen Arbeitsortes Änderungen seinerseits vorgenommen werden dürfen. In diesem Fall braucht es keinen Nachtrag zum Arbeitsvertrag.

Achtung: Sollte im Arbeitsvertrag nicht festgehalten sein, wo die Arbeitsleistung regelmäßig zu erbringen ist, kommt das Weisungs- bzw. Direktionsrecht des Arbeitgebers ins Spiel. Es geht aus § 106 der Gewerbeordnung (GewO) hervor und besagt, dass er Inhalt, Ort und Zeit der Arbeitsleistung nach billigem Ermessen näher bestimmen darf, soweit keine anderweitigen Absprachen im Arbeitsvertrag, einer Betriebsvereinbarung, einem anzuwendenden Tarifvertrag oder gesetzliche Vorgaben gelten. Änderungen dürfen demnach nur unter Einbezug der berechtigten Interessen des Arbeitnehmers und in Abwägung mit den Arbeitgeberinteressen vorgenommen werden.

Muss eine Änderung zum Arbeitsvertrag vorgenommen werden, wenn sich die Arbeitszeit verändert? Obiges gilt für das Arbeitsverhältnis ebenfalls, wenn plötzlich zu anderen Uhrzeiten gearbeitet werden soll: Eine Vertragsänderung vom Arbeitsvertrag ist nicht erforderlich, sind hier keine konkreten Vereinbarungen zu genau diesem Punkt getroffen worden.

Es ist natürlich auch denkbar, dass eine sehr weitreichende Klausel dem Arbeitgeber ermöglicht, die Arbeitszeiten flexibel zu gestalten. Haben sich beide Vertragspartner hingegen auf feste Arbeitszeiten geeinigt, bedarf es einer Anpassung des Arbeitsvertrages.

Wann kann der Arbeitgeber zur Änderungskündigung greifen?
Wann kann der Arbeitgeber zur Änderungskündigung greifen?

Die Änderungskündigung

Nicht immer sind Beschäftigte mit der Veränderung der Arbeitsbedingungen einverstanden, weshalb der Arbeitsvertrag nicht einvernehmlich geändert wird.

In diesem Fall können Unternehmer das Beschäftigungsverhältnis mit einer Änderungskündigung beenden und auf diesem Weg, einen Änderungsvertrag zum Arbeitsvertrag durchsetzen.

Die Änderungskündigung unterscheidet sich von einer regulären Kündigung darin, dass die Beschäftigung zwar zunächst beendet wird, doch perspektivisch weitergeführt werden soll – allerdings nicht mehr unter den gleichen Bedingungen.

Wie kann der Arbeitnehmer auf solchen Änderungen zum Arbeitsvertrag reagieren?

Legt der Arbeitgeber Ihnen eine Änderungskündigung vor, haben Sie drei verschiedene Optionen. Für alle drei Fälle gilt: Sie haben längstens drei Wochen nach der Zustellung Zeit, um zu reagieren.

  1. Sie nehmen die Änderungsvereinbarung zum ursprünglichen Arbeitsvertrag an. Sie arbeiten ab dem Zeitpunkt, der in der Änderungskündigung als letzter Arbeitstag aufgeführt wurde zu den veränderten Konditionen an Ihrem alten oder einem neuen Arbeitsplatz weiter.
  2. Sie nehmen die Änderung im Arbeitsvertrag nur unter einem Vorbehalt an, nämlich dass die vorgenommenen Modifikationen nicht sozial ungerechtfertigt sind. Diese Erklärung muss in der Kündigungsfrist bzw. spätestens jedoch nach den bereits erwähnten drei Wochen folgen (§ 2 Kündigungsschutzgesetz (KSchG)). In diesem Fall erheben Sie Klage und lassen ein Arbeitsgericht prüfen, ob die Änderung des Arbeitsvertrages durch den Arbeitgeber gerechtfertigt und damit wirksam ist. Geht der Prozess erfolgreich für Sie aus, ist der Arbeitgeber dazu verpflichtet, Sie unter den alten Arbeitsbedingungen weiter zu beschäftigen.
  3. Sie entschließen sich dazu, den Änderungsvertrag nicht zu unterschrieben, sondern stattdessen Kündigungsschutzklage am Arbeitsgericht einzureichen. Lassen Sie die Dreiwochenfrist verstreichen, scheiden Sie zum angegebenen Zeitpunkt aus dem Unternehmen aus.

Entscheiden sich Arbeitnehmer gegen die Änderung von Arbeitsverträgen vorzugehen, sollten sie nicht auf Zeugen verzichten, die im Streitfall den Zugang des Vorbehalts bestätigen können.

Sind Sie mit der Änderung von Arbeitsverträgen nicht einverstanden, können Sie klagen.
Sind Sie mit der Änderung von Arbeitsverträgen nicht einverstanden, können Sie klagen.

Gibt es eigentlich einen Unterschied zwischen einer Änderungskündigung und einem Änderungsvertrag im Arbeitsrecht?

Ja. Der Geschäftsinhaber spricht eine Änderungskündigung aus, wenn der betroffene Arbeitnehmer mit den angestrebten Veränderungen nicht einverstanden ist.

Ein Änderungsvertrag hingegen führt die neuen Arbeitsbedingungen für das Arbeitsverhältnis auf, die von dem Arbeitnehmer auch akzeptiert werden. In einigen Fällen wird als Gegenleistung für das Einverständnis auch eine Prämie gezahlt, die den Mitarbeiter milde stimmen soll.

Wie kann der Änderungsvertrag zum Arbeitsvertrag aussehen? Das Muster zeigt es Ihnen

Soll im Arbeitsvertrag eine Änderung vorgenommen werden, entschließen sich Arbeitgeber regelmäßig einen Änderungsvertrag aufzusetzen. Dieser wird ganz unterschiedlich gestaltet, da auch die Gründe des Aufsetzens variieren. Das folgende Muster soll Ihnen einen Eindruck davon geben, wie ein solches Dokument aussehen kann.

Änderungsvertrag zum Arbeitsvertrag vom [Datum einfügen]
zwischen [Name des Arbeitgebers] und [Name des Arbeitnehmers]Zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer werden die im Arbeitsvertrag vom [Datum angeben] geschlossenen Vereinbarungen mit dem [Datum einfügen] einvernehmlich geändert. Zu diesem Zeitpunkt werden folgende Veränderungen wirksam:

  1. Die regelmäßige Arbeitszeit beginnt um [Uhrzeit einfügen] und endet um [Uhrzeit einfügen].
  2. Das monatliche Gehalt des Arbeitnehmers beläuft sich nunmehr auf [Betrag angeben].

Alle weiteren im Arbeitsvertrag aufgeführten Vereinbarungen haben weiter Bestand.

_______________________________
Ort, Datum und Unterschrift des Arbeitnehmers

_______________________________
Ort, Datum und Unterschrift des Arbeitgebers

Übrigens: Auch Arbeitnehmer selbst haben das Recht, ihrem Chef eine Änderungskündigung zu übergeben, um bessere Konditionen auszuhandeln. Das ist jedoch ziemlich mutig, risikieren sie damit unter Umständen ihren Arbeitsplatz und auch die eigene Karriere. Schließlich ist der Arbeitgeber nicht dazu verpflichtet, auf das Angebot einzugehen.

Schlimmstenfalls haben sie zu hoch gepokert und stehen am Ende deshalb ohne Arbeit dar. Ein solcher Schritt ist deshalb genauestens zu durchdenken, um das Risiko zu minimieren. Erfolgreicher sind Sie in der Regel damit, Ihren Arbeitsvertrag durch einen Änderungsvertrag anpassen zu lassen. Hierzu ist es jedoch nötig, mit dem Vorgesetzten zu verhandeln.

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Änderung vom Arbeitsvertrag – wann kommt es zur Anpassung?
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353 Gedanken zu „Änderung vom Arbeitsvertrag – wann kommt es zur Anpassung?

  1. Martin G.

    Wie sieht es aus, wenn Arbeitnehmer ohne Arbeitsvertrag eine Veränderung der Arbreitsdauer wünschen? Es handelt sich dabei um Mitarbeiter die schon bis zu 20 Jahre im gleichen Betrieb, allerdings immer ohne Arbeitsvertrag beschäftigt sind? Auf diese situation habd ich noch keine Antwort gefunden? wäre glücklich da informationen zu finden, zu erhalten

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Martin,
      das Nachweisgesetz (§ 2) schreibt vor, dass Ihr Arbeitgeber Ihnen spätestens einen Monat nachdem Sie Ihr Arbeitsverhältnis begonnen haben, die wesentlichen Bestandteile zu verschriftlichen, zu unterschreiben und Ihnen auszuhändigen hat. Dazu zählt unter anderem auch die Arbeitszeit. In der Regel ist es ratsam, zunächst das Gespräch mit Ihrem Vorgesetzten zu suchen und zu versuchen, einvernehmlich eine Reduzierung der Arbeitszeit zu erwirken. Gelingt das nicht, bleibt häufig nur der Weg zum Anwalt.
      Das Arbeitsvertrag.org-Team

      1. Kathy

        Hab mit. Interesse den Artikel gelesen. Wie verhält es sich aber wenn der AG seine Arztpraxis verkauft und die Mitarbeiter nur mündliche Verträge hatten. Ist es dann nicht ein Änderungsvertrag mit dem neuen Praxisinhaber? Wie sieht dieser aus?Danke im Voraus!

        1. arbeitsvertrag.org

          Hallo Kathy,

          normalerweise könnten Änderungsverträge auch mündlich geschlossen werden. Wie der neue Arbeitgeber das handhabt, können wir nicht sagen.

          Das Team von arbeitsvertrag.org

        2. Neumann

          Guten Tag,
          Ich arbeite in einem Krankenhaus was bisher in kirchlicher Hand war, letztes Jahr wurde dieses durch einen privaten Träger übernommen.
          Mein Arbeitsverhältnis ist unbefristet.
          Darf mein neuer Träger mir einen Änderungsvertrag schicken in dem sein eigener „Haustarifvertrag“ steht, der Haustarifvertrag wäre zum Nachteil des Arbeitnehmers. Muss man das unterschreiben oder kann man darauf bestehen das der alte Vertrag bestand hat?

      2. David

        Frage : alle Mitarbeiter müssen 40 std die Woche absolvieren. Ein Mitarbeiter hat mit einverstanden der Geschäftsleitung sein Vertrag auf 38 std reduziert, und darf per Überstunden bis zu 40 std die Woche arbeiten und die gesammelten Überstunden monatlich mit Freizeit Ausgleich abbauen. D.h im Monat 8 Überstunden= 1 „Urlaubstag“ x 12 = 12 Tage jährlich. Die restlichen Mitarbeiter müssen weiter die 40 std absolvieren und dürfen nur auf Aufforderung Überstunden leisten. Wenn dann mal Überstunden dazu kommen, dürfen diese meist nicht in vollen Tagen mit Freizeit ausgeglichen werden.

        Ist dieses Vorhaben des Unternehmens gesetzlich zulässig ?

        Lg David

    2. Lea

      Hallo,
      Ich hätte eine Frage. Was ist wenn man einen Vertrag mit einer Firma geschlossen hat und eine andere Firma kauft diese Firma, muss man dann den Vertragsbeginn ändern? Oder kann man den alten Vertragsbeginn beibehalten?

      Mit freundlichen Grüßen

      Lea

  2. R.Gubik

    Guten Tag,

    ich habe ein Problem und zwar: ich habe meinen Arbeitsvertrag fristgerecht mit der Einhaltung des Kündigungsfrists zum Ende August 2016 gekündigt heut, also am 29.06.2016. Mein Arbeitgeber möchte, dass ich für die Restzeit eine andere Tätigkeit aufnehme und er möchte eine Vertrangsänderung einführen. Aber! Auf diesem „Aänderungsvertrag“ steht Anstellungsvertrag und ist gültig ab 02.07.2016. Ich habe jetzt angst, dass ich auf die Nase falle. Was kann ich in dieser Situation machen? Danke im Voraus.

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo R.Gubik,
      Sie müssen einen Änderungsvertrag nicht annehmen, wenn Sie nicht weiter im Unternehmen verbleiben wollen. Welche Konsequenzen Sie zu erwarten haben, wenn Sie sich zur Unterschrift entschließen, darüber gibt Ihnen ein Fachanwalt für Arbeitsrecht Auskunft. Wir dürfen leider keine Rechtsberatung erteilen.
      Das Arbeitsvertrag.org-Team

  3. Hermann M.

    Hallo,
    Ich arbeite seit 18 Jahren in einer Firma und arbeite täglich 8 Std. Nun wurde meine Firma an einen anderen Unternehmen verkauft. Es werden die alten Arbeitsverträge 1zu1 übernommen mit allen Rechten und Pflichten.
    Demnächst soll ein Änderungvertrag kommen das man nur noch 7.5 Std. täglich arbeiten soll anstatt 8 Stunden.
    Ist das erlaubt?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Herrmann,
      im Zuge eines Betriebsüberganges erlaubt die deutsche Rechtsprechung die Ausfertigung und Vorlage eines Änderungsvertrages. Sie müssen diesem nicht zustimmen, erhalten jedoch ggf. eine Änderungskündigung. Gegen diese könnten Sie unter Umständen eine Änderungsschutzklage einreichen.
      Das Arbeitsvertrag.org-Team

  4. Christian R.

    Ich arbeute in einem Sicherheitsunternehmen 10-12 Stunden als Revierfahrer. Jetzt habe ich durch zufall erfahren, das die Firma einen Bereitschaftsdienst mit uns erstellen will. Dieser soll schon am 01.08.16 umgesetzt werden. Wir sollen 12 Stunden in Bereitschaft sein , von denen sie aber dann nur 4 Stunden bezahlen wollen , und die andere Bereitschaft wäre 3 Stunden von denen nur 1 Stunde bezahlt werden soll. Wie gesagt alles nur durch zufall erfahren. Müssen wir das so hinnehmen?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Christian,
      auch Bereitschaftsdienst ist in der Regel Arbeitszeit, die vergütet werden muss. Wie hoch der Stundenlohn ausfällt, sollte sich aus einem eventuell zutreffendem Tarifvertrag oder Ihrem Arbeitsvertrag ergeben. In beiden müsste ggf. ebenfalls vermerkt sein, ob Sie sich grundsätzlich zur Ableistung Ihrer Arbeitszeit in Form von Bereitschaftsdienst verpflichtet haben.
      Das Arbeitsvertrag.org-Team

  5. Holger

    Ich habe vor 3 Monaten auf Grund eines sehr guten Vertrag unterschrieben und meine alte Stelle zum 30.6.
    gekündigt. Jetzt nach einem Monat wird mir rückwirkend ein neuer Vertrag vor gelegt, den ich nie zugestimmt hätte. Ich befinde mich derzeit in Probezeit. Wenn ich nicht unterschreibe wäre ich Arbeitlos, kann aber auch nicht eine ca, 30% Kürzung verkraften. Was tun? Noch paßt Alles bis Ende des Jahres aber dann kommt die grosse Trauer.

    Gruß

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Holger,
      ein Arbeitsvertrag kann grundsätzlich nicht einseitig geändert werden. Abänderungen bedürfen demnach Ihrer Zustimmung. In Ihrem Fall empfiehlt es sich wahrscheinlich, einen Anwalt für Arbeitsrecht einzuschalten. Er klärt mit Ihnen, welche Optionen Sie nun haben. Wir dürfen leider keine Rechtsberatung erteilen.
      Das Arbeitsvertrag.org-Team

      1. Palluotto

        Guten Abend
        Muss die Veränderung von geringfügiger Basis auf Teilzeit ebenfalls schriftlich festgehalten werden? Mein Arbeitgeber behauptet, er hätte die Veränderung bereits aktiv und ich müsse mehr Stunden ableisten diesen Monat, andernfalls würde ich mich ausstellen.
        Gruß, Palluotto

        1. arbeitsvertrag.org

          Hallo Pallutto,
          Veränderungen, die das Arbeitsverhältnis betreffen, müssen festgehalten werden, wenn es sich nicht um Aspekte handelt, die nicht auf das Direktionsrecht des Arbeitgebers entfallen. Um dies jedoch genauer und konkreter zu bearbeiten, braucht es gegebenenfalls eine Rechtsberatung, die wir an dieser Stelle nicht leisten.
          Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  6. Lisa

    Hallo, meine Frage basiert auf meinem 3. Änderungsvertrag.
    Ich bin seit einem Jahr Standesbeamtin, seit dem übernehme ich die Vertretung für Urlaub und Krankheit im Standesamt. Weil ich die Tätigkeit nicht zu 100% ausübe, ist meine Chefin der Meinung, dass ich nicht danach eingestuft werde. Diesbezüglich soll ich ein mal im Jahr 100€ Brutto mehr Geld erhalten. Ich habe nicht darüber nachgedacht und den Vertrag ohne weiteres unterschrieben.
    Wie komme ich aus diesem Vertrag wieder raus? Kann ich irgendwaß tun?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Lisa,
      prinzipiell haben Sie immer die Möglichkeit, einen Arbeitsvertrag binnen der im Arbeitsvertrag genannten Kündigungsfrist zu beenden. Vorher empfiehlt es sich jedoch unter Umständen mit Ihrer Vorgesetzten über Ihr Anliegen zu sprechen, womöglich erzielen Sie hier eine Einigung. Gelingt eine einvernehmliche Einigung nicht, könnte auch eine Rechtsberatung hilfreich sein.
      Das Arbeitsvertrag.org-Team

  7. Ahmed

    Hallo
    Ich arbeite seit 10 Jahren in eine große Unternehmer ,vor paar tag habe ich verfahren das ich andere Abteilung suchen müssen ?gründ ist paar Mitarbeiter waren bei Betriebsrat und haben sich über mich beschwert !personal Chef hat mir geredet(bist ein gute MA.uuuu. aber kein Grund gegeben oder Betriebsrat hat mich nicht angehört oder gefragt ???was kann tun,weil ich weiß genau habe nicht gemacht ..

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Ahmed,
      Sie haben grundsätzlich die Möglichkeit, Ihrer Versetzung zu widersprechen. Dabei sollten Sie darauf achten, schriftlich vorzugehen und bedeutende Gründe anzuführen, die einer solchen Maßnahme entgegenstehen. Wichtig ist hierbei, dass dieses Schreiben die Unternehmensleitung und der Betriebsrat erhalten. Darüber hinaus können sich natürlich auch zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung entscheiden. In jedem Fall kann die Beratung durch einen Rechtsanwalt sehr sinnvoll sein. An diesen sollten Sie sich bei weiteren Fragen wenden.
      Das Arbeitsvertrag.org-Team

  8. Christian T.

    Moin moin, meine Frau bekommt von ihrem Chef einen Änderungsvertrag über Reduzierung der wöchentlichen Arbeitszeit von 17 auf 11 Stunden. Gleichzeitig stellt er eine neue Kollegin eine, die ihre fehlenden Stunden mitmachen soll. Ist das so rechtens?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Christian,
      eine Änderung des Arbeitsvertrages kann nicht einseitig geschehen, sondern bedarf der beiderseitigen Zustimmung. Ist Ihre Frau nicht einverstanden und sollte gekündigt werden, kann Sie sich innerhalb von 3 Wochen dazu entschließen, Kündigungsschutzklage einzureichen. Bevor Sie einen solchen Schritt wagt, wäre es jedoch sinnvoll, einen Rechtsanwalt um seine Einschätzung der Lage zu bitten.
      Das Arbeitsvertrag.org-Team

  9. Andreas

    Guten Tag, meine Frau und ich sind beide Arbeitstätig. Wir haben einen 3 Jahre alten Sohn. Meine Frau arbeitet in einer Bäckerei dh. sie muss auch Samstags arbeiten. Bisher klappte das ganz gut da ich ja zu Hause war. Meine Firma hat nun beschlossen trotz Firmeninsolvenz meine Arbeitszeit befristet auf 3 Monate zu erhöhen. Dadurch müsste ich aber ebenfalls Samstags Arbeiten und wir hätten keine Betreuung für unseren Sohn. Ich habe mich bisher aus diesem Grund geweigert dieser Änderung zuzustimmen. Nun wird mir mit Arbeitsrechtlichen Konsequenzen gedroht wenn ich nicht unterschreibe. Im Klartext wollen sie mich entlassen weil ich mich der Anweisung nicht füge. Darf mein Arbeitgeber mich einfach so entlassen? Sollte ich der Änderung zustimmen verletze ich damit aber meine Aufsichts und Fürsorgepflicht gegenüber meinem Kind

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Andreas,
      ob eine Arbeitzeitänderung erlaubt ist, hängt von der Formulierung in Ihrem Arbeitsvertrag ab. Geht aus diesem hervor, dass eine solche Abänderung prinzipiell erfolgen könnte, wird es vermutlich schwer, sich dagegen zu wehren. Schauen Sie auch nach, ob womöglich ein Tarifvertrag gilt. Womöglich werden Sie auch hier fündig. Sind die Formulierungen umfassender, kann die Arbeitsänderung arbeitsrechtlich durchaus zum Direktionsrecht des Arbeitgebers zählen. Ob in Ihrem Fall das billige Ermessen und damit ihre besondere persönliche Situation angemessen berücksichtigt wurde, kann am besten ein Rechtsanwalt beurteilen.
      Das Arbeitsvertrag.org-Team

  10. Braun T.

    Hallo , ich habe einen unbefristeten Teilzeitvertrag mit 30 pro Woche. vor 6 Jahren wurde erstmal ein befristeter Änderungsvertrag auf Vollzeit geschlossen , ( wegen Übernahme als Arbeitschutzbeauftragter ). Dieser Vertrag wurde immer für ein Jahr nun schon das 6 mal verlängert . …. Nun ergab es sich das der AG es versäumt hat , hat mir den neuen Vertrag 2 Monate nach Vertragsende zur rückwirkenden Unterschrift vorgelegt . . . . .. habe Ihn nicht unterschrieben und gehe von einer stillschweigenden Verlängerung nun UNBEFRISTET aus , Kopie des Angebotennen neuen Vertrages samt Unterschrift AG vorhanden . . . nach gesetz ( TzBfG )sollte ich jetzt auch in VOLLZEIT unbefristet Beschäftigt sein . gruß und danke

  11. Frau Turin

    Hallo! Ich habe einen ohne Sachgrund auf zwei Jahre befristeten Arbeitsvertrag im öffentlichen Dienst. Vereinbart war eine Wochenarbeitszeit von 39 Stunden. Jetzt möchte ich meine Wochenarbeitszeit auf 85% reduzieren, ob der Arbeitgeber dem zustimmt, steht noch nicht fest. Meine Frage: Sollte der Arbeitsgeber zustimmen, wird dann automatisch aus meinem befristeten ein unbefristeter Vertrag, weil sich Änderungen ergeben haben?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Frau Turin,
      obwohl inhaltliche Änderungen vorgenommen werden, könnte es sein, dass die Befristung erhalten bleibt. Dies hängt davon ab, ob die Modifikationen in Korrelation mit einer etwaigen Vertragsverlängerung stehen oder nicht. Für weitere Fragen wenden Sie sich bitte an einen spezialisierten Rechtsanwalt in diesem Gebiet.
      Das Arbeitsvertrag.org-Team

  12. T. Gut

    Ich arbeite im öffentlichen Dienst 20 std aufgeteilt auf ungerade Woche 2 Tage, gerade Woche 2 1/2 Tage. Die Reduzierung von 40 auf 20 std erfolgte meinerseits aufgrund von Mobbing. Im April starb meine Kollegin, seither erfolgte keine Nachbesetzung, obwohl diese zugesagt wurde/ keine Einsparung.Mein Abteilungschef will meine Arbeitstage ändern,Mo bis Fr jeweils 4 Stunden. Seit September arbeitet ein Lehrling im Ausmaß von 40 std u im Jänner wird eine mind 20 std Kraft beginnen. Kann er meine Arbeitstage ändern, aus privaten Gründen als auch gesundheitlichen Gründen ist die jetzige Regelung wichtig , die besteht seit min 6 Jahren.ich arbeite seit 17 Jahren im Betrieb.

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Frau Gut,
      einseitige Vertragsänderungen sind laut Arbeitsrecht grundsätzlich nicht erlaubt. Es kann jedoch durchaus zu einer Änderungskündigung kommen. Hierdurch erhalten Sie arbeitgeberseitig die Möglichkeit, den neuen Bedingungen zuzustimmen. Tun Sie dies nicht, könnte der Verlust Ihres Jobs folgen. Sie haben in diesem Fall die Option, Kündigungsschutzklage einzureichen. Hierbei ist es sehr ratsam, einen Rechtsanwalt um Unterstützung zu bitten.
      Das Arbeitsvertrag.org-Team

  13. Frau Groß

    Guten Tag!
    Vor 5 Monaten habe ich eine neue Arbeitsstelle angefangen, es handelt sich um ein unbefristetes Arbeitsverhältnis. In einem Monat endet meine Probezeit. Nun hatte ich ein Personalgespräch, in dem mir mitgeteilt wurde, dass man sich aufgrund meiner Leistung noch nicht so sicher ist und deshalb den unbefristeten Vertrag in einen auf 1 Jahr befristeten Vertrag ändern möchte. Ist dies zulässig? Ich befürchte, falls ich nicht unterschreibe, noch in der Probezeit gekündigt werde.

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Frau Groß,
      grundsätzlich besagt das Teilzeit- und Befristungsgesetz, dass die nachträgliche Befristung eines zunächst unbefristet abgeschlossenen Arbeitsvertrages nicht zulässig ist. Ihr Arbeitgeber würde sich jedoch rechtskonform verhalten, wenn er Ihr Arbeitsverhältnis innerhalb der Probezeit ordentlich unter Einhaltung der gesetzlichen Frist von mindestens 2 Wochen beendet. Er dürfte auch eine aufschiebend bedingte Wiedereinstellungszusage machen und im Rahmen dieser eine längere Kündigungsfrist veranschlagen, um zu testen, wie sich Ihre Leistung entwickelt. Hierauf ist in der schriftlichen Kündigungserklärung hinzuweisen. Welche Möglichkeiten Sie haben, um sich hiergegen zu wehren, bringen Sie bei einem Rechtsanwalt in Erfahrung.
      Das Arbeitsvertrag.org-Team

  14. B.

    Guten Tag,

    ich befinde mich seit 17 Jahren in einem festen Angestellten Arbeitsverhältnis in einer leitender Funktion in einem Beratungsdienstleistungsunternehmen. Ich beziehe ein variables Gehalt – bestehend aus Fixum – individuelle persönliche Provision – Teamprovision Anfangs von 3 % bis die letzten 3 Jahre 7,5% und eine Unternehmensgewinnbeteiligung von 3%.

    Jetzt möchte man mich zu Januar 2017 von der Position – aufgrund einer Nichtumsatzzielerreichung in 2016 – obwohl ich schwer krank war zu Ende 2015/2016 – Auszeit 2,5 Monate – herabstufen – meine Gehaltssituation deutlich reduzieren und den vollständigen Verzicht der Teamprovision und die Unternehmensbeteiligung durchsetzen.

    Ist das gesetzlich möglich und durchführbar – auch aufgrund meiner Betriebszugehörigkeit und über 16 Jahre ein deutlich höhere Zielerreichung ?

    Vielen Dank für Ihre Hilfe.

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo B.,
      der Gesetzgeber erlaubt es uns leider nicht, Ihnen eine Rechtsberatung zu erteilen. Wir empfehlen Ihnen daher, sich an einen spezialisierten Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Arbeitsrecht zu wenden. Dieser steht Ihnen mit Rat und Tat zur Seite und beurteilt an der Details, welche Maßnahmen Ihrerseits eingeleitet werden könnten und wie erfolgreich diese wären.
      Das Arbeitsvertrag.org-Team

  15. Daril

    Hallo ich bin imir tvöd tätig und habe derzeit einen unbefristeten arbeitsvertrag in die entgelgruppe bekommen. Grund dieser einguppierung war das ich vorher als Freiberufler für den Bund tätig war , leider stellte sich raus das ich Scheinselbständig war und wurde somit als fester Mitarbeiter eingestellt. Jetzt aber will der Bund hin gehen und mir einen aussertariflichen arbeitsvertrag geben. Darf er das einfach so ? Oder kann ich mich auf meinen jetzigen arbeitsvertrag berufen und den neuen Arbeitsvertrag einfach nicht annehmen?!

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Daril,
      Arbeitnehmer können nicht dazu gezwungen werden, einen Änderungsvertrag gegen ihren Willen anzunehmen. Da wir die konkreten Klauseln und Konditionen Ihres Arbeitsvertrages nicht kennen, wäre es ratsam, mit der Klärung der Angelegenheit einen Arbeitsrechtsanwalt zu beauftragen.
      Das Arbeitsvertrag.org-Team

  16. Maria

    Guten Tag,

    das Unternehmen, bei dem ich angestellt war wurde Ende 2015 von einem anderen übernommen. Mein Arbeitsvertrag musste 1zu1 mit übernommen werden. Da ich aber deutlich mehr verdiene als die anderen in gleicher Position gehe ich nun davon aus, dass mein neuer Arbeitgeber den Vertrag nach den 12 Monaten, die er ihn unverändert lassen muss abändern möchte.
    Wie sieht die rechtliche Lage für eine negative Gehaltsänderung um ca. 50% aus? Dürfte der Arbeitgeber mir eine solche Änderungskündigung vorlegen?

    Vielen Dank!!!

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Maria,
      da wir leider Rechtsberatung erteilen dürfen, bitten wir Sie, sich an einen versierten Arbeitsrechtsanwalt zu wenden. Hier erhalten Sie detailliert Auskunft. Grundsätzlich haben Sie die Möglichkeit, einen Änderungsvertrag unter Vorbehalt anzunehmen und die Änderungskündigung gerichtlich prüfen zu lassen. Hierfür haben Sie drei Wochen nach Zugang Zeit.
      Das Arbeitsvertrag.org-Team

  17. Fofi

    Hallo,

    ich hatte mit meiner Chefin ein Gespräch wo es darum ging von der Sachbearbeiter Stelle als Assistentin der Geschäftsführung zu übernehmen. Erst war ich wirklich erfreut und um so mehr Zeit verstrich habe ich gemerkt das diese Tätigkeit mir einfach nicht zusagt. Zugesagt habe ich die stelle weil ich angst hatte das mein Stuhl wackelt da die Aussage kam sonst müsste man unangenehme Gespräche führen. Das Gespräch mit Perso und Chefin habe ich geführt aber ohne Erfolg. Ich kann nicht mehr zurück auf meinen alten Platz. Allerdings habe ich nichts unterschrieben keine Änderung Vertraglich keine Gehaltserhöhung…. Ist dies so möglich seitens der Firma können die das mit mir machen. Bin jetzt 11 Jahre dabei. Es hieß wenn es mir nicht passen tut muß ich mich nach etwas anderem umsehen…

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Fofi,
      eine Änderung des Arbeitsvertrages ist prinzipiell nur in beidseitigem Einverständnis möglich. Wenn Sie mit Ihrem Job nicht zufrieden sind, haben Sie immer die Möglichkeit, sich nach anderen Alternativen umzusehen. Bei konkreten Fragen zu arbeitsrechtlichen Themen hilft auch ein Anwalt weiter.
      Das Arbeitsvertrag.org-Team

  18. Erci

    Guten Tag,

    ich befinde mich seit 9 Jahren in einem festen Angestellten Arbeitsverhältnis, mein Arbeitgeber will die Wöchentliche arbeitszeit von 40 auf 37,5 Std kürzen mit der begründung das wir seit 3 Jahren immer zwischen Nov. bis Jan. kuzarbeit haben. um das zu umgehen sollen wir wie gehabt trozdem volle 40 Std die Woche arbeiten um Überstunden aufzubauen, aber der Arbeitslohn wird nicht angepast, sonnst rest vom Jahr arbeiten wir 2 bis 3 Schicht je nach Auftragslage.
    Meine frage: muß ich damit einverstanden sein, das ist ja nur vorteill für den Arbeitgeber, und wenn ich denn neuen Arbeitsvertag unterschreibe, verliere ich dadurch meine 9 Jahre zugehörigkeit ? oder bleib das, falls es zu eine Abfindungsklage kommt.
    mfg

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Erci,
      Änderungsvereinbarungen sind prinzipiell nur gültig, wenn sie beidseitig akzeptiert werden. Sie haben die Möglichkeit, den Vertrag zunächst unter Vorbehalt anzunehmen und eine Änderungsschutzklage beim Arbeitsgericht anzustrengen (sofern das Kündigungsschutzgesetz greift). Auf die Länge ihrer Betriebszugehörigkeit dürften die veränderten Arbeitsbedingungen keine Auswirkung haben.
      Das Arbeitsvertrag.org-Team

  19. Nico

    Hallo,

    mein Vertrag läuft am 31.12. aus. Wenn ich eine Verlängerung bekommen sollte ist die Frage, bis wann ich den unterzeichneten Vertrag dem Arbeitgeber zurückgeben muss? Reicht es aus, wenn ich diesen am ersten Arbeitstag im neuen Jahr mitbringe?
    Viele Grüße

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Nico,
      für gewöhnlich gibt Ihnen der Arbeitgeber Bescheid, bis wann er den unterschriebenen Vertrag gerne zurück hätte. Auch wenn Sie ihn später aushändigen: Achten Sie darauf, dass als Beginn der 1.1.2017 im Vertrag angegeben ist.
      Das Arbeitsvertrag.org-Team

  20. Andrea

    Hallo,
    ich bin seit 2001 in einem großen Chemiekonzern tätig. Weil 2014 meine Abteilung geschlossen wurde habe ich die Gelegenheit wahrgenommen und bin in das eigens für die Kollegen, die wegen Abteilungsschließung ihre Stelle verloren haben, im Unternehmen eingeführte Qualification Center übergetreten um mich in eine neue Richtung weiterzuentwickeln. Vor diesem Schritt in das Q-Center war ich als Assistenz im oberen Führungsbereich tätig. Schon wärend dieser Tätigkeit habe ich viele Erfahrungen im externen Sales machen können und so lag es für mich nahe mich zum Business Relationship Manager weiterzuentwickeln. Dies ist mir sehr schnell mit recht viel Erfolg gelungen. Meine letzte Beurteilung war „outstanding“. Ich bin nun mittlerweile erfolgreich seit 2,5 Jahren in diesem Beruf immer in ein und derselben Abteilung tätig. Allerdings habe ich keine Planstelle in dieser Abteilung, bin immer noch über das Q-Center dort tätig. Ich habe mir auf Weisung meines funktionalen Chefs Visitenkarten für meine Kundschaft anfertigen müssen. Ich verantworte Verträge mit einem Gesamtvolumen von 2,5 Mio Euro und bin viel auf Geschäftsreisen.
    Nun zu meiner Frage, da ich noch immer keine feste Planstelle in dieser Abteilung bekommen habe, ist mein offizieller Jobtitel noch immer „Directors Assistant“ mit der dazugehörigen Gehaltseinstufung.
    Ich dränge nun schon seit einiger Zeit darauf, sowohl meinen Jobtitel anzupassen als auch darauf natürlich das für den Beruf Business Relationship Manager in unserem Unternehmen gezahlte Gehalt zu bekommen. Ich werde immer und immer wieder vertröstet, zuletzt mit diesen Worten „Es ist eher ein präzedenzfall als ein Standard-HR-Prozess, daher dauert es.“ Es dauert aber nun schon seit fast einem Jahr. Gibt es Fristen seitens des Arbeitgebers an die er sich halten muss? Ist es rechtens einen Mitarbeiter über Jahre andauernd in einer höherdotierten Stelle zu beschäftigen ohne sein Gehalt demensprechend anzupassen? Vielen Dank im Voraus für Ihr Feedback.

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Andrea,
      da wir keine rechtliche Einschätzung der von Ihnen geschilderten Umstände vornehmen dürfen, bitten wie Sie, sich an einen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht zu wenden. Dieser erörtert gemeinsam mit Ihnen, welche Optionen Sie haben.
      Das Arbeitsvertrag.org-Team

  21. Marc

    Hallo,
    ich habe eine Änderung zum Arbeitsvertrag bekommen. Diese bezieht sich auf §4 Vergütung.
    In einer vorherigen Änderung gab es §4 und §4.1 Umsatzabhängige Vergütung.
    In der neuen Änderung gibt es nur noch §4 Vergütung und keinen §4.1 (Umsatz) mehr.
    Meine Frage: löst der neue §4 den alten §4 inkl. §4.1 ab, oder hat §4.1 weitzerhin Bestand?
    mfG

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Marc,
      haben Sie einen neuen Vertrag abgeschlossen, ist dieser maßgeblich für das Arbeitsverhältnis. Es kommt also darauf an, welche Vereinbarungen in diesem getroffen wurden.
      Das Arbeitsvertrag.org-Team

  22. Carolin

    Hallo.
    Seit 1.1.2016 bin ich in einem Arbeitsverhältnis und habe nun im November meiner seits meine Stunden herunter geschraubt aus familiären Sachen. Nun( dummerweise) ist es mir wieder möglich die alten Stunden zu nehmen.kann mein chef dies tun oder muss er wirklich ein halbes Jahr nun warte .
    Kann man wirklich nur aller halbe Jahre Änderungen schreiben?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Carolin,
      sind Sie und Ihr Arbeitgeber sich einig, können Sie den Arbeitsvertrag auch kurzfristiger ändern.
      Das Arbeitsvertrag.org-Team

  23. Melanie O.

    Hallo, ich bin aufgrund eines Bandscheibenvorfalls seit dem 10.7.2016 krank geschrieben. Nun war ich 3 Wochen in der Reha und wurde aber noch als arbeitsunfähig entlassen. Nun möchte mein Arbeitgeber die AWO mir einen Änderungsvertrag geben damit ich bei meiner Einrichtung geh und in eine andere Einrichtung wechsel. Was soll ich tun

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Melanie,
      grundsätzlich hat Ihr Arbeitgeber das Recht dazu, einen Änderungsvertrag zu veranlassen. Bezüglich des Arbeitsortes braucht es nicht zwingend einen Nachtrag. Bei Änderungen müssen die Interessen des Arbeitnehmers berücksichtigt werden.
      Wie Sie nun vorgehen, sollten Sie mit einem Anwalt besprechen, da wir an dieser stelle keine Rechtsberatung anbieten.
      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

      1. Al Ani

        Hallo ,
        Ich arbeite seit 4 Monaten für 30 Stunden pro Woche , bekomme ein Teil vom Jobcenter , ich möchte zuzeit eine änderung machen 20 Stunden oder 450 € .
        Meine frage ist , kann ich es machen , bekomme ich den Rest vom Jobcenter? Oder bekomme ich Problem.

        Al Ani

        1. arbeitsvertrag.org

          Hallo Al Ani,

          bitte wenden Sie sich mit diesem Anliegen an Ihren zuständigen Sachbearbeiter beim Jobcenter.

          Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  24. Svenja

    Ich habe letztes Jahr meine Arbeitszeit von Voll auf Teilzeit runterschrauben lassen, nur leider damals keine festen Tage festgelegt an denen ich arbeiten kann/möchte. Ist dieses noch nachträglich möglich
    oder ist damit zu rechnen, das der Arbeitgeber es ablehnt, vor allem wenn ich eine Arbeitseinteilung unter der Woche bevorzuge, obwohl wir auch Sa/So geöffnet haben.

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Svenja,
      wurde im Arbeitsvertrag nichts festgelegt, haben Sie wahrscheinlich keine Chance, dies noch nachträglich zu verändern. Sprechen Sie einfach mit Ihrem Arbeitgeber, ob es eine Möglichkeit gibt, nur an bestimmten Tagen zu arbeiten. Dabei sollten Sie jedoch alternativen vorschlagen und triftige Gründe vorlegen können.
      Ihr Team von ASrbeitsvertrag.org

  25. Stefan

    Hallo,

    In meinem Arbeitsvertrag und auch in dem meiner Kollegen, ist festgehalten, dass der Jahresurlaub (30 Tage) ohne Begründung bis zum 31.03. des Folgejahres genommen werden kann. Dies gilt nun schon seit über 5 Jahren.

    Nun haben wir eine Email der Geschäftsleitung bekommen, dass ab sofort kein Urlaubstag mehr mit in das Folgejahr genommen werden darf (lediglich in begründeten Ausnahmefällen).

    Müssen wir das hinnehmen?

    Freundliche Grüße
    Stefan

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Stefan,
      grundsätzlich muss der Urlaub im laufenden Jahr genommen werden und die Übernahme in das Folgejahr ist nur in Ausnahmefällen üblich. Die Vereinbarung zuvor war anscheinend ein Entgegenkommen seitens Ihres Arbeitgebers.
      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  26. Anja R.

    Hallo, mir wurde bei Einführung des Mindestlohnes 2015 ein neuer Arbeitsvertrag vorgelegt, wo schon damals jegliche Zusatzvergütungen(Provisionen) gestrichen wurden. Im Arbeitsvertrag wurden mit aber zusätzlich zum Mindestlohn 0.80€ pro Stunde gegeben.
    Jetzte nach 2 Jahren und neuem Mindestlohn habe ich eine Änderung zum bestehenden Vertrag erhalten, wo meine Zusatzvergütung statt 0.80€ nur noch 0.66€ betragen.
    Damit bin ich nicht einverstanden.
    Muss ich die Änderung unterschreiben und was kann mir passieren, wenn ich es nicht mache?
    Vielen Dank für Ihre Hilfe.

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Anja,
      wie Sie dem obigen Text entnehmen können, haben sie verschiedene Möglichkeiten auf einen Änderungsvertrag zu reagieren. Sie könnten zum Beispiel unter Vorbehalt, dass die Veränderungen nicht sozial ungerechtfertigt sind, die Änderung unterschreiben. Im Zuge dessen kann ein Arbeitsgericht prüfen, ob diese Veränderung legitim ist.
      Zudem haben Sie die Möglichkeit, den geänderten Vertrag nicht zu unterschrieben und mit einer Kündigungsklage vor Gericht zu ziehen.
      Eine Änderungskündigung kann drohen, gegen die Sie jedoch auch vorgehen können.
      Eine weitergehende Rechtsberatung können wir Ihnen an dieser Stelle jedoch nicht anbieten. Wenden Sie sich bitte an einen Anwalt.
      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  27. Beate

    Hallo, ich habe jetzt schon zum 5. Mal eine Vertragsänderung über meine wöchentliche Arbeitszeit bekommen. Im originalvertrag stehen 22 Wochenstunden. Die Änderungen sind immer auf 22 Stunden befristet auf ein halbes Jahr.

    Wie oft darf der AG diese Befristung vornehmen?
    Vielen Dank für die Unterstützung.

    Mit freundlichem Gruß
    Beate

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Beate,
      liegt ein Arbeitsvertrag mit Sachgrund vor (z.B. ein Projekt) kann dieser immer wieder verlängert werden, wenn der Sachgrund weiter besteht. Liegt kein Sachgrund vor, darf der Vertrag maximal dreimal verlängert werden. Anders ist dies, wenn das Tarifrecht anzuwenden ist.
      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  28. Christiane H.

    Hallo,
    ich bin Erzieherin und auf 35h angestellt. In meiner Arbeitsstelle werden meine Stunden aber zwischen 35 h 37 h und 39 h hin und hergewechselt. zum Teil auch in der Mitte des Monats. Mein Vertrag basiert auf 35 Stunden und zum Dezember haben wir einen Zusatz unterschrieben auf dem die 39 Stunden festgehalten wurden (befristeter Änderungsvertrag). Nun möchte mich meine Chefin zum Februar 2017 auf 27 Stunden setzen. Meine Frage ist, inwiefern sie die Stunden monatlich ändern kann und ob sie dazu einen bestimmten Zeitpunkt einhalten muss. Kann sie theoretisch am 3. Februar die Stunden für den jeweiligen Monat (Februar) heruntersetzen?

    Herzichen Dank für Ihre Hilfe!

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Christiane,
      zunächst ist Ihr Arbeitsvertrag entscheidend und was dort bezüglich der Arbeitszeit geregelt ist. Zudem gilt § 106 Gewerbeordnung:

      Der Arbeitgeber kann Inhalt, Ort und Zeit der Arbeitsleistung nach billigem Ermessen näher bestimmen, soweit diese Arbeitsbedingungen nicht durch den Arbeitsvertrag, Bestimmungen einer Betriebsvereinbarung, eines anwendbaren Tarifvertrages oder gesetzliche Vorschriften festgelegt sind. Dies gilt auch hinsichtlich der Ordnung und des Verhaltens der Arbeitnehmer im Betrieb. Bei der Ausübung des Ermessens hat der Arbeitgeber auch auf Behinderungen des Arbeitnehmers Rücksicht zu nehmen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  29. Sue

    Guten Tag,
    seit ca. 15 Jahren arbeite ich ohne Arbeitsvertrag in meinem Betrieb.
    Heute kommt plötzlich die Nachricht, dass alle Mitarbeiter Arbeitsverträge bekommen.
    Worauf muss ich achten? Bzw. wenn ich nicht unterschreibe, wie geht es dann weiter?
    Beste Grüße
    Sue

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Sue,
      das ist so pauschal nicht zu beantworten, denn wir bieten an dieser Stelle keine Rechtsberatung. Grundsätzlich gilt es, darauf zu achten, dass die gesetzlichen Mindestanforderungen erfüllt sind.
      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  30. Kati K.

    Hallo,
    mein Mann arbeitet seit über 20 Jahren in der gleichen Firma. Nun wurde ihm mitgeteilt das die Firma in ein 28 km entferntes Gewerbegebiet umzieht. Da mein Mann gesundheitsbedingt keinen Führerschein besitzt und der neue Standort mit öffentlichen Verkehrsmitteln nur äußerst schwer (1,5 Stunden Fahrzeit mit 3 mal umsteigen) zu erreichen ist wissen wir nun nicht wie es weiter gehen soll. Muss der Arbeitgeber in diesem Fall einen Änderungsvertrag machen und muss mein Mann diesen annehmen? Welche Möglichkeiten gibt es in diesem Fall?
    Lg Kati

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Kati,
      Weisungen dieser Art müssen laut Gesetz dem billigem Ermessen entsprechen. Bei einer Strecke von 28 km kann dies vorliegen. Vielleicht findet Ihr Mann zusammen mit dem Chef eine Lösung, wie eine Fahrgemeinschaft oder dergleiche. Im Zweifelsfall kontaktieren Sie einen Anwalt.
      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  31. Mathias

    Hallo,

    Ich habe mich mit meinem Arbeitgeber auf eine Gehaltserhöhung geeinigt, und bereits einmal mein erhöhtes Gehalt ausgezahlt bekommen. Allerdings wurden mir nun meine Überstunden nicht mehr gezahlt.
    Mein Chef gab mir nur den Hinweis, in Zukunft mit meinen Stunden besser hinzukommen.
    Allerdings wurde die Vertragsänderung nicht duch meine Unterschrift bestätigt.
    Was kann ich tun?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Mathias,
      sind Überstunden und Gehalt im Arbeitsvertrag festgehalten und sollte dies durch einen Änderungsvertrag festgehalten werden, bedarf es Ihrer Unterschrift.
      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  32. Sylvia

    Hallo,
    Ich arbeite seid 5,5 Jahren in einem kleinen Betrieb mit nicht mal 10 Arbeitskräften (davon nur 2 Vollzeit). Ich habe keinen Arbeitsvertrag und arbeite dort als Minijobber. Jetzt sagt mein chef entweder gehe ich auf Teilzeit was für mich 80 Stunden Arbeitszeit im Monat heissen würden ( jetzt habe ich 40 Stunden), oder er muss jemand andere einstellen und ich muss dann gehen wenn die Einarbeitung abgeschlossen ist. Aus privaten Gründen ( heisst kindererziehung und betreuung) kann ich nicht auf die geforderten 80 Stunden umsteigen, kann er einem einfach so kündigen?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Sylvia,
      eine ordentliche Kündigung muss sozial gerechtfertigt sein. Ein Grund muss vorliegen und angegeben werden.
      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  33. anika

    Hallo
    ich arbeite seit dem 31.03.16 auf Teilzeit habe davor im selben betrieb ca. drei Jahre auf 450€ gearbeitet ( wegen Mutterschutz). jetzt ist die frage brauche ich einen neuen Arbeitsvertrag? und wenn ich den nicht unterschreiben möchte kann er mich dann ohne Kündigungsfrist kündigen?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Anika,
      prinzipiell benötigen Sie insofern einen Änderungsvertrag, da sich unter anderem das Gehalt mit dem Wechsel ändert.
      Unterschreiben Sie diesen nicht, muss das bisherige Verhältnis fortgesetzt werden, solange keine Änderungskündigung ausgesprochen wird. Ziehen Sie eine Kündigungsschutzklage dann in Betracht, schalten Sie einen Anwalt ein.
      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  34. Marie

    Hallo,
    ich bin seit Oktober bei einem Unternehmen als Trainee angestellt. Infolge von Personalengpässen werde ich aber ab März als Projektmanager eingesetzt, jedoch soll ich keinen neuen Arbeitsvertrag erhalten. Ist mein Arbeitgeber verpflichtet, mir einen neuen Vertrag auszustellen? Mein Aufgabengebiet ist in meinem aktuellen Arbeitsvertrag nicht genauer beschrieben, jedoch bezieht sich der Vertrag auf eine Anstellung als „Management Trainee“ und das bin ich ja dann nicht mehr??

    Vielen Dank für Ihre Hilfe !

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Marie,
      sind die Aufgaben nicht näher beschrieben, gilt das Direktionsrecht Ihres Arbeitgebers. Eine Erweiterung des Aufgabenspektrums ist möglich. Eine Versetzung in eine komplett andere Abteilung ist dort jedoch nicht inbegriffen. Sprechen Sie nochmals mit Ihrem Arbeitgeber. Im Zweifelsfall kontaktieren Sie einen Anwalt für Arbeitsrecht, denn wir bieten an dieser Stelle keine Rechtsberatung.
      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

    2. Andreas

      Ist der Änderungsvertrag gültig, wenn der Arbeitgeber keinen Bezug zum ursprünglich abgeschlossenen Arbeitsvertrag nimmt? Es wird nicht wie in der Vorlage genannt auf den abgeschlossenen Arbeitsvertrag inklusive Angabe des Datums Bezug genommen.

  35. Lena

    Hallo,
    ich bin seit 24 Jahren im Bankengewerbe tätig und schon immer untertariflich bezahlt. Seit ca. 3 Monaten wurde ich erstmals nach Tarif (Ausübung der im Tarifvertrag erläuterten Arbeiten) bezahlt. Nun soll alles umstrukturiert werden und es ist die Rede davon, Arbeitsbereiche am Schalter in 2 Gruppen einzuteilen. Filialberater (mit Beratungstätigkeit) und Serviceberater (ohne Beratungstätigkeit). Im Manteltarifvertrag gibt es eindeutige Regelungen zur Einstufung von Servicekräften ohne Beratungstätigkeit in TG 4 und Filialberater mit Beratungstätigkeit in TG 5. Ich würde gerne als Servicekraft ohne Beratung weiterarbeiten und es wurde uns mündlich mitgeteilt, dass in diesem Fall eine Rückstufung in die TG 3 erfolgen würde. Der Differenzbetrag zur bisher gezahlten TG 4 würde als monatliche Zusatzzahlung erfolgen. Diese monatliche Auslgeichszahlung kann der Arbeitgeber jederzeit streichen. Einen weiteren Nachteil hätte ich bei den jährlichen Tariferhöhungen, welche nur auf die TG 3 erfolgen würde und nicht auf die Zusatzzahlung. Ebenso sieht es beim 13. Gehalt aus. Hat ein Arbeitgeber das Recht einfach Vertragsänderungen durchzuführen (ohne Angabe von triftigen Gründen) und sich so über die Bestimmungen des Manteltarifvertrages hinwegzusetzen und diese auszuhebeln ? Im gleichen Zug werden aber Arbeitsplätze in den oberen Schichten geschaffen, welche hoch bezahlt werden. Benötigt eine Bank 3 Vorstände und 7 Prokuristen, zudem jetzt noch ein weiterer Mitarbeiter zum Prokuristen ernannt wird ? Gibt es hier auch ein Recht für den Arbeitnehmer ? Ich weiß, dass das Bankengewerbe es im Moment nicht leicht hat. Zahlen unserer letzten Mitarbeiterversammlung zeigten, dass wir im Bankenvergleich noch relativ gut dar stehen. Müssen Einsparungen immer zu Lasten des „kleinen Mannes“ erfolgen, obwohl diese ihre Leistungen erfüllen ?

    Vielen Dank schon heute !

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Lena,
      wir würden Ihnen empfehlen, sich mit Ihren Fragen und Anmerkungen an einen Anwalt für Arbeitsrecht zu wenden. Dieser kann Sie bestmöglich über das Thema sowie Ihre Rechte und Pflichten in diesem Fall informieren.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  36. Ralph

    Hallo,
    bin 57, seit knapp 20 Jahren in einer Firma unter anderem auch wegen der für mich guten Arbeitszeiten (7 – 16 Uhr) die mir zusagen. Habe einen Vertrag mit festgelegten Arbeitszeiten/Pausen usw.
    Nun stehen Umstrukturierungen an und der AG möchte mich demnächst auch auf Schichtarbeit (vorerst Spätschicht) setzen.
    Frage:
    Wie kann ich mich erfolgreich dagegen wehren?
    Was genau kann/muss ich tun damit ich nicht Schicht machen muss?
    Muss der AG mir eine Änderungskündigung geben? Wenn ja werde ich diese nicht unterschreiben und dagegen klagen.
    Besteht dabei ein Kündigungsschutz von 6 Monaten oder bin ich dann sofort arbeitslos?

    Vielen Dank für Ihre Hilfe im voraus!

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Ralph,

      wir dürfen leider keine Rechtsberatung anbieten, wenden Sie sich deshalb an einen Anwalt für Arbeitsrecht.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  37. Encyklia

    Hallo, Ich sollte eine „Vertragsveränderung“ Bekommen, in dem Mein Vertrag von MIV 13 (Arbeitszeit 13-160 stunden) auf MIV Bandbreitenvertrag (80-100 Stunden) geändert werden sollte. Verstanden habe ich das so, dass ALLES GLEICH bleibt, nur meine Stundenanzahl sich verändern soll. In diesem Sinne war immer von einer Vertragsänderung die Rede, nun habe ich einen KOMPLETT NEUEN Vertrag bekommen. Im Grunde steht da fast alles genauso , wie im alten Vertrag, NUN DIE FRAGE:

    Habe ich Nachteile wenn ich einen Komplett NEUEN VERTRAG unterschreibe, und damit mein alter damit „nichtig“ wird? Ich bin seit 10 Jahren im Unternehmen.

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Encyklia,

      wenn Sie nach der Prüfung feststellen, dass sich wirklich nur die Stundenzahl verändert hat, brauchen Sie keine Nachteile befürchten. Es gilt dann einfach nur der aktuellere Vertrag. Wenden Sie sich im Zweifelsfall an einen Anwalt.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  38. Jochen

    Guten Abend,
    ich bin bei einer Sicherheitsfirma tätig. Diese Firma hat jetzt das Objekt verloren wo ich gearbeitet habe.
    Ich habe einen Festvertrag und die Firma gibt uns jetzt die Möglichkeit woanders zuarbeiten,allerdings bei einem geringeren Stundenlohn. Gibt es da irgendeine Regelung dass ich weiter nach meinem alten Vertrag bezahlt werde??????
    Ich habe mal gehört, dass die Firma ein Jahr noch meinen alten Stundenlohn bezahlen muss bevor sie mich zurückstufen können.

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Jochen,

      unterschreiben Sie keinen neuen Vertrag, kann Ihnen auch kein geringerer Stundenlohn gezahlt werden. Es gelten die Klauseln Ihres bestehenden Arbeitsvertrags. Wenden Sie sich im Zweifelsfall an einen Anwalt.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  39. Renata

    guten Tag,
    ich arbeite seit 5 Jahren in einem fixen 39 Std./Wo Dienstverhätnis.
    Die Öffnungszeiten unseres Instituts sind Mo -DOnn 7:30- 16:30, Fr. 7:30-14:45.Diese gehören zu Gepflogenheiten seit 35 Jahren.
    Vor eine Woche würde und im Beisein vom Betriebsrat von unserer leitung verkundet, dass ab April werden die Öffnunszeiten bis 18:00 erstreckt.
    dadurch ändert sich komplett unser Diestplan und es wird ( genaueres wissen wir noch nicht) wahrscheinlich im Schichtbetieb gearbeitet. Ein teil der Mannschaft währt sich dagegen und der anderer hat es sofort angenommen.Meine Frage ist , 1)ob diese Dienstzeiteänderungen gehören, sollen, müsssen im Dienstvertrag geändert werden ? 2) gilt so eine mündliche Information bzw. Anordnung ohne jegliche schriftliche Ankündigung, die durch Unterschrifte von der Leitung und der Direktion des hauses als offiziel?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Renata,

      generell muss es zu Anpassungen im Arbeitsvertrag kommen, wenn die neuen Arbeitszeiten den darin festgeschrieben widersprechen. Erlaubt der bestehende Vertrag jedoch dem Arbeitgeber, die Arbeitszeit frei festzulegen, müssen Sie sich dem unterordnen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

      1. Renata

        Vielen Dank für ihre Antwort.
        Trotzdem hätte ich gerne eine Interpretation u.a. Textes ( 2 Punkte) aus meinen Dienstvertrag:

        „1.3. der Angestellte kann unter Berücksichtigung des § 101 Arbeitsverfassungsgesetz-ArbVG in allen Einrichtungegen der …( Firmenname)zu Dienstleistung herangezogen werden , wobei sich -entsprechend den betrieblichen Erfordernissen-sowohl Äderungen des Aufgabenbereiches, als auch der Dienstzeiten ergeben können“.

        “ 3.3 Einvernehmen besteht darüber, dass die Lage der Arbeitszeit von der …( Firmenname) im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften geädert werden kann, insbesondere wenn es betriebliche, organisatorische , personalpolitische oder andere objektive Gründe erfordern“

  40. Paul

    Hallo zusammen,

    Mein Arbeitgeber hat mir bei meiner Einstellung ein Festgehalt ausgemacht. Nach 1 1/2 Jahren will er nun meinen Vertrag ändern auf einen Stundenbasiertenvertrag und das will er Rückwirkend machen zum 01.01.2017 diese Änderung hat er mir am 10.02.2017 vorgelegt zum unterschreiben. Noch habe ich nichts unterschrieben aber mein Gehalt wurde schon ohne meine Zustimmung angepasst ist das Rechtens ? bzw zulässig ?
    Mein 2 befristete Vertrag läuft noch bis zum 31.05.2017

  41. DK

    Liebes Team von Arbeitsvertrag.org,

    ich habe eine Frage bezüglich Kündigung aufgrund von Familiennachzug. Info: ich arbeite drei Tage in der Firma und zwei von zuhause. Meine Firma möchte im Versuch, also projektbezogen ( befristet bis Ende 2017) auf drei Tage nur home office vertraglich regeln. Wie ist es für mich vertraglich am besten, 1. selber zu kündigen, 2. Änderungsvertrag oder 3. Änderungskündigung aussprechen. Die Firma meint eine Kündigung durch mich wäre am Besten. Könnte es aber dann sein, das ich nach der Brfristung, wäre ich danach ohne Job, vom Arbeitsamt in einer Sperre?

    Ich freue mich auf Ihre Antwort.

    Mit freundlichen Grüßen
    DK

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo DK,

      kündigen Sie selbst, kann eine dreimonatige Sperre in Bezug auf Arbeitslosengeld I folgen. Sollen sich nur die Bedingungen Ihrer Anstellung ändern, bietet sich ein Änderungsvertrag an.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  42. Renata

    „guten Tag,
    ich arbeite seit 5 Jahren in einem fixen 39 Std./Wo Dienstverhätnis.
    Die Öffnungszeiten unseres Instituts sind Mo -DOnn 7:30- 16:30, Fr. 7:30-14:45.Diese gehören zu Gepflogenheiten seit 35 Jahren.
    Vor eine Woche würde und im Beisein vom Betriebsrat von unserer leitung verkundet, dass ab April werden die Öffnunszeiten bis 18:00 erstreckt.
    dadurch ändert sich komplett unser Diestplan und es wird ( genaueres wissen wir noch nicht) wahrscheinlich im Schichtbetieb gearbeitet. Ein teil der Mannschaft währt sich dagegen und der anderer hat es sofort angenommen.Meine Frage ist , 1)ob diese Dienstzeiteänderungen gehören, sollen, müsssen im Dienstvertrag geändert werden ? 2) gilt so eine mündliche Information bzw. Anordnung ohne jegliche schriftliche Ankündigung, die durch Unterschrifte von der Leitung und der Direktion des hauses als offiziel?“

    Vielen Dank für ihre Antwort. vom 14 .02.17
    Trotzdem hätte ich gerne eine Interpretation u.a. Textes ( 2 Punkte) aus meinen Dienstvertrag:

    „1.3. der Angestellte kann unter Berücksichtigung des § 101 Arbeitsverfassungsgesetz-ArbVG in allen Einrichtungegen der …( Firmenname)zu Dienstleistung herangezogen werden , wobei sich -entsprechend den betrieblichen Erfordernissen-sowohl Äderungen des Aufgabenbereiches, als auch der Dienstzeiten ergeben können“.

    “ 3.3 Einvernehmen besteht darüber, dass die Lage der Arbeitszeit von der …( Firmenname) im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften geädert werden kann, insbesondere wenn es betriebliche, organisatorische , personalpolitische oder andere objektive Gründe erfordern“

  43. Hella

    Guten Morgen,
    Folgendes Problem taucht hier auf:
    Ich bin in einer Sozialen Einrichtung seit fünf Jahreen angestellt.
    Mein Ursprungsvertrag beschreibt eine Anstellung im Gruppendienst.
    Wegen der wesentlichen Veränderung von Aufgaben kam es zu einem Vertragsnachtrag, in dem einn neues Aufgabenbild benannt ist (Sozialdienst=nicht mehr in der Gruppe aber zusammenarbeit mit Kostenträgern und angehorigen).
    Ohne weitere vertragliche Veränderung arbeite ich jetzt die letzten 1,5 Jahre wieder in einem komplett anderen Aufgabenbereich ( Assistentin des Geschäftsführers).
    Weil es jetzt zu einer erneuten Versetzung (auch ortlich) kommrn soll, liegt mir ein erneuter Nachtrag vor, der wieder die ursprungliche Stellenbeschreibung enthält. Hierarchisch ist darin eine Degradierung zu sehen. Außerdem ist das Aufgabengebiet ein wesentlch anderes -weg von administrativen Aufgaben, wie sie sowohl Sozialdienst als auch Assistenz beinhalten.
    Das mochte ich nicht machen,
    Wie kann ich eine Kundigung verhindern.
    Herzlichen Dank fur eine kleine Hilfe!

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Hella,

      sprechen Sie mit Ihrem Arbeitgeber offen darüber, welche Stelle Sie in der Einrichtung besetzen wollen. Kommt es zu keiner Einigung, sollten Sie sich an einen Anwalt wenden, um den Sachverhalt zu klären.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  44. Isabelle

    Hallo,
    ich habe einen Arbeitsvertrag mit einer Stundenzahl von 6Stunden (im Minijob) pro Woche. In diesem Vertrag steht geschrieben, dass Nebenabreden und Änderungen des Vertrages der Schriftform bedürfen. 2013 habe ich eine Reduzierung meiner Stunden auf 4Stunden mit meinem Chef besprochen und seitdem auch nur 4Stunden pro Woche gearbeitet. Einen geänderten Vertrag gibt es jedoch nicht. Seit Ende 2014 versuche ich nun wieder auf meine vertraglichen 6Stunden zu kommen, dies wird von meinem Chef jedoch abgelehnt. Habe ich ein Anrecht auf meine vertragliche Stundenzahl? Oder war mein „stillschweigendes Arbeiten“ und die mündliche Absprache „Vertrag genug“?
    Vielen Dank!

  45. Michael

    Hallo,
    Ich arbeite seit mehreren Jahren in diesem Unternehmen.
    Meine derzeit ausgeübte Position passt nicht zu meinem nach Vertrag ausgemachten Position. Ich wurde vor 5 Jahren zwangsversezt (höhere Position). Mein Gehalt und der Arbeitsvertrag wurden aber nicht angepasst.
    Jetzt möchte ich eine Vertragsanpassung mit höherem Gehalt haben. Mein Arbeitgeber ist aber der Meinung eine Anpassung sei nun zu spät.
    Wie ist dies nun zu hand haben?
    Hoffe Sie können mir hier einen Tipp geben.

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Michael,

      um die Anpassung des Arbeitsvertrags durchzusetzen, sollten Sie sich an einen Rechtsanwalt wenden. Wir können Ihnen dahingehend leider keine Rechtsberatung geben.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  46. Lena

    Hallo, meine Mutter arbeitet seit 22 Jahren in einer Firma die demnächst an einen anderen Ort umziehen wird und dazu unter anderen Firmennamen. Die jetzige Firma bleibt bestehen aber nur mit ausgewählten Mitarbeitern. Der Rest bekommt neuen Vertrag und muss in die neue Firma umziehen. Geht es einfach so? Mit neuem Vertrag?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Lena,

      bei einer Betriebsverlegung ist das Aufsetzen eines neuen Vertrages durchaus üblich. Lehnt ein Mitarbeiter dies ab, kommt es zu einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses aus betriebsbedingten Gründen, wenn einer Weiterbeschäftigung an dem bisherigen Ort nicht möglich ist.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  47. Artur

    Hallo,mein Betrieb in dem ich jetzt 35 Stunden pro Woche arbeite wurde von K.-B. [von der Redaktion editiert] gekauft.Sie wollen jetzt 42 Stunden pro Woche einführen ohne Lohnausgleich.
    Welche Gerichtsentscheidungen gibt es in solchen Fällen wenn ich diese Änderung nicht unterschreibe und klage?
    Vielen Dank.

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Artur,

      wenden Sie sich mit Ihrem Fall bitte an einen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht. Dieser kann Ihnen helfen, zu klären, ob die Einführung einer 42-Stunden-Woche ohne Lohnausgleich rechtens ist und eine Klage erfolgreich sein kann.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  48. Marcus

    Liebes Team von Arbeitsvertrag.org,

    ich habe eine Frage bezüglich Änderung der Arbeitszeiten.

    Ich habe Fristgerecht zum 30.04.2017 gekündigt und meinen neuen Arbeitsvertrag des neuen Arbeitgebers schon vor zwei Wochen Unterschrieben!

    Im Bewerbungsgespräch wurden mir einen Arbeitszeit von 8Uhr bis 18Uhr zugesagt.
    Heute wurde mir von meinem neuem Arbeitgeber mit geteilt, dass ab 01.07.2017 auf einen Schichtdienst umgestellt wird. ( Frühschicht von 8-18Uhr und Spätschicht von 10-20Uhr im Wöchentlichen Wechsel)

    Da die unregelmäßigen Arbeitszeiten bei meinem noch Arbeitgeber mit ein Grund des Wechsels war,
    bin ich jetzt etwas verärgert.

    Mein Hauptproblem ist, dass in dem Vertrag meines neuen Arbeitgebers ( der schon von mir Unterschrieben ist ) keine Arbeitszeiten drin stehen.

    Haben Sie einen Tipp für mich?

    Marcus G.

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Marcus,

      leider dürfen wir keine Rechtsberatung anbieten, wenden Sie sich deshalb an einen Anwalt.

      Ihr Team von arbeitsvertrag.org

  49. Kai

    Hallo Zusammen,

    ich wurde bei meinem jetzigen Arbeitgeber als Staplerfahrer eingestellt.
    Seit über einem Jahr arbeite ich jetzt schon im Büro als Verpackungsplaner.
    Kann ich eine Vertragsänderung erzwingen auf meine neue Tätigkeit?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Kai,

      wir dürfen leider keine Rechtsberatung anbieten, wenden Sie sich deshalb an einen Anwalt für Arbeitsrecht.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  50. Nadine

    Guten Tag,
    ich habe mal eine Frage.

    Der Arbeitgeber hat im Vertrag 24 Urlaubstage angegeben.

    Der Arbeitnehmer kann aber seine Zeit komplett frei einteilen und wird jeweils nach Leistung bezahlt.
    Deshalb arbeitet dieser meist nur 2 – 3 Tage die Woche.

    Gelten dann diese 24 Tage trotzdem?
    Eigentlich hätte er dann ja nur 12 Tage, wenn er immer nur die halbe Woche arbeitet.

    Kann er auf diesen 24 Tagen bestehen?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Nadine,

      ob die Urlaubstage nur anteilig oder in der Gesamtheit für Sie gelten, sollte ebenfalls im Arbeitsvertrag geschrieben stehen. Wenden Sie sich im Zweifelsfall an Ihren Chef, um in Erfahrung zu bringen, wie lange Sie Urlaub nehmen können.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  51. Max L.

    ich arbeite im fünften Jahr bei einem Arbeitgeber mit einem unbefristeten Arbeitsvertrag. Mit Wechsel in eine andere Abteilung wurde mir ein Arbeitsvertrag mit Befristung auf ein Jahr mit der Klausel, dass ich mich vor Ablauf (drei Monate) beim Arbeitsamt arbeitslos melden soll, vorgelegt. Ich stand so unter Druck, dass ich unterschrieben habe. Nachdem mir bewusst wurde ( ich bin Rollstuhlfahrer ) dass dies arbeitsrechtlich nicht in Ordnung ist, möchte ich nun wissen, welche Möglichkeiten ich habe. Würde ich klagen, wäre es wohl schwierig an diesem Arbeitsplatz weiter zu bleiben, denn die Bedingungen würden ein schwieriges Arbeitsklima schaffen. Bin einfach total verunsichert.
    M.Langanki

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Max,

      Sie sollten sich mit Ihrem Problem an einen Rechtsanwalt wenden. Wir können Ihnen leider keine Rechtsberatung anbieten.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  52. Charlotte

    Hallo,

    ich habe Anfang des Jahres meine Stundenanzahl in Teilzeit einvernehmlich mit dem Arbeitgeber erhöht und circa einen Monat später aufgrund einer neuen Anstellung gekündigt. Auf der letzten Abrechnung meines alten Arbeitgebers ist nun von der Erhöhung der Stunden nichts zu sehen, obwohl beide Seiten den Änderungsvertrag unterschrieben habe. Wie ist hier die Lage? Kann ich die Nachzahlung der Differenz einfordern oder erlischt die Vertragsänderung aufgrund meiner Kündigung?

    LG
    Charlotte

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Charlotte,

      generell ist Ihr Arbeitgeber an die Vertragsklauseln des Änderungsvertrages gebunden. Ist darin eine Gehaltsänderung verzeichnet, muss er sich auch an diese halten. Eine später folgende Kündigung hat darauf für gewöhnlich keine Auswirkung. Wenden Sie sich am besten an einen Anwalt für Arbeitsrecht.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  53. Thomas

    Guten Tag
    Zwecks Umbau unseres Betriebes, wird unsere zu bewältigende Arbeitsmenge und die damit verbundenen Gesamt-Stellenprozente im Vorfeld gekürzt. Nun wurde jeder aufgefordert einer Persönlichen Stellenprozent Reduktion von 10-20 Stellenprozente während der Umbauphase von knapp 2 Jahren zuzustimmen. Mann will das mit einem Internen Mutation-Formular erledigen. Benötigen wir in dem Fall nicht besser ein Änderungsvertrag mit allen Details? (auch im Fall wenn plötzlich doch noch Kündigungen anstehen sollten) Und was für konkrete Details müssten in diesem Vertrag stehen?
    Danke für eure rasche Antwort
    Thomas

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Thomas,

      wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen bitte an einen Anwalt für Arbeitsrecht. Dieser kann Sie hinsichtlich der Festlegung von Details im Arbeitsvertrag unterstützen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  54. Markus

    Hallo

    Meine Frage bezieht sich auf den Stundenlohn.
    Ich arbeite in Produktion wurde als logistikmitarbeiter eingestellt zu einem Stundenlohn von 9,85 brutto. Aus gesundheitlichen Gründen kann ich diese Tätigkeit nicht ausführen derzeit. Darf der Arbeitgeber meines Stundenlohn herab setzen auf 9,23 brutto ohne einen neuen Arbeitsvertrag mir vorzulegen?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Markus,

      der Stundenlohn darf nicht ohne weiteres herabgesetzt werden, dazu bedarf es der Aufsetzung eines Änderungsvertrags. Außerdem besteht bei unverschuldeter Krankheit normalerweise das Recht auf Lohnfortzahlung. Dabei wird innerhalb der ersten sechs Wochen der volle Lohn durch den Arbeitgeber weitergezahlt.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  55. Janina F.

    Guten Tag
    aufgrund einer Umstrukturierung habe ich per 1.4.17 eine neue Position (bis 31.3.17 war ich Abteilungsleiterin einer Verkaufsabteilung; per 1.4.17 bin ich nur noch Teamleiterin eines Teams in einer Verkaufsabteilung). Dies hat geldlich gesehen sehr grosse Folgen für mich. Mit meinem Arbeitgeber habe ich mündlich im Mörz besprochen, dass diese Änderung per 1.4.17 für mich ok ist. Den Änderungsvertrag habe ich aber bis dato (7.4.17) noch nicht erhalten. Normalerweise müsste dieser Vertrag rückwirkend ausgestellt werden. Ist es rechtens diesen Vertrag im laufenden Monat (April) einfach zu unterschreiben mit Gültigkeit ab 1.4.17 in Beug auf meine neue Stelle?
    Vielen Dank für die Hilfe.

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Janina,

      normalerweise sollte das kein Problem sein, da auch ein mündlicher Vertrag grundsätzlich gültig ist. Bis zu einem Monat nach vereinbartem Arbeitsbeginn müssen die Vertragsbedingungen nach § 2 Absatz 1 des Nachweisgesetzes jedoch dem Arbeitnehmer spätestens schriftlich ausgehändigt werden.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  56. manuela

    Hallo,

    wollte meine Arbeitszeit ändern und bekomme nun eine komplette Ergänzungen meines Arbeitsvertrages
    und das nach 39 Jahren Betriebszugehörigkeit!
    muss ich die komplette Änderung alles Punkte, außer denen die mir klar sind, was Gehalt angeht tatsächlich akzeptieren?

    vielen Dank für Ihre Hilfe

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Manuela,

      ein Anpassungsvertrag ist in diesem Fall nicht unüblich. Sie sollten diesen aber auch nur dann unterschreiben, wenn Sie mit allen Punkten einverstanden sind. Klären Sie problematische Klauseln mit Ihrem Arbeitgeber. Solange der Änderungsvertrag nicht unterschrieben ist, bleiben die Regelungen des alten Arbeitsvertrags bestehen. Sie müssen dabei also nichts überstürzen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  57. Aleksandra

    Hallo,

    ich habe ein Gehalt von 2500€ + 800€ Provisionsabschlag jeden Monat. Anfang April haben wir die Meldung bekommen, dass ab dem 01.07.2017 die Abschlagszahlung entfällt und ein Monatsgehalt von 2551€ kommt. Meine Kündigungsfrist ist 3 Monate zum Quartalsende. Ich habe ein Jobangebot bekommen welches ich ab dem 01.07.17 antreten kann. Habe ich in diesem Fall ein „Sonderkündigungsrecht“?

    Beste Grüße

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Aleksandra,

      wenden Sie sich mit Ihrer Frage bitte an einen Rechtsanwalt. Dieser kann Sie hinsichtlich einer eventuell möglichen fristlosen Kündigung beraten.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  58. Nur Dich Suat

    Hallo in meinem arbeitsvertrag steht drinnen das ich überstunden mit 25% zuschlägen bezahlt bekomme und nun will mein arbeitnehmer das ich einen veränderten vertrag unterschreibe wo die bezahlten überstunden mit denn 25% entfallen und das in ein teitkonto umgewandelt wird muss ich denn änderungsvertrag unterschreiben ?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Suat,

      grundsätzlich sind Sie nicht verpflichtet, einen Änderungsvertrag zu unterschreiben. Sprechen Sie noch einmal mit Ihrem Arbeitgeber, um die weitere Vorgehensweise zu besprechen oder wenden Sie sich ggf. an einen Anwalt bzw. den Betriebsrat.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  59. Ella

    Hallo,
    Ich arbeite seit 38 Jahren im selben Betrieb, seit 28 Jahren mit 20 Std wöchentlich. Ich möchte nun meine Arbeitszeit auf 10 Std reduzieren und habe einen komplett neuen Vertrag zugeschickt bekommen mit Klauseln über Mehrarbeit, Bereitschaft und pendeln in andere Häuser. Ist das zulässig oder kann ich mich gegen den ganz neuen Vertrag wehren?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Ella,

      Sie sind nicht verpflichtet, den Änderungsvertrag zu unterschreiben. Sprechen Sie mit Ihrem Chef darüber, dass Sie mit den zusätzlichen Änderungen nicht einverstanden sind.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

      1. Ella

        Vielen Dank für die Antwort.
        Ich habe mit meinem Chef darüber gesprochen,……Fazit: ich soll den Vertrag zurück schicken und bekomme die Stundenreduzierung nicht. Nur mit neuem Vertrag

  60. Diana K.

    Hallo,
    ich habe da eine Frage.
    Ich bin als MTA in einer psychiatrischen Praxis tätig. da habe ich einen Arbeitsvertrag der besagt, daß ich 80 Stunden im Monat arbeiten muss. Also Teilzeit. Desweiteren erhalte ich noch Fahrgeld zu meinem Gehalt.
    Nun wird die Praxis zum 31.05. verkauft. In dem Kaufvertrag steht, daß mich der neue Arzt für mindestens ein Jahr mit den gleichen Konditionen übernehmen muss.
    Nun meine Frage: Wenn ich die Arbeitsstunden reduziere, gilt dann diese ein Jahres-Übernahmeregelung noch? Und wie sieht es mit dem Fahrgeld aus? Der neue Chef will mir das Fahrgeld in der Höhe, in der ich es bekam, nicht zahlen sondern viel weniger, kann er das?
    Um eine Antwort wäre ich Ihnen sehr verbunden.
    Herzliche Grüße

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Diana,

      bei Betriebsübergang ist der neue Arbeitgeber mindestens für die Dauer eines Jahres gesetzlich dazu verpflichtet, bestehende Arbeitsverträge genauso zu übernehmen, wie der alte Arbeitgeber sie abgeschlossen hat. Wird ein neuer Vertrag mit dem neuen Arbeitgeber geschlossen, kann dieser in der Regel auch die darin enthaltenen Vertragsbedingungen anpassen. Wenden Sie sich an einen Anwalt, um den Sachverhalt genauer prüfen zu lassen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  61. mathias s.

    Hallo eine Frage,
    ich habe einen arbeitsvertrag mit einer kündigunsfrist von 3 monaten unterschrieben,der vertrag wurde mit meiner unterschrift im punkto lohn abgeändert,eine frist wäre somit verstrichen,ich habe einen aufhebungsvertrag angeboten,mein arbeitgeber willmichnicht davon befreien,was kann ich tun in diesem fall????

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo mathias s.,
      uns ist nicht klar, weshalb die Kündigungsfrist verstrichen sein sollte, nachdem in Bezug auf den Lohn ein Änderungsvertrag geschlossen wurde. Ein Aufhebungsvertrag bedarf stets der Zustimmung des Arbeitgebers sowie des Arbeitnehmers. Da Ihr Arbeitgeber dem nicht zustimmt, werden Sie auf diese Weise wohl nicht weiterkommen. Sie haben jedoch die Möglichkeit, die weitere Vorgehensweise in Ihrem Fall mit einem Anwalt für Arbeitsrecht zu besprechen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  62. Melanie

    Hallo Team von Arbeitsvertrag.org,

    habe ich das richtig verstanden?
    Ein Arbeitsvertrag (Nr.2) , der als Nachtrag einen bereits bestehenden Arbeitsvertrag (Nr. 1) ablöst, löst entsprechend die Inhalte ab. Also gilt zum Beispiel die (kürzere) Kündigungsfrist von Nr. 2 und nicht mehr die (längere) Frist von Nr. 1. Oder vertue ich mich da?

    Freue mich auf die Antwort.
    Viele Grüße

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Melanie,

      wurde Ihr Vertrag geändert und Sie haben diese Änderung unterschrieben, so gilt selbstverständlich im Regelfall der neue Vertrag.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  63. Ellen

    Hallo,

    ich bin auch MTA in einem Zentrallabor dass zur Zeit noch rund um die Uhr besetzt ist. Vor ca 4 Jahren wurden wir und ein Partnerkrankenhaus an ein Großlabor-Unternehmen „outgesourct“.
    Jetzt haben wir mal ganz nebenbei und bisher ohne offizielles Schreiben erfahren, dass zu Anfang Juli der Standort in dem Labor, in dem ich arbeite zum reinen Tagbetrieb verkürzt werden soll… Die genauen Uhrzeiten sind noch nicht sicher, oder will man uns nicht mitteilen! Wir wissen auch nicht an welchen Standort und wir versetzt werden oder wie dort unsere Arbeitszeiten sein werden. Ist das so rechtens? Gibt es wenigstens eine zeitliche Frist in der man uns das mitteilen muss? Oder kann der Arbeitgeber am Freitag 30. Juni sagen so ich Montags morgen meinen Dienst anzutreten habe?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Ellen,

      verändern sich Bedingungen, die in Ihrem Arbeitsvertrag festgehalten sind, bedürfen diese Ihrer Unterschrift in einem Änderungsvertrag. Ansonsten besitzt der Arbeitgeber normalerweise ein gewisses Weisungsrecht. Bei Zweifeln wenden Sie sich an einen Anwalt für Arbeitgeber.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  64. Helga

    Hallo,
    ich arbeite seid 25 Jahren in einer Arztpraxis für 2 Ärzte.
    !992 wurde mit mir eine wöchentliche Arbeitszeit von 17,5 Std. pro Arzt vertraglich vereinbart.
    Dabei wurde nie von einem Stundenlohn geschrieben, sondern immer nur ein Gehalt für die vereinbarte Arbeitszeit.
    Im Laufe der Jahre, erhielt ich mehrere Änderungsverträge bezüglich Lohn und auch Jahresurlaub.
    Eine Veränderung der wöchentlichen Arbeitszeit wurde nie in einem Änderungsvertrag erwähnt.
    Jetzt versucht man mir einzureden, dass mit Einführung des Mindestlohnes sich die wöchentliche Arbeitszeit auf 20 Std. pro Arzt erhöht hätte, da wenn ich mein Gehalt durch 8,84 € teile sich jeweils 20 Std ergeben.
    Ist das so richtig???

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Helga,

      das ist nicht richtig. Eine Änderung der Arbeitszeiten ist nur dann zulässig, wenn eine entsprechende Vertragsveränderung vorgenommen wird. Arbeiten Sie plötzlich mehr Stunden und das Gehalt bleibt gleich, klingt das nach unfeinen Methoden.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  65. Sarah

    Hallo zusammen,

    Ich habe da auch eine Frage:
    Ich habe einen unbefristeten Vertrag bis zum 31.12.2017 und gehe ab 08.11.2017 in Mutterschutz.
    Mein Betrieb zieht im Zeitraum vom 01.11.2017-01.06.2018 Stückchenweise um. Wir haben jetzt alle einen Änderungsvertrag bekommen den wir innerhalb drei Wochen unterschreiben sollen, falls wir bereit sind mit an den neuen Einsatzort zu gehen. Wenn wir diesen Änderungsvertrag nicht unterschreiben bekommen wir eine Änderungskündigung, allerdings steht nicht in den Formular auf wann. Jetzt ist meine Frage wenn ich diesen Vertrag nicht unterschreibe, kann ich vor meinem auslaufendem Vertrag schon gekündigt werden?

    Liebe Grüße Sarah

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Sarah,

      eine Änderungskündigung ist nicht auszuschließen. Kommt es dazu, können Sie aber, wie bei einer gewöhnlichen Kündigung, mit einer Kündigungsschutzklage reagieren. Ein Anwalt für Arbeitsrecht hilft Ihnen dabei.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  66. Helga

    Danke für die Antwort meiner letzten Frage.
    Eine Frage habe ich aber noch.
    Ich bekomme anlässlich des 20 jährigen bestehens der Praxis einen Treuebonus.
    Kann dieser Bonus einen Teil des Gehaltes ausmachen??

    Mit freundlichen Grüßen
    Helga

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Helga,

      normalerweise wird ein Bonus als Zulage zum Gehalt gewährt. Vorgaben hierfür finden sich in der Regel auch in Ihrem Arbeits- oder Tarifvertrag.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

      1. Johanna

        Hallo,
        ich würde gerne einmal wissen, ob man die Aufforderung sich in ein ruhendes Arbeitsverhältnis zu begeben, als Vertragsänderung bezeichnen kann.
        Mit freundlichen Grüßen

  67. mustafa

    hallo da sich mein posten und gehalt bei meiner arbeitstelle geändert hat habe ich einen neuen vertrag bekommen bin aber immer noch fast 2 jahre bei der gleichen firma wird bei der neuen geänderten vetrag nun wo eingestell ab : der datum ab neuen vetrag oder immer noch der datum wann ich bei dehnen angefrangen habe damals stehen müssen . bitte um antwort

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo mustafa,

      Ihre Betriebszugehörigkeit wird durch den Änderungsvertrag nicht berührt. Dieser klärt nur vertraglich, welche Änderungen ab sofort für Sie gelten. Er muss also das Datum angeben, ab dem die Änderungen eintreten.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  68. Dona

    Hallo,
    Ich arbeite immer abends von 16 Uhr bis 22.30. In meinem Vertrag steht bestimmte Arbeitsort. Mein Arbeitsgeber will fur nachste Monat mein Arbeitszeit ( am 08 Uhr -14.30 Uhr) und mein Arbeitsplatz wegen Vertretung wechseln. Leider passt mir nicht morgens arbetein und gefallt mir andere Platz auch nicht. Darf er es ohne mein Einverstandnis wechseln?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Dona,

      Sofern in Ihrem Arbeitsvertrag ein Arbeitsort festgehalten ist, darf Ihr Chef diesen nicht einfach ändern. Ähnlich verhält es sich mit der Arbeitszeit. Hier kommt es darauf an, was dazu in Ihrem Arbeitsvertrag bestimmt ist. Ist festgelegt, dass Sie Abends arbeiten, kann auch hier Ihr Chef nicht einfach Änderungen vornehmen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  69. Susan

    Ich habe mal eine Frage.
    In meinem Arbeitsvertrag steht, dass ich am 3. Tag einer Krankheit eine ärztliche Bescheinigung vorlegen muss. Vorher darf man nach Anruf auf der Arbeit ohne ärztlichen Attest zu Hause bleiben.
    Nun will der Arbeitgeber, das ändern. Ich soll unterschreiben, dass ich ab dem ersten Tag eine Bescheinigung brauche. Muss ich das unterschreiben?
    Würde mich über eine Auskunft freuen.

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Susan,

      Sie müssen dies nicht unterschreiben, das bleibt Ihnen überlassen. Rechtlich ist aber wohl gegen diese Änderung nichts einzuwenden.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  70. Mia

    Hallo liebes Beraterteam,

    meine Situation ist folgende, ich habe einen unbefristeten Vertrag. Nach meiner Elternzeit wurde mir eine Stelle in der gleichen Firma unbefristet als Technischer Redakteur angeboten und der Vertrag entsprechen dieser Stellenausschreibung ausgestellt und vor mir unterschrieben. Tatsächlich arbeite ich aber von Beginn an in entsprechender Abteilung aber als Projekt Manager für Übersetzungen (da dies damals besser passte und ich dem auch gerne zugestimmt habe). Nun gehe ich wieder in Elternzeit und habe folgende Fragen:

    Worauf habe ich nach Rückkehr aus der Elternzeit (nach 10 Monaten) Anspruch? Auf die Stelle als Technischer Redakteur oder als das was ich seid 2 Jahren tue? Raten Sie mir nachträglich zu einer Änderung des Arbeitsvertrages?

    Vielen Dank im Voraus!

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Mia,

      normalerweise gilt das, was in Ihrem Vertrag steht. Auf der anderen Seite können Sie sich ggf. auf Ihr Gewohnheitsrecht berufen. Wenden Sie sich am besten an einen Anwalt, der Ihren Fall dann bewerten kann.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  71. markus

    Hallo in die Runde,
    ich hätte ein paar Anliegen und hoffe ihr könnt mir dabei weiterhelfen.
    Mein AG hat mir einen neuen Vertrag erstellt, worin folgendes steht:

    – in der Überschrift: Änderungsvertrag
    – Firma Adresse
    – Privat Adresse
    – … wird ein neuer Arbeitsvertrag geschlossen…

    (habe versucht die Form zu imitieren)

    1Frage: ist es nun ein Änderungsvertrag oder ein neuer Vertrag?

    Des Weiteren werden in diesem Vertrag neue Absätze gebildet und nicht die alten geändert.
    2Frage: ist das im Änderungsvertrag so zulässig?

    Zum Schluss, bekomme ich eine neue Personalnummer und wurde bei der KK abgemeldet und neu angemeldet, weil ich vom Lohngefüge nun ins Gehalt rutsche.
    Das würde vielleicht bedeuten, dass sich meine Betriebszugehörigkeit entfällt. Weil ich jetzt ein Austrittsdatum und dann ein neues Eintrittsdatum bekomme.
    3. Frage: Würden meine Jahre der Zugehörikeit entfallen oder zählt immer er ERSTEINTRITT der auch vermerkt ist? Allerdings ist er nur auf meinen Gehaltszetteln erkennbar, nicht im neuen Arbeitsvertrag.

    bin mir irgendwie sehr unsicher 🙁
    Ich würde mich über euere Hilfe sehr freuen!

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo markus,

      da hier viele schwierige Punkte vorliegen, sollten Sie sich am besten an einen Anwalt für Arbeitsrecht wenden. Aus der Ferne können wir die Zulässigkeit des Vertrags nur schwer einschätzen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  72. Karl-Heinz

    Hallo ,
    Meine Frau hatt nen Änderungsvertrag bekommen ohne Namen der Firma und ihren Name und sogar ohne Datum ist das rechtens

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Karl-Heinz,

      in einem Vertrag müssen beide Parteien genannt werden. Andernfalls ist es nicht gültig.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  73. Magic

    Guten Tag,

    ich habe soeben durch meine Gehaltserhöhung eine „Ergänzung zum Arbeitsvertrag“ erhalten.

    Nun ist jedoch ohne vorherige Rücksprache die Mehrarbeit/Überstunden von bis zu 6 auf bis zu 16 Stunden pro Monat abgegolten. Ist dies rechtlich in Ordnung ? Wenn nicht, wie kann ich hier weiter vorgehen ?

    Besten Dank für Eure Rückmeldung

    1. Michael

      Guten Tag,

      ich habe soeben durch meine Gehaltserhöhung eine „Ergänzung zum Arbeitsvertrag“ erhalten.

      Nun ist jedoch ohne vorherige Rücksprache die Mehrarbeit/Überstunden von bis zu 6 auf bis zu 16 Stunden pro Monat abgegolten. Ist dies rechtlich in Ordnung ? Wenn nicht, wie kann ich hier weiter vorgehen ?

      Besten Dank für Eure Rückmeldung

      1. arbeitsvertrag.org

        Hallo Michael,

        jede arbeitsvertragliche Änderungen muss schriftlich festgehalten sein und von Arbeitnehmer sowie Arbeitgeber unterschrieben werden. Ob Ihr Arbeitgeber sich hier richtig verhält und was Sie bei ordnungswidrigem Verhalten tun können, sagt Ihnen ein Anwalt.

        Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

    2. arbeitsvertrag.org

      Hallo,

      in diesem Fall sollten Sie zunächst das Gespräch mit Ihrem Arbeitgeber suchen und ihn darauf aufmerksam machen, dass dies nicht abgesprochen war. Im Zweifelsfall sollten Sie den Vertrag von einem Anwalt prüfen lassen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  74. Silke

    Liebes Team,

    ich bin sehr lange in einem Untenehmen und im Laufe der Zeit gab es einige Nachträge zum Arbeitsvertrag.
    Diese haben immer der AN und der AG untrschrieben. Heute habe ich einen bekommen (kleine Lohnerhöhung) ohne das ich unterschreiben soll.
    Meine Frage ist: Müssen beide Parteien einen Nachtrag zum Arbeitsvertrag unterschreiben ?
    Vielen Dank für Ihre Antwort.
    Gruss Silke

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Silke,

      normalerweise müssen Änderungsverträge von beiden Seiten unterschrieben werden. Bitten Sie Ihren Arbeitgeber am besten darum, die Änderung formgerecht festzuhalten. So kann es später nicht zu Schwierigkeiten kommen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  75. Dani

    Hallo, ein MA fängt am 03.04. mit einer 6 monatigen Probezeit an zu arbeiten, am 14.08. kündigt er fristgerecht zum 31.08. – (U-Tage Anspruch – wäre er geblieben wären 21 Tage gewesen) wie viel U-Tage stehen ihm nun zu ?? lt. meiner Berechnung – 9 aber ich bin mir nicht sicher, ob der angefangene Monat kpl. anrechenbar ist …

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Dani,

      dies können wir pauschal leider nicht beantworten, da wir nicht wissen, wie viele Tage dem Mitarbeiter pro Jahr zugestanden hätten. Wären das 21 Tage, hat der Mitarbeiter nach fünf Monaten im Unternehmen einen Anspruch auf 9 Urlaubstage (21 : 12 x 5 = 8,75).

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  76. Aleksej

    Hallo arbeitsvertrag.org Team,

    Darf mein Arbeitgeber meinen abgelaufenen befristetes Arbeitsverhältnis in ein unbefristeten Arbeitsverhältnis um ändern?
    Und mich 2 Monate mit einem Schreiben vorher informieren.

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Aleksej,

      wenn Sie diesem Vorhaben nicht zustimmen, sollten Sie dies Ihrem Arbeitgeber mitteilen. Er kann den Vertrag dann nicht einfach verlängern ohne eine Unterschrift von Ihnen zu haben.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  77. Calvin

    Guten Tag,
    Ich habe ein Problem ich habe vor 2 Monaten angefangen in einem Stall als Stallmeister zu arbeiten. Nun sind in dem Stall 2 Pferde weg gefallen, deshalb habe ich 30 Minuten weniger zu misten (15 Minuten pro Box). Jetzt hatte ich ein Gespräch mit der kassenwärtin und der 2ten Vorsitzenden (was ich schon komisch fand da ich davon ausgegangen bin das meine Vertrags Angelegenheiten nur mit dem ersten Vorstand besprochen werden darf) bei diesem Gespräch wurden mir dann insgesamt 1 Stunde gekürzt dürfen die das?

    Mit freundlichen Grüßen
    Calvin

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Calvin,

      wenn die Arbeit innerhalb der vorgegebenen Zeit dennoch erfüllt werden kann, dürfte dies kein Problem sein. Sie können allerdings darauf bestehen, dass die Arbeitszeit wieder erhöht wird, wenn neue Pferde hinzu kommen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  78. ArbeitsrechtsLaie

    Hallo arbeitsvertrag.org-Team, mein Chef spielt mit dem Gedanken, die Verträge aller festen Mitarbeiter aufzulösen und uns als freie MA weiterzubeschäftigen. Hintergrund ist, dass die Firma in Schwierigkeiten steckt und die Personalausgaben drastisch senken muss. Frage 1: Wenn ich darauf nicht eingehen will, müsste er mich schon kündigen, oder? Frage 2: Wenn er mir statt der vollständigen Auflösung einen festen Vertrag zu deutlich schlechteren Konditionen anbietet (z.B. 50% vom aktuellen Gehalt für 50% der Arbeitszeit), müsste ich darauf eingehen? Wo wäre hier die Schmerzgrenze?
    Vorab besten Dank für die Antwort!

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo,

      grundsätzlich müssen Sie gar nichts. Sollte es dem Unternehmen wirtschaftlich so schlecht gehen, dass die Verträge geändert werden müssen, können Sie sich dazu entscheiden, den Vertrag anzunehmen oder nicht. Ein Aufhebungsvertrag ist immer Verhandlungssache. Oftmals können Sie sich mit Ihrem Arbeitgeber abstimmen, welche Konditionen für Sie beide tragbar sind.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  79. Fred

    Hallo, mein Arbeitgeber hat meinen Jobtitel im Vertrag geändert, ich habe diesem schweren Herzens zugestimmt. Statt eines „Teamleiters“ bin ich jetzt nur noch „normaler“ Manager in meiner Abteilung, was einer Degradierung gleichkommt. Jetzt habe ich Sorge, dass sich aus dieser Zustimmung ggf. rechtlich einfacher weitere Vertragsänderungen ableiten/durchsetzen lassen könnten, wie z.B. Gehaltskürzungen oder Änderungen der Tätigkeit (was bislang noch nicht passiert ist). Ist die Sorge berechtigt? Danke!

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Fred,

      in diesem Fall müsste der Arbeitgeber im Vorfeld mit Ihnen darüber sprechen. Falls Sie Sorge haben, sollten Sie sich direkt an Ihrem Chef wenden und mit ihm darüber sprechen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  80. Sven

    Hallo,

    Mein AG stellt die Aussencenters alle auf Gmbh´s um.
    Dafür sollen wir nun unterschreiben der Arbeitsvertrag wir 1 zu 1 übernommen.
    Dennoch steht in dem Schreiben das wenn ich das nicht unterschreibe ein Beschäftigungsverhältnis nicht mehr möglich ist.
    Nun meine Frage: Wenn ich das nicht akzeptiere (Seit 15 Jahren in dem Unternehmen)und gekündigt werde, steht mir eine Abpfindung zu ?

    Danke im Vorraus

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Sven,

      dies hängt vom Arbeits- oder Tarifvertrag ab, den Sie haben. Daher können wir dies nicht beurteilen. Wenden Sie sich am besten an einen Anwalt.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  81. JuliKa

    Hallo,
    ich bin als Assistentin der Geschäftsführung unbefristet eingestellt und auch nicht mehr in der Probezeit.
    Aufgrund einiger personeller Veränderungen möchte mein Chef mich nicht mehr als Assistentin sondern als Sekretärin. Neuer Vertrag wäre mit 500€ brutto weniger Gehalt bei gleicher Arbeitszeit.
    Darf mein Arbeitgeber das? Muss er mir nicht eine gleichwertige Tätigkeit anbieten?
    Zumal ich mit meiner beruflichen Qualifikation auch höhere Tätigkeiten im Unternehmen wahrnehmen könnte.

    LG

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Julika,

      liegt kein Tarifvertrag o. Ä. vor, welcher dies verbietet, ist dies mit einer Änderungskündigung durchaus möglich. Sie können allerdings die Änderungskündigung nicht unterschreiben und im Zweifelsfall dagegen klagen. Ein Anwalt kann Ihnen dabei helfen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  82. Anton

    Guten Tag Team Arbeitsvertrag.org,

    ich hätte da auch eine Frage. Mein Arbeitsvertrag von 2006 wird aufgrund eine neuen Position erneuert und bitte um Ihre Hilfe.
    Hier steht nun das mein Arbeitsverhältnis unter dem Vorbehalt der gesundheitlichen Eignung des Mitarbeiters für die vertragliche Arbeitsaufgabe steht. Ich mich dazu verpflichte, sofern der AG mich dazu auffordert diese vom Arzt zu bescheinigen. Zudem entbinde ich den Arzt von der Schweigepflicht wenn es um die Eignung geht und sofern sich eine Nichteignung ergibt, das Arbeitsverhältnis ohne Kündigung erlischt.

    Mein Vorgesetzter meint nun das dies ja auf mich nicht zutrifft, da ich ja schon länger angestellt bin und das nur für Neueinstellungen gilt. Kann man das so glauben und unterschreiben oder setzt man sich damit in die Nesseln?!
    Über eine Antwort würde ich mich freuen.
    Vielen Dank und Gruß
    Anton

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Anton,

      die Klauseln in einem Änderungsvertrag, den Sie unterschreiben, gelten selbstverständlich auch für Sie. Die Länge der Anstellung spielt in nur in manchen Fällen eine Rolle. Dabei ist darauf zu achten, dass ein Arzt so nicht vertraglich von der Schweigepflicht entbunden werden kann.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  83. Susanna

    Hallo,
    ich möchte nach meiner Elternzeit wieder Teilzeit mit 25 Stunden in meiner alten Abteilung anfangen.
    Es ist auch eine Stelle frei. Nun möchte mir der Arbeitgeber einen neuen Vertrag unterjubeln in dem festgelegt ist dass ich AT ( Aussertarifliches Gehalt ) was ich vorher nur anteilsweise hatte und eine variables 13 Monatsgehalt habe ( was vorher auch nicht unbedingt so war). Ich bin nun 10 Jahre in der Firma und fühle mich über den Tisch gezogen, weil ich darin keinen Vorteil sehe, im Gegenteil. AT bedeutet ja, das man weiterhin bei allen tariflichen Gehaltserhöhung ausgenommen ist.
    Wie soll ich reagieren? Ich würde gerne nur eine geänderte Wochenstundenanzahl mit dem Vermerk später wieder mehr Stunden arbeiten zu dürfen zu meinem alten weiterhin bestehenden Vertrag zu haben. Gibt es diese Möglichkeit nicht?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Susanna,
      wir dürfen Ihnen keine Empfehlungen aussprechen, wie Sie sich in diesem Fall am besten verhalten sollen. Dies fällt in den Bereich der Rechtsberatung, die wir nicht anbieten dürfen. Sie können sich hierzu jedoch von einem Anwalt für Arbeitsrecht beraten lassen.
      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  84. B., Bea

    Hallo, ich bin in einer Christlichen Organisation als Fahrer im Behindertenfahrdienst tätig und befördere Schulpflichtige Kinder 5 Tage die Woche. Bin auf 450 € angestellt. Bisher wurde uns nur die Besetztzeit vergütet, was auch vertraglich festgelegt ist und 30 Tage Urlaub. Jetzt soll es ab 2018 die Besetztzeit nicht mehr geben und uns werden auch die Leerfahrten bezahlt. Allerdings will unser Arbeitgeber unsere 30 Urlaubstage auf 22 Urlaubstage verkürzen. Jetzt meine Frage…… ist das rechtens und muss ich das akzeptieren?
    lg Bea

  85. sonjaW.

    Ich arbeitete seit ca. 1,5 jahren auf Geringfügigkeitsbasis als Putzkraft in einer Zahnarztpraxis 13 Stunden. die Woche. 3 davon privat bei der Zahnärztin zuhause.
    Und seit ca. 2 Monaten zusätzlich als allg. Aushilfe halbtags vormittags 20 Stunden.
    Da ich extra zum Putzen kommen muss NACH Schließung der Praxis immer, war ich der Annahme, dass der Vertrag auf Geringfügigkeit bleibt und ich für die 20 Stunden einen zweiten habe… für die beiden völlig unterschiedlichen Tätigkeiten . aber statt dessen wurden alle Stunden zusammengezogen, was für mich steuerlich sehr nachteilig ist und ich auch noch die Mehrkosten für den täglichen doppelten Arbeitsweg habe. Die 3 stunden privat möchte ich auch nicht mehr machen, da ich den Vertrag ja mit der Praxis habe und ich glaube, ich bin da gar nicht versichert. kann die mich trotzdem zwingen bei ihr privat zu putzen oder ist das nicht erlaubt . den Vertrag habe ich ja mit dem Unternehmen ? Im “ Vertrag“ ist nur eine Wochenarbeitszeit festgehalten.

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Sonja,
      im deinem Arbeitsvertrag muss der Einsatzort genau geregelt sein. Die Entlohnung der Arbeit richtet sich ebenfalls, nach den geschlossenen Verträgen. Wenn Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Vertrags vorliegen, sollten Sie einen Anwalt für Arbeitsrecht aufsuchen.

      Das Arbeitsvertrag.org-Team

  86. Tanja

    Hallo liebes Team,
    ich habe im Arbeitsvertrag folgendes stehen:“ Die Arbeitnehmerin verpflichtet sich – sofern Belange dies erfordern – bis zu 20 Überstunden im Monat zu leisten. Überschreiten die insgesamt geleisteten Überstunden sowie Mehrarbeit eine Zahl v. 25 Std., so ist die Arbeitnehmerin verpflichtet, mit ihrem Vorgesetzten Maßnahmen z. Abbau der geleisteten Überarbeit zu besprechen; dazu wird die Arbeitnehmerin ihren Vorgesetzten von sich aus ansprechen. Diese Überstunden sind m.d. arbeitsvertraglich vereinbarten übertariflichen Vergütung … abgegolten.“ Bei Nachfrage wurde mir mündlich zugesichert, daß keine Überstunden anfallen. Später stellte sich es raus, daß es sehr wohl und reichlich Übst. anfallen, die dann einfach gekappt werden. Vorgesetzter meint, ich wäre zu langsam und komme an meine Grenzen, die anderen Leisten viel mehr, ich solle schneller arbeiten. Was meinen Sie dazu?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Tanja,
      wenn Überstunden geleistet werden, sollten Sie das unbedingt aufschreiben. Nur so können Sie nachvollziehbar einen Ausgleich fordern.
      Befragen sie jedoch einen Anwalt, bevor Sie Maßnahmen einleiten.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  87. Carolin

    Hallo zusammen,

    ich habe einen Arbeitsvertrag über 38h. Meine Chefin teilte mir dann mündlich mit, das Sie mich auf 35h/ Woche runter setzt. Letztendlich habe ich nur für 30h Lohn erhalten.

    Inzwischen habe ich meine kündigung abgegeben und sie gebeten, das Gehalt zu korrigieren, da mit bis heute keine Vertragsänderung vorgelegt wurde. Nun schreibt sie mir, höchst professionell über Whats App, die Änderung des Vertrages liegt angeblich seit 30.06. in der Praxis. Sie möchte nun das ich die Änderung im Nachgang noch unterschreibe. Was soll ich tun?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Carolin,
      leider können wir Sie mit Ihrer Frage nur an einen Anwalt für Arbeitsrecht verweisen, dieser kann Ihnen genauere Informationen zu Ihren Rechten geben.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  88. Isabelle

    Hallo Team Arbeitsvertrag.org,

    auch ich habe mal eine Frage. Mein Mann, der schon seit mind. 20 Jahren in seinem Betrieb(öffentlicher Dienst ) arbeitet hat im Juli aufgrund Personalmangels und ständiger Übertunden seinen Vertrag für drei Monate von 80% auf 100% hochstufen lassen. Nun hat er im Juli seine drei Wochen Sommerurlaub genommen für die er kein Urlaubsentgelt bekommen hat. Der Betrieb bezieht sich auf §21 TVöD ,wonach sich das Urlaubsentgelt auf den Schnitt der letzten drei Monate bezieht und er ja erst seit Juli den neuen geänderten Vertrag hat und somit keine Berechnungsgrundlage vorhanden ist. Es kann doch nicht sein, dass er seinem Arbeitgeber entgegenkommt mit der zeitweiligen Aufstockung und dafür dann Geldeinbußen hat? LG und danke

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Isabelle,

      das klingt tatsächlich danach, dass es dabei nicht mit rechten Dingen zugeht. Wenden Sie sich am besten an einen Anwalt für Arbeitsrecht. Die Auszahlung von Urlaubsentgelt ist ein Recht, das jeder Arbeitnehmer besitzt.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  89. heddil

    Hallo,

    ich habe eine kleine Praxis und 2 Mitarbeiterinnen. Eine davon auf Stunden und die 2. hat einen Arbeitsvertrag mit 20 Stunden die Woche. Ich komme finanziell nicht mehr über die Runden, weil die 2.Angestellte nicht auf 20 Patienten kommt. Somit habe ich meine Patienten auch schon abgegeben, nur um keine kündigen zu müssen. Seit 6 Monaten bezahle ich die 2. nach 20 Stunden/Woche obwohl sie oft nur 15 hat. Langsam kann ich dieses Missverhältnis logischerweise wirtschaftlich nicht mehr stemmen. Als ich ihr vorgestern eine Änderungsvertrag vorlegte, mit Bezahlung auf Stundenbasis, sagte sie mir dass sie nicht einwilligen wird. Sie braucht das Geld für Miete und Lebenshaltung und sie hätte deswegen für 20 unterschrieben. Jetzt bin ich mehr wie enttäuscht und entsetzt und weiß nicht ob ich es einfach so ohne Einverständnis durchsetzen kann.

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Heddil,

      Änderungen des Arbeitsvertrags benötigen üblicherweise die Zustimmung beider Seiten. Stimmt ein Arbeitnehmer dem Änderungsvertrag nicht zu, bleiben dem Arbeitgeber in der Regel nur die Möglichkeiten, die Bedingungen des bestehenden Arbeitsvertrages weiterhin zu erfüllen oder aber den Vertrag komplett zu kündigen. Inwiefern dies für Ihren Fall zutrifft, können Sie bei einem Anwalt für Arbeitsrecht erfragen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  90. Elesan

    Guten Tag,

    In Absprache mit meinen Arbeitgeber, übernehme ich ab Sept. 2018 eine Leitende Stelle an einem neuen Ort. Heute, also fast 11 Monate vorher bekomme ich den Änderungsvertrag mit der Bitte um baldige unterschriebene Rückgabe. Mir erscheint das ziemlich früh! Wann muss man sowas den frühestens unterschreiben. In der Regel habe ich so einen Änderungsvertrag zeitnah mit dem Tag der Änderung bekommen. Vor allem könnte ja noch viel passieren in dem Jahr und ich arbeite vielleicht in einer anderen Firma… bin ich dann irgendwie gefesselt?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Elesan,

      die vertraglich festgelegten Bedingungen sind bindend, sobald der Vertrag von den teilnehmenden Parteien unterschrieben ist. So können sich aus dem Vertrag Verpflichtungen ergeben, die einen Stellenwechsel unmöglich machen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  91. Sylvia

    Hallo zusammen,
    Meine Frage wäre, hatten eine Betriebsübernahme vor 2 Jahren. Die alten Arbeitsverträge hatte er nicht geändert, und wir haben auch keine neuen bekommen. Nun will er uns neue Verträge geben die sofort ab den 1.12. gelten. Natürlich mit schlechteren Konditionen. Ich habe ein schwerbehindertes Kind mit pflegestufe, darf er mich dann überhaupt kündigen wenn ich den neuen Vertrag nicht Unterschreiben? Und darf der neue Vertrag schon bin in drei Tagen nach Erhalt Beginnen?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Sylvia,

      Es handelt sich hier um eine sogenannte Änderungskündigung. Ob diese Kündigung auch nach dem Kündigungsschutzgesetz zulässig ist, hängt davon ab, ob die Änderung der Arbeitsbedingungen nach den Vorschriften des Kündigungsschutzgesetzes sozial gerechtfertig sind. Ob dies der Fall ist, kann im Zweifelsfall nur ein Anwalt prüfen.

      Das Arbeitsvertrag.org-Team.

  92. Caro

    Guten Tag,

    bei uns wurde ein neuer Arbeitsvertrag verteilt, bei dem sich die Überstunden, die mit dem Gehalt abgegolten sind von 10 % auf 15 % erhöht haben. Kann man dies einfach ändern und muss man das dann so akzeptieren? Oder kann man dann eine Gehaltsanpassung anfragen?

    Ich bin gespannt auf die Antwort.

    Viele Grüße

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Caro,

      bei der Änderung von Arbeitsverträgen hat der Betriebsrat ein Mitspracherecht, der prüfen kann, ob eine Gehaltsanpassung angemessen ist. Wenn es in Ihrem Unternehmen keinen Betriebsrat gibt, können Sie sich stattdessen an einen Anwalt für Arbeitsrecht wenden.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  93. Wolfgang S.

    Hallo in unserer Firma ist vorgesehene alle Mitarbeiter die bisher gem. Arbeitsvertrag 35 Wochenstunden haben auf 40 Wochenstunden anzuheben ohne lohnausgleich . Müssen wir das akzeptieren. Der Betriebsrat rät einen Anwalt aufzusuchen.

  94. Udo D.

    Guten Tag liebes Team von Arbeitsvertrag.org,

    folgende Frage.

    Ab dem 01.01.2018 soll ich die kommissarische Leitung HR übernehmen und ab 01.05.2018 die Leitung HR. Meine Frage lautet wie gehe ich hier am elegantesten vor.

    Meine Idee war eine Änderung des Arbeitsvertrages. Allerdings liest sich diese durch den doppelten Bezug auf §1 (1) Datum und Position etwas unelegant.

    Auch das Entgelt wird wird in diesen 2 Stufen angepasst. Auch hier würde ich den §4 doppelt anpacken.

    Ebenso verhält es sich mit der Befristung. Das Arbeitsverhältnis wird ab dem 01.05.2018 in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis überführt.

    Rein theoretisch sollte es ja möglich sein all diese Dinge in eine vertragliche Änderung zu „pressen“. Stellt sich für mich doch die Frage, ob es nicht elegantere Wege gäbe und ob die genannenten Doppelnennungen pro Paragraphen überhaupt gültig wären?

    Alternative, die sich mir aufdrängt wäre ein komplett neuer Arbeitsvertrag?!

    Ich freue mich auf Ihre Antwort.

    VG

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Udo,

      leider sind wir nicht berechtigt, Ihnen eine Rechtsberatung zu erteilen. Bitte wenden Sie sich an einen Fachanwalt, der Sie bei der Vertragsänderung sachkundig beraten kann.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  95. Koko

    Guten Morgen,
    seit 2014 bin ich bei meinem Arbeitgeber beschäftigt. Zunächst hatte ich einen befristeten Vertrag mit 20 Wochenstunden. Mit der Entfristung habe ich meine Stundenzahl auf 30 erhöht, zu einem späteren Zeitpunkt dann aber wieder auf 25 Wochenstunden gesenkt. Nun habe ich eine Mail meines AGs bekommen, meine Wochenstunden sollen wieder auf die ursprünglichen 20 verkürzt werden. Ist das rechtens? Ein Vertrag bleibt doch entfristet, obwohl sich die Arbeitsstundenzahl ändert, oder?

    Vielen lieben Dank
    Koko

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Koko,

      in der Regel muss jede Änderung des Arbeitsvertrages schriftlich ergehen, ob die Email zulässig ist, ist fraglich. Auch bedarf jede Vertragsänderung die Zustimmung des Arbeitnehmers. Wenden Sie sich an einen Anwalt, um zu prüfen, ob der Arbeitgeber hier korrekt vorgeht.

      Das Team von arbeitsvertrag.org

  96. Jennifer

    Hallo,

    mein Mann hat heute eine Ergänzung Vereinbarung zur Arbeitszeit bekommen. Diese soll auf den 1.6.17 rückwirkend sein. Ist dieses überhaupt möglich?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Jennifer,

      in der Regel bedarf es bei Änderungen des Arbeitsvertrages der Zustimmung des Arbeitnehmers. Ob eine rückwirkende Änderung rechtens ist, kann Ihnen im Einzelfall nur ein Anwalt sagen.

      Das Team von arbeitsvertrag.org

  97. Meinhardt

    Hallo Team Arbeitsvertrag.org,
    ich arbeite im Bereich sozialer Arbeit für einen gemeinnützigen Verein. Als ich eingestellt wurde (als Bürokraft) wurde das Büro von einer Sozialarbeiterin geleitetet. Seit ihrer Berentung setzen meine Kollegin und ihre Tätigkeiten fort, sowohl die Inhalte betreffend als auch die Verantwortung. Inhaltlich geht die Arbeit weit über das hinaus, was ein Bürokraft normalerweise leistet. Daher möchte ich, dass unsere Arbeitsverträge angepasst werden. Zum einen möchte ich, dass die Stelle als Sachbearbeiterin festgeschrieben wird, zum anderen auch ein besseres Gehalt. Die Zustimmung vorausgesetzt, wie kann das schriftlich gemacht werden? Vielen Dank!

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Meinhardt,

      welche Möglichkeiten Sie hier haben, können wir von arbeitsvertrag.org schwer beantworten, weil wir keine Rechtsberatung anbieten. Erkundigen Sie sich daher am besten bei einem Anwalt, ob Sie Forderungen dieser Art stellen können und welche Erfolgsaussichten Sie dabei haben.

      Das Team von arbeitsvertrag.org

  98. Ramona

    Hallo,
    ich arbeite seit Dez 12 in einem Betrieb bei einem Franchise-Nehmer. Damals habe ich 4 Tage/ Woche (im Arbeitsvertrag sind die Tage Mo-Do vereinbart) gearbeitet. Als weniger Arbeit vorhanden war, haben wir 2x gekürzt. Dazu gab es dann eine Ergänzung zum bestehenden Arbeitsvertrag (wöchentliche Arbeitszeit von 3×6,5 auf 2x 6,5 Std). Zudem habe ich seit mind. 3 Jahren immer fix Montags und Dienstags gearbeitet. Mündlich hatten wir zuletzt die Arbeitszeit von 8:00 Uhr – 14:30 Uhr vereinbart.
    Nun wurde mir mitgeteilt, dass meine Schicht zukünftig so nicht mehr existieren wird. Er will, dass ich später anfange und länger arbeite – allerdings ist dies aufgrund meiner Kinder (alleinerziehend) nicht möglich – deshalb damals auch die mündliche Zusage von ihm. Ich habe ihm mittgeteilt, dass ich bis max. 14.45 Uhr arbeiten kann und nicht länger. Bin ich trotz dem mündlichen Vereinbarung verpflichtet, die Änderung vorzunehmen ? In meinem Arbeitsvertrag steht: Eine regelmässige Arbeitszeit wird aktuell zwischen 08.00 – 14:00 Uhr von Mo-Do vereinbart. Sollten Sonderfälle eintreten kann dies von der Regel abweichen.
    Ich vermute, dass sie mich loshaben wollen, denn die Aussage war…wenn es dir nicht passt, kannst du ja kündigen !
    Angeblich sind diese Schichtenänderungen aus betrieblichen (finanziellen) Gründen notwendig ! Muss er so etwas nicht irgendwie beweisen ? Also wenn er meine Schicht verlegen will von 8-14.30 Uhr auf 9:30 -16:30 Uhr ? Die Stundenanzahl bei mir würde ja gleich bleiben…
    Zudem habe ich gesagt, er müsse mir die Feiertage bezahlen ! Er meinte, nein, weil ich nur auf Stundenbasis arbeiten würde und ich laut Vertrag keine fixen Tage hätte – wie gesagt laut Vertrag Mo-Do (mündlich schon seit Jahren Mo +Di). Dies ist doch nicht rechtens , oder ?
    Mein befristeter Vertrag ist nun zum 02.12.2017 ausgelaufen (ich hatte 60 Monate Befristung – er meinte, weil es es neues Unternehmen sei). Ich habe einen erneuten befristeten Vertrag nicht unterzeichnet, weil ich doch in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis übergegangen bin !?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Ramona,

      wir dürfen leider keine Rechtsberatung anbieten, wenden Sie sich deshalb mit Ihrem Anliegen an einen Anwalt.

      Das Team von arbeitsvertrag.org

  99. Emma

    Hallo
    Ich arbeite seit 1.3.1998 ohne Arbeitsvertrag in einem Unternehmen.
    Jetzt bekommen wir alle Arbeitsverträge. Worauf muss ich achten ?
    Mein Einstellungsdatum (1993) ist nicht vermerkt…
    Bisher hatte ich 30 Tage Urlaub. Jetzt wir es als 20 Tage Mindesturlaub und 10 Tage vertraglicher Urlaub betitelt. Dieser soll dann bei Krankheitstagen gekürzt werden können.
    Was ratet Ihr mir…

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Emma,

      wir dürfen leider keine Rechtsberatung anbieten, wenden Sie sich deshalb an einen Anwalt.

      Das Team von arbeitsvertrag.org

  100. Eni

    Hallo zusammen,

    ich habe gelesen, dass der Arbeitnehmer ein Recht auf Teilzeit hat, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind (eins davon ist):
    Bestehen des Arbeitsverhältnisses seit mehr als sechs Monaten. Der Antrag des Arbeitnehmers kann frühestens nach Ablauf der sechs Monate gestellt werden.

    Ich habe auch gelesen, dass bei einer Befristung mit Sachgrund (z.B. Vertretung) die Arbeitsbedingungen auch im Rahmen einer Verlängerung geändert werden können, solange die Voraussetzungen der Sachgrundbefristung erfüllt sind.

    Meine Frage:
    Ich habe einen befristeten Arbeitsvertrag mit Sachgrund (Mutterschutzvertretung, der Vertrag dauert 4,5 Monate und läuft in 6 Wochen aus). Der wird verlängert mit Sachgrund (Elternzeit vertretung dauert Ca 13 Monate).
    Nun möchte ich die Arbeitszeit von 40 auf 35 Wochenstunden für die Elternzeitvertretung

    Geht diese Reduzierung bei der Verlängerung des Vertrages oder muss ich sechs Monaten warten um die Reduzierung zu beantragen?

    Vielen Dank

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Eni,

      in manchen Fällen kann ein Arbeitnehmer die Umstellung auf Teilzeit beantragen. Lesen Sie hier § 8 des Teilzeit- und Befristungsgesetzes (TzBfG) nach oder erkundigen Sie sich bei einem Anwalt über Ihre Möglichkeiten.

      Das Team von arbeitsvertrag.org

  101. Nina

    Guten Tag,

    eine Betriebsübernahme war vor 2 Jahren. Die alten Arbeitsverträge hatte er nicht geändert, und wir haben auch keine neuen bekommen.
    Ich habe mit dem neuen Firmenbesitzer vor einer Woche nur über Gehaltserhöhung besprochen.
    Nach drei Tage habe ich neuen Vertrag (Änderung) auf sieben Seiten bekommen.
    Gehaltserhöhung habe erhalten, aber im neuen Vertrag (Änderung) gibt es Probezeit, Tätigkeit im anderen Bereichen und Orten.
    Ich bin 54 Jahre alt und schon 12 Jahre beschäftigt. Tätigkeit in anderen Bereichen und Orten ist kein Problem für mich. Aber über Probezeit 6 Monate bin ich total jetzt unsicher.
    Wenn ich neuen Vertrag unterschreibe, bekomme ich mehr Geld, aber mein Chef kann mich ohne Problem innerhalb 6 Monate kündigen.
    Wenn ich nicht unterschreibe, kriege ich keine Gehaltserhöhung.
    Was kann ich tun?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Nina,

      in manchen Fällen ist eine erneute Probezeit möglich. Wie Sie sich in diesem Fall am besten verhalten, kann Ihnen jedoch nur ein Anwalt sagen.

      Das Team von arbeitsvertrag.org

  102. Edgar

    Hallo liebes Team der arbeitsvertrag.org,
    Wir haben in unserem Betrieb die Umstellung von 3-Schicht auf 5-Schicht vor der Türe stehen. Es gibt Arbeiter, bei denen „Werktags“ im Vertrag steht, welche wo „Schicht“ im Vertrag steht und Arbeiter, die keinen schriftlichen Vertrag haben aufgrund länger Zugehörigkeit. Bisher war Wochenendarbeit auf „freiwilliger“ Basis. Was passiert jetzt mit den Arbeitern, bzw. was muss seitens der Firma den Arbeitern gegenüber beachtet werden? Danke schon mal im voraus für eure Antwort.

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Edgar,

      da Vertragsänderungen häufig komplex sind, kann ein Anwalt für Arbeitsrecht ganz genau einschätzen, ob die Änderungen rechtens sind und welche Möglichkeiten Sie haben, auf den Vertrag Einfluss zu nehmen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  103. Achim

    Hallo liebes Team von Arbeitsvertrag.org,

    Ich habe im März 2017 bei einer Elektrofirma angefangen und wurde als Elektromonteur für 10,15€ je h eingestellt. Ab 2018 für 10,60€ je h. Mir bzw. ein Kollege aus der Firma hat mich drauf hingewiesen das er mich nicht als Elektomonteur hätte einstellen dürfen da ich diesen Beruf nicht gelernt habe. (kein Geselenbrief ), Desweiteren hat er mich hingewiesen das er auch nicht den Mindestlohn eines Elektromonteur bezahlt hat ( Jahr 2017 10,40€ je h ) und ab ( Jahr 2018 10,95€ je h ), hätte ich jetzt anspruch auf dem Mindestlohn ? oder wäre der ganze Arbeitsvertrag theoretisch ungültig da ich eigendlich kein Elektromonteur bin ? möchtre mich nicht in die nässel setzen.

    MFG Achim

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Achim,

      in Ihrem Fall wäre eine Beratung vom Anwalt dringend ratsam. Weil wir keine Rechtsberatung anbieten würden, können wir Ihnen nicht sagen, wie Sie sich am besten Verhalten und welche Ansprüche Sie geltend machen dürfen.

      Das Team von arbeitsvertrag.org

  104. Hubert

    Guten Abend,

    ich hatte eine Klausel im Arbeitsvertrag, dass ich Ausbildungskosten zurückzuzahlen hätte, würde ich nicht mindestens fünf Jahre in der Firma bleiben.
    Vor einem Jahr habe ich den Standort gewechselt (Andere Firma mit anderer Personalabteilung, gleicher Job), habe einen neuen Vertrag bekommen, in der diese Klausel nicht mehr vor kam. Jedoch habe ich den alten Vertrag nie aufgelöst.
    Ist diese Klausel noch aktiv oder nicht, wenn ich jetzt kündige?

    Vielen Dank.

    Gruß Hubert

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Hubert,

      leider dürfen wir keine Rechtsberatung anbieten, was in Ihrem Fall wohl nötig wäre. Legen Sie beide Arbeitsverträge am besten einem Anwalt für Arbeitsrecht vor, der kann prüfen, ob Sie alles richtig gemacht haben.

      Das Team von arbeitsvertrag.org

  105. Tatiana

    Guten Tag,

    ich war bei dem Unternehmen X fest angestellt. Nach 2 Jahre wurde das Unternehmen verkauft. Neuer Arbeitgeber bietet mir nach einem Jahr neuen Arbeitsvertrag. Bin ich verpflichtet neuen Arbeitsvertrag zu unterschreiben oder kann ich den alten Behalten? Vielen Dank

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Tatiana,

      in der Regel bedarf es bei Vertragsänderungen der Zustimmung des Arbeitnehmers. Allerdings besteht immer das Risiko, dass der Arbeitgeber bei Nicht-Zustimmung, eine Änderungskündigung ausspricht. Besprechen Sie Ihre Möglichkeiten mit einem Anwalt.

      Das Team von arbeitsvertrag.org

  106. Johannes

    Guten Tag,

    ich arbeite seit fast 5 Jahren wieder in einem Softwareunternehmen. Im gleichen Unternehmen war ich bereits vor 15 Jahren für 3 Jahre. Ein wesentlicher Teil (bis max. 50 %) des Gehalts ist an ein Provisionsmodell gekoppelt. Nun wurde kurzfristig entschieden, dass dieses Provisionsmodell außer Kraft gesetzt wird und die Mitarbeiter ein höheres Festgehalt bekommen sollen.
    Dies hätte für mich zur Folge, dass ich künftig 10 % bis 15 % weniger im Jahr verdiene als zuvor. Zudem ist das aktuelle Jahresgehalt weniger als das Zielgehalt, was mir in Aussicht gestellt wurde.
    Darf der Arbeitgeber nun einfach diese Änderung vornehmen?
    Unterverschämt finde ich zudem, dass man am 30. Januar eine Betriebsversammlung macht um diese Änderung ab 01.01.2018 gelten soll.

    Mit freundlichen Grüßen

    Johannes

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Johannes,

      jede Änderung im Arbeitsvertrag bedarf normalerweise der Zustimmung des Arbeitnehmers. Fragen Sie beim Betriebsrat nach oder erkundigen Sie sich direkt bei einem Anwalt für Arbeitsrecht, ob dies zulässig ist.

      Das Team von arbeitsvertrag.org

  107. C

    Hallo,
    ich arbeite seit 6 Monaten in einer Stadtverwaltung bei einem Gymnasium als Vollzeitkraft mit 39 Stunden, unbefristet. Meine Aufgaben sind der Haushalt, Laptopverwaltung, Budgetierung, Haushaltsüberwachung, Mehrarbeitsabrechnungen. Dazu sollte ich von der Stadt noch Vergaberecht und Personalangelegenheiten übernehmen. In meiner Probezeit, die am 15.02.18 endet, sagte man mir letzte Woche, dass es ihnen leid täte, die Stadt sich aber entschlossen hat, Vergaberecht und Personalangelegenheiten ab sofort selbst zu machen. Alsich fragte, was dies für mich bedeute, meinte man, ja , es gäbe 2 Optionen..1. Ich lasse die Probezeit auslaufen, bzw. mir kündigen oder aber 2. ich würde eine Änderungskündigung annehmen, die beinhaltet, dass ich 2 Gehälterstufen runter gehe und dazu nur noch 15 Stunden arbeite.
    Ich habe erst einmal die 2. Option mündlich soweit angegeben mit dem Vermerk, dass ich aber mehr Stunden machen will, damit ich nicht arbeitslos werde. Schriftlich habe ich noch nichts.

    Nun meine Fragen:
    Ist das überhaupt so einfach möglich, dass man mir einfach den unbefristeten Vertrag mit einer Änderungskündigung so dermaßen kürzt?
    Was ist mit meiner Unbefristheit? Bleibt sie bestehen?
    Wie änderen sich meine Kündigungszeiten selber, da ich händeringend nach etwas anderem suche?
    Ist es rechtens, die Stunden dermaßen zu kürzen?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo C.,

      eine Kündigung wird in der Regel nur wirksam, wenn Sie schriftlich ergeht. Solange kein Kündigungsschreiben vorliegt, ist diese normalerweise auch noch nicht wirksam. Eine Änderungskündigung ist für gewöhnlich unter bestimmten Umständen möglich. Wenden Sie sich an einen Anwalt, um die Gründe der Änderungskündigung zu prüfen.

      Das Team von arbeitsvertrag.org

  108. Claudia

    Hallo,
    ich bin vom 15.08.2017 bis 15.02.2018 als Vollzeitkraft (39 Stunden) im öffentlichen Dienst (TVÖD 8, Stufe 3) angestellt (bin 60 % schwerbehindert) als Festvertrag . Nun hat man mir eine Änderungskündigung vorgelegt mit Wirkung ab 16.02.2018, da ich ansonsten gekündigt würde und dem widersprochen habe. Die Änderungskündigung beläuft sich auf 13 Stunden und Gehaltsklasse TVÖD 6 Stufe 3. Ich soll an 3 Vormittagen arbeiten.
    Ich habe diese erst einmal angenommen, damit ich nicht arbeitslos werde.

    Nun meine Fragen:
    1.) Wieviel SB-Zusatzurlaub steht mir für 2017 zu lt. TV?
    2.) 2018 dann 3 Tage Zusatzurlaub wegen SB?
    3.) Wenn ich einen neuen Job ganztags gefunden habe und kündigen möchte, welche Kündigungsfrist habe ich dann zu beachten?

    Danke für eine Information!

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Claudia,

      Die Antwort zu allen genannten Fragen müsste in Ihrem Arbeitsvertrag zu finden sein. Da Sie der Vertragsänderung widersprochen haben, sollte normalerweise noch Ihr bisheriger Arbeitsvertrag wirksam sein. Lesen Sie hier nach, wie viel Sonderurlaub bzw Zusatzurlaub Ihnen zusteht und welche Kündigungsfrist einzuhalten ist. Sollte diesbezüglich nichts genannt sein, gelten in der Regel die gesetzlichen Bestimmungen.

      Das Team von arbeitsvertrag.org

  109. Alexa

    Hallo Liebes Team,

    ich arbeite seit März 2009 mit einem unbefristeten Arbeitsvertrag Vollzeit in einer Firma. Im Jahr 2015 bin ich an Brustkrebs erkrankt. Seitdem besitze ich einen Schwerbehindertenausweiß (50 GdB), der mir dadurch Kündigungsschutz bietet. Nun möchte mein Arbeitgeber durch einen Änderungsvertrag meine Stundenzahl und das Gehalt kürzen, da ich immer mal wieder zwischendrin krank war. Muss ich dem zustimmen ?

    Vielen Dank im vorraus

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Alexa,

      Arbeitnehmer müssen jeder Änderung des Arbeitsvertrages zustimmen. Wenn die Änderungen z.B. betriebsbedingt notwendig sind, kann es jedoch sein, dass eine Nicht-Zustimmung zu einer Änderungskündigung führt. Wenden Sie sich deshalb unbedingt an einen Anwalt, um zu prüfen, ob Ihr Arbeitgeber hier richtig vorgeht und ob bei Ihnen in diesem Fall weiterhin der Kündigungsschutz greift.

      Das Team von arbeitsvertrag.org

  110. Herbert

    Hallo zusammen,
    meine Firma ist am 1.12.2017 aus dem Metall-Tarifvertrag ausgetreten.
    Ein Teil der Belegschaft, mich eingeschlossen, hat im Arbeitsvertrag stehen:
    „Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart, gelten für dieses Arbeitsverhältnis die entsprechenden Tarifbestimmungen für die metallverarbeitende Industrie NRW in ihrer jeweils gültigen Fassung.“
    Diese Klausel soll nun durch eine Vertragsänderung entfallen um die Verträge zu vereinheitlichen.
    Im Jahr 2017 erfolgte bereits eine Vertragsveränderung in der ich eine Lohngruppe abgestuft wurde.
    Ich möchte die neuerliche Vertragsänderung zu meinen Ungunsten nicht akzeptieren, aber meinen Arbeitsplatz nicht gefährden.

    Es wird auf eine „Änderung im Arbeitsvertrag nur unter einem Vorbehalt“ hinauslaufen.
    Bei Klageeinreichung würde das Arbeitsgericht prüfen, ob „ die vorgenommenen Modifikationen nicht sozial ungerechtfertigt sind“.

    Wann ist eine Änderung sozial ungerechtfertigt?

    Ist bei einer für mich positiven Prüfung durch das Gericht der Arbeitgeber verpflichtet den Vertrag unter den alten Bedingungen weiterzuführen?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Herbert,

      leider dürfen wir keine Rechtsberatung anbieten, was in Ihrem Fall wohl notwendig wäre. Wenden Sie sich deshalb mit Ihrem Anliegen und dem Arbeitsvertrag an einen Anwalt für Arbeitsrecht.

      Das Team von arbeitsvertrag.org

  111. Mella

    Hallo,

    mein AG möchte nun dass alle Kollegen eine Änderung der Kündungsfrist unterschreiben. Vorher gab es die gesetzliche Regelung (4 Wochen etc) und jetzt sollen alle 3 Monate zum Monatsende bekommen. Alle sind unbefristet seit mind. 1 Jahr angestellt. Geht das so einfach?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Mella,

      eine Rechtsberatung dürfen wir leider nicht anbieten, weshalb Sie sich mit Ihrem Anliegen an einen Anwalt wenden sollten. Nur der kann prüfen, ob bei einer Vertragsänderung dieser Art alle Regelungen richtig befolgt wurden.

      Das Team von arbeitsvertrag.org

  112. Marcel

    Guten Tag, ich habe wiedermal einen neuen Änderungsvetrag erhalten den ich Unerschreiben soll, wo ich weniger Stunden arbeiten soll aber mehr zu leisten habe. Gleichfalls bekomme ich auch weniger Lohn was schon vorgenommen wurde. Ist das rechtens das jetzt schon eingeführt wurde ?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Marcel,

      in der Regel bedarf jede Vertragsänderung der Zustimmung beider Vertragsparteien. Da wir keine Rechtsberatung anbieten dürfen, sollten Sie sich an einen Anwalt wenden. Dieser kann Ihnen sagen, ob bei Nicht-Zustimmung mit einer Änderungskündigung gerechnet werden muss, oder ob Sie die Änderung ablehnen können, ohne eine Kündigung zu befürchten.

      Das Team von arbeitsvertrag.org

  113. Mi

    Hallo Team, Hallo Leser.

    Ich habe im Juni 2015 einen Arbeitsvertrag unterschrieben, wo unter „Unhalt und Dauer des Arbeitsverhältnisses“ steht „der AN wird als XX nach Bedarf eingestellt“. Keine Angaben über Wochentage und Stundenumfang.
    Mündlich habe ich mit dem Niederlassungsleiter einen monatlichen Stundenumfang von 100 vereinbahrt, an den Wochenenden (Freitag, Samstag und Sonntag). So ungefähr steht es auch noch in meinem Bewerbungsanschreiben, welches mir noch vorliegt.
    Nach Absprache war ich auch bereit an Wochentagen zu arbeiten, wenn Urlaubszeit war, oder es krankheitsbedingte Engpässe gab.
    Stellenweise lief das auch gut, doch immer wieder erhalte ich Dienstpläne, wo ich an Wochentagen (Montag bis Donnerstag) eingeplant werde (ohne erkennbaren Grund, wie o. g. Urlaub/Krankheit). Bei Nachfrage heißt es dann immer „Ist nur Ausnahmsweise“).
    Ich wollte nun ein Schreiben aufsetzen, wo ich mich darauf berufen möchte, dass Einzelabsprachen (mündlich) auch arbeitsrechtlich gelten, sogar noch vor Vertragsklauseln (zBsp. Vertragsänderungen nur schriftlich).
    Ist das ok? Auf welchen Widerstand muss ich rechnen? Wäre es ratsam einen ANwalt einzuschalten?
    Ich will mich eh wegbewerben, da diese Firma stellenweise sich nichtmal an ihren Tarif hält. Der Betriebsrat ist handlungsunfähig (wird von der Firma gemobbt).

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Mi,

      da Ihr Fall sehr spezifisch ist, raten wir Ihnen dazu, einen Anwalt für Arbeitsrecht einzuschalten, der Sie individuell beraten kann.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  114. Tobias

    Hallo zusammen,
    Ich habe zwei Fragen bezüglich der Thematik „Änderungskündigungen“.
    Ist eine Änderungskündigung zulässig, bei der es ausschliesslich darum geht, dem Mitarbeiter bei grundsätzlich gleicher Arbeit nur das Gehalt zu kürzen? (Berufsbeschreibung im Vertrag bleibt die Gleiche)
    Ist die Kürzung des Gehaltes nach 10 Beschäftigungsjahren – in denen es mit Hinweis auf die guten Leistungen Jahr für Jahr erhöht wurde – mit einem Mal um mehr als 26% sozial gerechtfertigt?
    Vielen Dank für Ihre Einschätzungen!

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Tobias,

      eine Änderungskündigung mit Gehaltskürzung ist zulässig. Der Arbeitnehmer hat die Möglichkeit, das Angebot anzunehmen oder aber es abzulehnen und Kündigungsschutzklage einzureichen. In diesem Fall prüft ein Arbeitsgericht, ob die Änderungskündigung sozial gerechtfertigt ist.

      Wir selbst können hierzu keine Einschätzung geben. Bitte wenden Sie sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  115. Dörte G.

    Hallo zusammen,

    ich habe da auch mal eine Frage. Ich arbeite seit fast 11 Jahren in einem Unternehmen. In meinem 1. Arbeitsvertrag, damals noch vollzeit, steht, wenn der Arbeitnehmer kündigt, gelten für ihn die gleiche Kündigungsfrist wie für den Arbeitgeber. Das wären jetzt 4 Monate.
    Soweit so gut. Aber ich arbeite seit 7 Jahren in Teilzeit. Damals gab es auch einen Nachtrag zum alten Arbeitsvertrag. Und dort steht nur noch, dass die gesetzliche Kündigungsfristen gelten.
    Heißt das jetzt, dass jetzt die Frist für den Arbeitnehmer nur noch vier Wochen ist?
    Wäre für mich sehr interessant, welche Kündigungsfrist jetzt gilt.

    Vielen Dank.

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Dörte,

      aus einer Betriebszugehörigkeit von 11 Jahren ergibt sich eine Kündigungsfrist von 4 Monaten, die beide Seiten einhalten müssen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  116. Steven

    Hallo,

    ich bin seit 2009 Angestellter (Entgeltgruppe 8) im öffentlichen Dienst (TV-L) und habe 2013 in kommissarischer Stellung die Abteilungsleitung übernommen. Dafür habe ich auch die im Tarifvertrag vereinbarte Zulage von 4,5 % erhalten. Diese kommissarische Abordnung erfolgte bis zum 31.12.2017 mit Stichtag 01.01.2018 hat man mir nun ohne das ich den Änderungsvertrag unterschrieben habe die Abteilungsleitung übertragen. Der Grund warum ich den Änderungsvertrag noch nicht unterschrieben habe ist, dass die Abteilungsleitung mit der Entgeltgruppe 9 klein bewertet worden ist. Dies bedeutet für mich, dass ich verdienstmäßig aufgrund der verlängerten Stufenlaufzeiten (Stufe 2 zur Stufe 3: 5 Jahre und Stufe 3 zur Stufe 4: 9 Jahre) schlechter gestellt bin und meine Kollegen die mir unterstellt sind und Entgeltgruppe 8 haben mehr verdienen als ich. Es wäre für mich ja kein Problem wenn diese Kollegen schon sehr lange hier beschäftigt wären, ist aber leider nicht so sondern diese Kollegen haben auch erst nach mir hier angefangen.

    Ich habe mich daraufhin auf den § 16 Absatz 5 (TV-L) bezogen um eine Stufe in meinen Fall Stufe 3 zu überspringen und somit in die Entgeltgruppe 9 Stufe 4 zu erlangen. Dies wurde durch die Personalabteilung abgelehnt. Da ich dies so nicht hinnehmen will habe ich in dem Gespräch signalisiert, dass ich unter diesen Umständen die Übernahme der Abteilungsleitung ablehne worauf mir die Personalabteilung sagte, dass dies nicht zulässig ist.

    Meine Frage hierzu ist:
    Kann der Arbeitgeber ohne meine Zustimmung einfach so verfügen, dass ich die Abteilungsleitung übernehmen muss? Kann der Arbeitgeber bei offensichtlichen Fehlern bei der Stellenbewertung rückwirkend auch finanziell in die Pflicht genommen werden?

    Mit freundlichen Grüßen

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Steven,

      welche Regeln hier greifen, kann ein Anwalt für Arbeitsrecht für Ihren Fall beurteilen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  117. Jan

    bitte korrigiert mich, wenn ich falsch liege:

    Im Falle, dass ein Arbeitgeber einem Arbeitnehmer eine Gehaltserhöhung vorschlägt und diese Gehaltserhöhung aus zwei Komponenten (fixer Anteil und variabler Anteil [Provision]) besteht, sollte ja völlig legitim / legal sein unter der Voraussetzung, dass der eigentliche / bestehende Vertrag keinen variablen Anteil vorsieht. Die Gehaltserhöhung verändert den ursprünglichen Vertrag. Auch sollte eine prozentuale Gewichtung völlig legitim sein.

    1. Sehe ich das richtig?

    Meine Frage ist nun, inwieweit muss der variable Anteil im Vertrag definiert werden? Man stelle sich vor, dass der variable Anteil (Provision) nun ebenfalls aus zwei Komponenten, die ebenfalls eine unterschiedliche Gewichtung haben, besteht:

    40 Prozent = Persoehnliche oder auch „softe“ – Ziele (Beispiel: Ich gebe meine Kollegen vier Trainings in den naechsten zwei Monaten)

    60 Prozent = Betriebsgebundene Umsatz – Ziele (Jahrezielgewinn ist 500.000 EUR)

    2. Welche Rechte hat der Arbeitnehmer diese Berechnungsgrundlage (Gewichtung) klar und deutlich in seinen Arbeitsvertrag vermerkt zu bekommen?

    3. Kann der Arbeitgeber diese Gewichtung jederzeit und ohne Bewilligung des Arbeitnehmers anpassen / verändern?

    4. Was ist wenn der Arbeitgeber bei der darauffolgenden Gehatserhoehung diese Gewichtung wieder anpasst? Ist dies zulässig und / oder gibt es hierbei gewisse Regeln zu beachten?

    Ich hoffe, dass ihr mir eventuell weiterhelfen könnt.

    Vielen lieben Dank,
    Jan

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Jan,

      bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir keine Rechtsberatung anbieten dürfen. Da es sich bei Ihnen um einen sehr konkreten Fall handelt, sollten Sie die Vertragsänderungen mit einem Anwalt besprechen. Nur der kann Ihnen verbindlich sagen, ob der neue Arbeitsvertrag rechtlich in Ordnung ist.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  118. Miracle

    Hallo,

    meine Frau ist Ressortleiterin bei einem großen Verlag und hat einen Ergänzungsvertrag vorgelegt bekommen, der kryptisch besagt, dass sie nach erfolgter Zusammenlegung zweier Magazine auch die Ressortleitung des zweiten Magazins übernehmen soll. Diese Aufgabe wäre mit einem größeren Team und deutlicher Mehrarbeit verbunden. Deshalb hat meine Frau die Unterschrift mit einer Gehaltserhöhung verbunden. Hier wurde ihr aber lediglich eine symbolische Summe angeboten, fast nichts. Und deshalb lehnte sie die Unterschrift zum Ergänzungsvertrag zunächst ab. Nun will man ihr kündigen bzw. das Arbeitsverhältnis aufheben (evtl. Änderungskündigung?). Welche Rechte hat meine Frau in diesem Fall? Wie lange darf sie mit der Unterschrift warten, rein rechtlich, bevor man meiner Frau kündigen kann?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Miracle,

      bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir keine Rechtsberatung anbieten dürfen. Welche rechtlichen Schritte und Möglichkeiten jetzt infrage kommen, kann Ihnen deshalb nur ein Anwalt für Arbeitsrecht sagen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  119. Charly

    Hallo allerseits,
    mein AG hat meinen unbefristeten Arbeitsvertrag innerhalb der Probezeit (rechtlich sicher / unter Beachtung aller Vorgaben) gekündigt. Ein neuer Arbeitsvertrag wurde mit unmittelbar anschließendem Beginn (kein einziger Tag dazwischen) beim gleichen AG geschlossen. Gleiche Berufsbezeichnung, gleiche Tätigkeitsmerkmale, aber auf „höherer Ebene“, verbunden mit erhöhtem Entgelt, diesmal aber befristet. Zugehörigkeit zuvor: 5 Monate (6 Monate waren Probezeit vereinbart).

    Fragen:

    1. Bei Erkrankung im 1. Monat des neuen Arbeitsvertrages, muss der AG Lohnfortzahlung leisten oder nicht (in den 5 Monaten zuvor nicht krank gewesen)? Solche Fälle stehen leider nicht im Entgeltfortzahlungsgesetz …
    2. Nach dem 1. Monat des neuen Arbeitsvertrages, besteht dann der normale Kündigungsschutz oder beginnt die Probezeit von vorn? (Sie steht leider erneut im neuen Arbeitsvertrag drin.)
    3. Ist eine Befristung rechtens, wenn es zuvor keine gab?

    Würde mich sehr freuen, wenn jemand antworten oder zumindest die Gesetzestexte / Paragraphen angeben könnte!
    Vielen Dank!

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Charly,

      bei der Lohnfortzahlung sollte in der Regel die Zugehörigkeit zur Firma zählen und nicht allein das Datum auf dem Arbeitsvertrag.

      Darüber hinaus ist es üblicherweise unzulässig, eine erneute Probezeit bei gleicher Anstellung zu vereinbaren. Allerdings ist diese Frage in der Rechtsprechung noch nicht abschließend geklärt. Das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg entschied aber am 28.2.2002 (Az.: 4 Sa 68/01), dass die Vereinbarung einer erneuten Probezeit als unwirksam anzusehen ist, wenn sich das neue Beschäftigungsverhältnis unmittelbar an das vorangegangene anschließt.

      Eine Befristung ist nach § 14 II S. 2 des Teilzeit- und Befristungsgesetzes normalerweise nicht zulässig, wenn vorher eine befristete Beschäftigung bei gleicher Anstellung bestand. Allerdings bezieht sich dies auf Befristungen ohne Sachgrund. Ob ein ausreichender Sachgrund für eine Befristung vorliegt, können wir nicht beurteilen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  120. Grimaldi

    Hallo . Ich arbeite als Reinigungsgraft war bei der Firmer 20 Jahre für 6 Stunden am Tag. Jetzt ist die Firmer weg und ich würde von der neuen Firmer übernommen für die ich auch gearbeitet habe 4 Jahre auf 450 Euro. Und jetzt arbeite ich 8 Stunden für die Firmer wo ich auf 450 Euro bearbeitet habe . Meine Frage ist brauche ich einen Änderungs Vertrag meine Chefin sagt das ich das nicht brauche die machen das intern ich habe ja schon einen vertag.

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Grimaldi,

      sie sollten bei solchen Anpassungen immer auf einen Änderungsvertrag bestehen. Grundsätzlich ist eine Änderung aber nur notwendig, wenn Ihr vorheriger Vertrag 6 Stunden pro Tag als definitiven Zeitraum festgelegt hat.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  121. Anne

    Hallo,
    ich bin befristet beschäftigt. Der Arbeitsvertrag wurde zuerst im Oktober 2016 bis Oktober 2017 geschlossen und im Juli 2017 durch einen Änderungsvertrag für ein Jahr verlängert (bis Juli 2018). Nun passierten zwei Dinge:
    1. Im Oktober 2017 wurde ich von einem Minijob auf ein Werkstudentenverhältnis im beiderseitigen Einverständnis umgestellt, mein Vertrag wurde jedoch nicht verändert. Ist dies ein neuer Vertrag, sodass meine Befristung damit automatisch entfallen würde?
    2. Im Januar 2018 wurden meine Kollegen und ich alle in eine neue Entgeltgruppe eingruppiert, dadurch hat sich das Gehalt erhöht. Gilt aufgrund der Gehaltserhöhung dies ebenfalls als ein neuer Vertrag (in meinem ursprünglichen Vertrag steht nur die alte Entgeltgruppe drin), sodass dadurch die Befristung automatisch entfallen würde?
    Ich würde mich sehr über eine Antwort freuen. Vielen Dank!

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Anne,

      grundsätzlich ist es möglich, eine Vertragsänderung im beiderseitigen Einverständnis auch mündlich wirksam durchzuführen. Jedoch ist es dann im Nachhinein schwer, dies bei einer Auseinandersetzung vor Gericht zu beweisen. Im Zweifelsfall sollten Sie sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht wenden.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  122. Silvia

    Hallo,

    ich bin seit dem Jahr 2000 bei meiner Firma beschäftigt. 2013 habe ich aufgrund meines Kindes die Arbeitszeit auf Teilzeit geändert und dabei einen neuen Arbeitsvertrag unterschrieben. Meine Frage: beginnt mit dem neuen Vertrag auch eine Neuregelung der Kündigungsfrist? Oder gilt bei Kündigungen als Betriebszugehörigkeit das Datum von 2000?
    Vielen Dank für Ihre Info.

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Silvia,
      bei einem neuen Arbeitsverhältnis gelten gewöhnlich die Regeln des neuen Vertrags. Inwieweit dies auch für die Betriebszugehörigkeit gilt, können wir nicht beantworten. Nach welchem Datum sich diese richtet, darf nur ein Anwalt beurteilen, weil dies eine Rechtsberatung darstellt. Zu dieser sind wir nicht befugt.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  123. issi

    Hallo,
    Ich habe einen Arbeitsvertrag von 1999.
    1x DIN A4 Seite, darin stehen meine Adresse, Firmenadresse, Eintrittsdatum, Wöchentliche Arbeitszeit 40 Std. (7-16 Uhr) , Kündigung 4 Wochen auf Monatsende – mehr nicht!
    Nun möchte mein Arbeitgeber meinen Arbeitsvertrag wegen der „DSGVO“ ergänzen.
    Diese „Ergänzung“ liegt mir noch nicht vor. wahrscheinlich wird diese noch viel ausgiebiger, mit Internetnutzung, e-mail Nutzung, Firmenhandy Nutzung usw.
    Muss ich einer solchen Ergänzung zustimmen?
    Wenn ich das nicht unterschreibe, hat mein Arbeitgeber dann das Recht auf Änderungskündigung?
    Vielen Dank für Ihre Antwort.

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo issi,

      grundsätzlich müssen Sie gar keinen Vertrag unterschreiben bzw. einer Änderung zustimmen. Ihr Arbeitgeber kann darauf aber tatsächlich mit einer Änderungskündigung reagieren. Welche Rechte Sie in Ihrem Fall genau haben und wie Sie weiterhin vorgehen sollten, dabei kann Ihnen ein Anwalt für Arbeitsrecht weiterhelfen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  124. Eddi

    Hallo
    Ich Arbeite seit 20j in ein Betrieb. Es gab einPar mal Arbeitszeit und Gehalts Änderung aber nee schriftlich fest gehalten. Nur Mündlich. Das letzt mal aber würde schriftlich festgehalten wurden. Das war vor 1j. So jetzt sagt mir die Verwaltungsdame ich soll neue Vertrag unterschreiben, weil mein Arbeitsvertrag veraltet sei. Darf man das Überhaupt?
    Ich danke Ihnen im Voraus
    Lg Eddi

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Eddi,

      grundsätzlich müssen Sie nichts unterschreiben, was Sie nicht unterschreiben möchten. Sie riskieren dann allerdings, dass der Arbeitgeber Ihnen anschließend eine Änderungskündigung zukommen lässt. Im Zweifelsfall können Sie sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht wenden, der Ihnen helfen kann, Ihre Rechte durchzusetzen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

      1. Eddi

        Hallo
        Ich danke Ihnen für Ihre schnell Antwort. Habe noch ein frage
        Kann ein Arbeitsvertrag veralten?
        und wenn ein Arbeitszeit oder Gehalt Änderung gibt , muss der Komplet Vertrag neue geschrieben werden oder nur das was geändert würde ergänzt ?
        Lg und Danke nochmal
        Eddi

        1. arbeitsvertrag.org

          Hallo Eddi,

          in der Regel tritt der Änderungsvertrag an die Stelle des bisherigen Arbeitsvertrages. Im Zweifelsfall sollten Sie den Änderungsvertrag einem Anwalt für Arbeitsrecht vorlegen.

          Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  125. werner

    Habe eine Änderung des Arbeitsvertrages bekommen und soll eine Stunde weniger arbeiten, aber der Vertrag ist ab 01.05, datiert und ich habe bis jetzt 12.06. gearbeitet, was wird mit den Stunden ?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Werner,

      da wir keine Rechtsberatung anbieten dürfen, sollten Sie den Änderungsvertrag einem Anwalt vorlegen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  126. Beate

    Hallo
    Ich arbeite seit 20 Jahren in der Firma als Reinigungskraft , mit Vertrag 4 Stunden pro Tag (20 Stunden pro Woche). Seit Mai dieses Jahres krieg ich nur 3 Stunden und 50 Minuten bezahlt, obwohl ich keinen Änderung Vertrag bekommen habe . Ist es legal, dass der Arbeitgeber es ändert? Seit heute Objektleiterin hat uns informiert das kriegen wir 10 Minuten weniger bezahlen, ist das erlaubt ?
    Lg Beate

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Beate,

      leider dürfen wir keine Rechtsberatung anbieten. Wir empfehlen Ihnen jedoch, sich bei einem Anwalt für Arbeitsrecht zu erkundigen, ob Ihre Arbeitgeberin sich hier richtig verhält. In der Regel müssen Änderungen im Arbeitsverhältnis durch einen Änderungsvertrag vereinbart werden.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  127. Christin

    Hallo liebes Team,
    ich bin seit 2009 im Unternehmen unbefristet angestellt, habe im Laufe der Zeit eine Urlaubserhöhung auf 28 Tage pro Jahr erhalten. Nun soll ich im Sommer einen neuen Arbeitsvertrag (kein Änderungsvertrag) -ggf. mit neuer Berufsbezeichnung- geben indem steht: „… Anspruch auf gesetzlichen Mindesturlaub von 20 Tagen auf Basis einer 5-Tage-Woche; … AG gewährt 8 freiwillige/zusätzliche Urlaubstage“. Darf er meinen „alten“ Gesamt-Urlaub in Mindest- und Zusatzurlaub aufteilen?
    Vielen Dank für die Hilfe,
    mit frdl. Gruß, Christin

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Christin,

      grundsätzlich sind Sie nicht verpflichtet, einen Arbeitsvertrag zu unterschreiben, mit dem Sie nicht einverstanden sind. In einem neuen Vertrag können Änderungen vorgenommen werden, die jedoch der Zustimmung beider Parteien (durch die Unterschrift) erfordern.

      Wenn Sie nicht sicher sind, ob die Klauseln in Ihrem Arbeitsvertrag zulässig sind, sollten Sie sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht wenden. Dieser kann das Dokument prüfen und Ihnen verbindliche Auskunft über dessen Rechtswirksamkeit geben.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  128. Christin

    Hallo, ich bin seit 2012 in meiner Firma unbefristet angestellt.
    Zum Punkt „Urlaub“ steht: „AG gewährt 28 Tage im Kalenderjahr“. Im Sommer soll ich einen neuen Arbeitsvertrag bekommen, in dem steht „… erhält 20 Arbeitstage gesetzlichen Mindesturlaub und 8 Tage zusätzlich/freiwillig gewährten Urlaub“. Daraufhin würde es im Vertrag auch heißen: „pro 5 Tage im Kalenderjahr, die die AN krankheitsbedingt fehlte, wird 1 Tag Zusatzurlaub gekürzt“.
    Dass er den Zusatzurlaub krankheitsbedingt kürzen darf, weiß ich. Aber darf er meinen Urlaub einfach so in Mindest- und Zusatzurlaub aufteilen, nur damit er diese „Krankheitsregel“ anwenden kann?
    Danke für die Hilfe.
    Mit frdl. Gruß

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Christin,

      grundsätzlich sind Sie nicht verpflichtet, einen Vertrag zu unterschreiben, wenn Sie mit dessen Inhalten nicht einverstanden sind. In einem neuen Arbeitsvertrag können Änderungen vorgenommen werden, die jedoch der Zustimmung beider Parteien (erfolgt durch die Unterschrift) bedürfen.

      Sind Sie nicht sicher, ob die Klauseln in Ihrem Arbeitsvertrag rechtswirksam sind, sollten Sie sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht wenden. Dieser kann das Dokument prüfen und Ihnen verbindliche Auskunft über dessen Zulässigkeit geben.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  129. Tobias

    Guten Tag,

    ich bin Vertriebsmitarbeiter in einem Metallbauunternehmen. Ich habe eine Vertragsänderung unterschrieben mit einer finanziellen Erhöhung in der NICHT explizit erwähnt ist, für welche Leistung diese Erhöhung erfolgte und was der Arbeitgeber dafür fordert.

    Besteht bei nichterfüllen der Leistung die Möglichkeit, das diese Vertragsänderung widerrufen wird vom AG aus? Gibt es dafür eine Frist?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Tobias,

      bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir keine Rechtsberatung anbieten dürfen. Legen Sie den Arbeitsvertrag einem Anwalt für Arbeitsrecht vor, dieser kann die Inhalte besser beurteilen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org.

  130. Raquel L.

    hi,ich arbeite bei […] [von der Redaktion editiert] wegen minus Stunde werde meine vertrage vom 70% auf 50%,darf das ? Bekomme ich Problem bei Arge?,weil ich bei Arge eine Leistungen beantrage solle,das Geld reicht nicht.
    danke

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Raquel L.,

      bitte wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen an das Jobcenter. Der zuständige Sachbearbeiter kann Sie individuell beraten.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  131. Ramona p.

    Hallo eine frage bitte
    Arbeite im einzelhandel bin unbefristet eingestellt für 12 stunden die woche arbeite aber seit juli fast 40 stunden die woche darf ich auf vertragliche stunden erhöhung bestehen muss mein chef meine stunden vertraglich erhöhen

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Ramona P.,

      in der Regel ist bei einer drastischen Änderung der Arbeitszeit, die im alten Arbeitsvertrag nicht erwähnt ist, eine Änderung angebracht. Wir raten Ihnen, sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht zu wenden, der Sie individuell beraten kann und sich für Ihre Rechte einsetzen kann.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  132. Sarah

    Hallo, gerne möchte ich einer Mitarbeiterin den vorzeitigen Ausstieg aus einem befristeten Arbeitsverhältnis ermöglichen, ohne dass sie Verluste beim anschließenden alg I hat. Kann ich über eine Änderungsvereinbarung auch die Laufzeit des Vertrags verkürzen? Zählt dann die Bundesagentur für Arbeit?

    Bin dankbar für Antwort
    Sarah

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Sarah,

      bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir keine kostenlose Rechtsberatung vornehmen dürfen. Wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen am besten an einen Anwalt für Arbeitsrecht, welcher Sie individuell beraten kann.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  133. Astrid E.

    Hallo,

    das Jobcenter möchte, dass ich einen neuen Arbeitsvertrag vorlege, da der Urlaub und der Lohn erhöht wurden. Zu Beginn des Arbeitsverhältnisses stieg ich mit 26 Tagen Urlaub ein und es erhöhte sich jährlich auf jetzt 30 Tage (tariflich festgelegt). Ebenso erhöht sich der tarifliche Lohn immer wieder einmal. Am Ende würde es jedes mal einen neuen Arbeitsvertrag bedeuten. Muss ich der Aufforderung nachkommen?

    Zudem verlangen sie eine zwischenzeitliche Beurteilung (Arbeitszeugnis), die normalerweise erst bei Beendung des Arbeitsverhältnisses erteilt wird. Dar das Jobcenter dies verlangen?

    MfG Astrid

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Astrid E.,

      bitte wenden Sie sich mit Ihren Anliegen an einen Anwalt. Dieser kann Sie individuell beraten und ggf. mit entsprechenden rechtlichen Schritten unterstützen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  134. Oliver K.

    Mein Arbeitsvertrag sollte regulär noch über ein Jahr laufen. Jetzt kommt es aufgrund verschiedener Reibereien dazu, dass man mir einen Änderungsvertrag anbietet, der die Dauer des Arbeitsverhältnisses bis 31.12. dieses Jahres verkürzt. Obwohl es streng genommen kein Aufhebungsvertrag ist – bekomme ich eine Sperre beim Arbeitslosengeld, wenn ich diesen Änderungsvertrag unterschreibe?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Oliver K.,

      dies sollte in der Regel nicht der Fall sein. Wir raten Ihnen dennoch, dies noch einmal vom Jobcenter abklären zu lassen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  135. Monika T.

    Monika T.

    Hallo liebes Team,

    aus privaten Gründen möchte ich ab dem 01.01.2019 meine wöchentliche Arbeitszeit von jetzt 25 Stunden (bei einer 6 Tage Woche), auf wöchentlich 20 Stunden verringern.
    Laut meinem am 15.06.2002 geschlossenen Arbeitsvertrag stehen mir laut Vertrag 30 Tage Urlaub zu.

    Nun meine Frage : Kann der Arbeitgeber mir aufgrund der Stundenverringerung die im alten Vertrag stehenden 30 Urlaubstage daraufhin auch kürzen ?

    LG Monika T.

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Monika T.,

      die Anzahl der Urlaubstage ergibt sich per Gesetz aus den durchschnittlichen Wochenarbeitstagen. Darüber hinaus ist der Arbeitgeber befugt, den gesetzlichen Urlaubsanspruch im Arbeitsvertrag nach eigenem Ermessen zu erhöhen. Daher kommt es in Ihrem Fall darauf an, wie dies im Arbeitsvertrag geregelt ist. Bitte wenden Sie sich im Zweifelsfall an einen Anwalt für Arbeitsrecht.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  136. Dima

    Guten Abend,
    ich bin 19 Jahre bei meinem AG (Versicherung) beschäftigt. Ich habe dort als Quereinsteiger im Archiv angefangen, nach ein Paar Jah wurde ich in die Post/DMS Abteilung versetzt. Oktober 2012 wurde ich in die Küche versetzt und die entsprechende Vertragsänderung bekommen. Ich musste die Stelle annehmen, da mir sehr vorsichtig erklärt wurde, dass durch die jetzige Situation besser wäre, bevor man Leute vor der Tür zu setzt.
    Ich hatte Angst und stimmte zu. In dem Zeitraum habe ich mich zum berufsbegleitenden Lehrgang “Kauffrau für Versicherungen und Finanzen“ angemeldet und erfolgreich absolviert. Im Juni 2015 wurde ich als “geliehen“ in die Unfall-gruppe der Sachversicherung geschickt. Dort bin ich bis dato. Ich habe dort erstmal die Anträge vorerfasst, seit April 2017 bearbeite und policiere ich selbst Anträge. Es ist die Arbeit für die ich gelernt habe.
    Mein AG hat mir nie ein Änderungsvertrag gegen, geschweige denn richtig zu bezahlen, ich bin für den bis heute noch die qualifizierte Küchenhile, die Sachbearbeiter Tätigkeit erfüllt. Nachdem ich vor ein Paar Monate gefragt habe, ob man mich nicht vergessen hat, wurde mir gesagt, dass meine Tätigkeit in dieser Abteilung am 31.12.2018 endet und sie möchten mich nicht übernehmen. Ich habe mich in diesen 3,5 Jahren mich auf 5 interne Stellenanzeigen beworben und nur absagen. Für die Stellen wurden externe Mitarbeiter eingestellt. Und jetzt soll ich wieder in die Küche nach 3,5 Jahren zurück. Mein AG stellt sich stur, jegliche Gespräche von meiner Seite blieben erfolglos.
    Jetzt werde ich klagen. Meine Frage unter anderem ist: nachdem sich meine Tätigkeit geändert hat, musste der AG mir nicht einen Änderungsvertrag geben? Gab es nicht ein Gesetzt, der besagt, dass 4 Wochen nach einer Änderung der Tätigkeit muss einen Nachtrag folgen. Wenn ja, wo steht das? Ich muss mich jetzt gut vorbereiten. Haben Sie vielleicht noch mehr Tipps für mich?
    Kann man in diesem Fall über ein stillschweigender Vertrag reden? Der AG hat mir neue Stelle angeboten, ich habe sie angenommen. Musste das schriftlich geregelt werden? Ich habe es immer wieder angesprochen, er war aber taub.
    Nur als Info: es ist ein sehr großes Unternehmen, ca. 600 Innendienst Mitarbeiter. Herzlichen dank für Ihre Antwort im voraus.
    D. D

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Dima,

      bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir keine Einschätzungen zu individuellen Fällen geben können. Dies fällt in den Bereich der Rechtsberatung, die wir nicht anbieten dürfen. Wir empfehlen Ihnen, sich von einen Rechtsanwalt beraten zu lassen.

      Hinsichtlich des von Ihnen gesuchten Gesetzes: § 3 des Nachweisgesetzes (NachwG) besagt, dass eine Änderung der wesentlichen Vertragsbedingungen dem Arbeitnehmer spätestens einen Monat nach der Änderung schriftlich mitzuteilen ist.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  137. Daniel

    Guten Tag zusammen

    Ich habe ein Frage bezüglich Arbeitsvertrag und Stillschweigende Vereinbarung.
    Wir im Unternehmen haben seit 18 Jahren immer am 2. Januar Frei. Dies wurde von allen Seiten stillschweigend hingenommen und ist somit kein Bestand vom Arbeitsvertrag.
    Nun haben wir am 3. Dezember eine Mail erhalten, in der folgendes steht:

    „Liebe Mitarbeitende

    Namens der XXXX informieren wir euch hiermit über die Arbeitszeiten während der Weihnachts- und Neujahrszeit 2018/2019:

    Datum: Arbeitszeit:
    Montag, 24.12.2018 Blockzeit verkürzt auf 12:00 Uhr
    Montag, 31.12.2018 Blockzeit verkürzt auf 15:00 Uhr
    Mittwoch, 02.01.2019 Kein gesetzlicher Feiertag. Kompensation bzw. Ferienbezug gemäss Absprache mit dem Vorgesetzten.

    Wir wünschen euch bereits heute eine schöne und besinnliche Vorweihnachtszeit. “

    Kann man von seiten der Arbeitnehmer, dieses Schreiben anfechten und darauf bestehen, dass der 2. Januar über 18 Jahre stillschweigend als Feiertag bezogen wurde, somit auch im Jahr 2019 gelten muss?

    Vielen Dank für eure Hilfe!

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Daniel,

      ob hier von einer stillschweigenden Vereinbarung gesprochen werden kann, kann nur ein Anwalt beurteilen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  138. Sarah L.

    Hallo.
    Wie kann man als AN vorgehen wenn man seit Jahren in einer anderen Abteilung arbeitet und auch ganz andere Aufgaben, zum Teil mit viel mehr Verantwortung, hat. (vorher Staplerfahrer, jetzt Sachbearbeiter). Der Vertrag wird nach Rücksprache mit Vorgesetzten einfach nicht angepasst. Normalerweise würde man mehr Geld verdienen. Man bekommt keine anständige Auskunft WARUM keine Vertragsanpassung erfolgt.

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Sarah,

      in der Regel können Sie nur zu den Aufgabe herangezogen werden, die auch im Arbeitsvertrag vereinbart sind. Bei Missständen können Sie sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht wenden.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  139. Mike

    Hallo, ich arbeite bei einer städtischen gmbh (100%). Seit 2009 habe ich dort einen unbefristeten Vertrag. Mein Vertrag lehnt sich am tvöd an, ich bin selbst aber nicht im öffentlichen Dienst. Nun habe ich im august einen änderungsvertrag unterschrieben. Darin ging es um die Anhebung meines Entgelts. Wie wirkt sich dieser änderungsvertrag auf meine Kündigungsfrist aus falls ich den Job wechseln möchte? Laut bgb hätte ich wohl 4 Monate (?), aber wenn als Basis der änderungsvertrag dient 4 oder 6(?) Wochen?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Mike,

      die Konsequenzen eines Änderungsvertrages im Verhältnis zum bestehenden Vertrag kann nur ein Anwalt beurteilen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  140. Maria

    Guten Tag,
    Ich habe eine Frage:
    Wie lange ist die Frist, die man als Arbeitnehmer hat, bevor man eine Vertragsänderung bzw. die Verlängerung einer Vertragsänderung, unterschreiben muss?

    MfG Maria

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Maria,

      in der Regel gibt es dafür keine Frist. Aber ein solange ein solches Angebot nicht per Unterschrift angenommen wurde kann es zurückgezogen werden.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  141. Nancy

    Hallo,
    bei mir sieht es so aus, dass die Praxis übernommen wird und ein Änderungsvertrag beinhaltet, dass ich zwar weiterhin für 35 Std bezahlt werde, allerdings arbeite ich laut Plan tatsächlich nur noch 31 Std in der Woche. Die Minusstunden die sich daraus ergeben, soll ich dann durch Mehrarbeit in laufenden Jahr abarbeiten, wenn es den gegebenheiten gerade passt. Damit bin ich nicht einverstanden. Was passiert denn nun, wenn der Arbeitgeber nicht einlenkt und es zu keiner Einigung kommt? Läuft der Vertrag dann aus und Tag der Übergabe bin ich nicht mehr im Unternehmen?
    Liebe Grüße
    Nancy

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Nancy,

      wenn es zu keiner Einigung kommt, kann es durchaus dazu kommen, dass Ihnen eine Änderungskündigung vorgelegt wird. Sie sollten sich in dieser Situation aber noch einmal von einem Anwalt für Arbeitsrecht beraten lassen, der sich mit den Einzelheiten Ihres Anliegen vertraut machen und Sie kompetent beraten kann.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  142. Elena

    Guten Morgen,

    angenommen im Betrieb gibt es feste Arbeitszeiten. Diese sollen nun durch die Einführung der Vertrauensarbeitszeit geändert werden-also eine positive Veränderung für die Mitarbeiter.
    Muss ich hier Änderungsverträge ausstellen und/oder muss ich das in der Betriebsvereinbarung ändern?
    Bzw. was muss ich tun?

    Über eine Rückmeldung wäre ich sehr dankbar.

    Grüße, Elena

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Elena,

      bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir nicht befugt sind, Ihnen eine kostenfreie Rechtsberatung anzubieten. Sie wenden sich mit Ihrem Anliegen am besten an einen Anwalt für Arbeitsrecht.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  143. Doris

    Hallo!
    Ich hab eine Frage: ich arbeite Teilzeit in einem Handelsbetrieb mit saisonbedingten unterschiedlichen Arbeitszeiten. In der Hauptsaison arbeite ich 25 Stunden und in der Nebensaison 20 Stunden. Jetzt möchte mein Arbeitgeber, dass ich auch in der Hauptsaison bei 20 Stunden bleibe, aber eine Kollegin soll von 12 Stunden auf 16 Stunden erhöht werden. Ist das erlaubt?
    MfG, Doris

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Doris,
      ein Arbeitsvertrag ist für Arbeitnehmer und Arbeitgeber verbindlich und kann gewöhnlich nicht einseitig geändert werden. Wir haben die wichtigsten Fakten zur Arbeitsvertragsänderung in unserem Ratgeber zusammengefasst. Für einzelfallbezogene Fragen wenden Sie sich bitte ggf. an einen Anwalt. Wir bieten keine Rechtsberatung an.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  144. Carsten H.

    Guten Tag,
    mein Arbeitgeber (öffentlicher Dienst) bietet mir für ein wichtiges Projekt eine befristete, höher bezahlte Tätigkeit an. Um in die höhere Gehaltsgruppe zu gelangen, behauptet er es muss ein Aufhebungsvertrag gemacht werden, dann der neue Vertrag und im Anschluss gleich der Vertrag der mich nach der Befristung wieder in die alte Gehaltsgruppe führt. Ich habe ein bisschen Bedenken vor dem Aufhebungsvertrag, bin schon 25 Jahre in der Stellung. Kann so etwas auch über einen Änderungsvertrag, oder über eine Nebenbestimmung geregelt werden?

    Mit freundlichen Grüßen

    Carsten

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Carsten H.,

      Sie sollten sich in diesem Fall von einen Anwalt für Arbeitsrecht beraten lassen. Dieser kann sich mit den Einzelheiten Ihrer Situation auseinandersetzen. Insbesondere ein Aufhebungsvertrag ist etwas, das im Idealfall von einem Juristen überprüft werden sollte.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  145. Melanie

    Guten Tag,
    Ich habe einen Kleinbetrieb und habe einer 450€ Kraft einen änderungsvertrag gegeben. Wie lange hat meine Angestellte Zeit den änderungsvertrag zu unterschreiben?
    Mit freundlichen Grüßen
    Melanie

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Melanie,
      bitte beachten Sie, dass wir keine Rechtsberatung anbieten. Sie können sich ggf. von einem Anwalt beraten lassen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  146. Andrea

    Ich habe schon einige Änderungsverträge bekommen. Bin bei der Stadt als Erzieherin eingestellt zuerst ohne festen Arbeitsplatz, dann in einem Änderungsvertrag einen festen Arbeitsplatz in einer Einrichtung erhalten. Nun habe ich danach noch einen Änderungsvertrag erhalten in dem sich meine Stundenanzahl verändert hat. Hier ist nun der feste Einrichtungsort nicht mehr vermerkt.
    Ist dieser trotzdem noch fest oder kann mich die Stadt wieder in jede Einrichtung versetzen?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Andrea,

      ist im Arbeitsvertrag kein fester Arbeitsplatz genannt, hat der Arbeitgeber damit theoretisch die Möglichkeit, Sie auch woanders einzusetzen. Sie sollten dies noch einmal mit Ihrem Arbeitgeber besprechen. Bei Zweifeln sollten Sie einen Anwalt für Arbeitsrecht zurate ziehen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  147. Daniel

    Hallo ich habe eine Frage meine Firma sie mich beschäftigt hat uns letztes Jahr 10,4% Lohnerhöhung gegeben jetzt soll ich einen Weiterführungsvertrag unterschreiben das ich weiterhin bei den Kunden eingesetzt werden kann in diesem Vertrag steht aber eine Klausel das ich 10% weniger Geld bekomme ist das rechtens darf die Zeitarbeitsfirma mir das geld wieder streichen bei gleicher Arbeitszeit und gleichen Arbeitsstunden ? Über eine Antwort wäre ich glücklich vielen Dank Gruß Daniel

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Daniel,
      bitte lassen Sie sich ggf. von einem Anwalt beraten. Wir können nicht beurteilen, ob dies rechtens ist, da wir keine Rechtsberatung anbieten.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  148. Andrea

    Hallo und schönen Abend,
    meiner Tochter wurde gestern von Ihrem Arbeitgeber (privater Pflegedienst) ein Änderungsvertrag von 40h auf 30h die Woche zur Unterzeichnung vorgelegt. Als Grund wurde genannt, dass ihr in letzter Zeit Fehler unterlaufen würde und sie erst mal weniger arbeiten sollte. Da meine Tochter leider ein bisschen gutgläubig ist, hat sie den Vertrag sofort unterzeichnet ohne mit ihrem Freund oder uns Eltern darüber sprechen zu können. Meine Frage hierzu lautet: Hat sie eventuell so etwas wie ein Widerrufsrecht, da sie keine Zeit zum Reflektieren hatte? Schließlich war der Vertrag bereits aufgesetzt ohne dass der Arbeitgeber vorher eine Andeutung in dieser Richtung verlauten ließ. Im Vertrag wurde keine Widerrufsmöglichkeit erwähnt. Vielen lieben Dank für die Möglichkeit Ihnen hier Fragen stellen zu dürfen. Ich freue mich sehr über eine Rückantwort. Herzlichen Dank vorab und noch eine schöne Zeit.

  149. Rakataka

    Guten Tag,

    es geht das Gerücht um, dass Mitarbeiter, die vor einem Jahr eine Gehaltserhöhung + Firmenwagen (inkl. Tankkarte), plötzlich der Firmenwagen entzogen werden soll. Beide Punkte wurden vertraglich festgehalten. Ist dies einfach so möglich oder sollte der Arbeitgeber in einem solchen Fall eine Kompensation anbieten?

    Viele Grüße

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Rakataka,
      bitte beachten Sie, dass wir keine Rechtsberatung anbieten und daher keine Einzelfallfragen beantworten dürfen. Fragen Sie bitte ggf. bei einem Anwalt nach.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  150. Melissa B.

    Hallo,
    mein Chef zahlt mir bisher einen Stundenlohn, ich arbeite an drei Tagen pro Woche jeweils acht Stunden. Bisher habe ich Feiertage bezahlt bekommen. Nun soll der Arbeitsvertrag auf ein monatliches Festgehalt geändert werden, damit die Regelung so ist, dass ich je nach Monat min. 96 max 104 Stunden arbeite, die Feiertage damit aber für meinen Arbeitgeber gerechter abgegolten sind. Kann mein Arbeitgeber mir daraufhin eine Vertragsänderung vorlegen? Geht so was? Bisher war die Lösung für mich eigentlich optimal.

  151. Steffi

    Guten Tag,

    mein Arbeitgeber hat mich heute vorab über einen kommenden Änderungsvertrag informiert, wo im Nachinein erkennbar ist, dass für mich zeitlich und finanziell Nachteile entstehen. Ich soll den Dienstort komplett wechseln und als Springer für eine weitere Niederlassung fungieren. Eine andere Kollegin soll einen großen Teil meiner Aufgaben übernehmen und nun stehe ich bald am neuen Dienstort ohne sinnvolle Beschäftigung da „ich soll mir überlegen, was der Firma Geld einbringt“.
    Ich bin am Boden zerstört, da es so plötzlich kommt, kann kaum klar denken.
    Was kann ich tun, um mich davor zu schützen bzw. dagegen vorzugehen? Gibt es Gerichtsurteile etc. wegen Unverhältnismäßigkeit, etc? Ich habe ein kleines Kind und bin auf gewissen Zeiten und Lohn (welcher trotz höherer Fahrkosten gleich bleiben soll) angewiesen.

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Steffi,
      wir dürfen leider keine kostenlose Rechtsberatung anbieten. Wenden Sie sich daher bitte an einen Anwalt.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  152. Betty H.

    Hallo,

    ich habe bei meiner Firma im Februar 2018 angefangen in Teilzeit und 4 Monate später bekam ich einen neuen, geänderten Vertrag, um ab Juni 2018 in Vollzeit zu arbeiten. Das Problem ist nun, dass nach 1 Jahr Betriebsangehörigkeit ich eine Lohnerhöhung bekommen sollte, vertraglich geregelt sowohl als Teilzeit wie auch als Vollzeitkraft.
    Mein Arbeitgeber schrieb mir nun im 14. Monat nach meiner Anfrage, dass ich keine Lohnerhöhung bekomme, da mein Vertrag zum Juni 2018 zur Vollzeit geändert wurde und ich somit erst ab Juni 2019 mehr Lohn bekommen soll. Was zählt nun, der Stichtag des Firmeneintritts, egal ob Teil- oder Vollzeit, oder der Tag zur Vertragsänderung ?
    Oder soll ich froh sein, dass die Vertragsänderung nicht nach 11 Monate erst kam und ich somit 2 Jahre auf eine Lohnerhöhung warten müsste. Irgendwas stimmt doch da nicht, oder?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Betty H.,

      es kommt hier auch darauf an, ob die Vereinbarung zur Lohnerhöhung schriftlich festgehalten bzw. vor Zeugen vereinbart war und an welche Bedingungen sie geknüpft sind. Wir raten Ihnen, sich mit einem Anwalt für Arbeitsrecht zu beraten, der sich mit den Details Ihrer Situation vertraut machen kann. Wir sind nicht befugt, eine Rechtsberatung anzubieten.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

      1. Betty

        Danke für die Antwort!
        Ja es wurde schriftlich festgelegt. Das Vertragswesen sagt aber, dass ich die Lohnerhöhung nicht gleich bekomme, weil ich in eine andere Lohnklasse gefallen (niedrigere) bin mit Vollzeit anderer Arbeitsplatz.

  153. Karolina

    Schön Guten Tag !
    Ich habe die Woche unbefristen Arbeitsvertrag bekommen.Ich arbeite 30 Stunden die Woche, möchte aber gerne neue konditionen fordern.
    40 Stunden die Woche (vollzeit),mehr Stunden Lohn und mehr Urlaub.
    Meine Frage ist,muss ich änderungsvertrag bei meinem Arbeitgeber abgeben?
    oder kann wir änderungsvertrag mündlich vereinbaren?
    wenn mein Arbeitsgeber nicht einverstanden ist kann der mich kündigen?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Karolina,
      bitte besprechen Sie sich hierzu ggf. mit einem Anwalt oder Ihrer Gewerkschaft. Diese können ihnen wertvolle Tipps geben. Wir hingegen bieten keine Rechtsberatung an.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  154. Bärbel

    Hallo
    Ich arbeite als Vollzeit mit unbefristetem Vertrag im Einzelhandel.
    Meine Regionalleitung kam heute auf mich zu, um mir mitzuteilen, dass mein Vollzeitvertrag von 37,5 auf 18 Stunden die Woche ( sprich Teilzeit) heruntergestuft werden soll. Dies würde einen enormen Einschnitt bedeuten, da ich erheblich weniger Geld verdienen würde.
    Muss ich diese Herabstufung hinnehmen ?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Bärbel,
      normalerweise sind einseitige Änderungen eines Arbeitsvertrags nicht zulässig. Für weitergehende Fragen wenden Sie sich bitte an einen Anwalt.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  155. Anni

    Hallo,
    ich arbeite seit Anfang des Jahres befristet (§14 II TzBfG) bis zum Ende diesen Jahres in einem Unternehmen mit Tarifverträgen. Nun habe ich vor den Job innerhalb des Unternehmens zu wechseln; dieser wäre unbefristet, hat aber sonst die gleichen Konditionen.
    Ich möchte allerdings keinen neuen Arbeitsvertrag abschließen, da ich dadurch finanzielle Nachteile erleiden würde. Z.B. richtet sich die Zahlung eines 13. Monatsentgelts nach der Dauer des Arbeitsverhältnisses, welches bei einem neuen Vertrag ja neu beginnen würde.
    Meine Frage: Wäre ein Änderungsvertrag mit der Maßgabe, dass kein neues Ende bestimmt wird – mit anderen Worten „entfristet“ wird – dann ebenso ein neues Arbeitsverhältnis oder liefe mein bestehendes dann weiter???
    Lieben Dank!

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Anni,

      ein Änderungsvertrag hieße, dass Ihr altes Arbeitsverhältnis weiter verläuft. Allerdings sollte auch bei einem neuen Arbeitsvertrag die Betriebszugehörigkeit zählen – hier kommt es allerdings auch auf die Vereinbarungen im Arbeitsvertrag an.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  156. Danny S.

    Hallo, ich habe ein Problem was in dem Fall Arbeitsverträge betrifft.
    Und zwar Vorab die Informaitonen welche Wichtig sind / sein könnten.
    Ich Arbeite als Koch in einem Catering unternehmen, wo es mit viel Stress zugeht, wenn die Abfahrtszeiten für die Veranstaltungen immer näher rücken. Und im Juli hatten wir sehr Viele Veranstaltungen.

    Am 28.5.2019 habe ich den Vertrag bei meinem Jetzigen Arbeigeber unterschrieben.
    1300€ Brutto für 6h/Tag in einer 5 Tage/Woche , Habe aber Damals Kein Exemplar für mich Bekommen, weil er nur eines Dabei hatte und mir eine Kopie versicherte (Im Nachhinein betrachtet Dumm dass ich mir kein Foto gemacht habe weil ich Froh war endlich wieder arbeit zu haben)

    Im Verlauf des Monats Juni fragte ich ihn immer wieder gefragt.
    Und auch meine Stunden wurden auch: „von 6 , auf 8 Stunden“ erhöht (was ich vollkommen okay fand, mehr Stunden = Mehr Geld)
    Aber durch die Vielen Veranstaltungen, (Wie oben Beschrieben) hielt mich mein Chef immer hin
    mit der Aussage „Sie wissen doch wie das ist, viel Stress da vergisst man das, wenn wir mal keinen Stress haben, machen wir das ganz in Ruhe“

    Gesagt getan.
    Nach dem ich ihm am Vergangenem Montag (8. Juli.2019) erneut Fragte (also fast 1,5 Monate nach dem ich schon da Arbeite, Habe ich Endlich meinen Vertrag bekommen.
    Allerdings nicht der, den ich Unterzeichnet habe sondern einen Komplett anderen.
    Quasi ein „neuer Vertrag“ mit 40h Woche für 1593€ Brutto

    Weder von mir , Noch von meinem Chef Abgesegnet.

    Soviel zur Backstory

    Nun meine Fragen:
    1. Kann mir mein Chef einfach so einen „Neuen Vertrag“ geben?
    — Oder muss da was drüber stehen von wegen „Änderungs Änderungsvertrag /Anpassung des Vertrags von Datum XY“ ?
    Weil ich habe das Gefühl dass die Bezahlung auf dem Neuen Vertrag auch schlechter ist, als auf dem, welchen ich Unterzeichnet habe.

    2. Kann ich Darauf beharren, dass ich meinen „Unterzeichneten Vertrag“ haben will?
    — Beispiel um zu Vergleichen ggf. Dass ich den neuen Erst unterzeichne wenn ich den Bereits unterzeichneten Vertrag in der Hand Halte? (Quasi als Druckmittel… wenn man das so nennen kann? wobei ich das „Eigentlich“ ja normal sein sollte dass man seinen bereits unterzeichneten Vertrag bekommen sollte…. „Eigentlich“

    und 3. (ein Absotluter und Vollkommen Übertriebener Härtefall)
    Wenn es Dazu kommt, dass mein Chef sich Quer stellt mit dem bereit unterzeichneten Vertrag und ich mich weigere den Neuen Vertrag zu unterzeichnen,weil ich erst den Alten haben möchte und man sich So an die Gurgel gehen wil, das mein Chef verleugnet ich würde da arbeiten etc bla. so dass das ganze vor Gericht landet, müsste ich dann den Beweis erbringen, dass ich den dar arbeite oder mein Chef?
    wie gesagt absolut übertriebener Härtefall

    Ich kenne Mich mit Sowas nicht genau aus und bevor ich das Meinem Chef um die Ohren schlage,
    will ich erstmal Informierter sein.

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Dany S.,

      Ihr Chef kann Ihnen nicht einfach so einen neuen Vertrag vorlegen, den Sie nicht unterschrieben haben. Erst mit Ihrer Unterschrift wäre dieser gültig. Es wäre daher durchaus möglich, darauf zu bestehen, den anderen Vertrag zu bekommen und nach diesem zu arbeiten. Allerdings hat Ihr Chef die Möglichkeit, Sie zu kündigen, entweder per Änderungskündigung oder auch, weil Sie noch in der Probezeit sind.

      Es wäre sehr schwer für Ihren Arbeitgeber zu leugnen, Sie beschäftigt zu haben, schließlich hat er Sie auch dafür bezahlt. Die Zahlungsnachweise und andere Mitarbeiter und evtl. Kunden können dies bestätigen.

      Bitte beachten Sie aber, dass dieser Text keine Rechtsberatung ersetzt. Im Zweifelfsfall sollten Sie sich unbedingt an einen Anwalt für Arbeitsrecht wenden. Kostenlose Rechtsberatungen werden auch von gemeinnützigen Einrichtungen bzw. Wohlfahrtsverbänden angeboten.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  157. Horst M.

    Hallo in die Runde,
    mein Arbeitgeber weist seit Februar ein geringeres Gehalt in der Lohnabrechnung aus, schlägt aber die Differenz zum vereinbarten Gehalt als Prämie/Provision wieder drauf. Somit ändern sich mein Brutto und Netto nicht. Welchen Vorteil bringt das dem Arbeitgeber ?
    P.S.: Ich bin Altersrentner und arbeite normal weiter. Verringert diese Variante seine Rentenversicherungsanteile ?

    Freundlichst
    Horst M.

  158. Laura

    Hallo,

    wie sieht das aus wenn in einem ruhenden Arbeitsverhältnis definiert ist was passiert wenn das ruhende Arbeitsverhältnis vorzeitig beendet wird, der Arbeitsgeber allerdings einen ,,neuen,, Vertrag mit anderer Position, niedrigerer Lohnstufe und andere Zeitangaben als ,,neues,, Arbeitsverhältniss bis zum ende der ruhenden Frist haben möchte?

  159. Mareike N.

    Meine Frage zum Thema Arbeitsvertrag ist folgende: Seit dem 1.4.2019 habe ich durch eine Weiterbildung den Posten einer Stationsleitung in einem Seniorenheim. Mein Arbeitsvertrag besteht immer noch auf der Grundlage einer Pflegefachkraft. Auf meine Frage an meinen direkten Vorgeyetzten (Einrichtungsleitung), ob ich eine Änderung des Arbeitsvertrages bekomme, bekam ich zur Antwort, dass eine neue Funktions/Stellenbeschreibung als Änderung ausreicht. Dessen bin ich mir aber nicht sicher. Eine Gehaltserhöhung in dieser Funktion bekomme ich noch nicht, da es ein privater Träger ist und das Geld nicht gerade locker sitzt. Ich bitte um Hilfe bei der Klärung des Themas , ob eine Funktionsbeschreibung ausreichend ist.
    Vielen Dank

  160. Steinberg

    Hallo,

    ich hätte da mal eine Frage, und zwar war ich 10Monate bei einem Unternehmen fest auf 40Std. angestellt Probezeit 6Monate. In meiner alten Bramche fand ich jedoch zum 1.4.19 einen neuen 40Std Job, da das andere Unternehmen personaltechnisch nun in Nöten war (und ist), habe ich mich als Mini Jobber 450 Euro bei denen anstellen lassen, ohne das Zeit dazwischen lag! ( 31.3. alter Vertrag 1.4.19 neuer Vertrag)

    Ich verübe die gleiche Tätigkeit im gleichen Laden alles wie gehabt nur halt auf 450 Euro Basis.

    Nun wurde mir vom diesem Unternehmen gekündigt (2Wochen ohne Angabe von Gründen) und in der Kündigung werden die vorherigen 10 Monate Vollzeit in Bezug auf die Kündigungfrist nicht berücksichtigt!

    Ist dies so Korrekt??

    LG K. Steinberg

  161. Nina

    Hallo
    Am 01.09.2019 muss ich wieder arbeiten, da meine Elternzeit endet. Ich war 11 Jahre in Vollzeit (39 Std/Woche) im Betrieb beschäftigt. Mein Chef schrieb mir jetzt per WhatsApp das er mich nur noch 35 Std. /Woche beschäftigen kann aus betrieblichen Gründen. Kann er das so einfach ändern? Wir sind 5 Beschäftigte.

    Liebe Grüße

  162. Sabine

    Hallo,

    bei mir geht um die Änderung der Überstundenregelung. Ich habe rechtsverbindlich 3 Überstunden in der Woche mit meinem Gehalt abgegolten. Das wurde nun via E-Mail durch die Geschäftsleitung aufgehoben.

    Reicht diese E-Mail aus oder muss das durch einen Nachtrag zum Arbeitsvertrag festgehalten werden?

  163. Tamara

    Guten Tag,
    bis Ende diesen Jahres bin ich als Stationsleitung in einem 74 Bettenhaus angestellt. Nun wird dieses Haus zu einem Stift unbenannt, dass heißt, die Stelle als Stationsleitung ist so nicht mehr vorgesehen, es nennt sich dann Wohnbereichsleiutng. Für diese Position wünscht man sich jemanden mit Erfahrung. Nun sollen wir auf andere Stationen verteilt werden ( es handelt sich um ein großes Unternehmen).
    Ist mein Arbeitgeber in der Pflicht, mir eine gleichwertige Stelle anzubieten?
    Wir werden nach AVR bezahlt und auf Grund meiner Leitungspositionen bin ich in der dafür vorgesehene Tarifgruppe eingestuft. Kann mein Arbeitgeber mich wieder herunterstufen? Ich habe ihm darüber in Kenntnis gesetzt, dass ich weiter als Leitung fungieren möchte.

    Vielen Dank

  164. Reini

    Sehr geehrtes Team,
    Ich arbeite seit 14 Jahren auf 450 Euro Basis als Zeitungsausträger 4:00 – 5:30 Uhr 6 Tage die Woche und habe für die Nachtarbeit bis jetzt 25% Nachtzuschlag erhalten.
    Seit einiger Zeit gibt es ja den Mindestlohn bei dem so einiges gestrichen wurde, wie z.B Weihnachtsgeld usw.. Da dies freiwillig ist hat es nur einen schlechten Beigeschmack.
    Im Januar 2020 soll der Mindestlohn wieder angepasst werden und es ist ein neuer Vertrag ins Haus geflattert, dass der Nachtzuschlag gestrichen wird und ich somit ein Viertel von 450 Euro verliere.
    Das heißt, dass ich dadurch wesentlich schlechter bezahlt werde als vor der Mindestlohn Zeit.
    Ich brauch dieses Zubrot und kann mir keine Kündigung leisten.
    Ich würde mich über ein Statement freuen.
    Vielen,vielen Dank.

  165. Lisa

    Hallo ich habe eine Frage bezüglich Arbeitszeit/Vergütung

    Ich habe anfangs 169 std monatlich gearbeitet. Brutto kam ein Festgehalt von 1700€ zustande. (10,06€ die Stunde)

    Nun bin ich seit September 19 auf 140 Stunden monatlich runter gegangen. Dies wurde auch vertraglich festgehalten. Im Vertrag wurde aber NICHT erwähnt das die Entlohnung sprich 1700€ dem Stundensatz angepasst wird bzw dass dies gemindert wird.

    Frage: Stehen mir nun trotzdem die 1700€ Brutto zu,da versäumt wurde dies im Vertrag festzuhalten !?

  166. Denise

    Wie ist es denn, wenn wir als Arbeitgeber nun neue Arbeitsverträge integrieren möchten. Grund der Überarbeitung der Verträge ist ganz einfach waren sie veraltet (gerade was Ausschlussklausel etc. angeht). Klar bei neuen Kollegen die anfangen , ist es kein Problem diese neu auszustellen, aber bei langjährigen Mitarbeitern ist es natürlich so eine Sache. Sollte man hier den neuen Vertrag dem MA vorlegen oder mit etwas Vorsicht einen Änderungsvertrag ausstellen.

  167. S.

    Guten Tag,

    ich möchte meinen Arbeitsvertrag unterschreiben. Mir ist aufgefallen, dass mein Chef einen Satz „Nach Abschluss des Studiums 2021 erhöht sich die Arbeitszeit von 36h auf 40h bei unveränderten Arbeitsentgelt“. Seine Begründung ist, dass ich aktuell das Gehalt für eine 40h/Woche erhalte, obwohl ich 36h arbeite. Ich sehe das nicht so. Geht sowas?
    Vielen Dank

  168. Christiane

    Guten Tag,
    ich habe einen Arbeitsvertrag auf 20 Stunden pro Woche. Ich arbeite aber regelmäßig 30 Stunden und mehr. Ich würde auch gerne einen Arbeitsvertrag über mehr Stunde haben. Ab wann muss mein Arbeitgeber meinen Arbeitsvertrag anpassen ?
    Danke und liebe Grüße

    1. Dimitrij

      Hallo an alle. Ich habe Ihre Diskussion gesehen und muss in dieser Situation etwas für mich fragen. Derzeit arbeite ich auf Teilzeit in einer Firma für vier Stunden mit Fiktionsbescheinigung und möchte meinen Vertrag auf Vollzeit in derselben Firma ändern. Welche Dokumente brauche ich dafür und wo soll ich melden, wer ist dafür verantwortlich, in der Ausländerbehorde oder ????

  169. Kristina

    Hallo,

    1. Ich habe von meinem Chef eine Vertragliche Änderung zur Nutzung des Firmenwagens bekommen.
    Wie lange habe ich Zeit, bis ich diese unterschreibe?
    Die Änderung soll lt. Schreiben bereits in 3 Tagen Gültigkeit finden.

    Zudem hat er mir aufgrund betrieblicher Gründe eine Urlaubssperre bis zum 19.Dezember ausgesprochen. Ist dies rechtens?

    Freundliche Grüße

    1. Martin

      Bin seit 12,5 Jahren in einem Betrieb
      Da durch die momentan Wirtschaftslage an meinem Standort mein Arbeitsplatz weggefallen ist würde mir ein neuer Vertrag und ein aufhebungsvertrag vorgelegt.
      Die arbeitsjahre werden übernommen
      In den aufhebungsvertrag steht das ich jegliche Leistung des Arbeitgebers abgelte mit meiner Unterschrift.
      Ist das rechtens?
      Verlier Ich da meinen Anspruch auf eine Abfindung?

  170. Yasmin

    Guten Morgen,
    ich habe einen unbefristeten Teilzeitvertrag gem. TVöD mit 32 Std . Jetzt reduziere ich meine Arbeitszeit auf 16 Std. befristet für ein halbes Jahr. Wird dadurch mein unbefristeter Teilzeitvertrag gefährdet, dh. ändert sich dieser dann ggf. in einen befristeten? Oder geht meine vorhergehende dann wieder höhere Arbeitszeit in der 4-Tage-Woche unbefristet weiter. Heißt mein eigentlicher unbefristeter Teilzeitvertrag bleibt davon unberührt?
    Vielen Dank für eine Antwort.

  171. Kim

    Hallo,

    Ich habe ein Problem mit meinem Arbeitgeber, ich arbeite als Werkstudentin im Einzelhandel 15 Wochenstunden. Ich hatte mit meinem Chef mal darüber gesprochen die Stunden möglicherweise auf 8 zu reduzieren, es kam aber nie zu einer eindeutigen Entscheidung, Unterschrift oder Vertragänderung. Durch Zufall habe ich nun erfahren, dass mein Vertrag seit Dezember auf 8h reduziert wurde und ich daher seit dem auch viel weniger verdiene. Ist es rechtens die Vertragsstunden zu ändern ohne meine Unterschrift, bzw ohne überhaupt informiert zu werden?

  172. Franziska

    Hallo,

    ein Freund von mir (einziger Angestellter in einem Handwerksbetrieb), mit einem gültigen, unbefristeten Arbeitsvertrag, bekommt seit mehreren Monaten keinen Lohn gezahlt. Nun sieht es so aus als würde die Firma gar nicht mehr existieren? Was hat das für Auswirkungen auf seinen Arbeitsvertrag?

  173. Roland

    Guten Tag,
    wenn der Arbeitgeber im Gespräch mit dem Arbeitnehmer Lohnerhöhungen oder Erhöhung der Anzahl der Urlaubstage) vereinbart hat. (also ausschließlich positive Änderungen für den Arbeitnehmer)
    Reicht es dann nicht, dass der Arbeitgeber eine einseitige Erklärung dem AN zukommen lässt, die diese Vereinbarung dokumentiert?
    Bisher wird nach dem Verhandlungsgespräch dann die Änderung in doppelter Ausfertigung ausgedruckt und anschließend die Unterschriften beider Parteien (Geschäftsführer und Arbeitnehmer) eingeholt, um die Änderungen im Lohnprogramm einzupflegen…
    Meine Frage zielt auf einen Bürokratieabbau hinaus (bin in der Personalbuchhaltung beschäftigt)

    Viele Grüße
    Roland

  174. Diana

    Hallo, ich bin seit 6 Jahren in einem Pflegedienst angestellt auf 40 h. Ich komme jetzt aus dem 1 Jährigen Erziehungsurlaub zurück und wärend meiner Abwesenheit hat ein Führungswechsel stattgefunden. Da ich wegen der Betreuung meines Kindes gesonderte Arbeitszeiten benötige, d.h. wenn ich morgens mein Kind zur Kita bringe kann ich natürlich nicht 6 Uhr den Dienst beginnen, auch Teildienste kann ich nicht gewährleistet. Der vorherige Pflegedienstleiter hat mir mündlich zugesagt, daß es machbar ist, die neue Pflegedienstleiterin hält an dem Ablauf fest und genehmigt mir keinen späteren Dienstbeginn und rechtfertigt es mit minusstunden in der Woche und bietet mir einen Änderungsvertrag an. Muss ich damit einverstanden sein und unterschreiben oder welche Möglichkeiten habe ich?

  175. Frauke

    Hallo,
    Ich bin in mein Unternehmen nach der Elternzeit (16 monate) zurückgekehrt und da ich nun eine geringere Stundenanzahl habe und auch eine andere Stelle habe(war auch von mir so gewünscht) habe ich bei Rückkehr einen Änderungsvertrag erhalten.
    Zusätzlich tauchte auf einmal ein Abschnitt auf,indem mein AG verlangt,dass ich auch damit einverstanden wäre in einem anderen Standort zu arbeiten.
    Dies bin ich in diesem Fall nicht.(Standort ca 1,5 Std entfernt). In meinem alten Vertrag ist dazu auch überhaupt kein Passus vorhanden,da der Standort erst nach Beginn meiner Tätigkeit hinzu kam durch eine Fusion.
    Ich sehe nun nicht ein,diesen Vertrag zu unterschreiben, mein AG will dies aber unbedingt.
    Kann er das so von mir verlangen?
    Muss in dieser Änderung nochmal zusätzlich erwähnt werden,dass eine erneute probezeit entfällt?
    Vielen Dank für die Hilfe!

  176. Hofer

    Guten Tag
    Mir wurde am Anfang ein Vertrag von der Muttergesellschaft Gruppe A ausgehändigt und ich arbeitete bei Gruppe B. Nun nach 8 Jahren wechseln die einfach mein Vertrag auf Gruppe B.
    Es ist niergens geschrieben das es ein Wechsel ist, sonder der Eintritt sei am 01.01.22 und die Kündigung 1 Mt. Zusätzlich haben sie mir Nebenberufliche Tätigkeiten mit ausdrücklicher Einwilligung der Arbeitgeberin untergejubelt. Arbeite 40%.
    Bin Sekretärin und habe eine Konventionalstrafe von 20’000 Fr. drin.
    Es steht auch niergens das mein alter Vertrag aufgehoben wird. Mir kommt das alles ein wenig spanisch vor. Ist das alles korrekt oder muss die Fa. ein Aenderungsvertrag machen? Danke für die Antwort.

  177. nadine

    Hallo, ich habe einen unbefristeten Arbeitsvertrag, befinde mich in Teilzeit mit 24 Stunden die Woche und nun hat man mir angeboten, dass vorrübergehend meine AZ, bis zum kommenden März, auf 32 Stunden/ Woche angehoben werden sollte/ kann. Das wären 5 Monate, rückwirkend zum 1. November.

    Was muss/ sollte ich hierbei beachten? Ist es rechtens. Sollte es ein Änderungsvertrag sein oder oder oder auf welche Klauseln muss ich achten.

    ____________ ich vergaß____________: ich bin noch zwei Monate in der Probezeit__________________

    1000 Dank im Voraus,

    N.

  178. R.

    Guten Tag,

    ich habe einen Arbeitsvertrag aus dem Jahr 2014 als Teilzeit, dieser Vertrag wurde im Laufe von 9 Jahren mündlich mehrmals abgeändert (aktuell Vollzeit und mehr Gehalt). Nun möchte ich mich kündigen. Ist hier die Kündigungsfrist des alten Teilzeitvertrages noch gültig? Oder gelten hier gesetzliche Kündigungsfristen?
    Vielen Dank!

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